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  • Frage der Beobachtung der Scientology-Organisation durch die Verfassungsschutzbehörden * Rechtsgrundlagen des Verfassungsschutzes in Nordrhein-Westfalen fanden großes Interesse. Es wurden
Verfassungsschutzbericht des Landes Nordrhein-Westfalen 1998 165 6 Wirtschaftsund Geheimschutz Auch 1998 wurden wie in den Vorjahren Firmen, die im Rahmen des Geheimschutzes in der Wirtschaft betreut werden, in Fragen der Spionageabwehr beraten und über die unterschiedlichen Ausprägungen des Terrorismus und der extremistischen Bestrebungen unterrichtet. Diese Information durch Mitarbeiter des Verfassungsschutzes Nordrhein-Westfalen erstreckte sich darüber hinaus auch auf weitere interessierte Großund Hightechunternehmen. In 38 gezielten Einzelberatungen wurde erörtert, wie sich Sicherheitsprobleme von Firmen aus der Sicht des Verfassungsschutzes darstellen. Darüber hinaus wurden in zwei Vortragsveranstaltungen Sicherheitsbevollmächtigte sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus Forschungsund Entwicklungsabteilungen verschiedener Unternehmen über die aktuelle Lage auf dem Gebiet der nachrichtendienstlich gesteuerten Wirtschaftsspionage sowie über neue Spionagemethoden informiert. Im September 1998 beteiligte sich das Wirtschaftsschutzreferat in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Verfassungsschutz an der Sicherheitsmesse Security '98 in Essen. Rund 4.000 Messebesucher, überwiegend Fachpublikum, ließen sich an vier Tagen am gemeinsamen Messestand des Bundesamtes für Verfassungsschutz und des nordrhein-westfälischen Verfassungsschutzes über Arbeitsergebnisse unterrichten. Dabei lag der Schwerpunkt der Beratungstätigkeit der Vertreter des Landes Nordrhein-Westfalen im Bereich des Geheimund Wirtschaftsschutzes. Die Messebeteiligung ermöglichte die Kontaktpflege mit Geheimschutzund Sicherheitsbevollmächtigten in der Wirtschaft, aber auch mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern aus den Sicherheitsabteilungen der Wirtschaftsunternehmen. Publikationen des nordrheinwestfälischen Verfassungsschutzes, z.B. * Verfassungsschutzbericht 1997 * Abschlussbericht der Arbeitsgruppe SC der Verfassungsschutzbehörden zur Frage der Beobachtung der Scientology-Organisation durch die Verfassungsschutzbehörden * Rechtsgrundlagen des Verfassungsschutzes in Nordrhein-Westfalen fanden großes Interesse. Es wurden rund 2.300 Broschüren von Besuchern des Messestandes nachgefragt.
  • Linksextremismus
7. Linksextremismus 131
  • Zwischenbericht Veröffentlichungen zu den Themen "Skinheads und Rechtsextremismus", "Islamischer Extremismus" und "Scientology". Die Nachfrage nach den neuen Aufklärungsbroschüren des Verfassungsschutzes
  • macht darüber hinaus eine komfortable Textverarbeitung möglich. Über eingerichtete "Links" kann zudem das jeweils aktuelle Internet-Angebot des Verfassungsschutzes aufgerufen
Verfassungsschutzbericht des Landes Nordrhein-Westfalen 1998 173 Verfassungsschutz durch Aufklärung: Aktuelle Publikationen Schon seit vielen Jahren gehört die Unterrichtung der Öffentlichkeit zu den Aufgaben des Verfassungsschutzes. Bereits 1978 erschien der erste Verfassungsschutzbericht des Landes Nordrhein-Westfalen, der der Öffentlichkeit auch in Form einer Broschüre zur Verfügung stand. Im Rahmen seiner Öffentlichkeitsarbeit gibt der NRW-Verfassungsschutz jedes Jahr im Frühjahr einen Jahresbericht und im Herbst einen Zwischenbericht heraus. Sie dienen inzwischen Gerichten und Behörden als Standard-Nachschlagewerke. Aktuelle Publikationen des Jahres 1998 Darüber hinaus informiert der NRW-Verfassungsschutz die Öffentlichkeit mit Berichten und Broschüren zu aktuellen Themen. Publikationen des Jahres 1998 waren neben dem Verfassungsschutzbericht und dem Zwischenbericht Veröffentlichungen zu den Themen "Skinheads und Rechtsextremismus", "Islamischer Extremismus" und "Scientology". Die Nachfrage nach den neuen Aufklärungsbroschüren des Verfassungsschutzes ist außerordentlich groß, so dass im Frühjahr 1999 aktualisierte Neuauflagen gedruckt wurden. Ein neuer Arbeitsbericht der Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Frage der Beobachtung der ScientologyOrganisation ist im Frühjahr 1999 als Broschüre erschienen. Mit einer im Frühjahr 1999 publizierten CD-ROM stellt das Innenministerium NRW als erste Verfassungsschutzbehörde in Deutschland seine Jahresberichte, Broschüren und weitere Veröffentlichungen in digitalisierter Form, verbunden mit einer komfortablen Suchmaschine zur Verfügung. Die Suchmaschine ermöglicht eine systematische Volltextrecherche in allen Veröffentlichungen seit 1978. Die Bereitstellung der Daten im RTF-Format macht darüber hinaus eine komfortable Textverarbeitung möglich. Über eingerichtete "Links" kann zudem das jeweils aktuelle Internet-Angebot des Verfassungsschutzes aufgerufen werden. Zielgruppen sind vor allem Lehrer, Bildungseinrichtungen, Behörden, Parteien, Presse und die politisch und historisch interessierte Öffentlichkeit. Im Internet ist der NRW-Verfassungsschutz mit einem eigenen Angebot bereits seit 1996 vertreten. Rund 800.000 Zugriffe hat es seither gegeben. Zum Gang ins Internet hatte sich das NRW-Innenministerium als erste Verfassungsschutzbehörde Deutschlands entschieden, um der drastischen Zunahme extremistischer Angebote im Internet ein qualifiziertes Gegengewicht gegenüberzustellen. Das Internet-Angebot ist im Rahmen der Konzeptionierung der CD-ROM ebenfalls neu strukturiert, überarbeitet und gestaltet worden. Seit 1996 ist der Verfassungsschutz NRW per E-mail erreichbar (info@mail.verfassungsschutz.nrw.de). Die Möglichkeit, Fragen, Kritik und Anregungen auf diesem - kurzen - Weg an den Verfassungsschutz zu richten, wurde auch 1998 rege genutzt. Die Mailbox des Verfassungsschutzes NRW ist unter der Nummer 0211135294 zu erreichen.
  • wird wie folgt geändert: (2) Besondere Rechtsvor schrif ten, die Informati1. Art. 2 Abs. 3 Satz 6 er hält
Verfassungsschutzbericht Bayern 2011 | BayVSG 285 Art. 17 Grundgeset zes und Art. 106 Abs. 3 der Ver fassung Übermittlungsverbote und das Grundrecht des Brief-, Postund Fernmelde ge heimnis ses nach Art. 10 des Grundge set zes (1) Die Übermittlung von Informationen durch das und Art. 112 der Ver fassung eingeschränkt werden. Landesamt für Ver fassungsschutz nach den Art. 4 und 14 hat zu unterbleiben, wenn Art. 23 1. erkennbar ist, dass unter Berücksichtigung der Änderung des Geset zes zur Ausführung des Art der Informationen und ihrer Erhebung das Geset zes zu Art. 10 Grundgesetz schutzwürdige Interesse der Betroffenen das Allgemeininteresse an der Übermittlung über wiegt, oder Das Ge setz zur Aus füh rung des Ge set zes zu 2. über wie gende Sicher heitsinteres sen dies er forArt. 10 Grundgesetz (AGG 10) vom 11. Dezember dern. 1984 (GVBl S. 522, BayRS 12-2-I) wird wie folgt geändert: (2) Besondere Rechtsvor schrif ten, die Informati1. Art. 2 Abs. 3 Satz 6 er hält fol gen de Fas sung: onsübermittlungen zulassen oder verbieten, bleiben "6 Die Kommis sion gibt sich eine Ge schäfts ordunberührt. nung, die der Zustimmung der Parlamentarischen Kontrollkommission für die Angelegenheiten des Ver fassungsschut zes bedarf." IV. Abschnitt 2. In Art. 3 werden die Wor te "den für SicherheitsParlamentarische Kontrolle fra gen zu stän di gen Aus schuss des Land tags" Art. 18 durch die Wor te "die Parlamentarische KontrollParlamentarisches Kontrollgremium kommission für die Angelegenheiten des Ver fassungsschut zes" ersetzt. Die parlamentarische Kontrolle der Staatsre gierung hinsichtlich der Tätigkeit des Landesamts für Art. 24 Ver fassungsschutz er folgt nach den Bestimmungen Inkraftreten des Parlamentarischen Kontrollgremium-Gesetzes. 1 Dieses Gesetz tritt am 1. November 1990 in Kraft.* Art. 19 und 20 (aufgehoben) 2 Gleichzeitig treten außer Kraft: 1. Das Gesetz über die Errichtung eines Landesamts für Ver fassungsschutz (BayRS 12-1-I), V. Abschnitt 2. Art. 8 Abs. 2 Nr. 5 des Bayerischen DatenschutzSchlussvorschrif ten geset zes (BayRS 204-1-I). Art. 21 Er füllung bundesrechtlicher Aufgaben Zur Er fül lung von Auf ga ben auf Grund ei nes Ge set zes nach Art. 73 Nr. 10 Buchst. b und c des Grundgeset zes stehen dem Landesamt für Ver fassungsschutz die Befugnisse zu, die es zur Er füllung der ent spre chen den Aufgaben nach die sem Landesgesetz hat. Art. 22 * Die se Vor schrift be trifft das Inkrafttre ten des Einschränkung von Grundrechten Ge set zes in der ur sprüng li chen Fas sung vom 24. August 1990 (GVBl S. 323). Der Zeitpunkt des Auf Grund dieses Geset zes kann das Grundrecht Inkrafttre tens der spä te ren Än de run gen er gibt der Unverletzlichkeit der Wohnung nach Art. 13 des sich aus den jeweiligen Änderungsgeset zen.
  • Über mitt lungs pflich ten nach bun des recht(2) 1 Das Landes amt für Ver fas sungs schutz darf
  • Daten im au to maver trags über die Rechtsstellung ihrer Truppen hintisier ten Ver fahren ermöglicht, soweit deren gesetzsichtlich
Verfassungsschutzbericht Bayern 2011 | BayVSG 284 ak tenkundig zu machen. 2 Gleiches gilt, wenn der fänger als öf fentliche Stellen nur über mit telt werEmpfänger die personenbezogenen Daten zur Erfülden, wenn dies zum Schutz vor den in Art. 3 Abs. 1 lung anderer ihm zugewiesener Aufgaben benötigt, Satz 1 bezeichneten Bestrebungen, Gefahren und sofern er dabei auch zum Schutz der freiheitlichen Tätigkeiten er forderlich ist. 2 Die Übermittlung nach de mo krati schen Grund ordnung beizu tragen oder Satz 1 be darf der vor he ri gen Zu stim mung des Ge sichts punk te der öf fent li chen Si cher heit oder Staats mi nis te riums des In nern; die Zu stim mung auswärtige Belange zu würdigen hat. 3 Der Empfänkann auch für ei ne Mehr zahl von gleich ar ti gen ger darf die übermit telten Daten, soweit gesetzlich Fällen vor weg er teilt werden. 3 Das Landesamt für nichts anderes bestimmt ist, nur zu dem Zweck verVer fas sungs schutz hat die Über mitt lung aktenwenden, zu dem sie ihm übermit telt wurden, es sei kundig zu machen. 4 Der Empfänger darf die überdenn, dass das Landes amt für Ver fas sungsschutz mit telten Daten nur zu dem Zweck ver wenden, zu einer an de ren Ver wen dung für Zwe cke nach den dem sie ihm übermit telt wurden. 5 Das Landesamt Sät zen 1 und 2 zuge stimmt hat. 4 Satz 1 gilt auch für Ver fas sungs schutz hat den Empfänger darauf für die Weitergabe personenbezogener Daten innerhinzuweisen. halb des Landesamts für Ver fassungsschutz. (5) 1 Über mitt lungs pflich ten nach bun des recht(2) 1 Das Landes amt für Ver fas sungs schutz darf li chen Vor schrif ten bleiben unbe rührt. 2 Das LanDienststellen der Stationierungsstreitkräf te im Rahdesamt für Ver fassungsschutz kann andere Ver fasmen von Art. 3 des Zusatzabkommens zu dem Absungsschutzbehörden auch dadurch unterrichten, kommen zwischen den Par teien des Nordatlantikdass es die sen den Ab ruf von Daten im au to maver trags über die Rechtsstellung ihrer Truppen hintisier ten Ver fahren ermöglicht, soweit deren gesetzsichtlich der in der Bundesre pub lik Deutschland liche Aufgaben identisch sind. stationier ten ausländischen Streitkräf te vom 3. August 1959 (BGBl II 1961 S. 1183) per sonenbezogene (6) Zur Übermittlung personenbezogener Daten Daten übermit teln; das Landesamt für Ver fassungsnach Abs. 1 bis 4 ist unter den dort genannten Vorausschutz hat die Übermittlung ak tenkundig zu machen. setzungen auch das Staatsministerium des Innern 2 Der Empfänger ist darauf hinzu weisen, dass die befugt. übermit telten Daten nur zu dem Zweck ver wendet werden dür fen, zu dem sie ihm übermit telt wurden. Art. 15 Unterrichtung der Öf fentlichkeit (3) 1 Das Lan des amt für Ver fas sungs schutz darf per so nen be zo ge ne Da ten an öf fent li che Stel len 1 Das Staatsministerium des Innern und das Lanaußerhalb des Geltungsbereichs des Grundgesetzes des amt für Ver fas sungs schutz un ter rich ten die sowie an überoder zwi schen staat li che öffent liÖf fentlichkeit über tatsächliche Anhaltspunkte für che Stellen übermit teln, wenn die Übermittlung zur Be strebungen und Tätigkeiten nach Art. 3 Abs. 1. Erfüllung seiner Aufgaben nach diesem Gesetz oder 2 Dabei dür fen der Öf fentlichkeit personenbezogene zur Wahrung erheblicher Sicherheitsinteressen des Daten be kanntge ge ben wer den, wenn das InterEmpfängers er forderlich ist; das Landesamt für Veresse der Öf fentlichkeit an der Unter richtung das fassungsschutz hat die Übermittlung ak tenkundig schutzwürdige Interesse der betrof fenen Person an zu machen. 2 Die Über mittlung unter bleibt, wenn der Wahrung ihrer Anonymität über wiegt. auswär tige Belange der Bundesrepublik Deutschland oder über wiegende schutz würdige Interessen Art. 16 der be trof fe nen Per son entge gen ste hen. 3 Sie ist Nachberichtspflicht aktenkundig zu machen. 4 Der Empfänger ist darauf hinzuweisen, dass die übermit telten Daten nur zu Er wei sen sich per so nen be zo ge ne Da ten nach dem Zweck ver wendet werden dür fen, zu dem sie ihrer Über mittlung durch das Lan des amt für Verihm übermit telt wurden. fassungs schutz als unvoll stän dig oder unrichtig, sind sie unver züglich gegenüber dem Empfänger zu (4) 1 Per so nen be zo ge ne Da ten dür fen au ßer in berichtigen, wenn das zur Wahrung schutz würdiger den Fällen des Art. 4 Abs. 1 Satz 3 an andere EmpInteressen der betrof fenen Person er forderlich ist.
  • rung seiner Datei en zu rung nach ei ner Rechts vor schrift oder ih rem prüfen. Wesen nach
  • überwiegen den be rechtig ten Inte res sen eines DritArt. 10 ten, geheimgehalten werden muss. Geltung des Bayerischen Datenschutzgeset
  • fassungsschutz abgelehnt, ist der Betrof fene auf die Rechtsgrundfinden
Verfassungsschutzbericht Bayern 2011 | BayVSG 282 Zustimmung des Staatsministeriums des Innern besich nicht auf die Herkunft der Daten und die Empdarf, fest zulegen: fänger von Übermittlungen. 4 Das Landesamt für Verfassungsschutz bestimmt das Verfahren, ins1. Bezeichnung der Datei, besondere die Form der Auskunftserteilung, nach 2. Zweck der Datei, pflichtgemäßem Ermessen. 3. betrof fener Personenkreis, 4. Art der zu speichernden Daten, 5. Eingabeberechtigung, (2) So weit ei ne Per son ei ner Si cher heits über6. Zugangsberechtigung, prüfung nach Art. 3 Abs. 2 unter zo gen wird oder 7. regelmäßige Übermittlungen, zu einer Per son Auskunft nach Art. 3 Abs. 3 Nr. 1 8. Überprüfungsfristen, Speicherungsdauer, er teilt wird, hat die se Per son ab wei chend von 9. Protokollierung des Abrufs. Absatz 1 einen Anspruch auf Auskunft über die Daten des Landesamts für Ver fassungsschutz, die es 2 Nach der Zu stim mung des Staats mi nis te ri ums im Rahmen der Er füllung dieser Aufgaben übermitdes Innern ist die Errichtungsanordnung dem Lantelt hat. des be auf trag ten für den Da ten schutz unver züglich mit zu teilen. 3 Werden in der automatisierten (3) Die Auskunftser teilung unterbleibt, soweit Datei personenbezogene Daten verarbeitet, die der Kontrolle der nach Art. 2 AGG 10 gebildeten Kom1. eine Gefährdung der Er füllung der Aufgaben nach mission unterliegen, ist die Errichtungs anordnung Art. 3 durch die Auskunftser teilung zu besorgen auch der Kommission mitzuteilen. 4 Entsprechendes ist, gilt für wesentliche Änderungen des Ver fahrens. 2. durch die Auskunftser teilung nachrichtendienstliche Zu gän ge ge fähr det sein können oder die (2) Die Zustimmung des Staatsminis teriums des Aus for schung des Er kennt nis stan des oder der Innern darf nur er teilt wer den, wenn die SpeicheAr beitsweise des Lan des amts für Ver fas sungsrung per sonenbezo gener Daten auf das er for derschutz zu befürchten ist, liche Maß beschränkt ist. 3. die Auskunft die öf fentliche Sicherheit gefährden oder sonst dem Wohl des Bundes oder eines Lan(3) Das Landesamt für Ver fassungsschutz hat in des Nachteile bereiten würde oder angemes senen Abständen die Not wendigkeit der 4. die Infor mation oder die Tat sache der SpeicheWei ter führung oder Än de rung seiner Datei en zu rung nach ei ner Rechts vor schrift oder ih rem prüfen. Wesen nach, ins be son de re we gen der überwiegen den be rechtig ten Inte res sen eines DritArt. 10 ten, geheimgehalten werden muss. Geltung des Bayerischen Datenschutzgeset zes (4) 1 Die Ablehnung der Auskunftser teilung bedarf Bei der Er füllung der gesetzlich festgelegten Aufkeiner Be gründung. 2 Wird die Auskunftser teilung gaben durch das Landesamt für Ver fassungsschutz abgelehnt, ist der Betrof fene auf die Rechtsgrundfinden die Art. 10 bis 13, 15 bis 23 und 26 bis 28 des lage für das Fehlen der Begründung und darauf hinBaye ri schen Da ten schutzge set zes kei ne Anwenzuweisen, dass er sich hinsichtlich der Verarbeitung dung. personenbezogener Daten an den Landesbeauf tragten für den Datenschutz wenden kann. 3 Dem LanArt. 11 desbe auf trag ten für den Datenschutz ist auf sein Auskunftser teilung Ver lan gen Aus kunft zu er teilen, soweit nicht das Staatsministerium des Innern im Einzelfall feststellt, (1) 1 Das Landesamt für Verfassungsschutz erteilt dass dadurch die Sicherheit des Bundes oder eines dem Betroffenen auf Antrag kostenfrei Auskunft Landes gefährdet würde. 4 Mit teilungen des Landesüber die zu seiner Person in Dateien oder Akten beauf tragten an den Betrof fenen dür fen keine Rückgespeicherten Daten. 2 Die Auskunftsverpflichtung schlüsse auf den Kenntnisstand des Landesamts für besteht nur, soweit der Betroffene ein besonderes Ver fas sungs schutz zulas sen, so fern die ses nicht Interesse an einer Auskunft darlegt. 3 Sie erstreckt einer weitergehenden Auskunft zustimmt.
  • Daten ist auf höchskreten Gefahr für ein überragend wichtiges Rechtstens drei Monate zu befristen. 2 Eine Verlängerung gut unter
  • sich die Maßnahme nur insoweit richten, als sie kein Recht zur Verweigerung des (3) 1 Im Fall der Anordnung eines
Verfassungsschutzbericht Bayern 2011 | BayVSG 279 Art. 6 d um spezifische Kennungen sowie den Standort eines Abhören und Aufzeichnen des informationstechnischen Systems zu ermitteln. nichtöffentlich gesprochenen Wortes 2 Personenbezogene Daten Dritter dürfen dabei nur erhoben werden, soweit dies aus technischen GrünDas Landesamt für Verfassungsschutz darf außerden unvermeidbar ist. 3 Nach Beendigung der Maßhalb von Wohnungen und außerhalb des Anwennahme sind diese unverzüglich zu löschen. dungsbereichs des Gesetzes zur Beschränkung des Brief-, Postund Fernmeldegeheimnisses (ArtiArt. 6 f kel 10-Gesetz - G 10) vom 26. Juni 2001 (BGBl I Verfahrensvorschriften S. 1254, 2298) in der jeweils geltenden Fassung das nichtöffentlich gesprochene Wort unter besonderer (1) 1 Maßnahmen nach Art. 6 c Abs. 4 sowie AusBerücksichtigung des Grundsatzes der Verhältniskünfte nach Art. 6 c Abs. 2 bedürfen eines Antrags, mäßigkeit nach Art. 6 Abs. 3 mit dem verdeckten der durch den Präsidenten des Landesamts für VerEinsatz technischer Mittel abhören und aufzeichnen. fassungsschutz oder seinen Vertreter schriftlich zu stellen und zu begründen ist. 2 Über den Antrag entArt. 6 e scheidet das Staatsministerium des Innern. Verdeckte Online-Datenerhebung (2) 1 Die Anordnung einer Maßnahme nach Art. 6 c (1) 1 Das Landesamt für Verfassungsschutz kann Abs. 4 sowie eines Auskunftsersuchens nach Art. 6 c bei Vorliegen tatsächlicher Anhaltspunkte einer konAbs. 2 über künftig anfallende Daten ist auf höchskreten Gefahr für ein überragend wichtiges Rechtstens drei Monate zu befristen. 2 Eine Verlängerung gut unter den Voraussetzungen des Art. 6 a Abs. 2 im um jeweils nicht mehr als drei Monate ist auf Antrag Einzelfall mit technischen Mitteln verdeckt auf inforzulässig, soweit die Voraussetzungen der Anordnung mationstechnische Systeme zugreifen, um Zugangsfortbestehen. 3 Anordnungen über Auskunftsdaten und gespeicherte Daten zu erheben; die Maßersuchen nach Art. 6 c Abs. 2 sind dem Verpflichnahmen sind zu dokumentieren. 2 Die Anordnung ist teten insoweit schriftlich mitzuteilen, als dies erfornur zulässig, wenn die Erforschung des Sachverhalts derlich ist, um ihm die Erfüllung seiner Verpflichauf andere Weise aussichtslos oder wesentlich ertung zu ermöglichen. 4 Das Auskunftsersuchen und schwert wäre. 3 Sie darf sich nur gegen Verdächtige die übermittelten Daten darf der Verpflichtete dem und ihre Nachrichtenmittler richten. 4 Gegen NachBetroffenen oder Dritten nicht mitteilen. richtenmittler darf sich die Maßnahme nur insoweit richten, als sie kein Recht zur Verweigerung des (3) 1 Im Fall der Anordnung eines AuskunftsZeugnisses nach den 53, 53 a StPO haben. 5 Wird ersuchens nach Art. 6 c Abs. 2 Satz 1 Nrn. 3 bis 5 erkennbar, dass in ein durch ein Berufsgeheimnis sowie bei Maßnahmen nach Art. 6 c Abs. 4 untergeschütztes Vertrauensverhältnis im Sinn der 53, richtet das Staatsministerium des Innern monatlich 53 a StPO eingegriffen wird, ist die Maßnahme insodie nach Art. 2 des Ausführungsgesetzes Artikel weit unzulässig, es sei denn, sie richtet sich gegen 10-Gesetz (AGG 10) gebildete Kommission über die den Berufsgeheimnisträger selbst. 6 Soweit informaAnordnungen vor deren Vollzug. 2 Bei Gefahr im tionstechnisch und ermittlungstechnisch möglich, Verzug kann es den Vollzug der Anordnung auch sind alle Maßnahmen zu ergreifen, mit denen die bereits vor der Unterrichtung der Kommission anErhebung von Daten, die dem Kernbereich privaordnen. 3 Die Kommission prüft von Amts wegen ter Lebensgestaltung zuzurechnen sind, vermieden oder auf Grund von Beschwerden, ob die Anordwerden kann. 7 Wird erkennbar, dass solche Daten nung zulässig und notwendig ist. 4 15 Abs. 5 G 10 betroffen sind und bestehen keine Anhaltpunkte ist mit der Maßgabe entsprechend anzuwenden, dafür, dass diese Daten dem Zweck der Herbeifühdass die Kontrollbefugnis der Kommission sich auf rung eines Erhebungsverbots dienen sollen, ist die die gesamte Erhebung, Verarbeitung und Nutzung weitere Datenerhebung insoweit unzulässig. der nach Art. 6 c Abs. 2 Satz 1 Nrn. 3 bis 5 und Abs. 4 erlangten personenbezogenen Daten er(2) 1 Zur Vorbereitung einer Maßnahme nach Abs. 1 streckt. 5 Anord nungen, die die Kommission für dürfen auch technische Mittel eingesetzt werden, unzulässig oder nicht notwendig erklärt hat, hat das
  • gerichtliche Nachfür Verfassungsschutz oder eines von ihm bestellprüfung der Rechtmäßigkeit der Maßnahme von ten Beauftragten. 2 Eine anderweitige Verwendung Bedeutung
  • genannten Zwecken verwendet werden. 4 Im die Maßnahme rechtmäßig ist und die VoraussetFall der Mitteilung an den Betroffenen sind
  • entspremit, wenn eine Gefährdung des Zwecks der Maßchend; die Rechtsbeschwerde ist ausgeschlossen. nahme ausgeschlossen werden kann. 2 Erfolgt
Verfassungsschutzbericht Bayern 2011 | BayVSG 277 amts für Verfassungsschutz oder dessen Vertreter 3. die Voraussetzungen für eine Mitteilung auch treffen; in diesem Fall ist eine richterliche Entscheinach fünf Jahren nach Beendigung der Maßnahdung unverzüglich nachzuholen. me nicht eingetreten sind, sie mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit auch in Zukunft (3) 1 Daten, die dem Kernbereich privater Lebensnicht eintreten werden und die Voraussetzungestaltung zuzurechnen sind und nicht verwendet gen für eine Löschung sowohl bei der erhebenwerden dürfen, sind unverzüglich zu löschen. 2 Die den Stelle als auch beim Empfänger der Daten durch eine Maßnahme nach Art. 6 a Abs. 1 erlangvorliegen. ten personenbezogenen Daten, deren Verwendung zu den in Abs. 2 Satz 3 genannten Zwecken nicht (5) 1 Der verdeckte Einsatz technischer Mittel im erforderlich ist oder für die ein Verwendungsverbot Schutzbereich des Art. 13 des Grundgesetzes ausbesteht, sind unverzüglich unter Aufsicht eines Beschließlich zum Schutz der für den Verfassungsdiensteten, der die Befähigung zum Richteramt hat, schutz in diesem Bereich tätigen Personen bedarf zu löschen; soweit die Daten für eine Mitteilung an der Anordnung des Präsidenten des Landesamts den Betroffenen oder für eine gerichtliche Nachfür Verfassungsschutz oder eines von ihm bestellprüfung der Rechtmäßigkeit der Maßnahme von ten Beauftragten. 2 Eine anderweitige Verwendung Bedeutung sein können, sind sie zu sperren. 3 Die der hierbei erlangten Erkenntnisse ist nur zuläsgesperrten Daten dürfen nur zu den in Satz 2 Halbsig, wenn zuvor der Richter festgestellt hat, dass satz 2 genannten Zwecken verwendet werden. 4 Im die Maßnahme rechtmäßig ist und die VoraussetFall der Mitteilung an den Betroffenen sind die Daten zungen des Art. 6 a Abs. 2 vorliegen; bei Gefahr erst zu löschen, wenn der Betroffene nach Ablauf im Verzug ist die richterliche Entscheidung unvereines Monats nach seiner Benachrichtigung keine züglich nachzuholen. 3 Soweit Erkenntnisse verwenKlage erhebt; auf diese Frist ist in der Mitteilung hindet werden, gelten für die Datenverarbeitung, die zuweisen. 5 Im Fall einer gerichtlichen Überprüfung Löschung der Daten und die Mitteilung an den sind die Daten nach deren Abschluss zu löschen. Betrof fenen Abs. 2 bis 4 entsprechend. 4 Im Übrigen 6 Die Löschung von Daten ist zu protokollieren. sind die Daten unverzüglich zu löschen. (4) 1 Das Landesamt für Verfassungsschutz teilt (6) 1 Zuständiges Gericht zur Entscheidung nach den in der Anordnung bezeichneten Personen soden Abs. 1, 2, 4 und 5 ist das Amtsgericht am Sitz wie denjenigen, deren personenbezogene Daten erdes Landesamts für Verfassungsschutz. 2 Für das hoben und zu den Zwecken des Abs. 2 Satz 3 verVerfahren gelten die Vorschriften des Gesetzes über wendet wurden, Maßnahmen nach Art. 6 a Abs. 1 das Verfahren in Familiensachen und in Angelegennach ihrer Einstellung, frühestens jedoch dann heiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit entspremit, wenn eine Gefährdung des Zwecks der Maßchend; die Rechtsbeschwerde ist ausgeschlossen. nahme ausgeschlossen werden kann. 2 Erfolgt die Mit teilung nicht binnen sechs Monaten nach Einstel(7) 1 Die Staatsregierung unterrichtet den Landtag lung der Maßnahmen, bedarf ihre weitere Zurückjährlich über die gemäß Art. 6 a und, soweit richterstellung der richterlichen Zustimmung. 3 Dem lich überprüfungsbedürftig, nach Abs. 5 angeordGericht sind die Gründe mitzuteilen, die einer Mitteineten Maßnahmen. 2 Das Parlamentarische Kontlung an den Betroffenen entgegenstehen. 4 Die richrollgremium übt auf der Grundlage dieses Berichts terliche Entscheidung ist jeweils nach einem Jahr erdie parlamentarische Kontrolle aus. neut einzuholen, wenn das Gericht keine andere Frist bestimmt. 5 Eine Mitteilung kann mit richterlicher Art. 6 c Zustimmung auf Dauer unterbleiben, wenn Besondere Auskunftsersuchen und Einsatz technischer Mittel zur Ortung von 1. überwiegende Interessen eines Betroffenen entMobilfunkendgeräten gegenstehen, 2. die Identität oder der Aufenthaltsort eines Betrof(1) 1 Das Landesamt für Verfassungsschutz darf fenen nur mit unverhältnismäßigem Aufwand erim Einzelfall bei denjenigen, die geschäftsmäßig mittelt werden kann oder Postdienstleistungen erbringen oder Telemedien
  • Inhalte betreffen, über die das Zeugnis als Geistlicher, Verteidiger, Rechtsanwalt, Arzt, Berater für (1) 1 Der Einsatz technischer Mittel nach
Verfassungsschutzbericht Bayern 2011 | BayVSG 276 bei einer Maßnahme nach Abs. 1 erkennbar, dass Richter mitzuteilen. 7 Ein Bediensteter des LandesGespräche geführt werden, die dem Kernbereich amts für Verfassungsschutz mit Befähigung zum der privaten Lebensgestaltung zuzurechnen sind, Richteramt beaufsichtigt den Vollzug der Anordund bestehen keine Anhaltspunkte dafür, dass sie nung und eventuelle Datenübermittlungen. dem Zweck der Herbeiführung eines Erhebungsverbots dienen sollen, ist die Datenerhebung unver(2) 1 Die durch Maßnahmen nach Art. 6 a erhobezüglich und so lange erforderlich zu unterbrechen. nen Daten sind als solche zu kennzeichnen. 2 Nach einer Übermittlung hat der Empfänger die Kenn(4) 1 Maßnahmen nach Abs. 1 dürfen im Fall des zeichnung aufrecht zu erhalten; darauf ist dieser Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 nur in Wohnungen des in der Anhinzuweisen. 3 Daten aus Maßnahmen nach Art. 6 a ordnung bezeichneten Adressaten durchgeführt dürfen nur verwendet werden werden. 2 In Wohnungen anderer Personen sind die 1. zur Abwehr und Aufklärung der in Art. 6 a Abs. 2 Maßnahmen zulässig, wenn es nicht Wohnungen genannten Gefahren, von Berufsgeheimnisträgern nach 53, 53 a StPO 2. zur Verfolgung von Straftaten, wenn die Vorsind und auf Grund bestimmter Tatsachen anzunehaussetzungen der Strafprozessordnung für die men ist, dass Datenerhebung bei der Erhebung vorgelegen ha1. der Adressat sich dort aufhält und ben und bei der Übermittlung noch vorliegen, 2. die Maßnahme in Wohnungen des Adressaten 3. zur Abwehr dringender Gefahren für Leib, Leben allein zur Erforschung des Sachverhalts nicht oder Freiheit von Menschen. möglich oder nicht ausreichend ist. 4 Das Landesamt für Verfassungsschutz prüft unverzüglich und dann in Abständen von sechs Monaten, 3 Die Erhebung personenbezogener Daten über andere ob die durch Maßnahmen nach Art. 6 a erhobenen als die in Satz 1 genannten Personen ist zulässig, personenbezogenen Daten allein oder zusammen soweit sie unvermeidliche Folge einer Maßnahme mit bereits vorliegenden Daten für die Zwecke des nach Abs. 1 ist. Satzes 3 erforderlich sind. 5 Daten, bei denen sich nach Auswertung herausstellt, dass Art. 6 b 1. die Voraussetzungen für ihre Erhebung nicht vorVerfahrensregelungen für Maßnahmen gelegen haben oder nach Art. 6 a 2. sie Inhalte betreffen, über die das Zeugnis als Geistlicher, Verteidiger, Rechtsanwalt, Arzt, Berater für (1) 1 Der Einsatz technischer Mittel nach Art. 6 a Fragen der Betäubungsmittelabhängigkeit, Psybedarf einer richterlichen Anordnung auf Antrag des chologischer Psychotherapeut oder Kinderund Präsidenten des Landesamts für Verfassungsschutz Jugendlichenpsychotherapeut nach 53, 53 a oder dessen Stellvertreters. 2 Bei Gefahr im Verzug StPO verweigert werden könnte, oder kann der Präsident des Landesamts für Verfas3. sie dem Kernbereich privater Lebensgestaltung sungsschutz oder dessen Vertreter die Anordnung oder einem Vertrauensverhältnis mit anderen treffen; eine richterliche Entscheidung ist unverzügBerufsgeheimnisträgern zuzuordnen sind und keilich nachzuholen. 3 In der schriftlichen Anordnung nen unmittelbaren Bezug zu den in Art. 6 a Abs. 2 sind Adressat, Art, Umfang und Dauer der Maßnahgenannten Bestrebungen oder Tätigkeiten haben, me zu bestimmen und die wesentlichen Gründe zu benennen. 4 Die Anordnung ist auf längstens einen dürfen nicht verwendet werden, es sei denn, ihre Monat zu befristen; Verlängerungen um jeweils Verwendung ist zur Abwehr einer gegenwärtigen nicht mehr als einen Monat sind auf Antrag zulässig, Gefahr für Leib, Leben oder Freiheit einer Person ersoweit die Voraussetzungen der Anordnung fortbeforderlich und Daten im Sinn der Nr. 2 oder 3 sind stehen. 5 Liegen die Voraussetzungen nicht mehr vor nicht betroffen. 6 Über eine Übermittlung von Daten oder ist der verdeckte Einsatz technischer Mittel aus einer Maßnahme nach Art. 6 a an Stellen außernicht mehr erforderlich, so ist die Maßnahme ungehalb des Verbunds der Verfassungsschutzbehörden achtet des in der Anordnung genannten Zeitraums entscheidet der Richter. 7 Bei Gefahr im Verzug kann unverzüglich zu beenden. 6 Die Beendigung ist dem die Entscheidung auch der Präsident des Landes-
  • Fassung aufhält, Voraussetzungen einsetzen. a) tatsächliche Anhaltspunkte die Annahme rechtfertigen, dass Gespräche geführt werden, die (2) 1 Maßnahmen nach
  • Geistlicher, Verteinung oder Begehung von Straftaten verfolgt, die diger, Rechtsanwalt, Arzt, Berater für Fragen im Einzelfall geeignet sind, den Bestand
Verfassungsschutzbericht Bayern 2011 | BayVSG 275 2. das zur Abschirmung der Mitarbeiter, Einrichtun5. Gemeingefährliche Straftaten in den Fällen der gen, Gegenstände und Nachrichtenzugänge des 306 a, 306 b, 307 Abs. 1 und 2, 308 Abs. 1, Landesamts für Ver fassungsschutz gegen sicher309 Abs. 1, 310 Abs. 1, 313 Abs. 1, 314 Abs. 1, heitsgefährdende oder geheimdienstliche Tätig315 Abs. 3, 315 b Abs. 3, 316 c StGB und keiten er forderlich ist. 6. Straftaten nach dem Waffengesetz (WaffG) und dem Gesetz über die Kontrolle von Kriegswaf(3) 1 Per sonenbezo gene Daten dür fen durch Anfen ( 51 Abs. 1 in Verbindung mit Abs. 2, 52 wendung nachrichtendienstlicher Mit tel nur erhoben Abs. 1 Nr. 1 in Verbindung mit Abs. 5 WaffG; 19 wer den, wenn die Da ten nicht auf ei ne an de re Abs. 2, 20 Abs. 1, jeweils auch in Verbindung mit geeignete Weise gewonnen wer den können, die 21 des Gesetzes über die Kontrolle von Kriegsdie betrof fene Per son weniger beeinträchtigt. 2 Die waffen; 22 a Abs. 1 in Verbindung mit Abs. 2 des Anwen dung nach rich ten dienst li cher Mit tel darf Gesetzes über die Kontrolle von Kriegswaffen). nicht er kennbar au ßer Ver hält nis zur Be deu tung des auf zuklären den Sachver halts ste hen. 3 Sie ist (3) 1 Maßnahmen nach Abs. 1 sind nur zulässig, unver züglich zu beenden, wenn ihr Zweck erreicht wenn und soweit ist oder sich ergibt, dass er nicht oder nicht auf diese Weise erreicht werden kann. 1. die Erforschung des Sachverhalts auf andere Weise aussichtslos oder wesentlich erschwert wäre und Art. 6 a 2. für den Fall, dass zu privaten Wohnzwecken geEinsatz technischer Mit tel im Schutzbereich nutzte Räumlichkeiten betroffen sind, in denen des Art. 13 Grundgesetz sich die Person, gegen die sich die Maßnahme richtet, allein oder ausschließlich mit engsten (1) Das Landesamt für Verfassungsschutz darf Familienangehörigen, mit in gleicher Weise Vertechnische Mittel im Schutzbereich des Art. 13 des trauten oder mit Berufsgeheimnisträgern nach Grundgesetzes als nachrichtendienstliche Mittel 53, 53 a der Strafprozessordnung (StPO) in der im Sinn des Art. 6 Abs. 1 unter besonderer BerückFassung der Bekanntmachung vom 7. April 1987 sichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßig(BGBl I S. 1074, 1319) in der jeweils geltenden keit nach Art. 6 Abs. 3 nur unter den nachfolgenden Fassung aufhält, Voraussetzungen einsetzen. a) tatsächliche Anhaltspunkte die Annahme rechtfertigen, dass Gespräche geführt werden, die (2) 1 Maßnahmen nach Abs. 1 sind nur zulässig, einen unmittelbaren Bezug zu den im Abs. 2 sofern tatsächliche Anhaltspunkte für den Vergenannten Bestrebungen oder Tätigkeiten hadacht vorliegen, dass jemand Bestrebungen oder ben, ohne dass ein Gesprächsteilnehmer über Tätigkeiten nach Art. 3 Abs. 1 Satz 1 durch die Plaihren Inhalt das Zeugnis als Geistlicher, Verteinung oder Begehung von Straftaten verfolgt, die diger, Rechtsanwalt, Arzt, Berater für Fragen im Einzelfall geeignet sind, den Bestand oder die der Betäubungsmittelabhängigkeit, PsychoSicherheit des Bundes oder eines Landes oder in logischer Psychotherapeut oder Kinderund erheb lichem Maße Leib, Leben oder Freiheit von Jugendlichenpsychotherapeut nach 53, Personen zu gefährden. 2 Solche Straftaten sind: 53 a StPO verweigern könnte, oder b) die Maßnahme sich auch gegen die Familien1. Straftaten des Friedensverrats, Hochverrats und angehörigen, Vertrauten oder BerufsgeheimLandesverrats ( 80, 81, 82, 94 Strafgesetzbuch nisträger richtet, und - StGB), 3. für den Fall, dass sich die Maßnahme gegen einen 2. Straftaten gegen die öffentliche Ordnung ( 129 a, Berufsgeheimnisträger nach 53, 53 a StPO 129 b StGB), selbst richtet und die zu seiner Berufsausübung 3. Straftaten gegen das Leben ( 211, 212 StGB, 6 bestimmten Räumlichkeiten betroffen sind, die Völkerstrafgesetzbuch), Voraussetzungen der Nr. 2 Buchst. a vorliegen. 4. Straftaten gegen die persönliche Freiheit ( 232, 233, 233 a Abs. 2, 234, 234 a Abs. 1, 239 a, 2 In den Fällen des Satzes 1 Nrn. 2 und 3 ist eine nur 239 b StGB), automatische Aufzeichnung nicht zulässig; wird
  • fassungsschut zes für alle politischen Parteien mit dem Recht auf verfassungsmäßige Bildung und Ausübung einer OpArt. 1 position. Organisation
  • stan des und der Sierheblicher Bedeutung für die Rechtsordnung sind, cherheit des Bundes und der Länder besteht in Baydurch mehr
  • entschluss jeglicher Gewaltund Willkürherr schaft eisprechende Drohung oder ne rechts staat li che Herr schafts ordnung auf der - unter Einflussnahme
  • Landesamt und sier ten Menschenrechten, vor allem vor dem Recht Dienst stel len der Po li zei dür
Verfassungsschutzbericht Bayern 2011 272 Bayerisches Verfassungsschutzgesetz (BayVSG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. April 1997 (GVBl S. 70, BayRS 12-1-I) Geändert durch 2 des Geset zes zur Anpassung des Bayerischen Landesrechts an Art. 13 des Grundgeset zes vom 10. Juli 1998 (GVBl S. 383), Art. 4 Abs. 1 des Parlamentarischen Kontrollgremium-Geset zes vom 10. Februar 2000 (GVBl S. 40), 1 des Geset zes zur Änderung des Bayerischen Ver fassungsschutzgesetzes, des Geset zes zur Ausführung des Geset zes zu Art. 10 Grundgesetz, des Bayerischen Sicherheitsüberprüfungsgeset zes und des Parlamentarischen Kontrollgremium-Geset zes vom 24. Dezember 2002 (GVBl S. 969), 1 des Gesetzes zur Änderung des Bayerischen Verfassungsschutzgesetzes, des Ausführungsgesetzes Art. 10-Gesetz und des Parlamentarischen Kontrollgremium-Gesetzes vom 8. Juli 2008 (GVBl S. 357), 2 des Gesetzes zur Änderung des Polizeiaufgabengesetzes, des Bayerischen Verfassungsschutzgesetzes und des Bayerischen Datenschutzgesetzes vom 27. Juli 2009 (GVBl S. 380) sowie Art. 11 des Parlamentarischen Kontrollgremium-Gesetzes vom 8. November 2010 (GVBI S. 722). antwortlichkeit der Regierung, die Gesetzmäßigkeit I. Abschnitt der Ver waltung, die Unabhängigkeit der Gerichte, Organisation und Aufgaben des das Mehrparteienprinzip und die Chancengleichheit Ver fassungsschut zes für alle politischen Parteien mit dem Recht auf verfassungsmäßige Bildung und Ausübung einer OpArt. 1 position. Organisation des Ver fassungsschut zes, Verhältnis zur Polizei (3) Organisier te Kriminalität ist die von Gewinnoder Machtstreben bestimmte planmäßige Begehung von (1) 1 Zum Schutz der frei heit li chen de mo kra tiStraf taten, die einzeln oder in ihrer Gesamtheit von schen Grund ordnung, des Be stan des und der Sierheblicher Bedeutung für die Rechtsordnung sind, cherheit des Bundes und der Länder besteht in Baydurch mehr als zwei Beteiligte, die auf längere oder ern ein Landesamt für Ver fassungsschutz. 2 Es dient unbestimmte Dauer arbeitsteilig tätig werden auch dem Schutz vor Organisier ter Kriminalität. - unter Ver wendung gewerblicher oder geschäfts(2) 1 Freiheitliche de mo kratische Grund ordnung ähnlicher Struk turen oder nach Ab satz 1 ist eine Ordnung, die unter Aus- - unter Anwen dung von Gewalt oder durch entschluss jeglicher Gewaltund Willkürherr schaft eisprechende Drohung oder ne rechts staat li che Herr schafts ordnung auf der - unter Einflussnahme auf Politik, Ver waltung, JusGrundlage der Selbstbestimmung des Volkes nach tiz, Medien oder Wirtschaft. dem Willen der jeweiligen Mehrheit und der Freiheit und Gleichheit dar stellt. 2 Zu den grundle gen(4) 1 Das Lan des amt für Ver fas sungs schutz ist den Prinzipien dieser Ordnung ge hö ren min deseine dem Staatsminis terium des Innern unmit teltens: Die Achtung vor den im Grundgesetz konkretibar nachgeordnete Behörde. 2 Das Landesamt und sier ten Menschenrechten, vor allem vor dem Recht Dienst stel len der Po li zei dür fen ei nan der nicht der Per sönlichkeit auf Leben und freie Ent faltung, angegliedert werden. 3 Dem Landesamt für Ver fasdie Volkssouveränität, die Gewaltenteilung, die Versungs schutz steht ein Weisungsrecht ge genüber
  • Organisierten Kriminalität wollen an die Stelle der Herrschaft des Rechts in einem freiheitlichen Verfassungsstaat die Macht einer kriminellen Organisation durch
  • Anzahl der Supporter-Gruppierungen nimmt zu. Rechtsextremisten unterhalten Geschäftsbeziehungen zu Rockern. Der im Jahr 2010 medienwirksam geschlossene "Friedensvertrag" zwischen
Verfassungsschutzbericht Bayern 2011 257 8. Abschnitt Organisierte Kriminalität (OK) Drahtzieher und Täter aus dem Milieu der Organisierten Kriminalität wollen an die Stelle der Herrschaft des Rechts in einem freiheitlichen Verfassungsstaat die Macht einer kriminellen Organisation durch Gewalt, Geld und massive Einflussnahme setzen. Organisierte Kriminalität ist nicht immer sofort erkennbar, viele fühlen sich nicht konkret bedroht. Durch die Organisierte Kriminalität wird aber allein in Deutschland ein nachweisbarer Schaden von mehr als 1,5 Milliarden Euro im Jahr verursacht. 1. Aktuelle Entwicklungen 1.1 Steigende Mitgliederzahlen bei Rockerclubs Rockerclubs expandieren nach Ablauf des Friedensabkommens im Mai 2011. Anzahl der Supporter-Gruppierungen nimmt zu. Rechtsextremisten unterhalten Geschäftsbeziehungen zu Rockern. Der im Jahr 2010 medienwirksam geschlossene "Friedensvertrag" zwischen dem Bandidos MC und Hells Angels MC beinhaltete u. a. den Verzicht auf Neugründungen von Chaptern/Chartern. Diese Vereinbarung lief am 26. Mai aus. Ab diesem Zeitpunkt war es beiden Gruppierungen wieder möglich, neue Chapter/Charter zu gründen, um sich ihren Interessen entsprechend regional zu positionieren. Ohne aktives Gegensteuern des jeweilig anderen Clubs gründete der Bandidos MC bis August vier neue Chapter in Bayern, der Hells Angels MC im September ein
  • nachrichtendienstlichen Mitteln - beobachten darf. Die Organisation - will ein scientologisches Rechtssystem etablieren, in dem es keine Menschenund Grundrechte gibt, - missachtet
  • Gleichheitsgrundsatz (Art. 3 GG), da sie nur Scientologen Rechte zugesteht, - missachtet das Grundrecht der freien Meinungsäußerung
Verfassungsschutzbericht Bayern 2011 | Scientology-Organisation 230 der SO auch in aggressiv-kämpferischer Weise umgesetzt werden soll. Das Oberverwaltungsgericht Münster hat mit Urteil vom 12. Februar 2008 festgestellt, dass - tatsächliche Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die SO Bestrebungen verfolgt, die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gerichtet sind, - zahlreiche Hinweise ergeben, dass die SO eine Gesellschaftsordnung anstrebt, in der zentrale Verfassungswerte außer Kraft gesetzt oder eingeschränkt werden, - der Verfassungsschutz die Organisation daher - auch mit nachrichtendienstlichen Mitteln - beobachten darf. Die Organisation - will ein scientologisches Rechtssystem etablieren, in dem es keine Menschenund Grundrechte gibt, - missachtet die Menschenwürde (Art. 1 GG) und den Gleichheitsgrundsatz (Art. 3 GG), da sie nur Scientologen Rechte zugesteht, - missachtet das Grundrecht der freien Meinungsäußerung (Art. 5 GG), da sie Kritik mit allen - auch illegalen - Mitteln unterdrücken will, - baut auf ein totalitäres Herrschaftssystem, das Gewalt und Willkürherrschaft einschließt. 2. Geschichte und Ideologie Die SO wurde von dem amerikanischen Science-Fiction-Autor L. Ron Hubbard (1911 bis 1986) gegründet. Hubbard begann seinen Feldzug der Indoktrinierung 1950 in den USA mit der Veröffentlichung des Buches "Dianetik - Die moderne Wissenschaft der geistigen Gesundheit" und stellte darin seine Technologie zur "Heilung psychosomatischer Krankheiten und geistiger Störungen" vor. In den folgenden Jahren wurden so genannte DianetikZentren eingerichtet und schließlich die SO gegründet und aufgebaut. Die 1952 gegründete Hubbard Association of Scientologists
  • Verfassungsschutzbericht Bayern 2011 | Linksextremismus 221 3.2 Autonome Gruppierungen Autonome haben kein einheitliches ideologisches Konzept, sie folgen vielmehr anarchistischen Vorstellungen. Einzelne
Verfassungsschutzbericht Bayern 2011 | Linksextremismus 221 3.2 Autonome Gruppierungen Autonome haben kein einheitliches ideologisches Konzept, sie folgen vielmehr anarchistischen Vorstellungen. Einzelne Gruppierungen bilden sich meist über Aktionsthemen wie z.B. Antifaschismus und Antimilitarismus. Einig sind sich die Autonomen
  • Verfassungsschutzbericht Bayern 2011 | Linksextremismus 220 CWI im trotzkistischen Dachverband Committee for a Workers' International (CWI) organisiert. Im Rahmen
  • Funktionäre und Aktivisten insbesondere auch in der Partei DIE LINKE.; in Bayern gibt es im geschäftsführenden Landesvorstand der Partei
  • LINKE. Sympathien für die SAV. Seit April 2010 enthält die Solidarität, die Sozialistische Zeitung "megafon" der SAV, die zweimonatlich erscheinende
Verfassungsschutzbericht Bayern 2011 | Linksextremismus 220 CWI im trotzkistischen Dachverband Committee for a Workers' International (CWI) organisiert. Im Rahmen des so genannten Entrismus engagieren sich Funktionäre und Aktivisten insbesondere auch in der Partei DIE LINKE.; in Bayern gibt es im geschäftsführenden Landesvorstand der Partei DIE LINKE. Sympathien für die SAV. Seit April 2010 enthält die Solidarität, die Sozialistische Zeitung "megafon" der SAV, die zweimonatlich erscheinende Jugendbeilage "megafon", mit der junge Menschen für die SAV interessiert und für die Mitarbeit gewonnen werden sollen. Arbeiterbund für den Wiederaufbau der KPD (AB) Der 1973 aus "Arbeiter-Basisgruppen" in München hervorgegangene AB ist eine revolutionär-marxistische Organisation, die sich auf den Marxismus-Leninismus, die Ideen Stalins und Mao Tse-tungs beruft. Ziel des Arbeiterbundes ist die Beseitigung der herrschenden Ausbeuterklasse und die Errichtung einer Diktatur des Proletariats, um den Kommunismus in einer klassenlosen Gesellschaft zu verwirklichen. Er verfügt über Gruppen und Stützpunkte in Bayern, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Bremen und Hamburg. Sitz ist München. In Bayern nahm der AB vor allem an Veranstaltungen anderer Organisationen, insbesondere von Gewerkschaften, teil, um dort Einfluss zu erlangen. Über Informationsveranstaltungen in unmittelbarer Nähe zu Industriebetrieben, etwa vor dem Werksgelände von BMW in München, versucht der AB, eine Verbindung zur Arbeiterschaft herzustellen.
  • Verfassungsschutzbericht Bayern 2011 | Linksextremismus 213 Bündnissen und Organisationen auch bei der Vorbereitung dabei zu sein und kontinuierlich mitzuarbeiten." Leo Mayer
Verfassungsschutzbericht Bayern 2011 | Linksextremismus 213 Bündnissen und Organisationen auch bei der Vorbereitung dabei zu sein und kontinuierlich mitzuarbeiten." Leo Mayer aus Bayern ist seit Jahren stellvertretender Vorsitzender der DKP. Unter den weiteren 34 Mitgliedern des Parteivorstands sind Isa Paape und August Ballin aus Bayern. 3.1.2.2 Sozialistische Deutsche Arbeiterjugend (SDAJ) Deutschland Bayern Mitglieder 500 110 Vorsitzende(r) Kollektiver Bundesvorstand mit 33 Personen Gründung 04./05.05.1968 Sitz Essen Publikationen POSITION KONTRA! Die SDAJ hält an ihrer marxistisch-leninistischen Ausrichtung fest. In einer Selbstdarstellung als "bundesweite Organisation von Jugendlichen, die sich mit den Zuständen in Schulen, Betrieben, in dieser Republik und der 'Neuen Weltordnung' nicht abfinden" will, heißt es dazu: "Alle unsere Forderungen richten sich gegen die Herrschenden in dieser Gesellschaft, gegen die Kapitalisten. Verwirklichen können wir sie nur in einer Gesellschaft ohne Kapitalisten - im Sozialismus." Die SDAJ hat ihren Sitz in Essen. In Bayern gehören etwa 110 Personen dem Verband an. Die SDAJ Bayern ist Herausgeber der Jugendzeitung KONTRA!. 20. Bundeskongress Der 20. Bundeskongress der SDAJ fand vom 1. bis 3. Oktober in Hannover statt. Auch Angehörige der Deutschen Kommunistischen Partei (DKP) - darunter die Bundesvorsitzende Bettina Jürgensen -, der Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes - Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten (VVN-BdA) sowie Vertreter kommunistischer Jugendverbände aus Griechen-
  • Verfassungsschutzbericht Bayern 2011 | Linksextremismus 212 In der Präambel des Parteiprogramms heißt es dazu: "Die DKP als revolutionäre Partei der Arbeiterklasse
Verfassungsschutzbericht Bayern 2011 | Linksextremismus 212 In der Präambel des Parteiprogramms heißt es dazu: "Die DKP als revolutionäre Partei der Arbeiterklasse ist hervorgegangen aus dem Kampf der deutschen Arbeiterbewegung gegen kapitalistische Ausbeutung und Unterdrückung, gegen Militarismus und Krieg. Sie steht in der Tradition der revolutionären deutschen Sozialdemokratie und der Kommunistischen Partei Deutschlands. ... Fundament und politischer Kompass der Politik der DKP sind die von Marx, Engels und Lenin begründeten und von anderen Marxistinnen und Marxisten weitergeführten Erkenntnisse des wissenschaftlichen Sozialismus, der materialistischen Dialektik, des historischen Materialismus und der Politischen Ökonomie. Die DKP wendet diese Lehren des Marxismus auf die Bedingungen des Klassenkampfes in unserer Zeit an und trägt zu ihrer Weiterentwicklung bei. ... Ziel der DKP ist der Sozialismus/Kommunismus." Organisationsstrukturen Die bundesweit organisierte Partei mit Sitz in Essen war bis 1989/90 von der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED) abhängig. Ihr gehören - bei zunehmender Überalterung - rund 4.000 Mitglieder an. Dem Bundesverband sind Bezirksorganisationen nachgeordnet, die weiter in Kreisund Grundorganisationen oder auch Betriebsgruppen untergliedert sind. In Bayern bestehen zwei Bezirksorganisationen (Nordund Südbayern) sowie 15 Kreisverbände. In ihrer aktionsund themenorientierten Bündnisarbeit sieht die Partei vor Ort die Chance, kommunistische Vorstellungen auch in Teile der demokratischen Gesellschaft zu transportieren. Aktivisten der DKP engagieren sich daher auch im Münchner Bündnis gegen Krieg und Rassismus. Strategie Schwerpunkte der Agitation der DKP waren der "Sozialabbau" und der "Antimilitarismus". Die DKP zielte ferner darauf ab, durch aktive Mitarbeit maßgeblichen Einfluss auf andere Organisationen - wie die VVN-BdA und die SDAJ - auszuüben. In der "Handlungsorientierung der DKP München für 2011/2012" ist im Hinblick auf die Beteiligung an öffentlichkeitswirksamen Aktionen ausgeführt, dass die Partei ihre Öffentlichkeitsarbeit stärker darauf ausrichten müsse, "in den entsprechenden Gremien,
  • Herbst 2014 als kommissarischer Bundesvorsitzender fungieren soll. Der rechtsextremistische Internetauftritt MUPINFO kommentierte den Rücktritt nach rund zwei Jahren NPD-Führung
Tote" sowie "Völkermord" getragen. Darüber hinaus wurde ein Transparent mit der Aufschrift "Freiheit zertrümmert - Kein Vergeben - kein Vergessen - www.npd-mv.de" mitgeführt. 2.10.4 Udo PASTÖRS als amtierender Bundesvorsitzender der NPD Am 19. Dezember 2013 trat der bisherige NPD-Bundesvorsitzende Holger APFEL überraschend zurück. Daraufhin wurde am 22. Dezember 2013 beschlossen, dass der bisherige stellvertretende Bundesvorsitzende und NPD-Fraktionsvorsitzende im Schweriner Landtag Udo PASTÖRS bis zu einer Neuwahl im Herbst 2014 als kommissarischer Bundesvorsitzender fungieren soll. Der rechtsextremistische Internetauftritt MUPINFO kommentierte den Rücktritt nach rund zwei Jahren NPD-Führung und kritisierte den von APFEL ausgerufenen Kurs der "seriösen Radikalität", unter welchem er die Nationaldemokraten aus der politischen Isolation in die bürgerliche Mitte führen wollte. Zu spürbaren Verbesserungen habe das zunehmend als "Anbiederungskurs" empfundene Aufweichen politischer Inhalte nicht geführt. Auch in den Wahlkämpfen sei die Partei stets hinter den Erwartungen zurückgeblieben.53 Dieser parteiinterne Machtzuwachs für PASTÖRS führte jedoch nicht zu dem von ihm erwünschten Erfolg bei der Aufstellung der Europawahlliste, sondern zu einer für ihn herben Niederlage. Auf dem Bundesparteitag der NPD am 18. Januar 2014 in Kirchheim/ Thüringen gewann der frühere Parteivorsitzende Udo VOIGT mit 93 Stimmen gegen Udo PASTÖRS, der nur 71 Stimmen auf sich vereinen konnte. PASTÖRS verzichtete in der Folge auf eine Kandidatur für die folgenden Listenplätze. Dass PASTÖRS ausgerechnet dem ehemaligen Parteivorsitzenden Udo VOIGT unterlegen war, an dessen Sturz als Parteivorsitzender PASTÖRS im November 2011 maßgeblich mit beteiligt war, hat in der Folge die parteiinternen Auseinandersetzungen weiter befördert. 53 Internetseite MUPINFO: "Parteichef Holger Apfel zurückgetreten" vom 19.12.2013, abgerufen am 20.12.2013 58
  • stößt in der Partei DIE LINKE. nicht immer und uneingeschränkt auf Zustimmung. Verletzungen dieser Rechte in sozialistischen Staaten werden relativiert
  • Sozialismus kubanischer Prägung und hebt dort eingeräumte soziale Rechte hervor. Die stellvertretende Vorsitzende der Partei und ihrer Bundestagsfraktion, Sahra Wagenknecht
  • stellvertretenden Vorsitzenden in Partei und Bundestagsfraktion zeigt, dass DIE LINKE
Verfassungsschutzbericht Bayern 2011 | Linksextremismus 209 treter oder Gliederungen der Partei mit gewaltbereiten Autonomen bei Kundgebungen und Demonstrationen. Unterstützung der PKK Die Partei sympathisiert seit Jahren mit der terroristischen Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) und fordert in Deutschland wiederholt die Aufhebung aller Verbotsmaßnahmen gegen diese Partei und ihre Nachfolgestrukturen. Nicole Gohlke (MdB) reiste im September in die Kurdenregion Van in der Südost-Türkei, um die Todesumstände der PKK-Kämpferin Andrea Wolf zu rekonstruieren. "Internationale Solidarität" Das demokratische Verständnis der universellen und unteilbaren Geltung der Grundund Menschenrechte stößt in der Partei DIE LINKE. nicht immer und uneingeschränkt auf Zustimmung. Verletzungen dieser Rechte in sozialistischen Staaten werden relativiert oder auch mit der besonderen Lage dieser Staaten in der globalisierten Welt des Kapitalismus begründet. Die Arbeitsgemeinschaft Cuba Si in der Partei bejaht den Sozialismus kubanischer Prägung und hebt dort eingeräumte soziale Rechte hervor. Die stellvertretende Vorsitzende der Partei und ihrer Bundestagsfraktion, Sahra Wagenknecht, bringt diese Einstellung zu den Menschenrechten klar zum Ausdruck, wenn sie sagt: "Ländern wie Kuba gehört unsere Solidarität. Die Menschenrechte dürfen nicht instrumentalisiert werden, um soziale Entwicklungen abzublocken." Im Rahmen der so genannten internationalen Solidarität unterhält die Partei vielfältige Verbindungen und Kontakte zu ausländischen kommunistischen Parteien, beispielsweise nach Österreich, Spanien, China und Lateinamerika. So nahm Bundesgeschäftsführerin Caren Lay auf Einladung des Zentralkomitees der Kommunistischen Partei im Mai am 2. Chinesisch-europäischen Forum politischer Parteien in China teil. Kommunisten im Führungskader Die Wahl von Sahra Wagenknecht zur stellvertretenden Vorsitzenden in Partei und Bundestagsfraktion zeigt, dass DIE LINKE.
  • Verfassungsschutzbericht Bayern 2011 | Linksextremismus 214 land, Portugal, Belgien und Österreich waren Gäste des Bundeskongresses. Großen Raum nahm die Debatte über
Verfassungsschutzbericht Bayern 2011 | Linksextremismus 214 land, Portugal, Belgien und Österreich waren Gäste des Bundeskongresses. Großen Raum nahm die Debatte über die geplante antifaschistische Kampagne "Nazifreie Zonen" ein. Im Rahmen dieser Kampagne will die SDAJ die Zusammenarbeit mit lokalen Bündnissen, Schülervertretungen und der Gewerkschaftsjugend suchen. Zudem beschloss der Bundeskongress ein Kuba-Solidaritätsprojekt. Kooperationspartner soll die Kommunistische Jugend in Kuba (UJC) sein. Man wolle mit dieser Aktion "gegen die antikommunistische Propaganda in Deutschland die Errungenschaften des Sozialismus aufzeigen", erklärte der wiedergewählte SDAJ-Bundesvorsitzende Björn Schmidt. Aktivitäten in Bayern Die SDAJ war mit einem Infostand auf dem von der DKP-Kreisorganisation München veranstalteten "Fest der Solidarität" auf dem Münchner Rotkreuzplatz vertreten. Mit der Kampagne "Nazifreie Zonen" zielt die SDAJ im Aktionsfeld "Antifaschismus" auf eine stärkere Zusammenarbeit mit demokratischen Akteuren ab. Es ist davon auszugehen, dass die SDAJ die angestrebte Zusammenarbeit mit Schülervertretungen und Gewerkschaftsjugend im Rahmen der Kampagne "Nazifreie Zonen" auch zur Nachwuchswerbung nutzen will. In Bayern beteiligte sich die SDAJ am "Bildungsstreik 2011" und an Propagandaaktionen gegen die Bundeswehr wie z.B. am 17. Februar in Augsburg unter dem Motto "Bundeswehr wegtreten". Angehörige der SDAJ engagieren sich auch im Münchner Aktionsbündnis gegen die NATO-Sicherheitskonferenz in München. Kerem Schamberger (Sprecher der SDAJ Ortsgruppe München) nimmt inzwischen auch eine wichtige Rolle in der DKP als Kreisvorsitzender der Münchner DKP ein.

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