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"links or rechts" in den Verfassungsschutz Trends
  • Spartakus eine "Isolation der Rechtskräfte" an, die durch ein "Zusammenwirken aller Kräfte links von der C D U " erreicht werden
Wende" in der Hochschulpolitik und formulierte hierzu ein 10-Punkte-Programm. Zur Durchsetzung dieses Programms strebt der MSB Spartakus eine "Isolation der Rechtskräfte" an, die durch ein "Zusammenwirken aller Kräfte links von der C D U " erreicht werden soll. Ausgehend von der bereits verwirklichten "Aktionseinheit" mit dem SHB bemüht er sich um deren Erweiterung unter Einbeziehung aller "poltischen Kräfte, die sich an der Arbeiterklasse orientieren". Weitere Inhalte der Arbeit des MSB Spartakus bleiben die "Solidarität mit Nicaragua", der Kampf gegen Neonazis und die Agitation gegen "Berufsverbote". In Rheinland-Pfalz ist der MSB Spartakus an den Universitäten Mainz, Trier und Kaiserslautern vertreten und konnte bei den Studentenparlamentswahlen seinen Einfluß festigen. Der MSB Spartakus gewann bei einem Stimmenanteil von jeweils knapp 4% zwei Sitze im Studentenparlament der Universität Mainz und erstmals einen Sitz im Studentenparlament der Universität Kaiserslautern. 1.3 DKP-beeinflußte Organisationen Die DKP ist stets darum bemüht, möglichst viele Bürger nach den Grundsätzen ihrer Bündnispolitik zur Unterstützung ihrer kommunistischen Ziele zu gewinnen. Sie kann hierbei auf die Hilfe von etwa 50 überregional tätigen Organisationen und Initiativen1 zurückgreifen, die sich nach außen hin meist unabhängig und demokratisch darstellen, tatsächlich aber maßgeblich von der DKP beeinflußt sind. Der Einfluß der DKP auf solche Organisationen zeigt sich u.a. dadurch, daß - sie von der DKP oder auf deren Initiative gegründet wurden, - wesentliche Funktionen, vor allem im organisatorischen Bereich (Sekretariat), von orthodoxen Kommunisten wahrgenommen werden, auch wenn oft die überwiegenden Vorstandsmitglieder nicht der DKP angehören, - unter den Mitgliedern zahlreiche orthodoxe Kommunisten sind, auch wenn die Mehrheit nicht der DKP angehört, - sie von der DKP materiell unterstützt werden, - sie mit der DKP eng zusammenarbeiten und - sie Forderungen propagieren, die in Teilbereichen mit typisch kommunistischen Zielsetzungen übereinstimmen. Dazu zählen auch die Initiativen gegen die "Berufsverbote" (siehe Abschnitt 1.2.4) und einige "Friedensinitiativen" (siehe Abschnitt 4.). 33
  • lagen auch im Jahre 1985 im Kampf gegen "Rechtsentwicklung", "Neofaschismus" und "Ausländerfeindlichkeit". Darüber hinaus erklärte sie den Widerstand gegen eine
desrepublik Deutschland. Dabei erklärte er u.a. : "... die D F U sei Vorkämpfer für eine Politik des Friedens und der Zusammenarbeit und für die DKP stets ein zuverlässiger Partner gewesen. Dieses partnerschaftliche Zusammenwirken werde in Anbetracht der fortdauernden Gefährdung des Friedens auch in Zukunft von nicht geringerer, sondern größerer Bedeutung sein. Gemeinsam gelte es jetzt, alles dafür zu tun, daß sich die Ablehnung der Weltraumrüstung zu einer umfassenden Volksbewegung entwickele" (UZ vom 10. Dezember 1985). Die DFU in Rheinland-Pfalz widmete sich im Jahr 1985 vorrangig der Organisation der landesweiten "Ostermärsche" und der Bekämpfung der sogenannten Berufsverbote. 1.3.2 "Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes - Bund der Antifaschisten" (VVN-BdA) Die bereits im Jahre 1947 gegründete VVN-BdA unterliegt nach wie vor dem bestimmenden Einfluß von orthodoxen Kommunisten, die im "geschäftsführenden Präsidium" eine Zwei-Drittel-Mehrheit haben; der Generalsekretär Kurt ERLEBACH gehört dem DKP-Parteivorstand an. In RheinlandPfalz sind über die Hälfte der Landesvorstandsmitglieder orthodoxe Kommunisten. Seit dem Jahre 1984 gibt die VVN-BdA monatlich die Mitgliederzeitschrift "antifaschistische rundschau" heraus. Die Redakteure Hermann MÜLLER und Klaus POWELEIT sind DKP-Mitglieder. Die VVNBdA ist dem prosowjetischen Dachverband "Federation Internationale des Resistants" (FIR) und dem sowjetisch gesteuerten "Weltfriedensrat" (WFR) angeschlossen. Durch eine großangelegte Mitgliederwerbekampagne von September 1983 bis Mai 1985 gelang der VVN-BdA mit dem Beitritt jüngerer Mitglieder eine personelle Stärkung ihrer Organisation; mit etwa 13 500 Mitgliedern wurde sie mitgliederstärkste DKP-beeinflußte Organisation. Dem rheinland-pfälzischen Landesverband gehören ca. 400 Personen an. Die Betätigungsschwerpunkte der VVN-BdA lagen auch im Jahre 1985 im Kampf gegen "Rechtsentwicklung", "Neofaschismus" und "Ausländerfeindlichkeit". Darüber hinaus erklärte sie den Widerstand gegen eine "Militarisierung des Weltraums" zur "Schlüsselfrage" und sprach von einer "neuen, großen, die nächsten Jahre bestimmenden Kampagne" (Kurt FALLER, Mitglied der DKP und des geschäftsführenden Präsidiums der VVNBdA, in "antifaschistische rundschau", Oktober 1985). In ihrem "Kampf für Frieden und antifaschistische Demokratie" ist es der VVN-BdA insbesondere bei den Demonstrationen zum 40. Jahrestag der 36
  • sich in Ludwigshafen am Rhein an verschiedenen Aktionen anderer linksextremistischer Gruppierungen. 2.1.3 Sonstige revolutionär-marxistische Gruppen 2.1.3.1 "Kommunistischer Bund Westdeutschland
2.1.2 Trotzkistische Gruppen Im Unterschied zu den K-Gruppen vertreten die trotzkistischen Organisationen die Ideologie der "permanenten Revolution" und streben die "Diktatur des Proletariats" in Form von "Rätesystemen" an. 2.1.2.1 "Gruppe Internationale Marxisten" (GIM) Unter den zahlreichen trotzkistischen Gruppen ist die GIM die stärkste Organisation. Derzeit strebt sie den Zusammenschluß mit der KPD an. Hierbei ist sie bemüht, ihre eigenen ideologischen Positionen durchzusetzen. Ein Teil der GIM-Mitglieder ist einem Anschluß an die Grünen nicht abgeneigt. * In Rheinland-Pfalz entfaltete die GIM Aktivitäten in Mainz und in Ludwigshafen am Rhein. Sie betreibt in Thalhausen (Westerwald) eine überregionale Bildungsstätte. 2.1.2.2 "Sozialistische Arbeitergruppe" (SAG) Als kleine trotzkistische Splittergruppe versuchte die SAG, über die Betriebsund Gewerkschaftsarbeit Einfluß zu gewinnen. In Rheinland-Pfalz beteiligte sie sich in Ludwigshafen am Rhein an verschiedenen Aktionen anderer linksextremistischer Gruppierungen. 2.1.3 Sonstige revolutionär-marxistische Gruppen 2.1.3.1 "Kommunistischer Bund Westdeutschland "(KBW) Der im Jahre 1973 in Bremen gegründete KBW, ursprünglich eine straff organisierte Gruppe aus gut geschulten, hochmotivierten Kadern, löste sich am 16. Februar 1985 in Frankfurt am Main auf. Er übertrug sein auf mehrere Millionen DM geschätztes Vermögen dem neu gegründeten Verein "Assoziation" mit der Auflage, die "grün-alternative Bewegung" zu unterstützen. 2.1.3.2 "Marxistische Gruppe" (MG) Erklärtes ideologisches Ziel der MG ist es, über die sozialistische Revolution den Staat gänzlich abzuschaffen. Ihr organisatorisches Erscheinungsbild entspricht einer marxistisch-leninistischen Kaderorganisation, auch wenn ein geschlossenes Programm und ein Statut fehlen. Hierarchischer Aufbau, straffe Disziplin, intensive Schulung und konspiratives Verhalten zeichnen 46
  • Ordnung und die Bindung der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung an Gesetz und Recht, 3. das Recht auf Bildung
die Volksvertretung in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl zu wählen, 2. die Bindung der Gesetzgebung an die verfassungsmäßige Ordnung und die Bindung der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung an Gesetz und Recht, 3. das Recht auf Bildung und Ausübung einer parlamentarischen Opposition, 4. die Ablösbarkeit der Regierung und ihre Verantwortlichkeit gegenüber der Volksvertretung, 5. die Unabhängigkeit der Gerichte, 6. der Ausschluss jeder Gewaltund Willkürherrschaft und 7. die im Grundgesetz konkretisierten Menschenrechte. (4) Für einen Personenzusammenschluss handelt, wer ihn in seinen Bestrebungen nachdrücklich unterstützt. Verhaltensweisen von Einzelpersonen, die nicht in einem oder für einen Personenzusammenschluss handeln, sind Bestrebungen im Sinne dieses Gesetzes, wenn sie auf Anwendung von Gewalt gerichtet sind oder aufgrund ihrer Wirkungsweise geeignet sind, ein Schutzgut dieses Gesetzes erheblich zu beschädigen. (5) Betroffene Personen sind Personen, bei denen tatsächliche Anhaltspunkte für Tätigkeiten oder Bestrebungen gemäß SS 5 Abs. 1 vorliegen. Dritte sind Personen, bei denen keine derartigen Anhaltspunkte vorliegen. (6) Gewalt im Sinne dieses Gesetzes ist die Anwendung körperlichen Zwanges gegen Personen und die gewalttätige Einwirkung auf Sachen. 156
  • Lage versetzt, sich gegen die Bemühungen der Linksextremisten zu wehren, auf die Willensbildung in den Gremien bestimmenden Einfluß zu nehmen
  • traditionellen" Flügel angehören, zählen die Gruppen der "Neuen Linken" zum "autonomen/unabhängigen" Flügel. 4.1 Der Einfluß
terielle Unterstützung der orthodoxen Kommunisten, in Kauf. Sie werden dadurch immer wieder in die Lage versetzt, sich gegen die Bemühungen der Linksextremisten zu wehren, auf die Willensbildung in den Gremien bestimmenden Einfluß zu nehmen. Die "Friedensbewegung" setzte sich ebenso wie im Vorjahr im wesentlichen aus zwei großen Teilen zusammen. In den beiden Flügeln der "Friedensbewegung", dem "traditionellen" und dem "autonomen/unabhängigen" Flügel, sind Extremisten vertreten. Während die orthodoxen Kommunisten, die DKP einschließlich ihrer Nebenorganisationen und von ihr beeinflußten Organisationen, dem "traditionellen" Flügel angehören, zählen die Gruppen der "Neuen Linken" zum "autonomen/unabhängigen" Flügel. 4.1 Der Einfluß der DKP auf die "Friedensbewegung" Die DKP hatte bereits im November 1984 konkrete Vorstellungen entwikkelt, wie die Aktionen der "Friedensbewegung" 1985 aussehen sollten. Jupp ANGENFORT, Mitglied des Präsidiums und des Sekretariats der DKP, empfahl in einem Referat vor dem Parteivorstand am 24725. November 1984 in Düsseldorf: "Es wäre aber gut..., sich schnell darüber klar zu werden, was die nächste gemeinsame Massenaktion, was der Höhepunkt der Friedensbewegung im ersten Halbjahr 1985 werden sollte . . . . Wir meinen, daß sich dazu die Ostermärsche 1985 und die Aktionen anläßlich des 40. Jahrestages der Befreiung vom Hitler-Faschismus in ganz besonderem Maße eignen ..." (Eigenbeilage zur UZ vom 1. Dezember 1984). Seit dem Frühjahr 1985 steht nicht mehr die Verhinderung der Stationierung der Pershing-II-Raketen und der Cruise Missiles, sondern der Kampf gegen das SDI-Programm der USA im Mittelpunkt des orthodox-kommunistischen "Friedenskampfes". In ihrem Thesenentwurf vom Juni 1985 (Eigenbeilage zur UZ vom 28. Juni 1985) nennt die DKP die "Verhinderung der Militarisierung des Weltraums als Schlüsselproblem der internationalen Sicherheit" (S. 15) an erster Stelle von einer Reihe von zentralen Aufgaben "gegen die Kriegsgefahr, für die Verbesserung der internationalen Lage" (S. 15). Sie hält das SDI-Programm der USA nicht für eine Verteidigungs-, sondern für eine "Angriffsinitiative" (S. 11). Dadurch sieht sie die Sowjetunion "gezwungen, Gegenmaßnahmen zu ergreifen, ihr Kernwaffenpotential quantitativ und qualitativ auszubauen" (S. 11). Aus der Sicht der DKP bieten die Sowjetunion, die DDR und die anderen sozialistischen Länder mit ihrer "konsequenten Friedenspolitik" Lösungen an, die der "Menschheit einen dauerhaften Frieden" sichern (S. 20). Angesichts der Gefahr eines atomaren Krieges bezeichnet die DKP den 63
  • National-Freiheitliche Rechte" Der rechtsextremistische Münchener Publizist Dr. Gerhard Frey (46) konnte 1979 seinen Einfluß vergrößern. Dr. Frey ist seit
  • Anhängerkreis, der etwas über 6.000 Personen zählt, "National-Freiheitliche Rechte". " 1. "Deutsche National-Zeitung" (DNZ) Seit vielen Jahren verharmlost
Fundstellen: "Das schwarze Korps" 10/78, S. 6; "NS-Kampfruf" Jan./Febr. 79, S. 3 und 4; "Brief" 66/79, S. 2; "Europäische Freiheitsbewegung" 2/79, S. 2, 3/79, S. 2. 3.2 Diese Aufrufe zur Gewaltanwendung wurden regelmäßig begleitet von propagandistischen Parolen, die die Wiederherstellung eines nationalsozialistischen Reiches ankündigten. Eine schleswig-holsteinische NS-Gruppe schrieb Anfang des Jahres: "Die Parole für das Jahr 1979 heißt wieder: Kampf! Bis in den letzten Winkel unseres Vaterlandes muß der Ruf dringen: Deutschland erwache!" Die einzelnen NS-Gruppen wollten "'der großen Idee des Fuhrers Adolf Hitler dienen". Hitler wurde als "der größte und edelste Sohn des deutschen Volkes" verherrlicht, "der unser Volk aus der Gewalt einer zionistisch-demokratisch-kommunistischen Verbrecherbande befreite". Fundstellen: "Der Kämpfer" 13/79, S. 2; "Der Sturm" 12/78, S. 4 ff.; "Der Neonazi" 3/79, S. 3. 3.3 Die im Januar ausgestrahlte Fernseh-Serie "'Holocaust" führte zu einer Steigerung der neonazistischen Agitation, verbunden mit zahlreichen Ausschreitungen. Bei dem Film handele es sich um einen "Superschwindel", mit dem das deutsche Volk als "Verbrechervolk diffamiert" und "'psychologisch kastriert" werden solle. Die Behauptung der Judenvernichtungen, 'die größte Lüge der Weltgeschichte", müsse bloßgestellt werden. Die jungen Nationalsozialisten seien "durch Kriegsschuldlüge und Gaskammerschwindel nicht umerzogen worden". Soweit es Tote unter den Juden gegeben habe, seien diese entweder hingerichtet worden oder es habe sich um "unheilbar Kranke" gehandelt. Fundstellen: "Der Angriff" 2/79, S. 1; "Kommando" 1/79, S. 4; Flugblatt "Justizmorde" des Neonazis Geiss; "Die Bauernschaft" 1/79, S. 30; '"'Informationsbericht" Nr. 12 Polizei Hamburg, Grenzschutzabteilung vom 2. 2. 79, S. 1. V. "National-Freiheitliche Rechte" Der rechtsextremistische Münchener Publizist Dr. Gerhard Frey (46) konnte 1979 seinen Einfluß vergrößern. Dr. Frey ist seit 1960 alleiniger Verleger und Herausgeber der "Deutschen National-Zeitung" (DNZ), einer der auflagenstärksten Wochenzeitungen. Aus seinem Leserkreis hat er 1971 die "Deutsche Volksunion" (DVU) als Mitgliederorganisation (nicht als Partei) gegründet. Seit 1972 beeinflußt er mit dem Funktionärsgremium "Freiheitlicher Rat" die nachstehend unter V. 2 genannten Organisationen. Mit der 1979 gegründeten "Volksbewegung für Generalamnestie" (VOGA) hat er neuen Zulauf erhalten, den er auch für den Absatz seiner Blätter zu nutzen versucht. Er nennt seinen Anhängerkreis, der etwas über 6.000 Personen zählt, "National-Freiheitliche Rechte". " 1. "Deutsche National-Zeitung" (DNZ) Seit vielen Jahren verharmlost die DNZ die Hitler-Diktatur, stützt sie den Antisemitismus und diffamiert das parlamentarische System. Ein Wesensmerkmal ist die reißerische Aufmachung der Überschriften, die von den nachfolgenden Texten regelmäßig nicht gedeckt werden. Ideologisch-weltanschaulich liegt sie in etwa auf der Linie der NPD. Abgesehen von einem gescheiterten Annäherungsversuch im Jahre 1975, hat es --offenbar aus Konkurrenzgründen -- keine organisatorischen Gemeinsamkeiten 34
  • demokratischen Grundordnung im Sinne dieses Gesetzes zählen: 1. das Recht des Volkes, die Staatsgewalt in Wahlen und Abstimmungen und durch
  • besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung auszuüben
SS6 Begriffsbestimmungen (1) Im Sinne dieses Gesetzes sind 1. Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung solche politisch bestimmten, zielund zweckgerichteten Verhaltensweisen in einem oder für einen Personenzusammenschluss, die darauf gerichtet sind, einen der in Absatz 3 genannten Verfassungsgrundsätze zu beseitigen oder außer Geltung zu setzen, 2. Bestrebungen gegen den Bestand des Bundes oder eines Landes solche politisch bestimmten, zielund zweckgerichteten Verhaltensweisen in einem oder für einen Personenzusammenschluss, die darauf gerichtet sind, die Freiheit des Bundes oder eines Landes von fremder Herrschaft aufzuheben, ihre staatliche Einheit zu beseitigen oder ein zu ihnen gehörendes Gebiet abzutrennen, 3. Bestrebungen gegen die Sicherheit des Bundes oder eines Landes solche politisch bestimmten, zielund zweckgerichteten Verhaltensweisen in einem oder für einen Personenzusammenschluss, die darauf gerichtet sind, den Bund, die Länder oder deren Einrichtungen in ihrer Funktionsfähigkeit erheblich zu beeinträchtigen. (2) Eine Bestrebung im Sinne des Gesetzes ist insbesondere dann gegeben, wenn sie auf Gewaltanwendung gerichtet ist oder sonst ein kämpferisches und aggressives Verhalten gegenüber den in Absatz 3 genannten Grundsätzen erkennen lässt. (3) Zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung im Sinne dieses Gesetzes zählen: 1. das Recht des Volkes, die Staatsgewalt in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung auszuüben und 155
  • Öffentlichkeitsarbeit leisten. Den staatlichen Stellen soll ermöglicht werden, rechtzeitig die erforderlichen Maßnahmen zur Abwehr der Gefahren nach Satz
  • durch Unbefugte. (4) Die Verfassungsschutzbehörde ist an die allgemeinen Rechtsvorschriften gebunden (Ar tikel 20 des Grundgesetzes
handlungen auswärtige Belange der Bundesrepublik Deutschland gefährden, 4. Bestrebungen, die gegen den Gedanken der Völkerverständigung (Artikel 9 Abs. 2 des Grundgesetzes) oder gegen das friedliche Zusammenleben der Völker (Artikel 26 Abs. 1 des Grundgesetzes) gerichtet sind. (2) Die Verfassungsschutzbehörde informiert die zuständigen Stellen und die Öffentlichkeit über Gefahren für die freiheitliche demokratische Grundordnung, den Bestand und die Sicherheit des Bundes und der Länder. Sie kann dazu insbesondere Verfassungsschutzberichte veröffentlichen und Prävention im Rahmen von Öffentlichkeitsarbeit leisten. Den staatlichen Stellen soll ermöglicht werden, rechtzeitig die erforderlichen Maßnahmen zur Abwehr der Gefahren nach Satz 1 zu treffen. (3) Die Verfassungsschutzbehörde wirkt mit 1. bei der Sicherheitsüberprüfung von Personen nach Maßgabe des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes vom 22. Januar 1998 (GVOBl. M-V S. 114, 195), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 28. Januar 2009 (GVOBl. M-V S. 82), sowie bei Zuverlässigkeitsüberprüfungen in den übrigen gesetzlich bestimmten Fällen, 2. bei technischen Sicherheitsmaßnahmen zum Schutz von im öffentlichen Interesse geheimhaltungsbedürftigen Tatsachen, Gegenständen oder Erkenntnissen gegen die Kenntnisnahme durch Unbefugte. (4) Die Verfassungsschutzbehörde ist an die allgemeinen Rechtsvorschriften gebunden (Ar tikel 20 des Grundgesetzes). 154
  • Politisch motivierte Kriminalität (PMK) Jahresübersicht 2014/2015 Politisch motivierte Kriminalität - Rechts - 2014 2015 Straftaten Gesamt 689 1032 davon extremistisch
  • davon Gewaltdelikte 28 0 Politisch motivierte Kriminalität -Links2014 2015 Straftaten Gesamt 190 165 davon extremistisch 44 76 Propagandadelikte
Anlage 1 Politisch motivierte Kriminalität (PMK) Jahresübersicht 2014/2015 Politisch motivierte Kriminalität - Rechts - 2014 2015 Straftaten Gesamt 689 1032 davon extremistisch 642 952 Propagandadelikte 520 565 davon extremistisch 520 55 Gewaltdelikte 35 93 davon extremistisch 35 93 Fremdenfeindliche Straftaten 62 313 davon extremistisch 62 311 davon Gewaltdelikte 16 57 Antisemitische Straftaten 28 19 davon Gewaltdelikte 28 0 Politisch motivierte Kriminalität -Links2014 2015 Straftaten Gesamt 190 165 davon extremistisch 44 76 Propagandadelikte 3 2 davon extremistisch 3 2 Gewaltdelikte 34 63 davon extremistisch 34 63 Fremdenfeindliche Straftaten davon extremistisch 0 0 davon Gewaltdelikte Antisemitische Straftaten 0 0 148
  • sich selbst als Outlaws (Gesetzlose) sehen und das bestehende Rechtssystem ablehnen. Auch in Bayern begehen Mitglieder dieser OMCGs typische OKDelikte
Rockerähnliche Neben den OMCGs drängen bundesweit Gruppierungen wie die Gruppierungen United Tribuns, der Osmanen Germania BC und die Black Jackets in die Betätigungsfelder der etablierten Clubs. Sie ähneln den klassischen Rockergruppierungen in ihrem martialischen Auftreten, der strengen Hierarchie und dem abgeschotteten Gruppenverhalten. Motorräder spielen für rockerähnliche Gruppierungen zumeist keine oder nur eine untergeordnete Rolle. Wichtige "1-Prozenter" Szenebegriffe Die OMCGs bezeichnen sich selbst als "1-Prozenter". Darunter versteht man Biker (Motorradfahrer), die sich selbst als Outlaws (Gesetzlose) sehen und das bestehende Rechtssystem ablehnen. Auch in Bayern begehen Mitglieder dieser OMCGs typische OKDelikte wie Rauschgifthandel, Bedrohung oder Körperverletzung. "Colour" Unter dem "Colour" wird das von den jeweiligen Gruppierungen getragene Rückenabzeichen verstanden, das sich in drei Teile aufgliedert. Über dem Club-Logo, das mittig angebracht ist, befindet sich der "Top-Rocker", der Name der Gruppierung. Der "Bottom-Rocker", der Ort oder die Region, wo die Gruppierung zu finden ist, befindet sich am unteren Ende. "Chapter/Charter" Die jeweiligen Ortsgruppen werden von OMCGs und rockerähnlichen Gruppierungen in der Regel als "Chapter" bezeichnet, nur die Hells Angels sprechen von "Chartern". Personenpotenzial Das Personenpotenzial der bayerischen Rockerszene ist gegenüber 2015 (ca. 1.500 Personen) leicht angewachsen. Derzeit werden ca. 1.600 Personen den vom Bayerischen Landesamt für Verfassungsschutz beobachteten Rockerclubs und rockerähnlichen Gruppierungen zugerechnet. 276 Verfassungsschutzbericht Bayern 2016 Organisierte Kriminalität
  • Pflasterstrand", Nr. 113). -- Das "Sozialistische Büro" (SB) mit seiner Monatsschrift "links-Sozialistische Zeitung" -- wegen einer festeren bundesweiten Organisation in einer
  • Sonderstellung innerhalb der undogmatischen "Neuen Linken" - versteht sich als Teil der "sozialistischen revolutionären Bewegung"("Thesen" des SB, 10. Auflage, Oktober
  • Einbindung der Mitglieder kommt sie den "KGruppen" der "Neuen Linken" nahe. Die Zahl ihrer Mitglieder stieg auf etwa
  • Veranstaltungen anderer Organisationen. 4. Aktionsfelder Die Protestaktionen der "Neuen Linken" konzentrierten sich im Berichtsjahr auf den "Häuserkampf", den "Widerstand" gegen
diesen u. a. mangelnde Aktionsbereitschaft, Opportunismus und Abhängigkeit von den in den zurückliegenden Jahren aufgebauten Strukturen vor. Die so Angegriffenen reagierten mit Kritik an "blindem Aktionsmus" und "unreflektierter Militanz" der "'autonomen Bewegung'. Für diese werde, da ihr soziale Bezugsgruppen als Maßstab fehlten, "'häufigderKampfselbst(undnichtmehrdie jaBefreung)zumZieldesHandelns"(Pflasterstrand", Nr. 113). -- Das "Sozialistische Büro" (SB) mit seiner Monatsschrift "links-Sozialistische Zeitung" -- wegen einer festeren bundesweiten Organisation in einer Sonderstellung innerhalb der undogmatischen "Neuen Linken" - versteht sich als Teil der "sozialistischen revolutionären Bewegung"("Thesen" des SB, 10. Auflage, Oktober 1979, S. 9), als Forum der Diskussion und Entwicklung sozialrevolutionärer Theorien und Praktiken, mit deren Hilfe die "'bürgerlich-kapitalistische Gesellschaft' und deren Staat überwunden werden könnten (Ebenda, S. 14, 17, 22f.,37). Wichtige Ansätze hierfür sieht das SB in den "neuen sozialen Bewegungen". Es unterstützte deshalb im Berichtsjahr Aktionen von Hausbesetzern sowie Proteste gegen die "Startbahn West" und konzentrierte sich zunehmend auf die Mitarbeit in der "Friedensbewegung". Zur Friedenssicherung sei in den "kapitalistischen Metropolen" der Einsatz "revolutionärer Gewalt" -- unter bestimmten Bedingungen ein "legitimes Mittel der Sicherung des Überlebens und der Veränderung von Verhältnissen" -- allerdings unzweckmäßig und zum Aufbau einer breiten gesellschaftlichen Bewegung ungeeignet (Thesenpapier "'Kriegsgefahr und sozialistische Friedenspolitik" für eine offene Arbeitsgruppentagung im Januar 1982, S. 3, 20, 36). Noch etwa 1000 Mitglieder blieben im SB organisiert, von denen jedoch viele nicht mehr in den örtlichen Gruppen mitarbeiten. Führende Funktionäre beklagten den Zusammenbruch der meisten "Arbeitsfelder", sahen.aber zum Jahresende wieder Anzeichen für eine Konsolidierung. -- Die "Marxistische Gruppe" (MG) bekannte sich als "kommunistische Organisation" zur "Revolution", für die sie vor allem in Betrieben und an Hochschulen agitiere ('der Ketzer" vom Mai 1981). Hinsichtlich der Abschirmung ihres Verbandslebens, der straffen Organisation und der Einbindung der Mitglieder kommt sie den "KGruppen" der "Neuen Linken" nahe. Die Zahl ihrer Mitglieder stieg auf etwa 700 (1980: 500) bei einer erheblich größeren Zahl von Kandidaten und "Sympathisanten". Die MG war in mindestens 36 Hochschulorten tätig; den Schwerpunkt bildete Bayern. Auf Bundesebene gab sie die Schriftenreihe "Resultate", die "'Marxistische Studentenzeitung" und die "Marxistische Arbeiterzeitung" heraus; daneben erschienen örtliche "Hochschulzeitungen" mit Einzelauflagen bis zu 14000 Exemplaren sowie zahlreiche Flugschriften. Die MG führte mehr als 200 Diskussionsforen durch, an denen bis zu 1600 Personen teilnahmen. Am 22. November führte die MG "anläßlich des Breshnew-Besuches in der BRD" in Bonn eine "betont einseitige" Demonstration "Gegen BRD-Imperialismus und NATO-Weltherrschaft" mit etwa 6500 Teilnehmern durch. MG-Anhänger störten zunehmend Veranstaltungen anderer Organisationen. 4. Aktionsfelder Die Protestaktionen der "Neuen Linken" konzentrierten sich im Berichtsjahr auf den "Häuserkampf", den "Widerstand" gegen technische Großobjekte und den Kampf ! 113
  • Grote Extremisten müssen daher klare Grenzen aufgezeigt werden. Im rechtsextremistischen Spektrum ist dies beispielsweise mit dem Parteiverbotsverfahren gegen die Nationaldemokratische
Vorwort Vo r w o r t Innensenator Andy Grote zum aktuellen Verfassungsschutzbericht 2017 Liebe Leserinnen, liebe Leser, der französische Schriftsteller und Philosoph Albert Camus hat gesagt: "Die Freiheit besteht in erster Linie nicht aus Privilegien, sondern aus Pflichten". Diese Aussage gilt für uns alle und insbesondere für die Vertreter der Sicherheitsbehörden. Bina Engel Es ist die Pflicht unseres Verfassungsschutzes, die Werte unserer Verfassung zu schützen und unsere Freiheit in einem demokratischen Gemeinwesen zu bewahren. Senator Andy Grote Extremisten müssen daher klare Grenzen aufgezeigt werden. Im rechtsextremistischen Spektrum ist dies beispielsweise mit dem Parteiverbotsverfahren gegen die Nationaldemokratische Partei Deutschlands erfolgt. So leitete das Bundesverfassungsgericht seine Entscheidung vom 17. Januar 2017 mit den Worten ein: "Die Nationaldemokratische Partei Deutschlands (NPD) vertritt ein auf die Beseitigung der bestehenden freiheitlichen demokratischen Grundordnung gerichtetes politisches Konzept. Sie will die bestehende Verfassungsordnung durch einen an der ethnisch definierten Volksgemeinschaft ausgerichteten autoritären Nationalstaat ersetzen. Ihr politisches Konzept missachtet die Menschenwürde und ist mit dem Demokratieprinzip unvereinbar. Die NPD arbeitet auch planvoll und mit hinreichender Intensität auf die Erreichung ihrer gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gerichteten Ziele hin." Somit bestätigte das Bundesverfassungsgericht maßgeblich auf Basis der Erkenntnisse des Verfassungsschutzes in Bund und Ländern die Verfassungsfeindlichkeit und Nähe der Partei zum Nationalsozialismus der Partei. Verboten wurde sie lediglich aufgrund ihrer zu geringen Bedeutung nicht. 3
  • mehreren Entscheidungen bestätigt. Nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichts3 beruhen die rechtlichen Wertungen des Bundesministers des Innern 4 und des Bundesverwaltungsgerichts
  • Beantwortung der Kleinen Anfrage der Bundestagsfraktion der CDU/CSU zum Rechtsextremismus vom 9. November 1978 (BT-Drucksache 8/2268) durch den Bundesminister
und dem Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes 1 . Das Bundesverwaltungsgericht2 hat die verfassungsfeindliche Zielsetzung der N P D in mehreren Entscheidungen bestätigt. Nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichts3 beruhen die rechtlichen Wertungen des Bundesministers des Innern 4 und des Bundesverwaltungsgerichts 5 , die N P D verfolge Ziele, die mit der freiheitlichen demokratischen Grundordnung nicht vereinbar seien, nicht auf willkürlichen, sachfremden Erwägungen, sondern sind nachvollziehbar. Nicht zuletzt im Hinblick auf die Bundestagswahl 1987 diskutiert die N P D zur Zeit ein neues Parteiprogramm 6 , das der veränderten außen-, verteidigungsund deutschlandpolitischen Zielsetzung der Partei, der Wende vom Antibolschewismus zum Nationalneutralismus, Rechnung tragen soll. Es soll ferner dazu dienen, den Vorwurf der Verfassungsfeindlichkeit, insbesondere der völkisch-kollektivistischen und rassistischen Einstellung, zu widerlegen und ihr Bekenntnis zum Grundgesetz deutlicher zu betonen. Mit der Verabschiedung dieses Parteiprogrammes, das zumindest optisch eine gewisse Liberalisierung erkennen läßt, ist voraussichtlich zum Bundesparteitag 1986 zu rechnen. 1.1.2 Organisatorischer Aufbau und Aktivitäten Bei der N P D ist im gesamten Bundesgebiet eine gewisse Stagnation zu beobachten. Die Partei konnte ihre Mitgliederzahl von insgesamt etwa 6.100 zahlenmäßig im Berichtsjahr nicht steigern. Die euphorische Stimmung nach dem relativen Wahlerfolg bei der Wahl zum Europäischen Parlament im Jahre 1984 ist trotz anderslautender Äußerungen merklich zurückgegangen. Die N P D hat ein eigenes Bildungszentrum eingerichtet. Durch eine großzü- 1 Vgl. zu dem von der NPD vertretenen Prinzips der Ungleichheit aller Menschen Abschnitt B 5 des "Düsseldorfer Programms". 2 BVerwG, NJW 1981, 1390 (1391); BVerwG, NJW 1981, 1392 (1393); BVerwG, NJW 1984, 813 f. 3 BVerfG (die Wertungen des Bundesministers des Innern betreffend), NJW 1981, 1359 (1360) und BVerfG (die Wertungen des Bundesverwaltungsgerichts betreffend), NJW 1981,2683. 4 Beantwortung der Kleinen Anfrage der Bundestagsfraktion der CDU/CSU zum Rechtsextremismus vom 9. November 1978 (BT-Drucksache 8/2268) durch den Bundesminister des Innern am 11. Januar 1979 (BT-Drucksache 8/2463). 5 BVerwG, NJW 1981,1390 (1391). 6 Eingebracht auf dem 19. Bundesparteitag am 14./15. September 1985 in Neustadt an der Weinstraße. 73
  • Scientology-Organisation f will ein scientologisches Rechtssystem etablieren, in dem es keine Menschenund Grundrechte gibt, f missachtet die Menschenwürde
  • Gleichheitsgrundsatz (Art. 3 GG), da sie nur Scientologen Rechte zugesteht, f missachtet das Grundrecht der freien Meinungsäußerung
Die Scientology-Organisation f will ein scientologisches Rechtssystem etablieren, in dem es keine Menschenund Grundrechte gibt, f missachtet die Menschenwürde (Art. 1 GG) und den Gleichheitsgrundsatz (Art. 3 GG), da sie nur Scientologen Rechte zugesteht, f missachtet das Grundrecht der freien Meinungsäußerung (Art. 5 GG), da sie Kritik mit allen - auch illegalen - Mitteln unterdrücken will, f baut auf ein totalitäres Herrschaftssystem, das Gewalt und Willkürherrschaft einschließt. Das Oberverwaltungsgericht Münster hat mit Urteil vom 12. Februar 2008 festgestellt, dass f tatsächliche Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die SO Bestrebungen verfolgt, die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gerichtet sind, f zahlreiche Hinweise ergeben, dass die SO eine Gesellschaftsordnung anstrebt, in der zentrale Verfassungswerte außer Kraft gesetzt oder eingeschränkt werden, f der Verfassungsschutz die Organisation daher - auch mit nachrichtendienstlichen Mitteln - beobachten darf. 244 Verfassungsschutzbericht Bayern 2016 Scientology-Organisation
  • Generalamnestie" (VOGA) handelt es sich um die zahlenmäßig stärkste rechtsextremistische Organisation mit über 12 000 Mitgliedern1. Allerdings führt auch jeder
2.2 Organisatorischer Aufbau und Aktivitäten Bei der im Jahre 1971 von Dr. FREY gegründeten "Deutschen Volksunion" mit ihren sechs Aktionsgemeinschaften - "Aktion deutsche Einheit e.V." (AKON), - "Aktion deutsches Radio und Fernsehen" (ARF), - "Ehrenbund RUDEL - Gemeinschaft zum Schutz der Frontsoldaten" (ER), - "Initiative für Ausländerbegrenzung" (I.f.A.), - "Schutzbund für Leben und Umwelt" (SLU) und - "Volksbewegung für Generalamnestie" (VOGA) handelt es sich um die zahlenmäßig stärkste rechtsextremistische Organisation mit über 12 000 Mitgliedern1. Allerdings führt auch jeder Beitritt zu einer Aktionsgemeinschaft kraft Satzung gleichzeitig zur Mitgliedschaft in der DVU. Gegenüber den Vorjahren hat sich der Mitgliederzuwachs der DVU verlangsamt. Sie trat im Jahre 1985 mit Vortragsreihen mit dem britischen Schriftsteller und Historiker David Irving u.a. über die Kriegsschuldfrage, Rudolf Heß und den Nürnberger Kriegsverbrecherprozeß publikumswirksam in die Öffentlichkeit. Diese Vortragsreihen sind auch Teil der vielfältigen Bemühungen von Dr. FREY, für seine Verlagserzeugnisse und Organisationen zu werben. In Rheinland-Pfalz, wo die DVU über eine beachtliche Mitgliederzahl verfügt, fanden am 6. März 1985 und am 14. Mai 1985 in Koblenz Veranstaltungen mit David Irving statt, die ohne besondere Vorkommnisse verliefen. Eine geplante Versammlung am 13. Mai 1985 in Worms zu dem Thema "8. Mai - müssen die Deutschen ewig büßen?" wurde seitens des Veranstalters wegen zu erwartender Auseinandersetzungen mit Gegendemonstranten abgesagt. 3. Neonazistische Organisationen Die neonazistischen Organisationen streben die Errichtung eines dem nationalsozialistischen Staat vergleichbaren oder zumindest ähnlichen Systems an und bekennen sich offen zur Ideologie des Nationalsozialismus einschließlich des Antisemitismus. Als Hauptfeinde betrachten sie die Juden, die in der Bundesrepublik Deutschland lebenden Ausländergruppen und die Alliierten, in denen sie nach wie vor Besatzungsmächte sehen. Die Institutionen sowie die Repräsentanten des NS-Regimes werden verherrlicht und die NSVerbrechen verharmlost und sogar geleugnet. 1 Dr. FREY spricht von mehr als 14 000 Mitgliedern. 84
  • Partei verbindlich ist, enthält bei einer Gesamtbeurteilung keine eindeutig rechtsextremistischen Tendenzen. Seit dem Verbot der "Aktionsfront Nationaler Sozialisten/Nationale Aktivisten" (ANS/NA
3.1 "Freiheitliche Deutsche Arbeiterpartei" (FAP) Die FAP ist seit ihrer Gründung im Jahre 1979 bis Ende 1983 bundesweit ohne wesentliche politische Bedeutung geblieben. Das "Aktionsprogramm" der FAP, das bisher unverändert blieb und offiziell für alle Untergliederungen der Partei verbindlich ist, enthält bei einer Gesamtbeurteilung keine eindeutig rechtsextremistischen Tendenzen. Seit dem Verbot der "Aktionsfront Nationaler Sozialisten/Nationale Aktivisten" (ANS/NA) am 7. Dezember 1983 versuchen jedoch ehemalige Angehörige dieser Organisation, die FAP zu unterwandern und in Übereinstimmung mit ihren Anschauungen für ihre neonazistischen Zwecke umzufunktionieren. Die FAP, die in Baden-Württemberg, Bayern, Bremen, Hamburg, Hessen, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen Landesund Kreisverbände gründete, beteiligte sich im Jahre 1985 erfolglos an Landtagsund Kommunalwahlen in Baden-Württemberg, Hessen und Nordrhein-Westfalen. Im Oktober 1985 wurde die erste Ausgabe einer FAP-Publikation mit der Bezeichnung "FAP-Nachrichten - Kampfblatt der Freiheitlichen Deutschen Arbeiterpartei" bekannt 1 . Diese Ausgabe ist mit der Überschrift "Wir geben Deutschland nicht kostenlos her!" versehen. Weiterhin wurden in dieser Publikation zehn Forderungen der FAP veröffentlicht, wie etwa Austritt der Bundesrepublik Deutschland aus der N A T O , Rückgabe besetzter deutscher Gebiete in den Grenzen vom 1. September 1939 und Ausländerrückführung. In Rheinland-Pfalz hat die FAP bisher keine Aktivitäten entwickelt; Parteiorganisationen wurden nicht bekannt. 3.2 "Hilfsorganisation für nationale politische Gefangene und deren Angehörige e.V." (HNG) Die im Jahre 1979 gegründete H N G hat sich gemäß ihrer Satzung die moralische und finanzielle Unterstützung inhaftierter Neonazis zum Ziel gesetzt. Mit über 200 Mitgliedern zählt sie nach wie vor zu den zahlenmäßig stärksten neonazistischen Organisationen. Seit Februar 1984 wird sie von der Bielefelder NS-Aktivistin Christa G Ö R T H geleitet. Die bekannten Mainzer Neonazis Curt und Ursula MÜLLER üben innerhalb der H N G , der führende Neonazis aus dem gesamten Bundesgebiet angehören, großen Einfluß aus. Der ehemalige Funktionär der im Jahre 1982 verbotenen "Volkssozialistischen Bewegung Deutschlands/Partei der Arbeit" (VSBD/PdA) und führende Aktivist der FAP in Niedersachsen, Volker HEIDEL aus Hannover, trat im März 1985 die Nachfolge des bisherigen Schriftleiters der H N G - P u - blikation "Nachrichten der HNG", Christian W O R C H , an. Die H N G - 1 Der Vorsitzende der FAP, Martin PAPE aus Stuttgart, ist Herausgeber der Monatszeitung "Deutscher Standpunkt" (DS) 88
  • März 1985 in Malsfeld (Hessen) durch. Ein Rechtsanwalt referierte u.a. über das Verhalten gegenüber Sicherheitsbehörden. Am 16. November 1986 fand
Vorsitzende G Ö R T H ist bestrebt, die H N G aus öffentlichen politischen Veranstaltungen neonazistischer Organisationen herauszuhalten, um nicht den Eindruck zu erwecken, die H N G sei Nachfolgeorganisation der verbotenen ANS/NA. Auf diese Weise soll einem möglichen Verbot begegnet werden. Die H N G beteiligte sich an einer Propagandakampagne zur Unterstützung des inhaftierten K Ü H N E N . Hierbei verteilte sie Flugblätter und Aufkleber, mit denen u.a. "Freiheit für alle NS-Kämpfer! Hände weg von Michael K Ü H N E N ! " gefordert wurde. Ihre Jahreshauptversammlung führte sie am 16. März 1985 in Malsfeld (Hessen) durch. Ein Rechtsanwalt referierte u.a. über das Verhalten gegenüber Sicherheitsbehörden. Am 16. November 1986 fand eine Mitgliederversammlung der H N G in Steinau bei Fulda statt, an der ca. 60 Personen teilnahmen. Auf dieser Versammlung wurde eine Änderung der Satzung beschlossen. 3.3 Neonazikreis um Curt MÜLLER Dem Neonazikreis um Curt MÜLLER kam auch im Jahr 1985 erhebliche Bedeutung zu. Im Anwesen der Eheleute Curt und Ursula MÜLLER in Mainz-Gonsenheim trafen sich wiederum Neonazis aus dem gesamten Bundesgebiet. Der persönliche Einfluß der Eheleute MÜLLER in der neonazistischen Szene der Bundesrepublik Deutschland ist nach wie vor groß. Am 20. April 1985 fanden sich zur "Hitler-Geburtstagsfeier" über 100 Personen im Anwesen des Ehepaares MÜLLER in Mainz ein. Anläßlich dieses Treffens kam es zu einer Gegendemonstration. Zu den "Sonnwendfeiern" im Juni und Dezember 1985 versammelten sich wie in den vergangenen Jahren ebenfalls jeweils über 100 Neonazis aus dem gesamten Bundesgebiet. Auf Grund einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz 1 waren bei der Sommersonnwendfeier, die als private Hochzeitsfeier der bekannten Neonazis Christian und Ursula W O R C H aus Hamburg bezeichnet worden war, polizeiliche Maßnahmen auf die Einrichtung von Kontrollstellen zur Personenfeststellung beschränkt. Zurückweisungen von Teilnehmern allein wegen ihrer Zugehörigkeit zur verbotenen ANS/NA waren nicht möglich. Im Februar 1985 hatte Ursula MÜLLER den Vorsitz der im Januar 1984 gegründeten "Deutschen Frauenfront" (DFF) übernommen. In dieser neonazistischen Gruppierung, der bundesweit nur wenige Personen angehören, sind nach Angaben von Ursula MÜLLER "die Frauen und Mädchen angetreten, um den politischen Kampf mitzutragen, zum Teil mit eigenen und 1 Beschluß des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz vom 20. Juni 1985 (Az.: 11 B 137/85). 93
  • Rhein unterhält TAG einen Schaukasten, in dem er seine rechtsextremistischen Druckwerke zur Schau stellt. Bis Ende März 1985 betrieb
3.5 Ernst TAG Dem in Ludwigshafen am Rhein wohnhaften Ernst TAG kommt eine über seinen Wohnort hinausgehende Bedeutung zu, die sich im wesentlichen auf den süddeutschen Raum beschränkt. TAG bezeichnet sich selbst als "Nationaler Sozialist" und ist auch dem Neonazikreis um Curt MÜLLER zuzurechnen; er galt ferner als Sympathisant der verbotenen ANS/NA. In den vergangenen Jahren trat TAG mehrfach mit den politischen Organisationen 1 GAD = "Grüne Aktion Deutschland - Landesverband Rheinland-Pfalz" und "Volksbegehren/Bürgerinitiative gegen Pornographie und Sittenverfall", VDR 2 = "Verein zur Förderung und Wiederherstellung der Einheit Deutschlands und des Deutschen Volkes in Frieden und Gleichheit vor allen Völkern e.V." und WC = "Bundesrepublikanisch-jüdischer Wiedergutmachungs-Club" in Erscheinung. Darüber hinaus warb er mit Flugblättern, für die er verantwortlich zeichnete, für eine "Nationale Sozialistische Jugend" und eine "Nationale Sozialistische Ortsgruppe Ludwigshafen". Im Jahre 1985 verbreitete TAG überwiegend Flugblätter und Schriften der GAD im Bereich Ludwigshafen. "Der Schulungsbrief - Das zentrale Schulungsblatt der GAD" ist das wichtigste Publikationsorgan des TAG. An seinem Anwesen in Ludwigshafen am Rhein unterhält TAG einen Schaukasten, in dem er seine rechtsextremistischen Druckwerke zur Schau stellt. Bis Ende März 1985 betrieb er außerdem einen telefonischen Anrufbeantworter für "politische" Propaganda. Seit Mitte 1985 versucht TAG verstärkt, größeren Einfluß in der überregionalen neonazistischen Szene der Bundesrepublik Deutschland zu erlangen. Im Juni 1985 erwarb er in Weidenthal (Pfalz), Hirschgasse 12 ein altes Wohnhaus mit Scheune, um Gesinnungsgenossen eine geeignete "Anlaufstelle" zu bieten 3 . 1 Im Frühjahr 1986 gründete TAG die "Aktion Sauberes Deutschland" (ASD). 2 Auch als "Deutsches Vereinigtes Reich e.V." (DVR) bekannt; allerdings nicht im Vereinsregister eingetragen. 3 Das Anwesen wird von Tag mit Gesinnungsgenossen in Eigenarbeit ausgebaut. 99
  • Abschaffung der politischen Herrschaft an." 240 Verfassungsschutzbericht Bayern 2016 Linksextremismus
Dezember erschienenen Ausgabe 23 wurde unter anderem über folgende Straftaten berichtet: Brandstiftung an einem Dienst-Kfz einer Sicherheitsfirma, Brandstiftung am Geräteschuppen einer Schule in München-Trudering und Anschläge der PKK-nahen kurdischen "apoistischen Jugendinitivative" auf Pkws in Köln, Kassel und München. Die Zeitschrift propagierte in der Vergangenheit auch Aktionen gegen das geplante neue Strafjustizzentrum in München. Bei Sachbeschädigungen an der Baustelle, an Fahrzeugen beteiligter Firmen sowie durch Schmierereien entstand bislang ein Sachschaden von mehr als 350.000 Euro. Auf der Suche (ADS) Bayern Gründung 2014 Sitz Nürnberg Die Gruppe ADS versteht sich als eine anarchistische Gruppierung. Sie ist Mitglied der Föderation deutschsprachiger Anarchist_innen. Das Feindbild aller, im Detail unterschiedlich ausgerichteter, anarchistischer Strömungen ist der Staat. Er gilt im anarchistischen Denken als repressive Zwangsinstanz, die zugunsten einer herrschaftsfreien Gesellschaft aufgelöst und zerschlagen werden müsse. ADS lehnt aus dieser Ideologie heraus fundamentale Prinzipien der freiheitlichen demokratischen Grundordnung wie insbesondere Parlamentarismus und Volkssouveränität sowie das Mehrparteienprinzip ab: "Stellvertreter*innenmodelle und die Bildung von Parteien - wie in ausbeuterischen Wirtschaftssystemen und im Parlamentarismus üblich - lehnen wir ab, da diese im Widerspruch zu unseren Vorstellungen einer herrschaftsfreien Gesellschaft stehen. (...) Wir streben keine Übernahme, sondern die Abschaffung der politischen Herrschaft an." 240 Verfassungsschutzbericht Bayern 2016 Linksextremismus
  • Beamten auf Probe und bei Beamten auf Widerruf rechtfertigt die Verletzung der Treuepflicht regelmäßig die Entlassung
  • geforderte und durch das einfache Gesetz konkretisierte rechtliche Voraussetzung für den Eintritt in das Beamtenverhältnis, daß der Bewerber die Gewähr
  • sich aus Art. 33 Abs. 5 GG ergebende Rechtslage gilt für jedes Beamtenverhältnis, für das Beamtenverhältnis auf Zeit, für
sungsmäßigen Organe und die geltende Verfassungsordnung angreifen, bekämpfen und diffamieren. Vom Beamten wird erwartet, daß er diesen Staat und seine Verfassung als einen hohen positiven Wert erkennt und anerkennt, für den einzutreten sich lohnt. Politische Treuepflicht bewährt sich in Krisenzeiten und in ernsthaften Konfliktsituationen, in denen der Staat darauf angewiesen ist, daß der Beamte Partei für ihn ergreift. 3. Bei Beamten auf Probe und bei Beamten auf Widerruf rechtfertigt die Verletzung der Treuepflicht regelmäßig die Entlassung aus dem Amt. Bei Beamten auf Lebenszeit kann wegen dieser Dienstpflichtverletzung im förmlichen Disziplinarverfahren auf Entfernung aus dem Dienst erkannt werden. 4. Es ist eine von der Verfassung (Art. 33 Abs. 5 GG) geforderte und durch das einfache Gesetz konkretisierte rechtliche Voraussetzung für den Eintritt in das Beamtenverhältnis, daß der Bewerber die Gewähr bietet, jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung einzutreten. 5. Der Überzeugung, daß der Bewerber die geforderte Gewähr nicht bietet, liegt ein Urteil über die Persönlichkeit des Bewerbers zugrunde, das zugleich eine Prognose enthält und sich jeweils auf eine von Fall zu Fall wechselnde Vielzahl von Elementen und deren Bewertung gründet. 6. Die sich aus Art. 33 Abs. 5 GG ergebende Rechtslage gilt für jedes Beamtenverhältnis, für das Beamtenverhältnis auf Zeit, für das Beamtenverhältnis auf Probe und für das Beamtenverhältnis auf Widerruf ebenso wie für das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit. 7. Wenn auch an die Angestellten im öffentlichen Dienst weniger hohe Anforderungen als an die Beamten zu stellen sind, schulden sie gleichwohl dem Dienstherrn Loyalität und die gewissenhafte Erfüllung ihrer dienstlichen Obliegenheiten; auch sie dürfen nicht den Staat, in dessen Dienst sie stehen, und seine Verfassungsordnung angreifen; auch sie können wegen grober Verletzung dieser Dienstpflichten fristlos entlassen werden; und auch ihre Einstellung kann abgelehnt werden, wenn damit zu rechnen ist, daß sie ihre mit der Einstellung verbundenen Pflichten nicht werden erfüllen können oder wollen. 8. Ein Teil des Verhaltens, das für die Beurteilung der Persönlichkeit eines Beamtenanwärters erheblich sein kann, kann auch der Beitritt oder die Zugehörigkeit zu einer politischen Partei sein, die verfassungsfeindliche Ziele verfolgt - unabhängig davon, ob ihre Verfassungswidrigkeit durch Urteil des Bundesverfassungsgerichts festgestellt ist oder nicht. 9. Die durch Art. 33 Abs. 5 GG gedeckten Regelungen des Beamtenund Disziplinarrechts sind allgemeine Gesetze im Sinne von Art. 5 Abs. 2 G G . 10. Es steht nicht im Widerspruch zu Art. 12 G G , wenn der hergebrachte Grundsatz des Berufsbeamtentums im Beamtenrecht verwirklicht wird, vom Bewerber für ein Amt zu verlangen, daß er die Gewähr bietet, jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung einzutreten." 2 Im Einvernehmen mit der Staatskanzlei und den übrigen Ministerien wird zur Einstellung von Bewerbern in den öffentlichen Dienst und bezüglich der Pflicht zur Verfassungstreue von Angehörigen des öffentlichen Dienstes folgendes bestimmt: 2.1 Vor der Einstellung eines Bewerbers in den öffentlichen Dienst haben die Einstellungsbehörden zunächst beim Ministerium des Innern und für Sport unter Angabe der Wohnanschriften des Bewerbers mindestens aus den letzten fünf Jahren anzufragen, ob Tatsachen bekannt sind, die Bedenken gegen die Einstellung begründen (Anlagen 1 und 2). Es ist erst dann anzufragen, wenn der Bewerber für die Einstellung in die engere Wahl kommt. Bei Bewerbern, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, wird von einer Anfrage abgese142

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