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"links or rechts" in den Verfassungsschutz Trends
  • Staatlosigkeit" betroffen sei: Da aus Sicht der Reichsbürgergruppierung eine Rechtsgrundlage der Bundesrepublik Deutschland fehle, existiere somit auch keine "Unionsbürgerschaft
Reichsbürger und Selbstverwalter Verfassungsschutzbericht Bayern 2019 6.1.5 Staatenlos.info - Comedian e V. Mitglieder Einzelpersonen Gründung 2013 Aktionsraum Bundesgebiet Die Gruppierung, die bislang eher im nordund westdeutschen Raum beziehungsweise in Berlin in Erscheinung getreten ist, führte in Bayern ab Februar 2019 im wöchentlichen Turnus Versammlungen in München, Nürnberg, Traunreut und Traunstein durch. Anhänger der Gruppierung gehen davon aus, dass die deutsche Staatsangehörigkeit de facto "abgeschafft" sei und sich die Bundesrepublik Deutschland lediglich alter "faschistischer" Staatsstrukturen bedienen würde. "Staatenlos.info" fordert u. a. "die Befreiung von Deutschland und Europa aus der faschistischen Gesinnungsdiktatur" und stellt in diesem Zusammenhang eine Nähe zu Russland her, das offenbar als Verbündeter betrachtet wird. Das Kernproblem aller Deutschen sei - so die Gruppierung - dass die Bundesrepublik Deutschland nicht "entnazifiziert" worden und von "doppelter Staatlosigkeit" betroffen sei: Da aus Sicht der Reichsbürgergruppierung eine Rechtsgrundlage der Bundesrepublik Deutschland fehle, existiere somit auch keine "Unionsbürgerschaft", d. h. keine Mitgliedschaft in der Europäischen Union. In Traunreut und Traunstein konnte ab Juli 2019, in Nürnberg ab September 2019 keine Aktivität der Gruppierung mehr festgestellt werden. Lediglich in München-Pasing wurden auch im 3. Quartal 2019 in unregelmäßigen Abständen noch Kundgebungen durchgeführt. Die angestrebte Expansion der Gruppierung nach Bayern hat bislang nicht zu einer nennenswerten Erhöhung der bayerischen Mitgliederzahlen geführt. So setzt sich die Gruppierung in Bayern weiterhin lediglich aus Einzelpersonen zusammen. 215
  • versucht, Schadensersatzforderungen in Milliardenhöhe zu erpressen. Das Urteil ist rechtskräftig. 5. GEWALTPOTENZIAL Die Reichsbürgerideologie insgesamt ist geeignet, Personen
Verfassungsschutzbericht Bayern 2019 Reichsbürger und Selbstverwalter 4.4 Reichsbürgerin aus dem Allgäu zu 14 Monaten Haft verurteilt Eine amtsbekannte Reichsbürgerin aus dem Allgäu, die einen esoterischen Verlag betreibt, wurde vom Amtsgericht Kaufbeuren zu einer Haftstrafe von 14 Monaten ohne Bewährung verurteilt. Sie hatte wiederholt gegenüber Justizpersonal versucht, Schadensersatzforderungen in Milliardenhöhe zu erpressen. Das Urteil ist rechtskräftig. 5. GEWALTPOTENZIAL Die Reichsbürgerideologie insgesamt ist geeignet, Personen in ein geschlossenes verschwörungstheoretisches Weltbild zu verstricken, in dem aus Staatsverdrossenheit Staatshass werden kann. Dies kann die Grundlage für Radikalisierungsprozesse sein. Verschiedene Vorfälle belegen, dass sich in der Szene auch gewaltbereite Personen bewegen. Reichsbürger bewegen sich in einem für sie geschlossenen Weltbild. Der Glaube daran, dass deutsche Gesetze für sie keine Gültigkeit hätten, führt dazu, dass staatliche Maßnahmen aus ihrer Sicht als unrechtmäßig empfunden werden. Gewalttaten richten sich daher in aller Regel gegen staatliche Maßnahmen beziehungsweise gegen Vertreter des Staates. Solche Gewalttaten werden innerhalb der Szene in der Regel als Notwehr gegen den Staat gedeutet. Gewalttäter erfahren dementsprechend nach einschlägigen Vorfällen solidarisierenden Zuspruch. Bei Einzelpersonen, die ideologisch besonders gefestigt erscheinen, ist eine Häufung politisch motivierter Straftaten - insbesondere Beleidigungsund Nötigungsdelikte, in Einzelfällen auch Erpressungsdelikte - feststellbar. Angriffe auf Im Januar kam es aufgrund eines Vollstreckungshaftbefehls Polizisten wegen einer Ordnungswidrigkeit von lediglich 15 Euro zu einem Angriff auf Polizisten. Hierbei wurden drei Polizisten verletzt. Die Täter wurden zu Haftstrafen verurteilt. Im Mai rammte ein amtsbekannter Reichsbürger auf der Flucht vor der Polizei einen Streifenwagen, nachdem er bereits zur Umgehung einer Straßensperre über den Gehweg ausgewichen war. Er konnte festgenommen werden. 210
  • Rostock und Güstrow sowie an Wahlkreisbüros der Partei Die LINKE in Wismar und der CDU sowie der SPD in Grevesmühlen
  • Licht auf den hiesigen NPD-Landesverband wirft (vgl. Abschnitt Rechtsextremistische Parteien-NPD). In diesem Kontext war im Berichtszeitraum insbesondere
Erwähnenswert sind hier insbesondere die Plakatierungen an Jobcentern in Schwerin, Grevesmühlen und Bützow, öffentlichen Verwaltungsgebäuden in Rostock und Güstrow sowie an Wahlkreisbüros der Partei Die LINKE in Wismar und der CDU sowie der SPD in Grevesmühlen in der Nacht zum 17. Dezember 2012. Dabei wurden jeweils Plakate mit der Aufschrift "Heute wegen Unfähigkeit geschlossen" angebracht, die mit "Nationale Sozialisten Mecklenburg" unterzeichnet waren. Zusätzlich wurden jeweils die Eingangstüren mittels Ketten oder Vorhängeschlössern verriegelt. Darüber hinaus kommt es landesweit immer wieder zu Graffiti mit neonazistischem Hintergrund, indem Hakenkreuze, Sigrunen oder einschlägige Parolen wie "NS jetzt" verwendet werden. Teilweise werden diese Graffiti mit Abkürzungen verbunden, die den Bezug zu einer Struktur herstellen sollen, die allerdings in der Regel nicht fassbar ist. Beispielhaft seien hier ANS ("Autonome Nationalsozialisten") oder NSBA ("Nationale Sozialisten - Bundesweite Aktion") erwähnt. Quelle: MUPINFO Wie der oben abgebildete Demonstrationsaufruf andeutet, ist nach wie vor eine enge Verknüpfung der NPD mit den neonazistischen Strukturen erkennbar. Sie findet nicht verdeckt statt, sondern wird ganz offensiv nach außen getragen, was wiederum ein bezeichnendes Licht auf den hiesigen NPD-Landesverband wirft (vgl. Abschnitt Rechtsextremistische Parteien-NPD). In diesem Kontext war im Berichtszeitraum insbesondere im Raum Rostock auch ein verstärktes Zusammengehen der Neonaziszene mit den JN (vgl. Abschnitt "Junge Nationaldemokraten" [JN]) erkennbar. Bei verschiedenen neonazistischen Gruppierungen konnten auch 2012 Bezüge zum Konzept der "Autonomen Nationalisten" (AN) 15 festgestellt werden. Zu nennen sind hier insbesondere die "Nationalen Sozialisten Rostock" (NSR), die "Nationale Offensive Teterow" (NOT) und die "Freien Kräfte Greifswald". Größere und gewaltbereite "Schwarze Blöcke", die das eigentliche "Markenzeichen" der AN darstellen, wurden 2012 anlässlich von Demonstrationen der hiesigen Szene allerdings nicht mehr gebildet. Da sich die Neonazis in Mecklenburg-Vorpommern weiterhin sehr stark an die NPD anlehnen und deren Kader das AN-Konzept kritisch sehen, stößt dessen Verbreitung hierzulande offenbar an Grenzen. Dies heißt aber nicht, dass die Szene auf bestimmte Stilmittel (Graffiti, Anglizismen, Kleidung) der AN verzichtet. Sie haben Eingang in das Neonazispektrum gefunden, ohne dass damit eine organisatorische Konsequenz hin zu mehr Parteiunabhängigkeit verbunden wäre. 15 vgl. u. a. hierzu den Verfassungsschutzbericht M-V 2008, S. 91 ff.
  • Sitz ist in Krölpa (Thüringen). Sie wird ebenfalls dem rechtsextremistischen Spektrum zugeordnet. Wie bereits im Vorjahr konnten 2019 keine öffentlichkeitswirksamen
Reichsbürger und Selbstverwalter Verfassungsschutzbericht Bayern 2019 Hinblick auf die Flüchtlingswelle davon, dass der "Holocaust gegen die deutschen Völker" inzwischen eine neue Qualität erreicht habe. Dies zeigt die völkische und antisemitische Ideologie der Gruppierung. Die "Kommissarische Reichsregierung" ist ideologisch den "Exilregierungen" gleichzustellen. Ein "Reichskanzler" vertritt ihre ideologischen Grundsätze, ihr Sitz ist in Krölpa (Thüringen). Sie wird ebenfalls dem rechtsextremistischen Spektrum zugeordnet. Wie bereits im Vorjahr konnten 2019 keine öffentlichkeitswirksamen Aktivitäten der o. g. Gruppierungen in Bayern festgestellt werden. Weiterführende Informationen zur Szene der Reichsbürger und Selbstverwalter Flyer: "Reichsbürger" und "Selbstverwalter": harmlose Spinner oder gefährliche Extremisten? www.verfassungsschutz.bayern.de www.bige.bayern.de Die Bayerische Informationsstelle gegen Extremismus (BIGE) bietet auch Fortbildungsveranstaltungen zur Reichsbürgerszene für Mitarbeiter von Kommunen, staatlichen Behörden und Justiz an: Telefon: 089 / 2192 2192 E-Mail: gegen-extremismus@stmi.bayern.de 217
  • Islamfeindlichkeit Islamfeindlichkeit Stürzenberger zeigt sich mit einem Hauptaktivisten der rechtsextremistischen Identitären Bewegung solidarisch Durch die virtuelle Verbreitung von speziell aufbereiteten
Verfassungsschutzrelevante Verfassungsschutzrelevante Islamfeindlichkeit Islamfeindlichkeit Stürzenberger zeigt sich mit einem Hauptaktivisten der rechtsextremistischen Identitären Bewegung solidarisch Durch die virtuelle Verbreitung von speziell aufbereiteten Videosequenzen erweitert Stürzenberger den medialen Wirkungsgrad seiner islamfeindlichen Agitation 218
  • Live-Auftritten finden ihre "Musikprodukte" als CD über den rechtsextremistischen Internethandel Verbreitung. Teilweise sind sie aber auch als MP3-Datei
Aufnahmepraxis bereit ist. Gleichwohl muss die Entwicklung aufmerksam beobachtet werden. Zu den bekanntesten Gruppen aus Mecklenburg-Vorpommern gehörten auch 2012 "Skalinger" (Raum Wolgast), die auch als "Die Liebenfels-Kapelle" in Erscheinung tritt, "Path of Resistance" (Raum Rostock), "Painful Awakening" (Raum Güstrow) und "Thrima" (Raum Nordvorpommern). Diese Bands werden zu Auftritten im Inund Ausland eingeladen. Neben diesen Live-Auftritten finden ihre "Musikprodukte" als CD über den rechtsextremistischen Internethandel Verbreitung. Teilweise sind sie aber auch als MP3-Datei direkt aus dem Internet herunterzuladen. Z. T. sind die Auftritte der Bands auch als Video über YouTube abrufbar. Die Botschaften sind klar. Dies zeigen allein schon die nachfolgenden Abbildungen. Die Band "Thrima" stellt einen optischen Bezug zur Hitlerjugend her. "Painful Awakening" ruft zum "Nationalen Widerstand" auf. 11 Quelle: YouTube Aufschlussreich sind in diesem Zusammenhang auch die Liedtexte. So droht "Die Liebenfels Kapelle" in dem Lied "Wir" auf der 2012 erschienenen CD "Erhebe deine Stimme" unverhohlen dem politischen Gegner: "Sagt was ihr wollt, ihr könnt uns nicht leiden. Ob Politclown, ob Bonze, ihr sucht uns zu meiden. Wir wollen kein Geld, wir wollen euch kalt. Den Zorn unserer Rache erfahrt ihr schon bald". 11 Internetseite der Band "Thrima", abgerufen am 14.12.2012
  • Landesamt für Verfassungsschutz für zulässig erklärt. Diese Entscheidung ist rechtskräftig. Die "Bürgerbewegung PAX Europa e.V." (BPE) führte
Verfassungsschutzrelevante Islamfeindlichkeit Verfassungsschutzbericht Bayern 2019 1. BÜRGERBEWEGUNG PAX EUROPA E. V. - LANDESVERBAND BAYERN (BPE BAYERN) Bei dem bayerischen Landesverband der "Bürgerbewegung PAX EUROPA e. V." (BPE Bayern) handelt es sich um eine verfassungsschutzrelevante islamfeindliche Bestrebung, die den Islam insgesamt als "vorsteinzeitliche, nazistische und frauenverachtende Ideologie" diffamiert. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat mit Beschluss vom 30. Juli 2015 die Beobachtung der BPE Bayern durch das Bayerische Landesamt für Verfassungsschutz für zulässig erklärt. Diese Entscheidung ist rechtskräftig. Die "Bürgerbewegung PAX Europa e.V." (BPE) führte 2019 in BPE-DeutschlandBayern - unter anderem in München, Nürnberg und Rosentour heim - deutlich mehr Veranstaltungen durch als in den Vorjahren. Die Veranstaltungen wurden vereinzelt auch als Teil einer "BPE-Deutschlandtour" propagiert. Dabei trat Michael Stürzenberger regelmäßig als Hauptredner auf. Nach eigenen Angaben gehört Stürzenberger, der bis Januar 2014 Vorsitzender der BPE Bayern war, dem Bundesvorstand der BPE an. Die Vorsitzende der BPE Bayern nahm regelmäßig an den Veranstaltungen teil und meldete auch einzelne Veranstaltungen an. Stürzenberger setzte bei einer Kundgebung mit Spaziergang am 17. Juni in München die Religion des Islam in die Nähe des islamistischen Terrorismus und verunglimpfte alle Muslime als potenzielle Extremisten und Terroristen: Denn ein Moslem, der sich mit seinem Koran beschäftigt, der das alles einsaugt, was da an gefährlichen Sachen drin steht, der kann nie ein guter Mensch werden. Der ist brandgefährlich, eine tickende Zeitbombe. (Transkription der wörtlichen Rede) 221
  • Zentren gewährleistet: - Gemeinsames Terrorismusabwehrzentrum (GTAZ) seit 2004 - Gemeinsames Abwehrzentrum Rechtsextremismus/Rechtsterrorismus (GAR) seit 2011 - Gemeinsames Extremismusund Terrorismusabwehrzentrum (GETZ) seit
Verhältnis von Verfassungsschutz und Polizei Verfassungsschutz und Polizeibehörden sind organisatorisch voneinander getrennt (vgl. SS 2 Absatz 2 LVerfSchG M-V). Somit steht die Ausübung polizeilicher oder strafprozessualer Eingriffsbefugnisse, z. B. die Durchsuchung von Personen oder Sachen, die Beschlagnahme oder Festnahme von Personen dem Verfassungsschutz nicht zu. Halten Mitarbeiter des Verfassungsschutzes ein polizeiliches Eingreifen für geboten, unterrichten sie die Polizei. Diese entscheidet, ob und ggf. wie sie in eigener Zuständigkeit tätig wird. Der Verfassungsschutz unterliegt - im Gegensatz zu Polizei und Staatsanwaltschaft - nicht dem Legalitätsprinzip, so dass er nicht in jedem Fall Strafverfolgungsmaßnahmen einleiten muss, wenn er Kenntnis von einer Straftat erlangt. Die Kompetenzverteilung lässt sich überblicksartig wie folgt darstellen: Verfassungsschutz Polizei Opportunitätsprinzip Legalitätsprinzip (grundsätzlich) Vorfeldaufklärung Gefahrenabwehr und Strafverfolgung nachrichtendienstliche Mittel, Eingriffsbefugnisse keine polizeilichen Eingriffsbefugnisse keine Zwangsmittel Einsatz von Zwangsmitteln Dieses organisatorische Trennungsgebot bedeutet jedoch nicht, dass Polizei, Strafverfolgungsbehörden und Verfassungsschutz nicht zusammenwirken dürfen. Im Sinne eines notwendigen ganzheitlichen Aufklärungsund Bekämpfungsansatzes extremistischer Bedrohungen ist eine informationelle Zusammenarbeit von Polizei und Verfassungsschutz im Rahmen der gesetzlichen Grundlagen unverzichtbar. Die notwendige Zusammenarbeit der verschiedenen Sicherheitsbehörden des Bundes und der Länder wird über die tägliche Arbeit hinaus auch über gemeinsame Zentren gewährleistet: - Gemeinsames Terrorismusabwehrzentrum (GTAZ) seit 2004 - Gemeinsames Abwehrzentrum Rechtsextremismus/Rechtsterrorismus (GAR) seit 2011 - Gemeinsames Extremismusund Terrorismusabwehrzentrum (GETZ) seit 2012
  • Soziales (IITS)..........................43 46 Islamisches Zentrum Hamburg e.V. Linksjugend ['solid
Anhang / Stichwortverzeichnis und Soziales (IITS)..........................43 46 Islamisches Zentrum Hamburg e.V. Linksjugend ['solid]...127, 128, 294 (IZH)..........54, 56, 57, 215, 283, 292 Luftsicherheitsgesetz (Luft-SiG)........................................233 J Jabhat al-Nusra (JaN) / Jabhat Fath M al-Sham (JFS)......8, 33, 35, 283, 292 Magda-Thürey-Zentrum (MTZ)..125, Jihadisten...................................27, 36 284 Junge Nationaldemokraten (JN). Maoist Komünist Partisi (MKP).....77, ..........161, 162, 166, 178, 283, 296 284 Marksist Leninist Komünist Partisi K (MLKP).....................................77, 293 Kalifat.........................................32, 49 Marxistische Abendschule (MASCH) Kameradenkreis Neonazis in .........10, 105, 124, 126, 284 Hamburg............131, 137, 150, 296 Militanz..............................................89 Köbele, Patrick...............................125 Milli Görüs-Bewegung (MGB)........59, Koma Civaken Kurdistan (KCK).....65, 292 66, 283, 293 Milli Istihbarat Teskilati (MIT)......210, Kommission für Verstöße der 227 Psychiatrie gegen Menschenrechte Milliyetci Hareket Partisi (MHP)....75, (KVPM)......200, 204, 208, 283, 296 80, 284, 293 Kommunistische Plattform Miscavige, David...........................203 (KPF)......................................124, 127 Mundlos, Uwe................................130 Konföderation der kurdischen Vereine in Europa N (KON-KURD)..................70, 283, 293 Nachrichtendienste, ausländische.... KONGRA GEL..........................65, 283 210, 214, 219, 222, 225 Kongress der kurdisch-demokraNachrichtendienstliches Informatischen Gesellschaft in Europa tionssystem (NADIS)......18, 22, 284 (KCDK-E)........................69, 283, 293 Narconon.........................................203 Kritische Infrastrukturen....236, 238 Nasrallah, Hassan.............................52 Nationaldemokratische Partei L Deutschlands (NPD).............11, 120, Legato - Fachstelle für religiös 132, 135, 137, 147, 157, 163, 189, begründete Radikalisierung...........48 284, 296 Libertäres Kommunikationsund Nationaler Widerstandsrat Iran Aktionszentrum "Schwarze Katze" (NWRI)...................................217, 284 (LKA)...............................................112 Nationalsozialistischer Untergrund Libertäres Zentrum (LIZ)....112, 283 (NSU).....10, 18, 130, 140, 141, 284 "LIES!"-Kampagne........3, 38, 39, 41, NAV-DEM.........70, 72, 73, 284, 293 289
  • undogmatische .......170, 281 Linke.........................................98, 294 Deutsche Kommunistische Partei (DKP).....................10, 124, 281, 294 B Deutsches Rechtsbüro (DRB) Bilal
Anhang / Stichwortverzeichnis Stichwortverzeichnis A Bozkurt..............................................79 [a2]-Hamburg...............119, 121, 294 Bundesamt für Migration und Abou-Nagie, Ibrahim.... ....38, 40, 46 Flüchtlinge (BAMF).........................48 Abtrimo........................132, 153, 156 Bundesamt für Sicherheit in der ADÜTDF...............9, 79, 82, 280, 293 Informationstechnik (BSI)............211 al-Baghdadi, Abu Bakr alias Kalif Bündnis gegen imperialistische Ibrahim.......................................32, 34 Aggression (BgiA).....104, 109, 280, al-Qaida (AQ)................8, 26, 33, 35, 294 280, 292 Bürgerbewegung pro NRW..........135 al-Qaida auf der arabischen Halbinsel (AQAH).................8, 35, 280, 292 C Anarchisten....9, 84, 87, 88, 93, 112 Citizens Commissions on Human Anschläge...........29, 30, 31, 67, 130, Rights (CCHR)......................204, 280 144, 158 Ciwanen Azad..................73, 75, 293 Antiimperialisten..9, 84, 87, 93, 104 Criminon..........................................203 Antiterrordatei (ATD)............18, 280 Criminon Deutschland e.V............205 Applied Scholastics (ApS)...........203, Cuspert, Denis.................................41 205, 280 Arbeiterpartei Kurdistans (PKK)....9, D 62, 65, 70, 74, 285, 293 Demokratische Partei der Völker Artgemeinschaft - Germanische (HDP).................................66, 68, 282 Glaubensgemeinschaft wesensgeDemokratischer Kongress der mäßer Lebensgestaltung e.V. (AGVölker (HDK)...........................70, 282 GGG) ...........11, 138, 181, 182, 295 Demokratisches GesellschaftszenAshura................................................52 trum der KurdenInnen in DeutschAssociation of Better Living and land (NAV-DEM)......................70, 293 Education (ABLE).................203, 280 Departement of Special Affairs Aufenthaltsverfahren......................23 (DSA)......................................205, 281 Ausreisen...................................26, 43 Der III. Weg..........11, 135, 146, 168, Autonome....4, 9, 87, 88, 93, 94, 95, 178, 295 98, 122 Deutsche Burschenschaft (DB) AVANTI - Projekt undogmatische .......170, 281 Linke.........................................98, 294 Deutsche Kommunistische Partei (DKP).....................10, 124, 281, 294 B Deutsches Rechtsbüro (DRB) Bilal................................40, 44, 45, 46 .......11, 186, 281, 295 Böhnhardt, Uwe............................130 Devrimci Halk Kurtulus Partisi287
  • Revolutionäre Volksbefreiungspartei-Front) DKP Deutsche Kommunistische Partei DRB Deutsches Rechtsbüro DSA Departement of Special Affairs DVU Deutsche Volksunion
Anhang / Abkürzungsverzeichnis CDK Koordination der kurdischen demokratischen Gesellschaft in Europa CDU Christlich Demokratische Union CETA Comprehensive Economic and Trade Agreement (Wirtschaftsund Handelsabkommen EU-Kanada) CSI Church of Scientology International D DB Deutsche Burschenschaft DGB Deutscher Gewerkschaftsbund DHKP-C Devrimci Halk Kurtulus Partisi-Cephe (Revolutionäre Volksbefreiungspartei-Front) DKP Deutsche Kommunistische Partei DRB Deutsches Rechtsbüro DSA Departement of Special Affairs DVU Deutsche Volksunion DWR Die wahre Religion E EA Ermittlungsausschuss EA Europäische Aktion EU Europäische Union EuGMR Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte F FAU Freie Arbeiterinnenund Arbeiter Union FSB Federalnaja sluschba Rossijkoi Federazii (Föderaler Dienst für Sicherheit der Russischen Föderation) FV Furkan Egitim ve hizmet vakfi (Furkan-Gemeinschaft) G G 10 Meint das geltende Gesetz zu Artikel 10 Grundgesetz (Gesetz zur Beschränkung des Brief-, Postund Fernmeldegeheimnisses) 281
  • Verfassungsschutzbericht Bayern 2019 Linksextremismus -- In der Nacht zum 24. April wurde das Büro einer Münchner Immobiliengesellschaft beschädigt. Ein Zeuge beobachtete
Verfassungsschutzbericht Bayern 2019 Linksextremismus -- In der Nacht zum 24. April wurde das Büro einer Münchner Immobiliengesellschaft beschädigt. Ein Zeuge beobachtete, wie drei schwarz gekleidete, vermummte Personen einen Gullideckel, Steine, eine schwarze Flüssigkeit und eine Dose Fisch gegen die Bürofenster warfen. Die Täter konnten unerkannt auf Fahrrädern fliehen. Der entstandene Sachschaden wird auf über 5.000 Euro geschätzt. -- Auch in der Nacht zum 25. April wurde ein Transporter einer Münchner Immobiliengesellschaft in Brand gesetzt. Der Pkw brannte vollständig aus. Ein weiteres, in der Nähe abgestelltes Fahrzeug wurde dadurch stark beschädigt. Der verursachte Schaden liegt bei etwa 20.000 Euro. -- Am 28. Juni wurden eine Hubarbeitsbühne und mehrere Paletten auf einer Baustelle in München in Brand gesetzt. Unbekannte drangen über Nacht auf die Baustelle ein und legten das Feuer. Der Sachschaden beläuft sich auf circa 15.000 Euro. -- Am 22. Juli bemerkten Passanten in München einen brennenden Pkw mit der Aufschrift einer Gebäudemanagementfirma. Die Flammen hatten im Inneren bereits den Fahrgastund Laderaum erreicht. Durch die massive Hitzeentwicklung wurde ein vor dem brennenden Fahrzeug geparkter Pkw eines Anwohners im Heckbereich beschädigt. Es entstand ein Schaden von 20.000 Euro. -- Am 14. November setzten unbekannte Täter Fahrkartenautomaten an zwei U-Bahnhaltestellen in München mittels Grillanzünder in Brand. Beide Automaten wurden erheblich beschädigt, der Schaden beläuft sich auf über 6.500 Euro. Die Brandanschläge stehen mutmaßlich in Zusammenhang mit der anarchistischen Kampagne "Fahr'Scheinfrei". Die Kampagne fordert eine kostenlose Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs, da einkommensschwächere Personen durch die steigenden Preise aus den Städten und vom öffentlichen Leben ausgeschlossen würden. Bereits seit mehreren Jahren werden im Namen der Kampagne immer wieder Straftaten gegen die Münchner Verkehrsgesellschaft begangen. -- Am 19. November steckten Unbekannte einen Sendemast auf dem Gelände der Deutschen Bahn in München in Brand. Das Feuer erreichte eine Höhe von 30 bis 40 Metern, ehe es von der Feuerwehr gelöscht werden konnte. Der Sachschaden beträgt mehrere hunderttausend Euro. 234
  • Betroffenen das Allgemeininteresse an der Übermittlung überwiegen. (2) Besondere Rechtsvorschriften, die Informationsübermittlungen zulassen, einschränken oder verbieten sowie die Verpflichtung
Anhang / Verfassungsschutzgesetz SS 21 Übermittlungsverbote und -einschränkungen (1) Die Übermittlung von Informationen nach diesem Abschnitt unterbleibt, wenn 1. eine Prüfung durch die übermittelnde Stelle ergibt, dass die Informationen zu vernichten sind oder einem Verwertungsverbot unterliegen oder für den Empfänger nicht mehr bedeutsam sind, 2. überwiegende Sicherheitsinteressen dies erfordern oder 3. für die übermittelnde Stelle erkennbar ist, dass unter Berücksichtigung der Art der Informationen und ihrer Erhebung die schutzwürdigen Interessen des Betroffenen das Allgemeininteresse an der Übermittlung überwiegen. (2) Besondere Rechtsvorschriften, die Informationsübermittlungen zulassen, einschränken oder verbieten sowie die Verpflichtung zur Wahrung gesetzlicher Geheimhaltungspflichten oder von Berufsoder besonderen Amtsgeheimnissen, die nicht auf gesetzlichen Vorschriften beruhen, bleiben unberührt. SS 22 Übermittlung personenbezogener Daten Minderjähriger (1) Personenbezogene Daten Minderjähriger vor Vollendung des 16. Lebensjahres dürfen nach den Vorschriften dieses Gesetzes übermittelt werden, wenn tatsächliche Anhaltspunkte dafür bestehen, dass der Minderjährige eine der in SS 3 des Artikel 10-Gesetzes genannten Straftaten plant, begeht oder begangen hat, im Übrigen, solange die Voraussetzungen der Speicherung nach SS 10 erfüllt sind. (2) Personenbezogene Daten Minderjähriger vor Vollendung des 16. Lebensjahres dürfen nach den Vorschriften dieses Gesetzes nicht an ausländische oder überoder zwischenstaatliche Stellen übermittelt werden. 272
  • Person Nutzungsdaten nach SS 20 Abs. 1 Satz 1 rechtswidrig verhalten hat oder ein darauf Nr. 2, Verkehrsdaten nach
Anhang Erteilung von Auskünften nach Absatz 2 Bestandsdaten nach SS 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2, eine Entschädigung entsprechend SS 23 des Verkehrsdaten nach SS 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 Justizvergütungsund -entschädigungsund Daten nach SS 20 Abs. 3 Satz 1 sowie für gesetzes zu gewähren. Ersuchen nach SS 20 Abs. 4. 3Der Einsatz nach(6) Anordnungen nach den Absätzen 1 bis 3 richtendienstlicher Mittel nach SS 14 Abs. 1 sowie Ersuchen nach Absatz 4 und die überSatz 1 Nrn. 4 bis 6 wird von der Leiterin oder mittelten Daten dürfen den betroffenen dem Leiter der Verfassungsschutzabteilung Personen oder Dritten von den Verangeordnet, im Vertretungsfall von der Verpflichteten nicht mitgeteilt werden. treterin oder dem Vertreter. 4 Die Gründe für (7) Den Verpflichteten ist es verboten, 1 die Anordnungen nach den Sätzen 1 bis 3 allein aufgrund einer Anordnung nach den sind zu dokumentieren. Absätzen 1 bis 3 einseitige Handlungen vor(2) 1Anordnungen nach Absatz 1 sind zu zunehmen, die für die betroffene Person befristen auf höchstens nachteilig sind und die über die Erteilung 1. drei Jahre in den Fällen des SS 14 Abs. 1 der Auskunft hinausgehen, insbesondere Satz 1 Nr. 6, ein Jahr in den Fällen der bestehende Verträge oder Geschäftsvervorübergehenden Inanspruchnahme bindungen zu beenden, ihren Umfang zu einer Vertrauensperson (SS 16 Abs. 2 beschränken oder ein Entgelt zu erheben Satz 2), oder zu erhöhen. 2Die Anordnung ist mit 2. drei Monate in den Fällen des SS 14 dem ausdrücklichen Hinweis auf dieses Abs. 1 Satz 1 Nrn. 7 bis 12, Verbot und darauf zu verbinden, dass 3. drei Monate bei der Erteilung von das Auskunftsersuchen nicht die Aussage Auskünften zu künftig anfallenden beinhaltet, dass sich die betroffene Person Nutzungsdaten nach SS 20 Abs. 1 Satz 1 rechtswidrig verhalten hat oder ein darauf Nr. 2, Verkehrsdaten nach SS 20 Abs. 2 gerichteter Verdacht besteht. Satz 1 Nr. 3 und Daten nach SS 20 Abs. 3 Satz 1. SS 21 2 Verlängerungen um jeweils höchstens Verfahrensvorschriften den in Satz 1 genannten Zeitraum sind zulässig, wenn die Voraussetzungen der (1) 1 Der Einsatz nachrichtendienstlicher Anordnung weiterhin erfüllt sind; Absatz 1 Mittel nach SS 14 Abs. 1 Satz 1 Nrn. 7 bis 12 gilt entsprechend. 3Satz 2 gilt nicht für die wird von der Fachministerin oder dem vorübergehende Inanspruchnahme einer Fachminister angeordnet, im VertretungsVertrauensperson (SS 16 Abs. 2 Satz 2). fall von der Staatssekretärin oder dem (3) 1Anordnungen und Verlängerungen Staatssekretär oder deren oder dessen Verdes Einsatzes nachrichtendienstlicher treterin oder Vertreter. Dasselbe gilt für die 2 Mittel nach SS 14 Abs. 1 Satz 1 Nrn. 7 Erteilung von Auskünften zu Nutzungsdaten bis 12 bedürfen der Zustimmung der nach SS 20 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, besonderen G 10 -Kommission. 2 Dasselbe gilt für 428
  • Abkommen zwischen den Parteien des Nordatlantikvertrags über die Rechtsstellung ihrer Truppen hinsichtlich der in der Bundesrepublik Deutschland stationierten ausländischen Streitkräfte
Anhang / Verfassungsschutzgesetz kräfte im Rahmen von Artikel 3 des Zusatzabkommens zu dem Abkommen zwischen den Parteien des Nordatlantikvertrags über die Rechtsstellung ihrer Truppen hinsichtlich der in der Bundesrepublik Deutschland stationierten ausländischen Streitkräfte vom 3. August 1959 (Bundesgesetzblatt II 1961 Seiten 1183, 1218) übermitteln. 2 Die Entscheidung für eine Übermittlung treffen der Präses der zuständigen Behörde oder die von ihm besonders ermächtigten Bediensteten des Landesamtes für Verfassungsschutz. 3 Der Empfänger ist darauf hinzuweisen, dass er die übermittelten Daten nur zur Verarbeitung für den Zweck erhält, zu dem sie ihm übermittelt wurden. SS 16 Übermittlung personenbezogener Daten an ausländische öffentliche Stellen 1 Das Landesamt für Verfassungsschutz darf personenbezogene Daten im Einvernehmen mit dem Bundesamt für Verfassungsschutz an ausländische öffentliche Stellen sowie an überoder zwischenstaatliche Stellen übermitteln, wenn die Übermittlung zur Erfüllung seiner Aufgaben oder zur Wahrung erheblicher Sicherheitsinteressen des Empfängers erforderlich ist. 2 Die Entscheidung für eine Übermittlung treffen der Präses der zuständigen Behörde oder die von ihm besonders ermächtigten Bediensteten des Landesamtes für Verfassungsschutz. 3 Die Übermittlung unterbleibt, wenn auswärtige Belange der Bundesrepublik Deutschland oder überwiegende schutzwürdige Interessen des Betroffenen entgegenstehen oder wenn dadurch gegen den Zweck eines deutschen Gesetzes verstoßen würde. 4 Der Empfänger ist darauf hinzuweisen, dass er die übermittelten Daten nur zur Verarbeitung für den Zweck erhält, zu dem sie ihm übermittelt wurden. SS 17 Übermittlung personenbezogener Daten an Stellen außerhalb des öffentlichen Bereichs (1) 1 Das Landesamt für Verfassungsschutz darf personenbezogene Daten an Personen oder Stellen außerhalb des öffentlichen Bereichs nicht übermitteln, es sei denn, dass die Übermittlung zum Schutz 266
  • Mitteilung ist auf die Rechtshat sie diese zu befristen. 4Auch jede weitere grundlage für den Einsatz des nachrichtenZurückstellung bedarf
Anhang SS 22 schutzwürdige Belange einer Person Mitteilung an betroffene Persogefährdet werden, nen 3. ihr überwiegende schutzwürdige Belange einer anderen betroffenen Person (1) 1 Die Verfassungsschutzbehörde hat entgegenstehen oder den Einsatz nachrichtendienstlicher Mittel 4. durch das Bekanntwerden des Einsatzes nach SS 14 Abs. 1 Satz 1 Nrn. 6 bis 12 des nachrichtendienstlichen Mittels der nach seiner Beendigung den betroffenen weitere Einsatz der in SS 14 Abs. 1 Satz 1 Personen mitzuteilen. 2 Dasselbe gilt für Nrn. 6 und 9 genannten Personen gefährObservationen nach SS 14 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4, det wird und deshalb die Interessen der soweit besondere für Observationszwecke betroffenen Person zurücktreten müssen. bestimmte technische Mittel eingesetzt 2 Wird die Mitteilung nicht innerhalb eines wurden. 3 Die Verfassungsschutzbehörde Jahres nach der Beendigung des Einsatzes hat auch die besonderen Auskunftsdes nachrichtendienstlichen Mittels oder der verlangen nach Erteilung der Auskunft den Erteilung der Auskunft vorgenommen, so betroffenen Personen mitzuteilen; dies gilt bedarf die Zurückstellung der Zustimmung nicht für Auskunftsverlangen zu einfachen der G 10 - Kommission. 3 Stimmt die Bestandsdaten nach SS 20 Abs. 2 Satz 1 G 10-Kommission der Zurückstellung zu, so Nr. 1. 4 In der Mitteilung ist auf die Rechtshat sie diese zu befristen. 4Auch jede weitere grundlage für den Einsatz des nachrichtenZurückstellung bedarf der Zustimmung der dienstlichen Mittels oder für das besondere G 10-Kommission; Satz 3 gilt entsprechend. Auskunftsverlangen und auf das Auskunfts- 5 Stimmt die G 10-Kommission der Zurückrecht nach SS 30 hinzuweisen. 5Die Sätze 1 stellung oder der weiteren Zurückstellung bis 4 gelten nicht, wenn für die Mitteilung nicht zu oder entfällt zwischenzeitlich der in unverhältnismäßiger Weise weitere Grund für die Zurückstellung, so ist die Mitpersonenbezogene Daten der betroffenen teilung unverzüglich von der VerfassungsPerson erhoben werden müssten. schutzbehörde vorzunehmen. 6 Die Sätze 2 (2) 1 Die Mitteilung wird zurückgestellt, bis 5 gelten nicht für die Mitteilung des Einsolange satzes nachrichtendienstlicher Mittel nach 1. eine Gefährdung des Zwecks des EinsatSS 14 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 und für die Mitzes des nachrichtendienstlichen Mittels teilung von besonderen Auskunftsverlangen oder des besonderen Auskunftsverzu Bestandsdaten nach SS 20 Abs. 1 Satz 1 langens nicht ausgeschlossen werden Nr. 1. 7 Wird in diesen Fällen die Mitteilung kann, nicht innerhalb von zwei Jahren nach der 2. durch das Bekanntwerden des EinsatErteilung der Auskunft vorgenommen, so zes des nachrichtendienstlichen Mittels ist die Zurückstellung unter Angabe des oder des besonderen AuskunftsverlanGrundes der oder dem Landesbeauftragten gens Leib, Leben, Freiheit oder ähnlich für den Datenschutz mitzuteilen. 430
  • Linksextremismus Verfassungsschutzbericht Bayern 2019 also eine neue Gesellschaft folgen: der Sozialismus. Den Sozialismus sah Lenin wiederum als Vorstufe des Kommunismus
  • große, für offen extremistische Strukturen innerhalb der Partei "DIE LINKE." zumindest eine prägende Rolle. Stalinismus Stalinismus ist Josef W. Stalins
Linksextremismus Verfassungsschutzbericht Bayern 2019 also eine neue Gesellschaft folgen: der Sozialismus. Den Sozialismus sah Lenin wiederum als Vorstufe des Kommunismus. Der Marxismus-Leninismus führt zwangsläufig zu einer revolutionären Umwälzung. Allerdings verfügt die Arbeiterklasse nach Lenin nicht über das notwendige politisch-revolutionäre Bewusstsein. Dieses müsse durch eine Kaderpartei aus Berufsrevolutionären (Avantgardeanspruch der kommunistischen Partei) vermittelt werden. In dieser Partei sind gemäß dem Grundsatz des "demokratischen Zentralismus" keine abweichenden Meinungen zu Parteibeschlüssen durch Fraktionen oder innerparteiliche Strömungen erlaubt. Für marxistisch-leninistische Kaderparteien wie die "Deutsche Kommunistische Partei" (DKP) spielt der Marxismus-Leninismus eine große, für offen extremistische Strukturen innerhalb der Partei "DIE LINKE." zumindest eine prägende Rolle. Stalinismus Stalinismus ist Josef W. Stalins (1878-1953) theoretische Weiterentwicklung des Marxismus-Leninismus zum dikta torischbürokratischen Herrschaftssystem der Sowjetunion. Entgegen der marxistischen Annahme, dass zum Sieg des Proletariats über das Bürgertum ("Bourgeoisie") eine gemeinsame Revolution der Proletarier aller Länder notwendig sei, ging Stalin davon aus, dass der Sozialismus unter der Führung der Sowjetunion vorbildhaft zuerst dort realisiert werden müsse. Mit dem von Stalin betriebenen Aufund Umbau der Sowjetunion zu einer sozialistischen Gesellschaftsordnung wurden unter anderem die "stalinistischen Säuberungen" legitimiert, denen Millionen Menschen zum Opfer gefallen sind. In Deutschland berufen sich die "Marxistisch-Leninistische Partei Deutschlands" (MLPD) und der "Arbeiterbund für den Wiederaufbau der KPD" (AB) auch auf die Ideen Stalins. Trotzkismus Das auf Leo Trotzki (1879-1940) zurückgehende Modell des Sozialismus ist keine in sich geschlossene, eigenständige Lehre, sondern eine Abwandlung des Marxismus-Leninismus. Sie entstand vor allem aus der Opposition von Trotzki zu Stalin. Wesentliche Elemente sind die Theorie der "permanenten Revolution", der Glaube an die Weltrevolution (im Unterschied zu Stalins "Sozialismus in einem Land"), das Ziel der Errichtung einer "Diktatur des Proletariats" in Form einer Rätedemokratie und das Festhalten am "proletarischen Internationalismus". 243
  • Verfassungsschutzbericht Bayern 2019 Linksextremismus Die charakteristische Strategie trotzkistischer Vereinigungen ist der Entrismus, d. h., sie versuchen, gezielt in andere Organisationen
  • 1968er-Bewegung, vor allem der in Westeuropa entstandenen "Neuen Linken" (sogenannten K-Gruppen). Heute bekennt sich lediglich die "Marxistisch-Leninistische
Verfassungsschutzbericht Bayern 2019 Linksextremismus Die charakteristische Strategie trotzkistischer Vereinigungen ist der Entrismus, d. h., sie versuchen, gezielt in andere Organisationen einzudringen und Einfluss auf politische Entscheidungen zu nehmen. So findet ihre eigene Ideologie Verbreitung über die unterwanderte Organisation. Maoismus Unter der Führung von Mao Tse-tung (1893-1976) wurde in China nach dem kommunistischen Sieg 1949 der Marxismus-Leninismus in einer von Sowjetrussland abweichenden Weise interpretiert und als kommunistische Ideologie weiterentwickelt. Der Maoismus sieht in China die ländliche Bevölkerung und nicht die städtische Arbeiterschaft als Träger des politischen Umsturzes. Die Weltrevolution sollte in einem Land der Dritten Welt durch einen Guerillakrieg bäuerlicher Partisanen ausgelöst werden. In einer Serie politischer Kampagnen ("Kulturrevolution") versuchte Mao Tse-tung, die chinesische Gesellschaft zu den revolutionären Zielen der Partei zu erziehen. Der ideologische Terror und die damit verbundenen "Säuberungsaktionen" forderten Millionen Tote. Die Ideen Maos waren Vorbild für große Teile der 1968er-Bewegung, vor allem der in Westeuropa entstandenen "Neuen Linken" (sogenannten K-Gruppen). Heute bekennt sich lediglich die "Marxistisch-Leninistische Partei Deutschlands" (MLPD) öffentlich zu Mao Tse-tung. Anarchismus Zum Anarchismus werden Ordnungsvorstellungen und Bestrebungen gerechnet, die auf die Abschaffung jeglicher Herrschaft von Menschen über Menschen abzielen. Das Feindbild aller, im Detail unterschiedlich ausgerichteter, anarchistischer Strömungen ist der Staat. Er gilt im anarchistischen Verständnis als repressive Zwangsinstanz, die zugunsten einer herrschaftsfreien Gesellschaft aufgelöst und zerschlagen werden müsse. Einer der bekanntesten Vordenker des Anarchismus ist Michail Alexandrowitsch Bakunin (1814 - 1876), ein russischer Revolutionär und Anarchist, der in Westeuropa lebte und von dort aus weltweit wirkte. Bakunin strebte nach einer herrschaftsfreien, dezentral organisierten Gesellschaft. Zur Umsetzung seiner Ideale setzte er auf gewaltsame Revolutionen. Aus den Ideen Bakunins entwickelte sich Ende des 19. Jahrhundert der sogenannte "Anarcho-Syndikalismus", ein System, in dem Gewerkschaften die Arbeiterschaft unabhängig von Staat 244
  • Betroffenen oder für eine gerichtliche Nachprüfung der Rechtmäßigkeit der Maßnahme von Bedeutung sein können, sind sie zu sperren
  • Löschung von Daten ist zu protokollieren. 11 Anderweitige Rechtsvorschriften über die Bearbeitung von personenbezogenen Daten aus den Vertrauensbereichen bleiben unberührt
Anhang / Verfassungsschutzgesetz 2. Abschnitt Erheben und weitere Verarbeitung von Informationen SS7 Befugnisse des Landesamtes für Verfassungsschutz (1) 1 Das Landesamt für Verfassungsschutz darf zur Erfüllung seiner Aufgaben Informationen erheben und weiter verarbeiten. 2 Es darf personenbezogene Daten auch für die Vorgangsverwaltung nutzen und verarbeiten. 3 Ist zum Zwecke der Datenerhebung die Übermittlung von personenbezogenen Daten unerlässlich, ist sie auf das unbedingt erforderliche Maß zu beschränken. 4 Schutzwürdige Interessen des Betroffenen dürfen nur in unvermeidbarem Umfang beeinträchtigt werden. (1a) 1 Die Erhebung von personenbezogenen Daten, die dem Kernbereich privater Lebensgestaltung oder einem Vertrauensverhältnis mit Berufsgeheimnisträgern oder zeugnisverweigerungsberechtigten Personen gemäß SSSS 53, 53a Strafprozessordnung zuzuordnen sind (Vertrauensbereiche), ist unzulässig. 2 Werden personenbezogene Daten aus diesen Vertrauensbereichen durch Maßnahmen unvermeidbar erfasst, so dürfen die Daten nicht weiter verarbeitet werden; sie sind unter Aufsicht eines Bediensteten mit der Befähigung zum Richteramt zu löschen oder zu vernichten. 3 Die Tatsache der Erhebung und die Löschung oder Vernichtung der Daten aus diesen Vertrauensbereichen ist zu dokumentieren. 4 In Zweifelsfällen entscheidet der Leiter des Landesamtes für Verfassungsschutz oder sein Stellvertreter, ob die Daten weiter verarbeitet werden dürfen. 5 Eine Weiterverarbeitung darf erst nach einer Berichterstattung an den Kontrollausschuss gemäß SS 26 erfolgen, sofern keine Gefahr im Verzug vorliegt. 6 Soweit die Daten für eine Mitteilung an den Betroffenen oder für eine gerichtliche Nachprüfung der Rechtmäßigkeit der Maßnahme von Bedeutung sein können, sind sie zu sperren. 7 Die gesperrten Daten dürfen nur zu den in Satz 6 genannten Zwecken verwendet werden. 8 Im Fall der Mitteilung an den Betroffenen sind die Daten erst zu löschen, wenn der Betroffene nach Ablauf eines Monats nach seiner Benachrichtigung keine Klage erhebt; auf diese Frist ist in der Mitteilung hinzuweisen. 9 Im Fall einer gerichtlichen Überprüfung sind die Daten nach deren Abschluss zu löschen. 10 Die Löschung von Daten ist zu protokollieren. 11 Anderweitige Rechtsvorschriften über die Bearbeitung von personenbezogenen Daten aus den Vertrauensbereichen bleiben unberührt. 249
  • Ordnung und die Bindung der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung an Gesetz und Recht, 3. das Recht auf Bildung
Anhang / Verfassungsschutzgesetz 2. die Bindung der Gesetzgebung an die verfassungsmäßige Ordnung und die Bindung der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung an Gesetz und Recht, 3. das Recht auf Bildung und Ausübung einer parlamentarischen Opposition, 4. die Verantwortlichkeit der Regierung gegenüber der Volksvertretung und ihre Ablösbarkeit, 5. die Unabhängigkeit der Gerichte, 6. der Ausschluss jeder Gewaltund Willkürherrschaft und 7. die im Grundgesetz konkretisierten Menschenrechte. SS6 Voraussetzung und Rahmen für die Tätigkeit des Landesamtes für Verfassungsschutz 1 Das Landesamt für Verfassungsschutz darf nur Maßnahmen ergreifen, wenn und soweit sie zur Erfüllung seiner Aufgaben erforderlich sind; dies gilt insbesondere für die Erhebung und weitere Verarbeitung personenbezogener Daten. 2 Von mehreren möglichen und geeigneten Maßnahmen hat es diejenige zu treffen, die den Einzelnen insbesondere in seinen Grundrechten und die Allgemeinheit voraussichtlich am wenigsten beeinträchtigt. 3 Eine geringere Beeinträchtigung ist in der Regel anzunehmen, wenn die Information aus allgemein zugänglichen Quellen oder durch eine behördliche Auskunft gewonnen werden kann. 4 Eine Maßnahme darf nicht zu einem Nachteil führen, der zu dem erstrebten Erfolg erkennbar außer Verhältnis steht. 5 Sie ist nur so lange zulässig, bis ihr Zweck erreicht ist oder sich zeigt, dass er nicht erreicht werden kann. 248

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