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  • demokratischen Grundordnung im Sinne dieses Gesetzes zählen: 1. das Recht des Volkes, die Staatsgewalt in Wahlen und Abstimmungen und durch
  • besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtspre- n Maßnahmen zur Abwehr von Gefahren für chung auszuüben
  • Ordnung und die Bindung der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung an Gesetz und Recht; le demokratische Grundordnung, den Bestand
  • Recht auf Bildung und Ausübung einer parlamentarischen Opposition; ines Landes gerichtet sind oder eine ungesetz4. die Ablösbarkeit der Regierung
  • Personenzusam(5) Das Landesamt für Verfassungsschutz erteilt, entsprechend den Rechtsvorschriften, Jie Freiheit des Bundes oder eines Landes von auf Anfrage
esetz beschlossen: menschluß, der darauf gerichtet ist, den Bund, Länder oder deren Einrichtungen in ihrer Funktionsfähigkeit erheblich zu beeinträchtigen; 3. Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung politisch beJes Verfassungsschutzes stimmte, zielund zweckgerichtete Verhaltensweisen in einem oder für einen Personenzusammenschluß, der darauf gerichtet ist, einen der in Absatz 3 genannten Verfassungsgrundsätze zu beseitigen oder außer Geltung zu setzen. atischen Grundordnung, des Bestandes und Für einen Personenzusammenschluß handelt, wer ihn in seinen Bestrebungen nach;r wird ein Landesamt für Verfassungsschutz drücklich unterstützt. Verhaltensweisen von Einzelpersonen, die nicht in einem oder norde unmittelbar dem Innenministerium. Das für einen Personenzusammenschluß handeln, sind Bestrebungen im Sinne dieses einer polizeilichen Dienststelle angegliedert Gesetzes, wenn sie auf Anwendung von Gewalt gerichtet sind oder aufgrund ihrer Wirkungsweise geeignet sind, ein Schutzgut im Sinne des SS 1 Abs. 1 Satz 1 erheblich zu beschädigen. ander dürfen in Thüringen nur im Einverneh:hutz tätig werden. (3) Zu der freiheitlichen demokratischen Grundordnung im Sinne dieses Gesetzes zählen: 1. das Recht des Volkes, die Staatsgewalt in Wahlen und Abstimmungen und durch ungsschutz ist es, den zuständigen Stellen zu besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtspre- n Maßnahmen zur Abwehr von Gefahren für chung auszuüben und die Volksvertretung in allgemeiner, unmittelbarer, freier, lung, den Bestand und die Sicherheit des Bungleicher und geheimer Wahl zu wählen; ig dieser Aufgaben beobachtet das Landesamt 2. die Bindung der Gesetzgebung an die verfassungsmäßige Ordnung und die Bindung der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung an Gesetz und Recht; le demokratische Grundordnung, den Bestand 3. das Recht auf Bildung und Ausübung einer parlamentarischen Opposition; ines Landes gerichtet sind oder eine ungesetz4. die Ablösbarkeit der Regierung und ihre Verantwortlichkeit gegenüber der Volksng der Verfassungsorgane des Bundes oder vertretung; i Ziel haben; 5. die Unabhängigkeit der Gerichte; ienstliche Tätigkeiten im Geltungsbereich des 6. der Ausschluß jeder Gewaltund Willkürherrschaft und 7. die im Grundgesetz konkretisierten Menschenrechte. ; Grundgesetzes, die durch Anwendung von jreitungshandlungen auswärtige Belange der (4) Das Landesamt für Verfassungsschutz wirkt auf Ersuchen der öffentlichen Stellen mit: I; 1. bei der Sicherheitsüberprüfung von Personen, denen im öffentlichen Interesse gejkturen und Tätigkeiten der Aufklärungsund heimhaltungsbedürftige Tatsachen, Gegenstände oder Erkenntnisse anvertraut wer- n Geltungsbereich dieses Gesetzes. den, die Zugang dazu erhalten sollen oder ihn sich verschaffen können; mmelt zu diesem Zweck Informationen, insbe2. bei der Sicherheitsüberprüfung von Personen, die an sicherheitsempfindlichen Stellen jskünfte, Nachrichten und Unterlagen über solvon lebensoder verteidigungswichtigen Einrichtungen beschäftigt sind oder werden 'ertet sie aus. Voraussetzung für die Sammlung sollen; is Vorliegen tatsächlicher Anhaltspunkte. 3. bei technischen Sicherheitsmaßnahmen zum Schutz von im öffentlichen Interesse geheimhaltungsbedürftigen Tatsachen, Gegenständen oder Erkenntnissen gegen die Kenntnisnahme durch Unbefugte. Bundes oder eines Landes politisch bestimmte, reisen in einem oder für einen Personenzusam(5) Das Landesamt für Verfassungsschutz erteilt, entsprechend den Rechtsvorschriften, Jie Freiheit des Bundes oder eines Landes von auf Anfrage von Behörden, denen die Einstellung von Bewerbern in den öffentlichen staatliche Einheit zu beseitigen oder ein zu ihm Dienst obliegt, Auskunft aus vorhandenen Unterlagen über Erkenntnisse nach Absatz 1. Die Auskunft ist auf solche gerichtsverwertbaren Tatsachen zu beschränken, die Zweifel s Bundes oder eines Landes politisch bestimmte, daran begründen können, daß der Bewerber jederzeit für die freiheitliche demokraveisen in einem oder für einen Personenzusamtische Grundordnung eintreten wird. 63
  • Gemeinde Annweiler besteht seit etwas über einem Jahr eine rechtsextremistische Gruppierung mit der Bezeichnung "Kameradschaft Albert Leo Schlageter"47. Diese
  • diesem Spektrum unterhalten Kontakte in das benachbarte BadenWürttemberg. 2. LINKSEXTREMISMUS 2.3 Gewalttätiger Linksextremismus 2.3.1 Autonome Örtliche, meist lose strukturierte Zusammenschlüsse
  • bisweilen auch revolutionär-marxistischen Vorstellungen. Der größte Teil der linksextremistisch motivierten Gewalttaten ging auf das Konto von Autonomen. Aktionsschwerpunkt
- 102 - "In Gedenken an die gefallenen Helden - Kameradschaft VG Heßheim" niederzulegen. Publikationsorgan: "Schlagwort VG Heßheim" 1.15 "Nationaler Widerstand Kandel" Im Juni 2000 beteiligten sich an einem von Rechtsextremisten organisierten Fußballturnier in Scheibenhardt/Elsaß zwei Mannschaften mit den Bezeichnungen "Kandel 1" und "Kandel 2". Durch Internetaktivitäten wurde Ende 2001 ein so genannter Nationaler Widerstand Kandel, ein loser Zusammenschluß rechtsextremistischer Skinheads, bekannt. Die weniger als 10 Personen umfassende Gruppierung führt sporadische Treffen durch und ist mit einer eigenen Homepage im Internet vertreten. Am 17. November 2002 (Volkstrauertag)33 wurden von der Gruppe auf dem Friedhof in Annweiler (Kreis Landau) Blumen niedergelegt. Die Aktion erzielte kaum Öffentlichkeitswirkung. 1.16 "Kameradschaft Albert Leo SCHLAGETER" Im Bereich der Gemeinde Annweiler besteht seit etwas über einem Jahr eine rechtsextremistische Gruppierung mit der Bezeichnung "Kameradschaft Albert Leo Schlageter"47. Diese tritt allerdings nur selten öffentlich in Erscheinung; zumeist finden interne Zusammenkünfte statt. Kontakte seitens dieses weniger als 10 Personen umfassenden Personenkreises bestehen zu dem so genannten Nationalen Widerstand Kandel. Aktivisten aus diesem Spektrum unterhalten Kontakte in das benachbarte BadenWürttemberg. 2. LINKSEXTREMISMUS 2.3 Gewalttätiger Linksextremismus 2.3.1 Autonome Örtliche, meist lose strukturierte Zusammenschlüsse ohne einheitliches ideologisches Konzept; zumeist folgen sie diffusen anarchistischen, bisweilen auch revolutionär-marxistischen Vorstellungen. Der größte Teil der linksextremistisch motivierten Gewalttaten ging auf das Konto von Autonomen. Aktionsschwerpunkt ist der Themenbereich "Antifaschismus". Das autonome Potenzial beläuft sich bundesweit auf unter 5.000 Personen, in Rheinland-Pfalz ca. 130. 47 Der am 12. August 1894 geborene Albert Leo Schlageter wurde nach einem Anschlag auf die Bahnlinie DüsseldorfDuisburg bei Kalkum von den französischen Behörden am 8. Mai 1923 zum Tode verurteilt und am 26: Mai 1923 hingerichtet. Schlageter wurde von den Nationalsozialisten zum "Märtyrer" aufgebaut.
  • eine der wenigen Konsensorganisationen des linksextremistischen Spektrums. Autonome, die samt organisierten Strukturen skeptisch gegenüberstehen, sind hier bereit, einen monatlichen Mitgliedsbeitrag
  • politisch Gefangene" des "Systems". Eine Auffassung, die übrigens von Rechtsextremisten mit Blick auf rechtsextremistisch motivierte Straftäter geteilt wird. Neben
  • Demonstrationen. Sie organisiert Informationsund Diskussionsveranstaltungen zu den Themen "Rechtshilfe" oder "staatliche Repression" und gibt entsprechende Schriften heraus. Mit Mitgliedsbeiträgen, Spenden
Linksextremismus: Gewaltbereite, Bündnisversuche und überalternde Kader ren, gilt auch für Brandenburg eine latente Bedrohung durch die RAZ, da die "mg" hier bereits tätig war. "Rote Hilfe e.V." (RH) Die "Rote Hilfe e. V." (RH) ist bundesweit organisiert. Ihr Ursprung geht bis in die frühen 1970er Jahre zurück. Der heutige Verein besteht in dieser Form seit 1986. Der Vereinsname wurde bewusst gewählt. Er knüpft an die Tradition einer 1921 begründeten KPD-nahen internationalen Hilfsorganisation an. Die "Rote Hilfe Deutschland" wurde erst 1924 gegründet. In der Weimarer Republik konnte sie zahlreiche demokratische und linksintellektuelle wie Käthe Kollwitz und Carl von Ossietzky einbinden. Heute rekrutiert die RH ihre Mitglieder dagegen überwiegend aus der autonomen Szene. Bundesweit gehörten ihr 2009 etwa 5.300 an. Die RH ist eine der wenigen Konsensorganisationen des linksextremistischen Spektrums. Autonome, die samt organisierten Strukturen skeptisch gegenüberstehen, sind hier bereit, einen monatlichen Mitgliedsbeitrag zu leisten. Politisch Aktive unterstützt die RH auf vielfältige Weise. Mit Beratungsangeboten, Prozessbegleitung und Gefangenenbesuchen steht sie Tatverdächtigen und Tätern finanziell sowie politisch bei, wenn diese aus "politischen Gründen" straffällig geworden und von "staatlicher Repression" betroffen sind. Nach dem Verständnis der RH umfasst "staatliche Repression" jede Form demokratisch legitimierter Aufklärung von Straftaten und Gewalt. Demnach betrachtet die RH politisch motivierte Straftäter nicht als solche, sondern als "politisch Gefangene" des "Systems". Eine Auffassung, die übrigens von Rechtsextremisten mit Blick auf rechtsextremistisch motivierte Straftäter geteilt wird. Neben der personenbezogenen Betreuung unterstützt die RH Demonstrationen. Sie organisiert Informationsund Diskussionsveranstaltungen zu den Themen "Rechtshilfe" oder "staatliche Repression" und gibt entsprechende Schriften heraus. Mit Mitgliedsbeiträgen, Spenden und dem Verkauf der Publikation "Die Rote Hilfe" werden die Aktivitäten finanziert. Örtlich sind aber nur meist wenige RH-Mitglieder für die Organisation aktiv. Die Arbeit wird nur von wenigen Personen erledigt, die sich im kleinen Kreis meist monatlich treffen. 131
  • Ländern tätig werden, soweit es dieses Gesetz und die Rechtsvorschriften der betreffenden Länder zulassen. (3) Bei der Erfüllung von Aufgaben
  • demokratischen Grundordnung im Sinne dieses Gesetzes zählen 1. das Recht des Volkes, die Staatsgewalt in Wahlen und Abstimmungen und durch
  • besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung auszuüben und die Volksvertretung in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher
  • Ordnung und die Bindung der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung an Gesetz und Recht, 3. das Recht auf Bildung
- 112 - SS3 Zusammenarbeit in Angelegenheiten des Verfassungsschutzes (1) Die Verfassungsschutzbehörde ist verpflichtet, mit dem Bund und den Ländern in Angelegenheiten des Verfassungsschutzes zusammenzuarbeiten. Die Zusammenarbeit besteht insbesondere in gegenseitiger Unterstützung und im Informationsaustausch sowie in der Unterhaltung gemeinsamer Einrichtungen. (2) Die Behörden für Verfassungsschutz anderer Länder dürfen in Rheinland-Pfalz unter Beachtung der Bestimmungen dieses Gesetzes nur im Einvernehmen, das Bundesamt für Verfassungsschutz gemäß SS 5 Abs. 2 des Bundesverfassungsschutzgesetzes vom 20. Dezember 1990 (BGBl. I S. 2954 - 2970 -), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 9. Januar 2002 (BGBl. I S. 361), nur im Benehmen mit der Verfassungsschutzbehörde tätig werden. Die Verfassungsschutzbehörde darf in den anderen Ländern tätig werden, soweit es dieses Gesetz und die Rechtsvorschriften der betreffenden Länder zulassen. (3) Bei der Erfüllung von Aufgaben auf Grund eines Gesetzes nach Artikel 73 Nr. 10 Buchst. b oder c des Grundgesetzes stehen der Verfassungsschutzbehörde nur die Befugnisse zu, die sie zur Erfüllung der entsprechenden Aufgaben nach diesem Landesgesetz hat. SS4 Begriffsbestimmungen (1) Im Sinne dieses Gesetzes sind 1. Bestrebungen gegen den Bestand des Bundes oder eines Landes politisch bestimmte, zielund zweckgerichtete Verhaltensweisen in einem oder für einen Personenzusammenschluß, der darauf gerichtet ist, die Freiheit des Bundes oder eines Landes von fremder Herrschaft aufzuheben, ihre staatliche Einheit zu beseitigen oder ein zu ihm gehörendes Gebiet abzutrennen; 2. Bestrebungen gegen die Sicherheit des Bundes oder eines Landes politisch bestimmte, zielund zweckgerichtete Verhaltensweisen in einem oder für einen Personenzusammenschluß, der darauf gerichtet ist, den Bund, Länder oder deren Einrichtungen in ihrer Funktionsfähigkeit erheblich zu beeinträchtigen; 3. Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung politisch bestimmte, zielund zweckgerichtete Verhaltensweisen in einem oder für einen Personenzusammenschluß, der darauf gerichtet ist, einen der in diesem Gesetz genannten Verfassungsgrundsätze zu beseitigen oder außer Geltung zu setzen. Für einen Personenzusammenschluß handelt, wer ihn in seinen Bestrebungen nachdrücklich unterstützt. Verhaltensweisen von Einzelpersonen, die nicht in einem oder für einen Personenzusammenschluß handeln, sind Bestrebungen im Sinne dieses Gesetzes, wenn sie gegen Schutzgüter dieses Gesetzes unter Anwendung von Gewalt gerichtet sind oder diese sonst in einer Weise bekämpfen, die geeignet ist, diese Schutzgüter erheblich zu beschädigen. (2) Zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung im Sinne dieses Gesetzes zählen 1. das Recht des Volkes, die Staatsgewalt in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung auszuüben und die Volksvertretung in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl zu wählen, 2. die Bindung der Gesetzgebung an die verfassungsmäßige Ordnung und die Bindung der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung an Gesetz und Recht, 3. das Recht auf Bildung und Ausübung einer parlamentarischen Opposition, 4. die Ablösbarkeit der Regierung und ihre Verantwortlichkeit gegenüber der Volksvertretung, 5. die Unabhängigkeit der Gerichte, 6. der Ausschluß jeder Gewaltund Willkürherrschaft und 7. die im Grundgesetz konkretisierten Menschenrechte.
  • Überblick und Entwicklungen 2017 Der Rechtsextremismus ist ein komplexes Phänomen von historischer Tragweite. Er zeigt sich, wissenschaftlich hinlänglich belegt, vielgesichtig
  • Studie zufolge sollen 5,4 % der Gesamtbevölkerung über Unter Rechtsextremismus werein "geschlossenes rechtsextremes den Bestrebungen verstanden, Weltbild" verfügen.8 Wenngleich
  • eines Teils der Bevölkerung prägen. Bei weitem nicht jede rechtsextreme Einstellung führt zu einem entsprechenden politisch motivierten Verhalten. Die Zahl
  • weiteren Ausführungen sind, ist deutlich geringer als das rechtsextreme Einstellungspotenzial. Gerade von dieser Verhaltensebene gehen aber zumeist unmittelbare und vielfach
  • Frieden aus. 8 Vgl. "Die enthemmte Mitte. Autoritäre und rechtsextreme Einstellungen in Deutschland. Die Leipziger Mitte-Studie 2016", Oliver Decker
1. Überblick und Entwicklungen 2017 Der Rechtsextremismus ist ein komplexes Phänomen von historischer Tragweite. Er zeigt sich, wissenschaftlich hinlänglich belegt, vielgesichtig und -schichtig in den unterschiedlichsten gesellschaftlichen Zusammenhängen. Im Wesentlichen zu betrachten sind dabei entsprechende weltanschaulich geprägte Einstellungen und Verhaltensweisen, die erst in der Gesamtschau die Dimension dieser andauernden zentralen gesellschaftspolitischen Herausforderung deutlich machen. Einer neueren Studie zufolge sollen 5,4 % der Gesamtbevölkerung über Unter Rechtsextremismus werein "geschlossenes rechtsextremes den Bestrebungen verstanden, Weltbild" verfügen.8 Wenngleich dies die sich gegen die im Grundgeeine Minderheit darstellt und gegensetz konkretisierte fundamentale über vorausgegangenen Erhebungen Gleichheit der Menschen richten die Tendenz rückläufig ist, gibt eine und die universelle Geltung der solche Größenordnung Anlass zu steMenschenrechte ablehnen. ter Wachsamkeit. Die Zahl dokumentiert, dass Demokratieund FremGlossar der Behörden für Verfassungsdenfeindlichkeit, Antisemitismus und schutz (Auszug) Nationalismus auch heute, mehr als siebzig Jahre nach dem Ende der Nazidiktatur, noch immer die Einstellungswelt eines Teils der Bevölkerung prägen. Bei weitem nicht jede rechtsextreme Einstellung führt zu einem entsprechenden politisch motivierten Verhalten. Die Zahl derer, die als Extremisten auch aktiv werden und damit vom Beobachtungsauftrag des Verfassungsschutzes umfasst sowie Gegenstand der weiteren Ausführungen sind, ist deutlich geringer als das rechtsextreme Einstellungspotenzial. Gerade von dieser Verhaltensebene gehen aber zumeist unmittelbare und vielfach auch erhebliche Gefahren für die Innere Sicherheit und den gesellschaftlichen Frieden aus. 8 Vgl. "Die enthemmte Mitte. Autoritäre und rechtsextreme Einstellungen in Deutschland. Die Leipziger Mitte-Studie 2016", Oliver Decker, Johannes Kiess, Elmar Brähler (Hrsg.), ISBN 978-3-8379-2630-9, S. 48 38
  • TKP/ML) . . . . . . . . . . . . . . . . 55 Marxistisch-Leninistische Kommunistische Partei (MLKP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 57 IRANISCHE LINKSEXTREMISTISCHE GRUPPEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 57 Volksmodjahedin Iran-Organisation (MEK) / Nationaler Widerstandsrat Iran (NWRI
  • Nutzung von Kommunikationsmedien . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 60 Strafund Gewalttaten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 62 RECHTSEXTREMISMUS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 63 Was wollen Rechtsextremisten? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 63 Überblick
INHALT H E S S I S C H E R V E R F A S S U N G S S C H U T Z B E R I C H T 2 0 0 5 Zu dieser Broschüre . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6 AUFGABEN UND ORGANISATION DES LANDESAMTES FÜR VERFASSUNGSSCHUTZ HESSEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8 AUSLÄNDEREXTREMISMUS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11 Merkmale des Ausländerextremismus . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11 Überblick . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11 Im Bericht erwähnte Gruppierungen in Hessen. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13 Mitgliedschaften in extremistischen Ausländerorganisationen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15 ISLAMISMUS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16 Was ist Islamismus? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16 TRANSNATIONALE ISLAMISTISCHE GRUPPEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17 Internationaler islamistischer Terrorismus /Mujahedin/Al-Qaida . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17 Terroranschläge im Berichtszeitraum . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20 Irak . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22 Erklärungen der Al-Qaida . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22 Exekutivmaßnahmen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23 Gerichtsverfahren und Urteile . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24 Radikalisierung in Moscheen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 26 Gefährdungslage . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 27 Tabligh-i Jama'at (TJ) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 28 Hizb ut-Tahrir al-Islami (HuT) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 28 Öffentliche Drohung gegen Islamkritiker . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30 Islamische Religionsgemeinschaft Hessen e.V. (IRH) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 31 ARABISCHE ISLAMISTISCHE GRUPPEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 33 Muslimbruderschaft (MB) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 33 Einflussreicher Islamist: Jusuf Al-Qaradawi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 34 Islamische Widerstandsbewegung (HAMAS) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 35 Hizb Allah (Partei Gottes) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 37 Bewaffnete Islamische Gruppe (GIA)/Salafitische Gruppe für die Mission und den Kampf (GSPC)/Islamische Heilsfront (FIS) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 38 TÜRKISCHE ISLAMISTISCHE GRUPPEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 39 Islamische Gemeinschaft Milli Görüs e.V. (IGMG) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 39 Anadoluda Vakit - Sprachrohr türkischer Islamisten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 43 Der Kalifatsstaat . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 44 LINKSEXTREMISTEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 46 KURDISCHE LINKSEXTREMISTISCHE GRUPPEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 46 Volkskongress Kurdistans (KONGRA-GEL) [ehemals Arbeiterpartei Kurdistans (PKK)] . 46 Finanzierung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 48 Özgür Politika . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 48 Kämpfe, Anschläge und Drohungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 49 Gründung einer "neuen" PKK . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 50 "Demokratischer Konföderalismus Kurdistans" . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 51 Aktionen für die Freilassung Öcalans. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 51 "Newroz"-Veranstaltungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 52 Sonstige überregionale Veranstaltungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 52 Exekutivmaßnahmen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 53 TÜRKISCHE LINKSEXTREMISTISCHE GRUPPEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 54 Revolutionäre Volksbefreiungspartei-Front (DHKP-C) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 54 Türkische Kommunistische Partei/Marxisten-Leninisten (TKP/ML) . . . . . . . . . . . . . . . . 55 Marxistisch-Leninistische Kommunistische Partei (MLKP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 57 IRANISCHE LINKSEXTREMISTISCHE GRUPPEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 57 Volksmodjahedin Iran-Organisation (MEK) / Nationaler Widerstandsrat Iran (NWRI) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 57 Arbeiterkommunistische Partei Irans (API) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 58 EXTREMISTISCHE TAMILEN UND SIKHS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 59 Liberation Tigers of Tamil Eelam (LTTE) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 59 International Sikh Youth Federation (ISYF) und Babbar Khalsa International (BK) . . . . 59 Nutzung von Kommunikationsmedien . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 60 Strafund Gewalttaten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 62 RECHTSEXTREMISMUS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 63 Was wollen Rechtsextremisten? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 63 Überblick . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 63 4
  • Teilnehmern statt. Anmelder war ein Angehöriger der linksextremistischen Szene Magdeburgs. Es wurden Transparente mit den Schriftzügen "Faschismus tötet" und "Infoladen
  • geschützt wurde. Am 10. November fand in Magdeburg ein rechtsextremistischer "Fackelmarsch" mit 700 Teilnehmern statt5. Unter dem Motto "Ausgefackelt" mobilisierte
  • Gegendemonstration nahmen ebenfalls 700 Personen teil, darunter etwa 70 Linksextremisten aus dem Umfeld des "Infoladens" Magdeburg sowie Szeneangehörige aus Burg
  • Polizei musste mehrfach ein Aufeinandertreffen von Angehörigen der rechtsund linksextremistischen Szene mit Zwangsmitteln verhindern. Nach dem "Fackelmarsch" zog eine mindestens
Linksextremismus nem antikapitalistischen und antifaschistischen Jugendblock auf der Antifa-Demo am 17.03.2018 in Dessau. Der Block soll Raum für kreative Aktionen bieten, um den Nazis ihr Gedenken zu versauen." Die Demonstration verlief weitgehend störungsfrei. Am 29. September fand in Magdeburg eine Demonstration unter dem Motto "Kein Vergeben, kein Vergessen. In Gedenken an alle Opfer rassistischer Gewalt" mit 185 Teilnehmern statt. Anmelder war ein Angehöriger der linksextremistischen Szene Magdeburgs. Es wurden Transparente mit den Schriftzügen "Faschismus tötet" und "Infoladen bleibt" mitgeführt. Während des Aufzuges kam es vor dem Geschäft "Narvik" zu Böllerund Flaschenwürfen. Zuvor scheiterte ein Angriff auf ein AfD-Büro, da dies von der Polizei geschützt wurde. Am 10. November fand in Magdeburg ein rechtsextremistischer "Fackelmarsch" mit 700 Teilnehmern statt5. Unter dem Motto "Ausgefackelt" mobilisierte hiergegen ein Bündnis aus dem nichtextremistischen Bereich. An dieser Gegendemonstration nahmen ebenfalls 700 Personen teil, darunter etwa 70 Linksextremisten aus dem Umfeld des "Infoladens" Magdeburg sowie Szeneangehörige aus Burg (Landkreis Jerichower Land), Berlin, Hamburg und dem niedersächsischen Wendland. Einige Teilnehmer konnten sich in kleinen Gruppen von der Versammlung absetzen und entlang der Demonstrationsroute durch die Stadt bewegen. Dabei kam es hin und wieder zu verbalen Auseinandersetzungen mit Teilnehmern des "Fackelmarsches". Die Polizei musste mehrfach ein Aufeinandertreffen von Angehörigen der rechtsund linksextremistischen Szene mit Zwangsmitteln verhindern. Nach dem "Fackelmarsch" zog eine mindestens 20-köpfige Autonomengruppe durch Magdeburg-Stadtfeld und stieß offenbar gezielt auf drei Personen, die sie als Teilnehmer des 5 Siehe Seite Seite 48. Verfassungsschutzbericht des Landes Sachsen-Anhalt 2018 127
  • LINKSEXTREMISMUS
  • Lüchow-Dannenberg (Niedersachsen) kam es wiederholt durch ortsansässige, nicht linksextremistische Atomkraftgegner zu teilweise gewaltsamen Ausschreitungen gegen die Polizei
  • etwa auf dem Niveau der Vorjahre. Die Mobilisierungsfähigkeit der linksextremistischen bzw. linksextremistisch beeinflussten AntiAtom-Bewegung ist insgesamt weiterhin stark rückläufig
  • Linksextremisten erwartete Unterstützung der Anti-Atom-Bewegung aus der Kampagne gegen den G8-Gipfel 2007 in Heiligendamm (Mecklenburg-Vorpommern) blieb
  • Niveau des Vorjahres. Auch die erwartet geringe Beteiligung von Linksextremisten hat sich bestätigt. Anarchismus Anarchistische Konzepte werden in Deutschland vorwiegend
LINKSEXTREMISMUS H E S S I S C H E R V E R F A S S U N G S S C H U T Z B E R I C H T 2 0 0 6 einem außerplanmäßigen Halt gezwungen. Ferner wurde im Vorfeld des Transports ein Hakenkrallenanschlag auf die Oberleitungen der Deutschen Bahn AG an der Transportstrecke Warburg - Kassel bei Liebenau (Kassel) verübt. Im Landkreis Lüchow-Dannenberg (Niedersachsen) kam es wiederholt durch ortsansässige, nicht linksextremistische Atomkraftgegner zu teilweise gewaltsamen Ausschreitungen gegen die Polizei. An der "Bundesweiten Auftaktund X- Minus-Demo" am 11. November, zogen rund 3.000 Demonstranten - darunter ein "starker Autonomer Block" - von Gorleben zum Zwischenlager. Am 12. November nahmen rund 800 Personen an einer Sitzblockade auf der Straße vor der Castor-Verladestation in Dannenberg teil. Bereits am 4. November führte das südwestdeutsche Anti-AKWSpektrum eine Auftaktveranstaltung mit rund 440 Teilnehmern am AKW Biblis (Kreis Bergstraße) durch. Die Protestaktionen gegen den 10. Castor-Transport bewegten sich, sowohl hinsichtlich der Teilnehmerzahlen als auch in Bezug auf strafbare Aktionen in etwa auf dem Niveau der Vorjahre. Die Mobilisierungsfähigkeit der linksextremistischen bzw. linksextremistisch beeinflussten AntiAtom-Bewegung ist insgesamt weiterhin stark rückläufig. Die von Linksextremisten erwartete Unterstützung der Anti-Atom-Bewegung aus der Kampagne gegen den G8-Gipfel 2007 in Heiligendamm (Mecklenburg-Vorpommern) blieb weitgehend aus. Lediglich im Wendland, dem betroffenen Gebiet um das Zwischenlager Gorleben, erreichten die Protestaktionen etwa das Niveau des Vorjahres. Auch die erwartet geringe Beteiligung von Linksextremisten hat sich bestätigt. Anarchismus Anarchistische Konzepte werden in Deutschland vorwiegend von Gruppierungen der Graswurzelbewegung und den Anhängern der anarcho-syndikalistischen Freien Ziel: ArbeiterInnen Union (FAU-IAA), der deutschen Sektion der Internationalen ArbeiHerrschaftsfreie terInnen Assoziation (IAA), vertreten. Beide lehnen jegliche Staatsform ab und verGesellschaft ohne folgen das Ziel, eine herrschaftsfreie Gesellschaft zu etablieren. Dem anarchistischen Staat Bereich werden bundesweit etwa 500, in Hessen rund 40 Anhänger, mit Schwerpunkten im Rhein-Main-Gebiet und der Region Marburg-Gießen-Wetzlar, zugerechnet. Die Graswurzelbewegung besteht aus Aktionsgruppen, die durch den Aufbau einer "Gegenmacht von unten", die bestehenden politischen und gesell"Gegenmacht schaftlichen Verhältnisse zerstören wollen. In ihrem von unten" mit Konzept des "zivilen Ungehorsams" wird zwar Gewalt Gewaltbereitschaft gegen Personen abgelehnt, Gewalt gegen Sachen als Aktionsform allerdings akzeptiert. Das regelmäßig erscheinende Zentralorgan heißt Graswurzelrevolution. Für eine gewaltfreie, herrschaftslose Gesellschaft (GWR). 127
  • ebenfalls verbindlich ist, besagt, dass die SO ein Rechtssystem anstrebt, das die im Grundgesetz konkretisierten Grundrechte missachtet: "Wenn in unseren
  • Gruppen besseres Recht ist ... und wenn ein hoher Sinn für Befehle da ist, werden sich die Leute unter uns bewegen
  • gleichfalls nach wie vor verbindlichen "Handbuch des Rechts" von Hubbard ergibt sich, dass es im scientologischen Gesellschaftssystem keine Menschenoder Grundrechte
  • unabhängigen Gerichte geben soll. Zudem solle ein nicht an Recht und Gesetz gebundener Nachrichtendienst Sachverhalte erforschen sowie präventive und repressive
  • machen, dann schießen wir schnell und sprechen später Recht. Und wir zählen dann zusammen, wer seine Freunde und Genossen waren
  • Hubbard, "Handbuch des Rechts", Kopenhagen 1979, S. 2 f.) Bericht
Scientology-Organisation 255 Die Mitglieder der Organisation werden in Veröffentlichungen der SO aufgefordert, in Form von "Wissensberichten", deren Einrichtung auf eine Weisung Hubbards zurückgeht,236 jedes von den organisationseigenen Vorgaben abweichende Verhalten den zuständigen Stellen zu melden, "um versteckte Unterdrückung, Infiltration, Subversion oder Korruption innerhalb und außerhalb zu lokalisieren", um "diese Aktivitäten" zu beseitigen.237 Die SO hat Sachverhalte, die einen "Wissensbericht" erforderlich machen, in detaillierter Form veröffentlicht; danach sind Scientologen beispielsweise verpflichtet, einen Bericht zu erstellen, wenn ihnen "eine Person, die bezüglich Scientology oder der Kirche außerordentlich kritisch ist", bekannt wird. Zusätzlich enthalten die Veröffentlichungen Aufforderungen, Berichte zu fertigen über "öffentliche Äußerungen gegen Scientology" bzw. den Umstand, "öffentlich von Scientology wegzugehen" oder Bemühungen, "einen Zivilprozess gegen ... irgendeinen Scientologen einzuleiten, wenn man nicht zuerst den International Justice Chief auf die Angelegenheit aufmerksam gemacht und eine Antwort erhalten hat".238 Auch ein von Hubbard verfasster sogenannter Führungsbrief, der für Mitglieder der SO ebenfalls verbindlich ist, besagt, dass die SO ein Rechtssystem anstrebt, das die im Grundgesetz konkretisierten Grundrechte missachtet: "Wenn in unseren Gruppen besseres Recht ist ... und wenn ein hoher Sinn für Befehle da ist, werden sich die Leute unter uns bewegen und eine größere Sicherheit und Gewißheit in uns finden. ... Alles, was wir tun müssen ... ist ... Expansion erreichen und ... die Obergewalt in der Gesellschaft ... ." ("HCO-Führungsbrief" vom 18. März 1965) Aus dem gleichfalls nach wie vor verbindlichen "Handbuch des Rechts" von Hubbard ergibt sich, dass es im scientologischen Gesellschaftssystem keine Menschenoder Grundrechte als Abwehrrechte gegenüber dem Staat und keine unabhängigen Gerichte geben soll. Zudem solle ein nicht an Recht und Gesetz gebundener Nachrichtendienst Sachverhalte erforschen sowie präventive und repressive Maßnahmen ergreifen. Wohin das führen soll, belegen die folgenden Ausführungen: "Wir kennen unsere Feinde, ehe sie zuschlagen. Wir halten sie von wichtigen Positionen fern. Wenn wir einen zufälligerweise in eine Schlüsselposition bringen und er anfängt, Fehler zu machen, dann schießen wir schnell und sprechen später Recht. Und wir zählen dann zusammen, wer seine Freunde und Genossen waren ... ." (Hubbard, "Handbuch des Rechts", Kopenhagen 1979, S. 2 f.) Bericht 2000
  • koordiniert. Im Bündnis waren neben demokratischen Organisationen auch autonome linksextremistische Gruppen vertreten, dabei nahmen die Interventionistische Linke
  • antiimperialis tischen Spektrum. Sie bildet ein Scharnier zu nichtgewaltbereiten Linksextremisten und in einzelnen Fällen auch zu nichtextremis tischen Gruppen
  • Initiativen. Interventionis tische Linke Laut einer Selbstdarstellung auf der Homepage des 3ABünd nisses verfolgen die darin vertretenen Organisationen das gemeinsame
  • 3ABündnis haben sich zu Verknüpfungspunkten innerhalb der gewaltorientierten linksextremistischen Szene ent wickelt. Das 3ABündnis hatte bereits im Vorfeld des G8Gipfels
  • haben und sich zu verstecken." 172 Verfassungsschutzbericht Bayern 2015 Linksextremismus
Die Mobilisierung für die Proteste wurde durch das Bündnis Stop G7 Elmau koordiniert. Im Bündnis waren neben demokratischen Organisationen auch autonome linksextremistische Gruppen vertreten, dabei nahmen die Interventionistische Linke (IL) und das [3A]*Revolutionäres Bündnis (3ABündnis) eine exponierte Position ein. Die IL ist ein informelles, bundesweit agierendes Netzwerk von Aktivisten überwiegend aus dem autonomen und antiimperialis tischen Spektrum. Sie bildet ein Scharnier zu nichtgewaltbereiten Linksextremisten und in einzelnen Fällen auch zu nichtextremis tischen Gruppen und Initiativen. Interventionis tische Linke Laut einer Selbstdarstellung auf der Homepage des 3ABünd nisses verfolgen die darin vertretenen Organisationen das gemeinsame Ziel, "eine klassenkämpferische und revolutionäre Theorie und Praxis zu entwickeln". 3ABündnis Die IL und das 3ABündnis haben sich zu Verknüpfungspunkten innerhalb der gewaltorientierten linksextremistischen Szene ent wickelt. Das 3ABündnis hatte bereits im Vorfeld des G8Gipfels 2013 in Nordirland in einer Broschüre zu gewalttätigen Aktionen aufgerufen: "Unser Widerstand muss entschlossen und militant gegen die Politik der Imperialisten vorgehen; wir müssen alle Mittel des Kampfes, alle Mittel der Organisierung ausnutzen, um ihnen gute Gründe zu geben, Angst zu haben und sich zu verstecken." 172 Verfassungsschutzbericht Bayern 2015 Linksextremismus
  • LINKSEXTREMISMUS
  • besprüht und Fensterscheiben eingeworfen worden. Etwa 450 Personen aus linksextremistischen Zusammenhängen waren dem gesonderten Aufruf der IL zu einem
  • Aktionstag riefen auch Organisationen und Gruppierungen des gesamten linksextremistischen und linksextremistisch beeinflussten Spektrums massiv zur Teilnahme auf. Die autonome antifa
  • Vermummungsverbot festgenommen. Vom 2. bis 3. Dezember führte das linksextremistisch beeinflusste Bündnis 3. Juni unter dem Motto "Börsenlahmlegung als Strategie
  • Vertreter verschiedener Gruppierungen und Bündnisse gegen "Sozialabbau", in denen Linksextremisten über maßgeblichen Einfluss verfügen. In der allgemeinen Diskussion wurde
LINKSEXTREMISMUS H E S S I S C H E R V E R F A S S U N G S S C H U T Z B E R I C H T 2 0 0 6 SKNILSUMSIMERTXESKNIL "Wie die gesprühten Parolen an der Wänden, die sich gegen die sogenannten Arbeitsmarktreformen belegen, wurden die Fahrzeuge nicht Opfer eines 'zufälligen Vandalismus'. Vielmehr handelt es sich um eine Sabotage an der Infrastruktur der AQA um ihre Arbeit zu behindern. Das es die AQA nun schon zum zweiten mal getroffen hat, ist kein Zufall. Durch die Funktion des Main-Kinzig-Kreises als Optionsmodell und die besondere Rolle Erich Pipas bei der Gestaltung von Hartz IV bekommt die AQA eine bundesweite Bedeutung." Bereits im Januar 2005 war im Rahmen der gegen die Einführung der Hartz IVReformen bundesweit propagierten Aktionen der Initiative "Agenturschluss" das Firmengebäude mit Farbeiern beworfen, mit Parolen besprüht und Fensterscheiben eingeworfen worden. Etwa 450 Personen aus linksextremistischen Zusammenhängen waren dem gesonderten Aufruf der IL zu einem "Wir wollen Alles"-Block gefolgt, der sich an einer Demonstration von insgesamt etwa 4.000 Teilnehmern des "Aktionsbündnisses Sozialproteste" am 3. Juni in Berlin beteiligte. Das Motto lautete: "Schluss mit den Reformen gegen uns! - Gemeinsam gegen Massenentlassungen, Sozialabbau, innere Aufrüstung und Krieg". Nach der Auftaktkundgebung kam es während des Umzugs durch die Innenstadt aus dem "Wir wollen Alles"-Block heraus zu Flaschenwürfen und Tätlichkeiten gegenüber eingesetzten Polizeikräften. Dabei wurden zehn Polizeibeamte leicht verletzt, sieben Demonstranten festgenommen. Im Rahmen eines gewerkschaftlichen, für den 21. Oktober propagierten bundesweiten Aktionstages "Für die soziale Erneuerung! Für eine Zukunft mit Perspektiven!" Bundesweiter mit dezentralen Veranstaltungen in fünf deutschen Städten (Berlin, Dortmund, MünAktionstag chen, Stuttgart, Frankfurt am Main) demonstrierten in Frankfurt am Main insgesamt 18.000 Personen unter dem Motto: "Das geht besser. Aber nicht von allein!" Für den Aktionstag riefen auch Organisationen und Gruppierungen des gesamten linksextremistischen und linksextremistisch beeinflussten Spektrums massiv zur Teilnahme auf. Die autonome antifa [f] rief unter dem Motto "alles für alle - gegen elitenbildung und standortlogik - kapitalismus abschaffen" zu einem separaten "Antifa & StudiAntifa & Block" innerhalb des ursprünglich Studierenden und Schülern vorbehaltenen Studi-Block Demonstrationszuges auf. Aus diesem etwa 1.000 Personen umfassenden Demonstrationszug kam es zu Blockadeversuchen im Bereich des Hauptbahnhofs und einer Autobahn. Etwa 300 Demonstranten gelang für kurze Zeit die Blockade einer Straße im Innenstadtbereich. Mehrere Personen wurden wegen Landfriedensbruchs und Verstößen gegen das Vermummungsverbot festgenommen. Vom 2. bis 3. Dezember führte das linksextremistisch beeinflusste Bündnis 3. Juni unter dem Motto "Börsenlahmlegung als Strategie gegen Sozialabbau" in Frankfurt am Main eine "bundesweite Aktionsund Strategiekonferenz gegen Sozialund Lohnabbau" durch. Über die Fragen "Wie weiter mit den sozialen Bewegungen?" - "Orientierung und Schwerpunktsetzung für neue Aktionen in 2007" diskutierten etwa 130 Vertreter verschiedener Gruppierungen und Bündnisse gegen "Sozialabbau", in denen Linksextremisten über maßgeblichen Einfluss verfügen. In der allgemeinen Diskussion wurde u.a. geäußert, dass die Notwendigkeit offensiverer Aktionen anstatt "leicht politisierter Volksfeste", etwa durch eine Blockade der 123
  • neuer Ermittlungen ließen im Vorfeld gesteigerte Mobilisierungsaktivitäten in der linksextremistischen Szene erkennen. Anreisen erfolgten unter anderem aus Berlin, Hamburg, Frankfurt
  • Dessau am 7. März 1945 veranstalteten Rechtsextremisten und als Gegenaktionen linke und linksextremistische Gruppierungen am 10. und am 17. März
Linksextremismus staltungen waren vor allem in Szeneobjekten der gewaltorientierten linksextremistischen Szene zu verzeichnen. Nach hiesiger Einschätzung konnte ein unfriedlicher Verlauf der Demonstration nur auf Grund der hohen Polizeipräsenz verhindert werden. Im Stadtgebiet von Magdeburg waren im Anschluss an die Demonstration mehrere Kleingruppen ehemaliger Versammlungsteilnehmer feststellbar. Vermummte Personen griffen dabei ein Polizeifahrzeug und Einsatzkräfte mit Steinen und Pyrotechnik an. Weitere Kundgebungen Am 7. Januar nahmen in Dessau-Roßlau bis zu 3.000 Personen an einer angemeldeten Kundgebung mit anschließendem Aufzug unter dem Motto "Oury Jalloh - das war Mord" anlässlich dessen 13. Todestages teil. Nicht zuletzt die erneute mediale Aufarbeitung des Falles Oury Jalloh und die damit einhergehende Forderung nach Aufnahme neuer Ermittlungen ließen im Vorfeld gesteigerte Mobilisierungsaktivitäten in der linksextremistischen Szene erkennen. Anreisen erfolgten unter anderem aus Berlin, Hamburg, Frankfurt am Main (Hessen) und Braunschweig (Niedersachsen). Im Verlauf der Demonstration kam es vereinzelt zu Angriffen auf Polizeibeamte mit Flaschen und pyrotechnischen Erzeugnissen. Auch auf das Gebäude der Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau und auf das Gelände des Polizeireviers Dessau-Roßlau warfen die Teilnehmer vereinzelt Gegenstände und Pyrotechnik. Im Zusammenhang mit dem 73. Jahrestag der alliierten Luftangriffe auf Dessau am 7. März 1945 veranstalteten Rechtsextremisten und als Gegenaktionen linke und linksextremistische Gruppierungen am 10. und am 17. März entsprechende Versammlungen. So mobilisierte ein so genanntes "Jugendbündnis" für den 17. März zu einer Demonstration unter dem Motto "Schöner leben ohne Nazis": "Deshalb mobilisieren wir als Jugendbündnis zu ei126 Verfassungsschutzbericht des Landes Sachsen-Anhalt 2018
  • einer weltweiten islamischen Herrschaft Allahs ein und lehnen die Rechtsordnung der westlichen Welt ab. Die politischen Vorstellungen von Islamisten, wonach
  • ihre Interpretation von Koran und Scharia (islamische Rechtsordnung) allein wahr und verbindlich ist, alle Lebensbereiche umfasst und als von Allah
  • anspruch Prinzipien des Grundgesetzes wie Volkssouveränität, Mehrheitsprinzip, Gewaltenteilung und Recht auf Bildung und Ausübung einer parlamentarischen Opposition. Der Islamismus steht
  • Zugehörigkeit zur islamischen Glaubensgemeinschaft, die auch über den rechtlichen Status des Einzelnen entscheidet. Mit der Einschränkung des Gleichheitsgrundsatzes wird
  • nieder ISMUSAUSLÄNDER und mündet in einem allgemeinen Recht des Mannes, die Ehefrau schlagen zu dürfen und sie in ihrer persönlichen
  • Parallelverhindern und stattdessen islamistische Parallelgesellschaften, in denen unsere gesellschaften Rechtsordnung keine Gültigkeit beanspruchen soll, zu errichten. Das führt letztlich dazu
AUSLÄNDEREXTREMISMUS H E S S I S C H E R V E R F A S S U N G S S C H U T Z B E R I C H T 2 0 0 5 Islamismus Was ist Islamismus ? Der Verfassungsschutz beobachtet nicht den Islam als Religion. Muslime genießen, wie Anhänger anderer Religionen auch, den Grundrechtsschutz der Religionsfreiheit. Dieser deckt aber nicht verfassungsfeindliche Erscheinungsformen des Islam. Islamismus (Islamischer Extremismus) ist eine politisch-totalitäre Ideologie mit Universalund Absolutheitsanspruch, in der auch jedes staatliche Handeln dem islaIdeologie des mischen Gesetz unterworfen ist. Islamisten, die nur eine Minderheit der Muslime darIslamismus stellen, glauben sich im Besitz einer alleinigen, allumfassenden Wahrheit. Da der Koran als das offenbarte Wort Allahs angesehen wird, sind die dort niedergelegten Gesetze wegen dieses göttlichen Ursprungs ewig gültig und unfehlbar. Mit ihrem doktrinären Anspruch auf Unveränderbarkeit des Islam treten Islamisten für die Errichtung einer weltweiten islamischen Herrschaft Allahs ein und lehnen die Rechtsordnung der westlichen Welt ab. Die politischen Vorstellungen von Islamisten, wonach ihre Interpretation von Koran und Scharia (islamische Rechtsordnung) allein wahr und verbindlich ist, alle Lebensbereiche umfasst und als von Allah gegebene und damit von Menschen nicht abänderbare Ordnung der staatlichen Verfassung übergeordnet ist, sind mit der freiheitlichen demokratischen Grundordnung unvereinbar. Eine islamistische Ordnung mit ihrem Absolutheitsanspruch, in der staatliches Handeln und Gesetzgebung allein Absolutheitsvon Allah hergeleitet und legitimiert werden, widerspricht fundamental tragenden anspruch Prinzipien des Grundgesetzes wie Volkssouveränität, Mehrheitsprinzip, Gewaltenteilung und Recht auf Bildung und Ausübung einer parlamentarischen Opposition. Der Islamismus steht im Gegensatz zum Menschenrechtsverständnis des Grundgesetzes mit dem zentralen Wert der allen Menschen von Natur aus gegebenen gleichen Würde und Gleichheit, der den Ausgangspunkt der anderen Grundrechte darstellt. Entscheidend ist für diesen allein die Zugehörigkeit zur islamischen Glaubensgemeinschaft, die auch über den rechtlichen Status des Einzelnen entscheidet. Mit der Einschränkung des Gleichheitsgrundsatzes wird der Menschenrechtsidee ein essentieller Teil entzogen. Neben dem allgemeinen Grundsatz der Gleichheit aller Einschränkung Menschen steht die islamistische Ideologie insbesondere im Widerspruch zum besondes Gleichheitsderen Gleichheitsgrundsatz der Gleichberechtigung von Mann und Frau im Sinne des grundsatzes Grundgesetzes. In wörtlicher Lesart werden Koranstellen, wie Sure 4, Vers 34: "Die Männer stehen über den Frauen, weil Gott sie vor diesen ausgezeichnet hat" oder Sure 2, Vers 228: "Die Männer stehen eine Stufe über ihnen", von Islamisten als Begründung herangezogen, um Frauen in vielen Bereichen des täglichen Lebens zu diskriminieren. Dies schlägt sich in konkreter Diskriminierung der Frau in vielen Bereichen, z. B. Zeugenrecht, Scheidungsrecht, Erbrecht, Kindschaftssorgerecht u. v. m. nieder ISMUSAUSLÄNDER und mündet in einem allgemeinen Recht des Mannes, die Ehefrau schlagen zu dürfen und sie in ihrer persönlichen Unversehrtheit zu verletzen, wenn er fürchtet, sie könne sich gegen ihn auflehnen. Islamistische Organisationen in Deutschland versuchen insbesondere, Einfluss auf in Deutschland lebende Muslime zu erlangen und sie dazu zu bringen, ihr Leben diesem islamistischen Religionsverständnis zu unterwerfen. Ihre Motivation ist dabei geprägt von dem Willen, eine Eingliederung in die hiesige Gesellschaftsordnung zu Parallelverhindern und stattdessen islamistische Parallelgesellschaften, in denen unsere gesellschaften Rechtsordnung keine Gültigkeit beanspruchen soll, zu errichten. Das führt letztlich dazu, dass Muslimen in Deutschland die Ausübung ihrer ihnen in diesem Land zuste16
  • RECHTSEXTREMISMUS lontroverse" ersetzung und wütende Angriffe von Linksextremi1. Überblick iaft des Jenaer Hochschullehrers Lutz Niethammer >erte Antifaschismus
  • neben einer stattlichen - 140 Seiten umfassenDer Zustand des Rechtsextremismus in Thüringen ist gegenwärtig folgendermaßen zu weifelhaften Wirken der sog. Funktionshäftlinge
  • waren. Dieser Umstand, im - einen verhältnismäßig etablierten Mitgliederstand rechtsextremistischer Parteien nt und beispielsweise in dem Erinnerungswerk
  • eine unorganisierte Neonazi-Szene, die sich aus Angehörigen rechtsextrem orientierPublikation. Neben dem vorgenannten Tatbestand ter Jugendsubkulturen und informellen Gruppen zusammensetzt
  • Machtkämpfe innerhalb der Elite zu sogenannten - eine Zunahme rechtsextremistischer Propagandadelikte, bei gleichzeitig abnehmenden Gewaltstrafttaten; entaren in der überregionalen Presse
III. RECHTSEXTREMISMUS lontroverse" ersetzung und wütende Angriffe von Linksextremi1. Überblick iaft des Jenaer Hochschullehrers Lutz Niethammer >erte Antifaschismus. Die SED und die roten Kapos igt neben einer stattlichen - 140 Seiten umfassenDer Zustand des Rechtsextremismus in Thüringen ist gegenwärtig folgendermaßen zu weifelhaften Wirken der sog. Funktionshäftlinge im beschreiben: Es gibt 3s eigentlich Bemerkenswerte an dem ganzen Vorite Funktionäre der KPD waren. Dieser Umstand, im - einen verhältnismäßig etablierten Mitgliederstand rechtsextremistischer Parteien nt und beispielsweise in dem Erinnerungswerk von (NPD, DVU, REP) mit insgesamt 450 bis 500 Mitgliedern; <.r Sonntag" literarisch verarbeitet, blieb in der DDR Die sogenannte Geheimakte Buchenwald aus dem - eine unorganisierte Neonazi-Szene, die sich aus Angehörigen rechtsextrem orientierPublikation. Neben dem vorgenannten Tatbestand ter Jugendsubkulturen und informellen Gruppen zusammensetzt; in NS-Unrecht sollte die Veröffentlichung zweierlei aschismusbegriff aufbauende Gründungsmythos der - ein fest auszumachendes Gewalttäterpotential; eschichtsklitterung. Die Verfolgung der ehemaligen ;nwald überlebten, erfolgte in den Jahren 1949 bis - die Ansätze von Vernetzungstendenzen mit Hilfe der "Anti-Antifa". Systeme, die keine Rücksicht auf einzelne und deren in Machtkämpfe innerhalb der Elite zu sogenannten - eine Zunahme rechtsextremistischer Propagandadelikte, bei gleichzeitig abnehmenden Gewaltstrafttaten; entaren in der überregionalen Presse (z. B. Siegfried begann am 12. Dezember 1994 das Neue Deufschjen die Dokumentation. Unter der Überschrift "Kalter osigkeiten als ,Wissenschaft'" druckte das ND eine leinschaft Buchenwald-Dora und Kommandos in sser des Buches u. a. mangelhafte und unvollständige lauptungen von "Gewährsleuten", vorgeworfen wuriem "Fragenkatalog" an Niethammer, der "aus dem comme und "jungen Studenten in der bisherigen DDR tsforschung ist". nationalen Komitees Buchenwald-Dora und KommanAntifaschistische Nachrichten" 2 4 / 9 4 unter der Über- ) Buchenwald" scharfe Angriffe gegen den Autor. I TT ^^MW^HMlUI^I
  • Sicherheitsüberprüfungsgesetz vom Gesetzes zählen: ;67) geregelt. a) das Recht des Volkes, die Staatsgewalt in Wahlen und Abstimmungen Behörden sind
  • allgemeinen Rechtsund durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden ikel 20 des Grundgesetzes). Gewalt und der Rechtsprechung auszuüben
  • sind und die Bindung der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung an Gesetz und Recht, n Bestand des Bundes oder eines
  • Landes solche elund zweckgerichteten Verhaltensweisen in c) das Recht auf Bildung und Ausübung einer parlamentarischen Opposrsonenzusammenschluß, der darauf gerichtet sition
ssungsorgane des Bundes oder eines Landes ist, die Freiheit des Bundes oder eines Landes von fremder Herrschaft m Ziele haben, aufzuheben, ihre staatliche Einheit zu beseitigen oder ein zu ihm gehörendes Gebiet abzutrennen; i oder geheimdienstliche Tätigkeiten im Gesetzes für eine fremde Macht, b) Bestrebungen gegen die Sicherheit des Bundes oder eines Landes solche politisch bestimmten, zielund zweckgerichteten Verhaltensweisen in igsbereich dieses Gesetzes, die durch Anweneinem oder für einen Personenzusammenschluß, der darauf gerichtet darauf gerichtete Vorbereitungshandlungen ist, den Bund, Länder oder deren Einrichtungen in ihrer Bundesrepublik Deutschland gefährden. Funktionsfähigkeit erheblich zu beeinträchtigen; ;hörden des Bundes und der Länder wirken mit c) Bestrebungen gegen die Sicherheit des Bundes oder eines Landes solche politisch bestimmten, zielund zweckgerichteten Verhaltensweisen in Prüfung von Personen, denen im öffentlichen einem oder für einen Personenzusammenschluß, der darauf gerichtet ^bedürftige Tatsachen, Gegenstände oder Erist, einen der in Absatz 2 genannten Verfassungsgrundsätze zu besei/erden, die Zugang dazu erhalten sollen oder tigen oder außer Geltung zu setzen. inen, Für einen Personenzusammenschluß handelt, wer ihn in seinen Berprüfung von Personen, die an sicherheitsstrebungen nachdrücklich unterstützt. Voraussetzung für die Sammlung 'on lebensoder verteidigungswichtigen Einund Auswertung von Informationen im Sinne des SS 3 Abs. 1 ist das iind oder werden sollen, Vorliegen tatsächlicher Anhaltspunkte. Verhaltensweisen von Einzelpersonen, die nicht in einem oder für einen Personenzusammenschluß leitsmaßnahmen zum Schutz von im öffenthandeln, sind Bestrebungen im Sinne dieses Gesetzes, wenn sie auf imhaltungsbedürftigen Tatsachen, GegenAnwendung von Gewalt gerichtet sind oder aufgrund ihrer Wirkungslissen gegen die Kenntnisnahme durch Unweise geeignet sind, ein Schutzgut dieses Gesetzes erheblich zu beschädigen. idesamtes für Verfassungsschutz bei der (2) Zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung im Sinne dieses 1 sind im Sicherheitsüberprüfungsgesetz vom Gesetzes zählen: ;67) geregelt. a) das Recht des Volkes, die Staatsgewalt in Wahlen und Abstimmungen Behörden sind an die allgemeinen Rechtsund durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden ikel 20 des Grundgesetzes). Gewalt und der Rechtsprechung auszuüben und die Volksvertretung in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl zu wählen; en b) die Bindung der Gesetzgebung an die verfassungsmäßige Ordnung ?s sind und die Bindung der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung an Gesetz und Recht, n Bestand des Bundes oder eines Landes solche elund zweckgerichteten Verhaltensweisen in c) das Recht auf Bildung und Ausübung einer parlamentarischen Opposrsonenzusammenschluß, der darauf gerichtet sition, 65
  • Rechtsextremistische G e w a l t t ä t e r Die militante rechtsextremistische Szene ist vor allem dadurch
  • Personen verübt, die in ihren Handlungen von einer rechtsextremistischen Motivation geleitet werden, ohne daß sie einer Organisation oder einem Personenzusammenschluß
  • zugerechnet werden können. Ein deutlicher Anteil rechtsextremistischer Gewalttaten wird von Skinheads verübt. Regionale Schwerpunkte waren Nordhausen, Suhl, Erfurt, Amstadt/Ilmenau, Rudolstadt/Saalfeld
  • Zeitraum von 1991 bis 1994 konnten insgesamt 500 Rechtsextremisten (ohne Skinheads) ermittelt werden. Davon sind 311 durch Ausführung einer oder
  • davon auszugehen, daß sich die Aktionsbereitschaft der militanten rechtsextre mistischen Szene durch den "Anti-Antifa-Kampf" stärker als bisher strukturell
7. Rechtsextremistische G e w a l t t ä t e r Die militante rechtsextremistische Szene ist vor allem dadurch gekennzeichnet, daß sie sich aus strukturarmen bzw. strukturlosen Zusammenschlüssen von Jugendlichen zusammensetzt. Eine Vielzahl von einschlägigen Gewalttaten wird von Personen verübt, die in ihren Handlungen von einer rechtsextremistischen Motivation geleitet werden, ohne daß sie einer Organisation oder einem Personenzusammenschluß zugerechnet werden können. Ein deutlicher Anteil rechtsextremistischer Gewalttaten wird von Skinheads verübt. Regionale Schwerpunkte waren Nordhausen, Suhl, Erfurt, Amstadt/Ilmenau, Rudolstadt/Saalfeld, Gera und Weimar. Seit Errichtung des Thüringer Landesamtes für Verfassungsschutz im Jahre 1991 wurden 171 Skinheads namentlich bekannt, von denen nach neuesten Erkenntnissen 126 als gewalttätig anzusehen sind. Im Zeitraum von 1991 bis 1994 konnten insgesamt 500 Rechtsextremisten (ohne Skinheads) ermittelt werden. Davon sind 311 durch Ausführung einer oder mehrerei Straftaten mit Gewaltanwendung oder Gewaltandrohung namentlich bekanntgeworder (Einzelangaben siehe Zahlenspiegel). Es ist davon auszugehen, daß sich die Aktionsbereitschaft der militanten rechtsextre mistischen Szene durch den "Anti-Antifa-Kampf" stärker als bisher strukturell festiget wird. 32
  • gegen Kraftfahrzeuge der Firmen Weigl Vergleich rechtsextremistischer Straftaten 1993/1994 a verübt. Zu den Brandanschlägen bekannte 1993 1994 1993 1994 Rote
  • wurde Strafanint als mutmaßlicher Sitz der autonomen Vergleich rechtsextremistischer Gewalttaten2) 1993/1994 en Abendstunden des 3. Oktober 1994 zerluses einige Scheiben
  • Noch während die polizeilichen Ermittch-Heine-Straße 3 von rechtsextremistischen '| Wurde 1 993 nicht gesondert erfaßt. angegriffen. ) Die Zahlen
  • verantwortlich. Neben dem BrandVeimar wurden weitere Brandanschläge auf Darstellung rechtsextremistisch /ertriebs (BPV) und der Firma Wolf in Lichtenmotivierter Straftaten
  • Rechts/Links i. Oktober 1994 Ziel einer militanten Aktion, antisemitische Straftaten räum der Druckerei eindrangen und Adreß"Junge Freiheit" entwendeten
  • gegen Ausländer ischistlnnen". I andere Straftaten mit rechtsextremistischer Motivation (Propagandadelikte, Sachbeschädigung, Gewaltandrohung
ige gegen Kraftfahrzeuge der Firmen Weigl Vergleich rechtsextremistischer Straftaten 1993/1994 a verübt. Zu den Brandanschlägen bekannte 1993 1994 1993 1994 Rote Zora". Bund Thüringen nber 1994 kam es im Wohngebiet "WolkenStraftaten insgesamt: 10561 7952 219 477 landersetzungen zwischen Jugendlichen der davon: listischen Szene. fremdenfeindliche Straftaten 6721 3491 46 62 antisemitische Straftaten 656 1366 -1) 15 e am 3. Oktober 1994 einen im Einsatz gegen politische Gegner 265 243 12 7 lspektion Altenburg Stadt. Gegen den Täter sonstige Straftaten 2919 2 852 161 3934) 3r Heinrich-Heine-Straße 3) wurde Strafanint als mutmaßlicher Sitz der autonomen Vergleich rechtsextremistischer Gewalttaten2) 1993/1994 en Abendstunden des 3. Oktober 1994 zerluses einige Scheiben des Hauses Heinrich1993 1994 1993 1994 i um die Gaststätte "Altes Eck", in welcher Bund Thüringen Gewalttaten insgesamt: 2 232 1489 95 41 iber 1994, zog in Altenburg eine Gruppe von davon: liehen, die der autonomen Szene zugeordnet fremdenfeindliche Gewalttaten 1609 860 343) 15 antisemitische Gewalttaten 72 41 -') 1 jen zur Disko "FLASH". Es kam zu tätlichen gegen politische Gegner 157 95 12 7 igendlichen. Außerdem wurde durch einen sonstige Gewalttaten 394 493 49 18 etzt. Noch während die polizeilichen Ermittch-Heine-Straße 3 von rechtsextremistischen '| Wurde 1 993 nicht gesondert erfaßt. angegriffen. ) Die Zahlen in der Tabelle Gewalttaten sind eine Teilmenge der Tabelle Straftaten. ) Im Jahresbericht 1993 wurden 31 fremdenfeindliche Gewalttaten genannt. Die Zahl hat sich durch weitere Ermittlungsergebnisse auf 34 erhöht. 4 idanschlag auf die UNION-Druckerei GmbH ) Gesamtzahl der Propagandadelikte, Gewaltandrohungen, Sachbeschädigungen. 3 zeichnet eine "Revolutionäre Lesbenfrauenuppen" verantwortlich. Neben dem BrandVeimar wurden weitere Brandanschläge auf Darstellung rechtsextremistisch /ertriebs (BPV) und der Firma Wolf in Lichtenmotivierter Straftaten 1994 * Rechts/Links i. Oktober 1994 Ziel einer militanten Aktion, antisemitische Straftaten räum der Druckerei eindrangen und Adreß"Junge Freiheit" entwendeten. Als Täter des M gegen Ausländer ischistlnnen". I andere Straftaten mit rechtsextremistischer Motivation (Propagandadelikte, Sachbeschädigung, Gewaltandrohung)
  • RechtsextRemismus führen seit Jahren eine Debatte über Themen, Aktionsformen und Strukturen. Neonazis sind zwar immer wieder bei Demonstrationen oder
  • Kriminalität (PMK) stellt einen wichtigen Indikator des gewaltund aktionsorientierten Rechtsextremismus dar. Ihre Bekämpfung ist nach wie vor eine Herausforderung für
  • diffus. Die bereits in früheren Berichten beschriebene Modernisierung des Rechtsextremismus, die sich in einer Individualisierung und Kleinteiligkeit darstellt, bedingt auch
  • Beurteilung von gewaltbereiten Personen eine zunehmende Bedeutung. Der diskursorientierte Rechtsextremismus, der auch als "Neue Rechte" oder szeneintern als "Mosaik-Rechte
RechtsextRemismus führen seit Jahren eine Debatte über Themen, Aktionsformen und Strukturen. Neonazis sind zwar immer wieder bei Demonstrationen oder in den sozialen Medien sichtbar, ihre Botschaften überschreiten aber kaum die Grenzen der eigenen Szene. Realweltliche Kameradschaftsgruppen existieren zwar weiterhin, werden jedoch zunehmend von offenen und geschlossenen Gruppen und Foren in internetbasierten Messenger-Diensten und Sozialen Medien verdrängt. Die Politisch Motivierte Kriminalität (PMK) stellt einen wichtigen Indikator des gewaltund aktionsorientierten Rechtsextremismus dar. Ihre Bekämpfung ist nach wie vor eine Herausforderung für die Sicherheitsbehörden. Während Gewaltstraftaten in erster Linie in der realen Welt gegen Personen und Sachen verübt werden, kommt es überwiegend über die internetbasierten Kommunikationsmöglichkeiten zur Bildung von Gruppierungen, die Straftatbestände der SSSS 129 und 129a StGB erfüllen. Über deren Zielsetzung herrscht Klarheit, dagegen bleiben Strategie und Taktik oft diffus. Die bereits in früheren Berichten beschriebene Modernisierung des Rechtsextremismus, die sich in einer Individualisierung und Kleinteiligkeit darstellt, bedingt auch eine verstärkte Beobachtung von Einzelpersonen. Neben der sachorientierten Gefährdungseinschätzung gewinnt die persönlichkeitsorientierte Beurteilung von gewaltbereiten Personen eine zunehmende Bedeutung. Der diskursorientierte Rechtsextremismus, der auch als "Neue Rechte" oder szeneintern als "Mosaik-Rechte" bezeichnet wird, hat bundesweit, wie auch in Sachsen-Anhalt an Bedeutung gewonnen. Zu diesem Netzwerk sind eine Vielzahl von Gruppierungen zu zählen, zu denen tatsächliche Anhaltspunkte für Bestrebungen oder Tätigkeiten im Sinne des SS 4 Abs. 1 Nr. 1 VerfSchG-LSA vorliegen. 34 Verfassungsschutzbericht des Landes Sachsen-Anhalt 2019
  • Rechtsextremismus der nationalsozialistischen Rassenkunde zu distanzieren. In diesem Sinne hatte die GfbAEV in der Vergangenheit gegen "Rassenmischung" und "biologischen Verrat
  • eigenen rassistischen Ansatz zu verschleiern. 9.5 Deutsches Rechtsbüro im Deutschen Rechtsschutzkreis e.V. (DRB) Das im April 1992 in Hamburg gegründete
  • Deutsche Rechtsbüro" (DRB) fungiert als bundesweite Kontaktund Koordinationsstelle für juristischen Rat suchende Personen und Organisationen aus der rechtsextremistischen Szene
  • nationaler Deutscher". Formal gehört das DRB zum Verein "Deutscher Rechtsschutzkreis e.V." mit Sitz in Bochum
Rechtsextremismus der nationalsozialistischen Rassenkunde zu distanzieren. In diesem Sinne hatte die GfbAEV in der Vergangenheit gegen "Rassenmischung" und "biologischen Verrat" agitiert und revisionistisches und fremdenfeindliches Gedankengut vertreten. Auch wurde beschlossen, den Namensbestandteil "Eugenik" aus dem Vereinsnamen zu streichen. Seit Ende der 1990er Jahre war der Verein, der 20 Mitglieder zählte, kaum öffentlich aktiv. Er diente Rieger offensichtlich zur Vermögensverwaltung. Nach dessen Tod hatte der Verein zunächst als Begünstigter des Nachlasses gegolten. Der Verkauf der als Nachlass geltenden Immobilien der "Wilhelm Tietjen Stiftung für Fertilisation Ltd" (WTSfF) in Thüringen ("Schützenhaus" in Pößneck) und Niedersachsen ("Heisenhof" in Dörverden) erbrachte jedoch keine nennenswerten Gewinne. Anderweitige Zahlungen aus dem Rieger-Erbe an die GfbAEV konnten nicht festgestellt werden. Die WTSfF wurde am 12.03.2013 aus dem englischen Handelsregister gelöscht. Seit Anfang 2012 betreibt der Verein eine umfangreiche Internetseite. Dort werden Definitionen, Berichte und Beiträge zu den Themen "Anthropologie", "Verhaltensforschung", "Eugenik" veröffentlicht. In diesen zumeist in englischer Sprache veröffentlichten Beiträgen geht es unter anderem um "Rassenunterschiede", den "biologischen Artbegriff" und den "anthropologischen Rassebegriff", der "aus politischen Beweggründen" nicht mehr verwendet werden solle. 2013 wurden monatlich zwischen fünf und 23 Veröffentlichungen neu eingestellt. Durch die gezielte Auswahl der Beiträge über Rasse, Art und Abstammung auch etablierter Autoren versucht sich der Verein einen akademischen und seriösen Anstrich zu geben und den eigenen rassistischen Ansatz zu verschleiern. 9.5 Deutsches Rechtsbüro im Deutschen Rechtsschutzkreis e.V. (DRB) Das im April 1992 in Hamburg gegründete "Deutsche Rechtsbüro" (DRB) fungiert als bundesweite Kontaktund Koordinationsstelle für juristischen Rat suchende Personen und Organisationen aus der rechtsextremistischen Szene. Es beschreibt sich als "Selbsthilfegruppe zur Wahrung der Grundrechte nationaler Deutscher". Formal gehört das DRB zum Verein "Deutscher Rechtsschutzkreis e.V." mit Sitz in Bochum 187
  • Linksextremistische Bestrebungen 165 In der Praxis blieb die direkte Bekämpfung rechtsextremistischer Parteien und sonstiger Gruppierungen im Vordergrund "revolutionärer Antifapolitik"; dazu
  • Ausbeutung basiert." Bevorzugte Angriffsziele waren Fahrzeuge und Versammlungsstätten von Rechtsextremisten sowie "Faschokneipen" und "Nazi-Läden". Die Bandbreite der Aktionen reichte
  • Militante Angriffe richteten sich auch gegen Transportund Reiseunternehmen, die Rechtsextremisten zu Veranstaltungen fahren. So wurden am 24. April in Mühlheim
  • warfen "autonome antifas" dem Busunternehmen vor, dem Ausbreiten des Rechtsextremismus Vorschub zu leisten. Das Schreiben endet mit den Parolen: "Kampf
  • Militante Antifas schrecken auch vor körperlichen Angriffen auf vermeintliche Rechtsextremisten nicht zurück. Dabei gehen sie Bericht
Linksextremistische Bestrebungen 165 In der Praxis blieb die direkte Bekämpfung rechtsextremistischer Parteien und sonstiger Gruppierungen im Vordergrund "revolutionärer Antifapolitik"; dazu erklärten "Revolutionäre AntifaschistInnen" aus Duisburg im Internet195: "Das heißt, dass wir den Nazis offensiv entgegentreten und ihre Strukturen angreifen und zerschlagen! Widerstand heißt für uns konkret, mit allen Mitteln und auf allen Ebenen gegen sie zu kämpfen. Das beinhaltet sowohl militante Auseinandersetzungen wo sie nötig sind, als auch aufzuzeigen, dass ihre menschenverachtende Ideologie nicht befreiend ist, sondern auf Unterdrückung und Ausbeutung basiert." Bevorzugte Angriffsziele waren Fahrzeuge und Versammlungsstätten von Rechtsextremisten sowie "Faschokneipen" und "Nazi-Läden". Die Bandbreite der Aktionen reichte von Farbschmierereien über Sachbeschädigungen bis zu schweren Brandanschlägen. Militante Angriffe richteten sich auch gegen Transportund Reiseunternehmen, die Rechtsextremisten zu Veranstaltungen fahren. So wurden am 24. April in Mühlheim (Nordrhein-Westfalen) die Frontscheiben mehrerer Reisebusse zerstört (Sachschaden über 60.000 DM). Die unbekannten Täter bezeichneten das geschädigte Busunternehmen als ein "entscheidendes Rad im rassistischen Getriebe" und drohten, nicht locker zu lassen, bis kein Unternehmen mehr Nazis transportiere. Am gleichen Tag wurde in Alfdorf-Kapf (Baden-Württemberg) ein Reisebus in Brand gesetzt (Sachschaden rund 165.000 DM). In einer Selbstbezichtigung warfen "autonome antifas" dem Busunternehmen vor, dem Ausbreiten des Rechtsextremismus Vorschub zu leisten. Das Schreiben endet mit den Parolen: "Kampf den faschisten und ihren unterstützern. ... weg mit dem scheiss system." ("INTERIM" Nr. 501 vom 4. Mai 2000) Militante Antifas schrecken auch vor körperlichen Angriffen auf vermeintliche Rechtsextremisten nicht zurück. Dabei gehen sie Bericht 2000