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"links or rechts" in den Verfassungsschutz Trends
  • Jahren andauernde Guerillakrieg zwischen srilankischen Regierungstruppen und Einheiten der linksextremistischen separatistischen Tamilenorganisation "Liberation Tigers of Tamil Eelam" (LTTE) im Nordosten
Ausländerextremismus Sikhs in Indien aufmerksam machen wollte, verdienen besondere Erwähnung: * Vom 10.-12. Januar 1997 fand in Stuttgart der "Erste WeltSikh-Kongress " mit einer Pressekonferenz in Tübingen statt. Daran nahmen insgesamt 300 Personen aus dem Inund Ausland teil. * Am 9. August 1997 wurden in Tübingen sowie in den Kreisgemeinden Gomaringen und Ofterdingen Info-Stände errichtet und Flugblätter verteilt anläßlich des 50. Jahrestags Aktionen in der Unabhängigkeit Indiens (15. August 1947). Aus diesem BadenAnlaß fand zudem am 15. August 1997 in Bonn eine ProtestWürttemberg Veranstaltung statt. Unter den etwa 400 Teilnehmern befanden sich auch Anhänger von ISYF und BK aus Baden-Württemberg. _) Am 9. September 1997 meldeten ISYF-Funktionäre ihre Vereinigung in Tübingen als Teilorganisation in Baden-Württemberg vereinsrechtlich an. Weitere Stützpunkte extremistischer Sikh-Organisationen befinden sich in Stuttgart, Reutlingen und Gomaringen sowie im südbadischen Raum. 8. Tamilen "Liberation Tigers of Tamil Eelam" (LTTE) Gründung: 1972 auf Sri Lanka als "Tamil New Tigers" (TNT) 1976 Umbennenung in LTTE Sitz: Mönchengladbach (Deutsche Sektion) Mitglieder: ca. 80 Baden-Württemberg (1996: ca. 60) ca. 650 Bund (1996: ca. 650) Publikationen: "Errimalai" (Brennende Berge) "Kalathil" (Kampfplatz) Der seit 14 Jahren andauernde Guerillakrieg zwischen srilankischen Regierungstruppen und Einheiten der linksextremistischen separatistischen Tamilenorganisation "Liberation Tigers of Tamil Eelam" (LTTE) im Nordosten von Sri Lanka wurde im Jahr 1997 fortge173
  • illegalen Abfluß des eigenen Wissens und gegen dessen rechtswidrige Nutzung durch fremde Staaten zu schützen. Nur professionell betriebene Prävention bietet
Internationale wissenschaftliche Kooperationen - die zweifellos auch im wirtschaftlichen und politischen Interesse der Bundesrepublik Deutschland stehen - sollen durch Maßnahmen des Verfassungsschutzes grundsätzlich nicht behindert bzw. kontrolliert werden. Wenn allerdings staatliche Organisationen in den Krisenländern den freien Austausch technologisch-wissenschaftlicher Informationen mißbrauchen, sind die Verfassungsschutzbehörden verpflichtet, entsprechende Aktivitäten zu beachten und unter nachrichtendienstlichen Aspekten auszuwerten. Neben einzelnen iranischen Studenten und Wissenschaftlern, die aufgefordert werden, im Ausland Erkenntnisse zu sammeln, fühlt sich auch der "Verband Iranischer Hochschullehrer und Akademiker" in Deutschland (VIHA) der Stärkung des wissenschaftlich-technischen Potentials im Iran in besonderer Weise verpflichtet. 3. Prävention 3.1 Aktuelle Bedeutung Eigentlich sollte es - angesichts der in unserem Land für dringend erforderlich gehaltenen Innovationsoffensive und einer sich global verschärfenden Konkurrenzsituation - eine Selbstverständlichlichkeit darstellen, sich gegen den illegalen Abfluß des eigenen Wissens und gegen dessen rechtswidrige Nutzung durch fremde Staaten zu schützen. Nur professionell betriebene Prävention bietet die Gewähr dafür, materielle und immaterielle Schäden zu vermeiden oder wenigstens zu minimieren. Gesellschaftliche Veränderungen und verfeinerte Methoden der illegalen Informationsbeschaffung erfordern auch neue Formen der Vorsorge.44 Absoluten Schutz gegen jegliche Form unfreiwilliger Informationsverluste gibt es zwar nicht, jedoch können konzeptionelle Maßnahmen mit Breitenwirkung Ein Konzept zum Schutz von Informationen bietet das Landesamt mit seiner Veröffentlichung "Schutz vor Spionage - Ein praktischer Leitfaden für die gewerbliche Wirtschaft" vom Juli 1997 an.
  • enttarnen und somit an der weiteren Ausübung ihrer rechtswidrigen Aktivitäten zu hindern
Prävention ist der beste Schutz! In diesem Zusammenhang sind wir zur Erfüllung unserer gesetzlichen Aufgaben auch auf die UnterstütDie nachfolgenden Merksätze fassen kurz und prägnant zung der Bevölkerung angewiesen. Sollten Sie daher die wesentlichen Aspekte des Informationsschutzes zuUmstände oder Verdachtsmomente, die in Ihrem Wirsammen und können bei Bedarf durch betriebsinterne kungsfeld auf einen nachrichtendienstlichen HinterGesichtspunkte ergänzt werden: grund deuten können, erlangen, werden Sie gebeten, dies der zuständigen Verfassungsschutzbehörde mit- * Nicht warten, bis das schädigende Ereignis eingetrezuteilen. ten ist! * "Kronjuwelen" identifizieren - Informationsinventur Auf der Grundlage einer vertraulichen Behandlung Ihdurchführen! rer Hinweise bzw. Verdachtsmomente können wir Ih- * Sicherheit muss Chefsache sein! nen auch für den Fall einer eigenen persönlichen Ver- * Ganzheitliches Sicherheitskonzept entwickeln (perstrickung ggf. individuelle Lösungsansätze aufzeigen. sonell, materiell und IT-Sicherheit); die Umsetzung Bei der Wahrnehmung unserer Aufgaben arbeiten wir kontrollieren und permanent fortschreiben! nach dem Opportunitätsprinzip, unterliegen also im Ge- * Informationsschutz als strategischen Erfolgsfaktor nutzen! gensatz zur Polizei nicht der Pflicht zur Verfolgung von * Know-how-Schutz auch gerade bei Auslandsreisen möglichen Straftaten. beachten! * Gutes Betriebsklima schaffen - zufriedene MitarbeiWir sind für Sie da: ter sind loyal! * Auffälligkeiten und konkrete Hinweise konsequent Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung verfolgen; im Verdachtsfall an den VerfassungsMecklenburg-Vorpommern schutz oder die Polizei wenden! Abteilung Verfassungsschutz * Arbeitsvertragliche Regelungen zu klar definierten - Spionageabwehr - Geheimhaltungsvereinbarungen treffen; Verstöße Postfach 11 05 52 sanktionieren! 19005 Schwerin * Zugriffsberechtigungen nach dem Prinzip "Kenntnis nur wenn nötig" vergeben! Telefon: 0385/7420-0 Fax: 0385/714438 Für eine weiterführende, vertiefende InformationsverE-Mail: spionageabwehr@verfassungsschutz-mv.de mittlung zu diesem Themenfeld steht Interessenten insbesondere die Internetplattform www.wirtschaftsschutz.info zur Verfügung. 12.5 Ihr Ansprechpartner vor Ort - Spionageabwehr Mecklenburg-Vorpommern Für die Wahrung deutscher Hoheitsrechte und eines wirksamen Schutzes der bei uns lebenden Menschen und in unserem Land ansässigen Unternehmen gegen Aktivitäten fremder Nachrichtendienste ist es erforderlich, deren Tätigkeiten sowie verdeckt agierende Mitarbeiter bzw. Agenten möglichst frühzeitig zu enttarnen und somit an der weiteren Ausübung ihrer rechtswidrigen Aktivitäten zu hindern. 109
  • Achtung der politischen Unabhängigkeit der Staaten und ihr Recht auf Selbsterhaltung, Gleichheit, Ehre und Teilnahme am völkerrechtlichen Verkehr. Gegen
  • Grundrechte der freiheitlichen demokratischen Grundordnung. Denn die parlamentarische und rechtsstaatliche Demokratie mit ihrem freiheitlichen Menschenrechtsverständnis entspricht nicht ihren Vorstellungen. Überblick
AUSLÄNDEREXTREMISMUS H E S S I S C H E R V E R F A S S U N G S S C H U T Z B E R I C H T 2 0 0 6 AUSLÄNDEREXTREMISMUS Merkmale des Ausländerextremismus Die Verfassungsschutzbehörden beobachten Organisationen von Ausländern, wenn von ihnen Bestrebungen ausgehen, durch Anwendung von Gewalt oder darauf gerichtete Vorbereitungshandlungen die politischen Verhältnisse in den Herkunftsländern umzustürzen. Dadurch können auswärtige Belange der Bundesrepublik Deutschland oder auch die eigene Innere Sicherheit gefährdet werden. Darüber hinaus werden Bestrebungen gegen den Gedanken der Völkerverständigung, insbesondere gegen das friedliche Zusammenleben der Völker beobachtet. Hierunter fallen u. a. die Sicherung des Friedens, die Achtung der politischen Unabhängigkeit der Staaten und ihr Recht auf Selbsterhaltung, Gleichheit, Ehre und Teilnahme am völkerrechtlichen Verkehr. Gegen den Gedanken der Völkerverständigung verstößt auch, wer danach trachtet, Verbrechen gegen die Menschlichkeit zu begehen, indem er konfessionelle, ethnische oder zu einer Rasse gehörende Gruppen im Ausland vernichten oder sie physisch oder psychisch beeinträchtigen will. Die Aktivitäten ausländerextremistischer Organisationen werden maßgeblich von politischen Entwicklungen und aktuellen Ereignissen in den Herkunftsstaaten beeinflusst. Da deren Anhänger auf lange Zeit in der Bundesrepublik Deutschland leben, richten sich ihre Aktivitäten zunehmend auch gegen die Grundrechte der freiheitlichen demokratischen Grundordnung. Denn die parlamentarische und rechtsstaatliche Demokratie mit ihrem freiheitlichen Menschenrechtsverständnis entspricht nicht ihren Vorstellungen. Überblick Deutschland ist zum Angriffsziel islamistischer Terroristen geworden. Dass die Bundesrepublik lediglich Planungsund Vorbereitungsraum ist, gehört der Vergangenheit an. Nur wegen eines "handwerklichen" Fehlers der inzwischen festgenommenen mutmaßlichen Täter explodierten in Koffern versteckte Bomben in NahverkehrsAngriffsziel zügen in Rheinland-Pfalz und in Nordrhein-Westfalen nicht. In Analogie zu den AnDeutschland schlägen in den USA (11. September 2001), Madrid (2004) und London (2005) hatten die Terroristen das Verkehrswegesystem als Mittel und als Ziel ausgewählt. Auf Massentransportmittel angewiesene westliche Industriegesellschaften sind an diesem Punkt - verbunden mit einer hohen Opferzahl - in hohem Maße verwundbar. Deshalb kommt jedem verhinderten Anschlag besondere Bedeutung zu. In allen von Anschlägen oder Vorbereitungshandlungen betroffenen westlichen Gesellschaften geht die Gefährdung im Wesentlichen von islamistischen Tätern, auch mit Migrationshintergrund, aus. In Deutschland kommt hinzu - der Fall der "Kofferbomber" zeigt dies -, dass sich die mutmaßlichen Täter erst relativ kurz in der Bundesrepublik aufhielten: Sie durchliefen, teilweise binnen weniger Monate, eine RadikaRadikalisierung lisierung, reisten aus dem islamischen Ausland ein und befanden sich angeblich als auch über das Studierende in Deutschland. Dabei spielten die umfangreiche antiwestlich-militante Internet Propaganda der Al-Qaida im Internet und die internationalen Auseinandersetzungen über Mohammed-Karikaturen in einer dänischen Zeitung (Karikaturen-Streit) eine wesentliche Rolle. Islamistische Terroristen, darunter auch zum Islam konvertierte Personen, schließen sich häufig in Netzwerken zusammen, um Anschläge vorzubereiten und durchzuführen. Die besondere Gefahr, die von solchen Netzwerken ausgeht, besteht darin, dass ihre Mitglieder weder der Ausbildung in einem militärischen Trainingslager noch der Logistik bzw. der unmittelbaren Direktive seitens der Al-Qaida bedürfen. 13
  • Verwaltung KommuObservation, LinksRechtsAusländernikation, zentrale extremismus extremismus extremismus EDV Ermittlung Beamte im GIAZ und GTAZ Zur Erfüllung seiner Aufgaben standen
AUFGABEN UND ORGANISATION DES LANDESAMTES FÜR VERFASSUNGSSCHUTZ HESSEN H E S S I S C H E R V E R F A S S U N G S S C H U T Z B E R I C H T 2 0 0 6 Dezernat DIREKTOR C/G Behördenleitung Grundsatz, G10, Öffentlichkeitsarbeit, Geheimschutz Abteilung Abteilung ArbeitsAbteilung gruppe 1 2 L2/E 3 Zentrale Auswertung EinbürgeBeschaffung Dienste rungen Dezernat Dezernat Dezernat Dezernat Dezernat Dezernat Dezernat Dezernat 11 12 13 21 22 23 31 32 Verwaltung KommuObservation, LinksRechtsAusländernikation, zentrale extremismus extremismus extremismus EDV Ermittlung Beamte im GIAZ und GTAZ Zur Erfüllung seiner Aufgaben standen dem LfV 195,5 Planstellen zur Verfügung. Der sächliche Haushalt betrug etwa 2,6 Millionen EUR. Das LfV ist zu erreichen unter der Adresse Konrad-Adenauer-Ring 49, 65187 Wiesbaden oder dem Postfach 3905, 65029 Wiesbaden sowie per Telefon: 0611720-0, E-Mail: poststelle@lfv.hessen.de und über das Internet: http/www.verfassungsschutz-hessen.de Kontrolliert wird das LfV vom Hessischen Ministerium des Innern und für Sport im Rahmen der DienstKontrolle und Fachaufsicht, durch die Parlamentarische Kontrollkommission Verfassungsschutz und die G 10-Kommission des Hessischen Landtages, vom Hessischen Datenschutzbeauftragten, durch den Hessischen Rechnungshof und nicht zuletzt durch die öffentliche Medienberichterstattung. 12
  • werden auch zahlreiche Zeitschriften und Publikationen aus dem übrigen linksextremistischen Spektrum auf elektronischem Weg weitergeleitet. * "BAWUE-NET" Das "BAWUE
0*ni Soartxstofl Steigen PS*rte ijnwmehen Qptoiwn JfeaeiefcrW E*wta M*" ["TTfe] f(r)1 * ls"]äl"l B tvia/'www" cor** de/1 Ntuigkwtft | I w l w m i a l M ) Hindiwich j hnKmat Such" j Hwfct""m*cl ivwraMctmitj Sott"*"e WW.COMLINK.DE LÄ^S" X Der gemeinsame Server von: *T/^-gVeie" lelekominnßikatioiisrentnim Hamknars i-TNESTRA - HttsburtiM Fnumiuiiailbox Nadir Infasyttein "t~LÄjÜ Dokument UbUftwKett Internet-Homepage des Comlink-Netzes Seit etwa zwei Jahren betreiben DKP und PDS zusätzlich Netze mit eigenen Brettstrukturen, d. h. mit eigenen Themenbereichen. Beide sind aber jeweils über Mailboxen des "CL-Netzes" zu beziehen. Während die DKP in ihrem Datenverbund - derzeit von etwa 10 Mailboxen (davon 1 in Baden-Württemberg) angeboten - hauptsächlich das Parteiorgan "Unsere Zeit" (UZ) mit ausgewählten Artikeln präsentiert, nutzt die PDS ihr Netz - von derzeit etwa 50 Mailboxen (davon 4 in Baden-Württemberg) bereitgestellt - überwiegend zur öffentlichkeitswirksamen Darstellung ihrer parlamentarischen Arbeit im Bundestag bzw. in den Landtagen. Beide Parteien verfolgen das Ziel, ihre ideologischen Vorstellungen innerhalb eines großen Leserkreises zu verbreiten. Aus diesem Grund werden auch zahlreiche Zeitschriften und Publikationen aus dem übrigen linksextremistischen Spektrum auf elektronischem Weg weitergeleitet. * "BAWUE-NET" Das "BAWUE-NET"47 ist dem "CL-Netz" angeschlossen, wird aber ausschließlich von den derzeit 10 CL-Mailboxen im Land sowie einer Box in der Schweiz angeboten. Diskussionsthemen und Verannicht identisch mit dem BaWue-Net-Verein Stuttgart
  • ersten Homepage49 zur Selbstdarstellung. Über eine Vielzahl von sogenannten Links50 wird der Zugang zu Websites von politisch nahestehenden Gruppen
Nutzung moderner Informationstechnik staltungshinweise sind regional bezogen. Dafür stehen folgende Beispiele: * Presseerklärung zur Räumung der "Wagenburgen" am 5. Juni 1997 in Freiburg ü Veröffentlichung von Terminen der trotzkistischen Vereinigung "Sozialistische Alternative VORAN" (SAV) in Stuttgart im August und September 1997 U Berichte und Presseerklärungen zu den Ereignissen um die Räumung bzw. den Umzug eines von Autonomen besetzten Hauses ("Steffi") in Karlsruhe * Aufruf zur "Antinationalen Großdemonstration" am 3. Oktober 1997 anläßlich der Feierlichkeiten zum "Tag der deutschen Einheit" in Stuttgart. 2. Internet 2.1 Allgemeines Mit dem Internet und hierbei besonders mit dem "World Wide Web" (WWW)48steht seit Mitte der neunziger Jahre ein neuartiges und vielfältig einsetzbares Kommunikationsmedium zur Verfügung. Die Ausbreitung dieses internationalen Datennetzes als weltweites Massenkommunikationsmedium führt dabei auch zu einer zunehmenden Nutzung durch politische Extremisten. Zahlreiche extremistische Vereinigungen und Parteien setzen es bereits für die Verbreitung ihrer Propaganda ein, andere beginnen mit der ersten Homepage49 zur Selbstdarstellung. Über eine Vielzahl von sogenannten Links50 wird der Zugang zu Websites von politisch nahestehenden Gruppen und damit eine informelle Vernetzung mit diesen ermöglicht. In einigen Bereichen des politischen Extremismus sind 48 Das WWW stellt einen von mehreren Teilbereichen des Internet dar. 49 Titelseite eines Anbieters im Internet. Sie bietet die Möglichkeit, im WWW eigene Texte, Bilder, Tonund Videosequenzen bereitzustellen. 50 automatisierte Weiterleitung zu weiteren Datenfundstellen
  • Aktivitäten, die zwar grundsätzliche Kritik an der Gesellschafts-, Wirtschaftsund Rechtsordnung äußern, aber nicht gegen die oben beschriebene freiheitliche demokratische Grundordnung
  • Verfassungsschutzes ist es, den zuständigen Stellen zu ermögarbeit lichen, rechtzeitig die erforderlichen Maßnahmen zur Abwehr von Gefahren für die freiheitliche
AUFGABEN UND ORGANISATION DES LANDESAMTES FÜR VERFASSUNGSSCHUTZ HESSEN H E S S I S C H E R V E R F A S S U N G S S C H U T Z B E R I C H T 2 0 0 6 Liegen tatsächliche Anhaltspunkte für Bestrebungen vor, die gegen diesen Kernbestand der Verfassung gerichtet sind, werden sie vom LfV beobachtet. Diese Bestrebungen werden als extremistisch oder verfassungsfeindlich bezeichnet. Aktivitäten, die zwar grundsätzliche Kritik an der Gesellschafts-, Wirtschaftsund Rechtsordnung äußern, aber nicht gegen die oben beschriebene freiheitliche demokratische Grundordnung gerichtet sind, werden als radikal bezeichnet. Sie werden vom LfV nicht beobachtet. Bestrebungen sind Aktivitäten, die sich durch Handlungen wie Agitation, Zusammenschluss zu Organisationen oder Straftaten ausdrücken. Die Gesinnung einer Person wird nicht beobachtet. Ziel der VerfassungsschutzZiel der Arbeit des Verfassungsschutzes ist es, den zuständigen Stellen zu ermögarbeit lichen, rechtzeitig die erforderlichen Maßnahmen zur Abwehr von Gefahren für die freiheitliche demokratische Grundordnung zu treffen. Dies kann in erster Linie durch politisch geistige Auseinandersetzung mit den Zielen oder dem Verhalten extremistischer Bestrebungen geschehen. Ausnahmsweise kann aber auch ein Verbot eines Vereins durch das zuständige Innenministerium oder einer Partei durch das Bundesverfassungsgericht in Betracht kommen. Gerade vor dem Hintergrund eines gestiegenen Bedrohungspotenzials - insbeIntensivierte sondere durch islamistische Terroristen - gibt es auf Bundesund Landesebene verZusammenarbeit schiedene Bemühungen, die Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden zu intensivieder Sicherheitsren und so die Gefährdungssituation besser einschätzen und angemessen darauf reabehörden gieren zu können. Das LfV ist in diese vernetzten Strukturen integriert. fV Mit der Einführung des bundesweiten Gemeinsamen Terrorismusabwehrzentrums (GTAZ) wurde die Zusammenarbeit sowohl zwischen Nachrichtendiensten als auch zwischen Nachrichtendiensten und Polizei personell sowie strukturell intensiviert und die gemeinsame Analysefähigkeit verbessert. Als Antwort auf die - vor allem im Bereich des islamistischen Terrorismus - gestiegene Bedeutung des Internets arbeiten Verfassungsschutz und Polizei seit Januar 2007 im Gemeinsamen Internetzentrum (GIZ) Bundesweites zusammen: Hinsichtlich der bereits bei verschiedenen Behörden bestehenden BeobTerrorismusachtung des Internets werden die Ressourcen hier nicht nur gebündelt, sondern darüabwehrzentrum ber hinaus durch finanzielle und personelle Mittel auch verbessert. Angesichts der rasch wachsenden islamistischen Propaganda und des von ihr ausgehenden Risikos sollen das Internet schneller und effektiver als bisher ausgewertet sowie Gefährdungsanalysen erstellt werden. Ausdrückliches Ziel ist auch, gegen den Missbrauch des Internets als "Trainingscamp für Terroristen" vorzugehen. 9
  • ÄSSSIS^^ - *^(tm)(tm)"(tm)(tm)(tm)ll ständig unterlaufen. Rechts^^g*~^^^^^^~^^^^ Deutsche Rechtsextremisten, darunter viele extre- I Skinheads, nutzen mittlerweile
zunehmende werden. Darunter finden sich auch die wegen Leugnung des Nutzung von Holocaust in der Bundesrepublik Deutschland gerichtlich eingezoServern in genen Pseudogutachten "Leuchter-Report", "RUDOLF-Gutachten" den USA und und "Grundlagen zur Zeitgeschichte". Die in den letzten Jahren erin Kanada folgreiche Eindämmung derartiger Publikationen durch die deutdurch deutsehe Justiz wird durch die Möglichkeiten des Internet somit vollsche ^ÄSSSIS^^ - *^(tm)(tm)"(tm)(tm)(tm)ll ständig unterlaufen. Rechts^^g*~^^^^^^~^^^^ Deutsche Rechtsextremisten, darunter viele extre- I Skinheads, nutzen mittlerweile zunehmend misten | | und in der Regel unter der Verwendung von Pseudonymen Server in den USA und in Kanada zur Einstellung volksverhetzender und Adolf Hitlers rassistischer Texte in das WWW, um der Gefahr einer strafrechtlichen Verfolgung durch m die deutsche Justiz zu entgehen. So lautet eine der Begründungen: Hass Seiten "... Endlich sind wir auch im Internet vertreten. Warum??? Der Grund ist ganz einfach. Als Deutscher hat man am besten die Schnauze zu halten. Das bedeutet kein Haß gegen Nigger Juden, Asylanten, Kommunisten und andere Außerirdische. Der Deutsche Staat will diese Schädlinge schützen und schaufelt sich sein eigenes Grab!... Damit muß endlich Schluß sein! Wir wollen aufstehen und uns der Krankheiten, die unser Land befallen entledigen. ... Wir hätten keine Chance gehabt, diese Seiten auf einem deutschen Server zu piazieren, deshalb haben wir Kameraden in USA um Hilfe gebeten, die uns auch prompt zuteil wurde! ..." (Fehler im Original) Die "Adolf-Hitler-Hass-Seiten", die auf dem 218
  • dienste führen. Besonders aggressiven Staaten sind dabei alle Mittel recht: Angefangen Netzwerken kann es dabei gelingen, mit überschaubarem Aufwand eine
  • anhaltenden und tiergarten im Jahr 2019. Im rahmen des rechtskräftigen Urteils stellte das zuständige orchestrierten Aktivitäten gewannen schon
176 SPIONAGEABWEHR SPIONAGEABWEHR 177 medizinischen Zentrifugen. Die geplante militärische Nutzung soll dabei durch Vorneten Gesamtstrategie darauf abzielen, einem anderen Staat zu schaden. Bewusst wird gabe falscher tatsachen verheimlicht und eine zivile Nutzung vorgetäuscht werden. dabei oftmals auf niedrigschwellige Maßnahmen zurückgegriffen, um die zu einem Hierfür werden etwa tarnfirmen gegründet oder sog. "Umweglieferungen" über militärischen Konflikt führenden Grenzen nicht zu überschreiten. Vielmehr adressieren Drittstaaten initiiert, um Sanktionen zu umgehen und den eigentlichen Bestimmungshybride Bedrohungen Ebenen im Zielstaat, die etwa zu einer Schwächung der wirtort der Güter zu verschleiern. schaft und des gesellschaftlichen Zusammenhalts, einem Vertrauensverlust in die Demokratie und die staatliche Handlungsfähigkeit sowie zu Verunsicherungen und zur Ausforschung oppositioneller Gruppen und Staatsterrorismus Verschärfung von Konflikten innerhalb der Bevölkerung führen sollen. Dieses vielInsbesondere in autoritären Staaten bedienen sich viele regierungen gezielt ihrer schichtige Vorgehen zielt schließlich auf eine gesamtheitliche Destabilisierung des ZielNachrichtendienste, um ihre eigene Macht zu erhalten und (regierungs-)kritische Posistaats ab. tionen zu unterdrücken. Die in diesem Zusammenhang angewandten Maßstäbe können dabei sehr willkürlich sein und selbst solche Personen in den Fokus rücken, die In der Praxis wird dies z. B. durch Methoden der illegitimen Einflussnahme verwirklicht, sich im rahmen der jeweils geltenden Gesetze oder verfassungsrechtlichen Grundsätze etwa indem verdeckt auf demokratische wahlen und politische Entscheidungsträbewegen. So können selbst Äußerungen, die in unserem demokratischen und pluralisger:innen Einfluss genommen oder durch Desinformationskampagnen die öffentliche tischen System als erwünschter und essenzieller Bestandteil des öffentlichen Diskurses Meinung manipuliert wird. So werden z. B. gezielt falsche Informationen verbreitet betrachtet werden, zu einer gezielten Verfolgung durch ausländische Nachrichtenoder wahre Informationen in einen falschen Kontext gesetzt. Gerade in den sozialen dienste führen. Besonders aggressiven Staaten sind dabei alle Mittel recht: Angefangen Netzwerken kann es dabei gelingen, mit überschaubarem Aufwand eine große reichbei der Ausspähung oppositioneller Gruppierungen unter Nutzung aller zur Verfügung weite zu erreichen und die dort entstehenden Debatten durch eigens eingerichtete stehenden nachrichtendienstlichen Mittel über die Bedrohung der Betroffenen und Fakeprofile im eigenen Interesse zu steuern. Auch können Cyberangriffe und Sabotageihrer Angehörigen bis hin zu schwersten Verbrechen wie Entführungen oder Mordanhandlungen gegen kritische Infrastrukturen oder Einrichtungen der Daseinsvorsorge schlägen. Ausländische Nachrichtendienste wirken dabei nicht nur innerhalb ihres teil hybrider Bedrohungen sein. eigenen Staatsgebiets, sondern nehmen gezielt oppositionelle, Dissident:innen und Überläufer:innen ins Visier, die ins Ausland geflohen sind oder sich dort aufhalten - Insbesondere die russische Föderation und ihre Nachrichtendienste sind als zentrale auch in Deutschland. Als prominentes Beispiel der jüngeren Vergangenheit gilt in dieAkteure der gegen die Bundesrepublik Deutschland gerichteten Desinformationsund sem Zusammenhang die Erschießung eines georgischen Staatsangehörigen im Berliner Einflussnahmekampagnen zu betrachten. Die schon seit Jahren anhaltenden und tiergarten im Jahr 2019. Im rahmen des rechtskräftigen Urteils stellte das zuständige orchestrierten Aktivitäten gewannen schon mit der völkerrechtswidrigen Annexion der Gericht fest, dass die tötung von staatlichen Stellen der russischen Föderation beaufukrainischen Halbinsel Krim im Jahr 2014 an Bedeutung, erreichten aber seit Beginn tragt wurde und auf die rolle des opfers im zweiten tschetschenienkrieg zurückzudes völkerrechtswidrigen Angriffskriegs russlands gegen die Ukraine im Jahr 2022 ein führen sei. Der Fall wurde vom Gericht als Staatsterrorismus bewertet und ging als sog. neues Niveau. Dabei verfolgt die russische Föderation einen strategischen und gesamtTiergartenmord in die breite mediale Berichterstattung ein. Auch innerhalb Bremens heitlichen Ansatz, der bewusst ein breites themenspektrum abbildet, um Anschlussleben Personen, die zum teil offen und mit hoher reichweite Kritik an den regierunfähigkeit in möglichst vielen Zielgruppen zu erreichen. Die klassischen Narrative, wie gen ihrer Herkunftsstaaten äußern und damit in den Fokus ausländischer Nachrichtenetwa die Diskreditierung der Ukraine, NAto oder Bundesregierung, werden dabei dienste rücken können. gezielt auch in Veröffentlichungen zu anderen themen eingebettet und mit diesen verknüpft. So werden russische Positionen etwa in Veröffentlichungen zur MigrationsHybride Bedrohungen oder Umweltpolitik aber auch in esoterischen Blogs verbreitet und sind dabei teils In den letzten Jahren gab es eine Vielzahl von Definitionsversuchen des Begriffs der schwer als solche zu erkennen. Die teilweise in der Gesellschaft vorhandenen russland hybriden Bedrohungen. wenngleich sich bislang keine einheitliche Legaldefinition freundlichen Haltungen begünstigen dabei die wirksamkeit und Erfolgsaussichten durchgesetzt hat, stimmen die vielen verschiedenen Definitionsansätze in zentralen russischer Desinformationsund Einflussnahmekampagnen. Punkten miteinander überein. Hybride Bedrohungen bezeichnen demnach den von einem gegnerischen Staat ausgehenden, koordinierten Einsatz vielfältiger, aufeinander Die von der russischen Föderation propagierten Narrative finden dabei auch in bremiabgestimmter und ineinandergreifender Maßnahmen, die innerhalb einer übergeordsche telegramkanäle Einzug und Anklang in teilen der Bevölkerung. Damit sind sie
  • Kreisverbände Schwarzwald-Baar und Weinheim vertreten. FerBadenner können Ausgaben linksextremistischer Szeneschriften wie "SAWürttemberg BOTAGE", "INTERIM" und "Graswurzelrevolution" abgerufen im Internet
  • grundsätzliche Frage gestellt, ob elektronische Querverweise im Internet ("Links") strafbar sind, wenn sie auf strafrechtlich relevante Inhalte, im konkreten Fall
  • Juli 1997 vom Amtsgericht Berlin-Tiergarten freigesprochen, weil der "Link" schon geschaltet war, bevor in der im Juni 1996 erschienenen
Autonomes Zentrum Heidelberg (r) GEFAW Ausschnitte aus der Internet-Homepage des "Autonomen Zentrums Heidelberg" auch regioin Baden-Württemberg wie das "Autonome Zentrum Heidelberg", nale Grupder Stadtverband der trotzkistischen SAV in Stuttgart und die PDSaus Kreisverbände Schwarzwald-Baar und Weinheim vertreten. FerBadenner können Ausgaben linksextremistischer Szeneschriften wie "SAWürttemberg BOTAGE", "INTERIM" und "Graswurzelrevolution" abgerufen im Internet werden. vertreten Beim Verfahren gegen die ehemalige stellvertretende PDS-Vorsitzende Angela MARQUARDT im Juni 1997 in Berlin wurde erstmals die grundsätzliche Frage gestellt, ob elektronische Querverweise im Internet ("Links") strafbar sind, wenn sie auf strafrechtlich relevante Inhalte, im konkreten Fall auf eine Sabotageanleitung für Bahnanlagen auf der Website der Szenezeitschrift "radikal", verweisen. Eine direkte Antwort darauf gab das Gericht nicht. Frau MARQUARDT wurde am 1. Juli 1997 vom Amtsgericht Berlin-Tiergarten freigesprochen, weil der "Link" schon geschaltet war, bevor in der im Juni 1996 erschienenen Ausgabe 154 von "radikal" zu Straftaten aufgerufen wurde. Die bloße Weiterexistenz des Querverweises - so das Gericht - könne der Angeklagten nicht zum Vorwurf gemacht werden. Eine vom Deutschen Forschungsnetz (DFN)53 im April 1997 vorgenommene Sperrung des niederländischen Servers XS4ALL, auf dem die "radikal"-Website abgelegt ist, wurde nach einigen Wochen aufgegeben; die Zeitschrift war inzwischen auf 53 Das DFN stellt u.a. die Internet-Zugänge an deutschen Universitäten bereit. 220
  • öffentInnerhalb der föderalen Strukturen des Verfassungsliche Verwaltung, Polizei und Rechtspflege des Landes schutzverbundes besteht Einvernehmen, sich mit den Mecklenburg-Vorpommern
Presseund Öffentlichkeitsarbeit 13.3 Ausund Fortbildung/Praktika Erstmalig konnte der Verfassungsschutz M-V im Jahre 2022 zwei Anwärter einstellen. Diese absolvieren derzeit Im Rahmen von Ausund Fortbildungsveranstaltungen ihr Studium beim Bundesamt für Verfassungsschutz. halten Beschäftigte des Verfassungsschutzes Mecklenburg-Vorpommern an der Fachhochschule für öffentInnerhalb der föderalen Strukturen des Verfassungsliche Verwaltung, Polizei und Rechtspflege des Landes schutzverbundes besteht Einvernehmen, sich mit den Mecklenburg-Vorpommern in Güstrow (FHöVPR) sounterschiedlichen Arbeitsweisen vertraut zu machen, wohl Vorträge mit fachlichem Bezug zu der Tätigkeit um somit die Zusammenarbeit durch gegenseitiges und den Aufgaben des Verfassungsschutzes als auch zu Kennenlernen zu erleichtern oder auch, um seine eigeausgesuchten, aktuellen sicherheitspolitischen Themen. nen Abläufe zu hinterfragen und gegebenenfalls zu verGrundlage ist eine Kooperationsvereinbarung mit der bessern. FHöVPR, die seit 2010 Bestand hat. Die Verfassungsschutzschutzbehörde Mecklenburg-VorUm das gegenseitige Verständnis für die jeweiligen Aufpommern ist auch regelmäßig Praktikumsstation für gaben zu fördern und den Informationsaustausch zu Studierende des Bundesamtes für Verfassungsschutz am verbessern, finden seit Juni 2014 gegenseitige mehrtägige Zentrum für Nachrichtendienstliche Ausund FortbilHospitationen zwischen dem Verfassungsschutz Meckdung. lenburg-Vorpommern und dem Landeskriminalamt Mecklenburg-Vorpommern, Abteilung Staatsschutz, in verschiedenen Fachbereichen statt. 114
  • Steuerung der sich hierzulande dem 15. Januar 2024 rechtskräftig. aufhaltenden Chinesen zu schaffen. Dabei werden von der chinesischen Diaspora stets
188 SPIONAGEABWEHR SPIONAGEABWEHR 189 Als autoritärer Einparteienstaat duldet die regierung der Volksrepublik China keine täter, aus Angst vor einer Entdeckung, unmittelbar vor der tat abweichenden oder kritischen Positionen und verfolgt diese Gruppierungen deshalb Abstand von seinen eigentlichen Plänen und warf den Brandsatz vor nicht nur in China, sondern auch hierzulande. Dabei versucht die chinesische regieort auf das Grundstück einer benachbarten Schule. Die Verurteilung rung, ihre Auslandsgemeinde in Deutschland eng an chinesische Institutionen zu zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 2 Jahren und 9 Monaten ist seit binden und damit Möglichkeiten zur Kontrolle und Steuerung der sich hierzulande dem 15. Januar 2024 rechtskräftig. aufhaltenden Chinesen zu schaffen. Dabei werden von der chinesischen Diaspora stets ein linientreues Verhalten und die Verbreitung der Parteinarrative verlangt, wähNeben Bedrohungen und Einschüchterungen, die ein Einstellen rend Kritik an der KPCh nicht geduldet wird. So können unerwünschte Äußerungen in ungewünschter Handlungen bewirken sollen, sind Verschleppungen Deutschland etwa dazu führen, dass in China lebende Angehörige von dortigen in den Iran bis hin zu gezielten Ermordungen von unliebsamen PerSicherheitsbehörden aufgesucht und unter Druck gesetzt werden, um ein Unterlassen sonen aus Sicht iranischer Nachrichtendienste probate Mittel. Für Logo des MoIS kritischer Äußerungen hierzulande zu erreichen. Auch die von China informell in Aufsehen sorgte in diesem Zusammenhang der deutsch-iranischen Deutschland unterhaltenen sog. Übersee-Polizeistationen werden als Instrument Doppelstaatsbürger und Exiloppositionelle Jamshid Sharmahd. chinesischer Kontrolle genutzt. Durch linientreue Parteianhänger werden z. B. InforSharmahd wurde im Jahr 2020 vom iranischen Geheimdienst aus mationen über die chinesische Diaspora gesammelt und die Ideologie der KPCh Dubai in den Iran verschleppt, anschließend zum tode verurteilt und verbreitet. am 28. oktober 2024 hingerichtet. Als reaktion ließ die Bundesregierung die drei iranischen Generalkonsulate in Frankfurt am Main, Hamburg und München schließen. Logo der Quds Force 9.2.3 Nachrichtendienste der Islamischen Republik Iran Im Falle von Verhaftungen und Verurteilungen im Iran wird die Situation zusätzlich Im Aufklärungsinteresse der iranischen Nachrichtendienste stehen angesichts des vom erschwert, da iranische Behörden grundsätzlich keine doppelten Staatsbürgerschaften Iran beanspruchten Status als regionalmacht vor allem Informationen über die Situaanerkennen. Folglich werden alle iranstämmigen Personen als Inländer betrachtet, tion im Nahen und Mittleren osten sowie über die zu "Erzfeinden" erklärten USA und selbst wenn sich diese seit vielen Jahren nicht mehr oder nie regulär im Iran aufgehalIsrael sowie ihren Verbündeten - einschließlich Deutschland. Zu den wichtigsten Auften haben. Bei Verhaftungen im Iran wird deshalb regelmäßig eine diplomatische gaben zählt darüber hinaus das Vorgehen gegen oppositionelle oder regimekritische Betreuung durch Auslandsvertretungen anderer Staaten verweigert - so auch im Falle Gruppierungen und damit die Sicherung des Machterhalts der iranischen StaatsfühSharmahds - obwohl die Betroffenen eine entsprechende Staatsbürgerschaft besitzen. rung bzw. des religionsführers. Bei reisen und Aufenthalten im Iran ist mit Ansprachen, willkürlichen Verhaftungen In Deutschland sind mit dem iranischen Ministry of Intelligence (MoIS) und der und Anklagen durch iranische Nachrichtendienste bzw. weitere staatliche Stellen zu geheimdienstlich agierende Quds Force der iranischen revolutionsgarden zwei iranirechnen, die auch auf fingierten Vorwürfen und Verstößen basieren können. Dabei sche Dienste besonders aktiv. während bei den nachrichtendienstlichen Aktivitäten wird mit teils massivem Einsatz von Druckmitteln versucht, die Betroffenen zu einer des Ministry of Intelligence ein Schwerpunkt in der Aufklärung oppositioneller GrupZusammenarbeit zu bewegen oder zu zwingen. Gleichzeitig nutzt der Iran diese pierungen erkennbar ist, liegt der Fokus der Quds Force auf Aktivitäten, die gegen Verhaftung als Druckmittel gegenüber dem Staat der doppelten - eigentlich nicht israelische und jüdische Einrichtungen gerichtet sind. Von besonderem Interesse sind anerkannten - Staatsangehörigkeit, um Zugeständnisse zu erpressen und politische dabei repräsentant:innen und exponierte Unterstützer:innen Israels sowie hochranZiele durchzusetzen. gige Funktionär:innen jüdischer organisationen und Einrichtungen. Die nachrichtendienstliche Aufklärung dieser Gruppierung dient neben einer allgemeinen Informationsbeschaffung insbesondere auch der Vorbereitung von staatsterroristischen Aktivitäten. Dabei verdeutlicht ein Urteil des oberlandesgerichts Düsseldorf die Skrupellosigkeit des iranischen regimes: Das Gericht sah es als erwiesen an, dass ein DeutschIraner einen von staatlichen iranischen Stellen geplanten und beauftragten Brandanschlag auf eine Bochumer Synagoge durchführen wollte. Laut dem Gericht nahm der
  • unerläßlich ist und geeignete polizeiliche Hilfe für das bedrohte Rechtsgut nicht rechtzeitig erlangt werden kann. Satz 1 gilt entsprechend für
1. auf diese Weise Erkenntnisse über Bestrebungen oder Tätigkeiten nach SS 3 Abs. 2 oder die zur Erforschung solcher Erkenntnisse erforderlichen Quellen gewonnen werden können oder 2. dies zur Abschirmung der Mitarbeiter, Einrichtungen, Gegenstände und Quellen des Landesamtes für Verfassungsschutz gegen sicherheitsgefährdende oder geheimdienstliche Tätigkeiten erforderlich ist. (3) Das in einer Wohnung nicht öffentlich gesprochene Wort darf mit technischen Mitteln nur dann heimlich mitgehört oder aufgezeichnet werden, wenn es im Einzelfall zur Abwehr einer gegenwärtigen gemeinen Gefahr oder eine gegenwärtigen Lebensgefahr für einzelne Personen unerläßlich ist und geeignete polizeiliche Hilfe für das bedrohte Rechtsgut nicht rechtzeitig erlangt werden kann. Satz 1 gilt entsprechend für den verdeckten Einsatz technischer Mittel zur Anfertigung von Bildaufnahmen und Bildaufzeichnungen in Wohnungen. (4) Die Erhebung nach den Vorschriften der Absätze 2 und 3 ist unzulässig, wenn die Erforschung des Sachverhalts auf andere, den Betroffenen weniger beeinträchtigende Weise möglich ist; eine geringere Beeinträchtigung ist in der Regel anzunehmen, wenn die Informationen durch Auskunft nach SS 9 Abs. 4 gewonnen werden können. Die Anwendung des nachrichtendienstlichen Mittels darf nicht erkennbar außer Verhältnis zur Bedeutung des aufzuklärenden Sachverhalts stehen. Die Maßnahme ist unverzüglich zu beenden, wenn ihr Zweck erreicht ist oder sich Anhaltspunkte dafür ergeben, daß er nicht oder nicht auf diese Weise erreicht werden kann. (5) Bei Erhebungen nach Absatz 3 und solchen nach Absatz 2, die in ihrer Art und Schwere einer Beschränkung des Brief-, Postund Fernmeldegeheimnisses gleichkommen, zu denen insbesondere das Abhören und Aufzeichnen des nicht öffentlich gesprochenen Wortes mit dem verdeckten Einsatz technischer Mittel gehören, ist der Eingriff nach seiner Beendigung der betroffenen Person mitzuteilen, sobald eine Gefährdung des Zweckes der Maßnahme ausgeschlossen werden kann. Einer Mitteilung an den Betroffenen bedarf es nicht, wenn sich auch nach fünf Jahren noch nicht abschließend beurteilen läßt, ob diese Voraussetzung vorliegt. Die durch solche
  • Abkommen zwischen den Parteien des Nordatlantik-Vertrages über die Rechtsstellung ihrer Truppen hinsichtlich der in der Bundesrepublik Deutschland stationierten ausländischen
zum Schutz der freiheitlichen demokratischen Grundordnung oder sonst für Zwecke der öffentlichen Sicherheit benötigt. Der Empfänger darf die übermittelten Daten, soweit gesetzlich nicht anderes bestimmt ist, nur zu dem Zweck verwenden, zu dem sie ihm übermittelt wurden. (2) Das Landesamt für Verfassungsschutz übermittelt der Staatsanwaltschaft und, vorbehaltlich der staatsanwaltschaftlichen Sachleitungsbefugnis, den Polizeidienststellen des Landes von sich aus die ihm bekanntgewordenen personenbezogenen Daten, wenn tatsächliche Anhaltspunkte dafür bestehen, daß die Übermittlung zur Verhinderung oder Verfolgung von Staatsschutzdelikten erforderlich ist. Delikte nach Satz 1 sind die in SSSS 74 a und 120 des Gerichtsverfassungsgesetzes genannten Straftaten sowie sonstige Straftaten, bei denen aufgrund ihrer Zielsetzung, des Motivs des Täters oder dessen Verbindung zu einer Organisation tatsächliche Anhaltspunkte dafür vorliegen, daß sie gegen die in Artikel 73 Nr. 10 Buchst, b oder c des Grundgesetzes genannten Schutzgüter gerichtet sind. (3) Das Landesamt für Verfassungsschutz kann personenbezogene Daten an Dienststellen der Stationierungsstreitkräfte im Rahmen von Artikel 3 des Zusatzabkommens zu dem Abkommen zwischen den Parteien des Nordatlantik-Vertrages über die Rechtsstellung ihrer Truppen hinsichtlich der in der Bundesrepublik Deutschland stationierten ausländischen Streitkräfte vom 3. August 1959 (BGBl. 1961 II S. 1183) übermitteln. Die Übermittlung ist aktenkundig zu machen. Der Empfänger ist darauf hinzuweisen, daß die übermittelten Daten nur zu dem Zweck verwendet werden dürfen, zu dem sie ihm übermittelt wurden und das Landesamt für Verfassungsschutz sich vorbehält, um Auskunft über die vorgenommene Verwendung der Daten zu bitten. (4) Personenbezogene Daten dürfen an andere als öffentliche Stellen nicht übermittelt werden, es sei denn, daß dies zum Schutz der freiheitlichen demokratischen Grundordnung, des Bestandes oder der Sicherheit des Bundes oder eines Landes oder zur Abwehr sicherheitsgefährdender oder geheimdienstlicher Tätigkeiten für eine fremde Macht erforderlich ist und der Innenminister oder sein stän242
  • Daten oder die Tatsache der Speicherung nach einer Rechtsvorschrift oder ihrem Wesen nach, insbesondere wegen der überwiegenden berechtigten Interessen eines
(2) Informationen über Minderjährige vor Vollendung des 16. Lebensjahres dürfen nach den Vorschriften dieses Gesetzes nicht an ausländische oder überoder zwischenstaatliche Stellen übermittelt werden. SS 12 Unterrichtung der Öffentlichkeit Das Innenministerium und das Landesamt für Verfassungsschutz unterrichten die Öffentlichkeit periodisch oder aus gegebenem Anlaß im Einzelfall über Bestrebungen und Tätigkeiten nach SS 3 Abs. 2. Dabei dürfen auch personenbezogene Daten bekanntgegeben werden, wenn die Bekanntgabe für das Verständnis des Zusammenhangs oder der Darstellung von Organisationen oder unorganisierten Gruppierungen erforderlich ist und die Informationsinteressen der Allgemeinheit das schutzwürdige Interesse des Betroffenen überwiegen. SS 13 Auskunft an den Betroffenen (1) Das Landesamt für Verfassungsschutz erteilt dem Betroffenen über zu seiner Person gespeicherte Daten auf Antrag unentgeltlich Auskunft, soweit er hierzu auf einen konkreten Sachverhalt hinweist und ein besonderes Interesse an einer Auskunft darlegt. Es ist nicht verpflichtet, über die Herkunft der Daten, die Empfänger von Übermittlungen und den Zweck der Speicherung Auskunft zu erteilen. (2) Die Auskunftserteilung unterbleibt, soweit 1. eine Gefährdung der Aufgabenerfüllung durch die Auskunftserteilung zu besorgen ist, 2. durch die Auskunftserteilung Quellen gefährdet sein können oder durch die Ausforschung des Erkenntnisstandes oder der Arbeitsweise des Landesamtes für Verfassungsschutz zu befürchten ist, 3. die Auskunft die öffentliche Sicherheit gefährden oder sonst dem Wohl der Bundes oder eines Landes Nachteile bereiten würde oder 4. die Daten oder die Tatsache der Speicherung nach einer Rechtsvorschrift oder ihrem Wesen nach, insbesondere wegen der überwiegenden berechtigten Interessen eines Dritten, geheimgehalten werden müssen. 244
  • Wird die Auskunftserteilung abgelehnt, ist der Betroffene auf die Rechtsgrundlage für das Fehlen der Begründung und darauf hinzuweisen, daß
(3) Die Ablehnung der Auskunftserteilung bedarf keiner Begründung, soweit dadurch der Zweck der Auskunftsverweigerung gefährdet würde. Die Gründe der Auskunftsverweigerung sind aktenkundig zu machen. Wird die Auskunftserteilung abgelehnt, ist der Betroffene auf die Rechtsgrundlage für das Fehlen der Begründung und darauf hinzuweisen, daß er sich an den Landesbeauftragten für den Datenschutz wenden kann. SS 14 Berichtigung, Löschung und Sperrung personenbezogener Daten (1) Das Landesamt für Verfassungsschutz hat die in Akten oder Dateien gespeicherten personenbezogenen Daten zu berichtigen, wenn sie unrichtig sind; in Akten ist dies zu vermerken. Wir die Richtigkeit der Daten von dem Betroffenen bestritten, so ist dies in der Akte zu vermerken oder auf sonstige Weise festzuhalten. (2) Das Landesamt für Verfassungsschutz hat die in Dateien gespeicherten personenbezogenen Daten zu löschen, wenn ihre Speicherung unzulässig war oder ihre Kenntnis für die Aufgabenerfüllung nicht mehr erforderlich ist. Die Löschung unterbleibt, wenn Grund zu der Annahme besteht, daß durch sie schutzwürdige Belange des Betroffenen beeinträchtigt würden. In diesem Fall sind die Daten zu sperren. Sie dürfen nur noch mit Einwilligung des Betroffenen übermittelt werden. (3) Das Landesamt für Verfassungsschutz prüft bei der Einzelfallbearbeitung und nach festgesetzten Fristen, spätestens nach fünf Jahren, ob in Dateien gespeicherte personenbezogene Daten zu berichtigen oder zu löschen sind. Gespeicherte personenbezogene Daten über Bestrebungen nach SS 3 Abs. 2 Nr. 1 oder 3 sind spätestens 10 Jahre nach dem Zeitpunkt der letzten gespeicherten relevanten Information zu löschen, es sei denn, der Behördenleiter oder sein Vertreter stellt im Einzelfall fest, daß die weitere Speicherung zur Aufgabenerfüllung oder aus dem in Absatz 2 Satz 2 genannten Grunde erforderlich ist. (4) Das Landesamt für Verfassungsschutz hat die in Akten gespeicherten personenbezogenen Daten zu sperren, wenn es im Einzel245
  • etwa in der Vergangenheit bereits zu einer rechtskräftigen Verurteilung aufgrund von geheimdienstlicher Agententätigkeit für einen türkischen Nachrichtendienst, die sich gegen
190 SPIONAGEABWEHR SPIONAGEABWEHR 191 9.2.4 Nachrichtendienste der Republik Türkei weiter ist die türkische regierung daran interessiert, die in Deutschland lebende Diaspora in ihrem Sinne zu beeinflussen. Von herausgehobener Bedeutung ist dabei Der Milli Istihbarat teskilati (MIt) ist der bedeutsamste türkische der in Köln ansässige und durch zahlreiche regionalvertretungen in Deutschland Nachrichtendienst und sowohl für die Inlandsals auch Auslandsflächendeckend präsente Interessenverband Union Internationaler Demokraten (UID). aufklärung zuständig. Hierfür ist der MIt mit umfassenden persoDie UID stellt ihre regierungsnähe durch gemeinsame treffen und Auftritte mit An - nellen und finanziellen ressourcen ausgestattet und verfügt über gehörigen der türkischen regierungspartei AKP regelmäßig und offen zur Schau. weitreichende Exekutivbefugnisse. Innerhalb der türkischen Sicherheitsarchitektur im Allgemeinen und für die Machterhaltung des türkischen Staatspräsidenten recep tayyip Erdogan, dem der Dienst direkt unterstellt ist, kommt dem MIt eine heLogo des MIt rausragende Bedeutung zu. Hierbei zählt die Aufklärung und Bekämpfung von (mutmaßlich) oppositionellen Gruppierungen und solchen, die seitens der türkei als extremistisch oder terroristisch eingestuft werden, zu den Kernaufgaben. Im besonderen Fokus stehen hierbei die auch in Deutschland als terrororganisation eingestufte und auch im Land Bremen aktive Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) sowie die von der türkei als Fethullahistische Terrororganisation (FEtÖ) bezeichnete Bewegung des islamischen Predigers Fethullah Gülen. Letztere wird für den am 15. Juli 2016 vereitelten Putschversuch in der türkei verantwortlich gemacht und deren Anhänger:innen seitdem als Staatsfeinde stigmatisiert und verfolgt. türkische Nachrichtendienste sind auch in Bremen darum bemüht, unliebsame Gruppierungen auszuforschen und aufzuklären. So kam es etwa in der Vergangenheit bereits zu einer rechtskräftigen Verurteilung aufgrund von geheimdienstlicher Agententätigkeit für einen türkischen Nachrichtendienst, die sich gegen einen hochrangigen PKK-Funktionär aus Bremen richtete. Darüber hinaus wurden in den letzten Jahren immer wieder Personen aus Bremen aufgrund von hierzulande entfalteten Aktivitäten bei reisen in die türkei kurzfristig verhaftet oder an der Einund Ausreise gehindert. türkische Nachrichtendienste profitieren bei ihrer Arbeit in Deutschland von günstigen rahmenbedingungen. So existieren in Deutschland viele türkische organisationen, Institutionen und diplomatische Vertretungen sowie eine große türkeistämmige Diaspora. türkische Nachrichtendienste binden dabei gezielt staatsund regierungstreue, in Deutschland lebende Personen in ihre nachrichtendienstlichen Aktivitäten ein. So wird von der türkeistämmigen Diaspora etwa erwartet, Informationen und personenbezogene Daten von deklarierten regierungsgegner:innen an türkische staatliche Stellen weiterzugeben und Landsleute zu denunzieren. Neben der persönlichen weitergabe z. B. während reisen, werden auf Internetpräsenzen, u. a. des MIt, speziell dafür eingerichtete Formulare bereitgestellt, die eine anonyme Informationsweitergabe ermöglichen.
  • Deutschland e. V. 149 DIE LINKE.Hessen 110, 111, 112, 113, Föderation für demokratische Rechte
  • Deutschland e. V. 66 Die Linke.PDS 121, 122, 124, 125 Föderation Islamischer Organisationen DIE LINKE.SDS Hochschulgruppe in Europa
  • Frankfurt am Main 123 Frankfurter Kurier 121 DIE LINKE.Sozialistisch-demokratischer Freie Nationalisten 82, 85 Studierendenverband 122 Freie Nationalisten Rhein Main
  • Linkspartei.PDS 121 Freie ArbeiterInnen Union 141 Dink, Hrant 66 Freie Kameradschaften 100 Direkte Aktion 141, 142 Freie Kräfte
  • Dialog / Sozialistischer Dialog ECFR 38 in der Partei DIE LINKE. 121 Ehre & Stolz 96 GI 36 Eifler, Ulrike
C EL 123 CDK 54, 61, 62 El-Zayat, Ibrahim 37, 46 Celtic Dawn 96 EMUG 37, 44, 46 Courage 128 En Nahda 36 Engel, Stefan 127, 128 D Erbakan, Necmettin 44, 45, 47, 48 DABK 66 Europäischer Rat für Fatwa und Islamstudien 38 Das letzte Aufgebot 97 Europäischer Moscheebauund Unterstützungsgemeinschaft e. V. 37, 44 DBI 87, 92 Europäischer Fatwa-Rat 38 Der Funkenflug 91 Ezzat, Muhammad 37 Deutsche Bürgerinitiative 87, 92 Deutsche Kommunistische Partei 111, 118, 126 F Deutsche Stimme 77, 80 FAU-IAA 141 Devrimci Sol 63 Faust 93, 98, 99 DHKC 63, 64 FIOE 38, 46 DHKP 63, 64 FIS 36 DHKP-C 51, 63, 64, 65, 66 Föderation der Arbeiter aus der Türkei DIE LINKE. 90, 110, 111, 112, 113, 114, 115, 118, in Deutschland e. V. 66 119, 120, 121, 122, 123, 124, 125, 127, 128, 129, 130 Föderation der türkisch-demokratischen DIE LINKE.Frankfurt 123 Idealistenvereine in Deutschland e. V. 149 DIE LINKE.Hessen 110, 111, 112, 113, Föderation für demokratische Rechte 123, 124, 125, 127, 137 in Deutschland e. V. 66 Die Linke.PDS 121, 122, 124, 125 Föderation Islamischer Organisationen DIE LINKE.SDS Hochschulgruppe in Europa 38, 46 Uni Frankfurt am Main 123 Frankfurter Kurier 121 DIE LINKE.Sozialistisch-demokratischer Freie Nationalisten 82, 85 Studierendenverband 122 Freie Nationalisten Rhein Main 87, 88, 89, 92 Die Linkspartei.PDS 121 Freie ArbeiterInnen Union 141 Dink, Hrant 66 Freie Kameradschaften 100 Direkte Aktion 141, 142 Freie Kräfte 80, 94, 100 Dissent! (plus X) 136 Freiheitsfalken Kurdistans 53, 55 d.i.s.s.i.d.e.n.t. (Dissident Marburg) 137, 138 Frontalkraft 95 Division Germania 150 DKP 111, 118, 126, 127, 128, 151 G Donaldson, Ian Stuart 94, 97 Galileo - Streitbare Wissenschaft 127 Döring, Osman 44 Gansel, Jürgen 81, 104 DS 77 Garde 18 100 DVU 76 GD/SD 121 Gegenschlag 93, 96, 98 E Geheimschutz 8, 166 E.Xani Presseund Verlags-GmbH 62 Geraer Dialog / Sozialistischer Dialog ECFR 38 in der Partei DIE LINKE. 121 Ehre & Stolz 96 GI 36 Eifler, Ulrike 121 GIA 36 R E G I ST E R 191
  • Grundordnung ist das eigentliche Ziel der Extremisten von rechts und links. Sie zu beobachten ist daher eine der Aufgaben
Verfassungsschutzbericht des Landes Nordrhein-Westfalen über das Jahr 1990 1.3 Aufgaben des Verfassungsschutzes Der Verfassungsschutz dient gemäß Art. 73 Nr. 10 Grundgesetz und SS1 VSG NW dem Schutz der freiheitlichen demokratischen Grundordnung, des Bestandes und der Sicherheit des Bundes oder eines Landes. Die wesentlichen Elemente der freiheitlichen demokratischen Grundordnung hat das Bundesverfassungsgericht als oberstes Organ der Rechtsprechung in mehreren Entscheidungen definiert: * die Achtung vor den im Grundgesetz konkretisierten Menschenrechten * die Volkssouveränität * die Gewaltenteilung * die Verantwortlichkeit der Regierung * die Gesetzmäßigkeit der Verwaltung * die Unabhängigkeit der Gerichte * das Mehrparteienprinzip * die Chancengleichheit der politischen Parteien * das Recht auf verfassungsmäßige Bildung und Ausübung einer Opposition. Der Erhalt dieser Prinzipien dient dem Schutz des einzelnen Bürgers vor der Allmacht des Staates. Es handelt sich somit um eine Ordnung des menschlichen Zusammenlebens, wie sie die totalitären Staaten nicht kennen. Die Beseitigung dieser demokratischen Grundordnung ist das eigentliche Ziel der Extremisten von rechts und links. Sie zu beobachten ist daher eine der Aufgaben des Verfassungsschutzes. 1.4 Arbeitsweise des Verfassungsschutzes Der Verfassungsschutz ist im wesentlichen ein Nachrichtendienst. Er besitzt keine polizeilichen Befugnisse. Daher können die Mitarbeiter des Verfassungsschutzes auch keine Zwangsmaßnahmen - z. B. Festnahmen, Durchsuchungen - durchführen. Verfassungsschutz und Polizei sind in der Bundesrepublik Deutschland auch organisatorisch getrennt. Erscheint dem Verfassungsschutz aufgrund seiner Erkenntnislage ein polizeiliches Eingreifen erforderlich, so unterrichtet er die Polizeibehörden von seinen Beobachtungen. Diese entscheiden dann in eigener Verantwortung, ob und welche Maßnahmen zu treffen sind. Der Verfassungsschutz sammelt in Erfüllung seines gesetzlichen Auftrages Auskünfte, Nachrichten und sonstige Unterlagen über die zu beobachtenden Bestrebungen und wertet sie aus. Auch ein Nachrichtendienst nutzt dabei überwiegend die offenen Quellen, d. h. die allen zugänglichen Erkenntnismöglichkeiten. Dies 7

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