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  • Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2009 Rat und Hilfe Mit rechtsextremistischen Phänomenenbeschäftigt sich eine Vielzahl von -Behörden und teils staatliche,teils private
Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2009 Rat und Hilfe Mit rechtsextremistischen Phänomenenbeschäftigt sich eine Vielzahl von -Behörden und teils staatliche,teils private - Institutionen, Gremien und Initiativen. Verfassungsschutz Die Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder haben die gesetzlich bestimmte Aufgabe, Strukturen und Aktiitälen von exlremisfischen Organisationen auch mit verdeckten Methoden, so genannten nachrichtendienstlichen Mitteln, zu beobachten, aktuelle Entwicklungen festzustellen undhierüber die politisch Verantwortlichen sowie die Öffentlichkeit zu unterrichten. Sie haben keine polizeilichen Zwangsbefugnisse. Neben den jährlich erscheinenden Verfassungsschutzberichten veröffentichen die Verfassungsschutzbehörden regelmäßig Informationsmaterial zu Themen des politischen Extremismus und bieten fürnteressierte Gruppen nach Vereinbarung auch fachbezogene Informationsvorträge an. Verfassungsschutz Brandenburg Ministerium desInnern des Landes Brandenburg Abteilung Verfassungsschutz Henning-von-TresckowStr. 9-13 14467 Potsdam (0331) 866-2500 (0331) 866 - 28.09 info verfassungsschutz-brandenburg.de wwwverfassungsschutz.brandenburg.de Polizeilicher Staatsschutz 'Aufgabe des polizeilichen Staatsschutzes ist die Ermitlung und Aufklärung politisch motivierter Straftaten nach der Strafprozessordnung (StPO). Zur Gefahrenabwehrhat der Staatsschutz die in den Polizeigesetzen der Länder vorgesehenen Befugnisse, Im Land Brandenburg gibt es zwei Polizeipräsidien mit ihren insgesamt 15 Schutzbereichen und das Landeskrininalamt. Dort bieten Beamte Unterstützung an, wenn es darum geht, Straftaten vorzubeugen und anzuzeigen. 2
  • werben. So ist es ihre erklärte Absicht, auf andere linksextremistische Gruppen ideologisch einzuwirken und bereits vorhandene militante Strömungen für
  • Folkerts forderte in einer gleichfalls veröffentlichten Prozeßerklärung die extremistische Linke dazu auf, im bewaffneten Kampf ihre "historische Aufgabe" wahrzunehmen
Gruppen'), die sich als Sprachrohr der RAF verstehen und deren Rekrutierungspotential bilden. Sie werben mit propagandistischen Aktionen für die Ziele der RAF und bemühen sich, auch auf internationaler Ebene, um eine Verbesserung der Situation ihrer inhaftierten Gesinnungsgenossen. 2. Terroristische Gruppierungen 2.1 "Rote Armee Fraktion" (RAF) Im Jahre 1980 hat die RAF keine Terroranschläge und, soweit erkennbar, auch keine Banküberfälle verübt. Wie im Vorjahr wurde sie erneut durch exekutive Zugriffe und die Enttarnung konspirativer Wohnungen im Inund Ausland (u.a. Paris am 5. Mai: Festnahme von Sieglinde Hofmann, Ingrid Barabass, Regina Nicolai, Karin Kamp-Münnichow und Karola Magg; Heidelberg am 13. Oktober; Paris am 15. Oktober) sowie durch den Unfalltod ihrer Mitglieder Juliane Plambeck und Wolfgang Beer am 25. Juli personell und logistisch erheblich geschwächt. Damit hat die RAF trotz des im Juni bekanntgegebenen Anschlusses der Restkader der "Bewegung 2. Juni" -- als Konzentrierung der Kräfte gedacht -- seit 1977 kontinuierlich Einbußen erlitten, die auch durch die Rekrutierung neuer "Kommandomitglieder" nur teilweise ausgeglichen werden konnten. In schriftlichen Äußerungen vertrat die RAF insbesondere in der ersten Jahreshälfte einen deutlich offensiveren Kurs als in den Vorjahren. Sie führt ihre fehlgeschlagenen Aktionen im Jahre 1977 hauptsächlich auf strategische Fehler zurück, die sie nunmehr vermeiden will. Ihre Neuorientierung wird besonders in dem Bemühen deutlich, mit Hilfe von Unterstützern aus ihrem "legalen" Bereich verstärkt für den "bewaffneten antiimperialistischen Kampf" zu werben. So ist es ihre erklärte Absicht, auf andere linksextremistische Gruppen ideologisch einzuwirken und bereits vorhandene militante Strömungen für ihr terroristisches Potential zu nutzen. Dazu heißt es in einer zum Unfalltod von Juliane Plambeck und Wolfgang Beer verbreiteten schriftlichen Erklärung: "die bewaffnete illegale und die legale Struktur sollen zur politisch-militärischen Einheit des antiimperialistischen Widerstands werden". Auch weitere agitatorische Aussagen zeigen die terroristische Entschlossenheit der RAF. Auf der Grundlage gestiegener "revolutionärer" Erwartungen besteht die Bereitschaft zu erneuten terroristischen Aktivitäten. Dieser Versuch der "Kommandoebene" der RAF, verstärkt "revolutionäre" Wirksamkeit zu erzielen, spiegelte sich auch in einzelnen Äußerungen ihrer inhaftierten Mitglieder wider. Sie nutzten zum Teil die gegen sie gerichteten Strafverfahren, um propagandistische Erklärungen abzugeben, oder ließen ihre Aussagen in schriftlicher Form durch Unterstützungsgruppen verbreiten. So erklärten die vor dem Oberlandesgericht in Düsseldorf angeklagten Gert Schneider und Christof Wackernagel in einer "Prozeß-Dokumentation", daß die "Anwendung revolutionärer Gewalt nicht nur legitim... ., sondern eine Pflicht für jeden einzelnen" sei. Knut Folkerts forderte in einer gleichfalls veröffentlichten Prozeßerklärung die extremistische Linke dazu auf, im bewaffneten Kampf ihre "historische Aufgabe" wahrzunehmen. Die Bemühungen der RAF, ihre Konzeption im terroristischen Umfeld zu verwirklichen, hatten bislang jedoch nur geringen Erfolg. Ebensowenig gelangen den Inhaftierten aus der RAF im Berichtsjahr gemeinsame Aktionen. Bemühungen um das Zustandekommen eines kollektiven Hungerstreiks zur Durchsetzung ihrer bekannten Forderungen (Zusammenlegung zu sogenann107
  • Situation für ein "Bündnis der Linkskräfte" anders als in Frankreich, in der Bundesrepublik Deutschland trotz des vorhandenen "linken Potentials
Arbeitspläne" bemüht sich der Verband, seine Mitglieder fester an sich zu binden. Die Auflage des monatlich erscheinenden MSB-Organs "rote blätter" stieg auf 30000 (1973: 20000); die Auflage des theoretischen Organs des MSB "Facit", das sechsmal jährlich erscheint, liegt dagegen unverändert bei 5000. Der MSB unterhielt weiterhin Kontakte zu den kommunistischen Studentenorganisationen der DDR und des Auslands und arbeitete aktiv im kommunistischen "Internationalen Studentenbund" (ISB) mit. 1.3.4 Im Jahre 1974 haben sich im Zuge von Konzentrationsbestrebungen der DKP mehrere kleinere von ihr beeinflußte Vereinigungen aufgelöst, deren Mitglieder jetzt in größeren prokommunistischen Gruppen wie z. B. der "Deutschen Friedens-Union" mitarbeiten. Die "Deutsche Friedens-Union" (DFU) konnte die Zahl ihrer Mitglieder auch 1974 nicht nennenswert steigern. Sie behielt ihre Funktion als Sammelbecken für "Bürgerliche" in der kommunistischen Volksfrontpolitik. Ein Ende des Jahres gegründetes "Komitee für Frieden, Abrüstung und Zusammenarbeit" soll durch regionale und örtliche Komitees verstärkt der kommunistischen "Friedensarbeit" neue Impulse geben. Die im November 1974 durch die Fusion zweier in kommunistisches Fahrwasser gelangter Kriegsdienstgegner-Verbände gebildete "Deutsche Friedensgesellschaft -- Vereinigte Kriegsdienstgegner" (DFG-VK) will mit vereinter Kraft als antimilitaristische Kampforganisation für Abrüstung, Gewaltverzicht, friedliche KoexistenzKriegsdienstverweigerung und gegen Militarismus, Kolonialismus, Imperialismus und Antikommunismus agitieren. Sie hat nach eigenen Angaben 25 000, tatsächlich aber schätzungsweise 12 000 Mitglieder. 2. Bündnispolitik 2.1 "Aktionseinheit" mit Sozialdemokraten Die DKP setzte 1974 ihre Bestrebungen fort, die "Aktionseinheit der Arbeiterklasse" (Bündnis von Kommunisten, Sozialdemokraten, Gewerkschaftern, christlichen und parteilosen Arbeitern) als Voraussetzung und Kern eines noch breiteren "antimonopolistischen Bündnisses" (Volksfront) herzustellen. Sie befand sich dabei in voller Übereinstimmung mit den kommunistischen Parteien des "kapitalistischen" Europa. Diese hatten zum Abschluß ihrer Konferenz im Januar 1974 in Brüssel ihre Entschlossenheit bekräftigt, sich weiterhin für "gemeinsame Ziele, Aktionen und Initiativen mit sozialistischen und christlichen Arbeitern" einzusetzen und im Kampf gegen die "schädlichen Machenschaften der multinationalen Gesellschaften" für die Erneuerung der Gesellschaft und den Aufbau des Sozialismus in Westeuropa eine "breite Bündnispolitik aller demokratischen, fortschrittlichen und friedliebenden Kräfte des Volkes" -- entsprechend der konkreten Bedingungen eines jeden Landes - fortzusetzen ("Unsere Zeit" Nr. 25/74). Nach Ansicht der DKP ist die Situation für ein "Bündnis der Linkskräfte" anders als in Frankreich, in der Bundesrepublik Deutschland trotz des vorhandenen "linken Potentials" in der Arbeiterklasse und in der SPD noch nicht reif. Es sei jedoch "allein von innen her"*) nicht möglich, die Sozialdemokratie wieder in eine "antikapitalistische und sozialistische" Partei umzugestalten; 61
  • dazu Ziff. 4.4) sowie in steigendem Maße gegen rechtsextremistische und neonazistische Organisationen und Gruppen. Die Militärspionage richtete sich
Stellenwert als Hauptträger gegnerischer Ausspähung einen Anteil von 79% erreichten. Informationen aus dem politischen Bereich waren wiederum deutlicher Schwerpunkt der gegnerischen Ausspähungsbemühungen. Diese richteten sich insbesondere gegen Regierungsund Verwaltungsstellen des Bundes und der Länder, wobei die intensiven Ausforschungsbemühungen gegen Sicherheitsbehörden (vgl. dazu Ziff. 4,2) sowie gegen das Funkund Fernmeldewesen der Bundespost unverändert fortgesetzt wurden. Zielobjekte waren ferner wissenschaftliche Institute, Universitäten und sonstige Hochschulen, Studenten und Studentenorganisationen. Zahlreiche Aufträge richteten sich auch gegen Ostemigranten (vgl. dazu Ziff. 3), politische Parteien (vgl. dazu Ziff. 4.4) sowie in steigendem Maße gegen rechtsextremistische und neonazistische Organisationen und Gruppen. Die Militärspionage richtete sich, wie in den Vorjahren, vorrangig gegen die Bundeswehr. Aufklärungsziele waren insbesondere Truppenstärke, Personal, Ausrüstung und Bewaffnung, Kasernenanlagen und Depots sowie Manöver. Weitere Auftragsschwerpunkte waren die US-Streitkräfte und die übrigen Stationierungsstreitkräfte sowie strategische Ziele wie Straßen und Brücken, Bei der Wirtschaftsspionage hat sich die Zahl der im Berichtsjahr erkannten Aufträge gegenüber dem Vorjahr wesentlich verringert. Der erhebliche Anstieg im 'Jahre 1979 war vor allem auf die Auswertung zahlreicher durch die Angaben des übergetretenen MfS-Führungsoffiziers Stiller aufgedeckter Spionagefälle im Bereich Wirtschaft, Wissenschaft und Technik zurückzuführen. Allerdings läßt der Rückgang der Aktivitäten des MfS speziell im Bereich der Elektroindustrie und EDV-Anlagen, bezogen auf die Jahre 1978 und früher vermuten, daß das MfS die Konsolidierungsphase nach dem Übertritt Stillers (organisatorische Änderungen, insbesondere Neuaufbau des Netzes der Inoffiziellen Mitarbeiter (IM) im Berichtsjahr noch nicht abgeschlossen hatte, Auch 1980 standen die Elektroindustrie, die Rüstungsindustrie, der Luftfahrzeugbau und die Forschungsstätten der Wirtschaft im Vordergrund des gegnerischen Interesses. Schwerpunkte bei den Spionageaufträgen vorbereitender und unterstützender Art waren wie bisher die Personenund Objektklärung, Kontaktaufnahme und Anbahnung sowie die Beschaffung von Publikationen und örtlichen Orientierungshilfen wie Stadtplänen, Telefonund Adreßbüchern etc. 1.3 Legale Residenturen Auch 1980 ging ein erheblicher Teil der Spionagebedrohung der Bundesrepublik Deutschland von den Legalen Residenturen der gegnerischen Nachrichtendienste in den amtlichen und halbamtlichen Vertretungen der kommunistischen Staaten im Bundesgebiet und Berlin (West) aus. Dazu gehören nicht nur die Botschaften, Konsulate, Handelsvertretungen und Militärmissionen, sondern auch die Büros von Luftverkehrsgesellschaften und Reiseunternehmen, Agenturen staatlicher Wirtschaftsorganisationen sowie Vertretungen von Presse, Rundfunk und Fernsehen, d.h. auch solche Einrichtungen, deren Mitarbeiter keinen diplomatischen Schutz genießen, die aber ihre nachrichtendienstlichen Kontaktaufnahmen mit ihrer offiziellen Aufgabe legendieren können. Darüber hinaus kam es im Jahre 1980 in steigendem Maße zur Gründung sog. gemischter Firmen, d.h. Kapitalgesellschaften, an denen sich neben deutschen Partnern ostund südosteuropäische Staatshandelsunternehmen beteiligen. Ihre 117
  • Bundesrepublik Deutschland und Berlin (West) insgesamt 33 Personen rechtskräftig wegen geheimdienstlicher Agententätigkeit oder sicherheitsgefährdenden Nachrichtendienstes gemäß 88 99, 109 StGB
Zielsetzung ist teilweise auch der Zugang zu technischem Know-how, die Umgehung von Embargobestimmungen sowie die Erlangung von militärisch-strategischen und wirtschaftlichen Vorteilen. Teilweise beschäftigen sie erkannte Angehörige gegnerischer Nachrichtendienste als Mitarbeiter. Bei den ND-Offizieren in den Legalen Residenturen steht neben der konspirativen die "offene" Informationsbeschaffung. Sie bemühen sich durch Abschöpfung ihrer Gesprächspartner, Informationen, auch vertraulicher Art, aus dem politischen und wirtschaftlichen Bereich zu erhalten. Daneben waren sie bestrebt, gezielt Erkenntnisse aus dem Forschungsbereich zu gewinnen, indem sie bei geschützten Firmen Lieferprogramme und Informationsmaterial anforderten. Die bei den Oberkommandierenden der Stationierungsstreitkräfte der Drei Mächte akkreditierten Sowjetischen Militärmissionen (SMM) in Bünde (Westfalen), BadenBaden und Frankfurt/M. haben gegenwärtig einen Personalbestand von 22 Offizieren und 28 Hilfskräften (Stand Ende Dezember 1980). Unverändert spielen die SMM eine dominierende Rolle bei der Beschaffung von geschützten Informationen auf dem militärischen Sektor sowie im Bereich der Rüstungsindustrie, des Nachrichtenwesens und der Energieversorgung. Insbesondere während großer Manöver der NATO-Streitkräfte im Bundesgebiet unternehmen sie ausgedehnte operative Erkundungsfahrten. 1.4 Verurtellte Agenten Im Jahre 1980 wurden durch Gerichte der Bundesrepublik Deutschland und Berlin (West) insgesamt 33 Personen rechtskräftig wegen geheimdienstlicher Agententätigkeit oder sicherheitsgefährdenden Nachrichtendienstes gemäß 88 99, 109 StGB verurteilt. Auftraggeber waren in 26 Fällen DDR-Nachrichtendienste, in fünf Fällen sowjetische Nachrichtendienste sowie in je einem Fall ein bulgarischer bzw. tschechoslowakischer Nachrichtendienst. 1.5 Beurteilung Die Bundesrepublik Deutschland war auch im Jahre 1980 unverändert außerordentlich intensiven Ausspähungsbemühungen gegnerischer Nachrichtendienste in allen Bereichen des öffentlichen Lebens ausgesetzt, woran die Nachrichtendienste der DDR den größten Anteil hatten. An das Ministerium für Staatssicherheit (MfS) richtete zum 31. Jahrestag seines Bestehens das Zentralkomitee der SED eine öffentliche Grußadresse. Darin spricht es den "heldenhaften Kämpfern an der unsichtbaren Front" Dank und Anerkennung aus und wünscht den Mitarbeitern des MfS bei der Lösung der "anspruchsvollen Aufgabe" Erfolg. Die besondere Gefährlichkeit des nachrichtendienstlichen Angriffs der DDR auf die Bundesrepublik Deutschland ist nicht allein an den nachrichtendienstlichen Zugängen von Spitzenagenten in politischen oder militärischen Bereichen zu messen. Besondere Aufmerksamkeit verdient auch das intensive Bemühen, alle Bereiche des öffentlichen Lebens, Verwaltung und Wirtschaft, Parteien und Verbände auf allen Ebenen nachrichtendienstlich zu durchsetzen. Die dabei gewonnenen Erkenntnisse kommen nicht nur wieder der Qualität der nachrichtendienstlichen 'Arbeit-in verfeinerten Einschleusungsmethoden, bei der Führung und Anleitung der Agenten und bei der Gewinnung qualifizierter Zugänge -- zugute. Sie verschaffen in ihrer Gesamtheit der DDR erhebliche Vorteile in ihrer politischen, gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Auseinandersetzung mit der Bundesrepublik sowie logistische Vorteile im Krisenfall. 118
  • betrachtet die DDR Besucher aus der Bundesrepublik -- gegen die Rechtsordnung der DDR werden von den zuständigen Organen umgehend
erkennbar nst. So ist er z. B. beim Grenzübertritt den Fragen des Grenzbeamten ausgesetzt, unter denen sich Angehörige der Hauptabteilung VI des MfS befinden, die für die Sicherung des Reiseverkehrs und die Kontrolle des Tournsmus verantwortlich snnd. Diese MfS-Arbeitseinheit ist übrigens auch für die Überwachung und Kontrolle von Hotels, sonstigen Beherbergungsunternehmen, Campingplätzen, Ferienheimen etc. in der DDR zuständig. Der MfS-Überläufer Stier hat angegeben, daß die HVA fur dne Hauptabteilung VI des MfS enn Verzeichnis derjenigen Behörden, Firmen und Berufsgruppen erarbeitet hat, dne aus dortiger Sicht nachrichtendienstlich interessant sind. Trifft ein derartiges Kriterium im Einzelfall zu, melden die MfS-Dienststellen an der Grenze den Besucher an die für den Besuch: sort zustandige Bezirksverwaltung des MfS weiter. Dort ist es Aufgabe der Abtn lung "Aufklärung" (früher Abt. XV), die Eignung des Besuchers fur enne nachrichtendienstliche Ansprache -- soweit nicht bereits aufgrund der Visumantragstellung geschehen -- zu prüfen. Unabhängig von diesen unvermeidlichen Beruhrungen mit Organen der DDR kann der Besucher ben Verfehlungen, etwa Verstößen gegen Zollund Devisenbestimmungen oder Verkehrsverstößen, Kontakt zum MfS zu erhalten. Verstöße von Ausländern -- und als solche betrachtet die DDR Besucher aus der Bundesrepublik -- gegen die Rechtsordnung der DDR werden von den zuständigen Organen umgehend dem MfS -- meist auf lokaler Ebene -- gemeldet Zeitpunkt und Ort der Ansprache sind vom Einzelfall abhängig. Das MfS bevorzugt die Ansprache unter Legende während des Aufenthalts bei den Gastgebern. Häufig hat der angebliche "Journalist", der "Angehörige des Ministeriums des Innern" oder eines "wissenschaftlichen Instituts" sein Erscheinen bet den Verwandten oder Bekannten des Westbesuchers bereits vor dessen Ankunft angekundigt. Dieser Methode der nachrichtendienstlichen Kontaktierung gibt das MfS gegenwärtig den Vorzug vor der früher üblichen Einbestellung zum "Rat des Kreises", wo der Besucher von einem "Zivilisten" auf eine nachrichtendienstliche Eignung und Bereitschaft zur Mitarbeit abgeklärt wurde. Der Besucher aus der Bundesrepublik Deutschland hat bei einer Weigerung, auf die nachrichtendienstlichen Angebote anlaßlich solcher Ansprachen einzugehen, erfahrungsgemäß keine Nachteile zu befürchten, wenn er sich bei seinem Aufenthalt an dne Gesetze der DDR hält. Er sollte snch jedoch nach seiner Rückkehr ins Bundesgebiet an die zustandigen Behörden wenden, wenn ihm solche Werbungsversuche erkennbar werden. 2,3 Interessante Schleusungsvariante gegnerischer Nachrichtendienste 2.3.1 Bns in die 70er Jahre schleusten gegnerische Nachrichtendienste Agenten mit falscher Identität über Drittländer in die Bundesrepublik Deutschland ein Gezieite Maßnahmen der Spionageabwehr ermöglichten nn den vergangenen Jahren das Aufspuren einer großen Anzahl der so eingeschleusten Agenten. Die gegnerischen Nachrichtendienste mußten daher neue Schleusungsmöglichkeiten suchen Zu einer gängigen Methode des MfS nst inzwischen die "Nahtlose Schleusung" durch dte sog. "Doppeigangerkombination' geworden Daben nutzt der gegnerische Dienst dne biographischen Daten von Deutschen, die ihren Wohnsitz vom Bundesgebiet nn die DDR velegt haben und stattet damit die in die Bundesrepublik Deutschland ennzuschleusenden Agenten aus. Der Agent setzt hier das Leben des nn dee DDR verzogenen Deutschen fort. 121
  • wurde der 32jahrige Assessor Thomas P. sowie der gleichaltrige Rechtsreferendar Michael T. (alle Namen sind geändert) unter dem Verdacht
sungsschutz Hessen zu fotografieren. Drei Filme mit je 36 Aufnahmen hatten sie bereits vollständig und einen weiteren Film teilweise belichtet. Das Ehepaar hatte sich für die Zeit vom 11. bis 18. 12. 1980 im Hotel eingemieten wobei sie sich der biographischen Daten eines im Ruhrgebiet wohnhaften Ehe paares bedienten. Sie besaßen entsprechend gefälschte Reisepässe. Die weiteren Ermittlungen ergaben, daß die Magdeburgs seit 1976 rmehrmals mit 'dem Auftrag in das Bundesgebiet eingereist waren, Postschließfächser zu öffn einliegende Briefe zu entnehmen und den Inhalt -- für den Adressaten äußerlic! nicht erkennbar -- zu fotografieren. Betroffen waren u.a. die Schlüeßfächer der Verfassungsschutzbehörden in Bremen, Wiesbaden und Mainz, enn F ach des BND in Bonn sowie ein Fach des Amtes für Sicherheit der Bundeswehr (ASBw) in Köln. Das Agentenehepaar befand snch im Besitz von Nachschlüsseln der worgenannten Schließfächer. Obwohl in den Schließfächern keine Unterlagen mit dem Verschlußsachen: "VS-Vertraulich" und höher verwahrt wurden, wird diese Operation des MfS v den betroffenen und beteiligten Behörden als schwerwiegend ange sehen. Es is' davon auszugehen, daß der DDR-Staatssicherheitsdienst einen erh"eblichen E blick in die Organisation und Arbeitsweise der hiesigen Sncherh.eitsbehörd gewonnen hat. 4.3 Fall Thomas P. Dieser Fall zeigt ein nicht alltägliches Beispiel einer nachrichtendienstlichen V' strickung, wobei insbesondere die Person des MfS-Kontaktmannes aus der D interessant ist. Daneben werden anschaulich die langfristigen Absicihten des MiS bei einem Perspektivagenten illustriert, der aufgrund seiner qual erten Bei ausbildung Aussicht auf eine entsprechende berufliche Position in W'irtschaft (c): Verwaltung hatte Nach Vorermittlungen des Bundesamtes für Verfassungsschutz wurde der 32jahrige Assessor Thomas P. sowie der gleichaltrige Rechtsreferendar Michael T. (alle Namen sind geändert) unter dem Verdacht der geheimdienstlichen "Agententätigkeit für das MfS festgenommen. Im Jahre 1979 wurde bekannt, daß Thomas P. sich bei einer Sicherheitrsbehörde um eine Anstellung nach Abschluß seiner juristischen Ausbildung bewoxrben h in der obligatorischen Sicherheitserklärung hatte er die Frage nach Peisen en kommunistischen Machtbereich verneint. Dem BfV lagen jedoch Erkenntnisse vor, daß P. kurz zuvor nach Berlin geflogen und sich dort in den Ostsek<tor der begeben hatte. In einem Vorstellungsgesprach bei der Einstellungsbehörde Ieug" nete P. erneut, in den letzten Jahren den kommunistischen Machtberreich betreten zu haben. Ferner bezeichnete er, nach seinem Umgang befragt, Michael T. #deg früheren Freund, zu dem er kaum noch Kontakt habe. Diese Aussagen sowie weitere Erkenntnisse begründeten den Verdacht na tendienstlicher Beziehungen. Es war bereits bekannt, daß zwischen P und T sehr enge Beziehung bestand. So hatten beide auch vor Jahren gemeinsam PS (Ost) aufgesucht. P. seinerseits war bemüht, evtl. Angaben seiner Verwand " über seine Ostkontakte gegenüber der Einstellungsbehörde im R;ahmen Sicherheitsüberprüfung aufeinander abzustimmen. Im Verlauf der weiteren Ermittlungen konnte schließlich beobachtet werden unter konspirativen Umständen mit einem zunächst unbekannten Mann z\usam130
  • wurde der 32jährige Assessor Thomas P. sowie der gleichaltrige Rechtsreferendar Michael T, (alle Namen sind geändert) unter dem Verdacht
sungsschutz Hessen zu fotografieren. Drei Filme mit je 36 Aufnahmen hatten sie bereits vollständig und einen weiteren Film teilweise belichtet. Das Ehepaar hatte sich für die Zeit vom 11. bis 18. 12. 1980 im Hotel eingemietet, wobei sie sich der biographischen Daten eines im Ruhrgebiet wohnhaften Ehepaares bedienten. Sie besaßen entsprechend gefälschte Reisepässe. Die weiteren Ermittlungen ergaben, daß die Magdeburgs seit 1976 mehrmals mit 'dem Auftrag in das Bundesgebiet eingereist waren, Postschließfächer zu öffnen, einliegende Briefe zu entnehmen und den Inhalt -- für den Adressaten äußerlich nicht erkennbar -- zu fotografieren. Betroffen waren u.a. die Schließfächer der Verfassungsschutzbehörden in Bremen, Wiesbaden und Mainz, ein Fach des BND in Bonn sowie ein Fach des Amtes für Sicherheit der Bundeswehr (ASBw) in Köln. Das Agentenehepaar befand sich im Besitz von Nachschlüsseln der vorgenannten Schließfächer. Obwohl in den Schließfächern keine Unterlagen mit dem Verschlußsachengrad "VS-Vertraulich" und höher verwahrt wurden, wird diese Operation des MfS von den betroffenen und beteiligten Behörden als schwerwiegend angesehen. Es ist 'davon auszugehen, daß der DDR-Staatssicherheitsdienst einen erheblichen Einblick in die Organisation und Arbeitsweise der hiesigen Sicherheitsbehörden gewonnen hat. 4.3 Fall Thomas P. Dieser Fall zeigt ein nicht alltägliches Beispiel einer nachrichtendienstlichen Verstrickung, wobei insbesondere die Person des MfS-Kontaktmannes aus der DDR interessant ist. Daneben werden anschaulich die langfristigen Absichten des MfS bei einem Perspektivagenten illustriert, der aufgrund seiner qualifizierten Berufsausbildung Aussicht auf eine entsprechende berufliche Position in Wirtschaft oder Verwaltung hatte. Nach Vorermittlungen des Bundesamtes für Verfassungsschutz wurde der 32jährige Assessor Thomas P. sowie der gleichaltrige Rechtsreferendar Michael T, (alle Namen sind geändert) unter dem Verdacht der geheimdienstlichen Agententätigkeit für das MfS festgenommen. Im Jahre 1979 wurde bekannt, daß Thomas P. sich bei einer Sicherheitsbehörde um eine Anstellung nach Abschluß seiner juristischen Ausbildung beworben hatte. In der obligatorischen Sicherheitserklärung hatte er die Frage nach Reisen in den kommunistischen Machtbereich verneint. Dem BfV lagen jedoch Erkenntnisse vor, daß P. kurz zuvor nach Berlin geflogen und sich dort in den Ostsektor der Stadt begeben hatte. In einem Vorstellungsgespräch bei der Einstellungsbehörde leugnete P. erneut, in den letzten Jahren den kommunistischen Machtbereich betreten zu haben. Ferner bezeichnete er, nach seinem Umgang befragt, Michael T, als früheren Freund, zu dem er kaum noch Kontakt habe. Diese Aussagen sowie weitere Erkenntnisse begründeten den Verdacht nachrichtendienstlicher Beziehungen. Es war bereits bekannt, daß zwischen P. und T. eine sehr enge Beziehung bestand. So hatten beide auch vor Jahren gemeinsam Berlin (Ost) aufgesucht. P. seinerseits war bemüht, evtl. Angaben seiner Verwandten über seine Ostkontakte gegenüber der Einstellungsbehörde im Rahmen seiner Sicherheitsüberprüfung aufeinander abzustimmen. Im Verlauf der weiteren Ermittlungen konnte schließlich beobachtet werden, daß P. unter konspirativen Umständen mit einem zunächst unbekannten Mann zusam130
  • überwiegende Sicherheitsinteressen dies erfordern oder 5. besondere Regelungen in Rechtsvorschriften, in Standesrichtlinien oder Verpflichtungen zur Wahrung besonderer Amtsgeheimnisse der Übermittlung
Anhang 287 nur bekannt gegeben werden, wenn die Bekanntgabe für das Verständnis der Darstellung, insbesondere von Organisationen oder unorganisierten Gruppierungen, erforderlich ist und das Interesse der Allgemeinheit das schutzwürdige Interesse der betroffenen Person überwiegt. SS 20 Übermittlungsverbote, Minderjährigenschutz (1) Die Übermittlung von Informationen nach den Vorschriften dieses Abschnitts unterbleibt, wenn 1. die Informationen zu löschen sind, 2. für die übermittelnde Stelle erkennbar ist, dass die Informationen für die empfangende Stelle nicht erforderlich sind, 3. für die übermittelnde Stelle erkennbar ist, dass unter Berücksichtigung der Art der Informationen, insbesondere ihres Bezuges zu der engeren Persönlichkeitssphäre der betroffenen Person, und der Umstände ihrer Erhebung das schutzwürdige Interesse der betroffenen Person das Interesse der Allgemeinheit an der Übermittlung überwiegt, 4. überwiegende Sicherheitsinteressen dies erfordern oder 5. besondere Regelungen in Rechtsvorschriften, in Standesrichtlinien oder Verpflichtungen zur Wahrung besonderer Amtsgeheimnisse der Übermittlung entgegenstehen. (2) Personenbezogene Daten Minderjähriger dürfen nach den Vorschriften dieses Gesetzes übermittelt werden, solange die Voraussetzungen der Speicherung nach SS 9 erfüllt sind. (3) 1Personenbezogene Daten Minderjähriger über ihr Verhalten vor Vollendung des 14. Lebensjahres dürfen nach den Vorschriften dieses Gesetzes nicht an ausländische oder an überoder zwischenstaatliche Stellen übermittelt werden. 2Dasselbe gilt für Informationen über Personenzusammenschlüsse, deren Mitglieder überwiegend Minderjährige sind, die das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. SS 21 Pflichten der empfangenden Stelle 1 Die empfangende Stelle prüft, ob die ihr nach den Vorschriften dieses Gesetzes übermittelten personenbezogenen Daten für die Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlich sind. 2Ergibt die Prüfung, dass dies nicht der Fall ist, so hat sie die entsprechenden Unterlagen zu vernichten und gespeicherte Daten zu löschen. 3 Die Vernichtung und die Löschung können unterbleiben, wenn die Trennung von anderen Informationen, die zur Erfüllung der Aufgaben erforderlich sind, nicht oder nur mit unvertretbarem Aufwand möglich ist; in diesem Fall sind die Daten zu sperren.
  • Zweck der Datei, 3. Inhalt, Umfang, Voraussetzungen und Rechtsgrundlage der Speicherung, Übermittlung und Nutzung (betroffener Personenkreis, Arten der Daten
Anhang 281 SS 11 Berichtigung, Löschung und Sperrung von personenbezogenen Daten in Akten (1) Stellt die Verfassungsschutzbehörde fest, dass in Akten gespeicherte personenbezogene Daten unrichtig sind, oder wird ihre Richtigkeit von Betroffenen bestritten, so ist dies in der Akte zu vermerken. (2) 1Für Akten, die zu einer bestimmten Person geführt werden, gilt SS 10 Abs. 2 und 3 entsprechend. 2Im Übrigen hat die Verfassungsschutzbehörde personenbezogene Daten zu sperren, wenn sie bei der Einzelfallbearbeitung feststellt, dass ohne die Sperrung schutzwürdige Interessen von Betroffenen beeinträchtigt würden, und die Daten für die künftige Aufgabenerfüllung nicht mehr erforderlich sind. 3Gesperrte Daten sind mit einem entsprechenden Vermerk zu versehen; sie dürfen nicht mehr weiterverarbeitet werden. 4Eine Aufhebung der Sperrung ist möglich, wenn ihre Voraussetzungen nachträglich entfallen. (3) 1Sind Akten der Verfassungsschutzbehörde für ihre Aufgabenerfüllung nicht mehr erforderlich, so tritt an die Stelle ihrer Vernichtung die Abgabe an das Landesarchiv. 2Für Akten, die zu einer bestimmten Person geführt werden, oder andere Akten, die personenbezogene Daten enthalten, gilt SS 10 Abs. 4 Satz 2 entsprechend. SS 12 Dateibeschreibungen (1) 1Für jede Datei bei der Verfassungsschutzbehörde sind in einer Dateibeschreibung festzulegen: 1. die Bezeichnung der Datei, 2. der Zweck der Datei, 3. Inhalt, Umfang, Voraussetzungen und Rechtsgrundlage der Speicherung, Übermittlung und Nutzung (betroffener Personenkreis, Arten der Daten), 4. Überprüfungsfristen, Speicherungsdauer, 5. die nach dem Niedersächsischen Datenschutzgesetz erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen, 6. bei automatisierten Verfahren die Betriebsart des Verfahrens, die Art der Geräte, die Stellen, bei denen sie aufgestellt sind, sowie das Verfahren zur Übermittlung, Sperrung, Löschung und Auskunftserteilung. 2 Satz 1 gilt nicht für Dateien, die aus ausschließlich verarbeitungstechnischen Gründen vorübergehend vorgehalten werden. (2) Vor dem Erlass einer Dateibeschreibung ist die oder der Landesbeauftragte für den Datenschutz anzuhören. (3) 1Die Speicherung personenbezogener Daten ist auf das erforderliche Maß zu beschränken. 2In angemessenen Abständen ist die Notwendigkeit der Weiterführung oder Änderung der Dateien zu überprüfen.
  • Unterrichtung ist auf die Möglichkeit nachträglichen Rechtsschutzes und die dafür vorgesehene Frist hinzuweisen. 4Die sofortige weitere Beschwerde ist nur statthaft
  • gespeichert, verändert, übermittelt und genutzt werden, wenn zuvor die Rechtmäßigkeit der Maßnahme richterlich festgestellt ist; Absatz 1 Sätze
  • gilt entsprechend. 2Wird die Rechtmäßigkeit der Maßnahme nicht richterlich festgestellt, so dürfen die bereits erhobenen Daten nicht gespeichert, verändert
Anhang 277 spätestens mit Ablauf des dritten Tages nach ihrem Erlass außer Kraft, wenn sie bis dahin nicht bestätigt wird; die bereits erhobenen Daten dürfen nicht gespeichert, verändert, übermittelt oder genutzt werden und sind unverzüglich zu löschen. (3) 1Der Vollzug der Anordnung erfolgt unter Aufsicht einer oder eines in der Verfassungsschutzabteilung Tätigen, die oder der die Befähigung zum Richteramt hat. 2Liegen die Voraussetzungen der Anordnung nicht mehr vor, so ist die Maßnahme unverzüglich zu beenden. (4) 1Gegen die Anordnung der Maßnahme steht der betroffenen Person nur die sofortige Beschwerde zu. 2Die Frist beginnt mit Zugang der Unterrichtung nach SS 6 Abs. 9. 3In der Unterrichtung ist auf die Möglichkeit nachträglichen Rechtsschutzes und die dafür vorgesehene Frist hinzuweisen. 4Die sofortige weitere Beschwerde ist nur statthaft, wenn das Landgericht sie wegen der grundsätzlichen Bedeutung zulässt oder das Landgericht die Anordnung im Beschwerdeverfahren erlassen hat. (5) 1Maßnahmen nach SS 6 a Abs. 5 bedürfen der Anordnung durch die Leiterin oder den Leiter der Verfassungsschutzabteilung oder durch die Vertreterin oder den Vertreter. 2Absatz 1 Sätze 4 und 5 sowie Absatz 3 gelten entsprechend. (6) 1Daten, die aufgrund einer Anordnung nach SS 6 a Abs. 5 erhoben worden sind, dürfen zu anderen als den dort genannten Zwecken unter den Voraussetzungen des SS 6 Abs. 6 Satz 2 gespeichert, verändert, übermittelt und genutzt werden, wenn zuvor die Rechtmäßigkeit der Maßnahme richterlich festgestellt ist; Absatz 1 Sätze 2, 6 und 7 gilt entsprechend. 2Wird die Rechtmäßigkeit der Maßnahme nicht richterlich festgestellt, so dürfen die bereits erhobenen Daten nicht gespeichert, verändert und genutzt werden; sie sind unverzüglich zu löschen. 3SS 4 Abs. 1 des Artikel 10-Gesetzes gilt entsprechend. (7) Von einer Maßnahme nach SS 6 a Abs. 1 Satz 1 oder Abs. 5 ist der Ausschuss für Angelegenheiten des Verfassungsschutzes in der nächsten nach der Anordnung stattfindenden Sitzung zu unterrichten. (8) 1Nach Beendigung einer Maßnahme nach SS 6 a Abs. 1 Satz 1 oder Abs. 5 teilt das Fachministerium abweichend von SS 6 Abs. 9 Satz 5 dem Ausschuss für Angelegenheiten des Verfassungsschutzes innerhalb von sechs Monaten die Unterrichtung der Betroffenen oder die Gründe für eine Zurückstellung nach SS 6 Abs. 9 Satz 3 mit. 2Dem Ausschuss sind jeweils nach einem Jahr eine weitere Zurückstellung der Unterrichtung und deren Gründe mitzuteilen. 3Soll die Unterrichtung endgültig unterbleiben, so bedarf es abweichend von SS 6 Abs. 9 Satz 6 Nr. 4 der Zustimmung des Ausschusses. (9) Das Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 des Grundgesetzes) wird nach Maßgabe der Absätze 1 bis 6 sowie des SS 6 a eingeschränkt.
  • Übersicht über die Mitgliederzahlen der ausländischen "Neuen Linken" bzw. nationaler Befreiungsbewegungen mit sozialrevolutionärer Ausrichtung im Bundesgebiet nach Nationalitäten Nationalität KernNebenBeeinfl
  • Übersicht über die Mitgliederzahl ausländischer rechtsextremistischer und extrem-nationalistischer Organisationen im Bundesgebiet nach Nationalitäten Nationalität KernNebenBeeinfl. InsVergleich organ. organ. Organ
Übersicht über die Mitgliederzahlen ausländischer orthodox-kommunistischer Kernund Nebensowie orthodox-kommunistisch beeinflußter Organisationen im Bundesgebiet nach Nationalitäten Nationalität KernNebenBeeinfl. InsVergleich organ. organ. Organ gesamt 1979 Griechenland 9800 410 18 150 28 360 27 500 Italien 4300 - 6720 11.020 11200 Spanien 1200 S 2500 3700 3700 Türkei 210 210 18.430 18 850 21250 Sonstige 1390 80 100 1570 1350 Insgesamt: 16 900 700 45 900 63 500 65 000 Übersicht über die Mitgliederzahlen der ausländischen "Neuen Linken" bzw. nationaler Befreiungsbewegungen mit sozialrevolutionärer Ausrichtung im Bundesgebiet nach Nationalitäten Nationalität KernNebenBeeinfl. InsVergleich organ. organ. Organ. gesamt 1979 arab. Staaten 2390 120 160 2670 2430 Türkei 1130 1080 5600 7810 7750 Griechenland 80 30 280 390 600 Spanien 530 10 10 550 600 Italien 770 = 10 780 1000 Iran 1.060 10 220 1290 1.000 Sonstige 930 80 - 1010 1220 Insgesamt: 6890 1330 6280 14 500 14 600 Übersicht über die Mitgliederzahl ausländischer rechtsextremistischer und extrem-nationalistischer Organisationen im Bundesgebiet nach Nationalitäten Nationalität KernNebenBeeinfl. InsVergleich organ. organ. Organ gesamt 1979 Griechenland 70 3 z 70 100 Italien - 3500 > 3500 3500 Türkei 3.000 - 23000 26 000 29 000 Jugoslawien 1550 - - 1550 1900 Sonstige 130 20 330 480 100 Insgesamt: 4750 3520 23 330 31 600 34 600 3. Publizistik Die Zahlen der im Bundesgebiet verbreiteten periodischen Schriften ausländischer Extremistengruppen blieben mit 156 und einer monatlichen Gesamtauflage von annähernd 170.000 Exemplaren nahezu unverändert. 139
  • Mitglieder 100 rechtsextr. u.v. ihnen beeinflußte Gruppen 14 500 Mitglieder der "Neuen Linken " u.v. ihr beeinflußte Gruppen
y14 200 1109 600Mitglieder insgesamt Issaoo_|ss ana [65 000 r=-63 500 Mitglieder orthodox - komm. u. v. ihnen beein - 52 "00 500 flußte Gruppen sooo fs 000 35 000 24000 31 600 Mitglieder 100 rechtsextr. u.v. ihnen beeinflußte Gruppen 14 500 Mitglieder der "Neuen Linken " u.v. ihr beeinflußte Gruppen 1976 1977 1978 140
  • Symbole und Kennzeichen des Rechtsexremismus NE, "Nationale Liste" (NL) "Freiheitiche Deutsche Arbeiterpartei' (FA) "Förderwerk Mitteldeutsche Jugend" (FM). später "Direkte Aktion
Symbole und Kennzeichen des Rechtsexremismus NE, "Nationale Liste" (NL) "Freiheitiche Deutsche Arbeiterpartei' (FA) "Förderwerk Mitteldeutsche Jugend" (FM). später "Direkte Aktion / Mitteldeutschland' (JF) "Kameradschaft Oberhavel" 'Kameradschaft Hauptvok" ANSDAPO mit Sonnenrad "Natonalistische Front" (NF) Die Darstellung des Sonnenradesist ohne Bezug zur ANSDAPOnicht strafbar. 28
  • Waffengewalt entgegentreten. Die türkischen Anhänger der "Neuen Linken" wurden häufig von deutschen Gesinnungsfreunden unterstützt. So arbeitete die "Revolutionäre Kommunistische Partei
  • Massenschlägerei mit streng religiös eingestellten Türken, zumeist Anhängern der rechtsextremistischen "Nationalen Heilspartei* (MSP), durch Messerstiche getötet wurde. Dem Vorfall
  • Bundesrepublik Deutschland, die überwiegend von Anhängern der türkischen "Neuen Linken" ausgelöst wurden, erlitten mindestens 126 Personen, darunter auch Polizeibeamte, Verletzungen
Türkei" erklärte die aus der "Türkischen Volksbefreiungspartei/-front* (THKP/-C) entstandene Gruppierung "Acilciler* ("Die Eiligen"): "Die Marxisten-Leninisten der 'Volksbefreiungspartei und -front der Türkei' haben festgelegt, daß der revolutionäre Kampf über den Avantgardenkampf auf der Grundlage der bewaffneten Propaganda zum Volkskrieg wird. Der von ihnen 1971 begonnene Kampf wird trotz verschiedener Niederlagen heute durch die Organisation THKP/C/HDÖ ('Volksbefreiungspartei und -front/Revolutionare Avantgarde des Volkes') mit derselben Strategie fortgeführt." Hauptziel der Angriffe der "Neuen Linken" war wie im Vorjahr der "Faschismus". An der "Antifaschismus-Kampagne* beteiligten sich auch die THKP/-C und die von ihr abgesplitterten Gruppen "Devrimci Yol" und "Devrimci Sol" ("Revolutionäre Linke"). In einem im August 1980 in Aachen verteilten Flugblatt stellte "Devrimci Sol" fest, man könne dem Faschismus nur mit Waffengewalt entgegentreten. Die türkischen Anhänger der "Neuen Linken" wurden häufig von deutschen Gesinnungsfreunden unterstützt. So arbeitete die "Revolutionäre Kommunistische Partei der Türkei-Aufbauorganisation" (TDKP-IÖ), die sich Anfang Februar 1980 in "Revolutionäre Kommunistische Partei der Türkei" (TDKP) umbenannte, eng mit der "Kommunistischen Partei Deutschlands/Marxisten-Leninisten" (KPD/ML) -- heute KPD -- zusammen. 2.4 Gewalttätige Auseinandersetzungen zwischen türkischen Extremisten Die Auseinandersetzungen zwischen türkischen Extremisten eskalierten in der ersten Jahreshälfte, nachdem das Mitglied des "Vereins Demokratischer Arbeiter aus der Türkei in West-Berlin e.V." (TDID), Mitgliedsorganisation der FIDEF, C. Kesim, am 5. Januar im Zusammenhang mit einer Massenschlägerei mit streng religiös eingestellten Türken, zumeist Anhängern der rechtsextremistischen "Nationalen Heilspartei* (MSP), durch Messerstiche getötet wurde. Dem Vorfall vom 5. Januar ging ein Überfall von Anhängern des TDID auf Flugblattverteiler der "Türkischen Gemeinschaft in Berline V." (BTO), Mitgliedsverein der ADÜTDF, am Vorabend voraus. 8 000 Personen nahmen am 12. Januar in Berlin an einer Demonstration gegen die Tötung C. Kesims teil. Etwa ein Drittel der Demonstranten waren Türken. An der Demonstration nahmen u. a. ferner teil: Angehörige der "Deutschen Kommunistischen Partei" (DKP), der "Sozialistischen Deutschen Arbeiterjugend" (SDAJ) sowie starke Gruppen der "Sozialnstischen Einheitspartei Westberlins" (SEW), die die Ordner stellte. Für die Ermordung eines Mitgliedes der ATÖF am 21. August in Aachen, eines ADÜTDF-Sympathisanten am 23. Mai in Hamburg sowie des ehemaligen Leiters der aufgelösten Zweigorganisation der MHP im Bundesgebiet am 25. November in Kempten machten sich die betroffenen Gruppierungen gegenseitig verantwortlich. Die Hintergründe dieser Taten konnten bisher noch nicht abschließend ermittelt werden. In elf Fällen versuchten türkische Extremisten, ihre politischen Gegner zu töten. Bei weiteren gewalttätigen Ausschreitungen in über 60 Orten der Bundesrepublik Deutschland, die überwiegend von Anhängern der türkischen "Neuen Linken" ausgelöst wurden, erlitten mindestens 126 Personen, darunter auch Polizeibeamte, Verletzungen. Folgende Fälle sind hervorzuheben: -- In Augsburg kam es am 17 Juni anläßlich einer Veranstaltung des türkischen "Istamischen Kulturvereins e. V.", dessen Mitglieder in einem Flugblatt der ATIF 146
  • gefährdet wird. 4 In der Unterrichtung ist auf die Rechtsgrundlage der Maßnahme und das Auskunftsrecht nach SS 13 hinzuweisen. 5Die
274 Anhang gespeichert, verändert oder genutzt werden; sie sind unverzüglich zu löschen. 2 Die Tatsache, dass Daten aus dem Kernbereich privater Lebensgestaltung erhoben wurden, und die Löschung der Daten sind zu dokumentieren. (8) 1Personenbezogene Daten, die durch Maßnahmen nach Absatz 1 erhoben wurden, sind entsprechend zu kennzeichnen. 2Sie dürfen an eine andere Stelle nur übermittelt werden, wenn diese die Kennzeichnung aufrechterhält. (9) 1Die Verfassungsschutzbehörde hat die Betroffenen über eine Maßnahme nach Absatz 1 Satz 1 Nrn. 1, 2, 4 und 7 nach ihrer Beendigung zu unterrichten. 2 Das gilt auch für eine Maßnahme nach Absatz 1 Satz 1 Nr. 3, wenn es sich um eine längerfristige Observation handelt oder besondere für Observationszwecke bestimmte technische Mittel eingesetzt werden. 3Die Unterrichtung wird zurückgestellt, solange 1. eine Gefährdung des Zwecks der Maßnahme nicht ausgeschlossen werden kann, 2. durch das Bekanntwerden der Maßnahme Leib, Leben, Freiheit oder ähnlich schutzwürdige Belange einer Person gefährdet werden, 3. ihr überwiegende schutzwürdige Belange einer anderen betroffenen Person entgegenstehen oder 4. durch das Bekanntwerden der Maßnahme die weitere Verwendung der in Absatz 1 Satz 1 Nrn. 1 und 2 genannten Personen gefährdet wird. 4 In der Unterrichtung ist auf die Rechtsgrundlage der Maßnahme und das Auskunftsrecht nach SS 13 hinzuweisen. 5Die Zurückstellung der Unterrichtung über eine Maßnahme ist spätestens nach Ablauf von zwei Jahren unter Angabe des Grundes der oder dem Landesbeauftragten für den Datenschutz mitzuteilen. 6 Einer Unterrichtung bedarf es endgültig nicht, wenn 1. die Voraussetzung der Zurückstellung auch fünf Jahre nach Beendigung der Maßnahme noch nicht entfallen ist, 2. sie mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit auch in Zukunft nicht entfallen wird, 3. die Voraussetzungen für eine Löschung vorliegen und 4. die oder der Landesbeauftragte für den Datenschutz zustimmt. (10) 1Die Maßnahmen nach Absatz 1 Satz 1 Nrn. 1 bis 4 dürfen sich nicht gegen Personen richten, die in Strafverfahren aus beruflichen Gründen zur Verweigerung des Zeugnisses berechtigt sind (SSSS 53 und 53 a der Strafprozessordnung - StPO), soweit Sachverhalte betroffen sind, auf die sich ihr Zeugnisverweigerungsrecht bezieht. 2Die Verfassungsschutzbehörde darf solche Personen nicht von sich aus nach Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 in Anspruch nehmen. (11) 1Tarnpapiere und Tarnkennzeichen dürfen auch zu dem in Absatz 2 Nr. 5 genannten Zweck hergestellt und verwendet werden. 2Die Behörden des Lan-
  • ausländische extremistische Vereinigungen 8.1 Griechen 8.1.1 Mitgliederentwicklung im Bereich rechtsextremistischer Gruppen Kernorgan. Nebenorgan. Beeinfl. Organ. Insgesamt Vergleich
Titos Tod am 4. Man löste bei den kroatischen Nationalnsten trotz jahrelanger Fixierung auf diesen Tag keine Gewaltaktionen gegen Jugoslawien aus. Allerdings muß weiterhin mit Terrorakten von Einzelpersonen oder von Kleinstgruppen gegen den jugoslawischen Staat und seine Einrichtungen gerechnet werden. Diese Gefahr wird dadurch verstärkt, daß kroatische Extremisten sich veranlaßt sehen, ein Fortbestehen ihrer "Aktionsfähigkeit* unter Beweis zu stellen. 7.3 Mordanschläge gegen Exilkroaten Am 13. Januar wurde der Exilkroate und Gründungsmitglied der kroatischen Emigrantenorganisation "Vereinigte Kroaten Europas" (UHE), Nikola Milicevie, in Frankfurt/M. vor seiner Wohnung neben seinem PKW erschossen aufgefunden. 'Am 13. Dezember wurde auf den kroatischen Extremisten Franjo Goreta ein Mordanschlag in seiner Wohnung in Saarbrücken verübt. Goreta gab mehrere Schüsse auf die Attentäter ab und verletzte einen der beiden schwer Die Täter sowie ein mutmaßlicher Anstifter des Mordanschlages wurden in München festgenommen. Goreta hatte im Jahre 1966 in Stuttgart den jugoslawischen Vizekonsul Sava Milovanovic erschossen. Er war seinerzeit Mitglied der im Juni 1968 vom Bundesminister des Innern verbotenen "Kroatischen Revolutionären Bruderschaft" (HRB). Das Schwurgericht beim Landgericht Stuttgart hatte ihn wegen Totschlages zu acht Jahren Zuchthaus verurteilt. 'Auch im Bereich der serbischen Emigration ereignete sich ein Mordanschlag. Am 16. April wurde Dusan Sedlar von zwei Unbekannten erschossen. Sedlar war zuletzt Vorsitzender des natnonalistischen "Serbischen Nationalbundes" (SNO) in der Bundesrepublik Deutschland und galt als einer der führenden Repräsentanten der serbischen Emigration mit Einfluß und Bedeutung weit über das Bundesgebiet hinaus. Auf Betreiben von Sedlar sollte am 5. Mai in Düsseldorf der "Europäische Serbische Nationalbund", der seinerseits der Dachorgannsation "Serbisches Nationalkomitee" in den USA angegliedert werden sollte, gegründet werden. Die Mordanschläge verursachten erhebliche Unruhe unter den jugoslawischen Emigranten in der Bundesrepublik Deutschland. Sprengstoffanschläge gegen zwei jugoslawische Clubheime in Baden-Württemberg am 4. November durch unbekannte Täter, bei denen jeweils ein Sachschaden von etwa 10 000,-DM entstand, lassen vermuten, daß die fanatische Bereitschaft in der jugoslawischen Emigration andauert, den politischen Kampf mit Mitteln der Gewalt fortzusetzen. 8. Sonstige ausländische extremistische Vereinigungen 8.1 Griechen 8.1.1 Mitgliederentwicklung im Bereich rechtsextremistischer Gruppen Kernorgan. Nebenorgan. Beeinfl. Organ. Insgesamt Vergleich 1979 70 = = 70 100
  • Rechtsextremismus dem Tonträger finden sich zum Teil neu aufgenommene alte Lieder, die ihren Ursprung in völkisch-nationalistischen Kreisen haben
  • Henning Eichberg, einem der Begründer der "Neuen Rechten", stammt, wird Claus Heim, ein radikaler Führer der Landvolkbewegung 1928/1929, glorifiziert. Eine
Rechtsextremismus dem Tonträger finden sich zum Teil neu aufgenommene alte Lieder, die ihren Ursprung in völkisch-nationalistischen Kreisen haben. Ein Beispiel hierfür ist das Lied "Des Geyers schwarzer Haufen", das um 1920 in Kreisen der Bündischen Jugend entstand und während der Zeit des Nationalsozialismus zum Liedgut der SS gehörte. Der Text verherrlicht die Taten des Bauernführers Florian Geyer und seiner Armee während des Bauernkrieges 1525. In dem Lied "Wer trägt die schwarze Fahne dort", das von Henning Eichberg, einem der Begründer der "Neuen Rechten", stammt, wird Claus Heim, ein radikaler Führer der Landvolkbewegung 1928/1929, glorifiziert. Eine Strophe wurde von der Band umgeschrieben und setzt die sogenannten Montagsdemonstrationen in Dresden (Sachsen) mit den Geschehnissen der Aufstände gleich: "Wer trägt die schwarze Fahne dort durch Schleswig und Holsteiner Land. Das sind die Bauern, das ist Claus Heim, Der trägt sie in der Hand. Sie pfändeten ihnen die Höfe weg, da bombten sie die Behörden entzwei. Im Jahr achtundzwanzig erhoben sie sich gegen Zinsdruck und Ausbeuterei. ... Wer trägt die schwarze Fahne dort durch das mutige Sachsenland. Das sind die Leute aus dem Erz, im ganzen Land bekannt. Sie kämpfen für dich, sie kämpfen für mich, jeden Montag erneut. Sie sind die Helden aus Mitteldeutschland, an denen sich jeder erfreut." Auf dem Tonträger befindet sich zudem eine Coverversion des Liedes "Stedingsehre" der Band "Stahlgewitter", das diese bereits im Jahr 2013 auf ihrem Tonträger "Stählernde Romantik" veröffentlicht hatte. Unter dem Namen "Hannes & Eine Deutsche Frau" veröffentlichte Ostendorf gemeinsam mit einer Szeneangehörigen aus dem Raum 69
  • vergleichsweise neue undin vielenFällen verschlüsselte Symbole und Parolen der rechtsextremistischen und neonazistischen Szene, die nur deren Angehörigen selbst
Verfassungsschußzbericht Land Brandenburg 2009 'der in Nummer 1 bezeichneten Art und Weise herstellt, vorrätig 'hält, einführt oder ausführt. (2) Kennzeichen im Sinne des Absatzes 1 sind namentlich Fahnen, 'Abzeichen, Uniformstücke, Parolen und Grußformen. Den in Satz 1 'genannten Kennzeichen stehen solche gleich,die ihnen zum Verwechseln ähnlich sind. (8) $ 86 Abs. 3 und 4 gilt entsprechend. Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen sind oftmals ohne besondere Fachkenntnisse erkennbar. Vor allem aus der Zeit des Nationalsozialismus sind eine Vieizahl von Beispielen bekannt. Für diese Epoche und das uneingeschränkte Bekenntnis zum damaligen Unrechtsregime sind insbe'sondere die Verwendung von Hakenkreuz oder "Sig"-Rune charakteristisch. Parteiabzeichen der NSDAP Doppelte "Sig'-Rune der SS 'Allerdings bezieht sich $86 a StGB nicht nur auf Kennzeichen aus derZeit 'des Nationalsozialismus. Auch Kennzeichen von neonazistischen Organisationen, die erst nach dem Zweiten Weltkrieg entstandensind und sich oft 'der Symbolik des Nationalsozialismus in abgewandelter Form bedienen, sind nach $ 86 a StGB strafrechtlich relevant, Nach dem Verboteiner Or'ganisation dürfen auch deren Kennzeichen nicht mehr verwendetwerden. Durch ihr nur begrenztes Erscheinen in der Öffentlichkeit sind diese im Gegensatz zum Hakenkreuz undder "Sig'-Runejedoch weit wenigerim öffentlichen Bewusstsein präsent und werden oft nicht sofort mit einem extremistischen Hintergrund verbunden. Hinzu kommennicht durch das Strafrecht erfasste, vergleichsweise neue undin vielenFällen verschlüsselte Symbole und Parolen der rechtsextremistischen und neonazistischen Szene, die nur deren Angehörigen selbst 228
  • Symbole und Kennzeichen des Rechtsextremismus. Verwenden bedeutet jeden Gebrauch, der das Kennzeichen optisch oder 'akustisch wahrnehmbar macht, also insbesondere
Symbole und Kennzeichen des Rechtsextremismus. Verwenden bedeutet jeden Gebrauch, der das Kennzeichen optisch oder 'akustisch wahrnehmbar macht, also insbesondere das Tragen, Zeigen, 'Ausstellen, Vorführen, Vorspielen, Ausrufen,Veröffentlichen auf Webseiten. Vorrätig halten ist der Besitz zu einem bestimmten Verwendungszweck. Es 'genügen einzelne Stücke, die zur freien Verfügung stehen. Der Täter muss über den Absatz zumindest bestimmen können. Zu beachten ist: Die reine Lagerung ist für die Erfülung eines Straftatbestands nicht ausreichend. Verbreiten umfasst das öffentliche Zugänglichmachen beziehungsweise die Weitergabe an eine größere, nicht mehrkontrollierbare Zahl von 'Personen. Auch die Weitergabe an eine einzelne Person kann bereits Verbreiten im Sinne des Gesetzes sein, wenn es von der Vorstellung getragenist, dass die Sache von dieser Person weiteren Personen zu'gänglich gemacht wird. Vorkonstitutionelle, das heißt vor Inkrafttreten des Grundgesetzes 1949 entstandene Schriften (und andere Propagandamitiel), zum Beispiel das 1923 von Adolf Hitler diktierte programmatische Buch des Nationalsozialismus "Mein Kampf', stellen in erhalten gebliebenen histori'schen Exemplaren einen Sonderfall dar: Sie fallen nicht unter $ 86 StGB. Dennoch ist etwa die unveränderte Neuauflage von "Mein Kampf" in Deutschland nicht erlaubt. Der Freistaat Bayem besitzt zum Teil die Urheberrechte und gestattet keinen Nachdruck, Die Herstellung und Verbreitung der Schrift ist eine Straftat 'nach dern Urheberrecht. 86a Strafgesetzbuch - Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen {f) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer 1.im Inland Kennzeichen einer der in $ 86 Abs. 1 Nr. 1,2und4 bezeichneten Parteien oder Vereinigungen verbreitet oder öffentlich. in einer Versammlung oder in von ihm verbreiteten Schriften (8 11 'Abs. 3 Strafgesetzbuch) verwendet oder 2. Gegenstände,die derartige Kennzeichendarstellen oder enthalten, zur Verbreitung oder Verwendungim Inland oder Ausland in 2

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