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"links or rechts" in den Verfassungsschutz Trends
  • Verfahrens, Verfassungsschutz personenbezogene Daten 3. die Zweckbestimmung und die Rechtsverarbeitet. Die verantwortliche Organisagrundlage der Verarbeitung, tionseinheit hat den Datenschutzbeauftragten
GESETZ ÜBER DEN VERFASSUNGSSCHUTZ IN BADEN-WÜRTTEMBERG liche Änderungen und die Beendigung eines besondere aufgrund der Art oder der Zweckautomatisierten Verfahrens mitzuteilen. Die bestimmung der Verarbeitung mit besonderen Sätze 1 bis 3 gelten nicht für Verfahren, die Gefahren für das Persönlichkeitsrecht verallgemeinen Verwaltungszwecken dienen, insbunden sein kann, darf das Landesamt für besondere Verfahren der Textverarbeitung. Verfassungsschutz erst einsetzen oder wesentlich ändern, wenn sichergestellt ist, dass diese (2) In das Verfahrensverzeichnis sind einzuGefahren nicht bestehen oder durch technische tragen: oder organisatorische Maßnahmen verhindert 1. die verantwortliche Organisationseinwerden. Satz 1 gilt auch für den Auftragsverheit, arbeiter, der im Auftrag des Landesamtes für 2. die Bezeichnung des Verfahrens, Verfassungsschutz personenbezogene Daten 3. die Zweckbestimmung und die Rechtsverarbeitet. Die verantwortliche Organisagrundlage der Verarbeitung, tionseinheit hat den Datenschutzbeauftragten 4. der betroffene Personenkreis und die an der Durchführung der Untersuchung nach Art der gespeicherten Daten, Satz 1 zu beteiligen. Das Ergebnis der Unter5. die Empfänger der Daten und die jesuchung und dessen Begründung sind aktenweiligen Datenarten, wenn vorgesehen ist, die kundig zu machen und dem DatenschutzDaten zu übermitteln, innerhalb des Landesbeauftragten zuzuleiten. amtes für Verfassungsschutz für einen weiteren Zweck zu nutzen oder im Auftrag verABSCHNITT 3 arbeiten zu lassen, PARLAMENTARISCHE KONTROLLE SS 16 6. die Fristen für die Einschränkung der Verarbeitung und Löschung der Daten sowie SS 16 deren Prüfung, PARLAMENTARISCHES 7. die zugriffsberechtigten Personen, KONTROLLGREMIUM - 8. eine allgemeine Beschreibung der einKONTROLLRAHMEN gesetzten Hardware, der Vernetzung und der Software sowie (1) Die Landesregierung unterliegt hin9. die erforderlichen technischen und sichtlich der Tätigkeit des Landesamts für organisatorischen Maßnahmen. Verfassungsschutz der Kontrolle durch das Parlamentarische Kontrollgremium. Dies um(3) Ein automatisiertes Verfahren zur Verarfasst auch die Kontrolle nach SS 5 b Absatz 7 beitung personenbezogener Daten, das insund SS 6 Absatz 1 Satz 10 sowie nach SS 2 Ab327
  • Ausreisen in "Jihad-Gebiete" ........................................................................ 34, 37, 55, 57 Autonome (Linksextremismus
SCHLAGWÖRTER A A al-Ahed (Internetportal) .......................................................................................................... 91 Anarchismus .................................................................................. 222, 236, 240, 262, 266 f. Antifaschismus; Antifa ............................ 223 f., 227, 229 ff., 238, 245, 250, 256, 259 f. Antigentrifizierung ..................................................................................... 223 f., 227, 235 ff. Antiliberalismus ........................................................................................................ 172 f., 200 Antimilitarismus . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 241, 258 Antimodernismus ........................................................................................................... 81, 209 Antiparlamentarismus ......................................................................................................... 267 Antirepression ................................................................................... 223 f., 226 ff., 242, 259 Antisemitismus ...... 39 f., 81, 88, 94, 140 f., 143 ff., 150, 152, 165, 207 f., 210, 212, 216 Apolitischer Salafismus .......................................................................................................... 48 Artikel 10-Gesetz (G 10) ...................................................................................................... 24 f. Atilim (Zeitung) ...................................................................................................................... 138 Auditing .................................................................................................................. 269, 271, 275 Ausländerextremismus ............................................................................................. 21, 96 ff. Ausreisen in "Jihad-Gebiete" ........................................................................ 34, 37, 55, 57 Autonome (Linksextremismus) ........................ 187, 222, 228, 233, 235 f., 236, 239 f., 245, 259, 267 Autoritarismus ............................................................................................................... 153, 208 B B BAKKAH-Reisen ...................................................................................................................... 52 Beschaffung .............................................................................................................................. 23 Body Router (Scientology) ............................................................................................... 275 Boko Haram .............................................................................................................................. 48 Brief-, Postund Telekommunikationsüberwachung G 10-Maßnahmen Bülten (Publikation) ........................................................................................................... 121 348
  • 0511/6709-394 E-Mail: praevention@verfassungsschutz.niedersachsen.de Informationen zur Wanderausstellung "Gemeinsam gegen Rechtsextremismus", wie aktuelle Ausstellungsorte, Termine für Führungen, Voraussetzungen für die Präsentation
Prävention und Mitarbeiter des Niedersächsischen Verfassungsschutzes die Gelegenheit, sich dem "Zivilisationsbruch" Auschwitz zu nähern. Im Rahmen eines vom Fachbereich Prävention und der Internationalen Jugendbegegnungsstätte Oswiecim unter didaktisch-methodischen Grundsätzen vorbereiteten Programms, konnten die wesentlichen Elemente der Vernichtung der europäischen Juden und weiterer verfolgter Personengruppen an Originalplätzen erarbeitet werden. Darüber hinaus führten intensive Phasen der Reflektion über das Unvorstellbare und Gespräche mit Zeitzeugen zu inhaltlich äußerst dichten und emotionalen Lernphasen. Eine Auseinandersetzung mit der deutsch-polnischen Geschichte unter Einbeziehung historischer und aktueller grenzüberschreitender Wechselwirkungen rundete das Programm dieser Studienfahrt ab. Eindrücke und Erfahrungen, die in dieser Fortbildung erlangt wurden, bilden die Grundlage und das Handwerkszeug zur Erlangung von historischer Kompetenz und von Schlüsselqualifikationen für eine zeitgemäße Prävention und Menschenrechtsbildung gegen jede Form des Extremismus. 6.12 Kontaktdaten Für Wünsche zu Vortragsund Informationsveranstaltungen steht der Bereich der Prävention beim Verfassungsschutz unter folgenden Kontaktdaten zur Verfügung: Telefon: 0511/6709-215 Telefax: 0511/6709-394 E-Mail: praevention@verfassungsschutz.niedersachsen.de Informationen zur Wanderausstellung "Gemeinsam gegen Rechtsextremismus", wie aktuelle Ausstellungsorte, Termine für Führungen, Voraussetzungen für die Präsentation etc., erhalten Sie ebenfalls unter der o. a. Telefonnummer oder E-Mail-Adresse. Siehe hierzu auch Kapitel 1.15. 257
  • Sicherheitsüberprüfung ......................................................................................... 22, 303 ff. SiFo-Studie 2018/19 ............................................................................................................. 301 Skinheadszene (Rechtsextremismus) ...................................................... 148, 180, 182 f. Social Bots .............................................................................................................................. 287 Social Engineering
SCHLAGWÖRTER SCHLAGWÖRTER rf-news ..................................................................................................................................... 253 Rote Fahne. Magazin der MLPD (RF) ........................................................................ 253 f. Rückkehrer aus "Jihad-Gebieten" ............................................................ 34, 37, 57 f.,63 Rumiyah (Publikation) ........................................................................................................... 63 Russische Nachrichtendienste ............................................................. 278, 280 f., 285 ff. S S Sabotageschutz (personell, materiell) ......................................................... 297, 299, 305 Salafismus, Salafisten ................................................................... 32 ff., 41 ff., 68, 90, 103 Scharia ............................................................................................................ 41, 43, 66, 68, 89 Schiitischer Islamismus .................................................................................................. 90 ff. Schiitische Milizen .................................................................................................................. 95 Schwarzer Block .................................................................................................................... 239 Scientific Studies and Research Center (SSRC) ......................................................... 294 Scientology-Organisation (SO) ........................................................................... 26, 268 ff. Sea Organization (Sea Org) .............................................................................................. 274 Selbstverwalter ................................................................................................................ 210 ff. Separatismus ........................................................................................................................... 96 Serxwebun (Publikation) ........................................................................................... 105, 115 Sicherheitspreis Baden-Württemberg 2019 ............................................................ 300 f. Sicherheitsforum Baden-Württemberg ................................................................... 299 ff. Sicherheitsüberprüfung ......................................................................................... 22, 303 ff. SiFo-Studie 2018/19 ............................................................................................................. 301 Skinheadszene (Rechtsextremismus) ...................................................... 148, 180, 182 f. Social Bots .............................................................................................................................. 287 Social Engineering ...................................................................................................... 295, 297 Sozialdarwinismus ............................................................................................................... 207 Spear Phishing ......................................................................................................... 280, 295 f. Spionage, Spionageabwehr ............................................................... 21, 26, 30 f., 287 ff. Stalinismus .................................................................................................................... 253, 265 Sterka Ciwan (Zeitschrift) ......................................................................................... 105, 117 355
  • geschätzter Sachschaden in dreistelliger Millionenhöhe sind die Folgen linksextremistischer Strafund Gewalttaten in Deutschland 2019. Auch "Reichsbürger" und "Selbstverwalter" verbreiten weiterhin
Kontrahenten festzustellen, dass die Hemmschwelle der Gewalttäter kontinuierlich sinkt. Eine Vielzahl verletzter Personen und ein geschätzter Sachschaden in dreistelliger Millionenhöhe sind die Folgen linksextremistischer Strafund Gewalttaten in Deutschland 2019. Auch "Reichsbürger" und "Selbstverwalter" verbreiten weiterhin ihr krudes Gedankengut im Internet und bedrohen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Ämtern und Behörden mit Schreiben oder gehen diese sogar körperlich an. Hervorzuheben bleibt die Waffenaffinität vieler "Reichsbürger" und "Selbstverwalter". Es freut mich besonders, dass es uns in enger Zusammenarbeit mit den Waffenbehörden gelungen ist, eine Vielzahl der waffenrechtlichen Erlaubnisse von "Reichsbürgern" und "Selbstverwaltern" zu entziehen. Nach wie vor wird Deutschland von jihadistischen Organisationen als Feind wahrgenommen und steht unverändert in deren Zielspektrum. Die erneute Verhinderung von islamistisch motivierten Anschlägen im vergangenen Jahr ist hierfür ein eindrücklicher Beleg. Der Verfassungsschutz spielt dabei ebenso eine zentrale Rolle wie bei der Beobachtung der salafistischen Szene. Diese hat im vergangenen Jahr einen erneuten Zuwachs verzeichnet. Die Bemühungen von Sicherheitsbehörden und ihren zivilgesellschaftlichen Partnern bleiben der richtige Ansatz, um der islamistischen Gefahr gesamtgesellschaftlich, ganzheitlich und wirksam entgegenzutreten. Bestimmte ausländische Staaten setzen alle zur Verfügung stehenden Mittel und Wege des verdeckten Agierens ein, um mittels Spionage und Einflussnahme ihre Interessen zum Nachteil unseres Landes zu verfolgen. Dies gilt sowohl für die geheime und illegale Informationsbeschaffung als auch für die gerade in Krisenzeiten verstärkt initiierten Desinformationskampagnen, die auf die Destabilisierung unserer freiheitlichen Gesellschaft ausgerichtet sind. Die fortschreitende Digitalisierung vergrößert die Angriffsfläche für Cyberangriffe, die daher neben den "klassischen" Spionagemethoden vor allem auch für fremde Nachrichtendienste effektive Optionen bieten, sich wertige Informationen mit einem vergleichsweise geringen Entdeckungsrisiko zu beschaffen. Schließlich leisten Staat, Wirtschaft und Wissenschaft im Dachbündnis "Initiative 4
  • werden. (5) Der Militärische Abschirmdienst ist an die allgemeinen Rechtsvorschriften gebunden (Artikel 20 des Grundgesetzes
298 GE SE T Z Ü BER D EN M I LI T Ä RI SCH EN A BSCH I RM DI EN ST quartiere, wenn die Bundesrepublik Deutschland in inter nationalen Vereinbarungen Verpflichtungen zur Sicherheit dieser Dienststellen und Einrichtungen übernommen hat und die Beurteilung der Sicherheitslage im Einvernehmen zwischen dem Bundesministerium der Verteidigung und den zuständigen obersten Landesbehörden dem Militäri schen Abschirmdienst übertragen worden ist, die Auswertung von Informationen über die in Absatz 1genannten Bestrebungen und Tätigkeiten gegen diese Dienststellen und Ein richtungen, auch soweit sie von Personen ausgehen oder ausgehen sollen, die nicht dem Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung angehören oder in ihm tätig sind. (3) Der Militärische Abschirmdienst wirkt mit 1. bei der Sicherheitsüberprüfung von Personen, die dem Ge schäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung angehören, in ihm tätig sind oder werden sollen und a) denen im öffentlichen Interesse geheimhaltungsbedürf tige Tatsachen, Gegenstände oder Erkenntnisse anvertraut werden, die Zugang dazu erhalten sollen oder ihn sich ver schaffen können, oder b) die an sicherheitsempfindlichen Stellen des Geschäftsbe reichs des Bundesministeriums der Verteidigung einge setzt sind oder werden sollen, 2. bei technischen Sicherheitsmaßnahmen im Geschäftsbe reich des Bundesministeriums der Verteidigung zum Schutz von im öffentlichen Interesse geheimhaltungsbe dürftigen Tatsachen, Gegenständen oder Erkenntnissen ge gen die Kenntnisnahme durch Unbefugte. Die Befugnisse des Militärischen Abschirmdienstes bei der Mitwir kung nach Satz 1Nr. 1Buchstabe a und b sind im Sicherheitsüberprü fungsgesetz vom 20. April 1994 (BGBI. I S. 867) geregelt. (4) Der Militärische Abschirmdienst darf einer polizeilichen Dienststelle nicht angegliedert werden. (5) Der Militärische Abschirmdienst ist an die allgemeinen Rechtsvorschriften gebunden (Artikel 20 des Grundgesetzes).
  • Abkommen zwischen den Par teien des Nordatlantikvertrages über die Rechtsstellung ihrer Trup pen hinsichtlich der in der Bundesrepublik Deutschland statio
292 BU N DE SV ERFA SSU N G SSCH U T ZGE SE T Z lung seiner Aufgaben erforderlich ist oder der Empfänger die Daten zum Schutz der freiheitlichen demokratischen Grundordnung oder sonst für Zwecke der öffentlichen Sicherheit benötigt. Der Empfän ger darf die übermittelten Daten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist, nur zu dem Zweck verwenden, zu dem sie ihm über mittelt wurden. (2) Das Bundesamt für Verfassungsschutz darf personenbezogene Daten an Dienststellen der Stationierungsstreitkräfte übermitteln, soweit die Bundesrepublik Deutschland dazu im Rahmen von Arti kel 3 des Zusatzabkommens zu dem Abkommen zwischen den Par teien des Nordatlantikvertrages über die Rechtsstellung ihrer Trup pen hinsichtlich der in der Bundesrepublik Deutschland statio nierten ausländischen Truppen vom 3. August 1959 (BGBl 1961Il S. 1183, 1218) verpflichtet ist. (3) Das Bundesamt für Verfassungsschutz darf personenbezogene Daten an ausländische öffentliche Stellen sowie an überund zwi schenstaatliche Stellen übermitteln, wenn die Übermittlung zur Er füllung seiner Aufgaben oder zur Wahrung erheblicher Sicherheits interessen des Empfängers erforderlich ist. Die Übermittlung unterbleibt, wenn auswärtige Belange der Bundesrepublik Deutsch land oder überwiegende schutzwürdige Interessen des Betroffenen entgegenstehen. Die Übermittlung ist aktenkundig zu machen. Der Empfänger ist darauf hinzuweisen, dass die übermittelten Daten nur zu dem Zweck verwendet werden dürfen, zu dem sie ihm übermit telt wurden, und das Bundesamt für Verfassungsschutz sich vor behält, um Auskunft über die vorgenommene Verwendung der Da ten zu bitten. (4) Personenbezogene Daten dürfen an andere Stellen nur über mittelt werden, wenn dies zum Schutz der freiheitlichen demokrati schen Grundordnung, des Bestandes oder der Sicherheit des Bundes oder eines Landes oder zur Gewährleistung der Sicherheit von le bensoder verteidigungswichtigen Einrichtungen nach SS 1Abs. 4 des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes erforderlich ist. Übermittlun gen nach Satz 1bedürfen der vorherigen Zustimmung durch das Bundesministerium des Innern. Das Bundesamt für Verfassungs schutz führt einen Nachweis über den Zweck, die Veranlassung, die Aktenfundstelle und die Empfänger der Übermittlungen nach Satz 1. Die Nachweise sind gesondert aufzubewahren, gegen unberechtig ten Zugriff zu sichern und am Ende des Kalenderjahres, das dem Jahr ihrer Erstellung folgt, zu vernichten. Der Empfänger darf die über mittelten Daten nur zu dem Zweck verwenden, zu dem sie ihm über mittelt worden sind. Der Empfänger ist auf die Verwendungsbe schränkung und darauf hinzuweisen, dass das Bundesamt für
  • wissen um diesen Zusammenhang. Ihre Tätigkeit üben sie streng rechtsstaatlich und mit dem erforderlichen Augenmaß aus. Sie unterscheiden daher beispielsweise
Vorwort Prof. Dr. Roman Herzog MdL Robert Ruder MdL Innenminister Staatssekretär Den Verfassungsschutzbehörden ist durch das Grundgesetz und die Verfassungsschutzgesetze die Aufgabe zugewiesen, die freiheitliche demokratische Grundordnung sowie den Bestand und die Sicherheit des Bundes und der Länder zu schützen. Zur Kennzeichnung dieser Aufgabe hat der Gesetzgeber bewußt den Begriff Verfassungsschutz gewählt. Dieser Begriff bringt zum Ausdruck, daß sich die Bundesrepublik Deutschland als wehrhafte Demokratie versteht.. Im Unterschied zur Weimarer Republik soll die freiheitliche Ordnung der Bundesrepublik ihren Gegnern nicht schutzlos preisgegeben werden. Als Institution der wehrhaften Demokratie dient der Verfassungsschutz den Bürgern der Bundesrepublik. Die freiheitliche Ordnung ist nämlich die Voraussetzung dafür, daß sie sich frei politisch betätigen können. Die Mitarbeiter des Verfassungsschutzes wissen um diesen Zusammenhang. Ihre Tätigkeit üben sie streng rechtsstaatlich und mit dem erforderlichen Augenmaß aus. Sie unterscheiden daher beispielsweise scharf zwischen neuen gesellschaftlichen Bewegungen mit vom Grundgesetz erlaubter Zielsetzung und extremistischen Gruppierungen, deren Ziel darin besteht, die Grundlagen unserer Verfassungsordnung zu beseitigen. Die Demokratie kann allerdings von den hierzu berufenen 5 staatlichen Organen allein auf Dauer nicht erfolgreich ge-
  • Gewalttaten auf die Länder Die - in absoluten - Zahlen meisten rechtsextremistisch motivierten Gewalttaten wurden in Berlin und Sachsen-Anhalt verübt (jeweils
  • extremistischem Hintergrund aus dem Bereich "Politisch motivierte Kriminalität - rechts" * 01.01.-31.12.2023 01.01.-31.12.2022 121 Berlin 136 121 Sachsen-Anhalt
POLITISCH MOTIVIERTE KRIMINALITÄT 1.2 Verteilung der Gewalttaten auf die Länder Die - in absoluten - Zahlen meisten rechtsextremistisch motivierten Gewalttaten wurden in Berlin und Sachsen-Anhalt verübt (jeweils 121 registrierte Delikte). Danach folgen Brandenburg (117) und Nordrhein-Westfalen (116). Gewalttaten mit extremistischem Hintergrund aus dem Bereich "Politisch motivierte Kriminalität - rechts" * 01.01.-31.12.2023 01.01.-31.12.2022 121 Berlin 136 121 Sachsen-Anhalt 104 117 Brandenburg 90 Nordrhein-Westfalen 116 117 Thüringen 90 89 Schleswig-Holstein 81 46 Mecklenburg79 Vorpommern 81 69 Sachsen 58 68 Rheinland-Pfalz 47 55 Hamburg 56 55 Niedersachsen 54 52 Bayern 23 Baden-Württemberg 50 34 Hessen 48 50 Saarland 18 18 Bremen 8 13 0 40 80 120 160 * Die Zahlen basieren auf Angaben des BKA. 33
  • Telefon: 0221/792-6000 E-Mail: hinweise@bfv.bund.de "" Für Ausstiegswillige aus dem Rechtsextremismus existiert ein Aussteigerprogramm, in dem Experten des Verfassungsschutzes Ausstiegswillige beraten
VERFASSUNGSSCHUTZ - EIN UNVERZICHTBARES INSTRUMENT DER WEHRHAFTEN DEMOKRATIE Newsletter Ein vierteljährlich erscheinender Newsletter enthält neben Beiträgen zu wichtigen Ereignissen in den einzelnen Bereichen des Extremismus auch phänomenübergreifende Artikel sowie Interviews der Amtsleitung und Hinweise auf neue BfV-Publikationen. Eine Anmeldung ist auf der BfV-Website (www.verfassungsschutz.de) möglich. Karriere im BfV Die vielfältigen Arbeitsund Karrierechancen im BfV werden auf der eigenen Karriereseite im Internet und auch bei öffentlichen Informationsveranstaltungen vorgestellt. Im Inlandsnachrichtendienst finden sich vielseitige Arbeitsfelder mit gesellschaftlichem Mehrwert für qualifiziertes Fachpersonal sowie Ausbildungsmöglichkeiten für Schülerinnen und Schüler. Ansprechpartner In allen Fragen zum Verfassungsschutz steht das Bundesamt für Verfassungsschutz Merianstr. 100 50765 Köln Telefon: 0221/792-0 oder 030/18-792-0 Telefax: 0221/792-2915 oder 030/18-10-792-2915 E-Mail: poststelle@bfv.bund.de als Ansprechpartner zur Verfügung. Die Kontaktaufnahme zum Verfassungsschutz ist jederzeit möglich: "" Für Hinweise auf extremistische und terroristische Bestrebungen aller Phänomenbereiche hat das BfV ein vertrauliches Hinweistelefon eingerichtet: Telefon: 0221/792-6000 E-Mail: hinweise@bfv.bund.de "" Für Ausstiegswillige aus dem Rechtsextremismus existiert ein Aussteigerprogramm, in dem Experten des Verfassungsschutzes Ausstiegswillige beraten und betreuen: Telefon: 0221/792-62 oder 030/18-792-0 E-Mail: aussteiger@bfv.bund.de 20
  • erheben, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass 1. auf diese Weise Erkenntnisse über Bestrebungen oder Tätigkeiten nach
  • geeignete polizeiliche Hilfe für das be drohte Rechtsgut nicht rechtzeitig erlangt werden kann. Satz 1gilt entsprechend für einen verdeckten Einsatz
  • seinen Vertreter angeord net, wenn eine richterliche Entscheidung nicht rechtzeitig herbei geführt werden kann. Die richterliche Entscheidung ist unverzügBERICHT
BU N DE SV ERFA SSU N G SSCH U T ZGE SE T Z 283 (13) Von mehreren geeigneten Maßnahmen hat das Bundesamt für Verfassungsschutz diejenige zu wählen, die den Betroffenen vo raussichtlich am wenigsten beeinträchtigt. Eine Maßnahme darf kei nen Nachteil herbeiführen, der erkennbar außer Verhältnis zu dem beabsichtigten Erfolg steht. SS9 Besondere Formen der Datenerhebung (1) Das Bundesamt für Verfassungsschutz darf Informationen, insbesondere personenbezogene Daten, mit den Mitteln gemäß SS 8 Abs. 2 erheben, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass 1. auf diese Weise Erkenntnisse über Bestrebungen oder Tätigkeiten nach SS 3 Abs. 1oder die zur Erforschung solcher Erkenntnisse erforderlichen Quellen gewonnen werden können oder 2. dies zum Schutz der Mitarbeiter, Einrichtungen, Gegen stände und Quellen des Bundesamtes für Verfassungs schutz gegen sicherheitsgefährdende oder geheimdienstli che Tätigkeiten erforderlich ist. Die Erhebung nach Satz 1ist unzulässig, wenn die Erforschung des Sachverhalts auf andere, den Betroffenen weniger beeinträchti gende Weise möglich ist; eine geringere Beeinträchtigung ist in der Regel anzunehmen, wenn die Information aus allgemein zugängli chen Quellen oder durch eine Auskunft nach SS 18 Abs. 3 gewonnen werden kann. Die Anwendung eines Mittels gemäß SS 8 Abs. 2 darf nicht erkennbar außer Verhältnis zur Bedeutung des aufzuklären den Sachverhaltes stehen. Die Maßnahme ist unverzüglich zu been den, wenn ihr Zweck erreicht ist oder sich Anhaltspunkte dafür erge ben, dass er nicht oder nicht auf diese Weise erreicht werden kann. (2) Das in einer Wohnung nicht öffentlich gesprochene Wort darf mit technischen Mitteln nur heimlich mitgehört oder aufgezeichnet werden, wenn es im Einzelfall zur Abwehr einer gegenwärtigen ge meinen Gefahr oder einer gegenwärtigen Lebensgefahr für einzelne Personen unerlässlich ist und geeignete polizeiliche Hilfe für das be drohte Rechtsgut nicht rechtzeitig erlangt werden kann. Satz 1gilt entsprechend für einen verdeckten Einsatz technischer Mittel zur Anfertigung von Bildaufnahmen und Bildaufzeichnungen. Maßnah men nach den Sätzen 1und 2 werden durch den Präsidenten des Bundesamtes für Verfassungsschutz oder seinen Vertreter angeord net, wenn eine richterliche Entscheidung nicht rechtzeitig herbei geführt werden kann. Die richterliche Entscheidung ist unverzügBERICHT 2003
  • POLITISCH MOTIVIERTE KRIMINALITÄT Straftaten mit rechtsextremistisch motiviertem Hintergrund1 Gewalttaten: 2018 2019 Tötungsdelikte 0 2 Versuchte Tötungsdelikte 6 5 Körperverletzungen
POLITISCH MOTIVIERTE KRIMINALITÄT Straftaten mit rechtsextremistisch motiviertem Hintergrund1 Gewalttaten: 2018 2019 Tötungsdelikte 0 2 Versuchte Tötungsdelikte 6 5 Körperverletzungen 938 781 Brandstiftungen 11 6 Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion 0 2 Landfriedensbruch 14 8 Gefährliche Eingriffe in den Bahn-, Luft-, Schiffsund Straßenverkehr 12 5 Freiheitsberaubung 2 1 Raub 14 13 Erpressung 17 36 Widerstandsdelikte 74 66 Sexualdelikte 0 0 gesamt 1.088 925 Sonstige Straftaten: Sachbeschädigungen 905 923 Nötigung/Bedrohung 352 376 Propagandadelikte 12.404 13.988 Störung der Totenruhe 8 11 Andere Straftaten, insbesondere Volksverhetzung 4.652 5.067 gesamt 18.321 20.365 Straftaten insgesamt 19.409 21.290 1 Die Zahlen basieren auf Angaben des BKA. Die Übersicht enthält - mit Ausnahme der Tötungsdelikte - vollendete und versuchte Straftaten. Jede Tat wurde nur ein Mal gezählt. Sind z.B. während eines Landfriedensbruchs zugleich Körperverletzungen begangen worden, so erscheint nur die Körperverletzung als das Delikt mit der höheren Strafandrohung in der Statistik. Wurden mehrere Straftaten verübt, wurde ausschließlich der schwererwiegende Straftatbestand gezählt. 25
  • aktuellen Themenschwerpunkten werden zunehmend im Internet über das von Linksextremisten ver stärkt genutzte Portal "indymedia.de" verbreitet. Bei dem deutschen Internetportal
266 ERLÄ U T ER U N GEN UND D OK U M EN TA T I ON 53 "DIE ROTE HILFE", Heft 3. 2003, S. 13. 54 Nikolaus Brauns: "Schafft Rote Hilfe!", Pahl-Rugenstein-Verlag Nachfolger GmbH, Bonn 2003, S. 9. 55 "junge Welt" (jW) Nr. 252 vom 29. Oktober 2003, ESF-Sonderteil, S. 3. 56 Informationen zu aktuellen Themenschwerpunkten werden zunehmend im Internet über das von Linksextremisten ver stärkt genutzte Portal "indymedia.de" verbreitet. Bei dem deutschen Internetportal "indymedia.de" handelt es sich um den seit März 2001aktiven Ableger des weltweit operie renden Netzwerkes selbsternannter "unabhängiger Medi enzentren" (idependent media center). 57 "Indymedia Spezial O1.11.", Print-Sonderausgabe, 1. Novem ber 2003, S. 4. 58 "INTERIM" Nr. 583 vom 27. November 2003, S. 14. Sicherheitsgefährdende und extremistische Bestrebungen von Ausländern 1 Zahlenangaben im Folgenden beruhen auf Schätzungen. Veränderungen der Mitglieder-/Anhängerzahlen gegen über dem Vorjahr können auch auf neuere Erkenntnisse zurückzuführen sein, bedeuten daher nicht immer einen tatsächlichen Zuwachs bzw. Verlust. 2 MAHDJOUB ist zur Zeit inhaftiert. Gegen ihn liegt in Italien ein Haftbefehl vor. 3 MZOUDI wurde am 5. Januar 2004 vom Vorwurf der Mit gliedschaft in einer terroristischen Vereinigung in Tatein heit mit Beihilfe zum Mord in 3.066 Fällen freigesprochen. Das vom Generalbundesanwalt betriebene Revisionsverfah ren ist anhängig. 4 Mit Revisionsentscheidung vom 4. März 2004 hat der BGH das Urteil des Hanseatischen OLG gegen EL-MOTASSADEQ aufgehoben und zur erneuten Verhandlung zurückverwie sen. 5 Seit dem 22. Februar befanden sich die Geiseln in der Gewalt
  • Flügel" zuzurechnen sind, und den westdeutschen Landesverbänden, die traditionell linksextremistisch und zum Teil kommunistisch dominiert sind. 33 "Unsere Zeit
ERLÄ U T ER U N GEN UND D OK U M EN TA T I ON 263 27 Obwohl sich die Bundesstruktur der "Arbeitsgemeinschaft Junger GenossInnen" seit einigen Jahren aufgelöst hat - an ihre Stelle ist der PDS-Jugendverband "['solid]" getreten - ar beiten Gruppen der AG nach wie vor in mindestens zwei Ländern: Sachsen und Sachsen-Anhalt. 28 Erklärung der Bundeskonferenz der KPF, abgedruckt in ei ner Beilage der Zeitschrift "junge Welt" (jW) vom 8./9. No vember 2003. 29 Das "Marxistische Forum der PDS" (MF) konstituierte sich im Juni 1995. In ihm vereinigen sich nach eigenem Selbstver ständnis Persönlichkeiten, die unter Nutzung des Marx'schen Erbes die Analyse der kapitalistischen Gesellschaft der Bundesrepublik intensivieren und einen Beitrag zur theore tischen Profilierung der Politik der PDSleisten wollen. Das MF will dabei sein marxistisches Gedankengut in leitenden Gremien der PDSals auch in der Basis, einschließlich der Sympathisanten und Wähler, verbreiten. (Hefte des Marxis tischen Forums, Heft 3 vom November 1995). Dem MF gehören zurzeit etwa 60 Personen an. 30 Der Vertreter des "Marxistischen Forums" referierte auf ei ner Diskussionsveranstaltung des "Marxistischen Arbeits kreises zur Geschichte der deutschen Arbeiterbewegung bei der PDS" zum Thema "Sozialistiche Programmatik und Re gierungsfrage, Geschichtliches und Aktuelles" Ende März in Berlin. 31 Der Parteivorstand der PDSerkannte "['solid]" am 25. März 2002 formell als Jugendorganisation bei der PDSan ("PDSPressedienst" Nr. 14 vom 5. April 2002). 32 Die Bundesdelegiertenkonferenz war geprägt von heftigen persönlichen Auseinandersetzungen zwischen den bisheri gen Mitgliedern des Bundessprecherrats (BSPR) und mehre ren Delegierten, die dem alten BSPR eine Entpolitisierung der Jugendarbeit und mangelnde Entfaltung von Aktivitä ten vorwarfen. Schon seit längerem existieren starke Kon flikte zwischen den ostdeutschen Landesverbänden, die eher dem gemäßigten "Reformer-Flügel" zuzurechnen sind, und den westdeutschen Landesverbänden, die traditionell linksextremistisch und zum Teil kommunistisch dominiert sind. 33 "Unsere Zeit" (UZ) vom 31. Oktober 2003, S. 7. BERICHT 2003
  • Gewalttaten auf die Länder Die - in absoluten Zahlen - meisten rechtsextremistisch motivierten Gewalttaten ereigneten sich mit 158 registrierten Delikten in Nordrhein
  • extremistischem Hintergrund aus dem Bereich "Politisch motivierte Kriminalität - rechts" * 01.01.-31.12.2019 01.01.-31.12.2018 158 Nordrhein-Westfalen 216 150 Berlin
POLITISCH MOTIVIERTE KRIMINALITÄT 1.2 Verteilung der Gewalttaten auf die Länder Die - in absoluten Zahlen - meisten rechtsextremistisch motivierten Gewalttaten ereigneten sich mit 158 registrierten Delikten in Nordrhein-Westfalen. Danach folgen Berlin (150), Brandenburg (90) und Sachsen-Anhalt (71). Gewalttaten mit extremistischem Hintergrund aus dem Bereich "Politisch motivierte Kriminalität - rechts" * 01.01.-31.12.2019 01.01.-31.12.2018 158 Nordrhein-Westfalen 216 150 Berlin 121 90 Brandenburg 119 71 Sachsen-Anhalt 91 66 Sachsen 138 61 Bayern 63 Mecklenburg49 Vorpommern 43 49 Thüringen 66 48 Niedersachsen 47 40 Schleswig-Holstein 29 39 Baden-Württemberg 48 34 Rheinland-Pfalz 51 31 Hessen 25 25 Hamburg 11 11 Saarland 18 3 Bremen 2 0 40 80 120 160 200 240 * Die Zahlen basieren auf Angaben des BKA. 29
  • Ergebnissen der Einstellungsforschung: Werner Bergmann, Wie viele Deutsche sind rechtsextrem, fremdenfeindlich und antise mitisch? Ergebnisse der empirischen Forschung
ERLÄ U T ER U N GEN UND D OK U M EN TA T I ON 257 108 Homepage von Horst MAHLER, Stand: November 2003. 109 Der Tod von Jürgen W. Möllemann, in: "Das neue National Journal", Nr. 66-67/2003, S. 5 f., hier S. 6. 110 Claus NORDBRUCH, Hinrichtung eines Israel-Kritikers?, in: "Deutsche Stimme" Nr. 7/Juli 2003, S. 1, 5. 111 "National-Zeitung/Deutsche Wochen-Zeitung" (NZ) Nr. 18 vom 25. April 2003, S. 1f.; Nr. 20 vom 9. Mai 2003, S. 1und 3; Nr. 21vom 18. Mai 2003, S. 1und 4. 112 "Deutsche Stimme" Nr. 7/Juli 2003, nicht-paginierte Beilage. 113 Nur selten wird dieser Bedeutungsgehalt eindeutig und klar benannt. Eine Ausnahme stellt folgendes Statement von Horst MAHLER dar: "Damit erweist sich dieses Jahrhundert in Wahrheit als das Jahrhundert der Ostküsten-Juden. Denn das Machtzentrum des Dollarimperialismus - der vor einigen Jahren die hübschende Bezeichnung 'Globalismus' ange nommen hat - ist das von Juden beherrschte Bankensystem der USA." Horst MAHLER, Guten Tag, Herr Friedman ... Unter Berufung auf Christus, Marx und deutsche Philosophen lädt der Vordenker Horst MAHLER führende Köpfe zu erstem kritischen Dialog, Malmö (Schweden) o. J. (2002), S. 58. 114 Wolfgang STRAUSS, Der 17. Juni 1953, in: "Nation & Europa" Nr. 6/Juni 2003, S. 58-63, hier S. 60-62. 115 Vgl. Kirsten FRISCHE, Moraltrompeter mit Drogenund Nut tenvorliebe, in: "Deutsche Stimme" Nr. 7/Juli 2003, S. 1, 4. 116 Vgl. Pressemitteilung der REP-Bundesgeschäftsstelle Nr. 47/03 vom 31. Oktober 2003. 117 Vgl. Bruno WETZEL, Das Unrecht an MdB Hohmann und Ge neral Günzel, in: "National-Zeitung/Deutsche WochenZeitung" (NZ) Nr. 47vom 14. November 2003, S. 3. 118 Homepage der NPD, Stand: November 2003. 119 Vgl. die zusammenfassende Darstellung zu den Ergebnissen der Einstellungsforschung: Werner Bergmann, Wie viele Deutsche sind rechtsextrem, fremdenfeindlich und antise mitisch? Ergebnisse der empirischen Forschung von 1990 bis 2000, in: Wolfgang Benz (Hrsg.), Auf dem Weg zum BürgerBERICHT 2003
  • verwendet hier, wie auch viele andere Rechtsextremis ten, den Begriff "internationale Hochfinanz" als Synonym für das angeblich von Juden beherrschte
250 ERLÄ U T ER U N GEN UND D OK U M EN TA T I ON 14 Vgl. "Deutsche Stimme" Nr. 3/2003, S. 2. 15 Vgl. "Deutsche Stimme" Nr. 5/2003, S. 14. 16 Vgl. "Deutsche Stimme" Nr. 7/2003, S. 15. 17 Vgl. "Deutsche Stimme" Nr. 9/2003, S. 11. 18 Vgl. "Deutsche Stimme" Nr. 5/2003, S. 21. 19 Vgl. "Deutsche Stimme" Nr. 8/2003, S. 10. 20 Die "Deutsche Stimme Verlagsgesellschaft mbH", die auch das Parteiorgan der NPD verlegt, hat das Buch des 1990 ver storbenen ehemaligen Angehörigen der Waffen-SS-Division "Charlemagne" im Jahr 2002 neu aufgelegt. 21 Vgl. "Taschenkalender des nationalen Widerstandes 2004", Deutsche Stimme Verlag, Riesa 2003. 22 Vgl. "Deutsche Stimme" Nr. 5/2003, S. 15. 23 Vgl. z. B. "Deutsche Stimme" Nr. 7/2003, nicht-paginierte Seite. 24 Vgl. Anmerkung 10. 25 AAE verwendet hier, wie auch viele andere Rechtsextremis ten, den Begriff "internationale Hochfinanz" als Synonym für das angeblich von Juden beherrschte internationale Fi nanzkapital. 26 Vgl. "Deutsche Stimme" Nr. 5/2003, S. 6. 27 Vgl. "Deutsche Stimme" Nr. 3/2003, S. 1, 10. 28 Im März hatte der Landesparteitag des Landesverbandes Berlin-Brandenburg beschlossen, den Landesverband in zwei selbstständige Landesverbände Berlin und Branden burg zu teilen. 29 Das bereits 1997von der Parteiführung in einem Grundsatz papier als Anleitung zum Handeln propagierte Drei-SäulenKonzept enthält als strategische Elemente den "Kampf um die Straße" (Demonstrationen und öffentliche Veranstaltun gen), den "Kampf um die Köpfe" (Beeinflussung der politi
  • Gewalttaten auf die Länder Die - in absoluten Zahlen - meisten linksextremistisch motivierten Gewalttaten ereigneten sich mit 205 registrierten Delikten in Berlin
  • extremistischem Hintergrund aus dem Bereich "Politisch motivierte Kriminalität - links" * 01.01.-31.12.2019 01.01.-31.12.2018 205 Berlin 96 200 Nordrhein-Westfalen
POLITISCH MOTIVIERTE KRIMINALITÄT 3.2 Verteilung der Gewalttaten auf die Länder Die - in absoluten Zahlen - meisten linksextremistisch motivierten Gewalttaten ereigneten sich mit 205 registrierten Delikten in Berlin. Das bedeutet im Vergleich zum Vorjahr für dieses Bundesland mehr als eine Verdoppelung. Danach folgen Nordrhein-Westfalen (200) und Sachsen (117). Gewalttaten mit extremistischem Hintergrund aus dem Bereich "Politisch motivierte Kriminalität - links" * 01.01.-31.12.2019 01.01.-31.12.2018 205 Berlin 96 200 Nordrhein-Westfalen 446 117 Sachsen 115 112 Baden-Württemberg 60 62 Niedersachsen 65 47 Bayern 46 47 Sachsen-Anhalt 21 40 Thüringen 28 24 Brandenburg 17 Mecklenburg22 Vorpommern 26 15 Hamburg 39 13 Bremen 7 10 Schleswig-Holstein 5 5 Hessen 13 2 Rheinland-Pfalz 26 0 Saarland 0 0 40 80 120 160 200 240 280 320 400 440 480 * Die Zahlen basieren auf Angaben des BKA. 37
  • Isolation: Öcalan bietet türkischer Regierung Lösung an") Mit seinen Rechtsanwälten konnte Öcalan zuletzt am 27.07.2011 sprechen. Reaktionen auf die Verhaftung
Extremismus mit Auslandsbezug einziges Gespräch mit APO zugelassen. Das versetze die kurdische Bewegung und das kurdische Volk in Alarmbereitschaft. Es sei jetzt nicht die Zeit, herumzusitzen oder lediglich zu reden. Es sei jetzt an der Zeit, für die Führung einzutreten. Dies sei die Dankespflicht aller Kurden. Von heute an liege das Hauptaugenmerk "Nordkurdistans"140 auf der Unterstützung der Führung und alle Aktionen müssten daran ausgerichtet sein. Das Volk müsse in ständiger Alarmbereitschaft sein und Aktionen durchführen, die die bisherigen Aktionen um ein Vielfaches übersteigen, so dass die AKP-Regierung sich veranlasst sehe, Öcalan umgehend mit seiner Familie und seinen Anwälten sprechen zu lassen. Das kurdische Volk müsse sich also in allen vier Teilen "Kurdistans"141 sowie auch im Ausland erheben und Serhildan (Aufstände) zur Verteidigung der Führung durchführen. Erst am 11.09.2016 durfte Mehmet Öcalan seinen Bruder auf der Gefängnisinsel Imrali besuchen. Abdullah Öcalan erneuerte sein Friedensangebot an den türkischen Staat und ließ durch seinen Bruder sinngemäß verkünden: Wenn der Staat bereit ist zu reden, können wir den Konflikt zwischen der PKK und dem türkischen Staat in sechs Monaten lösen. Wörtlich heißt es weiter: "Der aktuelle Krieg ist ein blinder Krieg. Es ist ein Krieg, in dem keine Partei gewinnen kann.....Die Lösung kann nicht einseitig sein, die größte Partei ist der Staat. Wenn der Staat auf unser Entgegenkommen und unsere Bemühungen eingeht, wird dieses Problem nicht mehr lange andauern, dann wird es eine Lösung geben." (Presseerklärung von Mehmet Öcalan, ANF, 12.09.2016, veröffentlicht auf den Internetseiten von Civaka Azad - Kurdisches Zentrum für Öffentlichkeitsarbeit e. V., "Trotz Krieg und Isolation: Öcalan bietet türkischer Regierung Lösung an") Mit seinen Rechtsanwälten konnte Öcalan zuletzt am 27.07.2011 sprechen. Reaktionen auf die Verhaftung von pro-kurdischen Politikern in der Türkei am 03.11.2016 Seit dem Putschversuch vom 15.07.2016 geht der türkische Staat auch gegen die kurdische Opposition massiv vor. Die Führungs140 Gemeint sind damit die kurdischen Siedlungsgebiete im Südosten der Türkei. 141 Kurdische Siedlungsgebiete in der Türkei, in Syrien, im Irak und im Iran. 234
  • ständig handelnden Organisationseinheiten gemeint, die vor unbe rechtigtem Zugang geschützt sind. Nur diejenigen, die dort beschäf tigt sind, werden sicherheitsüberprüft
  • Betroffenen mög lichst wenig belastet (sog. einfache Sicherheitsüberprüfung). Rechtsverordnung Die Bundesregierung hat die Sicherheitsüberprüfungsfeststellungs verordnung (SÜFV) erlassen
238 GEH EI M SCH U T Z , SA BO TA G E SCH U T Z ständig handelnden Organisationseinheiten gemeint, die vor unbe rechtigtem Zugang geschützt sind. Nur diejenigen, die dort beschäf tigt sind, werden sicherheitsüberprüft. Für den Sabotageschutz ist die Überprüfungsform vorgeschrieben, die den Betroffenen mög lichst wenig belastet (sog. einfache Sicherheitsüberprüfung). Rechtsverordnung Die Bundesregierung hat die Sicherheitsüberprüfungsfeststellungs verordnung (SÜFV) erlassen, die am 9. August 2003 in Kraft getreten ist. In ihr werden die lebensund verteidigungswichtigen Einrich tungen verbindlich genannt. Zu finden ist sie im Bundesgesetzblatt 2003 I S. 1553. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit hat einen Leitfa den für den personellen Sabotageschutz in der Wirtschaft verfasst. Er kann im Internet unter www.bmwa-sicherheitsforum.de abgeru fen werden. Zustimmung Abschließend ist hervorzuheben, dass eine Sicherheitsüberprüfung nur mit ausdrücklicher vorheriger Zustimmung des Betroffenen er folgen darf.

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