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"links or rechts" in den Verfassungsschutz Trends
  • Organisationen, die ihre politischen Ziele unter Ausnutzung der deutschen Rechtsräume durchsetzen wollen, über missionarisch motivierte Islamisten, die ihre Lehre bekannt
Drucksache 16/1997 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 16. Wahlperiode predigen regelmäßig in den virtuellen Räumen des Internet-Kommunikationsdienstes "PalTalk". Systematisch versuchen sie, ihre Ideen auf viel besuchten, nicht notwendigerweise islamistischen Seiten unterzubringen. Zahllose Kommentare zu Artikeln auf den Seiten großer Nachrichtenanbieter, wie dem arabischen Satellitenkanal "AlJazeera", zeugen von der großen Ernsthaftigkeit, mit der Islamisten ihre Weltanschauung öffentlich machen. In islamistischen Diskussionsforen wird dies auch immer wieder als effiziente Art der Öffentlichkeitsarbeit empfohlen. Kurz: Im Internet dominiert der politische Islam klar gegenüber anderen islamischen Spielarten. Hier spiegelt sich auch die Vielfalt des islamistischen Spektrums wider: Sie reicht von Internet-Auftritten legalistischer Organisationen, die ihre politischen Ziele unter Ausnutzung der deutschen Rechtsräume durchsetzen wollen, über missionarisch motivierte Islamisten, die ihre Lehre bekannt machen wollen, bis hin zu militant jihadistischen Zellen. Das Medium Internet bietet sich dabei an: Es ist weltweit verfügbar, anonym, ermöglicht Vernetzung und Kontakte, Austausch von Gleichgesinnten, Informationen und Know-how. Islamistische Internet-Foren befinden sich häufig in der halbprivaten Atmosphäre passwortgeschützter Räume. Besondere Aufmerksamkeit widmen die Sicherheitsbehörden den Videound AudioBotschaften aus dem "Al-Qaida"-Spektrum. Sie erfüllen einerseits eine Propagandafunktion: Gegenüber potenziellen Anhängern werden die Taten der Mujahidin gerühmt und ideologisch untermauert, während der Gegner (die "westliche Welt" und ihre Verbündeten) dämonisiert und psychologisch verunsichert werden soll. Andererseits dienen sie aber auch der Meinungsbildung innerhalb der jihadistischen Unterstützer-Szene: Da die "Al-Qaida"-Führung ihres tatsächlichen Aktionsraums weitgehend beraubt ist, bleibt der virtuelle Raum, der aber nicht minder brisant ist, da hier Radikalisierungsprozesse stattfinden und Anhänger rekrutiert werden. Militante Akteure der verschiedenen Konfliktregionen der Welt verfügen über Medienabteilungen, die ihre Mission erläutern und ihre Taten propagieren. So werden z. B. die Verlautbarungen von Bin Laden von einer eigenen Produktionsfirma hergestellt und von einem spezialisierten Medienzentrum vertrieben. Aber auch unabhängige Gruppen der Unterstützer-Szene bemühen sich um die Sammlung und Verbreitung von entsprechenden Medien. 130
  • Geheimschutz/Sabotageschutz Der Geheimschutz gehört zum Kernbestand des demokratischen Rechtsstaats, indem er Informationen und Vorgänge, deren Bekanntwerden den Bestand, lebenswichtige Interessen
7. Geheimschutz/Sabotageschutz Der Geheimschutz gehört zum Kernbestand des demokratischen Rechtsstaats, indem er Informationen und Vorgänge, deren Bekanntwerden den Bestand, lebenswichtige Interessen oder die Sicherheit des Bundes oder der Länder gefährden kann, vor unbefugter Kenntnisnahme schützt. Diese geheim zu haltenden Tatsachen werden als staatliche Verschlusssachen bezeichnet. Der Verfassungsschutz ist im Bereich des Geheimschutzes als mitwirkende Behörde, gemeinsam mit den originär zuständigen Behörden wie auch den Sicherheitsbevollmächtigten der geheimschutzbetreuten Wirtschaft, für die personellen Sicherheitsüberprüfungen verantwortlich. Er hat auch dafür Sorge zu tragen, dass die im staatlichen Interesse geheimhaltungsbedürftigen Informationen durch geeignete materielle und organisatorische Maßnahmen gesichert werden. Personeller Geheimschutz Der staatliche personelle Geheimschutz wirkt dem Geheimnisverrat durch Personen entgegen, die in Behörden Zugang zu staatlichen Verschlusssachen haben oder erhalten sollen. Nach den Bestimmungen des Landessicherheitsüberprüfungsgesetzes Rheinland-Pfalz (LSÜG) wird festgestellt, ob der (zukünftige) Geheimnisträger nach seinem bisherigen Verhalten für den Umgang mit den ihm anvertrauten Verschlusssachen geeignet ist. Das Ergebnis der Sicherheitsüberprüfung (SÜ) übermittelt der Verfassungsschutz dem Geheimschutzbeauftragten der Behörde oder Stelle als "Sicherheitsvotum". Gleiches gilt für Wirtschaftsunternehmen oder Forschungseinrichtungen, die mit staatlichen Verschlusssachen umgehen und deshalb der staatlichen Geheimschutzbetreuung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie unterliegen. Neben dem Sicherheitsüberprüfungsgesetz ist hier das "Handbuch für den Geheimschutz in der Wirtschaft" (Geheimschutzhandbuch) Grundlage der weitergehenden Maßnahmen, zu dessen Anwendung alle Beteiligten sich freiwillig verpflichten. Die in Rheinland-Pfalz ansässigen Betriebe, insbesondere solche der Hoch114
  • Öffentlichkeit Teil 3 Befugnisse der Verfassungsschutzbehörde SS 8 Allgemeine Rechtsgrundsätze SS 9 Allgemeine Befugnisse SS 10 Besondere Befugnisse
Landesverfassungsschutzgesetz (LVerfSchG) vom 06. Juli 1998 zuletzt geändert durch Gesetz vom 21.12.2007, GVBl. 2007, S. 301 Inhaltsübersicht Teil 1 Allgemeine Bestimmungen SS 1 Zweckbestimmung SS 2 Verfassungsschutzbehörde SS 3 Zusammenarbeit in Angelegenheiten des Verfassungsschutzes SS 4 Begriffsbestimmungen Teil 2 Aufgaben der Verfassungsschutzbehörde SS 5 Beobachtungsaufgaben SS 6 Aufgaben bei der Sicherheitsüberprüfung SS 7 Unterrichtung der Landesregierung und der Öffentlichkeit Teil 3 Befugnisse der Verfassungsschutzbehörde SS 8 Allgemeine Rechtsgrundsätze SS 9 Allgemeine Befugnisse SS 10 Besondere Befugnisse SS 10a Weitere Einzelfallbefugnisse Teil 4 Datenverarbeitung SS 11 Erhebung, Speicherung und Nutzung personenbezogener Daten SS 12 Berichtigung, Löschung und Sperrung personenbezogener Daten SS 13 Informationsübermittlung an die Verfassungsschutzbehörde SS 14 Informationsübermittlung durch die Verfassungsschutzbehörde SS 15 Übermittlungsverbote SS 16 Besondere Pflichten bei der Übermittlung personenbezogener Daten SS 17 Minderjährigenschutz SS 18 Auskunft an Betroffene SS 19 Datenschutzkontrolle 117
  • geeignet ist, diese Schutzgüter erheblich zu die Rechtsvorschriften der betreffenden Länder beschädigen. zulassen. (2) Zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung im Sinne
  • Buchst. b oder c des 1. das Recht des Volkes, die Staatsgewalt
Teil 1 Grundgesetzes stehen der VerfassungsschutzbeAllgemeine Bestimmungen hörde nur die Befugnisse zu, die sie zur Erfüllung der entsprechenden Aufgaben nach diesem LandesgeSS1 setz hat. Zweckbestimmung SS4 Der Verfassungsschutz dient dem Schutz der Begriffsbestimmungen freiheitlichen demokratischen Grundordnung, des Bestandes und der Sicherheit des Bundes und der (1) Im Sinne dieses Gesetzes sind Länder. 1. Bestrebungen gegen den Bestand des Bundes SS2 oder eines Landes politisch bestimmte, Verfassungsschutzbehörde zielund zweckgerichtete Verhaltensweisen in einem oder für einen Personenzusammen(1) Alle den Zwecken des Verfassungsschutzes schluss, der darauf gerichtet ist, die Freiheit dienenden Aufgaben und Befugnisse werden vom des Bundes oder eines Landes von fremder Ministerium des Innern und für Sport als VerfasHerrschaft aufzuheben, ihre staatliche Einheit sungsschutzbehörde wahrgenommen. zu beseitigen oder ein zu ihm gehörendes (2) Der Verfassungsschutz und die Polizei dürfen Gebiet abzutrennen; einander nicht angegliedert werden. 2. Bestrebungen gegen die Sicherheit des Bundes oder eines Landes politisch bestimmte, SS3 zielund zweckgerichtete Verhaltensweisen Zusammenarbeit in Angelegenheiten des in einem oder für einen PersonenzusammenVerfassungsschutzes schluss, der darauf gerichtet ist, den Bund, Länder oder deren Einrichtungen in ihrer Funk(1) Die Verfassungsschutzbehörde ist verpflichtet, tionsfähigkeit erheblich zu beeinträchtigen; mit dem Bund und den Ländern in Angelegenheiten des Verfassungsschutzes zusammenzuarbeiten. 3. Bestrebungen gegen die freiheitliche demokraDie Zusammenarbeit besteht insbesondere in tische Grundordnung politisch bestimmte, gegenseitiger Unterstützung und im Informationszielund zweckgerichtete Verhaltensweisen austausch sowie in der Unterhaltung gemeinsamer in einem oder für einen PersonenzusammenEinrichtungen. schluss, der darauf gerichtet ist, einen der in diesem Gesetz genannten Verfassungsgrund(2) Die Behörden für Verfassungsschutz anderer sätze zu beseitigen oder außer Geltung zu Länder dürfen in Rheinland-Pfalz unter Beachtung setzen. der Bestimmungen dieses Gesetzes nur im Einvernehmen, das Bundesamt für Verfassungsschutz Für einen Personenzusammenschluss handelt, gemäß wer ihn in seinen Bestrebungen nachdrücklich SS 5 Abs. 2 des Bundesverfassungsschutzgesetzes unterstützt. Verhaltensweisen von Einzelpersonen, vom 20. Dezember 1990 (BGBl. I S. 2954 - 2970 -), die nicht in einem oder für einen Personenzusamzuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom menschluss handeln, sind Bestrebungen im Sinne 9. Januar 2002 (BGBl. I S. 361), nur im Benehmen dieses Gesetzes, wenn sie gegen Schutzgüter dieses mit der Verfassungsschutzbehörde tätig werden. Gesetzes unter Anwendung von Gewalt gerichtet Die Verfassungsschutzbehörde darf in den anderen sind oder diese sonst in einer Weise bekämpfen, Ländern tätig werden, soweit es dieses Gesetz und die geeignet ist, diese Schutzgüter erheblich zu die Rechtsvorschriften der betreffenden Länder beschädigen. zulassen. (2) Zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung im Sinne dieses Gesetzes zählen (3) Bei der Erfüllung von Aufgaben auf Grund eines Gesetzes nach Artikel 73 Nr. 10 Buchst. b oder c des 1. das Recht des Volkes, die Staatsgewalt in 119
  • Bundesrepublik Deutschland verankerten Prinzipien, insbesondere der Demokratie, des Rechtsstaats und einer auf der Menschenwürde basierenden politischen Ordnung. Die Ideologie
Als Höherwertigkeitsideologie richtet sich der Salafismus zwar Abwertung auch gegen nicht-islamische, z. B. jüdische und christliche, anderer Religionen Glaubensvorstellungen; besonders in der Kritik stehen jedoch und Glaubensandere islamische Glaubensauffassungen - insbesondere das richtungen schiitische und mystische Islamverständnis. Salafisten diffamieren die Anhänger dieser Glaubensformen als Ungläubige oder werfen ihnen Götzendienste (arabisch: shirk) vor. Am Dialog mit Andersgläubigen sind die Salafisten nur insoweit interessiert, wie er ihrer Missionierungsarbeit (arabisch: da'wa) dienlich ist. Die ideologischen Grundsätze des Salafismus sind letztlich unvereinbar mit den im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland verankerten Prinzipien, insbesondere der Demokratie, des Rechtsstaats und einer auf der Menschenwürde basierenden politischen Ordnung. Die Ideologie des Salafismus lässt sich in eine politische und eine jihadistische Strömung unterteilen, die Übergänge sind dabei fließend. Sie unterscheiden sich vor allem in der Wahl der Mittel, mit denen ihre Ziele realisiert werden sollen. Jihadistische wie auch politische Salafisten stützen sich jedoch auf dieselben ideologischen Autoritäten und Vordenker und verfolgen die gleichen Ziele. Jihadistische Salafisten befürworten eine unmittelbare und soforJihadistischer tige Gewaltanwendung. Sie propagieren den bewaffneten Kampf Salafismus auch gegen Regierungen in Ländern mit muslimischer Bevölkerungsmehrheit, denen sie vorwerfen, vom Islam abgefallen und Handlanger des verhassten "Westens" zu sein. Derzeit ist nur ein kleiner Prozentsatz der Salafisten dem jihadistischen Salafismus zuzurechnen, die überwiegende Zahl der Anhänger spricht sich gegen Gewalt aus. Eine Reihe salafistischer Gruppierungen hat sich dennoch dem weltweiten bewaffneten Kampf (Jihad) gegen die "Ungläubigen" verschrieben. Jihadistische Salafisten kämpfen derzeit vor allem in Syrien und im Irak. Daneben entfalten aber auch die sog. Jihadregionen in Mali, Somalia, dem Jemen, Afghanistan und Pakistan nach wie vor eine Anziehungskraft auf jihadistisch orientierte Personen. Verfassungsschutzbericht Bayern 2016 45 Islamismus
  • Zuständigkeit für die SS8 Anordnung solcher Informationsbeschaffungen Allgemeine Rechtsgrundsätze regelt. Die Dienstvorschrift ist der Parlamenta(1) Die Verfassungsschutzbehörde
  • Gesetz rischen Kontrollkommission vorzulegen. und Recht gebunden (Artikel 20 Abs. 3 des (2) Maßnahmen nach Absatz 1, die in ihrer
SS 5 und andere grundlegende Angelegenheiten des SS 10 Verfassungsschutzes. Besondere Befugnisse (3) Bei der Unterrichtung der Öffentlichkeit nach (1) Die Verfassungsschutzbehörde darf Methoden Absatz 2 dürfen auch personenbezogene Daten und Gegenstände einschließlich technischer Mittel bekanntgegeben werden, wenn die Bekanntgabe zur heimlichen Informationsbeschaffung (nachfür das Verständnis des Zusammenhanges oder der richtendienstliche Mittel) anwenden. NachrichtenDarstellung von Bestrebungen und Tätigkeiten nach dienstliche Mittel sind insbesondere der Einsatz von SS 5 erforderlich ist und das öffentliche Interesse an verdeckt eingesetzten hauptamtlichen Bediensteder Bekanntgabe das schutzwürdige Interesse der ten, Vertrauensleuten und Gewährspersonen, das betroffenen Person überwiegt. Anwerben und Führen gegnerischer Agentinnen und Agenten, Observationsmaßnahmen, Bildund Tonaufzeichnungen sowie die Verwendung von Teil 3 Tarnpapieren und Tarnkennzeichen. Die nachrichBefugnisse der Verfassungsschutzbehörde tendienstlichen Mittel sind in einer Dienstvorschrift zu benennen, die auch die Zuständigkeit für die SS8 Anordnung solcher Informationsbeschaffungen Allgemeine Rechtsgrundsätze regelt. Die Dienstvorschrift ist der Parlamenta(1) Die Verfassungsschutzbehörde ist an Gesetz rischen Kontrollkommission vorzulegen. und Recht gebunden (Artikel 20 Abs. 3 des (2) Maßnahmen nach Absatz 1, die in ihrer Art und Grundgesetzes). Schwere einer Beschränkung des Brief-, Postund (2) Von mehreren möglichen und geeigneten Fernmeldegeheimnisses gleichkommen, wozu insMaßnahmen hat die Verfassungsschutzbehörde besondere das heimliche Mithören oder Aufzeichdiejenige zu treffen, die einzelne Personen und nen des außerhalb der Wohnung nicht öffentlich die Allgemeinheit voraussichtlich am wenigsten gesprochenen Wortes unter verdecktem Einsatz beeinträchtigt. Eine Maßnahme darf nicht zu einem technischer Mittel gehört, bedürfen der Anordnung Nachteil führen, der zu dem erstrebten Erfolg durch die fachlich zuständige Ministerin oder den erkennbar außer Verhältnis steht. Eine Maßnahme fachlich zuständigen Minister und der Zustimmung ist nur so lange zulässig, bis ihr Zweck erreicht ist der nach dem Landesgesetz zur parlamentarischen oder sich zeigt, dass er nicht erreicht werden kann. Kontrolle von Beschränkungen des Brief-, Postund Fernmeldegeheimnisses vom 16. Dezember 2002 (3) Polizeiliche Befugnisse oder Weisungsbefugnisse (GVBl. S. 477, BS 12-1), gebildeten Kommission; bei gegenüber der Polizei stehen der VerfassungsGefahr im Verzug ist unverzüglich die Genehmigung schutzbehörde nicht zu; sie darf die Polizei auch dieser Kommission nachträglich einzuholen. Die nicht im Wege der Amtshilfe um Maßnahmen Verarbeitung der durch Maßnahmen nach Satz 1 ersuchen, zu denen sie selbst nicht befugt ist. erhobenen personenbezogenen Daten erfolgt in entsprechender Anwendung des SS 4 des Artikel SS9 10-Gesetzes vom 26. Juni 2001 (BGBl. I S. 1254, Allgemeine Befugnisse 2298), geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 9. Januar 2002 (BGBl. I S. 361). Die Verfassungsschutzbehörde darf zur Erfüllung (3) Die zuständigen öffentlichen Stellen des Landes ihrer Aufgaben nach den SS 5 und und der kommunalen Gebietskörperschaften leisten SS 6 die nach pflichtgemäßem Ermessen erforderder Verfassungsschutzbehörde für ihre Tarnmaßlichen Maßnahmen treffen, insbesondere Informanahmen im Sinne des Absatzes 1 Hilfe. tionen einschließlich personenbezogener Daten verarbeiten, insbesondere erheben, speichern, (4) Der Einsatz nachrichtendienstlicher Mittel nutzen, übermitteln und löschen, soweit nicht die ist zur Erhebung personenbezogener Daten nur SSSS 10 bis 17 die Befugnisse besonders regeln. zulässig, wenn 121
  • empfangende Stelle darf personenbezogene Daten dem Schutz wichtiger Rechtsgüter, insbenur zu dem Zweck nutzen, zu dem sie ihr übersondere
tigt würden. Die Übermittlung personenbezogener Staatsschutzdelikte sind die in den SS 74 a des Daten ist auf Name, Anschrift, Tag und Ort der Gerichtsverfassungsgesetzes und SS 120 des Geburt, Staatsangehörigkeit sowie auf im Einzelfall Gerichtsverfassungsgesetzes genannten Strafdurch die Verfassungsschutzbehörde festzulegende taten sowie sonstige Straftaten, bei denen Merkmale zu beschränken. auf Grund ihrer Zielsetzung, des Motivs der (4) Die Übermittlung personenbezogener Daten, Täterin oder des Täters oder der Verbindung zu die aufgrund einer Maßnahme nach SS 100 a der einer Organisation tatsächliche Anhaltspunkte Strafprozessordnung bekannt geworden sind, ist für dafür vorliegen, dass sie gegen die in Artikel Zwecke der Aufgabenerfüllung nach diesem Gesetz 73 Nr. 10 Buchst. b oder c des Grundgesetzes nur dann zulässig, wenn tatsächliche Anhaltspunkte genannten Schutzgüter gerichtet sind, dafür bestehen, dass jemand eine der in SS 3 Abs. 1 3. die Polizeiund Ordnungsbehörden, soweit des Artikel 10-Gesetzes genannten Straftaten plant, sie gefahrenabwehrend tätig sind, wenn dies begeht oder begangen hat. Auf deren Verwertung zur Erfüllung der Aufgaben der empfangenden durch die Verfassungsschutzbehörde findet SS 4 des Stelle erforderlich ist und die Übermittlung Artikel 10-Gesetzes entsprechende Anwendung. zur Abwehr einer im Einzelfall bestehenden erheblichen Gefahr oder zur vorbeugenden SS 14 Bekämpfung der in Nummer 2 genannten Informationsübermittlung durch die VerStraftaten oder von Verbrechen, für deren Vorfassungsschutzbehörde bereitung konkrete Hinweise vorliegen, dient, (1) Die Verfassungsschutzbehörde darf an öffent4. andere öffentliche Stellen, wenn dies zur liche Stellen personenbezogene Daten zur Erfüllung Erfüllung der Aufgaben der empfangenden ihrer Aufgaben nach den SS 5 und SS 6 übermitteln, Stelle erforderlich ist und diese die personensoweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die bezogenen Daten für Zwecke benötigt, die empfangende Stelle darf personenbezogene Daten dem Schutz wichtiger Rechtsgüter, insbenur zu dem Zweck nutzen, zu dem sie ihr übersondere dem Schutz von Leben, Gesundheit mittelt wurden, soweit gesetzlich nichts anderes oder Freiheit einer Person oder dem Schutz bestimmt ist. von Sachen von bedeutendem Wert oder der (2) Zu anderen Zwecken darf die VerfassungsschutzGewährleistung der Sicherheit von lebensbehörde, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt oder verteidigungswichtigen Einrichtungen im ist, personenbezogene Daten nur übermitteln an Sinne des Landessicherheitsüberprüfungsgesetzes dienen und dies mit den Aufgaben der 1. die Dienststellen der StationierungsstreitVerfassungsschutzbehörde nach den SS 5 und SS kräfte im Rahmen von Artikel 3 des Zusatzab- 6 vereinbar ist. kommens zu dem Abkommen zwischen den Parteien des Nordatlantikvertrages über die In den Fällen des SS 21 Abs. 1 Satz 1 des BunRechtsstellung ihrer Truppen hinsichtlich der desverfassungsschutzgesetzes übermittelt die in der Bundesrepublik Deutschland statioVerfassungsschutzbehörde darüber hinaus auch nierten ausländischen Truppen vom 3. August den Staatsanwaltschaften und, vorbehaltlich der 1959 (BGBl. 1961 II S. 1183 - 1218 -), zuletzt staatsanwaltschaftlichen Sachleitungsbefugnis, geändert durch Abkommen vom 18. März den Polizeibehörden des Landes Informationen 1993 (BGBl. 1994 II S. 2594), einschließlich personenbezogener Daten unter den Voraussetzungen des SS 20 Abs. 1 Satz 1 und 2 sowie 2. die Staatsanwaltschaften und die PolizeibeAbs. 2 Satz 1 des Bundesverfassungsschutzgesetzes . hörden zur Verfolgung von Staatsschutzdelikten, den in SS 100 a der Strafprozessordnung (3) Die Verfassungsschutzbehörde erteilt auf und SS 131 des Strafgesetzbuchs genannten begründete Anfrage von öffentlichen Stellen des Straftaten und sonstigen Straftaten im Landes und der kommunalen GebietskörperRahmen der organisierten Kriminalität; schaften Auskunft einschließlich personenbezo126
  • Fällen, in sicherheitsgefährdenden oder geheimdienstdenen dies durch eine Rechtsvorschrift vorgesehen lichen Tätigkeiten oder vor der planmäßigen oder vorausgesetzt wird
gener Daten aus vorhandenen Unterlagen über geheimdienstlicher Tätigkeiten für eine fremde gerichtsverwertbare Tatsachen im Rahmen von Macht, Einstellungs-, Disziplinarund Kündigungsverfahren, 3. zum Schutze der Volkswirtschaft vor im Einbürgerungsverfahren und in den Fällen, in sicherheitsgefährdenden oder geheimdienstdenen dies durch eine Rechtsvorschrift vorgesehen lichen Tätigkeiten oder vor der planmäßigen oder vorausgesetzt wird. Die Auskunft muss zur Unterwanderung von WirtschaftsunternehErfüllung der Aufgaben der anfragenden Stelle men durch die in SS 4 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 und 3 zwingend erforderlich sein. genannten Bestrebungen oder (4) Die Verfassungsschutzbehörde übermittelt 4. zum Schutze von Leben, Gesundheit, Freiheit gemäß SS 21 Abs. 2 des Bundesverfassungsschutzoder Vermögen einer Person erforderlich. Die gesetzes dem Bundesnachrichtendienst und dem Übermittlung bedarf der Zustimmung der Militärischen Abschirmdienst Informationen fachlich zuständigen Ministerin oder des facheinschließlich personenbezogener Daten. lich zuständigen Ministers oder der Leiterin (5) Die Verfassungsschutzbehörde darf personenbeoder des Leiters der für den Verfassungsschutz zogene Daten an ausländische Nachrichten-dienste zuständigen Abteilung des Ministeriums des angrenzender Staaten, an andere ausländische Innern und für Sport. Sie ist aktenkundig zu öffentliche Stellen sowie an überund zwischenmachen. Die empfangende Stelle ist darauf staatliche Stellen übermitteln, wenn die Übermitthinzuweisen, dass die übermittelten personenlung zur Erfüllung ihrer Aufgaben nach den SS 5 bezogenen Daten nur zu dem Zweck genutzt und SS 6 oder zur Wahrung erheblicher Sicherheitswerden dürfen, zu dem sie ihr übermittelt interessen der empfangenden Stelle erforderlich wurden, und dass die Verfassungsschutzist. Die Übermittlung an ausländische Nachrichbehörde sich vorbehält, Auskunft über die tendienste geschieht im Einvernehmen mit dem Nutzung der personenbezogenen Daten zu Bundesamt für Verfassungsschutz. Sie unterbleibt verlangen. in allen Fällen, in denen auswärtige Belange der Bundesrepublik Deutschland oder überwiegende SS 15 schutzwürdige Interessen Betroffener entgegensteÜbermittlungsverbote hen. Die Übermittlung ist aktenkundig zu machen. Die Übermittlung von personenbezogenen Daten Die empfangende Stelle ist darauf hinzuweisen, nach den SS 13 und SS 14 unterbleibt, wenn dass die übermittelten personenbezogenen Daten nur zu dem Zweck genutzt werden dürfen, zu dem 1. überwiegende schutzwürdige Interessen der sie ihr übermittelt wurden, und dass die VerfasBetroffenen dies erfordern, sungsschutzbehörde sich vorbehält, Auskunft über 2. überwiegende Sicherheitsinteressen dies die Nutzung der personenbezogenen Daten zu erfordern, insbesondere Gründe des Quellenverlangen. schutzes, des Schutzes operativer Maßnahmen (6) Personenbezogene Daten dürfen an nichtöffentoder sonstige Geheimhaltungsgründe entgeliche Stellen nicht übermittelt werden, es sei denn, genstehen oder dies ist 3. besondere gesetzliche Übermittlungsrege1. zum Schutze der freiheitlichen demokralungen entgegenstehen; die Verpflichtung tischen Grundordnung, des Bestandes oder der zur Wahrung gesetzlicher GeheimhaltungsSicherheit der Bundesrepublik Deutschland pflichten oder von Berufsoder besonderen oder eines ihrer Länder oder zur GewährleiAmtsgeheimnissen, die nicht auf gesetzlichen stung der Sicherheit von lebensoder verteiVorschriften beruhen, bleibt unberührt. digungswichtigen Einrichtungen im Sinne des Landessicherheitsüberprüfungsgesetzes, 2. zur Abwehr sicherheitsgefährdender oder SS 16 127
  • Szene. Die von ihm behaupteten gemeinsamen Interessen salafistischer und linksextremistischer antiimperialistischer Ideologie findet im extremistisch-salafistischen Spektrum
neu gegründete pro-russische Partei "Aufbruch Frieden-Souveränität-Gerechtigkeit" ist Falk als Schatzmeister tätig und arbeitet dort mit Personen zusammen, die als Islam-Gegner aufgetreten sind. Damit entfernt er sich weiter vom extremistischen Salafismus und dessen Szene. Die von ihm behaupteten gemeinsamen Interessen salafistischer und linksextremistischer antiimperialistischer Ideologie findet im extremistisch-salafistischen Spektrum so gut wie keinen Anklang. Die Aktivitäten der Organisation Free our Sisters haben zuletzt stark zugenommen. Free our Sisters verfolgt das Ziel, einer Resozialisierung von Inhaftierten in den Justizvollzugsanstalten entgegenzuwirken und eine Bindung an die extremistisch-salafistische Szene zu festigen. Durch den Verkauf beziehungsweise die Versteigerung von gespendeten Büchern, Kleidung und Alltagsgegenständen werden Gelder gesammelt. Diese sollen Inhaftierten und ihren Angehörigen in Form von juristischer Unterstützung, Finanzund Sachspenden zugutekommen. Eine kritische Auseinandersetzung mit dem Grund der Inhaftierung findet nicht statt. Free our Sisters beteuert, dass keine Gelder ins Ausland oder gar an Terrororganisationen fließen würden. Dem steht entgegen, dass in der Vergangenheit häufiger Briefe aus den Gefangenenlagern al-Hol oder Roj in den sozialen Medien gepostet wurden, in denen man sich für die Unterstützung durch Free our Sisters bedankt. Manche Fotos zeigen auch höhere Bargeldspenden, die in den Camps ankamen. Eine Unterstützung von IS-Anhängern in nord-syrischen Gefangenenlagern ist damit belegt. Die Vereinigung Al Asraa (deutsch: Die Gefangenen) hat sich auf die Betreuung von inhaftierten Muslimen und deren Angehörigen spezialisiert. Bei dieser Vereinigung handelt es sich um eine Organisation, die bei der Themensetzung und im Erscheinungsbild stark der Gefangenenhilfe Ansarul Aseer ähnelt, die im Zuge des Vereinsverbotsverfahrens zu Tauhid Germany im Jahr 2015 verboten wurde. Die Aktivitäten von Al Asraa sind zuletzt merklich zurückgegangen, sodass die Vereinigung nur noch eine nachgeordnete Rolle in der Gefangenenhilfe spielt. Hilfsorganisationen Salafistische Hilfsorganisationen mischen karitatives Engagement geschickt mit extremistischen Inhalten. Die Organisationen sind fester Bestandteil des extremistisch-salafistischen Spektrums mit strukturellen und personellen Schnittmengen zu anderen Akteuren der Szene in Nordrhein-Westfalen und bundesweit. 236 IslamIsmus Verfassungsschutzbericht des Landes Nordrhein-Westfalen 2023
  • Beratungen der Parlamentarischen Kontrolllehnt, sind Betroffene auf die Rechtsgrundlage für kommission sind geheim. Ihre Mitglieder sind zur das Fehlen
  • WahlpeKontrollkommission verlangen. Dies schließt ein riode eine Parlamentarische Kontrollkommission. Recht auf Einsicht in Dateien, Akten und sonstige Die Rechte
dig zu machen. Wird die Auskunftserteilung abge(3) Die Beratungen der Parlamentarischen Kontrolllehnt, sind Betroffene auf die Rechtsgrundlage für kommission sind geheim. Ihre Mitglieder sind zur das Fehlen der Begründung und darauf hinzuweisen, Geheimhaltung der Angelegenheiten verpflichtet, dass sie sich an die Landesbeauftragte oder den die ihnen im Rahmen ihrer Tätigkeit in der ParlaLandesbeauftragten für den Datenschutz wenden mentarischen Kontrollkommission bekannt werden. können. Mitteilungen der oder des LandesbeaufDies gilt auch für die Zeit nach ihrem Ausscheiden. tragten für den Datenschutz an Betroffene dürfen (4) Scheidet ein Mitglied aus dem Landtag oder seikeine Rückschlüsse auf den Erkenntnisstand der ner Fraktion aus, so verliert es seine Mitgliedschaft Verfassungsschutzbehörde zulassen, sofern diese in der Parlamentarischen Kontrollkommission. Für nicht einer weitergehenden Auskunft zugestimmt dieses Mitglied ist unverzüglich ein neues Mitglied hat. zu wählen; das gleiche gilt, wenn ein Mitglied aus der Parlamentarischen Kontrollkommission ausSS 19 scheidet. Datenschutzkontrolle Der oder dem Landesbeauftragten für den DatenSS 21 schutz ist auf Verlangen Zutritt zu den DiensträuBefugnisse der Parlamentarischen Konmen zu gewähren. Ihr oder ihm ist ferner Auskunft trollkommission zu erteilen und Einsicht in alle Dateien, Akten und sonstige Unterlagen zu gewähren, soweit nicht die (1) Die fachlich zuständige Ministerin oder der fachfachlich zuständige Ministerin oder der fachlich lich zuständige Minister unterrichtet die Parlamenzuständige Minister im Einzelfall feststellt, dass tarische Kontrollkommission mindestens zweimal dadurch die Sicherheit des Bundes oder eines jährlich umfassend über die allgemeine Tätigkeit der Landes gefährdet wird. Verfassungsschutzbehörde und über Vorgänge von besonderer Bedeutung. Die Unterrichtung umfasst auch den nach SS 10 Abs. 5 und, soweit richterlich Teil 5 überprüfungsbedürftig, nach SS 10 Abs. 6 erfolgten Parlamentarische Kontrolle Einsatz technischer Mittel in Wohnungen sowie die Durchführung des SS 10a Abs. 1 bis 7; dabei ist SS 20 insbesondere ein Überblick über Anlass, Umfang, Parlamentarische Kontrollkommission Dauer, Ergebnis und Kosten der im Berichtszeitraum (1) Zur Wahrnehmung seines parlamentarischen durchgeführten Maßnahmen nach SS 10a Abs. 1 bis Kontrollrechtes gegenüber der fachlich zuständigen 4 zu geben. Ministerin oder dem fachlich zuständigen Minister (2) Jedes Mitglied kann den Zusammentritt und die hinsichtlich der Tätigkeit der Verfassungsschutzbeumfassende Unterrichtung der Parlamentarischen hörde bildet der Landtag zu Beginn jeder WahlpeKontrollkommission verlangen. Dies schließt ein riode eine Parlamentarische Kontrollkommission. Recht auf Einsicht in Dateien, Akten und sonstige Die Rechte des Landtags, seiner Ausschüsse und Unterlagen ein. der nach dem Landesgesetz zur parlamentarischen (3) Zeit, Art und Umfang der Unterrichtung der Kontrolle von Beschränkungen des Brief-, Postund Parlamentarischen Kontrollkommission werden Fernmeldegeheimnisses gebildeten Kommission unter Beachtung des notwendigen Schutzes des bleiben unberührt. Nachrichtenzugangs durch die politische Verant(2) Die Parlamentarische Kontrollkommission wortung der fachlich zuständigen Ministerin oder besteht aus drei Mitgliedern, die vom Landtag aus des fachlich zuständigen Ministers bestimmt. seiner Mitte mit der Mehrheit seiner Mitglieder Teil 6 gewählt werden. Die Parlamentarische KontrollSchlussbestimmungen kommission wählt eine Vorsitzende oder einen Vorsitzenden und gibt sich eine Geschäftsordnung. 129
  • verbietet sich eine derartige Institution in einem demokratischen Rechtsstaat von selbst. Hierdurch würde eine Behörde entstehen, deren Eingriffsmöglichkeiten
  • Rechte des einzelnen das Maß des Zulässigen bei weitem überschritten
Vorwort Der Verfassungsschutz in der Bundesrepublik Deutschland konnte im Jahre 1995 auf ein 45jähriges Bestehen zurückblicken. Er ist somit dauernder Wegbegleiter unserer freiheitlichen, demokratischen Staatsund Verfassungsordnung, für deren Schutz er mitverantwortlich eingerichtet wurde. Seine grundgesetzliche Legitimation dokumentiert die Bedeutung, die der Parlamentarische Rat 1949 bei der Schaffung des Grundgesetzes einer maßvollen, aber gleichwohl konsequenten Sicherung der herausragendsten Wesenselemente unserer Verfassung beigemessen hat. Diese Bedeutung steht, so denke ich, auch heute außer Frage. Nur so können nämlich die für eine freiheitliche Demokratie unabdingbaren Voraussetzungen der Dauerhaftigkeit und Stabilität gewährleistet werden. Aus guten Gründen obliegen die Aufgaben des administrativen Verfassungsschutzes einem geheimen Nachrichtendienst und nicht einer Polizeibehörde oder gar einem öffentlichen Dokumentationszentrum. Angesichts der historischen Beispiele der Verknüpfung von geheimdienstlichen und polizeilichen Tätigkeiten, so bei der Gestapo des "Dritten Reiches" bzw. der Stasi in der ehemaligen DDR, verbietet sich eine derartige Institution in einem demokratischen Rechtsstaat von selbst. Hierdurch würde eine Behörde entstehen, deren Eingriffsmöglichkeiten in die Rechte des einzelnen das Maß des Zulässigen bei weitem überschritten.
  • Länder zur Erfüllung ihres gesetzlich normierten Auftrages. Rechtsgrundlage hierfür bildet SS 6 Bundesverfassungsschutzgesetz. Die Dateien enthalten nur die Daten
-8Die Gesamtzahl der Speicherungen des Landesverfassungsschutzes im Nachrichtendienstlichen Informationssystem (NADIS) beträgt 10.886, wovon etwa die Hälfte auf Sicherheitsüberprüfungen der Landesund Kommunalbehörden für Personen mit sicherheitsempfindlichen Tätigkeiten im Rahmen des Geheimschutzes entfällt. Bei NADIS handelt es sich um ein gemeinsames, automatisiertes Informationssystem der Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder zur Erfüllung ihres gesetzlich normierten Auftrages. Rechtsgrundlage hierfür bildet SS 6 Bundesverfassungsschutzgesetz. Die Dateien enthalten nur die Daten, die zum Auffinden von Akten und zur notwendigen Identifizierung von Personen erforderlich sind. 3. Öffentlichkeitsarbeit (Verfassungsschutz durch Aufklärung) Obwohl der Verfassungsschutz ein Nachrichtendienst ist, nimmt die Öffentlichkeitsarbeit einen breiten Raum ein. So unterrichtet der rheinland-pfälzische Verfassungsschutz die Öffentlichkeit über aktuelle Ereignisse, von denen Gefahren für die innere Sicherheit unseres Landes ausgehen. Darüber hinaus stellt der Verfassungsschutz auch Referenten für verfassungsschutzrelevante Themen sowie für die Tätigkeit (Aufgaben und Befugnisse) des Verfassungsschutzes. Diesbezügliche Kontakte können über das Pressereferat des Ministeriums des Innern und für Sport (06131/163220) oder das Öffentlichkeitsreferat des Verfassungsschutzes (06131/163772 und 163743) aufgenommen werden. Neben den jährlichen Tätigkeitsberichten sind derzeit folgende Informationsbroschüren des rheinland-pfälzischen Verfassungsschutzes erhältlich: 2 Stand: 31. Dezember 1995 3 Vgl. Gesetz über die Zusammenarbeit des Bundes und der Länder in Angelegenheiten des Verfassungsschutzes und über das Bundesamt für Verfassungsschutz (Bundesverfassungsschutzgesetz - BVerfSchG-) - vom 20. Dezember 1990 (BGBl. I, Seite 2954).
  • Verfassungsschutz transparent" "Rechtsextremismus" "Skinheads" "Autonome" "Extremismus und Gewalt - Keine Chance!" "Islamistische Extremisten" "Fairständnis - Menschenwürde achten - gegen Fremdenhaß" "Wirtschaftsspionage" "Arbeiterpartei Kurdistans
-9- " Verfassungsschutz transparent" "Rechtsextremismus" "Skinheads" "Autonome" "Extremismus und Gewalt - Keine Chance!" "Islamistische Extremisten" "Fairständnis - Menschenwürde achten - gegen Fremdenhaß" "Wirtschaftsspionage" "Arbeiterpartei Kurdistans". Aufklärungskampagne "FAIRSTÄNDNIS" Der Verfassungsschutz Rheinland-Pfalz beteiligte sich auch 1995 an der auf Initiative der Innenminister von Bund und Ländern im Jahre 1993 gestarteten Aufklärungskampagne gegen Extremismus und Fremdenfeindlichkeit unter dem Motto " FAIRSTÄNDNIS - Menschenwürde achten - Gegen Fremdenhaß". Neben der Verteilung von Broschüren, wie dem Heft für Jugendliche mit dem Titel "Basta" oder dem Computerspiel "Dunkle Schatten", wurden verschiedene themenbezogene Veranstaltungen in Rheinland-Pfalz unterstützt. Zudem wurde eine Plakatreihe zusammen mit dem Künstlerbund Speyer herausgegeben. Interessierte Bürgerinnen und Bürger erhalten über die Kontakttelefonnummern 06131/163772 oder 163743 Informationen zum Fortgang der Kampagne "FAIRSTÄNDNIS" auch im Jahre 1996.
  • zumal diese sich nicht an eine der vier sunnitischen Rechtsschulen gebunden fühlt, sondern eine eigenständige Quelleninterpretation entwickelt hat. Unter
Drucksache 16/1997 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 16. Wahlperiode Dennoch gibt es auch innerhalb der Salafiya keine einheitliche Ideologie, zumal diese sich nicht an eine der vier sunnitischen Rechtsschulen gebunden fühlt, sondern eine eigenständige Quelleninterpretation entwickelt hat. Unter dem Dach der Salafiya vereint sich also ein breites Meinungsspektrum unterschiedlich radikaler Färbungen. Nicht jede salafitische Ausrichtung stellt per se eine Bestrebung gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung dar. Die Sicherheitsbehörden unterscheiden eine kleine "puristische" orthodox-religiöse, unpolitische Salafiya-Spielart, die unter Verfassungsschutzgesichtspunkten nicht relevant ist, vom breiten Spektrum der hier beschriebenen scharf abgrenzenden, missionarisch aktiven, aber gewaltlosen "Mainstream-Salafiya". Diese geht schließlich in einer Grauzone in den Bereich der "jihadistischen Salafiya" über, für deren Anhänger die Hauptströmung nicht konsequent genug agiert. Gewalt zur Durchsetzung der Ziele wird hier teilweise oder vollständig legitimiert und der bewaffnete Kampf als Glaubenspflicht anerkannt. Die Salafiya ist in den vergangenen Jahren weltweit auf dem Vormarsch, und auch in Deutschland verzeichnen salafitische Strömungen eine wachsende Anhängerschaft. Es handelt sich dabei um eine lautstarke, extrovertierte Minderheit unter den hiesigen Muslimen, die sich offensiv missionarisch verhält. Auch im Internet sind salafitische Seiten, Foren oder Blogs deutlich überrepräsentiert. Die Problematik der Salafiya liegt in der Übergangslosigkeit, mit der die ideologischen Strömungen dieser sunnitisch-islamistischen Bewegung ineinander fließen. Ein immer kompromissloser gelebtes abgrenzendes dualistisches Weltbild, kombiniert mit einem immer konsequenteren Sendungsbewusstsein, kann unter Umständen den Weg in eine weitergehende Radikalisierung ebnen. Einzelpersonen oder Netzwerken ermöglicht eine Vielzahl an abgestuft radikal gefärbten Lehrmeinungen die Selbstradikalisierung im Internet. Eine im Dezember vom Bundesinnenministerium veröffentlichte Studie geht von einem Potenzial von 10 bis 12 % der hier lebenden Muslime aus, das offen für eine islamistisch gefärbte Radikalisierung ist, wobei allerdings nicht notwendigerweise alle Stufen durchlaufen werden müssen. 112
  • Problemen. Der Gläubige ist dort gezwungen, eine nicht-islamische Rechtsordnung zumindest vordergründig zu akzeptieren. Folglich muss er, um nicht Gefahr
  • bedeuten. In der Konsequenz bringt das eine Reihe von rechtlichen und lebenspraktischen Problemen mit sich, die z. B. in einem
Schleswig-Holsteinischer Landtag - 16. Wahlperiode Drucksache 16/1997 rer Sicht mit einer feindlichen Umgebung gleich zu setzen. Somit ergibt sich in den Augen besonders dogmatischer Salafiten für das Leben als muslimische Minderheit in einem solchen Land eine Reihe von Problemen. Der Gläubige ist dort gezwungen, eine nicht-islamische Rechtsordnung zumindest vordergründig zu akzeptieren. Folglich muss er, um nicht Gefahr zu laufen, vom wahren Glauben abzukommen, ständig bemüht sein, sich in seinen Handlungen, aber auch in seiner inneren Einstellung von dem "menschgemachten" System abzugrenzen und loszusagen (Prinzip al-wala' wal-bara', nach dem Muslime sich von nicht-muslimischer Gesellschaft fernhalten sollen) und sich dessen Gesetzen nicht zu unterwerfen. In diesem Denken würde die Akzeptanz der nicht gottbestimmten Gesetze die Anbetung eines Götzen (taghut) und damit eine Todsünde bedeuten. In der Konsequenz bringt das eine Reihe von rechtlichen und lebenspraktischen Problemen mit sich, die z. B. in einem deutschsprachigen radikal-salafitischen Internet-Forum diskutiert werden. So sei es vorzuziehen, schreibt hier ein Teilnehmer, sich nach einem leichten Verkehrsunfall mit dem anderen Beteiligten direkt zu einigen, anstatt die Polizei zu rufen und sich damit der Exekutive der Ungläubigen unterstellen zu müssen. Auch die Frage, ob man sich nicht schon allein durch die Beachtung der Verkehrsregeln der Götzendienerei schuldig mache, wird debattiert. Hier komme es, so ein Forumsteilnehmer, auf die innere Einstellung an: "Wenn wir uns hier an die Verkehrsregeln halten, dann nicht, weil es hier Gesetz ist und wir die Gesetze, die von Menschen gemacht wurden, akzeptieren und respektieren, sondern, weil es besser für uns ist, sich nicht einer unnötigen Gefahr auszusetzen." Ähnlich wird bei der Frage nach standesamtlicher Heirat argumentiert: Gültigkeit habe allein die nach islamischem Gesetz geschlossene Ehe. Auch die Scheidung durch einen deutschen Richter nach den "Kufr-[Unglauben] Gesetz" beinhalte eine Versündigung des Gläubigen, denn "hier wird das Urteil durch die bekannte Aussage 'Im Namen des Volkes ...' gefällt. Auch eine Scheidung ist deshalb ein großer kufr." 111
  • Muslim nur in einem Land mit islamischer Rechtsordnung ein wirklich gottgefälliges Leben führen kann. Ein nicht-islamisches Land
Drucksache 16/1997 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 16. Wahlperiode meintlich unislamischem Verhalten von Muslimen ab. Die feste Überzeugung, den wahren Islam zu verbreiten, geht einher mit der Abwertung anderer islamischer Richtungen (Mystik, Schia) ebenso wie anderer Religionen, deren Anhänger pauschal zu Ungläubigen (kufar) erklärt werden (takfir). Wer nur 2 % an seinem Glauben zweifelt, heißt es in einer im Internet eingestellten deutschsprachigen Predigt, der sei schon kein Gläubiger mehr. In ihrem Selbstverständnis betrachten Salafiten ihre Islaminterpretation nicht als eine historische Bewegung, sondern als den Islam an sich. In diesem geschlossenen, über jeden Zweifel erhabenen Denksystem sehen sich Salafiten als kleine, aber elitäre Avantgarde, deren Aufgabe es ist, den wahren Islam zu verkündigen und weiter zu verbreiten. Häufig bezieht man sich dabei auf einen Ausspruch des Propheten Mohammed, nach dem sich die islamische Gemeinschaft in 73 Gruppen spalten werde, von denen bis auf eine, die "gerettete Gruppe", alle 72 verdammt sind. Ein Bild, das im Berichtsjahr auch in einer schleswig-holsteinischen Moschee gebraucht wurde. Salafiten verfügen über ein starkes Sendungsbewusstsein. Ihre intensive Missionstätigkeit (da'wa) verstehen sie als religiöse Pflicht, deren Nichteinhaltung Strafe nach sich zieht. Als eine Art Wiedererweckungsbewegung richten sie sich vor allem an nicht-salafitische Muslime, aber auch an potenzielle Konvertiten. Besonders im Fokus stehen Menschen in Krisenund Umbruchsituationen, darunter vor allem nicht integrierte Jugendliche, Arbeitslose oder straffällig gewordene Muslime. Sie argumentieren, dass sie diese Leute "von der Straße" holen. Diese Art islamistischer Mission ist ein relativ neues Phänomen. Anders als viele der bekannten islamistischen Organisationen, die einen lokalen Schwerpunkt haben oder versuchen, im Rahmen bestehender Nationalstaaten politisch Einfluss zu nehmen, ist die transnationale Agenda ein wesentliches Merkmal der Salafiya: Bestehende Staaten und ihre Regime, insbesondere die vermeintlich islamischen wie Saudi-Arabien, werden als unislamisch betrachtet. Salafiten bedienen sich einer dualistischen Terminologie aus der islamischen Frühgeschichte, nach der ein Muslim nur in einem Land mit islamischer Rechtsordnung ein wirklich gottgefälliges Leben führen kann. Ein nicht-islamisches Land ist aus ih110
  • Verhaltensweisen darauf ausgerichtet sind, eine im Widerspruch zur deutschen Rechtsordnung stehende, angeblich zum Islam verpflichtende vorgegebene Gesellschaftsordnung ganz oder teilweise
Drucksache 16/1997 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 16. Wahlperiode Richtungsstreit innerhalb der Bewegung dominiert. Diese Stagnation spiegelte sich auch in Schleswig-Holstein wider. Das Erscheinungsbild des "Volkskongress Kurdistans" als Nachfolgeorganisation der verbotenen "Arbeiterpartei Kurdistans" (PKK) ist nach wie vor zwiespältig. Einerseits verfolgte die Organisation in Deutschland weiterhin einen "Friedenskurs" und strebt eine Rolle als politischer Gesprächsund Verhandlungspartner für die kurdische Minderheit an. Andererseits zeigte das Berichtsjahr erneut, dass ein gewaltbereites Potenzial nach wie vor existiert und sich bei entsprechend emotionaler Mobilisierung auch aktivieren lässt. Faktoren, die gezielt zur Mobilisierung genutzt werden konnten, waren 2007 nicht nur die Diskussion um den Gesundheitszustand des inhaftierten PKK-Führers Abdullah Öcalan, sondern auch die Entscheidung der Türkei zu einer militärischen Offensive gegen kurdische Milizen im Nord-Irak. Eine mobilisierende Rolle kommt insbesondere der Jugendorganisation "Komalen Ciwan" zu. 2 Islamismus 2.1 Islamistische Ideologie 2.1.1 Unterscheidung zwischen Islam und Islamismus Die große Mehrheit der Muslime in Deutschland übt ihre Religion friedlich aus und ist damit für die Verfassungsschutzbehörden nicht relevant. Im Unterschied dazu versteht man unter Islamismus eine religiös motivierte Form des politischen Extremismus: Die Religion wird zu einem politischen Programm ausgebaut, der Glaube für ein Herrschaftskonzept instrumentalisiert. Solche islamistischen Bestrebungen beobachten die Verfassungsschutzbehörden. Die Grenze zum Islamismus ist da ü- berschritten, wo politische Verhaltensweisen darauf ausgerichtet sind, eine im Widerspruch zur deutschen Rechtsordnung stehende, angeblich zum Islam verpflichtende vorgegebene Gesellschaftsordnung ganz oder teilweise durchzusetzen. Der Übergang vom Islam zum Islamismus liegt allerdings in einer Grauzone, und für die Verfassungsschutzbehörden besteht die Herausforderung darin, die Grenzen abzustecken: So fordern alle Islamisten das Kopftuch, aber nicht jede Kopftuchträgerin ist eine Islamistin. Wo also hört ein konservativ gelebter Glaube auf und wo be104
  • saudi-arabischen Islam verwandt, ist aber an keine bestimmte Rechtsschule gebunden. Sie ist vielmehr eine Art Wiedererweckungsbewegung, die - auch
  • Wieder andere Organisationen versuchen, ihre Ziele unter Ausnutzung der rechtlichen Freiräume in Deutschland durchzusetzen. Die "Islamische Gemeinschaft Milli Görüs
Schleswig-Holsteinischer Landtag - 16. Wahlperiode Drucksache 16/1997 sonen aus Schleswig-Holstein, denen eine Beteiligung am internationalen Jihad vorgeworfen wurde. Islamistische Ideologien sind unverändert weltweit auf dem Vormarsch. Nahrung erhalten sie von einer Vielzahl von lokalen Krisenherden, die die Regionen des Nahen und Mittleren Ostens sowie Nordafrika nachhaltig destabilisieren. Insbesondere die ungelösten Konflikte im Irak und in Afghanistan, aber auch der israelischarabische Konflikt verschaffen den Ideologen unter dem Motto "Der Islam ist die Lösung" weiter Zulauf. Das gilt allen voran für die so genannte Salafiya. Diese besonders rigorose Islaminterpretation ist zwar eng mit dem saudi-arabischen Islam verwandt, ist aber an keine bestimmte Rechtsschule gebunden. Sie ist vielmehr eine Art Wiedererweckungsbewegung, die - auch in Deutschland - über eine wachsende, außerordentlich aktive Anhängerschaft verfügt. Diese versucht unter der Maßgabe, den "wahren Islam zu verbreiten", Muslime, aber auch Konvertiten anderer Religionen für ihre Ziele zu gewinnen. Mit ihrer überproportionierten Präsenz im Internet und einem fließenden Übergang in das gewaltaffine Spektrum kann die Salafiya ein gefährliches Vehikel in die Radikalisierung darstellen. Insgesamt setzt sich der Trend der zunehmenden Verlagerung islamistischer bzw. jihadistischer Aktivitäten in den virtuellen Bereich des Internets massiv fort. Im Kampf um die mediale Meinungsführerschaft scheuen islamistische Akteure keinen Aufwand. Neben dem internationalen Terrorismus wurden auch Organisationen beobachtet, deren Anhänger eine gewaltsame Veränderung der politischen und gesellschaftlichen Verhältnisse in ihren Herkunftsländern unter islamistischen Vorzeichen anstreben. So sind in Schleswig-Holstein Einzelpersonen als Anhänger der libanesischen "Hizb Allah" bekannt. In mehreren Städten existieren Vereine, die als Anlaufstelle für diese Personen gelten. Wieder andere Organisationen versuchen, ihre Ziele unter Ausnutzung der rechtlichen Freiräume in Deutschland durchzusetzen. Die "Islamische Gemeinschaft Milli Görüs e. V." steht allerdings momentan am Scheideweg: Die Aktivitäten der größten legalistisch-islamistischen Organisation in Deutschland wurden 2007 von einem 103
  • fallender Tendenz. Auch das Verbot der FAP und anderer rechtsextremisti
-20"Deutsche Volksunion" (DVU) mit zusammen 15.000 Mitgliedern, in RheinlandPfalz ca. 850 (1994: ca. 1.100). Am 15. Juli 1995 fand in München der DVU-Bundesparteitag statt. Wie üblich wurde - trotz erstmals erkennbarem Autoritätsverlust - Dr. FREY zum Bundesvorsitzenden wiedergewählt. Dr. FREY setzte seine Bemühungen um internationale Kontakte auch 1995 fort. Im Juli des Jahres 1995 fand in Moskau ein erneutes Treffen zwischen ihm und Wladimir SCHIRINOWSKI, Mitglied der russischen Staatsduma und Vorsitzender der "Liberal-Demokratischen Partei Rußlands" (LDPR) statt. Dieser wird in den Publikationen der DVU "Deutsche Wochen-Zeitung/ Deutscher Anzeiger" (DWZ) und "Deutsche-National-Zeitung" (DNZ) als "Garant des Friedens" und "als die Lösung aller Probleme" vorgestellt. Der DVU-Landesverband Rheinland-Pfalz trat 1995 öffentlich kaum in Erscheinung; auch eine effektive Parteiarbeit wurde kaum geleistet. Die Partei ist jedoch bestrebt, weitere Kreisverbände in Rheinland-Pfalz zu gründen. An den Landtagswahlen 1996 in Rheinland-Pfalz nimmt die DVU nicht teil. 1.4.2 "Nationaldemokratische Partei Deutschlands" fNPD) - ..nationaldemokratische" Organisationen Die "Nationaldemokratische Partei Deutschlands" (NPD) und ihre Jugendorganisation "Junge Nationaldemokraten" (JN) haben 1995 politisch weiter an Bedeutung verloren, wie die rückläufigen Mitgliederzahlen zeigen. Ende 1995 lag der Mitgliederbestand der NPD bundesweit nur noch bei ca. 4.000 (1994: ca. 4.500). Hieran konnte auch eine vorübergehende Zunahme an Mitgliedern in den fünf neuen Bundesländern nichts ändern. Der rheinland-pfälzische NPD-Landesverband verfügte Ende 1995 nur noch über ca. 170 Mitglieder (1994: ca. 200) mit weiter fallender Tendenz. Auch das Verbot der FAP und anderer rechtsextremisti-
  • bestehenden Verfassungsordnung zur Folge haben. Das Spektrum des dogmatischen Linksextremismus umfasst in Schleswig-Holstein rund 500 Personen. Weniger
  • dazu unter Nr. III 2.1), den örtlichen "Bündnissen gegen Rechts" oder bundesweiten bzw. internationalen Bündnissen besondere Bedeutung zu. Unter
  • über ihre Zusammenarbeit mit anderen kommunistischen Parteien und linken Organisationen
Schleswig-Holsteinischer Landtag - 16. Wahlperiode Drucksache 16/1997 lismus als "höhere" Gesellschaftsform hinauslaufen und damit die Beseitigung der bestehenden Verfassungsordnung zur Folge haben. Das Spektrum des dogmatischen Linksextremismus umfasst in Schleswig-Holstein rund 500 Personen. Weniger als 180 sind der "Deutschen Kommunistischen Partei" zuzurechnen. "Deutsche Kommunistische Partei" (DKP) Die 1968 gegründete DKP war bis 1989 Einflussinstrument der DDR in der Bundesrepublik Deutschland. In der Folgezeit hat die in ideologischer und finanzieller Hinsicht seinerzeit von der "Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands" abhängige Partei stark an Bedeutung und Mitgliedern verloren. Die Überalterung der Partei ist ebenso wenig überwunden wie ihre finanzielle Krise oder die der parteieigenen Wochenzeitung "Unsere Zeit". Das von der Partei verfolgte Ziel, die schrittweise Überwindung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung, soll in der Auseinandersetzung mit dem politischen Gegner mit Hilfe von Bündnispartnern erfolgen. So wird den Mitgliedern, die in Gewerkschaften und als gewählte Betriebsoder Personalratsmitglieder aktiv sind, besondere Bedeutung zugemessen, ebenso der Zusammenarbeit in Bündnissen auf lokaler Ebene. Im Berichtsjahr kamen dem Kieler Netzwerk "Norden gegen G8" zur Mobilisierung der Proteste gegen den G8-Gipfel (siehe dazu unter Nr. III 2.1), den örtlichen "Bündnissen gegen Rechts" oder bundesweiten bzw. internationalen Bündnissen besondere Bedeutung zu. Unter der Überschrift "Sozial is' mus(s)" begrüßte die DKP Schleswig-Holstein in einem Statement zu den G8-Protesten den "internationalen Charakter der Proteste und ihre zunehmende Vernetzung. (...) Die DKP beteiligt sich an der internationalen Formierung und Vernetzung der Gegenkräfte vor allem durch ihre Mitarbeiter in der Sozialforumbewegung und über ihre Zusammenarbeit mit anderen kommunistischen Parteien und linken Organisationen." 91

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