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  • kann eine Verfassungsschutzbehörde, soweit es allgemeinen Rechtsvorschriften gebunden (Arim Einzelfall zwingend erforderlich ist, im Betikel 20 des Grundgesetzes). nehmen
Gesetzestexte 241 bereits vorhandenen Wissens der BeschäftiPersonen ausüben, die dem Geschäftsbereich gungsstelle, der Strafverfolgungsoder Sicherdes Bundesministers der Verteidigung nicht anheitsbehörden, ist es erforderlich und ausreigehören oder nicht in ihm tätig sind. chend, wenn der Betroffene von der Einleitung der Überpüfung Kenntnis hat. Im übrigen ist die SS3 Zustimmung erforderlich, soweit gesetzlich Zusammenarbeit nichts anderes bestimmt ist. In die Sicherheitsüberprüfung dürfen mit ihrer Zustimmung der mit den Verfassungsschutzbehörden Ehegatte, Verlobte oder die Person, die mit dem (1) Der Militärische Abschirmdienst und die Betroffenen in eheähnlicher Gemeinschaft lebt, Verfassungsschutzbehörden arbeiten bei der miteinbezogen werden. Erfüllung ihrer Aufgaben zusammen. Die Zusammenarbeit besteht auch in gegenseitiger (4) Der Militärische Abschirmdienst darf eiUnterstützung und Hilfeleistung. ner polizeilichen Dienststelle nicht angegliedert werden. (2) Zur Fortführung von Aufgaben nach SS 3 Abs. 1 des Bundesverfassungsschutzgesetzes (5) Der Militärische Abschirmdienst ist an die kann eine Verfassungsschutzbehörde, soweit es allgemeinen Rechtsvorschriften gebunden (Arim Einzelfall zwingend erforderlich ist, im Betikel 20 des Grundgesetzes). nehmen mit dem Militärischen Abschirmdienst Maßnahmen auf Personen erstrecken, die dem SS2 Geschäftsbereich des Bundesministers der Verteidigung angehören oder in ihm tätig sind und Zuständigkeit in besonderen Fällen der Zuständigkeit des Militärischen Abschirm(1) Zur Fortführung von Aufgaben nach SS 1 dienstes unterliegen. Dies ist nur zulässsig geAbs. 1 kann der Militärische Abschirmdienst, sogenüber Personen, bei denen tatsächliche Anweit es im Einzelfall zwingend erforderlich ist, haltspunkte dafür bestehen, daß sie mit einer seine Befugnisse gegenüber Personen ausPerson aus dem Zuständigkeitsbereich der Verüben, die dem Geschäftsbereich des Bundesfassungsschutzbehörde bei Bestrebungen oder ministers der Verteidigung nicht angehören Tätigkeiten nach SS 3 Abs. 1 des Bundesverfasoder nicht in ihm tätig sind. Dies ist nur zulässig sungsschutzgesetzes zusammenarbeiten, und wenn anderenfalls die weitere Erforschung des 1. gegenüber dem Ehegatten oder Verlobten Sachverhalts gefährdet oder nur mit übermäßieiner in SS 1 Abs. 1 genannten Person oder gem Aufwand möglich wäre. dem mit ihr in eheähnlicher Gemeinschaft Lebenden, wenn angenommen werden (3) Der Militärische Abschirmdienst und das muß, daß Bestrebungen oder Tätigkeiten Bundesamt für Verfassungsschutz unterrichten nach SS 1 Abs. 1 auch von ihm ausgehen. einander über alle Angelegenheiten, deren 2. im Benehmen mit der zuständigen VerfasKenntnis für die Erfüllung ihrer Aufgaben erforsungsschutzbehörde gegenüber Persoderlich ist. nen, bei denen tatsächliche Anhaltspunkte SS4 dafür bestehen, daß sie mit einer in SS 1 Abs. 1 genannten Person bei Bestrebungen oder Befugnisse des Militärischen Tätigkeiten nach SS 1 Abs. 1 zusammenarbeiAbschirmdienstes ten, und wenn anderenfalls die weitere Erforschung des Sachverhalts gefährdet oder nur (1) Der Militärische Abschirmdienst darf die mit übermäßigem Aufwand möglich wäre. zur Erfüllung seiner Aufgaben erforderlichen Informationen einschließlich personenbezoge(2) Zum Schutz seiner Mitarbeiter, Einrichtunner Daten erheben, verarbeiten und nutzen nach gen, Gegenstände und Quellen gegen sicherSS 8 des Bundesverfassungsschutzgesetzes, soheitsgefährdende oder geheimdienstliche Tätigweit nicht die anzuwendenden Bestimmungen keiten kann der Militärische Abschirmdienst in des Bundesdatenschutzgesetzes oder besonWahrnehmung seiner Aufgaben nach SS 1 Abs. 1, dere Regelungen in diesem Gesetz entgegensoweit es im Einzelfall zwingend erforderlich ist, stehen. Er ist nicht befugt, personenbezogene im Benehmen mit derzuständigen VerfassungsDaten zur Erfüllung seiner Aufgaben nach SS 1 schutzbehörde seine Befugnisse gegenüber Abs. 2 zu erheben. SS 8 Abs. 2 Satz 2 und 3 des
  • Linksextremismus Organisationen, allgemeiner Ausländeraxinermismus | | | l Dezernat 42 Dezernat 13 Dezernat 22 Dezernat33 Al-Qaida-naheNetzwerke, islamistischDatenschutz, Grundsatz und Recht Rechisexiremismus
Präsident Stab Behördenleitung [ | | l 2 Abteilung le Di 1 Abteilung 4 2 Abtei lung 3 Operative Fachdienste Abteilung 4 Islamismus ! Allgemeiner al Ei ua (Sonderbereiche) Ausländerextremismus Dezernat 11 Y ngundGIG Dezernat 20 Dezernat 31 Dezernat 40 Dezernat 41 Dezernat 12 Dezernat 21 Dezernat 32 Islamismus, islamistisch-terröristische IT und Sondertechnik Linksextremismus Organisationen, allgemeiner Ausländeraxinermismus | | | l Dezernat 42 Dezernat 13 Dezernat 22 Dezernat33 Al-Qaida-naheNetzwerke, islamistischDatenschutz, Grundsatz und Recht Rechisexiremismus ! Korex terroristische Organisationen, Ausländerextremismus ] Dezernat 14 Mitwirkungsaufgaben HESSISCHER VERFASSUNGSSCHUTZBERICHT 2011
  • Ländern gemeinsam zu erfüllenden Aufgaben. Das BVerfSchG ist zugleich Rechtsgrundlage für die Arbeit des Bundesamtes für Verfassungsschutz
Unter dem Begriff "Bestrebungen" sind alle gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gerichteten Handlungen zu verstehen. Sie werden als verfassungsfeindlich bzw. extremistisch bezeichnet. Kritische Einstellungen, die an die Grenze der freiheitlichen demokratischen Grundordnung stoßen, ohne sie zu überschreiten, werden als radikal bezeichnet. Sie sind nicht Gegenstand der Beobachtung durch den Verfassungsschutz. Dem LfV Hessen stehen weder polizeiliche noch Weisungsbefugnisse (z.B. Vorladungen, Festnahmen und Durchsuchungen) zu. Um Maßnahmen, zu denen es selbst nicht befugt ist, darf das LfV Hessen die Polizei nicht ersuchen. Neben den oben beschriebenen Kernaufgaben unterstützt das LfV Hessen im Bereich des Wirtschaftsund Geheimschutzes die zuständigen öffentlichen Stellen mit seinen Erkenntnissen und seinem Wissen. Ebenso wirkt das LfV Hessen mit bei Aufenthalts-/ Einbürgerungsverfahren von Ausländern und Zuverlässigkeitsüberprüfungen u.a. für die Bereiche Luftsicherheit, Atomkraftanlagen und den Umgang bzw. Verkehr mit Waffen und Sprengstoff. Aufgaben und Befugnisse des Verfassungsschutzes sind gesetzlich beschrieben und festgelegt. In allen Ländern bestehen eigene gesetzliche Grundlagen. In Hessen sind die Aufgaben des Verfassungsschutzes im Gesetz über das Landesamt für Verfassungsschutz (abgedruckt im Anhang) geregelt. Darüber hinaus regelt das Gesetz über die Zusammenarbeit des Bundes und der Länder in Angelegenheiten des Verfassungsschutzes und über das Bundesamt für Verfassungsschutz (Bundesverfassungsschutzgesetz - BVerfSchG) die von Bund und Ländern gemeinsam zu erfüllenden Aufgaben. Das BVerfSchG ist zugleich Rechtsgrundlage für die Arbeit des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV). Die zur Erfüllung seiner Aufgaben notwendigen Informationen gewinnt das LfV Hessen vornehmlich aus offenen Quellen, die jedermann zugänglich sind (u.a. Publikationen, Internetinhalte, Besuche öffentlicher Veranstaltungen). Verfassungsfeinde arbeiten aber oft konspirativ, d.h. sie versuchen, ihre wahren Ziele und Aktivitäten zu verschleiern oder geheim zu halten. Die Sammlung offenen Materials durch das LfV Hessen und der Informationsaustausch mit anderen Behörden bzw. privaten Institutionen genügt deshalb zuweilen nicht. Um ein vollständiges und sachgerechtes Bild extremistischer, sicherheitsgefährdender oder geheimdienstlicher Bestrebungen sowie Aktivitäten der Organisierten Kriminalität zu erhalten, ist das LfV Hessen befugt, nachrichtendienstliche Mittel einzusetzen. Dazu gehören z.B. - die Observation verdächtiger Personen, - Bildund Tonaufzeichnungen, - die Überwachung des Brief-, Postoder Fernmeldeverkehrs oder - das Einschleusen oder Anwerben und Führen von Verbindungsleuten ("Quellen") in extremistischen Organisationen. Die "Quellen" gehören dem LfV selbst nicht an, liefern aber Informationen aus dem jeweiligen Beobachtungsobjekt. VERFASSUNGSSCHUTZ IN HESSEN 9
  • Türken (ohne Kurden)......................................................................................................... 203 2.1 Überblick.................................................................................................................. 203 2.2 Linksextremisten....................................................................................................... 204 2.2.1 "Devrimci Sol" (Revolutionäre Linke) ....................................................................... 204 2.2.1.1 Aktivitäten der "Revolutionären
  • Deutschland........................................................................................................... 206 2.2.1.2 Aktivitäten der "Türkischen Volksbefreiungspartei/-front - Revolutionäre Linke" (THKP-C - Devrimci Sol) in Deutschland .................................................................. 207 2.2.2 "Türkische Kommunistische
Inhaltsverzeichnis -9Sicherheitsgefährdende und extremistische Bestrebungen von Ausländern................................189 I. Übersicht in Zahlen.............................................................................................................189 1. Organisationen und Mitgliederstand................................................................................... 189 2. Publizistik ............................................................................................................................ 191 3. Gewaltaktionen und sonstige Gesetzesverletzungen ......................................................... 191 II. Aktionsschwerpunkte einzelner Ausländergruppen .........................................................194 1. Kurden................................................................................................................................. 194 1.1 Überblick.................................................................................................................. 194 1.2 Weitere Verbotsverfügungen gegen Teilorganisationen der "Arbeiterpartei Kurdistans" (PKK)............................................................................ 195 1.3 Doppelstrategie der PKK zur Durchsetzung ihrer Ziele .............................................. 197 1.3.1 Öffentlichkeitswirksame Aktivitäten der PKK ............................................................ 198 1.3.2 Anschlagsserien und sonstige Gewaltaktionen der PKK ............................................. 199 2. Türken (ohne Kurden)......................................................................................................... 203 2.1 Überblick.................................................................................................................. 203 2.2 Linksextremisten....................................................................................................... 204 2.2.1 "Devrimci Sol" (Revolutionäre Linke) ....................................................................... 204 2.2.1.1 Aktivitäten der "Revolutionären Volksbefreiungspartei-Front" (DHKP-C) in Deutschland........................................................................................................... 206 2.2.1.2 Aktivitäten der "Türkischen Volksbefreiungspartei/-front - Revolutionäre Linke" (THKP-C - Devrimci Sol) in Deutschland .................................................................. 207 2.2.2 "Türkische Kommunistische Partei (Marxisten-Leninisten)" (TKP (ML)) ................... 208 2.2.3 "Marxistisch-Leninistische Kommunistische Partei - Aufbau" (MLKP-K) ................... 210 2.3 Türkische Islamisten.................................................................................................. 211 2.3.1 "Verband der islamischen Vereine und Gemeinden e.V., Köln" (ICCB) ...................... 211 2.3.2 "Vereinigung der neuen Weltsicht in Europa e.V." (AMGT), jetzt: "Islamische Gemeinschaft Milli Görüs e.V." (IGMG) ................................................................... 212 3. Araber ................................................................................................................................. 213 3.1 Algerische islamistische Gruppen ............................................................................... 213 3.2 Extremistischeund terroristische Gruppen aus dem Nahen Osten ............................... 215 4. Iraner................................................................................................................................... 216 4.1 Überblick.................................................................................................................. 216 4.2 Anhänger der iranischen Regierung ............................................................................ 216 4.3 Gegner der iranischen Regierung............................................................................... 217 - 10 -
  • Gründung des mern statt. Zu ihnen hatten 16 linksexAktionsbündnisses Befreiungsbewegung treme Kurdenorganisationen, darunter die Kurdistans (TEVGER) bekannt. Das langortnodox-kommunistisch
teiligten sich 2.200 Personen aus dem Inden vor dem Gebäude. Am 20. September und Ausland. Der langjährige ehemalige war das gleiche Büro erneut das Ziel einer MHP-Vorsitzende Alparsian Türkes, der Besetzungsaktion. Bei der Räumung als Gast erwartet wurde, kam jedoch durch die Polizei leisteten die etwa 20 Kurnicht. Die Versammlung bestätigte den erden massiven Widerstand. Zwei Polizeisten Vorsitzenden Türkmen Onur aus Ulm beamte sowie zwei Besetzer wurden verin seinem Amt. Unbekannte politische letzt. Gegner drohten vor und während des Kongresses Sprengstoffanschläge an. Ferner beschuldigten Kurden in FlugblätEtwa 50 Demonstranten, Punks und Auftotern bestimmte deutsche Firmen, Anlagen nome versuchten vergeblich, die polizeilizur Herstellung von Giftgasin den Irak geche Absperrung um den Versammlungsort liefert zu haben und somit für den Tod tauzu durchbrechen. sender Zivilisten mitverantwortlich zu sein. Ende Mai gingen bei der Redaktion einer Frankfurter Zeitung drei textgleiche Türkische Kurden Schreiben einer Nationalen Front von Kurdistan ein, in denen die Firmen bedroht Die Giftgasangriffe der irakischen Luftwurden. Zu den Unternehmen zählt auch waffe auf kurdische Städte und Dörfer im eine hessische Firma, die schon zuvor Nordostirak lösten unter den extremen Ziel eines mißlungenen Brandanschlags kurdischen Gruppierungen im Bundesgewar. Der Tat hatte sich die unbekannte Orbiet vielfältige Aktivitäten aus. Selbst verganisation Kurdisch-islamischer Dschifeindete Organisationen bemühten sich had bezichtigt. nunmehr um eine Vereinigung. Die Vernichtung kurdischer Dörfer im Irak Zentrale Veranstaltungen aus Protest geführte unter den Kurden im Inund Ausgen die Giftgaseinsätze fanden am 9. April land zu einer Solidarisierung. Ende Juni in Bonn mit 700 Teilnehmern und am gaben in Brüssel acht kurdische Organi24. September in Köln mit 3.000 Teilnehsationen und Gruppen die Gründung des mern statt. Zu ihnen hatten 16 linksexAktionsbündnisses Befreiungsbewegung treme Kurdenorganisationen, darunter die Kurdistans (TEVGER) bekannt. Das langortnodox-kommunistisch ausgerichteten fristige Ziel ist die Befreiung der Heimat Gruppierungen Föderation der Arbeitervom "kolonialistischen Joch". Auch imvereine aus Kurdistan in der BundesrepuBundesgebiet und Westberlin waren Verblik Deutschland und West-Berlin e.V. einigungsbestrebungen festzustellen. (KOMKAR), Vereinigung der Studenten Kurdistans im Ausland (AKSA) und VerDie stärkste kurdische Gruppierung ist die einigung der kurdischen Studenten in Euorthodox-kommunistische und in Teilen ropa e.V. (KSSE), aufgerufen. Sie haben terroristische Arbeiterpartei Kurdistans zusammen im Bundesgebiet ungefähr {PKK). Ihre Mitgliedervereine in der Bun600 Mitglieder. desrepublik Deutschland und West-Berlin haben sich in dem Dachverband FöderaIn Frankfurt am Main beselzie aus diesem tion der patriotischen Arbeiterund KulAnlaß am 23. März eine Gruppe von ungeturvereinigungen aus Kurdistan in der fähr 20 Kurden das Stadtbüro der irakiBRD e.V. (FEYKA-Kurdistan) zusammenschen Luftfahrtgesellschaft. Die Beseizer geschlossen. Der Sitz befindet sich in schlossen sich ein und hinderten die AnBonn. In der Bundesrepublik gehören ihr gestellten am Verlassen des Büros. Zur etwa 1.900 Mitglieder an; in Hessen snd gleichen Zeit demonstrierten etwa 30 Kures eiwa 250. 52
  • ihenommen worden waren. menbezogene Flugschriften, die auch von den linksextremen Gruppierungen AvruSchwerpunkte der Tätigkeit türkischer pa'da Dev Genc (Revolutionäre
  • Jugend Gruppen der Neuen Linken waren die gleiin Europa), DevrimciIsci (Revolutionärer chen wie im Vorjahr. Sie setzten sich für Arbeiter
Die Gründe für die Mitgliederverluste dürfschaftlichen und sozialen Verhältnisse im ten vor allem in der Zerschlagung exireHeimatland ein und riefen zum bewaffnemer Vereinigungen in der Türkei und im ten Kampf auf. Weitere Themen waren Rivalitätsdenken der unterschiedlichen u.a. die "Zerschlagung der imperialistiGruppierungen zu sehen sein. schen Weltordnung", Solidaritätsaktionen zugunsten der politischen Gefangenen in Die orthodax-kommunistisch beeinflußte der Türkei und der Besuch destürkischen Föderation der Arbeitervereine der Türkei Staatspräsidenten Evren in der Bundesrein der Bundesrepublik Deutschland e.V. publik Deutschland. {FIDEF) und die Föderation der Arbeiter aus der Türkei in Europa -- Einigkeit für Die gewaltorientierte Türkische KommuniDemokratie (DIBAF) lösten sich im Mai stische ParteilMarxisten-Leninisten (TKPi auf und gründeten ais Dachverband die M-L) forderte in ihrem Organ Isci Köylü Föderation der Immigrantenvereine aus Kurtulusu (Arbeiter-Bauern-Befreiung) der Türkei (GDF). Nach einer Veröffentlidie im Ausland lebenden Anhänger auf, in chung strebt die GDF vor allem gemeinsadie Türkei zurückzukehren, um dort nach mes Handeln gegen die Entwürfe eines den Beschlüssen des 3. Parteikongresses neuen Ausländergesetzes ar. vom Oktober 1987 den bewaffneten Kampf auszuweiten. Für den Fall der Weigerung wurden Sanktionen angedroht. Mit der Gründung der orthodox-kommuniDie Anhänger der TKP/M-L sind in der stischen Vereinigten kommunistischen Bundesrepublik Deutschland im wesentliPartei der Türkei (TBKP) am 8. Oktober in chen in der Föderation der Arbeiter aus Oberhausenist der Einigungsprozeß zwider Türkei in Deutschland e.V. (ATIF) mit schen der Kommunistischen Partei der bundesweit etwa 1.700 Mitgliedern (in Türkei (TKP) und der Arbeiterpartei der Hessen 250) und der Gruppe TKP/M-LB, Türkei (TIP) abgeschlossen. An dem auch Bolsevik Partizan genannt, mit bunGründungskongreß nahmen ungefähr 700 desweit etwa 300 Mitgliedern (in Hessen Personen teil. In einem Glückwunsch20) organisiert. schreiben der Deutschen Kommunistischen Partei (DKP) wurde der VereiniNachdem bereits am 8. September die gungsparteitag als historischer Schritt von Außenverglasung des Büros der tragi-Airgroßer politischer Bedeutung für die interways in Frankfurt am Main mit dem nationale kommunistische Bewegung geSchriftzug "Schluß mit den Massakern wertet. Die DKP engagierte sich auch gegen Kurden, TKP/M-L, TIKKO" bedurch eine breit angelegte Presseberichtschmiert worden war, versuchten am erstattung über den in Ankara seit März 16. September etwa 20 türkische Staatsstattfindenden Prozeß gegen den Geneangehörige in das Stadtbüro einzudrinralsekretär der TKP, Haydar Kutlu, und gen. Unter Rufen "Mörder" brachten die den TIP-Vorsitzenden Nihat Sargin, die im Demonstranten an der Glasfront des BüNovember 1987 freiwillig in die Türkei getos ein Transparent mit der Aufschrift reist waren, um dort die Gründung der "Schluß mit dem Völkermord im irakiTBKP vorzubereiten und sofort fesigeschen Kurdistan" an und verieilten ihenommen worden waren. menbezogene Flugschriften, die auch von den linksextremen Gruppierungen AvruSchwerpunkte der Tätigkeit türkischer pa'da Dev Genc (Revolutionäre Jugend Gruppen der Neuen Linken waren die gleiin Europa), DevrimciIsci (Revolutionärer chen wie im Vorjahr. Sie setzten sich für Arbeiter) und Avantgardistische Arbeiterdie Veränderung der politischen, gesellpartei Kurdistans (PPKK) unterzeichnet 49
  • sein. Den Vorwurf, hierbei scher, extrem islamischer und linksextreeinen US-Marinesoldaten erschossen zu mer türkischer Organisationen gingen in haben, wies
  • orthodoxkommunistische Gruppen 7200 4.800 3.550 750 550 450 Neue Linke Gruppen 8000 6.200 4.800 750 550 450 extrem-nalonalistische Gruppen
Ausweispapiere verschiedener Nationaliich zusammen war", getragen. Nähere täten sichergestellt. In Neuss/Rhein wurde Angaben machte er nicht. Hamadei war ein Pkw aufgefunden, in dem sich ein als Anfang 1987 auf dem Rhein-Main-FlughaSprengkörper hergerichtetes Radio beten festgenommen worden, als er verfand. 15 Personen wurden festgenomsuchte, illegal Sprengstoff einzuführen. men, davon sechs in Hessen. Zwei Personen befinden sich in Untersuchungshaft. Eine arabisch-schiitische Gruppierung Der Generalbundesanwait leitete gegen entführte am 27.Januar in Beirut den die Beschuldigten ein ErmittlungsverfahDeutsch-Libanesen Ralph Rudolf Schray. ren wegen des Verdachts der MitgliedEin Verwandter äußerte im libanesischen schaft in einer terroristischen Vereinigung Rundfunk, daß die Hizb Allah, eine extrem gemäß $129a StGB ein. Es ist auch krischiitische Terrororganisation, hinter der minaltechnisch erwiesen, daß versuchte Entführung stehe, vermutlich um die in Sprengstoffanschläge auf Gieisanlagen Deutschland inhaftierten Brüder Hamadei der Deutschen Bundesbahn und auf USfreizupressen. Durch Intervention der syriMilitärzüge in den Jahren 1987 und 1988 schen Regierung wurde Schray am zwischen den Ortschaften Hedemünden 3. März von seinen Entführern, die sich in und Witzenhausen von der PFLP-GC auseinem Flugblatt als "Kämpfer für die Freigeführt worden sind. heit" bezeichnet hatten, freigelassen. Der ebenfalls von der Hizb Allah in Beirut entMohamad Ali Hamadei, der sich seit 5. Juli führte Hoechst-Mitarbeiter Rudolf Cordes vor dem Landgericht Frankfurt am Main kam am 12. September frei. wegen des Verdachts des gemeinschaftlichen Angriffs auf den Luftverkehr, des Mordes und anderer Straftaten verantworten muß, hat gestanden, an der EntfühTürken rung der TWA-Passagiermaschine am 14. Juni 1985 von Athen nach Rom beteiDie Mitgliederzahlen extrem nationalistiligt gewesen zu sein. Den Vorwurf, hierbei scher, extrem islamischer und linksextreeinen US-Marinesoldaten erschossen zu mer türkischer Organisationen gingen in haben, wies er jedoch zurück. Hamadei Hessen wie im übrigen Bundesgebiet zuerklärte, die Verantwortung für die rück. Nach Schätzungen ergibt sich folGesamtaktion habe "die Person, mit der gende Mitgliederentwicklung: Bundesgebiet Hessen 1986 1987 1988 1986 1987 1988 orthodoxkommunistische Gruppen 7200 4.800 3.550 750 550 450 Neue Linke Gruppen 8000 6.200 4.800 750 550 450 extrem-nalonalistische Gruppen 10.000 10.000 7.150 800 800 650 extrem-islamische Gruppen 19.000 19.000 18.000 1.000 1.000 850 insgesamt 44.200 40.000 31.500 3.300 2.900 2.400 48
  • Gerichte und Behörden und das Bundesamtfür Verfassungsschutzleisten sich gegenseitig Rechtsund Amtshilfe (Artikel 35 GG). 54 (1) Das Bundesamtfür Verfassungsschutz unterrichtet
2. sicherheitsgefährdende oder geheimdienstliche Tätigkeiten im Geltungsbereich dieses Gesetzes für eine fremde Macht, 3. Bestrebungen im Geltungsbereich dieses Gesetzes, die durch Anwendung von Gewalt oder darauf gerichtete Vorbereitungshandiungen auswärtige Belange der Bundesrepublik Deutschland gefährden. (2) Ferner wirken das Bundesamt für Verfassungsschutz und die nach $2 Abs. 2 bestimmten Behörden mit 1. bei der Überprüfung von Personen, denen im öffentlichen Interesse geheimhaltungsbedürftige Tatsachen, Gegenstände oder Erkenntnisse anvertraut werden, die Zugang dazu erhalten sollen oder ihn sich verschaffen können, 2. bei der Überprüfung von Personen, die an sicherheitsempfindlichen Stellen von lebensund verteidigungswichtigen Einrichtungen beschäftigt sind oder werden sollen, 3. bei technischen Sicherheitsmaßnahmen zum Schutz von im öffentlichen Interesse geheimhaltungsbedürftigen Tatsachen, Gegenständen oder Erkenntnissen gegen die Kenntnisnahme durch Unbefugte. v (8) Polizeiliche Befugnisse oder Kontrollbefugnisse stehen dem Bundesamtfür Vertassungsschutz nicht zu. Zur Wahrnehmung seiner Aufgaben nach Absatz 1 und Absatz 2 ist es befugt, nachrichtendienstliche Mittel anzuwenden. Das Amt darf einer polizeilichen Dienststelle nicht angegliedert werden. (4) Die Gerichte und Behörden und das Bundesamtfür Verfassungsschutzleisten sich gegenseitig Rechtsund Amtshilfe (Artikel 35 GG). 54 (1) Das Bundesamtfür Verfassungsschutz unterrichtet die in jedem Lande gemäß 82 Abs. 2 bestimmte Behörde über alle Unterlagen, deren Kenntnis für das Land zum Zwecke des Verfassungsschutzes erforderlich ist. (2) Die in den Ländern bestimmten Behörden unterrichten das Bundesamt über alle Angelegenheiten des Verfassungsschutzes, von denen sie Kenntnis erhalten und die für den Bund, die Länder oder eines von ihnen von Wichtigkeit sind. (3) Istgemäß $ 2 Abs. 2 eine andereals die Oberste Landesbehörde bestimmt, so ist die Oberste Landesbehörde gleichzeitig zu benachrichtigen. 85 (1) Die Bundesregierung kann, wenn ein Angriff auf die verfassungsmäßige Ordnung des Bundes erfolgt, den Obersten Landesbehörden die für die Zusammenarbeit der Länder mit dem Bund auf dem Gebiete des Verfassungsschutzes erforderlichen Weisungen erteilen. (2) Der Bundesminister des Innern kann im Rahmen des $3 den nach $2 Abs. 2 bestimmten Behörden Weisungen für die Zusammenarbeit in Angelegenheiten des Verfassungsschutzes erteilen. $4 Abs. 3 gilt sinngemäß. 86 Das Gesetztritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
  • Deutsche Volksunion 84, 109 Föderation für demokratische Rechte 74 - 75 in Deutschland e. V. Devrimci Sol 71, 72 Föderation Islamischer
  • Deutschland e. V. DIE LINKE. 66, 75, 120 - 132, 134, 148 Footballfanworld 103 DIE Linke.Darmstadt 128 Frankfurter Kurier
  • LINKE.Darmstadt / Odenwald 128 Freie Kräfte 88 - 89, 94 - 96, 110 DIE LINKE.Hessen 114, 118, 127 - 129 Freie Kräfte Schwalm-Eder
  • Linke.PDS 123 Freie Nationalisten Rhein-Main 94 DIE LINKE.SDS 130 - 131 Freiheitsund Demokratiekongress 59, DIE LINKE.Sozialistisch-Demokratischer 130 - 131 Kurdistans
  • Studierendenverband Freiheitsfalken Kurdistans 59, 62 - 63 Die Linkspartei. PDS 123, 125 - 126 Freiheitspartei der Frauen Kurdistans
D F DABK 73 Faust 99 DBI 93 FIOE 41 - 42 Der Funkenflug 104 FKSE 96 - 98 Deutsche Bürgerinitiative 93 Föderation der ArbeitsmigrantInnen 75 Deutsche Kommunistische Partei 114, 120 - 122, aus der Türkei in Deutschland e. V. 126 - 129, 131 - 132, 134, 148 Föderation der Arbeiter aus der Türkei 61, 74 - 75 Deutsche Stimme 85 in Deutschland e. V. Deutsche Volksunion 84, 109 Föderation für demokratische Rechte 74 - 75 in Deutschland e. V. Devrimci Sol 71, 72 Föderation Islamischer Organisationen 41 - 42 DHKC 71 in Europa DHKP 71, 72 Föderation kurdischer Vereine 61, 63 - 67, 129 DHKP-C 57, 71 - 74 in Deutschland e. V. DIE LINKE. 66, 75, 120 - 132, 134, 148 Footballfanworld 103 DIE Linke.Darmstadt 128 Frankfurter Kurier 123 DIE LINKE.Darmstadt / Odenwald 128 Freie Kräfte 88 - 89, 94 - 96, 110 DIE LINKE.Hessen 114, 118, 127 - 129 Freie Kräfte Schwalm-Eder 96 - 98 Die Linke.PDS 123 Freie Nationalisten Rhein-Main 94 DIE LINKE.SDS 130 - 131 Freiheitsund Demokratiekongress 59, DIE LINKE.Sozialistisch-Demokratischer 130 - 131 Kurdistans 61, 129 Studierendenverband Freiheitsfalken Kurdistans 59, 62 - 63 Die Linkspartei. PDS 123, 125 - 126 Freiheitspartei der Frauen Kurdistans 66 DKP 114, 120 - 122, 126 - 129, 131 - 132, 134, 148 DKP Darmstadt-Dieburg 128 Döring, Osman 49 G DS 85 GD / SD 125 DVU 84, 109 Gegenschlag 99 Gemeinschaft der Kommunen Kurdistans 59, 61, 64, 67 E Geraer Dialog / Sozialistischer Dialog 125 ECFR 42 - 43 GIMF 38, 143 Eifler, Ulrike 123 Globale Islamische Medien Front 38, 143 El-Zayat, Ibrahim 41 - 42 Gökkusagi 51 EMUG 42, 49 - 50 Graue Wölfe 57 Erbakan, Necmettin 24, 50, 52 - 54 Gremium MC 153 - 154 ERNK 61 GRU 160 Ersthelfer 94 GSPC 32 Europäischer Rat für Fatwa und Forschung 42 - 43 Europäische Moscheebauund 42, 49 - 50 Unterstützungsgemeinschaft e. V. REGISTER 191
  • Gruppen LfV Landesamt für Verfassungsschutz SAV Sozialistische Alternative LR Linksruck SDAJ Sozialistische Deutsche Arbeiterjugend LTTE Liberation Tigers of Tamil Eelam
  • Deutschlands marx21 marx21 - Magazin für internationalen Sozialismus SL Sozialistische Linke MB Muslimbruderschaft SP Saadet Partisi (Glückseligkeitspartei, Türkei) MC Motorradclub
KPD Kommunistische Partei Deutschlands RH Rote Hilfe e. V. KPF Kommunistische Plattform ROK Russische OK-Gruppen LfV Landesamt für Verfassungsschutz SAV Sozialistische Alternative LR Linksruck SDAJ Sozialistische Deutsche Arbeiterjugend LTTE Liberation Tigers of Tamil Eelam SED Sozialistische Einheitspartei Deutschlands marx21 marx21 - Magazin für internationalen Sozialismus SL Sozialistische Linke MB Muslimbruderschaft SP Saadet Partisi (Glückseligkeitspartei, Türkei) MC Motorradclub TAK Freiheitsfalken Kurdistans MEK Volksmojahedin Iran-Organisation TCC Tamil Coordination Center MF Marxistisches Forum TIKKO Arbeiterund Bauernbefreiungsarmee der Türkei mg militante gruppe TJ Tabligh-i Jama'at (Gemeinschaft der Verkündigung und Mission) Milli Görüs Bewegung der nationalen Sicht, Milli Görüs-Bewegung TKP/ ML Türkische Kommunistische Partei / Marxisten-Leninisten MJD Muslimische Jugend in Deutschland TRO Tamil Rehabilitation Organization e. V. MKP Maoistisch-Kommunistische Partei (Türkei) UELAM Union für die in europäischen Ländern MLKP Marxistisch-Leninistische Kommunistische Partei arbeitenden Muslime e. V. (Türkei) UMSO Union Muslimischer Studentenorganisationen NF Nationalistische Front in Europa e. V. NLA Nationale Befreiungsarmee UZ Unsere Zeit (der MEK bzw. des NWRI) VRBHV Verein zur Rehabilitierung der wegen Bestreitens NPD Nationaldemokratische Partei Deutschlands des Holocaust Verfolgten NSBM National Socialist Black Metal WASG Wahlalternative Arbeit und Soziale Gerechtigkeit NSDAP Nationalsozialistische Deutsche Arbeiterpartei WJ Wiking-Jugend NWRI Nationaler Widerstandsrat Iran YEK-KOM Föderation kurdischer Vereine in Deutschland e. V. ÖP Özgür Politika YHK Verband der Juristen aus Kurdistan OK Organisierte Kriminalität YJA Union der freien Frauen OLG Oberlandesgericht YJA-STAR Selbstverteidungsorganisation der Frauenguerilla OMCG Outlaw Motorcycle Gang YXK Verband der Studierenden aus Kurdistan e. V. PAJK Freiheitspartei der Frauen Kurdistans PDS Partei des Demokratischen Sozialismus PJA Partei der freien Frauen Kurdistans PKK Arbeiterpartei Kurdistans RAF Rote Armee Fraktion ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS 189
  • ihrer Person gespeicherten Daten sowie den Zweck und die Rechtsgrundlage der Verarbeitung zu erteilen. (2) Abs. 1 gilt nicht, soweit
leistung der Sicherheit von lebensoder verteidigungswichtigen Einrichtungen nach SS 2 Abs. 5 Nr. 2 erforderlich ist und das Ministerium des Innern im Einzelfall seine Zustimmung erteilt hat. Das Landesamt für Verfassungsschutz führt über die Auskunft nach Satz 1 einen Nachweis, aus dem der Zweck der Übermittlung, die Aktenfundstelle und der Empfänger hervorgehen; die Nachweise sind gesondert aufzubewahren, gegen unberechtigten Zugriff zu sichern und am Ende des Kalenderjahres, das dem Jahr seiner Erstellung folgt, zu vernichten. Der Empfänger darf die übermittelten personenbezogenen Daten nur für den Zweck verwenden, zu dem sie ihm übermittelt wurden. Der Empfänger ist auf die Verwendungsbeschränkung und darauf hinzuweisen, dass das Landesamt für Verfassungsschutz sich vorbehält, um Auskunft über die vorgenommene Verwendung der Daten zu bitten. Die Sätze 1 bis 4 finden keine Anwendung, wenn personenbezogene Daten zum Zwecke von Datenerhebungen nach SS 4 übermittelt werden. SS 15 Übermittlungsverbote Die Übermittlung nach den Vorschriften dieses Teils hat zu unterbleiben, wenn 1. für die übermittelnde Stelle erkennbar ist, dass unter Berücksichtigung der Art der personenbezogenen Daten und ihrer Erhebung die schutzwürdigen Interessen der betroffenen Person das Allgemeininteresse an der Übermittlung überwiegen, 2. überwiegende Sicherheitsinteressen dies erfordern. SS 16 Minderjährigenschutz (1) Personenbezogene Daten über das Verhalten Minderjähriger dürfen nach den Vorschriften dieses Gesetzes übermittelt werden, solange die Voraussetzungen der Speicherung nach SS 6 Abs. 2 und 3 erfüllt sind. Liegen diese Voraussetzungen nicht mehr vor, bleibt eine Übermittlung nur zulässig, wenn sie zur Abwehr einer erheblichen Gefahr oder zur Verfolgung einer Straftat von erheblicher Bedeutung erforderlich ist. (2) Personenbezogene Daten über das Verhalten Minderjähriger, die das 16. Lebensjahr nicht vollendet haben, dürfen nach den Vorschriften dieses Gesetzes nicht an ausländische oder überoder zwischenstaatliche Stellen übermittelt werden. SS 17 Nachberichtspflicht Erweisen sich personenbezogene Daten nach ihrer Übermittlung nach den Vorschriften dieses Gesetzes als unvollständig oder unrichtig, sind sie unverzüglich gegenüber dem Empfänger zu berichtigen, wenn dies zu einer anderen Bewertung der Daten führen könnte oder zur Wahrung schutzwürdiger Interessen der betroffenen Person erforderlich ist. SS 18 Auskunft (1) Der betroffenen Person ist vom Landesamt für Verfassungsschutz auf Antrag gebührenfrei Auskunft über die zu ihrer Person gespeicherten Daten sowie den Zweck und die Rechtsgrundlage der Verarbeitung zu erteilen. (2) Abs. 1 gilt nicht, soweit eine Abwägung ergibt, dass das Auskunftsrecht der betroffenen Person gegenüber dem öffentlichen Interesse an der Geheimhaltung der Tätigkeit des Landesamtes für Verfassungsschutz oder einem überwiegenden Geheimhaltungsinteresse Dritter zurücktreten muss. Ein Geheimhaltungsinteresse liegt dann vor, wenn 1. eine Gefährdung der Aufgabenerfüllung durch die Auskunftserteilung zu besorgen ist, 184 GESETZLICHE GRUNDLAGEN
  • Linksextremistische Bestrebungen - 30 - 1.1 Ideologischer Ansatz Die Personen und Gruppierungen des "Antiimperialistischen Widerstandes" lehnen die neue RAF-Linie
  • Bemühungen um politische Neuorientierung für die "Reorganisierung der revolutionären Linken". Darunter versteht sie die organisatorische Zusammenführung der heute "versprengten" Personenzusammenhänge
Linksextremistische Bestrebungen - 30 - 1.1 Ideologischer Ansatz Die Personen und Gruppierungen des "Antiimperialistischen Widerstandes" lehnen die neue RAF-Linie ab, sie führe in den Reformismus. Aus ihrer Sicht kommt stattdessen den RAF-Konzepten aus den 70er und 80er Jahren maßgebliche Bedeutung für die Entwicklung neuer revolutionärer Politik zu. Der Aufbau neuer Guerilla-Strukturen sei unverzichtbar; zur Umwälzung der bestehenden politischen, sozialen und ökonomischen Ordnung seien bewaffnete Aktionen erforderlich. Trotz dieses Grundkonsenses ist der "Antiimperialistische Widerstand" kein homogenes Gefüge; die Gemengelage unterschiedlicher, z. T. gegensätzlicher politischer Positionen hat bisher ein gemeinsames, für alle Teile des "Antiimperialistischen Widerstandes" verbindliches revolutionäres Konzept verhindert. Verstärkt bemühten sich die Personen und Gruppen des "Antiimperialistischen Widerstandes" auch über verdeckt geführte Diskussionen um eine politische Konsolidierung sowie den Aufbau neuer militanter Strukturen. Erstmals nach Jahren gelang es, die Tendenz zur Vereinzelung, Entpolitisierung und zum Rückzug aus Szene-Strukturen aufzufangen. Insgesamt vermochten sie aber auch 1995 nicht, die in zahlreichen Flugschriften, Positionsund Diskussionspapieren selbst diagnostizierte politische und strukturelle Schwäche zu überwinden. 1.2 Strömungen/Positionen/Entwicklung Frühere RAF-UnterEin größerer Teilbereich des "Antiimperialistischen Widerstandes" orientiert stützer suchen neue sich an Überlegungen der Frankfurter Gruppe "Kein Friede". Diese, ein Konzepte für "revolutionäre Politik" Zusammenschluß von zum Teil langjährigen früheren RAF-Unterstützern, wirbt bei den Bemühungen um politische Neuorientierung für die "Reorganisierung der revolutionären Linken". Darunter versteht sie die organisatorische Zusammenführung der heute "versprengten" Personenzusammenhänge, die Mitte der 80er Jahre die damaligen Offensiven der RAF politisch und aktionistisch begleitet haben. Diese Reste der früheren "Antiimperialistischen Front" sollten zunächst regional, in sozialen Basisinitiativen (z. B. in der Antifaund Antirassismusarbeit) verankerte revolutionäre Kerne bilden, die sich nach und nach bundesweit zu einer handlungsfähigen Struktur zusammenfi nden. "Wir meinen (...), daß es um die Bildung von revolutionären Kollektiven und bundesweiten Zusammenschlüssen zum Zweck einer organisierten und - 31 -
  • Landesamt für Verfassungsschutz das Ersuchen des Empfängers nicht für rechtmäßig, so teilt es ihm dies mit. Besteht der Empfänger
  • Abkommen zwischen den Parteien des Nordatlantikpaktes über die Rechtsstellung ihrer Truppen hinsichtlich der in der Bundesrepublik Deutschland stationierten ausländischen Streitkräfte
2. Staatsanwaltschaften und Polizeibehörden zur Verfolgung der in SS 100 a der Strafprozessordnung genannten oder sonstiger Straftaten im Rahmen der organisierten Kriminalität; 3. Polizeiund Ordnungsbehörden, wenn dies zu ihrer Aufgabenerfüllung erforderlich ist und die Übermittlung der Abwehr einer im Einzelfall bestehenden erheblichen Gefahr oder zur Verhütung der in Nr. 2 genannten Straftaten sowie von Verbrechen, für deren Vorbereitung konkrete Hinweise vorliegen, dient; 4. andere öffentliche Stellen, wenn diese die personenbezogenen Daten zum Schutz der freiheitlichen demokratischen Grundordnung benötigen. In den Fällen des Satz 1 Nr. 3 ist das Landesamt für Verfassungsschutz zur Übermittlung verpflichtet. In den Fällen des Satz 1 Nr. 2 ist das Landesamt für Verfassungsschutz unter Beachtung von SS 15 zur Übermittlung verpflichtet, sobald sich nach den dort vorliegenden Erkenntnissen zureichende tatsächliche Anhaltspunkte für das Vorliegen einer verfolgbaren Straftat im Sinne des SS 152 Abs. 2 der Strafprozessordnung ergeben. (2) Hält das Landesamt für Verfassungsschutz das Ersuchen des Empfängers nicht für rechtmäßig, so teilt es ihm dies mit. Besteht der Empfänger auf der Erfüllung des Ersuchens, so entscheidet das Ministerium des Innern. (3) Der Empfänger darf die ihm übermittelten personenbezogenen Daten nur zu dem Zweck verwenden, zu dessen Erfüllung sie ihm übermittelt wurden. SS 12 Übermittlung an Stationierungsstreitkräfte Das Landesamt für Verfassungsschutz darf personenbezogene Daten an Dienststellen der Stationierungsstreitkräfte übermitteln, soweit die Bundesrepublik Deutschland dazu im Rahmen von Artikel 3 des Zusatzabkommens zu dem Abkommen zwischen den Parteien des Nordatlantikpaktes über die Rechtsstellung ihrer Truppen hinsichtlich der in der Bundesrepublik Deutschland stationierten ausländischen Streitkräfte vom 3. August 1959 (BGBl. 1961 II S. 1183) verpflichtet ist. SS 13 Übermittlung an öffentliche Stellen außerhalb des Geltungsbereichs des Grundgesetzes Das Landesamt für Verfassungsschutz darf personenbezogene Daten an ausländische öffentliche Stellen sowie an überoder zwischenstaatliche Stellen übermitteln, wenn die Übermittlung 1. zur Erfüllung seiner Aufgaben oder 2. zur Wahrung erheblicher Sicherheitsinteressen des Empfängers erforderlich ist. Die Übermittlung hat zu unterbleiben, wenn auswärtige Belange der Bundesrepublik Deutschland oder überwiegende schutzwürdige Belange der betroffenen Person entgegenstehen. Die Übermittlung ist nur im Einvernehmen mit dem Bundesamt für Verfassungsschutz zulässig. Sie ist aktenkundig zu machen. Der Empfänger ist darauf hinzuweisen, dass die übermittelten personenbezogenen Daten nur zu dem Zweck verwendet werden dürfen, zu dem sie ihm übermittelt wurden, und das Landesamt für Verfassungsschutz sich vorbehält, um Auskunft über die vorgenommene Verwendung der Daten zu bitten. SS 14 Übermittlung an Personen und Stellen außerhalb des öffentlichen Bereichs Personenbezogene Daten dürfen an Personen oder Stellen außerhalb des öffentlichen Bereichs nicht übermittelt werden, es sei denn, dass dies zum Schutz der freiheitlichen demokratischen Grundordnung, des Bestandes oder der Sicherheit des Bundes oder eines Landes oder zur GewährGESETZLICHE GRUNDLAGEN 183
  • Linksextremistische Bestrebungen - 32 - Befreiung der politischen Gefangenen ist ein Schritt auf dem Weg zur Freiheit!" ("jarama!", "Die Befreiung der politischen
Linksextremistische Bestrebungen - 32 - Befreiung der politischen Gefangenen ist ein Schritt auf dem Weg zur Freiheit!" ("jarama!", "Die Befreiung der politischen Gefangenen ist ein Schritt auf dem Weg zur Freiheit", Frühjahr 1995, S. 2) Von Bedeutung für die politisch konzeptionelle Orientierung innerhalb des "Antiimperialistischen Widerstandes" sind ferner einzelne radikal feministisch ausgerichtete Gruppen. Sie beschreiben die gesellschaftliche Situation in Deutschland als "imperialistisches Patriarchat", das im Rahmen eines internationalistischen revolutionären Befreiungskampfes gewaltsam überwunden werden müsse. Dazu streben sie den Aufbau einer "revolutionären Frauenbefreiungsbewegung" 1) an: "Frauen waren immer ein anführender Teil der Klassenkämpfe und Befreiungsbewegungen und machten in allen Teilen der Welt immer wieder die Erfahrung, daß sie ohne eine starke eigene Organisierung ihre Forderungen weder gegen die Herrschenden noch gegen die Interessen der männerdominierten Befreiungsbewegungen durchsetzen konnten. Unsere Arbeit zielt deshalb auf die Stärkung und Organisierung der internationalistischen Frauenbefreiungsbewegung." ("Mondsicheln", Grundsatzerklärung in: "INTERIM", 1995, Nr.345, S. 13) Neben Diskussionen zur Neuentwicklung revolutionärer Politik beteiligten sich die Gruppen und Zusammenhänge des "Antiimperialistischen Widerstandes" an Protestaktionen insbesondere zum Thema "Antirassismus" und gegen die "Großmacht Deutschland"; auch die Solidaritätsarbeit für den "kurdischen Befreiungskampf" hatte einen herausgehobenen Stellenwert (vgl. Kap. III, Nr. 5.6). 2. "Rote Armee Fraktion" (RAF) Keine neuen Aktionen Die Mitglieder der "Roten Armee Fraktion" (RAF) im Untergrund haben 1995 der RAF weder durch Aktionen noch durch konzeptionelle Erklärungen zu erkennen gegeben, wie sie den Fortgang ihrer 1992 angekündigten Bemühungen um Neuorientierung bewerten und welchen Weg sie künftig ein schlagen wollen. - 33 -
  • RECHTSEXTREMISMUS seine Facebook-Seite. Es handelte sich Dadurch erhöhen sich Ansehen und um einen Bericht über eine KundgeEinflussmöglichkeiten der Partei
RECHTSEXTREMISMUS seine Facebook-Seite. Es handelte sich Dadurch erhöhen sich Ansehen und um einen Bericht über eine KundgeEinflussmöglichkeiten der Partei unter bung, die verschiedene neonazistische den Neonazis, überdies verschafft ihr Gruppierungen aus Baden-Württemdie Kooperation zusätzliche einsatzbeberg (neben der "Kameradschaft Hörireite Aktivisten. Andererseits birgt die Bodensee" u. a. die "Freien Kräfte Annäherung die Gefahr, potenzielle Schwarzwald-Baar-Heuberg") am VorMitglieder oder Wähler abzuschrecken. tag in Villingen-Schwenningen veranstalEin vergleichsweise geringer Wählertet hatten. Den Ausführungen zufolge und Mitgliederzuwachs durch Neonatrat auch ein Mitglied der zumindest zis ist kein Ersatz für die Erschließung in Teilen neonazistischen Partei "DER breiterer Bevölkerungsgruppen, wie die DRITTE WEG"24 als Redner auf. Der NPD sie anstrebt. Im Gegenteil: Die RNF-Landesverband ergänzte den urPartei läuft Gefahr, ihr ohnehin äußerst sprünglichen Bericht lediglich um den negatives Image weiter zu verschlechSatz: "Auch Mitglieder des RNF BaWü tern. So könnte beispielsweise die Tatwaren gestern anwesend." sache, dass der ausgewiesene Neonazi Thomas WULFF den Hamburger Landesverband anführt, zum desaströsen Ergebnis von 0,3 % bei der dortigen Bürgerschaftswahl am 15. Februar 2015 beigetragen haben. Hinzu kommt, dass trotz "Volksfront"Strategie die - ideologisch wie persönlich motivierten - Konflikte zwischen NPD-Vertretern und Neonazis mit oder NPD UND NEONAZIS: ANNÄHERUNG ohne NPD-Parteibuch immer wieder MIT VORUND NACHTEILEN FÜR DIE in aller Heftigkeit ausbrechen. PARTEI Der offen und zum Teil mit Erfolg angestrebte Schulterschluss mit der Neo5.1.2 naziszene bleibt für die NPD zwieDIE NPD ALS WAHLPARTEI spältig: Einerseits ist er grundsätzlich IM JAHR 2015 geeignet, das immer wieder angespannte Bei den einzigen Landtagswahlen des gegenseitige Verhältnis zu verbessern. Jahres setzte sich die NPD-Nieder182 24 Zur Partei "DER DRITTE WEG" siehe Abschnitt 5.3.
  • Linksextremistische Bestrebungen - 34 - Manuela HAPPE. Mit Ausnahme von Birgit HOGEFELD besteht die noch verbliebene Gruppe der Inhaftierten nunmehr aus "Ablehnern
Linksextremistische Bestrebungen - 34 - Manuela HAPPE. Mit Ausnahme von Birgit HOGEFELD besteht die noch verbliebene Gruppe der Inhaftierten nunmehr aus "Ablehnern" der neuen RAFPolitik. Diese neun Inhaftierten um die Wortführer Brigitte MOHNHAUPT und Helmut POHL halten unverändert an der strategischen Bedeutung des bewaffneten Kampfes der Guerilla im revolutionären Prozeß fest. Richtungsweisende politisch-konzeptionelle Verlautbarungen der Inhaftierten blieben aus; sie beschäftigten sich im wesentlichen mit ihrer eigenen Situation im Strafvollzug. So führte der in der JVA Bruchsal einsitzende Christian KLAR im September/Oktober aus Protest gegen die Haftbedingungen einen fünfwöchigen Hungerstreik durch. 3. "Antiimperialistische Zelle" (AIZ) Die "Antiimperialistische Zelle" (AIZ) begreift sich nach wie vor als militante antiimperialistische Gruppe; ausgerichtet zunächst an den RAF-Konzeptionen der 70er und 80er Jahre wollte sie in einem "parallelen prozeß von diskussion und militanter/bewaffneter praxis" eine eigene Form militanter Politik entwickeln. Konsequent folgte sie im vergangenen Jahr ihrer Ankündigung vom November 1994, "dort militant/bewaffnet anzugreifen, wo die brd-eliten ihre arbeitsplätze bzw. ihre wohnsitze haben". Auf diese Weise könne sich - so erwartet die AIZ - antiimperialistische Politik schwacher Kräfte zur militanten Gegenmacht entfalten. AIZ verübt Spreng1995 verübte die Gruppe vier Sprengstoffanschläge gegen Personen aus Polistoffanschläge mit tik und Wirtschaft, die sie für soziale Mißstände und politische Fehlentwickhohem Sachschaden und erheblicher Perlungen mitverantwortlich machte. Am 22. Januar in Wolfsburg, 23. April in sonengefährdung Erkrath und 17. September in Siegen legte die AIZ Sprengsätze an den Wohnhäusern von Politikern (ein ehemaliger Parlamentarischer Staatssekretär, zwei CDU-Bundestagsabgeordnete) ab; am 23. Dezember richtete sich ein Sprengstoffanschlag gegen ein Bürogebäude in Düsseldorf, in dem u. a. das peruanische Honorarkonsulat untergebracht ist. Es entstand jeweils Sachschaden. In ihren Taterklärungen sowie in Positionspapieren griff die AIZ zur Begründung dieser Anschläge auf eine Fülle von Problemfeldern zurück; insbesondere kritisierte sie die neue weltpolitische Rolle der Bundesrepublik, die vermeintliche Militarisierung der deutschen Außenpolitik, außerdem die angebliche Unterdrückung von Kurden in Deutschland sowie die Abschiebung von Flüchtlingen. Deutschen Konzernen wurde in den Verlautbarungen der AIZ wiederholt Profitstreben auf Kosten der Bevölkerung in der Dritten Welt unterstellt. - 35 -
  • Linksextremistische Bestrebungen - 37 - "Hätte es am 11. April um 3.30 im ... Bau des zukünftigen Abschiebeknastes Berlin-Grünau einen kräftigen Rums
Linksextremistische Bestrebungen - 37 - "Hätte es am 11. April um 3.30 im ... Bau des zukünftigen Abschiebeknastes Berlin-Grünau einen kräftigen Rums gegeben und das Scheißding wäre in die Luft geflogen, so hätten wir uns alle riesig gefreut. So wäre es doch gewesen, oder? Wir hätten uns in ähnlicher Weise gefreut und die Aktion als politisch notwendig betrachtet und gewertet wie 1993, als die RAF den fast bezugsfertigen Knastneubau Weiterstadt sprengten und mehrere Millionen DM Schaden verursachten." (Beitrag "Legal, Illegal, Scheißegal!!!" in "INTERIM", Nr. 342 vom 17. August 1995) Im September wandte sich "Das K.O.M.I.T.E.E." mit einer Erklärung an die Öffentlichkeit. Darin räumte die Gruppierung schwerwiegende Fehler bei der Vorbereitung des geplanten Sprengstoffanschlags ein und kündigte an, nicht weiter "unter diesem Namen" - d. h. unter der Bezeichnung "Das K.O.M.I.T.E.E." - zu agieren. Gleichzeitig betonte sie jedoch: "Unsere Entscheidung ist kein Abgesang auf militante Politikformen im allgemeinen, sondern unsere persönliche Konsequenz aus dem Debakel. Wir finden es nach wie vor wichtig und richtig, auch mit militanten Mitteln in die politischen Pläne der Herrschenden einzugreifen und ihre Projekte, wo immer möglich, zu benennen, anzugreifen und zu verhindern." ("INTERIM", Nr. 344 vom 21. September 1995) - 38 -
  • Linksextremistische Bestrebungen - 39 - Szeneangehörige aus Bremen diffamierten die demokratische Ordnung als "Bluff der Herrschenden" und riefen zur "militanten Konfrontation
Linksextremistische Bestrebungen - 39 - Szeneangehörige aus Bremen diffamierten die demokratische Ordnung als "Bluff der Herrschenden" und riefen zur "militanten Konfrontation mit diesem Staat" 3) auf; Szeneangehörige aus Berlin erklärten: "Die Anwendung von Gewalt/revolutionärer Gewalt halten wir unter bestimmten Voraussetzungen nicht nur für legitim, sondern auch für unve rzichtbar. Wir werden uns nicht an den vom Staat vorgeschriebenen legalen Rahmen von Protest und Widerstand halten. (...) Eine Absage an Gewalt wird es von uns nicht geben - nicht heute und auch nicht in Zukunft!!!!!" ("INTERIM", Nr. 342 vom 17. August 1995). "Autonomie-Kongreß" Das einhellige Bekenntnis Autonomer zu politisch motivierter Gewalt zeigte bekennt sich einhellig sich auch bei dem bundesweiten "Autonomie-Kongreß" vom 14. bis 17. April zur Gewalt (Ostern) in der Technischen Universität Berlin, an dem sich etwa 2.000 Personen beteiligten 4). Mit der Losung "Liebe Grüße an die MastsägerInnen" bekundete der Kongreß unverhohlene Sympathie für die bisher unbekannten Täter, die am 13. April in Gortz (Brandenburg) einen Anschlag auf einen Hochspannungsmast verübt hatten (Sachschaden: etwa 2 Millionen DM; vgl. Nr. 5.4). Zum Abschluß des Treffens formierte sich unter dem Motto "Die Terroristen sind die, die Abschiebeknäste bauen, und nicht die, die sie sprengen!" eine Demonstration aus Solidarität u. a. mit den abgetauchten mutmaßlichen Angehörigen der terroristischen Gruppierung "Das K.O.M.I.T.E.E." (vgl. Kap. II, Nr. 5). Die Kongreßzeitung "konpress" (Nr. 5) bekräftigte: "Grüße von allen an die Gesuchten und Untergetauchten! (...) Militanz heißt Unversöhnlichkeit gegenüber den Herrschaftsstrukturen dieser Gesellschaft." Umstritten blieb die Frage der "Legitimität von Gewalt gegen Personen". Während viele argumentierten, bei Angriffen auf "Faschos" müßten schwere Verletzungen oder gar der Tod des Opfers "absolut ausgeschlossen" sein, bekundeten andere offen, sie könnten sich "damit identifizieren" und fänden "nichts moralisch Verwerfliches" dabei, wenn "Faschos" bei "antifaschis-tischen Aktionen" umkämen 5). Scharfen Widerspruch erntete hingegen die "Antiimperialistische Zelle" (vgl. Kap. II, Nr. 3) mit ihren "potentiell tödlichen Aktionen" gegen Personen aus Staat und Wirtschaft 6). - 40 -
  • Einzelfall nach Art und Schwere geeignet sind, den Rechtsfrieden erheblich zu stören, soweit sie 1. sich gegen Leib, Leben oder
1. bei der betroffenen Person tatsächliche Anhaltspunkte für Bestrebungen oder Tätigkeiten nach SS 2 Abs. 2 vorliegen und anzunehmen ist, dass auf diese Weise zusätzliche Erkenntnisse erlangt werden können, oder 2. tatsächliche Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass auf diese Weise die zur Erforschung von Bestrebungen und Tätigkeiten nach SS 2 Abs. 2 erforderlichen Quellen gewonnen werden können, oder 3. dies zum Schutz der Mitarbeiter, Einrichtungen, Gegenstände und Quellen des Landesamtes für Verfassungsschutz gegen sicherheitsgefährdende oder geheimdienstliche Tätigkeiten erforderlich ist. (2) Das Landesamt für Verfassungsschutz darf im Einzelfall zur Erfüllung seiner Aufgaben nach SS 2 Abs. 2 unter den Voraussetzungen des Abs. 1 technische Mittel zur Ermittlung des Standortes eines aktiv geschalteten Mobilfunkgerätes und zur Ermittlung der Geräteund Kartennummer einsetzen. Die Maßnahme ist nur zulässig, wenn ohne die Ermittlung die Erreichung des Zwecks der Überwachungsmaßnahme aussichtslos oder erheblich erschwert wäre. Personenbezogene Daten Dritter dürfen anlässlich solcher Maßnahmen nur erhoben werden, wenn dies aus technischen Gründen zur Erreichung des Zwecks nach Satz 1 unvermeidbar ist. Sie unterliegen einem absoluten Verwertungsverbot und sind nach Beendigung der Maßnahme unverzüglich zu löschen. (3) Die Erhebung nach Abs. 1 und 2 ist unzulässig, wenn die Erforschung des Sachverhalts auf andere, die betroffene Person weniger beeinträchtigende Weise möglich ist. Die Anwendung des nachrichtendienstlichen Mittels darf nicht erkennbar außer Verhältnis zur Bedeutung des aufzuklärenden Sachverhalts stehen. Die Maßnahme ist unverzüglich zu beenden, wenn ihr Zweck erreicht ist oder sich ergibt, dass er nicht oder nicht auf diese Weise erreicht werden kann. In den Fällen des Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 2 dürfen nachrichtendienstliche Mittel nicht gezielt gegen Unbeteiligte eingesetzt werden; im Übrigen gilt SS 3 Abs. 1 Satz 3 bis 5. SS 5a Einsatz besonderer technischer Mittel in Wohnungen (1) Der verdeckte Einsatz besonderer technischer Mittel in Wohnungen ist nur zulässig zur Abwehr dringender Gefahren für die öffentliche Sicherheit, wenn tatsächliche Anhaltspunkte für den Verdacht vorliegen, dass jemand Bestrebungen oder Tätigkeiten nach SS 2 Abs. 2 durch die Planung oder Begehung von Straftaten von erheblicher Bedeutung verfolgt. Solche Straftaten sind Verbrechen sowie Vergehen, die im Einzelfall nach Art und Schwere geeignet sind, den Rechtsfrieden erheblich zu stören, soweit sie 1. sich gegen Leib, Leben oder Freiheit einer Person oder bedeutende Sachoder Vermögenswerte richten, 2. auf den Gebieten des unerlaubten Waffenoder Betäubungsmittelverkehrs, der Geldund Wertzeichenfälschung oder der in SSSS 74a und 120 des Gerichtsverfassungsgesetzes aufgezählten Staatsschutzdelikte begangen werden oder 3. gewerbs-, gewohnheits-, serienoder bandenmäßig oder sonst organisiert begangen werden, und die Erforschung des Sachverhalts auf andere Weise aussichtslos oder wesentlich erschwert wäre. (2) Die Maßnahme darf sich nur gegen Verdächtige oder Personen richten, von denen aufgrund von Tatsachen anzunehmen ist, dass sie für Verdächtige bestimmte oder von ihnen herrührende Mitteilungen entgegennehmen oder weitergeben oder dass Verdächtige sich in ihrer Wohnung aufhalten. Gespräche unter Anwesenheit von unverdächtigen Dritten dürfen nur abgehört werden, wenn eine hinreichende Wahrscheinlichkeit besteht, dass verdachtsrelevante Informationen erlangt werden können. Der Einsatz in Wohnungen Dritter ist nur zulässig, wenn eine Maßnahme in der Wohnung der verdächtigen Person nicht erfolgversprechend ist. GESETZLICHE GRUNDLAGEN 179
  • RECHTSEXTREMISMUS relativ heftiger Auseinandersetzungen23: Im Berichtsjahr 2015 waren abermals Erst am 6. März 2015 stellte das Bundesgemeinsame öffentliche Aktionen
RECHTSEXTREMISMUS relativ heftiger Auseinandersetzungen23: Im Berichtsjahr 2015 waren abermals Erst am 6. März 2015 stellte das Bundesgemeinsame öffentliche Aktionen von schiedsgericht der NPD ein Parteiausbaden-württembergischen NPD-Verschlussverfahren gegen WULFF ein, das tretern und Neonazis zu verzeichnen. der Bundesvorstand eingeleitet hatte. Beispielhaft hierfür steht die langjährige Kooperation des NPD-KreisverAuch der NPD-Landesverband Badenbands Rhein-Neckar mit den "Freien Württemberg übte 2015 wieder den Nationalisten Kraichgau" (FN KraichSchulterschluss mit Neonazis. So wies gau). In diesem Rahmen waren erneut seine Internetseite im Oktober 2015 - unterschiedliche Veranstaltungen zu wie durchgehend seit 2014 - einen Ververzeichnen. Eine Auswahl: antwortlichen für den Bereich "Koordination Freie Kräfte" aus. Bei "Freien Laut Angaben des NPD-KreisverKräften" handelt es sich in der Szenebands im Internet fand am 10. JaTerminologie um parteiunabhängige nuar 2015 "der gemeinsame Neuneonazistische Strukturen (z. B. um jahrsempfang der NPD Rhein-Ne"Kameradschaften"). Auf der Facebookckar und der freien Nationalisten Seite der "Kameradschaft Höri-BodenKraichgau im Raum Sinsheim statt." see" fand sich noch Ende Mai 2015 der Unter den mehr als 50 Gästen waren Hinweis auf ein Mitglied dieser Orgademnach auch hochrangige NPDnisation, das bei einer gemeinsamen Kader: der stellvertretende badenDemonstration mit anderen Neonaziwürttembergische und der rheinlandGruppierungen ("Freikorps Villingenpfälzische NPD-Landesvorsitzende Bodensee", "Kameradschaft Freudensowie die Bundesvorsitzende der stadt" und "Freie Kräfte SchwarzwaldNPD-Frauenorganisation "Ring NaBaar-Heuberg") am 24. Mai 2015 in tionaler Frauen" (RNF). Villingen-Schwenningen als Redner aufgetreten war. Nach NPD-Angaben Wie ebenfalls zu lesen war, unterim Internet, die Ende November 2015 stützte der Kreisverband den NPDnoch abrufbar waren, war die betreffenWahlkampf für die Wahl zur Hamde Person bereits im Oktober 2011 in burgischen Bürgerschaft am 15. Febdie Partei eingetreten und sollte nun ruar 2015. Hierbei arbeitete er wieder bei der Landtagswahl am 13. März 2016 mit den FN Kraichgau und darüber kandidieren. hinaus mit dem "Stützpunkt" Heil180 23 Vgl. zu den Details: Verfassungsschutzbericht Baden-Württemberg 2013, S. 179-182.

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