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"links or rechts" in den Verfassungsschutz Trends
  • Partei Gottes - 55 Nationaler Widerstand : 115 Partei Rechtsstaatlicher Offensive - Nationaler Widerstand Berlin146, 186, 203 Brandenburg - 115 PATRUSCHEW, Nikolaj - 219 Nationaler
MOUSSAOUI, Zacarias - 38 ÖCALAN, Abdullah - 19, 56, 57, Movimento Tute Bianche - 195 58, 59, 60, 63, 64, 65 Muslimbruderschaft - 48, 49, 53 ÖCALAN, Osman : 57, 60, 63 Mykonos, Lokal in Berlin - 82 Office of Special Affairs - 214 Opposition in der PKK - 65 Oppositionskräfte in der NPD - 148 N Ostanatolisches Gebietskomitee : 75 Ostermarsch - 209 OTTO, Klemens - 117, 118, 133 Nachrichtendienstliches Informationssystem - 15 ÖZGÜR POLITIKA - 57, 59, 60, 62, Nadir Info System - 176, 177 64 Narconon : 215 Nationale außerparlamentarische P Opposition - 153 Nationale Befreiungsarmee - 85 Nationale Sozialisten aus Pinneberg - PARANTEZ : 68 117 Partei Gottes - 55 Nationaler Widerstand : 115 Partei Rechtsstaatlicher Offensive - Nationaler Widerstand Berlin146, 186, 203 Brandenburg - 115 PATRUSCHEW, Nikolaj - 219 Nationaler Widerstandsrat Iran : 84 Personenzentraldatei - 15 Neonaziund Skinhead-Szene in Pfingst-Camps von SDAJ-Verbänden Bramfeld - 111, 112, 115, 120, : 206 128, 132 Phase 2 - zeitschrift gegen die Neonazis und NPD - 149 realität - 183 Netzwerke gewaltbereiter Islamisten Pinneberger Aktivisten : 118 - 24, 30 PKK : 19, 21, 22, 56, 57, 58, 59, Neue Demokratische Frau : 75 60, 61, 62, 63, 64, 65, 66, 73, Neue Demokratische Jugend - 75 77, 168 Neugrabener Skinheads - 130 PKK, Militärische Option der ... : 59 New York - Ablauf der Ereignisse am Placerouge, Internet-Domain : 204 11.9.2001 - 35 Plattform gegen Rassismus in Staat NISSEN, Thomas - 140, 141, 156, und Gesellschaft : 208 157 Politisch motivierte Kriminalität Nobelkarossentod : 167 (PMK) - 22, 104, 163 Noie Werte - 132, 133 Politischer Islam - 23, 89 Nordmacht : 132 Proliferation - das geht uns an " 226 NS-Nachrichten - 124 Protest gegen das World Economic Forum (WEF) in Davos - 166 Protest gegen G8-Treffen in Genua deg oO 87, 166, 176, 177, 178, 179, 196, 197, 198 Protest gegen Göteborger EU-Gipfel - OBERLERCHER, Reinhold : 93, 156, 87, 176, 196 157, 158, 159 274
  • Verband pakistanischer Ulemas : 28 Technische Universität in HamburgVerbreitung rechtsextremistischer Harburg - 36 Musik-CDs - 134 Technologie der Scientologen - 187, Verdeckte Informationsbeschaffung
Skinhead-Musik - 115, 127, 132, Terrorismusbekämpfungsgesetz 133, 134, 176 234 Skinheads - 90, 97, 98, 99, 106, Testament ATTAs : 38 110, 111, 115, 117, 118, 119, THKP/-C - 72 120, 121, 127, 128, 129, 130, TIKKO - 76 131, 132, 134, 154 TKP(ML) - 75, 76, 77, 78, 79 SOKOLOW, Jurij - 221 TKP/ML - 73, 75, 76, 77, 78, 79 Somalia - 27 Tod eines italienischen Soundtrack für die arische Globalisierungsgegners am Revolution - 135 20.07.01 : 197 Sozialistische Alternative Voran ' Tostedt - 129, 132, 134 208 Trainingsprogramms für angehende Sozialistische Arbeitergruppe : 211 Gotteskrieger : 45 Sozialistische Deutsche transmitter - 210 Arbeiterjugend - 163, 184, 203, Transnationale : 48 205 Triskele - 116 Spionagetätigkeit gegen die Trotzkisten - 84, 195, 211 Bundesrepublik - 219 Tschetschenien : 26, 31, 45, 219 Standortantifaschismus * 181 Tugendpartei : 67 STEHR, Heinz - 202, 206 Türkische Arbeiterund Stiftung Unruhe - 188 Bauernbefreiungsarmee : 76 Strukturdaten des LfV Hamburg : 14 STUART, lan, Memorial-Konzert für ... 134 U Studio F - 173 Sudan - 25, 27 Union der StudentInnen aus Kurdistan * 64 T Unterdrückerische Person : 213 USA Inkarnation des Unglaubens - 44 Tag X im Zshg. m. Militäraktionen d. US-Soldaten : 27, 29 USA gg. Ziele in Afghanistan 200, 201 TAHA, Rifai Ahmad - 28 V Takfir WaI Hijra - 52 Taliban : 27, 199, 219 VARESE-Gruppe - 30 VATAN - 73 32 Verband der islamischen Vereine und TAS, Nizamettin - 59 Gemeinden e.V. 71 TAYAD - 74 Verband pakistanischer Ulemas : 28 Technische Universität in HamburgVerbreitung rechtsextremistischer Harburg - 36 Musik-CDs - 134 Technologie der Scientologen - 187, Verdeckte Informationsbeschaffung - 213, 215 222 Terrorismus, Begriff... - 108 216
  • ZECK - Das Info aus der Roten Flora Wahlergebnisse 176 rechtsextremistischer Parteien im Zentralmoschee in Hamburg - 68, 70 Jahr
Verein der freien Frauen aus Wehrmachtsausstellung : 92, 120, Mesopotamien e.V. : 63, 64 126, 153, 154 Verein Iranischer Demokratischer Weihnachtsmarkt Straßburg, Akademiker e.V. 87 Anschlagsplanung : 30 Verein zur Eingliederung iranischer Weltfestspiele der Jugend und Flüchtlinge : 87 Studenten - 206 Verein zur Förderung der Musik Irans Weltherrschaft des Islam : 18 e.V. 87 Werkstatt 3 : 210 Vereinigung der Verfolgten des Wirtschaftsspionage, Abwehr der ... Naziregimes - Bund der 224 Antifaschisten - 207 Wohlfahrtspartei - 67 Verfassungsschutz durch Aufklärung WORCH, Christian : 90, 99, 110, -4, 12 119, 121, 122, 125, 152, 185 Verschlusssachen : 229, 230, 231, World Institute of Scientology 232 Enterprises - 214 VEVAK - 223 World Trade Center - 24, 29, 34, Video als Beweis für Verwicklung 35, 124, 161, 169, 198, 218 BIN LADENs in Anschläge vom WTO-Ministerkonferenz in Doha / 11. September : 43 Katar - 199 Viertes Reich - 158 WULFF, Thomas - 99, 111, 112, VOIGT, Udo - 152, 153 113, 114, 120, 121, 122, 123, Volksbefreiungsarmee Kurdistans 125, 126, 150 56 Wunsiedel - 120, 125 Volksmodjahedin Iran ' 84 www.gogaz.de ' 45 w Y Wagensportliga - 166 YASSIN, Ahmed - 54 Wahl des Studierendenparlaments YCK : 22, 61, 62 der Universität Hamburg - 205 YDK - 57, 63, 75 Wahl zur Hamburger Bürgerschaft Youngland : 133, 134 und zu den Bezirksversammlungen YXK : 64 - 100, 145 Wahlaussagen der DVU in Hamburg - 146 Z Wahlaussagen der REP in Hamburg - 141 ZECK - Das Info aus der Roten Flora Wahlergebnisse 176 rechtsextremistischer Parteien im Zentralmoschee in Hamburg - 68, 70 Jahr 2001 - 101 Zentralversand : 114 Wahlkampfkosten der DVU - 146 Zukunftskongress - 205, 207 WALKER LINDH, John - 28 Zuverlässigkeitsüberprüfungen - Wehrhafte Demokratie ' 10 228, 234 271
  • Aufsicht des Landes unterstehenden juristischen Personen des öffentlichen Rechts. Es gilt zudem für politische Parteien nach Artikel 21 des Grundgesetzes
  • Senats, 2. Richterinnen und Richter, soweit sie Aufgaben der Rechtsprechung wahrnehmen, 3. ausländische Staatsangehörige, die in der Bundesrepublik Deutschland
- 131 - Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften SS1 Anwendungsbereich und Zweck des Gesetzes (1) Dieses Gesetz regelt die Voraussetzungen und das Verfahren zur Überprüfung einer Person, die mit einer sicherheitsempfindlichen Tätigkeit betraut werden soll (Sicherheitsüberprüfung) oder bereits betraut worden ist (Wiederholungsüberprüfung). (2) Zweck der Überprüfung ist es, im öffentlichen Interesse geheimhaltungsbedürftige Tatsachen, Gegenstände oder Erkenntnisse vor dem Zugang von Personen zu schützen, bei denen ein Sicherheitsrisiko vorliegt (personeller Geheimschutz). (3) Dieses Gesetz gilt für Behörden und sonstige öffentliche Stellen des Landes, der Gemeinden und der sonstigen der Aufsicht des Landes unterstehenden juristischen Personen des öffentlichen Rechts. Es gilt zudem für politische Parteien nach Artikel 21 des Grundgesetzes, soweit sie ihren Sitz im Land haben oder es sich um eine auf das Land beschränkte Untergliederung von Parteien handelt. Für nichtöffentliche Stellen gilt dieses Gesetz nach Maßgabe des Abschnitts 5. SS2 Sicherheitsempfindliche Tätigkeiten Eine sicherheitsempfindliche Tätigkeit übt aus, wer 1. Zugang zu Verschlußsachen hat oder ihn sich verschaffen kann, die STRENG GEHEIM, GEHEIM oder VS-VERTRAULICH eingestuft sind, 2. Zugang zu Verschlußsachen ausländischer, überoder zwischenstaatlicher Stellen hat oder ihn sich verschaffen kann, wenn die Bundesrepublik Deutschland, die Freie Hansestadt Bremen oder ein anderes Land verpflichtet ist, nur sicherheitsüberprüfte Personen hierzu zuzulassen, 3. in einer in SS 1 Abs. 3 Satz 1 genannten Stelle oder in einem Teil von ihr tätig ist, die aufgrund des Umfangs und der Bedeutung dort anfallender Verschlußsachen von der jeweils zuständigen obersten Landesbehörde im Einvernehmen mit dem Senator für Inneres zum Sicherheitsbereich erklärt worden ist. SS3 Betroffener Personenkreis (1) Eine Person, die mit einer sicherheitsempfindlichen Tätigkeit betraut werden soll (betroffene Person), ist vorher einer Sicherheitsüberprüfung zu unterziehen. Eine sicherheitsempfindliche Tätigkeit darf erst nach Vollendung des 16. Lebensjahres übertragen werden. Auf eine Sicherheitsüberprüfung nach diesem Gesetz kann verzichtet werden, wenn für die betroffene Person vor weniger als fünf Jahren eine gleichoder höherwertige Sicherheitsüberprüfung durchgeführt worden ist und die Unterlagen verfügbar sind. (2) Wer mit der betroffenen Person verheiratet ist oder mit ihr in eheähnlicher oder gleichgeschlechtlicher Gemeinschaft lebt (Lebenspartnerin oder Lebenspartner) und volljährig ist, soll in die Sicherheitsüberprüfung nach den SSSS 10 und 11 einbezogen werden (einbezogene Person). Über Ausnahmen entscheidet die zuständige Stelle. Geht die betroffene Person die Ehe, die eheähnliche oder gleichgeschlechtliche Gemeinschaft während oder erst nach erfolgter Sicherheitsüberprüfung ein, so ist die zuständige Stelle zu unterrichten, um sie in die Lage zu versetzen, die Einbeziehung der Ehefrau oder des Ehemannes, der Lebenspartnerin oder des Lebenspartners in die Sicherheitsüberprüfung nachzuholen. Das gleiche gilt bei später eintretender Volljährigkeit der Ehefrau oder des Ehemannes, der Lebenspartnerin oder des Lebenspartners. (3) Dieses Gesetz gilt nicht für: 1. die Mitglieder der Bürgerschaft (Landtag) und des Senats, 2. Richterinnen und Richter, soweit sie Aufgaben der Rechtsprechung wahrnehmen, 3. ausländische Staatsangehörige, die in der Bundesrepublik Deutschland im Interesse überoder zwischenstaatlicher Stellen eine sicherheitsempfindliche Tätigkeit nach SS 2 Nr. 2 ausüben sollen.
  • Jahren Haft verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig
Islamismus einhergehende Bekämpfung der Terrororganisation - vor allem durch die USA - führte dazu, dass "al-Qaida" ihre Struktur vom einheitlichen stark hierarchischen Gebilde hin zur Regionalisierung in mehrere lokal verankerte terroristische Organisationen veränderte. Die folgende Aufzählung zeigt einige der weltweit agierenden "al-Qaida"-Ableger: f Die "al-Shabab" gilt in Afrika als eine der berüchtigtsten Terrororganisationen mit dem Ziel, einen islamischen Staat zu etablieren. Die Organisation gilt seit 2012 als "al-Qaida"-Ableger vor allem in den Ländern Somalia und Kenia. f Ein weiterer "al-Qaida"-Ableger ist "al-Qaida im islamischen Maghreb" (AQM), der vor allem in den Maghreb-Staaten und in der Sahelzone aktiv ist und dort regelmäßig Anschläge verübt. f Der Ableger "al-Qaida auf der Arabischen Halbinsel" (AQAH) ist vor allem im Jemen aktiv und konnte die prekäre Lage im JemenKrieg für seine Etablierung im Land nutzen. Die Schlagkraft von AQAH wurde insbesondere durch den Anschlag auf die Redaktion der Satirezeitschrift Charlie Hebdo in Paris am 07.01.2015165 deutlich, für den sie die Verantwortung übernahm. f Mit der "Jabhat al-Nusra" (JaN, auch: "al-Nusra Front") ist "alQaida" seit 2011 in dem weltweit wohl bedeutendsten Jihadschauplatz in Syrien und im Irak vertreten. 2016 trennte sich die JaN formal von "al-Qaida" und nannte sich fortan "Jabhat Fatah al-Sham" (JFS, "Front für die Eroberung der Levante"). Im Jahr 2017 wurde der organisatorische Dachverband "Hai'at Tahrir al-Sham" (HTS, "Organisation zur Befreiung der Levante") gegründet, der mehrere terroristische Milizen - u. a. auch die JFS als stärkstes Mitglied - vereint. Dabei löste sich HTS sowohl ideologisch als auch strategisch zunehmend von "al-Qaida" und verfolgt eine primär lokale Agenda. Dies führte zur Gründung der "al-Qaida"-nahen Gruppierung "Tanzim Hurras al-Din" (THD). Ferner steht HTS dem IS feindlich gegenüber und hat ihn als bedeutendste jihadistisch ausgerichtete Gruppierung in Syrien abgelöst. f Die Gruppierung "Tanzim Hurras al-Din" (THD) trat erstmals im Februar 2018 in Syrien in Erscheinung und besteht vor allem 165 Der Hauptangeklagte wurde am 16.12.2020 in Paris zu 30 Jahren Haft verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. 251
  • politischen Extremismus. Er unterscheidet nicht verfassungsfeindlichen Positionen von linken, rechten, r pseudo-religiös motivierten Extremisten und macht keichied zwischen Bestrebungen
  • rechtfertigen ihre Gewalt legitime "Gegengewalt" oder als "zivilen Ungehorsam". digungen - selbst in Millionenhöhe - werden von ihnen rt. Linksextremistische Terroristen haben
slamismus und der islamistische Terrorismus. Die Extrebachtung umfasst auch Maßnahmen gegen Gefahren, die rfeld konkreter Straftaten liegen. Neben der Beobachtung tremistischer Bestrebungen und der Spionageabwehr Mitwirkung beim Geheimund Sabotageschutz zu den ufgaben des Verfassungsschutzes. remismusbeobachtung liche Auftrag zur Extremismusbeobachtung bezieht sich men des politischen Extremismus. Er unterscheidet nicht verfassungsfeindlichen Positionen von linken, rechten, r pseudo-religiös motivierten Extremisten und macht keichied zwischen Bestrebungen von Deutschen oder von . derextremismus wird außer von islamistischen vorwiegend xtremistischen Bestrebungen geprägt. Der Verfassungsmelt nicht nur Informationen über Aktivitäten von Aussich gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung ndern vor allem über ausländische Organisationen und ie ihre gegenseitigen oder gegen ihre Heimatländer gerichschen Auseinandersetzungen mit Gewalt auf deutschem ragen. Darüber hinaus unterliegen Aktivitäten von Organi- d Gruppen, die vom Bundesgebiet aus Gewaltaktionen in aaten vorbereiten oder durchführen und dadurch auswär- e Deutschlands beeinträchtigen, der besonderen Beobachden Verfassungsschutz. isten wollen die freiheitliche Demokratie beseitigen und le eine kommunistische Diktatur setzen oder "herrschaftsturen (Anarchie) schaffen. Sie rechtfertigen ihre Gewalt legitime "Gegengewalt" oder als "zivilen Ungehorsam". digungen - selbst in Millionenhöhe - werden von ihnen rt. Linksextremistische Terroristen haben mit Attentaten angenheit viele Menschen getötet, sogenannte Autonome Militanz und verüben Gewaltakte gegen Personen und
  • ideologische Grundlage zahlreicher alttaten, die insbesondere von jüngeren RechtsextreNeonaziund Skinhead-Szene verübt werden und die nfang der 90er Jahre zahlreiche
  • grundgesetzliche Werteordnung (z. B. den dsatz, die Meinungsfreiheit, das Recht auf freie Entsönlichkeit sowie das Recht auf Bildung und Ausosition
ltherrschaft herunter oder leugnen sie. Fremdenhass mus bilden die ideologische Grundlage zahlreicher alttaten, die insbesondere von jüngeren RechtsextreNeonaziund Skinhead-Szene verübt werden und die nfang der 90er Jahre zahlreiche Todesopfer gefordert sschutzbehörden des Bundes und der Länder beoientology-Organisation (SO), weil tatsächliche Anür vorliegen, dass die SO Grundwerte unserer Verfastellt. Eine nach scientologischen Regeln organisierte rde die grundgesetzliche Werteordnung (z. B. den dsatz, die Meinungsfreiheit, das Recht auf freie Entsönlichkeit sowie das Recht auf Bildung und Ausosition) beseitigen oder erheblich beeinträchtigen. eabwehr und Geheimschutz r und Geheimschutz sind Aufgabenbereiche, denen ungsschutz trotz des weltweiten Wandels auf politichem und wirtschaftlichem Gebiet ebenfalls aufmerkuss, um deutsche Sicherheitsinteressen zu wahren. blik Deutschland ist nach wie vor ein wichtiges Ziel htendienste, von denen einige in Deutschland lebenppen ausspähen, die in Opposition zu ihren Heimathen. personeller Geheimschutz tragen dazu bei, dass Unim staatlichen Interesse geheimzuhaltenden Informaände fallen. Insbesondere Sicherheitsüberprüfungen ko ausschließen oder mindern, dass Personen mit zw. Verratsabsichten zu Geheimnisträgern werden. dlage für das Tätigwerden des Verfassungsschutzes iet ist das Hamburgische Sicherheitsüberprüfungsgeweise und Befugnisse des Verfassungsschutzes en, die das Landesamt für Verfassungsschutz zur seiner Aufgaben benötigt, beschafft es aus offen 15
  • nach ideologischer Ausrichtung wurden im Berichts7.290 (2003:17.470) Personen linksextremistischen und chen Organisationen sowie ca. 8.430 (2003: 8.880) Perem-nationalistischen
er Anhänger extremistischer Ausländerorganisationen in d blieb mit 57.520 Anhängern im Jahr 2004 gegenüber Jahr 2003 in etwa stabil. Bundesebene: Personenpotentiale im Ausländerextremismus 59100 59700 59100 58200 58800 57300 57350 57300 57520 55500 1995 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 en nach ideologischer Ausrichtung wurden im Berichts7.290 (2003:17.470) Personen linksextremistischen und chen Organisationen sowie ca. 8.430 (2003: 8.880) Perem-nationalistischen Organisationen zugerechnet. Unter weit etwa drei Millionen Muslimen (davon rund 75 % aus macht die Anhängerschaft islamistischer Gruppierungen 0 Personen aus (2003: 31.000). Davon gehören der tür- G ( 4.3.1) wie auch im Vorjahr etwa 26.500 an. n allein lassen keine Rückschlüsse auf die Gefahren zu, sen Spektren für die innere Sicherheit Deutschlands und dt ausgehen.
  • Haftbefehlsgedie Auslieferung deutscher Staatsangehöriger an EUöglicht. Aufgrund dieser neuen Rechtslage konnte DAR- m 15.10.04 festgenommen werden. Mit Entscheidung
olle eingenommen und die Verbindung zwischen den alen Organisationen und deren Mitgliedern in Italien auften haben. Ferner soll er Mitglieder für "Ansar al-Islam" aben, um sie in den Irak zu schicken. amburg erklärte das Auslieferungsersuchen für zulässig, AHDJOUB am 19.03.04 den italienischen Strafverfolden überstellt werden konnte. ARKAZANLI n weiteren Angehörigen der islamistischen Szene in HamSyrer Mamoun DARKAZANLI, wurde in Spanien Anklage d im September 2003 ein internationaler Haftbefehl erlasAZANLI wird die logistische Unterstützung einer "Al- e in Spanien vorgeworfen. Er soll sich u.a. am Kauf eines r den Anführer der "Al-Qaida", Usama BIN LADEN, beteiEnde des Jahres 2000 soll er im Auftrag von "Al-Qaida" vo gereist sein. deutschen Staatsangehörigkeit DARKAZANLIs konnte der zunächst nicht vollstreckt werden. Im Juli 2004 ratifiziertsche Bundestag jedoch das "Europäische Haftbefehlsgedie Auslieferung deutscher Staatsangehöriger an EUöglicht. Aufgrund dieser neuen Rechtslage konnte DAR- m 15.10.04 festgenommen werden. Mit Entscheidung .04 hat das HOLG seine Auslieferung an Spanien für zurt. In dem daraufhin angestrengten Eilverfahren setzte das assungsgericht die Auslieferung jedoch zunächst für die sechs Monaten aus, um zu prüfen, ob die Umsetzung des chlusses über den Europäischen Haftbefehl mit dem z im Einklang steht. uation in Hamburg s r Gewaltbereiten in der islamistischen Szene in Hamburg hin auf etwa 200 Personen geschätzt. Sie gehören unter- n Ausprägungen des Islamismus an und stammen aus
  • ifatsstaat" - ("Islami Cemaat ve Cemiyetler Birligi", ICCB) Mitglieder des rechtskräftig verbotenen "Kalifatsstaats" h 2004 ihre illegalen Aktivitäten fort. Wegen
S am 04.06.04 an einer Gedenkveranstaltung im IZH ( nem Redebeitrag betonte er u.a. die große Freude, die das olk über die islamische Revolution in Iran empfunden hadem Namen KHOMENEI verbundene Revolution sei von eutung für die gesamte Welt, besonders auch für die Türn. KHOMENEI sei es gelungen, eine funktionierende islaatsund Regierungsform zu installieren. Diese Entwickuch "Milli Görüs" in der Türkei zu neuen Impulsen verholWiederbelebung des Islam in der Türkei stünden jedoch tandsblöcke gegenüber, das türkische Militär, die kemaigarchie und die Medien. Sie stünden gemeinsam gegen Zum Abschluss seiner Rede, die durchgängig vom Vorer Irans geprägt war, machte er deutlich, dass es das Ziel e sein müsse, islamische Regierungen in allen islamischen etablieren. ssungen zeigen, dass die Verbundenheit mit dem autorischen Mullah-Regime, das selbst in der eigenen Bevölkeund mehr an Rückhalt verliert, anscheinend größer ist als tonte Akzeptanz demokratischer Grundwerte. Seine unter nten geäußerte politische Wunschvorstellung einer vom rschten Staatsordnung in den muslimischen Ländern bedem den Verdacht, dass auch unter den Bedingungen arisierten Gesellschaft die Werte unserer freiheitlichen chen Grundordnung nur in dem Maße geteilt werden, wie weck der Ausbreitung eines fundamentalistischen Islams macht werden können. band der islamischen Vereine und Gemeinden e.V. - "Der ifatsstaat" - ("Islami Cemaat ve Cemiyetler Birligi", ICCB) Mitglieder des rechtskräftig verbotenen "Kalifatsstaats" h 2004 ihre illegalen Aktivitäten fort. Wegen des VerAufrechterhaltung des organisatorischen Zusammenhalts stützung einer verbotenen Vereinigung wurden im Jahr ere Ermittlungsverfahren gegen Anhänger des selbsteralifen" von Köln, Metin KAPLAN, eingeleitet, die diverse ßnahmen zur Folge hatten.
  • Linksextremismus Übersicht der Gewalttaten und sonstigen Straftaten mit extremistischem Hintergrund aus dem Bereich "Politisch motivierte Kriminalität - links" in der Bundesrepublik
140 Linksextremismus Übersicht der Gewalttaten und sonstigen Straftaten mit extremistischem Hintergrund aus dem Bereich "Politisch motivierte Kriminalität - links" in der Bundesrepublik Deutschland77 Gewalttaten: 2007 2008 Tötungsdelikte 0 0 Versuchte Tötungsdelikte 1 3 Körperverletzungen 384 359 Brandstiftungen 51 62 Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion 2 0 Landfriedensbrüche 215 149 Gefährl. Eingriffe in Bahn-, Luft-, Schiffsoder Straßen40 24 verkehr Freiheitsberaubung 0 0 Raub 14 13 Erpressung 2 2 Widerstandsdelikte 124 89 insgesamt 833 701 Sonstige Straftaten: Sachbeschädigungen 1.142 1.468 Nötigungen/Bedrohungen 52 57 Andere Straftaten 738 898 insgesamt 1.932 2.423 Straftaten insgesamt 2.765 3.124 77 Die Zahlen basieren auf Angaben des Bundeskriminalamtes (BKA).
  • niedrigem gesetzten "Montagsdemos", bei denen weder PDS und andere Linksextremisten die erhoffte Massenagitation onnten. Hamburg entstandenen lokalen Sozialforen ( 5.2.5) - enes
nachhaltige gesellschaftliche Akzeptanz zu erreichen. Bei schaftswahl am 29.02.04 erzielten die "Deutsche KomPartei" (DKP) ( 7.) und die "Partei des Demokratialismus" (PDS) ( 6) allenfalls Achtungserfolge bei der folgschaft. Selbst die intensiveren Proteste gegen die ktund Sozialreformen der Bundesregierung ( 5.2.5) aßnahmen des Senats, in die sich beide Parteien nachinbrachten, führten nicht zu einer nennenswerten SteigeEinflusses. Dies gilt auch für die inzwischen auf niedrigem gesetzten "Montagsdemos", bei denen weder PDS und andere Linksextremisten die erhoffte Massenagitation onnten. Hamburg entstandenen lokalen Sozialforen ( 5.2.5) - enes Gemisch aus ungebundenen Globalisierungskritikern, en Gewerkschaftern und einem breiten Spektrum von isten - blieben wegen interner Richtungsstreitigkeiten nzen bei Fragen der Organisierung im Ansatz stecken. Die eines zentralen Hamburger Sozialforums scheiterte aus n Gründen. Zum Jahreswechsel 2004/05 weiteten sich oteste in der so genannten "Agenturschluss"Kampagne gegen die Umstellung von Arbeitslosengeld und Sozialhilfe G II" noch einmal aus. aktivste militante Gruppe in Hamburg und Umgebung, die Zelle in Gedenken an Ulrike Meinhof" (AZUM - 4.) Berichtsjahr keine Anschläge. In einem Beitrag in dem vertriebenen Berliner Autonomenblatt "INTERIM" be- e ihre Inaktivität u.a. mit Auflösungserscheinungen inneruppe. istenz weiterer militant agierender autonomer Zirkel in prechen mehrere Aktionen mit z.T. beträchtlichen Sach3.). Insgesamt zeichneten sich bei Anschlägen und digungen in Hamburg thematisch die Schwerpunkte "Areformen" ( 5.2.5) und "Antifaschismus" ( 5.2.1) ab. me Szene konzentrierte ihre Aktionsplanungen besonders umung des Bauwagenplatzes am Barmbeker "Wendebe5.2.4) und den Umbau des ehemaligen Wasserturms im ertel zu einem Hotel ( 5.2.4). Die im Vergleich zu den
  • Islamismus im Widerspruch zu rechtsstaatlichen Grundsätzen eine eigene Staatsgewalt und verfolgt seine Ziele in kämpferisch-aggressiver Weise. Nach Auffassung
  • eines Anführers (Metin Kaplan) ist. Unter anderem wird das Recht des Volkes, die Staatsgewalt durch Abstimmung zu wählen sowie
  • Recht auf Bildung einer parlamentarischen Opposition durch diese Weltanschauung beschnitten. Damit verfolgt der "Kalifatsstaat" Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung
  • Kalifates unter Führung des Kalifen Metin Kaplan oder seines "rechtmäßigen" Nachfolgers und die Einführung der Scharia ist das Ziel
Islamismus im Widerspruch zu rechtsstaatlichen Grundsätzen eine eigene Staatsgewalt und verfolgt seine Ziele in kämpferisch-aggressiver Weise. Nach Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts, das eine Klage gegen das Verbot abgewiesen hat, stellte insbesondere die Propagierung gewaltsamer Mittel eine Gefährdung der Inneren Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland dar. Die Äußerungen der Anhängerschaft waren hetzerisch und von Aufrufen zur gewaltsamen Auseinandersetzung mit dem politischen Gegner geprägt. Bei einem Teil der verbliebenen Anhänger des "Kalifatsstaats" handelt es sich auch aktuell um einen Personenzusammenschluss, dessen Ziel die Weltherrschaft des Islams unter dem Kalifat (s)eines Anführers (Metin Kaplan) ist. Unter anderem wird das Recht des Volkes, die Staatsgewalt durch Abstimmung zu wählen sowie das Recht auf Bildung einer parlamentarischen Opposition durch diese Weltanschauung beschnitten. Damit verfolgt der "Kalifatsstaat" Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung und erfüllt die Voraussetzungen für eine Beobachtung nach SS 3 Abs. 1 Nr. 1 NVerfSchG. Ursprung und Entwicklungen Der "Kalifatsstaat" ging 1994 aus dem "Verband der islamischen Vereine und Gemeinden e. V. Köln" (ICCB) hervor. Diesen Verein hatte der als "Khomeini von Köln" bekannt gewordene Cemaleddin Kaplan 1984 gegründet. Nachdem sich Cemaleddin Kaplan 1994 zum Kalifen der Muslime erklärt hatte, nannte sich der ICCB fortan "Kalifatsstaat" ("Hilafet Devleti"). Das Ziel des 1995 verstorbenen Cemaleddin Kaplan, einen revolutionär-islamistischen Umsturz in der Türkei herbeizuführen, behielt auch sein Sohn und Nachfolger Metin Kaplan bei. Die Weltherrschaft des Islams mit Gründung eines Kalifates unter Führung des Kalifen Metin Kaplan oder seines "rechtmäßigen" Nachfolgers und die Einführung der Scharia ist das Ziel der Anhängerschaft. Nach dem Verbot der Organisation im Dezember 2001 gab es intensive juristische Auseinandersetzungen um den Verbleib von Metin Kaplan in Deutschland. Im Oktober 2004 schob man ihn schließlich in die Türkei ab, wo eine lebenslange Haftstrafe gegen ihn verhängt wurde. Im November 2016 wurde Kaplan überraschend vorzeitig aus der Haft entlassen und lebt seitdem weiterhin in der Türkei. 275
  • Linksextremismus 139 Übersicht der Gewalttaten und sonstigen Straftaten mit extremistischem Hintergrund aus dem Bereich "Politisch motivierte Kriminalität - links" in Niedersachsen76
Linksextremismus 139 Übersicht der Gewalttaten und sonstigen Straftaten mit extremistischem Hintergrund aus dem Bereich "Politisch motivierte Kriminalität - links" in Niedersachsen76 Gewalttaten: 2007 2008 Tötungsdelikte 0 0 Versuchte Tötungsdelikte 0 0 Körperverletzungen 47 45 Brandstiftungen 10 10 Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion 2 0 Landfriedensbrüche 13 20 Gefährl. Eingriffe in Bahn-, Luft-, Schiffsoder Straßen- 3 5 verkehr Freiheitsberaubung 0 0 Raub 2 1 Erpressung 0 0 Widerstandsdelikte 20 20 Sonstige Delikte 1 0 insgesamt 98 101 Sonstige Straftaten: Sachbeschädigungen 246 302 Nötigungen/Bedrohungen 17 26 Andere Straftaten 167 237 insgesamt 430 565 Straftaten insgesamt 528 666 76 Die Zahlen basieren auf Angaben des Landeskriminalamtes Niedersachsen (LKA NI). Die Darstellung der niedersächsischen Zahlen in Übersichten des Bundes kann davon abweichen, da das LKA NI eine so genannte lebende Statistik führt. Um die ständige Aktualität der Statistik sicherzustellen, werden dabei ggf. Nacherfassungen/Aktualisierungen auch für Vorjahre vorgenommen, so dass der Zahlenbestand noch Veränderungen unterliegen kann.
  • strafund verwaltungsgerichtlichen Praxis als terroristische Vereinigung gewertet. Diese Rechtsprechung ist im Juli 2019 durch einen Beschluss des Bundesverfassungsgerichts bestätigt worden
  • Rechtmäßigkeit des Verbotes des "Hizb Allah"-Spendensammelvereines "Farben für Waisenkinder e. V." (FfW), vormals "Waisenkinderprojekt Libanon
  • Jahr 2014 rechtlich festgehalten wurde. Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat hat mit Verfügung vom 26.03.2020 die Vereinigung
Islamismus Außerdem bestreitet die "Hizb Allah" das Existenzrecht des Staates Israel und bekämpft ihn mit terroristischen Mitteln. In Deutschland pflegen die Anhänger der "Hizb Allah" den organisatorischen und ideologischen Zusammenhalt u. a. in örtlichen Moscheevereinen, die sich in erster Linie durch Spendengelder finanzieren. Grund der Beobachtung/Verfassungsfeindlichkeit Die libanesisch-schiitische Organisation "Hizb Allah" (Partei Gottes) bekämpft mit terroristischen Mitteln den Staat Israel, richtet ihre Propaganda aber auch gegen westliche Institutionen. Mit diesem Bestreben richtet sich die "Hizb Allah" gegen den Gedanken der Völkerverständigung und das friedliche Zusammenleben der Völker (Artikel 9 Abs. 2 und 26 Abs. 1 GG) und wird daher nach SS 3 Abs. 1 Nr. 4 NVerfSchG beobachtet. Im Juli 2013 setzte die Europäische Union den militärischen Arm der "Hizb Allah" (almuqawama alislamiya - "Islamischer Widerstand") auf die Liste der terroristischen Organisationen. Weiterhin verfolgt die "Hizb Allah" durch die Propagierung der Scharia als Grundlage ihres Gesellschaftsmodells Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des SS 3 Abs. 1 Nr. 1 NVerfSchG. Mit Schreiben vom 20.09.2019 hat das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz gemäß SS 129b Abs. 1 Satz 3 StGB dem Generalbundesanwalt die generelle Ermächtigung zur Verfolgung bereits begangener und zukünftiger Straftaten durch Mitglieder der Vereinigung "Hizb Allah" erteilt. Die "Hizb Allah" wurde bereits in der Vergangenheit in der strafund verwaltungsgerichtlichen Praxis als terroristische Vereinigung gewertet. Diese Rechtsprechung ist im Juli 2019 durch einen Beschluss des Bundesverfassungsgerichts bestätigt worden, in dem die Rechtmäßigkeit des Verbotes des "Hizb Allah"-Spendensammelvereines "Farben für Waisenkinder e. V." (FfW), vormals "Waisenkinderprojekt Libanon e. V." (WKP), aus dem Jahr 2014 rechtlich festgehalten wurde. Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat hat mit Verfügung vom 26.03.2020 die Vereinigung "Hizb Allah" im Geltungsbereich des Vereinsgesetzes (VereinsG) mit einem Betätigungsverbot belegt. Das Verbot wurde am 30.04.2020 bekanntgemacht. Ab 278
  • überwiegende Sicherheitsinteressen dies erfordern oder 5. besondere Regelungen in Rechtsvorschriften, in Standesrichtlinien oder Verpflichtungen zur Wahrung besonderer Amtsgeheimnisse der Übermittlung
  • Kontrolle auf dem Gebiet des Verfassungsschutzes übt unbeschadet der Rechte der Bürgerschaft und ihrer sonstigen Ausschüsse eine besondere
- 127 - SS 23 Übermittlungsverbote, Minderjährigenschutz (1) Die Übermittlung von Informationen nach den Vorschriften dieses Abschnitts unterbleibt, wenn 1. die Informationen zu löschen sind, 2. für die übermittelnde Stelle erkennbar ist, dass die Informationen für die empfangende Stelle nicht erforderlich sind, 3. für die übermittelnde Stelle erkennbar ist, dass unter Berücksichtigung der Art der Informationen, insbesondere ihres Bezuges zu der engeren Persönlichkeitssphäre der betroffenen Person, und der Umstände ihrer Erhebung das schutzwürdige Interesse der betroffenen Person das Interesse der Allgemeinheit an der Übermittlung überwiegt, 4. überwiegende Sicherheitsinteressen dies erfordern oder 5. besondere Regelungen in Rechtsvorschriften, in Standesrichtlinien oder Verpflichtungen zur Wahrung besonderer Amtsgeheimnisse der Übermittlung entgegenstehen. (2) Personenbezogene Daten Minderjähriger über ihr Verhalten vor Vollendung des 14. Lebensjahres dürfen nach den Vorschriften dieses Gesetzes nicht an ausländische oder an überoder zwischenstaatliche Stellen übermittelt werden. Dasselbe gilt für Informationen über Personenzusammenschlüsse, deren Mitglieder überwiegend Minderjährige sind, die das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. SS 24 Pflichten der empfangenden Stelle Die empfangende Stelle prüft, ob die ihr nach den Vorschriften dieses Gesetzes übermittelten personenbezogenen Daten für die Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlich sind. Ergibt die Prüfung, dass dies nicht der Fall ist, so hat sie die entsprechenden Unterlagen zu vernichten und gespeicherte Daten zu löschen. Die Vernichtung und die Löschung können unterbleiben, wenn die Trennung von anderen Informationen, die zur Erfüllung der Aufgaben erforderlich sind, nicht oder nur mit unvertretbarem Aufwand möglich ist; in diesem Fall sind die Daten zu sperren. SS 25 Nachberichtspflicht Erweisen sich personenbezogene Daten nach ihrer Übermittlung als unvollständig oder unrichtig, so sind sie gegenüber der empfangenden Stelle unverzüglich zu ergänzen oder zu berichtigen, es sei denn, dass der Mangel für die Beurteilung des Sachverhalts offensichtlich ohne Bedeutung ist. Werden personenbezogene Daten wegen ihrer Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit nach ihrer Übermittlung gelöscht oder gesperrt, so ist dies der empfangenden Stelle unter Angabe der Gründe, die zu der Löschung oder Sperrung geführt haben, unverzüglich mitzuteilen. Abschnitt 5 Parlamentarische Kontrolle SS 26 Parlamentarische Kontrollkommission (1) Die parlamentarische Kontrolle auf dem Gebiet des Verfassungsschutzes übt unbeschadet der Rechte der Bürgerschaft und ihrer sonstigen Ausschüsse eine besondere, von der Bürgerschaft gebildete Parlamentarische Kontrollkommission aus. (2) Die Parlamentarische Kontrollkommission übt ihre Tätigkeit auch über das Ende einer Wahlperiode der Bürgerschaft hinaus aus, bis die nachfolgende Bürgerschaft eine neue Parlamentarische Kontrollkommission gewählt hat.
  • sich auf den Themenzusammenhang adt Hamburg". 5 mobilisierten zahlreiche linkextremistische Gruppie- . "Agenturschluss", eine bundesweit in vielen Städrganisierte Aktion im Rahmen
  • ialistischen Mitglieder: 65.800 DeutschBundessitz: Berlin ervorgeganVorsitzender: Lothar BISKY sfeld LinksOrganisatiLandesverband Hamburg pierungen - Mitglieder: 370 okratischen Landessprecher: Yavuz FERSOGLU DS)]. Wäh
verübt. In der Taterklärung einer bisher unbekannten ionäres Warm up" wurde ihm u.a. die Verantwortung sarbeitsmaßnahmen gegen SozialhilfeempfaengerIn- e Verschaerfung gegen BezieherInnen von Arbeitsloilfe" (Schreibweisen wie im Original) zugewiesen. rfe bezogen sich auf den Themenzusammenhang adt Hamburg". 5 mobilisierten zahlreiche linkextremistische Gruppie- . "Agenturschluss", eine bundesweit in vielen Städrganisierte Aktion im Rahmen der Anti-"Hartz IV"Hamburg beteiligten sich daran z.B. die "Anarchistiätekommunisten", die "FAU Hamburg", "Hamburg Libertären Harburg" sowie "AVANTI" und der "Antimburg". Sie beabsichtigten, an diesem ersten Arres 2005 die Arbeitsabläufe in den Arbeitsagenturen en und Besetzungsaktionen sowie Versammlungen Aktionen zum Erliegen zu bringen oder zumindest stören. Ca. 150 Personen versuchten dieses Vorhaer symbolischen Besetzung des Foyers der ArbeitsNorderstraße umzusetzen. Arbeitsabläufe wurden nicht maßgeblich beeinträchtigt. es Demokratischen Sozialismus (PDS) Demokratius" (PDS) s der ehepartei der ialistischen Mitglieder: 65.800 DeutschBundessitz: Berlin ervorgeganVorsitzender: Lothar BISKY sfeld LinksOrganisatiLandesverband Hamburg pierungen - Mitglieder: 370 okratischen Landessprecher: Yavuz FERSOGLU DS)]. Wäh- h im Osten ie vorhan113
  • Verarbeitung, 2. die Art der verarbeiteten Daten sowie die Rechtsgrundlage ihrer Verarbeitung, 3. den Kreis der Betroffenen, 4. die Empfänger
- 123 - punkt der letzten Speicherung einer Information über Bestrebungen und Tätigkeiten nach SS 3 Abs. 1 Satz 1 zu löschen. (4) Personenbezogene Daten, die ausschließlich zu Zwecken der Datenschutzkontrolle, der Datensicherung oder zur Sicherstellung eines ordnungsgemäßen Betriebes einer Datenverarbeitungsanlage gespeichert werden, dürfen nur für diese Zwecke oder zur Verfolgung von Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten nach dem Bremischen Datenschutzgesetz weiter verarbeitet werden. SS 14 Berichtigung, Löschung und Sperrung von personenbezogenen Daten in Akten (1) Stellt das Landesamt für Verfassungsschutz fest, dass in Akten gespeicherte personenbezogene Daten unrichtig sind, berichtigt es diese; sofern die Daten durch die Berichtigung unverständlich würden, ist die Berichtigung mittels eines ergänzenden Vermerks vorzunehmen. Wird die Richtigkeit personenbezogener Daten von Betroffenen bestritten, so ist dies in der Akte zu vermerken. (2) Für Akten, die zu einer bestimmten Person geführt werden, gilt SS 13 Abs. 2 und 3 entsprechend. Im Übrigen hat das Landesamt für Verfassungsschutz personenbezogene Daten zu sperren, wenn es bei der Einzelfallbearbeitung feststellt, dass ohne die Sperrung schutzwürdige Interessen von Betroffenen beeinträchtigt würden, und die Daten für die künftige Aufgabenerfüllung nicht mehr erforderlich sind. Gesperrte Daten sind mit einem entsprechenden Vermerk zu versehen; sie dürfen nicht mehr weiter verarbeitet werden. Eine Aufhebung der Sperrung ist möglich, wenn ihre Voraussetzungen nachträglich entfallen. SS 15 Verfahrensbeschreibungen (1) Das Landesamt für Verfassungsschutz ist verpflichtet, in einer Beschreibung für jedes automatisierte Verfahren, mit dem personenbezogene Daten verarbeitet werden, festzulegen: 1. die Bezeichnung des Verfahrens und die Zweckbestimmung der Verarbeitung, 2. die Art der verarbeiteten Daten sowie die Rechtsgrundlage ihrer Verarbeitung, 3. den Kreis der Betroffenen, 4. die Empfänger oder den Kreis von Empfängern, denen Daten mitgeteilt werden können, 5. Fristen für das Sperren und Löschen der Daten, 6. die technischen und organisatorischen Maßnahmen nach SS 7 BremDSG, 7. eine geplante Datenübermittlung in Staaten außerhalb der Europäischen Union. Das Landesamt für Verfassungsschutz kann die Angaben nach Satz 1 für mehrere gleichartige Verfahren in einer Verfahrensbeschreibung zusammenfassen. Satz 1 gilt nicht für Dateien, die ausschließlich aus verarbeitungstechnischen Gründen vorübergehend vorgehalten werden. (2) Verfahrensbeschreibungen bedürfen der vorherigen Zustimmung des Senators für Inneres und Sport. Vor ihrem Erlass ist die oder der Landesbeauftragte für den Datenschutz anzuhören. (3) Die Speicherung personenbezogener Daten ist auf das erforderliche Maß zu beschränken. In angemessenen Abständen ist die Notwendigkeit der Weiterführung oder Änderung der Dateien zu überprüfen. (4) In der Verfahrensbeschreibung über personenbezogene Textdateien ist die Zugriffsberechtigung auf Personen zu beschränken, die unmittelbar mit Arbeiten in dem Gebiet betraut sind, dem die Textdateien zugeordnet sind; Auszüge aus Textdateien dürfen nicht ohne die dazugehörenden erläuternden Unterlagen übermittelt werden.
  • seit dem 15.05.01 eine vom OLG Stuttgart rechtste neunjährige Freiheitsstrafe wegen der Beteiligung eschlagenen Sprengstoffanschlag auf einen NATOpanischen Rota
  • Erfahrungen und eine Weiterentwicklung ermöglichen." e Fraktion" (RAF) Arbeitsfeld Linksextremismus - cher Terrorismus - Historisches) e in Gedenken an Ulrike Meinhof" (AZUM
seit dem 15.05.01 eine vom OLG Stuttgart rechtste neunjährige Freiheitsstrafe wegen der Beteiligung eschlagenen Sprengstoffanschlag auf einen NATOpanischen Rota am 17.06.88. Der Vorwurf der Miter RAF war während des Prozesses fallengelassen fjähriger Pause erschien Anfang April 2004 eine neue nspirativ hergestellten und verbreiteten Untergrundkal". Es handelt sich im Wesentlichen um ein "Praxistungen zum Bau von Brandsätzen. Im Vorwort berfasser Militanz als "legitimes Mittel der politischen eigene militante Praxis könne man andere Militante nd mit ihnen eine politische Verknüpfung herstellen: . all jene Gruppen (wie die mg, die Autonomen Grupme Zelle Ulrike Meinhof (Anmerkung: Gemeint ist die in Gedenken an Ulrike Meinhof), die Autonome Wirlitante Antiimperialistische Gruppe - Aktionszelle Pitten, die eine eigene militante Praxis entwickelt halegenheit mit weiteren Tipps, Tricks und Anleitungen . Nur ein lebendiger Austausch von Erfahrungen und eine Weiterentwicklung ermöglichen." e Fraktion" (RAF) Arbeitsfeld Linksextremismus - cher Terrorismus - Historisches) e in Gedenken an Ulrike Meinhof" (AZUM) Zelle in Gedenken an Ulrike Meinhof" (AZUM) ist istische terroristische Gruppe in Hamburg. Seit ihrem im Sommer 1999 verübte sie insgesamt 22 BrandSachbeschädigungen überwiegend im Nordwesten im Schleswig-Holsteiner Umland. Diese in Selbstbeeiben als "militante interventionen" bezeichneten ten sich zumeist anlassbezogen u.a. gegen Parteibüutohändler und eine Polizeistation in Bönningstedt. kliche Umstände kamen bei ihren Taten keine Menen. Inhaltlich nahmen die vergleichsweise knapp und erten Begründungen vorwiegend auf die Folgen der Globalisierung, die Beteiligung der Bundesrepublik an 87
  • religiösen und kulturellen Veranstaltungen. Unterrichte 176 "Herrschaft des Rechtsgelehrten
Islamismus Der Libanon-Krieg im Sommer 2006 führte zu einer bis heute andauernden Popularität der "Hizb Allah" innerhalb der schiitischen Bevölkerung des Libanons. 2009 stellte der Generalsekretär der "Hizb Allah", Hassan Nasrallah, ein neues politisches Strategiepapier vor, auf dessen Grundlage die "Hizb Allah" sich von einer Widerstandsgruppe hin zu einer politisch eigenständig agierenden Partei in der libanesischen Politik wandeln sollte und in dem weder die Rede ist von der Errichtung eines "Islamischen Staates" (nach dem Vorbild des Irans), noch von der weltweiten Verbreitung der Revolutionstheorie. Dennoch fühlt sich die "Hizb Allah" auch weiterhin den Konzepten des Ayatollah Khomeini verpflichtet. Dies bezieht sich insbesondere auf die Vorstellung des Konzepts der "wilayat alfaqih"176, das einen konstitutionellen Gottesstaat mit herrschendem Klerus im Libanon vorsieht. Ihren politischen Einfluss stützt die schiitische Organisation wie andere islamistische Organisationen auch auf die soziale und karitative Betreuung ihrer Anhängerschaft. Dieses umfassende Betreuungssystem hatte die "Hizb Allah" mit finanzieller Unterstützung des Irans aufbauen können. Im Emblem der "Hizb Allah" kommt die politische Ausrichtung zum Ausdruck. Es zeigt in arabischer Schrift den Namen der Organisation. Eine aus dem Schriftzug erwachsende Faust hält eine Kalaschnikow, über der das Koranzitat "Die auf Gottes Seite stehen, werden Sieger sein" steht. Dies kann aber auch politisch als "Die Hizb Allah wird Sieger sein" Flagge der Hizb Allah; in gelesen werden. Die Unterzeile unter diesem Signet verweist auf die Deutschland verboten politische Zielrichtung: "Islamische Revolution im Libanon!" Die "Hizb Allah" in Deutschland und in Niedersachsen Die "Hizb Allah" ist global wie auch in Deutschland Teil eines Geflechts schiitisch-islamistischer Organisationen, das stark unter dem Einfluss der Islamischen Republik Iran steht. Dabei entstehen häufig Berührungspunkte zwischen Vereinen, die der "Hizb Allah" zuzurechnen sind und solchen, die dem weiteren schiitisch-islamistischen Spektrum angehören. Auch in Niedersachsen besuchen mitunter Angehörige verschiedener Vereine die gleichen Moscheen. Die Corona-Pandemie führte zu einem Rückgang von religiösen und kulturellen Veranstaltungen. Unterrichte 176 "Herrschaft des Rechtsgelehrten". 280

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