Verfassungs­schutz Suche

Alle Berichte sind durchsuchbar. Mehr über die Suche erfahren.

Treffer auf 78596 Seiten
"links or rechts" in den Verfassungsschutz Trends
  • Freistaat Sachsen (Sächsisches Verfassungsschutzgesetz - SächsVSG) Vom 16. Oktober 1992 Rechtsbereinigt mit Stand vom 31. Dezember 2013 Inhaltsübersicht Erster Abschnitt: Organisation
  • Einschränkung von Grundrechten SS 16 Parlamentarische Kontrollkommission SS 17 Rechte der Parlamentarischen Kontrollkommission SS 18 Einschränkung von Grundrechten Fünfter Abschnitt
Gesetz über den Verfassungsschutz im Freistaat Sachsen (Sächsisches Verfassungsschutzgesetz - SächsVSG) Vom 16. Oktober 1992 Rechtsbereinigt mit Stand vom 31. Dezember 2013 Inhaltsübersicht Erster Abschnitt: Organisation, Aufgaben und Befugnisse des Verfassungsschutzes SS 1 Organisation, Zuständigkeit SS 2 Aufgaben SS 3 Begriffsbestimmungen SS 4 Allgemeine Befugnisse SS 5 Anwendung nachrichtendienstlicher Mittel SS 5a Besondere Befugnisse Zweiter Abschnitt: Datenschutzrechtliche Bestimmungen SS 6 Speicherung, Veränderung und Nutzung personenbezogener Daten SS 7 Berichtigung, Löschung und Sperrung personenbezogener Daten SS 7a Löschung von nach SS 5a erhobenen personenbezogenen Daten SS 8 Errichtungsanordnung SS 9 Auskunft an Betroffene Dritter Abschnitt: Übermittlungsvorschriften SS 10 Informationsübermittlung an das Landesamt für Verfassungsschutz ohne Ersuchen SS 11 Informationsübermittlung durch öffentliche Stellen an das Landesamt für Verfassungsschutz auf Ersuchen SS 11a Informationsübermittlung durch nicht-öffentliche Stellen an das Landesamt für Verfassungsschutz auf Ersuchen SS 11b Weitere Informationsübermittlungen durch nicht-öffentliche Stellen an das Landesamt für Verfassungsschutz auf Ersuchen SS 12 Übermittlung personenbezogener Daten durch das Landesamt für Verfassungsschutz SS 12a Übermittlung von nach SS 5a erhobenen personenbezogenen Daten SS 13 Übermittlungsverbote SS 14 Besondere Pflichten des Landesamtes für Verfassungsschutz SS 15 Unterrichtung der Öffentlichkeit Vierter Abschnitt: Parlamentarische Kontrolle, Einschränkung von Grundrechten SS 16 Parlamentarische Kontrollkommission SS 17 Rechte der Parlamentarischen Kontrollkommission SS 18 Einschränkung von Grundrechten Fünfter Abschnitt: Schlussbestimmung SS 19 Inkrafttreten 273
  • National-Zeitung Deutschland-Pakt * 150 Die-in * 197 DIE LINKE
  • LINKE.SDS * 220f. Die Linkspartei.PDS * siehe DIE LINKE. Die Rote Spindel * 224 Die wahre Religion * 58 Direkte Aktion * 232 DISPUT
300 Personenund Stichwortverzeichnis C CASTOR-Transport (Aktionen gegen den - ) * 175, 180, 198-202, 233 Castor? Schottern! (Kampagne -) * 180, 201f. Cherusker * 120 CHOUKA, Mounir * 60f. Church of Scientology International (CSI) * 237 CIFTCI, Hakki * 75 CIFTCI, Muhamed * 57f., 60 Citizens Commission on Human Rights (CCHR) * 238 Civata Demokratik Kurdistan *84 Collegium Humanum - Akademie für Umwelt und Lebensschutz e. V. (CH) * 163, 292 CUSPERT, Denis * 62f. D DAMMANN, Adolf * 157, 159 Das Freie Forum * 169 Das Land ist der Nabel * 93 Das Zeughaus * 116 DEHM, Dr. Diether * 217 Der Aktivist * 160ff. Der Versand * 116 Deutsche Akademie * 169 Deutsche Kommunistische Partei (DKP) * 178, 192, 197, 209, 211f., 224-228 Deutsche Stimme * 123, 149, 154, 156 Deutsche Volksunion (DVU) * 96, 104f., 150 Deutsche Wochen-Zeitung * siehe National-Zeitung Deutschland-Pakt * 150 Die-in * 197 DIE LINKE. * 173, 178-181, 192, 197, 209-218, 221-224, 227 DIE LINKE.SDS * 220f. Die Linkspartei.PDS * siehe DIE LINKE. Die Rote Spindel * 224 Die wahre Religion * 58 Direkte Aktion * 232 DISPUT * 209 DITIB * 32, 74 DITTRICH, Heidrun * 217, 222
  • OELT Linksextremismus Terrorismus Spionageabwehr EI erTOT und extremistische Bestrebungen von Ausländern
OELT Linksextremismus Terrorismus Spionageabwehr EI erTOT und extremistische Bestrebungen von Ausländern
  • Liste... 109 R RacialPurity 'Mt radikal. publikation der revolutionären linken
  • 138f., 149, 153, 163, 166, 199, 201, 2271. Rechtsextremistische Szene
... 108-111 54, 159,173 . 100, 103 1008, 1031, 108-110, 118, 2,52 13, 214, 215 Pühse Liste... 109 R RacialPurity 'Mt radikal. publikation der revolutionären linken 50, 78, 99, 159,1651. 108-110 bs 23, 53, 58-60, 63, 65, 72, 99,112, 114, 120, 127, 133, 138f., 149, 153, 163, 166, 199, 201, 2271. Rechtsextremistische Szene. 55, 59, 73,84, 126 101
  • Neuen Linken" hielt an, der undogmatische Bereich der Neuen Linken ist noch unübersichtlicher und militanter geworden. 3. Die Bundesrepublik Deutschland
  • deren politische Führung diese Spionage ideologisch rechtfertigt und auch hier unbedingte Planerfüllung fordert. Die Zahl der erfaßten Spionageaufträge aller gegnerischen
  • zeigen die Erfolge der Spionageabwehr. 1980 wurden 33 Personen rechtskräftig wegen Spionagetätigkeit verurteilt. In 27 dieser Fälle waren Nachrichtendienste
  • Emigration Anschläge verübt. 1981 sind Versuche zur Konzentration des linken Flügels der kroatischen Emigration und Aktionsbündnisse zu beobachten, die Gruppen
orthodoxen Kommunisten und von Gruppen der "Neuen Linken", in Aktionsbündnissen zusammenzuwirken. Die Wählerschaft der nach wie vor ca. 40000 Mitglieder zählenden "Deutschen Kommunistischen Partei" (DKP), die sich politisch und ideologisch vorbehaltlos der KPdSU und der SED unterordnet, sank bei der Bundestagswahl 1980 auf den bisher niedrigsten Stand. Die DKP verstärkte ihre gemeinsamen Aktionen mit Demokraten, z. B. gegen den NATO-Doppelbeschluß. Erstmals zeigte sich eine Bereitschaft von orthodoxen Kommunisten und Angehörigen der "Neuen Linken", in Aktionsbündnissen zusammenzuwirken. Die Krise innerhalb der dogmatischen am Marxismus-Leninismus orientierten "Neuen Linken" hielt an, der undogmatische Bereich der Neuen Linken ist noch unübersichtlicher und militanter geworden. 3. Die Bundesrepublik Deutschland war 1980 unverändert intensiver Spionage gegnerischer Nachrichtendienste in allen Bereichen von Staat und Gesellschaft ausgesetzt. Neben der Ausspähung im politischen und militärischen Bereich spielt die Wirtschaftsspionage, insbesondere der illegale Technologietransfer, eine zunehmend stärkere Rolle. 70 % der erkannten Fälle gehen von den Nachrichtendiensten der DDR aus, deren politische Führung diese Spionage ideologisch rechtfertigt und auch hier unbedingte Planerfüllung fordert. Die Zahl der erfaßten Spionageaufträge aller gegnerischen Nachrichtendienste ist 1980 gegenüber dem Vorjahr erheblich angestiegen. 50 Festnahmen und die zahlreichen erkannten und damit durchkreuzten Werbungen für eine Agententätigkeit zeigen die Erfolge der Spionageabwehr. 1980 wurden 33 Personen rechtskräftig wegen Spionagetätigkeit verurteilt. In 27 dieser Fälle waren Nachrichtendienste der DDR die Auftraggeber. 4. Die große Mehrheit der 4,5 Mio. Ausländer in der Bundesrepublik Deutschland beachtet die Gesetze. Verschiedene Gruppen extremistischer Ausländer geben jedoch Anlaß zur Sorge. Bestimmend für extremistische Aktivitäten sind in erster Linie die politischen 'Auseinandersetzungen in den Heimatstaaten, aber auch als Mißstände empfundene Zustände sowie Vorschriften und Maßnahmen für Ausländer im Bundesgebiet. Sicherheitsgefährdende Anschläge von Ausländern gehen zu einem Teil auf einreisende Tätergruppen zurück, die Terrorismus u. a. im Auftrag ausländischer 'Staaten betrieben. 1981 mehrten sich die Anzeichen, daß solche staatsterroristischen Anschläge zunehmen. Nach einem vorübergehenden Rückgang der Zahl gewaltsamer Auseinandersetzungen zwischen türkischen Extremistengruppen im Jahre 1980 ist für dieses Jahr eine Zunahme solcher Ausschreitungen zu befürchten. Die politisch-propagandistische Tätigkeit dieser Organisationen gegen die türkische Regierung und die Bundesrepublik Deutschland verstärkt sich ebenfalls. Nach der in der Absetzung des iranischen Staatspräsidenten gipfelnden Verschärfung des Machtkampfes zwischen rivalisierenden politischen Lagern im Iran wird 1981 eine Zunahme politischer Aktivitäten und Gewalttätigkeiten extremistischer iranischer Gruppen im Bundesgebiet eintreten. Kroatische Extremisten setzten ihre Gewaltpropaganda gegen den jugoslawischen Staat fort. Andererseits wurden auch gegen Führer der Emigration Anschläge verübt. 1981 sind Versuche zur Konzentration des linken Flügels der kroatischen Emigration und Aktionsbündnisse zu beobachten, die Gruppen verschiedener 4
  • ihrer verfassungsrechtlichen Stellung, 2. Richter, soweit sie Aufgaben der Rechtsprechung wahmehmen, 3. ausländische Siaatsangehörige,die in der Bundesrepublik Deutschland
  • Staatsanwaltschaften sowie von Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentirchen Rechts die jeweils zuständige Aufsichtsbehörde, 3. bei Mitarbeitern politischer Parteien nach
Gesetzestexte 3 Betroffener Personenkreis (1) Eine Person, die mit einer sicherheitsempfindlichen Tätigkeit betraut werden soll (zu überprüfende Person), ist vorher einer Sicherheitsüberprüfung zu unterziehen. Eine sicherheitsempfindlche Tätigkeit darf erst nach Vollendung des 16. Lebensjahres übertragen werden. 'Aufeine Sicherheitsüberprüfung nach diesem Gesetz kann verzichtet werden, wenn für die zu überprüfende Person bereits eine glechoder höherwertige Sicherheitsüberprüfung durchgeführt worden ist und die Sicherheitsakte sowie die Sicherheitsüberprüfungsakte nach $21 verfügbarist, (2) Der voljährige Ehegatte oder die Person, mit der die zu überprüfende Person in eheähnlicher Gemeinschaft lebt (Lebenspartner), soll in die Sicherheitsüberprüfung nach $ 11 (Ü 2) und $ 12 (U 3) einbezogen werden (einzubeziehende Person) Über Ausnahmen entscheidet die zuständige Aufsichtsoder oberste Landesbehörde. (8)Dieses Gesetz git nicht für 1.die Mitglieder des Landtages und der Landesregierung im Rahmen ihrer verfassungsrechtlichen Stellung, 2. Richter, soweit sie Aufgaben der Rechtsprechung wahmehmen, 3. ausländische Siaatsangehörige,die in der Bundesrepublik Deutschland im Interesse zwischenstaatlcher Einrichtungen und Stellen eine sicherheitsempfindiche Tätigkeit nach 8 2Abs. 1Nr.2 ausüben sollen. 4 Zuständigkeit (1) Zuständige Stelle für die Sicherheitsüberprüfung ist 1 die Behörde oder sonstige öffentliche Stelle, die eine Person mit einer sicherheitsempfindlichen Tätigkeit betrauen will, es sei denn, die jeweils zuständige Aufsichtsoder oberste Landesbehörde übernimmt die Aufgaben der zuständigen Stelle oder überträgt sie einer anderen Behörde Ihres Geschäftsbereich, 2. bei Leitern von Landesbehörden, Gerichten und Staatsanwaltschaften sowie von Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentirchen Rechts die jeweils zuständige Aufsichtsbehörde, 3. bei Mitarbeitern politischer Parteien nach Artikel 21 des Grundgesetzes undderen Stiftungen, die Partei selbst, 3.
  • dieses Vereins erscheinen (Teilorganisationen). Auf nichtgebietliche Teilorganisationen mit eigener Rechtspersönlichkeit erstreckt sich das Verbot nur, wenn sie in der Verbotsverfügung
Gesetzestexte Verfügungist die Auflösung des Vereins anzuordnen (Verbot). Mit dem Verbotist in derRegel die Beschlagnahmeund die Einziehung 1.des Vereinsvermögens, 2.von Forderungen Dritter, soweit ie Einziehung in $ 12,Abs. 1 vorgesehenist, und 3.von SachenDritter, soweit der Berechtigte durch die Überlassung der Sachen an den Verein dessen verfassungswidrige Bestrebungen vorsätzlich gefördert hat oder die Sachen zur Förderung dieser Bestrebungen bestimmt sind, zu verbinden (@) Verbotsbehördeist 1. die obersten Landesbehördeoder die nach Landesrecht zuständige 'Behördefür Vereine und Teilvereine, deren erkennbare Organisation und Tätigkeit sich auf das Gebiet eines Landes beschränken; 2.der Bundesminister desInnern für Vereine und Teilvereine, deren Organsation oder Tätigkeit sich Über das Gebiet eines Landes hinaus erstreckt. Die oberste Landesbehörde oderdie nach Landesrecht zuständige Behörde entscheidet im Benehmen mit dem Bundesminister des Inner, wenn sich das Verbot gegen den Teilverein eines Vereinsrichtet, für dessen Verbotnach Satz 1 Nr. 2.der Bundesminister des Innern zuständig ist. Der Bundesminister desInnern entscheidet im Benehmenmit Behörden, die nach Satz 1 Nr. 1 für das Verbot vonTeilvereinen zuständig gewesen wären. (@) Das Verbot erstreckt sich, wenn esnicht ausdrücklich beschränkt wird, 'dem Verein derart eingegliedert sind, dass sie nach dem Gesamtbild der tatsächlichen Verhältnisse als Gliedeung dieses Vereins erscheinen (Teilorganisationen). Auf nichtgebietliche Teilorganisationen mit eigener Rechtspersönlichkeit erstreckt sich das Verbot nur, wenn sie in der Verbotsverfügung ausdrücklich benannt sind. (4) Das Verbot ist schriflich oder elektronisch mit einer dauerhaft überprüfbaren Signatur nach $ 37 Abs.4 des Verwaltungsverfahrensgesetzes abzufassen, zu begründen und demVerein, im Falle des Absatzes 3 Satz 2 auch den Teilorganisationen, zuzustellen. Der verfügende Teil des Verbots ist im Bundesanzeiger und danach im amtlichen MitteiJungsblatt des Landes bekanntzumachen,in dem der Verein oder, sofem sich das Verbot hierauf beschränkt, der Teilverein seinen Sitz hat; 3.
  • Vereinigungen . 151 8.1 Griechen 151 8.1.1 Mitgliederentwicklung im Bereich rechtsextremistischer Gruppen .. 151 8.1.2 Mitgliederentwicklung im ortnodox-kommunistischen Bereich
  • Aktionsschwerpunkten 152 8.1.4 Mitgliederentwicklung im Bereich der "Neuen Linken" 152 8.1.5 Erkenntnisse zu Organisationen und Aktionsschwerpunkten 152 8.2 Italiener, Spanier
Seite 2.4 _Gewalttätige Auseinandersetzungen zwischen türkischen Extremisten ... 5 146 3. Kurden . 147 3.1 ExtremistischeBestrebungen 147 3.2 Erkenntnisse zu Organisationen und Aktionsschwerpunkten 147 4. Armenier "enameessenenenennn nie nennen 148 5. Iraner 148 5.1 Mitgliederentwicklung . 148 5.2 Erkenntnisse zu Organisationen undAktionsschwerpunkten 149 6. Afghanen .. . 149 6.1 Mitgliederentwicklung . 149 6.2 Erkenntnisse zu Organisationen und Aktionsschwerpunkten 149 2 Exiljugoslawen .. 150 7.1 Mitgliederentwicklung . 150 7.2 Erkenntnisse zu Organisationen undAktionsschwerpunkten 150 7.3 _Mordanschläge gegen Exilkroaten 151 8. Sonstige ausländische extremistische Vereinigungen . 151 8.1 Griechen 151 8.1.1 Mitgliederentwicklung im Bereich rechtsextremistischer Gruppen .. 151 8.1.2 Mitgliederentwicklung im ortnodox-kommunistischen Bereich . 152 8.1.3 Erkenntnisse zu Organisationen und Aktionsschwerpunkten 152 8.1.4 Mitgliederentwicklung im Bereich der "Neuen Linken" 152 8.1.5 Erkenntnisse zu Organisationen und Aktionsschwerpunkten 152 8.2 Italiener, Spanier und andere Nationalitäten 152 Abbildungen 135 1980 13
  • Sinne dieses Gesetzes ist ohne Rücksicht auf die Rechtsform jede Vereinigung, zu der sich eine Mehrheit natürlicher oder juristischer Personen
Verfassungsschutzberict Land Brandenburg 2009 Gesetz zur Regelung des öffentlichen Vereinsrechts (Vereinsgesetz-Vereins6) Vom 5. August 1964 (BGBl. 5.593), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 21. Dezember 2007 (863.1 5.3198) - Auszug - Erster Abschnitt Allgemeine Vorschriften 1 Vereinsfreiheit (1) Die Bildung von Vereinenist frei (Vereinsfreiheit). (2) Gegen Vereine, die die Vereinsfreiheit mißbrauchen, kann zur Wahrung deröffentlichen Sicherheit oder Ordnung nur nach Mafgabe dieses Gesetzes eingeschritten werden. 2 Begriff des Vereins (1) Verein im Sinne dieses Gesetzes ist ohne Rücksicht auf die Rechtsform jede Vereinigung, zu der sich eine Mehrheit natürlicher oder juristischer Personen für lingere Zeit zu einem gemeinsamen Zweck frei wilig zusammengeschlossen und einer organisierten Willensbildung unterworfen hat. (2) Vereine im Sinne dieses Gesetzessind nicht 1. politische Parteien im Sinne des Artikels 21 des Grundgesetzes, 2. Fraktionen des Deutschen Bundestages und der Parlamente der Länder. 'Zweiter Abschnitt Verbot von Vereinen 3 Verbot (1) Ein Verein darf erst dann als verboten (Artikel 9 Abs. 2 des Grundgesetzes) behandelt werden, wenn durch Verfügung der Verbotsbehörde festgestell ist, dass seine Zwecke oder seine Tätigkeit den Strafgesetzen zuwiderlaufen oderdass ersich gegen die verfassungsmäßige 'Ordnung oder den Gedanken der Völkerverständigung richtet; in der Ei)
  • Kommission kann dem Landesbeauftragten für den Datenschutz undfür das Recht auf Akteneinsicht Gelegenheitzur StelIungnahmein Fragen des Datenschutzes geben
  • Innern diese unverzüglich zu veranlassen.Betroffenen Personen steht nachträglich der Rechtsweg offen
Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2009. men Ihrer Tätigkeit in der Kommission bekanntgeworden sind. Dies it auch für die Zeit nach ihrem Ausscheiden aus der Kommission. (6) Die Mitglieder der Kommission und ihre Vertreter erhalten eine Entschädigung für Aufwand, die vom Präsidium des Landtages festgesetzt wird. Daneben werden als Kosten für Reisen die notwendigen Fahrtkosten nach den für Landesbeamte der Besoldungsgruppe A 15 geltenden Bestimmungen erstattet (A) Der G10-Kommission ist die für die Erfüllungihrer Aufgaben notwendi'ge Personalund Sachausstattung zur Verfügung zu stellen. 3 berprüfung angeordneter Beschränkungsmaßnahmen (1) Das Ministerium des Innern unterrichtet unverzüglich die G 10-Kommission über die von ihm angeordneten Beschränkungsmaßnahmen vor deren Vollzug. Bei Gefahr im Verzuge kannes den Vollzug der Be'schränkungsmaßnahmebereits vor der Unterrichtung der Kommission anordnen; die Unterrichtung hat dann unverzüglich, spätestens jedoch eine Woche nach der Anordnungzu erfolgen. Die Kommission entscheldet von Amts wegen oder aufgrund von Beschwerden überdie Zulässigkeit und Notwendigkeit von Beschränkungsmaßnahmen. Anordnungen, die die Kommission für unzulässig odernicht notwendig erklärt, hat das Ministerium des Innern unverzüglich aufzuheben. Die Kontrollbefugnis der Kommissionerstreckt sich aufdie gesamte Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der nach dem Artikel 10-Gesetz erlangten personenbezo'genen Daten. Die Kommission kann dem Landesbeauftragten für den Datenschutz undfür das Recht auf Akteneinsicht Gelegenheitzur StelIungnahmein Fragen des Datenschutzes geben. (2) Das Ministenum des Innen unterrichtet nach Einstellung einer Beschränkungsmaßnahme in der nächsten Sitzung, spätestens innerhalb vondrei Monaten, die Kommission über das Ergebnis der Maßnahme und die vonihm nach $ 12 Abs.1 des Artikel 10-Gesetzes vorgenommene Mitteilung an betroffene Personen oder über die Gründe,die einer Mitteilung entgegenstehen, Kann zum Zeitpunkt der Einstellung noch nicht abschließend über die Mitteilung entschieden werden, unterrichtet es die Kommission auf Ihr Verlangen weiterhin, spätestensalle drei 'Jahre. Hält die Kommission eine Mitteilung an die betroffene Person für 'geboten, hat das Ministerium des Innern diese unverzüglich zu veranlassen.Betroffenen Personen steht nachträglich der Rechtsweg offen. 3
  • sonstise orsannsanionen OHNE VERLAGE UND VERTRIEBSDIENSTE Entwicklung der rechtsextremistischen Publizistik von 1969--1980 %, 120 250 zuuooo
IN8AHO3ILYVSN0Z 40000 35000 30.000 MDEZITAGLHIERDL so 24500 25000 21500 21200 20300 jös66 "0 20000 18 200 17800 17600 17300 = 15000 10000 sooo 1969 1970 1971 1972 1973 1974 1975 1976 1977 1978 1979 1980 EZZAarionauoemokeAren" UI sonstise orsannsanionen OHNE VERLAGE UND VERTRIEBSDIENSTE Entwicklung der rechtsextremistischen Publizistik von 1969--1980 %, 120 250 zuuooo 228 100 u,Ye, so Ay 10 ES z0ss0o 204700 207500 mo 196700 = WTIDOUCARHNENSFLEAIGTNHCDÖE 200 189000 08 178300 10 on 159700 "5 2 50 3 70% 2 s& 100 (r) 5 soz 1} so 30 1969 1970 1971 1972 1973 1974 1975 1976 1977 1978 1979 1980 I iräheiser verinee -- PZArvsuemnonen 0e [_]eustikamonen
  • Vereinigungen nach ihrem politisch-ideologischen Standort Nationalität orthodox"NeueLinke" RechtsInskommunist. u. Sozialextrem. u. gesamt revolutionärextrem nationalist. nationalist
Periodische Publikationen ausländischer Extremistengruppen und der von ihnen beeinflußten Vereinigungen Nationalität Gesamtzahl der Periodika davon im Bundesgebiet gedruckt 1978 1979 1980 1978 1979 1980 Ostemigration 1 1 1 d J - Jugoslawien 24 25 26 11 9 8 Spanien 7 6 6 - 1 1 Portugal 5 5 5 u 1 = Italien 12 11 11 3 3 Griechenland 14 10 17 1 - 5 Türkei 31 40 35 20 18 3 Iran 31 30 21 7 7 = arab. Staaten 11 14 14 2 2 1 sonst. Staaten 12 17 20 4 5 1 Multinationale 1 - - 1 - = Insgesamt: 149 159 156 50 47 19 Nur noch 19 dieser Schriften wurden im Bundesgebiet gedruckt (1980: 47). Insbesondere im türkischen und iranischen Bereich war die Herstellung dieser Publikationen in der Bundesrepublik Deutschland rückläufig. Periodische Publikationen ausländischer Extremistengruppen und der von ihnen beeinflußten Vereinigungen nach ihrem politisch-ideologischen Standort Nationalität orthodox"NeueLinke" RechtsInskommunist. u. Sozialextrem. u. gesamt revolutionärextrem nationalist. nationalist. 1979 1980 1979 1980 1979 1980 1979 1980 Ostemigration - - - - 1 1 3 1 Jugoslawien - = - 1 25 25 25 26 Spanien 2 2 4 4 = -- 6 6 Portugal 2 2 3 3 - - 5 5 Italien 4 4 4 4 3 3 1 11 Griechenland Zi 12 3 3 _ 2 10 17 Türkei 17 1314 17 9 s5s 0 3 Iran 4 4 26 15 - 2 90 2 arab. Staaten 1 1183 13 @ - 14 14 sonst. Staaten 6 TH 13 = = I 2 Multinationale = > = " S - - - Insgesamt: 43 45 78 73 38 38 159 156 Ausländische Extremisten agitierten außerdem mit Flugschriften, Broschüren und sonstigem Propagandamaterial. 141
  • VOLKSHERRnun Volkssozialistische Bewegung: Deutschlands (VSBD/PdA) ir fordern: Trmpmdrier aktenkundige Rechtsradiale, Br. Revisiondes /olksverhetzer, Gesinnungstät undVSBD.Vorsizende irnberoer ac! r FRIEDHELM BUSSE
Agitation neonazistischer Gruppen MICHAEL KÜHNEN IST 'neSobstbestimmung KEIN TERRORIST an, FIRE DIE ANS IN =IMACHT WEITER öZ et Sun ANRA| R E & & IBEITERFRONT I HATIOHELREVOLUTIONÄRE SREER DENDERBTISCHEN IZEISTRAT -- inderZeltevon ERAREIDARANOILRudolitiess aRE VOLKSHERRnun Volkssozialistische Bewegung: Deutschlands (VSBD/PdA) ir fordern: Trmpmdrier aktenkundige Rechtsradiale, Br. Revisiondes /olksverhetzer, Gesinnungstät undVSBD.Vorsizende irnberoer ac! r FRIEDHELM BUSSE ee x "Deutschland, Kolonie der Siege r - oder freie SErubiRe Asantred WMocder u ÜRHLOFRLOBENPRIOR? (c) Schloss jetzt mit dem Terrar (c)Schloss mit derRulmordkempapnel E sit der Teiomph der vollkommenen Heschelel Lasst Hess frei!
  • Militanz und kriminelle Energie dieser Kreise. 1980 wurden bei Rechtsextremisten, hauptsächlich bei Neonazis, sichergestellt: Etwa 4 kg Sprengstoff, 134 Handgranaten
1. Militante neonazistische Aktivitäten Unter den 1 800 erkannten Neonazis haben sich ungefähr 150 bereits an Gewalttaten beteiligt oder Gewalt angedroht, geplant oder sind im Besitz von Waffen und Sprengstoff. Die vielen Funde von Sprengstoff, Waffen und Munition anläßlich von Hausdurchsuchungen bei neonazistischen Verdachtspersonen dokumentieren -- wie in den Vorjahren -- die Militanz und kriminelle Energie dieser Kreise. 1980 wurden bei Rechtsextremisten, hauptsächlich bei Neonazis, sichergestellt: Etwa 4 kg Sprengstoff, 134 Handgranaten und Sprengkörper, 10 automatische Schußwaffen, 55 Gewehre, 51 Faustfeuerwaffen, 85 sonstige Schußwaffen, 315 Hiebund Stichwaffen, rund 21 000 Schuß scharfe Munition und rund 2 500 Schuß Übunggs-, Platzund Reizstoffmunition. 2. Neonazistische Gruppen Mit Ausnahme paramilitärisch gegliederter sogenannter Wehrsportgruppen weisen neonazistische Gruppierungen regelmäßig keine organisatorischen Strukturen auf. Sie wollen teilweise die Öffentlichkeit provozieren, teilweise in engem Kontakt mit ausländischen Neonazis und Neofaschisten inhaftierte Gesinnungsgenossen betreuen (z.B. "Hilfsorganisation für nationale politische Gefangene und deren Angehörige e. V." -- HNG) und zum Teil neonazistisches, insbesondere antisemitisches Propagandamaterial aus dem Ausland verbreiten (z. B. "NSDAP/Auslandsund Aufbauorganisation' -- NSDAP-AO). Die den erkannten 22 neonazistischen Gruppen zuzurechnenden 1200 Personen (einschließlich der 400 erkannten finanziellen Unterstützer) sind häufig nicht nur einer Gruppe zuzuordnen. Im Regelfall wirken Neonazis in mehreren Gruppen mit, was im übrigen auch die innere Verflochtenheit des Neonazismus dokumentiert. 2.1 Durch die spektakuläre Anschlagserie der "Deutschen Aktionsgruppen" (DA) kam der "Deutschen Bürgerinitiative" (DBl), die den propagandistischen Nährboden für diesen terroristischer Straftaten verdächtigen Kreis um Roeder abgab, im Berichtsjahr eine besondere Bedeutung zu. Während dessen Ehefrau Gertraud 'Roeder (41) in Abwesenheit ihres Mannes die seit Jahren üblichen "Freundestreffen" auf dem "Reichshof" im Knüll fortführte, unterhielt und unterhält Roedereinen umfangreichen Schriftverkehr. Sein neonazistisches Blatt "Europäische Freiheitsbewegung" erschien auch weiterhin. Bei Hausdurchsuchungen konnten die Namen vieler Spender zugunsten der DBI festgestellt werden, die von Sommer 1979 bis Sommer 1980 insgesamt rund DM 84 000,-auf die Konten der DBI überwiesen haben. Unter ihnen befinden sich auffällig viele Rentner und Pensionäre (45% der Einzahler). Rund 12% der Spender wohnen im Ausland (u.a. in Nordund Südamerika und Südafrika). 2.2 Die "Deutschen Aktionsgruppen" waren ein Aktionszirkel im Randbereich der von Roeder bis zu seiner Flucht geleiteten und dann vom Ausland her gesteuerten neonazistischen DBl, die Gewalt offen propagierte. Solche aus dem Untergrund wirkenden Kader -- das scheint für den neonazistischen Bereich typisch -- bilden sich am Rande offen arbeitender neonazistischer Gruppen und sind mit diesen personell nur teilweise identisch. Mit dem Namen "Deutsche Aktionsgruppen" sollte offenbar von der DBI abgelenkt werden, damit diese weiterhin möglichst 23
  • StGB verhängten Freiheitsstrafen zwischen vier und elf Jahren sind rechtskraftig geworden. Nachdem im März auch der Stellvertreter Kühnens, der Notargehilfe
1980 hervor. Neben ihrem eigentlichen Aktionsfeld München gründete die VSBD/ PdA im Februar in Frankfurt/M. den Landesverband Hessen, der schon bald zum Ausgangspunkt von militanten Handlungen, insbesondere von Schlägereien, wurde. Die militante Frankfurter VSBD/PdA-Gruppe lieferte offenbar die geistige Grundlage für die Aktivitäten Schuberts, der am 24. Dezember zwei Schweizer Grenzbeamte tötete. Schubert war Anfang 1980 als aggressiver Aktivist dieses Naznkreises hervorgetreten. Koch und Schubert machen deutlich, wie verflochten dne neonazistische Szene der VSBD/PdA und der HNG in Frankfurt/M. ist. 2.6 Zugenommen haben 1980 auch die neonazistischen Aktivitäten der "Natnonalrevolutionären Arbeiterfront" (NRAF) des Dieter Stockmeier (26) aus Bremen mit Flugschriften und öffentlichen Auftritten im Rahmen einer von ihr in Bremen initiierten Aktnon "Volksbewegung gegen Überfremdung'. In Flugblättern wurden die Ausländer der Bildung "krimineller Straßenbanden" bezichtigt, "die bisher tausende von Deutschen ermordet, beraubt und vergewaltigt haben". 2.7 Die "NSDAP-Auslandsund Aufbauorganisation" (NSDAP-AO) besteht im Bundesgebiet aus einigen lose miteinander in Verbindung stehenden Stützpunkten und Verteilerzellen von NS-Propagandamaterial. Nach zahlreichen Exekutivmaßnahmen ist sie in ihrem Zerfallprozeß weiter fortgeschritten. Gegen ihren ehemaligen "Gaubeauftragten" Paul Offe (56) und vier weitere Neonazis wurde auf Grund einiger im Jahre 1977 durchgeführter und geplanter Sprengstoffanschläge ein Strafverfahren wegen Bildung einer terroristischen Vereinigung eingeleitet.5) Gary Rex Lauck (27), der als Propagandaleiter der NSDAP-AO auftretende USAmerikaner aus Lincoln in Nebraska, versendet seine antisemitische und Gewalt propagierende Zeitung "NS-Kampfruf' und weiteres Flugblattmaterial nach Deutschland. Vereinzelt existieren auch Zellen der NSDAP-AO in Belgien, Frankreich und Großbritannien. Im "NS-Kampfruf" hieß es: "Wir haben kein Reformwerk, sondern ein politisches Vernichtungswerk begonnen. Unser erklärtes Ziel ist nicht die Beseitigung eines Regimes, sondern die Liquidierung des Systems". Jetzt gelte es "die Faust zu bandagieren, um sie dem Gegner ins Gesicht zu schlagen ... Wir sind die Vollstrecker des Testaments unseres Führers ... Es lebe der Führer ..., der größte Sohn unseres Volkes, der Retter und Besieger aller Feinde ... Sieg Heil!" Fundstellen: "NS-Kampfruf" Jan./Febr. 80, S.4 und 6; Mai/Juni 80, S. 2. 2.8 Die 1979 von dem Oberlandesgericht Celle im "Bückeburger Prozeß" u.a. gegen Aktivisten der "Aktionsfront Nationaler Sozialisten" (ANS) um den ehemaligen Bundeswehrleutnant Michael Kühnen nach $$ 129 bzw. 129 a StGB verhängten Freiheitsstrafen zwischen vier und elf Jahren sind rechtskraftig geworden. Nachdem im März auch der Stellvertreter Kühnens, der Notargehilfe Christian Worch (24) verhaftet wurde, sind die ANS-Aktionen 1980 fast völlig zum Erliegen gekommen. Von dem früheren ANS-Kreis ist nur noch der Journalist Edgar Geiss (51) aus Stade aktiv. Er tritt mit seinen Flugblättern unter der Bezeichnung "Bürgerinitative gegen Kriegsschuld und antideutsche Greuellügen" auf. (r)) Anmerkung: Otte wurde am 19. 2. 1981 vom OLG Celle zu 5 Jahren und 6 Monaten Freiheitsentzug verurteilt, 28
  • Vorjahren wiederum zahlreiche Zeitlager mit ausländischer rechtsextremistischer Beteiligung durchführte. Ein Zeltlager der WJ in Kärnten wurde am 18. Juli
Entsprechend dem Mitgliederzuwachs vergrößerte sich auch die Wochenauflage des DVU-Organs "Deutscher Anzeiger" (DA) um mehr als das Doppelte auf über 20.000 Exemplare. In den Zahlen sind Spitzenauflagen aus besonderem Anlaß nicht enthalten. Im übrigen sind viele Seiten des DA deckungsgleich mit der DNZ. 2.2 "Aktionsgemeinschaften" der DVU Die am 1. Dezember 1979 gegründete "Volksbewegung für Generalamnestie" (VOGA) und die am 28. November 1980 in den "national-freiheitlichen" Blättern erstmals propagierte "Initiative für Ausländerbegrenzung? (I. f. A.) wurden von Dr. Frey als sogenannte "Aktionsgemeinschaften" der DVU geschaffen Offenbar will er mit ihnen in kleinen Teilen der Bevölkerung feststellbare Vorbehalte gegen Ausländer und vereinzelte Forderungen nach Generalamnestie aktivieren und für sich nutzen. Die VOGA-Initiative brachte Dr. Frey bereits einige tausend Mitglieder. Nachdem die NPD erklärt hatte, mit ihren restriktiven Ausländerparolen politische Erfolge erzielt zu haben, veranlaßte Dr. Frey die Gründung der I.f. A., die die "Eindämmung des Scheinasylantentums" und die "Beschränkung des Ausländeranteils" propagiert. Am 6. September setzte Dr. Frey in Düsseldorf auch die Umbildung der AKON, einer 1962 als "Kampfbund" gegen die Anerkennung der Oder-Neiße-Linie als Westgrenze Polens gegründeten Organisation, durch, die mnt ihrer Umwandlung in eine "Aktionsgemeinschaft" der DVU ihre Selbständigkeit eingebüßt hat. 2.3 "Wiking-Jugend" (WJ) Nicht eingegliedert in Dr. Freys DVU ist die den "germanischen Rassegedanken" propagierende, etwa 400 Mitglieder umfassende WJ, die wie in den Vorjahren wiederum zahlreiche Zeitlager mit ausländischer rechtsextremistischer Beteiligung durchführte. Ein Zeltlager der WJ in Kärnten wurde am 18. Juli von den österreichischen Behörden aufgelöst. Gegen den Bundesführer Wolfgang Nahrath (51) aus Stolberg und zwei seiner Funktionäre wurden Aufenthaltsverbote für Österreich ausgesprochen. Der Gauführer Berlin der WJ, Ralf Ollmann (25), erzeugte mit seiner im Stile des Nationalsozialismus gehaltenen Kampf-Schrift "Sturmjugend* so starke Proteste aus der Elternschaft der "Wikinger", daß Nahrath im April den Gau Berlin auflösen und Ollmann absetzen mußte. Auch andernorts wurden neonazistische Tendenzen in der WJ erkennbar. 3. "National-freiheitliche" Agitation DNZ und DA geben vor, die Wahrheit zu verkünden, die andere verschwiegen. Sie diffamieren demokratische Politiker, wobei Politiker der SPD ein bevorzugtes Angriffsziel sind. 3.1 Dr. Freys Blätter behaupten, "die Überfremdung durch vier Millionen Ausländer bedrohe die biologische Substanz unseres Volkes". Unser Land werde zum "Schmelztiegel für alle möglichen Völkerschaften". Es müsse "die Unterschiedlichkeit der natürlichen Ordnung respektiert" werden. Die pluralistische Gesellschaft habe Volk und Vaterland verdrängt. Fundstellen: DA 6/80 S. 1; 19/80, S. 7; 29/80, S.4. 36
  • Strafgesetzbuches), 2.Strafiaten der Gefährdung des demokratischen Rechtsstaates (8884 bis 86, 87bis 89 des Sirafgesetzbuches
Gesetzestexte werden, für die innerhalb der letzten fünf Jahre bereits eine gleichoder höherwertige Sicherheitsüberprüfung nach Bundesoder Landesrecht durchgeführt wordenist, soll voneiner emeuten Sicherheitsüberprüfungabgesehen werden. 'Abschnitt 2 Beschränkungen in Einzelfällen 3 Voraussetzungen (1) Beschränkungen nach $1 Abs.1 Nr.1 dürfen unter den dort bezeichneten Vorausselzungen angeordnet werden, wenn tatsächliche Anhaltspunkte für den Verdacht bestehen, dass jemand 1.Straftaten des Friedensverrats oder des Hochverrats ($$80 bis 83 des Strafgesetzbuches), 2.Strafiaten der Gefährdung des demokratischen Rechtsstaates (8884 bis 86, 87bis 89 des Sirafgesetzbuches, $20 Abs. 1 Nr. 1 bis 4.des Vereinsgeseizes), 3. Straftaten des Landesverrats und der Gefährdung der äußeren Sicherheit ($$94 bis 96, 97 bis 1003 des Strafgesetzbuches), 4.Straftaten gegen die Landesverteidigung (88 109e bis 109g des Strafgesetzbuches), 5.Straftaten gegen die Sicherheit der in der Bundesrepublik Deutschlandstationerten Truppen der nichtdeutschen Vertragsstaaten des Nordatlantikvertrages (8587, 89, %4 bis 96, 98 bis 100,109e bis 1099 des Strafgesetzbuchesin Verbindung mit $1 des NATO-Truppen-Schutzgesetzes, 6, Straftaten nach a)den $$ 129a und 130 desStrafgesetzbuches sowie b)den $$ 211, 212, 2392, 239, 306 bis 306 c, 308 Abs. 1 bis 3, 8315 Abs. 3, $316b Abs 3 und $ 316c Abs. 1 und 3.des Strafgesetzbuches, soweit diese sich gegendie freiheiliche demokratische Grundordnung, den Bestand oder die Sicherheit des Bundes odereines Landesrichten, oder 7.Straftaten nach $ 95 Abs. 1 Nr. 8 des Aufenthaltsgesetzes plant, begeht oder begangen hat. Gleiches gil, wenn tatsächliche Anhaltspunkte für den Verdacht bestehen, dass jemand Miiglied einer 32
  • geregelt. (8) Die Verfassungsschutzbehörden sind an die allgemeinen Rechtsvorschriften gebunden(Artikel 20 des Grundgesetzes). 4 Begriffsbestimmungen (1) Im Sinne dieses
Gesetzestexte 1. Bestrebungen, die gegen die freiheitliche demokratische Grund'ordnung, den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder enes Landes gerichtet sind oder eine ungesetzliche Beeinträchtigung der 'Amtsführung der Verfassungsorgane des Bundes oder eines: Landes oderihrer Mitglieder zum Ziele haben, 2. sicherheitsgefährdende oder geheimdienstliche Tätigkeiten im Geltungsbereich dieses Gesetzes für eine fremde Macht, 3 Bestrebungenim Geltungsbereich dieses Gesetzes, die durch Anwendung von Gewalt oder daraufgerichtete Vorbereitungshandlun'gen auswärtige Belangeder Bundesrepublik Deutschland gefährden, 4. Bestrebungen im Geltungsbereich dieses Gesetzes, die gegen den 'Gedanken der Völkerverständigung (Artikel 9 Abs. 2 des Grundgesetzes), insbesondere gegen das friedliche Zusammenleben der Völker (Artikel 26 Abs. 1 des Grundgesetzes) gerichtet sind, (2) Die Verfassungsschutzbehörden des Bundesund der Länder wirkenmit 1. bei der Sicherheitsüberprüfung von Personen, denen im öffentlichen Interesse geheimhaltungsbedürflige Tatsachen, Gegenstände oder Erkenntnisse anvertraut werden, die Zugang dazu erhalten sollen 'oderihn sich verschaffen können, 2. bei der Sicherheitsüberprüfung von Personen, die an sicherheitsempfindlichen Stellen von lebensoder verteidigungswichtigen Einrichtungen beschäftigt sind oder werden sollen, 3. bei technischen Sicherheitsmaßnahmen zum Schutz von im öffentlichen Interesse geheimhaltungsbedürftigen Tatsachen, Gegenstän'den oderErkenntnissen gegen die Kenntnisnahme durch Unbefugte, 4. beider Überprüfung von Personenin sonstigen gesetzlich bestimmtenFällen. Die Befugnissedes Bundesamles für Verfassungsschulz bei der Mitwirkung nach Satz 1 Nr. 1, 2 und 4 sind im Sicherheitsüberprüfungsgesetz vom 20. April 1994 (BGBl. |S. 867) geregelt. (8) Die Verfassungsschutzbehörden sind an die allgemeinen Rechtsvorschriften gebunden(Artikel 20 des Grundgesetzes). 4 Begriffsbestimmungen (1) Im Sinne dieses Gesetzes sind 30
  • Schweiz. Christophersen vertrieb die volksverhetzende Schrift des rechtsextremistischen Schweizer Gaston Armand Amaudruz (60) "Ist Rassenbewußtsein verwerflich
"Hilfsgemeinschaft für nationale politische Gefangene und deren Angehörige e. V." (HNG) zu dieser französischen Organisation. Hinzu kam, daß die F.A.N.E. flüchtigen deutschen Neonazis Unterschlupf gewährte. Von den französischen Behörden wurden Angehörige dieser Organisation terroristischer Anschläge verdächtigt. Der F.A.N.E.-Leiter Marc Frederiksen (44) wurde im Oktober wegen rassenhetzerischer Veröffentlichungen im F.A.N.E.-Organ "Notre Europe" zu 18 Monaten Gefängnis verurteilt. Durch Beschluß des französischen Ministerrates wurde die F.A.N.E. im September verboten. Kurz vorher hatten Funktionäre der F.A.N.E. die "Faisceaux Nationalistes Europ&ens" gegründet, die die Ziele der verbotenen Organisation weiterverfolgt. 2. Kontaktstellen in der Schweiz Die Morde an den beiden Schweizer Beamten im Aargau am 24. Dezember offenbarten, daß der Täter Schubert und seine politischen Freunde Beziehungen zu Waffenlieferanten in der Schweiz unterhielten, die zumindest z. T. der neonazistischen Szene zuzurechnen sind. Schubert und Wolfgang Koch, der 2. Vorsitzende der HNG, waren wiederholt zusammen in Frankreich, Spanien und der Schweiz. Auch Roeder ("Deutsche Bürgerinitiative -- BDI) und Christophersen ("Bürgerund Bauerninitiative" -- BBl) haben Verbindungen in die Schweiz. Christophersen vertrieb die volksverhetzende Schrift des rechtsextremistischen Schweizer Gaston Armand Amaudruz (60) "Ist Rassenbewußtsein verwerflich?", die im Mai von deutschen Gerichten beschlagnahmt und im Oktober eingezogen wurde. 'Amaudruz vertrieb die in der Bundesrepublik Deutschland der Einziehung unterliegende Schrift Christophersens "Die Auschwitz-Lüge*. 3. "British Movement" (BM) und "Column 88" (C 88) Internationale Treffen vertieften die Zusammenarbeit zwischen deutschen Neonazis und Vertretern des rieonazistischen BM des Briten Michael Mc Laughlin (38). Dieser steuerte den Vertrieb der auch 1980 in der Bundesrepublik Deutschland verbreiteten Neuausgabe des historischen "Völkischen Beobachters", hinter dem auch deutsche Neonazis stehen. Gedruckt wurde die Zeitung im neonazistischen Verlag "Historical Review Press" des Alan Hancock in Brighton. Die Druckerei wurde am 5. November Opfer eines Brandbombenanschlages. Im Oktober wurden in Großbritannien hergestellte "NSDAP*-Briefe in Deutschland verbreitet, die denjenigen Terror androhen, die es wagten, "junge Kämpfer zu terrorisieren". Kontakte bestanden auch zur neonazistischen Kampfgruppe C88, die sich wiederum zu einem Briefpombenanschlag bekannte, dem ein jüdischer Unterhausabgeordneter gerade noch entging. 4. "Viaamse Militante Orde" (VMO) Neben den deutschen Gruppierungen VSBD/PdA und HNG sowie der britischen Organisation BM unterstützte der belgische VMO die Koordinierungsbestrebungen der französischen F.A.N.E./F.N.E. nachhaltig. Wie jedes Jahr richtete der VMO unter Armand Albert Eriksson (49) das internationale Neonazitreffen am Rande des "ljzerbedevaart", dem flämischen Volkstumstreffen in Diksmuide aus. Der VMO führte auch 1980 paramilitärische Übungen im Stile der Wehrsportgruppen durch. 4
  • Ernst Christoph Zündel (41) aus Toronto, der mit der rechtsextremistischen kanadischen "Western Guard Party' zusammenarbeitet, das in seinem "Samisdat-Publishers
5. Propagandazentren in Nordamerika Neonazis in den USA und in Kanada nehmen ihren deutschen Gesinnungsgenossen seit Jahren das Risiko strafrechtlicher Verfolgung ab, indem sie für diese in großen Mengen Propagandamaterial herstellen und z. T. auch vertreiben. 5.1 Der Propagandist der "National Socialist Party of Amerika", Gary Rex Lauck (27), versorgt die NSDAP-AO-Zellen in der Bundesrepublik Deutschland mit seinen antisemitischen und gewaltorientierten Blättern, Plakaten und Klebezetteln (vgl. oben II. 2.7). Der unter dem Pseudonym "Werdorf" in dem Lauck'schen "NS-Kampfruf" schreibende Neonazi Klaus-Ludwig Uhl (23) fordert "Widerstand um jeden Preis, in jeder Form" (Jan./Febr. 80, S. 6). Uhl hält sich seit geraumer Zeit bei Gesinnungsgenossen in Paris auf, um sich der deutschen Strafverfolgung zu entziehen. 5.2 Der Deutsch-Amerikaner George P. Dietz (52) aus Reedy in Westvirginia, der vorgibt, eine "White Power Movement" hinter sich zu haben, versorgte auch 1980 deutsche Neonazis mit Material seines Verlages "White Power Publications", insbesondere seit Januar mit der nach dem Muster der ehemaligen NS-Schulungsbrnefe hergestellten Zweimonatsschrift "Der Schulungsbrief". In dieser Schrift kommen auch deutsche Neonazis zu Wort, so z.B. Roeder aus der Untersuchungshaft mit einem Aufruf zum Weitermachen. Dietz benutzt wie Lauck ein konspiratives Kennummernverfahren, um Adressatenund Absendernamen zu decken. 5.3 In ähnlicher Weise verbreitet der Deutsch-Kanadner Ernst Christoph Zündel (41) aus Toronto, der mit der rechtsextremistischen kanadischen "Western Guard Party' zusammenarbeitet, das in seinem "Samisdat-Publishers Ltd"-Verlag hergestellte rassistische Propagandamaterial in deutschsprachigen Ländern. Sowohl gegen Lauck als auch gegen Dietz und Zündel wird in Deutschland wegen der neonazistischen Propagandamaterialeinschleusung ermittelt. Im Zuge dieser Verfahren wurden bei Zünde/ Kontounterlagen beschlagnahmt, aus denen sich für die Jahre 1979/1980 ein Guthaben von rund DM 100000,-ergibt. 6. "Ku-Klux-Klan"-Initiativen Zwei der in letzter Zeit in den USA insbesondere durch gewalttätige Aktionen gegen Farbige hervorgetretenen Gruppen des Ku-Klux-Klan, die "Knights of the Ku-Klux-Klan" (Publikationsorgan: "The Crusader" und die Gruppe "Invisible Empire -- Knights of the Ku-Klux-Klan* (Publikationsorgan: "The Klansmen'), versuchten seit Mitte des Jahres, auch in der Bundesrepublik Deutschland Gruppen mit deutscher Beteiligung zu gründen. So wurde von einem 19jährigen Schüler durch ein Mainzer "Informationsbüro des Ku-Klux-Klan in Deutschland" Werbematerial für die beiden miteinander konkurrierenden Gruppen im Raum Wiesbaden -- Mainz und in der Eifel versandt und Treffen durchgeführt. Gleichzeitig versandte dieser Schüler auch Propagandaschriften einer Gruppierung, die sich "Local Klans dens forming, Rheinland-Pfalz rescue service, Speicher/Eifel" nennt und offenbar zum Teil mit der Organisation "Knights of the Ku-Klux-Klan" identisch ist. Das rassistische Engagement der amerikanischen Ku-Klux-Klan-Gruppen ist bei den sehr mitgliederschwachen Neugründungen auf deutschem Boden bereits deutlich geworden. 42

📬 Newsletter abonnieren

Maximal einmal pro Monat informieren wir über Neuigkeiten bei Verfassungsschutzberichte.de, wie neue Analysen oder neue Berichte.

Kein Spam. Jederzeit abbestellbar.