auch 1996 auf das Konto türkischer und kurden-Würtdischer Linksextremisten. Sie setzten ihre Auseinandersetzungen temberg in der Heimat durch Anschläge
Rechtsextremistische Bestrebungen Anteil der Brandund Sprengstoffanschläge gegen Ausländer in den Bundesländern Ä SchleswigHolstein 12 MecklenburgVorpommern 24 Hamburg' 4 Bremen
bereits Mitte Mai 1996 einsetzende Welle von Solidaritätsund Protestaktionen linksextremistischer türkischer Organisationen im Zusammenhang mit Hungerstreiks ("Todesfasten") für bessere Haftbedingungen
Anhänger der PKK - insbesondere aber die Anhänger anderer linksextremistischer türkischer Organisationen -, ihre themenbezogenen Protestaktionen im Bundesgebiet wieder aufzunehmen. Eine
Völkerverständigung richtete. Das Verbot ist allerdings noch nicht rechtskräftig, da der Verein Klage eingereicht hat. Durch die Schließung der Moschee
YAGAN, firmiert unter der Bezeichnung "Türkische Volksbefreiungspartei/-front - Revolutionäre Linke" (THKP/-C - Devrimci Sol). Beide Fraktionen unterscheiden sich ideologisch
Türkei. Als Antwort auf die dabei zu Tode gekommenen Linksextremisten verübten Aktivisten im Bundesgebiet auch wieder Brandanschläge und Gewaltaktionen gegen
Türkei ihren Abschluß. Die Zusammenarbeit der verschiedenen linksextremistischen türkischen Gruppierungen soll indes weiter fortgeführt werden. Die Anhänger der "Föderation
Treue" (B.K.D.SH) mit Sitz in Donzdorf/Krs. Göppingen und die linksextremistische "Volksbewegung von Kosovo" (LPK), geringe Akentfalteten 1996 keine größeren öffentlichen
Stuttgart, Mannheim, Reutlingen und Tübingen etabliert. 8. Tamilen Die linksextremistische separatistische Tamilenorganisation "Liberation Tigers of Tamil Eelam" (LTTE) führt seit
Württemberg 4 Personen wegen LanUrteile desverrats oder geheimdienstlicher Agententätigkeit rechtskräftig verurteilt. Im Verfahren gegen zwei Mitarbeiter eines Unternehmens der Kommunikationselektronik
demokratischen Grundordnung im Sinne dieses Gesetzes zählen: 1. das Recht des Volkes, die Staatsgewalt in Wahlen und Abstimmungen und durch
besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung auszuüben und die Volksvertretung in allgemeiner unmittelbarer, freier, gleicher
Abkommen zwischen den Parteien des Nordatlantik-Vertrages über die Rechtsstellung ihrer Truppen hinsichtlich der in der Bundesrepublik Deutschland stationierten ausländischen