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  • Wird die Auskunftserteilung abgelehnt, ist dem Antragsteller die Rechtsgrundlage dieser Ablehnung mitzuteilen. Die antragstellende Person ist auf ihr Recht hinzuweisen
  • Verfassungsschutzes des Landes unterliegt die Landesregierung unbeschadet der Rechte des Landtages der Kontrolle durch die Parlamentarische Kontrollkommission. Die Kontrolle
(3) Die Ablehnung der Auskunftserteilung bedarf keiner Begründung, soweit dadurch der Zweck der Auskunftsverweigerung gefährdet würde. Die Gründe der Auskunftsverweigerung sind zu dokumentieren. (4) Wird die Auskunftserteilung abgelehnt, ist dem Antragsteller die Rechtsgrundlage dieser Ablehnung mitzuteilen. Die antragstellende Person ist auf ihr Recht hinzuweisen, sich an den Landesbeauftragten für den Datenschutz wenden zu können. Dem Landesbeauftragen für den Datenschutz ist auf sein Verlangen Auskunft zu erteilen. Stellt der Innenminister oder im Verhinderungsfall der Staatssekretär im Einzelfall fest, dass durch die Erteilung der Auskunft die Sicherheit des Bundes oder eines Landes gefährdet würde, so darf die Auskunft nur dem Landesbeauftragten persönlich erteilt werden. Mitteilungen des Landesbeauftragten an die antragstellende Person dürfen keine Rückschlüsse auf den Kenntnisstand der Verfassungsschutzbehörde zulassen, sofern diese nicht einer weitergehenden Auskunft zustimmt. Abschnitt 4 Kontrolle der Verfassungsschutzbehörde SS 27 Parlamentarische Kontrollkommission (1) In Angelegenheiten des Verfassungsschutzes des Landes unterliegt die Landesregierung unbeschadet der Rechte des Landtages der Kontrolle durch die Parlamentarische Kontrollkommission. Die Kontrolle der Durchführung des aufgrund von Artikel 10 Abs. 2 Satz 1 des Grundgesetzes erlassenen Bundesgesetzes bleibt den aufgrund von Artikel 10 Abs. 2 des Grundgesetzes von dem Landtag bestellten Organen und Hilfsorganen vorbehalten. (2) Die Parlamentarische Kontrollkommission besteht aus fünf Mitgliedern, die zu Beginn jeder Wahlperiode vom Landtag aus seiner Mitte einzeln mit der Mehrheit seiner Mitglieder gewählt werden. Zwei Mitglieder sollen der parlamentarischen Opposition angehören. Die Mitglieder dürfen nicht der Landesregierung angehören. -- 195 --
  • Daten oder die Tatsache ihrer Speicherung nach einer Rechtsvorschrift oder wegen der berechtigten Interessen von Dritten geheimgehalten werden müssen oder
(2) Erweisen sich Daten nach ihrer Übermittlung als unrichtig, unvollständig, unzulässig gespeichert oder erhoben, so hat die übermittelnde Stelle den Empfänger unverzüglich darauf hinzuweisen, es sei denn, dass dies für die Beurteilung eines Sachverhaltes ohne Bedeutung ist. Unrichtige oder unvollständige Daten sind durch die übermittelnde Stelle gegenüber dem Empfänger zu berichtigen oder zu ergänzen, wenn durch die unrichtige oder unvollständige Übermittlung schutzwürdige Interessen der betroffenen Person beeinträchtigt sein können. Die Benachrichtigung sowie Ergänzung sind aktenkundig zu machen und in der entsprechenden Datei zu vermerken. SS 26 Auskunft an betroffene Personen (1) Die Verfassungsschutzbehörde erteilt betroffenen Personen auf schriftlichen Antrag unentgeltlich Auskunft über zu ihrer Person gespeicherte Daten. Die Auskunftsverpflichtung erstreckt sich nicht auf die Herkunft der Daten und die Empfänger von Übermittlungen. Über Daten aus Akten, die nicht zu der betroffenen Person geführt werden, wird Auskunft nur erteilt, soweit Daten, namentlich aufgrund von Angaben der betroffenen Person, mit angemessenem Aufwand auffindbar sind. Die Verfassungsschutzbehörde bestimmt Verfahren und Form der Auskunftserteilung nach pflichtgemäßem Ermessen. (2) Die Auskunftserteilung kann nur abgelehnt werden, soweit 1. die Auskunft die öffentliche Sicherheit gefährden oder sonst dem Wohl des Bundes oder eines Landes Nachteile bereiten würde, 2. die Daten oder die Tatsache ihrer Speicherung nach einer Rechtsvorschrift oder wegen der berechtigten Interessen von Dritten geheimgehalten werden müssen oder 3. durch die Auskunftserteilung Informationsquellen gefährdet würden oder die Ausforschung des Erkenntnisstandes oder der Arbeitsweise der Verfassungsschutzbehörde zu befürchten ist. Die Entscheidung trifft der Leiter der Verfassungsschutzabteilung oder ein besonders von ihm beauftragter Mitarbeiter, der die Befähigung zum Richteramt besitzen soll. -- 194 --
  • Verfassungsschutzbericht Bayern 2010 | Rechtsextremismus 135 Das im Rahmen des Bundesparteitags am 4. und 5. Juni in BamVölkischer berg verabschiedete neue
Verfassungsschutzbericht Bayern 2010 | Rechtsextremismus 135 Das im Rahmen des Bundesparteitags am 4. und 5. Juni in BamVölkischer berg verabschiedete neue Parteiprogramm steht in der ideoloKollektivismus gischen Tradition des bisherigen Programms. Es ist weiter von einem ausgeprägten Nationalismus getragen und schreibt den Gedanken der Volksgemeinschaft in einer völkisch-kollektivistischen Auslegung fest. So heißt es im neuen Parteiprogramm: "Volksherrschaft setzt die Volksgemeinschaft voraus. Der Staat nimmt dabei die Gesamtverantwortung für das Volksganze wahr und steht daher über Gruppeninteressen." und "Ein grundlegender politischer Wandel muß die sowohl kostspielige als auch menschenfeindliche Integrationspolitik beenden und auf die Erhaltung der deutschen Volkssubstanz abzielen. Integration ist gleichbedeutend mit Völkermord." Für die NPD resultiert die Würde des Einzelnen nicht aus dem freien Willen des Individuums, sondern sie ist von biologisch-genetischer Teilhabe an der "Volksgemeinschaft" abhängig. Da nur Deutsche völkischer Abstammung Teil der Volksgemeinschaft sein können, ist eine rassistisch und nationalistisch geprägte Fremdenfeindlichkeit elementarer Bestandteil der Partei-Ideologie vom "lebensrichtigen Menschenbild", das sich insbesondere gegen "Fremdbestimmung" und "Überfremdung" wendet. Die NPD macht aus ihrer offenen Gegnerschaft zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung auch kein Hehl: So schrieb der Bundesvorsitzende der NPD, Udo Voigt, in der "Deutschen Stimme": "Zusammenfassend bleibt festzuhalten, daß die NPD sich auch weiterhin als Systemalternative zum kapitalistischen System der BRD verstehen soll, allerdings in gewisser Weise eine seriöse Radikalität entwickeln muß." (Deutsche Stimme, April 2010, Seite 17) Durch die Öffnung der NPD Mitte der 1990er Jahre für Neonazis fand auch eine verstärkte Hinwendung zu neonazistischen Inhalten statt. So hat die NPD ihre Agitation zur "sozialen Frage" verstärkt und versucht, sich mit dem Motto "Sozial geht nur naAnschein einer tional" den Anschein einer sozialen Protestpartei zu geben. Sie sozialen will damit die Ängste der Bevölkerung vor sozialen Reformen, Protestpartei
  • Mai/Juni/Juli 2001 wird auf das vom "Rechtsgelehrten" anNabhani verfasste Buch "Die Lebensordnung des Islam" (Nizamu-L-Islam) lobend eingegangen. Einzigartig
wurde 1953 in Jerusalem von Tagiuddin an-Nabhani gegründet. Sie lehnt jeglichen Kontakt mit dem "Judenstaat" als "Verrat und Verbrechen" ab und sieht "die Juden" als einen "giftigen Dolch im Herzen der islamischen Nation". Der Dschihad und die "Entfernung der Wurzel der Juden aus Palästina" seien eine von Allah auferlegte Pflicht. Zu ihren Feindbildern gehören ebenso die nach ihrer Ansicht mit Israel und westlichen Regierungen "kollaborierenden Herrscher" der arabischen bzw. islamischen Welt, derer die Muslime sich entledigen müssten. Sie bezeichnet sich als eine "politische Partei, deren Ideologie der Islam und deren Ziel die Wiederaufnahme der islamischen Lebensweise ist. Dies soll durch die Errichtung des islamischen Staates realisiert werden." Damit meint sie das sog. "islamische Kalifat", das nach dem Sturz des Osmanischen Reiches 1924 wieder zu errichten sei. Die "Hizb-utTahrir" bekämpft "den Kolonialismus in all seinen Erscheinungsformen und Bezeichnungen, um die islamische Umma von seiner ideologischen Führung zu befreien und seine politischen, militärischen und wirtschaftlichen Wurzeln aus dem Boden der islamischen Welt auszureißen und die falschen Ansichten, die der Kolonialismus verbreitet hat, dass sich der Islam auf Gottesdienst und Ethik beschränkt, zu korrigieren". (Selbstdarstellung im Internet v. 13.11.00). Unter Kalifat wird die Herrschaft eines Kalifen verstanden, der einen - sich auf die Scharia gründenden - islamischen Gottesstaat regiert. Die seit mehreren Jahren existierende deutschsprachige Zeitschrift "EXPLIZITpolitisches Magazin für ein islamisches Bewusstsein" steht der Hizb-ut-Tahrir nahe bzw. druckt z.T. deren Texte ab. In der Ausgabe Nr. 29 von Mai/Juni/Juli 2001 wird auf das vom "Rechtsgelehrten" anNabhani verfasste Buch "Die Lebensordnung des Islam" (Nizamu-L-Islam) lobend eingegangen. Einzigartig an diesem Buch sei die "angehängte beispielhafte Verfassung eines modernen islamischen Kalifats, die dem Leser eine konkrete Vorstellung über den Aufbau dieses Staates, der bald Realität sein wird, vermittelt." Im Impressum reiht sich "EXPLIZIT" in die islamistische Terminologie der Hizb-ut-Tahrir ein: "Die Zeitschrift hat das Ziel, ein korrektes Islamverständnis im deutschsprachigen Raum sowohl unter Muslimen als auch unter Nichtmuslimen zu vermitteln. Sie hat die Aufgabe, den Muslimen in Europa ihre Verbunden50
  • Westeuropa statt. Etwa 1.200 Demonstranten, darunter auch wenige deutsche Linksextremisten, marschierten friedlich durch die Hamburger Innenstadt. PKK-Anhänger zeigten anfangs
Ende März des Jahres 2001 nutzte die PKK die alljährlichen Vewroz-Feiern (kurdisches Neujahrsfest) zu propagandistischen Aktionen. Am 20.03.2001 folgten etwa 370 Personen, darunter viele Frauen und Kinder, einem Aufruf des "Vereins der freien Frauen aus Mesopotamien e.V." zum alljährlich in Hamburg stattfindenden "Fackelzug". Vier Tage später feierten mehrere tausend Kurden in der A/sterdorfer Sporthalle das Newroz-Fest. Diese durch kulturelle, folkloristische und musikalische Darbietungen dominierte Großveranstaltung nutzt die PKK regelmäßig als Propaganda-Plattform. Am 12.05.2001 demonstrierten etwa 35.000 Kurden aus dem gesamten Bundesgebiet und dem europäischen Ausland in Dortmund friedlich unter dem Motto "Frieden in Kurdistan, Dialog jetzt". Vereinzelt zeigten Teilnehmer verbotene PKK-Fahnen oder ÖCALAN-Bilder. Das Verlesen einer Grußbotschaft von Abdullah ÖCALAN war der wichtigste Redebeitrag. Weitere Schwerpunkte: Ein 20-minütiger PKK-Werbefilm und eine Ansprache Osman ÖCALANs, der telefonisch zugeschaltet worden war. Der der PKK nahe stehende Hamburger Verein "Kurdistan Volkshaus e.V." meldete für den 30.06.2001 eine Demonstration "Aufhebung des PKKVerbotes und Anerkennung der kurdischen Identität" an; vergleichbare Demonstrationen fanden auch in anderen Großstädten in Deutschland und Westeuropa statt. Etwa 1.200 Demonstranten, darunter auch wenige deutsche Linksextremisten, marschierten friedlich durch die Hamburger Innenstadt. PKK-Anhänger zeigten anfangs verbotene Symbole wie eine PKK-Fahne und eine Fahne des europäischen Arms der PKK, der YDK. Nach Aufforderungen durch die Polizei wurde dies vom Veranstalter unterbunden. Viele Demonstranten trugen Sticker mit der Aufschrift "Auch ich bin ein PKK'ler", die nach Aufforderung weitgehend entfernt wurden. Am 28.09.2001 demonstrierten in Hamburg etwa 500 Personen anlässlich der Eröffnung des von Abdullah ÖCALAN angestrengten Verfahrens gegen den türkischen Staat vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Brüssel. "Lasst uns gemeinsam den Frieden säen!" war das Motto des "9. /Internationalen Kurdistan-Festivals" am 01.09.2007 im Müngersdorfer Stadion in Köln. Etwa 45.000 Teilnehmer waren aus dem gesamten Bundesgebiet und aus dem europäischen Ausland angereist. Auch diese kurdische Großveranstaltung wurde von PKK-Beiträgen dominiert. Redner forderten die Aufhebung des Betätigungsverbotes und beschworen den Erfolg der 63
  • Gerichtshof für Menschenrechte hat am 31.07.01 das Verbot für rechtmäßig erklärt. Das Programm der RP - so das Gericht - habe eine
  • nach Glaubensrichtungen" vorgesehen. Die angestrebte Einführung der Scharia als Rechtssystem verstoße nicht nur gegen türkische Verfassungswerte, sondern auch gegen
5.2 Türkische Islamisten 5.2.1 "Islamische Gemeinschaft Milli Görüs e.V." (IGIMG) Die IGMG wurde 1985 als "Vereinigung der neuen Weltsicht in Europa e.V." - (AMGT) mit Sitz in Köln gegründet. 1995 teilte sie sich in zwei Vereine: Die IGMG übernahm die sozialen, kulturellen und religiösen Aufgaben, die "Europäische Moscheebauund _Unterstützungsgemeinschaft e.V." (EMUG) wurde zuständig für die Verwaltung des Immobilienbesitzes der ehemaligen AMGT. Die Vorstandsund Verwaltungszentrale wurde im Sommer 2001 von Köln nach Kerpen verlegt. Der Vorsitzende der IGMG, Mehmet Sabri ERBAKAN, ist Neffe des ehemaligen Parteivorsitzenden und zeitweiligen türkischen Ministerpräsidenten Necmettin ERBAKAN. Dieser war Chef der im Januar 1998 in der Türkei verbotenen islamistischen "Refah Partisi" (RP, Wohlfahrtspartei). Ihr wurde vorgeworfen, gegen die von der Verfassung gebotene Trennung von Staat und Religion (Laizismus) verstoßen zu haben. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat am 31.07.01 das Verbot für rechtmäßig erklärt. Das Programm der RP - so das Gericht - habe eine "Diskriminierung nach Glaubensrichtungen" vorgesehen. Die angestrebte Einführung der Scharia als Rechtssystem verstoße nicht nur gegen türkische Verfassungswerte, sondern auch gegen die Europäische Menschenrechtskonvention. Mit diesem Urteil bleibt auch das fünfjährige politische Betätigungsverbot für Prof. ERBAKAN in Kraft, das bis zum Jahr 2003 gilt. Die IGMG unterstützte auch die RP-Nachfolgerin, die "Fazilet-Partisi" (FP, Tugendpartei). Diese wurde vom türkischen Verfassungsgericht ebenfalls wegen antilaizistischer Bestrebungen am 22.06.01 verboten. Nach Differenzen zwischen "Traditionalisten" und "Erneuerern" unter den FP-Anhängern gingen aus ihr im Juli / August 2001 zwei neue Parteien hervor: Die "Saadet-Partisi" (SP, Glückseligkeitspartei), Plattform der "Traditionalisten", und die "Adalet ve Kalkinma Partisi" (AKP, Gerechtigkeitsund Entwicklungspartei), die die "Erneuerer" vereint. In der IGMG 67
  • Verleugnung der Demokratie aufgerufen: "Alle Systeme (außer dem islamischen Rechtssystem) sind Götzensysteme, die ich ausnahmslos zu verleugnen habe
scheinen sich die Necmettin ERBAKAN treuen "Traditionalisten" durchzusetzen, die sich an der SP orientieren. Die "Erneuerer", die für mehr innerparteiliche Demokratie eintreten, sympathisieren eher mit der AKP. Welche Auswirkungen das auf die IGMG haben wird, ist offen. Mit ihren rund 27.000 Mitgliedern ist die IGMG seit Jahren anhängerstärkste islamistische Organisation in Deutschland. Die Zahl ihrer Sympathisanten ist deutlich höher. Der Generalvorsitzende Mehmet ERBAKAN nannte im Oktober 2001 in einem Interview die Zahl von 210.000 Mitgliedern in Deutschland; dafür gibt es keinen Beleg. Das auch europaweit hohe Mobilisierungspotential zeigt sich u.a. bei überregionalen Veranstaltungen: An der 6. Generalversammlung am 03.06.2000 in Köln nahmen etwa 30.000 Personen aus dem Bundesgebiet und dem europäischen Ausland teil. Die 7. Generalversammlung fand als "Europakongress" am 15.04.01 in Hagen mit etwa 1.000 geladenen Funktionären und Vertretern der FP statt; Pressevertreter waren ausgeschlossen. Aus der Verbundenheit der IGMG mit der RP bzw. FP folgt, dass die IGMG auch deren Ideologie vertritt, die u.a. durch Ablehnung des Demokratieverständnisses der westlichen Welt sowie durch Antizionismus und Judenfeindlichkeit geprägt und mit der freiheitlichen demokratischen Grundordnung unvereinbar ist. Die derzeitige IGMG-Führung versucht, die engen Verbindungen zu den o.g. Parteien und zu Necmettin ERBAKAN, der immer noch die Führung innerhalb der islamistischen Bewegung in der Türkei beansprucht, nicht deutlich werden zu lassen. Das hängt allerdings auch mit dem türkischen Parteienrecht zusammen, das türkischen Parteien die Gründung von Auslandsorganisationen untersagt. In der Broschüre PARANTEZ, die in der Hamburger Zentralmoschee seit mehreren Jahren an Jugendliche verteilt wird und der IGMGJugendorganisation zuzurechnen ist, wird zur Verleugnung der Demokratie aufgerufen: "Alle Systeme (außer dem islamischen Rechtssystem) sind Götzensysteme, die ich ausnahmslos zu verleugnen habe (z.B. den Kommunismus, die Demokratie, Kapitalismus, Sozialismus, Diktatur sowie die Trennung von Staat und Islam - Pluralismus) ." (Ausgabe vom 25.05.2007) Weiter sind erhebliche Zweifel angebracht, ob die IGMG das Verfassungsgebot der Gleichberechtigung tatsächlich akzeptiert. Die Organisation geht lediglich von einer eher nebulös formulierten "Gleichwertigkeit" aus: 68
  • LIES!-Aktion. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 110 LINDEMANN, Thomas . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22 linksunten.indymedia . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 78, 80, 81, 83, 85, 87 LIPPOLD, Henry-Kurt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22 Lockstedt
Stichwortverzeichnis Köthen (Anhalt) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 39 KPD/Ost. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 76 KPV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20 KRAMER, Matthias . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 90, 91 Krauschwitz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23 KROLZIG, Sascha . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 39 KRR . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 70 Kurdistan . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .VI, 100, 102 KURTH,Alexander . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 35 L Landkreis Anhalt-Bitterfeld. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20, 22, 31, 35, 39, 58, 61, 116 Landkreis Börde . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20, 22, 37, 39, 59, 73 Landkreis Harz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24, 29, 49, 50, 60, 61, 75 Landkreis Jerichower Land . . . . . 20, 22, 24, 26, 36, 37, 39, 53, 55, 77, 83, 84, 86 Landkreis Mansfeld-Südharz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20, 22, 63, 73, 75 Landkreis Stendal . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 38, 56, 60, 70 Landkreis Wittenberg. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25, 49, 56, 57, 63 Landtagswahl . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25 Laucha an der Unstrut . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23 Lernen und Kämpfen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 93 LIEBICH, Sven . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40, 41, 42, 64 LIES!-Aktion. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 110 LINDEMANN, Thomas . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22 linksunten.indymedia . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 78, 80, 81, 83, 85, 87 LIPPOLD, Henry-Kurt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22 Lockstedt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 37 M MACHTS, Nick-Oliver . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22 Magdeburg, Landeshauptstadt . . . . . . . . . 2, 15, 19, 20, 22, 24, 26, 35, 36, 39, 45, 50, 53, 54, 55, 58, 63, 66, 73, 77, 78, 81, 82, 83, 85, 86, 87, 89, 90, 96, 98, 103, 104, 105, 107, 112, 126 MAGIDA 2.0. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 66, 67 MARX, Enrico . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 63 Marxistische Blätter . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 90 Marxistisch-Leninistische Partei Deutschlands . . . . . . . . . . . . . . . . . . Siehe MLPD MB . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .VII, 108, 115, 116, 117 Mecklenburg-Vorpommern . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25, 45 Menschenwürde . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10, 34, 149 Mezopotamien Kulturhaus e.V. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 104 Ministerium . . . . . . . . . . . . . 2, 8, 15, 123, 126, 136, 141, 145, 146, 151, 152, 200 MLPD. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .VI, 76, 93, 94, 95 166 Verfassungsschutzbericht des Landes Sachsen-Anhalt 2017
  • Verfassungsschutzbericht Bayern 2010 | Rechtsextremismus 134 3. Strukturen 3.1 Parteien, Vereinigungen und Verlage 3.1.41 Nationaldemokratische Partei Deutschlands (NPD) Die Nationalen
Verfassungsschutzbericht Bayern 2010 | Rechtsextremismus 134 3. Strukturen 3.1 Parteien, Vereinigungen und Verlage 3.1.41 Nationaldemokratische Partei Deutschlands (NPD) Die Nationalen Die Aktivitäten der NPD zielen darauf ab, die bestehende Ordnung durch das Ideal der "Volksgemeinschaft" zu ersetzen. Einzig eine ethnisch homogene "Volksgemeinschaft" stellt aus Sicht der NPD eine natürliche, dem wahren Wesen des Menschen gemäße und damit annehmbare staatliche Ordnung dar und dient als Gegenentwurf zur parlamentarischen Demokratie in Deutschland. Die von der NPD vertretenen völkischen Grundideen bringen im Zusammenhang mit den verschiedensten politischen Themen oft ausländerfeindliche, rassistische - und in Bezug auf den historischen Nationalsozialismus verharmlosende bis wohlwollende - Positionen zum Ausdruck. Ihr angestrebtes Ziel der "Systemüberwindung" und ihre Grundaussagen stehen damit inhaltlich im Widerspruch zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes.
  • Polizeieinsatz am 13.11. in Istanbul gegen hungerstreikende Linksextremisten, in dessen Verlauf es Tote und Verletzte gab. 5.3.3 Marxistisch-Leninistische Kommunistische
stellen in Deutschland und dem europäischen Ausland wurde auf die Situation in türkischen Haftanstalten aufmerksam gemacht. Die öffentliche Wahrnehmung der DETUDAK-Aktivitäten wurde auch durch die Ereignisse vom 11. September in den USA und die folgenden Militäraktionen überlagert. DETUDAK und AGIF versuchten, beide Themenfelder zu verknüpfen und polemisierten in Flugschriften "Der türkische Staat mordet in Istanbul / die USA und Nato morden in Afghanistan". Anlass war ein Polizeieinsatz am 13.11. in Istanbul gegen hungerstreikende Linksextremisten, in dessen Verlauf es Tote und Verletzte gab. 5.3.3 Marxistisch-Leninistische Kommunistische Partei (MLKP} Die bundesweit auf etwa 600 Mitglieder (Hamburg etwa 30) geschätzte MLKP ist 1994 aus der Vereinigung der "Türkischen Kommunistischen Partei/Marxisten Leninisten Bewegung" (TKP/ML H) und der unbedeutenden "Türkischen Kommunistischen Arbeiterbewegung" (TKIH} hervorgegangen. Sie ist letztlich - wie die TKP/ML (2 6.3.2) und TKP(ML) (2 6.3.2) - ein Abspaltungsprodukt der TKP/M-L. Die MLKP strebt für die Türkei einen revolutionären Übergang in den Sozialismus an. Sie betont die herausragende Rolle der "Avantgarde der Arbeiterklasse" und ihre "antiimperialistische" Zielsetzung. Sie versteht sich als wahre Vertreterin der Interessen auch des kurdischen Volkes und will in der Türkei mit bewaffnetem Kampf das "faschistische kolonialistische Joch" zerbrechen. Ihre Guerillaorganisation nennt sich "M-78"". Basisorganisation der MLKP in Deutschland ist die "Föderation der Arbeitsimmigrant/innen aus der Türkei in der Bundesrepublik Deutschland e.V." (türkische Abkürzung: AG/F) mit etwa 15 Mitgliedsvereinen. Sie befasst sich aus kommunistischer Perspektive vorwiegend publizistisch mit Problemen ausländischer Arbeitnehmer in Deutschland und wendet sich gegen den angeblichen "Faschismus als Instrument der deutschen Monopolbourgeoisie". Mehrfach griffen AGIF und MLKP in Flugschriften unter dem Tenor "Globalisierung führt zum Krieg" den Kampf gegen Finanzund 78
  • Merkmal ist die in der Verfassung verankerte "Herrschaft des Rechtsgelehrten", allgemein als "Revolutionsführer" bekannt. Seit 1989 wird dieses
6. Iranische Extremisten 6.1 Allgemeines In Deutschland leben etwa 108.000 iranische Staatsangehörige, darunter ca. 12.700 in Hamburg. Ein kleiner Teil von ihnen engagiert sich politisch für, ein anderer gegen die iranische Regierung. Nach der "/slamischen Revolution" im Februar 1979 und der Rückkehr KHOMEINIs in den Iran wurde am 01.04.1979 die Islamische Republik Iran ausgerufen. Ihr besonderes Merkmal ist die in der Verfassung verankerte "Herrschaft des Rechtsgelehrten", allgemein als "Revolutionsführer" bekannt. Seit 1989 wird dieses Amt von dem 1989 - nicht vom Volk, sondern durch einen sog. "Expertenrat" -- gewählten Ayatollah KHAMENEI eingenommen. Er gilt als irdischer Statthalter des "entrückten" 12. Imam, Vollzieher göttlicher Gebote auf Erden sowie höchste geistliche und weltliche Autorität und verkörpert damit die bei weitem mächtigste Institution im Iran. Der seit 1997 amtierende iranische Präsident Mohammed KHATAMI wurde im Juni 2001 mit überwältigender Mehrheit (ca. // % der abgegebenen Stimmen) wiedergewählt. Er steht für einen reformorientierten politischen Kurs. Die Revolutionsziele KHOMEINIs sind bis heute verfassungsmäßig verankerte Leitlinien: Sie dienen der Machterhaltung, der Unterdrückung bzw. Ausschaltung der Opposition, dem Export der iranischen Revolution, dem Sturz "dekadenter" (westlich beeinflusster) Regierungen in der islamischen Welt, der Islamisierung der gesamten Welt. Im Berichtsjahr dauerte der Machtkampf zwischen den Reformern um KHATAMI und den radikal-islamischen Kräften um KHAMENEI an: Während KHATAMI sich auf die Mehrheit im Parlament stützen kann, steht der geistlich geprägte Justizapparat auf Seiten KHAMENEIs. Aufgrund dieses Konfliktes kam es wiederholt zu Gerichtsverfahren gegen Parlamentsabgeordnete, sofern deren politische Betätigung sich nach Auffassung der Justiz nicht im Rahmen der islamischen Gesetze und Regeln bewegte. Oppositionelle iranische Gruppen und Publikationen, die das System der absoluten Herrschaft der Geistlichkeit kritisieren oder gar ablehnen, werden durch Verbote und Strafverfahren unterdrückt. So verurteilte das Te80
  • Öffentlichkeitsarbeit leisten. Den staatlichen Stellen soll ermöglicht werden, rechtzeitig die erforderlichen Maßnahmen zur Abwehr der Gefahren nach Satz
  • durch Unbefugte. (4) Die Verfassungsschutzbehörde ist an die allgemeinen Rechtsvorschriften gebunden ( Artikel 20 des Grundgesetzes
3. Bestrebungen im Geltungsbereich des Grundgesetzes, die durch Anwendung von Gewalt oder darauf gerichtete Vorbereitungshandlungen auswärtige Belange der Bundesrepublik Deutschland gefährden, 4. Bestrebungen, die gegen den Gedanken der Völkerverständigung (Artikel 9 Abs. 2 des Grundgesetzes) oder gegen das friedliche Zusammenleben der Völker (Artikel 26 Abs. 1 des Grundgesetzes) gerichtet sind. (2) Die Verfassungsschutzbehörde informiert die zuständigen Stellen und die Öffentlichkeit über Gefahren für die freiheitliche demokratische Grundordnung, den Bestand und die Sicherheit des Bundes und der Länder. Sie kann dazu insbesondere Verfassungsschutzberichte veröffentlichen und Prävention im Rahmen von Öffentlichkeitsarbeit leisten. Den staatlichen Stellen soll ermöglicht werden, rechtzeitig die erforderlichen Maßnahmen zur Abwehr der Gefahren nach Satz 1 zu treffen. (3) Die Verfassungsschutzbehörde wirkt mit 1. bei der Sicherheitsüberprüfung von Personen nach Maßgabe des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes vom 22. Januar 1998 (GVOBl. M-V S. 114, 195), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 28. Januar 2009 (GVOBl. M-V S. 82), sowie bei Zuverlässigkeitsüberprüfungen in den übrigen gesetzlich bestimmten Fällen, 2. bei technischen Sicherheitsmaßnahmen zum Schutz von im öffentlichen Interesse geheimhaltungsbedürftigen Tatsachen, Gegenständen oder Erkenntnissen gegen die Kenntnisnahme durch Unbefugte. (4) Die Verfassungsschutzbehörde ist an die allgemeinen Rechtsvorschriften gebunden ( Artikel 20 des Grundgesetzes). -- 168 --
  • Politisch motivierte Kriminalität (PMK)1 Politisch motivierte Kriminalität - Rechts - 2017 2018 Straftaten Gesamt 1.027 907 davon extremistisch 986 872 Propagandadelikte
  • Antisemitische Straftaten 44 54 3 1 Politisch motivierte Kriminalität -Links2017 2018 Straftaten Gesamt 223 249 davon extremistisch 76 89 Propagandadelikte
Anlage 1 Politisch motivierte Kriminalität (PMK)1 Politisch motivierte Kriminalität - Rechts - 2017 2018 Straftaten Gesamt 1.027 907 davon extremistisch 986 872 Propagandadelikte 702 665 davon extremistisch 702 665 Gewaltdelikte 84 43 davon extremistisch 84 43 Fremdenfeindliche Straftaten 250 231 davon extremistisch 250 231 davon Gewaltdelikte 74 39 Antisemitische Straftaten 44 54 3 1 Politisch motivierte Kriminalität -Links2017 2018 Straftaten Gesamt 223 249 davon extremistisch 76 89 Propagandadelikte 8 7 davon extremistisch 8 7 Gewaltdelikte 11 26 davon extremistisch 11 26 Fremdenfeindliche Straftaten davon extremistisch 0 0 davon Gewaltdelikte Antisemitische Straftaten 0 0 1 Im Bereich der keinem Extremismusphänomen direkt zuzuordnenden politisch motivierten Straftaten wurden sieben Gewaltdelikte erfasst, die durch "Reichsbürger" verursacht wurden. -- 161 --
  • personenbezogenen Daten oder die Tatsache ihrer Speicherung nach einer Rechtsvorschrift oder wegen der überwiegenden schutzwürdigen Interessen Dritter geheim gehalten werden
3. die Herkunft der Daten, 4. die Stellen, denen die Daten im Rahmen regelmäßiger Übermittlungen übermittelt werden, und die an einem automatisierten Abrufverfahren teilnehmenden Stellen, auch soweit diese Angaben nicht zu ihrer Person gespeichert sind, aber mit vertretbarem Aufwand festgestellt werden können. Die Betroffenen sollen die Art der personenbezogenen Daten, über die sie Auskunft verlangen, näher bezeichnen. Aus Akten ist den Betroffenen Auskunft zu teilen, soweit sie Angaben machen, die das Auffinden der Daten ermöglichen, und der für die Erteilung der Auskunft erforderliche Aufwand nicht außer Verhältnis zum Auskunftsinteresse des Betroffenen steht. Das Landesamt für Verfassungsschutz bestimmt die Form der Auskunftserteilung nach pflichtgemäßem Ermessen; die Auskunft kann auch in der Form erteilt werden, dass den Betroffenen Akteneinsicht gewährt oder ein Ausdruck aus automatisierten Dateien überlassen wird. 3 29 des Hamburgischen Verwaltungsverfahrensgesetzes bleibt unberührt. (2) Die Auskunftserteilung unterbleibt, soweit 1. durch sie die Nachrichtenzugänge gefährdet sein können oder die Ausforschung des Erkenntnisstandes oder der Arbeitsweise des Landesamtes für Verfassungsschutz zu befürchten ist, 2. die personenbezogenen Daten oder die Tatsache ihrer Speicherung nach einer Rechtsvorschrift oder wegen der überwiegenden schutzwürdigen Interessen Dritter geheim gehalten werden müssen, 3. sie die öffentliche Sicherheit gefährden oder sonst dem Wohle des Bundes oder eines Landes Nachteile bereiten würden. (3) Im Übrigen gilt für die Auskunft 8 18 Absätze 2 und 4 bis 6 des Hamburgischen Datenschutzgesetzes. 255
  • Mobilisierung zu Aktionen von Bedeutung sind. Der Hamburger Rechtsextremist Andr&e GOERTZ, der bisher ein umfangreiches Internet-Informationsangebot sowie
Ein weiteres wichtiges Kommunikationsmedium sind die /nfo-Telefone, die insbesondere bei der Mobilisierung zu Aktionen von Bedeutung sind. Der Hamburger Rechtsextremist Andr&e GOERTZ, der bisher ein umfangreiches Internet-Informationsangebot sowie die vier Info-Telefone in Hamburg, Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern und Nordrhein-Westfalen betrieb, hat seine Aktivitäten im letzten Jahr weitgehend eingestellt. In Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern werden "Freie Info-Telefone" (FIT) betrieben, die dem "Nationalen und Sozialen Aktionsbündnis Norddeutschland" (NSAN) ((c) 3.1) zuzurechnen sind. 95
  • Köpfe: Ziel ist die Meinungsführerschaft in der rechtsextremistischen Szene, aber ganz wesentlich auch das Erreichen von Personen außerhalb ihrer politischen
Staatsfreiheit Der Begriff der "Staatsfreiheit" ist ein innerhalb des ersten NPD-Verbotsverfahren geprägter Begriff. Danach hat das BVerfG die Forderung aufgestellt, dass während eines laufenden Verbotsverfahrens keine Vertrauenspersonen (VP) und Verdeckten Ermittler (VE) auf den Führungsebenen einer Partei tätig sein dürfen. Damit wird sichergestellt, dass deren Willensbildung und Selbstdarstellung unbeobachtet und selbst bestimmt erfolgen kann. Die Begründung des Verbotsantrags darf nicht auf Beweismaterialien gestützt werden, deren Entstehung zumindest teilweise auf das Wirken von VP oder VE zurückzuführen ist. Die Beobachtung einer Partei während eines laufenden Verbotsverfahrens darf außerdem nicht dem Ausspähen ihrer Prozessstrategie dienen. Zudem ist die privilegierte Stellung der Verfahrensbevollmächtigten der betroffenen Partei zu beachten. Terrorismus Der "Terrorismus" ist der nachhaltig geführte Kampf für politische Ziele, die mit Hilfe von Anschlägen auf Leib, Leben und Eigentum anderer Menschen durchgesetzt werden sollen, insbesondere durch schwere Straftaten, wie sie in SS 129a Abs. 1 StGB genannt sind, oder durch andere Straftaten, die zur Vorbereitung solcher Straftaten dienen. "Vier-Säulen-Strategie" der NPD Die Strategie der NPD wurde auf dem Bundesparteitag 1998 im mecklenburgischen Stavenhagen zunächst als "Drei-Säulen-Strategie" konzipiert: Kampf um die Straße: Durchführung von Demonstrationen, Zeigen von Präsenz in der Öffentlichkeit, Massenmobilisierung, Kampf um die Köpfe: Ziel ist die Meinungsführerschaft in der rechtsextremistischen Szene, aber ganz wesentlich auch das Erreichen von Personen außerhalb ihrer politischen Klientel, -- 154 --
  • oder - je nach den konkreten Bedingungen - taktisch einzusetzende Kampfform. Linksextremistische Parteien und Gruppierungen lassen sich grob in zwei Hauptströmungen einteilen
* Bekenntnis zur sozialistischen oder kommunistischen Transformation der Gesellschaft mittels eines revolutionären Umsturzes oder langfristiger revolutionärer Veränderungen, * Bekenntnis zur Diktatur des Proletariats oder zu einer herrschaftsfreien (anarchistischen) Gesellschaft, * Bekenntnis zur revolutionären Gewalt als bevorzugte oder - je nach den konkreten Bedingungen - taktisch einzusetzende Kampfform. Linksextremistische Parteien und Gruppierungen lassen sich grob in zwei Hauptströmungen einteilen: * dogmatische Marxisten-Leninisten und sonstige revolutionäre Marxisten: In Parteien oder anderen festgefügten Vereinigungen organisiert, verfolgen sie die erklärte Absicht, eine sozialistische bzw. kommunistische Gesellschaftsordnung zu errichten, * Autonome, Anarchisten und sonstige Sozialrevolutionäre: In losen Zusammenhängen, seltener in Parteien oder formalen Vereinigungen agierend, streben sie ein herrschaftsfreies, selbstbestimmtes Leben frei von jeglicher staatlicher Autorität an. NADIS Das NAchrichtenDienstliche InformationsSystem und Wissens Netz (NADIS WN) ist das zentrale Hinweisund Verbundsystem der Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder für Personen und Objekte. Dieses System ist eine technische Plattform, auf der Amtsund Verbunddateien von Bund und Ländern unter einer einheitlichen Anwendungsoberfläche betrieben werden können. Neonationalsozialismus/Neonazismus Der Neonationalsozialismus bezieht sich auf die Weltanschauung des "Dritten Reiches" und macht diese zur Grundlage seiner politischen Zielvorstellungen. Elementare Bestandteile der neonationalsozialistischen Weltanschauung sind Rassismus und Nationalismus sowie die Forderung nach einem autoritären "Führerstaat" unter Ausschaltung der Gewaltenteilung. -- 149 --
  • selbstverwaltete Jugendund Kulturzentren gelten, deren Existenz und Erhalt Linksextremisten bedroht sehen, wenn sich die Besitzund Eigentumsverhältnisse ändern. Bestrebungen, extremistische Bestrebungen
Autonome Freiräume Als "autonome Freiräume" können vor allem besetzte Häuser, Wohnprojekte und selbstverwaltete Jugendund Kulturzentren gelten, deren Existenz und Erhalt Linksextremisten bedroht sehen, wenn sich die Besitzund Eigentumsverhältnisse ändern. Bestrebungen, extremistische Bestrebungen sind nach allgemeinem Sprachgebrauch alle auf ein Ziel gerichteten Aktivitäten. Extremistische Bestrebungen im Sinne der Verfassungsschutzgesetze sind im Wesentlichen politisch bestimmte, zielund zweckgerichtete Verhaltensweisen in einem oder für einen Personenzusammenschluss gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung, gegen den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes. Von Einzelpersonen gehen solche Bestrebungen nur dann aus, wenn sie auf die Anwendung von Gewalt gerichtet sind oder eines der obigen Schutzgüter erheblich beschädigen können. Cyberangriffe Elektronische Angriffe Elektronische Angriffe Mit dem Begriff "Elektronische Angriffe" werden Maßnahmen mit und gegen IT-Infrastrukturen bezeichnet. Neben der Informationsbeschaffung fallen darunter auch Aktivitäten, die zur Schädigung bzw. Sabotage dieser Systeme geeignet sind. Dazu gehören insbesondere das Ausspähen, Kopieren oder Verändern von Daten, die Übernahme einer fremden elektronischen Identität, der Missbrauch oder die Sabotage fremder IT-Infrastrukturen sowie die Übernahme von computergesteuerten, netzgebundenen Produktionsund Steuereinrichtungen. Die Angriffe können dabei sowohl von außen über Computernetzwerke, wie z. B. das Internet erfolgen, als auch durch einen direkten, nicht netzgebundenen Zugriff auf einen Rechner, z. B. mittels manipulierter Hardwarekomponenten wie Speichermedien (z. B. USB-Sticks). -- 145 --
  • Kurdistans) PUA Parlamentarischer Untersuchungsausschuss RAF Rote Armee Fraktion RED Rechtsextremismusdatei RH Rote Hilfe RNF Ring Nationaler Frauen RWE Rheinisch-Westfälisches
MC Motorcycle Club MKP Maoistische Kommunistische Partei MLKP Marxistisch-Leninistische Kommunistische Partei MLPD Marxistisch-Leninistische Partei Deutschland MuP Mecklenburg und Pommern MVGIDA Mecklenburg-Vorpommern gegen die Islamisierung des Abendlandes MVSE Mecklenburg-Vorpommersche Strukturentwicklungsgenossenschaft eG NATO North Atlantic Treaty Organization (Nordatlantische Vertragsorganisation) NAV-DEM Demokratisches Gesellschaftszentrum der Kurdinnen und Kurden in Deutschland NIAS Nachrichtendienstliche Informationsund Analysestelle NPD Nationaldemokratische Partei Deutschland NSDAP Nationalsozialistische Deutsche Arbeiterpartei NSR Nationale Sozialisten Rostock NSU Nationalsozialistischer Untergrund OLG Oberlandesgericht PartG Gesetz über die politischen Parteien (Parteiengesetz) PIAS Polizeiliche Informationsund Analysestelle PMK Politisch motivierte Kriminalität PKK 1. Parlamentarische Kontrollkommission des Landtages Mecklenburg-Vorpommern 2. Partiya Karkeren Kurdistan (Arbeiterpartei Kurdistans) PUA Parlamentarischer Untersuchungsausschuss RAF Rote Armee Fraktion RED Rechtsextremismusdatei RH Rote Hilfe RNF Ring Nationaler Frauen RWE Rheinisch-Westfälisches Elektrizitätswerk AG SAV Sozialistische Alternative -- 141 --
  • Beteiligung an Wahlen Die drei rechtsextremistischen Parteien DVU, REP und NPD blieben bei den Landtagsund Kommunalwahlen im Jahr 2001 völlig
1.3 Beteiligung an Wahlen Die drei rechtsextremistischen Parteien DVU, REP und NPD blieben bei den Landtagsund Kommunalwahlen im Jahr 2001 völlig erfolglos. REP und DVU mussten vor allem in Baden-Württemberg und Hamburg schwere Wahlniederlagen hinnehmen. Die DVU hatte auf die Teilnahme an allen anderen Landtagswahlen im letzten Jahr verzichtet, um sich finanziell und personell ganz auf den Bürgerschaftswahlkampf in Hamburg konzentrieren zu können. Sie verlor dennoch gegenüber 1997, als sie nur knapp an der 5%-Hürde gescheitert war (4,98%), über 4,2 Prozentpunkte und fiel mit 0,7 % sogar unter die 1%-Marke zurück, die für die Gewährung von Mitteln aus der staatlichen Parteienfinanzierung maßgeblich ist. Nicht ganz 41.000 Wähler und Wählerinnen hatten sich 1997 für die DVU entschieden, bei der Wahl am 23.09.2001 waren es nur noch rund 6.000. Bei den Wahlen zu den Bezirksversammlungen erreichte sie zwischen 0,5% und 1,4% und verlor alle Mandate (zu Wahlaussagen und Wahlkampfaktivitäten der DVU sowie von REP und NPD in Hamburg s. (c) 6.1 bis 6.3)." Datum/Land Wahl % / Stimmen |% / Stimmen Hessen Kommunalwahlen 2,5% 0,2 % 18.03. 52 Mandate 4 Mandate BadenLandtag 4,4 % 0,2 % Württemberg 198.534 7.649 25.03. Rheinland-Pfalz | Landtag 2,4 % 0,5 % 25.03. 44.586 9.110 Niedersachsen | Kommunalwahlen 0,2 % 0,0 % 09.09. 4 Mandate 2 Mandate Berlin Abgeordnetenhaus | 1,3 % 0,9% 21.10. 21.836 15.110 Berlin Bezirksverordne- O Mandate O Mandate 21.10 tenversammlungen ! Eine ausführliche Darstellung aller Aktivitäten extremistischer Parteien anlässlich der Wahlen zur Hamburger Bürgerschaft und zu den Bezirksversammlungen am 23.09.2001 enthält der Wahlbericht des LfV Hamburg "Wahlkampf und Wahlergebnisse extremistischer Parteien" (36 S.). Einzelexemplare können vom LfV Hamburg angefordert werden. Der Bericht ist auch unter der auf Seite 2 genannten Adresse im Internet abrufbar. 101

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