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  • Partei der Nationalistischen Bewegung (MHP) -- türkische - 94f. R Rechtsblock für Arbeiter, Bauern und Soldaten (RB) 63 Revolutionäre Arbeiterund Bauernpartei
* * . Seite P Palästina-Komitee 92 Palästinensische Befreiungsfront (PLO) 91 f. Palästinensischer Studentenverband (PSV) 92 Partei der Nationalistischen Bewegung (MHP) -- türkische - 94f. R Rechtsblock für Arbeiter, Bauern und Soldaten (RB) 63 Revolutionäre Arbeiterund Bauernpartei der Türkei (TIIKP) 93 Revolutionäre Gewerkschaftsopposition (RGO) 38 Revolutionäre Landvolkbewegung (RLB) 38f. Revolutionäre Zellen (RZ) ' 14ff., 24ff. Revolutionärer Jugendverband Deutschlands (RJVD) 43f. Rote Armee Fraktion (RAF) 13f ; i7ff Rote Garde 38, 59f. Rote Hilfe (autonome) 21 Rote Hilfe e.V. (RH) 42 Rote Hilfe Deutschlands (RHD) 38f. RUSSELL-Tribunal zur Situation der Menschenrechte in der 46 Bundesrepublik Deutschland S Soldatenund Reservistenkomitee (SRK) 34 Sozialistische Arbeitergruppe (SAG) 47 Sozialistische Deutsche Arbeiterjugend (SDAJ) 53ff. Sozialistischer Hochschulbund (SHB) 57f. r 60 Sozialistischer Jugendbund (SJB) 47 Spartacusbund 46f. Studentenföderation der Türkei in Deutschland e.V. (ATÖF) 93, 96 T Türkische Gemeinschaften 94
  • gefährden oder ihren Interessen schweren Schaden SS6 zufügen kann, Rechte des Betroffenen 3. VS-VERTRAULICH, wenn die Kennt
  • kann zur Anhörung mit wenn die Kenntnisnahme durch einem Rechtsanwalt erscheinen. Die Unbefugte für die Interessen der BunAnhörung erfolgt
SICHERHEITSÜBERPRÜFUNGSGESETZ SS4 begründen oder Verschlußsachen 2. eine besondere Gefährdung durch (1) Verschlußsachen sind im öffentlichen Anbahnungsund WerbungsversuInteresse geheimhaltungsbedürftige che fremder Nachrichtendienste, insTatsachen, Gegenstände oder Erkenntbesondere die Besorgnis der Erpreßnisse, unabhängig von ihrer Darstelbarkeit, begründen oder lungsform. Sie werden entsprechend 3. Zweifel am Bekenntnis des Betroffeihrer Schutzbedürftigkeit von einer nen zur freiheitlichen demokratiamtlichen Stelle oder auf deren Veranschen Grundordnung im Sinne des lassung eingestuft. Grundgesetzes oder am jederzeitigen (2) Eine Verschlußsache ist Eintreten für deren Erhaltung 1. STRENG GEHEIM, wenn die Kenntnisbegründen. nahme durch Unbefugte den Bestand Ein Sicherheitsrisiko kann auch auf oder lebenswichtige Interessen der Grund tatsächlicher Anhaltspunkte zur Bundesrepublik Deutschland oder Person des Ehegatten, Lebenspartners eines ihrer Länder gefährden kann, oder Lebensgefährten vorliegen. 2. GEHEIM, wenn die Kenntnisnahme (2) Eine Erkenntnis ist sicherheitserheblich, durch Unbefugte die Sicherheit der wenn sich aus ihr ein Anhaltspunkt für Bundesrepublik Deutschland oder ein Sicherheitsrisiko ergibt. eines ihrer Länder gefährden oder ihren Interessen schweren Schaden SS6 zufügen kann, Rechte des Betroffenen 3. VS-VERTRAULICH, wenn die Kennt(1) Vor Ablehnung der Zulassung zu einer nisnahme durch Unbefugte für die sicherheitsempfindlichen Tätigkeit ist Interessen der Bundesrepublik dem Betroffenen Gelegenheit zu geben, Deutschland oder eines ihrer Länder sich persönlich zu den für die Entscheischädlich sein kann, dung erheblichen Tatsachen zu äußern. 4. VS-NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH, Der Betroffene kann zur Anhörung mit wenn die Kenntnisnahme durch einem Rechtsanwalt erscheinen. Die Unbefugte für die Interessen der BunAnhörung erfolgt in einer Weise, die desrepublik Deutschland oder eines den Quellenschutz gewährleistet und ihrer Länder nachteilig sein kann. den schutzwürdigen Interessen von Personen, die im Rahmen einer SicherSS5 heitsüberprüfung befragt wurden, Sicherheitsrisiken, sicherheitserhebliche Rechnung trägt. Sie unterbleibt, wenn Erkenntnisse sie einen erheblichen Nachteil für die (1) Im Sinne dieses Gesetzes liegt ein Sicherheit des Bundes oder eines Landes Sicherheitsrisiko vor, wenn tatsächliche zur Folge hätte, insbesondere bei Anhaltspunkte Sicherheitsüberprüfungen der Bewer1. an der Zuverlässigkeit des Betroffeber bei den Nachrichtendiensten des nen bei der Wahrnehmung einer Bundes. sicherheitsempfindlichen Tätigkeit (2) Liegen in der Person des Ehegatten, 415
  • Protokollzulegen: daten sowie deren Löschfrist und 1. die Rechtsgrundlage der Datei, 9. die Zuständigkeit des Bundesamtes
BUNDESVERFASSUNGSSCHUTZGESETZ nehmen mit der Behörde erteilt, die die Eingabe und zum Abruf befugt sind, datenschutzrechtliche Verantwortung 6. die umgehende Unterrichtung der nach Satz 1 trägt und die beteiligte eingebenden Behörde über AnhaltsBehörde die Zulässigkeit der Auskunftspunkte für die Unrichtigkeit eingegeerteilung nach den für sie geltenden bener Daten durch die an der Bestimmungen prüft. gemeinsamen Datei beteiligten (4) Die gemeinsame Datei nach Absatz 1 ist Behörden sowie die Prüfung und auf höchstens zwei Jahre zu befristen. erforderlichenfalls die unverzügliche Die Frist kann zweimalig um jeweils bis Änderung, Berichtigung oder zu einem Jahr verlängert werden, wenn Löschung dieser Daten durch die das Ziel der projektbezogenen ZusamBehörde, die die Daten eingegeben menarbeit bei Projektende noch nicht hat, erreicht worden ist und die Datei wei7. die Möglichkeit der ergänzenden Einterhin für die Erreichung des Ziels gabe weiterer Daten zu den bereits erforderlich ist. über eine Person gespeicherten (5) Für die Berichtigung, Sperrung und Daten durch die an der gemeinsamen Löschung der Daten zu einer Person Datei beteiligten Behörden, durch die Behörde, die die Daten einge8. die Protokollierung des Zeitpunkts, geben hat, gelten die jeweiligen, für sie der Angaben zur Feststellung des aufanwendbaren Vorschriften über die gerufenen Datensatzes sowie der für Berichtigung, Sperrung und Löschung den Abruf verantwortlichen Behörde der Daten entsprechend. bei jedem Abruf aus der gemeinsa(6) Das Bundesamt für Verfassungsschutz men Datei durch das Bundesamt für hat für die gemeinsame Datei in einer Verfassungsschutz für Zwecke der Dateianordnung die Angaben nach SS 14 Datenschutzkontrolle einschließlich Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 7 sowie weiter festder Zweckbestimmung der Protokollzulegen: daten sowie deren Löschfrist und 1. die Rechtsgrundlage der Datei, 9. die Zuständigkeit des Bundesamtes 2. die Art der zu speichernden persofür Verfassungsschutz für Schadensnenbezogenen Daten, ersatzansprüche des Betroffenen 3. die Arten der personenbezogenen nach SS 8 des BundesdatenschutzgeDaten, die der Erschließung der Datei setzes. dienen, Die Dateianordnung bedarf der Zustim4. Voraussetzungen, unter denen in der mung des Bundesministeriums des Datei gespeicherte personenbezoInnern sowie der für die Fachaufsicht gene Daten an welche Empfänger über die beteiligten Behörden zuständiund in welchen Verfahren übermitgen obersten Bundesoder Landesbetelt werden, hörden. Der Bundesbeauftragte für den 5. im Einvernehmen mit den an der proDatenschutz und die Informationsfreijektbezogenen Zusammenarbeit teilheit ist vor Erlass einer Dateianordnung nehmenden Behörden deren jeweianzuhören. SS 14 Abs. 3 Halbsatz 1 gilt lige Organisationseinheiten, die zur entsprechend. 409
  • Anhaltspunkte. An der Vielfalt der zum Bereich der "Neuen Linken" zählenden Organisationen hat sich wenig geändert. Besondere Beachtung verdienen
  • gesamten Bundesgebiet zu beobachten. In Baden-Württemberg sind diesem linksextremen, gewaltbereiten Potential etwa 300 Personen zuzurechnen. Vergleichsweise unauffällig agierten dagegen
leren, ungezielteren Vorgehen. Der dem Anschlag auf die Rhein-Main-Air Base vorangegangene Mord an einem amerikanischen Soldaten ist ein Indiz für den Fortfall einer weiteren Hemmschwelle bei der Tötung von Menschen. Unverändert sind Repräsentanten und Institutionen aus den Bereichen Militär, Justiz/Polizei und Politik mögliche Angriffsziele der RAF. Auch Einrichtungen multinationaler Konzerne sowie der Rüstungsund der Elektronikindustrie sind nach wie vor besonders gefährdet. Die terroristischen Aktivitäten der "Revolutionären Zellen" (RZ) und ihrer Frauengruppe "Rote Zora" haben 1985 wieder zugenommen. Blieb es im Jahre 1984 bei zehn vollendeten oder versuchten Anschlägen, so erhöhte sich diese Zahl 1985 auf 18 eindeutig der RZ zuzurechnende Gewaltakte. Regionale Schwerpunkte waren Nordrhein-Westfalen, das Rhein-Main-Qebiet, Berlin und Hamburg. Für die Existenz "Revolutionärer Zellen" in Baden-Württemberg gibt es - trotz des versuchten Anschlags auf den Neubau des Instituts für medizinische und biologische Forschung der Universität Heidelberg am 16. April 1985 - nach wie vor keine zureichenden Anhaltspunkte. An der Vielfalt der zum Bereich der "Neuen Linken" zählenden Organisationen hat sich wenig geändert. Besondere Beachtung verdienen vor allem die sogenannten autonomen Gruppen, deren Bereitschaft zur Militanz weiter gewachsen ist. Vermehrt kamen aus ihren Reihen, aber auch aus dem Kreis militanter anarchistischer Gruppen, ernstzunehmende Äußerungen, man wolle in der Frage der Gewaltanwendung nicht mehr zwischen Sachen oder Personen differenzieren. Von ihnen begangene Anschläge, gewalttätige Ausschreitungen, Sabotagehandlungen und Schmieraktionen waren auch 1985 wieder im gesamten Bundesgebiet zu beobachten. In Baden-Württemberg sind diesem linksextremen, gewaltbereiten Potential etwa 300 Personen zuzurechnen. Vergleichsweise unauffällig agierten dagegen die überwiegend bereits in den siebziger Jahren entstandenen maoistischen und trotzkistischen Zusammenschlüsse. Eine begrenzte Aufmerksamkeit erzielte die "Kommunistische Partei Deutschlands (Marxisten-Leninisten)" -KPDwegen der Abspaltung eines Teils ihrer Mitglieder, welche die dogmatische marxistisch-leninistische Ausrichtung der Partei durch eine von der Führung beabsichtigte Programmänderung bedroht sahen. Trotz dieser Schwächung gab die KPD ihre Bemühungen, sich mit der trotzkistischen "Gruppe Internationale Marxisten" (GIM) zu vereinigen, nicht auf. Der "Bund Westdeutscher Kommunisten" (BWK) ist ebenfalls kaum mehr fähig, aus eigener Kraft besondere Aktivitäten zu entfalten. Eine nennenswerte Vergrößerung des Mitgliederbestands gelang nur der "Marxistisch-Leninistischen Partei Deutschlands" (MLPD) auf nunmehr 1.300 Personen (Baden-Württemberg: 650) sowie der "Marxistischen Gruppe" (MG) auf 1.700 Angehörige (Baden-Württemberg: 85). 19
  • Nordatlantikvertrages über die Veranlassung, die Aktenfundstelle und Rechtsstellung ihrer Truppen hinsichtdie Empfänger der Übermittlungen lich der in der Bundesrepublik Deutschnach
BUNDESVERFASSUNGSSCHUTZGESETZ Daten, die auf Grund einer Maßnahme land stationierten ausländischen Trupnach SS 100a der Strafprozeßordnung pen vom 3. August 1959 (BGBl. 1961 II bekanntgeworden sind, ist nach den S. 1183, 1218) verpflichtet ist. Vorschriften der Absätze 1, 2 und 3 nur (3) Das Bundesamt für Verfassungsschutz zulässig, wenn tatsächliche Anhaltsdarf personenbezogene Daten an auspunkte dafür bestehen, daß jemand ländische öffentliche Stellen sowie an eine der in SS 3 Abs. 1 des Artikel überund zwischenstaatliche Stellen 10-Gesetzes genannten Straftaten plant, übermitteln, wenn die Übermittlung zur begeht oder begangen hat. Auf die einer Erfüllung seiner Aufgaben oder zur Verfassungsschutzbehörde nach Satz 1 Wahrung erheblicher Sicherheitsinterübermittelten Kenntnisse und Unterlaessen des Empfängers erforderlich ist. gen findet SS 4 Abs. 1 und 4 des Artikel Die Übermittlung unterbleibt, wenn aus10-Gesetzes entsprechende Anwenwärtige Belange der Bundesrepublik dung. Deutschland oder überwiegende schutzwürdige Interessen des Betroffenen entSS 19 gegenstehen. Die Übermittlung ist Übermittlung personenbezogener Daaktenkundig zu machen. Der Empfänger ten durch das Bundesamt für Verfasist darauf hinzuweisen, daß die übermitsungsschutz telten Daten nur zu dem Zweck verwen(1) Das Bundesamt für Verfassungsschutz det werden dürfen, zu dem sie ihm überdarf personenbezogene Daten an inlänmittelt wurden, und das Bundesamt für dische öffentliche Stellen übermitteln, Verfassungsschutz sich vorbehält, um wenn dies zur Erfüllung seiner AufgaAuskunft über die vorgenommene Verben erforderlich ist oder der Empfänger wendung der Daten zu bitten. die Daten zum Schutz der freiheitlichen (4) Personenbezogene Daten dürfen an andemokratischen Grundordnung oder dere Stellen nur übermittelt werden, sonst für Zwecke der öffentlichen wenn dies zum Schutz der freiheitlichen Sicherheit benötigt. Der Empfänger darf demokratischen Grundordnung, des die übermittelten Daten, soweit gesetzBestandes oder der Sicherheit des Bunlich nichts anderes bestimmt ist, nur zu des oder eines Landes oder zur Gewährdem Zweck verwenden, zu dem sie ihm leistung der Sicherheit von lebensoder übermittelt wurden. verteidigungswichtigen Einrichtungen (2) Das Bundesamt für Verfassungsschutz nach SS 1 Abs. 4 des Sicherheitsüberprüdarf personenbezogene Daten an fungsgesetzes erforderlich ist. ÜberDienststellen der Stationierungsstreitmittlungen nach Satz 1 bedürfen der kräfte übermitteln, soweit die Bundesvorherigen Zustimmung durch das republik Deutschland dazu im Rahmen Bundesministerium des Innern. Das von Artikel 3 des Zusatzabkommens zu Bundesamt für Verfassungsschutz führt dem Abkommen zwischen den Parteien einen Nachweis über den Zweck, die des Nordatlantikvertrages über die Veranlassung, die Aktenfundstelle und Rechtsstellung ihrer Truppen hinsichtdie Empfänger der Übermittlungen lich der in der Bundesrepublik Deutschnach Satz 1. Die Nachweise sind geson406
  • parlamentarischen Beratung und wird zu einer Präzisierung der Rechtsgrundlagen für die Erhebung und Verarbeitung von personenbezogenen Informationen durch das Landesamt
die Zugang dazu erhalten sollen oder ihn sich dienstlich verschaffen können, 2. bei der Überprüfung von Personen, die an sicherheitsempfindlichen Stellen von lebensund verteidigungswichtigen Einrichtungen beschäftigt sind oder werden sollen, 3. bei technischen Sicherheitsmaßnahmen zum Schutz von im öffentlichen Interesse geheimhaltungsbedürftigen Tatsachen, Gegenständen oder Erkenntnissen gegen die Kenntnisnahme durch Unbefugte. Die Novellierung des Gesetzes mit der Anpassung an die Entwicklung des Datenschutzrechts befindet sich in der parlamentarischen Beratung und wird zu einer Präzisierung der Rechtsgrundlagen für die Erhebung und Verarbeitung von personenbezogenen Informationen durch das Landesamt für Verfassungsschutz führen. Unverändert bleiben die bundeseinheitlich geregelten Aufgaben der Extremismusbeobachtung, Spionageabwehr sowie der Mitwirkung bei Sicherheitsüberprüfungen. Der Verfassungsschutzbericht 1993 gibt Aufschluß über Tätigkeitsbereiche des Landesamtes für Verfassungsschutz, beschreibt sie in den Schwerpunkten der Extremismusbeobachtung mit den Zusammenhängen und Ergebnissen. Der Bericht verzichtet auf eine Darstellung der Aufgaben und Ergebnisse der Aufgabenfelder Spionageabwehr und Mitwirkung bei Sicherheitsüberprüfungen. Die Gesetze kennen die Begriffe "extremistisch" und "verfassungsfeindlich" nicht. In den Zuständigkeitsbereich des Hamburger Verfassungsschutzes fallen Organisationen, bei denen tatsächliche Anhaltspunkte für den Verdacht bestehen, daß sich ihre Bestrebungen "gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung, den Bestand und die Sicherheit des Bundes oder eines Landes" richten. Organisationen oder unorganisierte Personenzusammenhänge, die diese Voraussetzungen erfüllen, werden mit dem Arbeitsbegriff "extremistisch" bezeichnet, der auch in der öffentlichen Darstellung und Auseinandersetzung seinen Niederschlag gefunden hat. Der Verfassungsschutz unterscheidet damit bei der Darstellung der Organisation und der Benennung ihrer Mitgliederzahlen nicht zwischen Organisationen, die zunächst nur "tatsächliche Anhaltspunkte für den Verdacht" bieten und denen, zu denen Gerichtsentscheidungen vorliegen, die von "verfassungsfeindlichen Bestrebungen" sprechen oder gar von verbotenen Organisationen, deren "Verfassungswidrigkeit" gesetzlich und gerichtsfest geregelt ist. 10
  • zulässig, wenn zuvor zeiliche Hilfe für das bedrohte Rechtsgut die Rechtmäßigkeit der Maßnahme richnicht rechtzeitig erlangt werden kann. terlich festgestellt
  • Erhebungen nach Absatz 2 und solscheidung nicht rechtzeitig herbeigechen nach Absatz 1, die in ihrer Art und führt werden kann
BUNDESVERFASSUNGSSCHUTZGESETZ SS 18 Abs. 3 gewonnen werden kann. Die Sätze 1 und 2 dürfen überdies zum Anwendung eines Mittels gemäß SS 8 Schutz der bei einem Einsatz in WohAbs. 2 darf nicht erkennbar außer Vernungen tätigen Personen verwendet hältnis zur Bedeutung des aufzuklärenwerden, soweit dies zur Abwehr von den Sachverhaltes stehen. Die MaßGefahren für deren Leben, Gesundheit nahme ist unverzüglich zu beenden, oder Freiheit unerlässlich ist. Maßnahwenn ihr Zweck erreicht ist oder sich men nach Satz 8 werden durch den PräAnhaltspunkte dafür ergeben, daß er sidenten des Bundesamtes für Verfasnicht oder nicht auf diese Weise erreicht sungsschutz oder seinen Vertreter werden kann. angeordnet. Außer zu dem Zweck nach (2) Das in einer Wohnung nicht öffentlich Satz 8 darf das Bundesamt für Verfasgesprochene Wort darf mit technischen sungsschutz die hierbei erhobenen Mitteln nur heimlich mitgehört oder Daten nur zur Gefahrenabwehr im Rahaufgezeichnet werden, wenn es im Einmen seiner Aufgaben nach SS 3 Abs. 1 Nr. zelfall zur Abwehr einer gegenwärtigen 2 bis 4 sowie für Übermittlungen nach gemeinen Gefahr oder einer gegenwärMaßgabe des SS 4 Abs. 4 Nr. 1 und 2 des tigen Lebensgefahr für einzelne PersoArtikel 10-Gesetzes verwenden. Die Vernen unerläßlich ist und geeignete poliwendung ist nur zulässig, wenn zuvor zeiliche Hilfe für das bedrohte Rechtsgut die Rechtmäßigkeit der Maßnahme richnicht rechtzeitig erlangt werden kann. terlich festgestellt ist; bei Gefahr im VerSatz 1 gilt entsprechend für einen verzuge ist die richterliche Entscheidung deckten Einsatz technischer Mittel zur unverzüglich nachzuholen. SS 4 Abs. 6 Anfertigung von Bildaufnahmen und des Artikel 10-Gesetzes gilt entspreBildaufzeichnungen. Maßnahmen nach chend. Das Grundrecht der Unverletzden Sätzen 1 und 2 werden durch den lichkeit der Wohnung (Artikel 13 des Präsidenten des Bundesamtes für VerGrundgesetzes) wird insoweit eingefassungsschutz oder seinen Vertreter schränkt. angeordnet, wenn eine richterliche Ent(3) Bei Erhebungen nach Absatz 2 und solscheidung nicht rechtzeitig herbeigechen nach Absatz 1, die in ihrer Art und führt werden kann. Die richterliche EntSchwere einer Beschränkung des Brief-, scheidung ist unverzüglich nachzuhoPostund Fernmeldegeheimnisses len. Zuständig ist das Amtsgericht, in gleichkommen, wozu insbesondere das dessen Bezirk das Bundesamt für VerfasAbhören und Aufzeichnen des nicht sungsschutz seinen Sitz hat. Für das Veröffentlich gesprochenen Wortes mit fahren gelten die Vorschriften des dem verdeckten Einsatz technischer Gesetzes über das Verfahren in FamiliMittel gehören, ist ensachen und in den Angelegenheiten 1. der Eingriff nach seiner Beendigung der freiwilligen Gerichtsbarkeit entdem Betroffenen mitzuteilen, sobald sprechend. Die erhobenen Informatioeine Gefährdung des Zweckes des Einnen dürfen nur nach Maßnahme des SS 4 griffs ausgeschlossen werden kann, Abs. 4 des Artikel 10-Gesetzes verwendet und werden. Technische Mittel im Sinne der 399
  • Vorliegen tatsächlicher die allgemeinen Rechtsvorschriften Anhaltspunkte. Verhaltensweisen von gebunden (Artikel 20 des GrundgesetEinzelpersonen, die nicht in einem oder zes). für
  • für einen Personenzuzählen: sammenschluß, der darauf gerichtet a) das Recht des Volkes, die Staatsgewalt
BUNDESVERFASSUNGSSCHUTZGESETZ (2) Die Verfassungsschutzbehörden des ist, die Freiheit des Bundes oder eines Bundes und der Länder wirken mit Landes von fremder Herrschaft auf1. bei der Sicherheitsüberprüfung von zuheben, ihre staatliche Einheit zu Personen, denen im öffentlichen beseitigen oder ein zu ihm gehörenInteresse geheimhaltungsbedürftige des Gebiet abzutrennen; Tatsachen, Gegenstände oder b) Bestrebungen gegen die Sicherheit Erkenntnisse anvertraut werden, die des Bundes oder eines Landes solche Zugang dazu erhalten sollen oder ihn politisch bestimmten, zielund sich verschaffen können, zweckgerichteten Verhaltensweisen 2. bei der Sicherheitsüberprüfung von in einem oder für einen PersonenzuPersonen, die an sicherheitsempfindsammenschluß, der darauf gerichtet lichen Stellen von lebensoder verteiist, den Bund, Länder oder deren Eindigungswichtigen Einrichtungen richtungen in ihrer Funktionsfähigbeschäftigt sind oder werden sollen, keit erheblich zu beeinträchtigen; 3. bei technischen Sicherheitsmaßnahc) Bestrebungen gegen die freiheitliche men zum Schutz von im öffentlichen demokratische Grundordnung solInteresse geheimhaltungsbedürftiche politisch bestimmten, zielund gen Tatsachen, Gegenständen oder zweckgerichteten Verhaltensweisen Erkenntnissen gegen die Kenntnisin einem oder für einen Personenzunahme durch Unbefugte, sammenschluß, der darauf gerichtet 4. bei der Überprüfung von Personen in ist, einen der in Absatz 2 genannten sonstigen gesetzlich bestimmten FälVerfassungsgrundsätze zu beseitigen len. oder außer Geltung zu setzen. Die Befugnisse des Bundesamtes für Für einen Personenzusammenschluß Verfassungsschutz bei der Mitwirkung handelt, wer ihn in seinen Bestrebunnach Satz 1 Nr. 1, 2 und 4 sind im Sichergen nachdrücklich unterstützt. Vorausheitsüberprüfungsgesetz vom 20. April setzung für die Sammlung und Auswer1994 (BGBl. I S. 867) geregelt. tung von Informationen im Sinne des (3) Die Verfassungsschutzbehörden sind an SS 3 Abs. 1 ist das Vorliegen tatsächlicher die allgemeinen Rechtsvorschriften Anhaltspunkte. Verhaltensweisen von gebunden (Artikel 20 des GrundgesetEinzelpersonen, die nicht in einem oder zes). für einen Personenzusammenschluß handeln, sind Bestrebungen im Sinne SS4 dieses Gesetzes, wenn sie auf AnwenBegriffsbestimmungen dung von Gewalt gerichtet sind oder (1) Im Sinne dieses Gesetzes sind aufgrund ihrer Wirkungsweise geeiga) Bestrebungen gegen den Bestand des net sind, ein Schutzgut dieses Gesetzes Bundes oder eines Landes solche erheblich zu beschädigen. politisch bestimmten, zielund (2) Zur freiheitlichen demokratischen zweckgerichteten Verhaltensweisen Grundordnung im Sinne dieses Gesetzes in einem oder für einen Personenzuzählen: sammenschluß, der darauf gerichtet a) das Recht des Volkes, die Staatsgewalt 393
  • angestrebte scientologische ZivilisaGrundrechte nur tion u.a. als Rechtsordnung beschrieben, in der die Existenz des für Scientologen Einzelnen vom willkürlichen Ermessen
"SCIENTOLOGY-ORGANISATION" (SO) Darüber hinaus strebt die SO eine Gesellschaft ohne allgemeine und gleiche Wahlen an. "Wahre Demokratie" ist nach Hubbards Lehre nur in einer Nation von "Clears" möglich. Folglich enthalten seine Schriften Passagen, in denen die Abschaffung von Prinzipien der freiheitlichen demokratischen Grundordnung zugunsten des Aufbaus einer neuen Zivilisation (einer aus "Operierenden Thetanen" bestehenden Gesellschaft) gefordert wird. Zur Situation der Gesellschaft heißt es in einer Werbung für den Hubbard-Vortrag "Die Zukunft der Scientology und der westlichen Zivilisation": "Die wirkliche Gefahr liegt im eigentlichen Charakter dessen, was den Menschen insgesamt bedroht - individuelle Aberration. Deshalb kann nur eine Organisation mit einer Technologie, die dazu da ist, das Individuum zu konfrontieren und in Ordnung zu bringen, die Ladung von Jahrtausenden angesammelter Gewalt und Verwirrung aus seinem Verstand beseitigen, die Kriege, Kriminalität und Geisteskrankheiten verursachen. Und es existiert nur eine Technologie dieser Art." ("Goldenes Zeitalter des Wissens - Klassiker Vorträge", 2009, S. 57) Hubbard hat die von ihm angestrebte scientologische ZivilisaGrundrechte nur tion u.a. als Rechtsordnung beschrieben, in der die Existenz des für Scientologen Einzelnen vom willkürlichen Ermessen der SO abhängt. Grundrechte stehen demzufolge nur den Personen zu, die aus Sicht der Organisation zu den "Ehrlichen" gehören. Dabei kann "Ehrlichkeit" nach scientologischem Verständnis nur durch "Auditing" - der Bereitschaft, sich einer Behandlung durch die SO zu unterziehen - erlangt werden. "Unehrlichkeit" wiederum resultiere zwangsläufig aus der Weigerung, sich dem Prozess des Auditierens zu stellen.183 Wie weitgehend diskriminierende Maßnahmen in die Persönlichkeitsrechte von Nicht-Scientologen in einer 183 Hubbard, L. Ron, "Einführung in die Ethik der Scientology", Ausgabe 2007, S. 67 f. (Überschrift: "Ehrlichkeit und Fallgewinn"). 383
  • beschäftigt sind oder werden sollen. In der Sicherheitsüberprüfungsfeststellungsverordnung vom Rechtsverordnung, 30. Juli 2003 (BGBl. I S. 1553), zuletzt geändert
GEHEIMSCHUTZ, SABOTAGESCHUTZ II. Sabotageschutz Der vorbeugende personelle Sabotageschutz wurde als eine Personeller Reaktion auf die Terroranschläge vom 11. September 2001 mit Sabotageschutz dem Terrorismusbekämpfungsgesetz vom 9. Januar 2002 eingeführt. Das im personellen Geheimschutz bewährte Instrument der Sicherheitsüberprüfung soll verhindern, dass Personen mit Sicherheitsrisiken an Schlüsselpositionen in sensiblen Bereichen beschäftigt werden. Überprüft werden Personen, die innerhalb von lebens176oder verteidigungswichtigen177 Einrichtungen an sicherheitsempfindlichen Stellen178 beschäftigt sind oder werden sollen. In der Sicherheitsüberprüfungsfeststellungsverordnung vom Rechtsverordnung, 30. Juli 2003 (BGBl. I S. 1553), zuletzt geändert am 12. September Leitfaden 2007 und in der Neufassung veröffentlicht (BGBl. I S. 2292 u. 2294), werden die lebensund verteidigungswichtigen Einrichtungen verbindlich genannt. 176 Lebenswichtig sind solche Einrichtungen, deren Beeinträchtigung aufgrund der ihnen anhaftenden betrieblichen Eigengefahr die Gesundheit oder das Leben großer Teile der Bevölkerung erheblich gefährden kann oder die für das Funktionieren des Gemeinwesens unverzichtbar sind und deren Beeinträchtigung erhebliche Unruhe in großen Teilen der Bevölkerung und somit Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung entstehen lassen würde. 177 Verteidigungswichtig sind außerhalb des Geschäftsbereiches des Bundesministeriums der Verteidigung solche Einrichtungen, die der Herstellung oder Erhaltung der Verteidigungsbereitschaft dienen und deren Beeinträchtigung aufgrund fehlender kurzfristiger Ersetzbarkeit die Funktionsfähigkeit, insbesondere die Ausrüstung, Führung und Unterstützung der Bundeswehr und verbündeter Streitkräfte sowie der zivilen Verteidigung, oder aufgrund der ihnen anhaftenden betrieblichen Eigengefahr die Gesundheit oder das Leben großer Teile der Bevölkerung erheblich gefährden kann. 178 Aus Gründen der Verhältnismäßigkeit ist der Anwendungsbereich des vorbeugenden personellen Sabotageschutzes auf sicherheitsempfindliche Stellen innerhalb der lebensbzw. verteidigungswichtigen Einrichtungen beschränkt. Damit sind die kleinsten selbstständig handelnden Organisationseinheiten gemeint, die vor unberechtigtem Zugang geschützt sind. Nur diejenigen, die dort beschäftigt sind, werden sicherheitsüberprüft. Für den Sabotageschutz ist die Überprüfungsform vorgeschrieben, die den Betroffenen möglichst wenig belastet (sogenannte einfache Sicherheitsüberprüfung). 375
  • Geheimschutz Aufgaben des Der Geheimschutz ist für den demokratischen Rechtsstaat Geheimschutzes unverzichtbar. Er sorgt dafür, dass Informationen und Vorgänge, deren
Geheimschutz, Sabotageschutz I. Geheimschutz Aufgaben des Der Geheimschutz ist für den demokratischen Rechtsstaat Geheimschutzes unverzichtbar. Er sorgt dafür, dass Informationen und Vorgänge, deren Bekanntwerden den Bestand, lebenswichtige Interessen oder die Sicherheit des Bundes oder eines seiner Länder gefährden kann, vor unbefugter Kenntnisnahme geschützt werden. Verschlusssache Verschlusssachen (VS) sind Tatsachen, Gegenstände oder Erkenntnisse, die - unabhängig von ihrer Darstellungsform - geheim zu halten und entsprechend ihrer Schutzbedürftigkeit mit einem Geheimhaltungsgrad STRENG GEHEIM, GEHEIM, VSVERTRAULICH oder VS-NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH zu kennzeichnen sind. Personeller Durch den personellen Geheimschutz soll verhindert werden, Geheimschutz dass Personen mit Sicherheitsrisiken Zugang zu VS erhalten. Das hierzu genutzte Instrument ist die Sicherheitsüberprüfung von Personen, die mit einer sicherheitsempfindlichen Tätigkeit betraut werden sollen. Zuständigkeit Die Verantwortung für die Sicherheitsmaßnahmen liegt bei den zuständigen Stellen. Im öffentlichen Bereich des Bundes ist die zuständige Stelle in der Regel die Beschäftigungsbehörde. Nicht nur in öffentlichen Institutionen, sondern z.B. auch in Wirtschaftsunternehmen wird mit staatlichen VS umgegangen, deren Schutz gewährleistet werden muss. Hier nimmt das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) die Verantwortung wahr. 374
  • Partei mit umfassenden Befugnissen ausgestattete Nachrichtendienste, die keinen rechtsstaatlichen Beschränkungen unterliegen. Zudem nutzt sie die Nachrichtendienste zur Unterstützung der eigenen
SPIONAGE UND SONSTIGE NACHRICHTENDIENSTLICHE AKTIVITÄTEN Im September 2010 zeigte sich dies in der harschen Reaktion Pekings auf die Kollision eines chinesischen Fischerboots mit einem Boot der japanischen Küstenwache im Ostchinesischen Meer. Die Volksrepublik betrachtet aber auch das Südchinesische Meer als ihr "Kerninteressen"-Gebiet. Zur Stärkung ihres Einflusses treibt sie die wenig transparente Modernisierung und Aufrüstung der Volksbefreiungsarmee (VBA) rasant voran, insbesondere bei Marine und Luftwaffe. 2010 ist es der chinesischen Regierung gelungen, ZusammenSoziale Unruhen, stöße in Tibet und in der von muslimischen Uiguren bewohnten MinderheitenRegion Xinjiang zu unterbinden. Das Spannungspotenzial bleibt politik und Zensur jedoch hoch; die Anzahl sozialer Proteste nimmt zu. Dieser Herausforderung begegnet die politische Führung u.a. durch strikte Medienkontrolle und hartes Vorgehen gegen Regimekritiker. Aktuelle Beispiele sind der Konflikt mit dem Betreiber der Internetsuchmaschine Google und die chinesische Reaktion auf die Verleihung des Friedensnobelpreises an den Bürgerrechtler Liu Xiaobo. 2. Strukturen und Aufgaben Die chinesischen Machthaber betrachten weiterhin politische Opposition und unkontrollierte religiöse Betätigung als Bedrohung und gehen mit massiver staatlicher Repression gegen diese vor. Sie sichern mit Nachdruck die Kontrolle über Tibet und Xinjiang. Weiterer Schwerpunkt ist die Verhinderung der Unabhängigkeit Taiwans. Dazu unterhält die Partei mit umfassenden Befugnissen ausgestattete Nachrichtendienste, die keinen rechtsstaatlichen Beschränkungen unterliegen. Zudem nutzt sie die Nachrichtendienste zur Unterstützung der eigenen Wirtschaft. Vor allem das Ministerium für Staatssicherheit (Ministry of State Security - MSS) und der militärische Nachrichtendienst (Military Intelligence Department - MID) entfalten Aufklärungsaktivitäten in der Bundesrepublik Deutschland. Das zivile MSS hat einen umfassenden Aufklärungsauftrag. Es MSS verfügt über große personelle Ressourcen und entsendet seine Mitarbeiter weltweit. Im Inland besitzt es Polizeibefugnisse. 349
  • Protestveranstaltungen die Regierungspolitik Indiens öffentlich anprangern und nachdrücklich mehr Rechte für die Sikhs in Indien sowie vor allem einen eigenen
  • Kampf getöteten "Märtyrer" der Organisationen sowie der Finanzierung von Rechtshilfe für in Indien inhaftierte Glaubensbrüder. 2010 erfolgten in Deutschland
SICHERHEITSGEFÄHRDENDE UND EXTREMISTISCHE BESTREBUNGEN VON AUSLÄNDERN (OHNE ISLAMISMUS) In Deutschland sind primär die von der EU seit 2002 als terrorisAktivitäten in tische Organisationen gelisteten BKI und ISYF165 mit zusammen Deutschland ca. 750 Anhängern aktiv. Die KMDI (Verdachtsfall) verfügt hingegen über wesentlich weniger Mitglieder und tritt seit geraumer Zeit nur noch selten in Erscheinung. Die in Deutschland aktiven Sikh-Gruppierungen unterstützen die jeweilige Mutterorganisation im Heimatland vor allem propagandistisch, indem sie im Rahmen von Protestveranstaltungen die Regierungspolitik Indiens öffentlich anprangern und nachdrücklich mehr Rechte für die Sikhs in Indien sowie vor allem einen eigenen Staat "Khalistan" fordern. Ein weiterer Schwerpunkt der Aktivitäten liegt in der finanziellen Unterstützung der jeweiligen Mutterorganisation in Indien. Regelmäßig wird bei Versammlungen zu Geldspenden aufgerufen, die z.T. in die Heimatregion fließen und der jeweiligen Organisation in Indien auch zur Finanzierung des bewaffneten Kampfes zur Verfügung stehen dürften. Die Spendengelder dienen aber auch der Unterstützung von Angehörigen der im bewaffneten Kampf getöteten "Märtyrer" der Organisationen sowie der Finanzierung von Rechtshilfe für in Indien inhaftierte Glaubensbrüder. 2010 erfolgten in Deutschland und Österreich zeitgleich exekuExekutivtive Maßnahmen gegen mehrere Personen aus dem extremistimaßnahmen schen Sikh-Spektrum. So wurden am 28. Juli 2010 und am 7. Dezember 2010 in Deutschland sechs mutmaßliche extremistische Sikh-Aktivisten festgenommen, die im Verdacht stehen, einen Mordanschlag auf einen Führer einer religiösen Sekte aus Indien während einer Veranstaltung in Niederösterreich geplant zu haben. Bei den Durchsuchungen der Wohnungen und Kraftfahrzeuge der Sikh-Aktivisten, die der in Indien separatistischterroristisch agierenden Sikh-Organisation "Khalistan Zindabad Force" (KZF) zugerechnet werden, wurden u.a. eine Schusswaffe mit Munition, eine Schreckschusspistole sowie ein Teleskopschlagstock sichergestellt. Die KZF ist seit dem 21. Dezember 2005 auf der EU-Liste terroristischer Organisationen verzeichnet.166 165 Siehe Fn. 149. 166 Siehe Fn. 149. 333
  • Streitkräfte) 357 Stehr, Heinz 171,174 Skinheads Sterka Ciwan (rechtsextremistische) 104 (Stern der Jugend - Publikation) 287,303 Sleipnir (Musikgruppe
  • Sozialistische Deutsche Arbeiterjugend (SDAJ) 173 f. Stuxnet 368 Sozialistische Linke (SL) 129, 160 ff., 179 Swing (Publikation
REGISTER Scientology-Organisation Sozialproteste 161,181 (SO) 380 ff. Staaten des Unglaubens Serxwebun (kufr-Staaten) 247 (Unabhängigkeit, Publikation) 287 Stanicic, Sascha 180 Shu'bat Al-Mukhabarat-Al-Askarya (Unterabteilung Nachrichtendienst der Streitkräfte) 357 Stehr, Heinz 171,174 Skinheads Sterka Ciwan (rechtsextremistische) 104 (Stern der Jugend - Publikation) 287,303 Sleipnir (Musikgruppe) 104 Storr, Andreas 71,73,81 Slushba Wneschnej Raswedki (SWR, russischer ziviler Strongside (Musikgruppe) 103 Auslandsnachrichtendienst) 338, 342 ff. Sturmtrupp (Musikgruppe) 103 Soltan, Salah 254 Sturmwehr (Musikgruppe) 103 f. Source (Publikation) 380 Sunna 225, 255, 267 f., 275 Sozialistische Alternative (SAV) 128,180 Sunniten/sunnitisch 267 Sozialistische Deutsche Arbeiterjugend (SDAJ) 173 f. Stuxnet 368 Sozialistische Linke (SL) 129, 160 ff., 179 Swing (Publikation) 133 451
  • Partei der Großen Einheit" (Büyük Birlik Partisi, BBP), einer rechtsnationalistischen türkischen Partei, in Istanbul. In einem Bekennerschreiben erklärte die Organisation
SICHERHEITSGEFÄHRDENDE UND EXTREMISTISCHE BESTREBUNGEN VON AUSLÄNDERN (OHNE ISLAMISMUS) Istanbul (Türkei) stellte die Organisation als "Antwort" auf das Vorgehen Israels gegen einen Hilfskonvoi nach Gaza im Mai 2010 dar, da die Firma "dem israelischen Kapital" gehöre: "Die Angriffe des mörderischen zionistischen israelischen Staates werden weiterhin das Ziel unserer revolutionären Wut sein. Nieder mit dem US-Imperialismus und dem israelischen Zionismus! Der Mörder Israel wird Rechenschaft ablegen." (Interneterklärung der MLKP vom 8. Juni 2010) Die MLKP bekannte sich auch zu einem am 18. Mai 2010 verübten Sprengstoffanschlag auf die Vertretung der "Partei der Großen Einheit" (Büyük Birlik Partisi, BBP), einer rechtsnationalistischen türkischen Partei, in Istanbul. In einem Bekennerschreiben erklärte die Organisation: "Die BBP ist aufgrund von Serzan Kurt, der in Mugla bei einem durch die faschistische Regierung begangenen faschistischen Angriff ermordet wurde, und [Anm.: aufgrund] der Repressionen und der Angriffe gegen kurdische Jugendliche, die dem Verhaftungsterror in Balikesir und Izmir ausgesetzt waren, zu unserem Ziel geworden. Wir werden denen wehtun, die uns wehtun! Wir werden dafür bezahlen lassen! Die Faschisten sollen wissen: ihre Angriffe werden in jedem Fall von unserer Partei MLKP beantwortet werden." (Interneterklärung der MLKP vom 8. Juni 2010) Im März 2010 wurde laut organisationseigener Internetberichterstattung die "2. Europakonferenz (EK) der MLKP" durchgeführt. Wie beim "4. Parteitag", der 2009 durchgeführt worden war, wurden weder das genaue Datum noch der Veranstaltungsort bekannt gegeben. Das "Zentralkomitee" (ZK) der MLKP 319
  • DHKP-C aktiv unterstützten. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Aufgrund eines Beschlusses des Bundesgerichtshofs (BGH) wurden die Betroffenen
SICHERHEITSGEFÄHRDENDE UND EXTREMISTISCHE BESTREBUNGEN VON AUSLÄNDERN (OHNE ISLAMISMUS) Im Jahr 2010 gab es zahlreiche Strafverfahren gegen Funktionäre Strafrechtliche der DHKP-C: Maßnahmen in # Ein am 15. Januar 2009 vor dem Oberlandesgericht (OLG) Deutschland Düsseldorf begonnener Strafprozess gegen einen mutmaßlichen Führungsfunktionär und Mitbegründer der DHKP-C, dem Mord, Mordversuch, Rädelsführerschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung und mehrere Sprengstoffanschläge vorgeworfen werden, dauert an. # Am 24. Februar 2010 wurden zwei mutmaßliche Führungsfunktionäre der DHKP-C in Deutschland festgenommen. Ihnen wird vorgeworfen, als hochrangige Führungsfunktionäre der DHKP-C in Europa Mitglieder der innerhalb der DHKP-C bestehenden terroristischen Vereinigung in der Türkei zu sein. Darüber hinaus wird einem der Beschuldigten versuchte schwere räuberische Erpressung vorgeworfen; der andere Beschuldigte soll sich zudem wegen des Einschleusens von Ausländern strafbar gemacht haben. Gegen einen der Festgenommenen wurde am 10. August 2010 Anklage vor dem OLG Düsseldorf erhoben. # Am 19. Mai 2010 konnte der EU-Haftbefehl gegen einen weiteren mutmaßlichen Führungsfunktionär der DHKP-C in Frankreich vollstreckt werden. Ihm wird Rädelsführerschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung vorgeworfen. Der Beschuldigte wurde am 12. Juli 2010 nach Deutschland überstellt und befindet sich seither in Untersuchungshaft. # Das OLG Stuttgart verurteilte am 15. Juli 2010 zwei türkische Staatsangehörige zu Freiheitsstrafen von vier Jahren und zehn Monaten beziehungsweise fünf Jahren und vier Monaten wegen Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung gem. SSSS 129a, 129b StGB. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die Angeklagten als hochrangige Führungsfunktionäre in Europa die Ziele der DHKP-C aktiv unterstützten. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Aufgrund eines Beschlusses des Bundesgerichtshofs (BGH) wurden die Betroffenen, die im November 2006 festgenommen worden waren, am 20. August 2010 aus der Haft entlassen. Der BGH hatte der Haftbeschwerde der Verteidigung stattgegeben. # Das bereits im August 2009 ergangene Urteil des OLG Stuttgart gegen drei weitere Mitglieder der DHKP-C in Deutschland ist nach einer Entscheidung des BGH seit dem 311
  • DHKP-C in Deutschland werden maßgeblich von deutschen linksextremistischen Gruppierungen organisiert. Innerhalb der DHKP-C-Anhängerschaft wird den Prozessen
SICHERHEITSGEFÄHRDENDE UND EXTREMISTISCHE BESTREBUNGEN VON AUSLÄNDERN (OHNE ISLAMISMUS) Die DHKP-C griff im Berichtszeitraum das Vorgehen Israels gegen einen Hilfskonvoi nach Gaza im Mai 2010 propagan - distisch auf und solidarisierte sich mit dem palästinensischen Volk. Die hierzu im Internet veröffentlichte Erklärung belegt auch die grundlegend "antiimperialistische" Haltung der DHKP-C: "Der Verantwortliche für das zionistische Massaker ist der Imperialismus. (...) Jede von Israel abgefeuerte Kugel, jede von Israel geworfene Bombe ist eine Kugel, ist eine Bombe des Imperialismus, ja eigentlich des amerikanischen Imperialismus. (...) Der Zionismus und seine Protektoren werden für jeden Tropfen Blut, den sie vergossen haben, Rechenschaft ablegen!" (Erklärung Nr. 15 vom 1. Juni 2010, Front des Volkes - Halk Cephesi, 9. Juni 2010) Im Berichtszeitraum wurden keine terroristischen Aktivitäten Aktivitäten der DHKP-C in der Türkei festgestellt. Ihre Anhänger betätigten in der Türkei sich politisch-propagandistisch in verschiedenen Kampagnen, die sich hauptsächlich mit den Inhaftierten der Organisation und der Gefängnispolitik der türkischen Regierung befassten. Auf wiederholte Festnahmen von Anhängern und die Durchsuchung von Vereinsräumen durch türkische Sicherheitsbehörden reagierte die DHKP-C mit zumeist friedlich verlaufenen Protestkampagnen. Wie in den vergangenen Jahren beklagte die DHKP-C Behinderungen bei der Verbreitung ihres Sprachrohrs "Yürüyüs" durch Publikationsverbote. Die "Anatolische Föderation", eine Umfeldorganisation der Aktivitäten in DHKP-C, setzte ihre Bemühungen fort, unter der Bezeichnung Deutschland "Freiheitskomitee" (Özgürlük Komitesi) auf die Situation der in Deutschland inhaftierten DHKP-C-Funktionäre aufmerksam zu machen. Weitere Aktionen im Zusammenhang mit den laufenden Strafverfahren gegen Funktionäre und Aktivisten der DHKP-C in Deutschland werden maßgeblich von deutschen linksextremistischen Gruppierungen organisiert. Innerhalb der DHKP-C-Anhängerschaft wird den Prozessen und den Inhaftierten nur ein geringes Interesse entgegengebracht. 309
  • ISLAMISMUS) Der Bundesgerichtshof (BGH) hat unter Aufgabe seiner bisherigen Rechtsprechung festgestellt, dass es sich bei der PKK insgesamt um eine
SICHERHEITSGEFÄHRDENDE UND EXTREMISTISCHE BESTREBUNGEN VON AUSLÄNDERN (OHNE ISLAMISMUS) Der Bundesgerichtshof (BGH) hat unter Aufgabe seiner bisherigen Rechtsprechung festgestellt, dass es sich bei der PKK insgesamt um eine terroristische Vereinigung im Ausland handelt (SSSS 129a, 129b StGB). Deren inländische Teilstrukturen seien auf die Umsetzung der im Ausland entwickelten Vorgaben verpflichtet. Limitierte eigene Spielräume habe die inländische Unterorganisation allenfalls bei der Umsetzung der Direktiven. Ebenso erkennt der BGH auch in der PKK-Europaführung eine unselbstständige, den Vorgaben der Gesamtorganisation unterworfene Teilvereinigung. Die PKK verfolgt wie in den Jahren zuvor eine Doppelstrategie. In der westeuropäischen Öffentlichkeit tritt sie überwiegend gewaltfrei in Erscheinung und bemüht sich um politische Anerkennung für ihre Anliegen. In der Türkei und der nordirakischen Grenzregion setzt die PKK mit den Einheiten ihrer HPG - trotz der wiederholt abgegebenen einseitigen Waffenstillstandserklärungen - weiterhin auf die Anwendung von Waffengewalt. An dieser ambivalenten Haltung hat sich auch unter den seit dem Jahr 2002 wechselnden Organisationsbezeichnungen - zunächst KADEK, dann KONGRA GEL - nichts geändert. Die PKK tritt seit 2005 - auf Vorgaben Öcalans basierend - auch unter der Bezeichnung "Gemeinschaft der Kommunen in Kurdistan" (KKK) auf, die 2007 in "Vereinigte Gemeinschaften Kurdistans" (kurdisch "Koma Civaken Kurdistan" - KCK) umbenannt wurde. Trotz der mehrfachen Umbenennungen, die stets als "Neugründungen" proklamiert wurden und dem Versprechen demokratischer Strukturen, gab es organisatorisch und personell keine wesentlichen Veränderungen. Öcalan, der seit 1999 in der Türkei inhaftierte Gründer der PKK, ist nach wie vor deren uneingeschränkter Führer und wird von der Anhängerschaft als Symbolfigur des kurdischen Freiheitskampfes verehrt. Der formal als KCK-Exekutivratsvorsitzende fungierende Murat Karayilan steht in der PKK-Hierarchie als Vertreter Öcalans an zweiter Stelle. Vorsitzender des Entscheidungsorgans der PKK, des KONGRA GEL, ist seit 2008 unverändert Remzi Kartal. Aufgabe des 288
  • aufbrachen. Wertung Die wortgetreue Interpretation des Korans und seiner Rechtsvorschriften beinhaltet im Verständnis der TJ den Vorrang der dort enthaltenen
ISLAMISMUS / ISLAMISTISCHER TERRORISMUS ergänzen. In Einzelfällen ist zudem belegt, dass Mitglieder terroristischer Gruppierungen und Netzwerke die Infrastruktur der TJ zu Reisezwecken nutzten. Aktivitäten in Die Aktivitäten der TJ in Deutschland werden über ein hierarDeutschland chisch aufgebautes Netzwerk von Aktivisten sowie über informelle Kontakte der Anhänger untereinander koordiniert. Eine übergeordnete weisungsbefugte Instanz ist in Deutschland nicht feststellbar. Einige Personen heben sich jedoch aufgrund ihrer Erfahrungen hinsichtlich Missionierungsreisen, ihres überdurchschnittlichen Koranwissens sowie ihres fortlaufenden Engagements für die Bewegung von der übrigen Anhängerschaft ab. Sie fördern damit in besonderem Maße den Zusammenhalt und die Missionierungsaktivitäten. TJ-Einrichtungen existieren in Berlin, Bochum, Friedrichsdorf (Hessen), Hamburg, Hannover, Köln, München und Pappenheim (Bayern). Diese Vereine bzw. Moscheen weisen in ihren Satzungen allerdings nicht explizit auf die TJ hin. Regelmäßige Treffen der Bewegung finden auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene statt. Sie dienen der gemeinsamen Religionsausübung, der Abstimmung und Kontrolle der Missionierungsarbeit sowie dem Erfahrungsaustausch. Regionale Treffen werden zumeist im Bereich der Heimatmoschee durchgeführt, wobei die Teilnehmerzahlen geringer sind als bei dem jährlich stattfindenden Deutschlandtreffen. An dem dreitägigen Deutschlandtreffen im Mai 2010 in Berlin nahmen etwa 500 Personen teil, darunter auch hochrangige TJ-Vertreter aus mehreren europäischen Ländern. Treffen mit vornehmlich internationalem Teilnehmerkreis gab es u.a. im Februar 2010 in Amsterdam (Niederlande) und im Juni 2010 in Basel (Schweiz). Am Ende der Treffen wurden Gruppen gebildet, die unmittelbar zu Missionierungsreisen aufbrachen. Wertung Die wortgetreue Interpretation des Korans und seiner Rechtsvorschriften beinhaltet im Verständnis der TJ den Vorrang der dort enthaltenen Vorschriften gegenüber staatlichen Gesetzen. Damit widerspricht die Ideologie der TJ wesentlichen demokratischen Grundsätzen, insbesondere dem der Trennung von Religion und Staat. Das angestrebte Gesellschaftsmodell benachtei276
  • Teil mit identischem Wortlaut - auf Flugblättern und in rechten Publikationen, wie dem "Index" der NL, den "Nachrichten der Hilfsgemeinschaft für
  • linke Objekte, allerdings auf Hamburg beschränkt, mit Fotos und Anschrift aufgelistet. Neben den schriftlichen Veröffentlichungen wird sowohl über die rechten
Gewalt im Sinne von Körperverletzungen, Tötungen usw. gegenüber unseren Gegnern aufzurufen. Jeder von uns muß selbst wissen, wie er mit den ihm hier zugänglich gemachten Daten umgeht. Wir hoffen nur, IHR GEHT DAMIT UM". Jeder solle nach seiner eigenen persönlichen Kraft - "die kriminellen Gegner" entlarven und sie mit den zur Verfügung stehenden Mitteln bestrafen. Aufgrund der in dem Vorwort enthaltenen unverhüllten Aufforderung zu Straftaten leitete der Generalbundesanwalt am 1. Dezember gegen die Verfasser und Herausgeber des "Einblick" ein Verfahren wegen des Verdachts der Bildung einer kriminellen Vereinigung ein. Zweites zentrales Ziel der Anti-Antifa-Kampagne ist der Versuch, mithilfe der Anti-Antifa-Arbeit organisationsübergreifende Strukturen aufzubauen, an denen sich Neonazis aus allen Gruppierungen beteiligen können und sollen, um so bestehende Organisationsgrenzen aufzubrechen (s. dazu Kap. Vernetzungsbestrebungen ...). Man will im nationalistischen Lager eine aus qualifizierten Mitarbeitern bestehende Gruppe bilden, die sich schwerpunktmäßig oder ausschließlich der "Aufklärungsarbeit" widmet. Auf dieses Konzept wird in neonazistischen, aber auch anderen rechtsextremistischen Kreisen, wie z.B. den "Jungen Nationaldemokraten", der Jugendorganisation der "Nationaldemokratischen Partei Deutschlands", zunehmend positiv reagiert; so haben zahlreiche Einzelaktivisten und eigens zu diesem Zweck gegründete Anti-Antifa-Gruppen bereits die Ausforschung des politischen Gegners in Angriff genommen. Die gesammelten Informationen werden - zum Teil mit identischem Wortlaut - auf Flugblättern und in rechten Publikationen, wie dem "Index" der NL, den "Nachrichten der Hilfsgemeinschaft für nationale politische Gefangene und deren Angehörige e.V." oder der illegalen Untergrundschrift "Die Neue Front", veröffentlicht. In der "lndex"-Sonderausgabe vom August 1992 wurden erstmals linke Objekte, allerdings auf Hamburg beschränkt, mit Fotos und Anschrift aufgelistet. Neben den schriftlichen Veröffentlichungen wird sowohl über die rechten Mailboxen als auch über die Nationalen Info-Telefone ein umfangreicher Informationsaustausch abgewickelt und für ein Engagement in der Anti-Antifa-Kampagne geworben. Ein regelmäßiger Kontakt zwischen den verschiedenen Anti-Antifa-Gruppen ist zur Zeit jedoch noch nicht zu erkennen. Als Grund hierfür ist neben dem bislang noch regionalen Charakter der einzelnen Gruppen das erklärte Bestreben der Anti-Antifa anzusehen, keine festen und nach außen sichtbaren Strukturen entstehen zu lassen, um einer eventuellen Verbotsverfügung nach dem Vereinsgesetz vorzubeugen. 41

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