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  • Rahmen des Landtagswahlkampfes der rechtspopulistischen ProNRW -Bewegung in Nordrhein-Westfalen in der Nähe von Moscheen zu gewalttätigen Übergriffen salafistischer Gegendemonstranten
Ausländerextremismus Verfassungsschutzbericht des Landes Sachsen-Anhalt 2012 IV. SICHERHEITSGEFÄHRDENDE UND EXTREMISTISCHE BESTREBUNGEN VON AUSLÄNDERN ÜBERBLICK UND AUSBLICK Im Rahmen der Beobachtung sicherheitsgefährdender und extremistischer Bestrebungen von Ausländern kommt dem Islamismus nach wie vor die größte Bedeutung zu. In den letzten Jahren ist hier bundesweit eine Zunahme der Aktivitäten von Salafisten festzustellen. Die Gewaltaffinität des Salafismus zeigte sich unter anderem in Ausbrüchen salafistischer Straßengewalt in Nordrhein-Westfalen. Im Mai kam es im Rahmen des Landtagswahlkampfes der rechtspopulistischen ProNRW -Bewegung in Nordrhein-Westfalen in der Nähe von Moscheen zu gewalttätigen Übergriffen salafistischer Gegendemonstranten. In Sachsen-Anhalt sind Einzelpersonen als Aktivisten des politischen Salafismus bekannt geworden. An den genannten Ausschreitungen waren diese nicht beteiligt. Von den ausländerextremistischen Organisationen unterhielt allein die Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) Strukturen, die wiederum meist versammlungsrechtliche Aktivitäten der seit 1993 mit einem vereinsrechtlichen Betätigungsverbot belegten Organisation nach sich ziehen. Im Berichtsjahr standen die Haftsituation des in der Türkei inhaftierten PKK-Führers, Abdullah ÖCALAN, die jeweils aktuelle Situation in Syrien und die Lage der Kurden in der Türkei im Mittelpunkt. Der Organisation gelingt es regelmäßig, bundesweit Tausende von Anhängern zu mobilisieren. Auf Grund des vergleichsweise geringen Ausländeranteils und bislang nicht festgefügter Strukturen in Sachsen-Anhalt wird mittelfristig von einer Beibehaltung des bisherigen Niveaus von Aktivitäten im Bereich Ausländerextremismus und Islamismus ausgegangen. Der Einfluss von Verlautbarungen und Gewaltaufrufen im Internet und die Verbreitung extremistischer Ideologie bis hin zur Radikalisierung in sozialen Netzwerken werden bundesweit zunehmen. Insbesondere vor dem Hintergrund der Bundestagswahl 2013 ist mit einem Anstieg von islamkritischen und auch islamfeindlichen Medienund Propagandaaktionen und von entsprechenden Reak105
  • Ausländerextremismus Verfassungsschutzbericht des Landes Sachsen-Anhalt 2012 rechtskräftig. Laut der Urteilsbegründung war CETIN im Zeitraum von 2006 bis 2008 für
Ausländerextremismus Verfassungsschutzbericht des Landes Sachsen-Anhalt 2012 rechtskräftig. Laut der Urteilsbegründung war CETIN im Zeitraum von 2006 bis 2008 für die PKK in Deutschland tätig, ohne aber dem Kader der Vereinigung anzugehören. CETIN war mit einem Teil der Finanzbuchhaltung der in Deutschland tätigen PKK-Gruppierung beauftragt und wirkte insoweit bei der Erstellung von Listen über Einnahmen und Ausgaben der Organisation in dem Gebiet Sachsen, das die Bereiche Magdeburg, Halle (Saale), Leipzig, Dresden, Chemnitz und Zwickau umfasste, mit. In Sachsen-Anhalt wird von etwa 250 Anhängern und Unterstützern der PKK ausgegangen. Bundesweit gehören etwa 13.000 Personen zum Anhängerpotenzial der PKK. Die Aktivitäten für die Organisation vollziehen sich in den örtlichen kurdischen Vereinen, welche unter dem Dach der Föderation Kurdischer Vereine in Deutschland e. V. (YEK-KOM) zusammengefasst sind. Die YEKKOM mit Sitz in Düsseldorf wurde am 27. März 1994 gegründet. Laut Vereinsunterlagen pflegt YEK-KOM die kurdische Kultur, Sprache und Tradition in Deutschland. Die Organisation tritt als Anmelder und Organisator von Veranstaltungen in Erscheinung. Nach eigenen Angaben 73 zählt der Verein Mezopotamien Kultur Haus e. V. Halle (Saale) als Mitgliedsverein der YEK-KOM. In Deutschland und dem benachbarten Ausland versuchen die PKK-Anhänger für ihre politischen Vorstellungen zu werben. Zu diesem Zweck werden regelmäßig Kundgebungen und zentrale Großveranstaltungen sowie Unterschriftkampagnen, Hungerstreiks und Mahnwachen organisiert. Im Berichtsjahr standen die Haftsituation des so genannten kurdischen Volksführers und Vorsitzenden der Vereinigten Gemeinschaften Kurdistans (KCK) 74 Abdullah ÖCALAN, die jeweils aktuelle Situation in Syrien und die Lage der Kurden in der Türkei im Mittelpunkt. Der Organisation gelingt es regelmäßig, Tausende von Anhängern zu mobilisieren. Am 18. Februar fand in Straßburg (Frankreich) eine zentrale Großkundgebung unter dem Motto Wir verurteilen das internationale 73 Internetpräsenz der YEK-KOM. 74 Die KCK sind das oberste Exekutivorgan des vom KONGRA GEL ausgerufenen Systems des Demokratischen Konföderalismus , einer Idee eines überstaatlichen Gemeinwesens der Kurden. 114
  • seit einem Jahr bestehenden Kontaktverbots ÖCALANs zu seinen Rechtsanwälten führten Anhänger in Deutschland und Europa am 27. und 28. Juli
Ausländerextremismus Verfassungsschutzbericht des Landes Sachsen-Anhalt 2012 Aus Anlass des seit einem Jahr bestehenden Kontaktverbots ÖCALANs zu seinen Rechtsanwälten führten Anhänger in Deutschland und Europa am 27. und 28. Juli zahlreiche Aktionen durch. An einer Flugblattverteilaktion zum Thema Ein Jahr Besuchsverbot für Öcalan in Magdeburg beteiligten sich am 27. Juli etwa 20 Personen. Zum Jahrestag der Aufnahme des bewaffneten Kampfes der PKK in der Türkei initiierten die Anhänger der Organisation am 15. August in Deutschland friedlich verlaufende Aktionen. An einem Autokorso unter dem Motto Gegen die syrische Regierung beteiligten sich in Magdeburg 37 Personen. Am 8. September fand in Mannheim (Baden-Württemberg) das von der YEK-KOM organisierte 20. Internationale Kurdische Kulturfestival statt. Polizeiangaben zufolge nahmen etwa 40.000 Personen aus dem gesamten Bundesgebiet und dem benachbarten europäischen Ausland teil. Der PKK-nahe Fernsehsender STERK TV 79 berichtete live von der Veranstaltung. Der YEK-KOM-Vorsitzende Y- üksel KOC bezeichnete in seiner Rede Abdullah ÖCALAN als Ansprechpartner des kurdischen Volkes bei der Lösung der Kurdenfrage. In einer Videobotschaft betonte KARAYILAN, dass die Grundvoraussetzungen für ein gemeinsames Leben zwischen Türken und Kurden die Freiheit ÖCALANs sowie die Anerkennung der Autonomie Kurdistans sind. Im Verlauf der Veranstaltung kam es zu tätlichen Auseinandersetzungen, an deren Spitze sich laut Pressemeldungen bis zu 1.500 zumeist jugendliche Festivalbesucher beteiligten. Dabei wurden 80 Polizisten verletzt und dreizehn Dienstfahrzeuge beschädigt. Vom 12. September bis zum 18. November befanden sich in türkischen Gefängnissen etwa 770 inhaftierte Anhänger der PKK sowie Angehörige der Freiheitspartei der Frauen Kurdistans (PAJK) in einem Hungerstreik. Hiermit wollten sie eine Verbesserung der Haftsituation ÖCALANs erreichen und die Zulassung der kurdischen Sprache als offizielle Gerichtsund Schulsprache in der Tür79 Der Sender Roj TV hat am 19. Januar 2012 seinen Betrieb eingestellt. Als Ersatzsender hat sich unter anderem Sterk TV etabliert. 116
  • fungiert hat. Das Urteil wurde am 4. Oktober rechtskräftig. 82 Az.: 3 StR 214/10
Ausländerextremismus Verfassungsschutzbericht des Landes Sachsen-Anhalt 2012 Revolutionäre Volksbefreiungspartei-Front (DHKP-C) Die am 30. März 1994 in Damaskus (Syrien) gegründete marxistisch-leninistische Revolutionäre Volksbefreiungspartei-Front (DHKP-C) verfolgt das Ziel, die bestehende Staatsordnung in der Türkei durch einen bewaffneten Kampf zu zerschlagen. Die Partei strebt die Schaffung einer türkischen sozialistischen Gesellschaft unter ihrer Führung an. Mit Verbotsverfügung des Bundesministers des Innern vom 6. August 1998 ist die Organisation in Deutschland seit dem 13. August 1998 verboten. Von der Europäischen Union wurde die DHKP-C am 2. Mai 2002 in die Liste der terroristischen Organisationen aufgenommen. Der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs stellte mit Beschluss vom 28. September 2010 fest, dass es sich bei der DHKP-C um eine ausländische terroristische Vereinigung handelt. 82 In Deutschland gehören etwa 650 Personen zum Anhängerpotenzial der DHKP-C. Im Bundesgebiet entfaltet die Partei vor allem über ihre Umfeldorganisation Anatolische Förderation politischpropagandistischen Aktivitäten. In Protestaktionen und Unterschriftskampagnen will die Organisation auf die Situation der in Deutschland inhaftierten Genossen aufmerksam machen. Die Beteiligung der Anhänger ist zwar gering, dafür sind sie öffentlich kontinuierlich präsent. Am 9. Februar verurteilte der 5. Strafsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf den türkischen Staatsangehörigen Sadi Naci ÖZPOLAT wegen Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung zu einer Haftstrafe von sechs Jahren. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass ÖZPOLAT seit 2009 als Deutschlandleiter der DHKP-C fungiert hat. Das Urteil wurde am 4. Oktober rechtskräftig. 82 Az.: 3 StR 214/10. 119
  • nicht bewusst gewesen, dass er sich nach deutschem Recht strafbar gemacht habe. Einen Agentenlohn habe er nicht erhalten
  • 4/12-1 (4/12), das Urteil ist noch nicht rechtskräftig
Spionageabwehr Verfassungsschutzbericht des Landes Sachsen-Anhalt 2012 Syrische Nachrichtendienste Die im Zuge des arabischen Frühlings im März 2011 in Syrien ausgebrochenen Aufstände haben bereits mehrere zehntausend Menschenleben gefordert. Die humanitäre Situation für die verbliebene und in die Nachbarstaaten geflohene Bevölkerung verschlechtert sich ständig. Die Opposition im Lande, wie auch im Ausland, steht unverändert im Fokus syrischer Geheimdienste. Nach umfangreichen staatsanwaltschaftlichen und polizeilichen Ermittlungen wurden am 7. Februar in Berlin ein Syrer und ein Deutsch-Libanese von Beamten des BKA festgenommen. Sie waren dringend verdächtig, Agenten syrischer Nachrichtendienste zu sein und sich einer Straftat gemäß SS 99 StGB (geheimdienstliche Agententätigkeit) schuldig gemacht zu haben. Am 5. Dezember verurteilte das Kammergericht Berlin den Deutsch-Libanesen wegen erwiesener Ausspähung der syrischen Opposition in Berlin zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren, 90 deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt worden ist. Bei der Strafzumessung wurde strafmildernd berücksichtigt, dass der Angeklagte den ihm zur Last gelegten Sachverhalt im Wesentlichen eingeräumt und sich von seiner Tat und seinen Auftraggebern distanziert hatte. Im Verfahren gab er zu, in den Jahren 2007 bis 2012 syrische Oppositionelle beobachtet zu haben. Unter anderem hatte er diese bei Demonstrationen gegen das ASSAD-Regime fotografiert und die Fotos seinem Führungsoffizier übergeben. Die Bundesanwaltschaft warf ihm vor, bewusst Menschen der Folter ausgeliefert zu haben. Der Angeklagte räumte ein, im Herbst 2011 Informationen über die Stürmung der syrischen Botschaft weitergegeben zu haben. Im Zusammenhang mit der Informationsweitergabe sei ihm nicht bewusst gewesen, dass er sich nach deutschem Recht strafbar gemacht habe. Einen Agentenlohn habe er nicht erhalten. 90 Az. (5a) 3 StE 4/12-1 (4/12), das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. 125
  • 3/12-1 (2/12), das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. 92 Ortsansässiger, der bei einer diplomatischen Vertretung angestellt
Spionageabwehr Verfassungsschutzbericht des Landes Sachsen-Anhalt 2012 Auch gegen den angeklagten syrischen Staatsbürger wurde inzwischen das Urteil verkündet. Am 19. Dezember verurteilte ihn das Kammergericht Berlin wegen geheimdienstlicher Agententätigkeit in Tateinheit mit einem Verstoß gegen das Staatsangehörigkeitsgesetz zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und drei Monaten. 91 Von Sommer 2009 bis zu seiner Festnahme im Februar 2012 hatte er im Auftrag eines syrischen Nachrichtendienstes gearbeitet. Seine Aufgabe sei es gewesen, in Deutschland lebende syrische Oppositionelle zu beobachten und auszuspähen. Er habe seinen nachrichtendienstlichen Auftraggebern regelmäßig Informationen aus der syrischen Oppositionellenszene übermittelt, die er zuvor selbst beschafft oder von Kontaktpersonen erhalten habe. Ferner habe sich der Angeklagte - gesteuert von seinen nachrichtendienstlichen Auftraggebern - Ende 2010 als Jurist für den Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern beworben, vorzugsweise um eine Stelle beim BfV oder beim Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI). Seine Bewerbung sei allerdings erfolglos geblieben. Überdies wurde im Urteil festgestellt, dass der Angeklagte bereits im September 2009 seine Einbürgerung in Deutschland beantragt und hierbei falsche Angaben zu seinen persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen gemacht hatte. Unter anderem habe er verschwiegen, dass er seit Ende Oktober 2008 als Ortskraft 92 an der syrischen Botschaft in Berlin tätig gewesen sei. Bei der Strafzumessung wurde strafverschärfend das planvolle Vorgehen des Angeklagten berücksichtigt sowie der zielorientierte Einsatz Dritter in einem System der Ausforschung. In den vorliegenden Fällen waren auch Mitarbeiter der syrischen Botschaft involviert. Dieser Fakt bestätigt einmal mehr die Erkenntnis, wonach das Gros der Aktivitäten syrischer Nachrichtendienste in Deutschland aus der Botschaft entfaltet wird. Wegen des Verdachts für den syrischen Nachrichtendienst tätig zu sein, wurden im Laufe des Berichtsjahres insgesamt acht Beschäftigte der syrischen Botschaft in Berlin, unter ihnen auch der Botschafter, des Landes verwiesen. 91 Az. (5.A) 3 StE 3/12-1 (2/12), das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. 92 Ortsansässiger, der bei einer diplomatischen Vertretung angestellt ist. 126
  • Monaten, ausgesetzt zu einer Bewährungsstrafe von drei Jahren, 94 rechtskräftig verurteilt worden. Im Laufe der Ermittlungen zu diesem Fall wurden
Spionageabwehr Verfassungsschutzbericht des Landes Sachsen-Anhalt 2012 Marokkanische Nachrichtendienste Der Ende 2010 in Tunesien seinen Ursprung genommene so genannte arabische Frühling ergriff in der Folgezeit auch diverse Staaten in Nordafrika und im Nahen Osten. Bereits im Februar 2011 kam es im Königreich Marokko zu ersten Unruhen, welche in der Folge in einigen Städten zu Demonstrationen für politische Reformen und mehr Demokratie führten. Als Reaktion hierauf leitete König Muhammad VI. politische Reformen ein, die Ende Dezember 2011 in vorgezogenen Parlamentswahlen mündeten. Seither regiert dort die gemäßigt islamistische Partei für Gerechtigkeit und Entwicklung . Die Rolle des Parlaments wurde gestärkt, die Position des Königs jedoch nicht angetastet. Einschneidende Veränderungen haben sich nicht ergeben, was sich auch auf die Aktivitäten der Nachrichtendienste auswirkte. Ihre im Wesentlichen unveränderte Aufgabe besteht darin, oppositionelle Aktivitäten im Inund Ausland zu beobachten und diese so weit wie möglich zu unterbinden. Dass der marokkanische Auslandsdienst Direction Generale d Etudes de Documentation (DGED) auch in Deutschland aktiv ist, belegen einige Anklagen und Verurteilungen von Personen wegen geheimdienstlicher Agententätigkeit für den marokkanischen Dienst. Hauptausforschungsziel marokkanischer Nachrichtendienste sind politische Aktivitäten von Mitgliedern der Frente Polisario . 93 Im April 2011 war ein marokkanischer Staatsbürger vom 1. Strafsenat des OLG Celle wegen geheimdienstlichen Agententätigkeit (SS 99 StGB) zu einer Freiheitsstrafe von fünf Monaten, ausgesetzt zu einer Bewährungsstrafe von drei Jahren, 94 rechtskräftig verurteilt worden. Im Laufe der Ermittlungen zu diesem Fall wurden weitere Personen bekannt, die im Verdacht standen für den marokkanischen Dienst tätig zu sein. Am 15. Februar wurde daraufhin ein Deutsch93 Die Frente Polisario versteht sich als Befreiungsbewegung der seit 1979 von Marokko annektierten Westsahara. Sie lehnt Vorschläge zur Lösung des Westsahara-Konflikts ab, die eine Unabhängigkeit der Westsahara ausschließen. 94 Az.: 3 StE 1/11. 127
  • verurteilte ihn am 7. September nach einem umfassenden Geständnis rechtskräftig zu einer achtmonatigen Freiheitsstrafe, 95 ausgesetzt zur Bewährung, wegen geheimdienstlicher
Spionageabwehr Verfassungsschutzbericht des Landes Sachsen-Anhalt 2012 Marokkaner wegen des dringenden Verdachts der geheimdienstlichen Agententätigkeit festgenommen. Das Kammergericht Berlin verurteilte ihn am 7. September nach einem umfassenden Geständnis rechtskräftig zu einer achtmonatigen Freiheitsstrafe, 95 ausgesetzt zur Bewährung, wegen geheimdienstlicher Agententätigkeit und Urkundenfälschung. Gegen einen weiteren Deutsch-Marokkaner erhob die Bundesanwaltschaft am 8. November Anklage wegen des Verdachts der geheimdienstlichen Agententätigkeit. Auch dieser Angeschuldigte, so die Anklageschrift vom 7. Dezember, verfügte über ein weit verzweigtes Netz von Kontakten zu in Deutschland lebenden Marokkanern. Im Jahr 2007 erklärte er sich gegenüber dem marokkanischen Auslandsgeheimdienst bereit, seine Kontakte zur Beschaffung von Informationen über marokkanische Oppositionelle in Deutschland zu nutzen. Bis Ende Februar 2012 stand er ununterbrochen in Kontakt zu seinen nachrichtendienstlichen Auftraggebern und unterrichtete sie über seine Erkenntnisse aus der marokkanischen Gemeinschaft. Insbesondere berichtete er seinen Führungsfunktionären von Demonstrationen oppositioneller Gruppierungen. Weitere im vergangenen Jahr anhängige Verfahren wegen des Verdachts der geheimdienstlichen Tätigkeit für den marokkanischen Dienst wurden aus Mangel an Beweisen beziehungsweise gegen Zahlung einer Geldbuße eingestellt. PROLIFERATION Unter Proliferation versteht man die Weitergabe von atomaren, biologischen und chemischen Waffen (ABC-Waffen) und deren Trägersystemen sowie von Mitteln und Know-how zu deren Herstellung an Länder, von denen zu befürchten ist, dass diese Waffen von dort aus in einem bewaffneten Konflikt eingesetzt werden oder ihr Einsatz zur Durchführung politischer Ziele angedroht wird. 95 Az.: (5A) 3 StE 1/12-2 (1/12). 128
  • Fremde Nachrichtendienste handeln häufig mit umfassenden Befugnissen jenseits unseres rechtsstaatlichen Verständnisses: Hotelzimmer werden heimlich und zielgerichtet durchsucht. Unbeaufsichtigte mobile Datenträger
Spionageabwehr Verfassungsschutzbericht des Landes Sachsen-Anhalt 2012 le für ihre Geheimdienste bereit gestellt wurde. Ein Virtual Private Network 100 (VPN) kann man nicht aus jedem Auslandshotel nach Deutschland aufbauen, diese Erfahrung mussten Chinaund USAReisende machen. VPN wird zudem als Verschlüsselungstechnologie angesehen, die in der Volksrepublik China zertifiziert werden muss, um legal verwendet werden zu können. Einige in der Volksrepublik China tätige Konzerne sahen sich mit der Zumutung konfrontiert, auf Druck der örtlichen Polizei in ihre Firmennetze eine Black Box zwischen Firewall und Router zu implementieren. Sie sind besorgt, dass sensible Daten vor der Verschlüsselung abgefangen und an Dritte weitergeleitet werden könnten. Bei einer Weigerung drohten finanzielle Strafen und sogar die Abschaltung der Internetverbindung. Fremde Nachrichtendienste handeln häufig mit umfassenden Befugnissen jenseits unseres rechtsstaatlichen Verständnisses: Hotelzimmer werden heimlich und zielgerichtet durchsucht. Unbeaufsichtigte mobile Datenträger und Endgeräte wie Smartphones, Notebookoder Tablet-PCs werden mit Schadsoftware verseucht . Kompromittierende Situationen werden geschaffen. Es kommt zu willkürlicher staatlicher Repression. Das BSI und das BfV berichten regelmäßig über zielgerichtete e- lektronische Angriffe auf deutsche Behörden zu bestimmten politischen Themenkomplexen. Die Auswahl dieser Inhalte lässt durchaus auf ein staatliches Interesse hinter diesen Angriffen schließen. Firmen sind genauso gefährdet. Die Angriffsmethodik können private Akteure ebenso nutzen. Sie benötigen eine existierende E-Mail-Adresse innerhalb des Firmennetzwerkes, Wissen über die Zielperson wird mittels social engineering erlangt und die eigens programmierte Schadsoftware besorgt man sich auf den dunklen Seiten des Internet. Der ProfiAngreifer testet seine Schadsoftware an den kommerziell beliebtesten, freiverkäuflichen Anti-Viren-Produkten. 100 Geschlossenes Rechnernetz, das auf der Infrastruktur des öffentlichen Internets aufbaut. 135
  • durch Unbefugte geschützt werden. Dies ist für den demokratischen Rechtsstaat unverzichtbar. Zu den besonders schützenswerten Interessen zählen Informationen über verteidigungswichtige
Geheimschutz Verfassungsschutzbericht des Landes Sachsen-Anhalt 2012 VI. GEHEIMSCHUTZ Allgemeines Informationen, deren Bekanntwerden den Bestand, lebenswichtige Interessen oder die Sicherheit des Bundes oder eines seiner Länder gefährden, müssen vor der Kenntnisnahme durch Unbefugte geschützt werden. Dies ist für den demokratischen Rechtsstaat unverzichtbar. Zu den besonders schützenswerten Interessen zählen Informationen über verteidigungswichtige militärische Einrichtungen und so genannte kritische Infrastrukturen wie Flughäfen. Hinzu kommen Wirtschaftsunternehmen und Forschungseinrichtungen, die im Zusammenhang mit Staatsaufträgen geheim zu haltende Informationen erlangen. Damit geheime Informationen auch geheim bleiben, sind bestimmte Vorkehrungen zu treffen. Die Gesamtheit dieser Maßnahmen wird mit dem Begriff Geheimschutz bezeichnet und gliedert sich in den personellen und den materiellen Geheimschutz. Die zu schützenden Informationen oder Gegenstände werden als Verschlusssachen (VS) bezeichnet und entsprechend ihrer Schutzbedürftigkeit mit den Geheimhaltungsgraden VS-NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH VS-VERTRAULICH GEHEIM STRENG GEHEIM deutlich sichtbar gekennzeichnet. Personeller Geheimschutz Hierunter fallen Sicherheitsüberprüfungen (SÜ), die verhindern sollen, dass Personen mit Sicherheitsrisiken Zugang zu Verschlusssachen erhalten. In einem abgestuften Verfahren mit den Sicherheitsüberprüfungsarten 138
  • Mitwirkungspflicht hinzuweisen. (7) Die Verfassungsschutzbehörde ist an die allgemeinen Rechtsvorschriften gebunden (Artikel 20 des Grundgesetzes
Verfassungsschutzgesetz Verfassungsschutzbericht des Landes Sachsen-Anhalt 2012 Zweiter Teil ERHEBUNG, VERARBEITUNG UND NUTZUNG PERSONENBEZOGENER DATEN SS6 Grundsatz der Verhältnismäßigkeit Eine Maßnahme ist unverzüglich zu beenden, wenn ihr Zweck erreicht ist oder sich Anhaltspunkte dafür ergeben, dass er nicht oder nicht auf diese Weise erreicht werden kann. Von mehreren geeigneten Maßnahmen ist diejenige zu wählen, die die betroffene Person voraussichtlich am wenigsten beeinträchtigt. Eine Maßnahme darf keinen Nachteil herbeiführen, der erkennbar außer Verhältnis zu dem beabsichtigten Erfolg steht. SS7 Befugnisse der Verfassungsschutzbehörde (1) Die Verfassungsschutzbehörde darf die zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlichen Informationen einschließlich personenbezogener Daten erheben, verarbeiten und nutzen, soweit nicht die anzuwendenden Bestimmungen des Gesetzes zum Schutz personenbezogener Daten der Bürger oder besondere Regelungen in diesem Gesetz entgegenstehen. (2) Voraussetzung für die Sammlung und Auswertung von Informationen ist das Vorliegen tatsächlicher Anhaltspunkte für Bestrebungen oder Tätigkeiten im Sinne des SS 4 Abs. 1. (3) Die Verfassungsschutzbehörde darf mit nachrichtendienstlichen Mitteln, insbesondere durch Einsatz von Vertrauensleuten und Gewährspersonen, Observation, Bildund Tonaufzeichnungen und die Verwendung von Tarnpapieren und Tarnkennzeichen Informationen verdeckt erheben. Die nachrichtendienstlichen Mittel sind in einer Dienstvorschrift zu benennen, die auch die Zuständigkeit für die Anordnung solcher Informationsbeschaffung regelt. (4) Die Behörden des Landes sind verpflichtet, den Verfassungsschutzbehörden technische und verwaltungsmäßige Hilfe für Tarnmaßnahmen zu leisten. (5) Polizeiliche Befugnisse oder Weisungsbefugnisse stehen der Verfassungsschutzbehörde nicht zu; sie darf die Polizei auch nicht im Wege der Amtshilfe um Maßnahmen ersuchen, zu denen sie selbst nicht befugt ist. (6) Werden personenbezogene Daten bei der betroffenen Person mit ihrer Kenntnis erhoben, so ist der Erhebungszweck anzugeben. Die betroffene Person ist auf die Freiwilligkeit ihrer Angaben und bei einer Sicherheitsüberprüfung nach SS 4 Abs. 2 auf eine dienst-, arbeitsrechtliche oder sonstige vertragliche Mitwirkungspflicht hinzuweisen. (7) Die Verfassungsschutzbehörde ist an die allgemeinen Rechtsvorschriften gebunden (Artikel 20 des Grundgesetzes). 145
  • nachrichtendienstlichen Mitteln erheben, wenn tatsächliche Anhaltspunkte die Annahme rechtfertigen, dass 1. auf diese Weise Erkenntnisse über Bestrebungen oder Tätigkeiten nach
  • geeignete verwaltungsbehördliche oder polizeiliche Hilfe für das bedrohte Rechtsgut nicht rechtzeitig erlangt werden kann. Satz 1 gilt entsprechend für einen
  • oder der Strafverfolgung ist nur zulässig, wenn zuvor die Rechtmäßigkeit der Maßnahme richterlich festgestellt ist; bei Gefahr im Verzug
Verfassungsschutzgesetz Verfassungsschutzbericht des Landes Sachsen-Anhalt 2012 SS8 Besondere Formen der Datenerhebung (1) Die Verfassungsschutzbehörde darf Informationen einschließlich personenbezogener Daten mit nachrichtendienstlichen Mitteln erheben, wenn tatsächliche Anhaltspunkte die Annahme rechtfertigen, dass 1. auf diese Weise Erkenntnisse über Bestrebungen oder Tätigkeiten nach SS 4 Abs. 1 oder die zur Erforschung solcher Erkenntnisse erforderlichen Nachrichtenzugänge gewonnen werden können oder 2. dies zum Schutz der Mitarbeiter, Einrichtungen, Gegenstände und Nachrichtenzugänge der Verfassungsschutzbehörde gegen sicherheitsgefährdende oder geheimdienstliche Tätigkeiten erforderlich ist. Die Erhebung nach Satz 1 ist nur zulässig, wenn die Daten nicht auf andere, die betroffene Person weniger beeinträchtigende Weise erhoben werden können. Die Anwendung nachrichtendienstlicher Mittel darf nicht erkennbar außer Verhältnis zur Bedeutung des aufzuklärenden Sachverhaltes stehen. (2) Das in einer Wohnung nicht öffentlich gesprochene Wort darf mit technischen Mitteln nur heimlich mitgehört oder aufgezeichnet werden, wenn es im Einzelfall zur Abwehr einer gegenwärtigen gemeinen Gefahr oder einer gegenwärtigen Gefahr für das Leben einzelner Personen unerlässlich ist und geeignete verwaltungsbehördliche oder polizeiliche Hilfe für das bedrohte Rechtsgut nicht rechtzeitig erlangt werden kann. Satz 1 gilt entsprechend für einen verdeckten Einsatz technischer Mittel zur Anfertigung von Bildaufnahmen und Bildaufzeichnungen in einer Wohnung. Die Anordnung des Einsatzes technischer Mittel nach Satz 1 und 2 trifft der Richter. Bei Gefahr im Verzug kann der für den Verfassungsschutz zuständige Minister oder der für den Verfassungsschutz zuständige Staatssekretär einen solchen Einsatz anordnen; eine richterliche Entscheidung ist unverzüglich nachzuholen. Die Anordnung ist auf längstens drei Monate zu befristen. Verlängerungen um jeweils nicht mehr als weitere drei Monate sind auf Antrag zulässig, soweit die Voraussetzungen der Anordnung fortbestehen. Liegen die Voraussetzungen der Anordnung nicht mehr vor oder ist der verdeckte Einsatz technischer Mittel zur Informationsgewinnung nicht mehr erforderlich, so ist die Maßnahme unverzüglich zu beenden. Ein Eingriff nach Satz 1 oder 2 ist der betroffenen Person nach seiner Beendigung mitzuteilen, wenn eine Gefährdung des Zweckes des Eingriffes ausgeschlossen werden kann. (3) Sind technische Mittel ausschließlich zum Schutz der bei einem Einsatz in Wohnungen für den Verfassungsschutz tätigen Personen vorgesehen, kann der für den Verfassungsschutz zuständige Minister oder eine von diesem beauftragte Person deren Einsatz anordnen. Eine anderweitige Verwendung der hierbei erlangten Erkenntnisse zu Zwecken der Gefahrenabwehr oder der Strafverfolgung ist nur zulässig, wenn zuvor die Rechtmäßigkeit der Maßnahme richterlich festgestellt ist; bei Gefahr im Verzug ist die richterliche Entscheidung unverzüglich nachzuholen. (3a) Maßnahmen nach Absatz 1, 2 oder 3 dürfen nur angeordnet werden, soweit aufgrund tatsächlicher Anhaltspunkte anzunehmen ist, dass Äußerungen, die dem Kernbereich privater Lebensgestaltung zuzurechnen sind, nicht erfasst werden. 146
  • Verfahren verarbeiten und nutzen, soweit dies nicht nach anderen Rechtsvorschriften ausgeschlossen ist. Die jeweiligen Vorschriften zur Verarbeitung und Nutzung
Verfassungsschutzgesetz Verfassungsschutzbericht des Landes Sachsen-Anhalt 2012 (3b) Laufende Maßnahmen nach Absatz 1, 2 oder 3 sind unverzüglich zu unterbrechen, wenn sich tatsächliche Anhaltspunkte dafür ergeben, dass der Kernbereich privater Lebensgestaltung von der Datenerhebung erfasst wird. Ist eine Maßnahme nach Satz 1 unterbrochen worden, so darf sie nur unter den in Absatz 3a genannten Voraussetzungen fortgeführt werden. Absatz 2 Satz 3 bis 8 bleibt unberührt. Erfasste Daten, die dem Kernbereich privater Lebensgestaltung zuzurechnen sind, sind unverzüglich zu löschen. Die Tatsache der Erfassung der Daten und ihrer Löschung ist zu dokumentieren. (4) Zuständiges Gericht für Entscheidungen nach den Absätzen 2 und 3 ist das Amtsgericht am Sitz der Verfassungsschutzbehörde. Für das Verfahren gelten die Vorschriften des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit entsprechend. (5) Das für den Verfassungsschutz zuständige Ministerium unterrichtet die Parlamentarische Kontrollkommission über die nach Absatz 2 und, soweit richterlich überprüfungsbedürftig, nach Absatz 3 angeordneten Maßnahmen. (6) Gegen Unbeteiligte dürfen nachrichtendienstliche Mittel nicht gezielt angewendet werden. SS9 Speicherung, Veränderung und Nutzung personenbezogener Daten (1) Die Verfassungsschutzbehörde darf zur Erfüllung ihrer Aufgaben personenbezogene Daten speichern, verändern und nutzen, wenn 1. tatsächliche Anhaltspunkte für Bestrebungen oder Tätigkeiten nach SS 4 Abs. 1 vorliegen, 2. dies für die Erforschung und Bewertung von Bestrebungen oder Tätigkeiten nach SS 4 Abs. 1 erforderlich ist, 3. die Verfassungsschutzbehörde nach SS 4 Abs. 2 tätig wird oder 4. dies zur Erfüllung sonstiger gesetzlich zugewiesener Aufgaben erforderlich ist. (1a) Die Verfassungsschutzbehörde darf zum Zwecke der Vorgangsverwaltung personenbezogene Daten im Sinne des Absatzes 1 mit zur Erledigung anderer Aufgaben erforderlichen personenbezogenen Daten amtsintern zusammen in automatisierten Verfahren verarbeiten und nutzen, soweit dies nicht nach anderen Rechtsvorschriften ausgeschlossen ist. Die jeweiligen Vorschriften zur Verarbeitung und Nutzung der personenbezogenen Daten, insbesondere zur Zweckbindung, bleiben unberührt. Ist der Zugriff auf personenbezogene Daten, deren Verarbeitung und Nutzung nach Satz 2 nicht vorgesehen ist, mit vertretbarem Aufwand nicht auszuschließen, ist die weitere Verarbeitung oder Nutzung dieser Daten unzulässig. (2) Zur Aufgabenerfüllung nach SS 4 Abs. 2 dürfen in automatisierten Dateien nur personenbezogene Daten über die Personen gespeichert werden, die der Sicherheitsüberprüfung unterliegen oder in die Sicherheitsüberprüfung einbezogen werden. (3) Die Speicherung von Informationen aus der engeren Persönlichkeitssphäre der betroffenen Personen in Dateien ist unzulässig. 147
  • Parlamentsorientierter Linksextremismus Sozialistische Alternative (SAV) Die SAV ist als deutsche Sektion des in London sitzenden trotzkistischen Dachverbands "Committee
141 Parlamentsorientierter Linksextremismus Sozialistische Alternative (SAV) Die SAV ist als deutsche Sektion des in London sitzenden trotzkistischen Dachverbands "Committee for a Worker's International" ("Komitee für eine Arbeiterinternationale", CWI) bundesweit vertreten. Im Gegensatz zu orthodoxkommunistischen Gruppen gehören Trotzkisten dem Spektrum der revolutionären Marxisten an, die den Lehren Leo Trotzkis und damit der Auffassung einer "permanenten Revolution" anhängen, welche auf die gewaltsame Errichtung einer "Diktatur des Proletariats", bestehend aus "Arbeiterräten", abzielt. Gemäß Statut stellt sich die SAV als "revolutionäre, sozialistische Organisation in der Tradition von Marx, Engels, Lenin, Trotzki" 39 dar. 39 sozialistische-alternative.de
  • Zweck der Maßnahme gefährden würde. (4) Soweit nach anderen Rechtsvorschriften ein Übermittlungsersuchen durch den Behördenleiter zu stellen ist oder
Verfassungsschutzgesetz Verfassungsschutzbericht des Landes Sachsen-Anhalt 2012 Vierter Teil INFORMATIONSÜBERMITTLUNG SS 15 Unterrichtungspflichten (1) Die Landesregierung unterrichtet den Landtag mindestens einmal jährlich über Bestrebungen und Tätigkeiten nach SS 4 Abs. 1. (2) Das für den Verfassungsschutz zuständige Ministerium unterrichtet die Öffentlichkeit periodisch und aus gegebenem Anlass im Einzelfall über Bestrebungen und Tätigkeiten nach SS 4 Abs. 1. (3) Es darf dabei auch personenbezogene Daten bekannt geben, wenn die Bekanntgabe für das Verständnis des Zusammenhanges oder der Darstellung von Organisationen oder unorganisierten Gruppen erforderlich ist und überwiegende schutzwürdige Interessen der betroffenen Person nicht entgegenstehen. SS 16 Zulässigkeit von Ersuchen der Verfassungsschutzbehörde um Übermittlung personenbezogener Daten (1) Werden öffentliche Stellen, die nicht Nachrichtendienste sind, um Übermittlung personenbezogener Daten ersucht, so dürfen nur die Daten übermittelt werden, die bei der ersuchten Behörde bekannt sind oder aus allgemein zugänglichen Quellen entnommen werden können. (2) Absatz 1 gilt nicht für Ersuchen um solche Daten, die bei der Wahrnehmung grenzpolizeilicher Aufgaben bekannt werden. (3) Die Verfassungsschutzbehörde braucht Ersuchen nicht zu begründen, soweit dies dem Schutz der betroffenen Person dient oder eine Begründung den Zweck der Maßnahme gefährden würde. (4) Soweit nach anderen Rechtsvorschriften ein Übermittlungsersuchen durch den Behördenleiter zu stellen ist oder von seiner Ermächtigung abhängt, gilt als Behördenleiter der Leiter der für den Verfassungsschutz zuständigen Abteilung im für den Verfassungsschutz zuständigen Ministerium. SS 17 Übermittlung von Informationen an die Verfassungsschutzbehörde durch öffentliche Stellen (1) Öffentliche Stellen im Sinne von SS 3 Abs. 1 des Gesetzes zum Schutz personenbezogener Daten der Bürger unterrichten von sich aus die Verfassungsschutzbehörde über die 151
  • Interessen der betroffenen Person, insbesondere wegen der Gefahr einer rechtsstaatswidrigen Verfolgung, entgegenstehen. Die Übermittlung ist aktenkundig zu machen. Der Empfänger
Verfassungsschutzgesetz Verfassungsschutzbericht des Landes Sachsen-Anhalt 2012 men nur erhoben werden, wenn dies aus technischen Gründen zur Erreichung des Zwecks nach Satz 1 unvermeidbar ist. Sie unterliegen einem absoluten Verwendungsverbot und sind nach Beendigung der Maßnahme unverzüglich zu löschen. Die Absätze 4, 5 und 7 gelten entsprechend. (7) Die Verfassungsschutzbehörde unterrichtet im Abstand von höchstens sechs Monaten die Parlamentarische Kontrollkommission über die Durchführung des Absatzes 2. Dabei ist insbesondere ein Überblick über Anlass, Umfang, Dauer, Ergebnis und Kosten der im Berichtszeitraum durchgeführten Maßnahmen zu geben. Die Parlamentarische Kontrollkommission erstattet dem Landtag von Sachsen-Anhalt jährlich einen Bericht über die Durchführung sowie über Art, Umfang und Anordnungsgründe der im Berichtszeitraum durchgeführten Maßnahmen nach Absatz 2; dabei sind die Grundsätze des SS 26 Abs. 1 zu beachten. (8) Das für den Verfassungsschutz zuständige Ministerium unterrichtet das Parlamentarische Kontrollgremium des Bundes über die nach Absatz 2 Satz 1 Nrn. 3 bis 5 durchgeführten Maßnahmen nach Maßgabe des SS 8a Abs. 6 Satz 1 Halbsatz 2 des Bundesverfassungsschutzgesetzes. (9) Anordnungen sind dem Verpflichteten insoweit schriftlich mitzuteilen, als dies erforderlich ist, um ihm die Erfüllung seiner Verpflichtung zu ermöglichen. Anordnungen und ü- bermittelte Daten dürfen dem Betroffenen oder Dritten vom Verpflichteten nicht mitgeteilt werden. SS 18 Übermittlung personenbezogener Daten durch die Verfassungsschutzbehörde (1) Die Verfassungsschutzbehörde darf personenbezogene Daten an öffentliche Stellen übermitteln, wenn dies zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlich ist oder der Empfänger die Daten zum Schutz der freiheitlichen demokratischen Grundordnung oder sonst für Zwecke der öffentlichen Sicherheit benötigt. Der Empfänger darf die übermittelten Daten, soweit gesetzlich nicht anderes bestimmt ist, nur zu dem Zweck verwenden, zu dem sie ihm übermittelt wurden. (2) Auf Anfragen der Einstellungsbehörden erteilt der Verfassungsschutz auch Auskünfte zur Überprüfung der Verfassungstreue von Personen, die sich für den öffentlichen Dienst bewerben. Die Auskunft ist beschränkt auf gerichtsverwertbare Tatsachen aus vorhandenen Unterlagen. (3) Die Verfassungsschutzbehörde darf personenbezogene Daten an ausländische Stellen sowie an überund zwischenstaatliche Stellen übermitteln, wenn die Übermittlung zur Erfüllung ihrer Aufgaben oder zur Wahrung erheblicher Sicherheitsinteressen des Empfängers erforderlich ist. Die Übermittlung unterbleibt, wenn auswärtige Belange der Bundesrepublik Deutschland oder überwiegende schutzwürdige Interessen der betroffenen Person, insbesondere wegen der Gefahr einer rechtsstaatswidrigen Verfolgung, entgegenstehen. Die Übermittlung ist aktenkundig zu machen. Der Empfänger ist darauf hinzuweisen, dass die übermittelten Daten nur zu dem Zweck verwendet werden dürfen, zu dem sie ihm übermittelt wurden und die Verfassungsschutzbehörde sich vorbehält, über die vorgenommene Verwendung der Daten um Auskunft zu bitten. 155
  • mehrfach zu gewaltsamen Auseinandersetzungen zwischen national gesinnten Türken und rechtsextremistischen "Ülkücü"-Anhängern auf der einen Seite und Kurden
SICHERHEITSGEFÄHRDENDE UND EXTREMISTISCHE BESTREBUNGEN VON AUSLÄNDERN (OHNE ISLAMISMUS) Postings in einschlägigen Foren und Internetgruppen belegen die offen rassistische Einstellung der "Ülkücü"-Anhänger. Einige Beispiele: "Der Turkismus wird marschieren und die türkische Rasse wird siegen!" (Facebook-Seite "Genc Atsizlar", 9. März 2015) "Hoch lebe die türkische Rasse." (Facebook-Gruppe der "Atatürken Gemeinschaft", 10. Juni 2015) "Die türkische Rasse hat gezeigt, was sie mit jenen macht, die ein Auge auf die Türkei (...) geworfen haben. 1915 wurden die Armenier und 1922 die Griechen in diesem Land vernichtet." (Facebook-Seite "Genc Atsizlar", 9. März 2015) Die gezielte Herabsetzung anderer Ethnien verstößt fundamental gegen das Prinzip der Menschenwürde und hemmt gleichzeitig massiv den Integrationsprozess in die deutsche Gesellschaft. Gewalt bei Die andauernden militärischen Auseinandersetzungen zwiDemonstrationen schen dem türkischen Militär und den Guerillaeinheiten der PKK führten im Verlauf des Jahres auch in Europa zu Konfrontationen beider Lager. Bei Kundgebungen und Demonstrationen kam es mehrfach zu gewaltsamen Auseinandersetzungen zwischen national gesinnten Türken und rechtsextremistischen "Ülkücü"-Anhängern auf der einen Seite und Kurden auf der anderen Seite. Bei den Demonstrationen wurden zwar keine Kennzeichen der ADÜTDF gezeigt, der "Ülkücü"-typische Wolfsgruß war jedoch omnipräsent - auch als Provokation kurdischer Gruppen. Hervorzuheben ist die Gewaltattacke am 12. September 2015 in Hannover (Niedersachsen): Während einer Demonstration von rund 600 nationalistischen Türken (Motto "Solidarität mit der Türkei") kam es zu stundenlangen gewalttätigen Auseinandersetzungen mit kurdischen Gegendemonstranten. Ein kurdischer Demonstrant wurde durch Messerstiche schwer verletzt (vgl. Kap. II, Nr. 2). Zu weiteren Zusammenstößen kam es auch in Berlin, Frankfurt am Main (Hessen), Mannheim, Stuttgart (beide Baden-Württemberg) und weiteren Städten in Deutschland. 228
  • Publikationen und Internetauftritten vermeidet die ADÜTDF in der Regel rechtsextremistische Äußerungen - nicht immer erfolgreich, wie zum Beispiel der Facebook-Eintrag
SICHERHEITSGEFÄHRDENDE UND EXTREMISTISCHE BESTREBUNGEN VON AUSLÄNDERN (OHNE ISLAMISMUS) als Feiertag begeht, zeigt, dass sie nicht mit ihren rassistischen Ursprüngen gebrochen hat. Demonstrationsteilnehmer zeigten Symbole der MHP und den "Wolfsgruß". Darüber hinaus organisierte die ADÜTDF 2015 bundesweit Kulturveranstaltungen und feierte besondere Anlässe, zum Beispiel den Geburtstag des MHP-Gründers Alparslan Türkes. In Publikationen und Internetauftritten vermeidet die ADÜTDF in der Regel rechtsextremistische Äußerungen - nicht immer erfolgreich, wie zum Beispiel der Facebook-Eintrag eines ADÜTDF-Vereins in Velbert (Nordrhein-Westfalen) zeigt: "Diejenigen, die nicht sagen können' wie glücklich bin ich, ein Türke zu sein, sind entweder Christ, Jeside, Jude oder orthodox." (Facebook-Seite "Velbert Ülkü Ocagi", 28. Dezember 2014) Dies zeigt deutlich, dass eine Ideologie vertreten wird, in der Türken mehr gelten als andere Volksgruppen. Eine solche Auffassung verstößt gegen die Menschenwürde und den Gleichheitsgrundsatz. Neben der strikt hierarchisch aufgebauten ADÜTDF mit GebietsUnorganisierte verantwortlichen und Vereinsstrukturen hat sich über die Jahre "Ülkücü"-Bewegung eine unorganisierte "Ülkücü"-Bewegung herausgebildet. Ihr sind etwa 3.000 meist jugendliche Anhänger zuzurechnen, die hauptsächlich über das Internet vernetzt sind. In diesem Spektrum zeigt sich die ganze politische und ideologische Bandbreite der Bewegung. Allen gemeinsam ist die Verwendung einschlägiger Symbole, eine grundsätzlich militaristische Einstellung sowie die Verherrlichung der Türkei und der Turkvölker. Feinde sind die zu Gegnern des Türkentums und der Türkei erklärten Armenier, Griechen, Chinesen und Russen sowie Juden, Israel und die USA. Kurden werden mitunter pauschal als Terroristen diffamiert - in Postings in einschlägigen Internetforen wird zum Beispiel der Wunsch geäußert, sich dieser "Probleme" durch Hinrichtungen zu entledigen. In Bezug auf den Konflikt zwischen Guerillaeinheiten der PKK und dem türkischen Staat heißt es: "Rache Rache nicht nur die Flagge wird brennen." (Facebook-Gruppe der "Atatürken Gemeinschaft", 10. Juni 2015) 227
  • geeignet, Stellvertreter-Auseinandersetzungen zwischen Anhängern der PKK und rechtsextremistischen Türken beziehungsweise Islamisten auszulösen. Sie sind ein beständiger Gefahrenherd für
SICHERHEITSGEFÄHRDENDE UND EXTREMISTISCHE BESTREBUNGEN VON AUSLÄNDERN (OHNE ISLAMISMUS) kurzfristigen und überregionalen Mobilisierung für Demonstrationen oder zu sonstigen Protestaktionen sowie zu Rekrutierungen für den Kampf gegen den IS genutzt. Mit ihnen gelingt es, Anhänger schnell zu emotionalisieren - oft in Verbindung mit der Diffamierung des "Gegners". 8. Gefährdungspotenzial Die PKK ist nach wie vor die mitgliederstärkste und schlagkräftigste ausländerextremistische Organisation in Deutschland. Die aktuelle Lage in der Türkei und in den übrigen kurdischen Siedlungsgebieten ist geeignet, Stellvertreter-Auseinandersetzungen zwischen Anhängern der PKK und rechtsextremistischen Türken beziehungsweise Islamisten auszulösen. Sie sind ein beständiger Gefahrenherd für die innere Sicherheit in Deutschland. Die aufgeheizte Stimmung kann jederzeit zu spontanen Gewalteskalationen führen. Die schwere Körperverletzung eines Kurden in Hannover am 12. September 2015 (vgl. Nr. 2) ist Beleg für eine Gefährdungsdimension, in der auch Todesopfer nicht auszuschließen sind. Trotz der zur Schau gestellten "Demokratisierungsbemühungen" werden Linie und die Aktivitäten der PKK nicht von den scheinlegalen Organisationsstrukturen wie insbesondere des NAV-DEM bestimmt, sondern von der Führungsspitze der PKK. Die PKK ist nach wie vor in der Lage und im Bedarfsfall auch bereit, zumindest punktuell Gewalt auch in Deutschland einzusetzen beziehungsweise Gewalttaten ihrer jugendlichen Anhänger zu dulden. In einem am 9. April 2015 in der ARD ausgestrahlten Interview entschuldigte sich Cemil Bayik, Co-Vorsitzender der "Union der Gemeinschaften Kurdistans" (KCK), zwar im Namen der PKK beim deutschen Volk für die gewalttätigen Ausschreitungen von PKK-Anhängern in den 1990er-Jahren und erklärte, so etwas werde nie wieder passieren.57 Diese Entschuldigung - bezogen nur auf die 1990er-Jahre - dürfte aus taktischen Gründen erfolgt sein, um die Bemühungen für die Aufhebung des PKK-Betätigungsverbots zu forcieren. 57 Seinerzeit war es unter anderem zu Autobahnblockaden, tätlichen Angriffen auf Polizeibeamte und zu Selbstverbrennungen gekommen. 220
  • wegen Mitgliedschaft in der ausländischen terroristischen Vereinigung PKK eine rechtskräftige Freiheitsstrafe von einem Jahr - ausgesetzt zur Bewährung. Er soll
SICHERHEITSGEFÄHRDENDE UND EXTREMISTISCHE BESTREBUNGEN VON AUSLÄNDERN (OHNE ISLAMISMUS) Die finanziellen Aktivitäten der PKK in Deutschland und Europa werden von der Kadereinheit "Wirtschaftsund Finanzbüro" (EMB)56 gesteuert und kontrolliert. 6. Strafverfahren gegen Funktionäre der PKK Auch im Jahr 2015 wurden Strafverfahren gegen PKK-Funktionäre geführt: # Am 6. März 2015 verurteilte das Oberlandesgericht Düsseldorf (Nordrhein-Westfalen) einen ehemaligen Leiter des EMB wegen Mitgliedschaft in der ausländischen terroristischen Vereinigung PKK zu einer Freiheitsstrafe von sechs Jahren. Er soll zudem ehemaliger Leiter des Bereichs "Mitte" in Deutschland gewesen sein. # Am 28. Mai 2015 verhängte das Oberlandesgericht Koblenz (Rheinland-Pfalz) gegen einen PKK-Funktionär wegen Mitgliedschaft in der ausländischen terroristischen Vereinigung PKK eine rechtskräftige Freiheitsstrafe von einem Jahr - ausgesetzt zur Bewährung. Er soll vor allem finanzielle Mittel für die PKK beschafft haben. # Am 28. August 2015 verurteilte das Hanseatische Oberlandesgericht Hamburg einen Führungsfunktionär wegen Mitgliedschaft in der ausländischen terroristischen Vereinigung PKK zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren. Er war bis Mitte 2014 Leiter des PKK-Bereichs "Mitte", anschließend Leiter des PKK-Bereichs "Nord". 7. Internetaktivitäten Die Möglichkeiten des Internets spielen für die PKK eine immer wichtigere Rolle. Insbesondere die PKK-Jugend nutzt neben klassischen Internetseiten auch Videoportale wie YouTube, um zum Beispiel Propagandavideos über die Guerillaeinheiten der PKK zu verbreiten. Die größte Rolle spielen jedoch Aktivitäten in sozialen Netzwerken (insbesondere Facebook). Deren Möglichkeiten werden zur 56 "Ekonomi ve Maliye Bürosu". 219

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