Verfassungs­schutz Suche

Alle Berichte sind durchsuchbar. Mehr über die Suche erfahren.

Treffer auf 78596 Seiten
"links or rechts" in den Verfassungsschutz Trends
  • Bilder können so sehr zeitnah veröffentlicht werden. Auch der Rechtskampf wird zumeist erfolgreich geführt. Letztenendes sind eben diese Vorraussetzungen für
über einen abgegrenzten Aktivistenstamm mit beabsichtigter geringer Fluktuation und lediglich regionaler Ausdehnung verfügen. Darüber hinaus liegt bei diesen eine zumindest rudimentäre Struktur und die Bereitschaft zu gemeinsamer politischer Arbeit auf Basis der neonazistischen Grundorientierung vor. Um den Zusammenhalt auch nach außen zu präsentieren, wird z. B. Bekleidung mit dem Logo und dem Namen der Kameradschaft getragen. Die Zusammenarbeit der NPD mit den Neonazis hat sich im Wahljahr 2011 fortgesetzt und weiter verfestigt. Die "Nationalen Sozialisten Rostock" (NSR) haben sich in einem Internetbeitrag zur Zusammenarbeit mit der NPD Mecklenburg-Vorpommern bei Demonstrationen wie folgt geäußert: "Es gibt auf Landesebene einen funktionierenden und vor allem bei den Demonstrationsteilnehmern akzeptierten Ordnerdienst. Außerdem ist immer ein komplettes Medienteam vor Ort. Ansprechende Videos und Bilder können so sehr zeitnah veröffentlicht werden. Auch der Rechtskampf wird zumeist erfolgreich geführt. Letztenendes sind eben diese Vorraussetzungen für erfolgreiche Demonstrationen hier vor Ort gegeben, da die NPD-MV und freie Nationalisten eine vorbildliche Zusammenarbeit praktizieren." 7 (Schreibweise wie im Original) Hier wird die gegenseitige Abhängigkeit des NPD-Landesverbandes sowie der "freien Kräfte" besonders deutlich. Die Kameradschaften profitieren bei der Durchführung von Demonstrationen vom "starken Partner" NPD, weil dieser "das komplette DemoKnow-How, von Lautsprecherwagen, Ordnerdienst bis zum Informationsmaterial mitbringt" und "die Parteistrukturen für landesweite 7 Internetseite der NSR, "Zur Diskussion: "Demonstrationen - Nützliches politisches Kampfmittel oder Verschwendung der eigenen Kraft?" vom 06.10.2011, abgerufen am 07.10.2011 23
  • Sicherheitsbehörden trotz zahlreicher schwerster Straftaten und intensiver Beobachtung der rechtsextremistischen Szene verborgen geblieben ist, wirft zahlreiche Fragen auf, deren Beantwortung
  • Recht 1 Terrorismus ist nach der Definition der Verfassungsschutzbehörden der nachhaltig geführte Kampf für politische Ziele, die mit Hilfe
schen Gegner im Sinne einer terroristischen Bestrebung sind 1 hierzulande 2011 in diesem Zusammenhang nicht angefallen. Der dem nationalsozialistischen Weltbild innewohnende rassistische Vernichtungswille birgt jedoch die Gefahr der Begehung schwerster Straftaten zur Erreichung politischer Ziele in sich. Die Verfassungsschutzbehörden haben daher in der Vergangenheit die Möglichkeit eines terroristischen Szenarios nie ausgeschlossen. Konkrete Erkenntnisse zur Vorbereitung terroristischer Mordtaten sind in den vergangenen Jahren jedoch nicht angefallen. Vor diesem Hintergrund wurde die Lage bewertet und entsprechende Strukturen für wenig wahrscheinlich gehalten. Die Anfang November 2011 bekannt gewordene, mutmaßlich vom "Nationalsozialistischen Untergrund" (NSU) verübte Mordserie an Menschen mit Migrationshintergrund und einer Polizistin haben diese Einschätzung nachhaltig widerlegt. Auch in Mecklenburg-Vorpommern ist ein Todesopfer zu beklagen. Im Februar 2004 wurde in der Hansestadt Rostock ein aus der Türkei stammender Mitarbeiter eines Imbissstandes ermordet. Fahndungsplakat des Bundeskriminalamtes vom Dezember 2011 Dass die Bildung einer derartigen Gruppierung den Sicherheitsbehörden trotz zahlreicher schwerster Straftaten und intensiver Beobachtung der rechtsextremistischen Szene verborgen geblieben ist, wirft zahlreiche Fragen auf, deren Beantwortung zu Recht 1 Terrorismus ist nach der Definition der Verfassungsschutzbehörden der nachhaltig geführte Kampf für politische Ziele, die mit Hilfe von Anschlägen auf Leib, Leben und Eigentum anderer Menschen durchgesetzt werden sollen; insbesondere auch durch schwere Straftaten, wie sie in SS 129a Abs. 1 StGB genannt sind oder durch andere Straftaten, die zur Vorbereitung solcher Straftaten dienen. 14
  • vermitteln. Tatsächlich vertritt die ADÜTDF eine extrem nationalistische, rechtsextremistische Ideologie, die über die Mitgliedsvereine, das Internet und bei Kulturveranstaltungen verbreitet
SICHERHEITSGEFÄHRDENDE UND EXTREMISTISCHE BESTREBUNGEN VON AUSLÄNDERN (OHNE ISLAMISMUS) 5.1 "Föderation der Türkisch-Demokratischen Idealistenvereine in Deutschland e.V." (ADÜTDF) Gründung: 1978 in Frankfurt am Main (Hessen) Sitz: Frankfurt am Main Leitung/Vorsitz: Sentürk Dogruyol Mitglieder/Anhänger 7.000 (2018: 7.000) in Deutschland: Publikationen/Medien: "Bülten" (Zeitung/Zeitschrift, unregelmäßig) Die extrem nationalistische türkische "Partei der Nationalistischen Bewegung" (MHP) ist die Hauptorganisation der "Ülkücü"-Bewegung. Die MHP wurde 1969 von Alparslan Türkes (1917-1997) gegründet, der bis heute als "ewiger Führer" ("Basbug") verehrt wird. Derzeitiger Vorsitzender der Partei ist Devlet Bahceli. Die MHP ist im türkischen Parlament vertreten. In Deutschland wird die MHP durch die "Föderation der Türkisch-Demokratischen Idealistenvereine in Deutschland e.V." (ADÜTDF) vertreten, dem mit 7.000 Mitgliedern größten "Ülkücü"-Dachverband im Bundesgebiet. Die hierarchisch aufgebaute ADÜTDF teilt Deutschland organisatorisch in 13 "Bölge" ("Gebiete") ein, in denen sie rund 170 Vereine unterhält. In der Außendarstellung ist die ADÜTDF bemüht, einen positiven und legalistischen Eindruck zu vermitteln. Tatsächlich vertritt die ADÜTDF eine extrem nationalistische, rechtsextremistische Ideologie, die über die Mitgliedsvereine, das Internet und bei Kulturveranstaltungen verbreitet wird. Dies fördert die Bildung einer Parallelgesellschaft von türkischen Nationalisten in Deutschland. 273
  • fast anderthalbstündigen Vortrag auf die Entwicklung der vier sunnitischen Rechtschulen ein. Am 01.01.2016 hielt er die Freitagspredigt
  • erregte er in der Vergangenheit u. a. durch seine Rechtfertigung der weiblichen Beschneidung, die er als "Normalisierung des Verhältnisses
Islamismus mutlich über seine nicht öffentlich zugängliche islamische Videothek ("Islamothek") gegen Gebühr Materialien zur Verfügung, die auch von der Islamschule angeboten wurden. Über Facebook gab Ciftci im Herbst 2016 bekannt, dass er die Inbetriebnahme eines Fernsehsenders plane. Dieser solle von der Türkei aus betrieben werden und in Deutschland über Satellit ab März 2017 zu empfangen sein. Der Sender solle unter Leitung von Ciftci stehen und es werde angestrebt, dass "ausschließlich Geschwister auftreten, die vertrauenswürdig sind". Pierre Vogel, einer der bekanntesten deutschsprachigen Prediger im Bereich des politischen Salafismus, besuchte zum Jahreswechsel 2015/2016 die Moschee der DMG, um dort einen Vortrag sowie eine Freitagspredigt zu halten. Am 31.12.2015 ging er in einem fast anderthalbstündigen Vortrag auf die Entwicklung der vier sunnitischen Rechtschulen ein. Am 01.01.2016 hielt er die Freitagspredigt, in der er die Bedeutung des (islamisch-religiösen) Wissenserwerbs und der islamischen Mission betonte. Vogel sprach jeweils vor etwa 200 Zuhörerinnen und Zuhörern. Die Anbindung der DMG an überregionale salafistische Strukturen unterstrichen 2016 ebenso die Besuche des unter dem Namen Ahmad Abul Baraa auftretenden Predigers Ahmad Armih, der im Mai, im August und im Oktober in der Moschee der DMG eine Vortragsreihe vor jeweils etwa 50 Zuhörerinnen und Zuhörern zum Thema "Praktizierungsfehler der Geschwister" abhielt. Armih wirkt an der Sahaba-Moschee in Berlin, die als eines der salafistischen Zentren in der deutschen Hauptstadt eingeschätzt wird. Aufsehen erregte er in der Vergangenheit u. a. durch seine Rechtfertigung der weiblichen Beschneidung, die er als "Normalisierung des Verhältnisses der Frau zur Intimität" bezeichnete. Auch in Braunschweig vertrat Armih ein extremes Rollenverständnis. Als im Oktober die Frage an ihn gestellt wurde, ob ein Mann seine Frau von deren Eltern fernhalten dürfe, antwortete er, dass dies unter Umständen erlaubt sei. Fürchtete der Ehemann, dass die Eltern Zwietracht zwischen den Ehepartnern 170
  • generieren. Die PFLP unterhält auch Kontakte zum deutschen Linksextremismus, vor allem zur "Marxistisch-Leninistischen Partei Deutschlands" (MLPD) sowie zum "antiimperialistischen
SICHERHEITSGEFÄHRDENDE UND EXTREMISTISCHE BESTREBUNGEN VON AUSLÄNDERN (OHNE ISLAMISMUS) Seit ihrer Gründung im Jahr 1967 zählt die marxistisch-leninistisch geprägte "Volksfront für die Befreiung Palästinas" (PFLP) zum Spektrum der terroristischen palästinensischen Organisationen. Die PFLP lehnt die Existenz des Staates Israel ab. Sie verfolgt das Ziel eines palästinensischen Staates in den Grenzen des historischen Palästina vor Gründung des modernen Staates Israel, mit einem ungeteilten Jerusalem als Hauptstadt. Dazu propagiert die PFLP den bewaffneten Kampf und sucht den Schulterschluss mit anderen Organisationen, die den Staat Israel bekämpfen, wie HAMAS111 und "Hizb Allah"112. Insbesondere in den 1960erund 1970er-Jahren führten Mitglieder der PFLP zahlreiche Flugzeugentführungen, Geiselnahmen und Attentate mit Todesopfern durch. In den nachfolgenden Jahrzehnten gingen die terroristischen Aktionen mit PFLP-Beteiligung merklich zurück. Dennoch kommt es nach wie vor zu Anschlägen mit Todesopfern. Auch hierbei offenbart die PFLP ihren von ihr selbst nach außen hin geleugneten antisemitischen Charakter, indem sie ihre Anschläge gezielt gegen jüdische Israelis richtet. In Deutschland ist die PFLP nicht terroristisch aktiv. Die hier aktiven Anhänger verbreiten insbesondere israelfeindliche Propaganda und versuchen, politische Unterstützung zu generieren. Die PFLP unterhält auch Kontakte zum deutschen Linksextremismus, vor allem zur "Marxistisch-Leninistischen Partei Deutschlands" (MLPD) sowie zum "antiimperialistischen" Spektrum. 111 Abkürzung für "Harakat al-Muqawama al-Islamiya" - "Islamische Widerstandsbewegung". 112 Arabisch für "Partei Gottes". 277
  • SDAJ, mehrerer DKPbeeinflußter Organisationen und zahlreicher Gruppierungen der Neuen Linken, an der Mittelamerika-Demonstration, der dritten "Großaktion" im "Friedensherbst
  • verhindern. Aus Bayern nahmen etwa 450 überwiegend dem linksextremen Bereich zuzurechnende Personen teil. Zur Mobilisierung der "Friedensaktivitäten" führte das "Aktionsbüro
gung . Die orthodoxen Kommunisten und ihr Umfeld hatten dabei weitgehenden Einfluß. Die einzige Auftaktkundgebung auf bayerischem Gebiet fand am 20. Oktober vor der Wiley-Kaserne in Neu-Ulm statt. An dem Aufzug nahmen rund 8.000 und an der Kundgebung etwa 4.000 Personen teil. Anschließend fuhren die Teilnehmer nach Stuttgart, um dort an der Bildung des "Friedenssterns des Südens" mitzuwirken. Als Versammlungsleiter in Neu-Ulm trat ein Mitglied des DKP-Bezirksvorstandes Baden-Württemberg auf. Zur Vorbereitung der "Großaktion" veranstalteten in der Woche vom 13. bis 19. Oktober lokale und regionale "Friedensgruppen" in Bayern Aufzüge, Kundgebungen und "Friedensfeste". An den Aktionen am 13. Oktober beteiligten sich insgesamt rund 2.000 Personen, darunter Angehörige der DKP, ihrer Nebenorganisationen und der von ihnen beeinflußten Vereinigungen. Als Anmelder oder Versammlungsleiter traten mehrfach Angehörige der DKP und orthodox-kommunistisch beeinflußter Organisationen auf. Zum Verlauf der "Herbstaktionen" erklärten Vertreter des "Koordinationsausschusses der Friedensbewegung" auf einer Pressekonferenz am 22. Oktober in Bonn, daß trotz des Rückganges der Teilnehmerzahlen der Zweck der Aktion "voll erfüllt" sei. Die Bundesregierung müsse sich auf eine "dauerhafte Opposition" einrichten. In Zukunft wolle man sich wieder neben einer Stärkung der lokalen Strukturen auf eine zentrale Großveranstaltung konzentrieren. Unter dem Motto "Für Frieden und Gerechtigkeit in Mittelamerika - Gegen Intervention, Hunger, Folter und Mord" beteiligten sich am 3. November in Bonn rund 16.000 Personen, darunter Mitglieder der DKP, der SDAJ, mehrerer DKPbeeinflußter Organisationen und zahlreicher Gruppierungen der Neuen Linken, an der Mittelamerika-Demonstration, der dritten "Großaktion" im "Friedensherbst '84". Unter den Demonstrationsteilnehmern befanden sich auch "autonome" und "antiimperialistische" Gruppierungen, die sich zu einem "antiimperialistischen Block" zusammengeschlossen hatten. Während der Abschlußkundgebung versuchten etwa 200 Personen aus diesem Block heraus, die Rede des SPD-Parteivorsitzenden Brandt durch Feuerwerkskörper, Leuchtkugeln und Lärminstrumente zu verhindern. Aus Bayern nahmen etwa 450 überwiegend dem linksextremen Bereich zuzurechnende Personen teil. Zur Mobilisierung der "Friedensaktivitäten" führte das "Aktionsbüro Friedensherbst '84" in Süddeutschland eine "Lineare Friedensstafette" durch, die am 29. September in Fulda begann und am 3. November in Bonn endete. Die Stafette berührte insgesamt 29 Orte, an denen örtliche "Friedensgruppen" verschiedene "Friedensaktionen" organisierten. Mit den für den 20. bis 24. November festgelegten "Verweigerungstagen" endete der auf der 6. Aktionskonferenz beschlossene "Friedensherbst '84". In zahlreichen Publikationen hatten der "Koordinationsausschuß der Friedensbewegung" und die DFG-VK dazu aufgerufen, an diesen Tagen eine Selbstverpflichtserklärung zur "Verweigerung aller Kriegsvorbereitungen und aller Kriegsdienste" abzugeben. Trotz dieser Mobilisierungskampagne fanden im gesamten Bundesgebiet nur wenige "Verweigerungsaktionen" statt. In Bayern wurden lediglich in München 93
  • deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde. Das Urteil ist rechtskräftig
SPIONAGE UND SONSTIGE NACHRICHTENDIENSTLICHE AKTIVITÄTEN Dienstgeheimnissen in 18 Fällen zu. Er war am 15. Januar 2019 festgenommen worden und befand sich danach in Untersuchungshaft. Der Beschuldigte war als Übersetzer und landeskundlicher Berater bei der Bundeswehr tätig und soll in dieser Eigenschaft Erkenntnisse an einen iranischen Nachrichtendienst weitergegeben haben. Das BfV hat das Ermittlungsverfahren durch Erkenntnismitteilungen unterstützt. Am 12. Dezember 2019 wurde gegen die Ehefrau Anklage wegen Beihilfe zum Landesverrat erhoben.128 Anschlagsplanung Wie bereits im Verfassungsschutzbericht 2018 ausgeführt, wurde am 1. Juli 2018 ein an der iranischen Botschaft in Wien (Österreich) akkreditierter Diplomat aufgrund eines europäischen Haftbefehls der belgischen Strafverfolgungsbehörden in Deutschland festgenommen. Ihm wird vorgeworfen, als hauptamtlicher Mitarbeiter des MOIS Drahtzieher eines geplanten Sprengstoffanschlags auf das Jahrestreffen der "Volksmodjahedin Iran-Organisation" (MEK) in Villepinte bei Paris (Frankreich) am 30. Juni 2018 gewesen zu sein. In diesem Zusammenhang habe der iranische Diplomat ein belgisches Ehepaar iranischer Abstammung als Agenten geführt und mit der Tatausführung beauftragt. Anfang Oktober 2018 wurde der Beschuldigte nach Belgien ausgeliefert. Die Ermittlungen des Generalbundesanwaltes gegen den Diplomaten wurden um das Agentenehepaar sowie zwei weitere Verdächtige erweitert. Die Ermittlungen in Deutschland und Belgien dauerten im Berichtsjahr an. Sanktionen gegen Infolge dieses geplanten Anschlags setzte die EU am 8. Januar 2019 den Iran eine Abteilung des MOIS, den als Drahtzieher angeschuldigten iranischen Diplomaten und einen ehemaligen stellvertretenden Minister des MOIS auf die EU-Terrorliste. Der Rat der Außenminister stellte in seinem Beschluss fest, dass die genannten Personen und Einrichtungen an terroristischen Handlungen beteiligt waren. Ferner hat die Bundesregierung ab dem 21. Januar 2019 eine Ruhensanordnung für die Betriebsgenehmigung der iranischen Fluglinie Mahan Air von und nach Deutschland erlassen. Die Maßnahme ist sowohl eine Reaktion auf die Transporte der 128 Am 23. März 2020 verurteilte das Oberlandesgericht Koblenz (Rheinland-Pfalz) den Ehemann wegen Landesverrats in einem besonders schweren Fall zu sechs Jahren und zehn Monaten Haft. Seine mitangeklagte Ehefrau wurde wegen Beihilfe zum Landesverrat zu zehn Monaten Haft verurteilt, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde. Das Urteil ist rechtskräftig. 300
  • dieser nachrichtendienstlichen Tätigkeit. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Syrische 2019 gelang es dem syrischen Regime, seine Machtposition zu Nachrichtendienste
SPIONAGE UND SONSTIGE NACHRICHTENDIENSTLICHE AKTIVITÄTEN VI. Nachrichtendienste sonstiger Staaten Die Aufklärungsund Abwehraktivitäten der deutschen Spionageabwehr richten sich gegen sämtliche illegalen nachrichtendienstlichen Aktivitäten. Im Rahmen dieser "360deg-Bearbeitung" können beim Vorliegen tatsächlicher Anhaltspunkte für nachrichtendienstliche Aktivitäten in Deutschland auch solche Nachrichtendienste in den Fokus geraten, mit denen das BfV in anderen Zusammenhängen vertrauensvoll und partnerschaftlich zusammenarbeitet. Denn es ist auch in solchen Fällen nicht zu tolerieren, dass ausländische Nachrichtendienste durch Überwachung von Telekommunikation oder mittels menschlicher Quellen in beziehungsweise gegen Deutschland Spionage betreiben. Pakistanische Pakistan unterhält drei große Nachrichtendienste. Der Inter-SerNachrichtendienste vices Intelligence (ISI) ist der größte Dienst, der aufgrund seiner Ausgestaltung und Schwerpunktsetzung auch als "Staat im Staate" bezeichnet wird. Er ist auch in Deutschland aktiv und beobachtet in Deutschland lebende Angehörige oppositioneller Gruppierungen. Daneben existieren noch das zivile Intelligence-Bureau (IB) und die Military Intelligence (MI). Indische Am 12. Dezember 2019 verurteilte das Oberlandesgericht Frankfurt Nachrichtendienste am Main (Hessen) ein indisches Ehepaar wegen geheimdienstlicher Agententätigkeit. Der Ehemann wurde zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten verurteilt, deren Vollstreckung für zwei Jahre zur Bewährung ausgesetzt wurde. Seine Ehefrau wurde wegen Beihilfe zu einer Geldstrafe von 180 Tagessätzen verurteilt. Der Verurteilte hatte seit 2015 für einen indischen Nachrichtendienst Informationen über aus Indien stammende und in Deutschland lebende Angehörige der Sikhs beschafft. Ab Juli 2017 unterstützte ihn seine Ehefrau bei dieser nachrichtendienstlichen Tätigkeit. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Syrische 2019 gelang es dem syrischen Regime, seine Machtposition zu Nachrichtendienste konsolidieren, ein Großteil des Landes steht nun unter seiner Kontrolle. Damit einher ging auch eine Stabilisierung der nachrichtendienstlichen Strukturen. Der Aufgabenschwerpunkt syrischer Nachrichtendienste im Ausland ist die Ausforschung der Gegner des syrischen Regimes, zu denen sowohl islamistische und islamistisch-terroristische 306
  • Direktinvestitionen .............................. 294, 317 f. Deutsche Konservative....................................... 53 Dogmatischer Linksextremismus ........ 115 ff., Deutsche Muslimische Gemeinschaft
  • Dianetik ..................................................... 334 f., 337 Entrismus......................................................166, 170 DIE RECHTE
REGISTER Deutsche Kommunistische Partei Direkte Aktion (Publikation) .........................156 (DKP) ........................................ 122, 124, 143, 161 f. Direktinvestitionen .............................. 294, 317 f. Deutsche Konservative....................................... 53 Dogmatischer Linksextremismus ........ 115 ff., Deutsche Muslimische Gemeinschaft e.V. 121 ff., 130, 140, 143, 150 (DMG)................................... 180 f., 200 f., 221, 223 Dogru Haber (Publikation) .............................219 Deutsches Reich.........................................102, 109 Dogruyol, Sentürk ....................................259, 273 Deutsche Stimme (DS, Publikation) ........ 77 f., 93, 97 Drei von der Parkbank.................. 127, 134, 149 Deutsche Stimme Verlagsgesellschaft mbH Drittlandtreff ..............................................293, 315 (DS Verlag) ..................................................78, 93, 97 Drohmails ................................................................. 47 Deutschlandplan ............................................... 88 f. Droukdal, Abdalmalik .......................................209 Devrimci Genclik (Dev Genc) ..............254, 269 DS-TV (YouTube-Kanal) ..................................... 93 Devrimci Halk Kurtulus Partisi-Cephesi (DHKP-C - Revolutionäre E Volksbefreiungspartei-Front )....233 f., 251 ff. 269, 324, 343 Einflussnahme ................4, 114 f., 117, 119, 127, 141 f., 162, 166, 169 f., 172 f., 194, 196 f., Devrimci Halk Kurtulus Partisi (DHKP - 201, 223, 225, 228, 283 ff., 291, 294, Revolutionäre Volksbefreiungspartei) ......251 296, 298, 304 f., 317, 335 Devrimci Sol (Organisation) ................269, 343 Einzeltäter ...................... 46, 173, 183, 193, 207 f. Devrimci Sol (Publikation) .............................269 Ekonomi ve Maliye Bürosu (EMB - Wirtschaftsund Finanzbüro) ......247 DHKC Gerilla (Publikation) ............................269 Ende Gelände (Kampagne) ............... 142 f., 152 Dianetik ..................................................... 334 f., 337 Entrismus......................................................166, 170 DIE RECHTE........................... 48, 50 f., 53, 55, 68, 70, 74, 78 ff., 98 Erbakan, Fatih .......................................................227 DIE ROTE HILFE (Publikation) ....................159 Erbakan, Necmettin .......................................226 f. Die Wahre Religion (DWR) .............................347 Erbakan-Stiftung.................................................227 Diktatur des Proletariats..................................112 Erdogan, Recep Tayyip.................. 240, 258, 263 352
  • Niedersachsen die Verbotsverfügung und das Merkblatt über die Rechtsfolgen bei Verstößen gegen das Vereinsverbot ausgehändigt. In Niedersachsen waren insgesamt etwa
Islamismus Im Zuge der Vollstreckung des Verbots wurden am 15.11.2016 in zehn Bundesländern rund 190 Durchsuchungen, davon sechs in Niedersachsen, durchgeführt. Diese Durchsuchungen dienten der Sicherstellung und Beschlagnahme von Vereinsvermögen (SS 10 VereinsG) sowie der weiteren Aufklärung der Vereinsstrukturen (SS 4 Abs. 4 VereinsG). Alle von den Durchsuchungsmaßnahmen betroffenen Personen waren zuvor als Organisatoren, Standbetreuer und/oder Mehrfachteilnehmer in die örtliche (Führungs-) struktur der "LIES!"-Initiativen eingebunden. Weiterhin wurde 15 Personen aus Niedersachsen die Verbotsverfügung und das Merkblatt über die Rechtsfolgen bei Verstößen gegen das Vereinsverbot ausgehändigt. In Niedersachsen waren insgesamt etwa 50 Personen im Umfeld der "LIES!"-Aktionen auffällig geworden. Dabei war die personelle Verflechtung dieses Personenkreises mit anderen salafistischen Initiativen, etwa dem Verein Schlüssel zum Paradies 95 festzustellen. In den letzten Jahren wurden in Niedersachsen bis zu 100 "LIES!"-Stände und bis zu 200 weitere mobile Koranverteilaktionen durchgeführt. Mindestens 13 Personen, die an Koranverteilaktionen teilgenommen hatten, sind danach aus Niedersachsen in Richtung Syrien/Irak gereist, um dort auf Seiten des sogenannten Islamischen Staates und anderer terroristischer Gruppierungen an Kampfhandlungen teilzunehmen oder diese in sonstiger Weise zu unterstützen. In Deutschland fand "LIES!" innerhalb salafistischer Kreise großen Zuspruch. Nicht zuletzt wurde das Internet durch DWR als Betreiberin mehrerer eigener Internetseiten und Accounts, beispielsweise auf Facebook oder Youtube, in erheblichem Umfang genutzt. Die Aktion war somit als ein wichtiger Bestandteil der bundesweiten offensiven Missionierungsund Rekrutierungsarbeit der Salafisten zu werten. Dies bestätigt auch die Tatsache, dass mehrere Salafisten, die im Zusammenhang mit der Koranverteilaktion auffällig wurden, nach Syrien ausreisten. Das Verbot des DWR-Projekts wurde auf verschiedenen deutschsprachigen, salafistisch orientierten Internetseiten kritisiert, fand jedoch keine überragende Beachtung. Der sogenannte Islamische 95 Siehe Seite 172. 165
  • Haftbefehl vollstreckt. Zwei Personen wurden wegen geheimdienstlicher Agententätigkeit rechtskräftig verurteilt. X. Methodische Vorgehensweisen ausländischer Nachrichtendienste Spionage gegen Deutschland wird sowohl
SPIONAGE UND SONSTIGE NACHRICHTENDIENSTLICHE AKTIVITÄTEN IX. Ermittlungsverfahren, Festnahmen und Verurteilungen Im Jahr 2019 leitete der Generalbundesanwalt insgesamt zwölf neue Ermittlungsverfahren im Bereich der Spionage ein (2018: 19 Verfahren). Davon betrafen zehn Ermittlungsverfahren den Verdacht der geheimdienstlichen Agententätigkeit (SS 99 StGB) und zwei Ermittlungsverfahren den Verdacht des Landesverrats (SS 94 StGB). Im Berichtszeitraum wurde ein Haftbefehl vollstreckt. Zwei Personen wurden wegen geheimdienstlicher Agententätigkeit rechtskräftig verurteilt. X. Methodische Vorgehensweisen ausländischer Nachrichtendienste Spionage gegen Deutschland wird sowohl mit technischen Mitteln als auch mit menschlichen Quellen durchgeführt, die offen oder konspirativ agieren. Im Zuge der Digitalisierung verschränken fremde Nachrichtendienste beide Methoden der Spionage miteinander. Nutzung von Sogenannte Legalresidenturen stellen eine Ausgangsbasis für SpioLegalresidenturen nageaktivitäten ausländischer Nachrichtendienste dar. Eine Legalresidentur ist der Stützpunkt eines fremden Nachrichtendienstes, abgetarnt in einer offiziellen (z.B. Botschaft, Generalkonsulat) oder halboffiziellen (z.B. Presseagentur, Fluggesellschaft) Vertretung seines Landes im Gastland. Die an den Auslandsvertretungen tätigen Nachrichtendienstoffiziere agieren dabei unter diplomatischer Tarnung und nutzen ihren Status als Diplomaten gezielt aus. So sind sie beispielsweise vor einer etwaigen strafrechtlichen Verfolgung geschützt. Offene und verdeckte Nachrichtendienste gewinnen ihre Informationen aus offenen, Informationsallgemein zugänglichen Quellen (z.B. Fachmessen, Kongresse und beschaffung Tagungen), aber auch aus konspirativen, mit einer Legende aufgebauten Verbindungen. Fremde Dienste wählen dabei perspektivisch meist arglose Zielpersonen im Hinblick auf deren aktuelle und langfristige Zugangsmöglichkeiten aus. Mit geschickter Gesprächsführung gelingt es oftmals, sensible Informationen zu erlangen oder auch Hinweise auf weitere potenzielle Quellen zu gewinnen. Zielpersonen derartiger Ausspähungsbemühungen sind 314
  • übrigen 15 Landesverfassungsschutzbehörden den Verfassungsschutzverbund von Bund und Ländern. Rechtsgrundlagen Für die Arbeit des Verfassungsschutzes sind neben dem Grundgesetz
  • Öffentlichkeit und die zuständigen Stellen, um diesen zu ermöglichen, rechtzeitig die erforderlichen Maßnahmen zur Abwehr von Gefahren zu treffen. Wesentliche
Verfassungsschutz in Mecklenburg-Vorpommern Struktur Die Verfassungsschutzbehörde Mecklenburg-Vorpommern ist seit 1991 eine Abteilung des Innenministeriums des Landes (Abteilung 5). Sie bildet mit dem Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) in Köln und den übrigen 15 Landesverfassungsschutzbehörden den Verfassungsschutzverbund von Bund und Ländern. Rechtsgrundlagen Für die Arbeit des Verfassungsschutzes sind neben dem Grundgesetz und der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern insbesondere das Landesverfassungsschutzgesetz , das Gesetz zur Beschränkung des Brief-, Postund Fernmeldegeheimnisses (G-10) und das Sicherheitsüberprüfungsgesetz maßgebend. Aufgaben Der Verfassungsschutz dient dem Schutz der freiheitlichen demokratischen Grundordnung, des Bestandes und der Sicherheit des Bundes und der Länder. Zu diesem Zweck sammelt er Informationen und wertet diese aus. Er informiert die Öffentlichkeit und die zuständigen Stellen, um diesen zu ermöglichen, rechtzeitig die erforderlichen Maßnahmen zur Abwehr von Gefahren zu treffen. Wesentliche Aufgabe der Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder ist die Sammlung und Auswertung von Informationen über: * Bestrebungen, die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung, den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes gerichtet sind oder eine ungesetzliche Beeinträchtigung der Amtsführung der Verfassungsorgane des Bundes oder eines Landes oder ihrer Mitglieder zum Ziel haben; 7
  • AZADI Rechtshilfefonds für Kurdinnen und Kurden in Deutschland e.V. Antisoziale Stadtstrukturen .................115, 139 (AZADI e.V.) ............................................................268 Applied Scholastics ............................................337 AZADI
  • Badi, Muhammad ...............................................221 APT-Gruppierung ................................288 ff., 297 Basisdemokratische Linke, Göttingen ......151 Arbeiterpartei Kurdistans (PKK - Basisgruppe Antifaschismus (BA), Partiya Karkeren
  • Bizim Genclik (Publikation) ...........................269 aufmüpfig konsequent links (Publikation) ..........................................................169 Blockade
REGISTER Antirassismus ...................................................154 f. Autonome........................114 ff., 129 f., 133, 135, 137, 140 ff., 149, 152 ff., 156 Antirepression ............... 112, 114, 133, 139, 148 Avantgarde, praktische .....................................163 Antisemitismus ................................. 51, 66 ff., 86, 105 f., 174, 198 f., 262 AZADI Rechtshilfefonds für Kurdinnen und Kurden in Deutschland e.V. Antisoziale Stadtstrukturen .................115, 139 (AZADI e.V.) ............................................................268 Applied Scholastics ............................................337 AZADI infodienst (Publikation) ...................268 APT 15 ......................................................................297 B APT 25 ......................................................................297 Babbar Khalsa (BK) .............................................278 APT 27 ......................................................................297 Babbar Khalsa Germany (BKG) .....................279 APT 28 ..................................................................288 f. Babbar Khalsa International (BKI) ..............278 APT 31 ......................................................................297 Badi, Muhammad ...............................................221 APT-Gruppierung ................................288 ff., 297 Basisdemokratische Linke, Göttingen ......151 Arbeiterpartei Kurdistans (PKK - Basisgruppe Antifaschismus (BA), Partiya Karkeren Kurdistan) ............... 144, 233, Bremen.....................................................................153 235 ff., 264 f., 342, 347 Besetzerszene ........................................................138 Argumentationsmuster .........................104, 109 Betätigungsverbot ....206, 215, 220, 245, 264 f. Armstroff, Klaus..................................................... 99 Bewegung der revolutionären Arranca! (Publikation) ......................................151 Jugend (Tevgera Ciwanen Soresger, TCS)...............................................243, 246, 264, 266 as-Sahab (Medienstelle)....................................208 Bezugsgruppen ....................................................119 Atilim (Publikation) ...........................................271 Bin Ladin, Hamza ...........................................183 f. Atomwaffendivision Deutschland................68 Bin Ladin, Usama ......................................183, 208 Atsiz, Nihal ......................................... 258, 260, 262 Bizim Genclik (Publikation) ...........................269 aufmüpfig konsequent links (Publikation) ..........................................................169 Blockade ........................................................145, 162 350
  • Landesamt für Verfassungsschutz innerhalb der durch das Recht gesetzten Schranken berechtigt, bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben die nachrichtendienstlichen Mittel anzuwenden
  • Aufsicht des Landes unterstehenden juristischen Personen des Öffentlichen Rechts sowie die Gerichte des Landes und das Landesamt für Verfassungsschutz leisten
  • sich gegenseitig Rechtsund Amtshilfe. (2) Das Landesamt für Verfassungsschutz kann über alle Angelegenheiten, deren Aufklärung zur Wahrnehmung seiner Aufgaben erforderlich
54 Befugnisse des Verfassungsschutzes (1) Bestehen Anhaltspunkte für den Verdacht von Bestrebungen oder Tätigkeiten im Sinne des $ 3 Abs. 1, ist das Landesamt für Verfassungsschutz innerhalb der durch das Recht gesetzten Schranken berechtigt, bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben die nachrichtendienstlichen Mittel anzuwenden, die nach pflichtgemäßem Ermessen erforderlich erscheinen. (2) Dem Landesamt für Verfassungsschutz und seinen Angehörigen stehen polizeiliche Befugnisse nicht zu. $5 Amtshilfe und Auskunftserteilung (1) Die Behörden und Einrichtungen des Landes, die Gemeinden, die Gemeindeverbände, die sonstigen der Aufsicht des Landes unterstehenden juristischen Personen des Öffentlichen Rechts sowie die Gerichte des Landes und das Landesamt für Verfassungsschutz leisten sich gegenseitig Rechtsund Amtshilfe. (2) Das Landesamt für Verfassungsschutz kann über alle Angelegenheiten, deren Aufklärung zur Wahrnehmung seiner Aufgaben erforderlich ist, von den in Absatz 1 genannten Stellen Auskünfte und die Übermittlung von Unterlagen verlangen, soweit nicht gesetzliche Vorschriften entgegenstehen. (3) Die in Absatz 1 genannten Stellen unterrichten von sich aus das Landesamt für Verfassungsschutz über alle Tatsachen, die sicherheitsgefährdende oder geheimdienstliche Tätigkeiten für eine fremde Macht oder Bestrebungen erkennen lassen, die durch Anwendung von Gewalt oder dahin gehende Vorbereitungshandlungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung, den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes gerichtet sind; die Polizeidienststellen und -behörden übermitteln darüber hinaus auch alle ihnen bekannten Tatsachen und Unterlagen über Bestrebungen und Tätigkeiten im Sinne des 8 3 Abs. 1 Nr. 1. $6 Weitergabe von Erkenntnissen an Dritte Das Landesamt für Verfassungsschutz darf seine Erkenntnisse nicht an andere als staatliche Stellen weitergeben, es 11 sei denn, daß dies zum Schutz der freiheitlichen demokrati-
  • International Sikh Youth Federation (ISYF) .....................................................................279 f. Islamische Rechtsordnung (Scharia) ............................ 180, 195, 200, 224, 230 International Way to Happiness Foundation
  • Hamburg e.V. (IZH) ................181, 199, 201, 225 Interventionistische Linke (IL) .....119, 140 ff., islamistischer Terrorismus
REGISTER Illegale ......................................................................315 Islamische Gemeinschaft in Deutschland e.V. (IGD) .................. 181, 200, 223 Imam Ali Moschee ....................................201, 225 Islamische Gemeinschaft in Imperialismus................ 122, 167, 251, 255, 262 Süddeutschland e.V. ...........................................200 Informationsgewinnung ...17, 283 f., 286, 293 Islamische Gemeinschaft Milli Görüs e.V. (IGMG) .....................................228 Initiative Wirtschaftsschutz...........................313 Islamische Partei Afghanistans (HIA - Instrumentalisierung ................55, 99, 115, 142 Hezb-e Islami-ye Afghanistan) ...........181, 230 International Sikh Youth Federation (ISYF) .....................................................................279 f. Islamische Rechtsordnung (Scharia) ............................ 180, 195, 200, 224, 230 International Way to Happiness Foundation............................................... 337 f., 340 Islamische Widerstandsbewegung (HAMAS - Harakat al-Muqawama Internationale Atomenergieal-Islamiya).........................................172, 181, 203, Organisation (IAEO)...........................................310 216 ff., 222, 277, 343 Internationales Komitee der Vierten Islamischer Staat - Internationalen (IKVI) ............................125, 165 Khorasan Provinz (ISKP) .................................184 Internationale Humanitäre Islamischer Staat (IS) ..........172 ff., 181 ff., 191, Hilfsorganisation e.V. (IHH) ...........................345 193 f., 196, 199, 204 ff., 211 f., 346 Internationales Kurdisches Islamischer Staat im Irak und Großsyrien Kulturfestival ..............................................239, 244 (ISIG)......................................................................... 205 Internationales Zentrum für Islamisches Zentrum Menschenrechte (IZMR) ..................................104 Hamburg e.V. (IZH) ................181, 199, 201, 225 Interventionistische Linke (IL) .....119, 140 ff., islamistischer Terrorismus ............... 171 f., 181 145, 151 f. INZAR (Publikation) ..........................................219 Ismail Aga Cemaati (IAC) .................................227 Islamische Gemeinde Kurdistans (CIK) ....246 Israel ....... 67 f., 79, 172, 180, 198, 202, 205, 208, 212, 216, 218, 220, 222, 229, 276 f., 299, 301 Islamische Gemeinschaft der schiitischen Gemeinden Deutschlands e.V. (IGS) ...........201 Izz-al-Din al-Qassam-Brigaden ...................218 356
  • Partei Deutschlands (MLPD).... 124 f., 143, 163 f., 277 Linke Aktion Villingen-Schwenningen ....155 materieller Geheimschutz ..............................332 Linke Presse VerlagsFörderungsund
  • linksunten.indymedia MenschenrechtTV...............................................104 (Internetplattform)......................... 145, 147, 347 Lübcke, Walter ........................................................ 54 Mentzel, Antje ......................................................... 96 Mezopotamien Verlag und M Vertrieb GmbH
REGISTER Les Nationalistes.................................................... 70 Marxisten....112, 124, 161, 163, 270 f., 277, 324 LevelUP, Tübingen ..............................................153 Marxistische Blätter (Publikation) ..............161 Libanesisches Märtyrerinstitut Marxistische Leninistische (Shahid Stiftung)..................................................204 Kommunistische Partei (MLKP - Marksist Leninist Liebig34..........................................................133, 138 Komünist Parti) ..........................................271, 324 Liga für die fünfte Internationale (L5I) ........................................................................157 f. Marxistisch-Leninistische Partei Deutschlands (MLPD).... 124 f., 143, 163 f., 277 Linke Aktion Villingen-Schwenningen ....155 materieller Geheimschutz ..............................332 Linke Presse VerlagsFörderungsund Beteiligungsgenossenschaft junge Medienstelle ......................................178, 186, 206, Welt eG (LPG) ........................................................160 208 f., 211 f., 214, 241 linksunten.indymedia MenschenrechtTV...............................................104 (Internetplattform)......................... 145, 147, 347 Lübcke, Walter ........................................................ 54 Mentzel, Antje ......................................................... 96 Mezopotamien Verlag und M Vertrieb GmbH .....................................................248 Madad (Onlinemagazin) ..................................211 Militanz................................... 106, 129 f., 133, 232 Made in China 2025 ...........................................292 Militäroffensive (Operation Quelle Maizeitung 1. Mai 2019 - In die des Friedens) .................175 f., 191, 233 f., 236 f., revolutionäre Offensive (Publikation) ......155 240 f., 244, 249, 259 maoistisch-stalinistisch ..................... 124, 163 f. Military Intelligence Directorate (MID, chinesischer militärischer Märtyrer .....................................243, 255, 271, 278 Inund Auslandsnachrichtendienst).........321 Marx is Muss..........................................................170 Millatu Ibrahim................................................346 f. marx21 (Publikation).........................................170 MillA(r) Gazete (Publikation) ...............................228 marx21 (trotzkistisches Netzwerk) .............170 Milli Görüs (Nationale Sicht) .........................226 Marxismus-Leninismus .................... 155, 161 f., 251 f., 269 ff. Milli Görüs-Bewegung ............ 172, 181, 226 ff. 359
  • Linksextremismus "Deutsche Kommunistische Partei" (DKP) Gründung 1968 In Sachsen-Anhalt seit 1997 mit einzelnen Parteigruppen existent Sitz / Sitz des Bundesverbandes
Linksextremismus "Deutsche Kommunistische Partei" (DKP) Gründung 1968 In Sachsen-Anhalt seit 1997 mit einzelnen Parteigruppen existent Sitz / Sitz des Bundesverbandes: Essen (Nordrhein-Westfalen) Verbreitung bundesweite Verbreitung Mitglieder / 2023 2024 Anhänger Land 15 15 Bund 2.765 2.765 Struktur / Parteivorsitzender: Patrick Köbele (Essen, Nordrhein-Westfalen) Aufbau Die Partei gliedert sich in Grund-, Kreis-, Bezirksund/oder Landesorganisationen sowie eine Bundesorganisation. In SachsenAnhalt existieren örtliche Strukturen vor allem in Halle (Saale) und Magdeburg. Innerhalb der Parteigesamtstruktur ist der Status einer Bezirksbzw. Kreisorganisation nicht erreicht. Daher verfügt die DKP in Sachsen-Anhalt lediglich über einen so genannten "Koordinierungsrat". Die "Sozialistische Deutsche Arbeiterjugend" (SDAJ) ist die Jugendorganisation der DKP und mit mehreren Ortsgruppen in Sachsen-Anhalt aktiv. Veröffentlichungen Web-Angebot: www.dkp.de Publikationen: UZ - "Unsere Zeit" (wöchentlich) "Marxistische Blätter" (zweimonatlich) "POSITION" (Magazin der SDAJ, zweimonatlich) Finanzierung Mitgliedsbeiträge, Spenden Kurzportrait / Ziele Die DKP ist eine marxistisch-leninistische Kernorganisation. Die Partei versteht sich als politische Nachfolgerin der 1956 vom Bundesverfassungsgericht verbotenen "Kommunistischen Partei Deutschlands" (KPD). Ihr Ziel ist die Errichtung einer sozialistischen bzw. kommunistischen Gesellschaft durch einen revolutionären Bruch mit den kapitalistischen Machtund Eigentumsverhältnissen. Als Richtschnur ihres politischen Handelns bekennt sie sich zur Ideologie von Marx, Engels und Lenin. Grund der Beobachtung Die DKP strebt langfristig einen Systemwechsel in Richtung einer kommunistischen Gesellschaftsordnung an. In einem klassenkämpferisch-revolutionären Akt sollen die kapitalistischen Eigentumsund Machtverhältnisse, der Parlamentarismus und der politisch-gesellschaftliche Pluralismus überwunden werden. Gewaltanwendung wird dabei nicht ausgeschlossen. 119
  • rockerähnliche Gruppierungen/ Scharia Vereinigungen ............................................263, 275 (islamische Rechtsordnung).......180, 195, 200, 224, 230 Rojava ..........................................145, 155, 239, 244 Scharnierfunktion
REGISTER Revolutionärer Internationalismus .......157 f. Sag NEIN zu Drogen - Sag JA zum Leben ......................................337, 340 Revolutionärer Marxismus (Publikation) ..........................................................157 Salafismus ..................... 172 f., 177 f., 193, 195 ff. Revolutionary Guards Intelligence Salafisten/salafistisch ........... 172 f., 177 ff. 181, Department (RGID, iranischer 190, 193 ff., 209, 222, 308 militärischer Inund Auslandsnachrichtendienst der Salafistische Gruppe für Predigt Iranischen Revolutionsgarden) ....................323 und Kampf (GSPC - Groupe Salafiste pour la Predication et le Combat) ...............209 Ring Nationaler Frauen (RNF) ..........78, 93, 96 Salafistische Prediger ....................................196 f. Rippert, Ulrich ......................................................165 SALAM! Zeitschrift für junge Muslime Risalat al-Ikhwan (Publikation)....................221 (Publikation) ..........................................................225 #RiseUp4Rojava ...................................................145 Schanze Eins UG & Co. KG .......................90, 100 rockerähnliche Gruppierungen/ Scharia Vereinigungen ............................................263, 275 (islamische Rechtsordnung).......180, 195, 200, 224, 230 Rojava ..........................................145, 155, 239, 244 Scharnierfunktion ..............................................140 Rote Fahne (Publikation) .......................125, 163 Schiiten/schiitisch .................199, 201, 216, 225 Rote-Hilfe-Archiv ...............................................159 Schild & Schwert.................................. 64 f., 70, 76 Rote Hilfe e.V. (RH) ....114, 126 ff., 141, 159, 268 Schnelle Eingreiftruppe ..................................... 57 Roter Aufbau Hamburg....................................155 Schreiber, Peter ...................................................... 97 Rückkehrer ..................................176 f., 190 f., 204 Schutzzonen-Kampagne ................................... 77 Rzehaczek, Paul...................................................... 95 Schwarzer Block ........................................131, 148 S Scientific Studies and Saad, Maulana Ibrahim ....................................224 Research Center (SSRC) ....................................312 SAADET Europa e.V............................................227 scientologische "Technologie" ......................336 Saadet Partisi (SP) ................................................227 Scientology Handbuch .....................................336 363
  • Publikation) .................124, 161 Vier-Säulen-Strategie .......................................... 94 unstrukturiertes rechtsextremistisches Voigt, Udo ................................................................. 75 Personenpotenzial ................................................ 53 Volk in Bewegung - Der Reichsbote
REGISTER Turkos MC ..............................................................263 V Turla ..........................................................................289 Verband der Studierenden aus Kurdistan (YXK - Yekitiya TV Furkan (Onlinefernsehsender) ....202, 229 Xwendekaren Kurdistan) .................................246 Verdeckte Informationsbeschaffung.........314 U Vereinigung der neuen Weltsicht in Europa e.V. (AMGT) .......................................228 Ülkücü-Bewegung (Idealisten-Bewegung) .......233 ff., 240, 257 ff., Vereinsverbot ............ 145, 203, 215, 217, 342 ff. 272 ff. Verfassunggebende Versammlung .............106 Umar, Ahmad (alias Abu Ubaidah) ..............212 Verlag 8. Mai GmbH ...........................................160 ...ums Ganze! - kommunistisches Bündnis.............................................119, 140, 153 f. Vernetzung/ Vernetzungsbestrebung ........50 f., 59, 63, 65 f., Umvolkung .......................................................61, 66 69 f., 74, 84, 90, 92, 96, 100, 119 f., 126, 139 ff., 143 f., 164, 179, 283, 336 Union der Gemeinschaften Kurdistans Verschlusssache ...............................................326 f. (KCK - Koma Civaken Kurdistan) ........................................... 238, 241, 264 verschwörungstheoretische Argumentationsmuster .........................104, 109 Union islamischer Gerichtshöfe ..................212 Verschwörungstheorien ........... 61, 66 f., 105 f., Union of International Democrats (UID) 108, 262 305 Vielschreiberei ......................................................103 unsere zeit (uz, Publikation) .................124, 161 Vier-Säulen-Strategie .......................................... 94 unstrukturiertes rechtsextremistisches Voigt, Udo ................................................................. 75 Personenpotenzial ................................................ 53 Volk in Bewegung - Der Reichsbote ............ 66 Unterstützungsfront (JaN - Jabhat al-Nusra)............................183, 213 Volksfront (Halk Cephesi) .....................254, 269 Uroburos .................................................................289 Volksfront für die Befreiung Palästinas (PFLP - Popular Front for the Liberation Ustaosmanoglu, Mahmud .............................227 of Palestine)........................................................276 f. 366
  • Türkisch-Islamischen Kulturvereine in Europa e.V.) AZADI Rechtshilfefonds für Kurdinnen und Kurden in 268 Deutschland e.V. (AZADI e.V.) B Babbar
  • Germany (BKG) 279 Babbar Khalsa International (BKI) 278 Basisdemokratische Linke, Göttingen 151 Basisgruppe Antifaschismus (BA), Bremen 153 Bewegung der revolutionären
REGISTERANHANG Gruppierungen Seitenzahl ATIB - Union der Türkisch-Islamischen Kulturvereine in Europa 234, 259 ff., 272, 274 f. e.V. (ATIB - Avrupa Türk Islam Kültür Dernekleri Birligi) Atomwaffendivision Deutschland 68 Avrupa Türk Islam Kültür Dernekleri Birligi (ATIB - Union der 234, 259 ff., 272, 274 f. Türkisch-Islamischen Kulturvereine in Europa e.V.) AZADI Rechtshilfefonds für Kurdinnen und Kurden in 268 Deutschland e.V. (AZADI e.V.) B Babbar Khalsa Germany (BKG) 279 Babbar Khalsa International (BKI) 278 Basisdemokratische Linke, Göttingen 151 Basisgruppe Antifaschismus (BA), Bremen 153 Bewegung der revolutionären Jugend (TCS - Tevgera Ciwanen 243, 246, 264, 266 Soresger), ehemals Ciwanen Azad (Freie Jugend) Bulgarischer Nationalbund (Bulgarski Nationalen Sajuz) 70 C CRIMINON 337, 340 Critique'n'act, Dresden 153 D DawaFFM 346 Demokratisches Gesellschaftszentrum der KurdInnen in 245 f., 250, 267 f. Deutschland e.V. (NAV-DEM - Navenda Civaka Demokratik ya Kurden li Almanyaye) Der III. Weg 50 f., 53, 62, 67, 71 f., 80 ff., 99 Deutsche Kommunistische Partei (DKP) 122, 124, 143, 161 f. Deutsche Konservative 53 Deutsche Muslimische Gemeinschaft e.V. (DMG) 180 f., 200 f., 221, 223 Deutsche Stimme Verlagsgesellschaft mbH (DS Verlag) 78, 93, 97 Devrimci Genclik (Dev Genc - Revolutionäre Jugend) 254, 269 Devrimci Halk Kurtulus Cephesi (DHKC - Revolutionäre 251 f. Volksbefreiungsfront) Devrimci Halk Kurtulus Partisi (DHKP - Revolutionäre 251 Volksbefreiungspartei) Devrimci Halk Kurtulus Partisi-Cephesi (DHKP-C - 233 f., 251 ff., 269, 324, 343 Revolutionäre Volksbefreiungspartei-Front) Devrimci Sol 269, 343 369

📬 Newsletter abonnieren

Maximal einmal pro Monat informieren wir über Neuigkeiten bei Verfassungsschutzberichte.de, wie neue Analysen oder neue Berichte.

Kein Spam. Jederzeit abbestellbar.