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"links or rechts" in den Verfassungsschutz Trends
  • Wesens elemente der freiheitlichen demokratischen Grundordnung (Menschenwürde, Demokratie, Rechtsstaat) wendet. Entscheidend sei, dass die Partei sich gezielt gegen diejenigen fundamentalen
Anhang sei von einem "beeinträchtigen" auszugehen, wenn eine Partei nach ihrem politischen Konzept mit hinreichender Intensität eine spürbare Gefährdung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung bewirkt. Ausreichend sei, dass sich die Partei gegen eines der Wesens elemente der freiheitlichen demokratischen Grundordnung (Menschenwürde, Demokratie, Rechtsstaat) wendet. Entscheidend sei, dass die Partei sich gezielt gegen diejenigen fundamentalen Prinzipien wendet, die für ein freiheitliches und demokratisches Zusammenleben unverzichtbar sind (BVerfGE 144, 20 (213f. Rn. 556)). Verbot verfassungsfeindlicher Organisationen/Verfassungswidrigkeit Ein Verbot eines Vereins ist nach Art. 9 Abs. 2 GG möglich, wenn der Zweck der Tätigkeit des Vereins den Strafgesetzen zuwiderläuft oder sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder den Gedanken der Völkerverständigung richtet. Erst wenn dies durch Verfügung der Verbotsbehörde festgestellt ist, wird nach SS 3 Abs. 1 Vereinsgesetz der Verein als verboten (Art. 9 Abs. 2 GG) behandelt. Ein Vereinsverbot wird durch den Landesbzw. Bundesinnenminister erlassen. Nach Art. 21 Abs. 2 GG sind Parteien, die nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgehen, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden, verfassungswidrig. Über die Frage der Verfassungswidrigkeit entscheidet das Bundesverfassungsgericht (Art. 21 Abs. 2 GG; SSSS 13 Nr. 2, 43 ff. BVerfGG). Die Hürden für ein Parteiverbot sind hoch. In der Bundesrepublik wurden bisher zwei Parteien verboten: 1952 die "Sozialistische Reichspartei" (SRP) und 1956 die "Kommunistische Partei Deutschlands" (KPD). Im Jahr 2003 wurde ein von Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat angestrengtes Verfahren zum Verbot der NPD eingestellt. Laut Bundesverfassungsgericht konnte zum Zeitpunkt der Einleitung des Verbotsverfahrens aufgrund der Beobachtung durch V-Personen der Verfassungsschutzbehörden, die als Mitglieder in Landesund Bundesvorständen der NPD fungierten, unmittelbar vor und während des Verbotsverfahrens nicht mehr von der Staatsfreiheit der NPD-Führung ausgegangen werden. 408
  • Urteil einen neuen Maßstab, der von der bisherigen Rechtsprechung zum Parteiverbot abweicht, vor allem zum KPD-Verbot im Jahr
Anhang Der von den Innenministern und -senatoren der Bundesländer am 03.12.2013 beim Bundesverfassungsgericht eingereichte Antrag auf Verbot der NPD und ihrer Unterorganisationen wurde am 17.01.2017 vom Zweiten Senat des Gerichts zurückgewiesen (BVerfGE 2 BvB 1/13). Grundlage für den Verbotsantrag waren die durch die Verfassungsschutzbehörden gesammelten Materialien über die NPD, die fortlaufend ergänzt wurden. Im Hinblick auf das gescheiterte Verbotsverfahren im Jahr 2003 wurden dafür alle V-Personen in den Führungsebenen der Partei zurückgezogen. Mit dem einstimmig gefassten Urteil wird der NPD jedoch höchstrichterlich bescheinigt, verfassungsfeindliche Ziele zu verfolgen. Ihr Ziel sei es, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beseitigen, so der damalige Gerichtspräsident Andreas Voß kuhle. Allerdings reiche eine verfassungsfeindliche Gesinnung allein für ein Verbot der NPD nicht aus. Die Partei müsse auch das Potenzial haben, ihre Ziele erfolgreich umzusetzen, wie es in der Urteilsbegründung weiter heißt. Zu den Zielen heißt es in der Urteilsbegründung: "Die NPD missachtet die Grundprinzipien, die für den freiheitlichen demokratischen Verfassungsstaat unverzichtbar sind. Ihre Ziele und das Verhalten ihrer Anhänger verstoßen gegen die Menschenwürde und den Kern des Demokratieprinzips und weisen Elemente der Wesensverwandtschaft mit dem historischen Nationalsozialismus auf. Die Programmatik der NPD ist auf die Beseitigung der fdGO gerichtet." (BVerfG NJW 2017, 611, 634 ff.) Das Bundesverfassungsgericht setzt mit dem Urteil einen neuen Maßstab, der von der bisherigen Rechtsprechung zum Parteiverbot abweicht, vor allem zum KPD-Verbot im Jahr 1956. "Anders als im KPD-Urteil kommt nach Auffassung des Senats ein Parteiverbot nur in Betracht, wenn eine Partei über hinreichende Wirkungsmöglichkeiten verfügt, die ein Erreichen der von ihr verfolgten verfassungsfeindlichen Ziele nicht völlig aussichtslos erscheinen lassen, und wenn sie von diesen Wirkungsmöglichkeiten auch Gebrauch macht", so Voßkuhle. Dies sei bei der NPD aber nicht der Fall248. 248 Weitere Ausführungen zum NPD-Verbot siehe Kapitel 2.9, Abschnitt "Die NPD ist verfassungsfeindlich". 409
  • Rechtsextremismus Verfassungsschutzbericht Bayern 2019 Der "III. Weg" sieht sich nach dem Drei-Säulen-Konzept nicht bloß als Wahlpartei, sondern
Rechtsextremismus Verfassungsschutzbericht Bayern 2019 Der "III. Weg" sieht sich nach dem Drei-Säulen-Konzept nicht bloß als Wahlpartei, sondern als "nationale Bewegung", die insbesondere auch auf der Straße ihre politischen Ansichten vertritt, sich kulturell betätigt und den Gemeinschaftsgeist über die reine Parteiarbeit hinaus durch Sportund Freizeitangebote vertiefen will. Strukturen Die Partei gliedert sich laut ihrer Satzung in die Gebietsverbände Süd, West und Mitte. Der Gebietsverband Süd besteht aus den Bundesländern Bayern und Baden-Württemberg. Ein Kreisverband ist die kleinste selbstständige Einheit der Partei. Die Satzung ermöglicht in Gebieten, in denen keine Untergliederungen bestehen, sogenannte "Stützpunkte" einzurichten. Ende 2019 bestanden bundesweit 18 Stützpunkte, davon fünf in Bayern. Die bayerischen Stützpunkte entsprechen weitgehend den bisherigen geografischen Schwerpunkten der verbotenen Vereinigung FNS. In Bayern bestehen folgende Stützpunkte: Stützpunkt Oberfranken Stützpunkt 01.02.2015 Mainfranken Coburg 13.09.2014 Bamberg Bayreuth Würzburg Nürnberg Stützpunkt Nürnberg/Fürth 29.03.2014 Regensburg Stützpunkt Ostbayern Ingolstadt 21.06.2014 Passau Landshut Neu-Ulm Augsburg Stützpunkt München/ München Oberbayern 23.03.2014 Traunstein Kempten 161
  • diesem Gesetz und anderen 3. Bestrebungen in der Bundesrepublik Rechtsvorschriften obliegenden Aufgaben Deutschland, die durch Anwendung von wahrnimmt (Verfassungsschutzabteilung). Gewalt
Anhang Erster Teil SS3 Allgemeine Vorschriften Aufgaben SS1 (1) Aufgabe der Verfassungsschutzbehörde Zweck des Verfassungsschutzes ist die Sammlung und Auswertung von Informationen, insbesondere von sachund Der Verfassungsschutz dient dem Schutz personenbezogenen Auskünften, Nachder freiheitlichen demokratischen Grundrichten und Unterlagen, über ordnung, des Bestandes und der Sicherheit 1. Bestrebungen, die gegen die freiheitlides Bundes und der Länder. che demokratische Grundordnung, den Bestand oder die Sicherheit des Bundes SS2 oder eines Landes gerichtet sind oder Zuständigkeit eine ungesetzliche Beeinträchtigung der Amtsführung der Verfassungsorgane (1) 1Verfassungsschutzbehörde ist das für des Bundes oder eines Landes oder Inneres zuständige Ministerium (Fachihrer Mitglieder zum Ziel haben, ministerium). 2Das Fachministerium unter2. sicherheitsgefährdende oder geheimhält eine Abteilung, die gesondert von dienstliche Tätigkeiten in der Bundesder für die Polizei zuständigen Abteilung republik Deutschland für eine fremde ausschließlich die der VerfassungsschutzMacht, behörde nach diesem Gesetz und anderen 3. Bestrebungen in der Bundesrepublik Rechtsvorschriften obliegenden Aufgaben Deutschland, die durch Anwendung von wahrnimmt (Verfassungsschutzabteilung). Gewalt oder darauf gerichtete Vorberei(2) 1 Verfassungsschutzbehörden anderer tungshandlungen auswärtige Belange Länder dürfen im Land Niedersachsen nur im der Bundesrepublik Deutschland gefährEinvernehmen mit der Verfassungsschutzden, behörde tätig werden. 2 Ihre Befugnisse 4. Bestrebungen, die gegen den Gedanbestimmen sich dabei nach den Vorschriften ken der Völkerverständigung (Artikel 9 dieses Gesetzes. Abs. 2 des Grundgesetzes) oder gegen (3) Die Verfassungsschutzbehörde darf das friedliche Zusammenleben der andere Verfassungsschutzbehörden nicht Völker (Artikel 26 Abs. 1 des Grundgeum Maßnahmen ersuchen, zu denen sie setzes) gerichtet sind. selbst nicht befugt ist. (2) 1Die Verfassungsschutzbehörde unterrichtet den Landtag und die Landesregierung über Art und Ausmaß von Bestrebungen und Tätigkeiten nach Absatz 1. 2Die Unterrichtung soll diese Organe in die Lage 414
  • Rechtsextremismus Verfassungsschutzbericht Bayern 2019 auf der Demonstration das Fronttransparent. Am Anfang der Demonstration liefen die Teilnehmer über eine Europaflagge
Rechtsextremismus Verfassungsschutzbericht Bayern 2019 auf der Demonstration das Fronttransparent. Am Anfang der Demonstration liefen die Teilnehmer über eine Europaflagge, um ihre Verachtung für die EU zu demonstrieren. Als Redner trat der Leiter des Gebietsverbands Süd, Walter Strohmeier, auf. Aktivisten des "III. Weg" führten in diesem Jahr unter dem MotAktivitäten zum to "Umweltschutz ist Heimatschutz" wiederholt Aktionen zum Umweltschutz Themenfeld Umweltschutz durch. So berichtete die Partei zu Anfang des Jahres über eine Aktion des Stützpunkts Nürnberg/ Fürth, bei der die Überreste von Silvesterraketen und Böllern eingesammelt wurden. Der Artikel verband diese Aktion mit der Kampagne "Tierfutter statt Böller", mit der die Partei seit einigen Jahren dazu aufruft, kein Geld für Feuerwerk auszugeben, sondern dieses stattdessen an Tierheime für Futter zu spenden. Aktivisten der Partei aus Ingolstadt übergaben laut eigener Berichterstattung Anfang des Jahres eine Futterspende an ein lokales Tierheim und stellten im Juni ein "Insektenhotel" auf. Auf ihrer Webseite berichtete die Partei auch immer wieder über Flyerverteilungen zum Thema Umweltschutz, wie etwa in Bad Grönenbach, Unterschleißheim oder in Haberskirch. Auch in diesem Jahr führten Aktivisten der Partei wieder soge"Nationale Streifen" nannte "nationale Streifen" in Bayern durch. Anlass für eine "Naaus Anlass von tionale Streife" und Flyerverteilung in Augsburg im Juni war die Sexualdelikten Verurteilung von zwei Asylbewerbern wegen einer Vergewaltigung. Eine weitere Streife in München im Juli wurde in einen Zusammenhang gestellt mit einem Sexualdelikt, das mutmaßlich durch einen bereits vorbestrafen Sexualstraftäter an einem minderjährigen Mädchen begangen wurde. Eine "Nationale Streife" im September in Petershausen sei laut Homepage ebenfalls als Reaktion auf ein Sexualdelikt eines Flüchtlings erfolgt. Die bayerischen Stützpunkte beteiligten sich wieder an bundesweiten Kampagnen der Partei. So führten Aktivisten der Partei Anfang September an mehreren Orten in Bayern anlässlich einer Kampagnenwoche unter dem Motto "Deutschland ist größer als die BRD" mehrere Aktionen durch. Diese Kampagne ist ein Beispiel für die revisionistische Ideologie der Partei. Ausweislich Punkt 10 ihres Parteiprogramms geht der "III. Weg" immer noch von einem Deutschland aus, das über das Gebiet der Bundesrepublik hinausgeht und Teile heutiger osteuropäischer Staaten, vor allem Polens, umfasst. Die Aktionen wurden daher an Denkmälern für die vertriebenen Deutschen aus den ehemaligen Ostgebieten durchgeführt, um dort der Vertreibungen zu gedenken. Im Rahmen der Aktionen wurden Kerzen abgestellt, Flyer angebracht und themenbezogene Vorträge gehalten. Darüber hinaus wurden an verschiedenen Orten in Bayern Flyer zur Kampagne verteilt. 163
  • diese Personen unter Verletzung des SS 203 des Strafgesetzbuches rechtswidrig an die Verfassungsschutzbehörde weiterzugeben beabsichtigen, dürfen von dieser nicht entgegengenommen
Zeugnisverweigerungsrecht bezieht; Informationen, die diese Personen unter Verletzung des SS 203 des Strafgesetzbuches rechtswidrig an die Verfassungsschutzbehörde weiterzugeben beabsichtigen, dürfen von dieser nicht entgegengenommen werden. (2) Die Mittel nach Absatz 1 dürfen nur angewendet werden, wenn 1. die Voraussetzungen des SS 9 Abs. 1 Nr. 1, 2 oder 3 vorliegen, 2. sich ihr Einsatz gegen Dritte richtet, deren Einbeziehung in eine solche Maßnahme unumgänglich ist, um auf diese Weise Erkenntnisse über sicherheitsgefährdende oder geheimdienstliche Tätigkeiten für eine fremde Macht oder Bestrebungen zu gewinnen, die durch Anwendung von Gewalt oder darauf gerichtete Vorbereitungshandlungen gegen die im SS 5 Abs. 1 Nr. 1 und 3 genannten Schutzgüter gerichtet sind oder 3. dies zur Abschirmung der Mitarbeiter, Einrichtungen, Gegenstände und Nachrichtenzugänge des Verfassungsschutzes gegen sicherheitsgefährdende oder geheimdienstliche Tätigkeiten erforderlich ist. Die Mittel nach Absatz 1 Satz 1 Nr. 9 und 10 dürfen auch für Vertrauensleute angewendet werden, wenn dies zur Erfüllung eines dienstlichen Auftrags oder zu ihrem Schutz erforderlich ist. (3) Die Anwendung nachrichtendienstlicher Mittel gemäß Absatz 1 ist unzulässig, wenn die Informationsbeschaffung auf andere, die betroffene Person weniger beeinträchtigende Weise möglich ist. Eine geringere Beeinträchtigung ist in der Regel anzunehmen, wenn die Daten aus allgemein zugänglichen Quellen oder durch Übermittlung nach SS 24 gewonnen werden können. Die Anwendung nachrichtendienstlicher Mittel darf nicht außer Verhältnis zur Bedeutung des aufzuklärenden Sachverhaltes stehen. Die Verfassungsschutzbehörde darf die mit nachrichtendienstlichen Mitteln erhobenen Daten nur für die in SS 9 Abs. 1 genannten Zwecke nutzen. Daten, die für diese Zwecke nicht erforderlich sind, sind unverzüglich zu löschen. Sind diese Daten mit anderen, für die in SS 9 Abs. 1 genannten Zwecke erforderlichen Daten derart verbunden, dass sie nicht oder nur mit einem unverhältnismäßig großen Aufwand getrennt werden können, so sind diese Daten zu sperren; sie dürfen nicht mehr genutzt werden. (4) Wirkt die Verfassungsschutzbehörde an Sicherheitsüberprüfungen im Sinne des SS 5 Abs. 3 Nr. 1 mit, so darf sie nur das nachrichtendienstliche Mittel der Tarnung von Mitarbeitern anwenden. (5) Die Behörden des Landes sowie die Kommunalbehörden sind verpflichtet, der Verfassungsschutzbehörde Hilfe für Tarnungsmaßnahmen zu leisten. (6) Die Anwendung des nachrichtendienstlichen Mittels nach Absatz 1 Nr. 7 bedarf im Einzelfall der Zustimmung des Innenministers, im Falle seiner Verhinderung der des Staatssekretärs, und der Zustimmung der nach dem Ausführungsgesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern zu dem aufgrund von Artikel 10 Abs. 2 Satz 1 des Grundgesetzes erlassenen Bundesgesetzes gebildeten Kommission; bei Gefahr im Verzug ist unverzüglich die Genehmigung dieser Kommission nachträglich einzuholen. Die durch solche Maßnahmen erhobenen personenbezogenen Daten dürfen nur nach Maßgabe des aufgrund von Artikel 10 Abs. 2 Satz 1 des Grundgesetzes erlassenen Bundesgesetzes verwendet werden. (7) Die Verfassungsschutzbehörde darf unter den Voraussetzungen des SS 24a Abs. 2 technische Mittel zur Ermittlung des Standortes eines aktiv geschalteten Mobilfunkendgerätes und zur Ermittlung der Geräteoder Kartennummer einsetzen. Die Maßnahme ist nur zulässig, wenn ohne Einsatz technischer Mittel nach Satz 1 die Ermittlung des Standortes oder die Ermittlung der Geräteoder Kartennummer aussichtslos oder wesentlich erschwert wäre. Sie darf sich nur gegen die in SS 24a Abs. 3 Nr. 1 und 2 Buchstabe b bezeichneten Personen richten. Für die Verarbeitung der Daten ist SS 4 des Artikel 10Gesetzes entsprechend anzuwenden. Personenbezogene Daten eines Dritten dürfen anlässlich solcher Maßnahmen nur erhoben werden, wenn dies aus technischen Gründen zur Erreichung des Zweckes nach Satz 1 unvermeidbar ist. Sie unterliegen einem absoluten Verwendungsverbot und sind nach Beendigung der Maßnahme unverzüglich zu löschen. SS 24a Abs. 4 bis 6 gilt entsprechend. Das Grundrecht des Brief-, Postund Fernmeldegeheimnisses (Artikel 10 des Grundgesetzes) wird insoweit eingeschränkt. SS 11
  • Verfassungsschutzbericht Bayern 2019 Rechtsextremismus Der Dritte Weltkrieg ist schon lange im Gange, nur keiner bemerkt es. Nicht mit Panzern oder
  • Landesverbands veröffentlicht werden, sind diesem zuzurechnen. 6.6 Partei DIE RECHTE - Partei für Volksabstimmung, Souveränität und Heimatschutz Deutschland Bayern Mitglieder
  • Dortmund München Die im Jahr 2012 gegründete Partei "DIE RECHTE" ist neonazistisch ausgerichtet, ein Großteil der Mitglieder - auch in Führungspositionen
  • Neonaziszene. Ein politisch ideologischer Schwerpunkt der Partei "DIE RECHTE
Verfassungsschutzbericht Bayern 2019 Rechtsextremismus Der Dritte Weltkrieg ist schon lange im Gange, nur keiner bemerkt es. Nicht mit Panzern oder Kampfjets, sondern durch kulturfremde Eindringlinge. Straffällige Migranten bezeichnete Ehrl als "Verbrechergesindel'" und forderte den Vollzug des Bibelspruches "'Wer mit den Schwert lebt, wird durch das Schwert umkommen.' Hier sollte kein Pardon gegeben werden, so weiland Friedrich II." (Fehler aus dem Original übernommen) Auch geschichtsrevisionistische Ansätze verbindet der Vorsitzende mit zynischen, menschenverachtenden Empfehlungen: Kein Land der Erde kultiviert einen so erbärmlichen Schuldkult wie Deutschland. Selbstgeißler wie Göring-Eckhard, Claudia Roth, Isabell Vandre, die kreischenden WaIpurgis-Herren-Antifantinnen und allen anderen Deutschenhassern sollte man geschlossen zur Fortbildung nach Nordkorea abschieben. Die zahlreichen verfassungsfeindliche Aussagen seines Vorsitzenden, die auf der Internetseite des bayerischen Landesverbands veröffentlicht werden, sind diesem zuzurechnen. 6.6 Partei DIE RECHTE - Partei für Volksabstimmung, Souveränität und Heimatschutz Deutschland Bayern Mitglieder und Einzelpersonen Sympathisanten Vorsitzender Sascha Krolzig, Philipp Hasselbach Sven Skoda Gründung 2012 24. Mai 2015 Sitz Dortmund München Die im Jahr 2012 gegründete Partei "DIE RECHTE" ist neonazistisch ausgerichtet, ein Großteil der Mitglieder - auch in Führungspositionen - stammt aus der Neonaziszene. Ein politisch ideologischer Schwerpunkt der Partei "DIE RECHTE" ist die 166
  • Bestrebungen im Sinne des SS 3 1. das Recht des Volkes, die Staatsgewalt
  • vollziehenden Gewalt und Personenzusammenschluss. 2 Für einen der Rechtsprechung auszuüben und die Personenzusammenschluss handelt, wer Volksvertretung in allgemeiner, unmitihn
Anhang versetzen, die erforderlichen Maßnahmen Einzelpersonen, die nicht in einem oder für zu treffen. einen Personenzusammenschluss handeln, (3) 1Die Verfassungsschutzbehörde klärt sind Bestrebungen im Sinne des SS 3 Abs. 1 die Öffentlichkeit auf der Grundlage ihrer Nr. 1, 3 oder 4, wenn sie auf Anwendung Auswertungsergebnisse durch zusammenvon Gewalt gerichtet oder aufgrund ihrer fassende Berichte und andere Maßnahmen Wirkungsweise geeignet sind, ein Schutzgut über Bestrebungen und Tätigkeiten nach dieses Gesetzes erheblich zu beschädigen. Absatz 1 auf. Sie tritt solchen Bestrebungen 2 (2) Im Sinne des SS 3 Abs. 1 Nr. 1 sind und Tätigkeiten auch durch Angebote zur 1. Bestrebungen gegen den Bestand des Information und zum Ausstieg entgegen. Bundes oder eines Landes: solche, die (4) Die Verfassungsschutzbehörde wirkt mit darauf gerichtet sind, die Freiheit des 1. bei der Sicherheitsüberprüfung von PerBundes oder eines Landes von fremder sonen nach Maßgabe des NiedersächsiHerrschaft aufzuheben, ihre staatliche schen Sicherheitsüberprüfungsgesetzes, Einheit zu beseitigen oder ein zu ihnen 2. bei technischen Sicherheitsmaßnahgehörendes Gebiet abzutrennen; men zum Schutz von im öffentlichen 2. Bestrebungen gegen die Sicherheit des Interesse geheimhaltungsbedürftigen Bundes oder eines Landes: solche, die Tatsachen, Gegenständen oder Erkenntdarauf gerichtet sind, den Bund, Länder nissen gegen die Kenntnisnahme durch oder deren Einrichtungen in ihrer FunkUnbefugte, tionsfähigkeit erheblich zu beeinträchti3. bei der Überprüfung von Personen in gen; sonstigen gesetzlich vorgesehenen 3. Bestrebungen gegen die freiheitliche Fällen, demokratische Grundordnung: solche, 4. bei einer im öffentlichen Interesse liedie darauf gerichtet sind, einen der in genden Überprüfung von Personen mit Absatz 3 genannten Verfassungsgrundderen Einverständnis. sätze zu beseitigen oder außer Geltung zu setzen. SS4 (3) Zur freiheitlichen demokratischen GrundBegriffsbestimmungen ordnung im Sinne des SS 3 Abs. 1 Nr. 1 zählen: (1) 1 Bestrebungen im Sinne des SS 3 1. das Recht des Volkes, die Staatsgewalt Abs. 1 Nrn. 1, 3 und 4 sind politisch in Wahlen und Abstimmungen und bestimmte, zielund zweckgerichtete Verdurch besondere Organe der Gesetzhaltensweisen in einem oder für einen gebung, der vollziehenden Gewalt und Personenzusammenschluss. 2 Für einen der Rechtsprechung auszuüben und die Personenzusammenschluss handelt, wer Volksvertretung in allgemeiner, unmitihn in seinen Bestrebungen nachdrücktelbarer, freier, gleicher und geheimer lich unterstützt. 3 Verhaltensweisen von Wahl zu wählen, 415
  • Bestimmung zum Beobachtungsobjekt Bindung der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung an Gesetz und SS6 Recht, Beobachtungsobjekt 3. das Recht
Anhang 2. die Bindung der Gesetzgebung an die Zweiter Teil verfassungsmäßige Ordnung und die Bestimmung zum Beobachtungsobjekt Bindung der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung an Gesetz und SS6 Recht, Beobachtungsobjekt 3. das Recht auf Bildung und Ausübung einer parlamentarischen Opposition, (1) 1Beobachtungsobjekt ist ein Personen4. die Ablösbarkeit der Regierung und zusammenschluss oder eine Einzelperson ihre Verantwortlichkeit gegenüber der nach SS 4 Abs. 1, der oder die zur Erfüllung Volksvertretung, der Aufgabe nach SS 3 Abs. 1 Nrn. 1, 3 und 4 5. die Unabhängigkeit der Gerichte, planmäßig beobachtet und aufgeklärt wird. 6. der Ausschluss jeder Gewaltund Will- 2 Voraussetzung für die Bestimmung zum kürherrschaft und Beobachtungsobjekt sind Tatsachen, die, ins7. die im Grundgesetz konkretisierten gesamt betrachtet und unter Einbeziehung Menschenrechte. nachrichtendienstlicher Erfahrungen aus (4) Eine Gefährdung auswärtiger Belange vergleichbaren Fällen, das Vorliegen einer im Sinne des SS 3 Abs. 1 Nr. 3 liegt nur Bestrebung nach SS 3 Abs. 1 Nr. 1, 3 oder 4 dann vor, wenn die Gewalt innerhalb der belegen. Bundesrepublik Deutschland angewendet (2) 1 Das Beobachtungsobjekt wird von oder vorbereitet wird und sie sich gegen der Fachministerin oder dem Fachminister die politische Ordnung oder Einrichtungen bestimmt, im Vertretungsfall von der Staatsanderer Staaten richtet oder richten soll. sekretärin oder dem Staatssekretär oder (5) Gewalt im Sinne dieses Gesetzes ist deren oder dessen Vertreterin oder Verdie erhebliche, aggressive und unmitteltreter. 2Die Gründe sind zu dokumentieren. bar gegen Personen oder fremde Sachen 3 Die Bestimmung ist auf höchstens vier gerichtete Anwendung physischer Kraft. Jahre zu befristen. 4 Die Verlängerung der Bestimmung um jeweils höchstens vier Jahre SS5 ist zulässig, wenn die Voraussetzung des Trennungsgebot Absatzes 1 Satz 2 weiterhin erfüllt ist; die Sätze 1 und 2 gelten entsprechend. 5 Wird 1 Polizeiliche Befugnisse oder Weisungsdie Bestimmung nicht verlängert, so ist die befugnisse stehen der VerfassungsschutzBeobachtung und Aufklärung unverzüglich behörde zur Erfüllung ihrer Aufgaben nicht zu beenden; die zu dem Beobachtungszu. 2Sie darf die Polizei nicht um Maßnahmen objekt gespeicherten personenbezogenen ersuchen, zu denen sie selbst nicht befugt Daten sind nach Maßgabe des SS 28 zu ist, auch nicht im Wege der Amtshilfe. löschen. (3) 1 Spätestens z wei Jahre nach der Bestimmung zum Beobachtungsobjekt oder 416
  • löschen. 3 Die Tatsache, dass allgemeinen Rechtsvorschriften gebunden. Daten aus dem Kernbereich privater Lebens- 2 Bei der Verarbeitung von personengestaltung
Anhang ohne dass ein Verdachtsobjekt oder ein nicht nur zufällig Daten erhoben werden, die Beobachtungsobjekt bestimmt wird, so ist die dem Kernbereich privater Lebensgestaltung Prüfung unverzüglich zu beenden; die in der zuzurechnen sind. Verdachtsgewinnungsphase gespeicherten (2) 1 Wenn sich während einer bereits personenbezogenen Daten sind nach Maßlaufenden Datenerhebung tatsächliche gabe des SS 28 zu löschen. 4SS 6 Abs. 5 gilt Anhaltspunkte dafür ergeben, dass Daten aus entsprechend. dem Kernbereich privater Lebensgestaltung erhoben werden, ist die Datenerhebung unverzüglich und so lange wie erforderlich Dritter Teil zu unterbrechen, soweit dies informationsBefugnisse zur Datenverarbeitung technisch möglich ist und dadurch die Datenerhebung den betroffenen Personen nicht bekannt wird. 2 Bereits erhobene Erstes Kapitel Daten aus dem Kernbereich privater LebensAllgemeine Vorschriften gestaltung dürfen nicht gespeichert, verändert, verwendet oder übermittelt werden; SS9 sie sind unverzüglich unter Aufsicht einer Grundsatz der oder eines besonders bestellten, mit der Verhältnismäßigkeit Auswertung nicht befassten Beschäftigten, die oder der die Befähigung zum Richter- 1 Die Verfassungsschutzbehörde ist an die amt hat, zu löschen. 3 Die Tatsache, dass allgemeinen Rechtsvorschriften gebunden. Daten aus dem Kernbereich privater Lebens- 2 Bei der Verarbeitung von personengestaltung erhoben wurden, und deren bezogenen Daten hat sie von mehreren Löschung sind zu dokumentieren. 4 Die in der geeigneten Maßnahmen diejenige zu Dokumentation enthaltenen Daten dürfen wählen, die betroffene Personen vorausausschließlich zur Datenschutzkontrolle versichtlich am wenigsten beeinträchtigt. 3Eine wendet werden. 5Sie sind zu löschen, wenn Maßnahme darf keinen Nachteil herbeiseit einer Mitteilung nach SS 22 Abs. 1 ein führen, der erkennbar außer Verhältnis zu Jahr vergangen ist oder es einer Mitteilung dem beabsichtigten Erfolg steht. gemäß SS 22 Abs. 3 endgültig nicht bedarf, frühestens jedoch zwei Jahre nach der SS 10 Dokumentation. Schutz des Kernbereichs priva(3) Ergeben sich erst bei der Speicherung, ter Lebensgestaltung Veränderung oder Verwendung von Daten tatsächliche Anhaltspunkte dafür, dass Daten (1) Eine Datenerhebung dar f nicht dem Kernbereich privater Lebensgestaltung angeordnet werden, wenn tatsächliche zuzurechnen sind, so gilt Absatz 2 Sätze 2 Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass dadurch bis 5 entsprechend. 418
  • Länder. Den staatlichen Stellen soll ermöglicht werden, rechtzeitig die erforderlichen Maßnahmen zur Abwehr dieser Gefahren zu treffen. (3) Die Verfassungsschutzbehörde
  • durch Unbefugte. (4) Die Verfassungsschutzbehörde ist an die allgemeinen Rechtsvorschriften gebunden ( Artikel 20 des Grundgesetzes
SS4 Zusammenarbeit (1) Die Verfassungsschutzbehörde ist verpflichtet, mit Bund und Ländern in Angelegenheiten des Verfassungsschutzes zusammenzuarbeiten. Die Zusammenarbeit besteht insbesondere in gegenseitiger Unterstützung und Information sowie in der Unterhaltung gemeinsamer Einrichtungen. (2) Die Verfassungsschutzbehörden anderer Länder dürfen im Geltungsbereich dieses Gesetzes nur im Einvernehmen, der Bund nach Maßgabe bundesrechtlicher Vorschriften nur im Benehmen mit der Verfassungsschutzbehörde Mecklenburg-Vorpommerns tätig werden. SS5 Aufgaben des Verfassungsschutzes (1) Zur Erfüllung ihrer Aufgabe sammelt und wertet die Verfassungsschutzbehörde sachund personenbezogene Daten, insbesondere Auskünfte, Nachrichten und Unterlagen aus über 1. Bestrebungen, die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung, den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes gerichtet sind oder eine ungesetzliche Beeinträchtigung der Amtsführung der Verfassungsorgane des Bundes oder eines Landes oder ihrer Mitglieder zum Ziel haben, 2. sicherheitsgefährdende oder geheimdienstliche Tätigkeiten im Geltungsbereich des Grundgesetzes für eine fremde Macht im Geltungsbereich dieses Gesetzes, 3. Bestrebungen im Geltungsbereich des Grundgesetzes, die durch Anwendung von Gewalt oder darauf gerichtete Vorbereitungshandlungen auswärtige Belange der Bundesrepublik Deutschland gefährden, 4. Bestrebungen, die gegen den Gedanken der Völkerverständigung (Artikel 9 Abs. 2 des Grundgesetzes) oder gegen das friedliche Zusammenleben der Völker (Artikel 26 Abs. 1 des Grundgesetzes) gerichtet sind. (2) Die Verfassungsschutzbehörde informiert die zuständigen Stellen und die Öffentlichkeit über Gefahren für die freiheitliche demokratische Grundordnung, den Bestand und die Sicherheit des Bundes und der Länder. Den staatlichen Stellen soll ermöglicht werden, rechtzeitig die erforderlichen Maßnahmen zur Abwehr dieser Gefahren zu treffen. (3) Die Verfassungsschutzbehörde wirkt mit 1. bei der Sicherheitsüberprüfung von Personen nach Maßgabe des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes vom 22. Januar 1998 (GVOBl. M-V S. 114, 195), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 28. Januar 2009 (GVOBl. M-V S. 82), sowie bei Zuverlässigkeitsüberprüfungen in den übrigen gesetzlich bestimmten Fällen, 2. bei technischen Sicherheitsmaßnahmen zum Schutz von im öffentlichen Interesse geheimhaltungsbedürftigen Tatsachen, Gegenständen oder Erkenntnissen gegen die Kenntnisnahme durch Unbefugte. (4) Die Verfassungsschutzbehörde ist an die allgemeinen Rechtsvorschriften gebunden ( Artikel 20 des Grundgesetzes).
  • Rechtsextremismus Verfassungsschutzbericht Bayern 2019 An dem Infostand in Mering konnten auch Vertreter der AfD-internen Sammlungsbewegung "Der Flügel" festgestellt werden
Rechtsextremismus Verfassungsschutzbericht Bayern 2019 An dem Infostand in Mering konnten auch Vertreter der AfD-internen Sammlungsbewegung "Der Flügel" festgestellt werden. Auf verteilten Flyern und Transparenten forderten die Aktivisten der IB die "Remigration" von Flüchtlingen und die Schaffung von Ausreisezentren. Ebenso nutzte die IB Schwaben eine Bürgerversammlung der Gemeinde Mering am 27. März, bei der über die zu diesem Zeitpunkt noch in Planung befindliche Außenstelle des Ankerzentrums informiert wurde, als Plattform für eine Transparentaktion. So zeigten die Aktivisten ein Transparent, auf dem "Perspektiven in den Heimatländern schaffen #Ausreisezentrum" zu lesen war, und verteilten Flyer an die anwesenden Bürger. Am 17. April überhängten Aktivsten der IB eine Bautafel in unmittelbarer Nähe der geplanten Außenstelle. Auf der fingierten Tafel war eine Falschankündigung zu lesen, wonach an Stelle der Unterkunft für Flüchtlinge ein neuer Kindergarten gebaut werden sollte. Zusätzlich verteilten die Aktivisten Flyer in der Nähe des entstehenden Ankerzentrums, auf denen ebenfalls die fingierte Meldung über die Errichtung eines Kindergartens aufgedruckt war. Mit dieser Aktion versuchte sich die IB Schwaben als Vertreter der Interessen der Bürger zu inszenieren. Auf der Homepage der IB Schwaben wurde über ein "Vernetzungstreffen" am 1. Juni in Süddeutschland berichtet. Unter dem Motto "Die Rückeroberung des politischen Vorfelds" nahmen nach Angaben der IB rund 60 Personen an der Veranstaltung teil. Neben der IB selbst und der der IB nahstehenden Initiative "Ein Prozent" wurden das Immobilienprojekt "Schanze Eins", das ebenfalls Bezüge zur IB aufweist, sowie die patriotische Gewerkschaft "Zentrum Automobil" vorgestellt. Zudem präsentierte sich die lokale "Bürgerinitiative Wertingen". Auf der Homepage der IB Schwaben heißt es, dass mit diesem Treffen ein "wichtiger Grundstein für die Organisation eines süddeutschen Widerstandnetzwerkes" gelegt wurde. Im Rahmen einer bundesweiten Kampagne brachte die IB SchwaBundesweite ben auch in Augsburg mehrmals an öffentlichen Plakatständern Kampagne zur Plakate mit der Aufschrift "Go Home, Der Krieg ist vorbei, Syrien Remigration braucht dich" an. Die Plakate waren mit einem Lambda-Symbol der IB und der Internetadresse www.remigration.net versehen. Aufgrund der professionellen Aufmachung der Plakate fiel deren tatsächliche Urheberschaft bei flüchtiger Betrachtung nicht direkt ins Auge, sodass durch die Plakate suggeriert wurde, es würde sich hier um eine offizielle Werbung für eine Rückkehr von Flüchtlingen handeln. 171
  • Verfassungsschutzbericht Bayern 2019 Rechtsextremismus Eine ähnliche Aktion führten Aktivisten der IB Schwaben in Augsburg im Nachgang zu einem Angriff eines
  • Kampagne der IB unter dem Motto "Schreibtischtäter benennen - Gegen linke Gewalt". Diese richtete sich gegen Medien und Parteien
  • Sicht der IB "linke" Gewalt verharmlosen. Am Morgen des 14. Januar wurden mehrere Medienund Verlagshäuser sowie Parteibüros plakatiert. In Augsburg
Verfassungsschutzbericht Bayern 2019 Rechtsextremismus Eine ähnliche Aktion führten Aktivisten der IB Schwaben in Augsburg im Nachgang zu einem Angriff eines Flüchtlings durch, der in Frankfurt eine Frau und deren Sohn vor einen einfahrenden ICE gestoßen hatte. Die Aktivisten brachten im Verlaufe der Woche 5. bis 11. August wiederholt Plakate mit der Aufschrift "Achtung! Merkels Gefahrenzone - Bitte halten Sie 1 Armlänge Abstand. Oder besser: wählen Sie die AfD" an Bahnhöfen und Haltestellen in Augsburg an. Veröffentlicht wurden die Plakatierungen auf den Twitter-Kanälen der IB Augsburg und der IB Schwaben. Zu der Aktion "Gefahrenzone" hatte der führende österreichische IB-Aktivist Martin Sellner mittels eines YouTube-Videos aufgerufen. In diesem Video verwies Sellner unter anderem auf seine Homepage, auf der man das von ihm gestaltete Plakat herunterladen könne. Der Aufruf Sellners dokumentiert seine zentrale Position in der Szene. Kampagnen gegen Im Januar beteiligte sich die IB Schwaben zusammen mit der politische Parteien IB Bayern an einer bundesweiten Kampagne der IB unter dem Motto "Schreibtischtäter benennen - Gegen linke Gewalt". Diese richtete sich gegen Medien und Parteien, die aus Sicht der IB "linke" Gewalt verharmlosen. Am Morgen des 14. Januar wurden mehrere Medienund Verlagshäuser sowie Parteibüros plakatiert. In Augsburg beispielsweise wurden Plakate unter anderem an das Büro einer Politikerin von Bündnis 90/Die Grünen geheftet und Pflastersteine sowie die Attrappe eines Molotowcocktails vor der Eingangstür drapiert. Aufsehen erregte die IB Schwaben mit zwei gefälschten Wahlplakaten, welche Aktivisten am 10. April an das Schaufenster des Parteibüros der Partei Bündnis 90/Die Grünen in Donauwörth klebten. Darauf war zu lesen: "Tod dem weißen, deutschen Mann" beziehungsweise "Nazis bekämpfen mit allen Mitteln". Die Plakate waren angelehnt an die Optik der Wahlplakate der Partei Bündnis 90/Die Grünen im Bundestagswahlkampf 2017. Zehn Tage später, am 20. April, veranstaltete die IB Schwaben eine sogenannte "IB-Zone" im Zentrum von Donauwörth. Thematischer Anlass für den Informationsstand war - laut Aussage der IB auf ihrer Homepage - die Plakataktion am Büro der Partei Bündnis 90/Die Grünen in Donauwörth. Aktivisten der IB zeigten am Informationsstand Banner, auf denen sie eine aus ihrer Sicht fehlende "inhaltliche Distanzierung" der Partei Bündnis 90/ Die Grünen von den Aussagen der gefälschten Wahlplakate kritisierten. Damit warfen sie der Partei indirekt vor, Gewalt gegen Andersdenkende zu befürworten. 172
  • Verfassungsschutzbericht Bayern 2019 Rechtsextremismus Deine Stimme gegen Nationalismus" am 19. Mai in München nutzte die IB Bayern für eine sogenannte
Verfassungsschutzbericht Bayern 2019 Rechtsextremismus Deine Stimme gegen Nationalismus" am 19. Mai in München nutzte die IB Bayern für eine sogenannte False flag Aktion. Die Aktivisten der IB beteiligten sich anonym an der Demonstration und zeigten ein großes Banner mit der Aufschrift "Ein Europa für alle - 1,3 Milliarden Afrikaner" sowie verschiedene thematisch ähnliche Schilder. Damit wollten sie nach eigener Aussage auf die drohende "Auflösung der Völker und Nationen" aufmerksam machen und den restlichen Teilnehmern der Demonstration einen Spiegel vorhalten. An einer von der IB Bayern organisierten Sonnwendfeier haben laut eigenem Bekunden auch Aktivisten der IB Schwaben, IB Franken und IB Thüringen teilgenommen. Die Aktivisten der IB Franken traten 2019 nur mit relativ wenigen Aktionen an die Öffentlichkeit. So befestigten sie etwa am 23. Februar in der Nähe des Nürnberger Hauptbahnhofs ein Transparent mit der Aufschrift "heimatverliebt". Am 17. März brachten die Aktivisten ein Stoffbanner mit der Aufschrift "Remigration - Illegale Einwanderung darf nicht Normalität werden" vor dem Nürnberger Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) an. Da das BAMF für die Anerkennung von Flüchtlingen als Asylbewerber zuständig ist, war es für die IB von besonderem symbolischen Wert, dort eine Aktion durchzuführen. Diese Banneraktion stand im Zusammenhang mit einer Aktionswoche "Remigration" der IB Deutschland. Darüber hinaus führten die drei in Bayern vertretenen Ableger der IB sogenannte Aktivistenwochenenden durch. Derartige Aktivistenwochenenden veranstaltet die IB Schwaben schon seit längerer Zeit zweimal im Jahr. Die IB Bayern und IB Franken führten erstmals gemeinsam eine derartige Wochenendveranstaltung Anfang September durch. Diese Wochenenden sind eine Mischung aus politischer, aktionistischer Fortbildung und Sportund Kampfsportübungen. Die als "Sommeruniversitäten" bezeichneten Treffen der französischen "Generation Identitaire" dienen den bayerischen IB Ablegern dabei als Vorbild. 174
  • dafür von Satz 1 eine Vertrauensperson vorübervorliegen, dass sie rechtswidrig einen gehend gegen dieses Beobachtungsoder Straftatbestand von besonderer BedeuVerdachtsobjekt
Anhang 5. dies zum Schutz der Beschäftigten, person nicht auf Dauer deren wesentEinrichtungen und Gegenstände der liche Lebensgrundlage sind, Verfassungsschutzbehörde sowie zum 4. sie nicht ein Angebot zum Ausstieg Schutz der Vertrauenspersonen, sonstiannehmen und nicht die Absicht dazu gen geheimen Informantinnen und Inhaben und formanten, überworbenen Agentinnen 5. sie nicht und Agenten sowie Gewährspersonen a) Mandatsträgerin oder Mandatsträerforderlich ist. ger des Europäischen Parlaments, 2 Ein nachrichtendienstliches Mittel darf auch des Bundestages oder eines Landeseingesetzt werden, wenn Dritte unvermeidparlaments oder bar betroffen werden. b) Mitarbeiterin oder Mitarbeiter einer (3) Bei dem Einsatz eines nachrichtensolchen Mandatsträgerin oder eines dienstlichen Mittels dürfen die Beschäftigten solchen Mandatsträgers oder einer der Verfassungsschutzbehörde keine StrafFraktion oder Gruppe eines solchen taten begehen. Parlaments sind. (4) Die Zielsetzung und die Aktivitäten von 2 Die Verfassungsschutzbehörde darf BerufsBeobachtungsund Verdachtsobjekten geheimnisträgerinnen und Berufsgeheimnisdürfen von der Verfassungsschutzbehörde träger (SS 53 StPO) sowie Berufshelferinnen weder unmittelbar noch mittelbar steuernd und Berufshelfer (SS 53 a StPO) nicht von sich beeinflusst werden. aus in Anspruch nehmen. (2) 1 Eine Vertrauensperson darf dauerSS 16 haft nur gegen ein Beobachtungsoder Besondere Voraussetzungen Verdachtsobjekt in Anspruch genommen für die Inanspruchnahme von werden, das auf die Anwendung oder VorPersonen bereitung von Gewalt gerichtet ist oder aus anderen Gründen erhebliche Bedeutung (1) 1Vertrauenspersonen, sonstige geheime hat. 2Wenn die erhebliche Bedeutung eines Informantinnen und Informanten, überBeobachtungsoder Verdachtsobjekts worbene Agentinnen und Agenten sowie noch nicht festgestellt werden kann und zu Gewährspersonen dürfen nur in Anspruch dessen Beobachtung und Aufklärung andere genommen werden, wenn nachrichtendienstliche Mittel nicht den1. sie volljährig sind, selben Erfolg versprechen, darf abweichend 2. keine tatsächlichen Anhaltspunkte dafür von Satz 1 eine Vertrauensperson vorübervorliegen, dass sie rechtswidrig einen gehend gegen dieses Beobachtungsoder Straftatbestand von besonderer BedeuVerdachtsobjekt in Anspruch genommen tung (Absatz 6) verwirklicht haben, werden. 3. die Geldoder Sachzuwendungen für (3) 1Bei Vertrauenspersonen sowie überdie Inanspruchnahme einer Vertrauensworbenen Agentinnen und Agenten soll 423
  • Organisation, was sie aber nicht daran hindert, in anderen rechtsextremistischen Strukturen politische Aktivitäten zu entfalten. Ihre Treffen finden meist
Deutschland ist die Organisation nach eigenen Angaben seit 1992 mit einem so genannten "Chapter German Hammerskins" aktiv, das jedoch zahlenmäßig eher klein ist und sich wiederum in regionale "Chapter" aufteilt. An einer Außenwirkung liegt dieser sich elitär gebenden Organisation eher nicht. Sie sehen sich selbst nicht als politische Partei oder Organisation, was sie aber nicht daran hindert, in anderen rechtsextremistischen Strukturen politische Aktivitäten zu entfalten. Ihre Treffen finden meist im Verborgenen statt. Sie veranstalten Szenekonzerte oder beteiligen sich an deren Organisation. Islamismus Der Begriff des Islamismus bezeichnet eine religiös motivierte Form des politischen Extremismus. Islamisten sehen in den Schriften und Geboten des Islam nicht nur Regeln für die Ausübung der Religion, sondern auch Handlungsanweisungen für eine islamistische Staatsund Gesellschaftsordnung. Ein Grundgedanke dieser islamistischen Ideologie ist die Behauptung, alle Staatsgewalt könne ausschließlich von Gott (Allah) ausgehen. Damit richten sich islamistische Bestrebungen gegen die Vorschriften des Grundgesetzes, insbesondere gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung. Islamisten halten die Etablierung einer islamischen Gesellschaftsordnung für unabdingbar. Dieser Ordnung sollen letztlich sowohl Muslime als auch Nicht-Muslime unterworfen werden. Sonderformen des Islamismus sind der Salafismus () und der islamistische Terrorismus (). Islamistischer Terrorismus Islamistischer Terrorismus ist der nachhaltig geführte Kampf für islamistische ( Islamismus) Ziele, die mit Hilfe von Anschlägen auf Leib, Leben und Eigentum anderer Menschen durchgesetzt werden sollen, insbesondere durch schwere Straftaten, wie sie in SS 129 a Abs. 1 StGB genannt sind, oder durch andere Straftaten, die zur Vorbereitung solcher Straftaten dienen. Islamistische Terroristen nennen ihren Kampf Jihad (), sie legitimieren ihre Gewalt mit Vorschriften des Islam und argumentieren, dass Gott ihnen den Befehl gegeben hat, diesen Kampf zu führen. Die Ziele und Mittel des islamistischen Terrorismus sind unterschiedlich, gemein ist ihm ein Kampf gegen die vermeintlichen Gegner des Islam. Ein typisches Handlungsmuster islamistischer Terroristen ist der Selbstmordanschlag. Er ist nach Auffassung der islamitischen Terroristen eine gottgewollte Aktion, die den Selbstmordattentäter herausragende Anerkennung im Diesseits und einen privilegierten Zugang zum Jenseits ermöglichen soll. Handlungen und Argumentationsmuster der Protagonisten des islamistischen Terrorismus stehen in Widerspruch zu den Interpretationen und Überzeugungen der religiösen Autoritäten des lslam, die v.a. Mord und Selbstmord ablehnen und den religiös begründeten Kampf nur unter eng definierten Bedingungen erlauben, Terrorismus als schwere Gewalttaten jedoch ablehnen. Jihad Die wörtliche Übersetzung dieses Begriffs ist "Anstrengung" oder "Bemühung". Es gibt zwei Formen des Jihad: die geistig-spirituelle Bemühung des Gläubigen um das richtige religiöse und moralische Verhalten gegenüber Gott und den Mitmenschen (so genannter großer Jihad) oder der kämpferische Einsatz zur Verteidigung oder Ausdehnung des islamischen Herrschaftsgebiets (so genannter kleiner Jihad).
  • Rechtsextremismus Verfassungsschutzbericht Bayern 2019 BIA zu wählen. Unter den Stadtratskandidaten der BIA befinden sich Personen, die als NPD-Aktivisten beziehungsweise
Rechtsextremismus Verfassungsschutzbericht Bayern 2019 BIA zu wählen. Unter den Stadtratskandidaten der BIA befinden sich Personen, die als NPD-Aktivisten beziehungsweise mit NPD-Funktionärseigenschaft bekannt wurden. Bürgerinitiative Ausländerstopp München (BIA-München) Größe 10 Personen Gründung bzw. erstmalige Aktivität September 2007 Aktionsraum München Die NPD-Tarnliste "BIA-München" ist seit 2008 durch Karl Richter im Stadtrat vertreten. Er ist Vorsitzender der "BIA-München" und war bis zu seinem Rücktritt im Oktober 2014 auch Landesvorsitzender der NPD. In der Wahlperiode des 8. Europäischen Parlaments von 2014 - 2019 war Richter Parlamentarischer Referent des NPD-Abgeordneten Udo Voigt. Über die Stadtratsarbeit der "BIA-München" wird regelmäßig in Presseerklärungen und auf der Website berichtet; hier steht die Agitation gegen Flüchtlinge im Mittelpunkt. So spricht die BIA von einem "Bevölkerungsaustausch" und nutzte den von der NPD verwendeten Slogan "Migration tötet!". Zum Jahrestag des Stauffenberg-Attentats auf Adolf Hitler am 20. Juli veröffentlichte Karl Richter zudem einen Beitrag auf Facebook, in dem seine verfassungsfeindliche Haltung offen zu Tage tritt und in dem er Umsturzphantasien artikuliert: Ein Regime, das sich auf einen so schier unfassbaren Berg von Lügen, vergangenem und täglich neu begangenem Unrecht gründet wie die Staatsattrappe Bundesrepublik Deutschland - ein solches Regime KANN nur zur Hölle fahren. Und wenn es demnächst so weit ist und meine Hand gebraucht wird, um ihm beim hochverdienten Sturz in den Abgrund zu helfen, dann reiche ich sie liebend gerne. Im Vorfeld der Kommunalwahlen im Jahr 2020 kündigte Karl Richter im September Wahlbündnisse und gemeinsame Wahlantritte von "BIA-München" und "PEGIDA-München" an. Richter hatte am 12. September einen Facebook-Beitrag zu einem Treffen mit Heinz Meyer unter der Überschrift "Kampf ums Münchner Rathaus: Einigkeit macht stark" veröffentlicht, in welchem er mitteilte, "dass zeitig genug mögliche Allianzen, Wahlbündnisse, gemeinsame Wahlantritte etc. ausgelotet werden" 177
  • Kurdistans) QR Quick Response RAF Rote Armee Fraktion RED Rechtsextremismusdatei RH e. V. Rote Hilfe e. V. RNF Ring Nationaler
LfV Landesamt für Verfassungsschutz LKA M-V Landeskriminalamt Mecklenburg-Vorpommern LRH Landesrechnungshof MAD Militärischer Abschirmdienst MAF Mecklenburgische Aktionsfront MKP Marxistisch-Kommunistische Partei MLKP Marxistisch-Leninistische Kommunistische Partei MLPD Marxistisch-Leninistische Partei Deutschland NATO North Atlantic Treaty Organization (Nordatlantische Vertragsorganisation) NCAZ Nationales Cyber-Abwehrzentrum NHW Nordisches Hilfswerk NIAS Nachrichtendienstliche Informationsund Analysestelle NOT Nationale Offensive Teterow NPD Nationaldemokratische Partei Deutschland NS Nationalsozialistisch NSBA Nationale Sozialisten-Bundesweite Aktion NSDAP Nationalsozialistische Deutsche Arbeiterpartei NSG Nationale Sozialisten Greifswald NSR Nationale Sozialisten Rostock NSU Nationalsozialistischer Untergrund o. O. und o. J. ohne Ortsund ohne Jahresangabe OPEC Organization of the Petroleum Exporting Countries PGP Pretty Good Privacy PIAS Polizeiliche Informationsund Analysestelle PMK Politisch motivierte Kriminalität PKK 1. Parlamentarische Kontrollkommission des Landtages Mecklenburg-Vorpommern 2. Partiya Karkeren Kurdistan (Arbeiterpartei Kurdistans) QR Quick Response RAF Rote Armee Fraktion RED Rechtsextremismusdatei RH e. V. Rote Hilfe e. V. RNF Ring Nationaler Frauen RZ Revolutionäre Zellen SA Sturmabteilung SAV Sozialistische Alternative SDAJ Sozialistische Deutsche Arbeiterjugend SRH Schwarz Rote Hilfe Rostock StGB Strafgesetzbuch SS Schutzstaffel der NSDAP TKP/ML Türkische Kommunistische Partei/ Marxisten-Leninisten USA Vereinigte Staaten von Amerika
  • Weiß ist keine Farbe (Comic über die Gefahren des Rechtsextremismus, Juli
Informationsmaterialien Es können folgende Berichte und Broschüren kostenlos beim Verfassungsschutz Mecklenburg-Vorpommern angefordert oder im Internet unter der Adresse www.verfassungsschutz-mv.de herunter geladen werden: * Verfassungsschutzberichte der Jahre 2006 bis 2011 * Proliferation - Wir haben Verantwortung (Gemeinschaftsproduktion der VerfassungsSchutzbehörden von Bund und Ländern, November 2010) * Wirtschaftsspionage - 6-teilige Faltblattserie (Gemeinschaftsproduktion der Verfassungsschutzbehörden von Bund und Ländern, August 2010), zu den folgenden Einzelthemen: Sicherheitslücke Mensch - Der Innentäter als größte Bedrohung für die Unternehmen Verfassungsschutz - Ihr Ansprechpartner für Wirtschaftsschutz Sicherheit im Know-how-Transfer Elektronische Attacken auf Informationsund Kommunikationstechnik Wissensspionage - Gefahren für Forschung und Lehre Schrankenlose Offenheit - "soziale Netzwerke" im Web * Weiß ist keine Farbe (Comic über die Gefahren des Rechtsextremismus, Juli 2008)
  • Stärke der in Mecklenburg-Vorpommern agierenden - nicht islamistischen - linksextremistischen Ausländerorganisationen stellt sich im Einzelnen wie folgt
Sonstiger Ausländerextremismus Personenpotenzial Die Stärke der in Mecklenburg-Vorpommern agierenden - nicht islamistischen - linksextremistischen Ausländerorganisationen stellt sich im Einzelnen wie folgt dar: M-V M-V Bund Bund 2011 2012 2011 2012 Arbeiterpartei Kurdistans 250 250 13.000 13.000 (PKK)/ KONGRA GEL Revolutionäre Volksbefreiungspartei-Front <10 <10 650 650 (DHKP-C) Ehemalige Türkische Kommunistische Partei/ <10 <10 1.300 1.300 Marxisten-Leninisten (TKP/ML) und MKP Marxistisch-Leninistische Kommunistische Partei <10 <10 600 600 (MLKP) Gesamt: < 280 < 280 15.550110 15.550 Von den meisten dieser Organisationen wird Deutschland als gesicherter Rückzugsraum betrachtet, jedoch ist die Zahl der Anhänger von DHKP-C, TKP/ML und MLKP - im Gegensatz zur Anhängerschaft von PKK/KONGRA GEL - im Land MecklenburgVorpommern eher unbedeutend. Arbeiterpartei Kurdistans (PKK)/Volkskongress Kurdistans (KONGRA GEL) Allgemeines Die im Jahr 1978 in der Türkei unter Führung von Abdullah ÖCALAN gegründete Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) kämpft seit Anfang der 1980er Jahre für die Unabhängigkeit bzw. eine stärkere Autonomie der Kurdengebiete im Osten der Türkei. Seitdem sind bei Anschlägen und Gefechten mehrere zehntausend Menschen, darunter auch viele Zivilisten, getötet worden. Von der Europäischen Union wurde die PKK in die Liste der terroristischen Vereinigungen aufgenommen. Sie unterliegt in Deutschland unter allen von ihr benutzten Bezeichnungen wie KADEK, KONGRA GEL, KKK und KCK - einschließlich verschiedener Teilund Nebenorganisationen - seit 1993 einem vereinsrechtlichen Betätigungsverbot. Der Aktionsradius der PKK erstreckt sich über die Grenzen Deutschlands hinaus auf ganz Europa. Dabei verfolgt die PKK seit Jahren eine Doppelstrategie, die sich einerseits in einem weitgehend gewaltfreien Kurs im westlichen Europa äußert, andererseits in einem terroristischen Aktionsmuster, welches die PKK und ihre bewaffneten Guerillaverbände, 110 Die Gesamtzahl (hier: Bund) der Mitglieder-/Anhängerzahlen von nicht islamistischenlinksextremistischen Ausländerorganisationen weicht von der seitens des Bundesamtes für Verfassungsschutz veröffentlichten Gesamtstatistik insofern ab, als dass in der o.a. Tabelle ausschließlich die im Land Mecklenburg-Vorpommern agierenden Organisationen berücksichtigt worden sind.

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