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"links or rechts" in den Verfassungsschutz Trends
  • Gewaltpotenzial der linksextremistischen Szene ist unverändert hoch Polizeibeamter erleidet bei einer Demonstration Kopfverletzungen durch den Wurf einer Gehwegplatte Bei Brandanschlägen
Das Gewaltpotenzial der linksextremistischen Szene ist unverändert hoch Polizeibeamter erleidet bei einer Demonstration Kopfverletzungen durch den Wurf einer Gehwegplatte Bei Brandanschlägen in München auf Fahrzeuge von Logistikunternehmen entsteht ein Gesamtschaden von 30.000 Euro
  • Sechster Abschnitt Rechtsweg, Übergangsbestimmungen SS 35 Einschränkung von Grundrechten Aufgrund dieses Gesetzes können die Rechte auf Schutz der Privatsphäre (Artikel
  • Zuständigkeit des Verfassungsgerichtshofs Aus Anlass von Streitigkeiten über Rechte und Pflichten aus den Bestimmungen dieses Gesetzes entscheidet auf Antrag
Sechster Abschnitt Rechtsweg, Übergangsbestimmungen SS 35 Einschränkung von Grundrechten Aufgrund dieses Gesetzes können die Rechte auf Schutz der Privatsphäre (Artikel 6 der Verfassung des Freistaats Thüringen), auf Unverletzlichkeit des Brief-, Postund Fernmeldegeheimnisses sowie des Kommunikationsgeheimnisses (Artikel 10 des Grundgesetzes, Artikel 7 der Verfassung des Freistaats Thüringen), auf Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 des Grundgesetzes, Artikel 8 der Verfassung des Freistaats Thüringen), auf Versammlungsfreiheit (Artikel 8 des Grundgesetzes, Artikel 10 der Verfassung des Freistaats Thüringen) und auf Vereinigungsfreiheit (Artikel 9 des Grundgesetzes, Artikel 13 der Verfassung des Freistaats Thüringen) eingeschränkt werden. SS 36 Geltung des Thüringer Datenschutzgesetzes Bei der Erfüllung der Aufgaben nach SS 4 durch das Amt für Verfassungsschutz finden SS 3 Abs. 2 und 6, die SSSS 7 bis 7b sowie 13 bis 25a des Thüringer Datenschutzgesetzes in der Fassung vom 13. Januar 2012 (GVBl. S. 27) in der jeweils geltenden Fassung keine Anwendung. SS 37 Zuständigkeit des Verfassungsgerichtshofs Aus Anlass von Streitigkeiten über Rechte und Pflichten aus den Bestimmungen dieses Gesetzes entscheidet auf Antrag der Landesregierung oder der Parlamentarischen Kontrollkommission der Verfassungsgerichtshof. SS 38 Übergangsbestimmungen (1) Das für den Verfassungsschutz zuständige Ministerium und das Amt für Verfassungsschutz bilden eine gemeinsame Dienststelle im arbeits-, dienstund personalvertretungsrechtlichen Sinne. (2) Das Personal des Amtes für Verfassungsschutz wird nach Maßgabe der dienstund arbeitsrechtlichen Bestimmungen Personal des für den Verfassungsschutz zuständigen Ministeriums. (3) Die beim Amt für Verfassungsschutz laufenden Verfahren, insbesondere Maßnahmen nach dem Artikel 10-Gesetz, Verwaltungsvorgänge und sonstigen Verfahren werden ab dem Inkrafttreten dieses Gesetzes durch den neuen Aufgabenträger nach SS 2 Abs. 1 fortgeführt. (5) Die Aufgabenbereiche Personal, Haushalt, Organisation, Innerer Dienst und Informationstechnik werden vom Zentralbereich des für den Verfassungsschutz zuständigen Ministeriums wahrgenommen, soweit nicht Gründe des Geheimschutzes dem entgegenstehen. Verfassungsschutzbericht Freistaat Thüringen 2014/2015 203
  • sind die Betroffenen anzuhören, um ihnen Gelegenheit zu geben, rechtzeitig effektiven Rechtsschutz zu erlangen. Verfassungsschutzbericht Freistaat Thüringen 2014/2015
Parlamentarischen Kontrollkommission sind bei der Aufstellung des Haushalts und im Haushaltsvollzug angemessen zu berücksichtigen. Die Parlamentarische Kontrollkommission wird bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben durch einen Beamten der Landtagsverwaltung, der die Befähigung zum Richteramt besitzt, unterstützt (ständiger Geschäftsführer). Die Bestellung des ständigen Geschäftsführers erfolgt durch den Präsidenten des Landtags im Einvernehmen mit der Parlamentarischen Kontrollkommission; die Herstellung des Einvernehmens erfolgt mit der Mehrheit von zwei Dritteln ihrer Mitglieder. Der ständige Geschäftsführer unterliegt den Weisungen des Vorsitzenden. Der ständige Geschäftsführer bereitet insbesondere die Sitzungen der Parlamentarischen Kontrollkommission vor und führt deren Beschlüsse aus. Nach Maßgabe der Beschlüsse der Parlamentarischen Kontrollkommission oder der Weisungen des Vorsitzenden ist dem ständigen Geschäftsführer im Rahmen der Informationsrechte der Parlamentarischen Kontrollkommission Auskunft zu erteilen sowie Einsicht in die Akten und Daten des Amtes für Verfassungsschutz zu gewähren. Der ständige Geschäftsführer hat dem Vorsitzenden der Parlamentarischen Kontrollkommission Bericht zu erstatten. Im Übrigen findet auf den ständigen Geschäftsführer SS 24 Abs. 2 und 3 Anwendung. (7) Über Absatz 2 Satz 2 hinaus können auch weitere Personen befragt werden, die in keinem Dienstoder Amtsverhältnis zum Freistaat Thüringen stehen oder gestanden haben. SS 30 Beauftragung eines Sachverständigen (1) Die Parlamentarische Kontrollkommission kann mit der Mehrheit von zwei Dritteln ihrer Mitglieder beschließen, nach Anhörung der Landesregierung im Einzelfall einen Sachverständigen mit der Wahrnehmung ihrer Kontrollaufgaben zu beauftragen, Untersuchungen durchzuführen. Dieser hat der Parlamentarischen Kontrollkommission über das Ergebnis seiner Untersuchung zu berichten. Für die Tätigkeit des Sachverständigen sowie seinen Bericht gelten SS 24 Abs. 2 und 3 sowie die SSSS 28, 29 und 32 entsprechend. (2) Die Parlamentarische Kontrollkommission kann mit der Mehrheit von zwei Dritteln ihrer Mitglieder entscheiden, dass dem Landtag ein schriftlicher oder mündlicher Bericht zu den Untersuchungen erstattet wird. Der Bericht hat den Gang des Verfahrens, die ermittelten Tatsachen und das Ergebnis der Untersuchungen wiederzugeben;SS 24 Abs. 2 und 3 gilt entsprechend. (4) Der Bericht darf auch personenbezogene Daten enthalten, soweit dies für eine nachvollziehbare Darstellung der Untersuchung und des Ergebnisses erforderlich ist und die Betroffenen entweder in die Veröffentlichung eingewilligt haben oder das öffentliche Interesse an der Bekanntgabe gegenüber den Belangen der Betroffenen überwiegt. Vor einer Veröffentlichung sind die Betroffenen anzuhören, um ihnen Gelegenheit zu geben, rechtzeitig effektiven Rechtsschutz zu erlangen. Verfassungsschutzbericht Freistaat Thüringen 2014/2015 201
  • große, für offen extremistische Strukturen innerhalb der Partei DIE LINKE. zumindest eine prägende Rolle. Stalinismus Stalinismus ist Josef W. Stalins
  • auch auf die Ideen Stalins. Verfassungsschutzbericht Bayern 2013 149 Linksextremismus
nach marxistisch-leninistischer Auffassung muss der Kapitalismus bekämpft werden. Das höchste Stadium des Kapitalismus sah Lenin im so genannten Imperialismus. Demnach trachte der Kapitalismus in ausbeuterischer Weise danach, seinen Machtund Einflussbereich auf andere Staaten auszudehnen, was zwangsläufig zu Kriegen führt. Dem Kapitalismus müsse also eine neue Gesellschaft folgen: der Sozialismus. Den Sozialismus sah Lenin wiederum als Vorstufe des Kommunismus. Der Marxismus-Leninismus führt zwangsläufig zu einer revolutionären Umwälzung. Allerdings verfügt die Arbeiterklasse nach Lenin nicht über das notwendige politisch-revolutionäre Bewusstsein. Dieses müsse durch eine Kaderpartei aus Berufsrevolutionären (Avantgardeanspruch der kommunistischen Partei) vermittelt werden. In dieser Partei sind gemäß dem Grundsatz des "demokratischen Zentralismus" keine abweichenden Meinungen zu Parteibeschlüssen durch Fraktionen oder innerparteiliche Strömungen erlaubt. Für marxistisch-leninistische Kaderparteien wie die Deutsche Kommunistische Partei (DKP) spielt der Marxismus-Leninismus eine große, für offen extremistische Strukturen innerhalb der Partei DIE LINKE. zumindest eine prägende Rolle. Stalinismus Stalinismus ist Josef W. Stalins (1878-1953) theoretische Weiterentwicklung des Marxismus-Leninismus zum diktatorischbürokratischen Herrschaftssystem der Sowjetunion. Entgegen der marxistischen Annahme, dass zum Sieg des Proletariats über das Bürgertum (Bourgeoisie) eine gemeinsame Revolution der Proletarier aller Länder notwendig sei, ging Stalin davon aus, dass der Sozialismus unter der Führung der Sowjetunion vorbildhaft zuerst dort realisiert werden müsse. Mit dem von Stalin betriebenen Aufund Umbau der Sowjetunion zu einer sozialistischen Gesellschaftsordnung wurden u.a. die "stalinistische Säuberungen"" legitimiert, denen Millionen Menschen zum Opfer gefallen sind. In Deutschland berufen sich die MarxistischLeninistische Partei Deutschlands (MLPD) und der Arbeiterbund für den Wiederaufbau der KPD (AB) auch auf die Ideen Stalins. Verfassungsschutzbericht Bayern 2013 149 Linksextremismus
  • marx21, eine offen extremistische Struktur innerhalb der Partei DIE LINKE., trotzkistisch ausgerichtet. Maoismus Unter der Führung von Mao Tse-tung
  • 1968erBewegung, vor allem der in Westeuropa entstandenen "Neuen Linken" (so genannte K-Gruppen). Heute bekennt sich lediglich die Marxistisch-Leninistische
  • öffentlich zu Mao Tse-tung. 150 Verfassungsschutzbericht Bayern 2013 Linksextremismus
Trotzkismus Das auf Leo Trotzki (1879-1940) zurückgehende Modell des Sozialismus ist keine in sich geschlossene eigenständige Lehre, sondern eine Abwandlung des Marxismus-Leninismus. Sie entstand vor allem aus der Opposition von Trotzki zu Stalin. Wesentliche Elemente sind die Theorie der "permanenten Revolution; der Glaube an die Weltrevolution (im Unterschied zu Stalins "Sozialismus in einem Land"), das Ziel der Errichtung einer "Diktatur des Proletariats" in Form einer Rätedemokratie und das Festhalten am "proletarischen Internationalismus" Die charakteristische Strategie trotzkistischer Vereinigungen ist der Entrismus, d. h. sie versuchen, gezielt in andere Organisationen einzudringen und Einfluss auf politische Entscheidungen zu nehmen. So findet ihre eigene Ideologie Verbreitung über die unterwanderte Organisation. In Deutschland ist neben der Sozialistischen Alternative (SAV) das Netzwerk marx21, eine offen extremistische Struktur innerhalb der Partei DIE LINKE., trotzkistisch ausgerichtet. Maoismus Unter der Führung von Mao Tse-tung (1893-1976) wurde in China nach dem kommunistischen Sieg 1949 der MarxismusLeninismus in einer von Sowjetrussland abweichenden Weise interpretiert und als kommunistische Ideologie weiterentwickelt. Der Maoismus sieht in China die ländliche Bevölkerung und nicht die städtische Arbeiterschaft alsTräger des politischen Umsturzes. Die Weltrevolution sollte in einem Land der Dritten Welt durch einen Guerillakrieg bäuerlicher Partisanen ausgelöst werden. In einer Serie politischer Kampagnen ("Kulturrevolution") versuchte Mao Tse-tung, die chinesische Gesellschaft zu den revolutionären Zielen der Partei zu erziehen. Der ideologischeTerror und die damit verbundenen "Säuberungsaktionen" forderten Millionen Tote. Die Ideen Maos waren Vorbild für große Teile der 1968erBewegung, vor allem der in Westeuropa entstandenen "Neuen Linken" (so genannte K-Gruppen). Heute bekennt sich lediglich die Marxistisch-Leninistische Partei Deutschlands (MLPD) öffentlich zu Mao Tse-tung. 150 Verfassungsschutzbericht Bayern 2013 Linksextremismus
  • Wird die Auskunftserteilung abgelehnt, ist der Betroffene auf die Rechtsgrundlage für das Fehlen der Begründung und darauf hinzuweisen, dass
Die Entscheidung trifft der Präsident des Amtes für Verfassungsschutz oder ein von ihm besonders beauftragter Mitarbeiter unter Abwägung der in Satz 1 genannten Interessen mit dem Interesse des Betroffenen an der Auskunftserteilung. Dabei gilt es zu beachten, dass das Interesse des Betroffenen an einer Auskunftserteilung umso größer ist, je intensiver der Grundrechtseingriff ist, der der Speicherung seiner personenbezogenen Daten zugrunde liegt. (3) Die Auskunftsverpflichtung erstreckt sich nicht auf die Herkunft der Daten und die Empfänger von Übermittlungen. (4) Die Ablehnung der Auskunftserteilung bedarf keiner Begründung, soweit dadurch der Zweck der Auskunftsverweigerung gefährdet würde. Die Gründe der Ablehnung sind aktenkundig zu machen. Wird die Auskunftserteilung abgelehnt, ist der Betroffene auf die Rechtsgrundlage für das Fehlen der Begründung und darauf hinzuweisen, dass er sich an den Landesbeauftragten für den Datenschutz und für die Informationsfreiheit wenden kann. Dem Landesbeauftragten für den Datenschutz und für die Informationsfreiheit ist auf sein Verlangen Auskunft zu erteilen, soweit nicht das für den Verfassungsschutz zuständige Ministerium im Einzelfall feststellt, dass dadurch die Sicherheit des Bundes oder eines Landes gefährdet würde. Mitteilungen des Landesbeauftragten für den Datenschutz und für die Informationsfreiheit an den Betroffenen dürfen keine Rückschlüsse auf den Kenntnisstand des Amtes für Verfassungsschutz zulassen, sofern dieses nicht einer weitergehenden Auskunft zustimmt. SS 18 Mitteilung an betroffene Personen von Amts wegen (1) Von dem Einsatz nachrichtendienstlicher Mittel im Sinne des SS 10 Abs. 1 sind zu benachrichtigen im Fall 1. des SS 10 Abs. 1 Nr. 1 (verdeckt handelnde Personen zur Informationsbeschaffung) a) die Zielperson, b) die erheblich mitbetroffenen Personen, c) die Personen, deren nicht allgemein zugängliche Wohnung die verdeckt handelnde Person betreten hat, 2. des SS 10 Abs. 1 Nr. 2, 3 und 6 (längerfristige Observation, Bildaufzeichnungen, Aufzeichnung des nicht öffentlich gesprochenen Wortes) die Zielperson sowie die erheblich mitbetroffenen Personen, 3. des SS 10 Abs. 1 Nr. 11 (so genannte IMSI-Catcher) die Zielperson. Die Benachrichtigung unterbleibt, wenn ihr überwiegende schutzwürdige Belange einer betroffenen Person entgegenstehen. Nachforschungen zur Feststellung der Identität einer in Satz 1 bezeichneten Person sind nur vorzunehmen, wenn dies unter Berücksichtigung der Eingriffsintensität der Maßnahme gegenüber dieser Person, des Aufwands für die Feststellung ihrer Identität sowie der daraus für diese oder andere Personen folgenden Beeinträchtigungen geboten ist. Verfassungsschutzbericht Freistaat Thüringen 2014/2015 193
  • speichern, verarbeiten und nutzen, soweit dies nicht nach anderen Rechtsvorschriften ausgeschlossen ist. Die jeweiligen Vorschriften zur Speicherung, Verarbeitung und Nutzung
4. eine Mitwirkung bei Überprüfungen der Zuverlässigkeit nach SS 5 des Waffengesetzes oder SS 8a des Sprengstoffgesetzes erfolgt, soweit nicht besondere Bestimmungen gelten. Satz 2 gilt nicht für Dateien aus allgemein zu gänglichen Quellen, die ohne Veränderung des Dateiinhalts ausschließlich für Abfragen genutzt werden. (2) Das Amt für Verfassungsschutz darf in einer gesonderten Datei (Amtsdatei) personenbezogene Daten der Vertrauensleute speichern, verändern und nutzen. Darüber hinaus darf es in einer Verbunddatei Daten nach Satz 1 zur Nutzung im Verfassungsschutzverbund speichern. Die Datenverarbeitung im Übrigen richtet sich nach den bundesgesetzlichen Regelungen. (3) Das Amt für Verfassungsschutz darf zum Zwecke der Vorgangsverwaltung personenbezogene Daten im Sinne des Absatzes 1 mit zur Erledigung anderer Aufgaben erforderlichen personenbezogenen Daten amtsintern zusammen in automatisierten Verfahren speichern, verarbeiten und nutzen, soweit dies nicht nach anderen Rechtsvorschriften ausgeschlossen ist. Die jeweiligen Vorschriften zur Speicherung, Verarbeitung und Nutzung der personenbezogenen Daten, insbesondere zur Zweckbindung, bleiben unberührt. Ist der Zugriff auf personenbezogene Daten Dritter mit vertretbarem Aufwand nicht auszuschließen, ist die weitere Verarbeitung oder Nutzung dieser Daten unzulässig. (4) Das Amt für Verfassungsschutz darf Daten über Minderjährige, die das 16. Lebensjahr nicht vollendet haben, in zu ihrer Person geführten Akten (Personenakten) nur speichern, verändern und nutzen, wenn tatsächliche Anhaltspunkte dafür bestehen, dass der Minderjährige eine der in SS 3 G 10 genannten Straftaten plant, begeht oder begangen hat. In Dateien im Sinne des Absatzes 1 Satz 2 ist eine Speicherung von Daten Minderjähriger, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, unzulässig. Satz 2 gilt nicht für Minderjährige, die das 14. Lebensjahr vollendet haben, wenn nach den Umständen des Einzelfalls nicht ausgeschlossen werden kann, dass die Speicherung zur Abwehr einer erheblichen Gefahr für Leib und Leben einer Person erforderlich ist. (5) Umfang und Dauer der Speicherung personenbezogener Daten sind auf das für die Aufgabenerfüllung des Amtes für Verfassungsschutz erforderliche Maß zu beschränken. (6) Informationen aus der engeren Persönlichkeitssphäre des Betroffenen, die mittels automatisierter Datenverarbeitung gespeichert sind, dürfen nur einem besonders beschränkten, vom Präsidenten des Amtes für Verfassungsschutz festzulegenden Personenkreis zugänglich gemacht werden. SS 14 Projektbezogene gemeinsame Dateien (1) Das Amt für Verfassungsschutz kann für die Dauer einer befristeten projektbezogenen Zusammenarbeit mit den übrigen Landesbehörden für Verfassungsschutz, dem Bundesamt für Verfassungsschutz sowie den Polizeibehörden des Bundes und der Länder eine gemeinsame Datei errichten. Die projektbezogene Zusammenarbeit soll nach Maßgabe der Aufgaben und Befugnisse der in Satz 1 genannten Behörden den Austausch und die gemeinsame Auswertung von Erkenntnissen zu Bestrebungen, die durch Anwendung von Gewalt oder darauf gerichtete Vorbereitungshandlungen gegen die in SS 4 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 bis 4 genannten Schutzgüter gerichtet sind, bewirken. Personenbezogene Daten zu Bestrebungen 190 Thüringer Gesetz zur Änderung sicherheitsrechtlicher Vorschriften
  • Fassung vorliegen. Sofern tatsächliche Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass Vertrauensleute rechtswidrig einen Straftatbestand von erheblicher Bedeutung verwirklicht haben, ist die Zusammenarbeit
(4) Beim Einsatz von Vertrauensleuten, sonstigen geheimen Informanten und Gewährspersonen dürfen keine Straftaten begangen werden. Bei der Verpflichtung von Vertrauensleuten nach dem Verpflichtungsgesetz vom 2. März 1974 (BGBl. I S. 469, 547) in der jeweils geltenden Fassung sind diese auch schriftlich darüber zu belehren, dass ihnen keine Straffreiheit gewährt wird. (5) Die Anwerbung von Vertrauensleuten unterbleibt, wenn die Zielperson wegen einer vorsätzlichen Tat zu einer Freiheitsstrafe von mindestens sechs Monaten verurteilt worden ist. Dies gilt nicht, wenn die Voraussetzungen des SS 51 des Bundeszentralregistergesetzes in der Fassung vom 21. September 1984 (BGBl. I S. 1229; 1985 I S. 195) in der jeweils geltenden Fassung vorliegen. Sofern tatsächliche Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass Vertrauensleute rechtswidrig einen Straftatbestand von erheblicher Bedeutung verwirklicht haben, ist die Zusammenarbeit unverzüglich zu beenden, und die Strafverfolgungsbehörden sind zu unterrichten. Von der Beendigung der Zusammenarbeit kann im Einzelfall durch Entscheidung des Präsidenten des Amtes für Verfassungsschutz nur abgesehen werden, wenn die von der Vertrauensperson erlangten und zu erwartenden Informationen geeignet sind, die Gefährdung von Leib und Leben Dritter sowie die Begehung von Straftaten im Sinne des SS 100a StPO oder von Staatsschutzdelikten im Sinne der SSSS 74a und 120 des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG) zu verhindern. Die Stabsstelle Controlling ist im Fall des Satzes 4 unverzüglich durch den zuständigen Fachbereich über den weiteren Einsatz von Vertrauenspersonen zu unterrichten. (6) Die Verpflichtung und der Einsatzbereich von Vertrauensleuten sind von dem Präsidenten des Amtes für Verfassungsschutz zu genehmigen. Die Genehmigung ist schriftlich zu erteilen und zu befristen. Eine Verlängerung der Frist ist zulässig, solange die Voraussetzungen für den Einsatz fortbestehen. Der Einsatz ist fortlaufend zu dokumentieren. Die Führungsverantwortlichkeit für eine Vertrauensperson ist zeitlich zu befristen. Das Nähere zum Einsatz von Vertrauensleuten ist in einer Dienstanweisung zu regeln, die nach Anhörung der Parlamentarischen Kontrollkommission erlassen wird. Vor jeder Änderung der Dienstanweisung ist die Parlamentarische Kontrollkommission zu hören. Dritter Abschnitt Datenschutzrechtliche Bestimmungen SS 13 Speicherung, Veränderung und Nutzung personenbezogener Daten (1) Das Amt für Verfassungsschutz darf zur Erfüllung seiner Aufgaben personenbezogene Daten in Dateien speichern, verändern und nutzen. Die Speicherung, Veränderung und Nutzung in Dateien zu Zwecken einer personenbezogenen Auswertung ist nur zulässig, wenn 1. tatsächliche Anhaltspunkte für die Bestrebungen oder Tätigkeiten nach SS 4 Abs. 1 vorliegen, 2. dies zur Erforschung und Bewertung von Bestrebungen oder Tätigkeiten nach SS 4 Abs. 1 erforderlich ist, 3. Aufgaben nach SS 4 Abs. 2 zu erfüllen sind oder Verfassungsschutzbericht Freistaat Thüringen 2014/2015 189
  • muss, für die Programm und Partei der LINKEN dann eine Heimat sein könnten". Der Zusammenschluss sieht somit die Möglichkeit
  • anderen offen extremistischen Zusammenschlüssen in der Regime Partei DIE LINKE. arbeitet die AKL zusammen. Die AKL verfügt in Bayern über
  • SocialistTendency" (IST) mit Sitz marxX21 Verfassungsschutzbericht Bayern 2013 159 Linksextremismus
muss, für die Programm und Partei der LINKEN dann eine Heimat sein könnten". Der Zusammenschluss sieht somit die Möglichkeit der Einbindung auch von autonomen bzw. gewaltorientierten Personen in der Partei. Zur 1. Mai-Demonstration 2012 in Nürnberg trat die AKL Bayern neben zahlreichen autonomen Gruppen als Unterstützer des Aufrufs: "Die Welt in Aufruhr - für eine revolutionäre Perspektive! Antikapitalistisch, klassenkämpferisch, antipatriarchal. Für die soziale Revolution" auf. Die AKL befürwortet einen "neuen sozialistischen InternatiSolidarität mit onalismus" sowie die Solidarität mit dem kubanischen Regime. dem kubanischen Mit anderen offen extremistischen Zusammenschlüssen in der Regime Partei DIE LINKE. arbeitet die AKL zusammen. Die AKL verfügt in Bayern über einen Koordinierungsrat. 6.1.3 Arbeitsgemeinschaft Cuba Si (Cuba Si) Die 1991 gegründete, bundesweit tätige Arbeitsgemeinschaft Cuba Si gliedert sich in Landesarbeitsgemeinschaften (LAG). Politische und materielle Solidarität mit dem sozialistischen Kuba sind Grundanliegen und wesentlicher Inhalt der Tätigkeit der Arbeitsgemeinschaft (AG). Die AG pflegt in besonderer Weise den kommunistischen Internationalismus und unterhält Kontakte zu zahlreichen kubanischen Internationalismus Organisationen und Einrichtungen, u.a. zur Kommunistischen Partei Kubas (PCC) sowie zum Kommunistischen Jugendverband Kubas (UJC). Die LAG Bayern befand sich 2013 im Aufbau. Regionalgruppen existieren in Coburg, Forchheim und Kitzingen. 6.1.4 marx21 Das trotzkistische Netzwerk marx21 ist die deutsche Sektion des Dachverbandes "International SocialistTendency" (IST) mit Sitz marxX21 Verfassungsschutzbericht Bayern 2013 159 Linksextremismus
  • unerlässlich ist und geeignete polizeiliche Hilfe für das bedrohte Rechtsgut nicht rechtzeitig erlangt werden kann. Die Maßnahme ist durch
  • oder seinen Stellvertreter anzuordnen, wenn eine richterliche Entscheidung nicht rechtzeitig herbeigeführt werden kann. Die richterliche Entscheidung ist unverzüglich nachzuholen. Zuständig
  • für Verfassungsschutz seinen Sitz hat. Wird die Rechtmäßigkeit der Maßnahme nicht nachträglich richterlich bestätigt, so sind die erhobenen Daten unverzüglich
(8) Der Einsatz nachrichtendienstlicher Mittel im Sinne des Absatzes 1 ist fortlaufend zu dokumentieren. SS 11 Erhebung von Informationen mit nachrichtendienstlichen Mitteln (1) Das Amt für Verfassungsschutz darf Informationen, insbesondere personenbezogene Daten, mit nachrichtendienstlichen Mitteln nach SS 10 Abs. 1 erheben, wenn tatsächliche Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass 1. auf diese Weise Erkenntnisse über Bestrebungen oder Tätigkeiten nach SS 4 Abs. 1 oder die zur Erforschung solcher Erkenntnisse erforderlichen Quellen gewonnen werden können oder 2. dies zum Schutz oder zur Abschirmung der Mitarbeiter, Einrichtungen, Gegenstände und Quellen des Amtes für Verfassungsschutz gegen sicherheitsgefährdende oder geheimdienstliche Tätigkeiten erforderlich ist. Die Erhebung nach Satz 1 ist unzulässig, wenn die Erforschung des Sachverhalts auf andere, den Betroffenen weniger beeinträchtigende Weise möglich ist; eine geringere Beeinträchtigung ist in der Regel anzunehmen, wenn die Information aus allgemein zugänglichen Quellen gewonnen werden kann. SS 10 Abs. 4 findet im Übrigen Anwendung. (2) Das in einer Wohnung nicht öffentlich gesprochene Wort darf mit technischen Mitteln nur heimlich mitgehört oder aufgezeichnet werden, wenn es im Einzelfall zur Abwehr einer gegenwärtigen gemeinen Gefahr oder einer gegenwärtigen Lebensgefahr für einzelne Personen unerlässlich ist und geeignete polizeiliche Hilfe für das bedrohte Rechtsgut nicht rechtzeitig erlangt werden kann. Die Maßnahme ist durch den Präsidenten des Amtes für Verfassungsschutz oder seinen Stellvertreter anzuordnen, wenn eine richterliche Entscheidung nicht rechtzeitig herbeigeführt werden kann. Die richterliche Entscheidung ist unverzüglich nachzuholen. Zuständig ist das Amtsgericht, in dessen Bezirk das Amt für Verfassungsschutz seinen Sitz hat. Wird die Rechtmäßigkeit der Maßnahme nicht nachträglich richterlich bestätigt, so sind die erhobenen Daten unverzüglich zu löschen. Das für den Verfassungsschutz zuständige Ministerium unterrichtet die Parlamentarische Kontrollkommission über eine nach Satz 1 durchgeführte Maßnahme in der nächsten nach der Anordnung der Maßnahme stattfindenden Sitzung. (3) Das Amt für Verfassungsschutz hat die Maßnahme nach Absatz 2 dem Betroffenen nach ihrer Einstellung mitzuteilen, wenn dadurch für den Verfassungsschutz tätige Personen nicht gefährdet werden. Einer Mitteilung bedarf es endgültig nicht, wenn die Gefährdung nach Satz 1 auch fünf Jahre nach Einstellung der Maßnahme noch nicht ausgeschlossen werden kann. Das für den Verfassungsschutz zuständige Ministerium unterrichtet die Parlamentarische Kontrollkommission innerhalb von sechs Monaten nach Einstellung der Maßnahme über die Mitteilung an den Betroffenen oder über die dem entgegenstehenden Gründe. Die Parlamentarische Kontrollkommission ist auch über eine nach Satz 2 unterbliebene Mitteilung zu unterrichten. (4) Das Amt für Verfassungsschutz darf zur Erfüllung seiner Aufgaben nach SS 4 Abs. 1 Satz 2 unter den Voraussetzungen des SS 3 Abs. 1 G 10 auch technische Mittel zur Ermittlung des Verfassungsschutzbericht Freistaat Thüringen 2014/2015 187
  • Auswertung von Informationen erforderlich ist und Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass schwerwiegende Gefahren für
  • für den Verfassungsschutz zuständige Ministerium wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung im Einvernehmen mit dem für Finanzen zuständigen Ministerium für die Erteilung
Inanspruchnahme und den Umständen von Transportleistungen, insbesondere zum Zeitpunkt von Abfertigung und Abflug und zum Buchungsweg, 2. Kreditinstituten, Finanzdienstleistungsinstituten und Finanzunternehmen zu Konten, Konteninhabern und sonstigen Berechtigten sowie weiteren am Zahlungsverkehr Beteiligten und zu Geldbewegungen und Geldanlagen, insbesondere über Kontostand und Zahlungsein-und -ausgänge, 3. denjenigen, die geschäftsmäßig Telekommunikationsdienste erbringen oder daran mitwirken, zu Verkehrsdaten nach SS 96 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 4 des Telekommunikationsgesetzes (TKG) vom 22. Juni 2004 (BGBl. I S. 1190) in der jeweils geltenden Fassung und sonstigen zum Aufbau und zur Aufrechterhaltung der Telekommunikation notwendigen Verkehrsdaten und 4. denjenigen, die geschäftsmäßig Teledienste erbringen oder daran mitwirken, zu a) Merkmalen zur Identifikation des Nutzers eines Teledienstes, b) Angaben über Beginn und Ende sowie über den Umfang der jeweiligen Nutzung und c) Angaben über die vom Nutzer in Anspruch genommenen Teledienste, soweit dies zur Sammlung und Auswertung von Informationen erforderlich ist und Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass schwerwiegende Gefahren für die in SS 4 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 bis 4 genannten Schutzgüter vorliegen; im Fall des SS 4 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 gilt dies nur für Bestrebungen, die bezwecken oder aufgrund ihrer Wirkungsweise geeignet sind, a) zu Hass oder Willkürmaßnahmen gegen Teile der Bevölkerung aufzustacheln oder deren Menschenwürde durch Beschimpfen, böswilliges Verächtlichmachen oder Verleumden anzugreifen und dadurch die Bereitschaft zur Anwendung von Gewalt zu fördern und den öffentlichen Frieden zu stören oder b) Gewalt anzuwenden oder vorzubereiten, einschließlich dem Befürworten, Hervorrufen oder Unterstützen von Gewaltanwendung, auch durch Unterstützen von Vereinigungen, die Anschläge gegen Personen oder Sachen veranlassen, befürworten oder androhen. Für die Erteilung von Auskünften nach Satz 1 Nr. 3 hat der Verpflichtete Anspruch auf Entschädigung entsprechend SS 23 des Justizvergütungsund -entschädigungsgesetzes (JVEG) vom 5. Mai 2004 (BGBl. I S. 718 -776-) in der jeweils geltenden Fassung. Das für den Verfassungsschutz zuständige Ministerium wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung im Einvernehmen mit dem für Finanzen zuständigen Ministerium für die Erteilung von Auskünften nach den Absätzen 1 und 2 zu regeln. (3) Auskünfte nach Absatz 2 dürfen nur auf Antrag eingeholt werden. Antragsberechtigt ist der Präsident des Amtes für Verfassungsschutz oder sein Stellvertreter. Der Antrag ist schriftlich zu stellen und zu begründen. Über den Antrag entscheidet der Minister des für den Verfassungsschutz zuständigen Ministeriums, im Falle seiner Verhinderung sein Stellvertreter. Die Anordnung einer Auskunft über künftig anfallende Daten ist auf höchstens drei Monate zu befristen. Die Verlängerung dieser Anordnung um jeweils nicht mehr als drei Verfassungsschutzbericht Freistaat Thüringen 2014/2015 183
  • Durchgesetzt haben sich die Kräfte, 162 Verfassungsschutzbericht Bayern 2013 Linksextremismus
6.2 Deutsche Kommunistische Partei (DKP) und Umfeld 6.2.1 DKP Deutschland Bayern I Mitglieder 3.500 340 Vorsitzender Patrik Köbele DKP Gründung Sitz 26.09.1968 Essen Nürnberg und München Publikationen Unsere Zeit (UZ) Rundbrief; Marxistische Auf Draht; Blätter DKP info; Rotes Echo Die DKP ist eine kommunistische Partei, die sich in einer Linie mit der 1956 vom Bundesverfassungsgericht verbotenen Kommunistischen Partei Deutschlands (KPD) sieht. Sie bekennt sich zum Marxismus-Leninismus und hat laut Parteiprogramm die Einführung des "Sozialismus/Kommunismus" zum Ziel. Die bundesweit organisierte Partei war bis 1989/90 von der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED) abhängig. Dem Bundesverband sind Bezirksorganisationen nachgeordnet, die weiter in Kreisund Grundorganisationen oder auch Betriebsgruppen untergliedert sind. In Bayern gibt es zwei Bezirksorganisationen (Nordund Südbayern) mit 15 Kreisverbänden. Rückkehr zu Seit 2009 gibt es in der DKP einen Richtungsstreit darüber, wie Marxismusdie Partei mehr politischen Einfluss gewinnen kann. Ein Flügel Leninismus der Partei spricht sich für eine Öffnung hin zu anderen gesellschaftlichen Gruppierungen aus. Der andere Flügel votiert für die Rückkehr zur unverfälschten Lehre des Marxismus-Leninismus mit der DKP als alleiniger Avantgarde der Arbeiterklasse. In Bayern ist keine geschlossene Positionierung erkennbar. Die Neuwahl des Parteivorstands am 2. und 3. März hat zu einer Verschiebung in der personellen Zusammensetzung der Leitungsgremien geführt. Durchgesetzt haben sich die Kräfte, 162 Verfassungsschutzbericht Bayern 2013 Linksextremismus
  • ihre Mitglieder dazu auf, die Partei DIE LINKE. zu unterstützen. 6.2.2 Sozialistische Deutsche Arbeiterjugend (SDAJ) Deutschland Bayern Mitglieder
  • verbunden. Verfassungsschutzbericht Bayern 2013 163 Linksextremismus
die für eine Rückkehr zur unverfälschten Lehre des MarxismusLeninismus mit der DKP als alleiniger Avantgarde der Arbeiterklasse plädieren. Leo Mayer aus München wurde als Mitglied des Bundesvorstandes bestätigt. Kerem Schamberger, neben Mayer weiterer Sprecher der DKP München, trat auf dem Parteitag als Redner auf. Durch aktive Mitarbeit übt die DKP auch auf Organisationen wie die VVN-BdA und das Münchner Bündnis gegen Krieg und Rassismus Einfluss aus. Bei den Wahlen zum Bundestag sowie zum Bayerischen Landtag rief die DKP ihre Mitglieder dazu auf, die Partei DIE LINKE. zu unterstützen. 6.2.2 Sozialistische Deutsche Arbeiterjugend (SDAJ) Deutschland Bayern Mitglieder 500 110 Vorsitzender Kollektiver Bundesvorstand Gründung 04./05.05.1968 Sitz Essen Publikationen POSITION KONTRA! Die SDAJ ist nach ihrer Selbstdarstellung eine "bundesweite ReKR Er MN uameiua Ä IM ZUM TE Kom Organisation von Jugendlichen, die sich mit den Zuständen in ARTS y PL: Schulen, Betrieben, in dieser Republik und der 'Neuen Weltordnung' nicht abfinden" will. Sie ist marxistisch-leninistisch ausgerichtet: "Alle unsere Forderungen richten sich gegen die Herrschenden in dieser Gesellschaft, gegen die Kapitalisten. Verwirklichen können wir sie nur in einer Gesellschaft ohne Kapitalisten - im Sozialismus." Die SDAJ als ehemalige DKP-Jugendorganisation ist eine eigenständige Organisation. Sie ist aber weiterhin eng mit der DKP verbunden. Verfassungsschutzbericht Bayern 2013 163 Linksextremismus
  • Sitz Berlin (Bundesgeschäftsstelle) Publikationen antifa Verfassungsschutzbericht Bayern 2013 Linksextremismus
Akzeptanz von Gewalt in der politischen Auseinandersetzung schließt die SDAJ Gewalt nicht aus. Das wird in ihrer "Grundlagenschule" deutlich, die die SDAJ im Internet verbreitet und zu der sie mehrfach Veranstaltungen in München angeboten hat: "Als Faustregel kann gelten, dass die legalen Kampfformen voll ausgenutzt werden sollten, gleichzeitig aber auch die Vorbereitung auf die Anwendung illegaler Kampfformen stattfinden sollte." Solidaritätsprojekt 2013 organisierte die SDAJ ein bundesweites Solidaritätsprojekt für Kuba für Kuba unter der Bezeichnung 'Viva Cuba Socialista 2013" In sogenannten "Solidaritätsbrigaden" reisten SDAJ-Aktivisten nach Kuba. Die SDAJ sieht Kuba als Musterbeispiel eines sozialistischen Landes, in dem die Revolution triumphiert hat. Am 12. und 13. Oktober fand in Eschborn bei Frankfurt am Main der 21. Bundeskongress der SDAJ statt. Neben anderen Themen wurde der "Zusammenhang von Theorie und Praxis bei der Herausbildung von Klassenbewusstsein und der Rolle einer revolutionären Jugendorganisation in Reformkämpfen" diskutiert. Angehörige der SDAJ engagieren sich im Münchner Aktionsbündnis gegen die NATO-Sicherheitskonferenz. 6.2.3 Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes - Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten (VVN-BdA) Deutschland Bayern Mitglieder 5.800 700 Vorsitzende Prof. Dr. Heinrich Fink Cornelia Kerth Gründung 15.-17.03.1947 Sitz Berlin (Bundesgeschäftsstelle) Publikationen antifa Verfassungsschutzbericht Bayern 2013 Linksextremismus
  • geregelt. (3) Das Amt für Verfassungsschutz erteilt entsprechend den Rechtsvorschriften auf Anfrage von Behörden, denen die Einstellung von Bewerbern
5. frühere, fortwirkende unbekannte Strukturen und Tätigkeiten der Aufklärungsund Abwehrdienste der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik im Geltungsbereich dieses Gesetzes. Das Amt für Verfassungsschutz sammelt zu diesem Zweck Informationen, insbesondere sachund personenbezogene Auskünfte, Nachrichten und Unterlagen über solche Bestrebungen oder Tätigkeiten und wertet sie aus. Voraussetzung für die Verarbeitung der Informationen im Sinne des Satzes 3 ist das Vorliegen tatsächlicher Anhaltspunkte. Zur Prüfung, ob tatsächliche Anhaltspunkte vorliegen, darf das Amt für Verfassungsschutz aus allgemein zugänglichen Quellen Informationen einschließlich personenbezogener Daten erheben. (2) Das Amt für Verfassungsschutz wirkt auf Ersuchen der öffentlichen Stellen mit: 1. bei Sicherheitsüberprüfungen von Personen nach den Bestimmungen des Thüringer Sicherheitsüberprüfungsgesetzes vom 17. März 2003 (GVBl. S. 185) in der jeweils geltenden Fassung und 2. bei technischen Sicherheitsmaßnahmen zum Schutz von im öffentlichen Interesse liegenden geheimhaltungsbedürftigen Tatsachen, Gegenständen oder Erkenntnissen gegen die Kenntnisnahme durch Unbefugte. Die Befugnisse des Amtes für Verfassungsschutz bei der Mitwirkung nach Satz 1 Nr. 1 sind im Thüringer Sicherheitsüberprüfungsgesetz geregelt. (3) Das Amt für Verfassungsschutz erteilt entsprechend den Rechtsvorschriften auf Anfrage von Behörden, denen die Einstellung von Bewerbern in den öffentlichen Dienst obliegt, Auskunft aus vorhandenen Unterlagen über Erkenntnisse nach Absatz 1. Die Auskunft ist auf solche beweisbare Tatsachen zu beschränken, die Zweifel daran begründen können, dass der Bewerber je derzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung eintreten wird. (4) Das Amt für Verfassungsschutz und das Landeskriminalamt haben wöchentlich und anlassbezogen ein gemeinsames Lagebild über Bestrebungen im Sinne des Absatzes 1 zu erstellen. Zu diesem Zweck führen sie Informationen in der Thüringer Informationsund Auswertungszentrale zusammen. (5) Die mit der Beschaffung und Auswertung betrauten Referate haben wesentliche Arbeitsschritte und Arbeitsergebnisse im Zusammenhang mit der Bearbeitung von Beobachtungsobjekten in geeigneter Weise zu dokumentieren. SS5 Weitere Aufgaben des Amtes für Verfassungsschutz (1) Das Amt für Verfassungsschutz hat die Aufgabe, durch geeignete Informationsoder Öffentlichkeitsarbeit dem Entstehen von Bestrebungen und Tätigkeiten, die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gerichtet sind, vorzubeugen. (2) Das Amt für Verfassungsschutz hat auch die Aufgabe, die Öffentlichkeit in zusammenfassen den Berichten sowie in Einzelanalysen über Bestrebungen und Tätigkeiten, die sich gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung richten, zu unterrichten. Es tritt solchen Bestrebungen und Tätigkeiten auch durch Angebote zur Information entgegen. Dabei dürfen 180 Thüringer Gesetz zur Änderung sicherheitsrechtlicher Vorschriften
  • allein die der Verfassungsschutzbehörde nach dem Verfassungsschutzgesetz und anderen Rechtsvorschriften obliegenden Aufgaben wahrnimmt. Diese Abteilung wird durch eine Verfassungsschutzpräsidentin oder
18 Verfassungsschutz in Niedersachsen - Bestrebungen in der Bundesrepublik Deutschland, die durch Anwendung von Gewalt oder darauf gerichtete Vorbereitungshandlungen auswärtige Belange der Bundesrepublik Deutschland gefährden, - Bestrebungen, die gegen den Gedanken der Völkerverständigung (Artikel 9 Abs. 2 GG) oder gegen das friedliche Zusammenleben der Völker (Artikel 26 Abs. 1 GG) gerichtet sind. 1.4 Organisation Innenministerium ist Im Niedersächsischen Verfassungsschutzgesetz ist auch gereVerfassungsschutzgelt, dass die Verfassungsschutzbehörde in Niedersachsen das behörde Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport ist (SS 2 Abs. 1 NVerfSchG). Das Ministerium unterhält eine gesonderte Abteilung (Verfassungsschutzabteilung), welche allein die der Verfassungsschutzbehörde nach dem Verfassungsschutzgesetz und anderen Rechtsvorschriften obliegenden Aufgaben wahrnimmt. Diese Abteilung wird durch eine Verfassungsschutzpräsidentin oder einen Verfassungsschutzpräsidenten geleitet. 1.5 Informationsgewinnung Erkenntnisse Der niedersächsische Verfassungsschutz gewinnt die zur Erüberwiegend aus füllung seiner Aufgaben relevanten Informationen überwieoffen zugänglichen gend aus offen zugänglichen Quellen, die grundsätzlich jeQuellen dem Bürger auch zur Verfügung stehen, wie z. B. aus dem Internet, aus Zeitungen, Zeitschriften, Flugblättern, Programmen und Broschüren. Darüber hinaus können - im Rahmen gesetzlich festgelegter Befugnisse und unter Wahrung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit - nachrichtendienstliche Mittel zur Informationsbeschaffung eingesetzt werden. Nach SS 6 NVerfSchG darf der Verfassungsschutz zur Beschaffung der erforderlichen Informationen die hier abschließend aufgeführten nachrichtendienstlichen Mittel einsetzen, soweit dies für die Erkenntnisgewinnung unverzichtbar ist. Dazu gehören z. B. der Einsatz von verdeckt arbeitenden Vertrauensleuten (V-Leute), Observationen, verdeckte Bildund Tonaufzeichnungen und sonstige verdeckte Ermittlungen und Befragungen. Die näheren Voraussetzungen für den Einsatz nachrichtendienstlicher Mittel sind in den SSSS 6 bis 6 d NVerfSchG geregelt. Von den nachrichtendienstlichen Mitteln wurden im Berichtszeitraum im Wesentlichen V-Leute, verdeckte Bildauf-
  • politischen und gesellschaftlichen Organisationen wie in der Partei DIE LINKE., um dort ihre ideologischen Vorstellungen zu verbreiten. Arbeiterbund für
  • eine revolutionär-marxistische Organisation, die die GrünVerfassungsschutzbericht Bayern 2013 Linksextremismus
Sozialistische Alternative (SAV) Deutschland Bayern Mitglieder 350 20 Gründung 1994 Sitz Berlin Publikationen Solidarität (mit Jugendbeilage megafon) Die orthodox-kommunistische SAV bekennt sich zu den Lehren Leo Trotzkis. Sie versteht sich gemäß Statut als "revolutionäre, sozialistische Organisation, (...) in den Traditionen der Ideen von Marx, Engels, Lenin, Trotzki, Luxemburg und Liebknecht" Ihr politisches Ziel ist der Aufbau einer sozialistischen Staatsordnung auf der Grundlage der Überführung der Produktionsmittel in Gemeineigentum. Die SAV gliedert sich in Bundesleitung, Regionalund Stadtverbände sowie Ortsgruppen. In München und Nürnberg/Erlangen gibt es einen Stadtverband. Die SAV ist international im trotzkistischen Dachverband Committee for a Workers' International (CWI) organisiert. Der trotzkistischen Entrismusstrategie folgend engagieren sich Funktionäre und Aktivisten der SAV in anderen politischen und gesellschaftlichen Organisationen wie in der Partei DIE LINKE., um dort ihre ideologischen Vorstellungen zu verbreiten. Arbeiterbund für den Wiederaufbau der KPD (AB) Deutschland Bayern Mitglieder 100 90 Gründung 1973 Sitz München Der aus "Arbeiter-Basisgruppen" in München hervorgegangene AB ist eine revolutionär-marxistische Organisation, die die GrünVerfassungsschutzbericht Bayern 2013 Linksextremismus
  • Aktionsgruppe Weimarer Land (AG WL) 53 Ansgar Aryan (rechtsextremistisches Modelabel) 59 Antifa Koordination Weimar (AKW) 115 Antifa Schöndorf 111 Antifa
Registeranhang Im Registeranhang sind die im Bericht erwähnten Gruppierungen aufgeführt, die ihren Ursprung in Thüringen haben, weitestgehend lokal agieren und einem bundesweit aktiven extremistischen Personenzusammenschluss nicht als regionale Untergliederung organisatorisch zugehören. Im Übrigen wird auf das vorhergehende Register verwiesen. A Aktionsgruppe Nordhausen (AG Nordhausen) 57, 74 Aktionsgruppe Weimarer Land (AG WL) 53 Ansgar Aryan (rechtsextremistisches Modelabel) 59 Antifa Koordination Weimar (AKW) 115 Antifa Schöndorf 111 Antifa Suhl/Zella-Mehlis 120 Antifa Task Force Jena (ATF Jena) 114 Antifa Weimar 111 Antifaschistische Aktion Gotha (AAGth) 112, 114 Antifaschistische Gruppen Südthüringen (AGST) 115, 118 f., 121, 123 f., 126 Antifaschistisches Bündnis Gotha 116 Autonome Antifagruppe Weimar (AAGW) 114 f. B Bündnis-Zukunft-Hildburghausen (BZH) 31, 34, 42, 53 f., 59, 61, 74 Bündnis Zukunft Landkreis Gotha (BZLG) 54, 59 f., 121 f., 126 f. D Das gelbe Haus 54 F Freie Kräfte Gera 57 Freie Nationalisten Gera 57 Freies Netz Jena (FN Jena) 55 f. Freies Netz Saalfeld (FN Saalfeld) 56 Fuck SÜGIDA 119 f. 174 Registeranhang
  • organisatorische Vorkehrungen zu rechnen, die den Geheimschutz verbessern. Als Rechtsgrundlagen dient die Neufassung der "Verschlusssachenanweisung für den Freistaat Thüringen
  • richtet sich an Landesbehörden, landesunmittelbare öffentlich-rechtliche Einrichtungen und die sonstigen der Aufsicht des Freistaats Thüringen unterstehenden juristischen Personen
  • öffentlichen Rechts, die mit Verschlusssachen befasst sind und somit Vorkehrungen zu deren Schutz zu treffen haben. Darüber hinaus betrifft
3. Materieller Geheimschutz Der materielle Geheimschutz betrifft die Entwicklung, Planung und Durchführung technischer Maßnahmen, die dem Schutz geheimhaltungsbedürftigen Materials vor Entwendung oder Kenntnisnahme durch Unbefugte dienen. Zu technischen Sicherheitsmaßnahmen sind auch organisatorische Vorkehrungen zu rechnen, die den Geheimschutz verbessern. Als Rechtsgrundlagen dient die Neufassung der "Verschlusssachenanweisung für den Freistaat Thüringen" (VSA)123 vom 1. Juli 2011. Die VSA richtet sich an Landesbehörden, landesunmittelbare öffentlich-rechtliche Einrichtungen und die sonstigen der Aufsicht des Freistaats Thüringen unterstehenden juristischen Personen des öffentlichen Rechts, die mit Verschlusssachen befasst sind und somit Vorkehrungen zu deren Schutz zu treffen haben. Darüber hinaus betrifft sie Personen, die Zugang zu Verschlusssachen erhalten oder eine Tätigkeit ausüben, die einen solchen eröffnet und die Einhaltung bestimmter Schutzvorkehrungen erfordert. Für Kommunen gilt die VSA nur im Bereich der Aufgabenerfüllung im übertragenen Wirkungskreis. Den Kommunen wird empfohlen, die VSA auch im eigenen Wirkungskreis anzuwenden. Entsprechend der Schutzbedürftigkeit der Verschlusssache nehmen die herausgebenden Stellen die erforderliche Einstufung in einen der in SS 4 Abs. 2 ThürSÜG bestimmten Geheimhaltungsgrade124 vor. Aus der jeweiligen Einstufung ergeben sich die notwendigen personellen und materiellen Sicherheitsvorkehrungen. Hinsichtlich des materiellen Geheimschutzes enthält die VSA eine Reihe von Vorschriften, welche die Herstellung, Kennzeichnung und Vervielfältigung von Verschlusssachen, den Zugang zu Verschlusssachen, die Dienstpflichten zum Schutz von Verschlusssachen, die Aufbewahrung, Verwaltung und Mitnahme außerhalb des Dienstgebäudes sowie Maßnahmen bei Verletzung von Geheimschutzvorschriften betreffen. Der Thüringer Verfassungsschutz berät öffentliche Stellen über den Umgang mit Verschlusssachen und sichere Organisationsabläufe, u. a. auch über technische Sicherheitsmaßnahmen wie Alarmsysteme oder Stahlschränke (sog. Verwahrgelasse). Auskünfte zur Geheimschutzbetreuung von Wirtschaftsunternehmen erteilt das: Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und digitale Gesellschaft Der Geheimschutzbeauftragte für die Wirtschaft Postfach 90 02 25 Max-Reger-Straße 4-8 99105 Erfurt 99096 Erfurt Telefon: 0361 3797-140 123 Thüringer Staatsanzeiger, Nr. 29/2011 S. 927 ff.; im Internet abrufbar unter: http://www.thueringen.de/imperia/md/content/verfassungsschutz/vsa_thueringen_erlassen_07.06.2011.pdf 124 "VS-NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH", "VS-VERTRAULICH", "GEHEIM" oder "STRENG GEHEIM". 162 Geheimschutz
  • hier eine intensive Debatte über etwaige Verstöße gegen deutsche Rechtsvorschriften und die zwischen Partnerstaaten üblichen Gepflogenheiten aus. Als Ausfluss dessen
Der stetig wachsende Einfluss moderner Informationstechnologien (IT) stellt eine besondere Herausforderung für die Sicherheitsbehörden dar. Der Schutz vor bzw. das Erkennen von elektronischen Angriffen auf Wirtschaftsunternehmen und Regierungsstellen erfordert immer intensivere Anstrengungen. Die 2013 von einem ehemaligen Mitarbeiter eines US-amerikanischen Geheimdienstes in diversen Veröffentlichungen erhobenen Vorwürfe zu Aktivitäten westlicher Nachrichtendienste u. a. in Deutschland lösten hier eine intensive Debatte über etwaige Verstöße gegen deutsche Rechtsvorschriften und die zwischen Partnerstaaten üblichen Gepflogenheiten aus. Als Ausfluss dessen wurden durch die verantwortlichen Stellen in Deutschland bereits Maßnahmen getroffen, die IT-gestützte Kommunikation künftig umfassender vor Zugriffen durch fremde Nachrichtendienste zu schützen. Dazu zählen eine sorgfältige Verdachts-fallaufklärung ebenso wie der systematische Einsatz bedarfsangepasster Beobachtungs-module. 2. Methoden der Nachrichtendienste Bei der Informationsbeschaffung bedienen sich die Nachrichtendienste neben allgemein zugänglichen Quellen (z. B. Fachliteratur, Onlinebibliotheken, Fachkongresse) in zunehmendem Maße modernster IT-Verfahren. So sind elektronische Angriffe mit mutmaßlich nachrichtendienstlichem Hintergrund auf Wirtschaftsunternehmen und Regierungsstellen festzustellen. Derartige Maßnahmen können nahezu ohne Eigenrisiko von den Heimatstaaten der Akteure aus initiiert werden. Eigens geschaffene, mit modernster Technik ausgestattete Arbeitseinheiten agieren mit staatlichem Aufklärungsauftrag. Sie sind zum Teil als eigenständige Organisationseinheiten im jeweiligen Nachrichtendienst angesiedelt. Häufig bleiben Datenverluste bei den Adressaten dieser Angriffe unerkannt oder werden nur mit erheblichem Zeitverzug festgestellt. Ein Problem stellt dabei z. B. speziell entwickelte Schadsoftware dar, die erst im konkreten Bedarfsfall - mitunter Monate oder Jahre nach ihrer Installation - aktiviert wird. Diese Art der Informationsbeschaffung ist als Spionagemethode fest etabliert und gewinnt für ausländische Nachrichtendienste immer mehr an Bedeutung. Sie ergänzt die nachrichtendienstliche Ausforschung mit menschlichen Quellen, ist in Echtzeit durchführbar, hat kalkulierbare Kosten und Risiken sowie hohe Erfolgsaussichten. Des Weiteren bedienen sich die Angreifer ausgereifter Tarnstrategien und vielfältiger Verschleierungsmechanismen. Sie erschweren damit nachhaltig die Aufklärung und Abwehr der elektronischen Angriffe und stellen eine immer größer werdende Herausforderung für die Sicherheitsbehörden dar. Die Themen Cyberabwehr und Cybersicherheit haben sich zu Schwerpunktaufgaben in der Spionageabwehr entwickelt. Daneben kommt menschlichen Quellen bei der Informationsbeschaffung eine unverändert große Bedeutung zu. Oft werden entsprechende Kontakte aus sog. LegalresidenVerfassungsschutzbericht Freistaat Thüringen 2014/2015 157

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