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"links or rechts" in den Verfassungsschutz Trends
  • miteinander verflochten, daß die Bereiche "Spionageabwehr" und "Linksextremismus" der Verfassungsschutzbehörden auf Koordination nicht verzichten können. Zu den bekanntesten Mitteln
günstige Bedingungen für einen Umsturz zu schaffen. Sie wird nicht nur von den Nachrichtendiensten des Ostblocks, sondern auch von sowjetisch gesteuerten Tarnorganisationen, den sog. Frontorganisationen123, betrieben. Hierbei leisteten in der Bundesrepublik Deutschland die "Deutsche Kommunistische Partei" (DKP) und ihr Umfeld beachtliche Unterstützungsarbeit. Grundsätzlich werden keine Mitglieder der DKP für eine Spionagetätigkeit angeworben. Eine Ausnahme bilden ehemalige Mitglieder, die möglicherweise gerade zum Zweck der Spionage aus der Partei ausgetreten sind bzw. "ausgeschlossen" wurden. Subversion und nachrichtendienstliche Aufklärung sind so eng miteinander verflochten, daß die Bereiche "Spionageabwehr" und "Linksextremismus" der Verfassungsschutzbehörden auf Koordination nicht verzichten können. Zu den bekanntesten Mitteln der Subversion zählen die Desinformation und der Einsatz von Einflußagenten. Desinformation ist die subtilste Maßnahme der Geheimdienste des Ostblocks, um die öffentliche Meinung im Westen irrezuführen und die internationalen politischen Beziehungen zu stören. Es handelt sich um das Zuspielen von falschen, unvollständigen, entstellten oder überholten Informationen. Ihr Inhalt wird bestimmt von Lenins Ausspruch "Erzähl ihnen, was sie zu glauben wünschen." Im Gegensatz zur konventionellen Propaganda verschleiert die Desinformation ihre Herkunft und ist grundsätzlich mit geheimdienstlichen Aktionen verbunden. Beabsichtigt ist, die Empfänger zu einem von der politischen Führung des kommunistischen Staates gewünschten Verhalten zu veranlassen. Über eine sogenannte Rücklaufinformationsschiene erfahren die Geheimdienste die Reaktion des Betroffenen auf die entstellte Nachricht und ergänzen ggf. ihre Desinformationsoperation. Einflußagenten haben den Auftrag, unter Ausnutzung ihrer politischen, beruflichen und gesellschaftlichen Stellung die Meinungsund Entscheidungsprozesse der westlichen Demokratien im Sinne der kommunistischen Ideologie und Politik zu beeinflussen. Da sie keine Dokumente entwenden und sich nicht regelmäßig mit ihren Führungsoffizieren treffen, sind sie sehr schwer zu enttarnen. 2. Allgemeiner Überblick Die Bemühungen der Nachrichtendienste der Warschauer-Pakt-Staaten, die Bereiche Politik, Militär, Wirtschaft, Wissenschaft und Forschung in der Bundesrepublik Deutschland auszuspähen, hielten auch im Jahre 1989 an. Jedoch hatte "Frontorganisationen" sind von der Internationalen Abteilung des Zentralkomitees der "Kommunistischen Partei der Sowjetunion" (KPdSU) gelenkte internationale Hilfsorganisationen zur Verwirklichung der Ziele des Kommunismus sowjetischer Prägung. Ihre wahren Anliegen verbergen sie hinter einer Fassade ("front") allgemeingültiger Wertvorstellungen, um von Demokraten anerkannt zu werden. 122
  • Jahren. Das Urteil ist seit dem 27. Oktober 1989 rechtskräftig. Der Ingenieur hatte Güter in den Ostblock geliefert, die nicht
Die östlichen Nachrichtendienste nutzten auch 1989 verwandtschaftliche oder andere enge menschliche Bindungen, wie beabsichtigte Eheschließungen, für ihre Zwecke hemmungslos aus. Allerdings können sie nach Öffnung der Grenzen und Veränderung der Reisebestimmungen gegen Ende des Jahres 1989 bis auf weiteres nicht mehr die Befürchtung der Angesprochenen als Druckmittel einsetzen, die begehrte Einreiseerlaubnis oder Besuchsbzw. Aussiedlungsgenehmigung nicht zu erhalten. 4. Auftragsschwerpunkte In Rheinland-Pfalz wurden 1989 wiederum die militärischen Einrichtungen und Ausrüstungen sowie die Manöver der Streitkräfte der Vereinigten Staaten von Amerika, Frankreichs und der Bundesrepublik Deutschland ausgespäht. Diesem Zweck dienten auch die Aufklärungsfahrten der bei dem Oberbefehlshaber der französischen Streitkräfte akkreditierten sowjetischen Militärmission (SMM) in Baden-Baden. Die Missionsmitglieder, die Angehörige des sowjetischen militärischen Nachrichtendienstes "Hauptverwaltung für Erkundung" (GRU) sind, haben sich insbesondere zu Zeiten der Manöver immer wieder in die für sie gesperrten Gebiete begeben. Daneben waren Firmen verschiedener Industriezweige Ausspähungsbemühungen ausgesetzt. Das Oberlandesgericht Koblenz verurteilte am 12. Oktober 1989 einen Ingenieur wegen geheimdienstlicher Agententätigkeit in Tateinheit mit Betrug zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren. Das Urteil ist seit dem 27. Oktober 1989 rechtskräftig. Der Ingenieur hatte Güter in den Ostblock geliefert, die nicht in die RGWStaaten ausgeführt werden dürfen.127 5. Führung von Agenten Die Aktivitäten der Nachrichtendienste der Warschauer-Pakt-Staaten erfordern ein funktionierendes Kommunikationssystem zwischen Führungsstelle und Agenten. Eine wichtige Rolle spielen z.B. der Treff28 zwischen Agent und Führungsoffizier bzw. Instrukteur, der aus Sicherheitsgründen zumeist im Ostblock oder im neutralen Ausland stattfindet, und der Nachrichtentransport durch die Post an Deckadressen im kommunistischen Machtbereich oder mit Hilfe von Kurieren, die "Tote Briefkästen"129 aufsuchen, entleeren und mit für den Agenten bestimmten Informationen versehen. Vgl. Seite 123 Fußnote 125. Konspirative Zusammenkunft in Hotels, Lokalen oder dafür eigens angemieteten konspirativen Wohnungen. Verstecke für nachrichtendienstliches Material. 125
  • einer Freiheitsstrafe von drei Jahren verurteilt. Das Urteil ist rechtskräftig. Fall 3: Werbungsversuch anläßlich einer Besuchsreise: Der Pole K. hatte
Berichterstattung offensichtlich nicht zufrieden war, wurde er 1985 zu einem Treff im Bundesgebiet aufgefordert. Ein bisher unbekannter KGB-Mitarbeiter gab P. dabei neue Aufträge und forderte eine vermehrte Berichterstattung. Dem kam P. jedoch bis zu seiner vorläufigen Festnahme nicht mehr nach. Er legte im Rahmen des Ermittlungsverfahrens ein umfassendes Geständnis ab. Fall 2: Illegaler Technologietransfer: Der 45jährige Ingenieur U. aus Rheinland-Pfalz lernte 1983 den österreichischen Geschäftsmann F. kennen, der in bedeutendem Umfang am Transfergeschäft von modernster Technologie, vor allem elektronischer Geräte, hauptsächlich in die DDR beteiligt war. F. teilte U. bald mit, daß er über gute Kontakte zu Ostblockländern verfüge. Er habe Interesse an "geheim" eingestuften Dingen jeder Art, insbesondere aus dem militärischen Bereich sowie an High-TechWare westlicher Industrienationen, die nicht in die RGW-Staaten ausgeführt werden dürfe. In der Folgezeit erhielt U. Bestellisten für Computeranlagen und -bauteile, die dem Ausfuhrverbot unterliegen, wobei auf einer der Listen als Empfänger UdSSR vermerkt war. F. erkundigte sich bei U. des weiteren konkret nach Möglichkeiten der Beschaffung von Unterlagen über Panzerabwehrraketen sowie den Kampfpanzer Leopard II und das NATO-Frühwarnsystem AWACS. Er riet U. deshalb, Kontakte zu Angehörigen der in der Bundesrepublik Deutschland stationierten US-Streitkräfte aufzunehmen. Im Rahmen der weiteren Gestaltung der beiderseitigen Beziehungen bestand F. auf konspirativen Verhaltensformen. U. ging davon aus, daß F. für östliche Geheimdienste tätig war. Er lieferte Hardware im Werte von mehreren 100.000 DM, wobei er in einem Fall betrügerische Methoden bei der Beschaffung anwandte. U. wurde wegen geheimdienstlicher Agententätigkeit in Tateinheit mit Betrug zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren verurteilt. Das Urteil ist rechtskräftig. Fall 3: Werbungsversuch anläßlich einer Besuchsreise: Der Pole K. hatte einen Reisepaß beantragt, um eine Westreise durchführen zu können. Zwei Tage, nachdem er den Paß erhalten hatte, wurde er von Sicherheitsbeamten zu Hause abgeholt und zur Milizkommandantur seines Heimatortes gebracht. Dort wartete ein Angehöriger des zivilen polnischen Nachrichtendienstes (SB)133 auf ihn, der sich auch als solcher vorstellte. Er drohte mit der Einziehung des Passes, falls K. nicht bereit sein sollte, für den Nachrichtendienst zu arbeiten. K. sollte Informationen über Exilpolen und Aussiedler in der Bundesrepublik Deutschland sammeln. "Sicherheitsdienst" (SB). 127
  • Behörden und das Bundesamt für Verfassungsschutz leisten sich gegenseitig Rechtsund Amtshilfe (Artikel 35 GG). SS4 (1) Das Bundesamt für Verfassungsschutz
1. Bestrebungen, die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung, den Bestand und die Sicherheit des Bundes oder eines Landes gerichtet sind oder eine ungesetzliche Beeinträchtigung der Amtsführung von Mitgliedern verfassungsmäßiger Organe des Bundes oder eines Landes zum Ziele haben, 2. sicherheitsgefährdende oder geheimdienstliche Tätigkeiten im Geltungsbereich dieses Gesetzes für eine fremde Macht, 3. Bestrebungen im Geltungsbereich dieses Gesetzes, die durch Anwendung von Gewalt oder daraufgerichtete Vorbereitungshandlungen auswärtige Belange der Bundesrepublik Deutschland gefährden. (2) Ferner wirken das Bundesamt für Verfassungsschutz und die nach SS 2 Abs. 2 bestimmten Behörden mit 1. bei der Überprüfung von Personen, denen im öffentlichen Interesse geheimhaltungsbedürftige Tatsachen, Gegenstände oder Erkenntnisse anvertraut werden, die Zugang dazu erhalten sollen oder ihn sich verschaffen können, 2. bei der Überprüfung von Personen, die an sicherheitsempfindlichen Stellen von lebensund verteidigungswichtigen Einrichtungen beschäftigt sind oder werden sollen, 3- bei technischen Sicherheitsmaßnahmen zum Schutz von im öffentlichen Interesse geheimhaltungsbedürftigen Tatsachen, Gegenstände oder Erkenntnissen gegen die Kenntnisnahme durch Unbefugte. (3) Polizeiliche Befugnisse oder Kontrollbefugnisse stehen dem Bundesamt für Verfassungsschutz nicht zu. Zur "Wahrnehmung seiner Aufgaben nach Absatz 1 und Absatz 2 ist es befugt, nachrichtendienstliche Mittel anzuwenden. Das Amt darf einer polizeilichen Dienststelle nicht angegliedert werden. (4) Die Gerichte und Behörden und das Bundesamt für Verfassungsschutz leisten sich gegenseitig Rechtsund Amtshilfe (Artikel 35 GG). SS4 (1) Das Bundesamt für Verfassungsschutz unterrichtet die in jedem Lande gemäß SS 2 Abs. 2 bestimmte Behörde über alle Unterlagen, deren Kenntnis für das Land zum Zwecke des Verfassungsschutzes erforderlich ist. (2) Die in den Ländern bestimmten Behörden unterrichten das Bundesamt über alle Angelegenheiten des Verfassungsschutzes, von denen sie Kenntnis erhalten und die für den Bund, die Länder oder eines von ihnen von Wichtigkeit sind. (3) Ist gemäß SS 2 Abs. 2 eine andere als die Oberste Landesbehörde bestimmt, so ist die Oberste Landesbehörde gleichzeitig zu benachrichten. SS5 (1) Die Bundesregierung kann, wenn ein Angriff auf die verfassungsmäßige Ordnung des Bundes erfolgt, den Obersten Landesbehörden die für die Zusammenarbeit der Länder mit dem Bund auf dem Gebiete des Verfassungsschutzes erforderlichen Weisungen erteilen. (2) Der Bundesminister des Innern kann im Rahmen des SS 3 den nach SS 2 Abs. 2 bestimmten Behörden Weisungen für die Zusammenarbeit in Angelegenheiten des Verfassungsschutzes erteilen. SS 4 Abs. 3 gilt sinngemäß. SS6 Das Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft. 130
  • Aufsicht des Landes unterstehenden juristischen Personen des öffentlichen Rechts und die Gerichte des Landes haben von sich aus dem Verfassungsschutz
  • Aufsicht des Landes unterstehenden juristischen Personen des öffentlichen Rechts Informationen und die Übermittlung von Unterlagen verlangen, soweit gesetzliche Vorschriften nicht
  • Abkommen zwischen den Parteien des Nordatlantikvertrages über die Rechtsstellung ihrer Truppen hinsichtlich der in der Bundesrepublik Deutschland stationierten ausländischen Truppen
(2) Diese Vorschrift findet keine Anwendung in Fällen des SS 4 Abs. 3. SS6 Informationsübermittlung an den Verfassungsschutz (1) Die Behörden des Landes, der Gemeinden, der Gemeindeverbände, der sonstigen der Aufsicht des Landes unterstehenden juristischen Personen des öffentlichen Rechts und die Gerichte des Landes haben von sich aus dem Verfassungsschutz Informationen zu übermitteln, soweit sie nach ihrer Beurteilung zur Aufgabenerfüllung des Verfassungsschutzes nach SS 1 Abs. 1 erforderlich sind. (2) Der Verfassungsschutz kann über alle Angelegenheiten, deren Aufklärung zur Erfüllung seiner Aufgaben erforderlich ist, von den Behörden des Landes, der Gemeinden, der Gemeindeverbände und der sonstigen der Aufsicht des Landes unterstehenden juristischen Personen des öffentlichen Rechts Informationen und die Übermittlung von Unterlagen verlangen, soweit gesetzliche Vorschriften nicht entgegenstehen. (3) Bestehen erst allgemeine, nicht auf konkrete Fälle bezogene Anhaltspunkte nach SS 4 Abs. 1 Nr. 1, kann der Verfassungsschutz personenbezogene Informationen oder Informationsbestände von öffentlichen Stellen verlangen, soweit dies erforderlich ist zur Aufklärung von sicherheitsgefährdenden oder geheimdienstlichen Tätigkeiten für eine fremde Macht oder von Bestrebungen, die durch Anwendung von Gewalt oder darauf gerichtete Vorbereitungshandlungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung, den Bestand und die Sicherheit des Bundes oder eines Landes gerichtet sind; der Verfassungsschutz kann auch Einsicht in die Dateien oder Informationsbestände nehmen. Die Übermittlung ist auf Namen, Anschriften, Tag und Ort der Geburt, Staatsangehörigkeit sowie auf im Einzelfall festzulegende Merkmale zu beschränken. (4) Der Verfassungsschutz hat zu prüfen, ob die übermittelten Informationen nach den Absätzen 1 bis 3 für seine Aufgabenerfüllung erforderlich sind. Ist dies nicht der Fall, sind sie zu vernichten. (5) Übermittlungen für Zwecke nach SS 1 Abs. 2 und 3 sind zulässig. (6) Gesetzliche Übermittlungsverbote bleiben unberührt. SS7 Informationsübermittlung des Verfassungsschutzes an andere Stellen (1) Der Verfassungsschutz darf, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist, an andere Behörden und öffentliche Stellen personenbezogene Informationen zur Erfüllung seiner Aufgaben nach SS 1 Abs. 1 und 2 übermitteln. Zu anderen Zwecken darf der Verfassungsschutz, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist, personenbezogene Informationen nur übermitteln an 1. den Bundesnachrichtendienst und den Militärischen Abschirmdienst, wenn die Informationen im Zusammenhang mit Hinweisen, Wahrnehmungen und Erkenntnissen stehen, die deren Zuständigkeit berühren können, 2. Dienststellen der Stationierungsstreitkräfte im Rahmen von Artikel 3 des Zusatzabkommens zu dem Abkommen zwischen den Parteien des Nordatlantikvertrages über die Rechtsstellung ihrer Truppen hinsichtlich der in der Bundesrepublik Deutschland stationierten ausländischen Truppen vom 3. August 1959 (BGBl. II 1961 S. 1183, 1218), 3. Staatsanwaltschaften und Polizeibehörden zur Verfolgung von den in SS 100 a Strafprozeßordnung genannten Straftaten oder sonstiger Straftaten im Rahmen der organisierten Kriminalität, 133
  • Linksextremismus Mitglieder (2015: 60). Handlungsfähig wirkt dabei keine der DKP-Grundorganisationen mehr. Die größten existieren noch in Potsdam
Linksextremismus Mitglieder (2015: 60). Handlungsfähig wirkt dabei keine der DKP-Grundorganisationen mehr. Die größten existieren noch in Potsdam und in Cottbus. Beide verfügen über eigene Homepages, auf denen der Anschein eines geregelten Parteilebens erweckt wird. Dazu bietet die Cottbuser Internetpräsenz die DKP-Zeitung "Komm' Cottbus!" zum Download an. Die letzte Ausgabe datiert jedoch aus April/Mai 2015. Dies ist zugleich die bisher einzige Ausgabe. Auch der Landesverband betreibt eine eigene Homepage, auf der allerdings in erster Linie parteifremde Artikel und Inhalte angeboten werden. Ferner ist hier die vom Landesverband herausgegebene Zeitung "Roter Brandenburger" abrufbar. Komplettiert wird das Online-Angebot durch eine eigene Facebook-Seite, die die Themen des Tages aufzugreifen und im Lichte des orthodoxen Marxismus-Leninismus zu deuten versucht. Allerdings stößt auch dieses Angebot auf wenig Widerhall in der brandenburgischen Wählerschaft. An der Landtagswahl 2014 nahm die Partei mit einer Landesliste teil und erreichte 0,2 %. Bei der Europawahl 2014 erhielt die DKP 0,3 %. Größtes Problem der Partei ist die Überalterung der Mitglieder. Verschiedene Versuche, einen Zugewinn von jüngeren Interessierten zu realisieren, scheiterten - auch bundesweit. Ihre offizielle Jugendorganisation, die "Sozialistische Deutsche Arbeiterjugend" (SDAJ) verfügt zwar ebenfalls über einen brandenburgischen Facebookauftritt ("SDAJ Lausitz"), kann damit aber kaum junge Menschen ansprechen. Allerdings zeigt das Facebookprofil, dass sich die SDAJ durch betont radikaleres Gebaren zum einen von der "Mutterpartei" abgrenzen und sich zum anderen autonomen Kreisen zuwenden will. In der realen Welt tritt die SDAJ in Brandenburg aber kaum in Erscheinung. 159
  • Charakteristisch für diese Regionen sind unklare politische Verhältnisse und rechtsfreie Räume, die islamistische Organisationen als Operationsbasis für terroristische Anschläge
Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2016 Lage in Brandenburg Personenpotenzial "Islamistische Extremisten" in Brandenburg 2001 - 2016 100 100 90 80 70 70 60 60 50 50 50 50 50 40 45 40 40 30 35 30 20 10 10 10 0 2001 2002 2006 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 Bei der Erstellung der Diagramme wurde auf die Darstellung von Jahreszahlen, die keine bzw. unwesentliche Veränderungen zum Vorjahr aufweisen zu Gunsten einer besseren Lesbarkeit verzichtet. Obwohl Brandenburg im Vergleich zu andern Bundesländern ein eher geringes islamistisches Personenpotenzial aufweist, sollte die Gefahr, die davon ausgeht, nicht unterschätzt werden. Im Verfassungsschutzbericht 2015 wurden 70 Personen zu den islamistischen Extremisten gezählt, für 2016 geht der Verfassungsschutz von einer Steigerung auf 100 aus. Der rapide Anstieg ist unter anderem auf die verbesserte Erkenntnislage der Sicherheitsbehörden zurückzuführen. In immer kürzeren Abständen gehen Hinweise auf potenzielle Islamisten bei den Sicherheitsbehörden ein. Meist sind es Einzelhinweise ohne Bezug zu einem Netzwerk, weshalb sie schwer zu verifizieren sind. Maßgeblich ist ebenso die Bedeutung des Internets für die Jihadisten. Konspiratives Verhalten und Sprachbarrieren erschweren es den Sicherheitsbehörden, Kenntnis davon zu bekommen. Hinzu kommt die teilweise unübersichtliche Lage infolge verstärkter Migration. Im Jahr 2015 hatte sich die Zahl der Personen, die in Brandenburg Schutz gesucht haben, um ein Vielfaches gesteigert. Sie kamen vorwiegend aus Syrien, Irak, Russland (Kaukasus) und aus Nordafrika. Charakteristisch für diese Regionen sind unklare politische Verhältnisse und rechtsfreie Räume, die islamistische Organisationen als Operationsbasis für terroristische Anschläge vor Ort nutzen. Verstärkte Interventionen verschiedener Staaten verfolgen das Ziel, islamistisch-terroristische Organisationen zurückzudrängen und handlungsunfähig zu machen. Der Druck auf die jeweiligen 172
  • Linksextremismus die OG Potsdam die größte und bedeutsamste in Brandenburg ist. Die OG Cottbus hat sich zur zweitgrößten und zugleich
Linksextremismus die OG Potsdam die größte und bedeutsamste in Brandenburg ist. Die OG Cottbus hat sich zur zweitgrößten und zugleich aktivsten in Brandenburg entwickelt. Sie profitiert insbesondere von ihrer lokalen Mitarbeit in nichtextremistischen Bündnissen. Ortsgruppen der Roten Hilfe e.V. in Brandenburg Ortsgruppen der 2016Roten Hilfe e.V. in Brandenburg 2016 UM PR OPR OHV Neuruppin BAR MOL HVL Strausberg Potsdam LOS PM Königs Wusterhausen TF LDS SPN OSL Cottbus EE Offiziell stellt sich die RH bundesweit als gemeinnützige Organisation dar, die vermeintliche Opfer polizeilicher Gewalt oder angeblicher Justizirrtümer unterstützt. Ihr Ziel ist nach eigenem Bekunden, über ihre OG Unterstützung für "politische Gefangene" zu organisieren sowie diesen eine Plattform zu geben. Das staatliche Gewaltmonopol wird als Repression diffamiert und damit zur Legitimation der eigenen Existenz genutzt. Ebenso wurde in den letzten Jahren immer wieder eine angebliche "Bespitzelung und Kriminalisierung von Besuchern von Kulturprojekten, Fußballfans und Bands" durch den Verfassungsschutz behauptet. Programmgemäß unter155
  • Marsch der NSDAP zur Feldherrnhalle) und 1938 ("Reichskristallnacht") schmierten Rechtsextremisten in mehreren Städten Nordrhein-Westfalens (Essen, Hamm, Neuss, Oberhausen) Hakenkreuze
Verfassungsschutzbericht des Landes Nordrhein-Westfalen über das Jahr 1978 neonazistische Aktivisten inhaftiert. Sechs von ihnen sind dringend verdächtig, seit Oktober 1977 mit Waffengewalt, überwiegend im norddeutschen Raum, eine Reihe von Raubüberfällen auf Personen, Bundeswehreinrichtungen und eine Bank verübt zu haben. Hierbei sowie bei einem versuchten und einem vollendeten Raubüberfall auf Kaufleute in Köln am 1. und 2. Dezember 1977 haben die Täter u .a. Waffen, Munition und größere Geldbeträge erbeutet. Der Generalbundesanwalt hat gegen die Täter, die bis dahin nicht fest organisiert waren, vor dem Oberlandesgericht in Celle am 1. Dezember 1978 Anklage erhoben u .a. wegen Bildung einer terroristischen Vereinigung. NSDAP-Auslandsorganisation (NSDAP-AO) Von Zollbeamten wurden am Grenzübergang Aachen am 18. April 1978 in einem Abteil des Schnellzuges aus Brüssel 730 Exemplare einer Neuauflage des "Völkischen Beobachters" ("1. Nachkriegs-Ausgabe") gefunden und vorläufig beschlagnahmt. Als Herausgeber der - in Belgien gedruckten -"Sonderausgabe zum 89. Geburtstag des Führers" ist der NSDAP-AO-Leiter Gerhard LAUCK angegeben. Die Einblattausgabe feiert die "nationalsozialistischen Untergrundkämpfer, die deutschen Freiheitshelden, die das Testament unseres Führers erfüllen". Gegen Paul OTTE in Braunschweig, der sich als einziger in dem Zugabteil befand und seinerzeit als deutscher "Sektionsleiter" der aus den USA gesteuerten NSDAP-AO galt, wurde ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Im Oktober 1978 ordnete der Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs die Beschlagnahme aller Exemplare des neuen "Völkischen Beobachters" an. Zum Gedächtnis an den 9. November 1923 (Marsch der NSDAP zur Feldherrnhalle) und 1938 ("Reichskristallnacht") schmierten Rechtsextremisten in mehreren Städten Nordrhein-Westfalens (Essen, Hamm, Neuss, Oberhausen) Hakenkreuze und NS-Parolen und verwendeten dabei Hakenkreuzaufkleber der NSDAP-AO. Ein vor der ehemaligen Synagoge in Essen angebrachtes Transparent mit der Aufschrift "Nie wieder Faschismus - nie wieder Krieg" wurde in Brand gesetzt. In allen Fällen sind gegen die unbekannten Täter Ermittlungsverfahren eingeleitet worden. Auftreten einer "NS-Kampfgruppe" Gegen Anhänger einer nach ihrem Anführer benannten zwölfköpfigen sog. Kampfgruppe in Willich wurde im Mai 1978 ein Ermittlungsverfahren wegen Verstoßes gegen Bestimmungen des Kriegswaffenkontrollgesetzes und des Waffengesetzes eingeleitet. Anlaß dafür war folgende Beobachtung: 5 Gruppenmitglieder waren im April in uniformähnlicher Kleidung in der Öffentlichkeit aufgetreten und hatten einen Karabiner mit sich geführt. Im Juli marschierten nachts sechs uniformierte Angehörige der "Kampfgruppe" im Gleichschritt über eine Straße in Krefeld. Sie sangen Kampflieder aus der Hitlerzeit und gaben antisemitische Äußerungen von sich. Bei anschließenden Wohnungsdurchsuchungen wurden bei dem Anführer der Gruppe u. a. zwei Karabiner (Dekorationswaffen) und drei Schwerter gefunden. Die Ermittlungen dauern an. Pfingsttreffen der Unabhängigen Freundeskreise (UFK) 5
  • personellen Zuwachs verzeichnen. Damit ist sie derzeit die einzige linksextremistische Organisation in Brandenburg, die unabhängig von jedwedem Trend kontinuierlich wächst
Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2016 4.2 Rote Hilfe e.V. (RH) "Rote Hilfe e.V." (RH) Gründungsjahr: 1975 Sitz: Göttingen in Brandenburg aktiv seit: 1993 Mitglieder in Brandenburg: 215 für Brandenburg relevante überregionale Publikationen: "Die Rote Hilfe" Internetadressen: www.rote-hilfe.de Mitglieder "Rote Hilfe e.V." in Brandenburg 1997 - 2016 250 215 210 200 200 180 175 170 160 160 150 150 150 130 100 100 80 60 50 40 0 1997 1999 2000 2001 2003 2005 2006 2007 2009 2010 2012 2013 2014 2015 2016 Bei der Erstellung der Diagramme wurde auf die Darstellung von Jahreszahlen, die keine bzw. unwesentliche Veränderungen zum Vorjahr aufweisen zu Gunsten einer besseren Lesbarkeit verzichtet. Die Rote Hilfe e.V. (RH) konnte innerhalb der letzten Jahre ihre Strukturen ausbauen und auch einen personellen Zuwachs verzeichnen. Damit ist sie derzeit die einzige linksextremistische Organisation in Brandenburg, die unabhängig von jedwedem Trend kontinuierlich wächst. Mittlerweile verfügt sie in Brandenburg über 215 (2015: 210) Mitglieder. Gegliedert ist die RH in fünf Ortsgruppen (OG): Königs Wusterhausen (LDS), Potsdam, Strausberg (MOL), Neuruppin (OPR) und Cottbus. Wobei 154
  • Davon sind 40 Personen (9 Prozent) behördlich bekannte Rechtsextremisten. Jeder zweite "Reichsbürger" oder "Selbstverwalter" ist über 50 Jahre
Reichsbürger und Selbstverwalter amtlichen Identitätspapiere "einreichen". Gemeinsame Amtsgänge mit "erfahrenen Reichsbürgern" und der Besuch von Stammtischen und Informationsveranstaltungen folgen. Zum Schluss werden eigene Visitenkarten mit Fantasiefunktionen gedruckt. So werden die verschwörungsideologischen Vorstellungen der "Reichsbürger und Selbstverwalter" sozial wirksam, verändern nachhaltig die politische Wahrnehmung sowie das politische und gesellschaftliche Handeln der betroffenen Personen. "Reichsbürger und Selbstverwalter" in Brandenburg In Brandenburg sind 440 "Reichsbürger und Selbstverwalter" bekannt (2016: 300). Davon sind 40 Personen (9 Prozent) behördlich bekannte Rechtsextremisten. Jeder zweite "Reichsbürger" oder "Selbstverwalter" ist über 50 Jahre alt. Die meisten sind männlich (71 Prozent). Rund fünf Prozent des Milieus verfügen über waffenrechtliche Genehmigungen. Im Vergleich zur brandenburgischen Gesamtbevölkerung ist dieser Anteil vier Mal höher. Bei Hausdurchsuchungen in diesem Milieu deckt die Polizei auch immer wieder illegalen Waffenbesitz auf. "Reichsbürger und Selbstverwalter" sind überwiegend ein Phänomen des ländlichen Raums. Dort spielen sich die meisten Vorfälle ab. Besonders der Süden und Osten des Landes sind betroffen. Dabei dominiert der Landkreis Dahme-Spreewald, gefolgt von Oberspreewald-Lausitz, ElbeElster, Oder-Spree und Märkisch-Oderland. 141
  • einschließlich der Führungsgremien, gegeben habe. Es habe sich dabei um "rechts-opportunistische" Elemente gehandelt. Obwohl die Lage "gefährlich und kompliziert
Verfassungsschutzbericht des Landes Nordrhein-Westfalen über das Jahr 1978 "Komitee für Frieden, Abrüstung und Zusammenarbeit" (KFAZ) Im Bereich der Friedensund Abrüstungspolitik versucht das "Komitee für Frieden, Abrüstung und Zusammenarbeit" (KFAZ) für Vorstellungen und Projekte zu werben, wie sie auch von den kommunistischen Parteien vertreten werden oder die deren positives Interesse finden. Derzeit wird für den 1. September 1979 ein "Antikriegstag" vorbereitet, dem wegen des 40. Jahrestages des Ausbruchs des Zweiten Weltkrieges eine besondere Bedeutung beigemessen wird. 2.3 "Maoistische" Organisationen Entwicklungstendenz Anfang 1978 wurden erneut Anstrengungen unternommen, eine gemeinsame Plattform aller "K-Gruppen" zu schaffen. Diese Bemühungen haben jedoch gezeigt, daß die Differenzen zwischen KBW, KPD und KPD/ML zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht zu überbrücken sind. Den K-Gruppen ist gemein, daß die Mitgliederzahlen stagnieren bzw. ab Mitte 1978 - so beim KBW - erheblich zurückgegangen sind. Dieser Entwicklung will man vornehmlich mit organisatorischen Mitteln und durch einen Appell an die Opferbereitschaft der Mitglieder entgegenwirken. Die Jugendund Studentenorganisationen der maoistisch-kommunistischen Gruppierungen, nämlich die Rote Garde der KPD/ML, der Kommunistische Jugendverband Deutschlands (KJVD) und der Kommunistische Studentenverband (KSV) der KPD und der Kommunistische Jugendbund (KJB) sowie die Hochschulgruppen des KBW haben in Nordrhein-Westfalen derzeit organisatorisch und politisch kaum eine größere selbständige Bedeutung. Kommunistischer Bund Westdeutschland (KBW) In der Mitgliederbewegung ist seit Anfang 1978 Stagnation, seit Mitte des Jahres sogar eine eindeutig rückläufige Tendenz zu beobachten. Es hat den Anschein, daß sich der KBW wieder zu einer Kadergruppierung entwickelt, die sich bei ihren Aktionen auf einen kleiner gewordenen Stamm zuverlässiger Mitglieder stützt. So erklärte der 1. Sekretär des Zentralen Komitees des KBW, Hans Gerhard SCHMIERER, in einem Rechenschaftsbericht u. a., daß es viele Austritte aus der Organisation, einschließlich der Führungsgremien, gegeben habe. Es habe sich dabei um "rechts-opportunistische" Elemente gehandelt. Obwohl die Lage "gefährlich und kompliziert" sei, komme es nunmehr darauf an, die revolutionäre Linie des KBW zu stärken und den KBW in eine Parteiorganisation des Proletariats (gemeint ist eine Kaderpartei) umzuwandeln. Aktivitäten in der Öffentlichkeit Auf örtlicher Ebene ist der KBW vornehmlich durch Informationsstände und Plakataktionen in Erscheinung getreten. Dabei stand die Unterstützung der bewaffneten Befreiungsbewegung von Simbabwe (Rhodesien) im Mittelpunkt. Durch Spendenaufrufe sammelte der KBW 1978 über DM 1.100.000 zugunsten dieser afrikanischen Organisation. Insgesamt ist festzustellen, daß die Zahl der Informationsstände und die Zahl der Teilnehmer an Kundgebungen und Demonstrationen 1978 stark zurückgegangen ist. 15
  • dieses Milieu die freiheitliche demokratische Grundordnung ablehnt. Der demokratische Rechtsstaat in Form einer unabhängigen Justiz hat in den Vorstellungen dieser
Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2016 "Selbstverwalter" hingegen behaupten, dass Deutschland im Einigungsprozess untergegangen sei oder es seit der Abdankung des deutschen Kaisers keine gültige deutsche Verfassung mehr auf deutschem Boden gegeben habe. Untermauert durch diverse Fantasiepapiere, wie "Bestallungsurkunden", "Lebenderklärungen", "internationale Geburtsurkunden" oder "Personenund Identitätsausweise" erklären sie sich für "souverän". Vorbild für diesen Teil der Szene sind die "Souveränen Bürger" (Sovereign Citizens) in den USA. Ähnlich wie diese, gründen "Selbstverwalter" seit einigen Jahren "Samt"oder "Landgemeinden" sowie andere Fantasiegebilde. Die eigens dafür geschriebenen "Verfassungen" dokumentieren in der Regel deutlich, wie fundamental dieses Milieu die freiheitliche demokratische Grundordnung ablehnt. Der demokratische Rechtsstaat in Form einer unabhängigen Justiz hat in den Vorstellungen dieser Aktivisten, die auf Fehlinterpretation naturund vernunftrechtlicher Überlegungen fußen, keinen Platz. Hinzu kommen weitere Einzelpersonen, die als "Milieumanager" ein wirtschaftliches Interesse an einer Vergrößerung des Milieus haben. Meistens verbreiten sie esoterisches und verschwörungstheoretisches Gedankengut über Seminare, Bücher, Zeitschriften und Internetplattformen sowie über die sozialen Netzwerke. Einige treiben zusätzlich Handel mit eigenen Pässen, Nummernschildern und anderen Fantasiedokumenten. "Milieumanager" sind in der Regel gesinnungsfest. Sie wirken oft über die Grenzen einzelner Bundesländer hinaus. Mittlerweile sind die Wege, die von einem normalen bürgerlichen Leben zu "Reichsregierungen", "Bundesräthen", "Freistaaten", "Bundesstaaten" oder ähnliche Milieus führen können, nachvollziehbarer geworden. Hervorgerufen werden solche Entwicklungen oft durch grundlegend empfundene gesellschaftliche Umbrüche, die bisherige Deutungsmuster, Verhaltensweisen und Wertvorstellungen in Frage stellen, da sie keine Erklärungen mehr für die plötzlichen Veränderungen liefern. Zusätzlich führen finanzielle und soziale Nöte im Leben dieser Bürger zu Verunsicherungen über den eigenen gesellschaftlichen Status. Dieser wird als bedroht wahrgenommen. An diese Stelle treten oft verschwörungsideologische Erklärungen, die sich verfestigen und später kaum noch zu korrigieren sind. Das "Reichsbürgerund Selbstverwalter"-Milieu bietet in solchen Situationen willkommene Vernetzungsmöglichkeiten und ermöglicht den Austausch mit Menschen, die ähnliche Ängste und Auffassungen haben. Erste Fantasiepapiere werden im Internet erworben. Dazu muss man in der Regel die eigenen, 140
  • Januar 1977 (2 K 1236/76). Zur verfassungsfeindlichen Zielsetzung linksextremistischer Organisationen hat das Bundesverfassungsgericht in seinem bereits erwähnten Beschluß
Verfassungsschutzbericht des Landes Nordrhein-Westfalen über das Jahr 1978 dieser Partei als unbegründet verworfen. Zur verfassungsfeindlichen Zielsetzung wird ferner hingewiesen auf das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 15. Dezember 1976 (VRS II 114/75) und das Urteil des Verwaltungsgerichts Arnsberg vom 12. Januar 1977 (2 K 1236/76). Zur verfassungsfeindlichen Zielsetzung linksextremistischer Organisationen hat das Bundesverfassungsgericht in seinem bereits erwähnten Beschluß vom 22. Mai 1975 folgende generelle Feststellung getroffen: "Eine Partei, die beispielsweise programmatisch die Diktatur des Proletariats propagiert oder das Mittel der Gewalt zum Umsturz der verfassungsmäßigen Ordnung bejaht, wenn es die Verhältnisse zulassen sollten, verfolgt verfassungsfeindliche Ziele." Was im besonderen die DKP betrifft, so hat bereits das Bundesarbeitsgericht unter Bezugnahme auf zahlreiche Entscheidungen in seinem Urteil vom 31. März 1976 (5 AZR 104/74) festgestellt, daß die bisher von abgelehnten Bewerbern angerufenen Verwaltungsgerichte einheitlich zu der Auffassung gelangt sind, die DKP verfolge verfassungsfeindliche Ziele. Auch seither sind sachlich entgegenstehende Urteile nicht ergangen. Hinzuweisen ist beispielhaft auf die Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts vom 22. April 1977 (VIII C 17.74) und des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen vom 8. September 1978 (VI A 1292/76). Zur DKP-Nebenorganisation MSB Spartakus wird Bezug genommen auf die Urteile des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 24. Mai 1977 (IV 200/77) und vom 24. Januar 1978 (IV 1606/77). Die verfassungsfeindliche Zielsetzung von KPD, KPD/ML und KBW ist ebenfalls in zahlreichen Gerichtsentscheidungen festgestellt worden so u.a.: zur KPD im Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin vom 24. Mai 1976 (OVG IV S 24.76) und im Urteil des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz vom 2. September 1977 [6 (7) 626/76], zur KPD/ML im Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 7. Juni 1977 (IV 271/77) und im Urteil des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg vom 23. Januar 1978 (B 53/77), zum KBW im Beschluß des Verwaltungsgerichtshofs Hessen vom 15. Januar 1975 (I TG 40/74), im Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin vom 26. September 1978 (OVG D 9.77) und im Urteil des Oberverwaltungsgerichts Bremen vom 4. Oktober 1978 (OVG DH-BA 1/77). 23
  • Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2016 der "linken" und alternativen Szene gilt. Sie waren teilweise mit Sturmhauben vermummt und schlugen unter anderem
  • festgestellt. Die Personen gehörten zum überwiegenden Teil der aktiven rechtsextremistischen gewaltbereiten Szene an. Nauen (HVL), 13. Februar 2016: Die Täter
  • handelt es sich um den Ortsvorsitzenden der Partei DIE LINKE. Spremberg (SPN), 5. Januar 2016: Im Stadtgebiet wurden mit grüner
  • Spremberg gegen Flüchtlinge", "SPB bleibt Deutsch" und "SPREMBERG GEGEN LINKS!" mit durchgestrichenem Antifa-Symbol. Wittstock/Dosse (OPR), 28. Februar
  • Wittenberge (PR) nach Wittstock hob der Beschuldigte den rechten Arm, zeigte dem Geschädigten den "Hitlergruß" und nannte ihn "Ausländerfreund". Außerdem
Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2016 der "linken" und alternativen Szene gilt. Sie waren teilweise mit Sturmhauben vermummt und schlugen unter anderem mit einem Totschläger auf die Anwesenden ein. Bei der späteren Feststellung der Angreifer im Stadtgebiet wurden weitere Hiebund Stichwaffen (Eisenrohr, BowieMesser, Baseballschläger) sowie eine geladene Schreckschusswaffe in den Fahrzeugen festgestellt. Die Personen gehörten zum überwiegenden Teil der aktiven rechtsextremistischen gewaltbereiten Szene an. Nauen (HVL), 13. Februar 2016: Die Täter brachten auf den hinteren Reifen der Beifahrerseite des PKW eine Brandquelle an und entzündeten diese. Durch die Brandeinwirkung wurde der innere Radkasten beschädigt. Beim Halter des Fahrzeuges handelt es sich um den Ortsvorsitzenden der Partei DIE LINKE. Spremberg (SPN), 5. Januar 2016: Im Stadtgebiet wurden mit grüner Farbe verschiedene Parolen gesprüht: "Spremberg gegen Flüchtlinge", "SPB bleibt Deutsch" und "SPREMBERG GEGEN LINKS!" mit durchgestrichenem Antifa-Symbol. Wittstock/Dosse (OPR), 28. Februar 2016: Im Zug von Wittenberge (PR) nach Wittstock hob der Beschuldigte den rechten Arm, zeigte dem Geschädigten den "Hitlergruß" und nannte ihn "Ausländerfreund". Außerdem schlug er dem Geschädigten mehrfach auf den Rücken. Strafund Gewalttaten gegen Behinderte Rheinsberg (OPR), 15. Mai 2016: Der Geschädigte und seine drei Bekannten (alle geistig behindert) wurden durch den Beschuldigten und dessen zwei Begleiter beleidigt. Kurze Zeit später schlug der Täter den Geschädigten unvermittelt mehrfach mit der Faust an Kopf und Schulter. Strafund Gewalttaten gegen Polizisten Cottbus, 10. Juni 2016: Ein Polizeibeamter mit Migrationshintergrund wurde bei einer polizeilichen Maßnahme mit den Worten "Drecksausländer, scheiß Türke! Verpiss dich, du Drecksbulle!" beleidigt. 124
  • Gruppen betätigten sich auch 1978 in Nordrhein-Westfalen in linksextrem ausgerichteten Gruppen ("Knastgruppen", Solidaritätskomitees u. a. Gruppen); es handelt sich
Verfassungsschutzbericht des Landes Nordrhein-Westfalen über das Jahr 1978 Anmerkung: Philipp Müller war am 11. Mai 1952 in Essen während der polizeilichen Auflösung einer verbotenen Demonstration gegen die "Remilitarisierung", bei der von Demonstranten aktiver Widerstand geleistet wurde, tödlich verletzt worden. * 08. Mai 1978 Brandanschlag auf den Pkw des Leiters der Schutzpolizei in Duisburg, der im September 1977 den polizeilichen Einsatz bei der Großdemonstration gegen den Bau des geplanten Kernkraftwerkes (KKW) in Kalkar geleitet hatte. In mehreren Bekennerschreiben erklärten sich RZ verantwortlich und bekundeten ihre Solidarität mit den militanten KKWGegnern. * 10. Juli 1978 Brandanschlag auf das Rathaus der Stadt Krefeld mit geringem Sachschaden. Zu der Tat bekannte sich eine "Revolutionäre Zelle - Pioniergruppe Krefeld". 6.4 Terroristisches Umfeld Sympathisanten und mutmaßliche Unterstützer terroristischer Gruppen betätigten sich auch 1978 in Nordrhein-Westfalen in linksextrem ausgerichteten Gruppen ("Knastgruppen", Solidaritätskomitees u. a. Gruppen); es handelt sich meist um kleinere Gruppen mit personeller Fluktuation. Daneben treten einzelne meist konspirativ tätige Personen des terroristischen Umfelds hervor, deren Aufgabe darin liegt, den Informationsaustausch zwischen den inhaftierten Terroristen und den "Genossen draußen" durch verschlüsselte Nachrichten im Rahmen der Häftlingsbetreuung zu verbessern. 6.5 Weitere terroristische sowie sonstige politisch motivierte Gewalttaten Ausgeführte Gewalttaten Im Berichtszeitraum wurden von den Polizeibehörden des Landes 47 versuchte bzw. vollendete Gewalttaten registriert. Außer den bereits genannten sind die folgenden herausragenden Fälle zu verzeichnen: 2. Januar 1978 Bonn versuchter Sprengstoffanschlag auf die ägyptische Botschaft in Bonn-Bad Godesberg; der Sprengsatz konnte zwei Minuten vor der eingestellten Zündzeit entschärft werden 26. März 1978 Bonn versuchter Brandanschlag auf die Botschaft von Zaire; Beginn einer Serie von Anschlägen der sog. "Armee Populaire des Opprimes au Zaire - Brigade de l'Exterieur" (APOZA) Weitere Brandbzw. Sprengstoffanschläge: 12. Juni 1978 Bonn Botschaft von Zaire 29
  • Rechtsextremismus dort gelagerter Wäsche und Geräten führen können. Die Rakete verfehlte nur knapp das geöffnete Fenster. Schwedt/Oder (UM), 23. Oktober
  • diesem Zeitpunkt näherte sich ein Fahrzeug. Das bremste noch rechtzeitig. Seelow (MOL), 1. Juni 2016: Zwei Asylbewerber liefen an einem
Rechtsextremismus dort gelagerter Wäsche und Geräten führen können. Die Rakete verfehlte nur knapp das geöffnete Fenster. Schwedt/Oder (UM), 23. Oktober 2016: Eine Asylbewerberin aus dem Kamerun bemerkte, dass ihr jemand folgte. Ein Unbekannter griff sie von hinten an und schüttelte sie. Dabei äußerte er: "Ich töte alle schwarzen Leute." Die Kamerunerin wehrte sich und wollte sich losreißen. Der Unbekannte schubste sie in Richtung der Fahrbahn. Zu diesem Zeitpunkt näherte sich ein Fahrzeug. Das bremste noch rechtzeitig. Seelow (MOL), 1. Juni 2016: Zwei Asylbewerber liefen an einem 39-Jährigen vorbei. Dieser sprühte ohne Vorwarnung einem der Asylbewerber Reizgas in die Augen und gab zu verstehen, dass er keine Asylbewerber in seiner Nähe haben möchte. Seelow (MOL), 7. Juni 2016: Ein eritreischer Asylbewerber lief am Hausaufgang eines 39-Jährigen vorbei. Dieser nahm einen Knüppel aus Holz, schlug ohne jede Vorwarnung auf den Asylbewerber ein und verletzte ihn. Der 39-Jährige gab an, aus Rache gehandelt zu haben, da er wegen einer weiteren Körperverletzung an einem afghanischen Asylbewerber angezeigt worden sei und dadurch jetzt Ärger hätte. Er möge keine Ausländer und wolle die "kleinen Pisser" nicht in seiner Umgebung haben. Spremberg (SPN), 31. Oktober 2016: Ein 19-jähriger Spremberger wollte syrische Flüchtlinge, die mit ihm im selben Haus wohnen, nicht hineinlassen. Um seinen Absichten Nachdruck zu verleihen, hatte er einen Baseballschläger bei sich. Es kam zu einer Auseinandersetzung mit gegenseitigen Körperverletzungen (ohne Einsatz des Schlägers). Die Mutter des 19-Jährigen eilte diesem zu Hilfe und sprühte einem Flüchtling Pfefferspray ins Gesicht. Storkow (LOS), 2. März 2016: Ein 17-jähriger Flüchtling wurde durch einen Jugendlichen mit einem Billardqueue geschlagen. Storkow (LOS), 26. Februar 2016: Zwei Flüchtlinge wurden fremdenfeindlich beleidigt und ins Gesicht geschlagen. Einer der Täter zeigte den Hitlergruß. 121
  • Rechtsextremismus heblichen Rauchentwicklung kam. Der Beschuldigte schloss zuvor alle Fenster des Gemeinschaftsraums, was die starke Rauchentwicklung noch begünstigte. Neuruppin
Rechtsextremismus heblichen Rauchentwicklung kam. Der Beschuldigte schloss zuvor alle Fenster des Gemeinschaftsraums, was die starke Rauchentwicklung noch begünstigte. Neuruppin (OPR), 1. Juni 2016: Der zunächst unbekannte Täter griff eine somalische Asylbewerberin körperlich an und verletzte sie am Finger. Dabei äußerte er "Kleiner schwarzer Neger" und "Jetzt rennt ihr". Dabei deutete er mit der Hand eine Schlagbewegung an. Die Handlung konnte durch einen anderen Geschädigten mit dem Handy aufgezeichnet werden. Neutrebbin (MOL), 19. Februar 2016: Als Asylbewerberkinder an einer Bushaltestelle aus dem Bus stiegen, wurden sie von einem 14-Jährigen als "Scheiß Ausländer" beschimpft. Auf die Frage, was er gegen Ausländer habe, antwortete er mit den Worten "fick dich" und schlug dem fragenden 11-Jährigen ins Gesicht. Oderberg (BAR), 28. April 2016: Auf Facebook wurde im Rahmen einer Flüchtlingsdebatte folgender Hasskommentar eingestellt: "ab in die Gaskammer mit dem Dreckspack". Perleberg, 24. September 2016: Ein minderjähriger Flüchtling wurde von der Beschuldigten mit der Faust in den Bauch-/Brustkorbbereich geboxt. Weiter schlug sie das Kind mit einem Schlüsselanhänger und zog es an dessen Kleidung. Die Beschuldigte war mit der Unterbringung von Asylbewerbern/Flüchtlingen in ihrer Nachbarschaft nicht einverstanden. Premnitz (HVL), 12. Juli 2016: Unbekannte Täter entzündeten Gegenstände auf zwei Balkonen. Bei den Wohnungsinhabern handelte es sich um Asylbewerber. Prenzlau (UM), 6. März 2016: Zwischen den Beschuldigten und Flüchtlingen aus dem Iran kam es zu einer verbalen Auseinandersetzung. Die Flüchtlinge wurden anschließend der Disco verwiesen. In unmittelbarer Nähe kam es dann zu einer tätlichen Auseinandersetzung zwischen beiden Gruppen. Dabei wurden die Geschädigten im Gesicht verletzt. Es fielen Worte wie "Fuck Afghanistan, Fuck Syrien, Fuck Flüchtlinge". 119
  • Details zur Nutzung verzichtet. 89 Darüber hinaus nutzten Rechtsextremisten anlassbezogen öffentliche Gaststätten für Treffen und Vortragsveranstaltungen. Seite
Landkreis / Anzahl88 der Sitz der Objekte Nutzung der Objekte im Kreisfreie dort Jahr 2023 Stadt vorhandenen Objekte89 Landkreis 3 Bautzen: Clubhaus der ARYAN dauerhafte Nutzung Bautzen BROTHERHOOD EASTSIDE (ABE) Hoyerswerda: Objekt der BLACK dauerhafte Nutzung DEVILS Steinigtwolmsdorf, OT Weifa: Sitz dauerhafte Nutzung, von NDS RECORDS Privatobjekt mit Tonstudio Landkreis 3 Zittau: Vereinshaus des dauerhafte Nutzung, Görlitz NATIONALEN JUGENDBLOCKS E.V. Nutzung für Musikveranstaltung in 2023 Mücka: Objekt der BRIGADE 8 dauerhafte Nutzung Niesky: Objekt der SCHLESISCHEN dauerhafte Nutzung, JUNGS Nutzung für Musikveranstaltung in 2023 Landkreis 1 Riesa: Sitz der DEUTSCHE STIMME dauerhafte Nutzung Meißen VERLAGSGESELLSCHAFT MBH, der Landesgeschäftsstelle der Partei DIE HEIMAT, der JNBundesgeschäftsstelle und der JNLandesgeschäftsstelle Landkreis 5 Döbeln: Büroräume der JUNGEN dauerhafte Nutzung Mittelsachsen NATIONALISTEN (JN) anlassbezogene Hartmannsdorf Nutzung eines Objekts für Veranstaltungen, u. a. Bundeskongress der JN in 2023 anlassbezogene Geringswalde OT Arras Nutzung eines Objektes, JN-Gemeinschaftstag in 2023 88 Aus Gründen des Geheimschutzes dürfen nicht alle dem LfV Sachsen einschlägig bekannt gewordenen Immobilien öffentlich konkret benannt werden. Die in der entsprechenden Spalte genannte Gesamtzahl der Immobilien eines Landkreises bzw. einer kreisfreien Stadt kann daher von der nebenstehenden Spalte "Sitz der Objekte" abweichen. In Einzelfällen wird aus demselben Grund auf die Nennung des konkreten Ortes einer Immobilie oder der Details zur Nutzung verzichtet. 89 Darüber hinaus nutzten Rechtsextremisten anlassbezogen öffentliche Gaststätten für Treffen und Vortragsveranstaltungen. Seite 97 von 242
  • Nordrhein-Westfalen über das Jahr 1978 8.7 Übersicht über rechtsextremistische Parteien, nebenund beeinflußte Organisationen sowie deren Presseerzeugnisse Organisation Mitglieder Presse
Verfassungsschutzbericht des Landes Nordrhein-Westfalen über das Jahr 1978 8.7 Übersicht über rechtsextremistische Parteien, nebenund beeinflußte Organisationen sowie deren Presseerzeugnisse Organisation Mitglieder Presse (einschließlich (einschließlich Sitz) Erscheinungsweise und Auflage) 41

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