Verfassungs­schutz Suche

Alle Berichte sind durchsuchbar. Mehr über die Suche erfahren.

Treffer auf 78596 Seiten
"links or rechts" in den Verfassungsschutz Trends
  • gegründet. Schwerpunkt der dortigen Zusammenarbeit ist die Bekämpfung des Rechtsextremismus. 5. Informationsverarbeitung Die Verfassungsschutzbehörden sammeln und speichern sachund personenbezogene Daten
Verfassungsschutz in Hamburg offenen Informationsgewinnung darf das LfV auch Informationen mit nachrichtendienstlichen Mitteln verdeckt erheben. Zu diesen Mitteln, die in SS 8 Abs. 2 HmbVerfSchG ( X.) aufgezählt sind, gehören beispielsweise die Führung von Vertrauenspersonen (Quellen), die planmäßige Observation, Bildund Tonaufzeichnungen und - nach Maßgabe des Artikel 10-Gesetzes - die Überwachung des Brief-, Postund Fernmeldeverkehrs. Im Jahr 2002 wurden im Rahmen der Umsetzung des Terrorismusbekämpfungsgesetzes die Befugnisse des Landesamtes in wichtigen Punkten erweitert. Hierzu zählt unter anderem das Mittel der Finanzermittlung, um zum Beispiel Geldtransfers im Zusammenhang mit der Finanzierung des islamistischen Terrorismus aufdecken zu können. Dem LfV stehen weder polizeiliche Befugnisse noch Weisungsbefugnisse gegenüber polizeilichen Dienststellen zu, noch darf es die Polizei im Amtshilfeweg veranlassen, Maßnahmen zu ergreifen, zu denen es selbst nicht befugt ist. Das LfV darf nicht an eine polizeiliche Dienststelle angegliedert werden. Das schließt einen Informationsaustausch zwischen Polizei und Verfassungsschutz nicht aus, im HmbVerfSchG ist dies im Detail geregelt. In den letzten Jahren sind besondere Einrichtungen zum kontinuierlichen Informationsaustausch zwischen Polizei und Verfassungsschutzbehörden geschaffen worden. Dazu zählt insbesondere das "Gemeinsame Terrorismusabwehrzentrum" (GTAZ) in Berlin. Das GTAZ hat maßgeblich zu einem verbesserten Informationsfluss zwischen den beteiligten Behörden beigetragen. Um dies auch auf andere Phänomenbereiche zu übertragen, wurde das "Gemeinsame Extremismusund Terrorismusabwehrzentrum" (GETZ) mit Sitz in Köln gegründet. Schwerpunkt der dortigen Zusammenarbeit ist die Bekämpfung des Rechtsextremismus. 5. Informationsverarbeitung Die Verfassungsschutzbehörden sammeln und speichern sachund personenbezogene Daten über extremistische Bestrebungen sowie sicherheitsgefährdende und geheimdienstliche Tätigkeiten. Zu den Instrumenten der gegenseitigen Unterrichtung der Verfassungsschutzbehörden zählen unter anderem gemeinsame Dateien. 21
  • Betroffene auf 1. eine Gefährdung der Aufgadie Rechtsgrundlage für das benerfüllung durch die AusFehlen der Begründung und darkunftserteilung zu besorgen
248 Gesetzestexte Zugriffsberechtigung auf PersoRechtsvorschrift oder ihrem nen zu beschränken, die unmitWesen nach, insbesondere telbar mit Arbeiten in dem Gebiet wegen der überwiegenden bebetraut sind, dem die Textrechtigten Interessen eines dateien zugeordnet sind; AusDritten, geheimgehalten werzüge aus Textdateien dürfen den müssen. nicht ohne die dazugehörenden erläuternden Unterlagen überDie Entscheidung trifft der mittelt werden. Behördenleiter oder ein von ihm besonders beauftragter Mitarbeiter. SS15 (3) Die Auskunftsverpflichtung Auskunft an den Betroffenen erstreckt sich nicht auf die (1) Das Bundesamt für VerHerkunft der Daten und die fassungsschutz erteilt dem BeEmpfänger von Übermittlungen. troffenen über zu seiner Person gespeicherte Daten auf Antrag (4) Die Ablehnung der unentgeltlich Auskunft, soweit er Auskunftserteilung bedarf keiner hierzu auf einen konkreten Begründung, soweit dadurch der Sachverhalt hinweist und ein beZweck der Auskunftsverweigesonderes Interesse an einer rung gefährdet würde. Die Auskunft darlegt. Gründe der Auskunftsverweigerung sind aktenkundig zu ma(2) Die Auskunftserteilung unchen. Wird die Auskunftserteilung terbleibt, soweit abgelehnt, ist der Betroffene auf 1. eine Gefährdung der Aufgadie Rechtsgrundlage für das benerfüllung durch die AusFehlen der Begründung und darkunftserteilung zu besorgen auf hinzuweisen, daß er sich an ist, den Bundesbeauftragten für den Datenschutz wenden kann. Dem 2. durch die Auskunftserteilung Bundesbeauftragten für den Quellen gefährdet sein können Datenschutz ist auf sein Verlanoder die Ausforschung des gen Auskunft zu erteilen, soweit Erkenntnisstandes oder der nicht der Bundesminister des Arbeitsweise des BundesInnern im Einzelfall feststellt, daß amtes für Verfassungsschutz dadurch die Sicherheit des zu befürchten ist, Bundes oder eines Landes gefährdet würde. Mitteilungen des 3. die Auskunft die öffentliche Bundesbeauftragten an den Sicherheit gefährden oder Betroffenen dürfen keine Rücksonst dem Wohl des Bundes schlüsseauf den Erkenntnisstand oder eines Landes Nachteile des Bundesamtes für Verfasbereiten würde oder sungsschutz zulassen, sofern es 4. die Daten oder die Tatsache nicht einer weitergehenden Ausder Speicherung nach einer kunft zustimmt.
  • nutzen, wenn geeignete polizeiliche Hilfe für das bedrohte Rechtsgut nicht recht1. tatsächliche Anhaltspunkte für zeitig erlangt werden kann. Satz
Gesetzestexte 245 Quellen gewonnen werden deckten Einsatz technischer Mittel können oder zur Anfertigung von Bildaufnahmen und Bildaufzeichnungen. 2. dies zum Schutz der Mitarbeiter, Einrichtungen, Gegen(3) Bei Erhebung nach Absatz stände und Quellen des 2 und solchen nach Absatz 1, die Bundesamtes für Verfasin ihrer Art und Schwere einer sungsschutz gegen sicherBeschränkung des Brief-, Postheitsgefährdende oder geund Fernmeldegeheimnisses heimdienstliche Tätigkeiten ergleichkommen, wozu insbesonforderlich ist. dere das Abhören und Aufzeichnen des nicht öffentlich geDie Erhebung nach Satz 1 ist unsprochenen Wortes mit dem verzulässig, wenn die Erforschung deckten Einsatz technischer des Sachverhaltes auf andere, Mittel gehören, ist den Betroffenen weniger beeinträchtigende Weise möglich ist; ei1. der Eingriff nach seiner ne geringere Beeinträchtigung ist Beendigung dem Betroffenen in der Regel anzunehmen, wenn mitzuteilen, sobald eine Gedie Information aus allgemein zufährdung des Zweckes des gänglichen Quellen oder durch eiEingriffs ausgeschlossen werne Auskunft nach SS18 Abs. 3 geden kann, und wonnen werden kann. Die Anwendung eines Mittels gemäß 2. die Parlamentarische KontrollSS 8 Abs. 2 darf nicht erkennbar kommission zu unterrichten. außer Verhältnis zur Bedeutung Die durch solche Maßnahmen erdes aufzuklärenden Sachverhobenen Informationen dürfen haltes stehen. Die Maßnahme ist nur nach Maßgabe des SS 7 unverzüglich zu beenden, wenn Abs. 3 des Gesetzes zu Artikel 10 ihr Zweck erreicht ist oder sich Grundgesetz verwendet werden. Anhaltspunkte dafür ergeben, daß er nicht oder nicht auf diese Weise erreicht werden kann. SS10 (2) Das in einer Wohnung nicht öffentlich gesprochene Wort darf Speicherung, Veränderung mit technischen Mitteln nur heimund Nutzung lich mitgehört oder aufgezeichnet personenbezogener Daten werden, wenn es im Einzelfall zur (1) Das Bundesamt für VerAbwehr einer gegenwärtigen gefassungsschutz darf zur Erfüllung meinen Gefahr oder einer gegenseiner Aufgaben personenbezowärtigen Lebensgefahr für einzelgene Daten in Dateien speichern, ne Personen unerläßlich ist und verändern und nutzen, wenn geeignete polizeiliche Hilfe für das bedrohte Rechtsgut nicht recht1. tatsächliche Anhaltspunkte für zeitig erlangt werden kann. Satz 1 Bestrebungen oder Tätigkeigilt entsprechend für einen verten nach SS 3 Abs. 1 vorliegen
  • daß jemand eine der in SS 2 des die Rechtsstellung ihrer Truppen Gesetzes zu Artikel 10 Grundhinsichtlich
Gesetzestexte 251 Zweck der Maßnahme gefährdet SS19 oder der Betroffene unverhältnismäßig beeinträchtigt, darf das Übermittlung Bundesamt für Verfassungspersonenbezogener Daten schutz bei der Wahrnehmung der durch das Bundesamt für Aufgaben nach SS 3 Abs. 1 Nr. 2 Verfassungsschutz und 3 sowie bei der Beobachtung (1) Das Bundesamt für Verterroristischer Bestrebungen fassungsschutz darf personenbeamtliche Register einsehen. zogene Daten an inländische (5) Die Ersuchen nach Absatz Behörden übermitteln, wenn dies 3 sind aktenkundig zu machen. zur Erfüllung seiner Aufgaben erÜber die Einsichtnahme nach forderlich ist oder der Empfänger Absatz 4 hat das Bundesamt für die Daten zum Schutz der freiVerfassungsschutz einen Nachheitlichen demokratischen Grundweis zu führen, aus dem der ordnung oder sonst für Zwecke Zweck und die Veranlassung, die der öffentlichen Sicherheit beersuchte Behörde und die Aktennötigt. Der Empfänger darf die fundstelle hervorgehen; die Nachübermittelten Daten, soweit geweise sind gesondert aufzubesetzlich nichts anderes bestimmt wahren, gegen unberechtigten ist, nur zu dem Zweck verwenZugriff zu sichern und am Ende den, zu dem sie ihm übermittelt des Kalenderjahres, das dem wurden. Jahr ihrer Erstellung folgt, zu vernichten. (2) Das Bundesamt für Verfassungsschutz darf perso(6) Die Übermittlung personennenbezogene Daten an Dienstbezogener Daten, die auf Grund stellen der Stationierungsstreiteiner Maßnahme nach SS 100a der kräfte übermitteln, soweit die Strafprozeßordnung bekanntgeBundesrepublik Deutschland daworden sind, ist nach den Vorzu im Rahmen von Artikel 3 des schriften der Absätze 1, 2 und 3 Zusatzabkommens zu dem Abnur zulässig, wenn tatsächliche kommen zwischen den Parteien Anhaltspunkte dafür bestehen, des Nordatlantikvertrages über daß jemand eine der in SS 2 des die Rechtsstellung ihrer Truppen Gesetzes zu Artikel 10 Grundhinsichtlich der in der Bundesgesetz genannten Straftaten republik Deutschland stationierplant, begeht oder begangen hat. ten ausländischen Truppen vom Auf die einer Verfassungsschutz3. August 1959 (BGBl. 1961 IIS. behörde nach Satz 1 übermittel1183, 1218) verpflichtet ist. ten Kenntnisse und Unterlagen findet SS 7 Abs. 3 und 4 des Gesetzes (3) Das Bundesamt für Verzu Artikel 10 Grundgesetz entfassungsschutz darf personenbesprechende Anwendung. zogene Daten an ausländische öffentliche Stellen sowie an überund zwischenstaatliche Stellen übermitteln, wenn die Übermitt-
  • allgemeinen fung von Personen, die dem Rechtsvorschriften gebunden Geschäftsbereich des Bun(Artikel 20 des Grundgesetzes). desministers der Verteidigung angehören
256 Gesetzestexte soweit sie von Personen ausgeheitsüberprüfungsgesetz vom hen oder ausgehen sollen, die 20. April 1994 (BGBl. IS. 867) genicht dem Geschäftsbereich des regelt. Bundesministers der Verteidigung angehören oder in ihm tätig (4) Der Militärische Abschirmsind. dienst darf einer polizeilichen Dienststelle nicht angegliedert (3) Der Militärische Abschirmwerden. dienst wirkt mit (5) Der Militärische Abschirm1. bei der Sicherheitsüberprüdienst ist an die allgemeinen fung von Personen, die dem Rechtsvorschriften gebunden Geschäftsbereich des Bun(Artikel 20 des Grundgesetzes). desministers der Verteidigung angehören, in ihm tätig sind oder werden sollen und SS2 a) denen im öffentlichen Zuständigkeit Interesse geheimhaltungsin besonderen Fällen bedürftige Tatsachen, Gegenstände oder Er(1) Zur Fortführung von kenntnisse anvertraut werAufgaben nach SS 1 Abs. 1 kann den, die Zugang dazu erder Militärische Abschirmdienst, halten sollen oder ihn sich soweit es im Einzelfall zwingend verschaffen können, oder erforderlich ist, seine Befugnisse gegenüber Personen ausüben, b) die an sicherheitsempfinddie dem Geschäftsbereich des lichen Stellen des GeBundesministers der Verteidischäftsbereichs des Bungung nicht angehören oder nicht desministers der Verteiin ihm tätig sind. Dies ist nur zuläsdigung eingesetzt sind oder sig werden sollen, 1. gegenüber dem Ehegatten 2. bei technischen Sicherheitsoder Verlobten einer in SS 1 maßnahmen im GeschäftsAbs. 1 genannten Person oder bereich des Bundesministers dem mit ihr in eheähnlicher der Verteidigung zum Schutz Gemeinschaft Lebenden, von im öffentlichen Interesse wenn angenommen werden geheimhaltungsbedürftigen muß, daß Bestrebungen oder Tatsachen, Gegenständen Tätigkeiten nach SS1 Abs. 1 oder Erkenntnissen gegen die auch von ihm ausgehen, Kenntnisnahme durch Unbefugte. 2. im Benehmen mit der zuständigen VerfassungsschutzbeDie Befugnisse des Militärischen hörde gegenüber Personen, Abschirmdienstes bei der Mitbei denen tatsächliche Anwirkung nach Satz 1 Nr. 1 haltspunkte dafür bestehen, Buchstabe a sind im Sicherdaß sie mit einer in SS 1 Abs. 1
  • Berichtigen, Löschen und Sperren personenbezogeSS 34 Ermächtigung zur Rechtsner Daten verordnung SS 23 Auskunft über gespeicherte SS 35 Allgemeine Verwaltungspersonenbezogene
268 Gesetzestexte SS21 Übermittlung und SS 33 Sicherheitsüberprüfung auf Zweckbindung Antrag ausländischer Dienststellen SS 22 Berichtigen, Löschen und Sperren personenbezogeSS 34 Ermächtigung zur Rechtsner Daten verordnung SS 23 Auskunft über gespeicherte SS 35 Allgemeine Verwaltungspersonenbezogene Daten vorschriften SS 36 Anwendung des BundesFünfter Abschnitt datenschutzgesetzes, BundesverfassungsschutzSonderregelungen bei gesetzes, MAD-Gesetzes Sicherheitsüberprüfungen für und BND-Gesetzes nicht-öffentliche Stellen SS 37 Strafvorschriften SS 24 Anwendungsbereich SS 25 Zuständigkeit SS 38 Änderung von Gesetzen SS 26 Sicherheitserklärung SS39 Inkrafttreten SS27 Abschluß der Sicherheitsüberprüfung, Weitergabe Erster Abschnitt sicherheitserheblicher ErAllgemeine Vorschriften kenntnisse SS 28 Aktualisierung der Sicherheitserklärung SS1 SS 29 Übermittlung von InformaZweck und Anwendungstionen über persönliche und bereich des Gesetzes arbeitsrechtliche Verhältnis(1) Dieses Gesetz regelt die se Voraussetzungen und das VerSS30 Sicherheitsakte der nichtfahren zur Überprüfung einer öffentlichen Stelle Person, die von der zuständigen Stelle mit einer sicherheitsempSS 31 Datenverarbeitung, -nutfindlichen Tätigkeit betraut werzung und -berichtigung in den soll (Sicherheitsüberprüfung) automatisierten Dateien oder bereits betraut worden ist (Wiederholungsüberprüfung). Sechster Abschnitt (2) Eine sicherheitsempfindReisebeschränkungen, liche Tätigkeit übt aus, wer Sicherheitsüberprüfungen 1. Zugang zu Verschlußsachen auf Antrag ausländischer hat oder ihn sich verschaffen Dienststellen und Schlußkann, die STRENG GEHEIM, vorschriften GEHEIM oder VS-VERTRAUSS 32 Reisebeschränkungen LICH eingestuft sind,
  • soweit diese offen dargestellt werden können. Beobachtungsfelder sind Rechts- ( V.) und Linksextremismus ( IV.), extremistische Bestrebungen von Gruppierungen mit Auslandsbezug
Verfassungsschutz in Hamburg * sicherheitsgefährdende oder geheimdienstliche Tätigkeiten für eine fremde Macht in der Bundesrepublik Deutschland, * Bestrebungen in der Bundesrepublik Deutschland, die durch Anwendung von Gewalt oder darauf gerichtete Vorbereitungshandlungen auswärtige Belange der Bundesrepublik Deutschland gefährden, * Bestrebungen im Geltungsbereich dieses Gesetzes, die gegen den Gedanken der Völkerverständigung (Art. 9 Abs. 2 GG), insbesondere gegen das friedliche Zusammenleben der Völker (Art. 26 Abs. 1 GG) gerichtet sind. Das LfV wertet die mit offenen oder mit nachrichtendienstlichen Mitteln ( 4.) gewonnenen Erkenntnisse aus und informiert über entsprechende Gefahren. Neben seiner Informationsverpflichtung gegenüber dem Senat und der Weitergabe von Informationen an die zuständigen staatlichen Stellen zur Gefahrenabwehr informiert das LfV mit seinem jährlichen Verfassungsschutzbericht, mit weiteren Publikationen, Pressemitteilungen, Ausstellungen, Informationsveranstaltungen sowie aktuellen Berichten auf seiner Internetseite auch die Öffentlichkeit über die Ergebnisse seiner Arbeit, soweit diese offen dargestellt werden können. Beobachtungsfelder sind Rechts- ( V.) und Linksextremismus ( IV.), extremistische Bestrebungen von Gruppierungen mit Auslandsbezug ( III.), die Spionagetätigkeit fremder Geheimdienste und der Wirtschaftsschutz ( VIII.) sowie die Scientology-Organisation ( VII.). Einen besonderen Beobachtungsschwerpunkt bilden seit 2001 der Islamismus und der islamistisch motivierte Terrorismus ( II.). Bei Straftaten und Gefahren in den genannten Beobachtungsbereichen des Extremismus darf der Verfassungsschutz - grundsätzlich anders als die Polizei - bereits im Vorfeld konkreter Verdachtsmomente tätig werden. Geheimund Sabotageschutz ( IX.) gehören zu den weiteren Aufgaben des Verfassungsschutzes. 4. Arbeitsweise und Befugnisse des Verfassungsschutzes Die Informationen, die das LfV zur Wahrnehmung seiner Aufgaben benötigt, beschafft es zum Teil aus offen zugänglichen Quellen, die grundsätzlich auch jedem Bürger zur Verfügung stehen, vorrangig aus dem Internet sowie aus Zeitungen und Zeitschriften, Broschüren, Flugblättern, Archiven und aus Unterlagen anderer staatlicher Stellen. Neben der 20
  • Gesetzestexte SS6 Zweiter Abschnitt Rechte des Überprüfungsarten und Betroffenen Durchführungsmaßnahmen (1) Vor Ablehnung der Zulassung zu einer sicherheitsempSS7 findlichen Tätigkeit
  • kann zur Anhörung mit einem Tätigkeit wird entweder eine Rechtsanwalt erscheinen. Die Anhörung erfolgt in einer Weise, 1. einfache Sicherheitsüberprüdie
272 Gesetzestexte SS6 Zweiter Abschnitt Rechte des Überprüfungsarten und Betroffenen Durchführungsmaßnahmen (1) Vor Ablehnung der Zulassung zu einer sicherheitsempSS7 findlichen Tätigkeit ist dem Betroffenen Gelegenheit zu geben, Arten der sich persönlich zu den für die Sicherheitsüberprüfung Entscheidung erheblichen Tat(1) Entsprechend der vorgesesachen zu äußern. Der Betroffene henen sicherheitsempfindlichen kann zur Anhörung mit einem Tätigkeit wird entweder eine Rechtsanwalt erscheinen. Die Anhörung erfolgt in einer Weise, 1. einfache Sicherheitsüberprüdie den Quellenschutz gewährleifung oder stet und den schutzwürdigen 2. erweiterte SicherheitsüberprüInteressen von Personen, die im fung oder Rahmen einer Sicherheitsüberprüfung befragt wurden, Rech3. erweiterte Sicherheitsüberprünung trägt. Sie unterbleibt, wenn fung mit Sicherheitsermittsie einen erheblichen Nachteil für lungen die Sicherheit des Bundes oder durchgeführt. eines Landes zur Folge hätte, insbesondere bei Sicherheitsüber(2) Ergeben sich bei der prüfungen der Bewerber bei den Sicherheitsüberprüfung sicherNachrichtendiensten des Bunheitserhebliche Erkenntnisse, die des. nur durch Maßnahmen der nächsthöheren Art der Sicher(2) Liegen in der Person des heitsüberprüfung geklärt werden Ehegatten oder Lebenspartners können, kann die zuständige Anhaltspunkte vor, die ein SicherStelle mit Zustimmung des Beheitsrisiko begründen, ist ihm troffenen und der einbezogenen Gelegenheit zu geben, sich vor Person die nächsthöhere Art der der Ablehnung der Zulassung des Sicherheitsüberprüfung anordBetroffenen zu einer sicherheitsnen. SS 12 Abs. 5 bleibt unberührt. empfindlichen Tätigkeit persönlich zu den für die Entscheidung erheblichen Tatsachen zu äußern. SS8 Absatz 1 Satz 2 bis 4 gilt entsprechend. Einfache Sicherheitsüberprüfung (3) Die Absätze 1 und 2 sind (1) Die einfache Sicherheitsauch im Falle der Ablehnung einer überprüfung ist für Personen Weiterbeschäftigung in einer durchzuführen, die sicherheitsempfindlichen Tätigkeit anzuwenden. 1. Zugang zu VS-VERTRAULICH
  • tatsächliche Anhaltspunkte dafür bestehen, dass Vertrauensleute oder Verdeckte Mitarbeiter rechtswidrig einen Straftatbestand von erheblicher Bedeutung verwirklicht haben, soll der Einsatz
(2) Vertrauensleute und Verdeckte Mitarbeiter dürfen weder zur Gründung von Bestrebungen nach SS 5 Absatz 1 Nr. 1, 3 oder 4 noch zur steuernden Einflussnahme auf derartige Bestrebungen eingesetzt werden. Sie dürfen in solchen Personenzusammenschlüssen oder für solche Personenzusammenschlüsse, einschließlich strafbarer Vereinigungen, tätig werden, um deren Bestrebungen aufzuklären. Im Übrigen ist im Einsatz eine Beteiligung an Bestrebungen nur zulässig, wenn sie 1. nicht in Individualrechte eingreift, 2. von den an den Bestrebungen Beteiligten derart erwartet wird, dass sie zur Gewinnung und Sicherung der Informationszugänge unumgänglich ist, und 3. nicht außer Verhältnis zur Bedeutung des aufzuklärenden Sachverhalts steht. Sofern zureichende tatsächliche Anhaltspunkte dafür bestehen, dass Vertrauensleute oder Verdeckte Mitarbeiter rechtswidrig einen Straftatbestand von erheblicher Bedeutung verwirklicht haben, soll der Einsatz unverzüglich beendet und die Strafverfolgungsbehörde unterrichtet werden. Über Ausnahmen nach Satz 4 entscheidet der Leiter der Verfassungsschutzabteilung oder sein Vertreter. (3) Über die Verpflichtung von Vertrauensleuten entscheidet der Leiter der Verfassungsschutzabteilung oder sein Vertreter. Als Vertrauensleute dürfen Personen nicht angeworben und eingesetzt werden, die 1. nicht voll geschäftsfähig, insbesondere minderjährig sind, 2. von den Geldoder Sachzuwendungen für die Tätigkeit auf Dauer als alleinige Lebensgrundlage abhängen würden, 3. an einem Aussteigerprogramm teilnehmen, 163
  • Bundesweiter Zusammenschluß International (CWI) 60 (AJ/BZ) 42 Computerspiele, rechtsextreAntifaschistische Nachrichten 60 mistische 161 Antiimperialistische Zelle (AIZ) 26, Courage
Sachwortregister 295 Sachwortregister BOHLINGER, Roland 154 BORCHARDT, Siegfried 105 Brandund Sprengstoffanschläge 24, 32 f., 43 ff., 47, 49, 82 ff., 177 f., A 190 Bürgerund Bauerninitiative (BBl) AGITARE BENE 40, 42 110 Bund der Antifaschisten (BdA) 56 Aktionsfront Nationaler Sozialisten/ Nationale Aktivisten (ANS/NA) Bundestagswahl 51 f., 54, 58 f., 103, 106 68, 104, 123, 132, 136, 144 Bund Sozialistischer Arbeiter (BSA) Aktionsgemeinschaft Nationaler VerbändeA/ölkischer Bund 61 (ANVA/B) 93 Bund Westdeutscher Kommunisten Allianz der Palästinensischen Kräfte (BWK) 56, 59 f., 68 (AFP) 192 f. BUSSE, Friedhelm 104,106 ALTHANS, Bela Ewald 112 f. Angehörigen Info 60 Angriff 115 c Anti-Antifa 100 ff., 106 Antifaschismus/Antirassismus CHRISTOPHERSEN, Thies 110 ff., 40,42 127, 162 f. Antifaschistische Aktion/BundesCLASH 40 weite Organisation (AA/BO) 42 CLEMENS, Björn 137 Antifaschistische Jugend/ Committee for a Worker's Bundesweiter Zusammenschluß International (CWI) 60 (AJ/BZ) 42 Computerspiele, rechtsextreAntifaschistische Nachrichten 60 mistische 161 Antiimperialistische Zelle (AIZ) 26, Courage 58 32 f. APFEL, Holger 150 Arbeiterbund für den Wiederaufbau D der KPD (AB) 54 Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) 31, Das Freie Forum 153 48,60, 177 ff. DECKERT, Günter 132 f., 150 ARNDT-Buchdienst/Europa DEHOUST, Peter 154 Buchhandlung 156 DELLWO, Karl-Heinz 30 ARNDT-Verlag 156 Demokratische Front für die ARRANCA 40 Befreiung Palästinas (DFLP) 193 Aufbruch 103 DER EINBLICK 100 f. Autonome 34 ff., 42, 45 f., 48 f., DER REPUBLIKANER 137 56, 183 Deutsche Aktionsgruppen (DA) 93 Autonome Antifa (M) 29, 42 Deutsche Alternative (DA) 94 f., 100, 114, 120 Deutsche Bürgerinitiative e.V. (DBI) B 117 Deutsche Bürgerinitative e.V. - weltBerxwedan-Verlags-GmbH 179 f. weit 117 Bewaffnete Islamische Gruppen Deutsche Geschichte 156 (GIA) 193 Deutsche Kommunistische Partei BISKY, Lothar 65 ff. (DKP) 50 ff., 54 ff., 68
  • Rechte Sitz/Verbreitung Zwei Landesverbände, in NRW zwei Kreisverbände Gründung/Bestehen seit Bundesverband: 27. Mai 2012 Landesverband NRW: 15. September
  • Telegram, X und eigenen Webseiten Kurzporträt/Ziele Die Rechte stellt vor allem ein Sammelbecken von Neonazis
  • Neonaziszene als auch mit Der Heimat. Die Partei Die Rechte agitiert insbesondere fremdenfeindlich und antisemitisch. Des Weiteren stellte sich
  • Finanzierung Mitgliedsbeiträge der Parteimitglieder und Einnahmen aus Spenden 108 rechtsextremIsmus Verfassungsschutzbericht des Landes Nordrhein-Westfalen
Die Rechte Sitz/Verbreitung Zwei Landesverbände, in NRW zwei Kreisverbände Gründung/Bestehen seit Bundesverband: 27. Mai 2012 Landesverband NRW: 15. September 2012 - 7. Januar 2023 Struktur/ Repräsentanz Bundesvorsitzender: Christian Worch Der Landesverband Nordrhein-Westfalen wurde am 7. Januar 2023 aufgelöst. Im Ruhrgebiet existieren noch zwei Kreisverbände. Mitglieder/Anhänger/ NRW: 50\ Unterstützer 2023 Veröffentlichungen Webangebote: Veröffentlichungen der Partei auf Bundesund Kreisverbandsebene überwiegend auf Telegram, X und eigenen Webseiten Kurzporträt/Ziele Die Rechte stellt vor allem ein Sammelbecken von Neonazis da, die aus den 2012 verbotenen Kameradschaften in Dortmund, Hamm und Aachen kamen. Nachdem Anfang 2023 zahlreiche Mitglieder zur NPD (jetzt: Die Heimat) wechselten, verbleiben lediglich zwei Kreisverbände in Nordrhein-Westfalen. Die verbliebenen Mitglieder kooperieren sowohl mit der Neonaziszene als auch mit Der Heimat. Die Partei Die Rechte agitiert insbesondere fremdenfeindlich und antisemitisch. Des Weiteren stellte sich die Partei offen in eine nationalsozialistische Tradition. Finanzierung Mitgliedsbeiträge der Parteimitglieder und Einnahmen aus Spenden 108 rechtsextremIsmus Verfassungsschutzbericht des Landes Nordrhein-Westfalen 2023
  • Methoden zu verankern. Eine gefährliche Scharnierfunktion zwischen militantem Linksextremismus und demokratischem Spektrum nimmt hier unter anderem die gewaltorientierte "Interventionistische Linke
Vorwort um Kontakt zu engagierten Demokraten zu bekommen und ihre antidemokratischen Ziele und Methoden zu verankern. Eine gefährliche Scharnierfunktion zwischen militantem Linksextremismus und demokratischem Spektrum nimmt hier unter anderem die gewaltorientierte "Interventionistische Linke" ein. Am 28. Juli 2017 wurden in Barmbek ein Mann durch eine Messerattacke getötet und sechs weitere Menschen zum Teil lebensgefährlich verletzt. Der Angreifer, der seine Tat mit seiner Sympathie zur Terrormiliz "Islamischer Staat" (IS) begründete, konnte durch die Zivilcourage einiger Zeugen gestoppt werden. Am 1. März 2018 wurde der Täter vom Hanseatischen Oberlandesgericht wegen Mordes und sechsfachen versuchten Mordes zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt. Dieser Fall eines radikalisierten Einzeltäters, mutmaßlich inspiriert von islamistischer Ideologie und womöglich auch mit psychischen Auffälligkeiten, belegt: Der Islamismus in all seinen Facetten und hier insbesondere der Salafismus bleibt eine Herausforderung für unsere gesamte Gesellschaft und ist daher ein Schwerpunkt der Arbeit unseres Verfassungsschutzes. Auch wenn der IS territorial massiv verloren hat: Die Terrormiliz, ihre Unterstützer und vor allem ihre Ideologie bilden nach wie vor ein hohes Bedrohungspotenzial. Als Torwächter der Demokratie ist es die Pflicht der Sicherheitsbehörden, die Sicherheitsarchitektur einer ständigen Prüfung zu unterziehen. Die reibungslose und wirksame Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden auf regionaler und nationaler Ebene ist unabdingbar für eine erfolgreiche Verhinderung von Anschlägen. Von daher ist es umso wichtiger, dass sich auch der Verfassungsschutzverbund zukünftig noch effektiver aufstellt. Dabei hat sich die föderale Struktur innerhalb des Verbundes bewährt. Wir brauchen starke Landesämter für ein starkes Bundesamt für Verfassungsschutz. Der Verfassungsschutzverbund in Deutschland profitiert von den Landesämtern mit ihren regionalen Spezialkenntnissen und ihren unmittelbaren Kontakten und kurzen Wegen, beispielsweise zu anderen regionalen Behörden vor Ort wie der Staatsanwaltschaft oder der Landespolizei. Ich freue mich, dass unser Landesamt seit dem 1. Januar 2018 erneut den Vorsitz des wichtigen Arbeitskreises IV ("Verfassungsschutz") der Innenministerkonferenz wahrnimmt und somit bundesweit eine wichtige Rolle innehat. 5
  • rechtsextremIsmus 111 Verfassungsschutzbericht des Landes Nordrhein-Westfalen
rechtsextremIsmus 111 Verfassungsschutzbericht des Landes Nordrhein-Westfalen 2023
  • Linksextremismus itsextremismus C. Ausländerextremismus Personeller und materieller Geheimschutz sowie personeller Sabotageschutz 126 ie im öffentlichen
Linksextremismus itsextremismus C. Ausländerextremismus Personeller und materieller Geheimschutz sowie personeller Sabotageschutz 126 ie im öffentlichen
  • Inhaltsverzeichnis Seite A. Linksextremismus 1. Orthodoxer Kommunismus 9 1.1 "Deutsche Kommunistische Partei" (DKP) 9 1.1.1 Ideologisch-politischer Standort
  • Deutsche Friedensgesellschaft - Vereinigte Kriegsdienstgegner" (DFG-VK) 40 2. "Neue Linke" 41 2.1 Dogmatische "Neue Linke" 41 2.1.1 Marxistisch-Leninistische Parteien
  • Marxistische Gruppe" (MG) 46 2.2 Undogmatische "Neue Linke
Inhaltsverzeichnis Seite A. Linksextremismus 1. Orthodoxer Kommunismus 9 1.1 "Deutsche Kommunistische Partei" (DKP) 9 1.1.1 Ideologisch-politischer Standort 9 1.1.2 Organisatorischer Aufbau 17 1.1.3 Bündnispolitik und Betriebsarbeit 18 1.1.4 Kampagne gegen "Berufsverbote" 23 1.1.5 Agitation gegen die Bundesregierung 24 1.1.6 Wahlvorbereitungen 24 1.2 Nebenorganisationen der DKP 25 1.2.1 "Junge Pioniere - Sozialistische Kinderorganisation" (JP) 26 1.2.2 "Sozialistische Deutsche Arbeiterjugend" (SDAJ) 27 1.2.3 "Marxistischer Studentenbund Spartakus" (MSB Spartakus) 28 1.3 DKP-beeinflußte Organisationen 33 1.3.1 "Deutsche Friedens-Union" (DFU) 34 1.3.2 "Vereinigung der Verfolgten des Nazi-Regimes - Bund der Antifaschisten" (VVN-BdA) 36 1.3.3 "Komitee für Frieden, Abrüstung und Zusammenarbeit" (KFAZ) 39 1.3.4 "Deutsche Friedensgesellschaft - Vereinigte Kriegsdienstgegner" (DFG-VK) 40 2. "Neue Linke" 41 2.1 Dogmatische "Neue Linke" 41 2.1.1 Marxistisch-Leninistische Parteien und Bünde (K-Gruppen) 42 2.1.1.1 "Marxistisch-Leninistische Partei Deutschlands" (MLPD) 42 2.1.1.2 "Kommunistische Partei Deutschlands (Marxisten-Leninisten)" (KPD) 42 2.1.1.3 "Bund Westdeutscher Kommunisten" (BWK) 45 2.1.1.4 "Kommunistischer Bund" (KB) 45 2.1.1.5 "Arbeiterbund für den Wiederaufbau der KPD" (AB) 45 2.1.2 Trotzkistische Gruppen 46 2.1.2.1 "Gruppe Internationale Marxisten" (GIM) 46 2.1.2.2 "Sozialistische Arbeitergruppe" (SAG) 46 2.1.3 Sonstige revolutionär-marxistische Gruppen 46 2.1.3.1 "Kommunistischer Bund Westdeutschlands" (KBW) 46 2.1.3.2 "Marxistische Gruppe" (MG) 46 2.2 Undogmatische "Neue Linke" 51 6
  • Europa e. V. (ATB) 89 Young Struggle 87 Rechtsextremismus Aktivitas der Burschenschaft Danubia München 159-160, 175 Ansgar Aryan
  • RECHTE
Turan e.V. 89, 292 Turkos MC 89, 292 Ülkücü-Bewegung / ADÜTDF 88-90, 292 Verband der Türkischen Kulturvereine in Europa e. V. (ATB) 89 Young Struggle 87 Rechtsextremismus Aktivitas der Burschenschaft Danubia München 159-160, 175 Ansgar Aryan 126 Bürgerinitiative A (BIA) e. V. (BIA-Nürnberg) 113, 151, 153-154 Bürgerinitiative Ausländerstopp Augsburg (BIA-Augsburg) 155 Bürgerinitiative Ausländerstopp München (BIA-München) 112, 116, 154, 175-176 Bürgerinitiative Soziale Alternative Oberpfalz e. V. (BiSAO) 156 Bürgerinitiative Soziales Fürth e. V. (BiSF) 155 Burning Hate 123 Kodex Frei 123, 169 Der Dritte Weg (III. Weg) 94, 96-98, 106-108, 111, 116-119, 121,131, 135, 139-148, 161, 165, 173-176, 204, 289 DIE RECHTE 94, 97, 101-102, 106, 109-110, 112-116, 121,135, 149-152, 154, 172-173, 175-176, 204, 289-290 DIM Records 126 Druckschriftenund Zeitungsverlag GmbH (DSZ) 129 Europäische Aktion (EA) 160, 175 Faustrecht 123 Final Resistance 127, 163 Freie Kräfte Berchtesgadener Land 164 Freies Netz Süd (FNS) 127, 130, 139-140, 144, 163 FSN Shop 126 FSN-TV 128 Gesellschaft für freie Publizistik e. V. (GfP) 129, 159 Hammerskins 168-169 Hard as nails 124 Identitäre Bewegung Deutschland (IBD) 4, 92, 94, 106, 110, 116-117, 119, 122, 156, 160, 164, 175, 290 Junge Nationaldemokraten (JN) 134, 138 Kameradschaft Altmühltal 164 Kameradschaft Gau Wendlstoa 165 Kameradschaft Unterfranken (KSU) 165 Midgard e. V. 161-162 MPU 124 302 Verfassungsschutzbericht Bayern 2016 Anhang
  • systematischen Verbreitung von Verschwörungserzählungen und Desinformation, der Diffamierung rechtsstaatlicher und demokratischer Prozesse sowie Aufrufen zu Straftaten beziehungsweise der Legitimation
die Bürgerinnen und Bürger beinhalteten. Gegen den politischen Umgang mit der Pandemie hat sich ein Protestgeschehen entwickelt, das von Heterogenität und Fluktuation geprägt ist. Die Proteste schlagen sich vor allem in Versammlungen und in sozialen Medien nieder. Mittlerweile hat sich ein Wandel von den anfänglichen Themen der CoronaPandemie hin zu allgemeinen gesellschaftspolitischen Themen vollzogen. Teile dieser Bewegung gehen über legitimen Protest gegen das Regierungshandeln hinaus und verfolgen eine systemfeindliche Agenda. Dabei geht es darum, die freiheitliche demokratische Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland zu delegitimieren und Gewalt zur Durchsetzung der eigenen politischen Auffassungen zu propagieren. Dieser Teil der Protestbewegung wird vom Verfassungsschutz als demokratiefeindliche und sicherheitsgefährdende Bestrebung beobachtet. Finanzierung Schenkungen, Spenden Grund der Beobachtung/Verfassungsfeindlichkeit Der Verfassungsschutz Nordrhein-Westfalen hat im Frühjahr 2021 den Phänomenbereich Verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates eingerichtet. Mit der weltweiten Corona-Pandemie seit März 2020 hat sich seit nunmehr vier Jahren ein Protestgeschehen etabliert, das von Heterogenität und Fluktuation geprägt ist. Politischer Protest gegen die Regierungspolitik gehört zum Wesen der freiheitlichen Demokratie. In Teilen gehen diese Proteste jedoch über legitimen Protest gegen Regierungshandeln hinaus. Dies äußert sich in der systematischen Verbreitung von Verschwörungserzählungen und Desinformation, der Diffamierung rechtsstaatlicher und demokratischer Prozesse sowie Aufrufen zu Straftaten beziehungsweise der Legitimation von Gewalt zur Durchsetzung der eigenen politischen Auffassungen. Nur dieser Teil der Protestbewegung, der eine Delegitimierung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland betreibt, unterliegt deshalb als Beobachtungsobjekt Demokratiefeindliche und/oder sicherheitsgefährdende Delegitimierung des Staates nach SS 3 Abs. 1 Nr. 1 VSG NRW der demoKratIefeIndlIche und/oder sIcherheItsgefährdende delegItImIerung des staates 153 Verfassungsschutzbericht des Landes Nordrhein-Westfalen 2023
  • Gruppierungen 72 5.2 ADÜTDF/Türkische Nationalisten 73 IV. Linksextremismus 1. Entwicklungen und Schwerpunkte im Überblick 80 2. Potenziale
  • Roter Aufbau Hamburg (RAH) 88 4.1.2 Interventionistische Linke (LI) 89 4.1.3 Autonome 90 4.2 Militante Begleitkampagne
Inhaltsverzeichnis 7. Hizb ut-Tahrir (HuT) 46 8. Schiitischer Islamismus 49 Hizb Allah 49 Iransche Islamisten 50 III. Sicherheitsgefährdende und extremistische Bestrebungen von Gruppierungen mit Auslandsbezug 1. Entwicklungen und Schwerpunkte 60 2. Potenziale 61 3. Politisch motivierte Kriminalität (PMK) 62 4. PKK (Arbeiterpartei Kurdistans) 63 4.1 Entwicklungen und Organisatorisches 63 4.2 Aktivitäten und Schwerpunkte in Deutschland 66 4.3 Situation in Hamburg 68 5. Türkische Extremisten 72 5.1 Revolutionär-marxistische Gruppierungen 72 5.2 ADÜTDF/Türkische Nationalisten 73 IV. Linksextremismus 1. Entwicklungen und Schwerpunkte im Überblick 80 2. Potenziale 82 3. Politisch motivierte Kriminalität (PMK) 85 4. Mobilisierung extremistischer Organisationen und 85 Gruppierungen zu G20 4.1 Hauptakteure 88 4.1.1 Roter Aufbau Hamburg (RAH) 88 4.1.2 Interventionistische Linke (LI) 89 4.1.3 Autonome 90 4.2 Militante Begleitkampagne 91 11
  • Bundestagswahlen 1987 zu beteiligen, weil ihr eine "Ablösung der Rechtsregierung in Bonn 1987 möglich, in Rheinland-Pfalz nicht mehr unvorstellbar
Die DKP Rheinland-Pfalz hat am 28. September 1985 beschlossen, sich an den Landtagsund Bundestagswahlen 1987 zu beteiligen, weil ihr eine "Ablösung der Rechtsregierung in Bonn 1987 möglich, in Rheinland-Pfalz nicht mehr unvorstellbar" erscheint. Aus diesem Grunde räumt sie der "Verstärkung außerparlamentarischer Bewegungen - der Friedensbewegung, des gewerkschaftlichen Kampfes, der demokratischen Kräfte - ..." absoluten Vorrang ein. Sie sieht in den Landtagsund Bundestagswahlen 1987 zugleich "eine Etappe in Vorbereitung der Kommunalwahl 1989" in Rheinland-Pfalz. Auch hierbei setzt sie in erster Linie auf "außerparlamentarische Aktivitäten" ("Spurt", Zeitung der DKP Rheinland-Pfalz, Oktober 1985). 1.2 Nebenorganisationen der DKP Bei den Nebenorganisationen der DKP handelt es sich um organisatorisch selbständige orthodox-kommunistische Vereinigungen mit eigenen Satzungen und Leitungsgremien, die den Führungsanspruch der DKP anerkennen und deren maßgebenden Funktionen überwiegend von Mitgliedern der DKP wahrgenommen werden. Zu den bekanntesten Nebenorganisationen zählen - "Junge Pioniere - Sozialistische Kinderorganisation" (JP), - "Sozialistische Deutsche Arbeiterjugend" (SDAJ) und - "Marxistischer Studentenbund Spartakus" (MSB Spartakus). Sie werden von der DKP als die "mit ihr solidarisch verbundenen Jugendorganisationen" bezeichnet (Thesen, S. 104). Die DKP, die sich als "Partei der Arbeiterklasse" zugleich als "Partei der Jugend" versteht (Parteiprogramm, S. 77), stellt fest, die "Einsicht in die Überlegenheit des Sozialismus und die Richtigkeit der Theorie von Marx, Engels und Lenin macht vergleichsweise langsame Fortschritte" (Thesen, S. 105). Sie fordert daher insbesondere eine Verbesserung der ideologischen Arbeit unter der Jugend. Die Partei müsse sich so darstellen, daß Jugendliche sie "in den Betrieben, Schulen und Universitäten als zuverlässigen Partner in der Aktion, als interessanten und streitbaren Diskussionspartner kennenlernen, der es versteht, ihnen seine politischen Ziele und seine Weltanschauung näherzubringen" (Thesen, S. 105). Der DKP-Parteivorstand befaßte sich auf seiner Tagung am 26727. Oktober 1985 erneut mit der Bedeutung der Jugendarbeit. Er sprach sich dafür aus, daß die Jugendlichen "möglichst früh die DKP kennenlernen" und "persönliche Kontakte zu Kommunistinnen und Kommunisten" knüpfen, damit sie "dauerhaft ihren Platz in der revolutionären Arbeiterbewegung finden" (Eigenbeilage zur UZ vom 31. Oktober 1985). 25
  • Grundlage des Mottos "Kampf gegen rechts" bemühte sich die SDAJ, ihre Bündnispolitik zu intensivieren und ihre Einflußbasis in Betrieben, Gewerkschaften1
  • Spartakus bleibt mit ca. 6 000 Mitgliedern die stärkste linksextremistische Studentenorganisation in der Bundesrepublik Deutschland. Er gibt die Monatsschrift "rote
Auf der Grundlage des Mottos "Kampf gegen rechts" bemühte sich die SDAJ, ihre Bündnispolitik zu intensivieren und ihre Einflußbasis in Betrieben, Gewerkschaften1 und Schulen zu erweitern. Der SDAJ-Landesverband Rheinland-Pfalz hat ca. 400 Mitglieder und gliedert sich in vier Kreisverbände mit etwa 25 Ortsund Stadtteilgruppen. Schwerpunkte der SDAJ-Aktivitäten liegen in Ludwigshafen am Rhein, Mainz und Kaiserslautern. 1.2.3 "Marxistischer Studentenbund Spartakus" (MSB Spartakus) Der im Jahre 1971 gegründete MSB Spartakus bleibt mit ca. 6 000 Mitgliedern die stärkste linksextremistische Studentenorganisation in der Bundesrepublik Deutschland. Er gibt die Monatsschrift "rote blätter" mit einer Auflage von ca. 15 000 Exemplaren heraus. Im Vorstand der "Vereinigten Deutschen Studentenschaften" (VDS) sind der MSB Spartakus und sein ständiger Bündnispartner, der "Sozialistische Hochschulbund" (SHB) 2 , mit je einem Mitglied vertreten. Im Mittelpunkt des im Oktober 1985 durchgeführten Bundeskongresses standen der "Friedenskampf" an Hochschulen, insbesondere die Auseinandersetzung mit dem SDP-Programm, sowie der Kampf gegen die sogenannte Wenderegierung. Dabei versucht der MSB Spartakus, die Studenten zur Bildung einer "Abwehrfront gegen Star Wars" an den Hochschulen zu motivieren. Deshalb müßten "ASten und Fachschaften ... zu Kontrollposten der Studentenbewegung gegen Kriegsforschung werden". In der Sicht des MSB Spartakus sind die Organe der verfaßten Studentenschaft "quasi gewerkschaftliche Organe", deren Aufgabe es ist, "Massenkämpfe und Konfrontation mit den Herrschenden auf Grundlage der Eigenaktivität der Studenten" zu initiieren. Im Rahmen des Kampfes gegen die "Wendepolitik" und deren vermeintliche Auswirkungen auf die Hochschulen agitierte der MSB Spartakus ferner gegen die Novellierung des Hochschulrahmengesetzes, die nach seiner Darstellung ein "Zwei-Klassen-Studium" einführt. Er forderte eine "demokratische 1 Den Mitgliedern der SDAJ wird empfohlen, einer Gewerkschaft beizutreten. 2 Ideologie sowie Taktik und Strategie des SHB stimmen weitgehend mit orthodoxkommunistischen Vorstellungen überein. Der SHB ist seit Jahren ständiger Bündnispartner des MSB Spartakus. Nach eigenen Angaben hat der SHB über ca. 2 000 Mitglieder. In Rheinland-Pfalz ist der SHB insbesondere an der Universität Mainz vertreten und verfügt mit einem Stimmenanteil von 6,31 % im Studentenparlament über zwei Sitze. 3 Strategische Verteidigungsinitiative 28

📬 Newsletter abonnieren

Maximal einmal pro Monat informieren wir über Neuigkeiten bei Verfassungsschutzberichte.de, wie neue Analysen oder neue Berichte.

Kein Spam. Jederzeit abbestellbar.