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"links or rechts" in den Verfassungsschutz Trends
  • erneuten Verhandlung an das erstinstanzliche Gericht verwiesen. Der österreichische Rechtsextremist Walter Ochensberger erklärte in der von ihm herausgegebenen Zeitschrift "Sieg
Der Inhaber des in Toronto/Kanada ansässigen Verlags Samisdat Publishers Ltd. Ernst C.F.Zündel agitiert in dem von ihm hergestellten Propagandamaterial insbesondere gegen die "Vergasungslüge" und die "Kriegsschuldlüge". In seinen auch in Bayern verbreiteten Rundbriefen verwies er auf die Wiederaufnahme des "Zündel Holocaust Verfahrens", in dem sich "Zündeis Revisionismus" und die "Lügen und Geschichtsfälschungen des Zionismus" gegenüberstünden. Er forderte seine Anhänger auf, in Leserbriefen an kanadische Zeitungen und Nachrichtenagenturen eine "faire Berichterstattung" über den Prozeß zu verlangen und ihn durch Spenden zu unterstützen. In dem Prozeß in Toronto geht es um die Veröffentlichung der Schrift "Starben wirklich sechs Millionen", in der Zündel die Judenvernichtung im Dritten Reich leugnet. Er war deswegen 1985 zu 15 Monaten Freiheitsstrafe mit Bewährung verurteilt worden und hatte die Auflage bekommen, drei Jahre nichts zum Thema "Holocaust" zu veröffentlichen. Dieses Urteil wurde auf die Berufung des Angeklagten hin aufgehoben und der Fall zur erneuten Verhandlung an das erstinstanzliche Gericht verwiesen. Der österreichische Rechtsextremist Walter Ochensberger erklärte in der von ihm herausgegebenen Zeitschrift "Sieg", daß er "nicht mehr an die alliierte Propagandalüge von Gaskammereinrichtungen zur Menschenvernichtung" glaube. Er erstatte daher gegen sich selbst Strafanzeige und hoffe, in dem damit ausgelösten Verfahren den "Wahrheitsbeweis" dafür antreten zu können, daß es "keine Gaskammern zur Menschenvernichtung in Deutschland gab". Die Schrift behauptete ferner, Rudolf Heß sei auf Weisung des britischen Innenministeriums durch zwei Angehörige eines britischen Sondereinsatzregiments ermordet worden. Über die Aktion seien der amerikanische, der französische und der israelische Dienst informiert gewesen.Die Europäische Bewegung (EB), ein Funktionärsgremium von Neonazis aus westeuropäischen Ländern, geriet in den Sog der seit Mitte 1986 in Neonazikreisen zum Teil heftig geführten Auseinandersetzungen über die Homosexuellenfrage (vgl. Nr. 5.2). Nachdem ihr Initiator Michel Caignet, der sich zur Homosexualität bekannt hatte, bereits 1986 aus der EB verdrängt worden war, wandte sich die EB auch von Michael Kühnen ab und erkannte Jürgen Mosler als deutschen Repräsentanten in der EB an. Der von Mosler geleitete Flügel der "Bewegung" ehemaliger ANS/NA-Anhänger organisierte Ende März 1987 in Oberbayern ein "Führerthing" der EB, an dem führende NS-Aktivisten teilnahmen. Die Teilnehmer wählten einen dänischen Neonazi zum Generalsekretär der EB. 134
  • Neugründungen bezeichneten Umstrukturierungen der vergangenen Jahre sollen nach außen Rechtskonformität der "PKK" in Deutschland vermitteln. Jedoch haben sie nichts
"Arbeiterpartei Kurdistans" (Partiya Karkeren Kurdistan - PKK) und unterstützende Organisationen Sitz / Verbreitung Der Hauptsitz der in den vergangenen Jahrzehnten vielfach umbenannten415 "PKK" liegt im Nord-Irak. Ihre Führungsstrukturen in Europa (derzeit "Kongress der kurdischen demokratischen Gesellschaft in Europa" - KCDK-E) befinden sich vorwiegend in den westlichen Nachbarländern Deutschlands. Die "PKK" sieht sich als einzige legitime Interessenvertretung der Kurden. Die Partei ist deutschlandweit die mitgliederstärkste extremistische Organisation mit Auslandsbezug. Gründung / Bestehen Im November 1978 gründete sich die "PKK" als eine revolutionäre Partei mit einem von marxistisch-leninistischen sowie nationalen Grundsätzen geprägten Manifest. Die Anwendung militärischer und terroristischer Gewalt ist ein zentrales Element innerhalb der "PKK"-Strategie. In Europa und damit auch in Deutschland verzichtet die Organisation derzeit weitgehend auf Gewaltanwendung. Struktur / Repräsentanten Die höchsten Entscheidungsgremien der "PKK" sind die "Vereinigten Gemeinschaften Kurdistans" (KCK) mit dem Präsidenten Abdullah Öcalan und den Vorsitzenden Cemil Bayik und Bese Hozat sowie die "Generalversammlung des Volkskongresses Kurdistans" (KONGRA-GEL). Die Strukturen folgen dem Kaderprinzip und sind an einer autoritären Führung ausgerichtet. Die "PKK" hat Deutschland in 31 Gebiete mit jeweils einem zumeist konspirativ agierenden Führungsfunktionär an der Spitze eingeteilt. Für die Umsetzung ihrer Vorgaben nutzt die Partei überwiegend örtliche kurdische Vereine als Treffpunkte und Anlaufstellen. Als Dachverband dieser Vereine fungiert die "Konföderation der Gesellschaften Mesopotamiens in Deutschland" (KON-MED).416 Im Land Brandenburg ist keine derartige Struktur vertreten. Das Gebiet Brandenburgs steht unter dem Einfluss der "PKK"-Strukturen in Berlin und in Sachsen. Die als Neugründungen bezeichneten Umstrukturierungen der vergangenen Jahre sollen nach außen Rechtskonformität der "PKK" in Deutschland vermitteln. Jedoch haben sie nichts mit einer inhaltlichen Neuausrichtung oder der Etablierung demokratischer Strukturen zu tun, sondern dienen dem Zweck, die "PKK" dem internationalen Verfolgungsdruck zu entziehen. Tatsächlich sind die europäischen Strukturen weder organisatorisch selbstständig noch ideologisch oder personell unabhängig von der "PKK" im Nordirak.417 Die "PKK" versucht mithilfe von Massenorganisationen, in denen Anhänger nach sozialen Kriterien oder nach Berufsund Interessengruppen organisiert sind, möglichst alle Lebensbereiche abzudecken und ihren Alleinvertretungsanspruch für alle Kurden zu zementieren. Die "Komalen Ciwan"/ "Tevgera Ciwanen Soresger" (TCS) ist die Jugendorganisation der PKK und bildet ein großes Mobilisierungspotenzial für zahlreiche Veranstaltungen der Organisation. Ihre Anhänger rekrutieren Nachwuchs für den bewaffneten Kampf in den kurdischen Siedlungsgebieten und begehen in 415 Mehrfach vorgenommene Umbenennungen der PKK (Teil-)Organisationen: "Freiheitsund Demokratiekongress Kurdistans" ("Kongreya Azadi u Demokrasiya Kurdistane" - KADEK) "Volkskongress Kurdistans" ("Kongra Gele Kurdistan" - KONGRA GEL) "Gemeinschaft der Kommunen in Kurdistan" ("Koma Komalen Kurdistan" - KKK) "Union der Gemeinschaften Kurdistans" ("Koma Civaken Kurdistan" - KCK). 416 "Konfederasyona Civaken Mezopotamyaye li Elmanyaye" (KON-MED). 417 Vgl. Urteil des Bundesgerichtshofs vom 28.10.2010, https://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&sid=7223b184dd06a6707ea4e42f4f4a1929&nr=54773&pos=0&anz=43 (letzter Zugriff am 1.12.2022). 180
  • aktuelle politische Situation im Nahen Osten einging. Das linksextrem beeinflußte, im Frühjahr 1985 von Gegnern Arafats in Nürnberg gegründete Palästina
4. Arabische Gruppen Die 1964 gegründete Palästinensische Befreiungsorganisation (PLO) ist die Dachorganisation der palästinensischen Befreiungsbewegung. Vorsitzender des Exekutivkomitees der PLO und zugleich Leiter der zahlenmäßig stärksten PLO-Organisation Al Fatah ist Yassir Arafat, der auf dem 18. Kongreß des Palästinensischen Nationalrats (PNC) in Algier (20. bis 26. April) in seiner Funktion bestätigt wurde. Hauptziel dieser Tagung des "Exilparlaments" der PLO war es, Meinungsverschiedenheiten über die politische und militärische Strategie zur Lösung des Palästinenserproblems abzubauen und die zerstrittenen Guerillagruppen der PLO wieder zu einigen. An der Zusammenkunft beteiligten sich auch Palästinensergruppen, die den vorangegangenen Kongreß in Amman im Jahre 1984 boykottiert hatten, so z.B. die Volksfront für die Befreiung Palästinas (PFLP) und die Demokratische Front für die Befreiung Palästinas (DFLP). Zwar gelang es während des Kongresses, die Differenzen mit den von Syrien abhängigen Gegnern Arafats beizulegen; Arafat hatte jedoch zuvor den Verfechtern eines harten Kurses Zugeständnisse gemacht, indem er seitens der PLO das im Februar 1985 geschlossene Abkommen mit Jordanien annullierte und eine Reduzierung der Kontakte zu Ägypten ankündigte. Bemerkenswert war ferner, daß der Leiter der Palästinensischen Befreiungsfront (PFL) Abul Abbas seinen Sitz im Exekutivkomitee der PLO behielt; ein italienisches Gericht hatte ihn als Urheber der Entführung des Kreuzfahrtschiffes "Achille Lauro", bei der im Oktober 1985 ein gelähmter amerikanischer Passagier ermordet wurde, in Abwesenheit zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Der auf Initiative der PLO gegründete Palästinensische Arbeiterverband in der Bundesrepublik Deutschland und West-Berlin (PAV) ist maßgeblich von der Al Fatah beeinflußt. Er hat die Aufgabe, die Al Fatah in ihrem Kampf für einen Palästinenserstaat materiell und ideell zu unterstützen und für die Ziele der Palästinenser im Gastland zu werben. Örtliche Untergliederungen sind der Verein Palästinensischer Arbeiter München (VPA) und der Palästinensische Arbeiterverband (PAV) in Nürnberg, die loyal zu Arafat stehen. Der VPA organisierte am 24. Januar in München eine Veranstaltung zum Thema "22 Jahre PLO", an der rund 280 Personen teilnahmen. Im Mittelpunkt des Abends stand ein Referat des PLO-Vertreters Dr. Abdallah Frangi aus Bonn, der auf die Geschichte der PLO und die aktuelle politische Situation im Nahen Osten einging. Das linksextrem beeinflußte, im Frühjahr 1985 von Gegnern Arafats in Nürnberg gegründete Palästina-Libanon-Komitee (PLK) trat am 10. Januar mit einer Veranstaltung aus Anlaß der Gründung der PLO in Erscheinung. Vor rund 120 Teilnehmern verwiesen die Redner auf die vielfältigen Bemühungen der PLO um ein befreites und geeintes Palästina; dabei erinnerten sie auch an Rückschläge, wie die blutigen Auseinandersetzungen in Jordanien im "Schwarzen September" von 1970, die bewaffneten Angriffe auf die Flüchtlingslager von Sabra und Schatila im September 1982 und die Aktionen der schiitischen Amal-Miliz im Libanon. Außerdem fand am 29. November in Nürnberg eine gemeinsame Feier des PLK und des PAV Nürnberg zum "Tag der internationalen Solidarität mit dem palästinensischen Volk" statt, bei der die zwischen den rund 150 Teilnehmern bestehenden ideologischen Gegensätze offenbar zurückgestellt wurden. 138
  • Organisation Iranischer Demokraten im Ausland (OIDA), die ein Sammelbecken linksoppositioneller Iraner darstellt, wird vorwiegend von Anhängern der iranischen Neuen Linken
Mit einem Aufzug in Bonn protestierte die IMSV am 9. Dezember gegen die Ausweisung von Anhängern der Volksmojahedin aus Frankreich. Die rund 650 Demonstranten, darunter auch Teilnehmer aus Bayern, wandten sich auf mitgeführten Transparenten gegen die "beschämende und schändliche Verhaftung von iranischen Flüchtlingen", die "ein Schandfleck für Frankreich" sei, und forderten die "Aufhebung der Repressalien gegen die iranischen Flüchtlinge und die Rückkehr der ausgewiesenen Iraner". Die 1984 gegründete Organisation Iranischer Demokraten im Ausland (OIDA), die ein Sammelbecken linksoppositioneller Iraner darstellt, wird vorwiegend von Anhängern der iranischen Neuen Linken beeinflußt. Sie will durch Unterstützung revolutionärer Kräfte im Iran zum Sturz des "reaktionären Regimes" beitragen. Ferner bekämpft sie den Einfluß des "Imperialismus" und ruft dazu auf, dessen Praktiken nicht nur im Iran, sondern in der ganzen Welt zu entlarven. Die Ortsgruppe München der OIDA, die Kontakte zur AWARAGAN -- Demokratische Organisation der Afghanen im Ausland und zum Arbeiterbund für den Wiederaufbau der KPD (AB) unterhält, forderte in ihren Publikationen die Beendigung des Golfkrieges sowie die Einstellung der Waffenlieferungen an den Irak und den Iran. Zur Neujahrsfeier am 21. März in München erschienen rund 300 Besucher. In einer bundesweiten Flugblattaktion machte die OIDA die Islamische Republik Iran für den Tod eines iranischen Oppositionellen verantwortlich, der am 19. Mai auf dem Weg von München nach Wien verschwunden war und am 12. Juli in Wien ermordet aufgefunden wurde. Dazu erklärte die OIDA, die "Politik der physischen und psychischen Vernichtung der Opposition" gehöre zur "alltäglichen Praxis der islamischen Republik". Auch die Ermordung des ehemaligen Piloten des iranischen Parlamentspräsidenten am 16. Januar in Hamburg zeige deutlich die "wachsende Aktivität der Terrorbanden der islamischen Republik im Ausland". Mit aller Schärfe protestiere daher die OIDA gegen die Haltung westeuropäischer Regierungen, die als "Botschaftsangehörige" und "Regierungsdelegationen" getarnte "Terroristen der islamischen Republik" in ihren Ländern duldeten. Ende Oktober gab die OIDA eine "Dokumentation über die bedrohte Lage der iranischen Flüchtlinge in der BRD im Jahre 1987" heraus, die schwere Vorwürfe und Diffamierungen gegen "westdeutsche Behörden" enthält. Die Schrift verweist auf die steigende Anzahl abgelehnter Asylbewerber aus dem Iran, die sich aus den guten wirtschaftlichen und politischen Beziehungen zwischen Bonn und Teheran erkläre. Für "die Milliarden-Gewinne im Iran" und die "zusätzlich am Iran-Irak-Krieg verdienten astronomischen Summen" müsse die Bundesrepublik Deutschland nämlich auf die Wünsche der "Mullah-Republik" eingehen, zu deren Hauptanliegen die Bekämpfung der Opposition mit allen Mitteln zähle. Auf diese Weise würden zum einen rücksichtslos Menschenleben und Schicksale für Geschäfte mit Milliardengewinn geopfert, zum anderen das "Mörder-Regime" unterstützt und ermutigt. Die Organisation der Iranischen Studenten in der Bundesrepublik Deutschland und West-Berlin, Sympathisanten der Volksfedayin Guerilla Iran (Ashraf-Deghani-Anhänger) -- O.I.P.F.G. --, die den gewaltsamen Sturz der iranischen Regierung erstrebt, warf dem iranischen Staat in einer Resolution 142
  • kroatische Emigration erweitern. Sie versteht sich als Sammelbecken linksorientierter kroatischer Emigranten, will den "Vielvölkerstaat" Jugoslawien mit allen Mitteln zerschlagen
Bei der Wahl zum 7. SABOR im Dezember 1987 wurden sieben im Bundesgebiet lebende Exilkroaten, darunter zwei Funktionäre aus Bayern, in das aus 30 Mitgliedern bestehende oberste HNV-Organ gewählt. Das Kroatische Nationalkomitee in Europa (HNO), eine Mitgliedsorganisation des HNV, führte am 11. April in München eine Veranstaltung zum Jahrestag der Gründung des "Unabhängigen Staates Kroatien" (10. April 1941) durch. Die Feier, an der etwa 150 Personen teilnahmen, stand ganz im Zeichen eines historischen Rückblicks. Die Redner gedachten der Staatsgründung von 1941 und schilderten die politische Verfolgung der Kroaten durch die kommunistische Regierung der Nachkriegszeit. Der Sprecher einer Teilnehmergruppe von Kosovo-Albanern wies auf die Freundschaft zwischen Albanern und Kroaten hin und betonte, daß beide Völker das gleiche politische Ziel, nämlich die Bildung eines jeweils national unabhängigen und ethnisch geschlossenen Staates, verfolgten. Der kroatische Verein "Zrinski e.V.", ein Ortsausschuß des HNV, veranstaltete am 11. September gegenüber dem Jugoslawischen Generalkonsulat in München eine Mahnwache zum Thema "Freiheit für kroatische politische Gefangene in Jugoslawien". Die Demonstranten verteilten Flugblätter, in denen der HNV davor warnte, den Urlaub in Jugoslawien in staatlichen Hotels zu verbringen und auf diese Weise zur Aufrechterhaltung eines "gewaltvollen politischen und wirtschaftlich bankrotten Systems" beizutragen. Anläßlich des jugoslawischen Nationalfeiertages (Gründung der Sozialistischen Föderativen Republik Jugoslawien am 29. November 1945) fand am 28. November in München eine gemeinsame Protestdemonstration von nationalistischen Kroaten und Kosovo-Albanern statt. An dem Aufzug, den ein Vertreter der "Nationaldemokratischen Liga der Albanischen Treue" (N.D.SH.) angemeldet hatte, beteiligten sich rund 170 Personen, überwiegend Mitglieder der N.D.SH., des HNV und des HNO. Die Demonstranten führten kroatische und albanische Fahnen mit und erhoben auf Transparenten Forderungen wie "Freiheit für alle politischen Gefangenen in Jugoslawien". Bei der Schlußkundgebung vor dem Jugoslawischen Generalkonsulat vermittelten mehrere Sprecher einen geschichtlichen Überblick über die Entstehung des jugoslawischen Staates. Ferner befaßten sie sich mit der dortigen Wirtschaftslage und protestierten gegen die Verhängung des Ausnahmezustandes in der autonomen Provinz Kosovo. 8.2 Kroatische Staatsbildende Bewegung (HDP) Die HDP, die im Juni 1981 von Exponenten des "Kroatischen Frühlings" als Gegenpol zum HNV gegründet wurde, konnte inzwischen gegenüber dem HNV ihren Einfluß auf die kroatische Emigration erweitern. Sie versteht sich als Sammelbecken linksorientierter kroatischer Emigranten, will den "Vielvölkerstaat" Jugoslawien mit allen Mitteln zerschlagen und propagiert Gewalt innerhalb und außerhalb Jugoslawiens als "legitimes Mittel" zur Durchsetzung ihrer Ziele. In ihrem Organ "Hrvatski Tjednik" (Kroatisches Blatt) vom 12. Mai forderte sie alle in der Bundesrepublik Deutschland lebenden Kroaten mit gültiger Aufenthaltsberechtigung auf, bei der Volkszählung die Frage nach der Staats144
  • Kurdische Gruppen Die im Bundesgebiet aktiven Organisationen kurdischer Linksextremisten erstreben die Errichtung eines autonomen Kurdenstaates, der die von Kurden bewohnten
bürgerschaft nicht mit "jugoslawisch", sondern mit "kroatisch" zu beantworten. Kein Kroate, der auf sich und sein "Volk, in dem die Unabhängigkeit der Freiheit" leuchte, etwas halte, dürfe sich "als Jugoslawe erklären". Andernfalls entehre er das Blut unzähliger Generationen, die im Kampf für die kroatische Unabhängigkeit gefallen seien. 9. Kurdische Gruppen Die im Bundesgebiet aktiven Organisationen kurdischer Linksextremisten erstreben die Errichtung eines autonomen Kurdenstaates, der die von Kurden bewohnten Gebiete im Irak, im Iran, in Syrien und in der Türkei umfassen soll. In Bayern betätigen sich durchwegs orthodox-kommunistische kurdische Gruppen, die in Teilbereichen eine weiter zunehmende Bereitschaft zur Gewaltanwendung erkennen ließen. 9.1 Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) Die orthodox-kommunistische PKK mit Sitz in Köln bekennt sich zum Marxismus-Leninismus und fühlt sich allen sozialistischen Ländern, insbesondere der Sowjetunion, nach den "Prinzipien des proletarischen Internationalismus" verbunden. Sie befürwortet den bewaffneten Kampf in der Türkei und versteht die von ihr propagierte "Revolution Kurdistans" als "Teil der mit der Oktoberrevolution begonnenen und mit den nationalen Befreiungsbewegungen ständig verstärkten Revolution des Weltproletariats". In den vergangenen Jahren hat sie sich zu einer besonders militanten Organisation entwickelt. Während ihre von Erpressung über Körperverletzung bis hin zum Mord reichenden "Bestrafungsaktionen" bislang vor allem abtrünnigen Anhängern und Kritikern in den eigenen Reihen galten, richten sich nunmehr ihre Gewaltakte zunehmend auch gegen Mitglieder und Einrichtungen konkurrierender Kurdenorganisationen, die den von der PKK seit Anfang 1987 betonten Anspruch, zur alleinigen politischen Vertretung des kurdischen Volkes berufen zu sein, nicht anerkennen. Frontorganisation der PKK ist die Volksbefreiungsarmee Kurdistans (ARGK), die aus den 1984 gegründeten "Befreiungseinheiten Kurdistans" (HRK) hervorging. Dieser in den Kurdengebieten operierenden Kampfeinheit werden zahlreiche Sabotageakte und Überfälle auf kurdische Dörfer zugeschrieben. Die PKK bekannte sich offen zu solchen Aktionen der ARGK und räumte ein, daß dabei nicht nur von der türkischen Regierung eingesetzte bewaffnete "Dorfbeschützer", sondern auch deren Familienangehörige getötet worden seien. Eine weitere Nebenorganisation der PKK ist die 1985 gegründete Nationale Befreiungsfront Kurdistans (ERNK), die durch sogenannte "KurdistanKomitees" die Propagandaarbeit der PKK betreibt. Als Organe der PKK erscheinen die Schriften "Kurdistan Report", "Serxwebun" (Unabhängigkeit) und "Berxwedan" (Widerstand). Rund 90 Anhänger der PKK protestierten am 7. März vor dem türkischen Generalkonsulat in Nürnberg gegen Angriffe der türkischen Luftwaffe auf Stützpunkte kurdischer Rebellen im Irak. Sie zeigten Plakate mit Aufschriften wie "Nieder mit der faschistischen Junta" und "Es lebe die PKK". Am Nachmittag 145
  • linksextremen Spektrum stehen auf der entgegengesetzten Seite türkische Gruppen gegenüber, deren Ideologie teils durch einen extremen Nationalismus, teils durch einen
Dem linksextremen Spektrum stehen auf der entgegengesetzten Seite türkische Gruppen gegenüber, deren Ideologie teils durch einen extremen Nationalismus, teils durch einen religiös begründeten politischen Fanatismus bestimmt ist. Diese Vereinigungen waren meist bestrebt, sich der Öffentlichkeit als "gemäßigte" Organisationen darzustellen. 12.1 Orthodoxe Kommunisten Die Kommunistische Partei der Türkei (TKP), die in der Türkei seit dem Jahre 1923 verboten ist, steuert ihre konspirative Arbeit im Bundesgebiet von ihrem Exilsitz in Berlin (Ost) aus. Sie propagiert eine "demokratische Volksrevolution" in der Türkei durch die "Reorganisation einer massiven Volksbewegung". Im Herbst 1987 gaben die TKP und die gleichfalls im Exil tätige Arbeiterpartei der Türkei (TIP) ihre Absicht zu erkennen, sich zur Vereinigten Kommunistischen Partei der Türkei (TBKP) zusammenzuschließen. Am 16. November wurden die Generalsekretäre der TKP und TIP bei ihrer Ankunft in Ankara festgenommen. Sie waren nach öffentlicher Vorankündigung von Düsseldorf auf dem Luftweg in die Türkei gereist, um dort die Fusion der TKP und TIP vorzubereiten. Wegen der Festnahme der beiden Parteiführer fanden auf Initiative der Deutschen Kommunistischen Partei (DKP) am 18. November in Nürnberg und am 20. November in München Protestkundgebungen mit insgesamt rund 130 Teilnehmern statt. Die orthodox-kommunistisch beeinflußte Föderation der Arbeitervereine der Türkei in der Bundesrepublik Deutschland e.V. (FIDEF) wurde auf Initiative der TKP im Februar 1977 in Düsseldorf gegründet. Diesem Dachverband gehören im Bundesgebiet etwa 60 (1986: 70) Mitgliedsorganisationen mit rund 3.600 (1986: 6.000) Mitgliedern an. Die FIDEF unterhält Verbindungen zur DKP und deren Nebenorganisationen sowie zum Sozialistischen Hochschulbund (SHB). Entsprechend der Entwicklung bei den Kernorganisationen (TKP und TIP) haben sich die von der TKP stark beeinflußte FIDEF und die TIP-Hilfsorganisation "Föderation der Arbeiter aus der Türkei in Europa -- Einigkeit für Demokratie" (DIBAF) auf einen Zusammenschluß in der ersten Jahreshälfte 1988 verständigt. Der Türkische Arbeiterverein in München (M.I.DER), ein Mitgliedsverband der FIDEF, organisierte am 24. Januar in München im Rahmen der alljährlich von der FIDEF veranstalteten "Woche der Freundschaft -- Gegen die Ausländerfeindlichkeit" eine Podiumsdiskussion. Dabei forderten die Teilnehmer entsprechend dem von der FIDEF propagierten Motto "Gemeinsam leben -- gemeinsam arbeiten -- gemeinsam entscheiden" das kommunale Wahlrecht für Ausländer. Aus Anlaß seines zehnjährigen Bestehens führte der M.I.DER am 3. Oktober in München eine Festveranstaltung durch, an der sich über 300 Personen beteiligten. In seiner Ansprache befaßte sich der Vorsitzende der FIDEF Hasan Özcan mit Problemen der türkischen Arbeiter in der Bundesrepublik Deutschland und der bevorstehenden Parlamentswahl in der Türkei. 151
  • FriedricWikt.iS MAo Aufruf zum Sternmarsch nach Bonn Türkische Linksextremisten
STERNMARSCH FÜR DIE ABSCHAFFUNG DER TODESSTRAFE UND FÜR GENERALAMNESTIE IN DER TÜRKEI Pre ssekonperenz um IG'Ukr mc/erFSG ABMARSCH um 1? Uhr Vor der ET S & FriedricWikt.iS MAo Aufruf zum Sternmarsch nach Bonn Türkische Linksextremisten 156
  • üben militante Aktionen gegen staatliche türkische Einrichtungen oder türkische Rechtsextremisten aus. Mitglieder / Anhänger / Unterstützer Das für den Verfassungsschutz relevante
Deutschland Straftaten oder üben militante Aktionen gegen staatliche türkische Einrichtungen oder türkische Rechtsextremisten aus. Mitglieder / Anhänger / Unterstützer Das für den Verfassungsschutz relevante und aktive Personenpotential der "PKK" und ihrer Teilorganisationen wird in Brandenburg auf rund 60 geschätzt. Veröffentlichungen Die wichtigsten bundesweit vertriebenen Publikationen der "PKK" und ihrer Nebenorganisationen sind "Serxwebun" (Unabhängigkeit), "Yeni Özgür Politika" (Neue Freie Politik), "Sterka Ciwan" (Stern der Jugend), "Newaya Jin" (Erlebnisse der Frauen), "Kurdistan Report" sowie "Ajansa Nuceyan a Firate" (ANF). Hinzu kommen einige Fernsehsender, wie zum Beispiel "Sterk TV", "Ronahi TV" oder "MedNuce TV". Des Weiteren ist die "PKK" über eine Vielzahl von Webseiten im Internet aktiv. Über das Video-Portal "Gerila TV" werden speziell Inhalte über den bewaffneten Kampf der Organisation sowie erfolgten Operationen veröffentlicht. Vor allem die deutschsprachige Version der "ANF"-Homepage stellt ein wichtiges Sprachrohr für die Organisation in Deutschland dar. Auf der Webseite wird täglich über aktuelle Ereignisse und Vorkommnisse in den kurdischen Siedlungsgebieten berichtet. Kurzportrait / Ziele Zentrale Ziele der "PKK" sind die Anerkennung der kurdischen Identität sowie eine politische und kulturelle Autonomie unter Aufrechterhaltung nationaler Grenzen in den kurdischen Siedlungsgebieten, vor allem in der Türkei und verstärkt auch in Syrien. Daneben konzentrieren sich die politischen Forderungen der "PKK" auf die Freilassung ihres seit 1999 inhaftierten Gründers Abdullah Öcalan418, beziehungsweise auf die Verbesserung seiner Haftbedingungen. Wie oben bereits dargestellt wurde, ist die Anwendung von Gewalt Teil der politischen Strategie der "PKK". Ein wesentlicher Schwerpunkt der "PKK"-Aktivitäten in Deutschland ist die logistische und finanzielle Unterstützung der Gesamtorganisation. Diesem Zweck dienen Spendenkampagnen und Großveranstaltungen, die auch dazu genutzt werden, weitere Anhänger für die Parteiarbeit und für den aktiven Guerillakampf zu gewinnen. Die Aktivisten der "PKK" in Deutschland fordern daher beispielsweise die Aufhebung des im Jahr 1993 gegen die Organisation verfügten Betätigungsverbots. Mobilisierend wirkt für die "PKK" derzeit weniger ihre ursprüngliche marxistisch-leninistische Ideologie, sondern vielmehr ihre rigiden Wertund Moralvorstellungen sowie ihre Eigeninszenierung als alleinige Vertreterin kurdischer Interessen. Finanzierung Die Finanzierung der militärischen und politischen Aktivitäten der "PKK" erfolgt insbesondere über die kurdische Diaspora in Europa. Kurden spenden sowohl freiwillig als auch unter Druck. In den jährlichen Spendenkampagnen ("kampanya") kommen bundesweit viele Millionen Euro zusammen. Hinzu treten Erlöse aus Zeitschriftenund Devotionalienverkäufen sowie Eintrittsgelder bei Großveranstaltungen. Dabei wirken sich im 30. Jahr des "PKK"-Betätigungsverbotes die nach wie vor militärisch ausgetragenen Konflikte in den kurdischen Autonomiegebieten zwischen der Türkei und den Guerillaeinheiten der "PKK" ebenso förderlich auf die Spendenbereitschaft aus, wie die anhaltende Sorge um die Haftsituation und den Gesundheitszustand Öcalans. Grund für die Beobachtung / Verfassungsfeindlichkeit 418 Abdullah Öcalan ist Anführer und Gründungsmitglied der "PKK" und wird seit seiner Verhaftung im Februar 1999 auf der Gefängnisinsel Imrali im Marmarameer festgehalten. 181
  • Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung. Das Urteil ist rechtskräftig. Hepp war 1980/1981 Mitglied der "Wehrsportgruppe Ausland" des Karl-Heinz Hoffmann
Das Oberlandesgericht Frankfurt a.M. verhängte gegen den Neonazi Odfried Hepp am 27. Oktober eine Freiheitsstrafe von zehn Jahren und sechs Monaten wegen versuchten Mordes in Tateinheit mit Herbeiführung einer Sprengstoffexplosion, schweren Raubes und Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung. Das Urteil ist rechtskräftig. Hepp war 1980/1981 Mitglied der "Wehrsportgruppe Ausland" des Karl-Heinz Hoffmann und wurde im Libanon von Palästinensern paramilitärisch ausgebildet. 1982 baute er zusammen mit Walther Kexel eine terroristische Gruppe im Raum Offenbach auf, die fünf Banküberfälle mit einer Gesamtbeute von rund 630.000 DM und drei Mordversuche an US-Soldaten verübte. Kexel und vier weitere Gruppenmitglieder wurden im Februar 1983 festgenommen und im März 1985 zu Freiheitsstrafen zwischen fünf und vierzehn Jahren verurteilt. Kexel beging kurz nach der Verurteilung Selbstmord. Hepp, der sich damals der Verhaftung durch Flucht entziehen konnte, wurde im April 1985 in Paris festgenommen und nach Verbüßung einer Haftstrafe Ende Januar 1987 an die Bundesrepublik Deutschland ausgeliefert. Die anhaltende Gefährdung der inneren Sicherheit durch ausländische Terroristen beweist insbesondere die Festnahme des Libanesen Mohammed Ali Hamadei am 13. Januar auf dem Frankfurter Flughafen; dabei wurden drei Flaschen mit hochexplosivem Flüssigsprengstoff sichergestellt. Auch die anschließende Entführung von zwei Deutschen in Beirut durch schiitische Extremisten, mit der die Auslieferung des Festgenommenen an die USA wegen des Verdachts der Ermordung eines amerikanischen Passagiers bei einer Flugzeugentführung im Juni 1985 verhindert werden sollte, macht die Auswirkungen des nahöstlichen Konflikts auf die Bundesrepublik Deutschland deutlich. An der Entführung der beiden Deutschen war der 1988 zu einer Freiheitsstrafe von 13 Jahren verurteilte Bruder Hamadeis beteiligt; als ihn die Polizei am 26. Januar in Frankfurt a.M. festgenommen hatte, fand sie im Saarland ein von ihm angelegtes Sprengstofflager. Erhöhte Wachsamkeit ist darüber hinaus auch gegenüber der militanten Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) geboten, deren meist konspiratives Verhalten terroristische Ansätze aufweist. 2. Rote Armee Fraktion (RAF) Die RAF entstand Ende der 60er Jahre um Andreas Baader, Gudrun Ensslin, Horst Mahler und Ulrike Meinhof. Sie verfolgte zunächst das Ziel, als Avantgarde des revolutionären Kampfes durch terroristische Aktionen der "Stadtguerilla" im "antiimperialistischen Kampf" und im "strategischen und taktischen Zusammenwirken mit den Befreiungskämpfen der unterdrückten Nationen" eine Solidarisierung der Massen und eine revolutionäre Situation herbeizuführen. Inzwischen versteht sich die RAF nicht mehr nur als verlängerter Arm der Befreiungsbewegungen in der Dritten Welt, sondern als eigenständige Guerilla im "imperalistischen Zentrum Westeuropa". Als "Gegner" in ihrem "antiimperialistischen Kampf" sieht die RAF die "imperialistische Staatenkette" unter der Führung der USA als Sammelbegriff für alle "reaktionären Kräfte". Ihr Kampf richtet sich deshalb vor allem gegen die sichtbare Erscheinungsform dieses Blocks, das westliche Verteidigungsbündnis NATO und, bezogen auf West162
  • Dezember 1986 verkündeten Urteile. Damit sind Book und Pohl rechtskräftig zu lebenslangen Freiheitsstrafen sowie Frey zu einer Freiheitsstrafe von viereinhalb
sichtliche Planungen für einen gewaltsamen Verlauf der Demonstration durchkreuzt, indem sie 27 Personen, die gefährliche Gegenstände wie Wurfanker, Schlagstöcke und gefüllte Benzinkanister mitführten, in Gewahrsam nahm. 2.4 Festnahmen und Strafverfahren Das Oberlandesgericht Frankfurt a.M. verurteilte am 23. Januar die RAF-Angehörige Gisela Dutzi zu einer Freiheitsstrafe von acht Jahren wegen Unterstützung einer terroristischen Vereinigung, Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung sowie Verstoßes gegen das Waffenund Kriegswaffenkontrollgesetz. Das Gericht blieb damit um sechs Monate unter der am 18. Juli 1985 verhängten Freiheitsstrafe. Am 5. März verurteilte das Oberlandesgericht Frankfurt a.M. Ingrid Barabaß wegen Mitgliedschaft in der RAF und Verstoßes gegen das Waffengesetz zu vier Jahren und zehn Monaten Freiheitsstrafe sowie Mareile Schmegner wegen Unterstützung der RAF zu drei Jahren und zehn Monaten Freiheitsstrafe. Beide waren am 3. Juli 1985 in Frankfurt a.M. in Zusammenhang mit der Entdekkung einer konspirativen Wohnung in Offenbach festgenommen worden. Nach Überzeugung des Gerichts hatten die Angeklagten diese Wohnung für die am 2. August 1986 verhaftete RAF-Angehörige Eva Haule-Frimpong besorgt. Aufgrund eines bestehenden Haftbefehls wurde am 11. März in Duisburg Thomas Richter festgenommen. Er ist verdächtig, an dem von "Militanten der RAF" am 11. August 1986 verübten Sprengstoffanschlag auf das Einsatzund Ausbildungszentrum des Bundesgrenzschutzes in Swisttal-Heimerzheim beteiligt gewesen zu sein. Am 16. März verhängte das Oberlandesgericht Düsseldorf gegen das RAF-Mitglied Rolf Clemens Wagner wegen mehrfachen Mordes, erpresserischen Menschenraubes und Geiselnahme sowie versuchter Nötigung von Verfassungsorganen erneut eine lebenslange Freiheitsstrafe. Der Angeklagte war nach Feststellung des Gerichts an der Entführung und Ermordung des Arbeitgeberpräsidenten Hanns-Martin Schleyer und seiner vier Begleiter im September 1977 beteiligt gewesen. Der Bundesgerichtshof hatte das vorangegangene Urteil vom 13. März 1985 wegen Verfahrensfehlern aufgehoben. Vor dem Oberlandesgericht Stuttgart begann am 1. September die Hauptverhandlung gegen die am 2. August 1986 festgenommenen mutmaßlichen terroristischen Gewalttäter Eva Sibylle Haule-Frimpong, Luitgard Hornstein und Christian Kluth wegen Mitgliedschaft in der RAF. Frau Haule-Frimpong wird außerdem vorgeworfen, an dem versuchten Sprengstoffanschlag der RAF auf die NATO-Schule in Oberammergau am 18. Dezember 1984 beteiligt gewesen zu sein. Der Bundesgerichtshof verwarf Anfang September 1987 die Revision der RAFAngehörigen Peter Jürgen Book, Stefan Frey und Helmut Pohl gegen die von den Oberlandesgerichten Stuttgart und Düsseldorf am 7. Mai 1984 bzw. 23. Dezember 1986 verkündeten Urteile. Damit sind Book und Pohl rechtskräftig zu lebenslangen Freiheitsstrafen sowie Frey zu einer Freiheitsstrafe von viereinhalb Jahren verurteilt. 167
  • haben die RZ nach den Schüssen auf einen Berliner Rechtsanwalt im Mai 1978, den früheren hessischen Wirtschaftsminister
"Massen" als ihrem potentiellen "revolutionären Subjekt" nicht vermittelbar und damit kontraproduktiv sind. 1987 verübten bzw. versuchten die RZ und die "Rote Zora" im Bundesgebiet 22 (1986: 16) Brandund Sprengstoffanschläge, davon einen in Bayern. Dabei griffen sie erneut die Ausländerund Asylproblematik als ein aus ihrer Sicht wichtiges Thema auf, so z.B. mit einem Sprengstoffanschlag auf die Zentrale Sozialhilfestelle für Asylbewerber in Berlin am 6. Februar und einem Brandanschlag auf die Außenstelle des Bundesamtes für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge in Dortmund am 5. September. In den Begründungen zu den Anschlägen erklärten die RZ, ihre Angriffe hätten sich gegen die "rassistische" bzw. "imperialistische" Behandlung von Asylanten gerichtet. Besonderes Aufsehen erregte ein am I.September in Berlin verübtes Attentat, bei dem der Vorsitzende Richter am Bundesverwaltungsgericht in Berlin Dr. Günter Korbmacher durch zwei Schüsse in den Unterschenkel verletzt wurde. Mit diesem Attentat haben die RZ nach den Schüssen auf einen Berliner Rechtsanwalt im Mai 1978, den früheren hessischen Wirtschaftsminister im Mai 1981 und den Leiter der Berliner Ausländerbehörde im Oktober 1986 zum vierten Mal einen auf Menschen gezielten Anschlag verübt. In einer als authentisch anzusehenden Erklärung begründeten die RZ das Attentat mit der Funktion des Opfers als Vorsitzender des "Asylsenats", der die Aufgabe habe, die "trikontinentale Flüchtlingsbewegung" zu brechen. Dieser "Sondersenat" sei mit seiner "politisch handverlesenen Richterbesetzung" als "justizieller Begleitschutz" für den "ab 1982 forcierten, legislativen und administrativen Gegenangriff auf die Zwangsmobilisierten und Armgemachten" gebildet worden. Darüber hinaus erläuterten die Täter ihre Entscheidung für die Art des Anschlags, die "eine bewußte und präzise praktische wie politische Limitierung" enthalte: Zum einen sollten die Schüsse dem. Opfer "intensiven körperlichen Schmerz" zufügen und der "kodifizierten Brutalität", die das Leben so vieler Menschen zerstöre, wieder einen "konkreten Namen" verleihen; zum anderen sollten sie den Verletzten als "Hauptverantwortlichen im juristischen Kampf gegen die Opfer imperialistischer Großraumpolitik" politisch brandmarken und den "suggestiven Nimbus der Macht zerstören", durch den er sich geschützt glaube. Abschließend distanzierten sich die Täter von der Praxis der RAF. Sie bezeichneten die "politische Tötung eines Menschen" als das "äußerste und extremste Mittel im Klassenkampf", das sich durch seinen "inflationären Gebrauch" selbst entwerte. Solange nicht "offener Klassenkrieg" herrsche, in dem die "Liquidierung des Gegners zu einer Machtund Überlebensfrage" werde, könne ein politischer Mord nur einen "exemplarischen Charakter" haben, da er "die realen Machtverhältnisse nicht wirklich erschüttern" könne. Daher sei ein solcher Mord an einem "bislang anonymen Funktionsträger" politisch sinnlos. Die RZ-Frauengruppe "Rote Zora" trat am 15. August mit einer Serie koordinierter Brandanschläge auf acht Filialen eines Bekleidungskonzerns in Bremen, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein in Erscheinung; dabei entstand ein Gesamtschaden von mehreren Millionen DM. In einem Selbstbezichtigungsschreiben erklärte die "Rote Zora", sie habe mit den Anschlägen die "Lebensbedingungen und Kämpfe" der bei dem angegrif169
  • Fehlen mobilisierender Bezugsereignisse und das Entstehen neuer Schwerpunktthemen im linksextremen Spektrum (z.B. die Volkszählung 1987), vor allem aber die durch
fenen Konzern im Fernen Osten beschäftigten Frauen in ihren eigenen "Widerstand hier" einbezogen. Die Frauen in den nach Sri Lanka und Südkorea ausgelagerten Produktionsstätten des Unternehmens kämpften insbesondere gegen die "Ausbeutung ihrer Arbeitskraft" und den "alltäglichen Sexismus". Die Hoffnung auf "Befreiung hier" könne sich nur "auf die weltweite Befreiung als Frauen gründen, darauf daß wir Teil eines gemeinsamen Kampfes werden". Das Schreiben endete mit den Parolen "Für eine starke internationale Frauenbefreiungsbewegung!" und "Kampf dem imperialistisch-patriarchalen System!". Dieselben Forderungen hatte die "Rote Zora" bereits in der Taterklärung zu ihrem versuchten Sprengstoffanschlag am 21. Juni auf die Hauptverwaltung des Konzerns in Haibach, Landkreis Aschaffenburg, propagiert (s. Nr. 4.7). Im Zusammenhang mit koordinierten Exekutivmaßnahmen gegen mutmaßliche Mitglieder der RZ wurden am 19. Dezember Ursula Penselin in Hamburg und am 20. Dezember Ingrid Strobl in Köln festgenommen. Gegen beide erließ der Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofes Haftbefehl wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung. Frau Strobl ist außerdem dringend verdächtig, am 28. Oktober 1986 an dem Sprengstoffanschlag auf das Gebäude der Hauptverwaltung der Lufthansa in Köln beteiligt gewesen zu sein. Daß das Beispiel der RZ auch in Bayern Nachahmer findet, zeigen die am 28. Juli, I.September und 18. September verübten Anschläge sogenannter "Resonanzzellen" der RZ, die sich in ihrem Vorgehen an den RZ orientierten und in ihren Selbstbezichtigungsschreiben auch die Bezeichnung "Revolutionäre Zellen" gebrauchten; allerdings fehlten in diesen Schreiben sonstige RZtypische Merkmale. 4. Politisch motivierte Gewaltaktionen in Bayern In Bayern ist 1987 die Zahl der Gewaltakte, bei denen das angegriffene Ziel, die Tatausführung oder eine Selbstbezichtigung auf politische Motive hindeuteten, deutlich zurückgegangen. Insgesamt wurden acht Sprengstoffanschläge (1986: 4) und 38 Brandanschläge (1986: 74) verübt oder versucht. Die Schwerpunkte lagen im Raum München, Erlangen-Schwabach und Schwandorf. Vorrangige Angriffsziele waren Baufirmen und Einrichtungen der Energiewirtschaft. Bei 16 Brandanschlägen (1986:51) war ein Bezug zur Errichtung der Wiederaufarbeitungsanlage in Wackersdorf (WAW) erkennbar. Zum erheblichen Rückgang der gefährlichen Eingriffe in den Bahnverkehr (1987:12; 1986: 48) und der Anschläge auf Strommasten (1987: 4; 1986: 42) dürften das Fehlen mobilisierender Bezugsereignisse und das Entstehen neuer Schwerpunktthemen im linksextremen Spektrum (z.B. die Volkszählung 1987), vor allem aber die durch Fahndungserfolge der bayerischen Sicherheitsbehörden bewirkte Verunsicherung potentieller Täter beigetragen haben. Zu nennen sind insbesondere Gewaltaktionen gegen folgende Angriffsziele: 4.1 Bauunternehmen Bei einem Brandanschlag auf einen in München abgestellten Bagger entstand in der Nacht zum 26. Januar ein Schaden von rund 50.000 DM. In der Nähe des 170
  • Anhänger stark emotionalisieren und zu politischen Aktivitäten veranlassen. Obwohl Linksextremisten die "PKK" in Deutschland offen unterstützen und in den Medien
türkischen Luftangriff ums Leben gekommen sein soll und stellt ihn bei Aufrufen und Verlautbarungen in eine Reihe mit der RAF-Terroristin Ulrike Meinhof.424 Bewertung / Ausblick Die türkische Intervention in Syrien und die teilweise massiven militärischen Aktionen der türkischen Armee in kurdischen Siedlungsgebieten haben sich bereits in den Vorjahren stark auf die Strategie und die Aktivitäten der "PKK" und ihrer Teilorganisationen in Deutschland ausgewirkt. Das militärische Vorgehen der Türkei ist weiterhin geeignet, "PKK"-Anhänger auch in Deutschland zu mobilisieren. Darüber hinaus sind die Jahrestage des Betätigungsverbots und der Festnahme Öcalans sowie dessen Haftbedingungen und Gesundheitszustand Themen, die "PKK"-Anhänger stark emotionalisieren und zu politischen Aktivitäten veranlassen. Obwohl Linksextremisten die "PKK" in Deutschland offen unterstützen und in den Medien regelmäßig über die geopolitische Lage in den Kurdengebieten berichtet wird, hat die "PKK" auch nach Aufhebung pandemiebedingter Versammlungsbeschränkungen keine Trendwende in der Mobilisierung erreicht. Trotz propagandistischer Verlautbarungen bleiben die realen Teilnehmerzahlen an den traditionellen jährlich wiederkehrenden (Groß-)Veranstaltungen der "PKK" in Deutschland weit hinter den Mobilisierungen vor der Pandemie zurück. Zusätzlich entziehen die Entwicklungen in Nahost im Nachgang des Angriffs der Terrororganisation "HAMAS" auf Israel die zum 30. Jahrestag des Betätigungsverbotes der "PKK" erhoffte öffentliche Aufmerksamkeit für die Forderung einer Verbotsaufhebung. Dennoch wird sich die Partei zukünftig weiter bemühen, größere Menschenmengen für ihre Ziele zu gewinnen, medienwirksame Aktionen zu veranstalten und Kämpfer zu rekrutieren. Zudem wird die "PKK" in Deutschland weiterhin Geld zur Finanzierung und Aufrechterhaltung der Organisationsstrukturen sowie für den bewaffneten Kampf sammeln und versuchen, über Schulungen und Vorträge zu feministischen und ökologischen Themen Jugendliche und Studierende zu erreichen. Auch wenn die "PKK" in Deutschland und dem übrigen Westeuropa aus politisch-taktischen Erwägungen auf Gewalt verzichtet, hat sie der Gewalt als Mittel zur Durchsetzung ihrer politischen Interessen nicht generell abgeschworen. Die politische Lobbyarbeit der "PKK" wird zukünftig ein wichtiges Aktionsfeld in Deutschland bleiben. Ihre vorrangigen Ziele sind dabei die Aufhebung des gegen sie seit 1993 bestehenden Betätigungsverbotes und die Generierung von Finanzmitteln über Spenden. Hierdurch erhofft sich die "PKK", zumindest von Teilen der deutschen Gesellschaft und Politik als Ansprechpartner für die Belange der Kurden anerkannt zu werden. Solange die "PKK" jedoch ihre extremistischen und terroristischen Aktivitäten in der Türkei, einschließlich der darauf gerichteten Unterstützungsund Vorbereitungshandlungen in Europa, fortsetzt und in Deutschland mit einem Betätigungsverbot belegt ist, wird sie dem Beobachtungsauftrag der Verfassungsschutzbehörden unterfallen. 424 Vgl. indymedia (letzter Zugriff 13.11.2023). 183
  • rechtliche Grundlage für die Beobachtung der "Scientology Organisation" ("SO") durch die Verfassungsschutzbehörde des Landes Brandenburg ist materiell-rechtlich unverändert
  • allgemeine und gleiche Wahlen vor und lehnt das demokratische Rechtssystem ab. In dem angestrebten totalitären scientologischen Weltstaat haben wesentliche Grundrechte
  • Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit oder das Recht auf Gleichbehandlung, keinen Platz. Damit ist sie eine Bestrebung gegen
  • hierarchisch strukturiert. Jede Filiale beziehungsweise "Mission" tritt nach außen rechtlich selbständig auf. Diese Form der Organisationsstruktur ist der Garant für
  • Religion und ist in einigen Staaten als Religion rechtlich anerkannt worden, darunter Argentinien, Australien, Kolumbien, Portugal und die Schweiz
Die rechtliche Grundlage für die Beobachtung der "Scientology Organisation" ("SO") durch die Verfassungsschutzbehörde des Landes Brandenburg ist materiell-rechtlich unverändert. Es bleibt nach wie vor Aufgabe der Verfassungsschutzbehörde die "SO" zu beobachten, da die Ziele der "SO" öffentlich wahrnehmbar unverändert fortbestehen. Die "SO"-Ideologie sieht eine Gesellschaft ohne allgemeine und gleiche Wahlen vor und lehnt das demokratische Rechtssystem ab. In dem angestrebten totalitären scientologischen Weltstaat haben wesentliche Grundrechte, wie das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit oder das Recht auf Gleichbehandlung, keinen Platz. Damit ist sie eine Bestrebung gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung. In Brandenburg wird die SO seit 1997 aufgrund eines Beschlusses der Innenministerkonferenz durch den Verfassungsschutz beobachtet. Im Jahr 2008 wurde die Verfassungsfeindlichkeit der "SO" unter anderem durch das Oberverwaltungsgericht Münster festgestellt425. Die "SO" wurde 1954 gegründet und ist international organisiert. Sie besteht aus einer verflochtenen Struktur aus Glaubensgemeinschaft, Wirtschaftsunternehmen und Vereinen mit Hauptsitz in Los Angeles in den Vereinigten Staaten von Amerika. Von dort aus werden die wirtschaftlichen und machtpolitischen Ziele, die auf den US-amerikanischen Schriftsteller L. Ron Hubbard zurückzuführen sind, verfolgt. Die Organisation ist streng hierarchisch strukturiert. Jede Filiale beziehungsweise "Mission" tritt nach außen rechtlich selbständig auf. Diese Form der Organisationsstruktur ist der Garant für die "orthodoxe" Religionsausübung, wie es die Schriften L. Ron Hubbards verlangen. Die "SO" bezeichnet sich daher selbst als Religion und ist in einigen Staaten als Religion rechtlich anerkannt worden, darunter Argentinien, Australien, Kolumbien, Portugal und die Schweiz. In den USA hat die "SO" lediglich den Status als NGO (Non-profit-Organisation). Den Status einer Religion beziehungsweise einer Kirche hat die "SO" in Deutschland nicht. Für das Land Brandenburg existiert keine lokal eigenständige Organisation. Vielmehr ist davon auszugehen, dass die Betreuung der hier lebenden Mitglieder vor allem von der Berliner Niederlassung übernommen wird. Im Wesentlichen hat sich an den Akteuren und Strukturen mit Auswirkungen auf Brandenburg im Berichtszeitraum nichts geändert. Einzelne Mitglieder der "SO" arbeiten als "Field Staff Member" (FSM)426 und sind für die Werbung und zeitweise Betreuung neuer Mitglieder sowie für die Verbreitung von Scientology-Publikationen zuständig. Daneben existieren in Brandenburg Unternehmen, die zum "World Institute of Scientology" (WISE)427 gehören. Ihr Ziel ist, Lizenzverträge zu verkaufen und langfristig die Wirtschaft zu unterwandern. Damit soll die scientologische Ideologie im Unternehmenskontext verbreitet und ein entsprechender Umbau der Gesellschaft vorangetrieben werden. Insgesamt konnte keine erkennbare Zunahme der Aktivitäten von "SO"-Mitgliedern gegenüber dem Vorjahr festgestellt werden. Dabei muss allerdings berücksichtigt werden, dass die "SO" mit Blick auf ein zunehmend aufgeklärteres Klientel nicht vordergründig Anwerbungsversuche unter direktem Hinweis auf L. Ron Hubbard und seine Ideologie unternimmt. Hier kommt wie bisher die Verwendung von Propagandamaterial wie zum Beispiel der Leitfaden "The Way to Happiness" ("Der Weg zum Glücklichsein") zum Einsatz. Mit diesem wird Interessierten ein Ausweg aus vermeintlich persönlichen Zwangslagen und Schwächen vorgetäuscht. Das eigentliche Ziel ist jedoch die dann folgende, immer weitergehende Einbindung in scientologische Abläufe und Kurse. Die Organisation schreckt nicht davor zurück, ihre Metho425 Vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil v. 12.02.2008, Az. 5 130/05. 426 Bezeichnung von freien "SO"-Mitarbeitern, ohne direkte arbeitsrechtliche Anbindung an eine "SO"-Organisationseinheit. 427 WISE ist ein weltweiter Verband von Scientology-Firmen, die gezielt Managementmethoden und -techniken verwenden, die auf den Lehren von L. Ron Hubbard basieren. 185
  • Milli Gazete der IGMG zurechenbar, doch in der Rechtsprechung wird die Schlussfolgerung geteilt, dass die Milli Gazete als Sprachrohr
Verfassungsschutzbericht Bayern 2010 | Islamismus /Terrorismus 56 formal keine Rückschlüsse auf die IGMG mehr zulassen. Die Zugehörigkeit zur IGMG lässt sich aber aufgrund von internen Mitgliedslisten oder durch bekannt gewordene persönliche Mitgliedschaften führender Funktionäre nachweisen. Sprachrohre Milli Gazete und TV 5 Die türkischsprachige Zeitschrift Milli Gazete ist eine formal eigenständige Publikation, die jedoch inhaltlich den Lesern die Ideologie von Milli Görüs vermittelt; das Blatt verfügt auch über eine Homepage im Internet. Die Tageszeitung erscheint in einer Türkeisowie in einer Europabzw. Deutschlandausgabe. In der Europaausgabe der Milli Gazete nimmt die Berichterstattung über die IGMG, die SP wie überhaupt das Thema Milli Görüs breiten Raum ein. Regelmäßig und umfänglich wird in der Milli Gazete auch über lokale, regionale und bundesweite Veranstaltungen der IGMG berichtet. Außerdem werden dort Annoncen der IGMG veröffentlicht. Glückwunschund Kondolenzanzeigen machen deutlich, dass die Milli Gazete eine wichtige Kommunikationsplattform für die IGMG und die gesamte Milli-Görüs-Bewegung ist. Weder die Homepage der IGMG noch die verbandseigene Zeitschrift Perspektif oder andere IGMG-Publikationen bieten eine derartige Fülle von Informationen über die verschiedenen IGMG-Veranstaltungen. Milli Gazete als Die Europaausgabe der Milli Gazete stellt damit die HauptinforHauptinformationsmationsquelle über das Vereinsleben der IGMG dar. Die IGMG quelle nutzt und fördert damit ein Medium, das entschieden für politische Inhalte auf der ideologischen Linie Prof. Dr. Necmettin Erbakans wie auch der SP eintritt, und Verschwörungstheorien aufgreift sowie antisemitische und antiisraelische Aussagen trifft. Angesichts dieses engen Beziehungsgeflechts können Äußerungen der Milli Gazete als repräsentativ für das Islamverständnis und für die ideologische Ausrichtung der IGMG angesehen werden. Zwar ist nicht von vornherein jeder erscheinende Artikel der Milli Gazete der IGMG zurechenbar, doch in der Rechtsprechung wird die Schlussfolgerung geteilt, dass die Milli Gazete als Sprachrohr der IGMG und der Milli-Görüs-Bewegung fungiert. Mit dem türkischen Fernsehsender TV 5 verfügt die Milli-GörüsBewegung über eine weitere Medienplattform. Die Bedeutung
  • einer islamischen Gesellschaftsordnung würde den Grundsatz der Gewaltenteilung, das Rechtstaatsprinzip, die Unabhängigkeit der Richter und das Demokratieprinzip beseitigen. - Die propagierte
Verfassungsschutzbericht Bayern 2010 | Islamismus /Terrorismus 53 weltweiten gesellschaftlichen Umbruch zum Ziel gesetzt hat. Die Bestrebungen der Milli-Görüs-Bewegung richten sich gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung und gegen den Gedanken der Völkerverständigung. Die Milli-Görüs-Bewegung wurde Ende der 1960er Jahre von "Milli Görüs" und dem türkischen Politiker Prof. Dr. Necmettin Erbakan gegründet. "Adil Düzen" Zentrale Bedeutung in Prof. Dr. Erbakans politischem Denken haben die von ihm geprägten Schlüsselbegriffe "Milli Görüs" (Nationale Sicht) und "Adil Düzen" (Gerechte Ordnung). Nach der von Prof. Dr. Erbakan entwickelten Ideologie ist die Welt in die auf dem Wort Gottes fußende religiös-islamische Ordnung (Adil Düzen) einerseits und die westliche Ordnung der Gewalt und Unterdrückung (Batil Düzen = Nichtige Ordnung) andererseits aufgeteilt; der letzteren (Batil Düzen) spricht Prof. Dr. Erbakan jede Existenzberechtigung ab. Es gelte, ein solches System durch eine "Gerechte Ordnung" zu ersetzen, wofür die Ausrichtung an islamischen Grundsätzen statt an von Menschen geschaffenen und damit "willkürlichen Regeln" erforderlich sei. Die "Gerechte Ordnung" soll alle Lebensbereiche erfassen und zunächst in der Türkei und danach in der ganzen Welt verwirklicht werden. Zu den klassischen Feindbildern gehören neben der westlichen Welt auch der Staat Israel - meist als "Zionisten" umschrieben - sowie Kommunismus, Imperialismus, Kapitalismus und Christentum. Insgesamt ist das "Adil-Düzen-Konzept" mit den GrundprinzipiVerfassungsen der freiheitlichen demokratischen Grundordnung unvereinbar: feindlichkeit - Die Einführung einer islamischen Gesellschaftsordnung würde den Grundsatz der Gewaltenteilung, das Rechtstaatsprinzip, die Unabhängigkeit der Richter und das Demokratieprinzip beseitigen. - Die propagierte Vormachtstellung sowohl des politischen Islam als auch der Türkei würde zu einer verfassungsmäßig nicht gerechtfertigten Ungleichbehandlung anderer Religionen, Ethnien und des weiblichen Geschlechts führen sowie die im Grundgesetz und der Europäischen Menschenrechtskonvention konkretisierten Menschenrechte verletzen. - Der in der Milli-Görüs-Bewegung vertretene Antisemitismus führt zu einer ausgrenzenden Benachteiligung des jüdischen Volkes und der jüdischen Religion und verletzt die Menschenrechte sowie den Gleichbehandlungsgrundsatz.
  • Aufsicht des Staates unterstehenden juristischen Personen des öffentlichen Rechts, die Gerichte und das Landesamt für Verfassungsschutz leisten einander Rechtsund Amtshilfe
2. sicherheitsgefährdende oder geheimdienstliche Tätigkeiten im Geltungsbereich des Gesetzes über die Zusammenarbeit des Bundes und der Länder in Angelegenheiten des Verfassungsschutzes für eine fremde Macht; 3. Bestrebungen im Geltungsbereich des Gesetzes über die Zusammenarbeit des Bundes und der Länder in Angelegenheiten des Verfassungsschutzes, die durch Anwendung von Gewalt oder darauf gerichtete Vorbereitungshandlungen auswärtige Belange der Bundesrepublik Deutschland gefährden. (2) Das Landesamt für Verfassungsschutz wirkt mit 1. bei der Überprüfung von Personen, denen im öffentlichen Interesse geheimhaltungsbedürftige Tatsachen, Gegenstände oder Erkenntnisse anvertraut werden, die Zugang dazu erhalten sollen oder ihn sich verschaffen können; 2. bei der Überprüfung von Personen, die an sicherheitsempfindlichen Stellen von lebensoder verteidigungswichtigen Einrichtungen beschäftigt sind oder beschäftigt werden sollen; 3. bei technischen Sicherheitsmaßnahmen zum Schutz von im öffentlichen Interesse geheimhaltungsbedürftigen Tatsachen, Gegenständen oder Erkenntnissen gegen die Kenntnisnahme durch Unbefugte; 4. bei der Überprüfung von Personen, die sich um Einstellung in den öffentlichen Dienst bewerben. (3) Das Landesamt für Verfassungsschutz unterrichtet die Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder über alle Angelegenheiten des Verfassungsschutzes, von denen es Kenntnis erhält und die für den Bund oder das betreffende Land von Wichtigkeit sind. Art. 3 Befugnisse Polizeiliche Befugnisse oder ein Weisungsrecht gegenüber Polizeidienststellen stehen dem Landesamt für Verfassungsschutz nicht zu. Zur Wahrnehmung seiner Aufgaben nach Art. 2 Abs. 1 und 2 ist das Landesamt für Verfassungsschutz befugt, nachrichtendienstliche Mittel anzuwenden. Art. 4 Amtshilfe und Auskunftserteilung (1) Die Behörden und Einrichtungen des Staates, die Gemeinden, die Gemeindeverbände, die sonstigen der Aufsicht des Staates unterstehenden juristischen Personen des öffentlichen Rechts, die Gerichte und das Landesamt für Verfassungsschutz leisten einander Rechtsund Amtshilfe. 191
  • Beamtenoder Richterverhältnis, so muß sie außerdem eine Rechtsmittelbelehrung enthalten. 5. Nummern 1 bis 4 gelten auch für Bewerbungen
  • Aufsicht des Freistaates Bayern unterliegenden juristischen Personen des öffentlichen Rechts wird empfohlen, nach den vorstehenden Bestimmungen zu verfahren. IV. Diese
3. Bestehen aufgrund der vom Staatsministerium des Innern mitgeteilten oder anderweit bekannt gewordener Tatsachen oder wegen der Weigerung, die vorbezeichnete Erklärung zu unterschreiben, Zweifel daran, daß der Bewerber jederzeit für die freineiiiiche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintritt, so ist ihm Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Können die Zweifel nicht ausgeräumt werden, so darf er nicht in den öffentlichen Dienst eingestellt werden. 4. Wird die Einstellung in den öffentlichen Dienst deshalb abgelehnt, weil der Bewerber nicht die Gewähr dafür bietet, daß er jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintritt, so ist die Entscheidung dem Bewerber schriftlich unter Darlegung der Gründe mitzuteilen; betrifft sie die Übernahme in ein Beamtenoder Richterverhältnis, so muß sie außerdem eine Rechtsmittelbelehrung enthalten. 5. Nummern 1 bis 4 gelten auch für Bewerbungen um die Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Widerruf. Dabei sind Ausbildungszweck und Ausbildungsweise zu berücksichtigen. 6. Besteht der Verdacht, daß ein Angehöriger des öffentlichen Dienstes gegen die Pflicht zur Verfassungstreue verstößt, so prüft seine Dienststelle, ob die gesetzlich vorgesehenen Maßnahmen zu ergreifen sind, um ihn zur Erfüllung seiner Dienstpflichten anzuhalten oder ihn aus dem Dienst zu entfernen. Art. 70 des Bayerischen Personalvertretungsgesetzes ist zu beachten. 7. In den Fällen der Nummern 4 und 6 sind die zuständige oberste Dienstbehörde und die Staatsministerien des Innern und der Finanzen vor der Entscheidung zu unterrichten und über den Fortgang der Sache auf dem laufenden zu halten. III. Den Gemeinden, Gemeindeverbänden und sonstigen der Aufsicht des Freistaates Bayern unterliegenden juristischen Personen des öffentlichen Rechts wird empfohlen, nach den vorstehenden Bestimmungen zu verfahren. IV. Diese Bekanntmachung tritt am I.April 1973 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Bekanntmachung der Bayerischen Staatsregierung vom 25. April 1961 (StAnz Nr. 19) außer Kraft. München, den 27. März 1973 Der Bayerische Ministerpräsident Dr. h. c. Goppel 195
  • Sicherheit der Menschen und die unseres freiheitlichen demokratischen Rechtsstaats gefährden könnte. Verschlusssachen (VS) können schriftliche Dokumente, Bildmaterial, gesprochene Worte
11.3 Materieller Geheimschutz Der Begriff "Verschlusssachen" (VS) bezieht sich auf Informationen von öffentlichem Interesse, deren Enthüllung die Sicherheit der Menschen und die unseres freiheitlichen demokratischen Rechtsstaats gefährden könnte. Verschlusssachen (VS) können schriftliche Dokumente, Bildmaterial, gesprochene Worte und andere Informationsquellen umfassen. Die Klassifizierung in die gesetzlich vorgeschriebenen Geheimhaltungsgrade "VS-Nur für den Dienstgebrauch", "VS-Vertraulich", "Geheim" und "Streng Geheim" erfolgt aufgrund der jeweiligen Inhalte. Die beiden erstgenannten Geheimhaltungsgrade kommen am häufigsten vor. Der damit verbundene Geheimschutz umfasst sowohl materielle als auch personelle Aspekte. In Bezug auf andere Behörden und Einrichtungen handelt der Verfassungsschutz als Sicherheitsdienstleister. Die Handhabung von Verschlusssachen wird durch die Verschlusssachenanweisung (VSA) des Landes Brandenburg geregelt, die im Jahr 2021 aktualisiert wurde. Die Neufassung war unter anderem notwendig, um den elektronischen Umgang mit Verschlusssachen zu berücksichtigen. Die VSA umfasst nun Sicherheitsmaßnahmen, die sich aus der Nutzung tragbarer IT-Geräte wie Smartphones oder Smartwatches am Arbeitsplatz ergeben. Der materielle Geheimschutz umfasst technische und organisatorische Maßnahmen zur Verhinderung unbefugter Kenntnisnahme von Verschlusssachen. Der Verfassungsschutz berät und unterstützt dabei andere Behörden und geheimschutzbetreute Unternehmen. Die VSA bildet dafür die Grundlage. Die Bearbeitung von Verschlusssachen erfolgt heutzutage weitgehend im Bereich computerunterstützter Informationstechnologien. Dabei ergreift der Verfassungsschutz entsprechende Maßnahmen, um die Vertraulichkeit, Verfügbarkeit und Integrität (Unverfälschtheit) der Daten zu schützen. Vor der Übermittlung werden die Daten verschlüsselt. Und aufgrund ihrer hohen Schutzbedürftigkeit erfolgt die Speicherung nach strengen Maßgaben, die über die des IT-Grundschutzes des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik hinausgehen. Ein regelmäßig überprüftes und angepasstes IT-Sicherheitskonzept bildet hierfür die Grundlage. 195

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