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"links or rechts" in den Verfassungsschutz Trends
  • Bemühungen, durch Neuorientierung in der politischen Arbeit die zersplitterten linksextremistischen Organisationen zu einer starken Opposition zu vereinigen, hatten keinen Erfolg
Regierung und die Beseitigung der Einflüsse des Imperialismus im Iran und in der Welt. Sie unterhält bundesweit Sektionen u.a. in Gießen, Frankfurt am Main, Hamburg, München, Heidelberg und Mainz. Die Presseorgane "Iran Report" und "Peyman" erscheinen unregelmäßig. Ihre Bemühungen, durch Neuorientierung in der politischen Arbeit die zersplitterten linksextremistischen Organisationen zu einer starken Opposition zu vereinigen, hatten keinen Erfolg. Am 18. März 1988 übergaben Mitglieder der OIDA einem Vertreter des französischen Konsulats in Mainz einen "Offenen Brief" für den französischen Staatspräsidenten Mitterand mit der Bitte um Freilassung der in Paris inhaftierten iranischen Oppositionellen. In weiteren "Briefaktionen" forderte sie den Bundespräsidenten, den Bundestagspräsidenten und die Mitglieder des Deutschen Bundestages auf, die Gewährung von Asyl für iranische Flüchtlinge zu erleichtern und sich für die Beendigung des iranisch-irakischen Krieges einzusetzen. Etwa 40 Mitglieder und Sympathisanten führten vom 13. bis. 27. April 1988 in Mainz einen Hungerstreik unter dem Motto "Einstellung jeglicher Lieferung von Waffen und Kriegsgütern an Iran und Irak" und "Nieder mit der iranischen Republik" durch. 3.3 Islamische Fundamentalisten Zu den Anhängern der iranischen Regierung gehört die islamisch-extremistische "Union Islamischer Studentenvereine in Europa" (U.I.S.A.)Sie organisierte vor allem Demonstrationen gegen den Giftgaseinsatz irakischer Truppen im iranisch-irakischen Krieg. Am 31 * März 1988 wirkte sie an einer Kundgebung in Bonn mit, bei der das Deutsche Rote Kreuz aufgefordert wurde, gegen die Verwendung chemischer Waffen zu intervenieren. Ferner beteiligte sie sich an einer Demonstration am 9- Juli 1988 in Bonn-Bad Godesberg gegen den Abschuß eines iranischen Airbusses durch die amerikanischen Streitkräfte am 3. Juli 1988 im Persischen Golf. Der alljährlich stattfindende Jerusalem-Tag (Ghods-Tag) am 23Mai 1988 bezeichnet die U.I.S.A. als "Tag des Aufstandes aller Unterdrückten gegen ihre Unterdrücker". 4. Araber Die bedeutendsten arabischen extremistischen Organisationen sind die "Palästinensische Befreiungsorganisation" (PLO), die Dachorganisation der palästinensischen Befreiungsbewegung, die größte PLO-Organisation "AL FATAH"110, die "Volksfront für die Befreiung Palästinas" (PFLP) und der AL FATAH - beeinflußte "Palästinensische Arbeiterverband i n der Bun110 Yassir ARAFAT ist Führer der "AL FATAH" und zugleich Vorsitzender des Exekutivkomitees der PLO. 114
  • Gegenpol zum HNV gegründet und versteht sich als Sammelbecken linksorientierter kroatischer Emigranten. Ziel der HDP ist die Errichtung eines unabhängigen
Sprengstoffexplosion auf dem Gelände der Glamorgan-Kaserne in DuisburgWanheim acht Soldaten der britischen Rheinarmee. Bei einem Sprengstoffanschlag am 5. August 1988 auf die Roy-Kaserne in Ratingen wurden schließlich drei britische Soldaten und eine deutsche Zivilangestellte von umherfliegenden Splittern verletzt. Die Sicherheitsbehörden nahmen am 30. August 1988 im Grenzbereich Kreis Heinsberg (Nordrhein-Westfalen) zwei PIRA-Angehörige fest, die mit einem in Mainz zugelassenen Kraftfahrzeug aus den Niederlanden in die Bundesrepublik Deutschland einreisen wollten. Im Kraftfahrzeug wurden Waffen und Munition sichergestellt. 6. Jugoslawen Zu den bekanntesten jugoslawischen Emigrantenvereinigungen gehören die "Kroatische Staatsbildende Bewegung" (HDP) und der "Kroatische Nationalrat" (HNV). Die HDP wurde im Juni 1981 in Schweden als Gegenpol zum HNV gegründet und versteht sich als Sammelbecken linksorientierter kroatischer Emigranten. Ziel der HDP ist die Errichtung eines unabhängigen Staates Kroatien in seinen ethnischen Grenzen. In der im Dezember 1986 modifizierten Vereinssatzung wird besonders der "kroatisch-nationale Befreiungskampf" herausgestellt: "Die Art des nationalen Befreiungskampfes bestimmen u.a. auch die Methoden, die der Feind anwendet, um dem Volk weiterhin die Freiheit vorzuenthalten". Auch die Jugendorganisation der HDP, die "Kroatische Staatsbildende Jugend", hat nach den Prinzipien der Bewegung zu handeln. Der HNV war bereits im Jahre 1974 in Toronto (Kanada) gegründet worden. Er ist der nationalistische Dachverband kroatischer Emigrantenvereinigungen mit Sitz in New York. Bei den Wahlen zum 7. Sabor112 des HNV im Dezember 1987 wurden sieben in der Bundesrepublik Deutschland lebende Exilkroaten in das 30 Mitglieder umfassende Gremium gewählt. Zentrale Gedenkveranstaltungen jugoslawischer Emigranten fanden aus Anlaß der Gründung des "unabhängigen Staates Kroatien" (10. April 1941) am 9. April 1988 in München und Frankfurt am Main statt. Am 10. Oktober 1988 wurde in Schottland der HDP-Vorsitzende Nikola STEDUL durch Schüsse schwer verletzt; es handelte sich vermutlich um einen Mordanschlag aus politischen Motiven. In Rheinland-Pfalz gingen von beiden Organisationen keine nennenswerten Aktivitäten aus. 7. Sikhs Die extremistischen Organisationen der Religionsgemeinschaft der Sikhs in der Bundesrepublik Deutschland, von denen einige gewaltbereit sind und terrori112 Parlament. 116
  • Tamilen Zu den Gruppen extremistischer Tamilen gehört die linksgerichtete "Liberation Tigers of Tamil Eelam" (LTTE). Wegen ihres gewaltorientierten Kampfes für
stisch operieren, streben die Errichtung eines unabhängigen Staates Khalistan an. Ihr Heimatland ist der indische Bundesstaat Punjab. Für ihre Autonomiebestrebungen werben sie auch in der Bundesrepublik Deutschland durch Flugblattaktionen und Demonstrationen. Die Aktivitäten ließen jedoch im Berichtsjahr erheblich nach. Beim Staatsbesuch des indischen Ministerpräsidenten Rajiv Gandhi in der Zeit vom 6. bis 8. Juni 1988 kam es vereinzelt zu Protesten. Am 7. Juni 1988 demonstrierten ca. 200 Sikhs in Bonn mit Transparenten "Die Sikhs wollen die Kette der Sklaverei durchbrechen" und "20 Millionen Sikhs fordern einen unabhängigen Staat Khalistan". Die Abschlußkundgebung fand vor der indischen Botschaft statt. 8. Tamilen Zu den Gruppen extremistischer Tamilen gehört die linksgerichtete "Liberation Tigers of Tamil Eelam" (LTTE). Wegen ihres gewaltorientierten Kampfes für einen unabhängigen Staat Tamil Eelam ist sie in ihrem Heimatland Sri Lanka verboten. Anhänger der LTTE führten am 20. Februar 1988 und 6. Juni 1988 Kundgebungen in Bonn durch. Auf Transparenten wiesen sie auf die angebliche Vernichtung von Tamilen in Sri Lanka durch die indische Armee hin. Dem indischen Ministerpräsidenten Rajiv Gandhi machten sie den Vorwurf, terroristische Akzente gesetzt zu haben. Eine Demonstration am 30. Juli 1988 in Düsseldorf richtete sich gegen den Einsatz indischer Truppen in Sri Lanka. Mitte April 1988 begann vor dem 4. Strafsenat beim Oberlandesgericht Stuttgart der Prozeß gegen fünf LTTE-Mitglieder wegen Verdachts der Bildung einer kriminellen Vereinigung. In Rheinland-Pfalz wurden vereinzelt Flugblätter der LTTE verteilt. 117
  • miteinander verflochten, daß die Bereiche "Spionageabwehr" und "Linksextremismus" der Verfassungsschutzbehörden auf Koordination nicht verzichten können. Zu den bekanntesten Mitteln
Subversion bedeutet die Einwirkung auf die Meinungsund Willensbildung von Staatsorganen, Medien und der Öffentlichkeit durch Verbreiten von Haibund Unwahrheiten mit dem vornehmlichen Ziel, Mißtrauen zu schüren und günstige Bedingungen für einen Umsturz zu schaffen. Sie wird nicht nur von den Nachrichtendiensten des Ostblocks, sondern auch von sowjetisch gesteuerten Tarnorganisationen, den sog. Frontorganisationen117, betrieben. Hierbei leisten in der Bundesrepublik Deutschland die "Deutsche Kommunistische Partei" (DKP) und ihr Umfeld beachtliche Unterstützungsarbeit. Grundsätzlich werden keine Mitglieder der DKP für eine Spionagetätigkeit angeworben. Eine Ausnahme bilden ehemalige Mitglieder, die möglicherweise gerade zum Zweck der Spionage aus der Partei ausgetreten sind bzw. "ausgeschlossen" wurden. Subversion und nachrichtendienstliche Aufklärung sind so eng miteinander verflochten, daß die Bereiche "Spionageabwehr" und "Linksextremismus" der Verfassungsschutzbehörden auf Koordination nicht verzichten können. Zu den bekanntesten Mitteln der Subversion zählen die Desinformation und der Einsatz von Einflußagenten. Desinformation ist die subtilste Destabilisierungsmaßnahme der Geheimdienste des Ostblocks gegenüber dem Westen. Es handelt sich um das Zuspielen von falschen, unvollständigen, entstellten oder überholten Informationen. Ihr Inhalt wird bestimmt von Lenins Ausspruch "Erzähl ihnen, was sie zu glauben wünschen." Im Gegensatz zur konventionellen Propaganda verschleiert die Desinformation ihre Herkunft und ist grundsätzlich mit geheimdienstlichen Aktionen verbunden. Beabsichtigt ist, die Empfänger zu einem von der politischen Führung des kommunistischen Staates gewünschten Verhalten zu veranlassen. Über eine sogenannte Rücklaufinformationsschiene erfahren die Geheimdienste die Reaktion des Betroffenen auf die entstellte Nachricht und ergänzen ggf. ihre Desinformationsoperation. Einflußagenten haben den Auftrag, unter Ausnutzung ihrer politischen, beruflichen und gesellschaftlichen Stellung die Meinungsund Entscheidungsprozesse der westlichen Demokratien im Sinne der kommunistischen Ideologie und Politik zu beeinflussen. Da sie keine Dokumente entwenden und sich nicht regelmäßig mit ihren Führungsoffizieren treffen, sind sie sehr schwer zu enttarnen. "Frontorganisationen" sind von der Internationalen Abteilung des Zentralkomitees der "Kommunistischen Partei der Sowjetunion" (KPdSU) gelenkte internationale Hilfsorganisationen 2ur Verwirklichung der Ziele des Kommunismus sowjetischer Prägung. Ihre wahren Anliegen verbergen sie hinter einer Fassade ("front") allgemeingültiger Wertvorstellungen, um von Demokraten anerkannt zu werden. 119
  • Bereitschaft, sich zum Staat und seiner freiheitlichen demokratischen, rechtsund sozialstaatlichen Ordnung zu bekennen. Dabei bleibt es dem Beamten nicht verwehrt
F. V e r f a s s u n g s t r e u e i m ö f f e n t l i c h e n D i e n s t 1. Verfassungstreue der Bewerber für den öffentlichen Dienst127 In Ausprägung des Artikels 33 Abs. 2, 4 und 5 des Grundgesciz.es (GG) darf gemäß SS 7 Abs. 1 Nr. 2 des Bundesbeamtengesetzes, SS 4 Abs. 1 Nr. 2 des Beamtenrechtsrahmengesetzes und SS 9 Abs. 1 Nr. 2 des Landesbeamtengesetzes Rheinland-Pfalz in das Beamtenverhältnis nur berufen werden, wer die Gewähr dafür bietet, daß er jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintritt. Die Pflicht des Beamten zur Verfassungstreue gehört zu den hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums im Sinne des An. 33 Abs. 5 GG, hat daher Verfassungsrang und gilt für jedes Beamtenverhältnis, auch für die Beamtenverhältnisse auf Zeit, auf Probe und auf Widerruf. Eine Unterscheidung nach der Art der vom Beamten wahrzunehmenden Funktionen ist hierbei nicht zulässig. Die politische Treuepflicht fordert die Bereitschaft, sich zum Staat und seiner freiheitlichen demokratischen, rechtsund sozialstaatlichen Ordnung zu bekennen. Dabei bleibt es dem Beamten nicht verwehrt, an Erscheinungen dieses Staates Kritik zu üben und für Änderungen der bestehenden Verhältnisse einzutreten. Unverzichtbar ist aber, daß der Beamte sich hierbei der verfassungsrechtlich zulässigen Mittel bedient, den Staat - ungeachtet seiner Mängel - und die geltende verfassungsrechtliche Ordnung bejaht und aktiv für sie eintritt. Im einzelnen bedeutet dies, daß er sich insbesondere eindeutig von Gruppen und Bestrebungen distanzieren muß, die den Staat, seine verfassungsmäßigen Organe und die geltende Verfassungsordnung angreifen, bekämpfen oder diffamieren. Auch wer sich aus Gleichgültigkeit, Leichtgläubigkeit, Unerfahrenheit oder Naivität für Zielsetzungen einsetzt oder hierzu mißbrauchen läßt, die mit der freiheitlichen demokratischen Grundordnung nicht zu vereinbaren sind, wird der Pflicht zur Verfassungstreue nicht gerecht. Die Bürger müssen darauf vertrauen können, daß staatliche Funktionen nur Beamten anvertraut werden, die ihr Amt im Geist unserer Verfassung führen. Angestellte und Arbeiter sind gemäß SS 8 Abs. 1 Satz 2 des Bundesangestelltentarifvertrages und SS 9 Abs. 9 Satz 2 des ManteltarifVertrages des Bundes und der Länder ebenfalls zur Verfassungstreue verpflichtet. Die Anforderungen an ihre Treuepflicht ergeben sich aus den ihnen zu übertragenden Funktionen. In einzelnen Fällen oder bei bestimmten Fallgruppen kann sich aus Art und 27 Vgl. BVerfGE 39, 334 ff; BVerfGE 47, 330 ff; BVerwG, NJW 1981, 1386 ff; BVerwG, NJW 1981, 1390 ff; BVerwG, NJW 1981, 1392 ff; BAG, NJW 1976, 1708 ff; BAG, NJW 1978, 69 ff; BAG, NJW 1981, 71 ff; BAG, NJW 1981, 73 ff; BAG, NJW 1983, 779 ff; BAG NJW 1983, 1812 ff. 131
  • Dezember 1985128 näher geregelt. Es garantiert ein Höchstmaß an Rechtsstaatlichkeit. 3- Verfassungstreue der Mitarbeiter im öffentlichen Dienst 129 Gemäß
nach SS 7 Abs. 3 Satz 2 LVerfSchG auf die gerichtsverwertbaren Tatsachen beschränkt, die Zweifel daran begründen können, daß der Bewerber jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung eintreten wird. Erkenntnisse, die mehrere Jahre zurückliegen oder sich auf Aktivitäten vor Vollendung des 18. Lebensjahres des Bewerbers beziehen, werden nur mitgeteilt, wenn sie entweder als Teil einer fortgesetzten Entwicklung noch von Bedeutung sind oder wenn sie nach Art und Schwere nicht den "Jugendsünden" zugerechnet werden können. Der Verfassungsschutz gibt keine Empfehlung ab. Die Einstellungsbehörde entscheidet nach Anhörung des Bewerbers selbständig über das Einstellungsgesuch. Von der beabsichtigten Ablehnung eines Bewerbers wird der zuständige Minister oder sein Vertreter unterrichtet. Das Verfahren ist in der Verwaltungsvorschrift des Ministeriums des Innern und für Sport über die Pflicht zur Verfassungstreue im öffentlichen Dienst vom 12. Dezember 1985128 näher geregelt. Es garantiert ein Höchstmaß an Rechtsstaatlichkeit. 3- Verfassungstreue der Mitarbeiter im öffentlichen Dienst 129 Gemäß SS 52 Abs. 2 des Bundesbeamtengesetzes, SS 35 Abs. 1 Satz 3 des Beamtenrechtsrahmengesetzes und SS 63 Abs. 1 Satz 3 des Landesbeamtengesetzes Rheinland-Pfalz ist der Beamte verpflichtet, sich durch sein gesamtes Verhalten zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes zu bekennen und für deren Einhaltung einzutreten. Aus dem Gesetzeswortlaut "gesamtes Verhalten" ergibt sich, daß es sich bei der politischen Treuepflicht um eine beamtenrechtliche Kernpflicht handelt. Beamtenrechtliche Kernpflichten können auch zeitlich und örtlich außerhalb des Dienstes verletzt werden. Es kommt auf den sachlichen Zusammenhang an. Während bei einem Bewerber Zweifel der Einstellungsbehörde an seiner Verfassungstreue zur Ablehnung der Einstellung genügen, bedarf es bei einem Beamten des Nachweises eines Dienstvergehens, einer schuldhaften Verletzung der politischen Treuepflicht nach SS 77, Abs. 1 Satz 1 des Bundesbeamtengesetzes, SS 45 Abs. 1 Satz 1 des Beamtenrechtsrahmengesetzes und SS 85 Abs. 1 Satz 1 des Landesbeamtengesetzes Rheinland-Pfalz. Bei Lebenszeitbeamten sind in diesem Fall Maßnahmen nach der Bundesdisziplinarordnung bzw. nach dem Dienstordnungsgesetz Rheinland-Pfalz zu treffen; dies bedeutet regelmäßig die Entfernung aus dem Dienst. Gegen Beamte auf Probe und auf Widerruf findet ein förmliches Dienstordnungsverfahren nicht statt; bei ihnen kommt anstelle einer Entfernung aus dem Dienst 128 Im Anhang abgedruckt. Sie hat das Rundschreiben der Landesregierung vom 5. Dezember 1972 in der Fassung vom 23. Oktober 1979 abgelöst. 129 Vgl. BVerwGE 39, 334 ff; BVerwG, NJW1982, 779 ffsogenanntes Peter-Urteil -; BVerwG, NJW 1984, 813 ff; BVerwG, DVB1. 1984, 955 ff - sogenanntes Meister-Urteil -; BVerwG, NJW 1986, 3096 ff; BAG, NJW 1976, 1708, ff; BAG, NJW 1987, 69 ff 133
  • Rechtsextremistische Bestrebungen aber auch in Kanada, den Niederlanden und Litauen gespeichert. Neben dem NPD-Bundesverband sind auch die meisten
134 Rechtsextremistische Bestrebungen aber auch in Kanada, den Niederlanden und Litauen gespeichert. Neben dem NPD-Bundesverband sind auch die meisten NPD-Landesverbände sowie zahlreiche NPD-Bezirksund Kreisverbände und Gliederungen der JN im Internet vertreten. Inhaltlicher Schwerpunkt ist das NPD-Verbotsverfahren, über das eine eigens erstellte Homepage des NPD-Prozessbevollmächtigten MAHLER informiert. Außerdem werden Berichte und Kommentare zu aktuellen Ereignissen, Demonstrationsaufrufe, Pressemitteilungen und andere Informationen über die Parteiverbände angeboten. Auf den InternetSeiten des "Mitteldeutschen Gesprächskreises" der NPDKreisverbände Jena und Magdeburg konnte darüber hinaus an Diskussionsforen zu Themen wie "Gewalt als Kampfmittel?" teilgenommen werden. Nach dem 11. September verbreiteten NPD-Verbände und Funktionäre antiamerikanische Stellungnahmen zu den Terroranschlägen in den USA (vgl. Kap. I, Nr. 3, und Kap. V, Nr. 1). Zur Abgeordnetenhauswahl in Berlin wurde eine aufwändig gestaltete Sonderseite ins Netz gestellt, die neben dem Wahlprogramm auch aktuelle Informationen und Pressemitteilungen anbot. DVU im Internet Die von der Münchener DVU-Zentrale gestaltete Internet-Seite enthält lediglich Informationen zum Parteiprogramm, Hinweise auf Stammtische und andere Parteiveranstaltungen. Im Hinblick auf die Wahlen zur Hamburger Bürgerschaft und zu den Kommunalen Bezirksversammlungen am 23. September erweiterte die DVU ab Jahresmitte das Internet-Angebot. Unter dem Logo "DVU-TV - Das echte deutsche Fernsehen" wurden Videoclips mit Stellungnahmen des DVU-Bundesvorsitzenden FREY und des Hamburger Landesvorsitzenden Heinrich GERLACH sowie mit einem Zusammenschnitt von Höhepunkten der zentralen DVU-Saalveranstaltung in Passau eingestellt. Die DVU-Landtagsfraktionen in Sachsen-Anhalt, Brandenburg und der DVU-Abgeordnete in der Bremer Bürgerschaft sowie einige DVU-Landesverbände unterhalten eigene Internet-Seiten von unterschiedlicher Aktualität. REP im Internet Auch die REP bauten ihre Internet-Präsenz aus. Ende des Jahres wurden ca. 120 Homepages des REP-Bundesverbands, von Landes-, Kreissowie Ortsverbänden, von Vertretern in Kommunalund Kreisparlamenten und Funktionsträgern der Partei festgestellt. Die Homepage des Bundesverbands enthält u. a. aktuelle Nachrichten, Pressemitteilungen sowie die Internetausgabe des Parteiorgans "Der Republikaner".
  • lediglich 593 Stimmen (0,1 Prozentpunkte). Bei anderen linksextremistischen Gruppierungen den parallel abgehaltenen Bezirksversammlungsan der 1.-Mai-Demonstration, am Methfesselfest
ten vom SED-Zentralorgan "Neues Deutschland" genutzt wurde, nahmen auch Vertreter der DKP Hamburg teil. Dort luden die Veranstalter unter anderem zu "einer Matinee", in der "wir an ein Deutschland" erinnern, "das von Grund auf friedenstüchtig war, an die DDR." Auch der Nachfolger Erich Honeckers als SED-Generalsekretär und Staatsratsvorsitzender, Egon Krenz, 1997 im Mauerschützenprozess wegen Totschlags zu sechseinhalb Jahren Freiheitsstrafe verurteilt, sollte die Gelegenheit für eine Lesung aus seiner Biografie erhalten - die Lesung fiel kurzfristig aus. Auch im Jahr 2024 organisierte die DKP Hamburg Veranstaltungen gemeinsam mit der "Gedenkstätte Ernst Thälmann", so zum Beispiel zum Die DKP Hamburg würdigte den 100. Todestag Jahrestag des Ende des Zweiten Weltkriegs in Deutschland und Europa am 8. Mai, in den Ge84 Lenins auf ihrem Instagram-Kanal. denken an die Ermordung Ernst Thälmanns am Quelle: www.instagram.com/p/C2YDNCXLx8t/ Aufgerufen am 24. März 2025 18. August oder zum Jahrestag des Beginns des Zweiten Weltkriegs am 1. September. L i n ksex t re m i s m u s SDAJ Hamburg Weitere Aktivitäten waren Aufzüge zum OsterDer Jugendverband "Sozialistische Deutsche marsch, zur 1. Mai-Demonstration sowie die Arbeiterjugend" (SDAJ) ist formal unabhängig, traditionelle Forderung nach Verstaatlichung betrachtet sich aber als Nachwuchsorganisaprivat geführter Wirtschaftsunternehmen. Im tion der DKP. Er wurde wie die DKP 1968 in Juni 2024 organisierte die DKP das MethfesselEssen gegründet. Die SDAJ bezeichnet sich auf fest, ein Stadtteilfest in Eimsbüttel. ihrer Homepage als eine Selbstorganisation von Schülern, Auszubildenden, jungen Arbeitern und Im Mittelpunkt des Jahres 2024 stand für die Studenten, die in Deutschland leben, unabhänDKP Hamburg die Teilnahme an der Europawahl gig von ihrer Herkunft oder ihrem Pass. am 9. Juni. Eine der wichtigsten politischen Veranstaltungen der Partei vor der Wahl fand am Regelmäßig organisiert die SDAJ Hamburg ge23. April 2024 im MTZ statt. Inhaltliche Schwermeinsam mit der DKP Hamburg öffentlichkeitspunkte waren die bevorstehende Privatisierung wirksame Veranstaltungen, diese zumeist im des staatseigenen Hafenbetriebes sowie die von MTZ. Die thematischen Schwerpunkte und Verder DKP propagierte Verstaatlichung von Kranlautbarungen der SDAJ Hamburg waren mit kenhäusern. Weiterhin forderte die Partei auch denen der DKP Hamburg nahezu identisch. eine "sozialistische Zweistaatenlösung" für den Nahen Osten, benannte Israel als eigentlichen Daneben führte die SDAJ in ihren RäumlichkeiAggressor im Nahost-Konflikt und forderte ein ten regelmäßig auch marxistische Lesekreise Ende der Unterstützung Israels mit Waffen. Bei durch, so am 17. und 19. Januar 2024. Weiterhin der Europawahl erreichte die DKP in Hamburg beteiligte sich die Gruppierung mit der DKP und lediglich 593 Stimmen (0,1 Prozentpunkte). Bei anderen linksextremistischen Gruppierungen den parallel abgehaltenen Bezirksversammlungsan der 1.-Mai-Demonstration, am Methfesselfest wahlen trat die Partei nicht an. und an den "UZ-Friedenstagen" (siehe oben). An den vom DKP-Zentralorgan "Unsere Zeit" Traditionell gedachten die Nachwuchskommu(UZ) vom 23. bis 25. August 2024 in Berlin vernisten wie die DKP öffentlichkeitswirksam des anstalteten sogenannten "UZ-Friedenstagen", Geburtstages und der Ermordung Ernst Thälorganisiert im Gebäude, das bereits zu DDR-Zeimanns. Darüber hinaus veranstaltete die SDAJ
  • Behörden und das Bundesamt für Verfassungsschutz leisten sich gegenseitig Rechtsund Amtshilfe (Artikel 35 GG). SS4 (1) Das Bundesamt für Verfassungsschutz
1. Bestrebungen, die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung, den Bestand und die Sicherheit des Bundes oder eines Landes gerichtet sind oder eine ungesetzliche Beeinträchtigung der Amtsführung von Mitgliedern verfassungsmäßiger Organe des Bundes oder eines Landes zum Ziele haben, 2. sicherheitsgefährdende oder geheimdienstliche Tätigkeiten im Geltungsbereich dieses Gesetzes für eine fremde Macht, 3. Bestrebungen im Geltungsbereich dieses Gesetzes, die durch Anwendung von Gewalt oder daraufgerichtete Vorbereitungshandlungen auswärtige Belange der Bundesrepublik Deutschland gefährden. (2) Ferner wirken das Bundesamt für Verfassungsschutz und die nach SS 2 Abs. 2 bestimmten Behörden mit 1. bei der Überprüfung von Personen, denen im öffentlichen Interesse geheimhaltungsbedürftige Tatsachen, Gegenstände oder Erkenntnisse anvertraut werden, die Zugang dazu erhalten sollen oder ihn sich verschaffen können, 2. bei der Überprüfung von Personen, die an sicherheitsempfindlichen Stellen von lebensund verteidigungswichtigen Einrichtungen beschäftigt sind oder werden sollen, 3. bei technischen Sicherheitsmaßnahmen zum Schutz von im öffentlichen Interesse geheimhaltungsbedürftigen Tatsachen, Gegenstände oder Erkenntnissen gegen die Kenntnisnahme durch Unbefugte. (3) Polizeiliche Befugnisse oder Kontrollbefugnisse stehen dem Bundesamt für Verfassungsschutz nicht zu. Zur Wahrnehmung seiner Aufgaben nach Absatz 1 und Absatz 2 ist es befugt, nachrichtendienstliche Mittel anzuwenden. Das Amt darf einer polizeilichen Dienststelle nicht angegliedert werden. (4) Die Gerichte und Behörden und das Bundesamt für Verfassungsschutz leisten sich gegenseitig Rechtsund Amtshilfe (Artikel 35 GG). SS4 (1) Das Bundesamt für Verfassungsschutz unterrichtet die in jedem Lande gemäß SS 2 Abs. 2 bestimmte Behörde über alle Unterlagen, deren Kenntnis für das Land zum Zwecke des Verfassungsschutzes erforderlich ist. (2) Die in den Ländern bestimmten Behörden unterrichten das Bundesamt über alle Angelegenheiten des Verfassungsschutzes, von denen sie Kenntnis erhalten und die für den Bund, die Länder oder eines von ihnen von Wichtigkeit sind. (3) Ist gemäß SS 2 Abs. 2 eine andere als die Oberste Landesbehörde bestimmt, so ist die Oberste Landesbehörde gleichzeitig zu benachrichtigen. SS5 (1) Die Bundesregierung kann, wenn ein Angriff auf die verfassungsmäßige Ordnung des Bundes erfolgt, den Obersten Landesbehörden die für die Zusammenarbeit der Länder mit dem Bund auf dem Gebiete des Verfassungsschutzes erforderlichen Weisungen erteilen. (2) Der Bundesminister des Innern kann im Rahmen des SS 3 den nach SS 2 Abs. 2 bestimmten Behörden Weisungen für die Zusammenarbeit in Angelegenheiten des Verfassungsschutzes erteilen. SS 4 Abs. 3 gilt sinngemäß. SS6 Das Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft. 137
  • Aufsicht des Landes unterstehenden juristischen Personen des öffentlichen Rechts und die Gerichte des Landes haben von sich aus dem Verfassungsschutz
  • Aufsicht des Landes unterstehenden juristischen Personen des öffentlichen Rechts Informationen und die Übermittlung von LInterlagen verlangen, soweit gesetzliche Vorschriften nicht
  • Abkommen zwischen den Parteien des Nordatlantikvertrages über die Rechtsstellung ihrer Truppen hinsichtlich der in der Bundesrepublik Deutschland stationierten ausländischen Truppen
(2) Diese Vorschrift findet keine Anwendung in Fällen des SS 4 Abs. 3. SS6 Informationsübermittlung an den Verfassungsschutz (1) Die Behörden des Landes, der Gemeinden, der Gemeindeverbände, der sonstigen der Aufsicht des Landes unterstehenden juristischen Personen des öffentlichen Rechts und die Gerichte des Landes haben von sich aus dem Verfassungsschutz Informationen zu übermitteln, soweit sie nach ihrer Beurteilung zur Aufgabenerfüllung des Verfassungsschutzes nach SS 1 Abs. 1 erforderlich sind. (2) Der Verfassungsschutz kann über alle Angelegenheiten, deren Aufklärung zur Erfüllung seiner Aufgaben erforderlich ist, von den Behörden des Landes, der Gemeinden, der Gemeindeverbände und der sonstigen der Aufsicht des Landes unterstehenden juristischen Personen des öffentlichen Rechts Informationen und die Übermittlung von LInterlagen verlangen, soweit gesetzliche Vorschriften nicht entgegenstehen. (3) Bestehen erst allgemeine, nicht auf konkrete Fälle bezogene Anhaltspunkte nach SS 4 Abs. 1 Nr. 1, kann der Verfassungsschutz personenbezogene Informationen oder Informationsbestände von öffentlichen Stellen verlangen, soweit dies erforderlich ist zur Aufklärung von sicherheitsgefährdenden oder geheimdienstlichen Tätigkeiten für eine fremde Macht oder von Bestrebungen, die durch Anwendung von Gewalt oder darauf gerichtete Vorbereitungshandlungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung, den Bestand und die Sicherheit des Bundes oder eines Landes gerichtet sind; der Verfassungsschutz kann auch Einsicht in die Dateien oder Informationsbestände nehmen. Die Übermittlung ist auf Namen, Anschriften, Tag und Ort der Geburt, Staatsangehörigkeit sowie auf im Einzelfall festzulegende Merkmale zu beschränken. (4) Der Verfassungsschutz hat zu prüfen, ob die übermittelten Informationen nach den Absätzen 1 bis 3 für seine Aufgabenerfüllung erforderlich sind. Ist dies nicht der Fall, sind sie zu vernichten. (5) Übermittlungen für Zwecke nach SS 1 Abs. 2 und 3 sind zulässig. (6) Gesetzliche Übermittlungsverbote bleiben unberührt. SS7 Informationsübermittlung des Verfassungsschutzes an andere Stellen (1) Der Verfassungsschutz darf, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist, an andere Behörden und öffentliche Stellen personenbezogene Informationen zur Erfüllung seiner Aufgaben nach SS 1 Abs. 1 und 2 übermitteln. Zu anderen Zwecken darf der Verfassungsschutz, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist, personenbezogene Informationen nur übermitteln an 1. den Bundesnachrichtendienst und den Militärischen Abschirmdienst, wenn die Informationen im Zusammenhang mit Hinweisen, Wahrnehmungen und Erkenntnissen stehen, die deren Zuständigkeit berühren können, 2. Dienststellen der Stationierungsstreitkräfte im Rahmen von Artikel 3 des Zusatzabkommens zu dem Abkommen zwischen den Parteien des Nordatlantikvertrages über die Rechtsstellung ihrer Truppen hinsichtlich der in der Bundesrepublik Deutschland stationierten ausländischen Truppen vom 3. August 1959 (BGBl. II 1961 S. 1183, 1218), 3. Staatsanwaltschaften und Polizeibehörden zur Verfolgung von den in SS 100 a Strafprozeßordnung genannten Straftaten oder sonstiger Straftaten im Rahmen der organisierten Kriminalität, 140
  • Linksextremistische Bestrebungen Analog zur Mutterpartei stellte sich die SDAJ im Zuge des aktuellen Nahostkonfliktes auf die Seite des palästinensischen Volkes
  • Oktober verantwortlich zu sein. Israel wird das Recht auf Selbstverteidigung abgesprochen, der militärische Einsatz im Gazastreifen als Genozid bezeichnet
  • beteiligen. Sowohl die palästinensischen als auch die israelischen "fortschrittlichen linken und antiimperialistischen Kräfte" müssten sich im "Kampf um die Befreiung
VII Linksextremistische Bestrebungen Analog zur Mutterpartei stellte sich die SDAJ im Zuge des aktuellen Nahostkonfliktes auf die Seite des palästinensischen Volkes und verurteilte das Vorgehen Israels. Israel wird beschuldigt für den Ausbruch des Konfliktes in Folge des terroristischen Angriffs der HAMAS am 7. Oktober verantwortlich zu sein. Israel wird das Recht auf Selbstverteidigung abgesprochen, der militärische Einsatz im Gazastreifen als Genozid bezeichnet. Am 8. November fand in Kiel eine Demonstration mit dem Tenor: "Frieden im Nahen Osten" statt, an der sich unter anderem die SDAJ Kiel und die DKP Kiel beteiligten. In den vor Ort gehaltenen Redebeiträgen wurde die Jahrzehnte "andauernde Besatzung Palästinas durch den israelischen Staat"43 verurteilt. Deutschland würde sich "rhetorisch, wirtschaftlich und durch Lieferung mit Waffen, auch aus Kiel," an den "Kriegsverbrechen Israels" beteiligen. Sowohl die palästinensischen als auch die israelischen "fortschrittlichen linken und antiimperialistischen Kräfte" müssten sich im "Kampf um die Befreiung Palästinas" zusammenschließen. Im Berichtsjahr beteiligte sich die SDAJ in Schleswig-Holstein an weiteren propalästinensischen Versammlungen. Der SDAJ gelang es wie der DKP nicht, ihren Einfluss auf die Mitte der Gesellschaft zu erweitern. Ausblick SDAJ Es ist zu erwarten, dass die SDAJ auch zukünftig zur Durchsetzung ihrer verfassungsfeindlichen Ziele spektrenübergreifend eine Zusammenarbeit mit diversen Bündnispartnerinnen und Bündnispartnern anstreben wird. Die SDAJ ist deutlich aktionsorientierter und in der Öffentlichkeit stärker wahrnehmbar als die DKP. Dennoch 43 Internetseite Instagram SDAJ Kiel, abgerufen am 16.11.2023. Seite 203
  • Versuch einer deutschen Demokratie, die Weimarer Republik, von "Rechts" und "Links" verachtet und bekämpft, ging nicht zuletzt an ihrer Wehrlosigkeit
1. Verfassungsschutz im Lande Bremen Vielen von unserscheint es ganzselbstverständlich, in "einem freiheitlich demokratischen Rechtsstaat" zu leben. Wir wissen, dass in unserem Land die Menschenund Bürgerrechte durch das Grundgesetz garantiert sind, freie Wahlen sind für uns "eine Selbstverständlichkeit". Wir können ungehindert reisen und müssenstaatliche Willkür nicht fürchten. Presse, Funk und Fernsehen unterliegen keiner Zensur. Die jeweils Regierenden werden vielfältig in ihrer Macht kontrolliert: vom Parlament, von unabhängigen Gerichten, den Medien und nicht zuletzt von den Wählerinnen und Wählern. Aber wahr ist auch, dass die freiheitliche Demokratie Gegner hat, die sie abschaffen wollen. Dererste Versuch einer deutschen Demokratie, die Weimarer Republik, von "Rechts" und "Links" verachtet und bekämpft, ging nicht zuletzt an ihrer Wehrlosigkeit zugrunde. Die Natonalsozialisten errichteten ihre Diktatur und begingen Verbrechen, die n der Geschichte beispiellos sind. Die bitteren Erfahrungen mit demtotalitären NS-System habenunser heutiges Grundgesetz maßgeblich geprägt, dassich in den letzten Jahrzehnten hervorragend bewährt hat. Den Feindender Freiheit darf nie wieder eine Chance gegeben werden, diese abzuschaffen. Einerder "Väter" des Grundgesetzes, der Sozialdemokrat Alle Demokraten sind sich darüber einig: Wir brauchen den Schutz der Verfassung, Carlo Schmid, erklärte bei den weil damit Menschenrechte, Freiheit und Demokratie gesichert werden. Deshalb Beratungen über das Grundwurde mit dem Grundgesetz eine "streitbare und wehrhafte Demokratie" mit einem gesetz der Bundesrepublik umfassenden System zum Schutze der Verfassung geschaffen. Deutschland: "Ich für meinen Teil bin der Meinung, dass es nicht zum Begriff der Demokratie gehört, dass sie selbst Aufgaben des Landesamtesfür Verfassungsschutz die Voraussetzungen für ihre Den Verfassungsschutzbehörden kommt dabei die Aufgabe zu, Erkenntnisse und Beseitigungschafft. (...) Man Unterlagen über verfassungsfeindliche Bestrebungen und sicherheitsgefährdende muss auch den Mut zur IntoleTätigkeiten zu sammeln (Artikel 87 Absatz 1 und Artikel 73 Absatz 1 Nr. 10 b) Grundranz denen gegenüberaufgesetz); sie sind damit Teil des Instrumentariums der "wehrhaften Demokratie". bringen, die die Demokratie Das Landesamt für Verfassungsschutz Bremen folgende im Gesetz über den gebrauchen wollen, um sie Verfassungsschutz im Lande Bremen($ 3 BremVerfSchG) normierte Aufgaben: umzubringen." Die Beobachtung vonverfassungsfeindlichen oder extremistischen Bestrebungen, die = gegendie freiheitliche demokratische Grundordnung oder = gegenden Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes gerichtet sind oder = durch Anwendung von Gewalt oder darauf gerichtete Vorbereitungshandlungen auswärtige Belange der Bundesrepublik gefährden oder = gegen den Gedanken der Völkerverständigung, insbesondere gegen das friedliche Zusammenleben der Völker gerichtet sind. Das Landesamt für Verfassungsschutz ist auch zuständig für die Spionageabwehr im Bundesland Bremen.
  • geforderte und durch das einfache Gesetz konkretisierte rechtliche Voraussetzung für den Eintritt in das Beamtenverhältnis, daß der Bewerber die Gewähr
  • sich aus Art. 33 Abs. 5 GG ergebende Rechtslage gilt für jedes Beamtenverhältnis, für das Beamtenverhältnis auf Zeit, für
Dienstpflichtverletzung im förmlichen Disziplinarverfahren auf Entfernung aus dem Dienst erkannt werden. 4. Es ist eine von der Verfassung (Art. 33 Abs. 5 GG) geforderte und durch das einfache Gesetz konkretisierte rechtliche Voraussetzung für den Eintritt in das Beamtenverhältnis, daß der Bewerber die Gewähr bietet, jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung einzutreten. 5. Der Überzeugung, daß der Bewerber die geforderte Gewähr nicht bietet, liegt ein Urteil über die Persönlichkeit des Bewerbers zugrunde, das zugleich eine Prognose enthält und sich jeweils auf eine von Fall zu Fall wechselnde Vielzahl von Elementen und deren Bewertung - gründet. 6. Die sich aus Art. 33 Abs. 5 GG ergebende Rechtslage gilt für jedes Beamtenverhältnis, für das Beamtenverhältnis auf Zeit, für das Beamtenverhältnis auf Probe und für das Beamtenverhältnis auf Widerruf ebenso wie für das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit. 7. Wenn auch an die Angestellten im öffentlichen Dienst weniger hohe Anforderungen als an die Beamten zu stellen sind, schulden sie gleichwohl dem Dienstherrn Loyalität und die gewissenhafte Erfüllung ihrer dienstlichen Obliegenheiten; auch sie dürfen nicht den Staat, in dessen Dienst sie stehen, und seine Verfassungsordnung angreifen; auch sie können wegen grober Verletzung dieser Dienstpflichten fristlos entlassen werden; und auch ihre Einstellung kann abgelehnt werden, wenn damit zu rechnen ist, daß sie ihre mit der Einstellung verbundenen Pflichten nicht werden erfüllen können oder wollen. 8. Ein Teil des Verhaltens, das für die Beurteilung der Persönlichkeit eines Beamtenanwärters erheblich sein kann, kann auch der Beitritt oder die Zugehörigkeit zu einer politischen Partei sein, die verfassungsfeindliche Ziele verfolgt - unabhängig davon, ob ihre Verfassungswidrigkeit durch Urteil des Bundesverfassungsgerichts festgestellt ist oder nicht. 9. Die durch Art. 33 Abs. 5 GG gedeckten Regelungen des Beamtenund Disziplinarrechts sind allgemeine Gesetze im Sinne von Art. 5 Abs. 2 GG. 10. Es steht nicht im Widerspruch zu Art. 12 GG, wenn der hergebrachte Grundsatz des Berufsbeamtentums im Beamtenrecht verwirklicht wird, vom Bewerber für ein Amt zu verlangen, daß er die Gewähr bietet, jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung einzutreten." 2 Im Einvernehmen mit der Staatskanzlei und den übrigen Ministerien wird zur Einstellung von Bewerbern in den öffentlichen Dienst und bezüglich der Pflicht zur Verfassungstreue von Angehörigen des öffentlichen Dienstes folgendes bestimmt: 2.1 Vor der Einstellung eines Bewerbers in den öffentlichen Dienst haben die Einstellungsbehörden zunächst beim Ministerium des Innern und für Sport unter Angabe der Wohnanschriften des Bewerbers mindestens aus den letzten fünf Jahren anzufragen, ob Tatsachen bekannt sind, die Bedenken gegen die Einstellung begründen (Anlagen 1 und 2). Es ist erst dann anzufragen, wenn der Bewerber für die Einstellung in die engere Wahl kommt. Bei Bewerbern, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, wird von einer Anfrage abgesehen; soweit bei ihrer Einstellung nach besonderen Vorschriften eine Sicherheitsüberprüfung stattzufinden hat, bleiben diese Vorschriften unberührt. Die Anfrage erfolgt bei Bewerbern, die im öffentlichen Dienst ausgebildet worden sind und deren Weiterbeschäftigung im Landesdienst beabsichtigt ist, nach Abschluß der Ausbildung und bei Bewerbern, die keine Ausbildung ableisten, nach Vollendung des 18. Lebensjahres. Das Ministerium des Innern und für Sport wird Anfragen dieser Art unverzüglich beantworten. Die Auskünfte werden auf Tatsachen beschränkt, die gerichtsverwertbar sind. 144
  • Beamtenoder Richterverhältnis, so muß sie außerdem eine Rechtsmittelbelehrung enthalten. 2.5 Im öffentlichen Dienst Beschäftigte Besteht der Verdacht, daß ein Angehöriger
  • Landes unterstehenden Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts wird empfohlen, entsprechend zu verfahren. 5 Diese Verwaltungsvorschrift tritt
2.2 Beabsichtigt die Einstellungsbehörde, nach Eingang der Auskunft des Ministeriums des Innern und für Sport den Bewerber einzustellen, so ist der Bewerber vor der Entscheidung über die Einstellung zunächst schriftlich zu belehren (Anlage 3). Diese Belehrung kann dem Bewerber auch mit der Einstellungszusage übersandt werden. Der Bewerber hat vor seiner Einstellung die Belehrung zu bestätigen und dazu eine Erklärung zu unterschreiben (Anlage 3). Die Erklärung ist zu den Personalakten zu nehmen. 2.3 Bestehen aufgrund der vom Ministerium des Innern und für Sport mitgeteilten oder anderweitig bekanntgewordenen Tatsachen oder wegen der Weigerung des Bewerbers, die vorbezeichnete Erklärung zu unterschreiben, Zweifel daran, daß der Bewerber jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintritt und können diese Zweifel nicht ausgeräumt werden, darf er nicht in den öffentlichen Dienst eingestellt werden. Der zuständige Minister oder sein Vertreter ist von der beabsichtigten Ablehnung eines Bewerbers zu unterrichten. Die Verfassungstreue ist auch bei Angestellten und Arbeitern Voraussetzung für die Einstellung in den öffentlichen Dienst. Die Anforderungen an die Treuepflicht der Angestellten und Arbeiter ergeben sich aus den ihnen zu übertragenden Funktionen. In einzelnen Fällen oder bei Fallgruppen kann sich aus Art und Umfang der zu übertragenden Funktion ergeben, daß an die Bewerber dieselben Anforderungen gestellt werden müssen wie an Beamte; das ist z.B. bei einer Lehroder Erziehungstätigkeit der Fall. 2.4 Die Entscheidung, durch die eine Einstellung in den öffentlichen Dienst aus den unter 2.3 genannten Gründen abgelehnt wird, ist dem Bewerber schriftlich unter Darlegung der Gründe mitzuteilen. Betrifft sie die Übernahme in ein Beamtenoder Richterverhältnis, so muß sie außerdem eine Rechtsmittelbelehrung enthalten. 2.5 Im öffentlichen Dienst Beschäftigte Besteht der Verdacht, daß ein Angehöriger des öffentlichen Dienstes gegen die Pflicht zur Verfassungstreue verstößt, unterrichtet seine Dienststelle das Ministerium des Innern und für Sport und prüft, ob ein Dienstordnungsverfahren bzw. ein außerordentliches Kündigungsverfahren einzuleiten ist. 3 Soweit nach besonderen Vorschriften eine Sicherheitsüberprüfung bei der Einstellung erfolgt, entfällt die Einstellungsüberprüfung nach 2.1. 4 Diese Verwaltungsvorschrift gilt für alle staatlichen Behörden des Landes. Den kommunalen Gebietskörperschaften sowie den sonstigen der Aufsicht des Landes unterstehenden Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts wird empfohlen, entsprechend zu verfahren. 5 Diese Verwaltungsvorschrift tritt am 1. Januar 1986 in Kraft. Das Rundschreiben des Ministeriums des Innern vom 5. Dezember 1972 (MinBl. 1973 Sp. 41), geändert durch Rundschreiben des Ministeriums des Innern und für Sport vom 23. Oktober 1979 (MinBl. S. 413), ist nicht mehr anzuwenden. Anlagen 145
  • davon zu überzeugen, daß sich auch der freiheitliche demokratische Rechtsstaat gegen seine Feinde verteidigen muß
Vorwort 3 Vorwort Das Jahr 1990, das als Wende der Nachkriegszeit in die Annalen der deutschen Geschichte eingehen wird, beendete die unnatürliche Teilung Deutschlands, unter der gerade Berlin und die Berliner in besonderem Maße zu leiden hatten. Andererseits ließ der Beitritt zur Bundesrepublik Deutschland am 3. Oktober 1990 eine ganz neue Situation entstehen. Dies wird gerade hier in Berlin deutlich, wo die mit dem Beitritt verbundenen Probleme und Chancen wie unter einem Brennglas sichtbar werden. Von besonderer Bedeutung für die Stadt war auch der mit der Wiedervereinigung einhergehende Wegfall der Alliierten Vorbehaltsrechte. Damit liegt die Gewährleistung der inneren Sicherheit in der alleinigen Verantwortung des Senats. Dies gibt mir die Möglichkeit, für das Jahr 1990 erstmals einen Jahresbericht des Landesamtes für Verfassungsschutz der Öffentlichkeit vorzustellen. Mit der Herausgabe eines eigenen Jahresberichts schließt sich Berlin einer in den alten Bundesländern und dem Bund schon seit langem geübten und bewährten Praxis an. Er dient in erster Linie dazu, die Öffentlichkeit über Aufgaben, Methoden und Ergebnisse auf den einzelnen Arbeitsgebieten des Landesamtes für Verfassungsschutz zu unterrichten. Neben der Vermittlung eines Lagebildes über den politischen Extremismus und den Aktivitäten gegnerischer Nachrichtendienste soll er dazu beitragen, die gerade in Berlin geführte Diskussion um die Institution "Verfassungsschutz" zu versachlichen. Der Bericht macht deutlich, daß das Landesamt für Verfassungsschutz ein unverzichtbares Element einer wirksamen Sicherheitspolitik darstellt, auf das auch in der Zukunft nicht verzichtet werden kann. Darüber hinaus erscheint mir der Jahresbericht ein geeignetes Mittel, die Bürgerinnen und Bürger der östlichen Bezirke Berlins, die seit 1933 in einer Diktatur leben mußten, trotz ihrer negativen und leidvollen Erfahrung mit der Staatsmacht und insbesondere mit der Stasi davon zu überzeugen, daß sich auch der freiheitliche demokratische Rechtsstaat gegen seine Feinde verteidigen muß.
  • wirkt der Verfassungsschutz mit, den inneren Frieden unseres freiheitlichen Rechtsstaates zu wahren und das Entstehen einer Diktatur oder Anarchie
  • Gemeinwesens in einem ausgewogenen Verhältnis. Er ist an Recht und Gesetz gebunden und unterliegt, wie kaum eine andere Behörde, einer
4 Vorwort Zu den staatlichen Instrumenten der wehrhaften Demokratie zählt der im Grundgesetz verankerte Verfassungsschutz als Frühwarnsystem gegenüber extremistischen und sicherheitsgefährdenden Bestrebungen. Während die Stasi verbrecherischen Amtsträgern eines totalitären Systems diente, um deren Macht durch eine totale Überwachung der Bürger zu sichern, und sogar der RAF bei deren terroristischen Anschlägen Unterstützung gewährte, wirkt der Verfassungsschutz mit, den inneren Frieden unseres freiheitlichen Rechtsstaates zu wahren und das Entstehen einer Diktatur oder Anarchie zu verhindern. Der Verfassungsschutz hält bei der Erledigung seiner Aufgaben die Freiheit des einzelnen und den Schutz des Gemeinwesens in einem ausgewogenen Verhältnis. Er ist an Recht und Gesetz gebunden und unterliegt, wie kaum eine andere Behörde, einer strengen Kontrolle durch zahlreiche Maßnahmen, Gremien und Personen. Allerdings ist das Eintreten für unsere durch die Verfassung geschützten Werte nicht nur Aufgabe des Staates, sondern geht uns alle an. Aus diesem Grund bitte ich Sie, nicht zu zögern, sich auch direkt an das Landesamt für Verfassungsschutz zu wenden, wenn Sie Fragen oder Vorschläge zu diesem Bericht haben; man ist dort für jede Anregung dankbar und wird Ihnen gern Auskunft erteilen. Berlin, im August 1991 Professor Dr. Dieter HECKELMANN Senator für Inneres
  • Rechtsextremistische Bestrebungen 107 politischen Freunde, insbesondere vor den Forderungen der USA. ... Schon am 6. Juli 2000 wurde das Stiftungsgesetz
Rechtsextremistische Bestrebungen 107 politischen Freunde, insbesondere vor den Forderungen der USA. ... Schon am 6. Juli 2000 wurde das Stiftungsgesetz im Bundestag mit nur wenigen Gegenstimmen verabschiedet. Von da an lief eine noch nie dagewesene Erpressungsund Nötigungs-Kampagne in Deutschland." (REP-Broschüre "Die große Erpressung - 20 sachliche Gründe, das Gesetz zur Stiftungsinitiative NS-Zwangsarbeiter abzulehnen") Einer Pressemeldung zufolge forderten auf dem Landesparteitag der REP in Leinfelden (Baden-Württemberg) am 7. Juli ein bisheriger Landestagsabgeordneter und die bisherige stellvertretende Landesvorsitzende: "Schluss mit der Kriminalisierung der Deutschen Wehrmacht ... Schluss mit den immer mehr nervenden Holocaust-Filmen im deutschen Fernsehen."108 Die REP agitieren systematisch mit Beschimpfungen und VerdächAgitation gegen das tigungen gegen die demokratischen Parteien und führende Vertreter Mehrparteienprinzip des parlamentarischen Verfassungsstaats. Mit Angriffen auf dessen Repräsentanten versuchen sie, das Vertrauen der Bürger in die Funktionsfähigkeit des Mehrparteiensystems und damit in die verfassungsstaatliche Werteordnung zu erschüttern. So wird behauptet, Bundespräsident Johannes Rau sei einer "unserer unerträglichsten Bussprediger, der nur für deutsche Opfer (Bombenopfer, Vertreibungsopfer, Internierungsopfer, Zwangsverschleppte) fast nie ein Wort des Bedauerns übrig hat".109 Ferner ist die Rede von "machtverliebten Altparteien" und von "den Altparteien, die sich nur nach ihren Parteiinteressen richten".110 Eine Publikation pfälzischer Kreisverbände enthält Beschimpfungen der "Altparteien", die sich "unseren Staat zur Beute gemacht" hätten.111 Im Mitteilungsblatt der REP von Dachau und Fürstenfeldbruck schrieb der Kreisvorsitzende der Dachauer REP: "Erfreulich sind die vielen jungen Menschen, die sich bei den REPUBLIKANERN engagieren. Wen dies wundert, der sehe sich die geklonten Jungpolitiker der Altparteien an: Blindwütige Anbeter eines herzlosen Kapitalismus! Dazu noch die Winseljusos, die jeden Bericht 2001
  • RECHTSEXTREMISMUS Ausdruck. Janus Nowak, stellvertretender NPD-Landesvorsitzender in Baden-Württemberg, äußerte sich beispielhaft zu diesem Thema: "Wir fördern keine Integrationsmaßnahme
RECHTSEXTREMISMUS Ausdruck. Janus Nowak, stellvertretender NPD-Landesvorsitzender in Baden-Württemberg, äußerte sich beispielhaft zu diesem Thema: "Wir fördern keine Integrationsmaßnahme. Die einzige Integrationsmaßnahme, die wir fördern, ist der Kauf einer Fahrkarte und hoffentlich wird Stuttgart 21 bald fertig, damit der Orientexpress, der durch Stuttgart fährt, auch zügig wieder abfahren kann. (...) Was bringt es uns aber, wenn dann diese 90 Prozent sogenannter Migrantenkinder alle in einem rudimentären Deutsch auf dem Schulhof sprechen. Sie bleiben trotzdem Fremdkörper. Sie bleiben trotzdem Ausländer, egal ob sie jetzt einen deutschen Pass haben oder nicht, egal ob sie jetzt ein Kopftuch tragen, ob sie Deutsch sprechen, ob sie Döner essen oder nicht. Das ist völlig wurscht, sie bleiben trotzdem Fremdkörper. (...) Die sogenannte Ausländerintegration, das ist der größte Schwachsinn, den es geben kann." (Rede auf dem Landesparteitag am 31. August 2010, Homepage der NPD Baden-Württemberg, 15. September 2010) Auch Apfel schloss in einer Rede zum 1. Mai 2010 in Zwickau (Sachsen) kategorisch aus, Ausländer könnten durch eigenes Einkommen oder angepasstes Verhalten den legitimen Anspruch auf ein dauerhaftes Bleiberecht erlangen. Jeder Ausländer, der in Deutschland einen Arbeitsplatz besetze, besitze einen Arbeitsplatz, der einem "deutschen Landsmann" gehöre, und jeder ohne Arbeit sei ein "Sozialschmarotzer" zuviel.14 Apfel sieht Ausländer nur in der Rollenalternative zwischen "Okkupant" und gesellschaftlichem "Schnorrer", weshalb das "deutsche Volk" in jedem Fall geschädigt werde. So wenig die NPD an einer seriösen Integrationsdebatte interessiert ist, so wenig ist sie gewillt, sich mit dem Islam als Religion, seinen Strömungen oder gegebenenfalls daraus resultierenden Anpassungsschwierigkeiten in einer modernen Gesellschaft zu befassen. In einem Grundsatzbeitrag des NPD-Parteiorgans "Deutsche Stimme" vom Februar 2010, der unter dem Pseudonym "Axel Herold" erschien und erhebliche Parallelen mit der 14 Rede von Holger Apfel am 1. Mai in Zwickau, Videobeitrag auf der Homepage der "Nachrichten aus Niederschlesien-Oberlausitz" (NNO) (15. Mai 2010). 72
  • Inhaltsverzeichnis 4.1.2 Dogmatische Neue Linke 159 4.1.2.1 Revolutionär-marxistische Gruppen 159 4.1.2.1.1 "Arbeiterbund für den Wiederaufbau
  • Orthodoxe Kommunisten ..................................164 4.1.3.1 "Sozialistische Initiative" (Sl) 164 4.2. Rechtsextremismus 165 4.2.1 Neuer Nationalsozialismus/Neonazismus 165 4.2.1.1 "ASGARD-Bund
10 Inhaltsverzeichnis 4.1.2 Dogmatische Neue Linke 159 4.1.2.1 Revolutionär-marxistische Gruppen 159 4.1.2.1.1 "Arbeiterbund für den Wiederaufbau der KPD" (AB) 159 4.1.2.1.2 "Bund Westdeutscher Kommunisten" (BWK) 159 4.1.2.1.3 "Kommunistische Partei Deutschlands" (KPD) 159 4.1.2.1.4 "Kommunistischer Bund" (KB) 160 4.1.2.1.5 "Marxistisch-Leninistische Partei Deutschlands" (MLPD) 160 4.1.2.1.6 "Marxistische Gruppe" (MG) 161 4.1.2.1.7 "Revolutionäre Internationalistische Bewegung" (RIM) 161 4.1.2.1.8 "Rote Garde Berlin" (RG) 161 4.1.2.1.9 "Rote Hilfe e.V." (RH) 161 4.1.2.1.10 "Vereinigte Sozialistische Partei" (VSP) 162 4.1.2.1.11 "Volksfront gegen Reaktion, Faschismus und Krieg" (Volksfront) ".162 4.1.2.2 Trotzkistische Parteien und Gruppen 162 4.1.2.2.1 "Bund Sozialistischer Arbeiter" (BSA) 162 4.1.2.2.2 "Internationale Sozialistische Arbeiterorganisation" (ISA), deutsche Sektion der IV. Internationale (Internationales Zentrum für ihren Wiederaufbau) - IZ - 163 4.1.2.2.3 "Spartakist-Arbeiterpartei Deutschlands" (SpAD) 163 4.1.2.2.4 "Vereinigung der Arbeitskreise für Arbeitnehmerpolitik und Demokratie" (VAA) 163 4.1.3 Orthodoxe Kommunisten ..................................164 4.1.3.1 "Sozialistische Initiative" (Sl) 164 4.2. Rechtsextremismus 165 4.2.1 Neuer Nationalsozialismus/Neonazismus 165 4.2.1.1 "ASGARD-Bund e.V." 165 4.2.1.2 "Bund Vaterlandstreuer Volksgenossen" (BW) 165 4.2.1.3 "Deutsche Alternative" (DA) 165 4.2.1.4 "Deutsche Jugendinitiative Berlin" (DJI) 165 4.2.1.5 "Freiheitliche Deutsche Arbeiterpartei" (FAP) 166 4.2.1.6 "Freiheitspartei" 166 4.2.1.7 "Gesinnungsgemeinschaft der Neuen Front" (GdNF) 166
  • Rechtsextremistische Bestrebungen Grundsätzen der westlichen Wertegemeinschaft. Hingegen eignet sich der Islam sehr wohl für Täuschungen in einer Gastgesellschaft
106 Rechtsextremistische Bestrebungen Grundsätzen der westlichen Wertegemeinschaft. Hingegen eignet sich der Islam sehr wohl für Täuschungen in einer Gastgesellschaft mit dem Ziel der Förderung islamischer Interessen." (S. 10) "... Daraus entsteht in der Praxis die Entwicklung zu islamischen Räumen. Das mögen anfangs Straßenzüge oder Wohngebiete sein, die aber zu Regionen und gar zu einem Staat im Staat wachsen können." (S. 11) "... Das Zustandekommen von sogenannten 'islamisch-befreiten Zonen' in den Großstädten ergibt sich nicht zuletzt aus dem Bedürfnis der türkischen Diasporagemeinde, sich im Namen der Identitätswahrung von den Einheimischen abzuschotten. Es impliziert zumindest scheinbar die Vertreibung von Bürgern nicht islamischen Glaubens aus solchen Gebieten." (S. 31 f.) (Broschüre "Streitthema Islam - Noch Zeit zum Umdenken?") Revisionistische Die REP versuchen, durch historische Verzerrungen das nationalsoArgumentationszialistische Regime zu verharmlosen und dessen Verbrechen zu relatiansätze vieren. Hierzu nutzten sie die öffentliche Diskussion um die Zwangsarbeiterentschädigung. So schrieb ein REP-Stadtrat aus Dachau in einem Artikel "Entschädigungswahn in Dachau", weit über 100 Milliarden Mark habe Deutschland seit Kriegsende als Wiedergutmachung gezahlt. Jetzt kämen "weitere 10 Mrd. einer als 'Entschädigung für Zwangsarbeiter' getarnten Schutzgelderpressung aus den USA dazu".106 Der REP-Kreisvorsitzende in Fürstenfeldbruck erklärte, als Zeitzeuge sei es für ihn eine Verpflichtung, seinen "Beitrag für historische Wahrheit und Gerechtigkeit" zu leisten. Unerträglich sei es, die deutsche Geschichte in Form eines Verbrecheralbums darzustellen. Was dies bedeute, zeige die Zwangsarbeiter-Diskussion überdeutlich. Das deutsche Volk solle in "Kollektivschuld gehalten werden", damit es bis in alle Ewigkeit zahle.107 Im Rahmen einer unter dem Motto "Sühne oder Erpressung" am 7. September in München durchgeführten Podiumsdiskussion, die sich mit der "Stiftungsinitiative der deutschen Wirtschaft" und dem Thema "Entschädigung der NS-Zwangsarbeiter" beschäftigte, erklärte ein ehemaliger baden-württembergischer REP-Landtagsabgeordneter: "... Die Politik der alten CDU-Regierung und der jetzigen SPD-Regierung kennzeichnet die absolute Zurückstellung eigener, also deutscher Interessen und das schon fast sklavische Einknicken vor den Forderungen, nicht mehr den Wünschen, vor den Forderungen unserer

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