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"links or rechts" in den Verfassungsschutz Trends
  • LINKSEXTREMISMUS Autonomen als revolutionäres Leitprinzip dient und sie von traditionellen anarchistischen Strömungen unterscheidet. Demnach sei Voraussetzung für die "Befreiung
LINKSEXTREMISMUS Autonomen als revolutionäres Leitprinzip dient und sie von traditionellen anarchistischen Strömungen unterscheidet. Demnach sei Voraussetzung für die "Befreiung" der Gesellschaft die innere und äußere Befreiung jedes Individuums durch sich selbst. Autonome erheben sich selbst zum revolutionären Subjekt und streben keinen gesamtgesellschaftlichen "Klassenkampf" an. Vielmehr lehnen sie jede Form von Stellvertreterpolitik ab und verstehen ihr Handeln als den Versuch, sich selbst von allen gesellschaftlichen und ökonomischen Zwängen zu befreien: "Die Ohnmacht gegenüber Staat und Wirtschaft kann nur durch eigenes Handeln überwunden werden. Und ein Stein trifft die herrschende Ordnung besser als jeder Wahlzettel." (Internetplattform "de.indymedia", 26. Mai 2019) In ihren "Freiräumen" versuchen Autonome deshalb, alternative Lebensentwürfe zu verwirklichen, die an ihren eigenen Idealen orientiert sind. Damit gehen zwingend die Ablehnung und das Fernhalten staatlicher Ordnungsmacht einher. Revolutionärer Der einem niedrigen Organisationsgrad innewohnende Mangel an Ansatz Verbindlichkeit und Kontinuität erschwert jedoch das Initiieren eines effektiven und nachhaltigen revolutionären Aktes. Aus diesem Wissen heraus ist die Forderung nach Eigenverantwortung und Selbstbestimmung als gesellschaftspolitisches Ziel gleichzeitig erklärtes Mittel zu dessen Erreichung. Durch die ständige Eroberung und Verteidigung von "Freiräumen" sollen Teile des gesellschaftlichen Zusammenlebens der "kapitalistischen Verwertungslogik" und staatlichen Einflüssen entzogen werden. Dafür besetzen Autonome leer stehende Häuser, gründen Wohngemeinschaften und genossenschaftliche Kleinbetriebe oder eröffnen autonome Zentren, Läden und Einrichtungen. Dem "kapitalistischen Gesellschaftssystem" sollen Strukturen entgegengestellt werden, die die Einwirkungsmöglichkeiten seiner Institutionen punktuell außer Kraft setzen und so die Macht des Staates schrittweise bis zu seiner Auflösung reduzieren. Negierung des Nach autonomer Vorstellung bedarf es kaum der Formulierung Bestehenden konkreter politischer Ziele. Stattdessen wird die Verneinung des Bestehenden zum Leitmotiv. Daher begnügen sich autonome Positionen regelmäßig in der Formulierung von Antihaltungen, die tatsächliche oder empfundene Missstände aufzeigen, ihnen jedoch 118
  • staatenlos.info" sind der Auffassung, dass die Bundesrepublik Deutschland Rechtsnachfolgerin des nationalsozialistischen "Dritten Reiches" ist und dessen faschistische Politik weiter betreibe
5 Reichsbürger und Selbstverwalter Aktivitäten Einige Mitglieder der Organisation treten gegenüber Ämtern in Mecklenburg-Vorpommern seit mehreren Jahren durch den Versand von Beschwerdeschreiben und Fantasiepapieren in Erscheinung. Dazu zählen unter anderem Staatsangehörigkeitsausweise, Reisepässe und Heimatscheine. Die auf der Webseite der Organisation1 zu verzeichnenden Bekanntmachungen sind rückläufig. staatenlos.info Sitz/Verbreitung Landkreis Ludwigslust-Parchim Struktur bundesweit agierende Gruppierung Mitglieder ca. 15 Führungsperson Rüdiger HOFFMANN Ideologie Die Ideologie der Organisation "staatenlos.info" ist nach wie vor die vermeintliche Entnazifizierung Deutschlands und in der Folge die Errichtung eines neuen Staatssystems.2 Die Mitglieder von "staatenlos.info" sind der Auffassung, dass die Bundesrepublik Deutschland Rechtsnachfolgerin des nationalsozialistischen "Dritten Reiches" ist und dessen faschistische Politik weiter betreibe. Demzufolge muss der "nationalsozialistische Führungsstaat" abgelöst werden und soll künftig die Bezeichnung "Heimatreich der Deutschen" tragen.3 Die dazugehörige Website will "künstlerisch-satirisch über die Ursache und Generallösung der bis heute offensichtlich nicht geklärten 'Deutschen Frage' informieren". Probleme, welche sich aus dieser ungeklärten Frage ergeben, wären z. B. der immer noch andauernde Kriegszustand seit 1939 oder die "Staatenlosigkeit der indigenen Deutschen". Die verbreiteten Thesen sprechen der Bundesrepublik und ihren Institutionen die Legitimität ab und sind nicht mit der freiheitlichen demokratischen Grundordnung vereinbar. Auf dem Telegram-Kanal der Organisation "staatenlos. info" werden unter anderem Echtzeit-Übertragungen der monatlichen "Kundgebungen unter freiem Himmel" vor dem Reichstag in Berlin angeboten, hauptsächlich jedoch Videobotschaften verbreitet, in denen die Füh rungsperson der Gruppierung aktuelle politische und gesellschaftliche Ereignisse wie die Finanz-, Wirtschaftsund Coronakrise sowie den UkraineKrieg und den Nahost Konflikt thematisiert. Aktivitäten Die Mitglieder der Gruppierung führen wöchentlich Veranstaltungen in Wittenburg sowie monatlich in Berlin durch. Des Weiteren liegt ein Schwerpunkt der Bemühungen in der Verbreitung der Inhalte über Social-MediaKanäle und schwerpunktmäßig über die Website, auf der fast täglich umfangreiche Videobotschaften veröffentlicht werden. 1 https://freistaat-preussen.world/ 2 https://staatenlos.info/entnazifizierung-neues-staatssystem-in-deutschland 3 https://staatenlos.info/entnazifizierung-neues-staatssystem-in-deutschland 85 Verfassungsschutzbericht 2024 | Mecklenburg-Vorpommern
  • einer Vielzahl von Beiträgen den Agitation gegen demokratischen Rechtsstaat und seine Repräsentanten an. Polemik das Demokratie prinzip und diffamierende Darstellung
  • Sollte aber vorangegangenes Unrecht eine Vielzahl von Krie gen rechtfertigen, erscheine dann nicht der Einmarsch der Wehr macht in Polen
R ECH T SE X T REM I ST I SCH E BE ST REBU N GEN 73 In diesem Zusammenhang ist auch die Agitation der NZ gegen die überarbeitete Version der Wanderausstellung "Verbrechen der Wehrmacht. Dimensionen des Vernichtungskrieges 19411944" 64 zu sehen. In Beiträgen mit Schlagzeilen wie "Steuergeld für ReemtsmaSchau missbraucht" 65 und "Widerwärtige Anti-Wehrmacht-Hetze" 66 wurden die Veranstalter der Ausstellung angegriffen. Die Partei griff in der NZ wieder mit einer Vielzahl von Beiträgen den Agitation gegen demokratischen Rechtsstaat und seine Repräsentanten an. Polemik das Demokratie prinzip und diffamierende Darstellung sollen das Ansehen von Institutionen und Personen beschädigen und damit das Vertrauen des Staatsbür gers in die Politik und in die Werteordnung des Grundgesetzes er schüttern. Unablässig erhob sie den unzutreffenden Vorwurf, demo kratische Politiker beharrten aus machttaktischen Gründen auf einer Kollektivschuld der Deutschen an der Massenvernichtung der Juden. Mit dieser ständigen Anklage als Herrschaftsinstrument wollten sie angeblich das Volk demoralisieren, es leichter regierbar machen und so ihre eigene Macht sichern. Mit dieser Agitation verfolgt die DVU die Absicht, die Demokratie zu diskreditieren. Die Partei hat die Terroranschläge am 11. September 2001in den USA Verschärfung der und die folgenden Reaktionen der internationalen Staatenwelt dazu Agitation gegen genutzt, die USA - weiter - zu attackieren. die USA Unter der Überschrift "Irak 2003/Polen1939 - (k)ein Vergleich?Oder: Was Bush darf, dürfen andere noch lange nicht ..." 67 verglich sie den Krieg gegen den Irak mit Hitlers Angriff auf Polen. Der amerikani sche Präsident habe das militärische Vorgehen gegen den Irak mit dem Verweis auf die Terroranschläge des 11. September 2001legiti miert. Sollte aber vorangegangenes Unrecht eine Vielzahl von Krie gen rechtfertigen, erscheine dann nicht der Einmarsch der Wehr macht in Polen am 1. September 1939 in einem anderen Licht? Mit diesem Angriff habe sich das "Dritte Reich" nämlich gegen angeblich aggressive Absichten seines Nachbarlandes, die Diskriminierung von "Volksdeutschen" und die widerrechtliche Okkupation deutschen Gebiets zur Wehr gesetzt. In diesem Zusammenhang intensivierte die Partei auch ihre antisemitische Agitation in Bezug auf den palästinensisch-israelischen Konflikt und verknüpfte sie mit Angriffen auf demokratische Politiker. In Beiträgen der NZ mit Schlagzeilen wie "Irak - 'ein Krieg der Juden'?" 68 und "Steckt Israel hinter Amerikas Kriegen? - Erst Irak, dann Syrien, dann Iran ..." 69 wurde der Eindruck vermit telt, Israel und die in den USA lebenden Juden seien letztlich für den Irak-Krieg verantwortlich. BERICHT 2003
  • geschichtsklitternde Umdeutung verharmlost oder gar in Frage gestellt. Die rechtsextremistische Ausrichtung der Partei wird auch aus ihrer revisionistisch-positiven Einstellung
72 R ECH T SE X T REM I ST I SCH E BE ST REBU N GEN Die Zeitung war auch bestrebt, mit einer inflationären Verwendung des Begriffs "Holocaust" in unterschiedlichen Zusammenhängen ge schichtliche Tatbestände und die inhaltliche Eindeutigkeit des Be griffs zu verwischen. Außerdem wurde häufig behauptet, "falsche Meinungen" zu dem historischen Geschehen deutscher Massenmorde an Juden und zu anderen NS-Verbrechen würden kriminalisiert. Die Beiträge der Zeitung stellen damit die Glaubwürdigkeit historischer Berichte grundlegend in Frage. Sie relativieren so indirekt - entgegen vordergründig anderslautender Beteuerungen und in strafrechtlich nicht fassbarer Weise - das Ausmaß der Judenverfolgung. Die NZ agitierte in einer Vielzahl von Artikeln gegen die Planung und Errichtung von Holocaust-Mahnmalen. Die Mahnmale wurden scharf abgelehnt und als Negativsymbole einer angeblich einseiti gen Vergangenheitsbewältigung gewertet, die durch die Manifestie rung deutscher Schuld dem tatsächlichen Geschichtsverlauf nicht gerecht würden. In Beiträgen mit Überschriften wie "Hochkonjunk tur für NS-Gedenken" 58 sowie "Und wieder eine NS-Gedenkstätte ..." 59 wurde die Zahl der bereits bestehenden Mahnmale kritisiert. Unter der Schlagzeile "Sollen wir ewig büßen? - Der wahre Sinn des Holocaust-Mahnmals" wurden demokratische Politiker als "einseitige Vergangenheitsbewältiger" diskriminiert, die in Berlin "ihr bisher größtes Ding" drehen. 60 Relativierung Ein fester Bestandteil der Wochenzeitung ist auch die Relativierung weiterer NS-Verweiterer NS-Verbrechen. Um das "Dritte Reich" in günstigerem Licht brechen darzustellen, präsentiert die NZ ein weltweites Sündenregister der Gräueltaten anderer Völker von der Antike bis zur Gegenwart. Zu dem werden die vom nationalsozialistischen Deutschland verübten Verbrechen vornehmlich durch geschichtsklitternde Umdeutung verharmlost oder gar in Frage gestellt. Die rechtsextremistische Ausrichtung der Partei wird auch aus ihrer revisionistisch-positiven Einstellung zu Repräsentanten und Institu tionen des NS-Regimes deutlich. Um deren "wirkliche" Größe und Leistung der angeblich verfälschenden Geschichtsschreibung entge genzusetzen, empfahl der FZ-Verlag seine umfangreiche Palette un terschiedlicher Medien. 61 Dem gleichen Zweck dienten zahlreiche Veröffentlichungen in der NZ über bekannte Wehrmachtsan gehörige und über die deutsche Kriegsführung im Zweiten Welt krieg. Beiträge mit Überschriften wie "Hetze gegen Wehrmacht - Le gende - So war Günther Prien wirklich" 62 und "'So unerschütterlich tapfer ...' - Zum Ableben des U-Boot-Kommandanten und Publizisten Kurt Baberg" 63 sollen den Mythos einer heldenund ehrenhaften Verteidigung des Vaterlandes gegen den alliierten "Vernichtungs krieg" aufrechterhalten und beleben.
  • deutlich. Danach sei es bei den kommenden Wahlen auch recht unwahrscheinlich, dass sich die nichtparteigebundene nationale Szene wie noch Jahre
  • Parteiführung wieder auf DP eine Annäherung an das rechtsextremistische Parteienspektrum. Ein im August vom Parteivorstand als "Leipziger Appell" verabschiedeter Aufruf
66 R ECH T SE X T REM I ST I SCH E BE ST REBU N GEN Neben der Durchführung eigener Veranstaltungen beteiligte sich die NPD erneut auch an den Demons trationen der Neonazi-Szene, insbesondere an de ren Aktionen gegen die Ausstellung "Verbrechen der Wehrmacht". Die zunehmende Fähigkeit der Neonazis, eigene Demonstrationen durchzuführen und in Konkurrenz zur NPD anzutreten, zeigte sich besonders am 1. Mai, als sich an einer Demonstra tion in Halle (Sachsen-Anhalt) mit rund 1.200 TeilDemonstration am 1. Mai in Berlin nehmern fast ebenso viele Personen beteiligten wie an der Parallelveranstaltung der NPD in Berlin. Das zunehmend distanzierte Verhältnis der "Freien Kräfte" zur NPD wird aus einem im "Störtebeker Netz" im Internet veröffentlichten Kom mentar zum Europa-Parteitag der NPD deutlich. Danach sei es bei den kommenden Wahlen auch recht unwahrscheinlich, dass sich die nichtparteigebundene nationale Szene wie noch Jahre zuvor ge schlossen hinter die NPD stelle. Zwar kooperiere man hier und da noch punktuell miteinander, doch geschehe dies weniger aus innerer Zuneigung, sondern mehr aus dem Grund, sonst in der Öffentlichkeit überhaupt nicht mehr wahrgenommen zu werden. Auch die Kritik des Parteivorsitzenden Udo VOIGT an Reaktionen des "nationalen Lagers" auf die Einstellung des NPD-Verbotsverfahrens verdeutlicht das auch aus Sicht der NPD angespannte Verhältnis der Partei zur Neonazi-Szene. VOIGT spricht hier von "egomanisch ver anlagten 'Nationalisten'", die sich "wohl nicht weniger über ein Ver bot der NPD als die Berliner Systemschergen gefreut hätten". 37 Den führenden Hamburger Neonazi Christian WORCH bezeichnet VOIGT als "Miesmacher". 38 Wie ambivalent jedoch das Verhältnis der NPDParteiführung zur Neonazi-Szene ist, zeigt die Solidaritätsbekun dung des stellvertretenden NPD-Parteivorsitzenden Holger APFEL anlässlich der "Rudolf Heß-Gedenkveranstaltung" am 16. August im bayerischen Wunsiedel (vgl. Kap. IV, Nr. 1). Dort überbrachte er den Teilnehmern die Grüße des NPD-Parteivorstands und versicherte, "daß die NPD an der Seite derer sei, die für Wahrheit und Gerechtig keit einstehen". 39 Der Parteiführung dürfte durchaus bewusst sein, dass Neonazis und Skinheads weiterhin ein wichtiges Mobilisie rungspotenzial der Partei stellen. Bündnisangebot Vor dem Hintergrund des zunehmend problembehafteten Verhält an REP, DVU und nisses der NPD zur Neonazi-Szene setzt die Parteiführung wieder auf DP eine Annäherung an das rechtsextremistische Parteienspektrum. Ein im August vom Parteivorstand als "Leipziger Appell" verabschiedeter Aufruf an die Führungen der REP, der DVU sowie der "Deutschen Par tei" (DP), die Zerstrittenheit des nationalen Lagers zu überwinden und auf einer gemeinsamen "DEUTSCHEN LISTE FÜR EUROPA"
  • für Deutschland" stieß weder innerparteilich noch im rechtsextremistischen Umfeld der NPD auf nennenswerte Reaktionen. Prekäre Finanzlage Die schwierige finanzielle Situation
64 R ECH T SE X T REM I ST I SCH E BE ST REBU N GEN schen Rat vorgegeben, was vor allem parlamentarische Demokratie und Bundesstaat bedeutete. Rund 50 Jahre später ... sollte ... die NPD verboten werden, unter anderem deshalb, weil deren Vertreter das fremdherrschaftliche Zustandekommen dieses Grundgesetzes und die überhaupt gemeinwohlschädlichen Verhältnisse, die damit einhergehen, kritisieren." ("Deutsche Stimme" Nr. 6/2003, S. 4) Der Parteivorsitzende Udo VOIGT behauptete in seiner Rede anläss lich einer Demonstration der "Jungen Landsmannschaft Ost preußen" zum Jahrestag der Bombardierung Dresdens im Zweiten Weltkrieg am 13. Februar in Dresden, Deutschland sei kein "souverä ner Staat". Er rief dazu auf, "das in der BRD auch ein halbes Jahrhun dert nach dem Krieg allgegenwärtige Joch der Fremdbestimmung abzuschütteln". 27 1.2 Organisation und Entwicklung Weiterer Mitglie Die vom Bundesverfassungsgericht am 18. März verkündete Einstel derrückgang lung des Parteiverbotsverfahrens führte weder zu der von der NPD erhofften Aufbruchstimmung noch zu einem Mitgliederauf schwung. Der NPD-Bundesvorsitzende Udo VOIGT räumte in der Mai-Ausgabe der "Deutsche Stimme" einen Rückgang auf 5.500 Mit glieder ein: "... im letzten Jahr des Verbotsverfahrens, haben wir 'Federn lassen müssen' und ca. 1.000 Mitglieder bundesweit verloren ... Unser aktu eller Stand von 5.500 Mitgliedern, die bundesweit in 16 Landesverbän den und 187 Kreisverbänden organisiert sind, bilden nun einen in stür mischen Zeiten bewährten Kader für einen entschlossenen Neuanfang!" 28 ("Deutsche Stimme" Nr. 5/2003, S. 14) Die tatsächliche Mitgliederzahl der NPD lag zum Jahresende nur noch bei rund 5.000 (2002: über 6.100). Die unmittelbar als Reaktion auf die Entscheidung des Bundesverfas sungsgerichts initiierte Kampagne "1:0 für Deutschland" stieß weder innerparteilich noch im rechtsextremistischen Umfeld der NPD auf nennenswerte Reaktionen. Prekäre Finanzlage Die schwierige finanzielle Situation der NPD hat sich verschärft. Grund hierfür war der erhöhte Finanzbedarf im Zusammenhang mit
  • LINKSEXTREMISMUS Union als "imperialistischer Block" nicht umzugestalten sei, sondern bekämpft werden müsse. Im Oktober 2019 nahm die MLPD
LINKSEXTREMISMUS Union als "imperialistischer Block" nicht umzugestalten sei, sondern bekämpft werden müsse. Im Oktober 2019 nahm die MLPD an den Landtagswahlen in Thüringen teil und erzielte mit 2.354 Erststimmen (0,2 %) sowie 2.945 Zweitstimmen (0,3 %) ihr bislang bestes Ergebnis bei einer Landtagswahl. Ein weiterer Schwerpunkt war 2019 die Teilnahme an Veranstaltungen der Klimaprotestbewegung. Die MLPD begrüßte die "gewachsene Kampfentschlossenheit" der Jugendlichen und jungen Erwachsenen, sich für "die Rettung der Umwelt vor der Profitwirtschaft" einzusetzen. Die Partei und insbesondere ihr Jugendverband "REBELL" hätten sich nach eigener Darstellung bei Protestkundgebungen "vielerorts aktiv und richtungsweisend" mit "ihrem Know-how" für die Belange der Jugendlichen und der Klimapolitik eingesetzt. Der ehemalige MLPD-Vorsitzende Stefan Engel sieht das Engagement seiner Partei in der Klimaprotestbewegung als notwendigen Schritt an, den Kapitalismus zu überwinden und eine sozialistische Gesellschaft zu errichten: "Die gegenwärtige Umweltkrise ist ein Produkt der monopolisierten Großindustrie und der heute verbreiteten kapitalistischen Lebensweise, die der Menschheit aufgezwungen wird. Das kann erst beseitigt werden, wenn wir eine neue, eine sozialistische Gesellschaft haben (...)." ("Rote Fahne - Magazin der MLPD" Nr. 24/2019 vom 22. November 2019, S. 17) Vor allem der Jugendverband "REBELL" nutzte die Klimaproteste auch als Möglichkeit, mit Jugendlichen ins Gespräch zu kommen und sie anzuwerben. Mitgliederwerbung führte "REBELL" auch vor Schulen durch. Nach eigenen Angaben habe der Verband auf diese Weise einige Kontaktdaten von Jugendlichen erhalten. 2.1.3 "Sozialistische Gleichheitspartei" (SGP) Die trotzkistisch geprägte "Sozialistische Gleichheitspartei" (SGP) bildet die deutsche Sektion des trotzkistischen Dachverbandes "Internationales Komitee der Vierten Internationale" (IKVI). Die Partei verfolgt damit die trotzkistische Theorie einer sozialistischen 125
  • wird. Die darin veröffentlichte "Gefangenenliste", die auch von vielen rechtsextremistischen Publi kationen nachgedruckt wird, soll helfen, Kontakte zu inhaftierten "nationalen
R ECH T SE X T REM I ST I SCH E BE ST REBU N GEN 53 Vordergrund zu stellen. Gut sind die Beziehungen zur NPD dort, wo es persönliche Verbindungen gibt oder neonazistisch ausgerichtete NPD-Mitglieder den Kurs der Partei in einer Region mitbestimmen. Wie stark dennoch die Ablehnung sein kann, zeigt die Demonstra tion am 1. Mai in Halle (Sachsen-Anhalt) mit 1.200 Teilnehmern, die Neonazis bewusst in Konkurrenz zu der NPD-Kundgebung in Berlin (1.300 Teilnehmer) veranstaltet hatten. 2. Neonazistische "Hilfsorganisation für nationale politische Gefangene und deren Angehörige e. V." (HNG) gegründet: 1979 Sitz: Frankfurt am Main Bundesvorsitzende: Ursula MÜLLER Mitglieder: 600 (2002: 600) Publikation: "Nachrichten der HNG", Auflage: rund 700, monatlich Der Mitgliederbestand der HNG stagniert. Die nach wie vor größte Lagerübergreifen neonazistische Organisation in Deutschland zählt in ihren Reihen der Charakter der zwar überwiegend Neonazis und Skinheads, aber auch Mitglieder HNG der NPD. Sie besitzt damit einen organisations und lagerübergreifenden Charakter. Die Akti vitäten beschränkten sich allerdings im Wesent lichen auf die Durchführung ihrer Jahreshaupt versammlung am 15. März in Alzenau - Wasserlos (Bayern) mit 300 Teilnehmern und auf die Herausgabe der monatlich erscheinen den Mitgliederzeitschrift "Nachrichten der HNG". Das Ziel der seit 1991von Ursula MÜLLER geleiteten HNG ist die BeBetreuung "natio treuung von "nationalen politischen Gefangenen". Hierzu dient insnaler politischer besondere die Zeitschrift "Nachrichten der HNG", die auch an inhafGefangener" tierte "Kameraden" verschickt wird. Die darin veröffentlichte "Gefangenenliste", die auch von vielen rechtsextremistischen Publi kationen nachgedruckt wird, soll helfen, Kontakte zu inhaftierten "nationalen Gefangenen" zu knüpfen, um ihre Einbindung in die Szene aufrecht zu erhalten. Dass die Szene die Bemühungen der HNG anerkennt, zeigt sich an den zahlreich veröffentlichten Leserbriefen. Ein einschlägig bekannter Neonazi äußerte sich in einem Interview über die HNG: BERICHT 2003
  • Länder Die - in absoluten Zahlen - meisten Gewalttaten mit rechtsextremis tischem Hintergrund ereigneten sich mit 95 registrierten Delikten in Nordrhein-Westfalen
R ECH T SE X T REM I ST I SCH E BE ST REBU N GEN 35 2.3.3 Verteilung der Gewalttaten auf die Länder Die - in absoluten Zahlen - meisten Gewalttaten mit rechtsextremis tischem Hintergrund ereigneten sich mit 95 registrierten Delikten in Nordrhein-Westfalen, das allerdings bezogen auf je 100.000 Einwoh ner im Mittelfeld der Statistik steht. Danach folgen Brandenburg (87; bezogen auf die Einwohnerzahl an der Spitze der Statistik), Nieder sachsen (80; bezogen auf die Einwohnerzahl im Mittelfeld) sowie Sachsen und Berlin (jeweils 69). Nach wie vor ist ein deutlicher Schwerpunkt in den östlichen Ländern festzustellen. Im Durch schnitt wurden dort mit 2,08 Gewalttaten je 100.000 Einwohner mehr als dreimal so viele Gewalttaten registriert wie in den westli chen Bundesländern (0,62). (Grafik auf Seite 36) BERICHT 2003
  • tionsprogramms "Jugend für Toleranz und Demo kratie - gegen Rechtsextremismus, Fremdenfeind lichkeit und Antisemitismus" (siehe auch unter www.bmfsfj.de) stehen unter
V ERFA SSU N G SSCH U T Z UND D EM OK RA T I E 19 Die Bundesregierung misst der präventiven und repressiven Ausei nandersetzung mit diesen Erscheinungen eine herausragende Be deutung zu. Eine besondere Rolle bei der Festigung des Verfassungskonsenses und der Stärkung der Zivilgesellschaft spielt das von der Bundesregierung initiierte und am 23. Mai 2000 der Öffentlichkeit vor gestellte "Bündnis für Demokratie und Toleranz - ge gen Extremismus und Gewalt". Das "Bündnis" bün delt und mobilisiert die gesellschaftlichen Kräfte gegen Extremismus, Fremdenfeindlichkeit und Ge walt. Eine seiner wichtigsten Aufgaben besteht darin, lokale Initiativen und Projekte durch Informa tion, Beratung und Dokumentation zu fördern, zu unterstützen, zu vernetzen und bekannt zu machen (siehe im Internet unter www.buendnis-toleranz.de). Wichtige öffentliche Förderprogramme, wie z. B. XENOS, CIVITASund ENTIMON im Rahmen des Ak tionsprogramms "Jugend für Toleranz und Demo kratie - gegen Rechtsextremismus, Fremdenfeind lichkeit und Antisemitismus" (siehe auch unter www.bmfsfj.de) stehen unter dem Dach des "Bünd nisses". Die freiheitliche demokratische Grundordnung kann dauerhaft nicht ohne nachhaltige geistig-politische Auseinandersetzung mit den verschiedenen Formen des Extremismus bewahrt werden. We sentlich dabei ist eine fundierte Aufklärung und Informationsver mittlung über Art und Umfang extremistischer Bestrebungen. Das Bundesinnenministerium gibt in seiner Reihe "Texte zur Inneren Sicherheit" Themenbände heraus, die auch un abhängig von den einzelnen Positionen des HerausgebersPlattform einer grundsätzlichen Diskussion sind. Im Januar 2004 erschien ein neuer Band zum Thema "Islamismus". Zur geistig-politischen Auseinandersetzung mit diesem Phänomen enthält dieser Band wissenschaftliche Beiträge, die in Hintergründe und Kontexte islamistischer Weltbil der allgemein einführen, den aktuellen Forschungsstand darstellen und speziell Staatsund Gesellschaftsbild der Muslimbruderschaft sowie die Bedeutung der Scharia ver tiefen. Die zivilgesellschaftliche Perspektive bringt ein Bei trag ein, der Pressionsversuche islamistischer Organisatio nen gegen Akteure der Bürgergesellschaft thematisiert. BERICHT 2003
  • LINKSEXTREMISMUS 2. "...ums Ganze! - kommunistisches Bündnis" (uG) Gründung: 2006 Mitglieder/Anhänger in 300 (2018: 330) Deutschland: in zwölf Ortsgruppen Publikationen/Medien
LINKSEXTREMISMUS 2. "...ums Ganze! - kommunistisches Bündnis" (uG) Gründung: 2006 Mitglieder/Anhänger in 300 (2018: 330) Deutschland: in zwölf Ortsgruppen Publikationen/Medien: "mole" (Englisch für: "Maulwurf"; Zeitung erscheint unregelmäßig) Mitgliedsgruppen: "Theorie Organisation Praxis" (Berlin) "AGB - Antifaschistische Gruppe Bremen" (Bremen) "Basisgruppe Antifaschismus" (BA) (Bremen) "Critique'n'act" (Dresden, Sachsen) "Kritik&Praxis" (Frankfurt am Main, Hessen) "Redical [M]" (Göttingen, Niedersachsen) "Fast Forward" (Hannover, Niedersachsen) "Antifa AK Köln" (Köln, Nordrhein-Westfalen) "the future is unwritten" (Leipzig, Sachsen) "antifant - Autonome Antifa München" (München, Bayern) "...resist!" (Saarbrücken, Saarland) "LevelUP" (Tübingen, Baden-Württemberg) 153
  • LINKSEXTREMISMUS Die "Drei von der Wenn Szeneangehörige etwa als Tatverdächtige bei Gewalttaten Parkbank" festgenommen werden, kommt es regelmäßig zu "Solidaritätsaktionen
LINKSEXTREMISMUS Die "Drei von der Wenn Szeneangehörige etwa als Tatverdächtige bei Gewalttaten Parkbank" festgenommen werden, kommt es regelmäßig zu "Solidaritätsaktionen". So wurden am 7. Juli 2019 drei Personen (in der Szene bekannt als die "Drei von der Parkbank") in einem Hamburger Park verhaftet. Diesen wurde unter anderem vorgeworfen, zum Jahrestag der Proteste gegen den G20-Gipfel 2017 einen Brandanschlag geplant zu haben. Entsprechende Tatmittel wurden in ihren Rucksäcken gefunden. In der Folge kam es bundesweit zu einer Reihe von Gewalttaten, die in mehreren Selbstbezichtigungsschreiben als "Solidaritätsaktionen" für die "politischen Gefangenen" bezeichnet wurden. So wurden etwa am Morgen des 13. Dezember 2019 Steine und eine mit Farbe gefüllte Glasflasche gegen den Dienstwagen des Innensenators der Freien und Hansestadt Hamburg geworfen. Zum Tatzeitpunkt befanden sich der Innensenator, dessen Kind sowie der Fahrer im Fahrzeug. Aus einem mutmaßlich von den Tätern veröffentlichten Selbstbezichtigungsschreiben geht hervor, dass sie den Politiker vor der Tat ausgekundschaftet hatten. Zudem werden weitere Strafund Gewalttaten angekündigt: "Unser Angriff unterstreicht, dass der militante Kampf in Hamburg nach der Festnahme der 3 von der Parkbank im Juli 2019 noch lange nicht vorbei ist und dass die Feinde der Freiheit wie Andy Grote weiterhin im Blick sind und ihr Wirken und Leben sehr genau beobachtet werden. Einige wilde Vögel haben die Verfolgungsbehörden ins Visier genommen, aber die Schwärme fliegen weiter und werden ihnen auch zukünftig auf den Kopf scheißen und zu gegebenem Zeitpunkt 'die Gewehre auf sie drehen - das wird sich lohnen'." (Internetplattform "de.indymedia", 14. Dezember 2019) Angriff auf den Ein weiteres Beispiel für militante Aktionen gegen staatliche EinBundesgerichtshof richtungen ist der Angriff auf das Gebäude des 5. Strafsenats des Bundesgerichtshofes in Leipzig in der Nacht auf den 1. Januar 2019. Bereits auf ihrem Weg zum späteren Tatort hatte eine Gruppe von 50 bis 60 vermummten Personen mindestens drei Kraftfahrzeuge beschädigt, Barrikaden aus brennenden Autoreifen errichtet und sogenannte Krähenfüße auf der Fahrbahn verteilt, um eine Verfolgung durch die Polizei zu vereiteln. Die Täter griffen zunächst das Haus einer lokalen Studentenverbindung mit Steinen und Farbe an. Von dort aus verschafften sie sich dann Zutritt zum Gelände des 134
  • keine Durchsuchungen durchführen und keine Gegenstände beschlagnahmen. Bindung an Recht Die Verfassungsschutzbehörden sind bei ihrer Tätigkeit an die allge
  • Gesetz meinen Rechtsvorschriften gebunden. Daraus folgt vor allem, dass bei der Aufgabenerfüllung keine strafbaren Handlungen begangen werden dürfen. Die Verfassungsschutzbehörden
16 V ERFA SSU N G SSCH U T Z UND D EM OK RA T I E Gesetzes zur Beschränkung des Brief-, Postund Fernmeldegeheim nisses (Artikel 10-Gesetz - G 10). Durch das am 1. Januar 2002 in Kraft getretene Gesetz zur Bekämp fung des internationalen Terrorismus wurden die Befugnisse des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV) ausgeweitet. U. a. wurden dem BfV unter engen Voraussetzungen Auskunftsrechte einge räumt gegenüber Finanzunternehmen, Luftfahrtunternehmen, Postdienstleistungsunternehmen sowie Telekommunikationsdiens ten und Teledienstunternehmen. Sicherheitsüber Darüber hinaus haben die Verfassungsschutzbehörden die Aufgabe, prüfungen bei der Sicherheitsüberprüfung von Personen mitzuwirken, denen im öffentlichen Interesse geheimhaltungsbedürftige Informationen anvertraut werden, die Zugang dazu erhalten sollen oder die an si cherheitsempfindlichen Stellen von lebensoder verteidigungs wichtigen Einrichtungen beschäftigt sind oder werden sollen. Die Befugnisse für das BfV in diesem Zusammenhang sind im Gesetz über die Voraussetzungen und das Verfahren von Sicherheitsüber prüfungen des Bundes (SÜG) im Einzelnen geregelt. Keine polizeilichen Den Verfassungsschutzbehörden stehen bei der Erfüllung ihrer Auf Befugnisse gaben keinerlei polizeiliche Befugnisse zu, d. h. sie dürfen u. a. nie manden festnehmen, keine Durchsuchungen durchführen und keine Gegenstände beschlagnahmen. Bindung an Recht Die Verfassungsschutzbehörden sind bei ihrer Tätigkeit an die allge und Gesetz meinen Rechtsvorschriften gebunden. Daraus folgt vor allem, dass bei der Aufgabenerfüllung keine strafbaren Handlungen begangen werden dürfen. Die Verfassungsschutzbehörden tragen in ihrem Zuständigkeitsbe reich dazu bei, die innere Sicherheit der Bundesrepublik Deutsch land zu gewährleisten. Sie arbeiten mit anderen Sicherheitsbehör den, insbesondere den anderen Nachrichtendiensten des Bundes - dem für den Bereich der Bundeswehr zuständigen Militärischen Ab schirmdienst (MAD) und dem mit Auslandsaufklärung befassten Bundesnachrichtendienst (BND) - sowie Polizeiund Strafverfol gungsbehörden auf gesetzlicher Grundlage vertrauensvoll und eng zusammen. Das BfV steht darüber hinaus angesichts der zunehmen den Internationalisierung der Bedrohungsphänomene in regem Kontakt zu den Partnerdiensten im Ausland.
  • Islamische Gemeinschaft Milli Görüs e. V." (IGMG) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 185 2.2 Linksextremisten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 191 2.2.1 "Revolutionäre Volksbefreiungspartei-Front" (DHKP-C). . . . . . . . . . . . . . . . . . . 191 2.2.2 "Türkische
8 2. Extremistisch motivierte Strafund Gewalttaten aus dem Bereich des Ausländerextremismus . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 164 III. Ziele und Aktionsschwerpunkte einzelner Gruppen. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 167 1. Araber . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 167 1.1 "Al-Qaida" (Die Basis)/"Arabische Mujahedin" (Kämpfer für die Sache Allahs). . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 167 1.2 Ägyptische islamistische Gruppen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 173 1.3 Algerische islamistische Gruppen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 174 1.4 "Muslimbruderschaft" (MB)/Islamische Zentren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 176 1.5 Islamistische Gruppen aus dem Nahen Osten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 178 1.5.1 "Islamische Widerstandsbewegung" (HAMAS). . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 178 1.5.2 "Hizb Allah" (Partei Gottes). . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 180 1.5.3 "Hizb ut-Tahrir al-Islami" (HuT) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 182 2. Türken (ohne Kurden) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 183 2.1 Türkische Islamisten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 183 2.1.1 "Kalifatsstaat" . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 184 2.1.2 "Islamische Gemeinschaft Milli Görüs e. V." (IGMG) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 185 2.2 Linksextremisten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 191 2.2.1 "Revolutionäre Volksbefreiungspartei-Front" (DHKP-C). . . . . . . . . . . . . . . . . . . 191 2.2.2 "Türkische Kommunistische Partei/Marxisten-Leninisten" (TKP/ML). . . . . . 195 2.2.3 "Marxistisch-Leninistische Kommunistische Partei" (MLKP) . . . . . . . . . . . . . . 198 3. Kurden. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 200 3.1 Überblick . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 200 3.2 "Arbeiterpartei Kurdistans" (PKK)/"Freiheitsund Demokratiekongress Kurdistans" (KADEK)/"Volkskongress Kurdistans" (KONGRA GEL) . . . . . . . . 200 3.2.1 Allgemeine Lage. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 200 3.2.2 Organisatorische Situation . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 202 3.2.3 Propaganda des KADEK . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 203 3.2.4 Finanzielle und wirtschaftliche Aktivitäten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 206 3.2.5 Strafverfahren gegen ehemalige Funktionäre der PKK/KADEK . . . . . . . . . . . 206 4. Iraner . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 207 4.1 "Volksmodjahedin Iran-Organisation" (MEK). . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 207 4.2 "Arbeiterkommunistische Partei Iran" (API) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 210 4.3 Vom Iran beeinflusste islamische Zentren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 211 5. Tamilen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 212 IV. Agitationsund Kommunikationsmedien . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 213 1. Periodische Schriften . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 213 2. Internet . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 213 V. Übersicht über weitere erwähnenswerte Organisationen sowie deren wesentliche Presseerzeugnisse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 216
  • demokratischen Grundordnung im Sinne dieses Gesetzes zählen: a) das Recht des Volkes, die Staatsgewalt in Wahlen und Ab stimmungen
  • Organe der Gesetzge bung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung auszuüben und die Volksvertretung in allgemeiner, unmit telbarer freier, gleicher
BU N DE SV ERFA SSU N G SSCH U T ZGE SE T Z 277 SS4 Begriffsbestimmungen (1) Im Sinne dieses Gesetzes sind a) Bestrebungen gegen den Bestand des Bundes oder eines Landes solche politisch bestimmten zielund zweckgerich teten Verhaltensweisen in einem oder für einen Personen zusammenschluss, der darauf gerichtet ist, die Freiheit des Bundes oder eines Landes von fremder Herrschaft aufzuhe ben, ihre staatliche Einheit zu beseitigen oder ein zu ihm gehörendes Gebiet abzutrennen; b) Bestrebungen gegen die Sicherheit des Bundes oder eines Landes solche politisch bestimmten, zielund zweckgerich teten Verhaltensweisen in einem oder für einen Personen zusammenschluss, der darauf gerichtet ist, den Bund, Län der oder deren Einrichtungen in ihrer Funktionsfähigkeit erheblich zu beeinträchtigen; c) Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung solche politisch bestimmten, zielund zweckgerichteten Verhaltensweisen in einem oder für ei nen Personenzusammenschluss, der darauf gerichtet ist, ei nen der in Absatz 2 genannten Verfassungsgrundsätze zu beseitigen oder außer Geltung zu setzen. Für einen Personenzusammenschluss handelt, wer ihn in seinen Be strebungen nachdrücklich unterstützt. Voraussetzung für die Sammlung und Auswertung von Informationen im Sinne des SS 3 Abs. 1ist das Vorliegen tatsächlicher Anhaltspunkte. Verhaltenswei sen von Einzelpersonen, die nicht in einem oder für einen Personen zusammenschluss handeln, sind Bestrebungen im Sinne dieses Ge setzes, wenn sie auf Anwendung von Gewalt gerichtet sind oder aufgrund ihrer Wirkungsweise geeignet sind, ein Schutzgut dieses Gesetzes erheblich zu beschädigen. (2) Zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung im Sinne dieses Gesetzes zählen: a) das Recht des Volkes, die Staatsgewalt in Wahlen und Ab stimmungen und durch besondere Organe der Gesetzge bung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung auszuüben und die Volksvertretung in allgemeiner, unmit telbarer freier, gleicher und geheimer Wahl zu wählen, BERICHT 2003
  • sowie die Schaffung von Bewertungsund Analysemöglichkeiten für den Phänomenbereich Rechts. In dem GAZ-R sind das Bundesamt für Verfassungsschutz
  • Hammerskins" Die gekreuzten Hammer ("crossed hammers") sind Erkennungszeichen der rechtsextremistischen "Hammerskins". Sie wurden 1986 in den USA gegründet und entwickelten
ter Austausch der in den Sicherheitsbehörden des Bundes und der Länder vorhandenen Informationen sowie die Schaffung von Bewertungsund Analysemöglichkeiten für den Phänomenbereich Rechts. In dem GAZ-R sind das Bundesamt für Verfassungsschutz, das Bundeskriminalamt, der Bundesnachrichtendienst, die Bundespolizei, der Militärische Abschirmdienst, die Landesverfassungsschutzbehörden die Landeskriminalämter, der Generalbundesanwalt sowie Europol vertreten. Gemeinsames Terrorismusabwehrzentrum (GTAZ) Das 2004 eingerichtete "Gemeinsame Terrorismusabwehrzentrum" (GTAZ) in Berlin-Treptow mit einer "Nachrichtendienstlichen Informationsund Analysestelle" (NIAS) sowie einer "Polizeilichen Informationsund Analysestelle" (PIAS) konzentriert die Experten für Terrorismusabwehr der deutschen Sicherheitsbehörden an einem Ort. Im GTAZ sind die Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder, das Bundeskriminalamt (BKA), die Landeskriminalämter und der Bundesnachrichtendienst (BND) eingebunden. Weitere Teilnehmer sind Bundespolizei, Zollkriminalamt (ZKA), Militärischer Abschirmdienst (MAD), Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) und Vertreter der Generalbundesanwaltschaft. Die Abstimmung von Bewertungen und von Maßnahmen bei sicherheitsrelevanten Sachverhalten mit Terrorismusbezug wird erleichtert und beschleunigt. "Hammerskins" Die gekreuzten Hammer ("crossed hammers") sind Erkennungszeichen der rechtsextremistischen "Hammerskins". Sie wurden 1986 in den USA gegründet und entwickelten sich seitdem in verschiedenen Ländern. "Hammerskins" vertreten ein rassistisches Weltbild und zeigen auch sonst eine Nähe zum Nationalsozialismus. Ihr Ziel ist die Vereinigung aller "weißen" Skinheads der Welt in einer "Hammerskin-Nation". In Deutschland ist die Organisation nach eigenen Angaben seit 1992 mit einem so genannten "Chapter German Hammerskins" aktiv, dass jedoch zahlenmäßig eher klein ist und sich wiederum in regionale "Chapter" aufteilt. An einer Außenwirkung liegt dieser sich elitär gebenden Organisation eher nicht. Sie sehen sich selbst nicht als politische Partei 133
  • Beschränkung des Brief-, Postund Fernmeldegeheimnisses GAR Gemeinsames Abwehrzentrum Rechtsextremismus/Rechtsterrorismus GDF Gemeinschaft Deutscher Frauen GTAZ Gemeinsames Terrorismusabwehrzentrum HDJ Heimattreue Deutsche Jugend
Abkürzungsverzeichnis AAG Antifaschistische Aktion Greifswald AONB Antifa Offensive Neubrandenburg AQAH Al-Qaida auf der Arabischen Halbinsel AQM Al-Qaida im islamischen Maghreb BAMF Bundesamt für Migration und Flüchtlinge BfV Bundesamt für Verfassungsschutz BKA Bundeskriminalamt BND Bundesnachrichtendienst BSI Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik DHKP-C Devrimci Halk Kurtulus Partisi/Cephesi (Revolutionäre Volksbefreiungspartei-Front) DKP Deutsche Kommunistische Partei DVU Deutsche Volksunion EZP Einladung zum Paradies e. V. FAU Freie Arbeiterinnenund Arbeiter-Union G-10 Gesetz zur Beschränkung des Brief-, Postund Fernmeldegeheimnisses GAR Gemeinsames Abwehrzentrum Rechtsextremismus/Rechtsterrorismus GDF Gemeinschaft Deutscher Frauen GTAZ Gemeinsames Terrorismusabwehrzentrum HDJ Heimattreue Deutsche Jugend IAA Internationale Arbeiter Assoziation IBR e. V. Islamischer Bund Rostock e. V. IfV e. V. Initiative für Volksaufklärung e. V. IGD Islamische Gemeinschaft Deutschland IKZ Islamisches Kulturzentrum Greifswald JAZ Jugendalternativzentrum Rostock JN Junge Nationaldemokraten KONGRA GEL Kongra Gele Kurdistan (Arbeiterpartei Kurdistans) KPD Kommunistische Partei Deutschland KTV Kröpeliner-Tor-Vorstadt 127
  • für die Gründung einer Gesellschaftsordnung arbeitet, in der die Rechtsleitung Gottes verwirklicht wird" 80 Pierre VOGEL (rechts) und sein Kollege
der sein Ziel der vollständigen Umgestaltung von Staat und Gesellschaft knapp und unverhohlen wie folgt formuliert: "...Ein Muslim ist jemand der (...) nach einer vollständigen Neugestaltung seines Lebens gemäß den offenbarten Anweisungen Gottes strebt, und für die Gründung einer Gesellschaftsordnung arbeitet, in der die Rechtsleitung Gottes verwirklicht wird" 80 Pierre VOGEL (rechts) und sein Kollege Bilal PHILIPS bei einer Kundgebung am 20.04 2011 in Frankfurt/Main. Der Kanadier PHILIPS wurde unmittelbar nach dieser Veranstaltung ausgewiesen, u. a. weil er in einem anderen Zusammenhang die Todesstrafe für Homosexuelle gefordert hat. Auf der Facebookseite des IKZ ist ein Video von dieser Kundgebung eingestellt. (Quelle: Foto des webblogs "Islamization Watch") 80 Pierre VOGEL: "Was ist Islam", o. O., o. J., S. 15 110
  • geregelt. (3) Die Verfassungsschutzbehörden sind an die allgemeinen Rechtsvorschriften gebunden (Artikel 20 des Grundgesetzes
276 BU N DE SV ERFA SSU N G SSCH U T ZGE SE T Z Landes gerichtet sind oder eine ungesetzliche Beeinträchti gung der Amtsführung der Verfassungsorgane des Bundes oder eines Landes oder ihrer Mitglieder zum Ziele haben, 2. sicherheitsgefährdende oder geheimdienstliche Tätigkei ten im Geltungsbereich dieses Gesetzes für eine fremde Macht, 3. Bestrebungen im Geltungsbereich dieses Gesetzes, die durch Anwendung von Gewalt oder darauf gerichtete Vor bereitungshandlungen auswärtige Belange der Bundesre publik Deutschland gefährden, 4. Bestrebungen im Geltungsbereich dieses Gesetzes, die ge gen den Gedanken der Völkerverständigung (Artikel 9 Abs. 2 des Grundgesetzes), insbesondere gegen das friedliche Zusammenleben der Völker (Artikel 26 Abs. 1des Grundge setzes ) gerichtet sind. (2) Die Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder wirken mit 1. bei der Sicherheitsüberprüfung von Personen, denen im öf fentlichen Interesse geheimhaltungsbedürftige Tatsachen, Gegenstände oder Erkenntnisse anvertraut werden, die Zu gang dazu erhalten sollen oder ihn sich verschaffen kön nen, 2. bei der Sicherheitsüberprüfung von Personen, die an si cherheitsempfindlichen Stellen von lebensoder verteidi gungswichtigen Einrichtungen beschäftigt sind oder wer den sollen, 3. bei technischen Sicherheitsmaßnahmen zum Schutz von im öffentlichen Interesse geheimhaltungsbedürftigen Tat sachen, Gegenständen oder Erkenntnissen gegen die Kenntnisnahme durch Unbefugte. Die Befugnisse des Bundesamtes für Verfassungsschutz bei der Mit wirkung nach Satz 1Nr. 1und 2 sind im Sicherheitsüberprüfungsge setz vom 20. April 1994 (BGBI. I S. 867) geregelt. (3) Die Verfassungsschutzbehörden sind an die allgemeinen Rechtsvorschriften gebunden (Artikel 20 des Grundgesetzes) .
  • Faxen Digge" Im Anschluss versuchten 16 Personen, darunter mehrere Linksextremisten, ein leerstehendes Gebäude, welches sich unweit des "Jugend Alternativ Zentrum
Quelle: "Faxen Digge" Im Anschluss versuchten 16 Personen, darunter mehrere Linksextremisten, ein leerstehendes Gebäude, welches sich unweit des "Jugend Alternativ Zentrum Rostock" (JAZ) befand, zu besetzen. Es ist davon auszugehen, dass der Themenkomplex "Autonome Freiräume" und "Gentrifizierung" für die Autonomenszene in Mecklenburg-Vorpommern - ähnlich der bundesweiten Entwicklung - zunehmend eine Rolle spielen wird. "Antimilitarismus" Die autonome Szene führt bundesweit bereits seit Jahren eine militante Kampagne gegen die Bundeswehr, welche auch AktioQuelle: MAD Rostock 94

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