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"links or rechts" in den Verfassungsschutz Trends
  • Armee Fraktion (RAF) und Umfeld Die RAF bildet eine linksextremistische terroristische Vereinigung, die in einem "bewaffneten antiimperialistischen Kampf" über sogenannte
Verfassungsschutzbericht des Landes Nordrhein-Westfalen über das Jahr 1990 4.2 Rote Armee Fraktion (RAF) und Umfeld Die RAF bildet eine linksextremistische terroristische Vereinigung, die in einem "bewaffneten antiimperialistischen Kampf" über sogenannte Offensiven und eine noch zu bildende einheitliche antiimperialistische Front in Westeuropa letztlich eine nicht näher erläuterte kommunistische Gesellschaft anstrebt. 4.2.1 RAF-Kommandobereich Geplanter Mordanschlag auf Bundeslandwirtschaftsminister Kiechle Am 5. März 1990 gingen bei zwei Nachrichtenagenturen in Bonn textidentische Schreiben der RAF vom 2. März 1990 ein, die in Frankfurt / Main abgesandt wurden. In den Schreiben erklärt ein RAF- " Kommando Juliane PLAMBECK", es habe "heute" den Bundeslandwirtschaftsminister Kiechle "angegriffen". In der Erklärung wird der gesamte "Widerstand" zu Aktionen gegen den Staat aufgerufen. In einem weiteren Schreiben vom 3. März 1990 erklärt die RAF, die Aktion sei abgebrochen worden, da es - angeblich - durch ein nicht kalkulierbares Ereignis bei der geplanten Durchführung zu einer Gefährdung Unbeteiligter gekommen wäre. Durch einen Abstimmungsfehler sei die erste Erklärung der RAF bereits vor der Aktion abgesandt worden. Am 27. April 1990 wurde eine dritte ebenfalls als authentisch angesehene Erklärung der RAF vom 26. April 1990 bekannt, in der die Verfasser den angeblich geplanten Anschlag als eine u. a. der "Desorientierung" dienende Geheimdienstaktion des Verfassungsschutzes darstellen. Mit diesem verspäteten und unglaubhaften Dementi versuchte die RAF offenbar, die nach der mißglückten Aktion im RAF-Unterstützerbereich eingetretene Irritation und Unsicherheit zu beseitigen. Festnahme von 10 mit Haftbefehl gesuchten mutmaßlichen RAF Mitgliedern in der ehemaligen DDR Im Juni 1990 sind in der ehemaligen DDR 10 mutmaßliche RAF-Mitglieder festgenommen worden: - Susanne ALBRECHT am 6. Juni 1990 in Berlin (OST) - Inge VIETT am 12. Juni 1990 in Magdeburg - Ekkehard Frhr. von SECKENDORFF-GUDENT und Monika HELBING am 14. Juni 1990 in Frankfurt/ Oder - Werner Bernhard LOTZE und Christiane DUMLEIN am 14. Juni 1990 in Senftenberg/Krs. Cottbus - Sigrid STERNEBECK und Ralf Baptist FRIEDRICH am 15. Juni 1990 in Schwedt/Oder - Silke MAIER-WITT und - Henning BEER am 18. Juni 1990 in Neubrandenburg. Christiane DÜMLEIN und Baptist Ralf FRIEDRICH wurden wegen Verjährung des Tatvorwurfs des Verdachts der Mitgliedschaft in der terroristischen Vereinigung 51
  • Sprengstoffexplosion zu drei Jahren Freiheitsstrafe verurteilt; das Urteil ist rechtskräftig. 4.4 Terroristische und sonstige politisch motivierte Gewalttaten 4.4.1 Ausgeführte Gewalttaten
Verfassungsschutzbericht des Landes Nordrhein-Westfalen über das Jahr 1990 rung eines Gebäudes und Unterstützung einer terroristischen Vereinigung (RZ) teilweise aufgehoben und zur erneuten Verhandlung an einen anderen Senat des Oberlandesgerichtes Düsseldorf zurückverwiesen. Am 22. Oktober 1990 wurde Frau Dr. STROBL wegen Beihilfe zur Herbeiführung einer Sprengstoffexplosion zu drei Jahren Freiheitsstrafe verurteilt; das Urteil ist rechtskräftig. 4.4 Terroristische und sonstige politisch motivierte Gewalttaten 4.4.1 Ausgeführte Gewalttaten Zahl der politisch motivierten Gewalttaten deutlich angestiegen Die Polizeibehörden des Landes haben im Jahre 1990 : 98 (1989 : 47) vollendete oder versuchte Gewalttaten registriert. Im einzelnen (entsprechende Vorjahreswerte in Klammern): 2 (3) Mordanschläge* 4 (6) Sprengstoffanschläge 30 (18) Brandanschläge 0 (1) gefährliche Eingriffe in den Bahnverkehr** 2 (5) Anschläge auf Hochspannungsmasten 61 (15) gewalttätige Aktionen gegen Objekte und Sachen Nach mehrjähriger rückläufiger Entwicklung hat sich 1990 die Anzahl der politisch motivierten Gewalttaten mit 98 Fällen (1989: 47) erstmals wieder deutlich erhöht. Dieser Anstieg um über 100 % erstreckt sich auf die Bereiche "Gewalttätige Aktionen gegen Objekte und Sachen" und "Brandanschläge". In den übrigen Fallgruppen ist eine rückläufige Tendenz zu verzeichnen. Bei der Mehrzahl der registrierten Brandanschläge handelt es sich um versuchte Straftaten (17 Fälle) und Ereignisse mit geringem Schadensaufkommen, bei denen überwiegend ausländerfeindliche Tatmotive vorliegen. * Ein versuchter Mordanschlag wurde durch Sprengmittel verübt. Dieser Fall ist daher auch in der Gesamtzahl der Sprengstoffanschläge enthalten. ** Die versuchte Straftat der Fallgruppe "gefährliche Eingriffe in den Bahnverkehr" in 1989 wurde durch Sprengmittel verübt und ist daher auch in der Gesamtzahl der Sprengstoffanschläge enthalten. 56
  • Organisationen sind nicht immer gleichzusetzen mit aktiver Betätigung gegen rechtsstaatliche Normen des Gastlandes. Sie dienen zum Teil nur der Kontaktpflege
Verfassungsschutzbericht des Landes Nordrhein-Westfalen über das Jahr 1990 5 Ausländerextremismus 5.1 Allgemeines Bei extremistischen Ausländerorganisationen handelt es sich um Organisationen von in der Bundesrepublik Deutschland lebenden Ausländern, deren Bestrebungen sich gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung, den Bestand und die Sicherheit des Bundes oder eines Landes richten oder die durch Anwendung von Gewalt oder darauf gerichtete Vorbereitungshandlungen auswärtige Belange der Bundesrepublik Deutschland gefährden. Mitgliedschaften in diesen Organisationen sind nicht immer gleichzusetzen mit aktiver Betätigung gegen rechtsstaatliche Normen des Gastlandes. Sie dienen zum Teil nur der Kontaktpflege sowie der gegenseitigen Hilfestellung und sind insoweit Ausdruck heimatlicher Verbundenheit. Von hier ansässigen extremistischen Ausländerorganisationen agieren verhältnismäßig wenige - z. B. Marxisten-Leninisten unterschiedlicher Nationalität - gegen die deutsche Verfassung. Der weit überwiegende Teil sucht - mehr oder weniger gewaltorientiert - die politischen Verhältnisse in den Heimatstaaten zu verändern. Gesamtstärke ausländischer Extremisten nimmt ab Die Anhängerzahl der extremistischen Ausländerorganisationen in NordrheinWestfalen belief sich Ende 1990 auf annähernd 20.000. Der Rückgang gegenüber 1989 (etwa 40.000) ist im wesentlichen auf den Verfall des orthodoxen Kommunismus zurückzuführen. Ein Teil der orthodox-kommunistischen Gruppen aus aller Welt entfaltete keine extremistischen Aktivitäten mehr; andere verloren erheblich an Anhängern. Diese Entwicklung darf nicht darüber hinwegtäuschen, daß unter den ausländischen Extremisten die Gewaltbereitschaft zugenommen hat. Die nachfolgend dargestellten Ausländerorganisationen kennen zumeist keine Mitgliedschaft im vereinsrechtlichen Sinne. Die Angabe "Mitglieder" ist daher im Sinne von Anhängern zu verstehen. 5.2 Türken 5.2.1 Verband der islamischen Vereine und Gemeinden e. V. (KAPLAN-Verband) Sitz: Köln Ziele: revolutionärer Sturz der türkischen Regierung und Errichtung eines islamischen Gottesstaates im Heimatland Fundamentalistenführer propagiert "islamischen Weg" Cemaleddin KAPLAN und sein fundamentalistischer Verband feierten Im Oktober 1990 in Köln mit etwa 5.000 Anhängern das islamische Neujahrsfest. In einer aggressiven Rede propagierte KAPLAN erneut den "islamischen Weg" mit strenger Ausrichtung auf den Islam und unter Ausschluß politischer Parteien. Er bekräftigte den absoluten Führungsanspruch seiner Bewegung und rief zur Bekämpfung der politischen Gegner auf. 58
  • Texte knapp unterhalb der Strafbarkeitsgrenze zu verwenden. Die in rechtsextremistischen Kreisen beliebten Lieder "Blut' und "Hakenkreuz" werden bei Konzerten selten
Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2008 Trotz erheblichen Drucks brandenburgischer Sicherheitsbehördenist die Szene weiterhin bemüht, Konzerte zu veranstalten. In der Nacht vom 31. Januar auf den 1. Februar 2009 fand in Brandenburg an der Havel ein Konzert mit knapp 700 Teilnehmern aus dem ganzen Bundesgebiet statt. Der Veranstalter kam nicht aus Brandenburg. Auch keine brandenburgische Bandspielte. Schonin den 1990er Jahren grölten Konzertbesucher und Bands nicht selten "Sieg Heil" sowie "Heil Hitler". Um polizeiliche oder ordnungsbehördliche Maßnahmen zu vermeiden - denn diese schmälern diefinanziellen Gewinne der Organisatoren und Bands - wird mittlerweile versucht, Texte knapp unterhalb der Strafbarkeitsgrenze zu verwenden. Die in rechtsextremistischen Kreisen beliebten Lieder "Blut' und "Hakenkreuz" werden bei Konzerten selten angestimmt. Hier wirkt. der Druck der Strafverfolgungsbehörden. "Blut' war ein antisemitisches Hetzlied der nationalsozialistischen SA im Dritten Reich. Darin heißt es unter anderem: "Wetzt die langen Messer auf dem Bürgersteig / lasst die Messerflutschen in den Judenleib / Blut mussfließen, knüppelhageldick / und wir scheißen auf die Freiheit dieser Judenrepublik." Das Lied 'Hakenkreuz' verherrlicht den Massenmörder Hitler. So heißt es in dem Text unter anderem: "hängt dem Adolf Hitler den Nobelpreis um, hisst die rote Fahne mit dem Hakenkreuz. Schon als kleiner Junge, da war mir klar / welches Symbolleitend für mich war / und heute da stehe ich nochvoll dazu / für michgilt es auch noch heut/ Rasse, Stolz und Hakenkreuz". Musikproduktion und Devotionalienhandel Skinheadbands aus Brandenburg waren bei der Produktion eigener TonFRONTALKRAFT träger 2008 sehr aktiv. Es wurden . NACKTES LAND zehn Tonträger(2007: 11, 2006: 9, a 2005; 5) veröffentlicht. Die Titel lauten unter anderem: "Die Schatten einer kranken Welt', "Zyklon Sturm der Vergeltung", "Wach endlich auf', "Nacktes Land', "One FamilyPart One" und "BerlinBrandenburg Teil Il". Auch im Internet sind die Bands präsent. Dort finden sich Musik-Foren, Bandvorstellungen, Konzertund
  • ihrer Person gespeicherten Daten sowie den Zweck und die Rechtsgrundlage der Verarbeitung zu erteilen. (2) Abs. 1 gilt nicht, soweit
leistung der Sicherheit von lebensoder verteidigungswichtigen Einrichtungen nach SS 2 Abs. 5 Nr. 2 erforderlich ist und das Ministerium des Innern im Einzelfall seine Zustimmung erteilt hat. Das Landesamt für Verfassungsschutz führt über die Auskunft nach Satz 1 einen Nachweis, aus dem der Zweck der Übermittlung, die Aktenfundstelle und der Empfänger hervorgehen; die Nachweise sind gesondert aufzubewahren, gegen unberechtigten Zugriff zu sichern und am Ende des Kalenderjahres, das dem Jahr seiner Erstellung folgt, zu vernichten. Der Empfänger darf die übermittelten personenbezogenen Daten nur für den Zweck verwenden, zu dem sie ihm übermittelt wurden. Der Empfänger ist auf die Verwendungsbeschränkung und darauf hinzuweisen, dass das Landesamt für Verfassungsschutz sich vorbehält, um Auskunft über die vorgenommene Verwendung der Daten zu bitten. Die Sätze 1 bis 4 finden keine Anwendung, wenn personenbezogene Daten zum Zwecke von Datenerhebungen nach SS 4 übermittelt werden. SS 15 Übermittlungsverbote Die Übermittlung nach den Vorschriften dieses Teils hat zu unterbleiben, wenn 1. für die übermittelnde Stelle erkennbar ist, dass unter Berücksichtigung der Art der personenbezogenen Daten und ihrer Erhebung die schutzwürdigen Interessen der betroffenen Person das Allgemeininteresse an der Übermittlung überwiegen, 2. überwiegende Sicherheitsinteressen dies erfordern. SS 16 Minderjährigenschutz (1) Personenbezogene Daten über das Verhalten Minderjähriger dürfen nach den Vorschriften dieses Gesetzes übermittelt werden, solange die Voraussetzungen der Speicherung nach SS 6 Abs. 2 und 3 erfüllt sind. Liegen diese Voraussetzungen nicht mehr vor, bleibt eine Übermittlung nur zulässig, wenn sie zur Abwehr einer erheblichen Gefahr oder zur Verfolgung einer Straftat von erheblicher Bedeutung erforderlich ist. (2) Personenbezogene Daten über das Verhalten Minderjähriger, die das 16. Lebensjahr nicht vollendet haben, dürfen nach den Vorschriften dieses Gesetzes nicht an ausländische oder überoder zwischenstaatliche Stellen übermittelt werden. SS 17 Nachberichtspflicht Erweisen sich personenbezogene Daten nach ihrer Übermittlung nach den Vorschriften dieses Gesetzes als unvollständig oder unrichtig, sind sie unverzüglich gegenüber dem Empfänger zu berichtigen, wenn dies zu einer anderen Bewertung der Daten führen könnte oder zur Wahrung schutzwürdiger Interessen der betroffenen Person erforderlich ist. SS 18 Auskunft (1) Der betroffenen Person ist vom Landesamt für Verfassungsschutz auf Antrag gebührenfrei Auskunft über die zu ihrer Person gespeicherten Daten sowie den Zweck und die Rechtsgrundlage der Verarbeitung zu erteilen. (2) Abs. 1 gilt nicht, soweit eine Abwägung ergibt, dass das Auskunftsrecht der betroffenen Person gegenüber dem öffentlichen Interesse an der Geheimhaltung der Tätigkeit des Landesamtes für Verfassungsschutz oder einem überwiegenden Geheimhaltungsinteresse Dritter zurücktreten muss. Ein Geheimhaltungsinteresse liegt dann vor, wenn 1. eine Gefährdung der Aufgabenerfüllung durch die Auskunftserteilung zu besorgen ist, 184 GESETZLICHE GRUNDLAGEN
  • Kriminalität Ausländische Ideologie PMK - links - politisch motivierte Kriminalität - links - PMK - rechts - politisch motivierte Kriminalität - rechtsPMK RI politisch motivierte Kriminalität Religiöse
LVerfSchG Gesetz über den Verfassungsschutz im Lande Schleswig-Holstein MB Muslimbruderschaft/Muslimbrüder MGB Milli Görüs-Bewegung MHP Partei der Nationalistischen Bewegung (Milliyetci Hareket Partisi) MLKP Marxistische Leninistische Kommunistische Partei MLPD Marxistisch-Leninistische Partei Deutschlands NATO North Atlantic Treaty Organization Nr. Nummer NPD Nationaldemokratische Partei Deutschlands NSBS Nationalsozialisten Bad Segeberg o. g. oben genannte OLG Oberlandesgericht PFLP Volksfront für die Befreiung Palästinas (Popular Front for the Liberation of Palestine) PIJ Palästinensischer Islamischer Jihad PKG Parlamentarisches Kontrollgremium PKK Arbeiterpartei Kurdistans (Partiya Karkeren Kurdistane) PKW Personenkraftwagen PLO Palestine Liberation Organization PMK AI politisch motivierte Kriminalität Ausländische Ideologie PMK - links - politisch motivierte Kriminalität - links - PMK - rechts - politisch motivierte Kriminalität - rechtsPMK RI politisch motivierte Kriminalität Religiöse Ideologie PYD Partei der Demokratischen Union (Partiya Yekitiya Demokrat) RH Rote Hilfe e. V. Seite XIV
  • Landesamt für Verfassungsschutz das Ersuchen des Empfängers nicht für rechtmäßig, so teilt es ihm dies mit. Besteht der Empfänger
  • Abkommen zwischen den Parteien des Nordatlantikpaktes über die Rechtsstellung ihrer Truppen hinsichtlich der in der Bundesrepublik Deutschland stationierten ausländischen Streitkräfte
2. Staatsanwaltschaften und Polizeibehörden zur Verfolgung der in SS 100 a der Strafprozessordnung genannten oder sonstiger Straftaten im Rahmen der organisierten Kriminalität; 3. Polizeiund Ordnungsbehörden, wenn dies zu ihrer Aufgabenerfüllung erforderlich ist und die Übermittlung der Abwehr einer im Einzelfall bestehenden erheblichen Gefahr oder zur Verhütung der in Nr. 2 genannten Straftaten sowie von Verbrechen, für deren Vorbereitung konkrete Hinweise vorliegen, dient; 4. andere öffentliche Stellen, wenn diese die personenbezogenen Daten zum Schutz der freiheitlichen demokratischen Grundordnung benötigen. In den Fällen des Satz 1 Nr. 3 ist das Landesamt für Verfassungsschutz zur Übermittlung verpflichtet. In den Fällen des Satz 1 Nr. 2 ist das Landesamt für Verfassungsschutz unter Beachtung von SS 15 zur Übermittlung verpflichtet, sobald sich nach den dort vorliegenden Erkenntnissen zureichende tatsächliche Anhaltspunkte für das Vorliegen einer verfolgbaren Straftat im Sinne des SS 152 Abs. 2 der Strafprozessordnung ergeben. (2) Hält das Landesamt für Verfassungsschutz das Ersuchen des Empfängers nicht für rechtmäßig, so teilt es ihm dies mit. Besteht der Empfänger auf der Erfüllung des Ersuchens, so entscheidet das Ministerium des Innern. (3) Der Empfänger darf die ihm übermittelten personenbezogenen Daten nur zu dem Zweck verwenden, zu dessen Erfüllung sie ihm übermittelt wurden. SS 12 Übermittlung an Stationierungsstreitkräfte Das Landesamt für Verfassungsschutz darf personenbezogene Daten an Dienststellen der Stationierungsstreitkräfte übermitteln, soweit die Bundesrepublik Deutschland dazu im Rahmen von Artikel 3 des Zusatzabkommens zu dem Abkommen zwischen den Parteien des Nordatlantikpaktes über die Rechtsstellung ihrer Truppen hinsichtlich der in der Bundesrepublik Deutschland stationierten ausländischen Streitkräfte vom 3. August 1959 (BGBl. 1961 II S. 1183) verpflichtet ist. SS 13 Übermittlung an öffentliche Stellen außerhalb des Geltungsbereichs des Grundgesetzes Das Landesamt für Verfassungsschutz darf personenbezogene Daten an ausländische öffentliche Stellen sowie an überoder zwischenstaatliche Stellen übermitteln, wenn die Übermittlung 1. zur Erfüllung seiner Aufgaben oder 2. zur Wahrung erheblicher Sicherheitsinteressen des Empfängers erforderlich ist. Die Übermittlung hat zu unterbleiben, wenn auswärtige Belange der Bundesrepublik Deutschland oder überwiegende schutzwürdige Belange der betroffenen Person entgegenstehen. Die Übermittlung ist nur im Einvernehmen mit dem Bundesamt für Verfassungsschutz zulässig. Sie ist aktenkundig zu machen. Der Empfänger ist darauf hinzuweisen, dass die übermittelten personenbezogenen Daten nur zu dem Zweck verwendet werden dürfen, zu dem sie ihm übermittelt wurden, und das Landesamt für Verfassungsschutz sich vorbehält, um Auskunft über die vorgenommene Verwendung der Daten zu bitten. SS 14 Übermittlung an Personen und Stellen außerhalb des öffentlichen Bereichs Personenbezogene Daten dürfen an Personen oder Stellen außerhalb des öffentlichen Bereichs nicht übermittelt werden, es sei denn, dass dies zum Schutz der freiheitlichen demokratischen Grundordnung, des Bestandes oder der Sicherheit des Bundes oder eines Landes oder zur GewährGESETZLICHE GRUNDLAGEN 183
  • Kameradschaft als Kreisverband Wuppertal der Partei 'Die Rechte' neu. Der Kreisverband Wuppertal hat mit dem Gründungsdatum, dem 30. Januar
  • führte am 21. September 2013 unter dem Motto "Gegen linken Terror" in Wuppertal eine Demonstration durch. Dabei sang ein Großteil
  • Münster. Dabei wurde ein Transparent mit politischer 146 RechtsextRemismus
Verfassungsschutzbericht des Landes Nordrhein-Westfalen 2013 brauchten Partei weiterzuführen. Was nicht zusammen passt, das sollte getrennte Wege gehen, um sich nicht gegenseitig zu behindern. Dies ist ein notwendiger Prozess auf dem Weg zum Ziel, und nicht etwa eine Spaltung, denn wir sehen in keinem anderen nationalen Deutschen einen Konkurrenten, den es etwa zu bekämpfen gilt." Bezeichnend für das Selbstverständnis des Kreisverbandes ist, dass man sich am 20. April 2013, dem Geburtsdatum Adolf Hitlers gründete. Ende Mai 2013 organisierte der Kreisverband eine Gedenkveranstaltung für Leo Albert Schlageter. Diesen militanten Aktivisten gegen die französische Ruhrbesatzung in den 1920er Jahren stilisierte die nationalsozialistische Propaganda zum "Märtyrer". Bei der Veranstaltung sprachen Führungsaktivisten aus Dortmund, Aachen und Wuppertal. Kreisverband Wuppertal Nach dem Verbot von drei Kameradschaften durch das Ministerium für Inneres und Kommunales NRW am 21. August 2012 befürchtete die Kameradschaft 'Nationale Sozialisten Wuppertal' ebenfalls bald verboten zu werden. Um einem Vereinsverbot zuvorzukommen, reorganisierte man die Kameradschaft als Kreisverband Wuppertal der Partei 'Die Rechte' neu. Der Kreisverband Wuppertal hat mit dem Gründungsdatum, dem 30. Januar 2013, dem Tag der sogenannten "Machtergreifung" der Nationalsozialisten, anscheinend bewusst ein symbolisches Datum gewählt, um eine positive Bezugnahme auf den Nationalsozialismus zu signalisieren. Als Kreisvorsitzenden wählte man ein früheres Mitglied der 'Kameradschaft Hamm', der bereits wegen Körperverletzung verurteilt wurde. Der Kreisverband führte am 21. September 2013 unter dem Motto "Gegen linken Terror" in Wuppertal eine Demonstration durch. Dabei sang ein Großteil der Teilnehmer nationalsozialistisches Liedgut. Obwohl der Kreisverband die Veranstaltung vorher intensiv bewarb, blieb die Teilnehmerzahl deutlich hinter den eigenen Erwartungen zurück. Zudem musste die Demonstration wegen einer Blockade der Wegstrecke vorzeitig beendet werden. Vor diesem Hintergrund bewertete die Szene die Veranstaltung als Niederlage. Kreisverband Münster Der Kreisverband Münster tritt faktisch nicht in Erscheinung. Die Internetpräsenz führt er nur sporadisch fort. Einziger öffentlichkeitswirksamer Auftritt der Partei war ein Gefangenenprotest in der JVA Münster. Dabei wurde ein Transparent mit politischer 146 RechtsextRemismus
  • Einzelfall nach Art und Schwere geeignet sind, den Rechtsfrieden erheblich zu stören, soweit sie 1. sich gegen Leib, Leben oder
1. bei der betroffenen Person tatsächliche Anhaltspunkte für Bestrebungen oder Tätigkeiten nach SS 2 Abs. 2 vorliegen und anzunehmen ist, dass auf diese Weise zusätzliche Erkenntnisse erlangt werden können, oder 2. tatsächliche Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass auf diese Weise die zur Erforschung von Bestrebungen und Tätigkeiten nach SS 2 Abs. 2 erforderlichen Quellen gewonnen werden können, oder 3. dies zum Schutz der Mitarbeiter, Einrichtungen, Gegenstände und Quellen des Landesamtes für Verfassungsschutz gegen sicherheitsgefährdende oder geheimdienstliche Tätigkeiten erforderlich ist. (2) Das Landesamt für Verfassungsschutz darf im Einzelfall zur Erfüllung seiner Aufgaben nach SS 2 Abs. 2 unter den Voraussetzungen des Abs. 1 technische Mittel zur Ermittlung des Standortes eines aktiv geschalteten Mobilfunkgerätes und zur Ermittlung der Geräteund Kartennummer einsetzen. Die Maßnahme ist nur zulässig, wenn ohne die Ermittlung die Erreichung des Zwecks der Überwachungsmaßnahme aussichtslos oder erheblich erschwert wäre. Personenbezogene Daten Dritter dürfen anlässlich solcher Maßnahmen nur erhoben werden, wenn dies aus technischen Gründen zur Erreichung des Zwecks nach Satz 1 unvermeidbar ist. Sie unterliegen einem absoluten Verwertungsverbot und sind nach Beendigung der Maßnahme unverzüglich zu löschen. (3) Die Erhebung nach Abs. 1 und 2 ist unzulässig, wenn die Erforschung des Sachverhalts auf andere, die betroffene Person weniger beeinträchtigende Weise möglich ist. Die Anwendung des nachrichtendienstlichen Mittels darf nicht erkennbar außer Verhältnis zur Bedeutung des aufzuklärenden Sachverhalts stehen. Die Maßnahme ist unverzüglich zu beenden, wenn ihr Zweck erreicht ist oder sich ergibt, dass er nicht oder nicht auf diese Weise erreicht werden kann. In den Fällen des Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 2 dürfen nachrichtendienstliche Mittel nicht gezielt gegen Unbeteiligte eingesetzt werden; im Übrigen gilt SS 3 Abs. 1 Satz 3 bis 5. SS 5a Einsatz besonderer technischer Mittel in Wohnungen (1) Der verdeckte Einsatz besonderer technischer Mittel in Wohnungen ist nur zulässig zur Abwehr dringender Gefahren für die öffentliche Sicherheit, wenn tatsächliche Anhaltspunkte für den Verdacht vorliegen, dass jemand Bestrebungen oder Tätigkeiten nach SS 2 Abs. 2 durch die Planung oder Begehung von Straftaten von erheblicher Bedeutung verfolgt. Solche Straftaten sind Verbrechen sowie Vergehen, die im Einzelfall nach Art und Schwere geeignet sind, den Rechtsfrieden erheblich zu stören, soweit sie 1. sich gegen Leib, Leben oder Freiheit einer Person oder bedeutende Sachoder Vermögenswerte richten, 2. auf den Gebieten des unerlaubten Waffenoder Betäubungsmittelverkehrs, der Geldund Wertzeichenfälschung oder der in SSSS 74a und 120 des Gerichtsverfassungsgesetzes aufgezählten Staatsschutzdelikte begangen werden oder 3. gewerbs-, gewohnheits-, serienoder bandenmäßig oder sonst organisiert begangen werden, und die Erforschung des Sachverhalts auf andere Weise aussichtslos oder wesentlich erschwert wäre. (2) Die Maßnahme darf sich nur gegen Verdächtige oder Personen richten, von denen aufgrund von Tatsachen anzunehmen ist, dass sie für Verdächtige bestimmte oder von ihnen herrührende Mitteilungen entgegennehmen oder weitergeben oder dass Verdächtige sich in ihrer Wohnung aufhalten. Gespräche unter Anwesenheit von unverdächtigen Dritten dürfen nur abgehört werden, wenn eine hinreichende Wahrscheinlichkeit besteht, dass verdachtsrelevante Informationen erlangt werden können. Der Einsatz in Wohnungen Dritter ist nur zulässig, wenn eine Maßnahme in der Wohnung der verdächtigen Person nicht erfolgversprechend ist. GESETZLICHE GRUNDLAGEN 179
  • Türken (ohne Kurden) 149 2.1 Überblick 149 2.2 Linksextremisten 149 2.3 Islamische Extremisten 153 2.4 Extreme Nationalisten 154 3. Araber
10 Inhaltsverzeichnis Sicherheitsgefährdende und extremistische Bestrebungen von Ausländern 138 I. Übersicht in Zahlen 140 1. Organisationen und Mitgliederstand 140 2. Publizistik 143 3. Sicherheitslage, Gewaltaktionen und sonstige Gesetzesverletzungen 143 II. Aktionsschwerpunkte einzelner Ausländergruppen 146 1. Kurden 146 2. Türken (ohne Kurden) 149 2.1 Überblick 149 2.2 Linksextremisten 149 2.3 Islamische Extremisten 153 2.4 Extreme Nationalisten 154 3. Araber 154 4. Iraner 156 4.1 Überblick 156 4.2 Anhänger der iranischen Regierung 156 4.3 Gegner der iranischen Regierung 157 5. Volksgruppen des ehemaligen Jugoslawien 158 6. Sonstige Gruppen 159 6.1 Iren/Nordiren 159 6.2 Sikhs 160 6.3 Tamilen 161 6.4 Basken 161 III. Erläuterungen und Dokumentation 163 IV. Übersicht über erwähnenswerte extremistische Organisationen von Ausländern, deren Nebenund beeinflußte Organisationen sowie deren wesentliche Presseerzeugnisse 166
  • Gesetzes über das Landesamt für Verfassungsschutz mitwirkt. Rechtsgrundlage für Sicherheitsüberprüfungen hessischer Behörden ist das hessische Sicherheitsüberprüfungsgesetz vom 28. September
GEHEIMUND WIRTSCHAFTSSCHUTZ Die deutsche Wirtschaft muss sich in Zeiten einer sich beschleunigenden Globalisierung den Veränderungen von Wettbewerbsverhältnissen und Standortfaktoren stellen. Da hierbei dem Faktor Wissen und der Notwendigkeit, sich gegen den Verlust des eigenen Wissens zu schützen, eine besondere Bedeutung zukommt, sind gerade auch zuverlässige und vor allem nach außen hin sichere IT-Systeme für Unternehmen wie Behörden unerlässlich. Nur durch strategisches Denken und ein aktives IT-Sicherheitsmanagement können erhebliche wirtschaftliche Schäden vermieden werden. Gefahr droht den Unternehmen sowohl durch Wirtschaftsals auch Konkurrenzspionage. Unter Wirtschaftsspionage wird die staatlich gelenkte oder gestützte, von fremden Nachrichtendiensten ausgehende Ausspähung der Wirtschaft verstanden. Die Konkurrenzspionage umfasst das Bemühen einzelner Unternehmen, auf verdecktem Wege Informationen über Entwicklungen, Planungen und Produkte anderer Konkurrenten im Inund Ausland zu erlangen. Hessische Wirtschaftsunternehmen stellen nach wie vor ein bevorzugtes Aufklärungsziel für zahlreiche fremde Nachrichtendienste dar. Das Rhein-Main-Gebiet hat dabei einen besonderen Stellenwert. Geheimschutz Staatlicher Geheimschutz Im Bereich des staatlichen Geheimschutzes wird zwischen dem personellen und dem materiellen Geheimschutz unterschieden. Der personelle Geheimschutz soll gewährleisten, dass nur vertrauenswürdige Personen Kenntnis von geheimhaltungsbedürftigen Vorgängen (Verschlusssachen) erhalten. Hierzu werden sie einer Sicherheitsüberprüfung unterzogen, an der das LfV gemäß SS 2 Abs. 5 des Gesetzes über das Landesamt für Verfassungsschutz mitwirkt. Rechtsgrundlage für Sicherheitsüberprüfungen hessischer Behörden ist das hessische Sicherheitsüberprüfungsgesetz vom 28. September 2007 (GVBl. I S. 623). Aufgabe des materiellen Geheimschutzes ist es, den Umgang mit Verschlusssachen von ihrer Herstellung über ihre Aufbewahrung bis zu ihrer Vernichtung zu regeln. Grundlage sind die Verschlusssachenanweisung für das Land Hessen und die hierzu ergangenen Vorschriften. Das LfV unterstützt die Behörden und Unternehmen, die mit staatlichen Verschlusssachen umgehen müssen, bei der Bewältigung dieser Sicherheitsaufgaben. So war das LfV an der Vorbereitung der 31. Arbeitstagung der Sicherheitsbevollmächtigten maßgeblich beteiligt. Auf der Tagung wurden Vorträge u. a. zu den Themen "Sicherheit im 166 GEHEIMUND WIRTSCHAFTSSCHUTZ
  • Rockergruppen. Dabei findet auch die Frage möglicher Querverbindungen zur rechtsextremistischen Szene besondere Beachtung. Als Rockergruppe bezeichnet man einen Zusammenschluss
  • Einhaltung sowie die Aufnahmekriterien sind deutliche Zeichen, dass gültiges Recht (z. B. strafrechtliche Normen) nicht anerkannt und akzeptiert wird. Somit
richtetes Zusammenwirken oder Unterstützen von organisierten kriminellen Aktivitäten und extremistischen bzw. terroristischen Bestrebungen vorliegen. Die Aufklärung solchermaßen erkannter Strukturen beinhaltet die Fragestellung, ob deren Finanzierung auf legalen Aktivitäten fußt oder durch allgemeine Kriminalität und weiterführend auch durch OK Finanzmittel bereitgestellt werden. Mit dem Ziel, frühzeitig Informationen und Erkenntnisse zu Strukturen, Aufbau, Organisation, drohenden gewalttätigen Auseinandersetzungen und Expansionsbemühungen auch bereits im Vorfeld strafbarer Handlungen zu erhalten, beobachtet das LfV den Phänomenbereich krimineller Rockergruppen. Dabei findet auch die Frage möglicher Querverbindungen zur rechtsextremistischen Szene besondere Beachtung. Als Rockergruppe bezeichnet man einen Zusammenschluss von mehreren Personen der Motorradszene, die einem hierarchischen Aufbau unterliegen, enge persönliche Bindungen unter den Gruppenmitgliedern unterhalten und sich selbst geschaffenen strengen Regeln und Satzungen unterwerfen. Kriminelle Rockergruppen werden auch Kriminelle Rockergruppen als sogenannte Outlaw Motorcycle Gangs (OMCGs) bezeichnet. Mit dieser Bezeichnung erfolgt die Abgrenzung zu der breiten Masse an Motorradclubs (MC's). Zu den vier größten und bekanntesten OMCGs werden der Hells Angels MC, Bandidos MC, Gremium MC und der Outlaws MC gezählt. Jeder dieser OMCGs verfügt darüber hinaus über so genannte "Supporter Clubs" (Unterstützerclubs). Ortsgruppen bzw. Stützpunkte dieser Rockergruppen werden als so genannte Charter bzw. Chapter bezeichnet. Die professionelle Abschottung der Rockergruppen nach außen, ihr hierarchischer Aufbau, eigene Regeln und deren strikte Einhaltung sowie die Aufnahmekriterien sind deutliche Zeichen, dass gültiges Recht (z. B. strafrechtliche Normen) nicht anerkannt und akzeptiert wird. Somit besteht die Gefahr, dass sich eine Parallelgesellschaft entwickelt bzw. in Teilen schon entwickelt hat. Mit dem Eintritt in eine OMCG sind auch bestimmte Werteorientierungen und Vorstellungen verbunden. So erhält man mit der Aufnahme in den Club als "Vollmitglied" gleichzeitig den Schutz der gesamten Gruppe. Man ist nicht nur ein Einzelner, sondern befindet sich in der Obhut einer starken, schlagfertigen Truppe. Maßgebend für alle Verhaltensweisen und Handlungen sind zunächst der Club und dessen eigene Regeln. Die Mitgliedschaft wirkt sich auf die ganze Lebensweise und das Leben des Mitgliedes aus. Die Zusammengehörigkeit der Gruppenmitglieder wird durch das Tragen einheitlicher Kleidung und Abzeichen nach außen signalisiert. Deutsche und internationale Sicherheitsbehörden haben in verschiedenen Analysen festgestellt, dass es sich bei den OMCGs um kriminelle Rockergruppen handelt, die überwiegend der OK zuzurechnen sind. Kriminelle Handlungen der Gruppen bzw. ihrer Mitglieder liegen vornehmlich im Bereich des Rauschgifthandels und -schmuggels, des Waffenhandels, der Hehlerei und der Gewaltdelikte. Eine besondere Affinität besteht auch zur Kriminalität im Zusammenhang mit dem Nachtleben. Im Oktober wurden unter Federführung des Polizeipräsidiums Nordhessen länderübergreifende Razzien und Durchsuchungsmaßnahmen gegen Angehörige des Hells Angels Charter Kassel und deren Umfeld durchgeführt. Dabei konnte umfangreiches Beweismaterial (z. B. Waffen, Drogen, Bargeld) sichergestellt werden. Insgesamt wurden elf Personen festgenommen. Ausgangspunkt der Ermittlungen war ein schwerer Raub, 156 ORGANISIERTE KRIMINALITÄT
  • neun Monaten verurteilt. Das Urteil ist jedoch noch nicht rechtskräftig. In einem anderen Fall wurden am 12. Januar
Aktuelle Entwicklungen bestätigen die von islamistischen und vor allem jihadistischen Bestrebungen ausgehende ernsthafte Bedrohung für die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland und somit auch Hessens. (s. Kapitel Islamismus) Diese sehr ernste Bedrohungslage erfordert eine konsequente Ausrichtung der Beobachtungsbemühungen in allen Aufgabenfeldern des Verfassungsschutzes auf dieses Phänomen. Die bei der Beobachtung der OK gemachten Erfahrungen belegen, dass in diesem Bereich neben Erkenntnissen zu kriminellen auch solche zu islamistischen und jihadistischen Netzwerken gewonnen und nutzbar gemacht werden können. Mit einem solchen ganzheitlichen Ansatz gilt es Synergieeffekte bei der Beobachtung der OK und des Islamismus bzw. islamistischem Terrorismus zu erzielen, um der bestehenNahtstelle OK und den Bedrohungslage noch besser begegnen zu können. Daher wird neben klassischen islamistischer Terrorismus Feldern der OK der mögliche Zusammenhang zwischen Islamismus bzw. islamistischem Terrorismus und der OK beobachtet und zielführend bearbeitet. Terroristen und ihre Unterstützer finanzieren sich auch durch kriminelle Aktivitäten unterschiedlicher Art. Dabei kommen beispielsweise Delikte wie Betrug, Urkundenund Geldfälschung, Raub, Diebstahl, Schleusungskriminalität, Erpressung, Drogenhandel usw. als Finanzquellen in Betracht. Zum Teil wird dabei im Rahmen OK-typischer Geschäftskontakte auf Dienstleistungen (z. B. professionelle Schleuser und Fälscher), so genannte "Logistikstraftaten" zurückgegriffen. Ein Beispiel für die Finanzierung terroristischer Aktivitäten durch Kriminalität bieten terroristische Zellen, deren Finanzbedarf von den Mitgliedern selbst durch die Begehung von Straftaten aufgebracht wird (so genannte "self supporting cells"). Auf internationaler Ebene agierten solche "self supporting cells" u. a. bei den Terroranschlägen vom 11. März 2004 in Madrid. Auch in Frankfurt am Main wurden Ermittlungen gegen eine zentrale Figur eines jihadistischen Unterstützernetzwerkes geführt. Es bestand der Verdacht, dass dieses Personengeflecht mit Erlösen aus Eigentums-, Fälschungsund Betrugsdelikten zur Finanzierung islamistischer Aktivitäten beigetragen haben soll. Der Haupttäter wurde zwischenzeitlich zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren und neun Monaten verurteilt. Das Urteil ist jedoch noch nicht rechtskräftig. In einem anderen Fall wurden am 12. Januar 2005 im Rahmen eines von bayerrischen Behörden betriebenen Ermittlungsverfahrens 58 Objekte in fünf Bundesländern (BadenWürttemberg, Bayern, Berlin, Nordrhein-Westfalen und Hessen) durchsucht. Unter den Objekten befand sich auch eine Moschee in Frankfurt am Main. Hintergrund der Maßnahme waren seit längerem andauernde Ermittlungen wegen der Bildung einer kriminellen Vereinigung gegen Mitglieder eines islamistischen Netzwerkes, die sich ausgehend vom Raum Ulm / NeuUlm (Baden-Württemberg / Bayern) zusammengeschlossen hatten, um systematisch Straftaten zu begehen. Dem betroffenen Personenkreis wurde vorgeworfen, islamistische Netzwerke durch Urkunds-, Vermögensund Schleusungsdelikte logistisch zu unterstützen, sie zu finanzieren und sie insbesondere mit falschen Dokumenten auszustatten. Des Weiteren wurde ihnen vorgeworfen, ihr Gedankengut in volksverhetzender Art und Weise zu verbreiten und Personen für den Jihad anzuwerben. Der Beobachtung dieses Phänomens wird im LfV besonders Rechnung getragen. Ziel ist es, Personen und Gruppen herauszufiltern, bei denen Ansatzpunkte für ein zielgeORGANISIERTE KRIMINALITÄT 155
  • fordert ein rigoroses militärisches Vorgehen gegen kurdische Extremisten und "Linksterroristen". Den Islam betrachtet sie als unverzichtbaren Teil der türkischen Identität
b) Bombenaktionen in den Städten wie Istanbul und Ankara c) Aktiver Kampf nur in Kurdistan" Ein anderer Leser äußerte sich dazu so: "Welcher Frieden?? Ich entscheide mich für die Fälle b und c. Solltest du aber sagen, nur einen Fall von beiden, b) Bombenaktionen in den Städten wie in Istanbul und Ankara Mit meiner apoistischen Hochachtung und Grüße." Weiterhin regte ein Forum-Besucher an: "Warum werden die Konsulate der türkischen Republik im Ausland nicht im vollsten Sinne zum Ziel gemacht?" Gerade die Reaktionen Weite Verbreitung der Inhalte der Jugendlichen verdeutlichen, dass die im Internet verbreiteten Inhalte und Losungen positiven Widerhall finden. Das Internet wirkt auf die jungen KONGRA GEL-Anhänger wie ein Resonanzkörper, von dem als "Sender" nicht nur politische und emotionale Einstellungen ausgehen, sondern die die Nutzer als "Empfänger" auch aufnehmen, darstellen und weiterverbreiten. Sie werden somit in ihrer Überzeugungskraft für Dritte wesentlich verstärkt. Die Verantwortlichen der Internet-Seite der KOMALEN CIWAN widmeten sich vor allem der Situation Öcalans im Gefängnis in der Türkei. Angeblich würde dieser in der "Isolationshaft" gefoltert und von den Behörden sukzessive vergiftet. Um hiergegen zu demonstrieren, startete der KONGRA GEL die Kampagne "Es ist genug" ("Edi Bese") und rief über das Internet zu Demonstrationen und Kundgebungen in der Bundesrepublik auf. Die YEK-KOM verurteilte vor allem die Auseinandersetzungen in deutschen Städten zwischen Kurden und türkischen Nationalisten und rief "alle Kräfte auf, ihre Stimme gegen die zerstörerische Militärlogik zu erheben und die Kurdinnen und Kurden bei ihrer Suche nach friedlichen Lösungswegen zu unterstützen!" Die aufgeführten Beispiele (s. Kapitel Allgemeiner Ausländerextremismus, KONGRA GEL) verdeutlichen, dass das Medium Internet den extremistischen kurdischen Organisationen als Plattform der Propaganda und Agitation dient. Nicht nur die Verbreitung von politischen Ideologien, sondern auch konkrete Aufrufe zu Straftaten können hier verzeichnet werden. Die intensive Beobachtung der Internet-Präsenzen in diesem Bereich seitens des Verfassungsschutzes ist daher von großer Bedeutung und auch in Zukunft unerlässlich. Türkische Extremisten Auch nationalistische türkische Organisationen verbreiten im Internet ihre Propaganda. Deutsche Internetpräsenz Da die Zahl der Personen mit türkischer Abstammung in der Bundesrepublik im Vertürkischer Organisationen gleich zu anderen europäischen Ländern am höchsten ist, legen die Betreiber großes Gewicht auf ihre deutsche Internet-Präsenz. Die mitgliederstärkste nationalistische Partei der Türkei, die MHP, vertritt einen übersteigerten Nationalismus und fordert ein rigoroses militärisches Vorgehen gegen kurdische Extremisten und "Linksterroristen". Den Islam betrachtet sie als unverzichtbaren Teil der türkischen Identität. Entsprechend bilden drei weiße Halbmonde auf rotem Hintergrund das Parteizeichen. Hauptsächlich die MHP bildet das Fundament für die 148 NUTZUNG DES INTERNETS DURCH EXTREMISTEN
  • Beobachtungsobjekt der Verfassungsschutzbehörden). Mit der Gründung der Partei DIE LINKE. kam es innerhalb der SAV zu "Spaltungstendenzen". Die Mehrheit
  • Mitglieder verfolgt ihre trotzkistischen Ziele in der Partei DIE LINKE. weiter. Eine Minderheit versucht politisch eigenständig zu bleiben
  • demokratische Grundordnung und verfolgen das Ziel, eine herrschaftsfreie 130 LINKSEXTREMISMUS
Die SAV bezeichnet sich selbst als revolutionäre, sozialistische Organisation und ist die deutsche Sektion des trotzkistischen Dachverbands "Committee for a Workers' International" mit Sitz in London. Die Organisation ist bereits im Jahr 2001 dem globalisierungskritischen Netzwerk Attac (kein Beobachtungsobjekt der Verfassungsschutzbehörden) beigetreten. Ihr Aktionsschwerpunkt konzentriert sich in Hessen auf Kassel. Nach wie vor unternimmt die SAV ohne nachhaltigen Erfolg den Versuch, in sozialen Bewegungen ihren Einfluss auszudehnen. Die von der SAV beeinflusste Jugendorganisation - widerstand international - (wi) ist Politische Zielsetzung hauptsächlich in den Bereichen "Antifaschismus", "Antimilitarismus" sowie in einem regionalen "Bündnis gegen Sozialkahlschlag" aktiv. "Spaltungstendenzen" Im Rahmen einer für Trotzkisten typischen "Entrismuspolitik" - also dem Versuch, bestehende Organisationen und Gruppen zu unterwandern - beteiligten sich SAV-Mitglieder am Aufbau der WASG (kein Beobachtungsobjekt der Verfassungsschutzbehörden). Mit der Gründung der Partei DIE LINKE. kam es innerhalb der SAV zu "Spaltungstendenzen". Die Mehrheit der in der WASG entristisch tätigen SAV-Mitglieder verfolgt ihre trotzkistischen Ziele in der Partei DIE LINKE. weiter. Eine Minderheit versucht politisch eigenständig zu bleiben. Die SAV führte im September in Berlin ihre "Sozialismus-Tage 2007" unter dem Motto "Kapitalismus? Widerstand! Marxismus für das 21. Jahrhundert" durch. An der Veranstaltung nahmen etwa 200 Personen teil. Die Auseinandersetzung mit der momentanen Entwicklung in Venezuela, Bolivien und weiteren Ländern Lateinamerikas war auf den Sozialismustagen Schwerpunktthema. Mit dem Thema wurde der Ausspruch des venezolanischen Präsidenten Hugo Chavez aufgegriffen, der in Lateinamerika zum "Sozialismus des 21. Jahrhunderts" aufruft. Autonome Gründung: 1994 Aktivisten: In Hessen rund 350, bundesweit 5.800 Regionale SchwerFrankfurt am Main, Wiesbaden, Hanau, Südhessen, Kassel, punkte: Marburg, Gießen Swing (Erscheinungsweise zweimonatlich), Publikationen (Auswahl): Interim (Erscheinungsweise vierzehntägig) Selbstverständnis "Herrschaftsfreie Autonome wollen das politische System in der Bundesrepublik Deutschland zerschlagen. Gesellschaft" In ihrem Bestreben, selbstbestimmte Freiräume zu schaffen, bekämpfen sie die freiheitliche demokratische Grundordnung und verfolgen das Ziel, eine herrschaftsfreie 130 LINKSEXTREMISMUS
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  • Linksextremistische Bestrebungen müsse. Diese bisherige Leitlinie hat die Kommandoebene der RAF jetzt in Frage gestellt und zu einer Neuorientierung
26 Linksextremistische Bestrebungen müsse. Diese bisherige Leitlinie hat die Kommandoebene der RAF jetzt in Frage gestellt und zu einer Neuorientierung i. S. des Aufbaus einer "gegenmacht von unten" aufgerufen. Das organisatorische Gefüge der RAF, in dem sich die Kommandoebene, die Personen im RAF-Umfeld und die Inhaftierten aus der RAF als politischer Zusammenhang sehen, blieb aber bestehen. 1.1 Kommandoebene der "Roten Armee Fraktion" Am 13. April ging dem Bonner Büro einer Nachrichtenagentur eine auf den 10. April 1992 datierte Erklärung der RAF-Kommandoebene zu. Die Verfasser behaupteten, die RAF denke bereits seit 1989 - also vor den Mordanschlägen auf Dr. Herrhausen (30. 11. 1989), Staatssekretär Neusei (27. 7. 1990) und Dr. Rohwedder (1. 4. 1991 (-darüber nach, daß eine Neubestimmung ihrer "Politik" erforderlich sei und geklärt werden müsse, "was wir falsch gemacht" hätten. Auch für den Zeitraum vor 1989 räumten sie ein, daß die RAF mit ihrer "Politik" nicht stärker, sondern schwächer geworden sei und keine Anziehungskraft entwickelt habe. Durch die Auflösung des sozialistischen Staatensystems und das Scheitern der Kämpfe der Befreiungsbewegungen in der Dritten Welt sei eine völlig veränderte Situation im weltweiten Kräfteverhältnis eingetreten. Die RAF sei in den zurückliegenden Jahren aber auch durch selbstverursachte Fehler, u. a. durch überzogene Avantgardehaltung, schwächer geworden. RAF spricht von Für die nächste Zeit sei es wichtig, Zusammenhänge unter verAussetzen schiedenen Gruppen und Menschen aufzubauen und die Basis bewaffneter für eine "gegenmacht von unten" zu entwickeln. Dabei könne die Aktionen und Aufbau einer Guerilla "nicht im mittelpunkt" stehen; "gezielt tödliche aktionen "gegenmacht gegen spitzen aus staat und Wirtschaft" könnten den jetzt notwenvon unten" digen Prozeß "im moment nicht voranbringen", sie hätten nur eine eskalierende Wirkung. Die angestrebte Entwicklung müsse als ganz wesentlichen Bestandteil den Kampf für die Freiheit der in den letzten Jahren inhaftierten Genossen - die RAF bezeichnet diese als "politische gefangene" - einschließen. Die Ankündigung des Bundesjustizministers Kinkel, "einige haftunfähige gefangene und einige von denen, die am längsten im knast sind", freizulassen, werfe die Frage auf, ob der Staat Raum für politische Lösungen zulasse. Sollte er weiter auf Krieg gegen unten setzen, werde die Phase des Zurücknehmens der Eskalation enden. Krieg könne nur mit Krieg beantwortet werden: Wenn sie "uns nicht leben lassen", dann "müssen sie wissen, daß ihre eliten auch nicht leben können".
  • Linksextremistische Bestrebungen 27 In einem weiteren offenen Brief vom 29. Juni, gerichtet an die "Teilnehmer der Demonstration und des internationalen
  • Neuorientierung revolutionärer Politik gemeinsam mit anderen Kräften der extremistischen Linken - unterbleiben. Der radikalen Linken diente sie sich "als waffe
Linksextremistische Bestrebungen 27 In einem weiteren offenen Brief vom 29. Juni, gerichtet an die "Teilnehmer der Demonstration und des internationalen Kongresses gegen den Weltwirtschaftsgipfel in München" (vgl. Kap. Ill, Nr. 1.3), bekräftigte sie ihre Entscheidung, die "eskalation zurückzunehmen", und versuchte, ihre Vorstellungen zur Entwicklung neuer Ansätze zu verdeutlichen. Im August folgte eine weitere Erklärung, in der die Verfasser wiederholten, daß mit der Aussetzung "gezielt tödlicher aktionen" ein Schnitt in der Geschichte der RAF vollzogen worden sei. Sie betonten zugleich, daß sie die Reaktionen des Staates gegenüber der "politischen Organisierung von fundamentalopposition und basisbewegungen" beobachten würden; sie bekräftigten, wenn der Staat hier nicht zurückweiche, dann "wäre die notwendige und historisch logische antwort, daß der bewaffnete RAF hält sich kämpf zurückkommen wird", aber möglichst nicht nur als Entscheiterroristische dung der RAF, sondern als Entscheidung von vielen. Option offen Das Papier vom August zeigte unmißverständlich die Absicht der RAF-Kommandoebene, als Guerillaorganisation bestehen zu bleiben. "Bewaffnete Aktionen" sollten lediglich vorübergehend - w ä h - rend einer Phase der Neuorientierung revolutionärer Politik gemeinsam mit anderen Kräften der extremistischen Linken - unterbleiben. Der radikalen Linken diente sie sich "als waffe der sozialen bewegung" an. Ihre drohende Haltung gegenüber Staat und Gesellschaft unterstrich die Kommandoebene mit der Ankündigung: "es muß der regierung, den wirtschaftseliten und den staatsschützem aller fraktionen unmißverständlich klargemacht werden, daß die konsequenzen für diesen staat, wenn er am ausmerzverhältnis festhält, bei weitem das übersteigen werden, womit er konfrontiert wäre, wenn wir am 10. 4. nicht diesen schnitt in unserer geschichte gemacht hätten". 1.2 Umfeld der "Roten Armee Fraktion" Viele der Gruppierungen und Personen (bundesweit etwa 250), die RAF-Umfeld übt seit Jahren Agitation auf der Linie der RAF sowie Propaganda und sowohl ZustimBetreuung für Inhaftierte aus der RAF betreiben, wurden offensichtmung als auch Kritik an der Erlich durch die Erklärung der Kommandoebene vom 10. April überklärung der RAF rascht. Breite Zustimmung im RAF-Umfeld fand zunächst der Versuch, die sog. Kinkel-Initiative aufzugreifen, um Verbesserungen für die Inhaftierten, möglichst sogar deren Freilassung zu erreichen. Einzelne bemängelten aber, daß die Kommandoebene die Aufforderung zur Entwicklung neuer Konzeptionen und die Suche nach Lösung der "Gefangenenfrage" miteinander verknüpft habe. Leb-
  • Linksextremistische Bestrebungen 29 1.3 Inhaftierte aus der "Roten Armee Fraktion" Bereits am 15. April begrüßte Irmgard MÖLLER - stellvertretend für
Linksextremistische Bestrebungen 29 1.3 Inhaftierte aus der "Roten Armee Fraktion" Bereits am 15. April begrüßte Irmgard MÖLLER - stellvertretend für RAF-Inhaftierte alle "Gefangenen aus RAF und Widerstand" - die Ankündigung der beteiligen sich RAF-Kommandoebene vom 10. April, den bisherigen bewaffneten intensiv an der FreilassungsKampf auszusetzen, um eine Neuorientierung revolutionärer Politik diskussion zu versuchen. Auch sie versicherte, daß eine Zäsur im gesamten politischen Zusammenhang gewollt sei. Die globalen und innergesellschaftlichen Umbrüche seien so tiefgehend, daß eine einfache Fortsetzung der Politik und Praxis der 70er und 80er Jahre unmöglich sei. Sowohl Inhalte als auch Formen der eigenen Politik müßten jetzt neu bestimmt werden. Für die Inhaftierten wiederholte Irmgard MÖLLER die Forderung nach sofortiger Freilassung der haftunfähigen Gefangenen. Langfristig müsse es eine Perspektive der Freiheit "für alle" in einem, absehbaren nächsten Zeitraum geben. Dazu stellte sie klar, auch in der Vorstellung der Inhaftierten gehe das nicht sofort und nicht auf einmal für alle.
  • Linksextremistische Bestrebungen Der Inhalt und der zeitliche Ablauf, in dem die Erklärungen der Kommandoebene und der Inhaftierten erschienen, belegen, daß
  • Hervorzuheben sind Verbindungen zu der türkischen "Devrimci Sol" (Revolutionäre Linke) und zur "Arbeiterpartei Kurdistans" (PKK), aber auch wieder zu inhaftierten
30 Linksextremistische Bestrebungen Der Inhalt und der zeitliche Ablauf, in dem die Erklärungen der Kommandoebene und der Inhaftierten erschienen, belegen, daß die neue politische Initiative der RAF-Kommandoebene mit den inhaftierten Genossen abgestimmt war. Verhaltene Hoffnung auf eine "politische Lösung" im Verlauf der nächsten Jahre hatten anfänglich langjährige "Hardliner" unter den Inhaftierten. Sie begannen im Sommer aber als erste mit Behauptungen, die "Kinkel-Initiative" sei nur die Fortsetzung der - angeblichen -Vernichtungsstrategie des Staates mit neuen Mitteln. In zunehmender Schärfe kritisierten sie die Erklärungen der RAFKommandoebene, rügten fehlerhafte politische Analysen, ungenügende Berücksichtigung internationalistischer Bezüge und beklagten die Verknüpfung der Themen: Neuorientierung revolutionärer Politik und Lösung der "Gefangenenfrage" als unglücklich und taktisch falsch. Skepsis hinsichtlich der Erfolgsaussichten verbreitete sich insbesondere nach der für die Szene unbefriedigenden Entscheidung im Falle des RAF-Strafgefangenen Bernd ROSSNER. Inhaftierte aus der RAF, die Verfahren gem. SS 57a StGB beantragt hatten, argwöhnten schließlich, der Staat sei nur bereit, sie auf Bewährung in Freiheit zu lassen, wenn sie zuvor als unzurechnungsfähige Kriminelle hingestellt worden seien. Eine psychiatrische Begutachtung sei nicht akzeptabel. 1.4 Internationale Verflechtungen Wie in den zurückliegenden Jahren unterhielten Personen aus dem Umfeld der RAF wieder vielfältige Kontakte zu ausländischen extremistischen Organisationen. Hervorzuheben sind Verbindungen zu der türkischen "Devrimci Sol" (Revolutionäre Linke) und zur "Arbeiterpartei Kurdistans" (PKK), aber auch wieder zu inhaftierten Mitgliedern und Anhängern der französischen "Action Directe", der italienischen "Brigate Rosse" und den belgischen "Kämpfenden Kommunistischen Zellen" (C.C.C.) sowie zu "revolutionären Gruppierungen" in Süd-, Mittelund Nordamerika. Reaktionen euroEin Beleg für die langjährige Einbindung der RAF in das Geflecht päischer Terroranderer europäischer Terrorgruppen und den Stellenwert der RAF gruppen über dort ist das Meinungsecho auf den Kurs der "politischen Neuneuen Kurs der RAF reichen von orientierung" der RAF; dieses reichte von zögernder Akzeptanz zögernder Akzepder Leitgedanken in den RAF-Papieren durch die "Action Directe" tanz bis schroffer bis zu schroffer Ablehnung durch die C.C.C. und die spanische Ablehnung. PCE (r).

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