Verfassungs­schutz Suche

Alle Berichte sind durchsuchbar. Mehr über die Suche erfahren.

Treffer auf 78596 Seiten
"links or rechts" in den Verfassungsschutz Trends
  • Verfügung rief auch im Ausland - hier besonders im linksextremistischen Spektrum - empörte Proteste hervor. In der Bundesrepublik startete die DKP-nahe
5.4 Thüringer Kommunisten in Aktionseinheit Trotz unterschiedlicher programmatischer Konzepte fanden Thüringer Kommunisten mehrfach Anlass, gemeinsame Veranstaltungen durchzuführen. THÄLMANN-Ehrung in Weimar Anlässlich des 63. Jahrestages der Ermordung des ehemaligen KPD-Vorsitzenden Ernst THÄLMANN im Konzentrationslager Buchenwald fanden am 18. August in Weimar mehrere Gedenkveranstaltungen statt, an denen sich auch Mitglieder von DKP, KPD, SDAJ und KJVD beteiligten. U.a. luden DKP, KPD und KPF nach einer Kranzniederlegung am Thälmann-Denkmal in Weimar zu einer Saalveranstaltung unter dem Motto "Kämpfen lernen bei Ernst Thälmann" in ein Hotel der Stadt ein. Informationsveranstaltungen zum Verbot der "Kommunistischen Union der Jugend der Tschechischen Republik" (KSM) Am 12. Oktober 2006 wurde die der "Kommunistischen Partei Böhmens und Mährens" (KSCM) nahestehende KSM durch das Innenministerium der Tschechischen Republik verboten. Die Verfügung rief auch im Ausland - hier besonders im linksextremistischen Spektrum - empörte Proteste hervor. In der Bundesrepublik startete die DKP-nahe SDAJ im Internet eine Unterschriftenkampagne gegen das Verbot. Zu den bisher über 1.700 Unterzeichnern gehören auch zahlreiche Thüringer. Im Rahmen einer Informationstour "Der Marxismus lässt sich nicht verbieten" referierte die stellvertretende KSM-Vorsitzende vom 12. bis 15. Juli in mehreren Städten Thüringens über das Verbot und die politische Arbeit des Jugendverbands in Tschechien. Die Vorträge wurden von der KPF, der "Roten Hilfe", der SDAJ sowie der DKP unterstützt. 5.5 "Marxistisch-Leninistische Partei Deutschlands" (MLPD) Bund Thüringen Gründungsjahr 1982 - Sitz Gelsenkirchen zwei Kontaktadressen Mitglieder 2005 ca. 2.300 ca. 50 2006 ca. 2.300 ca. 50 2007 ca. 2.300 ca. 50 Publikationen "Rote Fahne" "Stimme von und für Elbe(wöchentlich) Saale" (unregelmäßig) Jugendorganisation "REBELL" existent; nur wenige Mitglieder Internet eigener Internetauftritt kein eigener Internetauftritt Die MLPD wurde 1982 in Bochum gegründet. Sie "wendet den Marxismus-Leninismus und die Maotsetungideen schöpferisch auf die heutige Situation an". In der Präambel ihrer "Organisationspolitischen Grundsätze" bezeichnet sie sich "als politische Vorhutorganisation der Arbeiterklasse in Deutschland". Als "grundlegendes Ziel" werden "der revolutionäre Sturz 82
  • wegen ihrer Zuschüsse aus der DDR finanzkräftigste Organisation des linksextremen Lagers zwar nach wie vor über einen straffgegliederten, funktionsfähigen Parteiapparat
Verfassungsschutzbericht des Landes Nordrhein-Westfalen über das Jahr 1979 geführt habe. Das Vermächtnis der Gründer der KPD sei in der DDR bereits erfüllt. Trotz der unterschiedlichen Bedingungen und Aufgabenstellungen in der DDR und in der Bundesrepublik Deutschland wirkten die SED, die SEW und die DKP in der "gemeinsamen Tradition des Kampfes der KPD''. Am 22. Mai 1979 führte der Parteivorstand der DKP in Bonn eine Veranstaltung "30 Jahre Grundgesetz - 30 Jahre Bundesrepublik" durch. Auch hier bekannte sich der DKP-Vorsitzende zur "Kontinuität des 30jährigen Friedenskampfes" der Kommunisten in der Bundesrepublik Deutschland. Parteiorganisation - Mitgliederzahl Die DKP verfügt als mitgliederstärkste und - schon wegen ihrer Zuschüsse aus der DDR finanzkräftigste Organisation des linksextremen Lagers zwar nach wie vor über einen straffgegliederten, funktionsfähigen Parteiapparat, ihre Mitgliederzahl ist jedoch in Nordrhein-Westfalen in den ersten Monaten 1979 erstmalig 15
  • zulassen oder im Staatsdienst belassen, der die freiheitliche demokratische, rechtsund sozialstaatliche Ordnung ablehnt und bekämpft. Wie das Bundesverfassungsgericht weiter ausführt
Verfassungsschutzbericht des Landes Nordrhein-Westfalen über das Jahr 1979 3 Verfassungsfeindliche Bestrebungen und öffentlicher Dienst Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Beschluß vom 22. Mai 1975 - 2 BvL 13/73 - zur Verfassungstreue im öffentlichen Dienst eingehend Stellung genommen. Danach fordert die politische Treuepflicht des Beamten "mehr als nur eine formal korrekte, im übrigen uninteressierte, kühle, innerlich distanzierte Haltung gegenüber Staat und Verfassung; sie fordert vom Beamten insbesondere, daß er sich eindeutig von Gruppen und Bestrebungen distanziert, die diesen Staat, seine verfassungsmäßigen Organe und die geltende Verfassungsordnung angreifen, bekämpfen und diffamieren. Vom Beamten wird erwartet, daß er diesen Staat und seine Verfassung als einen hohen positiven Wert erkennt und anerkennt, für den einzutreten sich lohnt. Politische Treuepflicht bewährt sich in Krisenzeiten und in ernsthaften Konfliktsituationen, in denen der Staat darauf angewiesen ist, daß der Beamte Partei für ihn ergreift. Der Staat - und das heißt hier konkreter, jede verfassungsmäßige Regierung und die Bürgermuß sich darauf verlassen können, daß der Beamte in seiner Amtsführung Verantwortung für diesen Staat, für ,seinen' Staat zu tragen bereit ist, daß er sich in dem Staat, dem er dienen soll, zu Hause fühlt - jetzt und jederzeit und nicht erst, wenn die von ihm erstrebten Veränderungen durch entsprechende Verfassungsänderungen verwirklicht worden sind." Der Staat dürfe daher keinen Bewerber zum Staatsdienst zulassen oder im Staatsdienst belassen, der die freiheitliche demokratische, rechtsund sozialstaatliche Ordnung ablehnt und bekämpft. Wie das Bundesverfassungsgericht weiter ausführt, steht das Parteienprivileg gemäß Art. 21 GG dieser Verfassungsentscheidung nicht entgegen: "Art. 33 Abs. 5 GG fordert vom Beamten das Eintreten für die verfassungsmäßige Ordnung, Art. 21 Abs. 2 GG läßt dagegen dem Bürger die Freiheit, diese verfassungsmäßige Ordnung abzulehnen und sie politisch zu bekämpfen, solange er es innerhalb einer Partei, die nicht verboten ist, mit allgemein erlaubten Mitteln tut. Die besonderen Pflichten des Beamten sind nicht aufgestellt in Ansehung der Interessen der politischen Partei, insbesondere nicht zur Behinderung ihrer politischen Aktivitäten, sondern in Ansehung der Sicherung des Verfassungsstaates vor Gefahren aus dem Kreis seiner Beamten. Ihr besonderer Status, ihre Kompetenzen wären ohne das Erfordernis der politischen Treuepflicht des Beamten die ideale Plattform für Bestrebungen, die geltende Verfassungsordnung außerhalb des von der Verfassung gewiesenen Weges zu verändern und umzustürzen. Es geht nicht darum, daß der Beamte wegen seiner Zugehörigkeit zu einer politischen Partei benachteiligt wird. Die Frage ist vielmehr, ob der Beamte in seinem Amt die politische Treuepflicht verletzt oder nicht verletzt, und ob der Bewerber um ein Amt seiner Persönlichkeit nach die Gewähr bietet, jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung einzutreten. Das sind Fragen, die sie selbst durch ihr Verhalten beantworten. Ein Stück des Verhaltens, das für die hier geforderte Beurteilung der Persönlichkeit des Bewerbers erheblich sein kann, kann auch der Beitritt oder die Zugehörigkeit zu einer politischen Partei sein, die verfassungsfeindliche Ziele verfolgt, - unabhängig davon, ob ihre Verfassungswidrigkeit durch Urteil des Bundesverfassungsgerichts festgestellt ist oder nicht. Es wäre geradezu willkürlich, dieses Element der Beurteilung einer Persönlichkeit auszuscheiden, also den Dienstherrn zu zwingen, die Verfassungstreue eines Beamten zu bejahen, weil eine Entscheidung des 24
  • breiter angelegten Aktionen, z.B. von Demonstrationen gegen das rechtsextremistische Spektrum, im Vorfeld auf die Teilnehmer ein, auf entsprechende Symbolik
Bei Veranstaltungen treten die Gegensätze zwischen diesen Strömungen häufig offen zu Tage. Während "antideutsche" Gruppen Nationalflaggen Israels und der USA mit sich führen, tragen Anhänger "antiimperialistischer" Gruppierungen so genannte Palästinensertücher. Um gewalttätige Auseinandersetzungen zwischen den ideologisch unterschiedlich eingestellten Gruppen zu unterbinden, wirken Veranstalter von breiter angelegten Aktionen, z.B. von Demonstrationen gegen das rechtsextremistische Spektrum, im Vorfeld auf die Teilnehmer ein, auf entsprechende Symbolik zu verzichten. 3.2 Die autonome Szene in Thüringen Das Anhängerpotenzial der gewaltbereiten autonomen Szene Thüringens hat sich im Berichtszeitraum auf ca. 130 Personen leicht verringert. Zu einzelnen Aktionen, denen die Szene besondere Bedeutung beimaß, gelang es ihr dennoch, einen weit umfangreicheren überregionalen Teilnehmerkreis zu mobilisieren. Regionale Schwerpunkte bildeten die Städte Erfurt und Jena sowie die Regionen um Arnstadt, Zella-Mehlis, Suhl und Meiningen. Außerdem sind im Umkreis von Nordhausen und Weimar Autonome aktiv gewesen. AANdh Antifaschistische Aktion AGST Nordhausen Antifaschistische AG17 Gruppe Antifa Gruppe 17 Südthüringen (Erfurt) A2KT AAW Autonome Antifa ILJ Autonome AnKoordination Infoladen Jena tifa Thüringen Weimar AGAP ASJ Antifa Gruppe Antifaschistische Apolda Sportgruppe Jena Stand: Dezember 2007 Das im Jahr 2006 gegründete Netzwerk "Autonome Antifa Koordination Thüringen" (A2KT) strukturierte sich im Beobachtungsjahr um. An die Stelle der vormals sehr aktiven "Antifaschistische Aktion Gera" (AAG) ist der "Infoladen Jena" (ILJ) gerückt. In der A2KT sind weiterhin die maßgeblichen Gruppen und Zusammenhänge des Thüringer autonomen Spektrums vertreten. So gehören dem Netzwerk Gruppen aus allen regionalen Schwerpunkten an. In diesem Zusammenhang sei es zu Übergriffen "antiimperialistisch" ausgerichteter Personen auf eine unter dem Motto "Zur Kritik des Antisemitismus und des Antiamerikanismus. Solidarität mit Israel." stehende Veranstaltung am 27. Juni 2007 gekommen. 68
  • Bonn-Bad Godesberg. Sie waren dem Aufruf der linksextremistischen "Conföderation Iranischer Studenten in der Bundesrepublik Deutschland und Westberlin - National-Union
  • worden; die neuen Machthaber im Iran versuchten, alle errungenen Rechte des Volkes nach und nach wieder abzubauen; Höhepunkt der Unterdrückung
Verfassungsschutzbericht des Landes Nordrhein-Westfalen über das Jahr 1979 Unbekannte Täter verübten am 22. Dezember 1979 einen Sprengstoffanschlag auf die Räume eines ADÜTDF-Mitgliedsvereins in Köln, Ein Mitarbeiter des Vereins wurde schwer verletzt. Zu dem Anschlag bekannte sich die sozialrevolutionäre, konspirativ arbeitende "Türkische Volksbefreiungspartei/-front" (THKP/C), die auch Anhänger in Nordrhein-Westfalen besitzt. 4.6 Iraner Seit dem Umsturz im Iran Anfang 1979 haben die Aktivitäten persischer Studenten nicht nachgelassen. Im Juli 1979 kam es in Nordrhein-Westfalen - wie auch in anderen Bundesländern - zu Übergriffen von Persern, vornehmlich KHOMEINI-Anhängern, gegenüber mutmaßlichen Mitarbeitern des früheren iranischen Geheimdienstes SAVAK. So wurde in Aachen am 13. Juli ein Iraner von mehreren Männern aus seiner Wohnung verschleppt und wegen angeblicher Agententätigkeit für die SAVAK vor etwa 50 Landsleuten tribunalartig vernommen. In Krefeld sprang am 18. Juli ein 35 Jahre alter iranischer Student, der von Landsleuten verhört wurde, aus Angst aus dem Fenster des 2. Obergeschosses eines Hauses und verletzte sich dabei schwer. Weitere Iraner meldeten sich aus Furcht vor Verfolgung durch persische "Revolutionstribunale" bei der Bonner Polizei. Sie sind in einer sichergestellten "Schwarzen Liste" eines "Komitees der Enthüllung" aufgeführt, die insgesamt 348 Namen von in der Bundesrepublik und Österreich - davon etwa 25 in NordrheinWestfalen - wohnenden Iranern enthält, die der SAVAK-Mitarbeit bezichtigt werden. Am 25. August 1979 versammelten sich etwa 750 Personen vor der Iranischen Botschaft in Bonn-Bad Godesberg. Sie waren dem Aufruf der linksextremistischen "Conföderation Iranischer Studenten in der Bundesrepublik Deutschland und Westberlin - National-Union" (CISNU) gefolgt. Auf Transparenten und Flugblättern forderten die Demonstranten Presse-, Redeund Versammlungsfreiheit. In einer von der Botschaft nicht entgegengenommenen CISNU-Resolution hieß es: Die Ziele der iranischen Revolution seien verfälscht worden; die neuen Machthaber im Iran versuchten, alle errungenen Rechte des Volkes nach und nach wieder abzubauen; Höhepunkt der Unterdrückung sei das Vorgehen gegen das kurdische Volk. Etwa 30 bis 40 Angehörige der islamisch-nationalistischen "Union der Islamischen Studentenvereine in Europa" (UISA), in der überwiegend Anhänger KHOMEINIs organisiert sind, drangen am 5. November 1979 in das Botschaftsgelände der USA in Bonn-Bad Godesberg ein. Sie forderten die "unverzügliche Überstellung des Massenmörders Schah an die Revolutionsgerichte des Iran". Am 8. November 1979 ließen sich etwa 30 iranische Studenten im Kölner Dom zu einem Sitzstreik nieder. Auf Plakaten und Flugblättern forderten sie die "sofortige Auslieferung des Mörders Schah an den Iran". In einem der Flugblätter heißt es: "Eichmann büßte, Hess büßte, der Schah muß auch büßen." Unter dem Motto "Auslieferung des Schah nach Persien aus den USA" fand am 15. November 1979 in Bonn eine weitere Demonstration der UISA mit 300 Teilnehmern statt. Während der Demonstration wurden Flugschriften verbreitet, in denen die Besetzung der US-Botschaft mit Geiselnahme in Teheran (am 4. November) gerechtfertigt wird. 34
  • Truppen in Afghanistan (Ende Dezember 1979) begannen, forderte die linksextremistische "Generalunion afghanischer Studenten im Ausland" (GUAFS) bei einer Demonstration
  • Afghanischer Studenten im Ausland" (FASA), eine Gruppe der "Neuen Linken" chinesischer Richtung, in Bonn einen Demonstrationszug nebst Anschlußkundgebung durch
Verfassungsschutzbericht des Landes Nordrhein-Westfalen über das Jahr 1979 4.7 Kurden Anläßlich des bewaffneten Kurdenaufstands im Iran demonstrierten kurdische Gruppen verschiedener Richtungen im August und September 1979 mehrfach in Bonn gegen die Verfolgung und Hinrichtung ihrer Landsleute durch die iranische Revolutionsmacht. Bei einer Kundgebung am 8. September 1979 mit etwa 350 Teilnehmern wurde ein Transparent verbrannt, auf dem der Revolutionsführer KHOMEINI dargestellt war. 4.8 Afghanen Angesichts der Unruhen in ihrem Heimatland, die schon vor dem Einmarsch sowjetischer Truppen in Afghanistan (Ende Dezember 1979) begannen, forderte die linksextremistische "Generalunion afghanischer Studenten im Ausland" (GUAFS) bei einer Demonstration am 3. November 1979 in Bonn, an der etwa 200 Personen beteiligt waren: "Weder Rußland noch Amerika noch China noch das Amin-Regime" -"Afghanistan dem afghanischen Volk" -"Hoch die internationale Solidarität' -"Nieder mit dem Amin-Regime". Die GUAFS besitzt an mehreren nordrhein-westfälischen Hochschulen Zweiggruppen. Am 17. November 1979 führte erstmals die "Föderation Afghanischer Studenten im Ausland" (FASA), eine Gruppe der "Neuen Linken" chinesischer Richtung, in Bonn einen Demonstrationszug nebst Anschlußkundgebung durch mit der Forderung "Machtwechsel in Afghanistan". Hieran nahmen etwa 200 Personen teil, darunter Angehörige des KBW und der KPD. 35
  • sind in unserem Land verschiedene, z. T. anarchistisch orientierte, linksextreme Gruppen (sog. Knastgruppen) tätig. Diesen Gruppen, die meist nur örtliche
Verfassungsschutzbericht des Landes Nordrhein-Westfalen über das Jahr 1979 Zusammenlegung zu sog. interaktionsfähigen Gruppen von mindestens fünfzehn Gefangenen, die durch einen Hungerstreik in der Zeit vom 20. April bis 26. Juni 1979 durchgesetzt werden sollte. An diesem Hungerstreik beteiligten sich die meisten inhaftierten Gewalttäter, die überwiegend der RAF, z.T. auch der "Bewegung 2. Juni", zuzuordnen sind. Außer den Personen des Antifa-Bereichs sind in unserem Land verschiedene, z. T. anarchistisch orientierte, linksextreme Gruppen (sog. Knastgruppen) tätig. Diesen Gruppen, die meist nur örtliche Bedeutung haben, gemeinsam ist die Ablehnung des Strafvollzuges als Mittel staatlicher Repression; Versuche, zu einheitlichen politischen Zielvorstellungen zu gelangen, sind bisher stets gescheitert. Eine zentrale Steuerung dieser Gruppen ist nicht erkennbar. 5.7 Weitere terroristische sowie sonstige politisch motivierte Gewalttaten Ausgeführte Gewalttaten Im Berichtszeitraum wurden von den Polizeibehörden des Landes 37 versuchte bzw. vollendete Gewalttaten registriert. Soweit ihnen besondere Bedeutung zukommt, sind sie oben bereits erwähnt worden. Angedrohte Gewalttaten Vom 1. Januar 1979 bis 31. Dezember 1979 wurden 371 Gewalttaten, bei denen ein politisches Motiv erkennbar war oder behauptet wurde, angedroht. In 194 Fällen handelte es sich um sog. Bombendrohungen, die vorwiegend gegen öffentliche Gebäude und Einrichtungen ausgesprochen wurden. In 177 Fällen richteten sich die Drohungen gegen Personen aus Politik und Wirtschaft. 39
  • oder sicherheitsgefährdenden Nachrichtendienstes verurteilt. Fünf Urteile sind noch nicht rechtskräftig
Verfassungsschutzbericht des Landes Nordrhein-Westfalen über das Jahr 1979 In mehr als 70 % aller bekanntgewordenen Fälle nachrichtendienstlicher Ansprachen offenbarten sich die Betroffenen sofort oder später freiwillig den Sicherheitsbehörden. 6.3 Führungsund Verbindungswesen der Nachrichtendienste der kommunistischen Staaten Die nachrichtendienstlichen Kontakte zu ihren Agenten werden weiterhin in erster Linie durch persönliche Treffs aufrechterhalten. Bevorzugter Treffort ist Berlin (Ost). Im Gegensatz zu den DDR-Nachrichtendiensten benutzen die Geheimdienste der übrigen kommunistischen Staaten ihre offiziellen Vertretungen im Bundesgebiet zur Führung ihrer Agenten (legale Residenturen). Der Anteil der erkannten oder verdächtigen ND-Angehörigen unter den dort Beschäftigten beträgt in einigen Vertretungen bis zu 50 %. 6.4 Verurteilte Agenten Im Jahre 1979 wurden in Nordrhein-Westfalen vom Oberlandesgericht Düsseldorf 15 Personen (1978 waren es 13, 1977 = 23) wegen Landesverrats, geheimdienstlicher Tätigkeit oder sicherheitsgefährdenden Nachrichtendienstes verurteilt. Fünf Urteile sind noch nicht rechtskräftig. 44
  • Neustadt 100 "Donars Groll" (Sachsen) und "Njord" (Schweden) Rechtsextremistische Bands und Liedermacher traten in Thüringen zudem auch bei den folgenden
(verhindert) (Sachsen-Anhalt) und "PAK 88" 3 31.01.07 Altenburg 70 "Max Resist" (USA) und "Eternal (aufgelöst) Bleeding" 4 03.02.07 Gotha 160 "SKD", "PAK 88", "Ehre & Stolz" (aufgelöst) und "Gegenschlag" (Hessen) 5 10.03.07 Brotterode 50 drei unbekannten Bands (aufgelöst) 6 14.04.07 Hildburghausen 150 "Amok" (Schweiz), "SKD" (aufgelöst) 7 18.05.07 Arnstadt75 "PAK 88", "SOKO 18" (Bayern) und Rudisleben "SKD" (aufgelöst) 8 19.05.07 Erfurt-Möbisburg 60 "PAK 88" und "K.T.E." (Sachsen) (verhindert) 9 16.06.07 Breitungen 60 "Vae Victis" (Sachsen-Anhalt), "Aryan (aufgelöst) Voice" (Niedersachsen) und eine weitere unbekannte Band 10 29.09.07 Neustadt 100 "Donars Groll" (Sachsen) und "Njord" (Schweden) Rechtsextremistische Bands und Liedermacher traten in Thüringen zudem auch bei den folgenden Veranstaltungen der NPD und der Neonazis auf:51 Datum Art und Ort TeilnehBands/Liedermacher merzahl 1 10.02.07 Mitgliederversamm180 "Celtic Dawn", "SKD" und "PAK 88" lung des NPD-KV HildburghausenSuhl in Hildburghausen 2 19.05.07 Demonstration 370 "Vae Victis" (Sachsen-Anhalt), "Carpe "6. Thüringentag Diem" (Baden-Württemberg) und Lieder nationalen Judermacher "Max" gend" in Eisenach 3 30.06.07 NPD-Veranstaltung 650 "Frontalkraft" (Brandenburg), "Woden" "Rock für Deutsch(Großbritannien), "Racial Purity" (Sachland" in Gera sen) und "Spreegeschwader" (Berlin) 4 07.07.07 NPD-Veranstaltung 70 "Braune Brüder" (Bayern) und Liederma"Unsere Kinder sind cher "Max" unsere Zukunft" in Greiz 5 08.09.07 NPD-Veranstaltung 1.400 "Conflict 88" (Tschechien), "Brutal At"2. Fest der Völker" tack" (England) und "Sleipnir" (Nordin Jena rhein-Westfalen) 6 15.09.07 Parteiveranstaltung 180 vier Bands des NPD-KV Hildburghausen-Suhl in Stressenhausen 51 Thüringer Bands/Liedermacher wurden fett gedruckt. Darüber hinaus gab es weitere sonstige musikalische Veranstaltungen mit Auftritten ausschließlich von Liedermachern. 58
  • erhalten." Die Entschlossenheit, bei ihren Bestrebungen den vorgegebenen rechtlichen Rahmen einzuhalten, hat die Bundesregierung mit der am 8. November
  • Gruppen und Bestrebungen zu distanzieren, die unseren demokratischen Rechtsstaat, seine verfassungsmäßigen Organe und die geltende Verfassungsordnung angreifen, bekämpfen und diffamieren
Verfassungsschutzbericht des Landes Nordrhein-Westfalen über das Jahr 1979 der von ihr am 19. Mai 1976 zustimmend zur Kenntnis genommenen "Grundsätze für die Prüfung der Verfassungstreue" gemacht. Die Entwicklung der letzten Jahre hat immer deutlicher werden lassen, wie Übermaß und Perfektionierung der Verfassungstreue-Prüfung das Vertrauen in die Freiheit unseres Staates untergraben und vor allem junge Bürger unserem Staat entfremden können. Dies sind Gefahren für die freiheitliche demokratische Grundordnung, die der Staat, dem Schutz und Verteidigung dieser Ordnung aufgegeben sind, ebenfalls berücksichtigen muß. Die Bundesregierung unterstreicht deshalb die Feststellung des Bundeskanzlers in der Regierungserklärung vom 16. Dezember 1976: "Wir werden alles tun, um die Entstehung eines allgemeinen Mißtrauens zu verhindern, welche die persönliche Ausübung von Grundrechten mit Gefahren für die persönliche berufliche Zukunft belasten könnte; denn dies führt zu Leisetreterei und zu Furcht. Wir wollen aber nicht Furcht, sondern wir wollen die persönliche Bereitschaft, die verfassungsmäßige Ordnung lebendig zu erhalten." Die Entschlossenheit, bei ihren Bestrebungen den vorgegebenen rechtlichen Rahmen einzuhalten, hat die Bundesregierung mit der am 8. November 1978 verabschiedeten Darstellung des verfassungsrechtlichen Rahmens für die Verfassungstreue-Prüfung im öffentlichen Dienst bekundet. 1. Erkennt die Bundesregierung den Verfassungsgrundsatz an, daß Beamte eine besondere über die allgemeinen Bürgerpflichten hinausgehende politische Treuepflicht gegenüber unserem Staat und seiner Verfassung zu erfüllen haben dergestalt, daß sie die Gewähr bieten müssen, jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung einzutreten? Ja. Zum Erfordernis der Verfassungstreue hat die Bundesregierung in ihrer Darstellung vom 8. November 1978 festgestellt: "Nach den einschlägigen beamtenrechtlichen Bestimmungen (vgl. SS 7 Abs. 1 Nr. 2 BBG) darf in das Beamtenverhältnis nur berufen werden, wer die Gewähr dafür bietet, daß er jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintritt. Dabei ist nach der Entscheidung des BVerfG vom 22. Mai 1975 (E 39, 334) für den Eintritt in jedes Beamtenverhältnis die Gewähr der Verfassungstreue eine von der Verfassung geforderte und durch das einfache Gesetz lediglich konkretisierte Eignungsvoraussetzung. Auf der Grundlage des derzeit bestehenden einheitlichen Beamtenstatus kann auf das Erfordernis der Verfassungstreue schon bei der Einstellung auch im Wege einer Gesetzesänderung nicht verzichtet werden. Die demnach gebotene Verfassungstreue-Prüfung erfordert ein Urteil über die Persönlichkeit des Bewerbers, das zugleich eine Prognose enthält' (Leitsatz 5 der BVerfGE vom 22. Mai 1975). Dabei ist nur auf das tatsächliche Verhalten abzustellen; bloße Mutmaßungen ohne tatsächliche Anhaltspunkte können nicht maßgeblich sein." 2. Erkennt die Bundesregierung an, daß diese Treuepflicht von den Angehörigen des öffentlichen Dienstes insbesondere fordert, sich eindeutig von Gruppen und Bestrebungen zu distanzieren, die unseren demokratischen Rechtsstaat, seine verfassungsmäßigen Organe und die geltende Verfassungsordnung angreifen, bekämpfen und diffamieren? 56
  • totalitären Parteien mit besonderen Treuepflichten zu unserem freiheitlichen Rechtsstaat
Verfassungsschutzbericht des Landes Nordrhein-Westfalen über das Jahr 1979 einer solchen Partei kann für das prognostische Urteil über die Bewerbungspersönlichkeit relevant sein, sie muß es aber nicht. Die Beurteilung kann nur den Einzelfall im Auge haben und muß sich jeweils auf eine von Fall zu Fall wechselnde Vielzahl von Elementen und deren Bewertung gründen. Eines dieser Einzelelemente kann auch die Zugehörigkeit zu einer Vereinigung oder Partei sein, ohne daß diesem Element Vorrang vor anderen Einzelumständen zukommt. Dieser Auffassung des Bundesverfassungsgerichts würde es aber ebenso zuwiderlaufen, wollte man die Relevanz bestimmter Einzelelemente, wie z. B. die Mitgliedschaft in einer verfassungsfeindlichen Partei und sogar bestimmter Aktivitäten im Rahmen dieser Mitgliedschaft, für die Gesamtbeurteilung ausschließen. Es ist auch nicht in jedem Einzelfall erforderlich, daß über die bloße Mitgliedschaft oder über bestimmte Aktivitäten im Rahmen einer verfassungsfeindlichen Partei hinaus für die Ablehnung eines Bewerbers außerhalb dieser Partei stattfindende verfassungsfeindliche Aktivitäten festgestellt werden müßten. Dies kann, wie das Bundesverfassungsgericht ausdrücklich festgestellt hat, auch aus dem Parteienprivileg des Artikels 21 GG nicht abgeleitet werden; für Vereinigungen mit verfassungsfeindlicher Zielsetzung gilt Artikel 21 GG ohnehin nicht. Nach der Entscheidung des BVerfG muß in jedem Falle eine auf diesen Einzelfall bezogene Beurteilung stattfinden. Von der Aufstellung förmlicher Beurteilungskriterien ist daher abzusehen." Dies gilt auch für die Feststellung, ob ein Bewerber sich eindeutig von extremistischen Gruppen und Bestrebungen distanziert. Mit der vom Bundesverfassungsgericht geforderten Einzelfallprüfung unter Bewertung der jeweils von Fall zu Fall wechselnden Vielzahl von Elementen wäre es ferner unvereinbar, für die Gewinnung des Urteils über die Persönlichkeit eines Bewerbers, der Mitglied einer Partei mit verfassungsfeindlicher Zielsetzung ist, generelle Regelungen für die Feststellung zu treffen, ob dieses Mitglied sich im Sinne der Ausführungen des Bundesverfassungsgerichts distanziert. Es lassen sich deshalb auch keine allgemeinen Kriterien nennen, nach denen die Einstellungsbehörden im Rahmen der ihnen obliegenden Prüfung des Einzelfalles die erforderliche Distanzierung feststellen. Zu der Frage, ob für die Beurteilung der Verfassungstreue allein auf das dienstliche Verhalten abgestellt werden kann, hat die Bundesregierung in der Darstellung vom 8. November 1978 festgestellt: "Die beamtenrechtlichen Vorschriften fordern, daß der Beamte 'jederzeit' (vgl. SS 7 Abs. 1 Nr. 2 BBG) und 'durch sein gesamtes Verhalten' (vgl. SS 52 Abs. 2 BBG) für die freiheitliche demokratische Grundordnung eintritt. Das schließt dienstliches und außerdienstliches Verhalten ein. Es handelt sich bei diesen Erfordernissen um eine Konkretisierung verfassungsrechtlicher Anforderungen, die einer Änderung durch einfaches Gesetz nicht zugänglich sind (Leitsätze 2 und 4 der Entscheidung des BVerfG vom 22. Mai 1975)." 6. Welche Pflichten haben Mitglieder von Parteien, die sich auf totalitäre Ideologien gründen? Welche Maßnahmen ergreifen solche Parteien, um diese Pflichten durch die Mitglieder zu gewährleisten? Wie verträgt sich die Erfüllung von Mitgliedspflichten in totalitären Parteien mit besonderen Treuepflichten zu unserem freiheitlichen Rechtsstaat? 58
  • daß die in den Verfassungsschutzberichten genannten linksextremistischen Parteien - DKP, KPD, KPD/ML und KBW - nach ihren Statuten bzw. Satzungen von ihren
Verfassungsschutzbericht des Landes Nordrhein-Westfalen über das Jahr 1979 Die Bundesregierung nimmt zunächst Bezug auf die Beantwortung der Frage 30 in der Fragestunde des Deutschen Bundestages am 8. November 1978 (Plenarprotokoll 8/113 S. 8866). Der Vertreter der Bundesregierung führte damals u. a. aus, daß die in den Verfassungsschutzberichten genannten linksextremistischen Parteien - DKP, KPD, KPD/ML und KBW - nach ihren Statuten bzw. Satzungen von ihren Mitgliedern folgendes fordern: das Bekenntnis zum Marxismus-Leninismus, die aktive Mitarbeit in einer Parteiorganisation, Gehorsam gegenüber der Partei, die aktive Durchsetzung der Politik der Partei in allen Bereichen des Lebens jedes Parteimitgliedes, die Wahrhaftigkeit gegenüber der Partei, und daß nach der Satzung der Nationaldemokratischen Partei Deutschlands (NPD) Mitglied dieser Partei nur werden kann, wer sich zu diesen Zielen bekennt. Unterschiedliche Maßstäbe legen diese Parteien jedoch hinsichtlich der Erfüllung dieser Pflichten an. Auch die Kontrollmöglichkeiten und Sanktionen sind verschieden. Bei KBW, KPD und KPD/ML hat das einzelne Parteimitglied einen nur geringen persönlichen Freiraum, außerdem gibt die organisatorische Aufteilung dieser Parteien in kleine Zellen der Parteileitung gute Kontrollmöglichkeiten über das Verhalten des einzelnen Mitgliedes. Bei Vernachlässigung der Mitgliedspflichten bzw. bei Verstößen gegen diese Pflichten wird das Mitglied gerügt, zur Selbstkritik genötigt oder aus der Partei ausgeschlossen. Bei der rund 42 000 Mitglieder zählenden DKP sind die Möglichkeiten für eine Kontrolle der Einhaltung der Mitgliedspflichten geringer. Während Mitglieder, die gegen die politische Linie der DKP gerichteten Aktivitäten entfalten, grundsätzlich ausgeschlossen werden, wird wegen zu geringer Aktivität i. S. des Statuts in der Regel kein Parteiordnungsverfahren durchgeführt. Die NPD war auf Grund ihres organisatorischen Zustandes in den letzten Jahren kaum in der Lage, ihrer Satzung Geltung zu verschaffen. Auch vor diesem Hintergrund kommt der Feststellung des Bundesverfassungsgerichts besondere Bedeutung zu, daß nur eine Einzelfallprüfung Aufschluß darüber geben kann, ob ein Bewerber die Gewähr der Verfassungstreue bietet. 7. Trifft es zu, daß a) die "Berufsverbote"-Kampagne mit ihrer Agitationsvokabel von der "Gesinnungsschnüffelei" durch die DKP, ihre Nebenorganisationen, die von ihr beeinflußten Organisationen sowie die sie lenkenden oder unterstützenden anderen kommunistischen Parteien in Gang gebracht und bis heute gesteuert, intensiviert und zu erheblichen Teilen finanziert wird, b) das Ziel der DKP, welches sie mit dieser Kampagne verbindet, vor allem auch darin besteht, als gleichberechtigte politische Kraft im "demokratischen Verfassungsbogen" akzeptiert zu werden und damit das berechtigte Verdikt verfassungsfeindlicher Zielsetzung abstreifen zu können? 8. Stimmt die Bundesregierung der Auffassung zu, daß es das Ziel der kommunistisch gesteuerten "Berufsverbote"-Kampagne ist, jedem Mitglied mindestens orthodox-kommunistischer Organisationen grundsätzlich freien 59
  • Landtagsabgeordneten Wolf KRISCH, im Internet angeboten. 106 Vgl. "Amper Rechts", Ausgabe 4/01, S. 3 107 Vgl. "Amper Rechts", Ausgabe 5/01
  • nicht mehr Mitglied der Partei. Er ist Herausgeber des rechtsextremistischen Theorieorgans "Nation & Europa
290 Erläuterungen und Dokumentation 105 Der Inhalt der Broschüre war Gegenstand eines Vortrags im Plenarsaal des Landtags von Baden-Württemberg am 10. März 2000; Veranstalter war die damalige REP-Fraktion. Die Broschüre wurde noch mit Stand vom 19. September 2001 auf der Homepage des Mitautors, des REP-Mitglieds und ehemaligen Landtagsabgeordneten Wolf KRISCH, im Internet angeboten. 106 Vgl. "Amper Rechts", Ausgabe 4/01, S. 3 107 Vgl. "Amper Rechts", Ausgabe 5/01, S. 4 108 Vgl. Stuttgarter Nachrichten vom 10. Juli 2001 109 Vgl. "REP-Report" Nr. 6 für Lippstadt und Soest, S. 3 110 Vgl. "Römer-Report", Januar 2001, S. 1 111 Vgl. "Regional REPORT"; verantwortlich sind zwei rheinland-pfälzische REP-Funktionäre 112 Vgl. "Der Republikaner" Nr. 4/2001, REP-Intern I 113 Resolution des REP-Landesverbands Sachsen vom 1. April 2001 114 Vgl. Pressemitteilung des REP-Landesverbands Baden-Württemberg "Landesvorstand berät Konsequenzen aus dem Ausgang der Landtagswahl" (ohne Datum) 115 So laut Internetseite der Badischen Zeitung vom 28. März 2001. 116 Vgl. Schreiben des bayerischen REP-Landesvorstandsmitglieds Wolfgang B. vom 31. März 2001 117 Vgl. Pressemitteilung des REP-Landesverbands - Kreisverband Freiburg Nr. 18/01 vom 31. Juli 2001 118 Vgl. "Der Republikaner" Nr. 9/2001, REP-Intern I 119 Vgl. "Nation & Europa" Nr. 2/01, S. 27 ff. 120 Vgl. "Nation & Europa" Nr. 5/01, S. 55 121 NEUBAUER ist seit 1990 infolge parteiinterner Querelen nicht mehr Mitglied der Partei. Er ist Herausgeber des rechtsextremistischen Theorieorgans "Nation & Europa".
  • Grundordnung gerichtet ist. Zu diesen Prinzipien sind nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE
  • Achtung vor den Menschenrechten, vor allem vor dem Recht der Persönlichkeit auf Leben und freie Entfaltung * die Volkssouveränität * die Gewaltenteilung
Verfassungsschutzbericht des Landes Nordrhein-Westfalen über das Jahr 1979 dafür, daß politische Bestrebungen oder Zielsetzungen von Parteien oder sonstigen Organisationen als verfassungsfeindlich bezeichnet werden müssen? Die Frage ist zu bejahen. Die Bundesregierung verfährt entsprechend. Zur Frage der Berechtigung bzw. Verpflichtung der Bundesregierung, im Rahmen der politischen Auseinandersetzung mit extremistischen Kräften öffentlich darzustellen, welche Gruppen oder Parteien ihren Erkenntnissen verfassungsfeindliche Ziele verfolgen, hat das Bundesverfassungsgericht u. a. folgendes aufgeführt: "Der Umstand, daß die dem Bundesverfassungsgericht vorbehaltene Entscheidung über die Verfassungswidrigkeit einer politischen Partei bisher nicht ergangen ist, hindert nicht, daß die Überzeugung gewonnen und vertreten werden darf, diese Partei verfolge verfassungsfeindliche Ziele und sei deshalb politisch zu bekämpfen ... Deshalb ist es verfassungsrechtlich unbedenklich und von der politischen Verantwortung der Regierung gefordert, daß sie ihren jährlichen Bericht über die Entwicklung verfassungsfeindlicher Kräfte, Gruppen und Parteien dem Parlament und der Öffentlichkeit vorlegt. Soweit daraus für eine Partei faktische Nachteile (bei der Gewinnung von Mitgliedern oder Anhängern) entstehen, ist sie dagegen nicht durch Artikel 21 GG geschützt" (Entscheidung vom 22. Mai 1975 - BVerfG 39, 334, 360). Die Bundesregierung sieht es in Übereinstimmung mit dieser Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts als erforderlich an, im Rahmen ihrer politischen Aufklärungsarbeit auf Organisationen und Parteien aufmerksam zu machen, die nach ihrer Überzeugung verfassungsfeindliche Ziele verfolgen. Diese Voraussetzung ist bei einer Zielsetzung gegeben, die gegen die grundlegenden Prinzipien der freiheitlichen demokratischen Grundordnung gerichtet ist. Zu diesen Prinzipien sind nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 2, 1, 13 und 5, 85,140) mindestens zu rechnen: * Die Achtung vor den Menschenrechten, vor allem vor dem Recht der Persönlichkeit auf Leben und freie Entfaltung * die Volkssouveränität * die Gewaltenteilung * die parlamentarische Verantwortlichkeit der Regierung * die Gesetzmäßigkeit der Verwaltung * die Unabhängigkeit der Gerichte 62
  • Unterstützer" für Personen auf (in der Regel anzuwendenden Rechtsvorschriften des ebenfalls der Reichsbürgerszene angehörig), die SHAEF. Das SHAEF war ursprünglich
2.2 Aktivitäten und Gruppierungen "S.H.A.E.F."-Gruppierung: "Indigenes Volk Germaniten" (IVG): Nach dem Tod des selbsternannten "ComBeim "Indigenen Volk Germaniten" (IVG) handelt mander" der "SHAEF"-Gruppierung (häufiger es sich um eine bundesweit agierende Organisaauch: "S.H.A.E.F.": "Supreme Headquarters tion. Deren Angehörige verstehen sich als "autoAllied Expeditionary Force",) im März 2023 in chthone Angehörige des indigenen Volkes Gereinem psychiatrischen Krankenhaus nahmen maniten" und berufen sich auf die "ethnokulturelle auch die Aktivitäten dieser überregional agieIdentität" der "germanischen Vorfahren". Sie renden Gruppierung deutlich ab. Nur noch versehen sich als deren historische Nachfahren. einzelt verwiesen Hamburger Szeneanhänger in Auch wird von "germanischen Ahnen" gesproderen Schriftstücken gegenüber Behörden auf chen, die "böse seien", wenn man das IVG verVe rsc hwö r u ng s i d e o l o g i sc he r Ex t re m i s m u s die von der Gruppierung propagierten Thesen ließe. Das Volk der Germaniten sei von allen der vorgeblich nicht bestehenden Souveränität staatlichen Verpflichtungen, wie Steuern oder der Bundesrepublik, ihren angeblich fortwähBußgeldzahlungen, befreit. Die Gruppierung tritt renden Besatzungsstatus und der daher noch als "Unterstützer" für Personen auf (in der Regel anzuwendenden Rechtsvorschriften des ebenfalls der Reichsbürgerszene angehörig), die SHAEF. Das SHAEF war ursprünglich während mit Behörden und Gerichten in Konflikt stehen. und kurz nach dem Zweiten Weltkrieg das In Hamburg war 2023 ein Anstieg an schriftliOberkommando der alliierten Streitkräfte in chen Äußerungen von Anhängern und SympathiNordwestund Mitteleuropa (siehe auch den santen dieser Bewegung gegenüber Hamburger Verfassungsschutzbericht 2022, S. 115f.). Behörden festzustellen. Das Wappen der Das von der Organisation "S.H.A.E.F."-Gruppierung "Indigenes Volk Germaniten" 122 Bild: Hompepage "Indigenes Volk Germaniten" Helfen Sie mit! Um die Reichsbürgerund Selbstverwalterszene weiter aufzuklären, ist der Verfassungsschutz auch auf Hinweise aus der Bevölkerung oder anderen Behörden angewiesen. Wer entsprechende Informationen hat, kann sich an das LfV Hamburg wenden. Jeder Hinweis wird grundsätzlich vertraulich behandelt: 040 - 244443 poststelle@verfassungsschutz.hamburg.de
  • Liste der NPD zur Bundestagswahl an. Innerhalb des rechtsextremistischenen Lagers kommt der DVU dennoch nur ein geringer Stellenwert
  • möglicherweise erwachsenden Auseinandersetzungen könnten den Fortbestand der "Volksfront von Rechts" gefährden. 3.3 "Deutsche Partei" (DP) Bund Thüringen Gründungsjahr
ge sie doch, dass sich die DVU in Thüringen "inzwischen offener in Richtung nationaler und sozialistischer Bestrebungen organisiert" und "mit allen Kräften des volkstreuen Lagers kooperiert". BECK war zudem auf dem Landesparteitag der NPD am 8. Dezember als Gast zugegen. Einen noch höheren Bekanntheitsgrad erlangte der DVU-Funktionär Uwe BÄZDÖLLE. Seit 1999 amtiert er als Beisitzer im Landesvorstand der DVU, die er im Stadtrat von Lauscha vertritt. Aufgrund seines kommunalpolitischen Engagements erlangte er gewisse Akzeptanz in der dortigen Bevölkerung. Wie BECK unterhält BÄZ-DÖLLE gute Kontakte zur NPD, aber auch zum lokalen neonazistischen Spektrum. Beide DVU-Funktionäre traten im Jahr 2005 auf der Liste der NPD zur Bundestagswahl an. Innerhalb des rechtsextremistischenen Lagers kommt der DVU dennoch nur ein geringer Stellenwert zu. Die einzelnen Kooperationen können nicht darüber hinwegtäuschen, dass die Lage der Partei als desolat eingeschätzt und der DVU die Kandidatur zur Landtagswahl nicht zugestanden wird. Die daraus möglicherweise erwachsenden Auseinandersetzungen könnten den Fortbestand der "Volksfront von Rechts" gefährden. 3.3 "Deutsche Partei" (DP) Bund Thüringen Gründungsjahr 1993 2003 Sitz Erfurt Zella-Mehlis Mitglieder 2005 ca. 500 ca. 20 2006 ca. 500 ca. 15 2007 ca. 250 unter 10 Publikation "Deutschland Post" Internet eigener Internetauftritt des Bunkein eigener Internetauftritt desverbands und mehrerer Landesverbände 3.3.1 Der Bundesverband der DP Die DP wurde am 9. Mai 1993 (wieder) gegründet. Als ihr Bundesvorsitzender amtierte von 2001 bis Anfang 2005 Dr. Heiner KAPPEL. Ein interner Richtungsstreit zog die Abwahl KAPPELs im Januar 2005 nach sich. Ab Mai 2005 fungierten Claudia WIECHMANN (Sachsen-Anhalt) und Ulrich PÄTZOLD (Bayern) als gleichberechtigte Bundesvorsitzende. Bei dem am 24. Juni in Neuhof-Rommerz (Hessen) durchgeführten Bundesparteitag der DP gelang es nicht, die seit Monaten andauernden internen Streitigkeiten um die Führung der Partei zu beenden. Der Parteitag war aufgrund eines im März vor dem Verwaltungsgericht Wiesbaden geschlossenen Vergleichs zwischen den amtierenden Bundesvorsitzenden WIECHMANN und PÄTZOLD einerseits und dem ehemaligen Bundesvorsitzenden Dr. KAPPEL andererseits notwendig geworden. Zum neuen Bundesvorsitzenden wurde mit Alfred KUHLEMANN (Niedersachsen) ein Anhänger KAPPELs gewählt. Damit haben sich scheinbar jene Kräfte in der Partei durchgesetzt, die eine Kooperation mit der NPD ablehnen. 33
  • Weitere rechtsextremistisch motivierte Gesetzesverletzungen - Bundesgebiet (ohne fremdenfeindliche Straftaten) Gewalttaten 1993 1992 **) Tötungsdelikte *****) 3 . 10 Sprengstoffanschläge - 3 Brandanschläge 27 43 Landfriedensbrüche
Weitere rechtsextremistisch motivierte Gesetzesverletzungen - Bundesgebiet (ohne fremdenfeindliche Straftaten) Gewalttaten 1993 1992 **) Tötungsdelikte *****) 3 . 10 Sprengstoffanschläge - 3 Brandanschläge 27 43 Landfriedensbrüche ****) 57 - Körperverletzungen 172 173 Sachbeschädigungenmit erheblicher Gewaltanwendung 364 133 Gesamt 623 362 Weitere Gesetzesverletzungen 1993 1992 **) Bedrohungen/Nötigungen 285 163 Propagandadelikte (u.a. Schmier-, Klebe-, Plakat-, Flugblattaktionen sowie Zeigen des Hitlergrußes) 2.437 1.914 Sonstige Gesetzesverletzungen (z.B. Volksverhetzungen, Beleidigungen, Verunglimpfungen) 495 237 Gesamt 3.217 '2.314 Insgesamt 3.840 2.676 *) Die Zahlen der fremdenfeindlich motivierten Gesetzesverletzungen für 1993 basieren auf Angaben des BKA-Jahreslageberichts 1993. **) Sofern die Vergleichszahlen von früheren Statistiken abweichen, beruht dies auf einem aktuelleren Erkenntnisstand. . ik) 1992 wurden Tötungsversuche nicht gesondert ausgewiesen. Die Zahlen für 1992 beinhalten alle Delikte, die Todesopfer verursachten. Die Zahlen für 1993 beinhalten alle vollendeten und versuchten Tötungsdelikte (2 vollendete Tötungsdelikte mit 6 Todesopfern sowie 18 versuchte Tötungsdelikte). Krk) 1992 wurde der Tatbestand Landfriedensbruch nicht gesondert ausgewiesen. *****)Ein vollendetes Tötungsdelikt (politischer Gegner) sowie zwei versuchte Tötungsdelikte. 17
  • Freien Kräfte" Niederschlag. Es bleibe zu hoffen, so der Rechtsextremist Thomas GERLACH18 in seiner Rede auf dem NPD-Landesparteitag
  • Zerreißprobe auch für das bundesweite Weiterbestehen der "Volksfront von Rechts" werden. Bewertung und Ausblick Wenngleich die NPD in Thüringen insgesamt
Partner DVU gelte es in den Gesprächen davon zu überzeugen, dass der Sinn des "Deutschland-Paktes" am ehesten erfüllt werde, wenn die NPD in Zusammenarbeit mit der DVU und anderen nationalen Kräften in Thüringen das Ziel Landtagswahl ansteuere. Diese Position findet auch in Forderungen aus den Reihen der so genannten "Freien Kräfte" Niederschlag. Es bleibe zu hoffen, so der Rechtsextremist Thomas GERLACH18 in seiner Rede auf dem NPD-Landesparteitag im Dezember, dass die Bundespartei und die Thüringer NPD-Spitze gemeinsam mit der DVU die Chance 2009 ergreife. GERLACH und andere "Freie Nationalisten" jedenfalls stünden bereit. Der NPD-Landesverband Thüringen hat die ihn betreffende Vereinbarung im "DeutschlandPakt" offen in Frage gestellt. Insbesondere die eindeutige Aussage zur Lage der hiesigen DVU dürfte Gegenstand weiterer Diskussionen sein. Die eindeutige Positionierung der so genannten Freien Kräfte ist hierbei nicht unwesentlich. NPD und Neonazis eint im Freistaat trotz aller bestehenden Differenzen gegenwärtig vor allem die Hoffnung auf gemeinsame Erfolge im Wahljahr 2009. Sollte es zu keiner einvernehmlichen Lösung zwischen NPD und DVU kommen, dürfte die anstehende Thüringer Landtagswahl zu einer Zerreißprobe auch für das bundesweite Weiterbestehen der "Volksfront von Rechts" werden. Bewertung und Ausblick Wenngleich die NPD in Thüringen insgesamt tagespolitisch aktueller geworden ist, erstreckte sich ihr übriges Steigerungspotenzial vorrangig auf quantitative Aspekte. Jedoch wurden auch hierbei längst nicht alle der für 2007 gesteckten Ziele erreicht. So ist die NPD nach wie vor nicht in allen Landkreisen mit Kreisverbänden vertreten, auch sind nicht alle Kreisverbände mit einer eigenen Netzseite im Internet präsent. Nach der personalintensiven und mit großem organisatorischen Aufwand betriebenen Mitgliederkampagne sind weitere bereits angekündigte Vorhaben wie die geplante Umfrage in landwirtschaftlichen Betrieben oder die Analyse der Mitgliederkampagne offenbar nicht oder nicht zeitnah umgesetzt worden. Letztlich werden der Zuwachs an Mitgliedern und die strukturelle Ausweitung der Partei für den Landesvorstand in erster Linie eine Herausforderung dahingehend sein, den Mangel an geeigneten Führungspersönlichkeiten zu beheben und die finanzschwachen Kreisverbände für eine qualitativ bessere Parteiarbeit vor Ort zu befähigen. Erschwerend kommt hinzu, dass es der NPD kaum noch gelingt, in Thüringen geeignete Räumlichkeiten für Parteiveranstaltungen zu erhalten. So konnte der Landesverband seinen Landesparteitag nicht wie geplant am 13. Oktober durchführen. Ebenso dürfte die anlässlich der Mitgliederkampagne deutlich gewordene relativ geringe Außenwirkung der Parteiaktivitäten den Landesvorstand fordern. Strebt die Partei doch gerade mit Blick auf die Wahlen im Jahr 2009 eine stärkere mediale Präsenz an. Nicht zuletzt auch deshalb ist eine Intensivierung der öffentlich wahrnehmbaren Parteiarbeit in den kommenden beiden Jahren sehr wahrscheinlich. 3.1.2.9 Veranstaltungen des Landesverbands Im Vergleich zum Vorjahr hat der Landesverband seine öffentlichen Aktionen um ein Vielfaches gesteigert. Im Mittelpunkt standen dabei Themen wie "Abwanderung" und "Sozialabbau". Allein während der von Mai bis Juli unter dem Tenor "Hier bleiben. Anpacken!" durchgeführten "Mitgliederkampagne 2007" fanden ca. 60 Informationsstände und mehr als 40 Kundgebungen statt.19 Die Mehrzahl der öffentlichen Aktionen war in Kooperation mit dem neonazistischen Spektrum abgewickelt worden. 18 Siehe Kapitel 4.4.1. 19 2006: 18 Mahnwachen und Informationsstände, 11 Demonstrationen. 27
  • Reaktionen auf die Tagespresse, verweist auf Veranstaltungen des rechtsextremistischen Spektrums, greift tagespolitische Themen auf und veröffentlicht Kleinanzeigen "von und für
"Thüringen Stimme" Seit August 2005 gibt der Landesverband die "Thüringen Stimme" heraus, die die Funktion eines Informationsblatts erfüllen soll. Die Publikation umfasst parteiinterne Informationen und Reaktionen auf die Tagespresse, verweist auf Veranstaltungen des rechtsextremistischen Spektrums, greift tagespolitische Themen auf und veröffentlicht Kleinanzeigen "von und für Kameraden". Teilweise stimmen die Artikel mit Beiträgen überein, die bereits auf den Homepages des Landesverbands oder der Kreisverbände veröffentlicht wurden. Die Artikel thematisierten insbesondere die Entwicklung des Landesverbands. Die Leser werden in der Publikation regelmäßig dazu aufgefordert, für die Ziele des Landesverbands einzutreten und ihn mit Spenden zu unterstützen. War die "Thüringen Stimme" zumindest in der zweiten Hälfte des Jahres 2006 noch monatlich herausgegeben worden, sind im Berichtszeitraum lediglich vier Ausgaben erschienen. Als Verantwortlicher im Sinne des Pressegesetzes fungiert Ralf WOHLLEBEN, stellvertretender Vorsitzender des Landesverbands und Vorsitzender des Kreisverbands Jena der NPD. Kampagnenzeitung "Jetzt reicht's!" Im Rahmen der von der NPD durchgeführten Mitgliederkampagne wurden nach Eigenangaben 300.000 Exemplare einer unter dem Leitspruch "Jetzt reicht's!" stehenden Kampagnenzeitung verbreitet. Das Blatt beinhaltete vorrangig Beiträge zur Familienund Bildungspolitik und zu den Themen Kriminalität, Abwanderung, Ausbildung, Jugendarbeitslosigkeit sowie Förderung des Mittelstands. Um die Akzeptanz der Partei in den Kommunen zu erhöhen, ließen sich die Verfasser insbesondere zu den Auswirkungen auf die ländlichen Regionen aus. 3.1.2.8 Der Landesverband intensiviert seine Arbeit Dem Landesverband gelang es im Berichtszeitraum, die Parteiarbeit weiter zu intensivieren. Wie in der Vergangenheit agitierte er insbesondere gegen das politische System der Bundesrepublik und die etablierten Parteien sowie die Politik der Länder und Kommunen. Dabei griff der Landesverband überwiegend wirtschafts-, sozialund tagespolitische Themen in der Absicht auf, in den Städten und Gemeinden stärker als bisher hervorzutreten, Rückhalt in der Bevölkerung zu finden und als Sachwalter der "kleinen Leute" wahrgenommen zu werden. "Das soziale Thema ist die große Kampfstätte, wo wir uns auch in den neuen Bundesländern in den nächsten Jahren sehen", hatte ein parlamentarischer Berater der Fraktion der NPD in Sachsen bereits 2005 betont. In Vorbereitung auf das Wahljahr 2009 hatte der Landesverband seine Mitglieder und Kreisverbände bereits im Vorjahr zu verstärktem kommunalpolitischen Engagement angehalten. Es gelte u.a., kommunalpolitische Angelegenheiten aufzugreifen und ihnen gegenüber Stellung zu beziehen, in Vereinen und gemeinnützigen Organisationen mitzuarbeiten, an Stadtratsund Kreistagssitzungen teilzunehmen, die Lokalpresse und die politischen Kontrahenten zu beobachten sowie in der Region regelmäßig Präsenz zu zeigen, hieß es in einem Beitrag der "Thüringen Stimme" vom September 2006. Wenn es der Partei gelänge, "kommunal Fuß zu fassen" und sich "als unübersehbare politische Kraft in Thüringen zu etablieren", sei 2009 der Einzug einer "nationalen Opposition" in den Erfurter Landtag realistisch, so die Verfasser. Seitdem setzt die Thüringer NPD verstärkt auf die Umsetzung der "Wortergreifungsstrategie" und der "Graswurzelstrategie". Die "Wortergreifungsstrategie" zielt darauf ab, Stadtund Gemeinderatssitzungen und weitere Veranstaltungen demokratischer Kräfte aufzusuchen, um diese durch verbale Intervention und 24
  • kontinuierliche Parteiarbeit zu leisten, öffentlichkeitswirksame Aktionen zu entwickeln und Rechtsextremisten einzubinden, die noch nicht organisiert sind. Sie nimmt lediglich mehr
stimmen erhielt. Im Berichtszeitraum hat der NPD-Landesverband seine Strukturen weiter ausgebaut, Mitglieder hinzu gewonnen und zahlreiche Aktivitäten entfaltet. Bundespolitische Bedeutung erlangt der Thüringer Landesverband über seinen Vorsitzenden Frank SCHWERDT und den bundesweit bekannten Neonazi Thorsten HEISE. Beide gehören dem NPD-Bundesvorstand an und verfügen über weitreichende überregionale Kontakte. 3.1.2.2 Kreisverbände Im Berichtszeitraum konnte die Partei ihre Strukturen in Thüringen weiter ausbauen. Im ersten Halbjahr gründeten sich die Kreisverbände Greiz und Eichsfeld, im August der Kreisverband Nordhausen. Damit setzt sich der Landesverband nunmehr aus den 16 Kreisverbänden Altenburg, Eichsfeld, Erfurt-Sömmerda, Gera, Gotha, Greiz, Hildburghausen-Suhl, Ilmkreis, Jena, Kyffhäuserkreis, Nordhausen, Saale-Orla, Saalfeld-Rudolstadt, Unstrut-Hainich, Wartburgkreis und Weimar-Weimarer Land zusammen. In Thüringen gehören einem Kreisverband im Durchschnitt ca. 35 Mitglieder an. Von den Kreisverbänden gingen im Berichtsjahr in unterschiedlichem Ausmaß Aktivitäten aus. Einige Untergliederungen, zu denen die Kreisverbände Erfurt-Sömmerda, Gotha, Wartburgkreis, Gera und Jena zählen, gestalteten ihre Parteiarbeit kontinuierlich öffentlichkeitsund medienwirksam. Die beiden letztgenannten traten durch die Veranstaltungsreihen "Rock für Deutschland" und "Fest der Völker"8 auf. Zahlreiche Thüringer Kreisverbände führten zudem im Rahmen der "Mitgliederkampagne 2007" Infostände und Mahnwachen durch. Die von der NPD geplanten acht Aktionen pro Region, wurden längst nicht überall erreicht. Aus den Regionen Saalfeld-Rudolstadt und Sonneberg wurden keine Aktionen bekannt. Welche Aktivitäten von einem Kreisverband ausgehen und wie hoch deren Anziehungskraft auf Gesinnungsgenossen ist, hängt wesentlich vom Engagement der führenden Personen und dem einzelner Aktivisten ab. Die Mehrzahl der NPD-Mitglieder ist weder willens noch in der Lage, eine kontinuierliche Parteiarbeit zu leisten, öffentlichkeitswirksame Aktionen zu entwickeln und Rechtsextremisten einzubinden, die noch nicht organisiert sind. Sie nimmt lediglich mehr oder minder regelmäßig an den Veranstaltungen der NPD und der Neonaziszene teil. 3.1.2.3 Personelle Zusammensetzung Im Berichtszeitraum verzeichnete der Landesverband den stärksten personellen Zuwachs seit seiner Gründung im Jahr 1990 und erreichte einen Höchststand von etwa 550 Mitgliedern. Unter den NPD-Landesverbänden rangiert der Thüringer Landesverband, gemessen an der Zahl seiner Mitglieder, nunmehr im vorderen Drittel. An der Einwohnerzahl gemessen nimmt er gemeinsam mit den Landesverbänden Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen die Spitzenplätze ein. Der Zuwachs an Mitgliedern ist maßgeblich auf die vom Landesverband durchgeführte "Mitgliederkampagne 2007"9, innerhalb derer etwa 100 Neumitglieder gewonnen werden konnten, zurückzuführen. 8 Siehe Kapitel 3.1.2.9. 9 Siehe Kapitel 3.1.2.5. 19

📬 Newsletter abonnieren

Maximal einmal pro Monat informieren wir über Neuigkeiten bei Verfassungsschutzberichte.de, wie neue Analysen oder neue Berichte.

Kein Spam. Jederzeit abbestellbar.