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  • Rechtsextremismus die "Deutsche Rente" und die "Königliche Reichsbank". Das eigenverwaltete "Staatsgebiet" soll durch den Aufbau lokaler, autarker Strukturen
Rechtsextremismus die "Deutsche Rente" und die "Königliche Reichsbank". Das eigenverwaltete "Staatsgebiet" soll durch den Aufbau lokaler, autarker Strukturen mit der Bezeichnung "Gemeinwohldörfer" entstehen. Das KRD wirbt u. a damit, dass die "Bürgerinnen und Bürger" des "Königreichs" von der Steuerpflicht gegenüber der Bundesrepublik Deutschland befreit seien. Durch sogenannte Gemeinwohlkassen soll die Finanzierung des "Königreichs" erfolgen. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen hatte den Betreibern der "Gemeinwohlkassen" bereits im Jahr 2021 die Anbahnung, den Abschluss und die Abwicklung von Bankund Versicherungsgeschäften untersagt. Das KRD wird auch weiterhin um Mitglieder und Geldgeber werben, um kontinuierlich seine Strukturen wie auch sein vermeintliches Staatsgebiet bundesweit auszubauen. Besonders aktiv zeigte sich die Organisation zuletzt hinsichtlich des Aufbaus eigener Wirtschaftsund Finanzstrukturen ("autarker Wirtschaftskreislauf"), der Durchführung von Seminaren und der Erweiterung des "Staatsgebietes" durch den Erwerb von Grundstücken und Immobilien. In Niedersachsen haben die Aktivitäten des KRD im Berichtszeitraum deutlich zugenommen. Im Juni 2022 erwarb eine dem KRD zugehörige Frau für rund 200.000 Euro das ehemalige "Kneipp-Kur-Hotel Wiesenbeker Teich" in Bad Lauterberg (Landkreis Göttingen). In einem YouTube-Video sagte die "Reichsbürgerin", dass sie die Immobilie nach bereits begonnenen Aufräumund Sanierungsarbeiten zu einem Seminarund Gesundheitshaus umbauen möchte. Laut eigenen Angaben wollte sie schon im Frühjahr 2024 erste Veranstaltungen in der Immobilie durchführen. Im September 2023 nahm Peter Fitzek an der Eröffnung eines Kiosks durch die Organisation teil, dessen Betrieb auf dem Grundstück aufgrund fehlender Baugenehmigungen durch den Landkreis Göttingen untersagt worden ist. Zusätzlich wurde auch die Nutzung des Grundstücks zu Wohnzwecken untersagt. Darüber hinaus fanden mehrere realweltliche Seminare und Treffen in Buchholz in der Nordheide (Landkreis Harburg) und in Hasbergen (Landkreis Osnabrück) statt. Als Organisator trat die Gruppierung "Leucht-Turm" in Erscheinung, bei der es sich um einen Zusammenschluss von Referentinnen und Referenten mit KRD-Bezug handelt, die bundesweit mit Seminaren für dessen Ziele und Strukturen 148
  • Rechtsextremistische Bestrebungen Ein anderer Funktionär drohte denjenigen, die heute nationale Kameraden verfolgten, sie würden eines Tages vor dem Volksgerichtshof stehen
58 Rechtsextremistische Bestrebungen Ein anderer Funktionär drohte denjenigen, die heute nationale Kameraden verfolgten, sie würden eines Tages vor dem Volksgerichtshof stehen. 27 "3-Säulen-Konzept" Die NPD äußert ihre verfassungsfeindlichen Ziele zudem nicht nur verbal, sondern sie will diese im Rahmen ihres strategischen "3-Säulen-Konzeptes"28 auch in einer aktiv-kämpferischen und aggressiven Weise umsetzen. So forderte der sächsiche Landesvorsitzende Winfried PETZOLD in der "Sachsen Stimme" in militanter Diktion und in einer an den Nationalsozialismus erinnernden Wortwahl: "Jetzt, da die politische Abenddämmerung der Bonner/Berliner Besatzerrepublik anbrach, muß der nationale Widerstand mit verstärkten Repressionen rechnen. Dagegen gilt es Vorbereitungen zu treffen. ... Geben wir der deutschen Jugend die Möglichkeit zu Protest und Widerstand. ... Zukünftig kann und darf die Partei auf das bewährte Kampfmittel der Demonstration nicht verzichten. Wenn die Medien und das korrupt-verkommene Regime gegen uns hetzen, dann gibt es nur ein Gegenmittel: Die Wut auf die Straße tragen! ... Wenn eine Änderung der politischen und damit wirtschaftlichen Verhältnisse zum Überleben unseres Volkes erreicht werden soll, dann nur mit entschlossenen, hochmotivierten Kämpfern für die deutsche Sache. ... Der zweifellos bevorstehende Endkampf bedarf gut geschulter politischer Soldaten, die aus voller Überzeugung bereit sind, im Notfall alles zu opfern, ja das Letzte zu geben. ... Festigen wir unsere Reihen, bauen wir die Bewegung zu einer Festung aus! ... Kameraden, alles für das ewige Leben unseres Volkes! Alles für Deutschland! Ihnen gilt unser Kampf! Ihnen gilt unser Einsatz!" ("Sachsen Stimme" Januar - April 2000, S. 4 ff.) "Kampf um die In einer Sonderbeilage der "Deutschen Stimme" vom März zum Straße" 35-jährigen Parteijubiläum wird erklärt, die NPD wolle sich im Kampf um die Straße durchsetzen. VOIGT wird mit den Worten zitiert: "Neu wird die Konsequenz in der Durchsetzung unserer Ziele sein. ... Unser revolutionärer Kampf fängt jetzt erst richtig an." ("Aufbruch 2000", Sonderbeilage zur "Deutschen Stimme" Nr. 3/2000 zum 35-jährigen Bestehen der NPD) Auf dem von der Partei veranstalteten "2. Tag des nationalen Widerstandes" am 27. Mai in Passau agitierte VOIGT mit Slogans wie:
  • Rechtsextremistische Bestrebungen Den völkisch-kollektivistischen Primat der NPD bekräftigte VOIGT in seiner Rede vor dem Bundesparteitag am 18./19. März
  • eine Schicksalsund Leistungsgemeinschaft sei. Jeder Volksangehörige habe das Recht und die Pflicht, an der Gestaltung und dem Leben in dieser
56 Rechtsextremistische Bestrebungen Den völkisch-kollektivistischen Primat der NPD bekräftigte VOIGT in seiner Rede vor dem Bundesparteitag am 18./19. März in Mühlhausen/LKrs. Neumarkt (Bayern). Er rief die Partei dazu auf, den Menschen wieder klarzumachen, welchen Wert jeder Einzelne von ihnen innerhalb einer intakten Volksgemeinschaft hätte - mit dem Ziel, ein Alternativmodell zum Liberalkapitalismus in den Köpfen der Bevölkerung zu verankern. 21 Volksgemeinschaft In dem im Frühjahr erstmals erschienen Schulungsheft "Weg und und "volksbezogener Ziel" des Bildungsreferats im Parteivorstand erläutert die NPD ihre Sozialismus" Vorstellungen von der Volksgemeinschaft und von einem "volksbezogenen" Sozialismus.22 Danach setzt sie der "anarchistischen Utopie der absoluten Freiheit des Individuums" die "bewusste, an die Gemeinschaft des Volkes gebundene Freiheit" gegenüber. Der "utopischen Idee der internationalen 'menschlichen Gesellschaft'" stellt sie die "nationale Volksgemeinschaft" gegenüber. Der von der NPD erstrebte "volksbezogene Sozialismus", den die Partei definiert als das wortlose Bewusstsein, das den Einzelnen in ein Ganzes einfügt, hat als Bezugspunkt die nationale Gemeinschaft des Volkes, die eine Schicksalsund Leistungsgemeinschaft sei. Jeder Volksangehörige habe das Recht und die Pflicht, an der Gestaltung und dem Leben in dieser Gemeinschaft mitzuwirken. Das Bekenntnis zur Volksgemeinschaft fasste VOIGT im August nochmals zusammen: Damit seien Solidarprinzip, Volkssozialismus, gemeinsame ethnische und kulturelle Entwicklung und eine raumorientierte Volkswirtschaft untrennbar verbunden. Die neue politische Ordnung würde die dem Kapitalismus dienende moderne Massengesellschaft durch eine dem Menschen dienende solidarische Volksgemeinschaft ersetzen; gelinge dies nicht, würden die Völker und Nationalstaaten untergehen. 23 Volksgemeinschaft Mit ihrer ständigen Forderung nach Schaffung einer Volksgeund meinschaft verwendet die NPD einen zentralen Begriff des NationalNationalsozialismus sozialismus, der darunter insbesondere eine Blutsund Schicksalsgemeinschaft verstand, in der die Interessen des Einzelnen bedingungslos der Gemeinschaft der Volksgenossen untergeordnet wurden. Dass die NPD - wie der Nationalsozialismus - die Volksgemeinschaft auch als Schicksalsgemeinschaft versteht, geht aus dem Beitrag eines Autors im Parteiorgan "Deutsche Stimme" vom März 2000 hervor. Unter der Überschrift "Wie die Frankfurter Schule die Köpfe der Nachkriegsdeutschen vergiftete" wird dort behauptet, die kleine Gruppe von Remigranten, die vor rund 50 Jahren die (Denkrichtung der) "Frankfurter Schule" neu begründet hätten, habe ihr Ziel erreicht:
  • Rechtsextremistische Bestrebungen 55 wendet den Begriff in bewusster Anlehnung an den Nationalsozialismus, der dieses Wort verächtlich für die Weimarer Republik
Rechtsextremistische Bestrebungen 55 wendet den Begriff in bewusster Anlehnung an den Nationalsozialismus, der dieses Wort verächtlich für die Weimarer Republik benutzte. Der stellvertretende Parteivorsitzende Dr. Hans Günter EISENECKER erklärte auf dem Parteitag des NPD-Landesverbands Berlin-Brandenburg am 23. Januar in Borgsdorf (Brandenburg), nur die NPD könne in Deutschland dem inzwischen für alle sichtbaren Fäulnisprozess des Bonner Systems eine glaubwürdige Alternative entgegenstellen. Unter dem Beifall der Anwesenden betonte EISENECKER: "Wir wollen nicht bewahren, wir wollen dieses System überwinden, weil davon das Überleben unseres Volkes abhängt." ("Zündstoff - Mitteilungsblatt des NPD-Landesverbands BerlinBrandenburg" Nr. 1/2000, S. 2) Mit einem überzeugten Kader gut geschulter Führungskräfte und der Begeisterungsfähigkeit ihrer Mitglieder und Anhänger will die NPD eine glaubhafte politische Alternative sein und schon bald die politische Machtfrage stellen, um aus der "multikulturellen Gesellschaftsordnung der BRD" eine neue nationale Volksgemeinschaft zu schmieden.18 Dabei setzt die NPD insbesondere auf die Jugend. So erklärte VOIGT am 27. Mai bei einer NPD-Saalveranstaltung in Passau: 19 "Der NPD muss es gelingen, den bereits vorhandenen sozial-revolutionären Geist zu kanalisieren, die Kräfte zu bündeln und für die längst überfällige neue politische Ordnung zu gewinnen. Unser größtes Augenmerk richten wir auf die Jugend ... Wir müssen dieser Jugend beibringen, die Zustände unter denen sie zwangsläufig aufwächst, nicht zu akzeptieren, sondern ... aufzeigen, dass wir gemeinsam als Deutsche sehr wohl eine Zukunft haben werden, ... . Voraussetzung dafür ist ... die Schaffung einer Volksgemeinschaft!" ("NPD-Infoseiten": "2. Tag des nationalen Widerstandes", S. 3) In einem Beitrag im Parteiorgan "Deutsche Stimme" vom Juli stellte VOIGT fest, die NPD habe gegenüber der Partei "Die Republikaner" (REP) und der "Deutschen Volksunion" (DVU) eine Besonderheit: Sie verfüge über geschulte Kader, weltanschaulich gefestigte Mitglieder sowie den nicht zu unterschätzenden Zugang zur Jugend, somit über das notwendige Aktionspotenzial auf der Straße. 20 Bericht 2000
  • Rechtsextremistische Bestrebungen Leserbriefe mit Einen wesentlichen Bestandteil der "Nachrichten der HNG" stelDurchhalteparolen len die veröffentlichten Leserbriefe dar. Die meist
54 Rechtsextremistische Bestrebungen Leserbriefe mit Einen wesentlichen Bestandteil der "Nachrichten der HNG" stelDurchhalteparolen len die veröffentlichten Leserbriefe dar. Die meist als Dankschreiben an Ursula MÜLLER abgefassten Briefe enthalten oft Durchhalteparolen. So schreibt ein ehemaliger Inhaftierter in seinem mit "volkstreuem Gruß" unterzeichneten Brief: "Einen herzlichen Dank für Deine Kameradschaft. ... Der Kampf wird weitergeführt - und diesmal gestärkt durch die Verbindung zu Kameraden, die ich durch die HNG aufbauen konnte, noch erfolgreicher und besser". ("Nachrichten der HNG", Juni 2000, S. 7) Für die rund 550 Mitglieder - überwiegend aus der zersplitterten Neonaziszene - besitzt die HNG die Funktion einer Klammer, die einen gewissen Zusammenhalt der Szene sichert. V. Parteien 1. "Nationaldemokratische Partei Deutschlands" (NPD) gegründet: 1964 Sitz: Berlin Bundesvorsitzender: Udo VOIGT Mitglieder: 6.500 (1999: 6.000) Publikation: "Deutsche Stimme", monatlich, Auflage: 10.000 16 Unterorganisationen: "Junge Nationaldemokraten" (JN), "Nationaldemokratischer Hochschulbund e. V." (NHB) 1.1 Zielsetzung Gegen die bestehende Die NPD versteht sich als nationale Weltanschauungspartei, deren freiheitliche Handeln ein Bekenntnis - auch laut Parteiprogramm - zum "lebensGrundordnung richtigen Menschenbild" zugrunde liegt. 17 Die Partei strebt - so ihr Bundesvorsitzender Udo VOIGT - die Errichtung einer neuen Ordnung als "Alternative zum liberalkapitalistischen System des BRDDeutschlands der Westalliierten" an. Die NPD kämpft gegen das "System", womit sie die nach 1945 unter dem Einfluss der Alliierten in Deutschland wiederbegründete freiheitliche Ordnung meint, die die Partei als aufgezwungen und illegitim brandmarkt. Die NPD ver-
  • Rechtsextremistische Bestrebungen 2.2 Zielrichtungen der Gewalttaten Fremdenfeindliche Wie bereits in den Vorjahren richteten sich auch 2000 die meisten Gewalt nimmt
32 Rechtsextremistische Bestrebungen 2.2 Zielrichtungen der Gewalttaten Fremdenfeindliche Wie bereits in den Vorjahren richteten sich auch 2000 die meisten Gewalt nimmt weiter Gewalttaten (641) gegen Fremde (1999: 451). Damit waren 2000 rund zu 64 % aller Gewalttaten fremdenfeindlich motiviert (1999: 60 %). Gewalttaten mit erwiesenem oder zu vermutendem *) fremdenfeindlichem Hintergrund 1999 2000 Tötungsdelikte 1 1 Versuchte Tötungsdelikte 11 9 Körperverletzungen 386 569 Brandstiftungen 29 31 Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion 0 3 Landfriedensbruch 24 28 Fremdenfeindliche Gewalttaten insgesamt 451 641 *) Die Zahlen basieren auf Angaben des Bundeskriminalamts (BKA) (Stand: 31. 1. 2001).
  • Rechtsextremistische Bestrebungen 31 burg-Vorpommern) wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt. Gegen die drei Mittäter hatte das Gericht bereits
Rechtsextremistische Bestrebungen 31 burg-Vorpommern) wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt. Gegen die drei Mittäter hatte das Gericht bereits am 2. Februar 2001 Jugendund Freiheitsstrafen von 3, 8 und 12 Jahren verhängt. Am 20. April verübten drei Täter einen Brandanschlag auf die Brandanschlag auf jüdische Synagoge in Erfurt (Thüringen). Gegen die Rückfront des jüdische Synagoge Gebäudes wurden zwei Flaschen mit Brandbeschleuniger (sogenannte Molotow-Cocktails) geworfen. Die Flaschen zerbrachen auf dem Dachgiebel und der Gebäuderückwand, ohne größeren Schaden anzurichten. In Tatortnähe wurde folgendes Bekennerschreiben aufgefunden: "Dieser Anschlag basiert auf rein antisemitischer Ebene! Wir grüßen den Verfassungsschutz Gotha. Heil Hitler. Die Scheitelträger". Das Thüringer Oberlandesgericht verurteilte die Täter am 13. Juli wegen versuchter schwerer Brandstiftung zu Jugendstrafen von drei bzw. zwei Jahren und drei Monaten. Ein dritter Angeklagter, der Fahrer des Tatfahrzeuges, erhielt eine Bewährungsstrafe. Mit 56 Taten ist die Zahl der Schändungen jüdischer Friedhöfe Schändungen und Gedenkstätten im Vergleich zu 1999 (47) leicht angestiegen. jüdischer Friedhöfe Beispiele: - Am 16. Februar beschmierten unbekannte Täter in Göttingen (Niedersachsen) auf dem dortigen jüdischen Friedhof insgesamt 47 Grabsteine mit Hakenkreuzen und Parolen wie "Juda verrecke". - Am 24. Februar errichteten unbekannte Täter auf dem jüdischen Friedhof in Potsdam (Brandenburg) ein rotes, mit einem Hakenkreuz versehenes Holzkreuz mit der Aufschrift: "Die Nationale Bewegung gedenkt dem durch jüdische Kommunisten ermordeten SA-Helden Horst Wessel3 zum 70. Todestag. 23.02.30". - Am 27. März besprühten unbekannte Täter die Grabsteine des jüdischen Friedhofs in Georgensgmünd (Bayern) mit Parolen wie: "Für's Volk - Juden sterbt - Sieg Heil - ins KZ mit den Volksbetrügern - Friedmann4, du stirbst". Insgesamt wurden 20 Grabsteine auf diese Weise beschädigt. Bericht 2000
  • Öffentlichkeit an der BfV-Wanderausstellung "Demokratie ist verletzlich - Rechtsextremismus in Deutschland" war auch im letzten Jahr groß. Insgesamt wurden mehr
20 Verfassungsschutz und Demokratie August 2000 - möglicherweise infolge der heftigen öffentlichen Diskussionen zum Thema Rechsextremismus -, um sich dann mit rund 30.000 monatlichen Zugriffen auf einem vergleichsweise hohen Niveau zu stabilisieren. Von den Nutzern wurden allein im Dezember über 11.500 Dateien - insbesondere Broschüren - heruntergeladen. Das hier zum Ausdruck kommende Informationsbedürfnis der Bürger wäre aus Kapazitätsgründen ohne das Medium Internet nicht zu befriedigen. Ausstellungen Das Interesse der Öffentlichkeit an der BfV-Wanderausstellung "Demokratie ist verletzlich - Rechtsextremismus in Deutschland" war auch im letzten Jahr groß. Insgesamt wurden mehr als 16.000 Besucher gezählt, darunter 463 Schulklassen und zahlreiche andere Gruppen. Der Besuch von Schulklassen hat sich gegenüber dem Vorjahr mehr als verdoppelt. Die Resonanz der Medien war einheitlich positiv. Die bislang dritte Ausstellung des BfV "Es betrifft Dich! Demokratie schützen - Gegen Extremismus in Deutschland" wurde im April 2000 von Bundesinnenminister Schily in Berlin eröffnet. Sie wendet sich mit einer modernen, an pädagogischen Kriterien orientierten Konzeption vor allem an Schüler, Auszubildende und Multiplikatoren des öffentlichen Lebens. Die Ausstellung wurde bisher an fünf Orten von je ca. 5000 interessierten Besuchern gesehen, darunter ca. 80 % Schüler und Auszubildende. Am 14. und 18. Februar nahm das BfV wie in den Vorjahren an der internationalen Bildungsmesse "Interschul/didacta" (Köln) mit einem eigenen Messestand teil. Dabei wurden an die zahlreichen Besucher - hauptsächlich Lehrer, aber auch Schüler - über 8000 Publikationen aus den verschiedensten Arbeitsfeldern des BfV verteilt. Auch auf der alle zwei Jahre in Essen stattfindenden Sicherheitsmesse "security essen" war das BfV gemeinsam mit der Landesbehörde für Verfassungsschutz Nordrhein-Westfalen vertreten. Die Besucher konnten
  • ihrer Befugnisse Aufgaben keinerlei polizeiliche Befugnisse zu. Bindung an Recht Die Verfassungsschutzbehörden sind bei ihrer Tätigkeit an die allund Gesetz
  • gemeinen Rechtsvorschriften gebunden. Daraus folgt vor allem, dass bei der Aufgabenerfüllung keine strafbaren Handlungen begangen werden dürfen. Durch ihre nachrichtendienstliche
16 Verfassungsschutz und Demokratie und das Verfahren von Sicherheitsüberprüfungen des Bundes vom 20.04.1994 im Einzelnen geregelt. Keine polizeilichen Den Verfassungsschutzbehörden stehen bei der Erfüllung ihrer Befugnisse Aufgaben keinerlei polizeiliche Befugnisse zu. Bindung an Recht Die Verfassungsschutzbehörden sind bei ihrer Tätigkeit an die allund Gesetz gemeinen Rechtsvorschriften gebunden. Daraus folgt vor allem, dass bei der Aufgabenerfüllung keine strafbaren Handlungen begangen werden dürfen. Durch ihre nachrichtendienstliche Tätigkeit tragen die Verfassungsschutzbehörden in ihrem Zuständigkeitsbereich dazu bei, die innere Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland zu gewährleisten. Sie arbeiten dazu mit anderen beteiligten Behörden, insbesondere den weiteren Nachrichtendiensten des Bundes - dem für den Bereich der Bundeswehr zuständigen Militärischen Abschirmdienst (MAD) und dem mit Auslandsaufklärung befassten Bundesnachrichtendienst (BND) - sowie Polizeiund Strafverfolgungsbehörden auf gesetzlicher Grundlage vertrauensvoll und eng zusammen. Das BfV als Inlandsnachrichtendienst steht darüber hinaus angesichts der zunehmenden Internationalisierung der Bedrohungsphänomene in regem Kontakt mit seinen Partnerdiensten im Ausland. III. Kontrolle des Verfassungsschutzes Bundesregierung Die Tätigkeit des BfV unterliegt der Kontrolle durch die Bundesregierung und den Deutschen Bundestag. Das zu diesem Zweck eingeParlamentarisches richtete Parlamentarische Kontrollgremium (vgl. Anhang - GesetzesKontrollgremium texte: Gesetz über die parlamentarische Kontrolle nachrichtendienstlicher Tätigkeit des Bundes) ist in regelmäßigen Abständen umfassend über die allgemeine Tätigkeit des BfV und über Vorgänge von besonderer Bedeutung zu unterrichten. Auf Verlangen ist ihm Einsicht in Akten und Dateien zu geben und die Anhörung von Mitarbeitern zu gestatten. Beschränkungen des Brief-, Postund Fernmeldegeheimnisses nach Maßgabe des Art. 10 GG werden durch die G 10-Kommission vom Kontrollgremium bestellte unabhängige G 10-Kommission grundsätzlich vor deren Vollzug auf ihre Zulässigkeit und Notwendigkeit überprüft. Auskunftsrecht Das BfV ist gesetzlich verpflichtet, Betroffenen auf Antrag unentgeltlich Auskunft über die zu ihrer Person gespeicherten Daten zu erteilen, soweit auf einen konkreten Sachverhalt hingewiesen wird und ein besonderes Interesse an einer Auskunft dargelegt wird (SS 15 BVerfSchG). Eine Auskunft unterbleibt nur dann, wenn einer der im
  • Türken (ohne Kurden) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2.1 Überblick . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2.2 Linksextremisten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2.2.1 "Revolutionäre Volksbefreiungspartei-Front" (DHKP-C) . . . . . . . . . . . . . . 2.2.2 "Türkische Volksbefreiungspartei/-Front - Revolutionäre Linke" (THKP
8 VI. Agitationsund Kommunikationsmedien . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1. Verlage, Vertriebe und periodische Publikationen . . . . . . . . . . . . . . . . . 2. Neue Kommunikationsmedien . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2.1 Internet . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2.2 Mailboxen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Sicherheitsgefährdende und extremistische Bestrebungen von Ausländern I. Überblick . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . II. Übersicht in Zahlen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1. Organisationen und Personenpotenzial . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2. Straftaten/Gewalttaten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . III. Aktionsschwerpunkte einzelner Ausländergruppen . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1. Kurden . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1.1 Überblick . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1.2 "Arbeiterpartei Kurdistans" (PKK) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1.2.1 Allgemeine Lage . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1.2.2 Organisatorische Situation . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1.2.3 Propaganda der PKK . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1.2.4 Finanzierung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1.2.5 Strafverfahren gegen führende Funktionäre der PKK . . . . . . . . . . . . . . . 2. Türken (ohne Kurden) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2.1 Überblick . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2.2 Linksextremisten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2.2.1 "Revolutionäre Volksbefreiungspartei-Front" (DHKP-C) . . . . . . . . . . . . . . 2.2.2 "Türkische Volksbefreiungspartei/-Front - Revolutionäre Linke" (THKP/-C - Devrimci Sol) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2.2.3 "Türkische Kommunistische Partei/Marxisten-Leninisten" (TKP/ML). . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2.2.4 "Marxistisch-Leninistische Kommunistische Partei" (MLKP) . . . . . . . . . . 2.3 Türkische Islamisten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2.3.1 "Der Kalifatsstaat", auch "Verband der islamischen Vereine und Gemeinden e. V., Köln" (ICCB) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2.3.2 "Islamische Gemeinschaft Milli Görüs e. V." (IGMG) . . . . . . . . . . . . . . . . 3. Araber . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3.1 Algerische islamistische Gruppen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3.2 Arabische Mujahedin (Kämpfer für die Sache Allahs) . . . . . . . . . . . . . . .
  • Street-Da'wa Da'wa Subkulturell geprägter Rechtsextremismus ..... 131, 134, 165, 167 ff., 170 f., 176, 178 Supply-Chain-Attacken
SCHLAGWÖRTER SCHLAGWÖRTER Sterk TV .................................................................................................................................... 107 Street-Da'wa Da'wa Subkulturell geprägter Rechtsextremismus ..... 131, 134, 165, 167 ff., 170 f., 176, 178 Supply-Chain-Attacken .............................................................................................. 273, 277 Syrien-Ausreisen Ausreisen in "Jihad-Gebiete" T T Takfir, Takfirismus ................................................................................................................... 44 Totalitarismus ............................................................................................... 31, 128, 192, 244 Trennungsgebot . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22 Trotzkismus ......................................................................................... 214 f., 232 f., 239, 241 U Türkes, Alparslan ..................................................................................................... 111 f., 114 U Unsere Zeit (UZ) .............................................................................................. 214, 222 f., 230 V V Verdeckte Beschaffung .......................................................................................................... 23 Verschlusssache, Verschlusssachenanweisung (VSA) ............................... 278, 282 f. Vertrauenspersonen ("V-Leute") ....................................................................................... 23 Vertrauliche Telefone ............................................................................................................. 29 Völkischer Kollektivismus ................................................................... 147, 149 f., 191, 193 Volksfront-Strategie (NPD) ................................................................................................ 149 335
  • Baden-Württemberg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 258, 280 f. Sicherheitsüberprüfung ................................................................................................ 282 ff. Skinheadszene (Rechtsextremismus) ...................................................... 134, 167 f., 179 Social Engineering ...................................................................................................... 276, 278 Sozialdarwinismus
SCHLAGWÖRTER Religious Technology Center (RTC) ............................................................................... 250 Revolutionärer Weg (Publikation) ................................................................................... 225 Revolutionary Guards Intelligence Organisation (RGIO) ........................................ 268 rf-news . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 225 Rote Fahne. Magazin der MLPD (RF) ..................................................... 208, 215, 225 ff. Rückkehrer aus "Jihad-Gebieten" ..................................................... 32, 40, 49, 50, 55 f. S Russkij Mir . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 264 S Sabotageschutz (personell, materiell) .................................................................... 20, 284 Salafismus, Salafisten ......................................................................... 31 ff., 35 f., 37 ff., 81 Scharia . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 38, 40, 58 ff., 63, 79 Schiitische Milizen ............................................................................................................... 86 f. Schiitischer Islamismus ................................................................................................... 81 ff. Schwarzer Block .................................................................................................................... 216 Scientology-Organisation (SO) ........................................................................ 27 f., 244 ff. Sea Organization (Sea Org) .............................................................................................. 250 Selbstverwalter ................................................................................................................ 194 ff. Separatismus ............................................................................................................................ 88 Serxwebun (Publikation) ............................................................................................. 95, 106 al-Shabab ................................................................................................................................... 55 Sicherheitsforum Baden-Württemberg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 258, 280 f. Sicherheitsüberprüfung ................................................................................................ 282 ff. Skinheadszene (Rechtsextremismus) ...................................................... 134, 167 f., 179 Social Engineering ...................................................................................................... 276, 278 Sozialdarwinismus ............................................................................................................... 192 Spear Phishing ........................................................................................................ 273, 276 f. Spionage, Spionageabwehr . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20 f., 27, 29, 254 ff. Stalinismus ............................................................................................................................. 241 334
  • Rechtsextremismus Wiedererrichtung des Deutschen Reiches auf dem Stand von 1918.103 Seit seiner Gründung organisiert und vernetzt sich der VHD über
Rechtsextremismus Wiedererrichtung des Deutschen Reiches auf dem Stand von 1918.103 Seit seiner Gründung organisiert und vernetzt sich der VHD über die sozialen Medien, insbesondere über Telegram-Chatgruppen. Die Organisationseinheiten sind stark hierarchisch aufgebaut. Unter Bezugnahme auf den Belagerungszustand Deutschlands im Ersten Weltkrieg gliedert sich die Gruppierung bundesweit in 24 "Armeekorpsbezirke". Der "X. Armeekorpsbezirk" (Hannover) umfasst dabei den Großteil des Bundeslandes Niedersachsen. Aktivitäten gibt es maßgeblich in den Bereichen Braunschweig, Goslar und Hameln. Hierzu zählen etwa die Verteilung von Flugblättern oder sogenannte Hilfsdiensttreffen. Der VHD und die einzelnen "Armeekorpsbezirke" verfügen zudem über eigene Internetpräsenzen, auf denen sowohl Kontaktmöglichkeiten und Termine als auch Berichte und Bilder von Hilfsdiensttreffen veröffentlicht werden. Im Berichtszeitraum fand ein solches Hilfsdiensttreffen laut eingestelltem Bericht und Gruppenbild am 27.08.2023 "im Raum Goslar" statt, an dem nach eigenen Angaben 14 "Kameraden" teilnahmen.104 "Geeinte deutsche Völker und Stämme" (GdVuSt) Die vom Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat am 19.03.2020 verbotene und aufgelöste Reichsbürgervereinigung "Geeinte deutsche Völker und Stämme" (GdVuSt)105 ist nach den Exekutivmaßnahmen im Mai 2022 wegen des mutmaßlichen Verstoßes gegen ein Vereinigungsverbot (SS 85 StGB) und der Inhaftierung der aus Hannover stammenden Führungsperson im Berichtsjahr kaum noch in Niedersachsen aktiv gewesen. Vor dem Verbot war der Verein insbesondere durch verbal-aggressive Schreiben aufgefallen, die sich hauptsächlich an Vertreter von Ämtern und Ministerien gerichtet hatten. Die Vereinsmitglieder drohten Amtsträgern mit "Inhaftierung" und "Sippenhaft" und setzten hohe fiktive Strafgebühren fest, für die die Betroffenen persönlich haften sollten. Auf der eigenen Internetseite wurde die Bundesrepublik Deutschland als minderwertige Staatsform und als 103 Vgl. Internetseite der Gruppierung "Bismarcks Erben" (Zugriff: 19.12.2023). 104 Vgl. Internetseite der Gruppierung "Vaterländischer Hilfsdienst" (Zugriff: 19.12.2023). 105 Vgl. Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat, Pressemitteilung vom 19.03.2020: "Bundesinnenminister Seehofer verbietet mit 'Geeinte deutsche Völker und Stämme' erstmals Reichsbürgervereinigung". 150
  • Jihad-Gebiete" ................................................................. 32, 35, 39, 48, 55 Autonome (Linksextremismus) ..................................... 172, 202, 207, 210, 216 f., 243 Autoritarismus
SCHLAGWÖRTER SCHLAGWÖRTER A A al-Ahed (Internetportal) ......................................................................................................... 82 Altermedia Deutschland ..................................................................................................... 174 Anarchismus .......................................................................................... 202, 217, 238, 242 f. Antifaschismus; Antifa ................................................................ 203 f., 210 ff., 219, 236 f. Antiimperialismus ................................................................................................................ 230 Antiliberalismus .................................................................................................................... 193 Antimilitarismus . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 224 Antimodernismus ................................................................................................................. 193 Antiparlamentarismus ........................................................................................................ 243 Antirassismus ...................................................................................................... 203 f., 210 ff. Antirepression ....................................................... 203 f., 208 ff., 217 f., 220, 230, 235 ff. Antisemitismus ...................... 36 f., 113, 128, 135 ff., 156, 163 ff., 192, 194, 196, 198 Apolitischer Salafismus ......................................................................................................... 44 Artikel 10-Gesetz .................................................................................................................. 25 f. Atilim (Publikation) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 126 Auditing ................................................................................................................. 245, 250, 252 Ausländerextremismus ................................................................................................... 88 ff. Ausreisen in "Jihad-Gebiete" ................................................................. 32, 35, 39, 48, 55 Autonome (Linksextremismus) ..................................... 172, 202, 207, 210, 216 f., 243 Autoritarismus ................................................................................................. 146, 149, 192 f. Avrupa Genclik Dernegi (AGD) ........................................................................................... 78 B B Body Router (Scientology) ................................................................................................ 252 Boko Haram ............................................................................................................................... 44 Brief-, Postund Telekommunikationsüberwachung G 10-Maßnahmen Bülten (Publikation) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 109 Business Expansion Club (BEC) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 251 327
  • schutz personenbezogene Daten verarbeitet. 3. die Zweckbestimmung und die RechtsDie verantwortliche Organisationseinheit hat grundlage der Verarbeitung, den Datenschutzbeauftragten
GESETZ ÜBER DEN VERFASSUNGSSCHUTZ IN BADEN-WÜRTTEMBERG die gesamte Akte zur Aufgabenerfüllung 5. die Empfänger der Daten und die jenicht mehr benötigt wird. weiligen Datenarten, wenn vorgesehen ist, SS 15 die Daten zu übermitteln, innerhalb des SS 15 Landesamtes für Verfassungsschutz für einen VERFAHRENSVERZEICHNIS weiteren Zweck zu nutzen oder im Auftrag UND VORABKONTROLLE verarbeiten zu lassen, 6. die Fristen für die Einschränkung der (1) Der Datenschutzbeauftragte führt ein Verarbeitung und Löschung der Daten sowie Verzeichnis der automatisierten Verfahren, deren Prüfung, mit denen das Landesamt für Verfassungs7. die zugriffsberechtigten Personen, schutz personenbezogene Daten verarbeitet 8. eine allgemeine Beschreibung der (Verfahrensverzeichnis). Satz 1 gilt auch für eingesetzten Hardware, der Vernetzung und Verfahren, mit denen ein Auftragsverarbeider Software sowie ter im Auftrag des Landesamtes für Verfas9. die erforderlichen technischen und sungsschutz personenbezogene Daten verorganisatorischen Maßnahmen. arbeitet. Dem Datenschutzbeauftragten sind die in Absatz 2 genannten Angaben vor Ein(3) Ein automatisiertes Verfahren zur Versatz eines automatisierten Verfahrens sowie arbeitung personenbezogener Daten, das wesentliche Änderungen und die Beendigung insbesondere aufgrund der Art oder der eines automatisierten Verfahrens mitzuteilen. Zweckbestimmung der Verarbeitung mit Die Sätze 1 bis 3 gelten nicht für Verfahren, besonderen Gefahren für das Persönlichdie allgemeinen Verwaltungszwecken dienen, keitsrecht verbunden sein kann, darf das insbesondere Verfahren der TextverarbeiLandesamt für Verfassungsschutz erst eintung. setzen oder wesentlich ändern, wenn sichergestellt ist, dass diese Gefahren nicht bestehen (2) In das Verfahrensverzeichnis sind einzuoder durch technische oder organisatorische tragen: Maßnahmen verhindert werden. Satz 1 gilt 1. die verantwortliche Organisationsauch für den Auftragsverarbeiter, der im einheit, Auftrag des Landesamtes für Verfassungs2. die Bezeichnung des Verfahrens, schutz personenbezogene Daten verarbeitet. 3. die Zweckbestimmung und die RechtsDie verantwortliche Organisationseinheit hat grundlage der Verarbeitung, den Datenschutzbeauftragten an der Durch4. der betroffene Personenkreis und die führung der Untersuchung nach Satz 1 zu Art der gespeicherten Daten, beteiligen. Das Ergebnis der Untersuchung 307
  • Nordwordenen personenbezogenen Daten, wenn atlantik-Vertrages über die Rechtsstellung tatsächliche Anhaltspunkte dafür bestehen, ihrer Truppen hinsichtlich der in der Bundesdass
GESETZ ÜBER DEN VERFASSUNGSSCHUTZ IN BADEN-WÜRTTEMBERG 4. Verfolgung von Straftaten von erheblich der Verfolgung von Straftaten von erheblicher Bedeutung. licher Bedeutung benötigt. Der Empfänger Der Empfänger darf die übermittelten Daten, darf die übermittelten Daten, soweit gesetzsoweit gesetzlich nichts anderes bestimmt lich nichts anderes bestimmt ist, nur zu dem ist, nur zu dem Zweck verwenden, zu dem Zweck verwenden, zu dem sie ihm übermittelt sie ihm übermittelt wurden. wurden. (2) Das Landesamt für Verfassungsschutz (4) Das Landesamt für Verfassungsschutz übermittelt den Staatsanwaltschaften und, kann personenbezogene Daten an Dienststelvorbehaltlich der staatsanwaltschaftlichen len der Stationierungsstreitkräfte im Rahmen Sachleitungsbefugnis, den Polizeidienststellen von Artikel 3 des Zusatzabkommens zu dem des Landes von sich aus die ihm bekannt geAbkommen zwischen den Parteien des Nordwordenen personenbezogenen Daten, wenn atlantik-Vertrages über die Rechtsstellung tatsächliche Anhaltspunkte dafür bestehen, ihrer Truppen hinsichtlich der in der Bundesdass die Übermittlung zur Verhinderung oder republik Deutschland stationierten auslänVerfolgung von Straftaten erforderlich ist, dischen Streitkräfte vom 3. August 1959 die in SS 3 Abs. 1 des Artikel 10-Gesetzes oder (BGBl. 1961 II S. 1183) übermitteln. Die in den SSSS 74 a oder 120 des GerichtsverfasÜbermittlung ist aktenkundig zu machen. sungsgesetzes genannt sind oder bei denen Der Empfänger ist darauf hinzuweisen, dass aufgrund ihrer Zielsetzung, des Motivs des die übermittelten Daten nur zu dem Zweck Täters oder dessen Verbindung zu einer Orverwendet werden dürfen, zu dem sie ihm ganisation tatsächliche Anhaltspunkte dafür übermittelt wurden und das Landesamt für vorliegen, dass sie gegen die in Artikel 73 Verfassungsschutz sich vorbehält, um AusNr. 10 Buchst. b oder c des Grundgesetzes kunft über die vorgenommene Verwendung genannten Schutzgüter gerichtet sind. der Daten zu bitten. (3) Im Übrigen kann das Landesamt für Ver(5) Die Übermittlung personenbezogener fassungsschutz an inländische öffentliche Daten an andere als öffentliche Stellen ist Stellen personenbezogene Daten übermitteln, nur zulässig, soweit dies zum Zwecke einer wenn dies zur Erfüllung seiner Aufgaben ererforderlichen und zulässigen Datenerhebung forderlich ist oder der Empfänger die Daten durch das Landesamt für Verfassungsschutz zum Schutz der freiheitlichen demokratischen unabdingbar ist und dadurch keine überwieGrundordnung oder sonst für erhebliche genden schutzwürdigen Interessen der Person, Zwecke der öffentlichen Sicherheit einschließderen Daten übermittelt werden, beeinträch302
  • Verdeckt arbeitende Bedienstete 3. das Landesamt für Verfassungsschutz rechtswidrig einen Straftatbestand von erhebnach SS 3 Abs. 3 tätig wird. licher
GESETZ ÜBER DEN VERFASSUNGSSCHUTZ IN BADEN-WÜRTTEMBERG Personenzusammenschlüsse, einschließlich strafbarer Vereinigungen, tätig werden, um deren Bestrebungen aufzuklären. Im Übrigen SS7 SPEICHERUNG, VERÄNDERUNG UND NUTZUNG SS7 ist im Einsatz eine Beteiligung an BestrebunPERSONENBEZOGENER DATEN gen zulässig, wenn sie 1. nicht in Individualrechte eingreift, (1) Das Landesamt für Verfassungsschutz 2. von den an den Bestrebungen Bekann zur Erfüllung seiner Aufgaben personenteiligten derart erwartet wird, dass sie zur bezogene Daten speichern, verändern und Gewinnung und Sicherung der Informanutzen, wenn tionszugänge unumgänglich ist, und 1. tatsächliche Anhaltspunkte für Be3. nicht außer Verhältnis zur Bedeustrebungen oder Tätigkeiten nach SS 3 Abs. 2 tung des aufzuklärenden Sachverhalts steht. vorliegen, 2. dies für die Erforschung und BewerSofern zureichende tatsächliche Anhaltstung von Bestrebungen oder Tätigkeiten punkte dafür bestehen, dass Vertrauenspernach SS 3 Abs. 2 erforderlich ist oder sonen und Verdeckt arbeitende Bedienstete 3. das Landesamt für Verfassungsschutz rechtswidrig einen Straftatbestand von erhebnach SS 3 Abs. 3 tätig wird. licher Bedeutung verwirklicht haben, soll der Einsatz unverzüglich beendet werden. (2) Zur Aufgabenerfüllung nach SS 3 Abs. 3 Über Ausnahmen nach Satz 4 entscheidet dürfen vorbehaltlich des Satzes 2 in automader Behördenleiter oder sein Vertreter. tisierten Dateien nur Daten über die Personen gespeichert werden, die der Sicherheitsüberprüfung unterliegen oder in die Sicherheitsüberprüfung einbezogen werden. Zur Erledigung von Aufgaben nach SS 3 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 dürfen in automatisierten Dateien nur Daten solcher Personen erfasst werden, über die bereits Erkenntnisse nach SS 3 Abs. 2 vorliegen. Bei der Speicherung in Dateien muss erkennbar sein, welcher der in SS 3 Abs. 2 und 3 genannten Personengruppen der Betroffene zuzuordnen ist. 298
  • Gefahrenabwehr ist nur zulässig, wenn LICHE MITTEL zuvor die Rechtmäßigkeit der Maßnahme durch das Amtsgericht festgestellt worden
  • geeignete polizeiliche Hilfe für das mentarische Kontrollgremium ausgeübt. bedrohte Rechtsgut nicht rechtzeitig erlangt werden kann. Satz 1 gilt entsprechend für
GESETZ ÜBER DEN VERFASSUNGSSCHUTZ IN BADEN-WÜRTTEMBERG der Protokolldaten nach Satz 1 bis 3 gelten nungen tätigen Personen vorgesehen sind; Absatz 3 Satz 5 und 6 sowie SS 4 Absatz 1 Satz die Maßnahme ist in diesem Fall durch den 7 des Artikel 10-Gesetzes entsprechend. Leiter des Landesamtes für Verfassungsschutz SS6 anzuordnen. Eine anderweitige Verwertung SS6 der hierbei erlangten Erkenntnisse zum Zweck BESONDERE NACHRICHTENDIENSTder Gefahrenabwehr ist nur zulässig, wenn LICHE MITTEL zuvor die Rechtmäßigkeit der Maßnahme durch das Amtsgericht festgestellt worden ist; (1) Das in einer Wohnung nicht öffentlich bei Gefahr im Verzug ist die richterliche Entgesprochene Wort darf mit technischen scheidung unverzüglich nachzuholen. Die Mitteln nur dann heimlich mitgehört oder Landesregierung unterrichtet den Landtag aufgezeichnet werden, wenn es im Einzelfall jährlich über den nach diesem Absatz erzur Abwehr einer gegenwärtigen gemeinen folgten Einsatz technischer Mittel. Die Gefahr oder einer gegenwärtigen Lebensgeparlamentarische Kontrolle wird auf der fahr für einzelne Personen unerlässlich ist Grundlage dieses Berichtes durch das Parlaund geeignete polizeiliche Hilfe für das mentarische Kontrollgremium ausgeübt. bedrohte Rechtsgut nicht rechtzeitig erlangt werden kann. Satz 1 gilt entsprechend für (2) Das Landesamt für Verfassungsschutz den verdeckten Einsatz technischer Mittel darf zur Erfüllung seiner Aufgaben nach SS 3 zur Anfertigung von Bildaufnahmen und BildAbs. 2 Satz 1 unter den Voraussetzungen des aufzeichnungen in Wohnungen. Maßnahmen SS 3 Abs. 1 des Artikel 10-Gesetzes auch technach Satz 1 und 2 bedürfen der Anordnung nische Mittel zur Ermittlung des Standortes durch das Amtsgericht, in dessen Bezirk sie eines aktiv geschalteten Mobilfunkgerätes durchgeführt werden sollen. SS 31 Abs. 5 Satz und zur Ermittlung der Geräteund Karten- 2 bis 4 des Polizeigesetzes sind entsprechend nummern einsetzen. Die Maßnahme ist nur anzuwenden. Bei Gefahr im Verzug können zulässig, wenn ohne die Ermittlung die die Maßnahmen nach Satz 1 und 2 vom LeiErreichung des Zwecks der Überwachungster des Landesamtes für Verfassungsschutz maßnahme aussichtslos oder wesentlich angeordnet werden; diese Anordnung beerschwert wäre. Personenbezogene Daten darf der Bestätigung durch das Amtsgericht. eines Dritten dürfen anlässlich solcher MaßSie ist unverzüglich herbeizuführen. Einer nahmen nur erhoben werden, wenn dies aus Anordnung durch das Amtsgericht bedarf es technischen Gründen zur Erreichung des nicht, wenn technische Mittel ausschließlich Zwecks nach Satz 1 unvermeidbar ist. Sie zum Schutz der bei einem Einsatz in Wohunterliegen einem absoluten Verwendungs296
  • Maßgabe anzuwenden, dass sich AbVeränderungen. satz 1 auch auf Rechtsanwälte erstreckt, die in anderen Mandatsverhältnissen als der Zudem sind
  • Artikel 10-Gesetz die Prüfung zu prüfung der Rechtmäßigkeit der Beschränermöglichen, ob die Maßnahme rechtmäßig kungsmaßnahme nach SS 2 Absatz
GESETZ ÜBER DEN VERFASSUNGSSCHUTZ IN BADEN-WÜRTTEMBERG (3) Die SSSS 3a bis 4 und 9 bis 13 des Artikel 10Ausführungsgesetzes zum Artikel 10-Gesetz Gesetzes sowie die SSSS 1 und 2 des Ausfühdurch die Kommission nach dem Ausführungsgesetzes zum Artikel 10-Gesetz gelten rungsgesetz zum Artikel 10-Gesetz von Beentsprechend. Dabei ist SS 3a Satz 12 des Ardeutung sein können. tikel 10-Gesetzes mit der Maßgabe anzuwenden, dass die Dokumentation sechs Monate (4) Bei der Erhebung von Daten nach Absatz nach der Mitteilung oder nach der Feststel- 1 sind zu protokollieren lung der endgültigen Nichtmitteilung nach 1. das zur Datenerhebung eingesetzte Satz 1 in Verbindung mit SS 12 Absatz 1 Satz Mittel, 1 oder 5 des Artikel 10-Gesetzes zu löschen 2. der Zeitpunkt des Einsatzes, ist. Ist eine laufende Kontrolle nach SS 2 3. die Angaben, die die Feststellung der Absatz 4 Satz 1 des Ausführungsgesetzes erhobenen Daten ermöglichen, zum Artikel 10-Gesetz durch die Kommis4. die Beteiligten der überwachten sion nach dem Ausführungsgesetz zum Telekommunikation sowie Artikel 10-Gesetz noch nicht beendet, ist die 5. die Angaben zur Identifizierung des Dokumentation bis zu ihrem Abschluss aufinformationstechnischen Systems und die zubewahren. SS 3b des Artikel 10-Gesetzes ist daran vorgenommenen nicht nur flüchtigen mit der Maßgabe anzuwenden, dass sich AbVeränderungen. satz 1 auch auf Rechtsanwälte erstreckt, die in anderen Mandatsverhältnissen als der Zudem sind die Gründe zu dokumentieren, Strafverteidigung tätig sind, sowie auf Kamwenn eine Mitteilung nach SS 12 Absatz 1 Satz 2 merrechtsbeistände. SS 4 Absatz 1 Satz 5 des des Artikel 10-Gesetzes unterbleibt. Die ÜberArtikel 10-Gesetzes ist mit der Maßgabe anmittlung nach Absatz 3 Satz 1 in Verbindung zuwenden, dass die Protokolldaten sechs mit SS 4 Absatz 4 des Artikel 10-Gesetzes ist Monate nach der Mitteilung oder nach der zu protokollieren. Die Protokolldaten nach Feststellung der endgültigen Nichtmitteilung Satz 1 bis 3 dürfen ausschließlich zur Mitnach Satz 1 in Verbindung mit SS 12 Absatz 1 teilung nach SS 12 des Artikel 10-Gesetzes Satz 1 oder 5 des Artikel 10-Gesetzes zu verwendet werden oder um der betroffenen löschen sind. SS 4 Absatz 1 Satz 6 des ArPerson oder nach SS 2 Absatz 4 Satz 1 des tikel 10-Gesetzes ist mit der Maßgabe anzuAusführungsgesetzes zum Artikel 10-Gesetz wenden, dass die Löschung der Daten auch der Kommission nach dem Ausführungsgeunterbleibt, soweit die Daten für eine Nachsetz zum Artikel 10-Gesetz die Prüfung zu prüfung der Rechtmäßigkeit der Beschränermöglichen, ob die Maßnahme rechtmäßig kungsmaßnahme nach SS 2 Absatz 4 Satz 1 des durchgeführt worden ist. Für die Löschung 295
  • betroffene Person ten oder hiervon räumlich getrennt eingesetzt rechtswidrig verhalten habe oder ein darauf werden, geschützt wird, darf die Auskunft
GESETZ ÜBER DEN VERFASSUNGSSCHUTZ IN BADEN-WÜRTTEMBERG den, ihren Umfang zu beschränken oder ein sowie nach SS 14 des Telemediengesetzes erEntgelt zu erheben oder zu erhöhen. Die Anhobenen Daten verlangt werden. Bezieht sich ordnung ist mit dem ausdrücklichen Hinweis das Auskunftsverlangen nach Satz 1 auf Daten, auf dieses Verbot und darauf zu verbinden, mittels derer der Zugriff auf Endgeräte oder dass das Auskunftsersuchen nicht die Aussage Speichereinrichtungen, die in diesen Endgeräbeinhaltet, dass sich die betroffene Person ten oder hiervon räumlich getrennt eingesetzt rechtswidrig verhalten habe oder ein darauf werden, geschützt wird, darf die Auskunft gerichteter Verdacht bestehen müsse. nur verlangt werden, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen für die Nutzung der Daten (7) Das Innenministerium unterrichtet im vorliegen. Abstand von höchstens sechs Monaten das Parlamentarische Kontrollgremium über die (2) Die Auskunft nach Absatz 1 darf auch Durchführung von Maßnahmen nach den anhand einer zu einem bestimmten Zeitpunkt Absätzen 1 bis 3. Dabei ist insbesondere ein zugewiesenen Internetprotokoll-Adresse soÜberblick über Anlass, Umfang, Dauer, Erwie weiterer zur Individualisierung erfordergebnis und Kosten der im Berichtszeitraum licher technischer Daten verlangt werden. durchgeführten Maßnahmen zu geben. (3) Auskunftsverlangen nach Absatz 1 Satz 2 (8) Das Innenministerium unterrichtet das und Absatz 2 sind aktenkundig zu machen. Parlamentarische Kontrollgremium des Bundes jährlich über die nach den Absätzen 1 (4) Der Betroffene ist in den Fällen des Abbis 3 durchgeführten Maßnahmen. Absatz 7 satzes 1 Satz 2 und des Absatzes 2 spätestens Satz 2 gilt entsprechend. fünf Jahre nach Erteilung der Auskunft über SS 5c diese zu benachrichtigen. Die BenachrichtiSS 5c gung unterbleibt, solange eine Gefährdung WEITERE AUSKUNFTSVERLANGEN des Zwecks der Auskunft und der Eintritt übergreifender Nachteile für das Wohl des (1) Soweit dies zur Erfüllung der Aufgaben Bundes oder eines Landes nicht ausgeschlosdes Landesamtes für Verfassungsschutz erforsen werden können oder wenn ihr überwiederlich ist, darf von demjenigen, der geschäftsgende schutzwürdige Belange Dritter oder mäßig Telekommunikationsdienste, Telemeder betroffenen Person selbst entgegenstehen. diendienste oder beides erbringt oder daran Die Benachrichtigung unterbleibt endgültig, mitwirkt, Auskunft über die nach den SSSS 95 wenn die in Satz 2 genannten Gründe auch und 111 des Telekommunikationsgesetzes fünf Jahre nach Erteilung der Auskunft noch 293

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