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  • einem bestimmten Zeitpunkt zugewiesenen Internetprotokoll-Adresse verlangt werden. Die Rechts1. die Daten zu löschen oder für die empfangende Stelgrundlage
(7) Der Innenminister unterrichtet das Parlamentaririchtigung erfolgt, sobald und soweit eine Gefährdung sche Kontrollgremium des Bundes jährlich über Anorddes Zwecks der Auskunft und der Eintritt übergreifender nungen nach Absatz 1 nach Maßgabe des SS 8b Absatz 3 Nachteile für das Wohl des Bundes oder eines Landes Satz 1 des Bundesverfassungsschutzgesetzes. ausgeschlossen werden können. Sie unterbleibt, wenn ihr überwiegende schutzwürdige Belange Dritter oder (8) Das Grundrecht des Brief-, Postund Fernmeldeder betroffenen Person selbst entgegenstehen. Wird die geheimnisses (Artikel 10 des Grundgesetzes) wird nach Benachrichtigung nach Satz 2 zurückgestellt oder nach Maßgabe des Absatzes 1 Satz 1 Nr. 3 bis 5 und der AbsätSatz 3 von ihr abgesehen, sind die Gründe aktenkundig ze 2 bis 4 eingeschränkt. zu machen. (5) Der aufgrund eines Auskunftsverlangens VerpflichteSS 24b te hat die zur Auskunftserteilung erforderlichen Daten Auskunftsverlangen zu Bestandsdaten unverzüglich, vollständig und richtig zu übermitteln. (1) Soweit dies aufgrund tatsächlicher Anhaltspunkte (6) Die Verfassungsschutzbehörde hat für ihr erteilte im Einzelfall zur Aufklärung bestimmter Bestrebungen Auskünfte eine Entschädigung zu gewähren, deren Umoder Tätigkeiten nach SS 5 Absatz 1 erforderlich ist, darf fang sich nach SS 23 und Anlage 3 des Justizvergütungsdie Verfassungsschutzbehörde unter Angabe dieser Vorund -entschädigungsgesetzes bemisst. Die Vorschriften schrift im Einzelfall Auskunft verlangen von demjeniüber die Verjährung in SS 2 Absatz 1 und Absatz 4 des gen, der geschäftsmäßig Justizvergütungsund -entschädigungsgesetzes finden entsprechend Anwendung. 1. Telekommunikationsdienste erbringt oder daran mitwirkt, über Bestandsdaten nach SS 3 Nummer 6 (7) Das Grundrecht des Fernmeldegeheimnisses (Artiund SS 172 des Telekommunikationsgesetzes, kel 10 des Grundgesetzes) wird nach Maßgabe des Absatzes 2 Satz 1 eingeschränkt. 2. Telemediendienste erbringt oder daran mitwirkt, über Bestandsdaten nach SS 2 Absatz 2 Nummer 2 des Telekommunikation-Telemedien-DatenschutzSS 25 Gesetzes. Übermittlungsverbote, Nachberichtspflicht (2) Die Auskunft nach Absatz 1 darf auch anhand ei(1) Die Übermittlung von Daten unterbleibt, wenn ner zu einem bestimmten Zeitpunkt zugewiesenen Internetprotokoll-Adresse verlangt werden. Die Rechts1. die Daten zu löschen oder für die empfangende Stelgrundlage und die tatsächlichen Anhaltspunkte, die das le nicht bedeutsam sind, Auskunftsverlangen veranlassen, sind aktenkundig zu machen. 2. überwiegende Sicherheitsinteressen dies erfordern, (3) Die Auskunft zu Daten, mittels derer der Zugriff auf 3. erkennbar ist, dass unter Berücksichtigung der Art Endgeräte oder auf Speichereinrichtungen, die in diesen der Daten und ihrer Erhebung die schutzwürdigen Endgeräten oder hiervon räumlich getrennt eingesetzt Interessen der betroffenen Person das Allgemeininwerden, geschützt wird, darf nur im Falle des Absatzes 1 teresse an der Übermittlung überwiegen, Nummer 1 und nur dann verlangt werden, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen für die Nutzung der Daten 4. es sich um personenbezogene Daten aus der engeren im Einzelfall vorliegen. Für diese Auskunftsverlangen gilt Persönlichkeitssphäre oder solche über MinderjähriSS 24a Absatz 3 Satz 2 und 4 sowie Absatz 4 entsprechend. ge unter 16 Jahren handelt, es sei denn, die empfangende Stelle der Daten benötigt diese zum Schutz (4) Von einer Auskunftserteilung nach Absatz 2 und 3 ist vor Gewalt oder vor Vorbereitungshandlungen zur die betroffene Person zu benachrichtigen. Die BenachGewalt oder vor geheimdienstlichen Tätigkeiten, 147
  • Revolutionäre Linke 76 Strasser, Gregor und Otto 98 Revolutionäre Volksbefreiungsfront 76 Subkulturell geprägte Revolutionäre Volksbefreiungspartei 76 Rechtsextremisten
  • Einheitspartei Deutschland 89, 121 Volksfront-Medien 152-154 Sozialistische Linke 125, 128 Volksverteidigungskräfte
Rennicke, Frank 111 Störmanöver 107, 112, 115 Revolutionäre Linke 76 Strasser, Gregor und Otto 98 Revolutionäre Volksbefreiungsfront 76 Subkulturell geprägte Revolutionäre Volksbefreiungspartei 76 Rechtsextremisten 86-88, 99, 107-110, 113, 115 Revolutionäre Swing 135 Volksbefreiungspartei-Front 67, 76-78, 134 RH 78, 120, 127, 133, 134 Rieger, Jürgen 94 T RIGD 49 Tablighi Jama'at 55, 56 Röhm, Ernst 98 TAK (Teyrebazen Azadiya Kurdistan) 68 ROJ-TV 67, 68, 70, 74 Taleban 32, 41, 43 Rote Fahne 131, 132, 156 Tamil Coordination Center 78 Rote Hilfe e. V. 78, 120, 127, 133, 134 Tamil Land 78 Russische OK 159, 162, 163 TCC 78 TJ (Gemeinschaft der Verkündigung und Mission) 55, 56 S Trotzkisten 119, 120, 125, 132 Saadet Partisi Türk, Ahmet 75 (Glückseligkeitspartei, Türkei) 57, 58, 62-64 Tüter, Celal 61 SAV 119, 120, 132, 133 Schäfer, Michael 92 Scheuch-Paschkewitz, Heidemarie 121 U Schwarzer Block 136 Ücüncü, Oguz 56, 58, 61 SDAJ 131 UELAM 48 SED 89, 121 UMSO 48 Selbstverwaltete Freiräume 139-140 Union für die in europäischen Ländern Serxwebun 68 arbeitenden Muslime e.V. 48 Shaikh Atiya 31 Union muslimischer Studentenorganisationen in Europa e. V. 48 Siddiq, Muhammed 49 Unsere Zeit (UZ) 130, 156 Skinheads 86-88, 97, 107-111, 114, 115 Skrewdriver 110-112 SL 125, 128 V Sleipnier 114 Verband der StudentInnen aus Kurdistan 74 Sleipnir-Shop 115 Vereinigung der demokratischen Solidarität - Sozialistische Zeitung 132 Jugendlichen in Kurdistan 70, 150 Sozialistische Alternative 119, 120, 132, 133 Viduthalai 78 Sozialistische Deutsche Arbeiterjugend 131 Voigt, Udo 88, 91, 93-96 Sozialistische Einheitspartei Deutschland 89, 121 Volksfront-Medien 152-154 Sozialistische Linke 125, 128 Volksverteidigungskräfte (der PKK) 68, 150, 151 SP 57, 58, 62-64 Stahlgewitter 111 Stanicic, Sascha 132 Stehr, Heinz 130 202 REGISTER
  • LINKE. 119, 120, 122, 128 Internationale Humanitäre Hilfsorganisation e. V. 60 Kompetenzzentrum Islamic Movement of Uzbekistan 43 Rechtsextremismus
H Islamoglu, Mustafa 50 Hager, Nina 122 Italienische OK 163-164 HAMAS 25, 26, 46, 47, 51-54 IZ Aachen 48 Haniya, Isma'il 51 Izz al-Din al-Qassam-Brigaden 51 Harrach, Bekkay 30, 31, 43, 148 Hauptkampflinie 107, 112, 114, 115 HDJ 100 J Heimattreue Deutsche Jugend 100 Jagsch, Stefan 92 Heise, Thorsten 110 Jihad 28, 29 JLO 103 Hells Angels MC 159, 160-162 JN 88, 92, 96, 115 Heß, Rudolf 98, 99, 103, 105, 112 Jugendantifa Frankfurt/M 137, 138, 141, 142 Hilfsgemeinschaft für Nationale Julmond 115 Politische Gefangene und deren Angehörige 99-101 Junge Nationaldemokraten 88, 92, 96, 115 Hitler, Adolf 85, 98 Junge Landsmannschaft Ostdeutschland 103 Hizb Allah 25, 53, 54, 55 HKL 107, 112, 114, 115 HNG 99-101 K HPG 68, 150, 151 KADEK (Kongreya Azadi u Demokrasiya Kurdistan) 68, 72 Kameradschaft Darmstadt 17, 99, 101, 103, 104 Kameradschaftliche Jugend Odenwald 104 I Karahan Celik, Yavuz 56, 58, 60, 64 IAv 48 Karatas, Dursun 77 IBU 43, 44, 147 Karayilan, Murat 70, 72-74 IGD 26, 46, 48, 49, 58, 149 KCK (Koma Civaken Kurdistan) 69, 70, 72-74 IGMG 26, 27, 36, 49, 53, 56-64, 150 Kinderzimmerterroristen 114 IHH 60 Knebel, Daniel 95, 96 IJU 25, 26, 34-39, 44, 45, 147 KOMALEN CIWAN 70, 150 Ilyas, Muhammed 55 Kommunistische Partei Deutschlands 130, 133 IMU 43 Kommunistische Plattform Interim 135 der Partei DIE LINKE. 119, 120, 122, 128 Internationale Humanitäre Hilfsorganisation e. V. 60 Kompetenzzentrum Islamic Movement of Uzbekistan 43 Rechtsextremismus 87, 88 Islamische Avantgarden 48 KONGRA GEL 68, 69, 70, 72, 128 Islamische Bewegung Usbekistans 43, 44, 147 Koordination der Islamische Gemeinschaft kurdisch-demokratischen Gesellschaft 69, 70, 72 in Deutschland e. V. 26, 46, 48, 49, 58, 149 KOREX 87, 88 Islamische Gemeinschaft KPD 130, 133 Milli Görüs e. V. 26, 27, 36, 49, 53, 56-64, 150 KPF 119, 120, 122, 128 Islamische Jihad Union 25, 26, 34-39, 44, 45, 147 Krebs, Jörg 88-97 Islamische Kritische Nachrichten der Woche 152, 153 Widerstandsbewegung 25, 26, 46, 47, 51-54 Kurdistan-Report 68 Islamische Zentren 49, 149 Kurtulmus, Numan 58, 62 Islamisches Zentrum München 48 Kurzschluss 112 200 REGISTER
  • Freie Kräfte 87, 98, 100-102 DIE LINKE. 74, 118-133, 156 Freie Kräfte Schwalm-Eder
  • LINKE.Hessen 126-128 Freier Widerstand Kassel 106 Die Linke.PDS 121 Freiheitsund Demokratiekongress Kurdistans 68, 72 DIE LINKE.Sozialistisch-Demokratischer Freiheitsfalken Kurdistans
  • Studierendenverband (DIE LINKE.SDS) 128, 129 Die Linkspartei. PDS 121 Die Lunikoff Verschwörung 111, 114 G Direkte Aktion 134 GD/SD
C Europäischer Rat für Fatwa und Islamstudien 48-50 campusAntifa 141, 142 Europäische Moscheebauund Unterstützungsgemeinschaft e. V. 49, 56, 58 Carpe Diem 115 Europäischer Fatwa-Rat 48-50 CDK (Koordinasyona Civita Demokratik a Kurd) 69, 70, 72 European Brotherhood Radio 155 Committee for a Workers' International 132 Cuba Si 127 F Faites votre jeu! 139 D Fatih, Abdullah 44 Demokratik Toplum Partisi, s. DTP 67, 73, 75 FAU 119, 120, 134 Deutsche Kommunistische Partei 118, 120, Faust 107, 113 122-124, 127, 130-132, 156 FIOE 48, 49 Deutsche Stimme 88 FKSE 87, 99, 101, 106, 107 Deutsche Taliban Mujahidin 31, 32 Föderation Islamischer Devrimci Sol 76, 77 Organisationen in Europa 48, 49 DHKC (Devrimci Halk - Kurtulus Cephesi) 76 Föderation Kurdischer Vereine DHKP (Devrimci Halk Kurtulus Partisi) 76 in Deutschland e. V. 66, 72-74, 128 DHKP-C (Devrimci Halk Kurtulus Freie Arbeiterinnenund Arbeiter Union 119, 120, 134 Partisi-Cephesi) 67, 76-78, 134 Freie Kräfte 87, 98, 100-102 DIE LINKE. 74, 118-133, 156 Freie Kräfte Schwalm-Eder 87, 99, 101, 106, 107 DIE LINKE.Hessen 126-128 Freier Widerstand Kassel 106 Die Linke.PDS 121 Freiheitsund Demokratiekongress Kurdistans 68, 72 DIE LINKE.Sozialistisch-Demokratischer Freiheitsfalken Kurdistans 68 Studierendenverband (DIE LINKE.SDS) 128, 129 Die Linkspartei. PDS 121 Die Lunikoff Verschwörung 111, 114 G Direkte Aktion 134 GD/SD 123 DKP 118, 120, 122-124, 127, 130-132, 156 Gedik, Mehmet 61 Donaldson, Ian Stuart 110-112 Gegenschlag 107, 113 Döring, Osman 56, 58 Gemeinschaft der DS 88 Kommunen Kurdistans 69, 70, 72-74 DTP (Partei für eine Geraer Dialog/Sozialistischer Dialog 123 Demokratische Gesellschaft) 67, 73, 75 Gigi & Die Braunen Stadtmusikanten 111 Graswurzelbewegung 134, 135 Graswurzelrevolution 134, 135 E Graue Wölfe 70, 71 ECFR 48-50 Gremium MC 159 Eifler, Ulrike 121 Groupe Salafiste pour la Predication et le Combat 41 EMUG 49, 56, 58 GSPC 41 Endstufe 111 Engel, Stefan 74, 131, 132 Engels, Friedrich 118, 122, 130, 131 Erbakan, Necmettin 27, 57, 58, 63, 64 ERNK (Eniya Rizgaiya Netewa Kurdistan) 72 REGISTER 199
  • ihrer Person gespeicherten Daten sowie den Zweck und die Rechtsgrundlage der Verarbeitung zu erteilen. (2) Abs. 1 gilt nicht, soweit
leistung der Sicherheit von lebensoder verteidigungswichtigen Einrichtungen nach SS 2 Abs. 5 Nr. 2 erforderlich ist und das Ministerium des Innern im Einzelfall seine Zustimmung erteilt hat. Das Landesamt für Verfassungsschutz führt über die Auskunft nach Satz 1 einen Nachweis, aus dem der Zweck der Übermittlung, die Aktenfundstelle und der Empfänger hervorgehen; die Nachweise sind gesondert aufzubewahren, gegen unberechtigten Zugriff zu sichern und am Ende des Kalenderjahres, das dem Jahr seiner Erstellung folgt, zu vernichten. Der Empfänger darf die übermittelten personenbezogenen Daten nur für den Zweck verwenden, zu dem sie ihm übermittelt wurden. Der Empfänger ist auf die Verwendungsbeschränkung und darauf hinzuweisen, dass das Landesamt für Verfassungsschutz sich vorbehält, um Auskunft über die vorgenommene Verwendung der Daten zu bitten. Die Sätze 1 bis 4 finden keine Anwendung, wenn personenbezogene Daten zum Zwecke von Datenerhebungen nach SS 4 übermittelt werden. SS 15 Übermittlungsverbote Die Übermittlung nach den Vorschriften dieses Teils hat zu unterbleiben, wenn 1. für die übermittelnde Stelle erkennbar ist, dass unter Berücksichtigung der Art der personenbezogenen Daten und ihrer Erhebung die schutzwürdigen Interessen der betroffenen Person das Allgemeininteresse an der Übermittlung überwiegen, 2. überwiegende Sicherheitsinteressen dies erfordern. SS 16 Minderjährigenschutz (1) Personenbezogene Daten über das Verhalten Minderjähriger dürfen nach den Vorschriften dieses Gesetzes übermittelt werden, solange die Voraussetzungen der Speicherung nach SS 6 Abs. 2 und 3 erfüllt sind. Liegen diese Voraussetzungen nicht mehr vor, bleibt eine Übermittlung nur zulässig, wenn sie zur Abwehr einer erheblichen Gefahr oder zur Verfolgung einer Straftat von erheblicher Bedeutung erforderlich ist. (2) Personenbezogene Daten über das Verhalten Minderjähriger, die das 16. Lebensjahr nicht vollendet haben, dürfen nach den Vorschriften dieses Gesetzes nicht an ausländische oder überoder zwischenstaatliche Stellen übermittelt werden. SS 17 Nachberichtspflicht Erweisen sich personenbezogene Daten nach ihrer Übermittlung nach den Vorschriften dieses Gesetzes als unvollständig oder unrichtig, sind sie unverzüglich gegenüber dem Empfänger zu berichtigen, wenn dies zu einer anderen Bewertung der Daten führen könnte oder zur Wahrung schutzwürdiger Interessen der betroffenen Person erforderlich ist. SS 18 Auskunft (1) Der betroffenen Person ist vom Landesamt für Verfassungsschutz auf Antrag gebührenfrei Auskunft über die zu ihrer Person gespeicherten Daten sowie den Zweck und die Rechtsgrundlage der Verarbeitung zu erteilen. (2) Abs. 1 gilt nicht, soweit eine Abwägung ergibt, dass das Auskunftsrecht der betroffenen Person gegenüber dem öffentlichen Interesse an der Geheimhaltung der Tätigkeit des Landesamtes für Verfassungsschutz oder einem überwiegenden Geheimhaltungsinteresse Dritter zurücktreten muss. Ein Geheimhaltungsinteresse liegt dann vor, wenn 1. eine Gefährdung der Aufgabenerfüllung durch die Auskunftserteilung zu besorgen ist, 192 GESETZLICHE GRUNDLAGEN
  • Linksextremismus Kurzportrait / Ziele Die DKP ist eine marxistisch-leninistische Kernorganisation. Die Partei versteht sich als politische Nachfolgerin
Linksextremismus Kurzportrait / Ziele Die DKP ist eine marxistisch-leninistische Kernorganisation. Die Partei versteht sich als politische Nachfolgerin der 1956 vom Bundesverfassungsgericht verbotenen "Kommunistischen Partei Deutschlands" (KPD). Ihr Ziel ist die Errichtung einer sozialistischen / kommunistischen Gesellschaft durch einen revolutionären Bruch mit den kapitalistischen Machtund Eigentumsverhältnissen. Die DKP bekennt sich zur Ideologie von Marx, Engels und Lenin als Richtschnur ihres politischen Handelns. Grund der Beobachtung Die DKP strebt langfristig einen Systemwechsel in Richtung einer kommunistischen Gesellschaftsordnung an. Mittels eines klassenkämpferisch-revolutionären Aktes sollen die kapitalistischen Eigentumsund Machtverhältnisse, der Parlamentarismus und der politisch-gesellschaftliche Pluralismus überwunden werden. Gewaltanwendung wird dabei nicht ausgeschlossen. Ereignisse und Entwicklungen im Berichtszeitraum Vom 2. bis 4. März nahmen Delegierte aus Sachsen-Anhalt am 22. Parteitag der DKP in Frankfurt am Main (Hessen) teil. Der seit Jahren andauernde innerparteiliche Richtungsstreit hält weiter an. Auf dem Parteitag beschlossen die 164 Delegierten einen Antrag des Parteivorstands zur Unvereinbarkeit der gleichzeitigen Mitgliedschaft in der DKP und im "Netzwerk kommunistische Politik". Dieses Ende 2015 von einigen DKP-Mitgliedern gegründete Netzwerk sucht nach "neuen Formen kommunistischer Politikführung". Das Netzwerk will im Zuge dessen die Bedeutung der Arbeiterklasse als "revolutionärem Subjekt" sowie die "Avantgarderolle der Partei" relativieren und plädiert für eine Mitarbeit der DKP in allen "fortschrittlichen Bewegungen". Verfassungsschutzbericht des Landes Sachsen-Anhalt 2018 131
  • Rechtsextremistische Bestrebungen Vereinigungen durch den Bundesminister des Innern, eine regionale Organisation durch den niedersächsischen Innenminister. 2.1.1 "Nationalistische Front" (NF) Verbot
96 Rechtsextremistische Bestrebungen Vereinigungen durch den Bundesminister des Innern, eine regionale Organisation durch den niedersächsischen Innenminister. 2.1.1 "Nationalistische Front" (NF) Verbot der NF Am 27. November hat der Bundesminister des Innern die von Meinolf SCHÖNBORN (37) geführte "Nationalistische Front" (NF) verboten. Die Anhänger der 1985 in Steinhagen bei Bielefeld gegründeten NF vertraten nationalrevolutionäre Vorstellungen aus der ideologischen Frühzeit des Nationalsozialismus. Die als Kaderorganisation ausgerichtete Vereinigung zählte im Frühjahr noch rund 130 bis 150 Mitglieder (1991: rund 130). Ab Sommer spaltete sich die NF in zwei Gruppen, eine um SCHÖNBORN und eine um den früheren stellvertretenden Bundesvorsitzenden Andreas POHL (32). Die Anhängerschaft SCHONBORNs ging auf 50 bis 80 Personen zurück. Anlaß für die Spaltung war die Kritik vieler NS-Anhänger an den Plänen SCHONBORNs, ein militantes "Nationales Einsatzkommando" (NEK) aufzustellen, das den politischen Kampf auf der Straße vorbereiten sollte. Die verbotene NF strebte über eine sozialistische Volksgemeinschaft die Errichtung eines deutschen "Volksstaates" an. Diese Staatsform sollte die "deutschen Teilstaaten BRD, DDR und Österreich" umfassen71. Über eine "antikapitalistische Sozialrevolution" und eine "antimaterialistische Kulturrevolution" hoffte man, dieses Ziel zu erreichen. Gleichzeitig wurde der Kampf gegen die "Zerschlagung jeder menschen-, volksund lebensfeindlichen ökonomischen Machtstruktur" sowie gegen "alle lebensfeindlichen materia-
  • Rechtsextremistische Bestrebungen 97 ftinea Dolkea Ehte iftaucfilDeine Ehte! i-V^r'; tWs'.l ( "ÖEttEiDigefiE! < PCungeturm Öeutedjland listischen Wahnideen westlicher
Rechtsextremistische Bestrebungen 97 ftinea Dolkea Ehte iftaucfilDeine Ehte! i-V^r'; tWs'.l ( "ÖEttEiDigefiE! < PCungeturm Öeutedjland listischen Wahnideen westlicher und östlicher Ausprägung" propagiert81. Anläßlich des Verbots fanden am 27. November in zehn Ländern polizeiliche Durchsuchungsmaßnahmen statt. Der Schwerpunkt des Einsatzes lag in Detmold-Pivitsheide (Nordrhein-Westfalen), dem Bundeszentrum der NF. Neben Schriftund Propagandamaterial,
  • Rechtsextremistische Bestrebungen Computern und Datenträgern wurden auch Waffen und Munition sichergestellt. 2.1.2 "Deutsche Alternative" (DA) Verbot der DA Am lO.Dezember
98 Rechtsextremistische Bestrebungen Computern und Datenträgern wurden auch Waffen und Munition sichergestellt. 2.1.2 "Deutsche Alternative" (DA) Verbot der DA Am lO.Dezember hat der Bundesminister des Innern die "Deutsche Alternative" (DA) verboten. Die am 3. Mai 1989 in Bremen - gemäß der Konzeption des am 25. April 1991 verstorbenen NeonaziFührers Michael KÜHNEN - gegründete Vereinigung bezeichnete sich als "nationale Protestpartei" und als "führende politische Kraft der reichstreuen deutsch-alternativen Opposition"91. Aktionszentrum Seit 1990 hatte die DA ihre Aktivitäten vor allem in die neuen Länder der DA in Cottbus verlagert. Der Schwerpunkt lag in Brandenburg, wo im Raum CottWehrt Euch! mit uns gegen: * zunehmende Überfremdung durch immer mehr Ausländer * ständig steigende Arbeitslosigkeit * Mietpreiswucher und Sozialabbau * Massen verschuldung und Zinsknechtschaft * deutsches Bauernsterben und wirtschaftliche EG Abhängigkeit * den Verkauf mitteldeutscher Industriebetriebe an ausländisches Großkapital * Staatsverschuldung und immer höhere Steuern * eine multikulturelle Gesellschaft und eine europäische Einheitswährung * militärische Abhängigkeit und Einsatz deutscher Soldaten für fremde Interessen * zunehmende Umweltzerstörung Wir sind die neue deutsche Kraft! $eutfd)e yi ttnatit>t
  • Rechtsextremistische Bestrebungen 99 bus ein Zentrum entstand. Die von Frank HÜBNER (26) geführte Organisation zählte zum Zeitpunkt des Verbots rund
Rechtsextremistische Bestrebungen 99 bus ein Zentrum entstand. Die von Frank HÜBNER (26) geführte Organisation zählte zum Zeitpunkt des Verbots rund 350 Mitglieder und unterhielt Landesverbände in Bremen, Brandenburg, Sachsen, Rheinland-Pfalz und Berlin. Kennzeichnend für die aggressive Zielsetzung der DA war ihre rasAgitation gegen sistisch unterlegte Agitation gegen eine Überfremdung durch AusAusländer länder bzw. Asylbewerber: "Schluß mit der Überfremdung - Asylanten raus", "Multikultur" - Nein Danke!", "Rassenmischung ist Völkermord" (DA-Aufkleber) Bei den anläßlich des Verbots durchgeführten Durchsuchungen konnte die Polizei umfangreiche Propagandamaterialien, Organisationsunterlagen und EDV-Geräte sicherstellen. Versuche von DAAktivisten im Raum Brandenburg, trotz des Verbots Zusammenkünfte abzuhalten, wurden durch die Polizei unterbunden. 2.1.3 "Nationale Offensive" (NO) Die am 22. Dezember verbotene "Nationale Offensive" (NO) war Verbot der NO am 3. Juli 1990 auf maßgebliche Initiative von Michael SWIERCZEK (31), einem ehemaligen FAP-Funktionär, gegründet worden. Während sich anfangs vor allem enttäuschte FAP-Mitglieder in dieser neuen Gruppierung sammelten, erhielt die NO später mit ihrem Anspruch, "all jenen Kameraden eine politische Plattform (zu) bieten, die ... an der Wiederauferstehung unseres Volkes mitarbeiten wollen" (NO-Broschüre "Wer wir sind und was wir wollen", S. 5) auch aus anderen Kreisen Zulauf. Insbesondere in den neuen Bundesländern, vor allem in Sachsen, konnten Anhänger gewonnen werden, so daß die Mitgliederzahl zuletzt auf rund 140 gestiegen war (1991: rund 100). Über ihre Aktivitäten in den neuen Ländern hinaus hatte die NO versucht, Kontakte zur deutschstämmigen Bevölkerung in Schlesien (Polen) zu knüpfen und dort einen Landesverband aufzubauen. Die NO vertrat rassistisch unterlegte fremdenfeindliche Positionen: "Derweil Rassenkrawalle alle europäischen Hauptstädte erschütNO agitiert gegen tern, setzt unsere Regierung unverdrossen auf die 'Integration' Ausländer fremder Menschen in unserer Heimat. Wir sind dagegen!" (NO-Broschüre "Wer wir sind und was wir wollen", S. 7)
  • Rechtsextremistische Bestrebungen Ikogenoealer ins prbeitslager! nationale nationale Offenpue (TIO) OffenftüE (TIO) In einem neugefaßten Programm verkündete sie: "Die Nationale Offensive
100 Rechtsextremistische Bestrebungen Ikogenoealer ins prbeitslager! nationale nationale Offenpue (TIO) OffenftüE (TIO) In einem neugefaßten Programm verkündete sie: "Die Nationale Offensive steht für eine neue Qualität im Bereich der Ausländerpolitik. Gemeinsam mit der überwiegenden Mehrheit unseres Volkes fordern wir die Rückführung der Ausländer in ihre Heimat, eine erhebliche Verschärfung des Asylrechts und der Bestimmungen zur Erlangung der deutschen Staatsbürgerschaft, sowie ein klares Veto gegen ein Wahlrecht für Ausländer."
  • Landesamt für Verfassungsschutz das Ersuchen des Empfängers nicht für rechtmäßig, so teilt es ihm dies mit. Besteht der Empfänger
  • Abkommen zwischen den Parteien des Nordatlantikpaktes über die Rechtsstellung ihrer Truppen hinsichtlich der in der Bundesrepublik Deutschland stationierten ausländischen Streitkräfte
2. Staatsanwaltschaften und Polizeibehörden zur Verfolgung der in SS 100 a der Strafprozessordnung genannten oder sonstiger Straftaten im Rahmen der organisierten Kriminalität; 3. Polizeiund Ordnungsbehörden, wenn dies zu ihrer Aufgabenerfüllung erforderlich ist und die Übermittlung der Abwehr einer im Einzelfall bestehenden erheblichen Gefahr oder zur Verhütung der in Nr. 2 genannten Straftaten sowie von Verbrechen, für deren Vorbereitung konkrete Hinweise vorliegen, dient; 4. andere öffentliche Stellen, wenn diese die personenbezogenen Daten zum Schutz der freiheitlichen demokratischen Grundordnung benötigen. In den Fällen des Satz 1 Nr. 3 ist das Landesamt für Verfassungsschutz zur Übermittlung verpflichtet. In den Fällen des Satz 1 Nr. 2 ist das Landesamt für Verfassungsschutz unter Beachtung von SS 15 zur Übermittlung verpflichtet, sobald sich nach den dort vorliegenden Erkenntnissen zureichende tatsächliche Anhaltspunkte für das Vorliegen einer verfolgbaren Straftat im Sinne des SS 152 Abs. 2 der Strafprozessordnung ergeben. (2) Hält das Landesamt für Verfassungsschutz das Ersuchen des Empfängers nicht für rechtmäßig, so teilt es ihm dies mit. Besteht der Empfänger auf der Erfüllung des Ersuchens, so entscheidet das Ministerium des Innern. (3) Der Empfänger darf die ihm übermittelten personenbezogenen Daten nur zu dem Zweck verwenden, zu dessen Erfüllung sie ihm übermittelt wurden. SS 12 Übermittlung an Stationierungsstreitkräfte Das Landesamt für Verfassungsschutz darf personenbezogene Daten an Dienststellen der Stationierungsstreitkräfte übermitteln, soweit die Bundesrepublik Deutschland dazu im Rahmen von Artikel 3 des Zusatzabkommens zu dem Abkommen zwischen den Parteien des Nordatlantikpaktes über die Rechtsstellung ihrer Truppen hinsichtlich der in der Bundesrepublik Deutschland stationierten ausländischen Streitkräfte vom 3. August 1959 (BGBl. 1961 II S. 1183) verpflichtet ist. SS 13 Übermittlung an öffentliche Stellen außerhalb des Geltungsbereichs des Grundgesetzes Das Landesamt für Verfassungsschutz darf personenbezogene Daten an ausländische öffentliche Stellen sowie an überoder zwischenstaatliche Stellen übermitteln, wenn die Übermittlung 1. zur Erfüllung seiner Aufgaben oder 2. zur Wahrung erheblicher Sicherheitsinteressen des Empfängers erforderlich ist. Die Übermittlung hat zu unterbleiben, wenn auswärtige Belange der Bundesrepublik Deutschland oder überwiegende schutzwürdige Belange der betroffenen Person entgegenstehen. Die Übermittlung ist nur im Einvernehmen mit dem Bundesamt für Verfassungsschutz zulässig. Sie ist aktenkundig zu machen. Der Empfänger ist darauf hinzuweisen, dass die übermittelten personenbezogenen Daten nur zu dem Zweck verwendet werden dürfen, zu dem sie ihm übermittelt wurden, und das Landesamt für Verfassungsschutz sich vorbehält, um Auskunft über die vorgenommene Verwendung der Daten zu bitten. SS 14 Übermittlung an Personen und Stellen außerhalb des öffentlichen Bereichs Personenbezogene Daten dürfen an Personen oder Stellen außerhalb des öffentlichen Bereichs nicht übermittelt werden, es sei denn, dass dies zum Schutz der freiheitlichen demokratischen Grundordnung, des Bestandes oder der Sicherheit des Bundes oder eines Landes oder zur GewährGESETZLICHE GRUNDLAGEN 191
  • Rechtsextremistische Bestrebungen werben und regionale Strukturen aufbauen. Nicht zuletzt dadurch stieg die Mitgliederzahl auf rund 220 (1991: 150). Den Schwerpunkt
104 Rechtsextremistische Bestrebungen werben und regionale Strukturen aufbauen. Nicht zuletzt dadurch stieg die Mitgliederzahl auf rund 220 (1991: 150). Den Schwerpunkt ihrer Aktivitäten verlagerte die FAP nach Berlin und in das angrenzende Umland. Rassistisch Die von Friedhelm BUSSE (63) geführte FAP versteht sich als natiogeprägte fremdennalsozialistische Partei. Sie vertritt rassistisch geprägte fremdenfeindliche Ziele feindliche Ziele: "Viele Ausländer gefährden die öffentliche Sicherheit! ... Steigende Ausländerzahlen bedrohen die Existenz der Deutschen!" "Konsequente Abschiebung aller Scheinasylanten! Ausweisung krimineller oder dauerarbeitsloser Ausländer! Sofortiger Aufnahmestop für Ausländer! Kein Ausländerwahlrecht, keine 'Multikulturelle Gesellschaft'!" ("Neue Nation" 2/92, S. 7) Die FAP ist - nach ihrem Selbstverständnis - "als eine deutsche Volkspartei ... gewillt, mit allen anderen wahrhaftig nationalen Gruppierungen zusammenzuarbeiten, um die Ausbeuter und Unterdrücker unseres geliebten deutschen Vaterlandes das Fürchten zu lehren. Auch die NPD sollte um Deutschland willen noch einmal ihren Abgrenzungsbeschluß gegen die FAP gründlich überdenken. Die gut geschulten Kameraden beider Parteien könnten gemeinsam mehr erreichen, als es der NPD bisher vergönnt war." ("Neue Nation" 2/92, S. 4)
  • Rechtsextremistische Bestrebungen Die "Nachrichten der HNG" veröffentlichten regelmäßig eine "Gefangenenliste", die der Kontaktvermittlung zu den Inhaftierten dient und auch
  • sieht nationalistische. sich als eine "Partei der radikalen Rechten, die ihr Ziel darin sehen, die Mitteldeutsche Revolution
106 Rechtsextremistische Bestrebungen Die "Nachrichten der HNG" veröffentlichten regelmäßig eine "Gefangenenliste", die der Kontaktvermittlung zu den Inhaftierten dient und auch die Billigung von Anschlägen erkennen läßt: "In der 'Gefangenenliste' führen wir nur die waschechten 'Polit-Kriminellen'. ... Darunter fallen auch Kameraden, die Brandanschläge auf Asylantenunterkünfte, Körperverletzungen und andere Straftaten aus ihrer politischen Überzeugung heraus begangen haben. Politische Gefangene sind natürlich auch diejenigen, die gegen das 'VERBOTSGESETZ' bzw. gegen die Gesinnungsparagraphen des brd-Strafgesetzbuches verstoßen haben." ("Nachrichten der HNG", 143/92, S. 9) Die HNG bemühte sich zwar, ihre Aktivitäten auch auf die neuen Länder auszudehnen, konnte dort jedoch nur vereinzelt Mitglieder gewinnen. 3.5 "Deutsch Nationale Partei" (DNP) DNP vertritt Die im April 1992 in Wechselburg (Sachsen) gegründete DNP sieht nationalistische. sich als eine "Partei der radikalen Rechten, die ihr Ziel darin sehen, die Mitteldeutsche Revolution von 1989 im nationalen Sinne fortzusetzen." (DNP-Programm, Vorwort) Vorsitzender ist der Neonazi Thomas DIENEL aus Weimar (vgl. Nr. 2.2). revisionistische Die Gruppe tritt für eine revisionistische Darstellung der deutschen und Geschichte ein und leugnet Verbrechen des Dritten Reiches mit der These: "Durch die Siegermächte des 2. Weltkrieges und des Zionismus wurden Greuelmärchen erfunden, die keiner wissenschaftlichen Prüfung standhalten." rassistisch Mit ihren Forderungen nach "Brechung der Zinsknechtschaft" und motivierte der Einbeziehung des einzelnen in die Deutsche Volksgemeinschaft fremdenfeindliche durch Arbeit111 übernimmt die DNP Kernpunkte des NSDAP-ProZiele gramms von 1920. Rassistisch motivierte Fremdenfeindlichkeit zeigt sich in folgenden Aussagen: "Kampf der Überfremdung unseres Volkes." (DNP-Programm, Nr. 2)
  • Rechtsextremistische Bestrebungen 107 "Ein deutscher Arbeitnehmer muß in jedem Fall einem ausländischen Arbeitnehmer vorgezogen werden. Solange es in Deutschland Arbeitslosigkeit
Rechtsextremistische Bestrebungen 107 "Ein deutscher Arbeitnehmer muß in jedem Fall einem ausländischen Arbeitnehmer vorgezogen werden. Solange es in Deutschland Arbeitslosigkeit gibt, darf kein ausländischer Arbeitnehmer eingestellt werden. Sie sind in Arbeitslagern zu sammeln und zum Wohle der Volksgemeinschaft zu beschäftigen." (DNP-Programm, Nr. 1.3) 3.6 "Nationalsozialistische Deutsche Arbeiterpartei - Auslandsund Aufbauorganisation" (NSDAP-AO) Die NSDAP-AO verfügt im Bundesgebiet über zahlreiche, meist nur "Stützpunkte" aus Einzelpersonen bestehende "Stützpunkte", die auch 1992 von der NSDAP-AO ihrer "Auslandszentrale" in Lincoln/Nebraska (USA) umfangreiches verbreiten NS-Propagandaneonazistisches Propagandamaterial bezogen. Diese in den USA material aus den straffrei hergestellten Schriften, Aufkleber und Handzettel werden USA von den deutschen Gesinnungsgenossen bei ihren zahlreichen KAUFT NICHT BEI JUDEN! NSDAP-AO NS-VERBOT AUFHEBEN! NSDAP-AO WIR SIND WIEDER DA! NSDAP-AO
  • Einzelfall nach Art und Schwere geeignet sind, den Rechtsfrieden erheblich zu stören, soweit sie 1. sich gegen Leib, Leben oder
1. bei der betroffenen Person tatsächliche Anhaltspunkte für Bestrebungen oder Tätigkeiten nach SS 2 Abs. 2 vorliegen und anzunehmen ist, dass auf diese Weise zusätzliche Erkenntnisse erlangt werden können, oder 2. tatsächliche Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass auf diese Weise die zur Erforschung von Bestrebungen und Tätigkeiten nach SS 2 Abs. 2 erforderlichen Quellen gewonnen werden können, oder 3. dies zum Schutz der Mitarbeiter, Einrichtungen, Gegenstände und Quellen des Landesamtes für Verfassungsschutz gegen sicherheitsgefährdende oder geheimdienstliche Tätigkeiten erforderlich ist. (2) Das Landesamt für Verfassungsschutz darf im Einzelfall zur Erfüllung seiner Aufgaben nach SS 2 Abs. 2 unter den Voraussetzungen des Abs. 1 technische Mittel zur Ermittlung des Standortes eines aktiv geschalteten Mobilfunkgerätes und zur Ermittlung der Geräteund Kartennummer einsetzen. Die Maßnahme ist nur zulässig, wenn ohne die Ermittlung die Erreichung des Zwecks der Überwachungsmaßnahme aussichtslos oder erheblich erschwert wäre. Personenbezogene Daten Dritter dürfen anlässlich solcher Maßnahmen nur erhoben werden, wenn dies aus technischen Gründen zur Erreichung des Zwecks nach Satz 1 unvermeidbar ist. Sie unterliegen einem absoluten Verwertungsverbot und sind nach Beendigung der Maßnahme unverzüglich zu löschen. (3) Die Erhebung nach Abs. 1 und 2 ist unzulässig, wenn die Erforschung des Sachverhalts auf andere, die betroffene Person weniger beeinträchtigende Weise möglich ist. Die Anwendung des nachrichtendienstlichen Mittels darf nicht erkennbar außer Verhältnis zur Bedeutung des aufzuklärenden Sachverhalts stehen. Die Maßnahme ist unverzüglich zu beenden, wenn ihr Zweck erreicht ist oder sich ergibt, dass er nicht oder nicht auf diese Weise erreicht werden kann. In den Fällen des Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 2 dürfen nachrichtendienstliche Mittel nicht gezielt gegen Unbeteiligte eingesetzt werden; im Übrigen gilt SS 3 Abs. 1 Satz 3 bis 5. SS 5a Einsatz besonderer technischer Mittel in Wohnungen (1) Der verdeckte Einsatz besonderer technischer Mittel in Wohnungen ist nur zulässig zur Abwehr dringender Gefahren für die öffentliche Sicherheit, wenn tatsächliche Anhaltspunkte für den Verdacht vorliegen, dass jemand Bestrebungen oder Tätigkeiten nach SS 2 Abs. 2 durch die Planung oder Begehung von Straftaten von erheblicher Bedeutung verfolgt. Solche Straftaten sind Verbrechen sowie Vergehen, die im Einzelfall nach Art und Schwere geeignet sind, den Rechtsfrieden erheblich zu stören, soweit sie 1. sich gegen Leib, Leben oder Freiheit einer Person oder bedeutende Sachoder Vermögenswerte richten, 2. auf den Gebieten des unerlaubten Waffenoder Betäubungsmittelverkehrs, der Geldund Wertzeichenfälschung oder der in SSSS 74a und 120 des Gerichtsverfassungsgesetzes aufgezählten Staatsschutzdelikte begangen werden oder 3. gewerbs-, gewohnheits-, serienoder bandenmäßig oder sonst organisiert begangen werden, und die Erforschung des Sachverhalts auf andere Weise aussichtslos oder wesentlich erschwert wäre. (2) Die Maßnahme darf sich nur gegen Verdächtige oder Personen richten, von denen aufgrund von Tatsachen anzunehmen ist, dass sie für Verdächtige bestimmte oder von ihnen herrührende Mitteilungen entgegennehmen oder weitergeben oder dass Verdächtige sich in ihrer Wohnung aufhalten. Gespräche unter Anwesenheit von unverdächtigen Dritten dürfen nur abgehört werden, wenn eine hinreichende Wahrscheinlichkeit besteht, dass verdachtsrelevante Informationen erlangt werden können. Der Einsatz in Wohnungen Dritter ist nur zulässig, wenn eine Maßnahme in der Wohnung der verdächtigen Person nicht erfolgversprechend ist. GESETZLICHE GRUNDLAGEN 187
  • Rechtsextremistische Bestrebungen OrganisationsTrotz verstärkter Aktivitäten von NPD und DVU in den neuen Länund Mitgliederdern ist dort der Organisationsstand beider Parteien
110 Rechtsextremistische Bestrebungen OrganisationsTrotz verstärkter Aktivitäten von NPD und DVU in den neuen Länund Mitgliederdern ist dort der Organisationsstand beider Parteien nach wie vor stand von NPD völlig unzulänglich; bemerkenswerte Mitgliedergewinne konnten und DVU in Ostdeutschland dort nicht erzielt werden. Die Ursachen hierfür sind fehlende geeigweiterhin nete Führungspersönlichkeiten, unzureichende finanzielle Mittel sounzulänglich wie Vorbehalte gegenüber westdeutschen Funktionären und Zurückhaltung in der Bevölkerung. Während sich die DVU nach dem aufsehenerregenden Wahlerfolg in Schleswig-Holstein weiter im Aufwind befindet, steckt die NPD angesichts der für sie enttäuschenden Wahlergebnisse, rückläufiger Mitgliederzahlen sowie einer schwerwiegenden Finanzund Führungskrise in einem deutlichen Tief. 3. "Deutsche Volksunion" (DVU) 3.1 Zielsetzung Agitation gegen Die als Sprachrohre der DVU dienenden Wochenzeitungen Dr. Ausländer, FREYs, die "Deutsche National-Zeitung" (DNZ) und die "Deutsche insbesondere Wochen-Zeitung/Deutscher Anzeiger" (DWZ/DA), gaben ihrer rasgegen Asylbewerber, sistisch gefärbten Agitation gegen Ausländer, insbesondere gegen sowie Sinti und Asylbewerber, erneut breiten Raum. Die systematische aggressive Roma Agitation dieser Blätter gegen ethnische Minderheiten erweckt den Eindruck, die fremdländischen Zuwanderer seien vornehmlich Asylbetrüger, Kriminelle und Schmarotzer. Im Mittelpunkt dieser kontinuierlichen Kampagne stehen Sinti und Roma: "Die übergroße Mehrheit dieser zuströmenden Zigeuner kommt, um die Identität zu verbergen, nach Vernichtung von Paß und Personalunterlagen und traktiert durch ein unerträgliches Übermaß dreister Straftaten, weithin mit Hilfe nicht strafmündiger Kinder, die deutsche Bevölkerung bis aufs Blut." (DNZ 39/92, S. 1) "Unter den ausländischen Kriminellen sind besonders Zigeuner anzutreffen, die in einer wahren Völkerwanderung ... nach Deutschland auf allen erdenklichen Wegen strömen. ... nachdem es sich unter dem fahrenden Volk herumgesprochen hat, daß man in der Bundesrepublik von Sozialhilfe immer noch besser lebt als in der Heimat durch geregelte Arbeit." (DWZ/DA 23/92, S. 1) DNZ und DWZ/DA DNZ und DWZ/DA relativieren die NS-Verbrechen, indem sie dem relativieren nationalsozialistischen Holocaust permanent Verbrechen anderer NS-Verbrechen, Völker gegenüberstellen. Aus Anlaß der Wiederkehr des Jahrestages der "Wannsee-Konferenz" wurde die Echtheit des hierüber erstellten sog. Wannsee-Protokolls in Zweifel gezogen.
  • Rechtsextremistische Bestrebungen 111 f l iSpä^Nändanke! Das Signal von D ä n e m a r k " " Kaxc HationafcZeitt
Rechtsextremistische Bestrebungen 111 f l iSpä^Nändanke! Das Signal von D ä n e m a r k " " Kaxc HationafcZeitt"1" HM'e. die zigeunertommert BneMMUonwrnelnmar^Weren NSÄT B-SS SiiiSSSt ISASIIES *"*äSS?'*(tm)fc"*B/i EPSPS?j-PS~PS2r]PS H E S ~ ^ Ä ~ " " ^ ^ ^ i i t r " . ' ! "Den 50. Jahrestag zum Anlaß zu nehmen, auf das prinzipielle Unrecht der verabscheuungswürdigen NS-Judenverfolgung hinzuweisen, geht in Ordnung. Bösartig und moralisch verwerflich aber ist es, den Jahrestag zu nutzen, eine ganze Nation anzuklagen, wie dies von Weizsäcker schon 1982 anläßlich des Wannsee-Jahrestages tat: 'Wir alle haften'. Bösartig und geschichtsfälschend auch die Darstellung, nur Deutschland habe sich unvergleichliche KZ-Schuld aufgeladen." (DNZ 5/92, S. 1)
  • Rechtsextremistische Bestrebungen In der als "Greuelmuseum" bezeichneten Jerusalemer Gedenkstätte Yad Vashem wimmele es von Bildfälschungen. Dort herrsche eine ausgeklügelte
112 Rechtsextremistische Bestrebungen In der als "Greuelmuseum" bezeichneten Jerusalemer Gedenkstätte Yad Vashem wimmele es von Bildfälschungen. Dort herrsche eine ausgeklügelte, mit allen technischen und psychologischen Raffinessen gestaltete Atmosphäre. Wer um alle Deutschen weinen wolle, die den Verbrechen gegen das deutsche Volk zum Opfer gefallen seien, habe bei weitem nicht genug Tränen und ganz sicher nicht mehr die Kraft, auch noch in Israel stundenlang zu weinen131. fordern die Die Zeitungen hielten an ihrer Forderung nach Verwirklichung eines Rückgabe "Großdeutschlands" fest. Agitationsschwerpunkt war die FordeNordostpreußens rung nach Rückgabe des früheren Nordostpreußen an die Bundesan die republik Deutschland. So begrüßten die Blätter die Aussage des Bundesrepublik Deutschland, Vorsitzenden der "Liberaldemokratischen Partei Rußlands", Wladimir Schirinowski], auf einer DVU-Veranstaltung am 16. August in Mühlhausen (Thüringen), seine Partei werde ihren Einfluß geltend machen, um die ostpreußische Frage im Sinne Deutschlands zu klären14". polemisieren DNZ und DWZ/DA polemisierten auch gegen die Unterzeichnung gegen die des Nachbarschaftsvertrages mit der CSFR, der für Deutschland deutschkeinerlei Vorteile, jedoch eine Reihe von Verzichten bringe, insbetschechische sondere was die Eigentumsansprüche der Sudetendeutschen anAussöhnung und gehe. Auch eine Rückkehrmöglichkeit der Vertriebenen sei nicht vorgesehen.15' agitieren Sie agitierten gegen die EG, insbesondere gegen den Vertrag von gegen die EG Maastricht. Die Ablehnung der politischen Union Europas durch eine Mehrheit des dänischen Volkes sei ein Signal gegen die Schaffung eines multikulturellen Vielvölkerstaates. In Deutschland habe eine Umfrage ergeben, daß sogar 81 % die politische Union ablehnten. Alle im Bundestag vertretenen Parteien seien sich einig im Ziel der Abschaffung der Deutschen Mark, der Aufgabe der deutschen Hoheit in der Außenund Verteidigungspolitik und der Einführung des EG-Ausländerwahlrechts. Die Quittung für die Bonner Parteien werde bei den künftigen Wahlen unvorstellbar fürchterlich, das heißt für Deutschland segensreich, aussehen16'. "Mit der beabsichtigten Machtergreifung der Brüsseler Bürokratie und dem Verzicht auf unsere nationale Identität wäre die deutsche Geschichte an ihr Ende gelangt. Damit hätte eine Clique eingeschworener Gegner dieses Landes endlich ihr Ziel erreicht. ... Jeder vom nationalen Selbsthaß infizierte Mandatsträger, ... handelt strikt gegen den Geist des Grundgesetzes, wenn er sein Mandat zur Abschaffung des Volkes mißbraucht." (DNZ 11/92, S. 4)
  • Rechtsextremistische Bestrebungen 113 3.2 Teilnahme an der Wahl in Schleswig-Holstein Bei der Wahl zum Kieler Landtag am 5. April
Rechtsextremistische Bestrebungen 113 3.2 Teilnahme an der Wahl in Schleswig-Holstein Bei der Wahl zum Kieler Landtag am 5. April erzielte die DVU mit DVU erreicht insgesamt 93.295 Stimmen (= 6,3%) - nach der Wahl zur Bremer Fraktionsstärke Bürgerschaft im September 1991 - erneut ein aufsehenerregendes im Kieler Landtag Ergebnis. Mit sechs Mandaten erreichte sie Fraktionsstärke. Die DVU, die in allen 45 Wahlkreisen angetreten war, führte einen Wahlkampf aus dem Hintergrund. Ihre Repräsentanten traten auf keiner einzigen Wahlveranstaltung öffentlich auf. Die DVU setzte in erster Linie auf mehrere Postwurfsendungen an alle Haushalte und ließ als einzige Partei - nach gerichtlichen Auseinandersetzungen - Wahlkampfspots über den Norddeutschen Rundfunk ausstrahlen. Zentrale Wahlkampfaussagen waren u.a.: Asylproblematik Anatolien den Türken! und europäische Schleswig-Holstein den Deutschen! Währungsunion als WahlkampfUnser Land soll deutsch bleiben! themen Die D-Mark darf nicht geopfert werden, Schluß mit dem EG-Fimmel auf deutsche Kosten! 3.3 Organisation Mit dem im August gegründeten Landesverband Mecklenburg-VorDVU baut pommern verfügt die DVU über 15 Landesverbände. Die Mitglieder Organisation in in Berlin und Brandenburg sind im Landesverband Berlin-Brandenden neuen Ländern weiter burg zusammengeschlossen. Der im Vergleich zur NPD relativ geaus ringe Organisationsgrad der DVU ist in den neuen Ländern besonders schwach entwickelt. Durch den erneuten Aufwärtstrend nach der Wahl in SchleswigMitgliederzahl in Holstein konnte die DVU ihre Mitgliederzahl auf knapp 26.000 den alten Ländern (1991: rund 24.000) erhöhen. Die Mitgliederzugewinne entfielen nimmt zu auf die alten Länder; in Ostdeutschland stagnierte die Mitgliederentwicklung. 3.4 Finanzen Die Hinweise mehren sich, daß Dr. FREY - im Hinblick auf das WahlVerstärkte jahr 1994 - nicht mehr bereit ist, für den wachsenden Finanzbedarf Spendenaufrufe der DVU wie bisher weitgehend allein aufzukommen. So veröffentfür die lichten die "national-freiheitlichen" Wochenzeitungen mehr noch kommenden Wahlkämpfe als in den vergangenen Jahren Spendenaufrufe, in denen um eine "höchstmögliche" Spende gebeten wurde. Dr. FREY teilte dazu mit, es stehe demnächst ein schwerer Wahlkampf bevor, der von entscheidender Bedeutung für Deutschland und die DVU sei. Er selbst müsse die DVU gegenwärtig mit 13 Millionen DM finanzieren und könne die Last der Aufwendungen bei Wahlschlachten nicht allein tragen171.

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