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"links or rechts" in den Verfassungsschutz Trends
  • Workshops mit Schülern in Neustrelitz zu den Thematiken "Rechtsextremismus" sowie "Islamismus" im Rahmen des Jugendpolitiktages der Konrad-Adenauer-Stiftung
** 16. Mai 2017 Durchführung von Workshops mit Schülern in Neustrelitz zu den Thematiken "Rechtsextremismus" sowie "Islamismus" im Rahmen des Jugendpolitiktages der Konrad-Adenauer-Stiftung. ** 7. Juni 2017 Vortrag mit anschließender Diskussion in Sternberg zum Thema "Innere Sicherheit". ** 12. Oktober 2017 Vortrag zum Thema "Reichsbürger und Selbstverwalter" in Schwerin vor Mitarbeitern der Agentur für Arbeit. ** 9. November 2017: Teilnahme am Symposium im Rahmen der Sicherheitskooperation der fünf neuen Bundesländer und Berlin in Dresden zum Thema "Verschwörungstheorien - Lackmustest für die Demokratie und Einfallstor für Extremisten?" ** 16. November 2017 Vortrag zum Thema "Reichsbürger und Selbstverwalter" in Hasenwinkel im Rahmen einer Fachtagung des Leitungsbereichs der ordentlichen Arbeitsund Sozialgerichtsbarkeit aus Mecklenburg-Vorpommern. Zur Aufklärung der Fachöffentlichkeit führte der Verfassungsschutz Mecklenburg-Vorpommern von Oktober bis Dezember 2017 zusammen mit den Polizeibehörden in den Landkreisen und kreisfreien Städten unseres Landes Sicherheitskonferenzen durch und informierte über die einzelnen Phänomenbereiche in der jeweiligen Region. Darüber hinaus setzte der Verfassungsschutz Mecklenburg-Vorpommern seine Informationsarbeit über das Auftreten der sogenannten "Reichsbürger und Selbstverwalter" (vgl. Abschnitt 4) im öffentlichen Raum fort. Im Berichtszeitraum nahmen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Verfassungsschutzes Mecklenburg-Vorpommern an neun Veranstaltungen teil, auf denen zahlreiche Be-- 134 --
  • Ordnung und die Bindung der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung an Gesetz und Recht, 3. das Recht auf Bildung
Anhang / Verfassungsschutzgesetz 2. die Bindung der Gesetzgebung an die verfassungsmäßige Ordnung und die Bindung der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung an Gesetz und Recht, 3. das Recht auf Bildung und Ausübung einer parlamentarischen Opposition, 4. die Verantwortlichkeit der Regierung gegenüber der Volksvertretung und ihre Ablösbarkeit, 5. die Unabhängigkeit der Gerichte, 6. der Ausschluss jeder Gewaltund Willkürherrschaft und 7. die im Grundgesetz konkretisierten Menschenrechte. SS6 Voraussetzung und Rahmen für die Tätigkeit des Landesamtes für Verfassungsschutz 1 Das Landesamt für Verfassungsschutz darf nur Maßnahmen ergreifen, wenn und soweit sie zur Erfüllung seiner Aufgaben erforderlich sind; dies gilt insbesondere für die Erhebung und weitere Verarbeitung personenbezogener Daten. 2 Von mehreren möglichen und geeigneten Maßnahmen hat es diejenige zu treffen, die den Einzelnen insbesondere in seinen Grundrechten und die Allgemeinheit voraussichtlich am wenigsten beeinträchtigt. 3 Eine geringere Beeinträchtigung ist in der Regel anzunehmen, wenn die Information aus allgemein zugänglichen Quellen oder durch eine behördliche Auskunft gewonnen werden kann. 4 Eine Maßnahme darf nicht zu einem Nachteil führen, der zu dem erstrebten Erfolg erkennbar außer Verhältnis steht. 5 Sie ist nur so lange zulässig, bis ihr Zweck erreicht ist oder sich zeigt, dass er nicht erreicht werden kann. 220
  • Geheimschutz eine wesentliche Bedeutung zu. Auch ein demokratischer Rechtsstaat muß bestimmte Informationen besonders sichern, Geheimschutz im Behördenbereich wenn ihre Kenntnisnahme
Geheimschutz Die Verantwortung für die Sicherung geheimhaltungsbedürftiger Informationen obliegt den jeweils zuständigen Behörden im Bund und in den Der Geheimschutz soll die personellen und maLändern. Der Wirtschaft wurde diese Aufgabe in teriellen Voraussetzungen dafür schaffen, daß eigener Verantwortung übertragen. Die TätigUnbefugte keine Kenntnis von im öffentlichen keit der Verfassungsschutzbehörden ist auf MitInteresse geheimhaltungsbedürftigen Informawirkungsaufgaben, d. h. auf unterstützende und tionen oder Tatsachen erhalten. beratende Funktionen, beschränkt. Ein wirksamer Geheimschutz besteht aus vorbeugenden Maßnahmen personeller und materieller Art. Im Rahmen der Vorbeugung kommt dem Geheimschutz eine wesentliche Bedeutung zu. Auch ein demokratischer Rechtsstaat muß bestimmte Informationen besonders sichern, Geheimschutz im Behördenbereich wenn ihre Kenntnisnahme durch Unberechtigte seinen Bestand gefährden oder seinen Interessen schweren Schaden zufügen könnte. GefahPersoneller Geheimschutz ren drohen sowohl durch fremde Nachrichtendienste als auch durch terroristische oder kriDer personelle Geheimschutz verfolgt das Ziel, minelle Angriffe gegen die Sicherheit des Staastaatliche Verschlußsachen zu schützen. Auf tes. Als NATO-Bündnispartner hat die Bundesder Grundlage der Sicherheitsrichtlinien republik Deutschland nicht nur die eigenen Si(SiR)161) werden Personen überprüft, die Zugang cherheitsinteressen zu schützen, sondern auch zu oder Umgang mit Verschlußsachen haben die Sicherheitsanforderungen der anderen Mitsollen. Ziel der Überprüfung ist es, Sicherheitsgliedsstaaten bei der Durchführung von Gerisiken auszuschließen. heimschutzmaßnahmen zu beachten. Sichtbarer Ausdruck dieses staatlichen Schutzinteresses ist die Kennzeichnung der geheimhaltungsSicherheitsüberprüfung bedürftigen Informationen als Verschlußsache (VS).158) Die Sicherheitsüberprüfung ist das wichtigste personelle Geheimschutzinstrument. Dabei Zugang zu Verschlußsachen ab "VS-Vertrauwird das Landesamt für Verfassungsschutz nur lich" begründet eine sicherheitsempfindliche auf Antrag der zuständigen Stellelb2) tätig, inTätigkeit.15" Die Einstufung der Verschlußsache dem es je nach Intensität und Umfang der beanerfolgt durch eine amtliche Stelle oder auf deren tragten Sicherheitsüberprüfung bei verschiedeVeranlassung entsprechend ihrer Schutzbedürfnen Stellen und Personen Erkenntnisse einholt. tigkeit. Die hierzu notwendigen VoraussetzunNach Abschluß der Sicherheitsüberprüfung gen für die Einstufung in die amtlichen Verübermittelt es das Ergebnis mit einer Bewerschlußsachengrade "VS-Nur für den Dienstgetung, ob ein Sicherheitsrisiko vorliegt oder brauch", "VS-Vertraulich", "GEHEIM" und nicht zur abschließenden Entscheidung dem zu"STRENG GEHEIM" werden in der ständigen Geheimschutzbeauftragten. VerschlußsachenanWeisung (VSA)160) geregelt. Zu beachten ist, daß jede sicherheits158) Verschlußsache (VS) ist alles, was im staatlichen Interesse empfindliche Tätigkeit entsprechend des Verdurch besondere Sicherheitsmaßnahmen vor Unbefugten geschlußsachengrades spezielle Geheimschutzheimgehalten werden muß, unabhängig von ihrer Darstellungsform (z.B. Schriftstücke, Zeichnungen, Karten, Fotokopien, maßnahmen auslöst. Lichtbildmaterial, elektronische Datenträger, elektrische Signale, Geräte, technische Einrichtungen oder das gesprochene Wort und Zwischenmaterial). Während der Geheimschutz Informationen 159) Konkret s. u. Fußnote 164. schützt, die aufgrund ihrer Inhalte als einge160) Verwaltungsvorschrift der Sächsischen Staatsregierung über die Behandlung von Verschlußsachen vom 19.5.1992 (Verstufte Verschlußsache sicherheitsempfindlich schlußsachenanweisung - VSA). sind, soll der Sabotageschutz besonders die 161) Verwaltungsvorschrift der Sächsischen Staatsregierung für die Sicherheitsüberprüfung von Personen im Rahmen des Geheimschutzbedürftigen Bereiche in lebensund verschutzes (Sicherheitsrichtlinien - SiR vom 19. Mai 1992). teidigungswichtigen Einrichtungen vor Angrif162) SS 6 SiR: Zuständig ist der Geheimschutzbeauftragte derjenigen Dienststelle, die einer Person eine sicherheitsempfindliche fen von innen und außen schützen. Tätigkeit zuweisen will. 120
  • Politischer Extremismus 57 13752 Rechtsextremistische Straftaten * Delikte 1993 versuchte Tötung Körperverletzung 93 schwere Brandstiftung 7 Landfriedensbruch, Hausfriedensbruch, 56 Störung
Politischer Extremismus 57 13752 Rechtsextremistische Straftaten * Delikte 1993 versuchte Tötung Körperverletzung 93 schwere Brandstiftung 7 Landfriedensbruch, Hausfriedensbruch, 56 Störung des öffentlichen Friedens Sachbeschädigung 68 Volksverhetzung 50 Propagandadelikte 582 sonstige 129 gesamt 986 davon: fremdenfeindliche Straftaten 235 antisemitische Straftaten 43 * Die vorgelegte Statistik beruht auf Zahlenangaben des Landeskriminalamtes Brandenburg. Die Verfassungsschutzabteilung des Ministeriums des Innern des Landes Brandenburg führt keine eigene Straftatenstatistik. Die hier genannten Zahlen summieren einschlägige Polizeimeldungen (Eingangsstatistik). Sie können sich durch Nachmeldungen und weitere Ermittlungsergebnisse nachträglich noch ändern.
  • Linksextremismus Verfassungsschutzbericht Bayern 2023 6.2 Deutsche Kommunistische Partei (DKP) und Umfeld 6.2.1 DKP Deutschland Bayern Mitglieder 2.8501 ca. 250 Vorsitzende/r
Linksextremismus Verfassungsschutzbericht Bayern 2023 6.2 Deutsche Kommunistische Partei (DKP) und Umfeld 6.2.1 DKP Deutschland Bayern Mitglieder 2.8501 ca. 250 Vorsitzende/r Patrik Köbele - Gründung 1968 - Sitz Essen Nürnberg und München Publikationen Unsere Zeit (UZ) Auf Draht Marxistische Blätter 1 Quelle: Bundesverfassungsschutzbericht 2022 Die DKP ist eine kommunistische Partei, die sich in einer Linie mit der 1956 vom Bundesverfassungsgericht verbotenen "Kommunistischen Partei Deutschlands" (KPD) sieht. Sie bekennt sich zum Marxismus-Leninismus und hat laut Parteiprogramm die Einführung des "Sozialismus/Kommunismus" zum Ziel. Die bundesweit organisierte Partei war bis 1989/1990 von der "Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands" (SED) abhängig. Dem Bundesverband sind Bezirksorganisationen nachgeordnet, die weiter in Kreisund Grundorganisationen oder auch Betriebsgruppen untergliedert sind. In Bayern existieren 2 Bezirksorganisationen (Nordund Südbayern). Die DKP fordert den Austritt aus der NATO und lehnt das Legitimierung des Sanierungsprogramm der Bundesregierung für die Bundeswehr russischen Angriffsab. Diese Punkte bekräftigte der Parteivorsitzende Patrik Köbele krieges 271
  • Abwägung der widerdie Speicherungsdauer auf das für seine Aufgastreitenden Rechtsgüter hat in diesem Fall unbenerfüllung erforderliche Maß zu beschränken
und Quellen des Landesamtes für Verfas2. dies für die Erforschung und Bewertung von sungsschutz gegen sicherheitsgefährdende Bestrebungen oder Tätigkeiten nach SS 2 oder geheimdienstliche Tätigkeiten erforderAbs. 1 erforderlich ist oder lich ist. 3. das Landesamt für Verfassungsschutz nach SS 2 Abs. 2 tätig werden wird. (3) Der Einsatz besonderer technischer Mittel zur Informationsgewinnung im Schutzbereich (2) Zur Aufgabenerfüllung nach SS 2 Abs. 2 dürder Artikel 13 des Grundgesetzes und Artikel 30 fen vorbehaltlich des Satzes 2 in automatisierder Verfassung des Freistaates Sachsen, ohne ten Dateien nur Daten über die Personen gedaß eine für den Verfassungsschutz tätige Perspeichert werden, die der Sicherheitsüberprüson anwesend ist, darf nur zur Verhütung drinfung unterliegen oder in die Sicherheitsübergender Gefahren für die öffentliche Sicherheit prüfung einbezogen werden. Zur Erledigung von erfolgen. In diesen Fällen gelten das Gesetz zur Aufgaben nach SS 2 Abs. 2 Nrn. 4, 5 und 6 dürfen Beschränkung des Brief-, Postund Fernmeldein automatisierten Dateien nur Daten solcher geheimnisses (Gesetz zu Artikel 10 GrundgePersonen erfaßt werden, über die bereits Ersetz) vom 13. August 1968 (BGBl. I S. 949); zukenntnisse nach SS 2 Abs. 1 vorliegen. Bei der letzt geändert durch Artikel 11 des Gesetzes zur Speicherung in Dateien muß erkennbar sein, Neuregelung des Ausländerrechts vom 9. Juli welcher der in SS 2 Abs. 1 und 2 genannten Per1990 (BGBl. I S. 1354), mit Ausnahme von SS 9 sonengruppe Betroffene zuzuordnen sind. Abs. 6, und die Ausführungsregelungen des Freistaates Sachsen in der jeweils geltenden Fas(3) Das Landesamt für Verfassungsschutz hat sung entsprechend. Die Abwägung der widerdie Speicherungsdauer auf das für seine Aufgastreitenden Rechtsgüter hat in diesem Fall unbenerfüllung erforderliche Maß zu beschränken. ter besonderer Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit zu erfolgen. (4) Eine Speicherung von personenbezogenen Daten über Minderjährige vor Vollendung des (4) Die Zulässigkeit von Maßnahmen nach dem 16. Lebensjahres ist nicht zulässig. PersonenbeGesetz zu Artikel 10 Grundgesetz bleibt unzogene Daten über das Verhalten einer Person nach Vollendung des 16. und vor Vollendung des berührt. 18. Lebensjahres sind zwei Jahre nach dem Verhalten auf die Erforderlichkeit der Speicherung (5) Nachrichtendienstliche Mittel, die sich gezu überprüfen und spätestens fünf Jahre nach zielt gegen einen Abgeordneten des Sächsischen dem Verhalten zu löschen, es sei denn, daß weiLandtages richten, dürfen nur angewandt wertere Erkenntnisse im Sinne des SS 2 Abs. 1 über den, wenn sie zuvor vom Präsidenten des Landein Verhalten nach Eintritt der Volljährigkeit tages genehmigt worden sind. angefallen sind. Zweiter Abschnitt SS 7 Berichtigung, Löschung und Sperrung personenbezogener Daten Datenschutzrechtliche Bestimmungen (1) Das Landesamt für Verfassungsschutz hat die in Akten oder Dateien gespeicherten persoSS 6 Speicherung, Veränderung und Nutzung nenbezogenen Daten zu berichtigen, wenn sie personenbezogener Daten unrichtig sind; in Akten ist dies zu vermerken. Wird die Richtigkeit der Daten von Betroffenen (1) Das Landesamt für Verfassungsschutz darf bestritten, so ist dies in der Akte zu vermerken zur Erfüllung seiner Aufgaben personenbezooder auf sonstige Weise festzuhalten. gene Daten speichern, verändern und nutzen, wenn (2) Das Landesamt für Verfassungsschutz hat die in Dateien gespeicherten personenbezoge1. tatsächliche Anhaltspunkte für Bestrebungen nen Daten zu löschen, wenn ihre Speicherung oder Tätigkeiten nach SS 2 Abs. 1 vorliegen, unzulässig war oder ihre Kenntnis für die Aufga126
  • Speicherung (1) Für jede automatisierte Datei des Landesamnach einer Rechtsvorschrift oder ihrem Wetes für Verfassungsschutz, in der personenbezosen nach, insbesondere
benerfüllung nicht mehr erforderlich ist. Die Lö4. Anlieferung oder Eingabe, schung unterbleibt, wenn Grund zu der An5. Zugangsberechtigung, nahme besteht, daß durch sie schutzwürdige 6. Überprüfungsfristen, Speicherungsdauer, Belange der Betroffenen beeinträchtigt würden. 7. Protokollierung. In diesem Fall sind die Daten zu sperren. Sie Die Zugangsberechtigung nach Nummer 5 ist dürfen nur noch mit Einwilligung der Betroffeauf Personen zu beschränken, die unmittelbar nen übermittelt werden. mit Arbeiten in dem Gebiet betraut sind, dem die Dateien zugeordnet sind. (3) Das Landesamt für Verfassungsschutz prüft bei der Einzelfallbearbeitung und nach festge(2) Vor Erlaß und vor wesentlichen Änderungen setzten Fristen, spätestens nach fünf Jahren, ob der Einrichtungsanordnung ist der Sächsische in Dateien gespeicherte personenbezogene DaDatenschutzbeauftragte zu hören. ten zu berichtigen oder zu löschen sind. Gespeicherte personenbezogene Daten über Bestre(3) Das Landesamt für Verfassungsschutz hat in bungen nach SS 2 Abs. 1 Nrn. 1 und 3 sind späteangemessenen Abständen die Notwendigkeit stens zehn Jahre nach dem Zeitpunkt der letzder Weiterführung oder Änderung der Dateien ten gespeicherten Information zu löschen, es sei zu überprüfen. denn, der Behördenleiter oder sein Vertreter stellt im Einzelfall fest, daß die weitere Speicherung zur Aufgabenerfüllung oder aus den in AbSS 9 Auskunft an Betroffene satz 2 Satz 2 genannten Gründen erforderlich ist. (1) Das Landesamt für Verfassungsschutz erteilt Betroffenen über die zu ihrer Person gespei(4) Das Landesamt für Verfassungsschutz hat cherten Daten auf Antrag unentgeltlich Ausdie in Akten gespeicherten personenbezogenen kunft. Die Auskunftsverpflichtung erstreckt sich Daten zu sperren, wenn es im Einzelfall festnicht auf die Herkunft der Daten und die Empstellt, daß ohne die Sperrung schutzwürdige Infänger von Übermittlungen. teressen von Betroffenen beeinträchtigt würden und die Daten für seine künftige Aufgabenerfül(2) Die Auskunftserteilung unterbleibt, soweit lung nicht mehr erforderlich sind. Gesperrte 1. eine Gefährdung der Aufgabenerfüllung Daten sind mit einem entsprechenden Vermerk durch die Auskunftserteilung zu besorgen zu versehen; sie dürfen nicht mehr genutzt oder ist, übermittelt werden. Eine Aufhebung der Sper2. durch die Auskunftserteilung nachrichtenrung ist möglich, wenn ihre Voraussetzungen dienstliche Zugänge gefährdet sein können nachträglich entfallen. Akten, in denen persooder die Ausforschung des Erkenntnisstannenbezogene Daten gespeichert sind, sind zu des oder der Arbeitsweise des Landesamtes vernichten, wenn die gesamte Akte zur Aufgafür Verfassungsschutz zu befürchten ist, benerfüllung nicht mehr benötigt wird. 3. die Auskunft die öffentliche Sicherheit gefährden oder sonst dem Wohl des Bundes oder eines Landes Nachteile bereiten würde SS 8 Einrichtungsanordnung oder 4. die Daten oder die Tatsache der Speicherung (1) Für jede automatisierte Datei des Landesamnach einer Rechtsvorschrift oder ihrem Wetes für Verfassungsschutz, in der personenbezosen nach, insbesondere wegen der überwiegene Daten verarbeitet werden, ist in einer Eingenden berechtigten Interessen eines Dritrichtungsanordnung, die der Zustimmung des ten, geheimgehalten werden müssen. Staatsministeriums des Innern bedarf, festzulegen: (3) Die Ablehnung der Auskunftserteilung be1. Bezeichnung der Datei, darf keiner Begründung, soweit dadurch der 2. Zweck der Datei, Zweck der Auskunftsverweigerung gefährdet 3. Voraussetzungen der Speicherung, Übermittwürde. Die Gründe für die Auskunftsverweigelung und Nutzung (betroffener Personenrung sind aktenkundig zu machen. Wird die kreis, Art der Daten), Auskunftserteilung abgelehnt, sind Betroffene 127
  • Rechtsgrundlage für das Fehlen der Bepunkte dafür bestehen, daß die Übermittlung gründung und darauf hinzuweisen, daß sie sich für
  • Persönlichkeitsterstehenden juristischen Personen des öffentlirecht von Betroffenen unverhältnismäßig beeinchen Rechts übermitteln von sich aus dem Lanträchtigen würde. Über die Einsichtnahme
auf die Rechtsgrundlage für das Fehlen der Bepunkte dafür bestehen, daß die Übermittlung gründung und darauf hinzuweisen, daß sie sich für die Erfüllung der Aufgaben des Landesamtes an den Sächsischen Datenschutzbeauftragten für Verfassungsschutz erforderlich ist. wenden können. Dem Datenschutzbeauftragten ist auf sein Verlangen Auskunft zu erteilen, soweit nicht das Staatsministerium des Innern im SS 11 Informationsübermittlung an das LandesEinzelfall feststellt, daß dadurch die Sicherheit amt für Verfassungsschutz auf Ersuchen des Bundes oder eines Landes gefährdet würde. Mitteilungen des Sächsischen Datenschutzbe(1) Die in SS 10 genannten öffentlichen Stellen auftragten an Betroffene dürfen keine Rückhaben dem Landesamt für Verfassungsschutz schlüsse auf den Kenntnisstand des Landesamauf dessen Ersuchen die ihnen bei der Erfüllung tes für Verfassungsschutz zulassen, sofern dieihrer Aufgaben bekanntgewordenen personenses nicht einer weitergehenden Auskunft zubezogenen Daten und Informationen zu übermitteln, wenn tatsächliche Anhaltspunkte dafür stimmt. bestehen, daß die Übermittlung für die Erfüllung der Aufgaben nach SS 2 Abs. 1 oder Abs. 2 erforderlich ist. Es hat die Ersuchen aktenkundig zu machen. (2) Das Landesamt für Verfassungsschutz darf Akten anderer öffentlicher Stellen und amtliche Dritter Abschnitt Register unter den Voraussetzungen des Absatzes 1 und vorbehaltlich der in SS 13 getroffenen Übermittlungsvorschriften Regelung einsehen, soweit dies zur Erfüllung von Aufgaben nach SS 2 Abs. 1 und 2 oder zum SS 10 Informationsübermittlung an das LandesSchutz von Mitarbeitern und Quellen des Lanamt für Verfassungsschutz ohne Ersuchen desamtes für Verfassungsschutz gegen Gefahren für Leib und Leben erforderlich ist und die son(1) Die Behörden und Gerichte des Freistaates stige Übermittlung von Informationen aus den Sachsen, die Gemeinden, Landkreise und sonAkten oder den Registern den Zweck der Maßstigen der Aufsicht des Freistaates Sachsen unnahmen gefährden oder das Persönlichkeitsterstehenden juristischen Personen des öffentlirecht von Betroffenen unverhältnismäßig beeinchen Rechts übermitteln von sich aus dem Lanträchtigen würde. Über die Einsichtnahme nach desamt für Verfassungsschutz die ihnen beSatz 1 hat das Landesamt für Verfassungsschutz kanntgewordenen personenbezogenen Daten einen Nachweis zu führen, aus dem der Zweck und sonstigen Informationen, wenn tatsächliund die Veranlassung, die ersuchte Behörde und che Anhaltspunkte dafür bestehen, daß die Indie Aktenfundstelle hervorgehen. formationen zur Wahrnehmung von Aufgaben Die Nachweise sind fünf Jahre gesondert aufzunach SS 2 Abs. 1 Nr. 2 oder zur Beobachtung von bewahren und gegen ungerechtfertigten Zugriff Bestrebungen erforderlich sind, die durch Anzu sichern und anschließend zu vernichten. wendung von Gewalt oder darauf gerichtete Vorbereitungshandlungen gegen die in SS 2 Abs. 1 (3) Die Übermittlung personenbezogener Daten Nrn. 1 und 3 genannten Schutzgüter gerichtet und sonstige Informationen, die aufgrund einer sind. Maßnahme nach SS 100a der Strafprozeßordnung bekanntgeworden sind, ist nur zulässig, wenn (2) Die Staatsanwaltschaften und, vorbehaltlich tatsächlich Anhaltspunkte dafür bestehen, daß der staatsanwaltschaftlichen Sachleitungsbefugjemand eine der in SS 2 des Gesetzes zu Artikel nis, die Polizeidienststellen übermitteln darüber 10 Grundgesetz genannten Straftaten plant, behinaus von sich aus dem Landesamt für Verfasgeht oder begangen hat. Auf die dem Landesamt sungsschutz auch alle anderen ihnen bekanntfür Verfassungsschutz nach Satz 1 übermittelgewordenen personenbezogenen Daten und ten Unterlagen findet SS 7 Abs. 3 und 4 des Gesonstigen Informationen über Bestrebungen setzes zu Artikel 10 Grundgesetz entsprechende nach SS 2 Abs. 1, wenn tatsächliche AnhaltsAnwendung. 128
  • geschätzt) Bundesrepublik Deutschland Brandenburg 1992 1993 1993 Militante Angehörige rechtsextremistischer | Jugendcliquen 6.400 abnehmend 500 "Direkte Aktion/Mitteldeutschland" (JF), früher: "Förderwerk Mitteldeutsche
56 Politischer Extremismus 1.7 Übersicht in Zahlen 1.7.1 Mitgliederzahlen * (z.T. geschätzt) Bundesrepublik Deutschland Brandenburg 1992 1993 1993 Militante Angehörige rechtsextremistischer | Jugendcliquen 6.400 abnehmend 500 "Direkte Aktion/Mitteldeutschland" (JF), früher: "Förderwerk Mitteldeutsche Jugend" (FMJ), sowie "Sozialrevolutionäre | Arbeiterfront" (SrA) über 100 deutlich steigend bis zu 100 "Freiheitliche Deutsche Arbeiterpartei" | (FAP) 220 stark steigend 15 "Hilfsorganisation für nationale politische Gefangene und deren Angehörige e.V." | (HNG) 200 gleichbleibend Einzelpersonen "Internationales Hilfskomitee für nationale politische Verfolgte und deren Angehörige e.V." (IHV) ca. 25 Einzelpersonen "Nationaldemokratische Partei Deutsch- | lands" (NPD) 5.000 gleichbleibend 25 | "Junge Nationaldemokraten" (JN) 200 leicht abnehmend Einzelpersonen | "Deutsche Volksunion" (DVU) 26.000 gleichbleibend unter 50 "Deutsche Liga für Volk und Heimat" | (DLVH) 800 leicht steigend Einzelpersonen | "Die Republikaner" (REP) 23.000 gleichbleibend 500 | "Die Nationalen e.V." 55 steigend Einzelpersonen | "Wiking-Jugend e.V." (WJ) 400 gleichbleibend Einzelpersonen * Da das Bundesministerium des Innern für T993 noch keine Mitgliederzahlen extremistischer Örganisationen und Personenzusammenschlüsse veröffentlich hat, werden, als Vergleich zu den in Brandenburg für 1993 ermittelten Zahlen, im Blick auf die gesamte Bundesrepublik Deutschland die Zahlen für 1992 und deren absehbare Modifikation für 1993 in Form von Trendangaben aufgeführt.
  • diese Voraussetzung vorliegt, ist die Miteiner gerichtlichen Nachprüfung der Rechtteilung vorzunehmen, sobald eine Gefährdung mäßigkeit der Beschränkungsmaßnahme nicht des Zweckes
  • steht den BeDaten bezogenen Unterlagen unter Aufsicht eitroffenen der Rechtsweg offen; SS 9 Abs. 6 findet nes der in Absatz
eine Gefährdung des Zwecks der Beschränkung einen an dem überwachten Verkehr Beteiligten ausgeschlossen werden kann. Läßt sich in diezu den in Absatz 3 genannten Zwecken nicht sem Zeitpunkt noch nicht abschließend beurteimehr erforderlich und können sie im Rahmen len, ob diese Voraussetzung vorliegt, ist die Miteiner gerichtlichen Nachprüfung der Rechtteilung vorzunehmen, sobald eine Gefährdung mäßigkeit der Beschränkungsmaßnahme nicht des Zweckes der Beschränkung ausgeschlossen mehr von Bedeutung sein, so sind die auf diese werden kann. Nach der Mitteilung steht den BeDaten bezogenen Unterlagen unter Aufsicht eitroffenen der Rechtsweg offen; SS 9 Abs. 6 findet nes der in Absatz 1 genannten Bediensteten zu keine Anwendung. vernichten. Über die Vernichtung ist eine Niederschrift anzufertigen. Ob die Voraussetzungen für eine Vernichtung vorliegen, ist nach jeweils SS6 sechs Monaten zu prüfen. Daten, die nur zum Zwecke der gerichtlichen Nachprüfung der Be(1) In den Fällen des SS 2 muß die Anordnung schränkungsmaßnahme gespeichert werden, denjenigen bezeichnen, gegen den sich die Besind zu sperren. Sie dürfen nur für diesen Zweck schränkungsmaßnahme richtet. verwendet werden. (2) Soweit sich in diesen Fällen Maßnahmen nach SS 1 auf Sendungen beziehen, sind sie nur SS8 hinsichtlich solcher Sendungen zulässig, bei denen Tatsachen vorliegen, aus welchen zu (1) Sendungen des Postverkehrs, die zur Öffschließen ist, daß sie von dem, gegen den sich nung und Einsichtnahme der berechtigten die Anordnung richtet, herrühren oder für ihn Stelle ausgehändigt worden sind, sind unverzügbestimmt sind. lich dem Postverkehr wieder zuzuführen. Telegramme dürfen dem Postverkehr nicht entzogen werden. Der zur Einsichtnahme berechtigSS7 ten Stelle ist eine Abschrift des Telegramms zu übergeben. (1) Die aus der Anordnung sich ergebenden Maßnahmen nach SS 1 Abs. 1 sind unter Verant(2) Die Vorschriften der Strafprozeßordnung wortung der antragsberechtigten Stelle und unüber die Beschlagnahme von Sendungen des ter Aufsicht eines Bediensteten vorzunehmen, Postverkehrs bleiben unberührt. der die Befähigung zum Richteramt hat. (2) Liegen die Voraussetzungen der Anordnung SS9 nicht mehr vor oder sind die sich aus der Anordnung ergebenden Maßnahmen nicht mehr erfor(1) Der nach SS 5 Abs. 1 für die Anordnung von derlich, so sind sie unverzüglich zu beenden. Die Beschränkungsmaßnahmen zuständige BundesBeendigung ist der Stelle, die die Anordnung geminister unterrichtet in Abständen von höchtroffen hat, und dem nach SS 1 Abs. 2 Satz 1 oder stens sechs Monaten ein Gremium, das aus Satz 3 Verpflichteten, dem gegenüber die Anordneun vom Bundestag bestimmten Abgeordneten nung erfolgt ist, mitzuteilen. Die Mitteilung an besteht, über die Durchführung dieses Gesetzes. den nach SS 1 Abs. 2 Satz 1 oder Satz 3 Verpflichteten entfällt, wenn die Anordnung ohne dessen (2) Der zuständige Bundesminister unterrichtet Mitwirkung ausgeführt wurde. monatlich eine Kommission über die von ihm angeordneten Beschränkungsmaßnahmen vor (3) Die durch Maßnahmen nach SS 2 erlangten deren Vollzug. Bei Gefahr im Verzuge kann er Kenntnisse und Unterlagen dürfen nicht zur Erforden Vollzug der Beschränkungsmaßnahmen schung und Verfolgung anderer als der in SS 2 oder auch bereits vor der Unterrichtung der KommisSS 3 Abs. 3 genannten Straftaten benutzt werden. sion anordnen. Die Kommission entscheidet von Amts wegen oder auf Grund von Beschwer(4) Sind die durch Maßnahmen nach den SSSS 2 den über die Zulässigkeit und Notwendigkeit und 3 erlangten personenbezogenen Daten über von Beschränkungsmaßnahmen. Anordnungen, 136
  • insbesondere islamisch fundamentalistischer Gruppen. Sicherheitsgefährdungen gehen unverändert auch von linksextremistischen türkischen und kurdischen Vereinigungen aus. Ebenso muß die Bedrohung durch
-21 - allenfalls noch 700 (1988: 2.400). Andere Organisationen haben sich sogar aufgelöst. Ernster zu beurteilen ist dagegen die Entwicklung im Ausländerextremismus. Während sich nach wie vor die große Mehrzahl der rund 1 Million in Baden-Württemberg lebenden Ausländer loyal zum Gastgeberland verhält, beeinträchtigt eine kleine Minderheit von ihnen unsere Sicherheit. Etwa 8.380 Personen (1990: 8.430) sind in Vereinigungen organisiert, die extremistische oder gar terroristische Ziele verfolgen. Ethnische, religiöse, soziale und wirtschaftliche Konflikte sowie politische Krisen in den jeweiligen Heimatländern sind Auslöser dieser Aktivitäten. Symptomatisch ist das weitere Erstarken religiös-nationalistischer, insbesondere islamisch fundamentalistischer Gruppen. Sicherheitsgefährdungen gehen unverändert auch von linksextremistischen türkischen und kurdischen Vereinigungen aus. Ebenso muß die Bedrohung durch ausländische Terrorgruppen nach wie vor ernst genommen werden. In einer grundsätzlichen Neuorientierung befindet sich die Spionageabwehr. Einerseits erfordert die Hinterlassenschaft des Ministeriums für Staatssicherheit (MfS) noch immer einen erheblichen Einsatz, andererseits wird zusehends klarer, daß Bereiche wie der nachrichtendienstlich gesteuerte illegale Technologietransfer, insbesondere in einige Länder des Nahen Ostens, künftig größere Aufmerksamkeit erfordern. In welchem Umfang und in welcher Intensität fremde Nachrichtendienste in der Zukunft in unserem Land aktiv werden, ist gegenwärtig noch nicht präzis auszumachen.
  • Satz 2 Nr. 1 und ihren Vollzug der Rechts1. einer vollziehbaren Anordnung nach Artikel weg nicht zulässig
Anhand die die Kommission für unzulässig oder nicht Artikel 3 notwendig erklärt, hat der zuständige Bundesminister unverzüglich aufzuheben. SS10 (3) Der zuständige Bundesminister unterrichtet monatlich die Kommission über von ihm vorge(1) Wird der Fernmeldeverkehr nach Artikel 1 nommene Mitteilungen an Betroffene (SS 5 Abs. dieses Gesetzes oder nach den SSSS 100a, 100b 5) oder über die Gründe, die einer Mitteilung der Strafprozeßordnung überwacht, so darf entgegenstehen. Hält die Kommission eine Mitdiese Tatsache von Personen, die eine für den teilung für geboten, hat der zuständige Bundesöffentlichen Verkehr bestimmte Fernmeldeanminister diese unverzüglich zu veranlassen. lage betreiben, beaufsichtigen, bedienen oder bei ihrem Betrieb tätig sind, anderen nicht mit(4) Die Kommission besteht aus dem Vorsitgeteilt werden. zenden, der die Befähigung zum Richteramt besitzen muß, und drei Beisitzern. Die Mitglie(2) Wird die Aushändigung von Sendungen nach der der Kommission sind in ihrer Amtsführung Artikel 1 SS 1 Abs. 2 Satz 1 oder Satz 3 angeordunabhängig und Weisungen nicht unterworfen. net, so darf diese Tatsache von Personen, die Sie nehmen ein öffentliches Ehrenamt wahr zur Aushändigung verpflichtet oder mit der Senund werden von dem in Absatz 1 genannten dungsübermittlung betraut sind oder hieran Gremium nach Anhörung der Bundesregierung mitwirken, anderen nicht mitgeteilt werden. für die Dauer einer Wahlperiode des Bundestages mit der Maßgabe bestellt, daß ihre Amtszeit (3) Erfolgt ein Auskunftsersuchen oder eine erst mit der Neubestimmung der Mitglieder der Auskunftserteilung nach Artikel 1 SS 1 Abs. 2, so Kommission, spätestens jedoch drei Monate darf diese Tatsache oder der Inhalt des Ersunach Ablauf der Wahlperiode endet. Die chens oder der erteilten Auskunft von Personen, Stimme des Vorsitzenden entscheidet bei die zur Beantwortung verpflichtet oder mit der Stimmengleichheit. Die Kommission gibt sich eine Geschäftsordnung, die der Zustimmung Beantwortung betraut sind oder hieran mitwirdes in Absatz 1 geannten Gremiums bedarf. ken, anderen nicht mitgeteilt werden. Vor der Zustimmung ist die Bundesregierung zu hören. SS10a (5) Durch den Landesgesetzgeber wird die parlamentarische Kontrolle der nach SS 5 Abs. 1 für Mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit die Anordnung von Beschränkungsmaßnahmen Geldstrafe wird bestraft, wer entgegen SS 10 eine zuständigen obersten Landesbehörden und die Mitteilung macht. Überprüfung der von ihnen angeordneten Beschränkungsmaßnahmen geregelt. SS11 (6) Im übrigen ist gegen die Anordnung von Beschränkungsmaßnahmen nach den SSSS 2 und 3 (1) Ordnungswidrig handelt, wer Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 und ihren Vollzug der Rechts1. einer vollziehbaren Anordnung nach Artikel weg nicht zulässig. 1 SS 1 Abs. 2 Satz 1 oder Satz 3 zuwiderhandelt, 2. entgegen Artikel 1 SS 1 Abs. 3 Satz 2 eine Person betraut oder 3. entgegen Artikel 1 SS 1 Abs. 3 Satz 3 nicht sicherstellt, daß eine GeheimschutzmaßArtikel 2 nahme getroffen wird. (2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Änderung der Strafprozeßordnung Geldbuße bis zu dreißigtausend Deutsche Mark (Hier nicht abgedruckt) geahndet werden. 137
  • gestatten, einen fenen Person zu einer anderen Behörde ist, Rechtsanwalt zur Anhörung hinzuzuziehen. wenn sie auch dort für eine sicherheitsempfindSeine
(3) Liegt nach Beurteilung des GeheimschutzSicherheitsakten-Registratur sind so zu verwahbeauftragten ein Sicherheitsrisiko vor, hat er die ren, daß Unbefugte sich nicht unbemerkt Zubetroffene Person vor seiner Entscheidung angang verschaffen können. Unterlagen in persozuhören. Die Anhörung erfolgt auf eine Weise, nellen Sicherheitsangelegenheiten sind verdie den Quellenschutz gewährleistet und Belanschlossen zu befördern und bei Versendung so gen von Personen, die in die Sicherheitsüberzu adressieren, daß sie dem Geheimschutzbeprüfung einbezogen wurden, Rechnung trägt. auftragten oder seinem Vertreter im Amt und Sie unterbleibt, wenn sie einen erheblichen der zuständigen Stelle im Landesamt für VerfasNachteil für die Sicherheit des Bundes oder eisungsschutz ungeöffnet zugeleitet werden. nes Landes zur Folge hätte. Auf Antrag der be(3) Bei Versetzung oder Abordnung einer betroftroffenen Person ist dieser zu gestatten, einen fenen Person zu einer anderen Behörde ist, Rechtsanwalt zur Anhörung hinzuzuziehen. wenn sie auch dort für eine sicherheitsempfindSeine Mitwirkung ist auf die Beratung der beliche Tätigkeit vorgesehen ist, die Sicherheitstroffenen Person und auf Verfahrensfragen zu akte auf Anforderung an den Geheimschutzbebeschränken. auftragten der neuen Dienststelle abzugeben. (4) Lehnt der Geheimschutzbeauftragte die VerAuf Anforderung ist dem Geheimschutzbeaufwendung einer Person in sicherheitsempfindlitragten die Sicherheitsakte auch vor solchen cher Tätigkeit ab, unterrichtet er, soweit dies Versetzungen oder Abordnungen zur Einsichtzur Durchführung der von ihm geforderten Pernahme zu überlassen. sonalmaßnahme erforderlich und sicherheits(4) Scheidet eine Person aus sicherheitsempmäßig unbedenklich ist, die personalverwalfindlicher Tätigkeit aus und soll sie nicht erneut tende oder sonst zuständige Stelle. Diese kann eine solche ausüben, sind die Sicherheitsakten auf Wunsch der betroffenen Person auch umfasnach 5 Jahren auszusondern und gemäß SS 30 send über die Gründe für die Ablehnung unterVSA zu vernichten. Das Landesamt für Verfasrichtet werden, wenn dies sicherheitsmäßig unsungsschutz ist bei Fristablauf durch den Gebedenklich ist. heimschutzbeauftragten zu unterrichten (An(5) Die betroffene Person ist durch die personallage 9). Es sondert seine Akten (Sicherheitsverwaltende oder sonst zuständige Stelle über überprüfungsakten) ebenfalls unverzüglich aus. die Ablehnung zu unterrichten. Die Ablehnung Bei ist auf Antrag der betroffenen Person schriftlich 1. Erweiterten Sicherheitsüberprüfungen mit zu begründen; Absatz 3 Satz 2 und 3 gilt entSicherheitsermittlungen sowie sprechend. 2. festgestellten sicherheitserheblichen Er(6) Der Geheimschutzbeauftragte hat zu prüfen, kenntnissen ob ein vorliegendes oder zu erwartendes Sicherkönnen die Sicherheitsüberprüfungsakten weiheitsrisiko durch Fürsorgeoder andere Maßtere 10 Jahre aufbewahrt werden. nahmen beseitigt oder gemindert werden kann. Er kann solche Maßnahmen bei der personalverwaltenden oder sonst zuständigen Stelle anFünfter Teil regen. SS16 Maßnahmen nach Anschluß der SicherheitsSicherheitsakten überprüfung (1) Der Geheimschutzbeauftragte führt über die betroffenen Personen Sicherheitsakten, in die SS17 alle sicherheitserheblichen Informationen aufZuweisung sicherheitsempfindlicher Tätigkeit zunehmen sind. Sicherheitsakten sind keine (1) Eine sicherheitsempfindliche Tätigkeit darf Personalakten. Die Sicherheitsakten sind gesoneiner Person erst zugewiesen werden, wenn das dert zu führen und dürfen weder anderen - insabschließende Ergebnis des Landesamtes für besondere nicht personalverwaltenden - Stellen Verfassungsschutz vorliegt und nach Feststelnoch der betroffenen Person zugänglich gelung des Geheimschutzbeauftragten ein Sichermacht werden; die SSSS 12 Abs. 2, 15 und 19 Abs. heitsrisiko nicht gegeben ist. 2 bleiben unberührt. (2) In dringenden Fällen kann der Geheim(2) Die Sicherheitsakten und die Hilfsmittel der schutzbeauftragte aufgrund eines vorläufigen 146
  • wenn Änderunchen Umfange für Zwecke der Sachbearbeitung gen der Rechtslage dies erforderlich machen anlegen. oder eine Vereinfachung der Verwaltungsar
klärung zu. In den Fällen des SS 11 Absatz 1 ist Es kann sich im Einvernehmen mit der zuständie Sicherheitsüberprüfung regelmäßig im Abdigen obersten Landesbehörde bei allen Dienststand von 10 Jahren zu wiederholen. stellen und Einrichtungen des Freistaates über (4) Daneben kann das Staatsministerium des die Handhabung dieser Richtlinien unterrichInnern, wenn Sicherheitsgründe dies erfordern, ten. für bestimmte Personengruppen 1. die Wiederholung der SicherheitsüberprüSS22 fungen anordnen und/oder Sonderregelungen 2. das Landesamt für Verfassungsschutz beauf(1) Jede oberste Landesbehörde kann in besontragen, im Einvernehmen mit dem Geheimders begründeten Fällen im Einvernehmen mit schutzbeauftragten mit den betroffenen Perdem Staatsministerium des Innern Abweichunsonen ein Gespräch über ihre sicherheitsgen von diesen Richtlinien zulassen, wenn damäßige Situation (Sicherheitsgespräch) zu durch die Wirksamkeit des personellen Geheimführen. schutzes nicht beeinträchtigt wird und die (5) Werden bei einer Person in sicherheitsempGrundsätze dieser Richtlinien beachtet werden. findlicher Tätigkeit nachträglich Umstände be(2) Das Landesamt für Verfassungsschutz führt kannt, die ein Sicherheitsrisiko darstellen köndie Sicherheitsüberprüfungen seines Personals nen, finden die SSSS 14 und 15 entsprechend Anin eigener Zuständigkeit durch. Für die Sicherwendung. heitsüberprüfung des Behördenleiters, des Geheimschutzbeauftragten und ihrer Stellvertreter gilt SS 6 Abs. 2; der Geheimschutzbeauftragte des Staatsministeriums des Innern kann in dieSechster Teil sen Fällen eine andere Verfassungsschutzbehörde um Mitwirkung bitten. (3) Das Landesamt für Verfassungsschutz kann Schlußbestimmungen für seinen Bereich den Grundsätzen dieser Richtlinien entsprechende eigene BestimmunSS20 gen erlassen, die seinen Besonderheiten RechSpeicherung von personenbezogenen Daten in nung tragen. Dateien (4) Soweit oberste Landesbehörden Stellen (1) Im Rahmen der Sicherheitsüberprüfung anaußerhalb des Behördenbereichs zur Geheimfallende personenbezogene Daten dürfen nur haltung verpflichten, treffen sie im Einverneh1. zu der betroffenen Person sowie men mit dem Staatsministerium des Innern die 2. bei der Erweiterten Sicherheitsüberprüfung erforderlichen Regelungen. und Erweiterten Sicherheitsüberprüfung mit Sicherheitsermittlungen zum Ehegatten, Verlobten oder der Person, mit der sie in SS23 eheähnlicher Gemeinschaft lebt, in Dateien Ermächtigung des Staatsministeriums des Ingespeichert werden, soweit dies für Zwecke nern des Geheimschutzes erforderlich ist; SS 12 Das Staatsministerium des Innern wird ermächAbs. 3 Nr. 2 bis 4 bleibt unberührt. tigt, im Benehmen mit den anderen obersten (2) Der Geheimschutzbeauftragte darf Dateien Landesbehörden nur für Registraturzwecke sowie im erforderli1. diese Richtlinien zu ändern, wenn Änderunchen Umfange für Zwecke der Sachbearbeitung gen der Rechtslage dies erforderlich machen anlegen. oder eine Vereinfachung der Verwaltungsar(3) Die gespeicherten Daten sind nach Maßgabe beit ohne Abweichung von den Grundsätzen der in SS 16 Abs. 4 genannten Fristen zu löschen. dieser Richtlinien erreicht werden kann, 2. in den Richtlinien nach SS 64 VSA Erfordernis SS21 und Art der Sicherheitsüberprüfung von PerBeratung durch das Landesamt für Verfassonen zu regeln, die sich auf technischem sungsschutz Wege Zugang zu STRENG GEHEIM, GEHEIM Das Landesamt für Verfassungsschutz berät den oder VS-VERTRAULICH eingestuften VerGeheimschutzbeauftragten bei seiner Tätigkeit. schlußsachen verschaffen können. 148
  • Linksextremismus 12. ORDENTLICHER UNIONSTAG DEUTSCHE FRIEDENS-UNION 23./24 A---I Frö M A pam Frankfurt
Linksextremismus 12. ORDENTLICHER UNIONSTAG DEUTSCHE FRIEDENS-UNION 23./24 A---I Frö M A pam Frankfurt r i l 198 Main " Haus Gallus Europa ohne Massenvernichtungswaffen! Für Abrüstung, globale Verantwortung, Demokratisierung
  • Verfassungsschutzbericht Bayern 2023 Linksextremismus auf dem 24. Parteitag der DKP am 22. Mai 2022 in einer Onlinekonferenz. Dabei stellte sich
Verfassungsschutzbericht Bayern 2023 Linksextremismus auf dem 24. Parteitag der DKP am 22. Mai 2022 in einer Onlinekonferenz. Dabei stellte sich die DKP klar auf die Seite Russlands und legitimierte dessen Angriff auf die Ukraine wie folgt: Das Ziel der früheren Einkreisungspolitik der NATO gegenüber Russland liegt aus meiner Sicht heute deutlicher auf dem Tisch. Und die NATO sieht im Krieg offensichtlich die Chance es schneller zu erreichen. Das Ziel ist und war es wohl bereits vor dem russischen Angriff Russland zu einem Vasallenstaat, zu einer Halbkolonie zu machen und damit den Weg Richtung China frei zu machen und die VR China gleichzeitig zu isolieren. Der NATO wird eine Mitverantwortung für die Eskalation angelastet: Die NATO-Osterweiterung hat Russland zunehmend bedroht und immer weiter in die Ecke getrieben. Diplomatie wurde verweigert [...] Wir bleiben dabei: Der Aggressor ist die NATO. Sie muss gestoppt werden. Unser Hauptfeind ist der deutsche Imperialismus, er will den Sprung zur Großmacht vollenden. 6.2.2 Sozialistische Deutsche Arbeiterjugend (SDAJ) Deutschland Bayern Mitglieder 6701 ca. 110 Vorsitzende/r Andrea Hornung Tom Talsky Gründung 1968 1999 Sitz Essen München, Nürnberg und Würzburg Publikationen POSITION - 1 Quelle: Bundesverfassungsschutzbericht 2022 272
  • nicht. Von Dänemarkaus läßt der Altnazi Thies Christophersen die rechtsextremistische Zeitung "Die Bauernschaft" in Deutschland verbreiten; sie findet auch
Politischer Extremismus 55 sowie Aufkleber, Plakate und Flugblätter mit NS-Symbolen. In Deutschland ist die NSDAPAO nachbisherigen Erkenntnissen nur als konspiratives Netz von Verteilern dieses Materials präsent. Vom US-amerikanischen "Ku-Klux-Klan" (KKK) sind 1992 und 1993 in Brandenburg nur gelegentlich Propagandamaterialien aufgetaucht. Anhänger, die sich ihm dauerhaft verpflichtet wissen, besitzt er in Brandenburg offenkundig nicht. Von Dänemarkaus läßt der Altnazi Thies Christophersen die rechtsextremistische Zeitung "Die Bauernschaft" in Deutschland verbreiten; sie findet auch in Brandenburg einzelne Abnehmer, Am 17.12.1993 wurde - nach längeren Vorbereitungen, an denen auch die Verfassungsschutzbehörden beteiligt waren - die gesamte Auflage der letzten Nummer dieser Zeitschrift durch die Staatsanwaltschaft Flensburg beschlagnahmt.
  • Verfassungsschutz durch Aufklärung 15 C. * Jahresrückblick 1991 17 D. Rechtsextremismus 23 1. Allgemeiner Überblick 23 2. Neonationalsozialistische Bestrebungen
-5Seite Inhaltsverzeichnis A. Verfassungsschutz Baden-Württemberg 9 1. Gesetzliche Grundlagen 9 2. Aufbau und Organisation 9 3. Aufgaben des Verfassungsschutzes 10 4. Methoden des Verfassungsschutzes 12 5. Kontrolle 13 B. Verfassungsschutz durch Aufklärung 15 C. * Jahresrückblick 1991 17 D. Rechtsextremismus 23 1. Allgemeiner Überblick 23 2. Neonationalsozialistische Bestrebungen 24 2.1 Überregional bedeutsame Aktivitäten 24 2.2 "Gesinnungsgemeinschaft der Neuen Front" (GdNF) 27 2.3 "Freiheitliche Deutsche Arbeiterpartei" (FAP) 28 2.4 "Nationale Offensive" (NO) 29 2.5 "Nationalistische Front" (NF) 29 2.6 "Hilfsorganisation für nationale politische 31 Gefangene und deren Angehörige e.V." (HNG) 2.7 "Neonazikreis um Curt MÜLLER" 31 2.8 "Deutsche Bürgerinitiative e.V." (DBI) 32 2.9 "Heimattreue Vereinigung Deutschlands" (HVD) 32 2.10 Skinheads 33 3. "Nationaldemokratische" Organisationen 37
  • Folgezeit zunehmend verbreitete "LEUCHTER-Bericht" gilt seither den Rechtsextremisten allgemein als Grundlage für ihre auf eine Rehabilitierung des Nationalsozialismus zielenden
-53sind die "Revisionisten" allerdings gezwungen, geschichtliche Tatsache und Forschungsergebnisse zu mißachten bzw. zu negieren. Bereits seit Mitte der sechziger Jahre erschienen zahlreiche Publikationen, die sich mit der Leugnung des "Holocaust" befaßten. Die Autoren dieser Machwerke, darunter der Agrarjournalist Thies CHRISTOPHERSEN mit seiner Schrift "Die Auschwitz-Lüge" und der später suspendierte Richter Wilhelm STÄGLICH mit seinem Buch "Der Auschwitz-Mythos", versuchten mit abstrusen Behauptungen den historischen Nachweis zu führen, daß es in den Konzentrationslagern der Nationalsozialisten keine Tötung von Juden gegeben habe oder zumindest nicht in dem immer wieder behaupteten Ausmaß. Daß es sich bei dem "Revisionismus" um eine internationale Bewegung handelt, beweisen die Veröffentlichungen weiterer prominenter Vertreter dieser Auffassung aus dem Ausland. Dazu zählen neben dem in Kanada lebenden deutschen Neonationalsozialisten Ernst ZÜNDEL beispielsweise der umstrittene Schriftsteller David IRVING (Großbritannien), Professor Robert FAURISSON (Frankreich), Fred LEUCHTER (USA), Gerd HONSIK und Walter OCHENSBERGER (beide Osterreich) sowie Max WAHL (Schweiz). In den letzten Jahren intensivierten die "Revisionisten" ihre Agitationskampagne deutlich. Auslöser dafür war ein 1988 vor dem Bezirksgericht Toronto/Kanada gegen ZÜNDEL anhängiges Verfahren wegen der wissentlichen Verbreitung falscher Nachrichten. Der Angeklagte legte zu seiner Entlastung ein von dem Amerikaner LEUCHTER 1988 verfaßtes, angeblich wissenschaftlich fundiertes "Gutachten" vor, demzufolge in den von ihm untersuchten Konzentrationslagern des "Dritten Reiches" alle technischen Voraussetzungen für den Massenmord an Juden gefehlt hätten. Dieser in der Folgezeit zunehmend verbreitete "LEUCHTER-Bericht" gilt seither den Rechtsextremisten allgemein als Grundlage für ihre auf eine Rehabilitierung des Nationalsozialismus zielenden revisionistischen Aussagen, ungeachtet der Tatsache, daß die darin getroffenen Feststellungen von namhaften Wissenschaftlern und Forschungsinstituten inzwischen eindeutig widerlegt wurden. Im Rahmen ihrer verstärkt betriebenen Agitationskampagne waren die "Revisionisten" auch in der Bundesrepublik Deutschland darum bemüht, sich in der Öffentlichkeit Gehör zu verschaffen. Der Verwirklichung dieses Vorhabens sollte unter anderem das am 23. März 1991 im Kongreßsaal des Deutschen Museums in München geplante "weltgrößte Revisionistentreffen" (Initiator: ZÜNDEL) dienen. Dieses Treffen konnte jedoch nicht wie vorgesehen stattfinden, nachdem die Verwaltung des Museums den Miervertrag
  • Wende hatten die REP als die erste weit rechts stehende Partei, die sich noch in der auslaufenden DDR-Zeit
  • Differenzierungen. Um der zunehmenden Kritik der Öffentlichkeit an offensichtlich rechtsextremistischen Tendenzen in der Partei die Spitze abzubrechen, erfuhr das Parteiprogramm
Politischer Extremismus 51 Nach der Wende hatten die REP als die erste weit rechts stehende Partei, die sich noch in der auslaufenden DDR-Zeit den Bürgerinnen und Bürgern anbot, Zulauf von extremistisch gesinnten Personen erhalten. Nicht wenigen von ihnen, vor allem Skinheads und aktionistisch gesinnten Neonazis, erschien diese Partei dann aber bald zu lasch, so daß sie sich von ihr wieder entfernten. Die REP haben sich inzwischen bundesweit ausdrücklich gegen Neonazis wie auch gegen fremdenfeindliche Gewalttaten abgegrenzt. Obwohl solche Erklärungen überwiegend der Imagepflege dienen, verfolgen sie doch auch ernstgemeinte Absichten: Die REP wollen sich auch nationalkonservativen "bürgerlichen" und "kleinbürgerlichen" Schichten als wählbar präsentieren. Die Parteibasis zeigt aber oft wenig Verständnis für solcherlei Differenzierungen. Um der zunehmenden Kritik der Öffentlichkeit an offensichtlich rechtsextremistischen Tendenzen in der Partei die Spitze abzubrechen, erfuhr das Parteiprogramm der REP zwei Überarbeitungen, zuletzt auf dem Augsburger Programmparteitag am 26./27.06.1993. In der brandenburgischen Öffentlichkeit sind die REP bisher kaum präsent. Bei den Kommunalwahlen am 05.12.1993 kandidierten sie lediglich in zwei Städten. In Eisenhüttenstadt errangen sie mit 915 Stimmen (1,78%) einen Sitz; in Templin blieb ihnen bei einem Ergebnis von 270 Stimmen (1,69%) der Einzug in die Stadtverordnetenversammlung versagt. Die Partei wird schon seit Jahren von den Verfassungsschutzbehörden der Länder Nordrhein-Westfalen und Hamburg beobachtet. Seit Dezember 1992 prüfen nunmehr sämtliche Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Ländern, ob sich in ihrem Kompetenzbereich die Anhaltspunkte für eine verfassungsfeindliche Ausrichtung der Partei bestätigen lassen.

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