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"links or rechts" in den Verfassungsschutz Trends
  • ersten Monaten des Jahres 1981 war der deutsche Linksterrorismus von dem bundesweiten kollektiven Hungerstreik, der nach dem Tod von Sigurd
  • seit langem verlorene Solidarität von Teilen der extremistischen Linken mit der RAF wiederzugewinnen und den eigenen politischen Zielen Geltung
  • nennenswert zu erweitern. Ihre Absicht, militante Teile der extremistischen Linken an sich zu binden, scheiterte erneut hauptsächlich an der weit
den der NATO-Heeresgruppe Mitte und der US-Landstreitkräfte Europa General KROESEN in Heidelberg (15. September) entsprachen langfristigen Plänen der RAF. Danach sind-neben dem Bundeskanzler und Spitzenpolitikern der SPDRepräsentanten und Einrichtungen der. NATO und der Bundeswehr bevorzugte Angriffsziele ihres "bewaffneten antiimperialistischen Kampfes". Daß die RAF an diesen Plänen festhält, wurde auch durch die Tatbekenntnisse und weitere Erklärungen deutlich, in denen sie andere militante Kräfte zum "gemeinsamen Kampf" aufrief, um über den eigenen Unterstützerkreis hinaus ideologische Anerkennung zu finden und ihre bisher weitgehend isolierte Position zu durchbrechen. Zwar haben beide Anschläge das erklärte Angriffsziel, "'Schaltzentralen und Köpfe des imperialistischen Machtapparates" auszuschalten bzw. lahmzulegen, verfehlt. Dennoch zeigen sie, daß die RAF trotz der starken personellen und logistischen Einbußen der letzten Jahre nach wie vor zu Terroranschlägen von großer Tragweite fähig ist. Mit weiteren Anschlägen muß deshalb gerechnet werden. Die bereits 1980 erkannten Verbindungen zwischen dem "Kommandobereich" der RAF und Unterstützern haben sich 1981 fortgesetzt. Neben politischer Abstimmung ging es dabei auch um konkrete Unterstützungshandlungen. Die RAF hat zwar ineiner Erklärung vom 7. November die Beteiligung einiger unter dem Verdacht der Unterstützung festgenommener Personen an der Vorbereitung von Anschlägen bestritten und auch die Existenz einer "legalen RAF" in Abrede gestellt. Demgegenüber lassen jedoch die bisherigen Ermittlungen erkennen, daß besonders vertrauenswürdige Angehörige solcher Gruppen, die sich in ihrem eigenen Selbstverständnis als "legaler Arm" der RAF sehen (vgl. Ziff. 4), Ausspähungsaufträge ausgeführt sowie in Teilbereichen auch logistische Aufgaben wahrgenommen haben. In den ersten Monaten des Jahres 1981 war der deutsche Linksterrorismus von dem bundesweiten kollektiven Hungerstreik, der nach dem Tod von Sigurd DEBUS beendet wurde (2. Februar bis 16. April), insbesondere inhaftierter RAF-Angehöriger und seinen spektakulären Begleiterscheinungen (zahlreiche Anschläge, "Besetzungsaktionen" im Inund Ausland sowie breitgefächerte publizistische Aktivitäten) bestimmt. 'Auf seinem Höhepunkt am 23. Februar verweigerten 53 inhaftierte (z. T. mutmaßliche) Terroristen die Nahrungsaufnahme, um mittels begleitender Agitation und Unterstützungsaktionen des terroristischen Umfeldes außer besseren Haftbedingungen in ihrem Sinne (Zusammenlegung zu sog. interaktionsfähigen Gruppen, Behandlung als "Kriegsgefangene" nach der Genfer Konvention) auch die seit langem verlorene Solidarität von Teilen der extremistischen Linken mit der RAF wiederzugewinnen und den eigenen politischen Zielen Geltung zu verschaffen. So nutzen inhaftierte RAF-Mitglieder wie z.B. der vor dem Oberlandesgericht in Düsseldorf angeklagte Rolf HEISSLER selbst ihre eigenen Strafverfahren zur Agitation, indem sie -- einer seit Jahren praktizierten Übung folgend -- mit Prozeßerklärungen für ihre ideologischen Vorstellungen warben und diese Äußerungen dann in schriftlicher Form durch Unterstützergruppen verbreiten ließen. Gleichwohl ist es der RAF auch 1981 nicht gelungen, die mit dem Hungerstreik verfolgten Ziele zu erreichen und ihre Basis im terrornstischen Umfeld nennenswert zu erweitern. Ihre Absicht, militante Teile der extremistischen Linken an sich zu binden, scheiterte erneut hauptsächlich an der weit verbreiteten Ablehnung ihres elitären Bewußtseins und ihres zu dogmatischen Konzepts. So beschränkten sich Solidaritätsbekundungen, die den inhaftierten Mitgliedern der RAF während ihres Hungerstreiks entgegengebracht wurden, überwiegend auf deren Unterstützung in der Frage der Haftbedingungen, führten in der Regel jedoch nicht zu einer weitergehenden Identifizierung mit den Zielen und Methoden der RAF. 122
  • Revolutionären Zellen" besonders in militanten Kreisen der undogmatischen extremistischen Linken (vgl. Beitrag über linksextremistische Bestrebungen, Ziff. V11.3) aufgegriffen und umgesetzt
  • antinmperialistischen" Mobilisierung den Aufruf der Inhaftierten an die "militante Linke", sich dem 'bewaffneten Kampf" anzuschließen. Diese Bemühungen hatten jedoch keinen
  • Phase des Hungerstreiks Personenkreise selbst außerhalb der extremistischen Linken zeitweilig für Proteste gegen die Haftbedingungen zu gewinnen, die weitergehende Identifizierung
grenzt. Daß sie statt 'Revolution die "Rebellion" propagiert, ist bezeichnend für den Theorieverzicht der "Guerilla Diffusa". Ihre Betätigungsfelder sieht sie in unterschiedlichen Protestbereichen, wobei die thematischen Ansätze je nach Aktualität austauschbar sind (gestern Solidarität mit inhaftierten Terroristen, heute Anknüpfung an den Häuserkampf, morgen Aktionen gegen die Kernenergie). Mit einer zum Prinzip erhobenen "Nichtorganisation" als "Grundlage der Unkontrollierbarkeit" wollen die Gruppen, die snch als "'Guerilla Diffusa" verstehen, bewußt keine Ansätze für eine organisationsbezogene Beobachtung bieten. Überall sollen "kleine Gruppen entstehen, die ganz heimlich . . die Verantwortung, Planung und Durchführung ennes Anschlages übernehmen". Hier ist eine Anlehnung an das Organisationskonzept der "'Revolutionären Zellen" unverkennbar und die Publikation über die "'Guerilla Diffusa" ein weiterer Anhaltspunkt dafür, daß die Organisationsformen und taktischen Vorstellungen der "Revolutionären Zellen" besonders in militanten Kreisen der undogmatischen extremistischen Linken (vgl. Beitrag über linksextremistische Bestrebungen, Ziff. V11.3) aufgegriffen und umgesetzt werden. Diesen Verselbständigungseffekt haben die RZ selbst seit Jahren propagiert und unterstützt. 4. Terroristischen Umfeld Die RAF kann ihre langfristigen revolutionären Zielsetzungen nicht allein mit ihren wenigen illegalen Kommandomitgliedern verwirklichen. Sie ist daher auf Unterstützer im "legalen Bereich" angewiesen, die ihr neben Nachwuchs vor allem eine "revolutionäre" Breitenwirkung verschaffen sollen. Diese Funktionen üben in mehreren Städten des Bundesgebietes Gruppen aus, die sich als "legale Ebene" der RAF verstehen ("legaler RAF-Bereich"). Sie stellen bislang ausschließlich den Nachwuchs für die illegalen RAF-Kommandos und widmen sich neben nntensiver Agitation für die RAF insbesondere der Betreuung inhaftierter RAF-Angehöriger. Die enge Verbindung zwischen beiden Bereichen der RAF wird u.a. dadurch deutlich, daß die illegalen Kommandos ausgewählten Personen der "legalen" Ebene logistische Unterstützungsaufgaben zuweisen (Beschaffung von "Buden", "Aufbau eines Archivs") und den eigenen Führungsanspruch durch konkrete Verhaltensanweisungen unterstreichen. Insbesondere im Zusammenhang mit dem Hungerstreik inhaftierter terroristischer Gewalttäter (vgl. Ziff. 2.1) waren die Gruppen des "legalen RAF-Bereichs" bemüht, den Vorstellungen der RAF Geltung zu verschaffen. So traten sie bei ihren Störaktionen (z.B. Störung von Theatervorstellungen in Frankfurt/M., Hamburg, Wiesbaden und Bielefeld), Informationsveranstaltungen und in zahlreichen begleitenden Agntationsschriften nicht nur für die Ziele des Hungerstreiks ein, sondern unterstützten zugleich auch im Interesse einer breiten "antinmperialistischen" Mobilisierung den Aufruf der Inhaftierten an die "militante Linke", sich dem 'bewaffneten Kampf" anzuschließen. Diese Bemühungen hatten jedoch keinen Erfolg. Zwar gelang es dem "legalen RAFBereich", während der Phase des Hungerstreiks Personenkreise selbst außerhalb der extremistischen Linken zeitweilig für Proteste gegen die Haftbedingungen zu gewinnen, die weitergehende Identifizierung dieser Kreise mit den ideologischen Vorstellungen der RAFwurde jedoch -- von einigen Angehörigen autonomer Gruppierungen mit anarchistischer Ausrichtung abgesehennicht erreicht. Über die propagandistischen Aktivitäten hinaus zeigten Kräfte aus dem engeren Umfeld der RAF eine im Vergleich zu früheren Jahren erheblich gesteigerte Militanz, indem sie den Hungerstreik verstärkt auch als ein Signal für terroristische Aktivitäten verstanden. So verübten unbekannte Täter z.B. in Heidelberg einen Brandanschlag 125
  • März besetzten etwa 20 niederländische "'Gesinnungsgenossen" das Gebäude des linksorientierten niederländischen Wochenblattes "De Nieuwe Linie", um gegeneine zu geringe Unterstützung
  • Hungerstreiks durch die "linke Presse" in den Niederlanden zu protestieren. Am 8. April drang eine vierköpfige Gruppe, die sich
teiligt, um dort ihre konzeptionellen Vorstellungen zu vermitteln und ihre personelle Basis zu erweitern. Einfluß auf die Planung und Durchführung von Hausbesetzeraktivitäten hatten sie jedoch nur in wenigen Fällen. In Berlin ist es Anhängern der früheren "Bewegung 2. Juni" gelungen, auf den "Besetzerrat", ein Entscheidungsgremium der "Hausbesetzerszene", Einfluß zu nehmen und an seinen Beschlüssen mitzuwirken. Sie konnten jedoch Hausbesetzer nicht für eine Mitarbeit in der politisch motivierten "Knastarbeit' gewinnen. RAF-Unterstützergruppen hatten mitihren Bemühungen, auf militante Teile der "Hausbesetzerszene" Einfluß zu nehmen, nur insoweit Erfolg, als es ihnen in einzelnen Bereichen gelang, zeitweilig eine Basis für gemeinsame Aktionen zugunsten Inhaftierter zu schaffen. Die "'Revolutionären Zellen" sehen bei Hausbesetzern ebenfalls Ansatzpunkte für die Entwicklung von "Massenmilitanz" (,'Revolutionärer Zorn" Nr. 6 vom Januar 1981) und dürften konzeptionell eher als die ideologisch eindimensional ausgerichtete RAF in der Lage sein, das militante Potential unter den Hausbesetzern zu beeinflussen. 5. Internationale Verflechtungen 5.1 Terrorgruppen 1981 haben deutsche Terroristen wiederum Nachbarländer der Bundesrepublik Deutschland als Ausweichund Ruheräume benutzt. So entzog sich beispielsweise am 4. August die mit Haftbefehl gesuchte mutmaßliche Terroristin Inge Viett in Paris einer polizeilichen Überprüfung. Durch Schußwaffengebrauch verletzte sie den sie kontrollierenden Polizeibeamten schwer. Auch die in Frankreich undin der Schweiz erfolgten Festnahmen deutscher Staatsangehöriger, die dem terroristischen Randbereich zuzuordnen snnd, machen deutlich, daß diese Länder nach wie vor zu den Ausweichräumen gehören. Bei einigen der mit Haftbefehl Gesuchten sprechen konkrete Anhaltspunkte dafür, daß sie sich häufig -in arabischen Ländern aufhalten. Erkenntnisse über eine operative Zusammenarbeit, insbesondere der RAF mit terroristischen Organisationen anderer europäischer Länder, etwa den italienischen 'Roten Brigaden", sind auch 1981 nicht angefallen, obwohl Verbindungen logistischer Art schon vor Jahren festgestellt wurden. 5.2"Terroristisches Umfeld Inden Nachbarländern der Bundesrepublik Deutschland ist der Kreis der RAF-Sympathnsanten weiter geschrumpft und demzufolge auch die Zahl der Unterstützungsaktionen als Reaktion auf Ereignisse nm Bundesgebiet im Vergleich zu früheren Jahren erheblich zurückgegangen. Lediglich während der Zeit des Hungerstreiks inhaftierter terroristischer Gewalttäter und anläßlich des Todes von Sigurd DEBUS kam es im Ausland kurzfristig zu vereinzelten Solidaritätsaktionen. Erwähnenswert sind folgende Vorfälle: Am 26. März besetzten etwa 20 niederländische "'Gesinnungsgenossen" das Gebäude des linksorientierten niederländischen Wochenblattes "De Nieuwe Linie", um gegeneine zu geringe Unterstützung des Hungerstreiks durch die "linke Presse" in den Niederlanden zu protestieren. Am 8. April drang eine vierköpfige Gruppe, die sich als Teil der "Roten Armee Fraktion" bezeichnete, in die Büroräume der Brüsseler "Spiegel"-Niederlassung ein, um auf den Hungerstreik aufmerksam zu machen. Aus Griechenland, Spanien und Luxemburg wurden einzelne Sprengstoffund Brandanschläge unbekannter Personenkreise aus Anlaß des Todes von Sigurd DEBUS bekannt. Schließlich haben auch Mitglieder deutscher Unterstützergruppen sowie Ange127
  • Bundesrepublik Deutschland einschließlich Berlin (West) insgesamt 28 Personen rechtskräftig wegen geheimdienstlicher Agententätigkeit oder sicherheitsgefährdenden Nachrichtendienstes gemäß
1.4.3 Postverbindung Alle Dienste nutzen außer eigenen Kurieren auch die offiziellen Postverbindungen. Dabei schreiben die gegnerischen Nachrichtendienste ihre Agenten jedoch, unter falschem Absender an - die DDR-Dienste geben beispielsweise ihre Briefe in Berlin (West) auf -, während umgekehrt die Agenten ihre Post an Deckadres- " sen richten. Auf dem offiziellen Postweg werden Berichte allerdings grundsätzlich nur im Geheimschreibverfahren erstattet. 1.4.4 "Briefkästen" Die in früheren Jahren häufig genutzte Methode der sog. "Toten Briefkästen" ist gegenüber anderen nachrichtendienstlichen Praktiken in den Hintergrund getreten. Sie findet nur noch in Teilbereichen der Spionage Anwendung. "Lebende Briefkästen" sind dagegen weiterhin 'wichtige Hilfsmittel zwischen den in außereuropäischen, insbesondere überseeischen Ländern eingesetzten Agenten und der Zentrale. Die Agentenpost läuft dabei über Deckanschriften im Bundesgebiet oder in Berlin (West), deren Inhaber entweder geworbene Agenten sind oder gutgläubige Mittler. 1.4.5 Funk Funk ist nach wie vor ein wichtiges Führungsmittel der Zentrale zum Agenten. Dagegen ist der Funk als Meldeweg vom Agenten zur Zentrale gegenwärtig Spannungsund Krisenzeiten vorbehalten. In Einzelfällen sind bereits vorsorglich Funkgeräte an Agenten ausgegeben. 1.5 Verurteilte Agenten Im Jahre 1981 wurden durch Gerichte der Bundesrepublik Deutschland einschließlich Berlin (West) insgesamt 28 Personen rechtskräftig wegen geheimdienstlicher Agententätigkeit oder sicherheitsgefährdenden Nachrichtendienstes gemäß $8 99, 109 f StGB verurteilt. Auftraggeber waren in 24 Fällen DDR-Nachrichtendienste sowie in je einem Fall ein sowjetischer, polnischer, rumänischer und ungarischer Nachrichtendienst. 2. Die Nachrichtendienste der DDR 2.1 Übersicht 1981 waren wiederum die beiden Aufklärungsdienste der DDR, die "Hauptverwaltung Aufklärung" (HVA) des Ministeriums für Staatssicherheit (MfS) sowie die "Verwaltung Aufklärung" im Ministerium für Nationale Verteidigung, mit einem Anteil 'von 67,3 % der statistisch erfaßten Werbungen und Werbungsversuche und 64,7 % der erfaßten Auftrage Hauptträger der Spionageaktivitäten gegen die Bundesrepublik Deutschland. Der gegenüber dem Vorjahr festzustellende Rückgang bei den Werbungsbemühungen (-- 4 %) beruhte insbesondere auf einem Rückgang der bekanntgewordenen Briefansprachen sowie der brieflichen oder telefonischen Kon132
  • Grundsatz und Beschaffung Personal Referat 1: Auswertung dt. Linksextremismus, sicherheitsgefährdende Bestrebungen von Ausländern, Referat 2: Einbürgerungen, Verwaltung Aufenthaltsangelegenheiten Nachrichten Haushalt
  • Scientologydienstliche InformationsOrganisation Internetaufklätechnik rung Referat 2: Auswertung dt. RechtextreOrganisierte mismus Kriminalität Referat 3: Auswertung Islamismus / Islamistischer Terrorismus ND-Technik Tarnmittel
5. Aufbauorganisation des LfV Saarland Direktor Sicherheits-angelegenheiten, IT-Sicherheit, des LfV Spionage- / Sabotageund Wirtschftsschutz, G10-Stelle Behördlicher DatenschutzPoliferation beauftragter Abteilung Z Abteilung I Abteilung II Zentralabteilung Auswertung Beschaffung Referat 1: Grundsatz und Beschaffung Personal Referat 1: Auswertung dt. Linksextremismus, sicherheitsgefährdende Bestrebungen von Ausländern, Referat 2: Einbürgerungen, Verwaltung Aufenthaltsangelegenheiten Nachrichten Haushalt und und Scientologydienstliche InformationsOrganisation Internetaufklätechnik rung Referat 2: Auswertung dt. RechtextreOrganisierte mismus Kriminalität Referat 3: Auswertung Islamismus / Islamistischer Terrorismus ND-Technik Tarnmittel 9
  • unserer Verfassung antasten wollen, sind die Abwehrkräfte des demokratischen Rechtsstaates gefordert. Die Gesetze kennen die Begriffe "extremistisch" und "verfassungsfeindlich" nicht
  • Grundgesetz konkretisierten Menschenrechten, vor allem dem Recht der Persönlichkeit auf Leben und freie Entfaltung Die Volkssouveränität Die Gewaltenteilung Die Verantwortlichkeit
I. Verfassungsschutz in Hamburg 1. Wehrhafte Demokratie Auf Grund der Erfahrungen mit der abwehrschwachen Weimarer Republik hat sich die Bundesrepublik Deutschland in ihrem Grundgesetz für eine wehrhafte Demokratie entschieden. Die Verfassung garantiert umfassende Freiheiten. Auch radikale politische Ansichten haben ihren Platz in unserer pluralistischen Gesellschaftsordnung. Die Grenzen der Freiheit werden allerdings überschritten, wenn diese Ansichten in Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung münden. Wenn Gegner der Freiheit extremistische Ziele verfolgen und die Grundprinzipien, den Kernbestand unserer Verfassung antasten wollen, sind die Abwehrkräfte des demokratischen Rechtsstaates gefordert. Die Gesetze kennen die Begriffe "extremistisch" und "verfassungsfeindlich" nicht. Der Hamburger Verfassungsschutz ist - wie das Gesetz es formuliert - zuständig für Bestrebungen (in der Regel von Organisationen), bei denen tatsächliche Anhaltspunkte für den Verdacht bestehen, dass sie sich "gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung, den Bestand und die Sicherheit des Bundes oder eines Landes" richten oder "eine ungesetzliche Beeinträchtigung der Amtsführung von Mitgliedern der verfassungsmäßigen Organe des Bundes oder eines Landes zum Ziele haben." 2. Freiheitliche demokratische Grundordnung Zu den wichtigsten Prinzipien der freiheitlichen demokratischen Grundordnung gehören: = Die Achtung vor den im Grundgesetz konkretisierten Menschenrechten, vor allem dem Recht der Persönlichkeit auf Leben und freie Entfaltung Die Volkssouveränität Die Gewaltenteilung Die Verantwortlichkeit der Regierung Die Gesetzmäßigkeit der Verwaltung
  • türkischen Militärregierung zeitweilig auf. Die Demonstrationsund Agitationstätigkeit türkischer Linksextremisten gegen die Militärregierung hielt an. Die Ereignisse im Iran (u.a. Absetzung
Nationalisten gaben im Frühsommer 1981 ihre zunächst abwartende, teils wohlwollende Haltung gegenüber der türkischen Militärregierung zeitweilig auf. Die Demonstrationsund Agitationstätigkeit türkischer Linksextremisten gegen die Militärregierung hielt an. Die Ereignisse im Iran (u.a. Absetzung des Staatspräsidenten Bani Sadr und Andauer der blutigen Auseinandersetzungen) wirkten sich auch auf die iranischen Organisationen in unserem Lande aus. Während nach der Errichtung der Islamischen Republik im Iran Khomeini-Anhänger in der Bundesrepublik Deutschland die Oberhand hatten, traten im Berichtsjahr zunehmend auch Khomeini-Gegner in Erscheinung. Wiederholt kam es zu gewaltsamen Auseinandersetzungen zwischen Mitgliedern beider Gruppierungen. Gewaltakte sowohl gegen offizielle jugoslawische Einrichtungen wie gegen Angehörige der jugoslawischen Emigration nahmen wieder zu. Umfangreiche Sprengstoffund Waffenfunde bei Exilkroaten in der Schweiz, in Berlin (West) und im übrigen Bundesgebiet zum Jahresende wiesen erneut auf die hohe Gewaltbereitschaft in diesen Kreisen hin. Im Berichtsjahr wurden insgesamt 32 (1980: 27) versuchte oder vollendete Terrorund sonstige schwere Gewaltakte von extremistischen Ausländern - in Einzelfällen auch mit vermutetem staatsterroristischen Hintergrund -- im Bundesgebiet oder gegen deutsche Einrichtungen im Ausland gezählt. Darunter waren 5 vollendete und 5 versuchte Tötungsdelikte (1980: 19 Mordanschläge) sowie 17 Sprengstoffanschläge (1980: 7). Ausländische Wohnbevölkerung in der Bundesrepublik Deutschland 1981: Türken 1546300 Jugoslawen 637300 Italiener 624500 Griechen 299300 Spanier 177000 Portugiesen 109400 Sonstige 1236000 Il. Übersicht in Zahlen 1. Organisationsstand Ende des Jahres 1981 gab es im Bundesgebiet -- wie im Vorjahr - insgesamt 133 Organisationen extremistischer oder extremistisch beeinflußter Ausländer. Die Zahl ihrer Zweiggruppen und Mitgliedsorganisationen ist auf 1704 (1980: 1389) angestiegen. Statistik des Organisationsstandes ausländischer Extremistengruppen und der von ihnen beeinflußten Vereinigungen im Bundesgebiet 150
  • Kapitel 4 Rechtsextremismus und -terrorismus Verfassungsschutz Mecklenburg-Vorpommern
Kapitel 4 Rechtsextremismus und -terrorismus Verfassungsschutz Mecklenburg-Vorpommern
  • Neue Linke" und sozialrevolutionäre Gruppen 24100 (1980: 14500) und auf rechtsextremistische und extrem nationalistische Gruppen 31500 (1980: 31600). Im wesentlichen.sind
  • Iranische oppositionelle Verei gungen und türkische Vereinigungen der "Neuen Linken" haben weitere Mitglieder gewinnen können. Statistik der Stärke ausländischer Extremistengruppen
Sonstige Nationalitäten 10 r 20 17 - - Ostemigration - - - - 1 1 Multinationale = = 2 2 3 Insgesamt 36 39 77 74 20 20 * bis1980 unter "Sonst. Staaten" erfaßt. 2. Mitgliederentwicklung Die Gesamtstärke ausländischer Extremistengruppen und der von ihnen beeinflußten Vereinigungen betrug Ende 1981 123800 Mitglieder (1980: 109600). Auf orthodox-kommunistische Gruppen entfielen 68200 (1980: 63500), auf "Neue Linke" und sozialrevolutionäre Gruppen 24100 (1980: 14500) und auf rechtsextremistische und extrem nationalistische Gruppen 31500 (1980: 31600). Im wesentlichen.sind die gestiegenen Zahlen auf die erstmalige Berücksichtigung der sozialrevolutionären "Pakistanischen Volkspartei" (PPP) mit etwa 7000 Mitgliedern und auf den Beitritt weiterer Vereine mit etwa 4000 Mitgliedern zur OEK (vgl. Ill 6.2.2) zurückzuführen. Iranische oppositionelle Verei gungen und türkische Vereinigungen der "Neuen Linken" haben weitere Mitglieder gewinnen können. Statistik der Stärke ausländischer Extremistengruppen und der von ihnen beeinflußten Vereinigungen in den Jahren 1980 und 1981 . FanN Mitglieder Nationalität 1980 1981 Araber 2800 3000 Griechenland 28820 33300 Iran 1960 2600 Italien 15300 14800 Jugoslawien 1600 1700 * Kurden . 1300 * Pakistan = 7000 Portugal 220 250 Spanien 4250 4250 Türkei 52660 53750 Sonst. Staaten 1840 1700 Ostemigration 100 100 Multinationale 50 i 50 Insgesamt 109600 123800 * bis 1980 unter "Sonst. Staaten" Die Mitgliederzahlen der extremistischen Kern-, Nebenund extremistisch beeinflußten Organisationen nach ihrem politisch-ideologischen Standort 153
  • Orthodox"Neue RechtsInsgesamt komLinke" u. extrem. u. munistisch sozialextrern revolunattonationär listische 1981 Kernorganisationen 18350 16100 5500 39950 Nebenorgannsationen
  • Staaten" aufgefuhrt Übersicht über die Mitglnederzahten der ausländischen "Neuen Linken" bzw. nationaler Befreiungsbewegungen mit sozialrevolutionärer Ausrichtung im Bundesgebiet einschließlich beeinflußter
Orthodox"Neue RechtsInsgesamt komLinke" u. extrem. u. munistisch sozialextrern revolunattonationär listische 1981 Kernorganisationen 18350 16100 5500 39950 Nebenorgannsationen 800 1350 3000 5150 extrem. beeinil. . Organnsationen 49050 6650 23000 78700 Insgesamt 68200 24100 31500 123800 1980 Kernorgannsationen 16900 6890 4750 28540 Nebenorgannsationen 700 1330 3520 5550 extrem. beeinfl. Organisationen 45900 6280 23330 75510 Insgesamt 63500 14500 318600 109600 Übersicht über dne Mitgliederzahlen ausländischer orthodox-kommunistischer Kernund Nebensowie orthodox-kommuntstisch beeinflußter Organisationen im Bundesgebiet nach Nationalitäten . 45 KernNebenbeeinfl. InsgeVergleich Nationalität Organ. Organ. Organ. Samt 1980 Griechenland 10000 500 22200 32700 28360 * Iran 250 Ei 100 400 - Italien 4300 - 6700 11000 11020 * Kurden 1250 - - 1250 - * Portugal 200 - - 200 - Spanien 1200 - 2500 3700 3700 Türkei 200 200 17350 17750 18850 Sonst. Nationalitäten 950 50 200 1200 1570 Insgesamt 18350 800 49050 68200 63500 * bis 1980 unter "Sonst Staaten" aufgefuhrt Übersicht über die Mitglnederzahten der ausländischen "Neuen Linken" bzw. nationaler Befreiungsbewegungen mit sozialrevolutionärer Ausrichtung im Bundesgebiet einschließlich beeinflußter Organisationen nach Nationalitäten . . KernNebenbeeinfl. InsgeVergleich Nationalitat Organ. Organ. Organ. samt . 1980 Araber 2400 100 100 2600 2670 Griechenland 100 50 250 400 390 154
  • Vereinigungen nach ihrem politisch-ideologischen Standort Nationalität orthodox"NeueLinke" RechtsInskomu. sozialextrem. u. gesamt munist. revoluextrem tionärnationalist. nationalist
Türkei 40 35 27 18 3 5 Sonst, Staaten 17 20 15 5 1 1 Ostemigration , 1 1: 1 1 - - ** Multinationale = 3 3 = = 1 Insgesamt 159 156 158 47 19 24 * Die Mehrzahl der in den Heimatländern oder in Drittländern gedruckten Periodika wird nicht nur im Bundesgebiet verbreitet. ** Kurden waren bis 1880 unter "sonstige Staaten" erfaßt. Statistik der periodischen Publikationen ausländischer Extremistengruppen und der von ihnen beeinflußten Vereinigungen nach ihrem politisch-ideologischen Standort Nationalität orthodox"NeueLinke" RechtsInskomu. sozialextrem. u. gesamt munist. revoluextrem tionärnationalist. nationalist. 1980 1981 1980 1981 1980 1981. 1980 1981 Arab. Staaten 1 4 13 12 - - 14 16 Griechenland 12 12 3 3 2 2 17 17 Iran 4 4 15 14 2 4 21 22 Italien 4 4 4 3 3 3 11 10 Jugoslawien = = 1 1 25 26 26 27 * Kurden x T: A 1 s re * 8 Portugal 2 3 3 3 - - Di 6 Spanien 2 2 4 An En 6 6 Türkei 13 6 1 14 5 & 35 27 Sonst. Staaten 7 2 13 13 * = 20 15 Ostemigration - - - - 1 1 1 1 Multinationale a Fi = = be 3 = 3 Insgesamt 45 44 73 68 38 46 156 158 * Kurden waren bis 1980 unter "Sonst. Staaten" erfaßt. Ausländische Extremisten agitierten außerdem mit Flugschriften, Broschüren und sonstigem Propagandamaterial. 3 Ill. Sicherheitsgefährdende und extremistische Bestrebungen einzelner Ausländergruppen 1. Araber/Palästinenser* 1.1 Mitgliederentwicklung Kernorgan. Nebenorgan. Beeinfl. Organ. Insgesamt Vergleich 1980 2700 100 200 3000 2800 156
  • Mitglieder "000, 90 rechtsextr Ten. uv a5000nhnen N 36 000 Re00 300 beeinflußte "brsoo_| 30000--| N (29809 Sruppen
  • Mitglieder der "Neuen Linken"u v. 14, 500 ihr. beeinft "fie soo Gruppen
Mitgliederentwicklung bei den ausländischen Extremisten-Gruppen 1971-1981 125 000-] 4123 880 Mitglieder 120 000 -- msgesamt 115 000-1 hs 200 110 900] 1109 600 105 609-1 109 009] %5 000 | 90 090-1 85 000-1 "om 'snson 75 000 -| 70 000 | 183229 Mitglieder 5 000 Fergaets5000 es 100 soon| " orthodox - 7 GE komm uv so 0-1 { ihnen beeinfl [58 000 ! Gruppen 55 000-4 f 52:00 pP? 900 { 50.000 --| F ! m- fan / \ 31540 Mitglieder "000, 90 rechtsextr Ten. uv a5000nhnen N 36 000 Re00 300 beeinflußte "brsoo_| 30000--| N (29809 Sruppen " 24 120 Mitglieder der "Neuen Linken"u v. 14, 500 ihr. beeinft "fie soo Gruppen 19711972 1973 1974 1975 1976 1977 1978 1979 1980 1981 158
  • Türkei an. " Ihre Bemühungen um Aktionsbündnisse mit anderen türkischen linksextremistischen Gruppierungen hatten Erfolg. So führten Absprachen mit türkischen Gruppen
  • Neuen Linken" dazu, daß die FIDEF selbst keine öffentlichen Protestkundgebungen mehr gegen die Militärregierung durchführte, sondern sich an Aktionen anderer
  • DKPDruckerei Plambeck und Co. in Neuss gedruckt. 2.3 "Neue Linke" 2.3.1 Mitgliederentwicklung Kernorgan. Nebenorgan. Beeinfl. Organ. Insgesamt Vergleich
  • mitgliederstärksten Organisationen der weiterhin ideologisch zersplitterten türkischen "Neuen Linken" zählen die von der "Türkischen Kommunistischen Partei/Marxisten-Leninisten" (TKP/ML) beeinflußten Vereinigungen "Föderation
  • Befreiung des Volkes) getragen werden. Die Angriffe der "Neuen Linken" richteten sich nach wie vor gegen den "Faschismus", die "Militärjunta
Auf dem 5. Bundeskongreß der FIDEF am 18. April 1981 in Dortmund wurde die Fortsetzung der "Anti-Faschismus-Kampagne" gegen angebliche faschistische Erscheinungen in der Bundesrepublik Deutschland bekräftigt. Das FIDEFOrgan "Türkei-Informationen" agitierte ebenfalls gegen die Anhänger der in der Türkei verbotenen "Partei der Nationalen Bewegung" (MHP), die unter der Bezeichnung "Graue Wölfe" in der Öffentlichkeit bekannt sind. Ihnen wurde "beispielloser Terror" in der Türkei und "organisierte Eskalation" vorgeworfen. Die FIDEF agitierte weiter -- vor allem in ihren in hoher Auflage erscheinenden Presseorganen -- gegen die türkische Militärregierung und griff in diesem Zusammenhang auch die deutsche militärische und wirtschaftliche Hilfe für die Türkei an. " Ihre Bemühungen um Aktionsbündnisse mit anderen türkischen linksextremistischen Gruppierungen hatten Erfolg. So führten Absprachen mit türkischen Gruppen der "Neuen Linken" dazu, daß die FIDEF selbst keine öffentlichen Protestkundgebungen mehr gegen die Militärregierung durchführte, sondern sich an Aktionen anderer beteiligte. Die FIDEF führte 1981 gemeinsam mit der DKP einzelne Propagandaaktionen durch. Vertreter der DKP nahmen -- auch als Redner -- an Veranstaltungen der FIDEF teil. Das FIDEF-Organ "Türkei-Informationen" wird von der DKPDruckerei Plambeck und Co. in Neuss gedruckt. 2.3 "Neue Linke" 2.3.1 Mitgliederentwicklung Kernorgan. Nebenorgan. Beeinfl. Organ. Insgesamt Vergleich 1980 3300 1100 5600 10000 7810 2.3.2 Erkenntnisse zu Organisationen und Aktionsschwerpunkten Zu den mitgliederstärksten Organisationen der weiterhin ideologisch zersplitterten türkischen "Neuen Linken" zählen die von der "Türkischen Kommunistischen Partei/Marxisten-Leninisten" (TKP/ML) beeinflußten Vereinigungen "Föderation der Arbeiter aus der Türkei in Deutschland e.V." (ATIF) und die "Studentenföderation der Türkei in Deutschland e.V." (ATÖF). Beide Organisationen haben sich aber im Berichtsjahr ebenso wie ihre Mutterpartei nach langwierigen ideologischen Auseinandersetzungen und wegen Differenzen bei der Einschätzung der politischen Lage in der Türkei jeweils in die Gruppen "Partizan Bolsevik" (PB) und "Partizan" (P) gespalten. Starken Mitgliederzuwachs verzeichneten die "Türkische Volksbefreiungspartei/Front" (THKP/C) aufgrund neuer Vereinsgründungen im Bundesgebiet und die "Revolutionäre Kommunistische Partei der Türkei" (TDKP), deren Aktionen in der Bundesrepublik Deutschland von der im Dezember 1980 gegründeten "Föderation der Türkischen Demokratischen Arbeitervereine in Deutschland e.V." (DIDF) und der "Halkin Kurtulusu" (Befreiung des Volkes) getragen werden. Die Angriffe der "Neuen Linken" richteten sich nach wie vor gegen den "Faschismus", die "Militärjunta" in der Türkei, in zunehmendem Maße aber auch gegen die Bundesrepublik Deutschland. Höhepunkt der Kampagne gegen die Militärregierung bildete die Demonstration am ersten Jahrestag der Machtübernahme durch das türkische 'Militär 160
  • Blindfolded" (vermutlich Niederlande) 33 Die Veranstaltung wurde in der rechtsextremistischen Szene beworben. Über den Ablauf liegen keine näheren Informationen
3 04.10.2014 Kirchheim 210 "Confident of Victory" (Brandenburg), "Brainwash", "Überzeugungstäter Vogtland", "Thematik 25" (jeweils Sachsen), "Kommando 192" (Baden-Württemberg) 4 05.12.2014 Kirchheim 200 "Act of Violence" (Baden-Württemberg), "Brutal Attack" (Großbritannien), "Sachsonia" (Sachsen) 5 06.12.2014 Ballstädt 92 "Strafmass" (Bremen), "Oidoxie" (Nord(aufgelöst) rhein-Westfalen) 6 12.12.2014 Raum Suhl nicht bekannt "Treueorden" 7 27.12.2014 Kirchheim 200 "Heiliges Reich" (Sachsen), "Tätervolk" (Berlin), "Exzess", "Frontfeuer" (jeweils Brandenburg), "Treueorden" 8 17.01.2015 Kirchheim 230 "Tätervolk" (Berlin), "Frontfeuer" (Brandenburg), "Killuminati" (Sachsen/Baden-Württemberg / Thüringen), "Thematik 25" (Sachsen), "Heiliger Krieg" (Baden-Württemberg) 9 24.01.2015 Suhl 142 vermutlich Auftritt von fünf Bands, darunter "Codex Frei" (Bayern), "Unbeliebte Jungs" 10 07.02.2015 Kirchheim 180 "Kommando 192" (Baden-Württemberg), "Exzess" (Brandenburg), "12 Golden Years", "Treueorden", "Unbeliebte Jungs" 11 07.03.2015 Kirchheim 248 "Die Lunikoff-Verschwörung", "Stonehammer" (jeweils Berlin), "Radikahl", "12 Golden Years" 12 21.03.2015 Ronneburg 80 nicht bekannt 33 13 04.04.2015 Kirchheim 200 "Die Lunikoff-Verschwörung" (Berlin), "Radikahl", "Treueorden", "Skalinger" (Mecklenburg-Vorpommern) 14 10.04.2015 Erfurt 90 "Kategorie C" (Bremen) 15 09.05.2015 Kloster Veßra 220 "Kategorie C" (Bremen) 16 09.05.2015 Kirchheim 238 "Faustrecht" (Bayern), "Killuminati" (Sachsen/ Baden-Württemberg/Thüringen), "Kommando 192" (Baden-Württemberg), "MPU" (Bayern), "Smart Violence" (Nordrhein-Westfalen) 17 22.08.2015 Ronneburg nicht nicht bekannt 34 bekannt 18 29.08.2015 Sonneberg 68 vermutlich "Treueorden", "Unbeliebte Jungs", "Sniper" (Finnland) 19 12.09.2015 Kirchheim 113 "Blutzeugen", "Thematik 25", "Hope for the Weak" (jeweils Sachsen), "Helle und die RAC'ker" (Brandenburg/Mecklenburg-Vorpommern), "Blindfolded" (vermutlich Niederlande) 33 Die Veranstaltung wurde in der rechtsextremistischen Szene beworben. Über den Ablauf liegen keine näheren Informationen vor. 34 Siehe Fn. 33. Verfassungsschutzbericht Freistaat Thüringen 2014/2015 69
  • Neue Linke" Kernorgan. Nebenorgan. Beeinfl. Organ. Insgesamt Vergleich 1980 850 = 700 1550** 1290 Rechtsextremistische und extrem nationalistische Organisationen (Monarchisten
ristischen Gewaltakten von Armeniern im Ausland bzw. an der Planung oder Vorbereitung solcher Anschläge beteiligt waren, liegen nicht vor. Seit Oktober 1975 sind weltweit etwa 150 derartige Anschläge verübt worden. 3. Kurden* Stärkste Kurdenvereinigung ist weiterhin die orthodox-kommunistische "Föderation der Arbeitervereine aus Kurdistan in der Bundesrepublik Deutschland e.V." (KOMKAR) mit heute ca. 500 Anhängern meist türkischer Staatsangehörigkeit. Von ihr haben sich zwischenzeitlich die "Kurdischen Volkshäuser" (KVH) mit ca. 350 Anhängern abgespalten. Die enge Zusammenarbeit der KOMKAR mit der türkischen FIDEF besteht aufgrund ideologischer Meinungsverschiedenheiten nicht mehr. Die orthodox-kommunistische "Vereinigung der Studenten Kurdistans im Ausland" (AKSA) ist in zwei Fraktionen gespalten; die eine, deren Mitglieder zumeist aus dem Irak und dem Iran stammen, vertritt die Interessen der "Patriotischen Union Kurdistans" (PUK) in Europa, die andere steht türkisch-kurdischen Vereinigungen wie der KOMKAR nahe. Eine kleine Gruppe extremistischer Kurden versuchte, mit einem Hungerstreik vom 2. November bis 12. Dezember 1981 in Frankfurt/M. auf ihr "nationales" Anliegen hinzuweisen. Auf Plakaten und Flugblättern zeichnete ein vermutlich von der KOMKAR beeinflußtes "Komitee der Hungerstreikenden gegen Massaker und Folter in Türkisch-Kurdistan", Frankfurt/M., für die Aktion verantwortlich. Zu Solidaritätshungerstreiks kam es im November und Dezember in Stuttgart, Duisburg, Paderborn, Bremen, Nürnberg, Berlin und Wuppertal. Diese Hungerstrenkaktionen wurden auch von deutschen und anderen ausländischen Gruppen publizistisch unterstützt. 4. Iraner 4.1 Mitgliederentwicklung Orthodoxe Kommunisten Kernorgan. Nebenorgan. Beeinfl. Organ. Insgesamt Vergleich 1980 250 50 100 400 400 "Neue Linke" Kernorgan. Nebenorgan. Beeinfl. Organ. Insgesamt Vergleich 1980 850 = 700 1550** 1290 Rechtsextremistische und extrem nationalistische Organisationen (Monarchisten und "Union islamischer Studentenvereine in Europa" -- UISA -) Kernorgan. Nebenorgan. Beeinfl.Organ. Insgesamt Vergleich 1980 650 - - 650 270 * Überwiegend türkische Staatsangehörige, aber auch Kurden iraknscher und anderer Nationalität. ** Der Anstieg der Mitgliederzahlen ist auf den wachsenden Widerstand gegen das Khomeini-Regime zurückzuführen. 162
  • Saarländische Verfassungsschutzgesetz (SVerfSchG). Eingriffe in die Rechte der Bürgerinnen und Bürger unterliegen den rechtsstaatlichen Grundsätzen des Gesetzesvorbehalts sowie der Verhältnismäßigkeit
I. Der Verfassungsschutz im Saarland 1. Gesetzliche Grundlage Die wichtigste gesetzliche Handlungsgrundlage für das Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) ist das Saarländische Verfassungsschutzgesetz (SVerfSchG). Eingriffe in die Rechte der Bürgerinnen und Bürger unterliegen den rechtsstaatlichen Grundsätzen des Gesetzesvorbehalts sowie der Verhältnismäßigkeit und sind gerichtlich nachprüfbar. 2. Aufgaben 2.1 Beobachtungsaufgaben Die zentralen Aufgaben des LfV sind im SS 3 Abs. 1 SVerfSchG zusammengefasst. Hiernach beobachtet das LfV * Bestrebungen in der Bundesrepublik Deutschland, die gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung, den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes gerichtet sind oder eine ungesetzliche Beeinträchtigung der Amtsführung der Verfassungsorgane des Bundes oder eines Landes oder ihrer Mitglieder zum Ziele haben, * Sicherheitsgefährdende oder geheimdienstliche Tätigkeiten im Geltungsbereich des Grundgesetzes für eine fremde Macht, * Bestrebungen in der Bundesrepublik Deutschland im Geltungsbereich des Grundgesetzes, die durch Anwendung von Gewalt oder darauf gerichtete Vorbereitungshandlungen auswärtige Belange der Bundesrepublik Deutschland gefährden, * Bestrebungen und Tätigkeiten der Organisierten Kriminalität in der Bundesrepublik Deutschland, * Bestrebungen in der Bundesrepublik Deutschland, die gegen den Gedanken der Völkerverständigung (Artikel 9 Abs. 2 GG), insbesondere gegen das friedliche Zusammenleben der Völker (Art. 26 Abs. 1 GG) gerichtet sind. Die Beobachtung durch das LfV erfolgt durch gezielte planmäßige Sammlung und Auswertung von Informationen. Die Auswertungsergebnisse werden dem Ministerium für Inneres und Sport regelmäßig und umfassend übermittelt, um die Landesregierung in die Lage zu versetzen, Bestrebungen und Tätigkeiten im Sinne von Absatz 1 zutreffend beurteilen zu können und entsprechende Abwehrmaßnahmen einzuleiten. Darüber hinaus dient die Übermittlung auch der Aufklärung der Öffentlichkeit über Bestrebungen und Tätigkeiten nach Absatz 1. 2.2 Mitwirkungsaufgaben Neben den beschriebenen Beobachtungsaufgaben hat der Verfassungsschutz noch sogenannte Mitwirkungsaufgaben. So wirkt das LfV auf Er- 6
  • Marxistisch-Leninistische Partei Deutschlands (MLPD)...........................34 2.2. Gewaltorientierter Linksextremismus ...........................................................34 2.2.1 Autonome Szene .................................................................................................34 2.2.2 Antiimperialistische Szene ...............................................................................44 IV. Beobachtungsbereich
2.1.1 Deutsche Kommunistische Partei (DKP) ......................................................33 2.1.2 Marxistisch-Leninistische Partei Deutschlands (MLPD)...........................34 2.2. Gewaltorientierter Linksextremismus ...........................................................34 2.2.1 Autonome Szene .................................................................................................34 2.2.2 Antiimperialistische Szene ...............................................................................44 IV. Beobachtungsbereich Ausländerextremismus (Ohne Islamismus/Islamistischer Terrorismus) ................... 46 1. Allgemeines...........................................................................................................46 1.1 Ideologie.................................................................................................................46 1.2 Entwicklung / Tendenzen .................................................................................47 1.3 Personenpotential ...............................................................................................47 1.4 Politisch motivierte Kriminalität (PMK) .........................................................48 2. Einzelaspekte ........................................................................................................49 2.1 "Arbeiterpartei Kurdistans" (PKK) ...................................................................49 2.1.1 Allgemeine Lage, Entwicklung .........................................................................49 2.1.2 Struktur ..................................................................................................................53 2.1.3 Veranstaltungen / Aktivitäten der saarländischen Anhängerschaft.....54 2.2 "Liberation Tigers of Tamil Eelam" (LTTE) .....................................................57 V. Islamismus / islamistischer Terrorismus ................................ 59 1. Allgemeines...........................................................................................................59 1.1 Ideologie.................................................................................................................59 1.2 Entwicklung / Tendenzen .................................................................................60 1.3 Personenpotential ...............................................................................................62 2. Einzelaspekte ........................................................................................................63 2.1 Islamistischer Terrorismus ...............................................................................63 2.2 Islamismus im Saarland....................................................................................64 VI. Spionage-/ Sabotageabwehr, Wirtschaftsschutz 2015 ... 66 VII. Organisierte Kriminalität ....................................................... 70 3
  • erfolgreiche und transparente Tätigkeit des Thüringer Verfassungsschutzes im demokratischen Rechtsstaat. Mit der Einrichtung einer Stabsstelle Controlling beim Präsidenten
  • soll eine zentrale innerbehördliche Kontrolle der Rechtund Zweckmäßigkeit nachrichtendienstlicher Maßnahmen sichergestellt werden. Zudem wurden ausführliche Regelungen über Umfang und Grenzen
Vorwort Das am 1. Januar 2015 in Kraft getretene Thüringer Verfassungsschutzgesetz (ThürVerfSchG) brachte eine Reihe von Neuerungen für die Arbeit des Thüringer Verfassungsschutzes. Mit ihm sollten Lehren aus den Defiziten gezogen werden, die sich im Zusammenhang mit den Geschehnissen um die Terrorgruppe "Nationalsozialistischer Untergrund" (NSU) gezeigt haben. Das Gesetz ist insoweit als Neuanfang für den Thüringer Verfassungsschutz zu betrachten. Die mit Inkrafttreten des ThürVerfSchG in das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales eingegliederte Behörde trägt die Bezeichnung "Amt für Verfassungsschutz" (AfV). Das Gesetz beinhaltet Vorgaben für eine erfolgreiche und transparente Tätigkeit des Thüringer Verfassungsschutzes im demokratischen Rechtsstaat. Mit der Einrichtung einer Stabsstelle Controlling beim Präsidenten des AfV soll eine zentrale innerbehördliche Kontrolle der Rechtund Zweckmäßigkeit nachrichtendienstlicher Maßnahmen sichergestellt werden. Zudem wurden ausführliche Regelungen über Umfang und Grenzen des Einsatzes nachrichtendienstlicher Mittel einschließlich des Schutzes des Kernbereichs privater Lebensgestaltung sowie die beim Einsatz nachrichtendienstlicher Mittel einzuhaltenden Verfahren in das Gesetz aufgenommen. Eine Intensivierung erfuhr auch die parlamentarische Kontrolle der Tätigkeit des Verfassungsschutzes. Umfangreiche Unterrichtungspflichten der Landesregierung und Kontrollbefugnisse der Parlamentarischen Kontrollkommission ermöglichen eine umfassende parlamentarische Kontrolle der Tätigkeit des AfV und eine zusätzliche Sicherung der Grundrechte betroffener Personen. Nach über dreijähriger Vakanz konnte am 1. Dezember 2015 ein neuer Präsident des AfV ernannt werden. Die strukturelle und personelle Neuordnung war ausschlaggebend für die Entscheidung zu einem Zweijahresbericht, der auch den Vorteil hat, dass Entwicklungen während eines längeren Zeitraumes beobachtet und im Zusammenhang analysiert werden können. Das Interesse an der Herausgabe des aktuellen Berichtes zeigt, dass es nicht zuletzt aufgrund der aktuellen Sicherheitslage einen Bedarf für diese Form der Information gibt. So informiert der Verfassungsschutzbericht über Gefahren für die freiheitlich Verfassungsschutzbericht Freistaat Thüringen 2014/2015 1
  • Extremismus " Der Ausländerextremismus wird außer von islamistischen auch von linksextremistischen Bestrebungen geprägt. Der Verfassungsschutz sammelt nicht nur Informationen über Aktivitäten
schen Organisationen bleibt zum Teil offen, ob bestimmte einzelne Personen über ihre bloße Mitgliedschaft hinaus selbst aktive Träger extremistischer Bestrebungen sind. Aus welchen persönlichen Motiven jemand einer vom Landesamt für Verfassungsschutz beobachteten Organisation angehört, bleibt vielfach ungewiss. Deshalb ist bei den Gesamtzahlen von "Mitgliedern", "Anhängern" oder "Angehörigen" und nicht von Extremisten die Rede. 5. Kontrolle Der Verfassungsschutz ist an klare gesetzliche Vorgaben gebunden. Er unterliegt in seiner Arbeit der Überwachung durch den parlamentarischen Kontrollausschuss, bei Eingriffen in das Postund Fernmeldegeheimnis den Entscheidungen der parlamentarischen G 10-Kommission, der Kontrolle durch den Datenschutzbeauftragten und der Nachprüfung durch die Gerichte. 6. Verfassungsschutz durch Aufklärung Das Landesamt unterrichtet den Senat und andere staatliche Dienststellen über die Ergebnisse seiner Arbeit und informiert - wie mit diesem Bericht - die Öffentlichkeit. Extremisten können nur dann mit nachhaltigen Erfolgen rechnen, wenn sie die Bürger über ihre wirklichen Absichten täuschen können. Verfassungsschutz durch Aufklärung ist daher ein wichtiges Anliegen dieser Veröffentlichung. Sie gibt Einblick in die Aufgabenbereiche des Landesamtes für Verfassungsschutz, beschreibt die Arbeitsfelder insbesondere in den Schwerpunkten der Extremismusbeobachtung, auf den Gebieten der Spionageabwehr sowie des Geheimund Sabotageschutzes. Der Bericht erläutert Zusammenhänge und fasst Beobachtungsergebnisse zusammen. 7. Bereiche des politischen Extremismus " Der Ausländerextremismus wird außer von islamistischen auch von linksextremistischen Bestrebungen geprägt. Der Verfassungsschutz sammelt nicht nur Informationen über Aktivitäten von Ausländern - z. B. in Bündnissen mit deutschen Extremisten - gegen die freiheitli12
  • Stuttgart . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 118 Subkulturell geprägte Rechtsextremisten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .VI, 51 Syrien . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .56, 102, 103, 105, 107, 108, 111, 112, 124, 128 T Tabligh
Stichwortverzeichnis Skinhead . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 51, 52 Sotterhausen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 63 Spionage . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14, 121 Staat Ur . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 74 Stendal, Hansestadt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .38, 53, 56, 60, 70, 115, 116 Sterka Ciwan . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 100 Stimme von und für Elbe/Saale . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 93 Strafund Gewalttaten. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16, 18, 53, 56, 78 Stuttgart . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 118 Subkulturell geprägte Rechtsextremisten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .VI, 51 Syrien . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .56, 102, 103, 105, 107, 108, 111, 112, 124, 128 T Tabligh-i-Jamaat . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Siehe TJ Tag der deutschen Zukunft . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 31, 35 Tangermünde, Hansestadt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 38 Tätigkeiten . . . . . . . . . . . . . 8, 9, 129, 137, 139, 140, 142, 145, 146, 149, 150, 152 Tauhardt. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22 Teuchern . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23 Thale . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 61 Themar (Thüringen). . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 63 THIEL, Steffen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20, 22 Thügida & wir lieben Sachsen e.V. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 38 Thüringen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23, 31, 35, 39, 44, 63 TJ. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . VII, 108, 113, 114 Türkei. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 99, 100, 101, 102, 103, 105, 125 U UNITED WE STAND . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 97 Unsere Zeit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 90 URSACHE, Adrian Virgil . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 74 V Vehlitz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 39 Verfassungsschutzbericht . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1, 2, 12, 13, 14, 49 Verschlusssachen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11, 130 vertrauliche Beratung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14 Völkerverständigung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .8, 11, 71, 116, 137 Volkstrauertag . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 26, 38, 39 Vorfeld . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9, 22, 48, 104 VRBHV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30 Verfassungsschutzbericht des Landes Sachsen-Anhalt 2017 169

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