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"links or rechts" in den Verfassungsschutz Trends
  • Wirklichkeit aber eine straff hierarchisch geführte Kaderorganisation mit linksextremistischen Wurzeln. Deutschland bildet für den KONGRA GEL den politischen und organisatorischen
bestimmt er nach wie vor die politische Ausrichtung. Auch wenn nur eine kleine Minderheit der rund 500.000 in Deutschland lebenden Kurden dem KONGRA GEL zuzurechnen ist, tritt die Organisation mit einem Alleinvertretungsanspruch für alle Kurden auf. Sie versucht sich nach außen als demokratisch darzustellen, ist in Wirklichkeit aber eine straff hierarchisch geführte Kaderorganisation mit linksextremistischen Wurzeln. Deutschland bildet für den KONGRA GEL den politischen und organisatorischen Schwerpunkt in Europa. Mitte des Jahres beschloss die Europaführung, die bisherigen drei Sektoren (Saha bzw. Serit) in Deutschland aufzugeben und in mehrere kleinflächigere Struktur in Deutschand Regionen (Eyalet) aufzuteilen, nachdem es zuvor schon längere Zeit Kritik an zunehmendem Desinteresse und mangelndem Engagement in der Organisation gegeben hatte. Die weitere Untergliederung in Gebiete (Bölge) blieb erhalten, d. h. in Hessen bestehen die Gebiete Kassel, Gießen, Frankfurt am Main und Darmstadt. Der Parteiapparat arbeitet konspirativ, unter Decknamen operieren ab Gebietsebene aufwärts hauptamtliche Funktionäre, die aus Gründen der Geheimhaltung häufig ausgetauscht werden. Zahlreiche Organisationen tragen die Aktivitäten des KONGRA GEL: - Propagandabzw. Frontorganisation (politischer Arm): Koordinasyona Civata Demokratik a Kurd (CDK - Koordination der kurdisch-demokratischen Gesellschaft), Sitz unbekannt. - Dachorganisation für Europa: Konfederasyona Komelen Kurd li Avrupa (KON-KURD - Konföderation der kurdischen Vereine in Europa), Sitz in Brüssel (Belgien), ihr gehören rund 165 Vereine an. - Dachorganisation für Deutschland: Yekitiya Komalen Kurd li Elmanya (YEK-KOM - Föderation kurdischer Vereine in Deutschland e. V.), Sitz in Düsseldorf (Nordrhein-Westfalen), ihr gehören rund 60 Vereine an. Der KONGRA GEL unterhält darüber hinaus so genannte Massenorganisationen für bestimmte Zielgruppen, z. B.: - Koma Komalen Ciwanen Demokratik A Kurdistan (KOMALEN CIWAN - Vereinigung der demokratischen Jugendlichen). - Koma Jinen Bilind (KJB - Union der stolzen Frauen). - Partiya Jinen Azad (PJA - Partei der freien Frauen Kurdistans). - Yekitiyan Jina Azad (YJA - Union der freien Frau), Yekitiyen Jinen Azad Star (YJA-STAR - Selbstverteidigungsorganisation der Frauenguerilla). - Yekitiya Xwendevanen Kurdistan (YXK - Verband der Studierenden aus Kurdistan e. V.). - Yekitiya Huquqnasen Kurdistan (YHK - Verband der Juristen aus Kurdistan). - Heyva Sor a Kurdistane (HSK - Kurdischer Roter Halbmond e. V.). "Demokratischer Konföderalismus Kurdistans" Mit der Verkündung des Prinzips des "Demokratischen Konföderalismus Kurdistans" verfolgt der KONGRA GEL das Ziel, einen Verbund kurdischer Siedlungsgebiete in der 54 ALLGEMEINER AUSLÄNDEREXTREMISMUS
  • schließen, was vor allem die kämpfenden Einheiten betrifft. Die linksextremistische Revolutionäre Volksbefreiungspartei-Front (DHKP-C) positioniert sich zunehmend im Internet
Überblick Der KONGRA GEL entfaltete die meisten Aktivitäten unter den extremistischen Ausländerorganisationen in Deutschland. Wie in der Vergangenheit vermochte er große KONGRA GEL Massen in kurzer Zeit zu friedlichen Demonstrationen zu mobilisieren, wenn innertürmobilisiert Massen kische Ereignisse seine Anhänger hochgradig emotionalisierten. Dies war anlässlich des Bekanntwerdens der angeblichen Vergiftung Abdullah Öcalans der Fall, der als ehemaliger PKK-Führer in der Türkei eine lebenslange Haftstrafe verbüßt. Auch die Drohung der türkischen Regierung, Truppen in den Nord-Irak zu entsenden, um dort die Guerilla des KONGRA GEL zu bekämpfen, aktivierte seine Sympathisanten. Beide Ereignisse hatten in Deutschland aber auch Brandanschläge vor allem kurdischer Jugendlicher zur Folge. Darüber hinaus kam es zu gewalttätigen Auseinandersetzungen zwischen KONGRA GEL-Gefolgsleuten und Grauen Wölfen. Beide Lager stehen sich in der Bundesrepublik als Verfechter völlig unterschiedlicher extremistischer Standpunkte (kurdischer Extremismus - türkischer Nationalismus) als unversöhnliche Feinde gegenüber. Nach wie vor kämpft der KONGRA GEL für das Ziel, einen "Demokratischen Konföderalismus Kurdistans", der Gebiete in der Türkei, Syrien, Iran und Irak umfassen soll, zu errichten. Zu diesem Zweck setzte die Terrororganisation ihren Guerillakrieg im Südosten der Türkei und im Nord-Irak fort. Die vorübergehende Zurückhaltung während des Zeitraums der türkischen Wahlen war allein taktischen Motiven geschuldet, damit Anhänger einer kurdischen Partei ins Parlament gewählt werden konnten. Unbeirrt hält der KONGRA GEL an seinem Alleinvertretungsanspruch für alle Kurden fest. In Deutschland, dem wesentlichen Agitationsraum in Europa, versucht er durch Änderungen in Rückzugsraum der Organisationsstruktur seine Effektivität zu erhöhen. Die Bundesrepublik dient als Deutschland unverzichtbarer Rückzugsraum, der vor allem wegen der Eintreibung von "Spenden" eine sehr hohe Bedeutung für den KONGRA GEL hat. Dass die Terrororganisation in der Türkei und in Deutschland verstärkt an die kurdische Jugend appelliert, sich in ihren Reihen zu engagieren, lässt auf eine schwächer werdende personelle Basis schließen, was vor allem die kämpfenden Einheiten betrifft. Die linksextremistische Revolutionäre Volksbefreiungspartei-Front (DHKP-C) positioniert sich zunehmend im Internet, obwohl sie mit dem Aussetzen des "Todesfastens" (Protest gegen "Isolationshaft" in türkischen Gefängnissen) ein wichtiges Agitationsthema verloren hat. Der militärische Arm der DHKP-C verübte in der Türkei mehrere Anschläge, für Europa und Deutschland gilt jedoch noch immer ein Gewaltverzicht. Die Liberation Tigers of Tamil Eelam (LTTE) kämpfen nach wie vor für einen unabhängigen Tamilenstaat und setzen ihren Guerillakrieg auf Sri Lanka fort. Dabei haben sie durch das Vorrücken der Regierungstruppen erheblich an Terrain verloren, so dass für die Terrororganisation Deutschland in Zukunft als Rückzugsund Finanzierungsraum weiter an Bedeutung gewinnen wird. ALLGEMEINER AUSLÄNDEREXTREMISMUS 51
  • oder in ihrer Gesamtheit von erheblicher Bedeutung für die Rechtsordnung sind, durch mehr als zwei Beteiligte, die auf längere oder
ORGANISIERTE KRIMINALITÄT H E S S I S C H E R V E R F A S S U N G S S C H U T Z B E R I C H T 2 0 0 6 ORGANISIERTE KRIMINALITÄT Der hessische Gesetzgeber hat mit Wirkung vom 30. April 2002 durch eine Gesetzesänderung das LfV damit beauftragt, zusätzlich zu den bestehenden Beobachtungsfeldern der Bereiche des politischen Extremismus, Terrorismus sowie der Spionageabwehr und des Geheimund Wirtschaftsschutzes auch die Organisierte Kriminalität (OK) als eigenes Aufgabengebiet zu beobachten. Nach der in SS 2 Absatz 3 Buchstabe d des Gesetzes über das LfV aufgeführten Definition handelt es sich bei der OK um die von Gewinnoder Machtstreben bestimmte planmäßige Begehung von Straftaten, die einzeln oder in ihrer Gesamtheit von erheblicher Bedeutung für die Rechtsordnung sind, durch mehr als zwei Beteiligte, die auf längere oder unbestimmte Dauer arbeitsteilig tätig werden unter Verwendung gewerblicher oder geschäftsähnlicher Strukturen oder unter Verwendung von Gewalt oder durch entsprechende Drohung Definitionen oder unter Einflussnahme auf Politik, Verwaltung, Justiz, Medien oder Wirtschaft. Die langfristige Beobachtung der OK durch das LfV ist auch als sinnvolle Ergänzung zur Arbeit der Strafverfolgungsbehörden zu sehen. Ziel ist das Erreichen eines Mehrwertes an Erkenntnissen: Einerseits sollen kriminelle Strukturen und Netzwerke bereits im Vorfeld konkreter Straftaten erkennbar werden. Andererseits sollen die Strafverfolgungsbehörden, die bei ihrer Ermittlungstätigkeit grundsätzlich verfahZiel und Zweck der rensorientiert arbeiten, durch tiefergehende Strukturerkenntnisse hinsichtlich persoBeobachtung neller Zusammensetzung, zu Deliktsfeldern, zu Finanzgebaren, zu Logistik und zu wirtschaftlichen Verflechtungen der erkannten OK-Gruppierungen unterstützt werden. Ein Vorteil des Verfassungsschutzes ist, dass er seine Beobachtung gerade im Vorfeld einer konkreten Gefahrenoder Straftatenverdachtslage auf langfristig angelegte Strukturermittlungen ausrichten kann. Mit seinen entsprechenden Arbeitsergebnissen wird der Verfassungsschutz auch in diesem Aufgabenbereich seiner Rolle als "Frühwarnsystem" in der Politikberatung gerecht. Staatliche Einrichtungen und andere öffentliche Stellen müssen über Gefahren informiert und in ihrem Handeln gegen kriminelle Geschäfte oder Einflussnahmen in diesen Bereichen unterstützt werden. Im Rahmen seiner Aufgabenerfüllung arbeitet das LfV nicht nur mit den Verfassungsschutzbehörden der Länder zusammen, die ebenfalls mit der Bearbeitung der OK gesetzlich beauftragt wurden (Bayern, Saarland, Thüringen), sondern auch mit inund ausländischen Nachrichtendiensten, und hat sich dabei als anerkannter Ansprechund Kooperationspartner etabliert. Eine Ausweitung dieser Zuständigkeit auf alle Verfassungsschutzbehörden der Länderübergreifende Bundesrepublik Deutschland wäre im Sinne einer einheitlichen VerfassungsschutzZusammenarbeit struktur und Zusammenarbeit wünschenswert. Auch wenn OK in der Regel ideologiefrei ist und überwiegend wirtschaftliche Ziele verfolgt, so sind die Sicherheitsbehörden weltweit zu der Erkenntnis gelangt, dass es im gegenseitigen Interesse auch Zusammenarbeitsformen mit dem internationalen Terrorismus, derzeit überwiegend islamistischer Prägung, gibt. Professionelles Knowhow, Personenund Logistikstrukturen werden zur Schleusung von Menschen, Ausstattung mit falschen Papieren, Beschaffung und Transport von Waffen, sonstigen Gütern oder zum Geldtransfer genutzt. Sowohl OK-Gruppierungen als auch Terror131
  • LINKSEXTREMISMUS
LINKSEXTREMISMUS H E S S I S C H E R V E R F A S S U N G S S C H U T Z B E R I C H T 2 0 0 6 Strafund Gewalttaten * 2006** 2005 2004 Gewalttaten Tötung Hessen 0 0 0 Bund 0 0 0 Versuchte Tötung Hessen 0 0 0 Bund 1 1 0 Körperverletzungen Hessen 33 8 5 Bund 444 391 226 Brandstiftungen/Sprengstoffdelikte Hessen 4 1 0 Bund 43 29 31 Landfriedensbruch Hessen 37 7 3 Bund 195 298 144 Gefährliche Eingriffe in den Bahn-, Luft-, Schiffsund Straßenverkehr Hessen 15 1 1 Bund 41 53 19 Freiheitsberaubung, Raub, Erpressung, Widerstandsdelikte Hessen 21 4 9 Bund 138 124 101 Sonstige Straftaten Andere Straftaten (insbesondere Sachbeschädigungen und Nötigung/Bedrohung) Hessen 108 33 31 Bund 1.507 1.409 919 Gesamt Hessen 218 54 49 Bund 2.369 2.305 1.440 * Die Zahlen entstammen der Statistik Politisch motivierte Kriminalität (PMK) des Bundeskriminalamtes sowie des Hessischen Landeskriminalamtes. Anzumerken ist, dass nicht jede politisch motivierte Straftat als extremistisch bewertet wird. ** Die Angaben für 2006 sind nur vorläufig. 130
  • Rechtsextremistische Bestrebungen 79 Bei zahlreichen Anschlägen muß davon ausgegangen werden, daß die Täter den Tod von Menschen beabsichtigt oder zumindest
Rechtsextremistische Bestrebungen 79 Bei zahlreichen Anschlägen muß davon ausgegangen werden, daß die Täter den Tod von Menschen beabsichtigt oder zumindest billigend in Kauf genommen haben. 354 Brandund 2 Sprengstoffanschläge (ca. 93%) richteten sich gegen Ausländer, deren Unterkünfte oder deren Hab und Gut. Beispiele: -- In Bad Krotzingen-Schlatt (Baden-Württemberg) wurde am 30. März das Dachgeschoß eines Wohnhauses, in dem auch Asylbewerber untergebracht waren, durch Brand vernichtet. Bereits Tage zuvor waren in dem Anwesen zwei Feuer ausgebrochen.
  • Rechtsextremistische Bestrebungen 71 Arten der Gewalttaten * ost r n-"T T Tötungsdelikte SprengstoffBrandKörperSach(17 Todesopfer) anschlage anschläge verletzungen beschädigungen Entwicklung
Rechtsextremistische Bestrebungen 71 Arten der Gewalttaten * ost r n-"T T Tötungsdelikte SprengstoffBrandKörperSach(17 Todesopfer) anschlage anschläge verletzungen beschädigungen Entwicklung der Gewalttaten davon im Osten J gesamt (ab 3. 10. 1990) 1983 1984 1985 1986 1987 1988 1989 1990 1991 1992
  • Rechtsextremistische Bestrebungen Schwerpunkte Die weitaus meisten Gewalttaten (641) ereigneten sich wie 1991 in der Gewalttaten dem bevölkerungsreichsten Land Nordrhein-Westfalen
72 Rechtsextremistische Bestrebungen Schwerpunkte Die weitaus meisten Gewalttaten (641) ereigneten sich wie 1991 in der Gewalttaten dem bevölkerungsreichsten Land Nordrhein-Westfalen. In Relation zur Einwohnerzahl (je 100.000 Einwohner) sind die Länder Mecklenburg-Vorpommern (10,19 Gewalttaten) und Brandenburg (9,6 Gewalttaten) am stärksten betroffen. 2.2 Tötungsdelikte Gewalttaten An den Folgen der 15 Tötungsdelikte starben 1992 17 Menschen. fordern Darunter waren 7 Ausländer, ein in einem Asylbewerberheim unter17 Menschenleben gebrachter Deutscher, vier Personen, die mit den Tätern über deren politische Ansichten gestritten hatten, drei Obdachlose sowie ein Arbeitsloser. Ein Fall wies eine antisemitische Zielrichtung auf. In einigen Fällen sind die näheren Tatumstände noch nicht abschließend geklärt. Jedoch konnten in 14 Fällen die Täter bzw. Tatverdächtigen (insgesamt 37 Personen) ermittelt werden. Es handelt sich dabei ausschließlich um Männer im Alter von 16 bis 30 Jahren. Ein sehr hoher Anteil von ihnen (68%) wird der Skinheadszene zugerechnet.
  • Rechtsextremistische Bestrebungen 73 Auslöser für die meisten Taten waren Streitgespräche oder die zufällige Begegnung mit einem Opfer. In nur sechs
Rechtsextremistische Bestrebungen 73 Auslöser für die meisten Taten waren Streitgespräche oder die zufällige Begegnung mit einem Opfer. In nur sechs Fällen hatten die Täter zuvor den Entschluß gefaßt, Gewalttaten zu begehen. Dabei hatten sie sich in zwei Fällen nach dem Anhören von Skinheadmusik zu den Gewalttaten entschlossen. Ein gewisses Maß an Vorbereitung lassen nur vier der Taten erkennen. Die Täter waren meist alkoholisiert, aber für ihre Taten verantwortlich: Beispiele: - Zwei Skinheads im Alter von 18 und 24 Jahren schlugen in der Nacht zum 13. November in einer Gaststätte in Wuppertal einen 53jährigen Mann zusammen, übergössen ihn mit Alkohol und zündeten ihn an. Vor der Tat sollen Täter und Opfer gemeinsam erhebliche Mengen Alkohol getrunken haben. Im Verlauf eines Gespräches, in dem das Opfer behauptet habe, seine Mutter sei Jüdin gewesen, entstand ein Streit. Als die Skinheads auf ihr Opfer einschlugen und eintraten, soll der 30jährige Gastwirt sie mit den Worten "Der Jude soll brennen!", "Ausschwitz soll wieder geöffnet werden!" angestachelt haben. Die beiden
  • Rechtsextremistische Bestrebungen Haupttäter stehen auch im Verdacht, bereits am 24. August gemeinsam mit zwei weiteren Skinheads einen afrikanischen Asylanten
  • angegriffen zu haben. Die Gaststätte soll kein Lokal der rechten Szene gewesen sein, der Wirt habe jedoch zuweilen das Abspielen
74 Rechtsextremistische Bestrebungen Haupttäter stehen auch im Verdacht, bereits am 24. August gemeinsam mit zwei weiteren Skinheads einen afrikanischen Asylanten in Wuppertal angegriffen zu haben. Die Gaststätte soll kein Lokal der rechten Szene gewesen sein, der Wirt habe jedoch zuweilen das Abspielen von Skinhead-Musik erlaubt. In Mölln (Schleswig-Holstein) wurden in der Nacht zum 23. November Brandanschläge auf zwei von türkischen Staatsangehörigen bewohnte Mehrfamilienhäuser verübt. Bei dem Brand eines der Häuser starben eine 51jährige Türkin, ihre 10jährige
  • Aufbewahrung und Verwaltung von VS-Material. rechtsgrundlage " SS 9 BremSÜG - Einfache Sicherheitsüberprüfung (SÜ1) - Zugang zu VS bis hierfür
194 UNTERSTÜTZUNGSAUFGABEN DES LANDESAMTES FÜR VERFASSUNGSSCHUTZ UNTERSTÜTZUNGSAUFGABEN DES LANDESAMTES FÜR VERFASSUNGSSCHUTZ 195 10 Unterstützungsaufgaben des Landesamtes haltungsgrad wird darin auch die Erforderlichkeit von tresoren und Alarmanlagen für Verfassungsschutz geregelt. Das Landesamtes für Verfassungsschutz ist zentraler Ansprechpartner für alle bremischen Behörden, die mit VS-Material umgehen. Es berät und unterstützt diese Dem Landesamtes für Verfassungsschutz obliegt nicht nur die Beobachtung extremisbei der Erfüllung der Anforderungen des materiellen Geheimschutzes. tischer Bestrebungen zum Schutz der freiheitlichen demokratischen Grundordnung, sondern es trägt durch verschiedene, umfangreiche Überprüfungsmaßnahmen dazu Eine Verschlusssache ist bei, Sicherheitsrisiken in Behörden oder privaten Unternehmen zu minimieren. 1. STRENG GEHEIM, wenn die Kenntnisnahme durch Unbefugte den Bestand oder lebenswichtige Interessen der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder gefährden Zu den unterschiedlichen Überprüfungen zählen u. a. die Zuverlässigkeitsüberprüfungen kann, nach dem Luftsicherheitsgesetz, dem Atomgesetz, dem Sprengstoffgesetz und dem waffengesetz. 2. GEHEIM, wenn die Kenntnisnahme durch Unbefugte die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder gefährden oder ihren Interessen schweren SchaAußerdem ist das Landesamtes für Verfassungsschutz zentrale Stelle für die Sicherden zufügen kann, heitsüberprüfungen von Personen in Bremen und Bremerhaven, die im rahmen ihrer 3. VS-VERTRAULICH, wenn die Kenntnisnahme durch Unbefugte für die Interessen der tätigkeiten Zugang zu vertraulichen Informationen erhalten (Geheimschutz). Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder schädlich sein kann, Die Art, der Umfang und die Maßnahmen einer solchen Sicherheitsüberprüfung 4. VS-NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH, wenn die Kenntnisnahme durch Unbefugte für richten sich nach dem Verschlusssachengrad, zu dem eine Person Zugang erhalten soll. die Interessen der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder nachteilig sein Diese Sicherheitsüberprüfungen und die damit verbundenen Maßnahmen sind im kann. Bremischen Sicherheitsüberprüfungsgesetz geregelt. Personeller Geheimschutz Der personelle Geheimschutz stellt sicher, dass nur Personen Zugang zu Verschlusssa10.1 Geheimschutz chen erhalten, von denen kein Sicherheitsrisiko ausgeht. Insbesondere darf hierzu kein Zweifel an der Zuverlässigkeit oder am Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Der Schutz geheimhaltungsbedürftiger Informationen ist die zentrale Aufgabe des Grundordnung bestehen. Auch eine Erpressbarkeit oder besondere Gefährdung durch Geheimschutzes, indem er die materiellen und personellen Voraussetzungen dafür Anbahnungsversuche fremder Nachrichtendienste oder extremistischer Vereinigungen schafft, dass Unbefugte keine Kenntnis von den im öffentlichen Interesse geheimkönnen ein Sicherheitsrisiko darstellen. haltungsbedürftigen tatsachen (Verschlusssachen - VS) erhalten oder an sicherheitsempfindlichen Stellen öffentlicher Einrichtungen beschäftigt werden. Verschlusssachen Ein zentrales Instrument des personellen Geheimschutzes stellt die Sicherheitsüberprüsind im öffentlichen Interesse - insbesondere zum Schutz des wohles eines Staates - fung dar. Nur wenn die Sicherheitsüberprüfung mit einem positiven Ergebnis abgegeheimhaltungsbedürftige tatsachen, Gegenstände oder Erkenntnisse. schlossen wird, können die Betroffenen zum Umgang mit Verschlusssachen ermächtigt werden. Die tiefe der Überprüfung hängt dabei von der Sensibilität des Arbeitsplatzes Materieller Geheimschutz und der Geheimhaltungsbedürftigkeit der dort verarbeiteten Verschlusssachen ab. Behörden und sonstige Stellen sind verpflichtet, Verschlusssachen durch Maßnahmen des materiellen Geheimschutzes so zu schützen, dass Unbefugte keinen Zugang erhalDas Bremische Sicherheitsüberprüfungsgesetz (BremSÜG) unterscheidet hierzu ten und Zugriffsversuche erkannt und aufgeklärt werden können. Der materielle zwischen drei Arten von Sicherheitsüberprüfungen: Geheimschutz beinhaltet technische und organisatorische Sicherheitsmaßnahmen und regelt u. a. die Aufbewahrung und Verwaltung von VS-Material. rechtsgrundlage " SS 9 BremSÜG - Einfache Sicherheitsüberprüfung (SÜ1) - Zugang zu VS bis hierfür ist die Verschlusssachenanweisung des Landes Bremen, in der Anforderungen einschließlich VS-VERTRAULICH und Vorgaben des materiellen Geheimschutzes konkretisiert werden. Je nach Geheim-
  • Rechtsextremistische Bestrebungen 75 Enkelin und ihre 14jährige Nichte. Mehrere weitere Personen erlitten zum Teil schwere Verletzungen. Die Taten wurden unmittelbar
Rechtsextremistische Bestrebungen 75 Enkelin und ihre 14jährige Nichte. Mehrere weitere Personen erlitten zum Teil schwere Verletzungen. Die Taten wurden unmittelbar nach Ausführung telefonisch bei der Polizeistation Mölln mit den Worten "In der Ratzeburger Straße brennt es! Heil Hitler!" und bei der Freiwilligen Feuerwehr Mölln mit den Worten "In der Mühlenstraße brennt es! Heil Hitler!" gemeldet. Der Tat angeklagt sind zwei 19und 25jährige Skinheads. Der 25jährige gilt auch als Anführer einer Gruppierung von elf 15 bis 25 Jahre alten Personen, die verdächtigt werden, im September in wechselnder Tatbeteiligung fremdenfeindliche Gewalttaten in Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern begangen zu haben. - Zwei alkoholisierte neonazistische Skinheads im Alter von 25 und 18 Jahren prügelten am 18. März in Buxtehude (Niedersachsen) einen Mann zu Tode, der sich zuvor negativ über Adolf Hitler und das Dritte Reich geäußert hatte. Darüber waren die beiden Skinheads derart in Wut geraten, daß sie ihr Opfer mit Fußtritten und Fausthieben traktiert und mit einem Kantholz geschlagen hatten. Das Opfer erlag am 22. März seinen Verletzungen, ohne das Bewußtsein wiedererlangt zu haben. Die Täter wurden am 8. September vom Landgericht Stade wegen gemeinschaftlichen Totschlags zu einer Freiheitsstrafe von acht Jahren und sechs Monaten bzw. zu einer Jugendstrafe von sechs Jahren verurteilt. Beide waren bereits wegen gefährlicher Körperverletzung vorbestraft. Der Skinheadszene hatten sie sich nach eigenen Angaben angeschlossen, um sich einen Freundeskreis aufzubauen.
  • Rechtsextremistische Bestrebungen Mehrere Täter prügelten am 8. Juli in Ostfildern-Kemnat (BadenWürttemberg) einen jugoslawischen Staatsangehörigen zu Tode und verletzten einen
76 Rechtsextremistische Bestrebungen Mehrere Täter prügelten am 8. Juli in Ostfildern-Kemnat (BadenWürttemberg) einen jugoslawischen Staatsangehörigen zu Tode und verletzten einen weiteren schwer. Die Täter hatten nach dem Anhören von Hitler-Reden den Entschluß gefaßt, "Polacken zu klatschen".*) *) Das Landgericht Stuttgart verurteilte den 25jährigen Hauptangeklagten zu einer lebenslangen Haftstrafe. Ein 21 jähriger Mitangeklagter muß eine neunjährige Jugendstrafe antreten, die fünf weiteren Mitangeklagten erhielten Haftstrafen bis zu sieben Jahren.
  • jeweils ohne Bewährung, verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. 20. November Am 20. November wurde auf den Internetseiten
Globale Islamische Medien Front (GIMF) Auch im diesjährigen Berichtszeitraum war die GIMF eine der aktivsten Internetpropagandisten. Bei der GIMF handelt es sich um ein internationales Netzwerk von Aktivisten, die Propaganda für den globalen Jihad über das Internet verbreiten. Dazu werden von der GIMF sowohl eigene Filme und Propagandaschriften, als auch fremd produziertes Material verbreitet. So werden u. a. Filme der Al-Qaida-Produktionsfirma As-Sahab über die GIMF einem weiten Publikum zugänglich gemacht. Eine organisatorische Anbindung an Al-Qaida oder eine andere Gruppierung konnte bislang jedoch nicht festgestellt werden, obgleich die GIMF darauf bedacht ist, diesen Anschein zu erwecken. Seit 2006 deutschsprachige Sektion Seit dem Jahr 2006 konnten Aktivitäten einer deutschsprachigen Sektion der GIMF festgestellt werden, die im Internet Material in deutscher Sprache verbreitet. Führende Aktivisten dieser Sektion stammten u. a. aus Österreich. Obwohl die Internetpräsenz der GIMF bereits mehrfach gesperrt wurde, erschien sie jeweils kurze Zeit später unter einer anderen Adresse bzw. auf einem anderen Server erneut. Videobotschaft vom Am 10. März veröffentlichte die GIMF eine Videobotschaft, in welcher die Regierungen 10. März Deutschlands und Österreichs dazu aufgerufen wurden, ihre Soldaten aus Afghanistan abzuziehen und ihre Unterstützung für die afghanische Regierung einzustellen. Sollten die beiden Länder dem nicht nachkommen, würden Anschläge gegen deutsche und österreichische Einrichtungen und Interessen seitens der Mujahidin folgen. Auf Grund dieser Videobotschaft leitete die Generalbundesanwaltschaft ein Verfahren gegen Unbekannt wegen Unterstützung einer ausländischen terroristischen Vereinigung ein. Am 12. September wurden von den österreichischen Behörden drei mutmaßliche führende Aktivisten der deutschsprachigen GIMF-Sektion festgenommen. Einer der Festgenommenen wurde bereits wenige Tage später wieder aus der Haft entlassen. Den Beschuldigten - die über die österreichische Staatsangehörigkeit verfügen - wird vorgeFestnahmen in Österreich worfen, eine terroristische Gruppierung zu unterstützen. Zwei der drei Festgenommenen wurden am 12. März 2008 durch das Landgericht Wien u. a. wegen Anführen einer terroristischen Vereinigung, Nötigung der österreichischen Bundesregierung und Unterstützung terroristischer Vereinigungen zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren bzw. Videobotschaft vom 22 Monaten, jeweils ohne Bewährung, verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. 20. November Am 20. November wurde auf den Internetseiten der GIMF erneut eine Videobotschaft eingestellt, in welcher die Forderungen und Drohungen der Videobotschaft vom 10. März nochmals aufgegriffen wurden. Außerdem wurde die Freilassung der in Österreich inhaftierten Aktivisten gefordert. In dieser Videobotschaft, in der auch ausdrücklich Konvertiten angesprochen und gelobt wurden, sind Vertreter muslimischer Organisationen und muslimische "Gelehrte" die sich in den Dienst der "atheistischen Erfindung" der Demokratie stellten, als Heuchler bezeichnet worden. ISLAMISMUS 35
  • Verfahren gegen sowie der Beihilfe zum Mord ist somit rechtskräftig. "Kofferbomber" Am 11. Juni wurde beim Staatsschutzsenat des OLG Düsseldorf
"Homegrown"-Netzwerke "Homegrown"-Netzwerke sind dadurch gekennzeichnet, dass ihre Angehörigen den Prozess der Radikalisierung zum Islamisten in den demokratischen Staaten durchlaufen haben, in denen sie aufgewachsen sind oder sich seit ihrer Jugend aufhalten und sozialisiert wurden. Obwohl sie mit den Werten der Gesellschaft, in der sie leben, vertraut sind, lehnen sie diese zumeist vollständig ab und finden ihre Orientierung in einem islamistisch-jihadistisch geprägten Weltbild. Da diesem Personenkreis häufig der Zugang zu Angehörigen islamistischer Terroristengruppen fehlt, beruhen von ihnen ausgeführte oder vorbereitete terroristische Aktionen auf einem eigenen Entschluss, an dem sie die Nähe zum Wertesystem der sie umgebenden Gesellschaft nicht zu hindern vermag. Auch wenn im vorliegenden Fall ein klassisches "Homegrown"-Netzwerk bisher nicht nachgewiesen werden konnte, lassen sich bei den Beteiligten doch einzelne Merkmale feststellen, die auch bei Angehörigen von "Homegrown"-Netzwerken eine Rolle spielen. Obwohl mit der Festnahme der Hauptverdächtigten eine konkrete Gefährdung der Bevölkerung zunächst verhindert werden konnte, kann nicht ausgeschlossen werden, dass sich in Deutschland weitere Jihadisten aufhalten, die ähnliche terroristische Aktionen in Erwägung ziehen. Daneben haben insbesondere die Tatbekennung der IJU wie auch die jüngste Videobotschaft Bin Ladens gezeigt, dass auch Jihadisten im Inund Ausland die deutsche Außenund Sicherheitspolitik verfolgen. Gerichtsverfahren und Urteile Im Berichtszeitraum sind einige Strafverfahren mit staatschutzrechtlichem Hintergrund aus dem Bereich des islamistischen Terrorismus eingeleitet worden. In einigen Verfahren ist es zu Verurteilungen gekommen. So wurden nach eineinhalbjähriger Verhandlungsdauer am 5. Dezember drei Personen Unterstützung von Al-Qaida durch das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf wegen Unterstützung von Al-Qaida zu Haftstrafen zwischen dreieinhalb und sieben Jahren verurteilt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die Angeklagten versucht hatten, mittels eines großangelegten Versicherungsbetruges Gelder zur Unterstützung von Al-Qaida zu erlangen sowie neue Terrorhelfer für Selbstmordanschläge in Europa zu rekrutieren. Das vorläufig letzte Verfahren gegen mutmaßliche Terrorhelfer der Anschläge des 11. September 2001 fand im Berichtszeitraum ebenfalls seinen Abschluss. Die Revision Mounir Al-Motassadeqs wurde am 2. Mai durch den Bundesgerichtshof (BGH) in letzter Instanz zurückgewiesen. Die Verurteilung durch das OLG Hamburg vom 8. Januar zu 15 Jahren Haft wegen der Mitgliedschaft in der Terrorzelle des 11. September 2001 Verfahren gegen sowie der Beihilfe zum Mord ist somit rechtskräftig. "Kofferbomber" Am 11. Juni wurde beim Staatsschutzsenat des OLG Düsseldorf Anklage gegen einen der zwei mutmaßlichen "Kofferbomber", einen libanesischen Staatsangehörigen, erhoben. Der Angeklagte befand sich bereits seit dem 19. August 2006 in Untersu32 ISLAMISMUS
  • wollen. Die islamistische Interpretation von Koran und Scharia (islamisches Recht) unterstellt nicht nur den gesamten privaten Lebensbereich des Bürgers, sondern
  • koranbzw. schariakonformes Staatswesen zu errichten. Demokratische und säkulare Rechtsordnungen werden von ihnen als mit dem Willen Allahs unvereinbar abgelehnt. Dies
  • freiheitlichen demokratischen Grundordnung, wie Menschenrechte, Volkssouveränität, Mehrheitsprinzip, Gewaltenteilung, Recht auf Bildung und Ausübung einer parlamentarischen Opposition. Damit ist die Beobachtung
ISLAMISMUS Was ist Islamismus? Politisch-totalitäre Mit dem Begriff Islamismus werden alle Erscheinungsformen des islamisch geprägten Ideologie Extremismus zusammengefasst. Darunter werden politisch-totalitäre Ideologien mit einem universellen Absolutheitsanspruch verstanden, die jedes staatliche und gesellschaftliche Handeln ausschließlich islamischen Normen unterwerfen wollen. Die islamistische Interpretation von Koran und Scharia (islamisches Recht) unterstellt nicht nur den gesamten privaten Lebensbereich des Bürgers, sondern auch sämtliche staatlichen und gesellschaftlichen Verhältnisse dem allein verbindlichen Willen Allahs. Islamisten sehen dabei den Koran als das offenbarte Wort Allahs an; sie interpretieren die dort niedergelegten Regeln allerdings einseitig und als für alle Zeiten gültig und Anspruch auf unfehlbar. Daher lassen sie oft nur eine buchstabengetreue Auslegung des Koran zu. weltweite Geltung Da sie letztlich Anspruch auf eine weltweite Geltung der im Koran enthaltenen Regeln erheben, sind Islamisten bestrebt, weltweit ein koranbzw. schariakonformes Staatswesen zu errichten. Demokratische und säkulare Rechtsordnungen werden von ihnen als mit dem Willen Allahs unvereinbar abgelehnt. Dies widerspricht den tragenden Prinzipien der freiheitlichen demokratischen Grundordnung, wie Menschenrechte, Volkssouveränität, Mehrheitsprinzip, Gewaltenteilung, Recht auf Bildung und Ausübung einer parlamentarischen Opposition. Damit ist die Beobachtung des Islamismus und seiner gewalttätigen Form, des islamistischen Terrorismus, Aufgabe des Verfassungsschutzes. Dabei geht es nicht um die Beobachtung des Islam als solchen. In Deutschland leben Schätzungen zufolge über drei Millionen Menschen muslimischen Glaubens, die ihre Religion mehr oder weniger regelmäßig ausüben. Lediglich etwa ein Prozent dieses Bevölkerungsteils kann überhaupt dem Bereich des Islamismus zugerechnet werden. Nur diese verhältnismäßig kleine Gruppe unterliegt dem Beobachtungsauftrag des Verfassungsschutzes. Antisemitismus Ausdruck der totalitären islamistischen Weltsicht, die letztlich den Wert eines Menschen allein nach dessen Zugehörigkeit zur Umma (Gemeinschaft der Muslime) bemisst, ist ein deutlicher Antisemitismus. So behauptete der Ägypter Sayyid Qutb (1906-1966), ein Mitglied der einflussreichen ägyptischen Muslimbruderschaft (MB), in seiner Schrift "Unser Kampf gegen die Juden", sie hätten sich weltweit gegen den Islam verschworen. Die Hervorhebung der Zugehörigkeit zum Islam, die regelmäßig mit der Herabsetzung von Andersgläubigen verbunden ist, findet sich in verschiedenen Ausprägungen bei allen islamistischen Personenzusammenschlüssen. Gewaltbereite Islamisten richten ihre Aktivitäten nicht nur gegen alle Nicht-Muslime ("Ungläubige"), sogar Muslime können Opfer eines gewaltsamen Angriffs werden. Ideologisch berufen sie sich dabei auf eine einseitige Auslegung des Prinzips des 22 ISLAMISMUS
  • Strafund Gewalttaten - Linksextremismus Strafund Gewalttaten 2007 2006 2005 Tötung Hessen 0 0 0 Bund 0 0 0 versuchte Tötung Hessen
Strafund Gewalttaten - Linksextremismus Strafund Gewalttaten 2007 2006 2005 Tötung Hessen 0 0 0 Bund 0 0 0 versuchte Tötung Hessen 0 0 0 Bund 1 1 1 Körperverletzung Hessen 27 34 8 Bund 384 444 391 Brandstiftung / Sprengstoffdelikte Hessen 6 4 1 Bund 53 43 29 Landfriedensbruch Hessen 32 37 7 Bund 215 195 298 Gefährliche Eingriffe in den Bahn-, Schiffs-, Luftund Straßenverkehr Hessen 12 16 1 Bund 40 41 53 Freiheitsberaubung, Raub, Erpressung, Widerstandsdelikte Hessen 12 21 4 Bund 140 138 124 Gewalttaten gesamt Hessen 89 112 21 Bund 833 862 896 Sonstige Straftaten 2007 2006 2005 Sachbeschädigung Hessen 78 67 17 Bund 1.142 754 713 Nötigung / Bedrohung Hessen 1 9 0 Bund 52 44 42 andere Straftaten (insb. Propagandadelikte) Hessen 34 36 16 Bund 738 709 654 Strafund Gewalttaten gesamt Hessen 202 224 54 Bund 2.765 2.369 2.305 STRAFUND GEWALTTATEN 19
  • erste Gebietskörperschaft in "Deutschland als Ganzes", die die Rechtsfähigkeit wiedererlangt habe. Die Bundesrepublik Deutschland deklariert sie als "Scheinstaat". Es handelt
ReichsbüRgeRszene könne strafrechtlich als Kriegsverbrechen verfolgt werden. Eine weitere "Protestnote" an das Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt wendet sich gegen die "erneute illegale Besetzung und Ausplünderung des Freistaat Preußen". Nach einem geschichtlichen Abriss sprechen die Verfasser der Bundesrepublik Deutschland die Legitimation ab. Der Landesregierung werfen die "Reichsbürger" vor, "Zwangsvollstreckungen wegen vorgetäuschter Schulden" zu tätigen und das Gebiet des "Freistaat Preußen" für die "illegale Einwanderung und Neuansiedlungen von Fremden zu nutzen". "Samtgemeinde Alte Marck" Die "Samtgemeinde Alte Marck" ist etwa seit Ende 2015 aktiv und sieht sich als die erste Gebietskörperschaft in "Deutschland als Ganzes", die die Rechtsfähigkeit wiedererlangt habe. Die Bundesrepublik Deutschland deklariert sie als "Scheinstaat". Es handelt sich hierbei um so genannte "Selbstverwalter". Im Berichtszeitraum gab die "Samtgemeinde" über ihr Büro in Arendsee (Altmarkkreis Salzwedel) Bürgertreffen bekannt bzw. bot Hilfe bei Auseinandersetzungen mit Behörden an. Anhänger der "Samtgemeinde" beschäftigten mit ihren reichsbürgertypischen Schreiben die Verwaltungsbehörden des Landes. Weitere Aktivitäten von Reichsbürgern Anfang Juli fand in Wolmirstedt, Ortsteil Glindenberg, (Landkreis Börde) in einer Gaststätte ein so genannter Stammtisch von "Reichsbürgern" statt. Die Teilnehmer kamen aus der Landeshauptstadt Magdeburg, dem Altmarkkreis Salzwedel sowie aus den Landkreisen Jerichower Land und Stendal. Des Weiteren wurden Fahrzeuge aus Baden-Württemberg, Brandenburg, Bayern, Sachsen und Thüringen festgestellt. Verfassungsschutzbericht des Landes Sachsen-Anhalt 2018 101
  • Strafund Gewalttaten - Rechtsextremismus Strafund Gewalttaten 2007 2006 2005 Tötung Hessen 0 0 0 Bund 0 0 0 versuchte Tötung Hessen
Strafund Gewalttaten - Rechtsextremismus Strafund Gewalttaten 2007 2006 2005 Tötung Hessen 0 0 0 Bund 0 0 0 versuchte Tötung Hessen 0 0 0 Bund 1 0 2 Körperverletzung Hessen 28 27 22 Bund 845 919 816 Brandstiftung / Sprengstoffdelikte Hessen 0 1 0 Bund 25 19 17 Landfriedensbruch Hessen 0 0 1 Bund 37 33 39 Gefährliche Eingriffe in den Bahn-, Schiffs-, Luftund Straßenverkehr Hessen 2 0 1 Bund 7 6 9 Freiheitsberaubung, Raub, Erpressung, Widerstandsdelikte Hessen 2 2 3 Bund 65 70 75 Gewalttaten gesamt Hessen 32 30 27 Bund 980 1.047 958 Sonstige Straftaten 2007 2006 2005 Sachbeschädigung Hessen 30 13 15 Bund 821 391 445 Nötigung / Bedrohung Hessen 6 8 2 Bund 146 150 90 andere Straftaten (insb. Propagandadelikte) Hessen 758 771 656 Bund 15.229 16.009 13.868 Strafund Gewalttaten gesamt Hessen 826 822 700 Bund 17.176 17.597 15.361 18 STRAFUND GEWALTTATEN
  • ausdrücken. Politische Tätigkeiten, die zwar grundsätzlich die Gesellschafts-, Wirtschaftsund Rechtsordnung kritisieren, aber sich nicht gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung richten
Sie können sich durch Handlungen wie Agitation, Vorbereitungen zu Gewaltakten oder durch sonstige politische Aktivitäten - auch im Vorfeld von Straftaten - ausdrücken. Politische Tätigkeiten, die zwar grundsätzlich die Gesellschafts-, Wirtschaftsund Rechtsordnung kritisieren, aber sich nicht gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung richten, werden als radikal bezeichnet. Sie werden vom LfV nicht beobachtet. Im Dienst der Auseinandersetzung mit verfassungsfeindlichen Bestrebungen erfolgt auch die Information der Öffentlichkeit durch das LfV. Gerade vor dem Hintergrund eines gestiegenen Bedrohungspotenzials - insbesondere durch islamistische Terroristen - gibt es auf Bundesund Landesebene verschiedene Bemühungen, die Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden zu intensivieren und so die Gefährdungssituation besser einschätzen und angemessen darauf reagieren zu können. Das LfV ist in diese vernetzten Strukturen integriert und arbeitet im bundesweiten Gemeinsamen Terrorismusabwehrzentrum (GTAZ) sowie im Gemeinsamen Internetzentrum (GIZ) mit. Informationsgewinnung Die zur Erfüllung seiner Aufgaben notwendigen Informationen gewinnt das LfV in erster Linie aus offenen Quellen, das heißt aus Informationen, die jedermann zur Verfügung stehen. Dazu zählen Publikationen, öffentliche Veranstaltungen oder sonstige Aktivitäten in der Öffentlichkeit. Die Sammlung offenen Materials reicht aber oft nicht aus, um ein vollständiges und sachgerechtes Bild von extremistischen, sicherheitsgefährdenden oder geheimdienstlichen Bestrebungen sowie Aktivitäten der Organisierten Kriminalität zu erhalten. Gerade Verfassungsfeinde arbeiten konspirativ, versuchen ihre wahren Ziele und Aktivitäten zu verschleiern oder geheim zu halten. Um den wahren Sachverhalt festzustellen, darf das LfV in solchen Fällen auch nachrichtendienstliche Mittel einsetzen. Nachrichtendienstliche Mittel Solche nachrichtendienstlichen Mittel sind z. B. - die Observation, - das Einschleusen oder Anwerben und Führen von Vertrauensleuten ("Quellen") in extremistischen Organisationen, - das geheime Fotografieren oder Tonaufzeichnungen, - die Nutzung nachrichtendienstlicher Hilfsmittel wie Tarnausweise oder Tarnkennzeichen. Die Voraussetzungen für den Einsatz dieser Mittel sind in den SSSS 5 f. LfV-Gesetz näher geregelt. Ein besonderes nachrichtendienstliches Mittel ist die Überwachung des Brief-, Postoder Fernmeldeverkehrs. Wegen der besonderen Bedeutung dieses Eingriffs in das Grundrecht des Art. 10 Abs. 1 GG (Brief-, Postund Fernmeldegeheimnis) ist ein solcher Eingriff nur unter den engen Voraussetzungen des G 10-Gesetzes zulässig. Voraussetzung für eine Überwachung ist eine Anordnung durch den Hessischen Minister des Innern und für Sport sowie die vorherige Zustimmung der G 10-Kommission des Hessischen Landtags. 10 AU F G A B E N U N D O R G A N I S AT I O N D E S L A N D E S A M T E S
  • Aufgabe, den zuständigen Stellen zu ermöglichen, rechtzeitig die erforderlichen Maßnahmen zur Abwehr von Gefahren für die freiheitliche demokratische Grundordnung
  • Gesetz aufgeführten Prinzipien: - Das Recht des Volkes, die Staatsgewalt in Wahlen und Abstimmungen und durch Prinzipien der besondere Organe
  • Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtfreiheitlichen sprechung auszuüben und die Volksvertretung in allgemeiner, unmittelbarer, freier, demokratischen gleicher und geheimer
  • Ordnung und die Bindung der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung an Gesetz und Recht, - das Recht auf Bildung und Ausübung
Zur Erfüllung seiner Aufgaben standen dem LfV 208,5 Planstellen zur Verfügung. Der sächliche Haushalt betrug 2,73 Millionen Euro. Das LfV hat nach SS 2 Abs. 1 des Gesetzes über das Landesamt für Verfassungsschutz (LfV-Gesetz) vom 19. Dezember 1990 (GVBl. I S. 753), geändert am 6. September 2007 (GVBl. I S. 542 - 545) sowie zuletzt durch SS 32 des Hessischen Sicherheitsüberprüfungsgesetzes vom 28. September 2007 (GVBl. I S. 623), die Aufgabe, den zuständigen Stellen zu ermöglichen, rechtzeitig die erforderlichen Maßnahmen zur Abwehr von Gefahren für die freiheitliche demokratische Grundordnung, den Bestand und die Sicherheit des Bundes und der Länder zu treffen. Dazu sammelt und wertet das LfV Informationen über Bestrebungen aus, die - gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung, den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes gerichtet sind oder eine ungesetzliche Beeinträchtigung der Amtsführung der Verfassungsorgane des Bundes oder eines Landes oder ihrer Mitglieder zum Ziele haben oder - sicherheitsgefährdende oder geheimdienstliche Tätigkeiten im Geltungsbereich des Grundgesetzes für eine fremde Macht sind oder - durch Anwendung von Gewalt oder darauf gerichtete Vorbereitungshandlungen im Geltungsbereich des Grundgesetzes auswärtige Belange der Bundesrepublik Deutschland gefährden oder - gegen den Gedanken der Völkerverständigung, insbesondere gegen das friedliche Zusammenleben der Völker, gerichtet sind oder - zur organisierten Kriminalität gehören. Liegen tatsächliche Anhaltspunkte für Bestrebungen vor, die sich gegen den Kernbestand der Verfassung richten, werden sie vom LfV beobachtet. Zu den wesentlichen Elementen der freiheitlichen demokratischen Grundordnung zählen die in SS 2 Abs. 4 LfV-Gesetz aufgeführten Prinzipien: - Das Recht des Volkes, die Staatsgewalt in Wahlen und Abstimmungen und durch Prinzipien der besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtfreiheitlichen sprechung auszuüben und die Volksvertretung in allgemeiner, unmittelbarer, freier, demokratischen gleicher und geheimer Wahl zu wählen, Grundordnung - die Bindung der Gesetzgebung an die verfassungsmäßige Ordnung und die Bindung der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung an Gesetz und Recht, - das Recht auf Bildung und Ausübung einer parlamentarischen Opposition, - die Ablösbarkeit der Regierung und ihrer Verantwortlichkeit gegenüber der Volksvertretung, - die Unabhängigkeit der Gerichte, - der Ausschluss jeder Gewaltund Willkürherrschaft und - die im Grundgesetz und in der Verfassung des Landes Hessen konkretisierten Menschenrechte. Bestrebungen im Sinne des Verfassungsschutzgesetzes sind nur zielgerichtete AktiviExtremistische täten, die diesen Kernbestand unserer Verfassung zu beeinträchtigen oder zu beseiBestrebungen tigen versuchen. Sie werden als verfassungsfeindlich oder extremistisch bezeichnet. AU F G A B E N U N D O R G A N I S AT I O N D E S L A N D E S A M T E S 9

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