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"links or rechts" in den Verfassungsschutz Trends
  • Special Affairs" (OSA) ein: Neben seiner Zuständigkeit für Rechtsangelegenheiten und Public Relations führt es geheimdienstliche Operationen durch
Org". Hierbei handelt es sich um eine paramilitärisch organisierte Eliteeinheit, die innerhalb der SO höchstes Ansehen genießt und mit weitest gehenden Machtbefugnissen ausgestattet ist. Die "Sea Org" betreibt z. B. Strafund Arbeitslager der SO, die sogenannten RPFs ("Rehabilitation Project Force"). Die "Association for Better Living and Education" (ABLE) ist eine Vereinigung verschiedener SO-Initiativen, die im gesellschaftspolitischen und sozialen Bereich aktiv sind. Sie betätigt sich z. B. in der Drogenund Gefangenenrehabilitation (Narconon, Criminon), im Bildungsbereich (Applied Scholastics) oder in ihrem "Kreuzzug" gegen die Psychiatrie - für Scientology weltanschauliche Gegnerin Nr. 1 ("Kommission für Verstöße der Psychiatrie gegen Menschenrechte e.V.", KVPM; international: Citizens Commission on Human Rights, CCHR). Narconon-Logo Das "Celebrity Center International" betreut prominente Scientologen und andere wichtige Persönlichkeiten, um deren Popularität und Einfluss insbesondere für Propagandazwecke zu nutzen. Eine besondere Stellung und Funktion innerhalb der Gesamtorganisation nimmt das Netzwerk "Office of Special Affairs" (OSA) ein: Neben seiner Zuständigkeit für Rechtsangelegenheiten und Public Relations führt es geheimdienstliche Operationen durch. Das OSA hat es auch übernommen, deutsche Ministerien und Behörden über die "wahren" Eigenschaften und Beweggründe von Personen "zu unterrichten", die sich negativ über Scientology geäußert haben. So versuchte das OSA-Vorstandsmitglied Kurt WEILAND in seinem Schreiben vom 12.07.99 u. a. an die Behörde für Inneres Hamburg die Glaubwürdigkeit des SO-Aussteigers Jesse PRINCE zu erschüttern. Dieser hatte mehrfach negativ über die Machenschaften seiner früheren Organisation berichtet. Die SO-Zentrale in Los Angeles gab eine im August 1999 bundesweit verteilte Broschüre mit dem Titel "Verfassungsschutz als Rufmordinstrument" heraus. Darin wendet sich die SO gegen die Beobachtung durch den Verfassungsschutz, dessen Aktivitäten "durchaus selbst als verfassungswidrig ..." einzustufen seien. Unterstellt werden Desinformation und bloße Willkür bei der Auswahl der Beobachtungsobjekte. Diese und weitere Diffamierungen folgen dem von HUBBARD vorgegebenen Prinzip, einen Gegner in die Rolle des Angegriffenen zu bringen: "Verbinden Sie unsere Antwort mit einem 240
  • jedoch zur Wahrung von Vorteilen an deren Prinzipien an. Rechtsstreitigkeiten zwischen den Unternehmen und innerhalb einzelner Betriebe werden nach scientologischem
  • Recht vor dem "Charter Komitee" abgehandelt. Sie vor ordentlichen Gerichten auszutragen, käme nach SO-Reglement einem Verbrechen gleich und deshalb
passt sich jedoch zur Wahrung von Vorteilen an deren Prinzipien an. Rechtsstreitigkeiten zwischen den Unternehmen und innerhalb einzelner Betriebe werden nach scientologischem Recht vor dem "Charter Komitee" abgehandelt. Sie vor ordentlichen Gerichten auszutragen, käme nach SO-Reglement einem Verbrechen gleich und deshalb einem der gleichgeschalteten, gehorsamen Scientologen niemals in den Sinn. Die Mitarbeiter solcher Firmen unterliegen in der Regel einem ständigen Druck sowie der Aufsicht ihrer regionalen "Org" oder anderer Einrichtungen der SO - zudem hinsichtlich ihres Vorankommens auf SO-Linien schließlich auch der eigenen Firmenleitung. In "Ethikfällen", d. h., wenn Mitarbeiter nicht so funktionieren, wie es die Organisation vorsieht, arbeiten einige solcher Firmen eng mit den "Ethic Officers" der regionalen "Org" zusammen, um die Abweichler wieder von ihren "Zuständen" zu befreien und sie wieder funktionsgerecht der scientologischen Ideologie anzupassen. Genauso wie bei allen anderen Scientologen sind bei den über die berufliche Schiene in den Firmen angebundenen Aktivisten zunächst die Ablösung und schließlich der Bruch mit langjährig gewachsenen engsten familiären und sozialen Umfeldern fast gesetzmäßig vorgezeichnet. Sie lassen sich zumeist nur dann vermeiden, wenn es ein Scientologe schafft, seine Umgebung nachzuziehen und ebenfalls "ethisch" zu machen, also auch für die SO zu gewinnen. Der kategorische Anspruch der SO, ein ausschließlich an scientologischen Machtund Herrschaftsfantasien orientiertes totalitäres System in Staat und Gesellschaft allgemeinverbindlich durchsetzen zu müssen, ist für alle integralen Bestandteile der SO verbindlich - damit auch für das "World Institute of Scientology Enterprises" (WISE). Eine Führungsanweisung (April 1996) von WISE International lässt an dieser Verbindlichkeit keine Zweifel: "Alle WISE - Mitglieder stimmen damit überein, (...) daß sie mit ihrer Arbeit, den Planeten zu klären, fortfahren können!" Erheblich deutlicher formulierte es HUBBARD in seiner Aussage: "Erobern Sie, egal wie, die Schlüsselpositionen, die Position als Vorsitzende des Frauenverbandes, als Personalchef einer Firma, als Leiter eines guten Orchesters, als Sekretärin des Direktors, als Berater der Gewerkschaft - irgendeine Schlüsselposition." (L.Ron HUBBARD, HCO B 10.06.1960, "What we expect of a Scientologist") 245
  • Behörde für Inneres Hamburg. Zu seiner Erkundigung über mögliche Rechtsverstöße erklärte der Verfasser mit ultimativen Untertönen: "Da es sich hier
nalisten" im Dezember 1999 an das Pressereferat der Behörde für Inneres Hamburg. Zu seiner Erkundigung über mögliche Rechtsverstöße erklärte der Verfasser mit ultimativen Untertönen: "Da es sich hier um Belange handelt, welche für die Öffentlichkeit und insbesondere für die Steuerzahler relevant sind und mögliche Gesetzesverstöße vorliegen, bestehe ich auf einer offiziellen Stellungnahme zu meinen Fragen. Sollte die Innenbehörde eine Beantwortung einfach verweigern, muss ich davon ausgehen, dass hier Unrechtmäßigkeiten in der Verwaltung vertuscht werden." (Hervorh. n. i. O.). Die Behörde für Inneres ist auf den geschilderten Vorstoß nicht eingegangen. Dieser Ausforschungsversuch setzt die von HUBBARD vorgegebene Taktik um, Gegner in die Rolle von Angegriffenen zu versetzen. Dafür zuständig ist der scientologische Geheimdienst OSA (" 2.). Aus dem Richtlinienbrief "Hubbard Communication Office Policy Letter" (HCO PL) vom 15.02.66: "Das Vorgehen, wie man Initiative ergreift, besteht darin, unsere eigenen Profis zu benutzen, um Teile der Gesellschaft intensiv zu untersuchen, die uns angreifen könnten". Weitere Informationen über die Methoden und Ziele der SO liefert die 1998 erschienene Broschüre des Landesamtes für Verfassungsschutz Hamburg "Der Geheimdienst der Scientology-Organisation". Der Verfassungsschutz wird die SO auch künftig im Auge behalten. VI. Spionageabwehr 1. Überblick Ein Jahrzehnt nach der politischen Wende in Deutschland sowie nach der Auflösung der Ost-West-Blockkonfrontation verändert sich das Lagebild der Spionageabwehr durch weitergehende politische Entwicklungen in Europa. Mit dem Beitritt Ungarns, Tschechiens und Polens zur NATO am 12.03.99 ist der Prozess des Aufbaues einer europäischen Friedensordnung einen wesentlichen Schritt vorangekommen. Neben Bulgarien, Rumänien und 252
  • Erfüllung seiner Aufgaben ist es an Gesetz und Recht gebunden (Artikel 20 Absatz 3 des Grundgesetzes). (2) Das Landesamt für
  • anderen Ländern tätig werden, soweit es die Rechtsvorschriften dieses Gesetzes und der anderen Länder zulassen. SS4 Aufgaben des Landesamtes für
SS2 Zuständigkeit (1) Der Verfassungsschutz wird innerhalb der zuständigen Behörde vom Landesamt für Verfassungsschutz wahrgenommen. Das Landesamt für Verfassungsschutz ist ausschließlich hierfür zuständig. Bei der Erfüllung seiner Aufgaben ist es an Gesetz und Recht gebunden (Artikel 20 Absatz 3 des Grundgesetzes). (2) Das Landesamt für Verfassungsschutz darf einer polizeilichen Dienststelle nicht angegliedert werden. Ihm stehen polizeiliche Befugnisse oder Weisungsbefugnisse gegenüber polizeilichen Dienststellen nicht zu; es darf die Polizei auch nicht im Wege der Amtshilfe um Maßnahmen ersuchen, zu denen es selbst nicht befugt ist. SS3 Zusammenarbeit (1) Das Landesamt für Verfassungsschutz ist verpflichtet, mit Bund und Ländern in Angelegenheiten des Verfassungsschutzes zusammenzuarbeiten. Die Zusammenarbeit besteht auch in gegenseitiger Unterstützung und Hilfeleistung sowie in der Unterhaltung gemeinsamer Einrichtungen. (2) Verfassungsschutzbehörden anderer Länder dürfen im Geltungsbereich dieses Gesetzes nur im Einvernehmen mit dem Landesamt für Verfassungsschutz nach Maßgabe dieses Gesetzes und soweit eigenes Landesrecht dies zulässt, der Bund gemäß SS 5 Absatz 2 BVerfSchG nur im Benehmen mit dem Landesamt für Verfassungsschutz tätig werden. Das Landesamt für Verfassungsschutz darf in den anderen Ländern tätig werden, soweit es die Rechtsvorschriften dieses Gesetzes und der anderen Länder zulassen. SS4 Aufgaben des Landesamtes für Verfassungsschutz (1) Aufgabe des Landesamtes für Verfassungsschutz ist die Sammlung und Auswertung von Informationen, insbesondere von sachund personenbezogenen Auskünften, Nachrichten und Unterlagen, über 1. Bestrebungen, die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung, den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes gerichtet sind oder eine ungesetzliche Beeinträchtigung der Amtsführung von Mitgliedern der verfassungsmäßigen Organe des Bundes oder eines Landes zum Ziele haben, 267
  • Rechtsextremistische Straftaten* Delikte 1993 1994 ersuchte Tötung 1 0 Körperverletzung 93 68 Brandstiftung 7 3 Landfriedensbruch, Hausfriedensbruch, 56 28 Störung
Rechtsextremistische Straftaten* Delikte 1993 1994 ersuchte Tötung 1 0 Körperverletzung 93 68 Brandstiftung 7 3 Landfriedensbruch, Hausfriedensbruch, 56 28 Störung des öffentlichen Friedens Sachbeschädigung 68 35 olksverhetzung 50 27 Propagandadelikte 582 436 sonstige 129 97 gesamt 986 694 davon: fremdenfeindliche Straftaten 235 156 antisemitische Straftaten 43 34 *Die vorgelegte Statistik beruht auf Zahlenangaben des Landeskriminalamtes Brandenburg Die Verfassungsschutzabteilung des Ministeriums des Innern des Landes Brandenburg führt keine eigene Straftatenstatistik. Verfassungsschutzbericht 1994
  • Polizei übermittelt werden, wenn die tatsächlichen und rechtlichen Voraussetzungen für deren Erhebung mit entsprechenden Befugnissen zur verdeckten Datenerhebung nach
  • Abkommen zwischen den Parteien des Nordatlantikvertrags über die Rechtsstellung ihrer Truppen hinsichtlich der in der Bundesrepublik Deutschland stationierten ausländischen Streitkräfte
gesetzes genannten Schutzgüter gerichtet sind. Personenbezogene Daten, die das Landesamt für Verfassungsschutz selbst mit nachrichtendienstlichen Mitteln nach SS 8 erhoben hat, dürfen nur dann an die Staatsanwaltschaft oder an die Polizei übermittelt werden, wenn die tatsächlichen und rechtlichen Voraussetzungen für deren Erhebung mit entsprechenden Befugnissen zur verdeckten Datenerhebung nach der Strafprozessordnung oder nach den SSSS 9 bis 12 und SS 23 Gesetz über die Datenverarbeitung der Polizei vom 2. Mai 1991 (Hamburgisches Gesetzund Verordnungsblatt Seiten 187, 191) vorgelegen hätten. SS 15 Übermittlung personenbezogener Daten an Stationierungsstreitkräfte Das Landesamt für Verfassungsschutz darf Informationen einschließlich personenbezogener Daten an Dienststellen der Stationierungsstreitkräfte im Rahmen von Artikel 3 des Zusatzabkommens zu dem Abkommen zwischen den Parteien des Nordatlantikvertrags über die Rechtsstellung ihrer Truppen hinsichtlich der in der Bundesrepublik Deutschland stationierten ausländischen Streitkräfte vom 3. August 1959 (Bundesgesetzblatt II 1961 Seiten 1183, 1218) übermitteln. Die Entscheidung für eine Übermittlung treffen der Präses der zuständigen Behörde oder die von ihm besonders ermächtigten Bediensteten des Landesamtes für Verfassungsschutz. Der Empfänger ist darauf hinzuweisen, dass er die übermittelten Daten nur zur Verarbeitung für den Zweck erhält, zu dem sie ihm übermittelt wurden. SS 16 Übermittlung personenbezogener Daten an ausländische öffentliche Stellen Das Landesamt für Verfassungsschutz darf personenbezogene Daten im Einvernehmen mit dem Bundesamt für Verfassungsschutz an ausländische öffentliche Stellen sowie an überoder zwischenstaatliche Stellen übermitteln, wenn die Übermittlung zur Erfüllung seiner Aufgaben oder zur Wahrung erheblicher Sicherheitsinteressen des Empfängers erforderlich ist. Die Entscheidung für eine Übermittlung treffen der Präses der zuständigen Behörde oder die von ihm besonders ermächtigten Bediensteten des Landesamtes für Verfassungsschutz. Die Übermittlung unterbleibt, wenn auswärtige Belange der Bundesrepublik Deutschland oder überwiegende schutzwürdige Interessen des Betroffenen entgegenstehen oder wenn dadurch gegen den Zweck eines deutschen Gesetzes verstoßen würde. Der Empfänger ist darauf hinzuweisen, dass er die übermittelten Daten nur zur Verarbeitung für den Zweck erhält, zu dem sie ihm übermittelt wurden. 276
  • Betroffenen das Allgemeininteresse an der Übermittlung überwiegen. (2) Besondere Rechtsvorschriften, die Informationsübermittlungen zulassen, einschränken oder verbieten sowie die Verpflichtung
(4) Die auf diese Weise gewonnenen Unterlagen dürfen nur zu den in Absatz 1 genannten Zwecken verwendet werden. Gespeicherte Daten sind zu löschen und Unterlagen zu vernichten, sobald sie für diese Zwecke nicht mehr benötigt werden. (5) Über die Tatsache der Einsichtnahme ist ein gesonderter Nachweis zu führen, aus dem ihr Zweck, die in Anspruch genommenen Stellen sowie die Namen der Betroffenen hervorgehen. Diese Aufzeichnungen sind gesondert aufzubewahren, durch technische und organisatorische Maßnahmen gegen unbefugten Zugriff zu sichern und am Ende des Kalenderjahres, das dem Jahr ihrer Erstellung folgt, zu vernichten. SS 21 Übermittlungsverbote und -einschränkungen (1) Die Übermittlung von Informationen nach diesem Abschnitt unterbleibt, wenn 1. eine Prüfung durch die übermittelnde Stelle ergibt, dass die Informationen zu vernichten sind oder einem Verwertungsverbot unterliegen oder für den Empfänger nicht mehr bedeutsam sind, 2. überwiegende Sicherheitsinteressen dies erfordern oder 3. für die übermittelnde Stelle erkennbar ist, dass unter Berücksichtigung der Art der Informationen und ihrer Erhebung die schutzwürdigen Interessen des Betroffenen das Allgemeininteresse an der Übermittlung überwiegen. (2) Besondere Rechtsvorschriften, die Informationsübermittlungen zulassen, einschränken oder verbieten sowie die Verpflichtung zur Wahrung gesetzlicher Geheimhaltungspflichten oder von Berufsoder besonderen Amtsgeheimnissen, die nicht auf gesetzlichen Vorschriften beruhen, bleiben unberührt. SS 22 Übermittlung personenbezogener Daten Minderjähriger (1) Personenbezogene Daten Minderjähriger vor Vollendung des 16. Lebensjahres dürfen nach den Vorschriften dieses Gesetzes übermittelt werden, wenn tatsächliche Anhaltspunkte dafür bestehen, dass der Minderjährige eine der in SS 2 des Gesetzes zu Artikel 10 Grundgesetz genannten Straftaten plant, begeht oder begangen hat, im übrigen, solange die Voraussetzungen der Speicherung nach SS 10 erfüllt sind. 280
  • Hinterbliebener IZH Islamisches Zentrum Hamburg J JD/JL Jungdemokraten / Junge Linke JN Junge Nationaldemokraten JUKO Junge Kommunisten K KB Kommunistischer Bund
  • Libertäres Kulturund Aktionszentrum LPK Volksbewegung von Kosovo LR Linksruck LRSSHJ Bewegung für eine albanische sozialistische Republik in Jugoslawien
I IAS International Association of Scientologists ICCB Islami Cemaat ve Cemiyetler Birligi = Verband der Islamischen Vereine und Gemeinden e.V. Köln (auch: "Der Kalifatstaat") I.f.A. Initiative für Ausländerbegrenzung IGMG Islamische Gemeinschaft Milli Görüs e.V. IH Islamische Bewegung IMSV Iranische Moslemische Studentenvereinig. Bundesrep. Deutschland IS International Socialists IVVdN Interessenverband ehemaliger Teilnehmer am antifaschistischen Widerstand, Verfolgter des Naziregimes und Hinterbliebener IZH Islamisches Zentrum Hamburg J JD/JL Jungdemokraten / Junge Linke JN Junge Nationaldemokraten JUKO Junge Kommunisten K KB Kommunistischer Bund KDP Demokratische Partei Kurdistans Irak (auch DPK / I genannt) K&D Gruppe Kritik und Diskussion KGB Komitee für Staatssicherheit (ehem. sowjet. Nachrichtendienst) KGÖ Kommunistische Jugendorganisation (der türkischen MLKP) KNK Kurdischer Nationalkongress KPD Kommunistische Partei Deutschlands KS Kurdistan Solidarität Hamburg KPF Kommunistische Plattform KVPM Kommission für Verstöße der Psychiatrie gegen Menschenrechte e.V. L LDK Demokratischer Bund Kosovo LIZ Libertäres Zentrum LKA Landeskriminalamt LKA Libertäres Kulturund Aktionszentrum LPK Volksbewegung von Kosovo LR Linksruck LRSSHJ Bewegung für eine albanische sozialistische Republik in Jugoslawien M MB Muslimbruderschaft (arabisch: "al-Ikhwan al-Muslimun") MED-TV ehemaliger kurdischer Fernsehsender MEDYA-TV kurdischer Fernsehsender MG Marxistische Gruppe 287
  • Entwicklung der Gewalttaten 1 ' mit erwiesener oder zu vermutender rechtsextremistischer Motivation in Deutschland und Baden-Württemberg im Zeitraum
  • Opfer dieser Gewalttaten wieder vermehrt Ausländer und delikten vermeintliche "Linke". Die im letzten Jahr noch zu beobachtende Zugegen nähme unkontrollierter
Entwicklung der Gewalttaten 1 ' mit erwiesener oder zu vermutender rechtsextremistischer Motivation in Deutschland und Baden-Württemberg im Zeitraum 1991 - 1997 1 ' Seit 1997 werden Sachbeschädigungen mit Gewaltanwendung nicht mehr den Gewalttaten zugerechnet. Zur besseren Vergleichbarkeit wurde auch die Zahl der Gewalttaten in den Vorjahren entsprechend bereinigt. Auffällige Veränderungen gab es 1997 im Kreis der Täter und Tatverdeutliche dächtigen. Gegenüber dem Vorjahr hat sich der Anteil der an gewaltZunahme tätigen Übergriffen beteiligten Skinheads auf über 70 % verdoppelt. von GewaltDabei waren Opfer dieser Gewalttaten wieder vermehrt Ausländer und delikten vermeintliche "Linke". Die im letzten Jahr noch zu beobachtende Zugegen nähme unkontrollierter und wahllos gegen beliebige Opfer gerichteFremde vor ter Gewalt durch Personen am Rand der Skinheadszene hat sich so allem durch nicht fortgesetzt. Bei den 1997 bekanntgewordenen Gewaltdelikten, Skinheads die von Skinheads verübt wurden, gehörten die Opfer wie beispielsweise Ausländer, Punker und Personen aus sozialen Randgruppen wieder zu den "klassischen Feindbildern". 22
  • Bundesrepublik Deutschland Brandenburg 1993 1994 1993 1994 militante Angehörige rechtsextr. Cliquen 5.600 gleichbleibend 500 500 JF 130 leicht aobnehmend
(r) Übersichten in Zahlen Mitgliederzahlen" (z.T. geschätzt) Bundesrepublik Deutschland Brandenburg 1993 1994 1993 1994 militante Angehörige rechtsextr. Cliquen 5.600 gleichbleibend 500 500 JF 130 leicht aobnehmend bis zu 100 70 FAP 430 gleichbleibend 15 Einzelpers. HNG 220 stark steigend Einzelpers. 10 IHV 20 gleichbleibend Einzelpers. Einzelpers NPD 5.000 gleichbleibend 25 20 JN 190 leicht abnehmend Einzelpers. Einzelpers DVU 26.000 abnehmend unter 50 40 DLVH 900 gleichbleibend Einzelpers. 35 REP 23.000 stark abnehmend 500 600 Nationale e. 80 steigend Einzelpers. 40 T *Da das Bundesministerium des Innern für 1994 noch keine Mitgliederzahlen extremistischer Organisationen und Personenzusammenschlüsse veröffentlicht hat, werden als Vergleich zu den in Brandenburg für 1994 ermittelten Zahlen, im Blick auf die gesamte Bundesrepublik Deutschland die Zahlen für 1993 und deren absehbare Modifikation für 1994 in Form von Trendangaben aufgeführt. 62 Verfassungsschutz durch Aufklärung
  • Filme Abend * 140 rechte e.V. * Siehe KVPM JUKO * 159, 163, 164, 166 Kommunistische Jugendorganisation Jungdemokraten/Junge Linke * Siehe * Siehe KGÖ JD/JL
  • Siehe ATIK Konföderation für demokratische K&D * 168, 169 Rechte in Europa * Siehe ADHK Kalifatstaat * 94, 173, 199, 215 * Siehe
  • Komitee für Staatssicherheit * Siehe Libertäres Zentrum (LIZ) * 131 KGB Linksruck * Siehe
JELZIN, Boris * 254, 255 Komitee gegen den imperialistischen Jerusalemtag * Siehe Qods-Tag Krieg * 122 Jihad * 222, 232, 233 Kommission für Verstöße der JN * 29, 41, 56, 63, 64, 75, 88, 89, 96 Psychiatrie gegen MenschenJugend AntiFa Filme Abend * 140 rechte e.V. * Siehe KVPM JUKO * 159, 163, 164, 166 Kommunistische Jugendorganisation Jungdemokraten/Junge Linke * Siehe * Siehe KGÖ JD/JL Kommunistische Partei Deutschlands Junge Antifa Bergedorf * 140 * Siehe KPD Junge Kommunisten * Siehe JUKO Kommunistische Partei Perus (PCP) * Junge Nationaldemokraten * Siehe 157 JN Kommunistische Plattform der PDS Jungsozialisten (JuSo) * 166, 168 (KPF) * Siehe KPF Kommunistischer Bund (KB) * 154 Konföderation der Arbeiter aus der K Türkei * Siehe ATIK Konföderation für demokratische K&D * 168, 169 Rechte in Europa * Siehe ADHK Kalifatstaat * 94, 173, 199, 215 * Siehe konkret * 156 auch: ICCB KORABELNIKOW, Walentin * 255 Kameradenkreis um Thomas WULFF * KORBMACHER, Dr. Günter * 117 29, 61, 102 Siehe auch Kosovo-Schutzkorps * Siehe TMK WULFF-Kreis KPD * 129 Kameradschaft Bramfeld * 62, 69, 71, KPF * 108, 160 74 Kraftschlag * 47 Kameradschaft Karlsruhe * 25 KRENZ, Egon * 21 KAPLAN, Cemaleddin * 215 KS * 115, 120, 129 KAPLAN, Metin * 94, 215, 216 Kuba-Brigade * 163 KAPLAN-Verband * 199 Kurdischer Nationalkongress * Siehe KARATAS, Dursun * 200, 202 KNK KÄS, Christian * 78 Kurdisches Exilparlament * 188 KAYPAKKAYA * 208 Kurdistan Informationszentrum * 185 KB * 154 Kurdistan Solidarität Hamburg * KEBIR, Rabah * 234 Siehe KS Keinen Fußbreit den Faschisten * 141 Kurdistan-Volkshaus Hamburg * 160 Kemalismus bzw. kemalistisch * 207, Kurtulus * 200 212, 215, 216 KVPM * 240, 246, 247 KGB * 253, 254, 255 KGÖ * 210, 211 KHAMENEI * 222, 223 L KHATAMI, Mohammed * 222, 223, 227, 228, 229 La Pasionaria * 161 KHOMEINI * 222, 224, 225, 226 LAUCK, Gary Rex * 60 KLAR, Christian * 119 LDK * 219 KLEBE, Torben * 47, 57, 69, 70 Leuchtender Pfad * 157 KLEIN, Hans-Joachim * 116, 117 libertad * 119 KLUMP, Andrea * 114, 119 Libertäres Kulturund Aktionszentrum KNK * 187 (LKA) * 131 Komitee für Staatssicherheit * Siehe Libertäres Zentrum (LIZ) * 131 KGB Linksruck * Siehe LR 295
  • Linksruck (Zeitung) * 167 Muslimbruderschaft * Siehe MB LIZ * 131 Mykonos * 223 LKA (Libertäres Kulturund Aktionszentrum) * 131 Lohbrügger Sturm
Linksruck (Zeitung) * 167 Muslimbruderschaft * Siehe MB LIZ * 131 Mykonos * 223 LKA (Libertäres Kulturund Aktionszentrum) * 131 Lohbrügger Sturm 15 * 50, 59 N Lokalberichte Hamburg * 146, 169 LPK * 219 Nachrichten der HNG * 60 LR * 109, 166 Nadir Info System * 129, 133, 170 LRSSHJ * 219 NADIS * 15 Narconon * 240 NASRALLAH, Hassan * 224, 235 M National Liberation Army * Siehe NLA National-Anarchisten im M-18 * 210 Volksbefreiungskampf * 19 Magda-Thürey-Zentrum (MTZ) * Nationaldemokratische Partei Siehe MTZ Deutschlands * Siehe NPD MAHLER, Horst * 21, 22, 23, 25, 26, Nationaldemokratischer 98 Hochschulbund * Siehe NHB MAO TSETUNG * 219 Nationale Befreiungsarmee * Siehe Marxistische Gruppe * Siehe MG NLA Marxistischer Jugendverband * 155 Nationale Befreiungsfront Kurdistans * Marxistisch-Leninistische Partei * Siehe ERNK Siehe MLKP Nationale Liste * Siehe NL MATJUCHIN, Wladimir * 255 Nationaler Widerstand (Homepage) * Mazlum Dogan Kultur-, Jugendund 69 Sportfestival * 188 Nationaler Widerstand Eggesin * 37 MB * 232, 233, 234 Nationaler Widerstandsrat Iran * MED-TV * 180, 187, 190 Siehe NWRI MEDYA-TV * 180, 187, 192 Nationales Info-Telefon * Siehe NIT MEINHOF, Ulrike * 129, 134 Nationales und Soziales AktionsbündMEYER, Barbara * 115 nis Norddeutschland * 30, 56, 62, MEYER, Horst Ludwig * 114, 115 71 MG * 168 Nationalrevolutionäre Zellen * 53, 71 MHP * 196 Nationalsozialistische Deutsche ArbeiMili's Tanz auf dem Eis * 118 terpartei/Auslandsund militante frauen/lesbengruppe * 123 Aufbauorganisation * Siehe Milli Gazete * 214 NSDAP/AO MISCAVIGE, David * 239, 249 National-Zeitung - Deutsche Mitteldeutsche Vortragstage * 97 Wochen-Zeitung (NZ) * 24, 83 MKO * 226, 227 NDB * 97 MLKP * 173, 203, 209 Neonazis * 27, 29, 52, 55, 56, 61, 75, MOHNHAUPT, Brigitte * 119 89, 96 Morgenthau-Plenum * 155 NEUBAUER, Harald * 80, 81 MOUSLI, Tarek * 117 Neue Demokratische Frau * Siehe YDK Movimento * 163 Neue Demokratische Jugend * Siehe MTZ * 159, 160 YDG Mudjahedin * 232 Neue Zivilisation * 249 Mumia * 107, 156, 163, 168, 186 Newroz * 160, 186 Munafiqeen Khalq Organization * NHB * 51, 56, 72, 73, 92, 142, 143 Siehe MKO NIT * 98, 102 296
  • Islamistische Extremisten (Broschüre - Oktober 1996) Linksextremismus in der Bundesrepublik Deutschland - Allgemeine Entwicklung (Broschüre - voraussichtlich Juni 1998) Ausländerextremismus in der Bundesrepublik
Islamistische Extremisten (Broschüre - Oktober 1996) Linksextremismus in der Bundesrepublik Deutschland - Allgemeine Entwicklung (Broschüre - voraussichtlich Juni 1998) Ausländerextremismus in der Bundesrepublik Deutschland - Allgemeine Entwicklung (Broschüre - Oktober 1996) Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) - Organisationsaufbau (Broschüre - voraussichtlich September 1998) Das Landesamt für Verfassungsschutz Baden-Württemberg - Aufbau und Arbeitsweise eines geheimen Nachrichtendienstes (Broschüre - Oktober 1996) Schutz vor Spionage - Ein praktischer Leitfaden für die gewerbliche Wirtschaft (Broschüre - August 1997) Scientology - ein Fall für den Verfassungsschutz (Broschüre - August 1997) InformatioUm sein Informationsangebot zu erweitern, präsentiert sich der Verden des fassungsschutz Baden-Württemberg seit Oktober 1997 mit einer eiVerfassungsgenen Homepage im Internet. Die Adresse lautet http://www.badenschutzes über wuerttemberg.de/verfassungsschutz. neue Medien Mit der darüber hinaus seit November 1996 bestehenden Mailböx abrufbar (Telefonnummer: 0711/55 62 65 - ISDN und 0711/54 11 48 - analog) und einer eMail-Adresse (verfassungsschutz.bw@t-online.de) trägt das Landesamt für Verfassungsschutz damit im Rahmen seiner Aufklärungsarbeit der zunehmenden Bedeutung moderner Kommunikationsmittel und dem veränderten Informationsverhalten vieler Bürger Rechnung. 16
  • extremistische Qualität bei den "Nationalen" erkennen. Die Forderung "Für Recht und Wahrheit in der deutschen Geschichtsschreibung - Gegen die Geschichtsklitterung
  • deutlich erklärten Antisemitismus. Das Thema "Staatlicher Terror und linke Hetze in Guben", verbunden mit einem Drohbrief an die Gubener
  • Nationalen e.V." haben sich zueiner der aktivsten rechtsextremistischen Organisationen in Brandenburg entwickelt, auch wenn sich die Mitgliederzahlen auf niedrigem Niveau
(BBZ) heraus. In diesem Blatt finden auch neonazistische Gruppierungen ein Forum (vgl. Bemerkungen zum "kommando F."). Der regionale Schwerpunkt der "Nationalen" in Brandenburg befindet sich im Osten und Süden des Landes. Inzwischen fassen "Die Nationalen" auch in anderen Regionen Brandenburgs sowie in den angrenzenden Bundesländern Fuß. Innerhalb Brandenburgs existieren Kreisverbände in Guben, Elsterwerda und Rathenow. In Guben, Spremberg und Döbern wurden im Jahre 1994 fünf größere geplante Veranstaltungen der "Nationalen" bzw. des INS verboten (am 26.August, am 4. und am 24. September, am 5. und am 6. November). Daß die "Nationalen" nunmehr über diese Region hinaus in Brandenburg aktiv werden, dokumentieren Werbeaktionen größere Verteilaktionen der BBZ in Potsdam und Brandenburg im September 1994. Für den 9. November 1994 meldeten die "Nationalen", das JNS und andere Organisationen eine Demonstration vor der KZ-Gedenkstätte Sachsenhausen an. Sie wurde, wie alle anderen öffentlichen Veranstaltungen der "Nationalen" 1994 in Brandenburg, mit einem Verbot belegt. Zwei der Themen für geplante Veranstaltungen lassen eine neue extremistische Qualität bei den "Nationalen" erkennen. Die Forderung "Für Recht und Wahrheit in der deutschen Geschichtsschreibung - Gegen die Geschichtsklitterung der herrschenden Klasse", die vor der KZ-Gedenkstätte Sachsenhausen thematisiert werden sollte, zeugt von einem bis dahin nicht so deutlich erklärten Antisemitismus. Das Thema "Staatlicher Terror und linke Hetze in Guben", verbunden mit einem Drohbrief an die Gubener PDS-Fraktion, ist ein Indiz dafür, daß sich die "Nationalen" im Aktionsfeld der "Anti-Antifa" engagieren wollen, auch wenn es bisher bei verbalen Attacken geblieben ist. "Die Nationalen e.V." haben sich zueiner der aktivsten rechtsextremistischen Organisationen in Brandenburg entwickelt, auch wenn sich die Mitgliederzahlen auf niedrigem Niveau bewegen. Andieser Vereinigung sind, wie erwähnt, mehr und mehr neonazistische Merkmale deutlich geworden. "Wiking-Jugend" (WJ) Die in der Tradition der ehemaligen "Hitler-Jugend" (HJ) stehende "Wiking-Jugend, volkstreue nordländische Jugendbewegung Deutschland e.V." (WJ) wurde mit Verfügung des Bundesinnenministers vom 10. November 1994 verboten und aufgelöst. Der Bundesminister des Innern sah es als erwiesen an, daß die WJ sich 2 gegen die verfassungsmäßige Ordnung im Sinne des Art. 9 Abs. 2 Verfassungsschutz durch Aufklärung
  • beiden Organisationen eher den zuweilen als "Die Vereinigten Rechten - Die Nationalen e.V./Die "Nationalen" Deutsche Liga" bei Veranstaltungsanmeldungen
  • will er diese Vereinigung zu einem Sammelbecken des gesamten rechtsextremistischen Lagers werdenlassen. Engere Kontakte unterhält er zu den "Deutschen Nationalisten
propagandistischen Aktivitäten, auch auf Brandenburgaus. Vorsitzender des Landesverbandes Berlin-Brandenburgist der Berliner Frank SCIHWERDT. Nachdem sich die NPD 1993 aus dieser Wählergemeinschaft weitgehend zurückgezogen hatte, dominierte in ihr der Einfluß der DLVH. Namentlich in Brandenburg waren Aktivitäten der DLVH und der "Nationalen e.V." oftmals kaum unterscheidbar. Inzwischen hat sich der frühere Vorsitzende des DLVH-Landesverbandes, Frank SCHWERDT,mit der Parteiführung überworfen. Der Grund: Vor den brandenburgischen Kommunalwahlen im Dezember 1993 hatte er den Exvorsitzenden der verbotenen "Deutschen Alternative" (DA), Frank HÜBNER,als DLVH-Kandidaten für das Amt des Cottbuser Oberbürgermeisters favorisiert. Seither engagiert sich SCHWERDT,der inzwischen aus der DLVH ausgetreten ist, um so mehr bei den "Nationalen e.V.". Seit jüngster Zeit ist in Brandenburg wieder eine engere Kooperation und Verflechtung zwischen den "Nationalen" und der DLVH zu Verflech beobachten. Beispielsweise treten die beiden Organisationen eher den zuweilen als "Die Vereinigten Rechten - Die Nationalen e.V./Die "Nationalen" Deutsche Liga" bei Veranstaltungsanmeldungen auf. Zum Teil und'der DEVH bekleiden Mitglieder Führungsfunktionen in beiden Organisationen. SCHWERDTsucht seit langem die Zusammenarbeit mit neonazistischen Gruppierungen und ist bemüht, die seit den Verboten der DA, der NO und der NFnicht mehr organisatorisch gebundenen Neonazis bzw. neonazistisch orientierten Jugendlichen in die "Nationalen" zu integrieren. Darüber hinaus will er diese Vereinigung zu einem Sammelbecken des gesamten rechtsextremistischen Lagers werdenlassen. Engere Kontakte unterhält er zu den "Deutschen Nationalisten" (DN) und verschiedenen neonazistischen Kleinstgruppen vorallem in Berlin. Junges Seit Oktober 1994 bezeichnet sich das "Junge Nationale Spektrum" Nationales (JNS) als "Jugendverband der Nationalen e.V.". Das nur wenige Spektrum Mitglieder umfassende JNS war schon zuvor vereinzelt im südöstlichen Brandenburg und im nordöstlichen Sachsenaktiv. Es ist dem neonazistischen Spektrum zuzurechnen. Seit 1992 geben die "Nationalen" in \ , || zweimonatigem BERLIN BRANDENBURGER Abstand die PublikaZEITUNG DER NATIONALEN tion "Berlin-Brandenburger-Zeitung" 53 Verfassungsschutzbericht1994 ' a
  • bejaht; lediglich Schleswig-Holstein konnte sich aufgrund der dortigen Rechtslage dieser Linie nicht anschließen. Die Beobachtung der Scientology-Organisation durch
Gruppen und unbotmäßige Anhänger. Die "Arbeiterpartei Kurdistans" (PKK) fiel 1997 insbesondere durch Spendengelderpressungen und gewalttätige Disziplinierungsmaßnahmen auf, nachdem die öffentlichen Aufrufe des Vorsitzenden ÖCALAN, in Deutschland auf Gewalt zu verzichten, gegenüber Außenstehenden und den staatlichen Stellen weitgehend befolgt wurden. Die türkischen islamistischen Gruppierungen betrieben auch im Jahre 1997 sehr aktiv Indoktrination und aggressive Propaganda. Dadurch erschweren sie vor allem die Integration unserer ausländischen Mitbürger. Insgesamt muß aber zur Klarstellung betont werden, daß weniger als ein Promille der ausländischen Bevölkerung in Baden-Württemberg extremistischen Organisationen angehört. Mit der Beobachtung der Scientology-Organisation hat der Verfassungsschutz in Baden-Württemberg zum 1. Januar 1997 ein neues und teilweise neuartiges Aufgabengebiet übernommen; er hat dabei gemeinsam mit Bayern Schrittmacherdienste für den Bund und die übrigen Bundesländer geleistet. Die Innenministerkonferenz hat am 6. Juni 1997 die Voraussetzungen für die Beobachtung der Organisation durch die Verfassungsschutzbehörden bejaht; lediglich Schleswig-Holstein konnte sich aufgrund der dortigen Rechtslage dieser Linie nicht anschließen. Die Beobachtung der Scientology-Organisation durch den Verfassungsschutz hat sich in Baden-Württemberg bewährt. Die tatsächlichen Anhaltspunkte dafür, daß die Organisation ein Gesellschaftssystem anstrebt, das mit den Grundwerten unserer Verfassung nicht vereinbar ist, haben sich im Laufe des Jahres 1997 weiter erhärtet. Der Verfassungsschutz hat ferner zahlreiche Belege für die Aktivitäten des Scientology-Geheimdienstes gefunden, die sich auch in Baden-Württemberg gegen Kritiker und staatliche Stellen richteten. Nicht zu unterschätzen ist auch der Schaden, der durch Wirtschaftsund Wissenschaftsspionage entsteht. Das Interesse der ausländischen Geheimdienste, insbesondere der russischen Auslandsaufklärung, richtet sich dabei häufig auf das Know-how von mittelständischen Unternehmen und Universitäten, oft ohne daß die Betroffenen erkennen, daß sie systematisch ausgeforscht werden. Die Spionageabwehr verdient auch in einer Zeit der zunehmenden Annäherung
  • Türken Hessen 3.950 3.850 3.800 Bund 27.250 27.250 27.300 Linksextremistische Türken Hessen 350 350 350 Bund 3.150 3.150 3.370 Nationalistische
AUSLÄNDEREXTREMISMUS H E S S I S C H E R V E R F A S S U N G S S C H U T Z B E R I C H T 2 0 0 5 Mitgliedschaften in extremistischen Ausländerorganisationen * 2005 2004 2003 Araber und andere Hessen 1.550 1.350 1.100 Bund 8.020 7.670 6.800 Islamistische Türken Hessen 3.950 3.850 3.800 Bund 27.250 27.250 27.300 Linksextremistische Türken Hessen 350 350 350 Bund 3.150 3.150 3.370 Nationalistische Türken Hessen 1.200 1.200 1.200 Bund 7.500 7.500 8.000 Kurden Hessen 1.250 1.300 1.300 Bund 11.500 11.950 11.850 Summe Hessen 8.300 8.050 7.750 Bund 57.420 57.520 57.320 * Die Zahlen sind gerundet und teilweise geschätzt. EXTREMISMUSAUS 15
  • Verwaltung KommuniObservation, LinksRechtsAusländerkation, EDV zentrale extremismus extremismus extremismus Ermittlung Zur Erfüllung seiner Aufgaben standen dem LfV 200 Planstellen zur Verfügung
AUFGABEN UND ORGANISATION DES LANDESAMTES FÜR VERFASSUNGSSCHUTZ HESSEN H E S S I S C H E R V E R F A S S U N G S S C H U T Z B E R I C H T 2 0 0 5 Auf nachrichtendienstlichem Weg gewonnene Informationen können im AllgeBerichterstattung meinen nicht öffentlich verwendet werden. Sie ermöglichen aber eine sachgerechte und qualifizierte Bewertung der öffentlich zugänglichen Informationen. Sie sind daher für das Lagebild verfassungsfeindlicher Bestrebungen notwendig und unverzichtbar. Das LfV informiert regelmäßig die Parlamentarische Kontrollkommission Verfassungsschutz und die obersten Landesbehörden über seine Erkenntnisse. Im Einzelfall dürfen auch andere Behörden, z.B. die der Strafverfolgung, zur Erfüllung ihres Auftrages durch das LfV über einschlägige Erkenntnisse unterrichtet werden. Struktur des Vefassungsschutzes Das LfV ist eine obere Landesbehörde und gehört zum Geschäftsbereich des Hessischen Ministeriums des Innern und für Sport. Es nahm seine Tätigkeit aufgrund des Gesetzes vom 19. Juli 1951 auf. Dezernat DIREKTOR C/G Behördenleitung Grundsatz, G10, Öffentlichkeitsarbeit, Geheimschutz Abteilung Abteilung ArbeitsAbteilung gruppe 1 2 L2/E 3 Zentrale Auswertung EinbürgeBeschaffung Dienste rungen Dezernat Dezernat Dezernat Dezernat Dezernat Dezernat Dezernat Dezernat 11 12 13 21 22 23 31 32 Verwaltung KommuniObservation, LinksRechtsAusländerkation, EDV zentrale extremismus extremismus extremismus Ermittlung Zur Erfüllung seiner Aufgaben standen dem LfV 200 Planstellen zur Verfügung. Der sächliche Haushalt betrug etwa 2,4 Millionen EUR. Das LfV ist zu erreichen unter der Adresse Konrad-Adenauer-Ring 49, 65187 Wiesbaden oder dem Postfach 3905, 65029 Wiesbaden sowie per Telefon: 0611 720-0, E-Mail: poststelle@lfv.hessen.de und über das Internet: http/www.verfassungsschutz-hessen.de Kontrolliert wird das LfV Kontrolle vom Hessischen Ministerium des Innern und für Sport im Rahmen der Dienstund Fachaufsicht, durch die Parlamentarische Kontrollkommission Verfassungsschutz und die G 10-Kommission des Hessischen Landtages, vom Hessischen Datenschutzbeauftragten, durch den Hessischen Rechnungshof und nicht zuletzt durch die öffentliche Medienberichterstattung. 10
  • schaffung/ schaffung/ Geheimund Dienste Grundsatzfragen -auswertung -auswertung Sabotageschutz AusländerRechts-, LinksScientologyextremismus, extremismus, Organisation -terrorismus -terrorismus Es gliedert sich in fünf Abteilungen
  • Innenministerium unmittelbar unterstellt; ihm obliegt die Aufsicht über die Rechtund Zweckmäßigkeit der Aufgabenerfüllung. Zudem hat das Innenministerium über den ordnungsgemäßen
Verfassungsschutz Baden-Württemberg ** PRÄSIDENT Öffentlichkeitsarbeit Abteilung i 2 3 4 5 Zentralabteilung NachrichtenbeNachrichtenbeSpionageabwehr Unterstützende Verwaltung schaffung/ schaffung/ Geheimund Dienste Grundsatzfragen -auswertung -auswertung Sabotageschutz AusländerRechts-, LinksScientologyextremismus, extremismus, Organisation -terrorismus -terrorismus Es gliedert sich in fünf Abteilungen, die teilweise zum 1. Januar 1997 umstrukturiert wurden. Das Landesamt für Verfassungsschutz BadenWürttemberg ist dem Innenministerium unmittelbar unterstellt; ihm obliegt die Aufsicht über die Rechtund Zweckmäßigkeit der Aufgabenerfüllung. Zudem hat das Innenministerium über den ordnungsgemäßen Dienstbetrieb zu wachen (Dienstaufsicht). Der Personalbestand des Landesamts für Verfassungsschutz BadenWürttemberg ist im Haushaltsplan des Landes öffentlich ausgewiesen. Danach waren dem Amt für das Jahr 1997 insgesamt 344 Stellen für Beamte, Angestellte und Arbeiter zugewiesen (1996: 345 Stellen), wofür Personalausgaben von 23,6 Millionen DM und Sachausgaben in Höhe von rund 5,1 Millionen DM veranschlagt waren. 3. Aufgaben des Verfassungsschutzes Die Aufgaben des Landesamts für Verfassungsschutz Baden-Württemberg sind im Landesverfassungsschutzgesetz (LVSG) geregelt. Danach hat die Behörde im wesentlichen den Auftrag, bestimmte als "Bestrebungen" bezeichnete Verhaltensweisen zu beobachten. Hierbei geht es dem Verfassungsschutz in erster Linie um Aktivitäten von Organisationen. Dabei müssen allerdings zwangsläufig auch die handelnden Personen, die Mitglieder dieser Organisationen sind oder deren Aktivitäten unterstützen, erfaßt werden. Der Begriff der verfas11
  • Aktivitäten, die zwar grundsätzliche Kritik an der Gesellschafts-, Wirtschaftsund Rechtsordnung äußern, aber nicht gegen die oben beschriebene freiheitliche demokratische Grundordnung
  • Verfassungsschutzes ist es, den zuständigen Stellen zu ermöglichen, rechtzeitig die erforderlichen Maßnahmen zur Abwehr von Gefahren für die Ziel
AUFGABEN UND ORGANISATION DES LANDESAMTES FÜR VERFASSUNGSSCHUTZ HESSEN H E S S I S C H E R V E R F A S S U N G S S C H U T Z B E R I C H T 2 0 0 5 Liegen tatsächliche Anhaltspunkte für Bestrebungen vor, die gegen diesen Kernbestand der Verfassung gerichtet sind, werden sie vom LfV beobachtet. Diese Bestrebungen werden als extremistisch oder verfassungsfeindlich bezeichnet. Aktivitäten, die zwar grundsätzliche Kritik an der Gesellschafts-, Wirtschaftsund Rechtsordnung äußern, aber nicht gegen die oben beschriebene freiheitliche demokratische Grundordnung gerichtet sind, werden als radikal bezeichnet. Sie werden vom LfV nicht beobachtet. Bestrebungen sind Aktivitäten, die sich durch Handlungen wie Agitation, Zusammenschluss zu Organisationen oder Straftaten ausdrücken. Die Gesinnung einer Person wird nicht beobachtet. Ziel der Arbeit des Verfassungsschutzes ist es, den zuständigen Stellen zu ermöglichen, rechtzeitig die erforderlichen Maßnahmen zur Abwehr von Gefahren für die Ziel der freiheitliche demokratische Grundordnung zu treffen. Dies kann in erster Linie durch Verfassungsschutzpolitisch geistige Auseinandersetzung mit den Zielen oder dem Verhalten extremistiarbeit scher Bestrebungen geschehen. Ausnahmsweise kann aber auch ein Verbot eines Vereins durch das zuständige Innenministerium oder einer Partei durch das BundesfV verfassungsgericht in Betracht kommen. Das LfV ist nur beobachtend und unterrichtend tätig. Ihm stehen polizeiliche Befugnisse oder Weisungsbefugnisse nicht zu. Es darf mit Polizeidienststellen organisatorisch nicht verbunden werden und darf Polizeibehörden auch im Wege der Amtshilfe nicht um Maßnahmen ersuchen, zu denen es selbst nicht befugt ist. Den überwiegenden Teil seiner Erkenntnisse gewinnt das LfV aus offenen Quellen, das heißt aus Informationen, die jedermann zur Verfügung stehen. Dazu zählen PubOffene Quellen likationen, öffentliche Veranstaltungen oder sonstige Aktivitäten in der Öffentlichkeit. Die Sammlung offenen Materials reicht aber oft nicht aus, um ein vollständiges und sachgerechtes Bild von extremistischen Bestrebungen zu erhalten. Gerade Verfassungsfeinde arbeiten konspirativ, versuchen ihre wahren Ziele und Aktivitäten zu verschleiern oder geheim zu halten. Ihre Bekenntnisse zum Grundgesetz sind Lippenbekenntnisse. Um den wahren Sachverhalt festzustellen, darf das LfV in solchen Fällen auch Geheime nachrichtendienstliche Mittel einsetzen. InformationsSolche nachrichtendienstlichen Mittel sind z.B. beschaffung die Observation, das Einschleusen oder Anwerben und Führen von Vertrauensleuten ("Quellen") in extremistischen Organisationen, das geheime Fotografieren oder Tonaufzeichnungen, die Nutzung nachrichtendienstlicher Hilfsmittel wie Tarnausweise oder -kennzeichen. Die Voraussetzungen für den Einsatz dieser Mittel sind in SS 5 LfVGnäher geregelt. Ein besonderes nachrichtendienstliches Mittel ist die Überwachung des Brief-, Postoder Fernmeldeverkehrs. Wegen der besonderen Bedeutung dieses Eingriffs in das Grundrecht des Art. 10 Abs. 1 GG (Brief-, Postund Fernmeldegeheimnis) ist ein solcher Eingriff nur unter den engen Voraussetzungen des G 10-Gesetz zulässig. Voraussetzung für ihn ist eine Anordnung durch den Hessischen Minister des Innern und für Sport und die vorherige Zustimmung der G 10-Kommission des Hessischen Landtags. 9

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