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"links or rechts" in den Verfassungsschutz Trends
  • Programmatik der Ursprungsorganisation und betrachten sich gleichsam als deren rechtmäßige Erben. Die hier vorangestellten grundsätzlichen Aussagen gelten somit für beide
  • türkischen Linksextremisten gegründeten Aktionsbündnis "Revolutionäre Vereinte Kräfte" (türk. Abk.: DBG, 3 3. PKK/Bündnispolitik) beteiligt. Die TKP/ML ("Partizan"-Flügel) wird
überhaupt - nur ein Teil ihrer Anhänger ganz oder vorübergehend von extremistischen Bestrebungen zurückgezogen hat. Mit Verfügung vom 06.08.98 hat das Bundesministerium des Innern gegen die Organisation ein Betätigungsverbot nach dem Vereinsgesetz ausgesprochen. Die Begründung führt neben den Schießereien der letzten Zeit u.a. an, daß dem Landeskriminalamt (LKA) Hamburg seit Jahresbeginn mindestens sechs Fälle von Spendengelderpressungen bekannt geworden sind. Die Anhängerschaft hat das Verbot bisher ohne öffentliche Reaktionen hingenommen. 4.2.3 Türkische Kommunistische Partei/Marxisten-Leninisten (TKP/ML) - ,,/'a/t/za/j"-Flügel der ehemaligen TKP/M-L 1994 hat sich die 1972 in der Türkei gegründete "Türkische Kommunistische Partei/Marxisten Leninisten" (TKP/M-L) gespalten. Es entstanden die in diesem Abschnitt behandelte TKP/ML (auch "Partizan"-F\üge\ genannt) und die im nachfolgenden Abschnitt 4.2.4 behandelte TKP(ML) (auch "D/lß/C'-Flügel genannt). Beide Flügel - zusammen etwa 2.000 Anhänger - berufen sich auf die Programmatik der Ursprungsorganisation und betrachten sich gleichsam als deren rechtmäßige Erben. Die hier vorangestellten grundsätzlichen Aussagen gelten somit für beide Flügel: Beide orientieren sich am Marxismus-Leninismus, ergänzt um die Ideen Mao TSETUNGs. Ihr Ziel ist die Beseitigung der bestehenden türkischen Staatsordnung und die Errichtung einer angeblich "demokratischen Volksrepublik". Hierzu verübten ihre Anhänger in der Türkei wiederholt Terrorakte. Bereits 1972 bildete die TKP/M-L enen militärischen Arm, die "Türkische Arbeiterund Bauernbefreiungsarmee" (TIKKO). Der von der TIKKO geführte bewaffnete Guerillakrieg soll in eine "demokratische" Volksrevolution münden. Entsprechend der in der Türkei unterhaltenen Jugendorganisation TMLGB existieren in Deutschland - in Anlehnung an die Parteiflügel - konkurrierende Jugendflügel mit selbständigen Bezeichnungen. Beide Flügel sind an dem am 04.06.98 von der PKK und türkischen Linksextremisten gegründeten Aktionsbündnis "Revolutionäre Vereinte Kräfte" (türk. Abk.: DBG, 3 3. PKK/Bündnispolitik) beteiligt. Die TKP/ML ("Partizan"-Flügel) wird in Westeuropa von einer als "Auslandsbüro" fungierenden Funktionärsspitze dirigiert. Sie steuert in Deutschland über ihre Basisorganisation "Föderation der Arbeiter aus der Türkei in Deutschland" (ATIF) örtliche Vereine und Komitees, in Hamburg den "Soli211
  • steuert in Deutschland über ihre Basisorganisation "Föderation für demokratische Rechte in Deutschland" (ADHF) örtliche Vereine und Komitees. Auf regionaler Ebene
  • Anhänger am 25.2.98 ebenfalls gemeinsam mit türkischen und deutschen Linksextremisten an der friedlichen Protestkundgebung gegen einen damals drohenden Militäreinsatz
und die Kulturorganisation "Internationaler Schriftstellerund Künstlerbund" (EYSB). Ebenso wie die TKP/ML wird die sich schon in der Schreibweise für Außenstehende nur unwesentlich unterscheidende TKP(ML) in Westeuropa von einem Auslandsbüro dirigiert, das allerdings in jüngster Zeit geschwächt erscheint. Die TKP(ML) steuert in Deutschland über ihre Basisorganisation "Föderation für demokratische Rechte in Deutschland" (ADHF) örtliche Vereine und Komitees. Auf regionaler Ebene bestehen Bezirkskomitees. Diesen wiederum unterstehen Stadtund Ortskomitees. Alle Ebenen arbeiten streng konspirativ. Auch die TKP(ML)-Anhänger treten in Deutschland zur Unterstützung der türkischen Heimatorganisation vorwiegend publizistisch und propagandistisch sowie - anlaßbezogen - auch gewaltsam in Erscheinung. Die rigiden Methoden bei der Eintreibung von "Spenden" sind denen anderer türkischer und kurdischer Organisationen vergleichbar. Zur alljährlichen - unabhängig von der TKP/ML - durchgeführten TKP(ML)-Gedenkveranstaltung für den Parteigründer KAYPAKKAYA, dieses Mal am 02.05.98 in Köln, kamen ca. 3.000 Personen aus dem gesamten Bundesgebiet sowie aus Belgien und den Niederlanden. Die TKP(ML) verbreitete im Juli im Bundesgebiet eine Flugschrift, in der über gemeinsame Guerillaaktionen der TIKKO und der ARGK ("Volksbefreiungsarmee Kurdistans") in der Türkei berichtet wird. Dem Flugblatt zufolge soll es sich hierbei um erste abgestimmte Aktionen im Rahmen des Aktionsbündnisses "Revolutionäre Vereinte Kräfte" (DBG, O 3. PKK/Bündnispolitik) gehandelt haben. In Hamburg beteiligten sich TKP(ML)-Anhänger am 25.2.98 ebenfalls gemeinsam mit türkischen und deutschen Linksextremisten an der friedlichen Protestkundgebung gegen einen damals drohenden Militäreinsatz der USA im Irak unter dem Tenor "Stoppt den imperialistischen Krieg am Golf". 4.2.5 Marxistisch-leninistische Kommunistische Partei (MLKP) Die bundesweit auf etwa 700 Mitglieder (Hamburg etwa 40) geschätzte MLKP ist 1994 aus der Vereinigung der "Türkischen Kommunistischen Partei/Marxisten Leninisten Bewegung" (TKP/ML H) und der unbedeutenden "Türkischen Kommunistischen Arbeiterbewegung" (TKIH) hervorge214
  • türkischen Linksextremisten gegründeten Aktionsbündnis "Revolutionäre Vereinte Kräfte" (DBG, S 3. PKK/Bündnispolitik) an. 4.2.6 Revolutionäre Volkspartei der Türkei (DHP), Synonym
  • primär die PKK gemeint ist) und der "türkischen Linken" (in erster Linie revolutionärmarxistischen Gruppen) dienen und wirbt für die Ziele
  • Gegnerschaft zum türkischen Staat die seit Jahrzehnten zersplitterte türkische Linke auf einer "revolutionären Einheitsplattform" wieder zusammenzuführen. Ihre globale - internationalistische - Perspektive
von der PKK und türkischen Linksextremisten gegründeten Aktionsbündnis "Revolutionäre Vereinte Kräfte" (DBG, S 3. PKK/Bündnispolitik) an. 4.2.6 Revolutionäre Volkspartei der Türkei (DHP), Synonym: "Alternatif" Die DHP ist eine internationalistisch ausgerichtete, revolutionär-marxistische türkische Organisation. Sie verfolgt das Ziel einer internationalen, die territorialen Grenzen der Türkei überschreitenden "Volksfront gegen den Imperialismus" und eine Strategie des bewaffneten Kampfes. Den ursprünglichen Kern der 1992 in der Türkei gegründeten Organisation bildeten zunächst vorwiegend ehemalige Kämpfer der PKK bzw. PKK-Sympathisanten. Die DHP widerspricht zwar ihrem Ruf, ein Anhängsel der PKK zu sein, steht deren Zielsetzungen, Worten und Taten jedoch sehr nahe. Sie selbst möchte als Brücke zwischen der "kurdischen Bewegung" (eine Umschreibung, mit der primär die PKK gemeint ist) und der "türkischen Linken" (in erster Linie revolutionärmarxistischen Gruppen) dienen und wirbt für die Ziele der "kurdischen Revolution" in der Türkei. Dahinter steht auch die Absicht, über die gemeinsame Gegnerschaft zum türkischen Staat die seit Jahrzehnten zersplitterte türkische Linke auf einer "revolutionären Einheitsplattform" wieder zusammenzuführen. Ihre globale - internationalistische - Perspektive, die politischen Verhältnisse in der gesamten Region des Mittleren Ostens tiefgreifend "umzuwälzen", versteht die DHP auch als eine Art Oktoberrevolution im Mittleren Osten. Letztlich laufen die Bestrebungen der DHP auf einen revolutionären gewaltsamen Umsturz und eine kommunistische Machtübernahme in der Türkei und in deren Nachbarschaft hinaus. In der Türkei agiert die DHP bewaffnet und politisch-propagandistisch, in der kurdischen Region als Guerilla auch im Schulterschluß mit dem militä216
  • Linksextremismus 6.2.2 Altona Am Morgen des 7. Juli 2017 verübte ein militanter Block aus rund 250 Personen massive Ausschreitungen, Sachbeschädigungen
Linksextremismus 6.2.2 Altona Am Morgen des 7. Juli 2017 verübte ein militanter Block aus rund 250 Personen massive Ausschreitungen, Sachbeschädigungen und Brandlegungen an Kfz in der Elbchaussee auf Höhe Heinepark. Von dort zog die Personengruppe weiter über die Elbchaussee, Palmaille in die Max-Brauer-Allee in Richtung Altonaer Bahnhof. In diesem Bereich teilte sich die Gruppe auf. Ein Teil blieb im Bereich Große Bergstraße und beging weiterhin Sachbeschädigungen. Der Rest der Gruppe entkam unerkannt. Im unmittelbaren Umfeld dieser Örtlichkeiten hatte es keine Camps oder andere Übernachtungsmöglichkeiten gegeben, an denen sich eine Gruppe von ungefähr 250 Personen unbemerkt hätte aufhalten können. Von dieser Gruppe gingen insgesamt 19 Brandstiftungen an Kfz und Sachbeschädigungen an 25 Gebäuden aus. Die gänzlich in schwarz gekleidete Personengruppe ging bei den Brandstiftungen regelrecht arbeitsteilig vor. Eine vorauslaufende Person schlug Scheiben ein, so dass die nachfolgenden Täter einen vorbereiteten Brandsatz ins Fahrzeuginnere werfen konnten. Auch der stattgefundene Kleidungswechsel lässt darauf schließen, dass es sich um eine genau geplante Vorgehensweise gehandelt hat, um den Tätern unerkannt die Flucht zu ermöglichen. 6.2.3 Ausschreitungen im Schanzenviertel Nach Beendigung der Demonstrationen sammelten sich gewaltbereite Demonstranten im Schanzenviertel im Bereich Budapester Straße / Neuer Pferdemarkt und bewarfen Polizisten ab ungefähr 18.00 Uhr mit Steinen und Pyrotechnik. Dies markiert den zeitlichen Beginn einer Auseinandersetzung, die sich exzessiv eskalierend bis gegen 02:00 Uhr des Folgetags hinzog. Insbesondere im Bereich des Schulterblattes wurden Gebäude beschädigt und Schaufenster eingeworfen. Es kam zu Plünderungen und Zerstörungen von Geschäften. Im Anschluss an die Plünderungen wurden Glasflaschen und Molotowcocktails in die geplünderten Ladenlokale geworfen, auf den Fahrbahnen wurde Feuer gelegt. Polizisten wurden zum Teil von Dächern mit Zwillen, Steinen und Brandsätzen angegriffen. Erst mit Hilfe eines Spezialeinsatzkommandos konnten Polizeikräfte gegen die Gewalttäter vorgehen. In der Folge zerstreuten sich diese in umliegende Straßenzüge, begingen dort weitere Sachbeschädigungen, steckten Barrikaden in Brand und griffen die Polizei an. Erst gegen 02:00 112
  • einen ausschließlich auf dem Koran und der Scharia (islamisches Rechtssystem) basierenden islamischen Gottesstaat abgelöst werden. Ihr Fernziel
Unabhängig von diesen satzungsmäßigen Festlegungen verfolgt die IGMG viel weitergehende Ziele mit dem zentralen Anliegen, die laizistische (auf der Trennung von Staat und Religion beruhende) Staatsordnung in der Türkei abzuschaffen. Sie soll durch einen ausschließlich auf dem Koran und der Scharia (islamisches Rechtssystem) basierenden islamischen Gottesstaat abgelöst werden. Ihr Fernziel ist die w e l t w e i t e Islamisierung. Zu diesem Zweck nutzt die Organisation ihren über soziale und kulturelle Aktivitäten sowie über die von ihr angebotenen Stätten islamischer Religionsausübung erworbenen Einfluß innerhalb der türkischen Gemeinden in Deutschland. Mit ihrer in diesem Sinne geleisteten islamischen Erziehungsund Bildungsarbeit versucht sie, in breitere türkische Bevölkerungsteile vorzustoßen, um dort fundamentalistisches Denken nachhaltig zu verankern. Eine Jugendund eine Frauenorganisation sowie Studentenund Akademikervereine dienen als Vorfeldstrukturen, die neue Interessenten erfassen und an die IGMG heranführen. In der Vergangenheit richtete sich die IGMG - neben anderen Gemeinsamkeiten - ideologisch an der türkischen "Wohlfahrtspartei" (Refah Partisi / RP) aus, deren Parteichef Necmettin ERBAKAN kurzzeitig (1996/97) türkischer Ministerpräsident war. A m 1 6 . 0 1 . 9 8 wurde die RP v o m türkischen Verfassungsgericht wegen Verstoßes gegen die verfassungsmäßig gebotene Trennung von Religion und Staat verboten. Vorsorglich hatte sich im Dezember 1 9 9 7 die als Auffangund Nachfolgeorganisation anzusehende " Tugend-Partei" IGMG-Generalsekretär Mehmet ERBA(Fazilet Partisi) gegründet. KAN, Neffe des ehemaligen türkischen Ministerpräsidenten und Parteichefs Necmettin ERBAKAN präsentierder 1998 verbotenen "Refah Partisi" te sich am 2 0 . 0 6 . 9 8 in Amster(Foto: IGMG-Internet-Homepage) dam als Ehrengast auf der 4 . Generalversammlung der IGMG den ca. 4 0 . 0 0 0 Besuchern aus dem Bundesgebiet und dem benachbarten Ausla nd. Die im Vergleich zum Vorjahr (ca. 3 0 . 0 0 0 ) um e t w a 25 % gestiegene Teilnehmerzahl ist ein Hinweis auf 218
  • Linksextremismus Demonstranten aus anderen Teilen Hamburgs nutzten die genannten Sammelpunkte. Eine große Gruppe von mehreren hundert Demonstranten aus Skandinavien fuhr
Linksextremismus Demonstranten aus anderen Teilen Hamburgs nutzten die genannten Sammelpunkte. Eine große Gruppe von mehreren hundert Demonstranten aus Skandinavien fuhr beispielsweise nahezu geschlossen von ihrem Aufenthaltsort im Camp Trinitatiskirche zum Sammelpunkt S-Bahnhof Veddel. Die von außerhalb anreisenden Demonstranten hatten sich hauptsächlich auf die Sammelpunkte Berliner Tor und Veddel konzentriert. Den Sammelpunkt Landungsbrücken nutzten vor allem Demonstranten aus dem fußläufig erreichbaren St. Pauli, dem Schanzenund Karo-Viertel. Eine weitere Gruppe bestehend aus ungefähr 160 bis 180 überwiegend schwarz gekleideten Personen verließ ohne besondere Ankündigung und mit unbekannter Zielsetzung das Camp. Bereits nach kurzer Wegstrecke griffen Personen aus dieser Gruppe am Rondenbarg eine Polizeieinheit an. Die Gruppe wurde im Zuge von Auseinandersetzungen aufgehalten, festgesetzt und durchsucht. Die bei der Durchsuchung gefundenen Gegenstände (darunter Zwillen, Hämmer, Pyrotechnik und Wechselkleidung) lassen auf Aktionsvorhaben mit erheblicher Gewaltbereitschaft schließen, die durch die Festsetzung verhindert werden konnten. Dabei wurden 59 Personen festgesetzt und 75 Personen namentlich festgestellt. An mehreren Orten im Stadtgebiet waren "Infopoints" eingerichtet, die Informationsmaterial zu Treffpunkten, Schlafplätzen und Blockaden bereithielten. Am Hauptbahnhof befand sich ein von der IL betriebener Infostand, der ankommende Demonstranten mit Infound Kartenmaterial ausstattete. Im Verlauf des 7. Juli wurde dort nur noch auf den Sammelpunkt am Millerntor verwiesen. Im Bereich der Landungsbrücken und im Stadtteil St. Pauli eskalierte die Situation ab 16:00 Uhr. Dort bewegten sich über etliche Stunden mehrere tausend Personen, darunter vermummte und mit Wurfmaterialien ausgestattete Personengruppen. In diesem Bereich kam es zu Sachbeschädigungen an Fahrzeugen und Gebäuden, die zu einem mehrstündigen Polizeieinsatz unter anderem mit Wasserwerfern führten. Im weiteren Verlauf konnten einige Demonstranten, darunter rund 200 vermummte Personen, in Richtung Elbphilharmonie vordringen. Gegen 18:20 Uhr wurde die Aktion "Colour the Red Zone" seitens des Veranstalters schließlich für beendet erklärt. 111
  • kann direkt oder indirekt in Exekutive, Legislative und Rechtsprechung eingreifen. Pluralismus und ein Mehrparteiensystem westlichen Demokratieverständnisses werden abgelehnt. KHOMEINIs Revolutionsziele
^^(tm) Iran verankert ("Herrschaft des anerkannten Gottesgelehrten"). Das Volk hat sich dem Willen Gottes und seiner irdischen Vertreter - dem anerkannten geistlichen Führer oder einem Gelehrtenkollegium - unterzuordnen, ein Prinzip, das sich in der iranischen Bevölkerung allerdings zunehmend brüchig zeigt. Zwar gilt der gegenwärtige iranische Präsident Mohammed KHATAMI (1979 - 1981 Leiter des "Islamischen Zentrums Hamburg") als reformorientiert, jedoch ist nicht der Staatspräsident die höchste Autorität, sondern der "Führer" (z. Zt. Ayatollah KHAMENEI). Er kann direkt oder indirekt in Exekutive, Legislative und Rechtsprechung eingreifen. Pluralismus und ein Mehrparteiensystem westlichen Demokratieverständnisses werden abgelehnt. KHOMEINIs Revolutionsziele sind bis heute verfassungsmäßig verankerte Leitlinien: Machtbehauptung, Unterdrückung/Ausschaltung von Opposition, Export der islamischen Revolution, Sturz "dekadenter" (westlich beeinflußter) Regierungen in der islamischen Welt, Islamisierung der gesamten übrigen Welt. Der Iran ist Leitbild für einige islamische Bewegungen in anderen Staaten der islamischen Welt. Für eigene politische, wirtschaftliche und kulturelle Schwächen werden die "dekadenten" una "satanischen" Kolonialund Supermächte - allen voran die USA als "großer Satan" verantwortlich gemacht. Nach KHOMEINIs Vermächtnis gelten die "Feinde des Islam" als von den "terroristischen" USA angeführt, als deren Verbündeter der "internationale Zionismus". Dem Westen gegenüber aufgeschlossene arabische Politiker gelten als "Kriminelle im Dienste Amerikas und Israels" bzw. als "Verräter". Zum Feindbild gehört eine angebliche "zionistische Weltverschwörung". Iranische Repräsentanten befürworteten 1998 erneut die Fortsetzung des "Heiligen Krieges" (Jihad), bis die von Israel besetzten Gebiete und Jerusalem "vollständig befreit" seien. Muslime seien verpflichtet, das "zionistische Regime" und dessen Unterstützer Amerika zu bekämpfen. "Antizionistischer Widerstand" werde das zionistische Regime letztlich zerstören. 5.1 Regierungsseitige Bestrebungen und Anhänger der iranischen Regierung Die Bekämpfung von Dissidenten und Oppositionellen im Inund Ausland (nachrichtendienstliche Beobachtung, Infiltration und Schwächung bis hin zu direkter Gewalt) schließt Liquidierungen nicht aus. Sie trifft diejenigen, die kulturelle und religiöse Werte der islamischen Revolution in Frage stellen. 223
  • Juli 1998 bezeichneten hochrangige iranische Kreise die "göttliche Fatwa" (Rechtsgutachten) des verstorbenen Revolutionsführers Ayatollah KHOMEINI gegen den Schriftsteller Salman RUSHDIE
Eine Serie von Morden (Ende 1998) an iranischen Intellektuellen undSchriftstellern wurden vom religiösen Führer Irans, Ayatollah KHAMENEI, noch Mitte Dezember der sogenannten "Welt-Arroganz" (gemeint: USA) angelastet. Wenig später wurden angebliche Täter der oppositionellen,, Volksmodjahedin Iran" ( 3 5.2) präsentiert und ausländische Mächte genannt. Ebenfalls Mitte Dezember 1998 bekannte sich eine Organisation "Fedajin des Islam für Mohammed" zu den "revolutionären Exekutionen" als "Warnung an all jene", deren "Schreibfeder im Dienste des Auslands stehe und die eine Rückkehr der ausländischen Dominanz in Iran wollen". Die Weltöffentlichkeit interpretierte die Ereignisse als Teil eines Machtkampfes zwischen Reformern und Konservativen im Iran. Erstmals in der Geschichte des revolutionären Iran gab das Informations(Geheimdienst-) Ministerium am 05.01.99 zu, es sei ein Verschwörernetz aufgedeckt worden, dem auch "unverantwortliche, bösartige und eigenwillige Kollegen des Ministeriums" angehört hätten. Diese seien "von unbekannten Agenten als Werkzeug benutzt" worden, um "Ziele von Ausländern" durchzusetzen. Die Version von "ausländischen Mächten" als eigentliche Urheber und Drahtzieher bekräftigte KHAMENEI am 08.01.99 beim Freitagsgebet an der Teheraner Universität. Iranischen Sicherheitsdiensten werden Mordanschläge auf im Ausland lebende führende Oppositionelle zugerechnet. Sie gelten zur Wahrung iranischer Interessen als legitim. Der ehemalige iranische Minister für Nachrichtendienstund Sicherheitsangelegenheiten, Ali FALLAHIAN, ist für die Ermordung von vier Oppositionellen in Berlin (1992, Lokal "Mykonos") mitverantwortlich. Noch im Juli 1998 bezeichneten hochrangige iranische Kreise die "göttliche Fatwa" (Rechtsgutachten) des verstorbenen Revolutionsführers Ayatollah KHOMEINI gegen den Schriftsteller Salman RUSHDIE (Verfasser der "Satanischen Verse") als "endgültig und nicht verhandebar". Demgegenüber erklärte der iranische Präsident KHATAMI im September in New York - unter Distanzierung vom ausgesetzten Kopfgeld - dieRUSHDIEAffäre für die iranische Regierung als "völlig abgeschlossen". Hardliner im Iran erhöhten wenige Tage später das Kopfgeld auf 2,8 Mio. US-Dollar. Um prowestliche und laizistische Regime im Nahen und Mittleren Osten zu destabilisieren und die islamische Revolution zu 'exportieren', unterstützt der Iran auswärtige islamische Revolutionen bzw. islamische "Befreiungsbewegungen". Terroranschläge der "Islamischen Widerstandsbewegung" (HAMAS) in Israel wurden wiederholt als "göttliche Vergeltung" und "gerechte Strafe" ausgelegt. Die iranische Regierung distanzierte sich zwar von mehreren Attentaten radikaler Palästinenser in Israel, verurteilte sie 224
  • haben nur verteidigt... 9. Wir haben den Feind nicht rechtzeitig erkannt und nicht rechtzeitig hart gegen ihn losgeschlagen... " "... die ausschlaggebenden
  • seitens von vorstellungen orientiertes totalitäres Regierungen, Kampagnen von unHerrschaftsund Rechtssystem in fähigen 'Heilern', die bereits verStaat und Gesellschaft als allgesagt
"... als wir auf die Ausschaltung wirklicher Feinde nicht viel Zeit, Energie und Mittel verwandten, sind wir an den Rand der Niederlage geraten ..." "... dies sind die Fehler, die wir begangen haben: 1. Wir haben nur verteidigt... 9. Wir haben den Feind nicht rechtzeitig erkannt und nicht rechtzeitig hart gegen ihn losgeschlagen... " "... die ausschlaggebenden Ziele, für die wir den größten Teil unserer Zeit aufwenden müssen, sind: den Feind bis zum Punkt der völligen Auslöschung der Popularität berauben ..." Viele Zeitschriften der SO belegen ihr Ziel, Prinzipien der freiheitlichen demokratischen Grundordnung, wie die im Grundgesetz konkretisierten Menschenrechte, die Gesetzmäßigkeit der Verwaltung und die Unabhängigkeit der Gerichte, zu beseitigen. Um dies zu erreichen, sollen Scientologen "...eine Verschwörung kreieren, durch die sich der Machtfaktor immer weiter und weiter ausdehnt (Power-Formel) ...". (Hervorheb. n. i. 0.) Die SO verunglimpft und verleumdet seit mehreren Jahren Repräsentanten der Bundesrepublik Deutschland und die Verfassungsordnung selbst, indem sie sie mit derjenigen des nationalsozialistischen Deutschlands gleichsetzt. "...wir sind die einzige Gruppe auf der Erde, die über eine funktionsDie Scientology-Organisation erhebt fähige Lösung verfügt. Wir dürfen unverändert den Anspruch, ihr eigees nicht zulassen, daß uns irgendnes, allein an scientologischen Wertwelche Repressalien seitens von vorstellungen orientiertes totalitäres Regierungen, Kampagnen von unHerrschaftsund Rechtssystem in fähigen 'Heilern', die bereits verStaat und Gesellschaft als allgesagt haben ...im Wege stehen..." meinverbindlich durchzusetzen. The(Hervorheb. n. i. 0.) orie und Praxis der Organisation erfüllen alle wichtigen Merkmale einer totalitären Organisation: ideologischer Alleinvertretungsanspruch, hermetisch abgeschlossene Organisationsstruktur, totale Unterordnung der Mitglieder, dualistisches Freund-Feind-Weltbild und eine ideologische Fachsprache mit zum Teil umdefinierten Begriffen. In ihrer totalitären Gesamtstruktur und Zielrichtung verstößt die SO gegen elementare Prinzipien unserer freiheitlichen demokratischen Grundordnung. Mit der Einführung eines scientologischen Gesellschaftssystems würde es keine Menschenund 235
  • Bürgers gegenüber dem Staat definiert sind. Ein nicht an Recht und Gesetz gebundener Nachrichtendienst würde Sachverhalte erforschen und präventive Maßnahmen
  • machen, dann schießen wir schnell und sprechen später Recht ..." ('Handbuch des Rechts' von L. Ron HUBBARD a. d. Jahre
  • gibt weiterhin Anhaltspunkte dafür, daß die SO ihr innerorganisatorisches 'Rechtssystem' auf die sie umgebende Gesellschaft übertragen will, ohne rechtliches Gehör
Grundrechte mehr geben, wie sie im Grundgesetz ausdrücklich auch als Abwehrrechte des Bürgers gegenüber dem Staat definiert sind. Ein nicht an Recht und Gesetz gebundener Nachrichtendienst würde Sachverhalte erforschen und präventive Maßnahmen ergreifen: "...der Grund, weshalb wir heute stabile Organisationen haben, wo wir früher nur Trümmer hatten, liegt darin, daß wir nachrichtendienstliche Wege gehen, um unsere Freunde von unseren Feinden zu unterscheiden und daß wir schnell handeln ... Wir kennen unsere Feinde, ehe sie zuschlagen. Wir halten sie von wichtigen Positionen fern. Wenn wir einen zufälligerweise in eine Schlüsselposition bringen und er anfängt, Fehler zu machen, dann schießen wir schnell und sprechen später Recht ..." ('Handbuch des Rechts' von L. Ron HUBBARD a. d. Jahre 1959, Neuauflage 1979, Hervorh, n. i. 0.) Es gibt weiterhin Anhaltspunkte dafür, daß die SO ihr innerorganisatorisches 'Rechtssystem' auf die sie umgebende Gesellschaft übertragen will, ohne rechtliches Gehör zu gewährleisten und ohne Anspruch auf gesetzliche und unabhängige Richter. In einem scientologisch geführten Staat läge die politische Macht ausschließlich - unmittelbar oder mittelbar - in den Händen des obersten Managements; das Prinzip der Gewaltenteilung wäre außer Kraft gesetzt. 2. Was ist Scientology? Der Absolutheitsanspruch der Scientology, die sich selbst als eine "angewandte religiöse Philosophie" bezeichnet, klingt bereits in der Übersetzung ihres Namens an: "Wissen, wie man weiß". HUBBARD beansprucht, daß die von ihm "entdeckte" Scientology eine "Wissenschaft vom Wissen" und vom Leben selbst sei, eine axiomatische (unanzweifelbare) Lehre, die keiner Kritik mehr zugänglich sei, weil sie sozusagen geistige Naturgesetze beschreibt, die nur akzeptiert, aber nicht ignoriert oder gar straflos übertreten werden können. Für HUBBARD ist jeder, der sich gegen Scientology stellt, ein Krimineller. Die Scientology-Organisation behauptet von sich selbst, eine Religionsgemeinschaft zu sein. Damit verbunden wären bestimmte verfassungsrechtlichen Garantien und weitere, z. B. steuerrechtliche, Vorteile. Scientology ist in Deutschland nicht als Religionsgemeinschaft anerkannt, gleichwohl darf aber auch nicht übersehen werden, daß sie ungeachtet ihres Strebens 236
  • Netzwerk "Office of Special Affairs" (OSA) ein, das für Rechtsangelegenheiten und Public Relations zuständig ist sowie geheimdienstliche Operationen durchführt
mengefaßt sind und die vom sogenannten "Watchdog-Comittee" (WDC, "Wachhund-Komitee"), der obersten Managementeinheit, gesteuert und überwacht werden. Die nächste internationale Managementebene unterhalb des WDC, das "Flag Command Bureaux" (FCB), kontrolliert insgesamt sechs Managementgruppen. Eine entsprechende Organisationsstruktur findet sich auch auf der kontinentalen Managementebene. Die Europa-Zentrale, das "Continental Liaison Office" (CLO) in Kopenhagen, managt und kontrolliert - mit Ausnahme von England und Italien, die über eigene CLOs verfügen - die lokalen Organisationen ("Kirchen" und "Missionen") in den einzelnen europäischen Ländern. Eine nationale Führungsebene gibt es in der Scientology-Organisation für Deutschland nicht. Zu den wichtigsten Organisationen, die in das internationale scientologische Netzwerk eingegliedert sind, gehört (neben WISE 3 4.) die sogenannte "Sea Org", eine paramilitärisch organisierte Eliteeinheit, die innerhalb der Scientology höchstes Ansehen genießt und weitestgehende Machtbefugnisse hat. Die "Sea Org" betreibt z. B. die Strafund Arbeitslager der SO, sogenannte RPFs ("Rehabilitation Project Force"). Die "Association for Better Living and Education" (ABLE) ist eine Vereinigung verschiedener SO-lnitiativen, die im gesellschaftspolitischen und sozialen Bereich aktiv sind, z. B. in der Drogenund Gefangenenrehabilitation (Narconon, Criminon), im Bildungsbereich (Applied Scholastics) oder im Kampf gegen die Psychiatrie, die für Scientology der weltanschauliche Gegner Nr. 1 ist ("Kommission für Verstöße der Psychiatrie gegen Menschenrechte e.V.", KVPM; international: Citizens Commission on Human Rights, CCHR). Das "Celebrity Center International" betreut prominente Scientologen und andere wichtige Persönlichkeiten, um deren Popularität und Einfluß insbesondere für Propagandazwecke zu nutzen. Eine besondere Stellung und Funktion innerhalb der Gesamtorganisation nimmt das Netzwerk "Office of Special Affairs" (OSA) ein, das für Rechtsangelegenheiten und Public Relations zuständig ist sowie geheimdienstliche Operationen durchführt (s.u.). Die sogenannten Class-IV-Organisationen ("Kirchen") sind ebenfalls streng nach den Organisationsund Managementrichtlinien von HUBBARD organisiert. Sie sind in insgesamt sieben Abteilungen gegliedert: die Führungsabteilung (Abt. 7), die Abteilung des HUBBARD Kommunikationsbüros (Abt. 1), die Verbreitungsabteilung (Abt. 2), die u.a. für den Verkauf von Büchern und anderen Materialien zuständig ist, die Finanzabteilung (Abt. 3), die Technische Abteilung (Abt. 4), die das "Auditing" liefert, die Qualifikationsabteilung, die die richtige Anwendung der Auditing-Technologie kon239
  • vollständige Anerkennung von Scientology zu erreichen. Neben Rechtsund PR-Angelegenheiten obliegen der OSA aber vor allem die offene und geheime
(...) daß sie mit ihrer Arbeit, den Planeten zu klären, fortfahren können!" Der SO-'Aussteiger' Tom VOLTZ verweist zu diesem Thema in seinem Buch "Scientology und (k)ein Ende" auf eine Schrift HUBBARDS vom 10.06.60 ("What we expect of Scientologists"), wo es heißt: "Erobern Sie, egal wie, die Schlüsselpositionen, die Position als Vorsitzende des Frauenverbandes, als Personalchef einer Firma, als Leiter eines guten Orchesters, als Sekretärin des Direktors, als Berater der Gewerkschaft - irgendeine Schlüsselposition." (Hervorheb. n. i. Origin.) 5. Themen und Aktivitäten Im Gegensatz zu Deutschland kann die SO in den USA ihre Ziele ungehindert verfolgen. Scientology geht davon aus, daß ihre wachsende Ausbreitung nur von einer relativ kleinen Gruppe sehr einflußreicher und mächtiger Personen, Institutionen oder Regierungen beoder verhindert werden kann. Dieses Problem zu lösen, d. h. "Ethik" auf diesem Planeten durchzusetzen und die "Unterdrückung" von Scientology zu stoppen, ist vorrangige Aufgabe des weltweiten OSA-Netzwerkes. Das OSA ist darüber hinaus verantwortlich für die Herstellung guter Beziehungen zu Regierungen, Behörden und Medien, um die vollständige Anerkennung von Scientology zu erreichen. Neben Rechtsund PR-Angelegenheiten obliegen der OSA aber vor allem die offene und geheime Informationsbeschaffung sowie verdeckte Operationen gegen SO-Gegner, um diese zu neutralisieren. Im Vergleich zu seinem Vorläufer "Guardian Office" (1966 - 1983), dessen führende Mitarbeiter 1979 u. a. wegen Einbruchdiebstahls in Regierungsgebäude und Verschwörung gegen die US-Regierung zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt wurden, operiert das OSA vorsichtiger. Geichwohl finden auch in Deutschland die meisten Angriffstaktiken weiterhin Anwendung: Schmähartikel in der Scientology-Presse, sogenannte 'Informationsbriefe' an Personen des öffentlichen Lebens, offene und verdeckte lnformations-/Materialsammlungen über Kritiker, Verleumdungen, Bespitzelung durch Privatdetektive, Einschüchterung durch Prozeßandrohungen, u.a.m.. Das OSA ist auch für die gegen Deutschland gerichtete Diffamierungskampagne verantwortlich. Seit Jahren - verstärkt seit 1997 - attackiert die SO vor allem in großformatigen Anzeigen in internationalen Zeitungen wie"New York Times", "International Herald Tribune", "The Economist" sowie in ihrer sogenannten "Hatewatch Germany 1997"-Se e im Internet (unverän243
  • Linksextremismus einen um den Bereich der Elbphilharmonie, zum anderen mit stetigem Aufwuchs im Schanzenviertel. 6.2.1 Blockaden im Stadtgebiet Bereits Monate
  • behindern. Bei der Initiierung des Blockadekonzeptes hatte die Interventionistische Linke maßgeblichen Anteil. Bereits mehrere Wochen vor dem Gipfel zeichnete sich
Linksextremismus einen um den Bereich der Elbphilharmonie, zum anderen mit stetigem Aufwuchs im Schanzenviertel. 6.2.1 Blockaden im Stadtgebiet Bereits Monate vor dem G20-Gipfel wurde seitens der Protestgruppen für Freitag, den 7. Juli 2017 zum "Tag des zivilen Ungehorsams" aufgerufen. Jeder Teilnehmer der Protestaktionen sollte versuchen, mit seiner Beteiligung die Infrastruktur der Veranstaltung zu stören und vor allem die Fahrten der Delegationen durch Straßenblockaden zu behindern. Bei der Initiierung des Blockadekonzeptes hatte die Interventionistische Linke maßgeblichen Anteil. Bereits mehrere Wochen vor dem Gipfel zeichnete sich ab, dass es unabhängig voneinander agierende Blockadefinger geben würde. Für die Teilnehmer dieser Blockaden wurden Trainings und Workshops unter anderem im Volkspark-Camp angeboten. Ausgangsund Sammelpunkte der Blockadefinger Ein Großteil der Blockadefinger startete am 7. Juli 2017 zwischen 6:00 und 7:00 Uhr vom Camp Volkspark aus. Sie versuchten, auf unterschiedlichen Marschrouten oder per Bahn die grob abgesteckten Aktionsorte zu erreichen: * Protokollstrecke nördlich der Messehallen (blauer und grüner Finger) * Sammelpunkt Berliner Tor mit dem Ziel, aus Südosten zur Protokollstrecke zu gelangen (roter Finger) * Sammelpunkt Landungsbrücken mit dem Ziel, aus Südwesten zur Protokollstrecke zu gelangen (lila Finger) * Sammelpunkt Veddel mit dem Ziel, unter dem Motto "shut down the logistics of capital" die Betriebsabläufe im Hafen lahmzulegen (keine festgelegte Farbgebung, sogenannter bunter Finger). Die Demonstranten des blauen und grünen Fingers setzten sich nahezu ausschließlich aus Teilnehmern des Volkspark-Camps zusammen. Nur ein Teil des roten Fingers startete vom Volkspark-Camp. 110
  • Kurdistans PLO Palestine Liberation Organisation = Palästinensische Befreiungsorgan. POW Solidaritätsgruppe (rechtsextremistisch) 'Prisoners of War' PSG Partei für Soziale Gleichheit PWI Prison
MLKP Marxistisch-Leninistische Kommunistische Partei MLPD Marxistisch-Leninistische Partei Deutschlands MRTA Movimiento Revolucionario Tupac Amaru N NADIS Nachrichtendienstliches Informationssystem NAPO Nationale Außerparlamentarische Opposition NIT Nationales Infotelefon NL Nationale Liste NLA National Liberation Army (Volksmodjahedin Iran) NPD Nationaldemokratische Partei Deutschlands NR Nordischer Ring e.V. NSDAP/AO Nationalsozialistische Deutsche Arbeiterpartei / Auslandsu. Aufbauorganisation NWRI Nationaler Widerstandsrat Iran OCA Oxford Capacity Analysis OSA Office of Special Affairs OT Operierender Thetan PDS Partei des Demokratischen Sozialismus PFLP Popular Front for the Liberation of Palestine = Volksfront für die Befreiung Palästinas PU Palästinensischer Islamischer Jihad PKK Partiya Karkeren Kurdistan = Arbeiterpartei Kurdistans PLO Palestine Liberation Organisation = Palästinensische Befreiungsorgan. POW Solidaritätsgruppe (rechtsextremistisch) 'Prisoners of War' PSG Partei für Soziale Gleichheit PWI Prison Watch International e.V RAF Rote Armee Fraktion RBF Republikanischer Bund der Frauen REP Die Republikaner RepBB Republikanischer Bund der öffentlichen Bediensteten RES Revolutionäre Sozialistinnen RH Rote Hilfe e.V. RHV Republikanischer Hochschulverband RJ Republikanische Jugend 285
  • Erfüllung seiner Aufgaben ist es an Gesetz und Recht gebunden (Artikel 20 Absatz 3 des Grundgesetzes). (2) Das Landesamt für
  • anderen Ländern tätig werden, soweit es die Rechtsvorschriften dieses Gesetzes und der anderen Länder zulassen. SS 4 Aufgaben des Landesamtes
SS 2 Zuständigkeit (1) Der Verfassungsschutz wird innerhalb der zuständigen Behörde vom Landesamt für Verfassungsschutz wahrgenommen. Das Landesamt für Verfassungsschutz ist ausschließlich hierfür zuständig. Bei der Erfüllung seiner Aufgaben ist es an Gesetz und Recht gebunden (Artikel 20 Absatz 3 des Grundgesetzes). (2) Das Landesamt für Verfassungsschutz darf einer polizeilichen Dienststelle nicht angegliedert werden. Ihm stehen polizeiliche Befugnisse oder Weisungsbefugnisse gegenüber polizeilichen Dienststellen nicht zu; es darf die Polizei auch nicht im Wege der Amtshilfe um Maßnahmen ersuchen, zu denen es selbst nicht befugt ist. SS 3 Zusammenarbeit (1) Das Landesamt für Verfassungsschutz ist verpflichtet, mit Bund und Ländern in Angelegenheiten des Verfassungsschutzes zusammenzuarbeiten. Die Zusammenarbeit besteht auch in gegenseitiger Unterstützung und Hilfeleistung sowie in der Unterhaltung gemeinsamer Einrichtungen. (2) Verfassungsschutzbehörden anderer Länder dürfen im Geltungsbereich dieses Gesetzes nur im Einvernehmen mit dem Landesamt für Verfassungsschutz nach Maßgabe dieses Gesetzes und soweit eigenes Landesrecht dies zuläßt, der Bund gemäß SS 5 Absatz 2 BVerfSchG nur im Benehmen mit dem Landesamt für Verfassungsschutz tätig werden. Das Landesamt für Verfassungsschutz darf in den anderen Ländern tätig werden, soweit es die Rechtsvorschriften dieses Gesetzes und der anderen Länder zulassen. SS 4 Aufgaben des Landesamtes für Verfassungsschutz (1) Aufgabe des Landesamtes für Verfassungsschutz ist die Sammlung und Auswertung von Informationen, insbesondere von sachund personenbezogenen Auskünften, Nachrichten und Unterlagen, über 1. Bestrebungen, die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung, den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes gerichtet sind oder eine ungesetzliche Beeinträchtigung der Amtsführung von Mitgliedern der verfassungsmäßigen Organe des Bundes oder eines Landes zum Ziele haben, 263
  • Linksextremismus "Internationales Zentrum B5" - Bildausschnitt Die medizinische Erstversorgung von verletzten Demonstrationsteilnehmern erfolgte auch durch koordinierte Sanitätsgruppen, die auch mobil
Linksextremismus "Internationales Zentrum B5" - Bildausschnitt Die medizinische Erstversorgung von verletzten Demonstrationsteilnehmern erfolgte auch durch koordinierte Sanitätsgruppen, die auch mobil die verschiedenen Versammlungen während der Gipfeltage betreut haben. So wurden auch in der Roten Flora durch ständig anwesende "Autonome Sanitäter" Verletzte erstversorgt. Protagonisten der Hamburger autonomen Szene nahmen auch an Informationsund Mobilisierungsveranstaltungen inländischer und ausländischer Aktivisten teil und warben dort für die "Welcome to Hell"-Demonstration. Der Ausgangspunkt der Ausschreitungen der "WtH"-Demo am 6. Juli 2017 war der St. Pauli Fischmarkt, wo es zu heftigen Auseinandersetzungen zwischen den Einsatzkräften und den Angehörigen des "Schwarzen Blocks" kam. Nach Erkenntnissen der Sicherheitsbehörden bewegten sich die Aktivisten im weiteren Verlauf in Kleingruppen in die umliegenden Stadtteile und begingen dort teils massive Sachbeschädigungen und lieferten sich weitere Auseinandersetzungen mit der Polizei. Schwerpunkt war der Stadtteil St. Pauli und dort die Reeperbahn. 108
  • Polizei übermittelt werden, wenn die tatsächlichen und rechtlichen VOBUSsetzungen für deren Erhebung mit entsprechenden Befugnissen zur verdeckten Datenerhebung nach
  • Abkommen zwischen den Parteien des Nordatlantikvertrags über die Rechtsstellung ihrer Truppen hinsichtlich der in der Bundesrepublik Deutschland stationierten ausländischen Streitkräfte
daß jemand eine in den SSSS 74 a und 120 Gerichtsverfassungsgesetz, SS 100 a Nummern 3 und 4 Strafprozeßordnung und SSSS 130, 131 Strafgesetzbuch genannte Straftat plant, begeht oder begangen hat sowie sonstige Straftaten, bei denen aufgrund ihrer Zielsetzung, des Motivs des Täters oder dessen Verbindung zu einer Organisation tatsächliche Anhaltspunkte dafür vorliegen, daß sie gegen die in Artikel 73 Nummer 10 Buchstabe b oder c des Grundgesetzes genannten Schutzgüter gerichtet sind. Personenbezogene Daten, die das Landesamt für Verfassungsschutz selbst mit nachrichtendienstlichen Mitteln nach SS 8 erhoben hat, dürfen nur dann an die Staatsanwaltschaft oder an die Polizei übermittelt werden, wenn die tatsächlichen und rechtlichen VOBUSsetzungen für deren Erhebung mit entsprechenden Befugnissen zur verdeckten Datenerhebung nach der Strafprozeßordnung oder nach den SSSS 9 bis 12 und SS 23 Gesetz über die Datenverarbeitung der Polizei vom 2. Mai 1991 (Hamburgisches Gesetzund Verordnungsblatt Seiten 187, 191) vorgelegen hätten. SS 15 Übermittlung personenbezogener Daten an Stationierungsstreitkräfte Das Landesamt für Verfassungsschutz darf Informationen einschließlich personenbezogener Daten an Dienststellen der Stationierungsstreitkräfte im Rahmen von Artikel 3 des Zusatzabkommens zu dem Abkommen zwischen den Parteien des Nordatlantikvertrags über die Rechtsstellung ihrer Truppen hinsichtlich der in der Bundesrepublik Deutschland stationierten ausländischen Streitkräfte vom 3. August 1959 (Bundesgesetzblatt II 1961 Seiten 1183, 1218) übermitteln. Die Entscheidung für eine Übermittlung treffen der Präses der zuständigen Behörde oder die von ihm besonders ermächtigten Bediensteten des Landesamtes für Verfassungsschutz. Der Empfänger ist darauf hinzuweisen, daß er die übermittelten Daten nur zur Verarbeitung für den Zweck erhält, zu dem sie ihm übermittelt wurden. SS 16 Übermittlung personenbezogener Daten an ausländische öffentliche Stellen Das Landesamt für Verfassungsschutz darf personenbezogene Daten im Einvernehmen mit dem Bundesamt für Verfassungsschutz an ausländische öffentliche Stellen sowie an überoder zwischenstaatliche Stellen übermitteln, wenn die Übermittlung zur Erfüllung seiner Aufgaben oder zur Wahrung erheblicher Sicherheitsinteressen des Empfängers erforderlich ist. Die Entscheidung für eine Übermittlung treffen der Präses der zuständigen Behörde oder die von ihm besonders ermächtigten Bediensteten des Landesamtes für Verfassungsschutz. Die Übermittlung unterbleibt, wenn auswärtige Belange der Bundesrepublik Deutschland oder überwiegende schutzwürdige Interessen des Betroffenen entgegenstehen oder wenn dadurch gegen den Zweck eines deutschen Gesetzes verstoßen würde. Der Empfänger ist darauf hinzuweisen, 272
  • Betroffenen das Allgemeininteresse an der Übermittlung überwiegen. (2) Besondere Rechtsvorschriften, die Informationsübermittlungen zulassen, einschränken oder verbieten sowie die Verpflichtung
(3) Die Anordnung für die Maßnahme treffen der Präses der zuständigen Behörde oder die von ihm besonders ermächtigten Bediensteten des Landesamtes für Verfassungsschutz. (4) Die auf diese Weise gewonnenen Unterlagen dürfen nur zu den in Absatz 1 genannten Zwecken verwendet werden. Gespeicherte Daten sind zu löschen und Unterlagen zu vernichten, sobald sie für diese Zwecke nicht mehr benötigt werden. (5) Über die Tatsache der Einsichtnahme ist ein gesonderter Nachweis zu führen, aus dem ihr Zweck, die in Anspruch genommenen Stellen sowie die Namen der Betroffenen hervorgehen. Diese Aufzeichnungen sind gesondert aufzubewahren, durch technische und organisatorische Maßnahmen gegen unbefugten Zugriff zu sichern und am Ende des Kalenderjahres, das dem Jahr ihrer Erstellung folgt, zu vernichten. SS 21 Übermittlungsverbote und -einschränkungen (1) Die Übermittlung von Informationen nach diesem Abschnitt unterbleibt, wenn 1. eine Prüfung durch die übermittelnde Stelle ergibt, daß die Informationen zu vernichten sind oder einem Verwertungsverbot unterliegen oder für den Empfänger nicht mehr bedeutsam sind, 2. überwiegende Sicherheitsinteressen dies erfordern oder 3. für die übermittelnde Stelle erkennbar ist, daß unter Berücksichtigung der Art der Informationen und ihrer Erhebung die schutzwürdigen Interessen des Betroffenen das Allgemeininteresse an der Übermittlung überwiegen. (2) Besondere Rechtsvorschriften, die Informationsübermittlungen zulassen, einschränken oder verbieten sowie die Verpflichtung zur Wahrung gesetzlicher Geheimhaltungspflichten oder von Berufsoder besonderen Amtsgeheimnissen, die nicht auf gesetzlichen Vorschriften beruhen, bleiben unberührt. SS 22 Übermittlung personenbezogener Daten Minderjähriger (1) Personenbezogene Daten Minderjähriger vor Vollendung des 16. Lebensjahres dürfen nach den Vorschriften dieses Gesetzes übermittelt werden, wenn tatsächliche Anhaltspunkte dafür bestehen, daß der Minderjährige eine der in SS 2 des Gesetzes zu Artikel 10 Grundgesetz genannten Straftaten 276
  • Linksextremismus tionsstände der IL und des uG -Bündnisses betreut. Für die Versorgung mit Lebensmitteln im Camp wurden externe Anbieter
Linksextremismus tionsstände der IL und des uG -Bündnisses betreut. Für die Versorgung mit Lebensmitteln im Camp wurden externe Anbieter aus Südund Mitteldeutschland beauftragt. Die Camp-Organisatoren hatten für Strom und Frischwasser gesorgt. Während des Camps wurden mehrere Termine für Aktions-, Blockadeund Verhaltenstraining angeboten. Sanitäter hatten ein eigenes Zelt errichtet, um Verletzten medizinische Hilfe leisten zu können. Ergänzend dazu gab es ein Zelt der Struktur "Out of Action" (Aktivistengruppe, die sich mit psychischen Folgen von Repression befasst). Zum "Schutz" des Camps wurden unter anderem Radfahrer als Späher zur "Gegenaufklärung" eingesetzt. 5.3 Sonstige Camps Am 4. Juli 2017 brachen die Veranstalter das Camp in Entenwerder ab. In der Folge entstanden dezentrale Camps mit insgesamt in der Spitze schätzungsweise bis zu 1.500 bis 2.000 Plätzen. 6. Demonstrationen und Ausschreitungen Die nachfolgend dargestellten Ereignisse prägten das Geschehen rund um den G20-Gipfel in besonderem Maße. 6.1 "Welcome to Hell"Demo (WtH) am 6. Juli 2017 Anschlussaktionen im Schanzenviertel Der für den 6. Juli 2017 unter dem Motto "Für eine solidarische Welt - gegen den G20 Gipfel in Hamburg" geplante Aufzug (im weiteren "Welcome to Hell"-Demonstration oder WtH-Demo) stellte eines der zentralen Vorhaben des gewaltorientierten, insbesondere des autonomen Spektrums im Rahmen der Proteste gegen den G20-Gipfel in Hamburg dar und wurde schon im Vorfeld flächendeckend innerhalb der Szene sowohl im Inals auch Ausland beworben. In der öffentlichen Wahrnehmung wurde die Demonstration vor allem mit dem Auftreten und den Äußerungen von zwei handelnden Personen 105
  • Psychiatrie gegen Menschenrechte e.V. LIZ Libertäres Zentrum LR Linksruck M MB Muslimbruderschaft (arabisch: "al-lkhwan al-Muslimun") MED-TV kurdischer
IH Islamische Bewegung IHD Türkischer Menschenrechtsverein IKVI Internationales Komitee der Vierten Internationale IMSV Iranische Moslemische Studentenvereinig. Bundesrep. Deutschland INCOMM Zentrale Computerbank (SO) IS International Socialists ISKU Informationsstelle Kurdistan e.V. IVVdN Interessenverband ehemaliger Teilnehmer am antifaschistischen Widerstand, Verfolgter des Naziregimes und Hinterbliebener IZH Islamisches Zentrum Hamburg JN Junge Nationaldemokraten JUKO Junge Kommunisten K SH WSSmSEBEEEIEEEEEKEEEEEEr ' KBW Kommunistischer Bund Westdeutschlands KB Kommunistischer Bund KDP Demokratische Partei Kurdistans Irak (auch DPK genannt) K&D Gruppe Kritik und Diskussion KfsV Komitee für soziale Verteidigung KGB Komitee für Staatssicherheit (ehem. sowjet. Nachrichtendienst) KGÖ Kommunistische Jugendorganisation (der türkischen MLKP) KIZ Kurdistan-Informations-Zentrum KON-KURD Konföderation kurdischer Vereine in Europa KPD Kommunistische Partei Deutschlands KPD/ML Kommunistische Partei Deutschlands/Marxisten-Leninisten KPdSU Kommunistische Partei der Sowjetunion KPF Kommunistische Plattform KVPM Kommission für Verstöße der Psychiatrie gegen Menschenrechte e.V. LIZ Libertäres Zentrum LR Linksruck M MB Muslimbruderschaft (arabisch: "al-lkhwan al-Muslimun") MED-TV kurdischer Fernsehsender MG Marxistische Gruppe MKO Munafiqeen Khalq Organization (iran., sinngemäß "Heuchler") 284

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