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"links or rechts" in den Verfassungsschutz Trends
  • Berufsverbotskampagne" sind nicht bekannt. Auch die Parteien der "Neuen Linken" wenden sich, wenn auch mit geringem Einsatz, in Publikationen
  • Bundeskanzlers und der Ministerpräsidenten vom gleichen Tage das geltende Recht richtig wiedergegeben haben, richtig wiedergegeben und richtige Folgerungen daraus ziehen
  • hält die Bundesregierung heute - aus welchen Gründen - für a) rechtswidrig, b) politisch untunlich? Erkennt die Bundesregierung insbesondere die Erfahrungsfeststellung
  • Gewähr der Verfassungstreue des Bewerbers und diese Zweifel rechtfertigten "in der Regel eine Ablehnung des Einstellungsantrages", ist durch den Beschluß
  • Bundesverfassungsgerichts vom 22. Mai 1975 obsolet geworden. Mit der rechtlich gebotenen Bewertung der Gesamtheit der Einzelelemente, die für die Persönlichkeitsbeurteilung
Verfassungsschutzbericht des Landes Nordrhein-Westfalen über das Jahr 1981 orthodoxer Kommunisten gegen die "Berufsverbote" berichtet wird (vgl. Verfassungsschutzberichte 1975, S. 50, 66; 1976, S. 64, 83 f.; 1977, S. 67, 79). Hierbei ist durch die Darstellung der "Berufsverbotskampagne" unter dem Abschnitt "Bündnispolitik" zum Ausdruck gebracht worden, daß die Kampagne Teil dieser Politik ist, mit der die DKP das Ziel verfolgt, zu einer "Massenbasis und damit zu größerem politischen Einfluß zu gelangen (vgl. Verfassungsschutzberichte 1975, S. 62 ff.; 1976, S. 79 ff.; 1977, S. 77 ff.). Konkrete Einzelheiten über die Finanzierung der "Berufsverbotskampagne" sind nicht bekannt. Auch die Parteien der "Neuen Linken" wenden sich, wenn auch mit geringem Einsatz, in Publikationen und Aktionen gegen "Berufsverbote". Andere kommunistische Parteien i. S. der Frage 7a waren bisher wegen innerer Rivalitäten und organisatorischer Schwächen daran gehindert, eine größere zentralgesteuerte Kampagne zu organisieren, die an Umfang und Intensität der DKP-gesteuerten Kampagne entspricht. Die DKP betont im Interesse der Wirksamkeit ihrer "Bündnispolitik", deren Verwirklichung auch die "Berufsverbotskampagne" dient, und um ihre verfassungsfeindliche Zielsetzung zu verschleiern, in ihrer Agitation zunehmend auf dem "Boden des Grundgesetz" zu wirken und sich zu seinen "demokratischen Prinzipien" zu bekennen. 9. Erkennt die Bundesregierung an, daß der Beschluß der Ministerpräsidenten der Bundesländer über "Grundsätze zur Frage der verfassungsfeindlichen Kräfte im öffentlichen Dienst" vom 28. Januar 1972 und die gemeinsame Erklärung des Bundeskanzlers und der Ministerpräsidenten vom gleichen Tage das geltende Recht richtig wiedergegeben haben, richtig wiedergegeben und richtige Folgerungen daraus ziehen, oder welche Punkte des Beschlusses oder der Erklärung hält die Bundesregierung heute - aus welchen Gründen - für a) rechtswidrig, b) politisch untunlich? Erkennt die Bundesregierung insbesondere die Erfahrungsfeststellung des Bundeskanzlers und der Ministerpräsidenten als richtig an, es werde die (gleichzeitige)"Mitgliedschaft von Angehörigen des öffentlichen Dienstes in Parteien oder Organisationen, die die verfassungsmäßige Ordnung bekämpfen - wie auch die sonstige Forderung solcher Parteien und Organisationen - ... in aller Regel zu einem Loyalitätskonflikt führen"? Die Aussage im Beschluß der Regierungschefs des Bundes und der Länder vom 28. Januar 1972, eine Mitgliedschaft in Organisationen, die verfassungsfeindliche Ziele verfolgen, begründe Zweifel an der Gewähr der Verfassungstreue des Bewerbers und diese Zweifel rechtfertigten "in der Regel eine Ablehnung des Einstellungsantrages", ist durch den Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 22. Mai 1975 obsolet geworden. Mit der rechtlich gebotenen Bewertung der Gesamtheit der Einzelelemente, die für die Persönlichkeitsbeurteilung von Bedeutung sind, ist nicht zu vereinbaren, wenn aus der Vielzahl der denkbaren Beurteilungselemente eines, nämlich die Mitgliedschaft, besonders herausgehoben wird. Dies führt zu einer vorweggenommenen und deshalb unvertretbaren Gewichtung dieses Elements, mit der die Gefahr einer automatischen Ablehnung des Bewerbers ohne angemessene Würdigung auch der sonst relevanten Elemente heraufbeschworen wird. 78
  • Personallsierung des Freund-Feind-Denkens, schafft für das gesamte linksextreme Widerstands-Spektrum eine emotionale Identität. Die Broschüre "Die Rote Hilfe
  • Hilfe" bezeichnet sich selbst ais "eine par- " telunabhängige, strömungsübergreifende linke Schutzund Solldaritätsorganisation, die nach ihren Möglichkeiten für alle politisch Verfolgten
- 37 - Kontakten zu Grupplerungen in anderen Bundesländern thematisiert und in offene örtliche und überörtliche Zusammenschlüsse getragen. Hierzu dienten u. a. öffentliche Diskussionsveranstaltungen und Filmvorführungen zur RAF-Thematik. Dabei geht es für die Szene in erster "Linie um den Symbolwert derer, die den Widerstand gegen das "herrschende System" am konsequentesten in die Tat umgesetzt haben.. Dieser Symbolwert, die Personallsierung des Freund-Feind-Denkens, schafft für das gesamte linksextreme Widerstands-Spektrum eine emotionale Identität. Die Broschüre "Die Rote Hilfe" ist die einzige in Schleswig-Holstein erscheinende Szene-Schrift mit bun- " desweiter Verbreitung. Sie wird quartalsweise vom Bundesvorstand der "Roten Hilfe e. V." mit Sitz in Klel herausgegeben. Die "Rote Hilfe" bezeichnet sich selbst ais "eine par- " telunabhängige, strömungsübergreifende linke Schutzund Solldaritätsorganisation, die nach ihren Möglichkeiten für alle politisch Verfolgten in der Bundesrepublik und in allen Ländern der Erde Solidarität und Unterstützung organisiert, wenn sie z. B. für das Eintreten der ziele der ArbeiterInnen-Bewegung, für den antifaschistischen, antisexistischen, antirassistischen, demokratischen oder gewerkschaftlichen Kampf oder für den Kampf gegen die Kriegsgefahr ihre Arbeitsplätze verlieren, Berufsverbot erhalten, vor Gericht gestellt und zu: Geldund Gefängnisstrafen verurteilt werden oder sonstige Nachtelle erleiden..." Nach eigenen Darstellungen unterhält die "Rote Hilfe" in Schleswig-Holstein eine Ortsgruppe in Kiel (bundeswelt neun) und drei Kontaktadressen in Elmshorn, RendsBT Be
  • Verfassungsloyalität seiner Bürger aus. Dies bedeutet allerdings keine Rechtsvermutung im Sinne einer Beweislastregelung. Zusammen mit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit erlaubt
Verfassungsschutzbericht des Landes Nordrhein-Westfalen über das Jahr 1981 wurden, Bestrebungen zu beobachten, die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gerichtet sind, a) durch das Einfühlungsvermögen oder die zufälligen oder systematisch gesammelten Erkenntnisse der für Einstellungen zuständigen Beamten, b) durch gelegentliches oder systematisches Beobachten von zunächst einmal ohne Überprüfung eingestellten Probebeamten durch Vorgesetzte, Kollegen oder Schüler ersetzt werden? Auf welche Weise kann bei einem Verzicht auf die Anfrage beim Verfassungsschutz sichergestellt werden, daß an die Stelle einer Überprüfung der Verfassungstreue eines Bewerbers nicht eine bloße Mutmaßung darüber tritt? Stimmt die Bundesregierung der Auffassung zu, "eine Behörde dürfe sich nicht künstlich dumm machen ... Sie darf keineswegs vorhandene Unterlagen bewußt nicht zur Kenntnis nehmen"? Wenn nein, welche Argumente hat sie zur Widerlegung dieser Auffassung? Die Fragen 12 bis 14 werden zusammenfassend wie folgt beantwortet: Die von den Fragen berührten Themen sind im wesentlichen bereits in der Darstellung der Bundesregierung vom 8. November 1978 behandelt worden. Nach dem Beschluß des Bundesverfassungsgerichts ist von der verfassungsrechtlichen Verpflichtung auszugehen, die Gewähr der Verfassungstreue in jedem Fall zu prüfen. Entsprechend der Entschließung des Deutschen Bundestages vom 24. Oktober 1975, ... geht der freiheitlich-demokratische Staat von der Verfassungsloyalität seiner Bürger aus. Dies bedeutet allerdings keine Rechtsvermutung im Sinne einer Beweislastregelung. Zusammen mit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit erlaubt es dieser Gesichtspunkt jedoch, Nebenwirkungen der Anfragen beim Verfassungsschutz, wie die Störung des Vertrauens in die Liberalität des Staates, mit dem durch sie erreichten Nutzen bei der Abwehr von Extremisten abzuwägen. Aus dem Beschluß des Bundesverfassungsgerichts ergibt sich keine Verpflichtung, in allen Fällen routinemäßig beim Verfassungsschutz anzufragen. Das Bundesverfassungsgericht hat sich expressiv verbis zum Thema der Anfrage beim Verfassungsschutz nur negativ, und zwar dahin geäußert, daß eine solche Anfrage bei der Übernahme in den Vorbereitungsdienst, die zu zusätzlichen Ermittlungen führen würde, schädlich ist. Eine positive Äußerung dahin, daß und in welchen Fällen eine Anfrage erfolgen muß, weist die Entscheidung nicht auf. Allerdings kann aus dem Beschluß gefolgert werden, daß das Gericht eine Anfrage beim Verfassungsschutz nur als eines von mehreren Mitteln zur Prüfung der Verfassungstreue ansieht: Es bezeichnet Vorbereitungsdienst und Probezeit als Möglichkeiten, "den Bewerber intensiv kennenzulernen, ihn zu beobachten und sich schließlich ein Urteil über seine Persönlichkeit zu bilden". In diesen Zeiträumen, die grundsätzlich jeder Bewerber vor der endgültigen Berufung in das Beamtenverhältnis zu durchlaufen hat, soll sich primär die Eignung eines Bewerbers, zu der auch die Verfassungstreue gehört, erweisen: "Hier, wo sich die Verwaltung unmittelbar ein zuverlässiges Bild über den Anwärter machen kann, muß der Schwerpunkt liegen für die Gewinnung des Urteils, ob der Bewerber die geforderte Gewähr bietet oder nicht' (BVerfGE 39, 334, 356). Dem 81
  • einem umfassenden Persönlichkeitsbild der Bürger zusammenzuführen. Nach dem Rechtsstaatsprinzip (Artikel 20 Abs. 3 Grundgesetz) muß auch für die Weitergabe personenbezogener
Verfassungsschutzbericht des Landes Nordrhein-Westfalen über das Jahr 1981 Grundsatz der Verhältnismäßigkeit entspricht es, die Entscheidung, ob beim Verfassungsschutz angefragt wird, von den Umständen des konkreten Einzelfalls abhängig zu machen. Die Bundesregierung lehnt die Auffassung ab, daß schon der Grundsatz der "Einheit der Staatsverwaltung" eine Pflicht zum routinemäßigen Datenaustausch zwischen Verfassungsschutz und Einstellungsbehörde beinhalte. Diese Auffassung widerspräche auch dem im Grundgesetz zum Ausdruck gelangten liberalen Staatsverständnis von den Grenzen der Wirksamkeit des Staates. Damit wäre nicht vereinbar, ohne weiteres die bei den verschiedenen staatlichen Stellen vorhandenen personenbezogenen Daten zu einem umfassenden Persönlichkeitsbild der Bürger zusammenzuführen. Nach dem Rechtsstaatsprinzip (Artikel 20 Abs. 3 Grundgesetz) muß auch für die Weitergabe personenbezogener Daten der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gelten. Wenn mit Rücksicht auf den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit auf routinemäßige Anfragen beim Verfassungsschutz verzichtet wird, liegt es im pflichtgemäßen Ermessen der Einstellungsbehörden, welche Feststellungen zu treffen sind und ob im Einzelfall eine Anfrage beim Verfassungsschutz erfolgt. Die Einstellungsbehörden haben dann anzufragen, wenn tatsächliche Anhaltspunkte, die insbesondere während Vorbereitungsdienst und Probezeit gewonnen werden können, darauf hindeuten, daß der Bewerber nicht die Voraussetzungen für den Eintritt in den öffentlichen Dienst erfüllt. Wenn von Routineanfragen abgesehen wird, so ist dies nach Auffassung der Bundesregierung auch geeignet, Mißtrauen gegenüber den Verfassungsschutzbehörden abzubauen. Die Bundesregierung weist gegenüber der irrigen Meinung, die Routinenachfrage habe gezielte Nachforschungen ausgelöst, darauf hin, daß es sich nur um die Abfrage des beim Verfassungsschutz bereits vorhandenen, gerichtsverwertbaren Wissens handelte. Dennoch hat die automatische Heranziehung des Verfassungsschutzes wesentlichen Anteil an den besonders bei der jungen Generation vorhandenen Vorbehalten gegenüber dem Verfassungsschutz. Die Bundesregierung hält es für unverzichtbar, daß die Bürger ihren Sicherheitsbehörden Vertrauen entgegenbringen. Ohne dieses grundsätzliche Vertrauen kann auch der Verfassungsschutz seine wichtige Aufgabe nicht erfüllen. Das Grundgesetz will diese Institution, um Freiheit und Toleranz dadurch zu ermöglichen, daß Bestrebungen, die gegen Freiheit und Toleranz gerichtet sind, beobachtet werden. 15 .... 9.10 Antwort der Bundesregierung Deutscher Bundestag 8. Wahlperiode Drucksache 8/4493 01.10.80 Antwort der Bundesregierung 82
  • Beispiele für Anti-AsylAgitationen RechtsextRemismus 43 Verfassungsschutzbericht des Landes Nordrhein-Westfalen
Beispiele für Anti-AsylAgitationen RechtsextRemismus 43 Verfassungsschutzbericht des Landes Nordrhein-Westfalen 2016
  • starken FAP, die "militant für Deutschland eintritt und dessen Rechte einfordert" ("FAPIntern" vom November 1989) und erklärt die "Neuvereinigung unseres
  • Neue Front" vom April 1988)83. Der nicht rechtsfähige Verein, der seine verfassungsfeindliche Zielsetzung bundesweit in besonders aggressiver, kämpferischer Form
Agitationsthemen zu erweiteren. Die Partei prüft die Möglichkeit, "legale Kreisverbände der FAP in mehreren Städten der DDR zu gründen" ("FAP-Intern" vom Januar 1990). In den Übersiedlern aus der DDR und den deutschstämmigen Aussiedlern erblickt sie potentielle Anhänger, die sie zudem gegen unerwünschte Ausländer, insbesondere Scheinasylanten, auszuspielen gedenkt. In einem vereinigten Deutschland sei "genug Platz für die vielen deutschen Aussiedler aus dem Osten"; im gleichen Zuge müßten "alle unerwünschten Ausländer fremder Kulturkreise... und alle Scheinasylanten... unser Land verlassen" ("FAP-Intern" vom November 1989). Durch Propagandaaktionen im Bereich der deutsch-deutschen Grenze, insbesondere durch Verteilen von Flugblättern, versuchte sie, die Aufmerksamkeit auf sich zu lenken. "Es muß unsere Aufgabe sein, über die vielen Besucher aus dem Osten die Fackel unserer Weltanschauung auch drüben wieder sichtbar zu entzünden" ("FAP-Intern" vom Dezember 1989). Sie wirbt für die Schaffung einer starken FAP, die "militant für Deutschland eintritt und dessen Rechte einfordert" ("FAPIntern" vom November 1989) und erklärt die "Neuvereinigung unseres Landes" zum wichtigsten Thema ihrer Politik für die 90er Jahre ("FAP-Intern" vom Januar 1990). In Rheinland-Pfalz traten Anhänger der FAP im Berichtszeitraum nicht nach außen in Erscheinung. 3.5 "Nationale Sammlung" (N.S.) Die am 15. Juli 1988 als "bundesweite Wählerinitiative der Freiheitlichen Deutschen Arbeiterpartei" (FAP) gegründete N.S. wurde vom Bundesminister des Innern am 9. Februar 1989 nach SS 3 Abs. 1 Satz 1 des Vereinsgesetzes mit Verfügung vom 27. Januar 1989 verboten, da sie sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung richtete. Im Rahmen der Vollzugsmaßnahmen stellte die Polizei umfangreiches neonazistisches Propagandamaterial sowie Waffen und Munition sicher. Das Bundesverwaltungsgericht hat über die von der N.S. eingereichten Klage noch nicht entschieden. Nach ihrem Manifest war die N.S. eine "programmatische Plattform, die allen nationalund Sozialrevolutionären Kräften offenstand, die zur Kameradschaft und Zusammenarbeit untereinander bereit und fähig waren. Auf der Basis dieses Programms sollte eine Wählerinitiative und später eine politische Partei entstehen" ("Die Neue Front" vom April 1988)83. Der nicht rechtsfähige Verein, der seine verfassungsfeindliche Zielsetzung bundesweit in besonders aggressiver, kämpferischer Form verfolgte, verfügte zuletzt über ca. 170 Mitglieder. In Rheinland-Pfalz hatte die N.S. einige Anhänger. Unter der Bezeichnung "Liste Ausländer raus - Nationale Sammlung (N.S.)" wollte die Organisation bei den hessischen Kommunalwahlen am 12. März 1989 Die Gründung der N.S. diente offensichtlich der Abgrenzung zur MOSLER-Gruppe. 93
  • gefährdet wird. 4 In der Unterrichtung ist auf die Rechtsgrundlage der Maßnahme und das Auskunftsrecht nach SS 13 hinzuweisen. 5Die
Anhang 243 (5) Die Anwendung der Mittel nach Absatz 1 Satz 1 Nrn. 1, 2 und 4 bedarf 1 der Anordnung durch die Leiterin oder den Leiter der Verfassungsschutzabteilung oder die Vertreterin oder den Vertreter. 2Dies gilt auch für Mittel nach Absatz 1 Satz 1 Nr. 3, wenn diese innerhalb einer Woche insgesamt länger als 24 Stunden oder über einen Zeitraum von einer Woche hinaus durchgeführt werden sollen (längerfristige Observation) oder besondere für Observationszwecke bestimmte technische Mittel eingesetzt werden. (6) 1Die mit Mitteln nach Absatz 1 erhobenen personenbezogenen Daten dürfen nur für den Zweck gespeichert, verändert und genutzt werden, zu dem sie erhoben worden sind. 2Eine Speicherung, Veränderung, Übermittlung oder Nutzung zu anderen Zwecken ist nur zulässig, wenn das zur Erhebung verwendete Mittel auch für den anderen Zweck hätte angewendet werden dürfen und die Daten im Fall der Übermittlung zur Erfüllung der Aufgaben des Empfängers erforderlich sind. 3Sind mit den Daten nach Satz 1 sonstige Daten der betroffenen Personen oder von Dritten so verbunden, dass eine Trennung nicht oder nur mit unverhältnismäßigem Aufwand möglich ist, so dürfen sie gemeinsam mit den Daten nach Satz 1 gespeichert und übermittelt werden; sie sind zu sperren. (7) 1Werden den in Absatz 1 Satz 1 Nrn. 1 und 2 genannten Personen Daten aus dem Kernbereich privater Lebensgestaltung bekannt, so dürfen diese nicht gespeichert, verändert oder genutzt werden; sie sind unverzüglich zu löschen. 2 Die Tatsache, dass Daten aus dem Kernbereich privater Lebensgestaltung erhoben wurden, und die Löschung der Daten sind zu dokumentieren. (8) 1Personenbezogene Daten, die durch Maßnahmen nach Absatz 1 erhoben wurden, sind entsprechend zu kennzeichnen. 2Sie dürfen an eine andere Stelle nur übermittelt werden, wenn diese die Kennzeichnung aufrechterhält. (9) 1Die Verfassungsschutzbehörde hat die Betroffenen über eine Maßnahme nach Absatz 1 Satz 1 Nrn. 1, 2, 4 und 7 nach ihrer Beendigung zu unterrichten. 2 Das gilt auch für eine Maßnahme nach Absatz 1 Satz 1 Nr. 3, wenn es sich um eine längerfristige Observation handelt oder besondere für Observationszwecke bestimmte technische Mittel eingesetzt werden. 3Die Unterrichtung wird zurückgestellt, solange 1. eine Gefährdung des Zwecks der Maßnahme nicht ausgeschlossen werden kann, 2. durch das Bekanntwerden der Maßnahme Leib, Leben, Freiheit oder ähnlich schutzwürdige Belange einer Person gefährdet werden, 3. ihr überwiegende schutzwürdige Belange einer anderen betroffenen Person entgegenstehen oder 4. durch das Bekanntwerden der Maßnahme die weitere Verwendung der in Absatz 1 Satz 1 Nrn. 1 und 2 genannten Personen gefährdet wird. 4 In der Unterrichtung ist auf die Rechtsgrundlage der Maßnahme und das Auskunftsrecht nach SS 13 hinzuweisen. 5Die Zurückstellung der Unterrichtung über eine Maßnahme ist spätestens nach Ablauf von zwei Jahren unter Angabe
  • ihrer Tnhartferung'Nach vorausgegangenerbundedweiterMobilisierung wurde Eadt Sine vornehmlich von Linksextrentstischen Gruppiei gen initiierte bzw. 'unterstützte "Demönstfationfür diesöfürtige und bedingungslose Freilassüng
- 36 - ani&ßlich eines bundesweiten Aktionätägesam 26.02.1994 zur Unterstützung der Forderungen nach ihrer Freilassung. - nt En Am 13.05.1994 veranstaltetenSympathisantengruppen vor der' Justizvollzugsanstalt Lübeck Für'Irägard Möller "eine Geburtstagsdemonstrationund am 08.07.1994 in der Lübecker Innenstadt eine"Soli-Demb" anläßlich des Ba Ss CH 22. Jahrestages ihrer Tnhartferung'Nach vorausgegangenerbundedweiterMobilisierung wurde Eadt Sine vornehmlich von Linksextrentstischen Gruppiei gen initiierte bzw. 'unterstützte "Demönstfationfür diesöfürtige und bedingungslose Freilassüng von IrmgardHölle" durchgeführt, 'an der sich 500 Personenbetstligten. am 01.12.1994 wurde IrmgardKölle orZ jtig auf Bewähzung (fünf Jahre) 'aus' der Hart entlassen.Zu Ihrer Begrüßung hattensich ca. 06 parscn ingefunden, darunter ehemalige RAF-Inhafti' tsündsihe größere wur Anzahl von Personen'aus don'eympachisieFänden Umfeld. 2.3 Szene-PotentialinBchienrig-nointein setzen. Einebreite er Tr:äktuellen politischen und sozialen Verbältnisue"sans"Über Vorstellun-
  • Teilnahme an der Bundestagswahl 1976 Als größte Partei des rechtsextremistischen Lagers beteiligte sich die NPD an der Bundestagswahl
Extremismus-Berichte des Innenministeriums NRW an den Landtag oder Landesbehörden 1976 5 Wahlkampfkosten-Vorschüsse verpflichtet. Ihre schlechte Finanzlage will sie durch eine auf dem Parteitag am 14. November 1976 beschlossene starke Erhöhung der Mitgliedsbeiträge (von 6,00 auf 10,00 DM beim Normalbeitrag) sowie durch Spenden verbessern. Die NPD hat zur Zeit insgesamt etwa 9.700 Mitglieder (Ende 1975: rund 10.800). Hiervon entfallen auf den Landesverband Nordrhein-Westfalen rund 1.800 (Ende 1975: rund 2.100). Der Landesparteitag der nordrhein-westfälischen NPD in Altena am 27. Mai 1976 diente in erster Linie der Vorbereitung der Bundestagswahl; auf ihm wurden die Kandidaten für die Landesliste gewählt. 1.2.3 Publizistik 1976 erschien das neue Parteiorgan der NPD "Deutsche Stimme" in einer durchschnittlichen Monatsauflage von 100.000 Exemplaren. Ob die "Deutsche Wochenzeitung" - derzeitige Auflage 35.000 - weiterhin noch als Sprachrohr der NPD angesehen werden kann, erscheint zweifelhaft, nachdem diese Zeitung vor der Bundestagswahl ihren Lesern empfohlen hatte, die CDU/CSU zu wählen. Wohl auch aus diesem Grund wurde auf dem NPDParteitag im November 1976 beschlossen, für die ab Januar 1977 erhöhten Mitgliedsbeiträge auch die "Deutsche Stimme" mitzuliefern. 1.2.4 Teilnahme an der Bundestagswahl 1976 Als größte Partei des rechtsextremistischen Lagers beteiligte sich die NPD an der Bundestagswahl am 3. Oktober 1976. Sie kandidierte in 245 von 248 Wahlkreisen und hatte in allen Bundesländern Landeslisten aufgestellt. Sie erhielt im Bundesgebiet nur 136.028 Erststimmen (0,4 %) und 122.661 Zweitstimmen (0,3 %). In Nordrhein-Westfalen kandidierte die NPD in allen 73 Wahlkreisen. Hier erzielte sie 27.243 Erststimmen und - als niedrigsten Stimmenanteil von allen Bundesländern - 23.358 Zweitstimmen (jeweils 0,2 %). Die geringsten Stimmenanteile von 0,1 % hatte sie in 9 Wahlkreisen Westfalens und des Ruhrgebiets. Für die in Teilen Nordrhein-Westfalens gleichzeitig stattfindenden Kommunalwahlen kandidierte die NPD lediglich im Erftkreis. Sie erreichte dort 146 Stimmen (0,1 %). Damit verfehlte die NPD ihr Ziel, wenigstens einen - für die Wahlkampfkostenerstattung notwendigen - Stimmenanteil von 0,5 % zu erhalten. 1.3 Junge Nationaldemokraten (JN) Bei ihren Auftritten im Jahre 1976 zeigten sich die JN kampfbetonter als früher. Anders als der Mutterpartei gelang es ihnen, ihre Mitgliederzahl auf rund 1.800 zu steigern (Ende 1975: rund 1.500). Sie erheben - zumal nach dem auch für sie enttäuschenden Ausgang der Bundestagswahl - immer nachhaltiger die Forderung, die NPD zu einer "militanten Kampforganisation" umzugestalten. Um sich in der Öffentlichkeit wirkungsvoller darzustellen, verstärkten die JN - insbesondere seit
  • Legitimität absprechen. Zudem reklamieren sie für sich ein vorgebliches Recht auf Widerstand. Bei einigen Teilen der Szene gehören Gewaltdrohungen
  • kleiner Teil der Reichsbürger-Szene fällt durch Bezüge zum Rechtsextremismus sowie zum Phänomenbereich "Verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates" auf. Sogenannte "Selbstverwalter
Kapitel 5 Verschwörungsideologischer Extremismus Verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates Verfassungsschutzrelevante Delegitimierer sind Extremisten, die den demokratischen Verfassungsstaat und seine Repräsentanten systematisch verächtlich machen und ihm insgesamt die Legitimität absprechen. Zudem reklamieren sie für sich ein vorgebliches Recht auf Widerstand. Bei einigen Teilen der Szene gehören Gewaltdrohungen und Mordaufrufe gegen Vertreter der parlamentarischen Demokratie genauso zum Agitationsrepertoire wie die Verbreitung von Verschwörungserzählungen und antisemitischen Stereotypen. Reichsbürger und Selbstverwalter Reichsbürger sind Einzelpersonen und Gruppierungen, die sich häufig auf das historische Deutsche Reich berufen, je nach Spektrum zum Beispiel in den Grenzen von 1871, 1914 oder 1937. Mit den verschiedensten Begründungen, oft verschwörungsideologisch unterlegt, bestreiten sie die formale Existenz und völkerrechtliche Souveränität der Bundesrepublik Deutschland und sprechen ihren Repräsentanten und Institutionen die Legitimation ab. Ein kleiner Teil der Reichsbürger-Szene fällt durch Bezüge zum Rechtsextremismus sowie zum Phänomenbereich "Verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates" auf. Sogenannte "Selbstverwalter" streben nicht zwangsläufig die Wiederherstellung eines "Deutschen Reiches", in welchen Grenzen auch immer, an. Sie erklären oftmals, aus der Bundesrepublik Deutschland ausgetreten zu sein und definieren ihr Haus oder Grundstück als vermeintlich souveränes Staatsgebiet.
  • antiimperialistischen Feindbilder dogmaSeit Beginn der staatlichen Maßnahmen zur tischer Linksextremisten zu Zeiten des Kalten Eindämmung der Corona-Pandemie sahen sich
1. Verfassungsschutzrelevante Teile des Delegitimierer-Spektrums versuchen inzwischen, sich als eine neue Friedensbewegung Delegitimierung des Staates zu stilisieren und agitieren im Sinne der außenpolitischen Agenda der russischen Führung. Insbesondere die auf die westlichen Staaten und 1.1 Entwicklungen insbesondere die NATO als eigentliche Kriegsund Schwerpunkte schuldige zulaufende Argumentation erinnert an die antiimperialistischen Feindbilder dogmaSeit Beginn der staatlichen Maßnahmen zur tischer Linksextremisten zu Zeiten des Kalten Eindämmung der Corona-Pandemie sahen sich Krieges. So traten in der ersten Jahreshälfte die freiheitliche demokratische Grundordnung 2024 verschwörungsideologische Extremisten und ihre Repräsentanten und Funktionsträger auf Demonstrationen gemeinsam mit anderen Ve rsc hwö r u ng s i d e o l o g i sc he r Ex t re m i s m u s in den Parlamenten in Bund, Ländern und Geprorussischen Akteuren auf. meinden, in Behörden, Organisationen und Einrichtungen vielfältigen Angriffen durch diesen Seit dem Terrorangriff der Hamas auf Israel am verschwörungsideologischen und staatsgefähr7. Oktober 2023 ist die aktuelle Lage in Gaza denden Extremismus ausgesetzt. Demokratische und die Folgen für die dortige Zivilbevölkerung Entscheidungsprozesse und die sie repräsenweiterhin der Schwerpunkt angemeldeter Detierenden Institutionen der Gesetzgebung, Vermonstrationen. Darüber hinaus schlossen sich waltung und Gerichtsbarkeit werden durch dieAnhänger des Delegitimierer-Spektrums großen se Verfassungsfeinde in sicherheitsgefährdender pro-palästinensischen Demonstrationen in HamArt und Weise delegitimiert und verächtlich burg an, so beispielsweise am 12. Oktober 2024 gemacht. Die staatlichen Corona-Eindämmungsmit zirka 700 Teilnehmenden, und trugen orgamaßnahmen führten dazu, dass sich Personen nisatorisch und inhaltlich zum Geschehen bei. aus unterschiedlichen gesellschaftlichen Milieus zusammengefunden haben, die empfänglich für Verschwörungserzählungen sind. 1.2 Potenziale 110 Die Corona-Pandemie bleibt fester Bezugspunkt für einen Großteil der Delegitimierer-Szene. Sie Gegenstand der Bearbeitung dieses Phänomenverknüpft ihre Forderung nach einer Aufarbeibereichs durch die Verfassungsschutzbehörden tung der Maßnahmen zur Eindämmung der Panwaren und sind zu keinem Zeitpunkt Personen demie mit scharfer Kritik an der früheren und und Gruppen, weil sie regierungsoder maßaktuellen Regierungskonstellation sowie deren nahmenkritische Positionen vertreten, die WirkVertretern. Sofern solche Agitation nicht mit samkeit und Sinnhaftigkeit der Eindämmungsgezielter Verächtlichmachung und Delegitimiemaßnahmen im Zusammenhang mit der rung der Institutionen des demokratischen VerCorona-Pandemie anzweifeln oder sonstige fassungsstaats oder gewaltorientierten Verkruden Thesen äußern. So waren die Teilnehhaltensweisen verbunden wird, besteht hier menden der Kundgebungen gegen Coronaindes auch weiterhin kein Betätigungsfeld des Schutzmaßnahmen nur in einem sehr geringen Verfassungsschutzes. Teil als extremistisch zu klassifizieren. Die Äußerung scharfer oder auch polemischer Kritik und das Anrecht auf Protest sind grundrechtlich geschützt und wichtiger Bestandteil einer Demokratie. In Teilen des Protestspektrums hat sich jedoch eine Agitation manifestiert, mit der Institutionen des demokratischen Verfassungsstaates verächtlich gemacht und delegitimiert werden; zudem wird offen zum Widerstand aufgerufen. In diesen Fällen liegen Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung vor, deren Beobachtung durch die Verfassungsschutzbehörden geboten ist. Anhänger des Delegitimierer-Spektrums schlossen sich 2024 großen pro-palästinensischen Demonstrationen in Hamburg an und trugen organisatorisch und inhaltlich zum Geschehen bei.
  • September und 28. Oktober 1976 stellte die Polizei zahlreiche rechtsextremistische Druckschriften, Exemplare seiner Zeitschrift "Denk mit!" sowie Druckunterlagen
Extremismus-Berichte des Innenministeriums NRW an den Landtag oder Landesbehörden 1976 9 Schmieraktionen durch. In Dorsten klebten unbekannte Täter Hakenkreuzplakate mit der Parole "Deutschland erwache" und mit der Aufschrift: "Ihr Toten vom 9. November, Ihr Toten wir schwören es Euch; Noch leben viel tausend Kämpfer Für das Dritte, das Großdeutsche Reich". In Krefeld stießen unbekannte Täter auf dem jüdischen Friedhof zahlreiche Grabsteine um und beschmierten sie mit Hakenkreuzen. Bei den jeweils verwendeten Plakaten und Aufklebern handelte es sich fast ausschließlich um solche der NSDAP-Auslandsorganisation. Von der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth wurde ein Ermittlungsverfahren gegen den Verleger und verantwortlichen Schriftleiter der Zeitschrift "Denk mit!" eingeleitet wegen Verbreitung nationalsozialistischer Propagandamittel, Verunglimpfung des Staates und seiner Symbole, Volksverhetzung und Aufstachelung zum Rassenhaß. Bei Durchsuchungen der Geschäftsund Wohnräume am 12. September und 28. Oktober 1976 stellte die Polizei zahlreiche rechtsextremistische Druckschriften, Exemplare seiner Zeitschrift "Denk mit!" sowie Druckunterlagen und die gesamte Kundenund Interessentenkartei des "Denk mit!" - Verlags sicher. Auf Hinweise der Verfassungsschutzbehörden wurde gegen den Leiter der "Bauernund Bürgerinitiative e. V.". Thies Christophersen, in Mohrkirch (SchleswigHolstein) ein Ermittlungsverfahren wegen Verdachts des Verbreitens von NSPropagandamitteln eingeleitet. In dem Verfahren hat das Amtsgericht Flensburg durch Beschluß vom 22. Oktober 1976 die im "Kritik-Verlag" Christophersens erschienene Druckschrift "Der größte Verbrecher aller Zeiten" von Margarethe Wilhelm beschlagnahmt. Die Schrift verherrlicht nach Ansicht des Gerichts Adolf Hitler und den Führerstaat und propagiert die national-sozialistische Rassenpolitik. Am 6. November 1976 gelang es der Polizei, in Berlin die Bildung einer NSDAPOrtsgruppe zu verhindern. Es wurden vorübergehend 13 Personen festgenommen. Bei Wohnungsdurchsuchungen konnten umfangreiches NSPropagandamaterial sowie einzelne Waffen beschlagnahmt werden. Mit Sicherheit bestanden Kontakte der Berliner Gruppe zu Gleichgesinnten im Bundesgebiet.
  • Vorherrschende Themenfelder der PMK-Rechts waren "Nationalsozialismus \ Hinweis zu Themenfeldern / Sozialdarwinismus" (2.569 Straftaten, Die Melderichtlinien des "Kriminalpolizeili2015: 2.610 Straftaten), "Hasskrimichen
  • kann. (744 Straftaten, 2015: 656 Straftaten). 2015 2016 PMK-Rechts nach Themenfeldern Gewaltkriminalität im Phänomenbereich PMK-Rechts Die Anzahl
  • Gewaltdelikte durch rechtsmotivierte Täter ist mit 381 Straftaten gegenüber dem Vorjahr um 31,8% gestiegen (2015: 289 Straftaten). Dabei handelte
  • schwerpunktmäßig (bei 81.9%) um Körperverletzungen (312 Straftaten). Gewaltdelikte durch "Rechte" wurden mehrheitlich im öffentlichen Raum und zumeist unabhängig von Demonstrationen
  • verübt. Die Aufklärungsquote der Gewaltdelikte im Bereich der PMK-Rechts liegt mit 181 geklärten Taten
Vorherrschende Themenfelder der PMK-Rechts waren "Nationalsozialismus \ Hinweis zu Themenfeldern / Sozialdarwinismus" (2.569 Straftaten, Die Melderichtlinien des "Kriminalpolizeili2015: 2.610 Straftaten), "Hasskrimichen Meldedienstes in Fällen Politisch motinalität" (2.376 Straftaten, 2015: 1.802 vierter Kriminalität" sehen MehrfachnennunStraftaten), "Ausländer- / Asylthematik" gen bei den Oberthemen vor, so dass eine (1.105 Straftaten, 2015: 671) sowie Straftat mehreren Oberthemen zugeordnet "Konfrontation / politische Einstellung" werden kann. (744 Straftaten, 2015: 656 Straftaten). 2015 2016 PMK-Rechts nach Themenfeldern Gewaltkriminalität im Phänomenbereich PMK-Rechts Die Anzahl der Gewaltdelikte durch rechtsmotivierte Täter ist mit 381 Straftaten gegenüber dem Vorjahr um 31,8% gestiegen (2015: 289 Straftaten). Dabei handelte es sich schwerpunktmäßig (bei 81.9%) um Körperverletzungen (312 Straftaten). Gewaltdelikte durch "Rechte" wurden mehrheitlich im öffentlichen Raum und zumeist unabhängig von Demonstrationen verübt. Die Aufklärungsquote der Gewaltdelikte im Bereich der PMK-Rechts liegt mit 181 geklärten Taten bei 47,5% (2015: 198 Straftaten bzw. 68,5%). Ursächlich für die Diskrepanz zum Vorjahr ist die bereits erwähnte "Pegida"-Demonstration in Köln, wo von den verübten 96 Gewaltdelikten lediglich zwölf aufgeklärt werden konnten. 28 ExtrEmismus in ZahlEn Verfassungsschutzbericht des Landes Nordrhein-Westfalen 2016
  • SDAJ gab eine eigene Wahlkampfzeitung heraus mit dem Motto: "Links abbiegen. Jugend will Arbeit und Bildung. Freiheit durch Sozialismus
  • Entspannung, für antiimperialistische Solidarität, Kampf für die Rechte der Jugend, gegen Berufsverbote". Solche Parolen spielten auch auf dem V. Bundeskongreß
Extremismus-Berichte des Innenministeriums NRW an den Landtag oder Landesbehörden 1976 13 Während des Besuches einer Delegation der Freien Deutschen Jugend (FDJ) der DDR in der Bundesrepublik im Februar 1976 wurde zwischen den "Jungen Pionieren" und der FDJ ein Freundschaftsvertrag unterzeichnet. Entsprechende Freundschaftsverträge der "Jungen Pioniere" bestehen außerdem bereits mit den "Thälmann-Pionieren" der DDR und der Pionier-Organisation des Sozialistischen Jugendverbandes der CSSR. 2.2.2 Sozialistische Deutsche Arbeiterjugend (SDAJ) Die Sozialistische Deutsche Arbeiterjugend (SDAJ) stellt nach wie vor die zahlenmäßig größte linksextremistische Organisation für berufstätige Jugendliche und Schüler des entsprechenden Alters dar. Sie beteiligte sich auch im letzten Jahr an allen Schwerpunktaktionen des DKP-orientierten Lagers. Insbesondere unterstützte sie sehr intensiv den Bundestagswahlkampf der DKP, die, wie bei früheren Wahlen, in ihren Wahlvorschlägen auch Kandidaten aufwies, die als SDAJFunktionäre bekannt geworden sind. Die SDAJ gab eine eigene Wahlkampfzeitung heraus mit dem Motto: "Links abbiegen. Jugend will Arbeit und Bildung. Freiheit durch Sozialismus. DKP wählen". Außerdem veranstaltete die SDAJ zwei Wahltourneen zugunsten der DKP. Im übrigen stand die Tätigkeit der SDAJ im Zeichen von Parolen wie "Kampf gegen Jugendarbeitslosigkeit, für mehr Lehrstellen, für wirksame Mitbestimmung und demokratische Bildung, Kampf gegen Unternehmer-Willkür, Kampf für die Sicherung des Friedens und der Entspannung, für antiimperialistische Solidarität, Kampf für die Rechte der Jugend, gegen Berufsverbote". Solche Parolen spielten auch auf dem V. Bundeskongreß der SDAJ am 4. und 5. Dezember 1976 in Frankfurt/Main die beherrschende Rolle. Der Kongreß verabschiedete ein "Aktionsprogramm für die 5 Grundrechte der Jugend", das neben den konkreten Forderungen der SDAJ im Sinne der oben erwähnten Parolen auch die Vision einer "sozialistischen" Bundesrepublik Deutschland zeichnete, in der alle diese Forderungen selbstverständlich verwirklicht sind. An dem Bundeskongreß nahmen Abordnungen der DKP - mit dem Parteivorsitzenden an der Spitze -, des MSB Spartakus und der "Jungen Pioniere" sowie 29 Delegationen ausländischer Jugendorganisationen teil. Die SDAJ in Nordrhein-Westfalen beschloß auf ihrer V. Landeskonferenz am 15. Mai 1976 in Leverkusen eine regionale Neugliederung. Der bisherige Landesverband NRW wurde - in Angleichung an die Gliederung der DKP - aufgeteilt in die neuen Landesverbände Rheinland-Westfalen mit Sitz in Köln und den Schwerpunktgruppenbereichen Köln, Düsseldorf, Wuppertal, Solingen und Hagen, sowie Ruhr-Westfalen mit Sitz in Essen und den Schwerpunkten Essen, Dortmund, Duisburg, Gelsenkirchen, Münster und Bielefeld. Dem Landesverband RheinlandWestfalen gehören 75 örtliche Gruppen - einschließlich Stadtteilgruppen - an, dem Landesverband Ruhr-Westfalen 87. Die Zahl der Gruppen in ganz NordrheinWestfalen beträgt demnach 162 und hat sich damit gegenüber dem Stand von Anfang 1976 nur um 4 erhöht. Zwar wurden zahlreiche neue Gruppen gegründet, dafür aber andere aufgegeben oder zusammengelegt - eine Folge der für Jugendorganisationen typische Fluktuation.
  • wurde - im Laufe des Jahres 1976 als ernstzunehmendes Instrument linksextremistischer Einflußnahme auf die Schülerschaft nicht mehr in Erscheinung getreten
Extremismus-Berichte des Innenministeriums NRW an den Landtag oder Landesbehörden 1976 15 und die Sowjetunion, in der Teilnahme am X. Parlament der FDJ im Sommer und an der Konferenz der Kommunistischen Jugend Spaniens im Oktober 1976 in Barcelona. Als Mitglied des Büros des "Weltbundes der demokratischen Jugend" (WBDJ), des internationalen Dachverbandes der kommunistischen und prokommunistischen Jugendorganisationen, war die SDAJ an Delegationen des Weltbundes in zahlreiche Länder der Dritten Welt beteiligt. Die SDAJ gehört dem "Arbeitskreis Festival" an, in dem zur Zeit 23 überwiegend kommunistische und prokommunistische Jugendorganisationen der Bundesrepublik Deutschland ihre Teilnahme an den XI. Weltfestspielen der Jugend und Studenten 1978 in Kuba vorbereiten, während sich zur Zeit 24 nichtkommunistische Verbände in der "Koordinierungsgruppe XI. Weltfestspiele" zusammengeschlossen haben. Vier Vertreter des "Arbeitskreises Festival" und fünf der "Koordinierungsgruppe" bilden gemeinsam den "Initiativausschuß der Bundesrepublik Deutschland für die XI. Weltfestspiele", der die Jugendorganisationen der Bundesrepublik Deutschland im "Internationalen Vorbereitungskomitee" vertritt. Welche Vertreter dem Initiativausschuß angehören werden, ist bisher nicht bekannt. Beschlüsse des Initiativausschusses bedürfen der Zustimmung beider Partner. 2.2.3 Schüler als Zielgruppe der DKP/SDAJ Die DKP und die SDAJ bleiben weiterhin bemüht, ihren Einfluß unter den Schülern auszubauen. Sie konnten vor allem ihre Stellung in der Landesschülervertretung Nordrhein-Westfalen behaupten, die die Ermittlungen gegen den Landesverbindungslehrer wegen dessen DKP-Mitgliedschaft als gegen sich selbst gerichtet ansieht und mit einer vom Kultusminister verbotenen Plakettenaktion "Weg mit den verfassungswidrigen Berufsverboten" in letzter Zeit dagegen angeht. Der DKP-orientierte Marxistische Schülerbund (MSB) ist - ohne daß eine offizielle Auflösung der einzelnen Gruppen bekannt wurde - im Laufe des Jahres 1976 als ernstzunehmendes Instrument linksextremistischer Einflußnahme auf die Schülerschaft nicht mehr in Erscheinung getreten. 2.2.4 Marxistischer Studentenbund Spartakus (MSB Spartakus) Der Marxistische Studentenbund (MSB) Spartakus hielt zum 5. Jahrestag seiner Gründung am 22. Oktober 1976 in Köln eine Großveranstaltung mit über 4.000 Teilnehmern ab. Als Gast war u. a. auch der DKP-Vorsitzende Herbert Mies anwesend. In dem vom Bundesvorsitzenden, Mitglied des Parteivorstandes der DKP, vorgetragenen Referat des Bundesvorstandes wird die Bedeutung des außerparlamentarischen Kampfes besonders hervorgehoben: "Nicht das Starren auf knappe und immer knappere Mehrheiten im Parlament, sondern der massive außerparlamentarische Kampf kann die Dinge in Bewegung bringen. ... In den außerparlamentarischen Auseinandersetzungen sind die fortschrittlichen Kräfte stärker als die Reaktion.
  • erringen können. 3.4 Sozialistischer Hochschulbund (SHB) Im Zusammenhang mit linksextremistischen Bestrebungen im Hochschulbereich bedarf es noch eines Hinweises
  • Waffe der Arbeiterklasse ... das ist der Grund, warum die Rechte sie derart fürchtet. Das Verhältnis zu den Kommunisten ist für
Extremismus-Berichte des Innenministeriums NRW an den Landtag oder Landesbehörden 1976 27 stellen konnten, für die Mehrheitsbildung in den VDS wichtig sind, will der MSB Spartakus "eine aktive und konstruktive Haltung gegenüber" einnehmen. "Unsere Aufgabe besteht darin, die bei ihnen vorhandenen Tendenzen der Erarbeitung wirklich revolutionärer Positionen, die Tendenzen einer größeren Aufgeschlossenheit gegenüber der kommunistischen Weltbewegung zu verstärken". 3.3 Studentische Selbstverwaltung Insgesamt gibt es zur Zeit unter den berücksichtigten 34 ASten noch 25, in denen der Block MSB Spartakus/ SHB oder eine dieser Gruppen vertreten sind. Die maoistischen Gruppierungen, die sich bei den in frage kommenden Wahlen weitgehend hinter Listenverbindungen (Demokratische Liste, Rote Liste pp.) verbergen, haben keine Beteiligung an ASten erringen können. 3.4 Sozialistischer Hochschulbund (SHB) Im Zusammenhang mit linksextremistischen Bestrebungen im Hochschulbereich bedarf es noch eines Hinweises auf den Sozialistischen Hochschulbund (SHB). Er bildet dort seit langem einen festen Bündnisblock mit dem MSB Spartakus. Der SHB setzt sich auf der Grundlage des "wissenschaftlichen Sozialismus" ein für eine "antimonopolistische Demokratie" als Öffnung des "Weges zum Sozialismus". Diese dem MSB Spartakus durchaus verwandt erscheinende ideologische Grundposition und politische Linie wurde durch die 17. ordentliche Delegiertenkonferenz des SHB, die am 30. und 31. Oktober 1976 in Münster stattfand, erneut bestätigt. Das ergibt sich namentlich aus dem politischen Bericht des alten Bundesvorstandes, der von der anschließend wiedergewählten Bundesvorsitzenden vorgetragen wurde. Z. B. heißt es darin, gegen Kritik am SHB wegen seiner Zusammenarbeit mit Kommunisten gerichtet: "Die Einheit der Arbeiterbewegung und ihrer Hauptströmungen, der Sozialdemokraten und der Kommunisten, ist eine mächtige Waffe der Arbeiterklasse ... das ist der Grund, warum die Rechte sie derart fürchtet. Das Verhältnis zu den Kommunisten ist für uns deshalb auch immer ein Gradmesser dafür, welche Position im Klassenkampf eingenommen wird". Zusammenfassend läßt sich sagen, daß Entwicklung und Position extremistischer Gruppen im Hochschulbereich nach wie vor Anlaß zu sorgfältiger Beobachtung geben.
  • nicht, erweisen aber den Tätern weitgehende Solidarität. 2.5 Vereinigte Linke (VL) Die VL hat sich im Februar 1976 aus mehreren
  • linksextremen Gruppen im Raum Köln gebildet, um als Partei bei den Bundestagswahlen auftreten zu können. Sie erstrebt eine Rätedemokratie
  • noch auf Gruppen hinzuweisen, die unter der Bezeichnung "undogmatische Linke" zusammengefaßt werden. Gemeinsam ist ihnen die Ablehnung dogmatischer Ideologien
Extremismus-Berichte des Innenministeriums NRW an den Landtag oder Landesbehörden 1976 23 Nordrhein-Westfalen, wo sie lediglich in den Wahlkreisen Köln I und Düsseldorf II Direktkandidaten aufstellte, kam sie auf 143 Erstund 1.770 Zweitstimmen. Der Vollständigkeit halber werden noch die übrigen in unserem Lande tätigen trotzkistischen Organisationen genannt: * Spartacusbund * Bund Sozialistischer Arbeiter (BSA) mit seiner Jugendorganisation Sozialistischer Jugendbund (SJB) * Trotzkistische Liga Deutschlands und ein Kreis um die trotzkistische Zeitung * "Internationale Arbeiterkorrespondenz". Alle trotzkistischen Gruppen in der Bundesrepublik Deutschland sind international verflochten und pflegen rege Kontakte zu entsprechenden ausländischen und internationalen Verbänden. Bemerkenswert ist das Verhältnis der meisten trotzkistischen Organisationen zum Terrorismus. Sie billigen zwar offiziell terroristische Aktionen nicht, erweisen aber den Tätern weitgehende Solidarität. 2.5 Vereinigte Linke (VL) Die VL hat sich im Februar 1976 aus mehreren linksextremen Gruppen im Raum Köln gebildet, um als Partei bei den Bundestagswahlen auftreten zu können. Sie erstrebt eine Rätedemokratie und tritt ein * für einen "Sozialismus ohne Bonzen und Bürokraten" * für ein "neutrales, antifaschistisches und wiedervereinigtes Deutschland, in dem die Arbeiter und das Volk den Frieden garantieren und sich aus eigener Kraft gegen jeden Angreifer verteidigen". Die VL trat zu den Bundestagswahlen nur in Nordrhein-Westfalen an und erhielt 701 (0,0 %) Stimmen. 2.6 Europäische Arbeiterpartei (EAP) Die EAP hat an Aktivität nicht verloren. Sie ist angesichts der Mobilität der meist jugendlichen Anhänger jederzeit in der Lage, kurzfristig an den verschiedensten Orten agitatorisch aufzutreten. Es mehren sich allerdings die Anzeichen, daß die finanziellen Verhältnisse der Partei sich ständig verschlechtern und der aufwendige Organisationsapparat nicht beibehalten werden kann. In Dortmund und in Düsseldorf mußten die Büros aufgegeben werden. Damit verfügt die Partei in Nordrhein-Westfalen nur noch in Köln über eine eigene Geschäftsstelle. Die EAP hat bei der Bundestagswahl 1976 kandidiert. Sie erhielt 6.811 = 0,0 % (NordrheinWestfalen: 1.428 = 0,0 %) Stimmen. 2.7 Undogmatische Gruppen Kurz ist noch auf Gruppen hinzuweisen, die unter der Bezeichnung "undogmatische Linke" zusammengefaßt werden. Gemeinsam ist ihnen die Ablehnung dogmatischer Ideologien und bürokratischer Organisationsformen. Typisch ist ihre kollektivistische Orientierung und ihre Ansicht, eine Veränderung der gesellschaftlichen Zustände könne nur im Zusammenhang mit der Revolutionierung persönlicher Lebensformen stattfinden. Das ideologisch-politische Spektrum die-
  • Juni 1976 vom Bundesminister des Innern verbotenen rechtsextremistischen kroatischen Ausländervereinigung "Kroatischer Nationaler Widerstand" (HNOtpor) war.(Der Bundesminister des Innern
Extremismus-Berichte des Innenministeriums NRW an den Landtag oder Landesbehörden 1976 29 führten ihre heftige Agitation gegen das Schahregime in Persien weiter. So demonstrierten CISNU-Anhänger am 26. Mai 1976 durch einen Protestmarsch von Köln nach Bonn gegen das Regierungssystem in Persien, bei dem die anwesenden Iraner fast ausnahmslos Pappmasken mit der Aufschrift "Schutz vor SAVAK" trugen. Bei der Schlußkundgebung in Bonn stürmten Demonstranten ein Polizeifahrzeug. Vier Demonstranten wurden vorübergehend festgenommen. Am 14. November 1976 führten etwa 20 CISNU-Anhänger und deutsche Sympathisanten eine Spontandemonstration vor dem französischen Generalkonsulat in Düsseldorf durch. Sie übergaben dem Konsul einen "offenen Brief" zur Weiterleitung an die französische Regierung und einige Flugblätter der CISNU, in denen die Freilassung zweier iranischer Studenten gefordert wird, die im Zusammenhang mit einem mißglückten Mordanschlag auf den Kulturattache der Iranischen Botschaft in Paris am 2. November 1976 festgenommen worden waren. Bei den festgenommenen Tätern, die den Attache schwer verletzt hatten, handelt es sich um Mitglieder der CISNU. Erwähnenswert ist noch ein Demonstrationsmarsch, den die FIS in der Zeit vom 23. bis zum 27. November 1976 mit Unterstützung der maoistischen "Kommunistischen Partei Deutschlands" (KPD) von Dortmund nach Köln durchführte. Der Marsch, an dem etwa 100 Personen teilnahmen, sollte der Forderung nach Erteilung der "Einreisegenehmigung für die internationale Medizinerund Juristendelegation in den Iran" Nachdruck verleihen; zugleich diente er dem Protest gegen die Inhaftierung politischer Oppositioneller im Iran, deren bedingungslose Freilassung aus den "Gefängnissen und Folterhöllen des faschistischen Schah-Regimes" gefordert wurde. 4.4 Kroaten Die politische Tätigkeit extremer kroatischer Emigrantengruppen äußert sich nach wie vor in Gewaltakten, von denen auch Nordrhein-Westfalen betroffen ist: Am 15. Mai 1976 explodierte eine Sprengladung am Gebäude des jugoslawischen Kulturinstituts in Köln, bei dem erheblicher Sachschaden entstand. Die Täter werden in kroatischen Extremistenkreisen gesucht. Am 28. Juni 1976 verübten zwei Exilkroaten einen Mordversuch mit Schußwaffen an dem jugoslawischen Vizekonsul in Düsseldorf. Der Vizekonsul, der sich dem Konsulatsgebäude näherte, konnte in eine nahegelegene Garage flüchten und blieb unverletzt. Die auf frischer Tat verfolgten Täter wurden festgenommen. Bei dem einen Täter handelte es sich um den Schwager eines in Köln wohnhaften E- xilkroaten, der Hauptvertrauensmann der am 9. Juni 1976 vom Bundesminister des Innern verbotenen rechtsextremistischen kroatischen Ausländervereinigung "Kroatischer Nationaler Widerstand" (HNOtpor) war.(Der Bundesminister des Innern hat das Verbot u. a. darauf gestützt, daß die Vereinigung die innere Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland gefährde. "Durch ständige Revolutionsund Gewaltpropaganda ... sowie durch Resolutionen und Äußerungen" (ihrer) "führenden Repräsentanten" werde "fortwährend zu Gewaltaktionen gegen Jugoslawien und jugoslawische Einrichtungen in aller Welt aufgerufen". Dies schaffe "unter den Kroaten in der Bundesrepublik Deutschland ein Klima des Hasses und der Aktionsbereitschaft, das die Gefahr von Gewaltanwendungen gegen jugoslawische Einrichtungen und offizielle Repräsentanten im Bundesgebiet" erhöhe.)
  • Satz 1 genannten Bestrebungen oder Tätigkeiten rechtfertigen. (2) 1Werden personenbezogene Daten bei Betroffenen mit deren Kenntnis erhoben
  • Amtshilfe. (5) 1Die Verfassungsschutzbehörde ist an die allgemeinen Rechtsvorschriften gebunden. 2Bei der Sammlung und Verarbeitung von Informationen
238 Anhang Informationen im Sinne des SS 3 Abs. 1 Satz 1 ist das Vorliegen tatsächlicher Anhaltspunkte, die, insgesamt betrachtet und unter Einbeziehung nachrichtendienstlicher Erfahrungen, den Verdacht einer der in SS 3 Abs. 1 Satz 1 genannten Bestrebungen oder Tätigkeiten rechtfertigen. (2) 1Werden personenbezogene Daten bei Betroffenen mit deren Kenntnis erhoben, so ist der Erhebungszweck anzugeben, es sei denn, dass die Erhebung für Zwecke des Verfassungsschutzes nicht bekannt werden darf. 2Die Betroffenen sind auf die Freiwilligkeit ihrer Angaben hinzuweisen. (3) Ist zum Zwecke der Sammlung von Informationen die Weitergabe personenbezogener Daten unerlässlich, so dürfen schutzwürdige Interessen der betroffenen Person nur im unvermeidbaren Umfang beeinträchtigt werden. (4) 1Polizeiliche Befugnisse oder Weisungsbefugnisse stehen der Verfassungsschutzbehörde zur Erfüllung ihrer Aufgaben nicht zu. 2Sie darf die Polizei nicht um Maßnahmen ersuchen, zu denen sie selbst nicht befugt ist, auch nicht im Wege der Amtshilfe. (5) 1Die Verfassungsschutzbehörde ist an die allgemeinen Rechtsvorschriften gebunden. 2Bei der Sammlung und Verarbeitung von Informationen hat sie von mehreren geeigneten Maßnahmen diejenige zu wählen, die Betroffene voraussichtlich am wenigsten beeinträchtigt. 3Eine Maßnahme darf keinen Nachteil herbeiführen, der erkennbar außer Verhältnis zu dem beabsichtigten Erfolg steht. SS5a Besondere Auskunftspflichten (1) 1Diejenigen, die geschäftsmäßig Postdienstleistungen erbringen oder Telemedien anbieten oder daran mitwirken, sind verpflichtet, der Verfassungsschutzbehörde auf Anordnung unentgeltlich Auskünfte über Daten zu erteilen, die für die Begründung, inhaltliche Ausgestaltung, Änderung oder Beendigung eines Vertragsverhältnisses über Postdienstleistungen oder Telemedien gespeichert worden sind. 2Auskünfte dürfen nur im Einzelfall und unter der Voraussetzung eingeholt werden, dass sie zur Erfüllung der Aufgaben nach SS 3 Abs. 1 Satz 1 erforderlich sind. (2) 1Luftfahrtunternehmen sind verpflichtet, der Verfassungsschutzbehörde auf Anordnung unentgeltlich Auskünfte zu Namen und Anschriften von Kundinnen und Kunden sowie zur Inanspruchnahme und den Umständen von Transportleistungen, insbesondere zum Zeitpunkt von Abfertigung und Abflug und zum Buchungsweg, zu erteilen. 2Auskünfte dürfen nur im Einzelfall und unter der Voraussetzung eingeholt werden, dass sie zur Erfüllung der Aufgaben nach SS 3 Abs. 1 Satz 1 erforderlich sind und dass tatsächliche Anhaltspunkte für eine schwerwiegende Gefahr für ein in SS 3 Abs. 1 Satz 1 genanntes Schutzgut vorliegen. (3) 1Kreditinstitute, Finanzdienstleistungsinstitute und Finanzunternehmen sind verpflichtet, der Verfassungsschutzbehörde auf Anordnung unentgeltlich Auskünfte zu Konten und Geldanlagen, insbesondere zu Kontoständen,
  • Türkei" richtete, kam es zu gewaltsamen Auseinandersetzungen zwischen linksextremen Türken und ihren politischen Gegnern. Der Demonstrationszug mußte schließlich
Extremismus-Berichte des Innenministeriums NRW an den Landtag oder Landesbehörden 1976 31 * die orthodox-kommunistische "Föderation türkischer Sozialisten in Europa" (ATTF), * die im wesentlichen kommunistisch ausgerichtete "Föderation der Demokratischen Arbeitervereine der Türkei in Europa e. V." (TDF), * das orthodox-kommunistische "Türkische Europakomitee für Frieden und Freiheit" (TBÖK), * die maoistisch beherrschte "Studentenföderation der Türkei in Deutschland e.V." (ATÖF) und * die am 28. März 1976 in Darmstadt gegründete "Föderation der Arbeiter aus der Türkei in Deutschland e. V." (ATIF), die ihren Sitz in Duisburg hat und der bereits 3 türkische Vereine aus Nordrhein-Westfalen angehörden. Die ATIF läßt eine maoistische Zielsetzung erkennen. Diese Organisationen führten u.a. Demonstrationen am 3. April 1976 in Gelsenkirchen, am 9. Oktober 1976 in Köln und am 16. Oktober 1976 in Hagen durch oder waren, soweit sie selbst formal als Veranstalter nicht auftraten, doch mit ihren Anhängern beteiligt. Bei der Demonstration in Hagen am 16. Oktober 1976, die sich gegen die "Beibehaltung der Staatsschutzgerichte in der Türkei" richtete, kam es zu gewaltsamen Auseinandersetzungen zwischen linksextremen Türken und ihren politischen Gegnern. Der Demonstrationszug mußte schließlich von der Polizei aufgelöst werden. In diesem Zusammenhang ist allerdings zu erwähnen, daß die türkische Regierung bereits einige Tage zuvor die Abschaffung dieser Gerichte beschlossen hatte. Neben den auch öffentlich in Erscheinung getretenen Organisationen sind noch die konspirativ arbeitende "Volksbefreiungsarmee der Türkei" (THKO), die "Türkische Kommunistische Partei - Marxisten-Leninisten" (TKP/ML) und deren Frontorganisation, die "Türkische Arbeiterund Bauernbefreiungsarmee" (TIKKO) zu erwähnen, die sich weiterhin um Einfluß unter den türkischen Staatsangehörigen bemühen. Die "Patriotische Einheitsfront der Türkei" (PEFT) ist nicht mehr in Erscheinung getreten. Sie hat sich offenbar, wie im Vorbericht bereits angedeutet, aufgelöst. 4.6 Italiener, Spanier, Portugiesen und Griechen Unter den italienischen, spanischen, portugiesischen und griechischen Gastarbeitern versuchen insbesondere die traditionellen kommunistischen Parteien dieser Länder weiterhin Einfluß zu gewinnen. Dabei ist ihr Bemühen auch auf die Unterwanderung der zahlreichen Freizeitund Kulturklubs gerichtet. 4.7 Sonstige Vereinigungen Außerdem gibt es zahlreiche Ausländervereine, deren Zielsetzung sich auf gesellschaftlichen, kulturellen und sportlichen Kontakt unter den Ausländern richtet, ohne daß eine sicherheitsgefährdende Tätigkeit dieser Vereine zu erkennen ist.

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