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  • Unbefugte. (5) Das Landesamt für Verfassungsschutz erteilt, entsprechend den Rechtsvorschriften, auf Anfrage von Behörden, denen die Einstellung von Bewerbern
195 (4) Das Landesamt für Verfassungsschutz wirkt auf Ersuchen der öffentlichen Stellen mit: 1. bei der Sicherheitsüberprüfung von Personen, denen im öffentliThürVSG chen Interesse geheimhaltungsbedürftige Tatsachen, Gegenstände oder Erkenntnisse anvertraut werden, die Zugang dazu erhalten sollen oder ihn sich verschaffen können; 2. bei der Sicherheitsüberprüfung von Personen, die an sicherheitsempfindlichen Stellen von lebensoder verteidigungswichtigen Einrichtungen beschäftigt sind oder werden sollen; 3. bei technischen Sicherheitsmaßnahmen zum Schutz von im öffentlichen Interesse geheimhaltungsbedüftigen Tatsachen, Gegenständen oder Erkenntnissen gegen die Kenntnisnahme durch Unbefugte. (5) Das Landesamt für Verfassungsschutz erteilt, entsprechend den Rechtsvorschriften, auf Anfrage von Behörden, denen die Einstellung von Bewerbern in den öffentlichen Dienst obliegt, Auskunft aus vorhandenen Unterlagen über Erkenntnisse nach Absatz 1. Die Auskunft ist auf solche gerichtsverwertbare Tatsachen zu beschränken, die Zweifel daran begründen können, dass der Bewerber jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung eintreten wird. SS3 Bedienstete (1) Die Mitarbeiter des Landesamtes für Verfassungsschutz haben sich einem Sicherheitsüberprüfungsverfahren zu unterziehen, welches insbesondere auf Tätigkeit für das ehemalige Ministerium für Staatssicherheit oder das Amt für Nationale Sicherheit der DDR überprüft und für das die Behörde des Sonderbeauftragten beim Bundesminister des Innern für den Umgang mit den Akten des MfS/AfNS einbezogen wird. (2) Ehemalige hauptamtliche oder inoffizielle Mitarbeiter des MfS/ AfNS, Personen mit Offiziersrang der ehemaligen bewaffneten Organe der DDR und ehemalige hauptamtliche Mitarbeiter der SED
  • gegenüber dem Zugriff durch Unbefugte. Auch in einem demokratischen Rechtsstaat besteht die Notwendigkeit, bestimmte Informationen besonders zu schützen
VIII. Geheimschutz 1. Allgemeines Unter Geheimschutz versteht man den Schutz von Verschlusssachen gegenüber dem Zugriff durch Unbefugte. Auch in einem demokratischen Rechtsstaat besteht die Notwendigkeit, bestimmte Informationen besonders zu schützen und zu sichern. Das ist dann erforderlich, wenn eine unberechtigte Kenntnisnahme den Bestand des Staates gefährden oder seinen Interessen schweren Schaden zufügen könnte. Gefahren drohen dabei nicht nur durch Ausspähungsaktivitäten fremder Nachrichtendienste, sondern ebenso durch kriminelle oder sonstige Handlungsweisen. Verschlusssachen (VS) sind im öffentlichen Interesse geheimhaltungsbedürftige Tatsachen, Gegenstände oder Erkenntnisse, unabhängig von ihrer Darstellungsform. Es kann sich dabei um mündliche Informationen, Schriftstücke, Zeichnungen, Lagekarten, Bildmaterial, VSDatenträger jeglicher Art, Kryptosysteme sowie um vielfältige Formen von Zwischenmaterial handeln. Sie werden entsprechend ihrer Schutzbedürftigkeit von einer amtlichen Stelle oder auf deren Veranlassung eingestuft. Zuständig für den personellen und materiellen Geheimschutz sind im öffentlichen Bereich grundsätzlich die Geheimschutzbeauftragten. Für den Bereich der Wirtschaft liegt die Zuständigkeit beim Geheimschutzbeauftragten des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und InGeheimschutz frastruktur. Das TLfV hat seit 1991 als mitwirkende Behörde bei der Sicherheitsüberprüfung im Sinne SS 2 Abs. 4 des Thüringer Verfassungsschutzgesetzes (ThürVSG) zu ca. 2.900 Einzelfällen sein Votum gegenüber den Geheimschutzbeauftragten der einleitenden Dienststellen abgegeben (vgl. SS 14 der SiR). 2. Personeller und materieller Geheimschutz Beim Schutz geheimhaltungsbedürftiger Tatsachen unterscheidet man zwischen personellem und materiellem Geheimschutz. Im Rah180
  • Gemeinschaftsgefühl zu festigen. Dabei wird der westliche Rechtsstaat als ungerechtes System diffamiert. Ziel der salafistischen Gefangenenhilfe ist es, Resozialisierungsprozesse
auch Salafisten aus Bayern, die derartige Veranstaltungen zur Kontaktpflege nutzen und sich von den dort vorgetragenen salafistischen Inhalten ein tieferes religiöses Verständnis versprechen. Für eine Reihe von Personen aus dem islamistisch-jihadistischen Bereich sind daher Islamseminare und Benefizveranstaltungen ein wichtiger Baustein in ihrer Radikalisierungsbiographie. Darüber hinaus können sporadische Flyerverteilungen verschiedener salafistischer Hilfsorganisationen in Bayern festgestellt werden. Gefangenenhilfe Innerhalb der salafistischen Szene stellen Solidarisierungsbekundungen mit inhaftierten "Glaubensgeschwistern" einen wichtigen Baustein dar, um das Gemeinschaftsgefühl zu festigen. Dabei wird der westliche Rechtsstaat als ungerechtes System diffamiert. Ziel der salafistischen Gefangenenhilfe ist es, Resozialisierungsprozesse zu verhindern, inhaftierte Szeneangehörige weiterhin an die salafistische Ideologie zu binden und sie dazu zu motivieren, Mithäftlinge an den Salafismus heranzuführen. Vor allem über das Internet wird auch zu (finanziellen) Hilfeleistungen für inhaftierte Gleichgesinnte aufgerufen. Zudem finden Solidaritätsaktionen im Rahmen von Gerichtsverfahren statt, die auch die Präsenz von Salafisten bei Gerichtsverhandlungen beinhalten können. Home Da'wa Eine weitere Form salafistischer Missionierung stellen Treffen in Privatwohnungen dar. Zu diesen als "Home Da'wa" bezeichneten Veranstaltungen können über das Internet salafistische Prediger nach Hause eingeladen werden. Die Treffen finden unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt und sind nur einem begrenzten Personenkreis zugänglich. Der salafistische Prediger Pierre Vogel propagiert diese Art der Missionierungsarbeit als geeignete Form, um unabhängig von Moscheen insbesondere jugendliches Publikum anzusprechen. Verfassungsschutzbericht Bayern 2016 55 Islamismus
  • würde, stellt nach neuerer Rechtsauffassung kein Sicherheitsrisiko mehr dar. Vielmehr ist in diesen Fällen die Sicherheitsüberprüfung lediglich nicht durchführbar. Letzteres
  • gegenüber diesen Mitarbeitern hinsichtlich deren Tätigkeit für den Staatssicherheitsdienst rechtlich oder faktisch weisungsbefugt waren, und inoffizielle Mitarbeiter des Arbeitsgebietes
würde, stellt nach neuerer Rechtsauffassung kein Sicherheitsrisiko mehr dar. Vielmehr ist in diesen Fällen die Sicherheitsüberprüfung lediglich nicht durchführbar. Letzteres hat natürlich ebenfalls zur Folge, dass die betreffende Person nicht mit einer sicherheitsempfindlichen Tätigkeit betraut werden kann. Nach Ablauf von fünf Jahren bei einer einfachen Sicherheitsüberprüfung (Ü1) oder nach 10 Jahren bei einer der erweiterten Sicherheitsüberprüfungen (Ü2/Ü3)42 kann, sofern die Identität der betroffenen Person zweifelsfrei festgestellt ist, eine mangelnde Überprüfbarkeit in der Regel nicht mehr entgegengehalten werden. Fallgruppe 1 - Hauptamtliche und inoffizielle Mitarbeiter der Aufklärungsund Abwehrdienste der ehemaligen DDR Hauptamtliche Mitarbeiter sind gemäß SS 6 Abs. 4 Nr. 1 des Gesetzes über die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR (StUG) Personen, die in einem offiziellen Arbeitsoder Dienstverhältnis des Staatssicherheitsdienstes gestanden haben, und Offiziere des Staatssicherheitsdienstes im besonderen Einsatz. Inoffizielle Mitarbeiter sind gemäß SS 6 Abs. 4 Nr. 2 StUG Personen, die sich zur Lieferung von Informationen an den Staatssicherheitsdienst bereit erklärt haben. Den Mitarbeitern des Staatssicherheitsdienstes gleichgestellt sind gemäß SS 6 Abs. 5 StUG Personen, die gegenüber diesen Mitarbeitern hinsichtlich deren Tätigkeit für den Staatssicherheitsdienst rechtlich oder faktisch weisungsbefugt waren, und inoffizielle Mitarbeiter des Arbeitsgebietes 1 der Kriminalpolizei der VolksGeheimschutz polizei. Durch eine Anfrage des Geheimschutzbeauftragten bei dem Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR (BStU) können in der Regel die Umstände dieses speziellen Sicherheitsrisikos ermittelt werden. Dabei ist grundsätzlich zu beachten, dass * die BStU-Auskunft auch heute noch vorläufigen Charakter hat und insofern erneute Anfragen im Rahmen der Aktualisierung bedingen, * die BStU-Auskunft in der Regel keine Auskünfte darüber beinhaltet, ob der Betroffene früher einem anderen Aufklärungsund Ab184
  • Aufiuf zur Gewalt unterschied. Als Urheber wurde en gewaltbereiter Rechtsextremist ermittelt, der nicht in die bekannten "Anti-Antifa Strukturen eingebunden
nalisten u. a -- zu sammeln. Immer wieder werden in neonazistischen Publikationen Daten solcher Personen veröffentlicht, ohne dass damit der direkte Aufruf zur Gewalt verbunden wäre. Doch es besteht die Gefahr, dass ich inzelne oder militante Kleingruppen durchdie Lektüre entsprechender Listen oder "Steckbriefe" dazu ermuntert fühlen, gegen die bezeichneten Personen oder Einrichtungen gewaltsam vorzugehen. Die Urheber solcher Publikationen können Femwirkungen dieser Art nicht mehr direkt beeinflussen. Se kalkulieren aber sehr wohl ein, dass schon die unbestimmte und unbestimmbare Drohung, die in einer solchen Veröffentlichung liegt, die Betroffenen verunsichert. Sie wollen ja nicht mehr, als eben dies mit geringem Aufwand zu erreichen. Ihren Höhepunkt erreichten "Anti-Antif Aktivitäten Anfang der neunziger Jahre; allerdings nahmen sie, nach einem Abflauen in den vergangenen Jahren, 1999 wieder zu. Im Dezember wurde eine von der "Anti-Antifa Saarpfälz" herausgegebene Broschüre "DER WEHRWOLF" bekannt, die neben den Fotos und Anschriften von über 50 Bundestagsabgeordneten die Adressen deutscher Parlamente, von Parteizentralen und Antifa-Gruppierungen und auch der Verfassungsschutzbehörden enthält, Umfangreiche Listen jüdischer Einrichtungen n Deutschland und Namenslisten jüdischer aus Persönlichkeiten aller Welt zeigen, dass diese Publikation antisemitsch aufgeladen ist Vereinzelt wurden "Anti-Amtifa'-Aktivitäten auch in Brandenburg beobachtet. So tauchte Ende 1998/Anfang 1999 das Flugblatt einer "Anti-AntifaAktion Potsdam" auf, da ich von den üblichen Verlautbarungen der "Ant-An durch einen direkten Aufiuf zur Gewalt unterschied. Als Urheber wurde en gewaltbereiter Rechtsextremist ermittelt, der nicht in die bekannten "Anti-Antifa Strukturen eingebunden ist. Anhaltspunkte für eine konzertierte "AntiAntifaAktion Potsdam' ergaben sich nicht Im Oktober durchsuchte die Polzei die Wohnungen von zwölf Personen in vier Bundesländer, weil die Betroffenen im Verdacht stehen, Personendaten von Beamten der Straf: verfolgungsbehörden und von Andersdenkenden gesammelt und Fotos von ihnen anfertigt zu haben. In das Verfahren waren auch zwei Brandenburger einbezogen. Zwar snd Neonazis krasse Nationalisten, für de Deutschland über allem steht; aber soweit Nationalisten in anderen Länder sich ebenfalls auf den Nationalsozialismus berufen, sind sie als Bündnispartner willkommen. Kontakte werden auf gelegentlichen Treffen und durch den Austausch vonInformationen gepflegt. Die internationale Verbreitung nationalsozialistischer Propaganda ist das Hauptbetätigungsfeld der "Nationalsozualistischen Deutschen Arbeiterpartev/Auslandsund Aufbauorganisation" (NSDAP/AO). Sie besteht seit 1972 in Lincoln/Nebraska (USA) und entwickelte sich 38
  • unerlässlich ist und geeignete polizeiliche Hilfe für das bedrohte Rechtsgut nicht rechtzeitig erlangt werden kann. Satz 1 gilt entsprechend für
men, wenn die Information aus allgemein zugänglichen Quellen gewonnen werden kann. SS 4 findet im Übrigen Anwendung. (2) Das in einer Wohnung nicht öffentlich gesprochene Wort darf mit technischen Mitteln nur heimlich mitgehört oder aufgezeichnet werden, wenn es im Einzelfall zur Abwehr einer gegenwärtigen gemeinen Gefahr oder einer gegenwärtigen Lebensgefahr für einzelne Personen unerlässlich ist und geeignete polizeiliche Hilfe für das bedrohte Rechtsgut nicht rechtzeitig erlangt werden kann. Satz 1 gilt entsprechend für einen verdeckten Einsatz technischer Mittel zur Anfertigung von Bildaufnahmen und Bildaufzeichnungen. (3) Bei Erhebung nach Absatz 1, die in ihrer Art und Schwere einer Beschränkung des Brief-, Postund Fernmeldegeheimnisses gleichkommen, wozu insbesondere das Abhören und Aufzeichnen des nicht öffentlich gesprochenen Wortes mit dem verdeckten Einsatz technischer Mittel gehören, ist: 1. der Eingriff nach seiner Beendigung dem Betroffenen mitzuteilen, sobald eine Gefährdung des Zweckes des Eingriffs ausgeschlossen werden kann und 2. die Parlamentarische Kontrollkommission unverzüglich zu unterrichten. Einer Mitteilung gemäß Nummer 1 bedarf es nicht, wenn diese Voraussetzungen auch nach fünf Jahren noch nicht eingetreten ist. Die durch solche Maßnahmen erhobenen Informationen dürfen nur nach SS 7 Abs. 3 des Bundesgesetzes zur Beschränkung des Brief-, Postund Fernmeldegeheimnisses verwendet werden. (4) Maßnahmen nach Absatz 2 dürfen nur aufgrund richterlicher Anordnung getroffen werden. Bei Gefahr im Verzug kann der PräsiThürVSG dent des Landesamtes für Verfassungsschutz eine Maßnahme nach Absatz 2 anordnen; eine richterliche Entscheidung ist unverzüglich nachzuholen. Die Anordnung ist auf höchstens drei Monate zu befristen. Verlängerungen um jeweils nicht mehr als drei weitere Monate sind auf Antrag zulässig, soweit die Voraussetzungen der Anordnung fortbestehen. Liegen die Voraussetzungen der Anordnung nicht mehr vor oder ist der verdeckte Einsatz technischer Mittel nicht mehr erforderlich, so ist die Maßnahme unverzüglich zu beenden. 198
  • Daten oder die Tatsache der Speicherung nach einer Rechtsvorschrift oder ihrem Wesen nach, insbesondere wegen der überwiegenden berechtigten Interessen eines
5. Zugangsberechtigung, 6. Überprüfungsfristen, Speicherungsdauer, 7. Protokollierung. (2) Der Landesbeauftragte für den Datenschutz ist vor Erlass der Errichtungsanordnung anzuhören. Wesentliche Änderungen sind ihm nach Erlass mitzuteilen. (3) Das Landesamt für Verfassungsschutz hat in angemessenen Abständen die Notwendigkeit der Weiterführung oder Änderung der Dateien zu überprüfen. SS 11 Auskunft an den Betroffenen (1) Das Landesamt für Verfassungsschutz erteilt dem Betroffenen über die zu seiner Person gespeicherten Daten auf Antrag unentgeltlich Auskunft, so weit er ein besonderes Interesse an einer Auskunft darlegt. (2) Die Auskunftserteilung unterbleibt, so weit: 1. eine Gefährdung der Aufgabenerfüllung durch die Auskunftserteilung zu besorgen ist; 2. durch die Auskunftserteilung nachrichtendienstliche Zugänge gefährdet sein können oder die Ausforschung des Erkenntnisstandes oder der Arbeitsweise des Landesamt für Verfassungsschutz zu befürchten ist; 3. die Auskunft die öffentliche Sicherheit gefährden oder sonst dem Wohl des Bundes oder eines Landes Nachteile bereiten würde oder ThürVSG 4. die Daten oder die Tatsache der Speicherung nach einer Rechtsvorschrift oder ihrem Wesen nach, insbesondere wegen der überwiegenden berechtigten Interessen eines Dritten, geheim gehalten werden müssen. Die Entscheidung trifft der Leiter des Landesamtes für Verfassungsschutz oder ein von ihm besonders beauftragter Mitarbeiter. 202
  • Wird die Auskunftserteilung abgelehnt, ist der Betroffene auf die Rechtsgrundlage für das Fehlen der Begründung und darauf hinzuweisen, dass
  • andere der staatlichen Aufsicht unterstehenden juristischen Personen des öffentlichen Rechts sowie sonstige öffentliche Stellen des Landes haben von sich
203 (3) Die Auskunftsverpflichtung erstreckt sich nicht auf die Herkunft der Daten und die Empfänger von Übermittlungen. (4) Die Ablehnung der Auskunftserteilung bedarf keiner Begründung, ThürVSG so weit dadurch der Zweck der Auskunftsverweigerung gefährdet würde. Wird die Auskunftserteilung abgelehnt, ist der Betroffene auf die Rechtsgrundlage für das Fehlen der Begründung und darauf hinzuweisen, dass er sich an den Landesbeauftragten für den Datenschutz wenden kann. Dem Landesbeauftragten für den Datenschutz ist auf sein Verlangen Auskunft zu erteilen, so weit nicht das Innenministerium im Einzelfall feststellt, dass dadurch die Sicherheit des Bundes oder eines Landes gefährdet würde. Mitteilungen des Landesbeauftragten für den Datenschutz an den Betroffenen dürfen keine Rückschlüsse auf den Kenntnisstand des Landesamtes für Verfassungsschutz zulassen, sofern dieses nicht einer weitergehenden Auskunft zustimmt. Dritter Abschnitt Übermittlungsvorschriften SS 12 Informationsübermittlung an das Landesamt für Verfassungsschutz ohne Ersuchen (1) Die Behörden, Gerichte hinsichtlich ihrer Register, Gebietskörperschaften und andere der staatlichen Aufsicht unterstehenden juristischen Personen des öffentlichen Rechts sowie sonstige öffentliche Stellen des Landes haben von sich aus dem Landesamt für Verfassungsschutz die ihnen bei Erfüllung ihrer Aufgaben bekannt gewordenen Informationen zu übermitteln, so weit tatsächliche Anhaltspunkte dafür bestehen, dass die Übermittlung der Informationen, insbesondere über Tatbestände, die in SS 100 a Strafprozessordnung und in SS 2 des Gesetzes zu Artikel 10 Grundgesetz aufgeführt sind, für die Erfüllung der Aufgaben des Landesamtes für Verfassungsschutz nach SS 2 Abs. 1 oder entsprechender Aufgaben aufgrund eines Gesetzes nach Artikel 73 Nr. 10 Buchst. b oder c des Grundgesetzes erforderlich ist.
  • März 1965. 9 Vgl. Marxistisch-leninistische Staatsund Rechtstheorie. Berlin (Ost) 1975. Vgl. Protokoll des 2. Parteitages
1 Frankfurter Allgemeine Zeitung, 21. September 1999. 2 Die Zählung der Parteitage berücksichtigt das Wirken der KPD in der Zeit von 1918 bis 1933. 3 Beschlussniederschrift über die Sitzung der IMK am 6. Juni 1997 in Bonn, TOP 28: Scientology-Organisation; TOP 28.2: Die Beobachtung der Scientology-Organisation durch den Verfassungsschutz. 4 "Mach Geld, mach mehr Geld, sorge dafür, dass andere Geld machen.", in: Hubbard Communication Office Policy Letter (HCOPL) vom 9. März 1972. 5 Gabriel, L., Radnitzky, G. und Schopper, E.: Die I-Waffen. Information im Kräftespiel der Politik. München/Berlin 1982, Klappentext. 6 Picker, H.: Hitlers Tischgespräche im Führerhauptquartier. Frankfurt/ M., Berlin 1989, S. 98, S. 110, S. 360. 7 Lenin, W. I.: Ausgewählte Werke in zwei Bänden. Bd. 2. Berlin (Ost) 1959, S. 313, S. 409 f. 8 HCOPL vom 7. März 1965. 9 Vgl. Marxistisch-leninistische Staatsund Rechtstheorie. Berlin (Ost) 1975. Vgl. Protokoll des 2. Parteitages der SED vom 20. September bis 24. September 1947 in Berlin. Berlin (Ost) 1947. Vgl. Hitler, A.: Mein Kampf. 469 bis 474. Auflage. München 1939. Vgl. Thaler-Singer, M. und Lalich, J.: Sekten. Heidelberg 1997. Anmerkungen 10 Meuschel, S.: Legitimation und Parteiherrschaft in der DDR. Frankfurt/M. 1992. 11 Hannah Arendt (1906 bis 1959): amerikanische Soziologin dt. Herkunft; mit der Arbeit "Elemente und Ursprünge totalitärer Herrschaft" (u. a. Frankfurt/M. 1955) wurde sie zur Begründerin der modernen Totalitarismusforschung. 12 Höhn, P. und Roewer, H.: Das Unvergleichliche vergleichen. Innenpolitische Kontrolle in Deutschland im 20. Jahrhundert, in: In guter Verfassung. Erfurter Beiträge zum Verfassungsschutz. Bd. 2 der Reihe 210
  • oder Teile von ihr in einem freiheitlich demokratisch verfassten Rechtsstaat. Düsseldorf 1996, S. 59. 30 Vgl. Haffner, S.: Zur Zeitgeschichte
20 Hubbard, L. R.: Das Scientology-Handbuch, S. 639. 21 Hubbard, L. R.: Dianetik, S. 486. 22 Ebd., S. 487. 23 Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (Hg.): Die Scientology-Organisation. Gefahren, Ziele und Praktiken. Köln 1996, S. 16 ff. 24 HCOPL in der Fassung vom 10. September 1983, S. 2. 25 Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (Hg.): Die Scientology-Organisation. Gefahren, Ziele und Praktiken. Köln 1996, S. 27 ff. 26 Ebd., S. 27 ff. 27 Ebd., S. 27 ff. 28 Terroristischen Aktivitäten fehlt gleichfalls jeder formalpolitische Charakter - eine politische Dimension besitzen sie dennoch. 29 Vgl. Jaschke, H.-G.: Die Auswirkungen der Anwendung scientologischen Gedankengutes auf eine pluralistische Gesellschaft oder Teile von ihr in einem freiheitlich demokratisch verfassten Rechtsstaat. Düsseldorf 1996, S. 59. 30 Vgl. Haffner, S.: Zur Zeitgeschichte. 36 Essays. München. Knaur Anmerkungen 1982 und Haffner, S.: Anmerkungen zu Hitler. Frankfurt/M.: Fischer 1981. Man denke etwa an das Parteiprogramm der NSDAP von 1925. Beim Marxismus erübrigt sich jeder Kommentar. 31 Gaschke, S.: Pflicht zum kritischen Blick, in: ZEIT-Punkte 4/97: Achtung, Seelenfänger! Sekten, Gurus, Psycho-Freaks. Hg. von Dr. Theo Sommer. Hamburg 1992 ff, S. 3. 32 Veröffentlicht in der Zeitschrift Wostok 3/1995. 33 Thüringer Verfassungsschutzgesetz vom 29. Oktober 1991, SS 2, Aufgaben (siehe Anhang). 212
  • sich weiteriin zum Nationalsozialismus bekennen, finden sie unter anderen Rechtsextremisten nur schwer Bündnispariner. Nur punktuell kommt es zur Kooperation
Weil die Neonazis sich weiteriin zum Nationalsozialismus bekennen, finden sie unter anderen Rechtsextremisten nur schwer Bündnispariner. Nur punktuell kommt es zur Kooperation. ie größte Bereitschaft dazu herrscht n Teilen der NPD, deren Mitgliederzahl in den letzten Jahren insbesondere durch den Eintritt jüngerer Neonazs ansteg, Als "Nationaler Widerstand" oder "Freie Nationalisten" beteiligen sich auch Neonazs, die nicht der NPD beitreten wollen, an Demonstrationen dieser Partei. Denn sie schen eine Chance darin, auf diese Weise ihren an sich Kleinen Wirkungsradius auszudehnen. Ihre Absicht kollidiert allerdings mit den Eigeninteressen der NPD. Der NPD ist es zwar durchaus genehm, für Demonstrationen oder andere Aktionen auf das Mobilisierungspotenzial von Neonazis zurückgreifen zu können; aber wenn dabei de Neonazis eigene Auffassungen artikulieren, die denen der ofliziellen Parteilinie widenprechen, führt das unweigerlich zu Konflikten. Soweit die Neonazis unabhängig bleiben wollen, bevorzugen sie derzeit die Organisationsform sogenannter "unabhängiger Kameradschaften". Damit reagieren sie auf die Verbotswelle gegen neonazstische Organisationen. Vor allem seit der ersten Hälfte der neunziger Jahre hatten der Bundesminister des Innem verschiedene bundesweit agierende Ver inigungen und Immenminister der Länder jeweils nur regional aktive Gruppierungen wirksam verboten. In Brandenburg traf ein Verbot des Innenministers am 5. Mai 1995 die "Direkte Aktion/Mitteldeutschland" (JF) und am14. August 1997 die "Kameradschaft Oberhavel". "Unabhängige Kameradschaflen" als regionale Zusammenschlüsse ohne formelle Mitgliedschaft und Führingshierarchie eischienen nun geeignet, die Aufklärung durch staatliche Stellen und eventuelle Verbote zu erschweren. Die Praxis hat den Neonazis aber gezeigt, dass Kameradschaften, wenn ihre Aktivitäten nicht koordiniert werden, in die Bedeutungslosigkeit absinken, Koordinierungsgremien aber doch wieder neue Strukturen darstellen. Mindestens em Teil der "unabhängigen Kameradschaften" in der Region Berlin-Brandenburg sucht gemeinsame Absprachen bei Koordmerungstreffen. Einen neuen Versuch zur Vernetzung startete hier das "Nationale und Soziale Aktionsbündnis Mitteldeutschland" (NSAM). Es trat erstmals in Erscheinung, als der Berliner Neonazi Frank SCHWERDT -- angeblich im Auftrag des NSAM -- eine Gegenkundgebung zur Veranstaltung "Beats against Fasei " am 29. August in Strausberg anmeldete. Ihre Teilnahme zugesagt hätten bereits "diverse Ka meradschaften, Kreisverbände der NPD, der 'Deutschen Liga für Volk und Heimat' sowie der 'Jungen Nationaldemokraten' Für diese Gegenaktion warb zudem ein "Aktionsbüro Mittetdeutschland" mit einem Flugblatt, das den offenbar unzutreffenden Eindruck erwecken sollte, das NSAM besitze bereits eine funktionierende Geschäftsstelle. Die von SCHWERDT 33
  • strafgerichtliche Verfahren dauert noch an. Eine besonders verwerfliche Form rechtsextremistischer Gewalt stellen Brandanschläge dar. Dabei wird billigend in Kauf genommen
mit einer Machete, um ihn 'zur Rede zu stellen", sprich: um Selbstjustiz zu üben. Dabe trafen sie auf drei an der vorausgegangenen Auseinandersetzung unbeteiligte Asylbewerber und eröffneten 'die Jagd unter Rufen we "Da snd die Kanaken'", "Haut ab!", "Wr haben Euch was mitgebracht Hass, Hass Hass!", Offenbar in panischer Angst vor senen Verfolgen sprang ein algerscher Asylbewerber durch die verschlossene Glastür eines Hauseingangs, um sich n Sicherheit zu bringen. Dabe zog er sich eine derart schwere Schnuttverletzung zu, dass er nach wenigen Minuten verblutete, Gegen elf Tatverdächtige hat die Staatsanwaltschaft Cotibus am 20 April vor dem Landgericht Anklage erhoben. Das strafgerichtliche Verfahren dauert noch an. Eine besonders verwerfliche Form rechtsextremistischer Gewalt stellen Brandanschläge dar. Dabei wird billigend in Kauf genommen, dass Menschen qualvoll verbrennen. Der Intention nach sind diese Anschläge jedoch gegen die wirtschaftliche Lebensgrundlage hier lebender Ausländer gerichtet. Die Präsenz insbesondere von Dönerund ähnlichen Imbissständen selbst in kleineren Orten signalisiert unübersehbar, dass auch in Brandenburg. das Zusammenleben von Menschen unterschiedlicher Herkunft allmählich zur Normalität wird. Doch von Fremdenfeinden wird Türken und Kurden der untemehmerische Erfolg missgönnt. Deshalb sollen sie gezwungen werden, 'zu verschwinden" Am 20. Februar 1999 führen zwe Vermummte mit enem Motorrad vor einen Dönermbiss n Wittstock. Der Beifahrer stieg kurz ab, um einen Brandkörper durch de offene Tür zu werfen. Gerade noch konnten der kurdische Angestellte und zwei Kinder das Haus verlassen, bevor es in Flammen aufging Schon ein Jahr zuvor war das Imbissgeschäft Ziel eines fremdenfeindlich motivierten Brandanschlags gewesen. Die Polze verdächtigte vier Schüler m Alter von 16 und 17 Jahren der Tat. Zwei von ihnen hatten einem Dritten 100 DM versprochen, wenn er den Bandanschlag als "Mutprobe* ausführe, Die beiden Haupttäter wurden zu dreieinhalb bzw zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt, dabei wurde hre fremdenfeidliche Tatmotvaton als strafschärfend berücksichtigt. Ein weterer Täter erhielt ene Bewährungsstmfe, der vierte Angeklagte wurde freigesprochen. Angehörige der Skinhead-Szene bestreiten Umsiediem aus den GUS-Staaten häufig ihr Aufenthaltsrecht in Deutschland und bezeichnen sie abschätzig als "Russen" Sie beleidigen sie und greifen sie tätlich an. Fünf junge Russlanddeutsche wollten am 13, November n Rathenow eine Diskothek besuchen. Zwei von hnen sahen sch zunächst im "Dance House" um, dabe wurden sie von einigen 30
  • einem nicht geringem Teil Personen aus der Neonaziund rechtsextremistischen Skinheadszene. Bundesweit stagnierte indessen die Mitgliederentwicklung. Dies deutet darauf hin, dass
nnd 200 Personen zu verzeichnen Dazu zählen zu einem nicht geringem Teil Personen aus der Neonaziund rechtsextremistischen Skinheadszene. Bundesweit stagnierte indessen die Mitgliederentwicklung. Dies deutet darauf hin, dass "der -- dritte Frühling" der NPD die dritte Aufschwungphase seit ihrer Gründung seinem Ende entgegen geht. Die NPD konnte ihre in vorangegangenen Jahren stark angewachsene Anhängerschaft nicht umfassend mobilisieren. An ihrer Demonstration gegen die doppelte Staatsbürgerschaft am 27. Februar in Magdeburg. beteiligten sich nur 800 Personen; lediglich 700 waren es am 10. Juli n Hamburg, als die NDP-Studentenorganisation "Nationaldemokratischer Hochschulbund" zu einer Protesidemonstration gegen die Ausstellung "Verichtungskrieg -- Verbrechen der Wehrmacht 1941 bis 1944" aufgerufen hatte, Andere Themen -- "Nationale Präferenz" bei -- der Verteilung von Arbeit und soziale Sicherheit oder der "Kosovo-Krieg" brachten der Partei ebenfa icht den erhofften Mobil ierungsschub. Auch n Brandenburg wollte die NPD mit mehreren Demonstrationen und Kundgebungen die öffentliche Aufmerksamkeit auf sich ziehen. Damit hoffte sie ihr finanzielles Handicap im brandenburgischen Wahlkampf wettzumachen. Das Ziel, durch Überschreiten der Ein-ProzentMarke in den Genuss der Wahlkampfkostenerstattung zu kommen, verfehlte se jedoch. Die Jugendorganisation der NPD, die "Jungen Nationaldemokraten" (IN), wurde 1999 durch interne Rivalitäten gebeutelt: Nach enem personellen Wechsel n der Führung spalteten sich mehrere Landesverbände ab. Derz d die IN mit der Reorganisation ihrer Strukturen beschäftigt. Ihren Führungsanspruch als "Speerspitze" der Partei haben se eingebüßt. In Brandenburg. wo die Organisation mehrere Jahre damiederlag. gab es 1999 erste Anz für einen Neuanfang, "Die Republikaner' (REP) stecken bundesweit in einer tiefen Krise, Ihr letzter Wahlerfolg datiert aus dem Jahre 1996. Seit dem Wiedereinzug n den Landtag von BadenWürttemberg, hatte die Partei eine lange Kette von Wahlniederlagen zu verkraften, die die Autorität des Parteivorsitzenden unterminierten. Zusätzlich wuchsen Zweifel an der Richtigkeit s ner Strategie, sich gegen andere extremistische Parteien abzugrenzen, zumal da sie -- wie die Wahlabsprachen mit der DVU zeigen -- nicht konsequent durchgehalten wird. Der Verzicht auf die Teilnahme an der Landtagswahl n Brandenburg hat den Landesverband in Inaktivität verharren lassen. Infolgedessen verlor er einen beträchtlichen Teil seiner Mitglieder, nun sind es noch etwa 240.
  • Gewalttaten mit erwiesenem oder zu vermutendem linksextremistischem Hintergrund je 100.000 Einwohner in den Ländern Bremen Hamburg Sachsen-Anhalt Schleswig-Holstein
Gewalttaten mit erwiesenem oder zu vermutendem linksextremistischem Hintergrund je 100.000 Einwohner in den Ländern Bremen Hamburg Sachsen-Anhalt Schleswig-Holstein Niedersachsen Sachsen Brandenburg Saarland Thüringen 'Nordrhein-Westfalen Baden-Württemberg Mecklenburg-Vorpommern Rheinland-Pfalz 0,00 1,00 2,00 3,00 4,00 5,00 6,00 7,00 8,00 9,00 Quelle, Verfassungsschutzbericht 1999 des Bundesministernum des Innern 16
  • Personen teilnahmen. Zu anderen GfbAEV wird gefordert, rechtsextremistischen Organisatio"dem Erbkranken... zur Auflage nen bestehen Verbindungen; so war zu machen
  • Schreiben an polnische Behörden und Einzelpersonen auf das Recht der Ostdeutschen auf ihren dort gele25
sozialdarwinistische Auffassungen genen Landbesitz hinzuweisen und vertritt. So wird der modernen MedieineentschädigungsloseWiederinbezin vorgeworfen, sie erhalte durch ihsitznahme durch den deutschen Eiren technischen Hochstand künstlich gentümer anzudrohen. auch Schwaches: 1983 spaltete sich die NDO/GOG; " Wenn Schwaches nicht mehr ausneben der "Kieler Gruppe" - mit bungemerzt, sondern gepflegt und erhaldesweit 50 Anhängern - gibt es eine ten wird, wenn keine Auslese mehr weitere in Hessen. Die "Kieler Grupherrscht, dann verkümmern Indivipe" veranstaltete in mehrerenStädten duen und Arten allmählich..." der Bundesrepublik Deutschland Vor("Neue Anthropologie", Heft 1/ tragsveranstaltungen, an denen je1984) weils bis zu 40-überwiegend ältere - Im "Informationsblatt" 3 der Personen teilnahmen. Zu anderen GfbAEV wird gefordert, rechtsextremistischen Organisatio"dem Erbkranken... zur Auflage nen bestehen Verbindungen; so war zu machen, sein Leiden nicht an der Segeberger Kreisvorsitzende der Nachkommen weiterzugeben. Bei "Jungen Nationaldemokraten", UlErbkranken ist vor Austragung einer rich SCHWETASCH, TagungsleitereiSchwangerschaft eine Fruchtwasserner Versammlung der NDO/GOG im punktion durchzuführen, damit ein Februar in Bad Segeberg. geschädigter Embryo abgetrieben werden kann". In Schleswig-Holstein richtete die Gesellschaft 1984einen "Anthropologischen Arbeitskreis Kiel/Schleswig" ein, deröffentliche Vortragsveranstaltungen abhielt. Die 1969 gegründete "Notverwaltung des Deutschen Ostens/Gemeinschaft Ostund Sudetendeutscher Grundeigentümerund Geschädigter" (NDO/GOG) sieht die "Gefahr der Überfremdung unseres Volkes" und will den "Selbsterhaltungswillen der Volksseele" stärken ("Anzeiger" 16/84). In ihren Schriften dominieren die Themen "Kriegsschuld" und "Greuelpropaganda der Siegermächte", wobei jegliche Kriegsschuld Deutschlands bestritten wird. Erklärtes Ziel ist die Wiedererrichtung des Deutschen Reiches in den Grenzen vom 1. September 1939. Die NDO/ GOG forderte ihre Anhänger auf, in Schreiben an polnische Behörden und Einzelpersonen auf das Recht der Ostdeutschen auf ihren dort gele25
  • gemäßigtes Auftreten bemüht sind, tragen sie ihre rechtsextremistische Ideologie innerhalb der Vereinsstrukturen offen zur Schau. Die einzelnen Ortsvereine der Ülkücü
Übererhöhung der eigenen türkischen Identität, indem andere Volksgruppen herabgewürdigt und zu Feinden des Türkentums deklariert werden. Die Aktivitäten und Themen der Anhänger der Ülkücü-Bewegung orientieren sich nach wie vor stark an aktuellen Ereignissen und Entwicklungen in der Türkei. So bestimmten diese die Vereinsaktivitäten der drei großen Dachverbände der Ülkücü-Bewegung ADÜTDF, ATIB und der ANF. Obwohl die Verbände in der Außendarstellung um ein gemäßigtes Auftreten bemüht sind, tragen sie ihre rechtsextremistische Ideologie innerhalb der Vereinsstrukturen offen zur Schau. Die einzelnen Ortsvereine der Ülkücü-Bewegung sind im kommunalen Bereich fest verankert. Dies dient der Umsetzung ihrer ideologischen Zielrichtung in NRW. Immer wieder kommt es zu "Kennbeziehungen" und gemeinsamen Auftritten im Rahmen von Feierlichkeiten mit Vertretern aus dem politischen Raum. Die Einbindung in kommunale Strukturen dient letztlich auch dazu, den legalistischen Anstrich der Dachverbände zu stärken. Während die vereinsgebundene Anhängerschaft sich in der Öffentlichkeit eher zurückhaltend verhält, äußern sich Akteure der freien Szene im digitalen Raum offen zu tagesaktuellen innenund außenpolitischen Ereignissen und kommentieren diese im Lichte der Ülkücü-Ideologie. Aufgrund der hohen digitalen Reichweite vereinzelter Akteure gelingt es, diese Ideologie an die Öffentlichkeit heranzutragen. Obgleich nicht immer die extremistische Ideologie sofort deutlich wird, können im Internet Selbstinszenierungen festgestellt werden, die die Überlegenheit der türkischen Nation suggerieren. Die Verbreitung türkisch-nationalistischer Narrative und Kommentare in ideologischer Färbung können im Ergebnis zu einer Polarisierung der Gesellschaft beitragen. Die gesamte Ülkücü-Bewegung versucht so, das gesellschaftliche und politische System zugunsten ihrer Grundund Werteordnung mitzugestalten und ihre Agenda im Interesse ihrer Anhängerschaft gesellschaftspolitisch zu etablieren. auslandsbezogener extremIsmus 201 Verfassungsschutzbericht des Landes Nordrhein-Westfalen 2023
  • Gewalttaten mit erwiesenem oder zu vermutendem linksextremistischem Hintergrund in den Ländern Berlin Niedersachsen] 'Nordrhein-Westfalen Schleswig-Holstein Sachsen-Anhalt Sachsen
Gewalttaten mit erwiesenem oder zu vermutendem linksextremistischem Hintergrund in den Ländern Berlin Niedersachsen] 'Nordrhein-Westfalen Schleswig-Holstein Sachsen-Anhalt Sachsen Baden-Württemberg Hambur Bayern Bremen Brandenburg Hessen Thüringen Saarland Mecklenburg-Vorpommern Rheinland-Pfalz Quelle; Verfassungsschutzbericht 1999 des Bundesministenum des Innern * Die-hier als maßgeblich genommene-Statistik des LKA Brandenburg weist 16 Delikte aus (vgl. $ 81) 15
  • Gewalttaten mit erwiesenem oder zu vermutendem rechtsextremistischem Hintergrund je 100.000 Einwohnerin den Ländern 01.01 - 31.12.1999 01.01. - 31.12.1998 Sachsen-Anhalt
Gewalttaten mit erwiesenem oder zu vermutendem rechtsextremistischem Hintergrund je 100.000 Einwohnerin den Ländern 01.01 - 31.12.1999 01.01. - 31.12.1998 Sachsen-Anhalt has Mecklenburg-Vorpommern| Brandenburg Thüringen 10 Sachsen 1 Hamburg er Niedersachsen Bremen os: Berlin l220| 'Schleswig-Holstein Rheinland-Pfalz 04 loss) Baden-Württemberg Nordrhein-Westfalen ad Bayern a a Hessen a al Saarland Tetat 050 1,00 150 2,00 2,50 3,00 3,50 4,00 'erfassungsschutzbericht 1999 des Bundesminsterium des Innen 14
  • Handeln streng an seinen gesetzlichen Auftrag und an seine rechtlichen Befugnisse gebunden. Seine gesamte Tätigkeit unterliegt einer umfangreichen und vielseitigen
  • zuseiner Person gespeicherten Daten sow der Zweck und die Rechtsgundlage ihrer Speichenng zusteht. Im Jahre 1999 snd 20 Auskunflsersuchen
  • Verfassungsschutzbehörde, sofem der Bürger geltend macht, in seinen Rechten verletzt zu sein, -- der Kontrolle durch den Landesbeauftragten für den Datenschutz
  • für das Recht auf Akteneinsicht, der Zugang zu allen Unterlagen mit personenbezogenen Daten hat und der auf der Grundlage
  • Brandenburgischen Verfassungsschutzgesetzes sowie Datenschutzgesetzes die Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung durch die Verfässungsschutzbehörde überprüft, -- der öffentlichen Kontrolle durchde Berichterstattung in den Medien
Die Telefonund/oder Briefüberwachung kann nur durch den Minister des Innem angeordnet werden. Vor der Durchführung dieser Maßnahme muss die sogenannte G 10-Kommission, ein vom Landtag gewähltes, unabhängiges und Weisungen t unterworfenes Dreier-Gremium, noch über die Zulässigkeit und die Notwendigkeit der Beschränkung entscheiden. Kontrolle der Verfassungsschutzhehörde Der Verfassungsschutz ist in seinem Handeln streng an seinen gesetzlichen Auftrag und an seine rechtlichen Befugnisse gebunden. Seine gesamte Tätigkeit unterliegt einer umfangreichen und vielseitigen Kontrolle: der allgemeinen parlamentarischen Kontrolle durch den Landtag. -- der besonderen parlamertarischen Kontrolle durch die Parlamentarische KontrollKommission des Landtags die aufgrund ihres gesetzlichen Anspruchs von der Landesregierung umfassend über die allgemeine Tätigkeit der Verfassungsschutzbehörde, das Lagebild und Vorgänge von besonderer Bedeutung sowie auf Verlangenauch über Einzellälle unterrichtet wird (88 23, 25 BbgVerfSchG). -- der Kontrolle durch die G 10-Kommiss ingriflen n das Brief', Postund Femmeldegeheimnis ($ 3 G10AGBbg), der Kontrolle durch den Bürger, dem unentgeltlich Auskunft und ggf. Akteneinsicht über die zuseiner Person gespeicherten Daten sow der Zweck und die Rechtsgundlage ihrer Speichenng zusteht. Im Jahre 1999 snd 20 Auskunflsersuchen ber der Verfassungsschutzbehörde eingegangen. Auskunflserteilung und Akteneinsicht dürfen nur dann versagt werden, wenn das öffentliche Interesse an der Gehein haltung der Erkenntnisse sowie der nachrichtendienstlichen Arbeitsmeihoden und Mittel der Verfassungsschutzbehörde gegenüber dem Interesse der Person überwiegt ($ 12 Abs. 1,2 und 3 BbgVerfSchG), - der gerichtlichen Kontrolle gegen Maßnahmen der Verfassungsschutzbehörde, sofem der Bürger geltend macht, in seinen Rechten verletzt zu sein, -- der Kontrolle durch den Landesbeauftragten für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht, der Zugang zu allen Unterlagen mit personenbezogenen Daten hat und der auf der Grundlage des Brandenburgischen Verfassungsschutzgesetzes sowie Datenschutzgesetzes die Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung durch die Verfässungsschutzbehörde überprüft, -- der öffentlichen Kontrolle durchde Berichterstattung in den Medien. 9
  • eingesetzt werden. Da ihr Einsatz einen Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung darstellt, kommt Anwendung immer erst dann
  • Telefongesprächen und das Öffnen von Briefen ist besonderen rechtsstaatlichen Anforderungen unterworfen und im Gesetz zur Beschränkung des Brief-, Postund Femmeldegeheimnisses
Sie darf nur dann tätig werden, wenn tatsächliche Anhaltspunkte fr eine der genannten Bestrebungen oder Tätigkeiten vorliegen. Daneben wirkt die Verfassungsschutzbehörde auf Ersuchen zuständiger Stellen beim vorbeugenden personellen und materiellen Geheimschutz mit, d.h. bei Sicherheitsüberprüfungen von bestimmten Personenund technischen Sicherheitsmaßnahmen ($ 3 Abs. 2 BbgVerfchG). Wie werden die Informationen gewonnen? Zur Erfüllung ihres Auflrags sammelt die Verfassungsschutzbehörde Informationen, insbesondere sachund personenbezogene Auskünfte, Nachrichten und Unterlagen und wertet sie aus ($ 3 Abs. 1 BbgVerfSchG). Der überwiegende Teil der Informationen wrd aus oflenen, jedermann zugänglichen Quellen gewonnen, dh. Zeitungen und Zeitschnflen. Flugblätter, Programme, Broschüren und sonstige Materialien, Rundfunkund Fernsehsendungen sowie elektronische Medien werden ausgewertet oder öffentliche Veranstaltungen besucht Eine. offene Informationserhebung st jedoch nicht immer möglich oder effektiv. Dann können unter gesetzlich festgelegten Voraussetzungen sogenannte nachrichtendienstliche Mittel, (Einsatz von Vertrauensleuten, geheimen Informanten und verdeckten Ermittlern, Observation, Anwendung technischer Hilfsmittel wie Bildund Tonaufzeichnungen außerhalb des Schutzbereichs der Wohnung sowie Einsatz von Tampapieren und -kennzeichen) eingesetzt werden. Da ihr Einsatz einen Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung darstellt, kommt Anwendung immer erst dann in Betracht, wenn alle anderen Mittel der Informationsbeschaffung erschöpft sind. Das Abhören und Aufzeichnen von Telefongesprächen und das Öffnen von Briefen ist besonderen rechtsstaatlichen Anforderungen unterworfen und im Gesetz zur Beschränkung des Brief-, Postund Femmeldegeheimnisses (Gesetz zu Artikel 10 Grundgesetz -- G 10) und dem Gesetz zur Ausführung des Gesetzes zu Artikel 10 Grundgesetz im Land Brandenburg (GIOAGBbg) vom 14 Dezember 1995 besonders geregelt. Tin Verfahren mit mehreren voneinander unabhängigen Kontrollinstanzen stellt sicher, dass eine sogenannte G 10-Maßnahme nur durchgeführt wird, wenn eine drohende Gefähr für die freiheitliche demokratische Grundordnung oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes abgewehrt werden soll und wenn tatsächliche Anhaltspunkte für den Verdacht bestehen, dass bestimmte, schwer wiegende Straftaten, z.B. Betätigung in einer teronstischen Vereinigung. Hochoder Landesverrat oder geheimdienstliche Agententätigkeit, vorliegen. 8

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