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"links or rechts" in den Verfassungsschutz Trends
  • Freidor f heitsstrafe verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. 1996 hatten die beiden
A U S L Ä N D E R E X T R E MI S MU S H E S S I S C H E R V E R F A S S U N G S S C H U T Z B E R I C H T 2 0 0 0 De r Kal i f at s s t aat Gründung: 1984 Vorsitzender: Me t i n Kapl an M itglieder: In Hessen 2 0 0 , bundesweit 1 . 1 0 0 Publikation: Ü mme t - i Mu h a mme d (Erscheinungsweise wöchentlich) De r K a l i f a t s s t a a t wurde vom Vater des jetzigen Leiters als V e r b a n d d e r i s l a mi s c h e n V e r e i n e u n d Ge me i n d e n e . V . ( I C C B ) gegründet. N ach dessen Tod übernahm M etin Kaplan 1995 die Führung der Organisation. Der Organisation steht für ihre Propaganda mit "HAKK-TV" (Wahres Islamisches Fernsehen) auch ein eigener Satelliten-Fernsehsender zur Verfügung. Offen erklärte Ziele des isoliert-abgeschotteten K a l i f a t s s t a a t e s sind der A n t i d e mo k r a - Umsturz in der Türkei, die Errichtung eines islamistischen Staates ("Kalifatsstaat") auf der t i s c he Grundlage von Koran und Scharia und schließlich die Weltherrschaft des Islam. Der a n t i s e mi t i s c h e Verband agitiert strikt antidemokratisch ("Es lebe die Hölle für die Ungläubigen! Und nieAgi t a t i o n der mit allen Demokratien und allen Demokraten!", Ümmet-i M uhammed, 24. Februar) und antisemitisch. In seiner Propaganda schreckt der K a l i f a t s s t a a t auch nicht vor dem Einsatz von Kindern zurück. So trug in "HAKK-TV" am 30. April ein Junge ein Gedicht vor, in dem es u.a. heißt: "Indem Du mich ins Gefängnis wirfst, kannst Du mich nicht zum Schweigen bringen, denn ich trage Glauben in meinem Herzen... Auch wenn Du meinen wertlosen Körper im Gefängnis verfaulen lässt, kannst Du die auf diesem Weg M arschierenden nicht vernichten... Auch wenn Du mich in Ketten legst, werde ich diesen Weg bis zum Ende Ag i t a t i o n a u c h gehen und nicht abweichen, ich habe Allah versprochen, dass ich Soldat des Kalifatmi t Ki nder n: sstaates bin. Du solltest wissen, dass mein Wunsch das M ärtyDe mo n s t r a - rertum ist." t i on von " Kal i f at s - Am 15. N ovember verurteilte das Oberlandesgericht s t aat " - An - Düsseldorf Kaplan wegen öffentlicher Aufforderung zu Strafhänger n am taten zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren. Ein weiterer 4 . No v e mb e r Funktionär, der sich dem Urteil durch Flucht entzog, wurde in i n Dü s s e l - Abwesenheit wegen M ittäterschaft zu einer dreijährigen Freidor f heitsstrafe verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. 1996 hatten die beiden K a l i f a t s s t a a t -Funktionäre zur Tötung eines Kaplan-Konkurrenten aufgefordert. 81
  • Abgabe an den Schulen bekannt, mit denen Schulkinder rechtswidrig an diesem Tag dem Unterricht fernblieben. Auch wenn dies noch immer
A U S L Ä N D E R E X T R E MI S MU S H E S S I S C H E R V E R F A S S U N G S S C H U T Z B E R I C H T 2 0 0 0 W ie in der Vergangenheit mobilisierte die P K K ihre Anhänger zu Großveranstaltungen. Zum Jahrestag der Festnahme Öcalans wurde eine europaweite Demonstration in P K K - Gr o ß - Straßburg mit rund 16.000 Teilnehmern durchgeführt. An einer Großdemonstration für ver ans t al t ungen Öcalan, für die auch mit einem Hinweis auf den schlechten Gesundheitszustand mobilisiert wurde, beteiligten sich am 24. Juni in Düsseldorf rund 25.000 P K K -Anhänger. Zu einem "Internationalen Festival für Demokratie und Frieden", dem jährlich stattfindenden Kurdistanfestival, kamen am 2. September in Köln mehr als 50.000 Personen zusammen. Zu einer Großdemonstration anlässlich der Verhandlung von Öcalan vor dem Europäischen Gerichtshof für M enschenrechte, für die ebenfalls in mehreren europäischen Ländern mobilisiert worden war, erschienen am 21. N ovember in Straßburg rund 20.000 P K K -Anhänger. Hier wurden "Entschuldigungsschreiben" zur Abgabe an den Schulen bekannt, mit denen Schulkinder rechtswidrig an diesem Tag dem Unterricht fernblieben. Auch wenn dies noch immer sehr große Teilnehmerzahlen sind, ist doch festzustellen, dass bei vergleichbaren Veranstaltungen in der Vergangenheit teilweise eine größere Beteiligung erreicht wurde. Auch hier zeigt sich die Unzufriedenheit der P K K -Basis. W ie in den vergangenen Jahren führte die P K K auch in Hessen Veranstaltungen mit mehreren hundert Teilnehmern anlässlich des kurdischen N eujahrsfestes "N ewroz" im M ärz durch. In Gießen beteiligten sich rund 600, in Frankfurt am M ain an zwei Veranstaltungen rund 300 bzw. 250 und in Darmstadt rund 300 Personen. Zu einer zentralen Großveranstaltung kam es in Hessen in diesem Jahr nicht. Das Landgericht Frankfurt am M ain verurteilte einen mittelhessischen P K K -Funktionär u.a. wegen Erpressung einer Geldspende für die P K K im Jahr 1998 zu einer HaftVe r ur t e i l unge n strafe von zwei Jahren und zwei M onaten. Das Gericht stellte fest, dass eine zur Bewährung ausgesetzte Vorstrafe den P K K -Funktionär "völlig unbeeindruckt" gelassen habe. Im August verurteilte das Landgericht Frankfurt am M ain zwei an der Besetzung des kenianischen Fremdenverkehrsamtes in Frankfurt am M ain beteiligte P K K -Anhänger. Ein Verurteilter erhielt wegen Geiselnahme und Verstoßs gegen ein vereinsrechtliches Betätigungsverbot eine Freiheitsstrafe von fünf Jahren und sechs M onaten. Gegen den Zweiten wurde wegen Freiheitsberaubung und Verstoß gegen ein vereinsrechtliches Betätigungsverbot eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren zur Bewährung verhängt. Gegen das Ur- E X T R E MI S M teil wurde Revision eingelegt. US 77
  • aktuellen politischen Lage, wie z.B. der Auseinandersetzung mit dem Rechtsextremismus befasst, vertreten. N eben der Unterrichtung der Regierung
ÖF F E NT L I C HK E I T S A R B E I T H E S S I S C H E R V E R F A S S U N G S S C H U T Z B E R I C H T 2 0 0 0 ÖF F E NT L I C HK E I T S A R B E I T Öffentlichkeitsarbeit des Verfassungsschutzes findet in verschiedener Form statt, zum einen durch Pressearbeit wie Interviews und Hintergrundgespräche zu aktuellen F o r me n d e r Ereignissen oder Entwicklungen. Zum anderen beteiligt sich das LfV im Rahmen "VerÖf f e n t l i c h k e i t s - fassungsschutz durch Aufklärung" aktiv an der geistig politischen Auseinandersetzung mit ar bei t den Gegnern unseres Verfassungssystems. Im Einzelnen geschieht dies durch Vorträge, Arbeitstagungen und repräsentative Diskussionsveranstaltungen wie das Herbstgespräch. Letzteres stand unter dem M otto "N eue M edien - das Trojanische Pferd der M oderne? Die Bedeutung der IT-Sicherheit für Gesellschaft und W irtschaft". Des Weiteren ist das LfV auf dem Hessentag mit einer eigenen Ausstellung, die sich mit der aktuellen politischen Lage, wie z.B. der Auseinandersetzung mit dem Rechtsextremismus befasst, vertreten. N eben der Unterrichtung der Regierung und des Parlamentes will das LfV einen Beitrag leisten, die Bürgerinnen und Bürger über Aktivitäten und Absichten verfassungsfeindlicher Parteien und Organisationen regelmäßig zu informieren. Unabhängig von der Betreuung von Industrieunternehmen im Rahmen des Geheimschutzes nutzt das LfV Hessen verstärkt die Öffentlichkeitsarbeit, um auch mit anderen W irtschaftsunternehmen in Kontakt zu treten und sie über die Gefährdung durch den Extremismus sowie über Ausspähung gegnerischer N achrichtendienste zu informieren. Im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit des Verfassungsschutzes werden Informations- I n f o r ma t i o n materialien (Faltblätter, Broschüren) kostenlos zur Verfügung gestellt, u.a. zu den Themen v o n Re g i e r u n g Skinheads, Islamismus, Proliferation und IT-Sicherheit. u n d P a r l a me n t , Bür ge r i nne n und Bür ge r n Publ i kat i onen ÖF F E N T L I C H K E I T S - ARBEI T 97
  • auch 1996 auf das Konto türkischer und kurden-Würtdischer Linksextremisten. Sie setzten ihre Auseinandersetzungen temberg in der Heimat durch Anschläge
Ausländerextremismus Die Gefährdung der inneren Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland wurde auch 1996 an der Vielzahl von politisch motivierten Straftaten deutlich. In Baden-Württemberg sind 1996 501 31 VorfälZunahme le mit ausländerextremistischem Hintergrund bekanntgeworden von Strafta(1995: 474 31 ), davon 2631 Brandanschläge. Der Hauptanteil der ten in BaBrandanschläge ging auch 1996 auf das Konto türkischer und kurden-Würtdischer Linksextremisten. Sie setzten ihre Auseinandersetzungen temberg in der Heimat durch Anschläge in Deutschland auf von Ausländern geführte Vereine, Gebetsräume, Geschäfte und soziale Treffpunkte fort. Häufig nehmen sie dabei skrupellos die Gefährdung von Menschenleben in Kauf. 2. Kurden 2.1 "Arbeiterpartei Kurdistans" (PKK) Die 1978 von Abdullah ÖCALAN gegründete und seitdem von ihm geführte "Arbeiterpartei Kurdistans" (PKK) ist - auch in Deutschland - nach wie vor die größte und militanteste Kurdenvereinigung. militanteste In Baden-Württemberg verfügt sie über etwa 700 Anhänger, im KurdenverBundesgebiet über ca. 10.000. Zu besonderen Anlässen vermag sie einigung die zehnfache Zahl zu mobilisieren. Bei der PKK handelt es sich um eine straff gegliederte, von ihrem Ursprung her marxistisch-leninistische Kaderorganisation. Im Zentrum ihrer Aktivitäten steht zwischenzeitlich weniger die Ideologie - eine Mischung aus sozialistischem und separatistisch-nationalistischem Gedankengut -, sondern vielmehr der aktive "revolutionäre Kampf für ein freies und unabhängiges Kurdistan. Die Vorstellungen ÖCALANs von einem Kurdenstaat bleiben allerdings seit Jahren unscharf. In einem im August 1995 im "Kurdistan Report" veröffentlichten Interview erklärte er, die neue Staatsform müsse sich aus dem politischen Dialog heraus entwickeln. In Betracht kämen föderative oder konföderative Lösungen oder verschiedene Formen der Autonomie. ABeinvertreUnverändert erhebt die Organisation den Alleinvertretungsanspruch tungsanspruch für die Freiheitsbewegung des kurdischen Volkes gegen die türkifürKurden Zahlen des LKA Baden-Württemberg (für 1995 bereinigt)
  • Rechtsextremistische Bestrebungen Anteil der Brandund Sprengstoffanschläge gegen Ausländer in den Bundesländern Ä SchleswigHolstein 12 MecklenburgVorpommern 24 Hamburg' 4 Bremen
78 Rechtsextremistische Bestrebungen Anteil der Brandund Sprengstoffanschläge gegen Ausländer in den Bundesländern Ä SchleswigHolstein 12 MecklenburgVorpommern 24 Hamburg' 4 Bremen B ~^E?' Brandenburg CZ3 Niedersachsen 40 19 Sachsen-* .* Anhalt Berlin 5 19 Nordrhein-Westfalen 107 * Sachsen Hessen Thüringen 33 22 7 RheinlandPfalz 9 i Saarland Bayern 3< 15 BadenWürttemberg 29 *
  • bereits Mitte Mai 1996 einsetzende Welle von Solidaritätsund Protestaktionen linksextremistischer türkischer Organisationen im Zusammenhang mit Hungerstreiks ("Todesfasten") für bessere Haftbedingungen
dieses Vereins den Strafgesetzen zuwider und richteten sich gegen den Gedanken der Völkerverständigung. Sie gefährdeten die innere Sicherheit, die öffentliche Ordnung und sonstige erhebliche Belange der Bundesrepublik Deutschland. Der Verein hat gegen das Verbot Klage beim Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg erhoben. Eine Entscheidung steht noch aus (Stand: März 1997). Im Gegensatz zu früheren Verbotsmaßnahmen blieben dieses Mal entsprechende Reaktionen auf die polizeilichen Maßnahmen nahezu aus. Angeblich hatte ÖCALAN seinen Anhängern die interne Weisung erteilt, trotz emotionsgeladener Stimmung keine Gewaltaktionen durchzuführen. Aus Protest gegen die Schließung des Vereins versammelten sich am 18. Mai 1996 trotz eines Veranstaltungsverbots etwa 150 Sympathisanten der PKK auf dem Stuttgarter Schloßplatz. Im Rahmen der friedlich verlaufenen Kundgebung skandierten Jugendliche vereinzelt PKK-Parolen. Zunächst eher verhalten reagierte die PKK auf eine bereits Mitte Mai 1996 einsetzende Welle von Solidaritätsund Protestaktionen linksextremistischer türkischer Organisationen im Zusammenhang mit Hungerstreiks ("Todesfasten") für bessere Haftbedingungen in zahlreichen türkischen Gefängnissen. Obwohl sich an diesen Aktionen auch die Häftlinge des PKK-Spektrums beteiligten, wirkten ab Juni in Baden-Württemberg lediglich vereinzelt Anhänger der PKK an den gleichzeitig durchgeführten Solidaritätsaktionen türkischer Vereinigungen mit. Unter anderem begaben sich ab dem 6. Juni 1996 mehrere in deutschen Justizvollzugsanstalten einsitzenHungerde PKK-Anhänger, darunter in Mannheim und Stuttgart, zeitweistreikaktionen se in einen Hungerstreik. Um ihre Handlungsfähigkeit und angebliche Friedfertigkeit unter Beweis zu stellen, initiierte die PKK am 15. Juni 1996 in Hamburg eine "Friedensdemonstration", die von einem Aktionsbündnis "Frieden jetzt" angemeldet wurde. Die aus dem gesamten Bundesgebiet und dem angrenzenden westeuropäischen Ausland angereisten ca. 37.000 Teilnehmer waren in ihrer großen Mehrheit Anhänger der PKK. Sie zeigten Fahnen und Symbole der Organisation, Bilder von ÖCALAN und skandierten PKK-bezogene Parolen. 158
  • Anhänger der PKK - insbesondere aber die Anhänger anderer linksextremistischer türkischer Organisationen -, ihre themenbezogenen Protestaktionen im Bundesgebiet wieder aufzunehmen. Eine
Festival werde friedlich und ohne Werbung für die verbotene PKK stattfinden. Diese Zusicherungen wurden indes nur im Außenbereich des Stadions befolgt, während im Innenraum einzelne Fahnen der PKK und Transparente mit den Bildern gefallener PKK-Kämpfer (Märtyrer) angebracht waren. Ein großflächiges Transparent mit dem Bild von ÖCALAN, das bei Beginn des Festivalprogramms entrollt worden war, wurde später nach entsprechender Aufforderung der Polizei wieder entfernt. Auch ein Teil der Besucher führte PKK-Fahnen mit sich. Großen Beifall fand ein Aufmarsch von etwa 100 Personen, darunter einige in der Uniform der "Volksbefreiungsarmee Kurdistans" (ARGK)33, die ein ÖCALAN-Transparent trugen. Gegen Ende der Veranstaltung wurde eine Rede ÖCALANs live über Telefon in das Stadion eingespielt. Der Tod mehrerer Häftlinge während einer Revolte in einem Gefängnis in Diyarbakir/Türkei am 24. September 1996 veranlaßte die Anhänger der PKK - insbesondere aber die Anhänger anderer linksextremistischer türkischer Organisationen -, ihre themenbezogenen Protestaktionen im Bundesgebiet wieder aufzunehmen. Eine in diesem Zusammenhang von der Europavertretung der ERNK herausgegebene Erklärung deutete die "Angriffe" des türkischen Staats gegen die "PKK-Kriegsgefangenen" als hilflose Reaktion auf die von der PKK-Guerilla nach dem Ende des achtmonatigen einseitigen Waffenstillstands der Organisation in der Türkei eröffnete neue Offensive. Die Zeitung "Özgür Politika" berichtete dazu in ihrer Ausgabe vom 30. September, die Proteste kurdischer und türkischer "Patrioten" in ganz Europa hätten wieder zugenommen. Es habe u.a. in London, Paris, Zürich und Athen gemeinsame Protestmärsche von Anhängern der ERNK und revolutionärer türkischer Organisationen gegeben. Mit der Beteiligung an Aufzügen am 28. September (ca. 250 Teilnehmer) und 4. Oktober (ca. 400 Teilnehmer) in Stuttgart versuchten die Anhänger der PKK in Baden-Württemberg, die Öffentlichkeit auf die Ereignisse in der Türkei aufmerksam zu machen. Guerillaorganisation der PKK
  • Völkerverständigung richtete. Das Verbot ist allerdings noch nicht rechtskräftig, da der Verein Klage eingereicht hat. Durch die Schließung der Moschee
Sicherheitsgefährdende und extremistische Bestrebungen von Islamisten Seminar mit dem Titel "Drei Tage unter den Flügeln der Engel" veranstaltet. Dabei traten mehrere bundesweit bekannte Islamprediger auf, die einer sehr strikten salafistischen Ausprägung des Islam anhängen. Junge Muslime auch aus anderen Regionen Deutschlands wurden zunehmend vom hier verbreiteten salafistischen Gedankengut angezogen. Weitere Informationen über Salafisten und über das Islamseminar finden sich auf den Internetseiten des LfV, "Arbeitsfeld Islamismus" / "Grundbegriffe des Islamismus" und unter "Schlagzeilen aus dem politischen Extremismus". * Verbot des Trägervereins der Taiba-Moschee Der Trägerverein der Taiba-Moschee (Foto) wurde mit Wirkung vom 09.08.10 durch die Behörde für Inneres verboten. In der Verbotsverfügung wurde festgestellt, dass sich der Verein u.a. gegen die verfassungsmäßige Ordnung und den Gedanken der Völkerverständigung richtete. Das Verbot ist allerdings noch nicht rechtskräftig, da der Verein Klage eingereicht hat. Durch die Schließung der Moschee wurde der Szene der zentrale Ort der Radikalisierung und der Unterstützung jihadistischer Aktivitäten genommen. Weitere Informationen hierzu unter "Schlagzeilen aus dem politischen Extremismus", "Verbot des Trägervereins der Taiba-Moschee". Die ehemaligen Besucher der Moschee suchen mittlerweile verschiedene andere Moscheen im Hamburger Stadtgebiet und im Umland zum Beten auf. Siehe hierzu auch den Beitrag "Innensenator Heino Vahldieck begrüßt klare Distanzierung der Schura von Extremisten der ehemaligen Taiba-Moschee" v. 13.10.10. 47
  • schöpfung des Rechtsweges klagte Öcalan vor dem Europäischen Gerichtshof für M en- s c hr ei t ungen schenrechte
A U S L Ä N D E R E X T R E MI S MU S H E S S I S C H E R V E R F A S S U N G S S C H U T Z B E R I C H T 2 0 0 0 Am 12. Januar durchsuchten Polizeibeamte die Redaktionsräume und die Wohnungen verschiedener M itarbeiter. Ein mit Haftbefehl gesuchter P K K -Aktivist wurde festgenommen. N achdem Öcalan 1998 Syrien verlassen musste, konnte er am 15. Februar 1999 in Kenia nach Verlassen der griechischen Botschaft gefasst und anschließend in der Türkei 1999 wegen Hochverrats und mehrfachen M ordes zum Tode verurteilt werden. N ach Aus- s c h we r e A u s - schöpfung des Rechtsweges klagte Öcalan vor dem Europäischen Gerichtshof für M en- s c hr ei t ungen schenrechte in Straßburg. Das Gericht erklärte am 15. Dezember die Klage für zulässig. Bereits im Januar hatte die türkische Regierung den Beschluss gefasst, das eigene Verfahren (Bestätigung des Urteils durch das Parlament und den Staatspräsidenten) vorerst nicht weiter zu betreiben. Unmittelbar nach der Ergreifung Öcalans kam es europaund vor allem bundesweit zu einer Welle der Gewalt durch P K K -Anhänger. In einer Erklärung des P K K -Zentralkomitees wurde dazu aufgerufen, "mit allen zur Verfügung stehenden M itteln" gegen Einrichtungen der Türkei vorzugehen. Der Feind müsse "aufgerieben" werden. Auch in Hessen kam es zu schweren Ausschreitungen. In Frankfurt am M ain wurden das griechische Generalkonsulat sowie das kenianische Fremdenverkehrsamt von jeweils 80 bis 100 P K K -Anhängern besetzt. Dabei drohten die Besetzer u.a., Angestellte aus dem Fenster des vierten Stockes zu werfen und die Räumlichkeiten und sich anzuzünden, wenn die Polizei eingreife. N ach seiner Festnahme und deutlicher Schwächung der P K K -Guerilla durch die türkische Armee verstärkte Öcalan sein Abrücken von einer militärischen Strategie hin zu einer politischen Lösung. Der neu gebildete P K K -Präsidialrat folgte seinem Befehl, den 15-jährigen bewaffneten Kampf einzustellen und die Guerilla-Kräfte aus der Türkei zurückzuziehen. Der 7. Parteikongress der P K K im Januar, der Öcalan einstimmig zum VorsitzenEi ns t el l ung den wiederwählte, bestätigte die neue Strategie. Anstelle der bisherigen bewaffneten Aus- d e s b e wa f f - einandersetzung trete ein "demokratisch-politischer Kampf", der militärische Arm bleibt n e t e n K a mp f e s jedoch bestehen. Die P K K hat keineswegs die Waffen niedergelegt, vielmehr wurden die bewaffneten Einheiten weitgehend aus der Türkei zurückgezogen. Der Präsidialrat Ge wa l t o p t i o n erklärte den Fortbestand der militärischen Einheiten wie folgt: "Es wurde als angemessen erachtet, ihre Existenz in Verbindung mit der DemokraDi e Gl o r i - tisierung in der Türkei und die Lösung der kurdi- f i z i er ung schen Frage zu sehen." Damit bleibt im Hinter- d e s K a mp f e s grund die Option und versteckte Drohung erhalten, bl ei bt : auch wieder Gewalt einzusetzen, falls bei der Lö- P K K - Gu e r i l l a sung der Kurdenfrage keine ausreichenden Fort- i n de n Be r ge n schritte erzielt werden. 75
  • YAGAN, firmiert unter der Bezeichnung "Türkische Volksbefreiungspartei/-front - Revolutionäre Linke" (THKP/-C - Devrimci Sol). Beide Fraktionen unterscheiden sich ideologisch
  • Türkei. Als Antwort auf die dabei zu Tode gekommenen Linksextremisten verübten Aktivisten im Bundesgebiet auch wieder Brandanschläge und Gewaltaktionen gegen
Ausländerextremismus Fraktion tritt unter der Bezeichnung "Revolutionäre Volksbefreiungspartei/-front" (DHKP/-C) in Erscheinung. Der andere, hauptsächlich im norddeutschen Raum existente YAGAN-Flügel, benannt nach dem in der Türkei getöteten Führungsfunktionär Bedri YAGAN, firmiert unter der Bezeichnung "Türkische Volksbefreiungspartei/-front - Revolutionäre Linke" (THKP/-C - Devrimci Sol). Beide Fraktionen unterscheiden sich ideologisch und in ihrer Gewaltbereitschaft nicht voneinander. Vor allem in den Ballungsräumen des Landes warb die Dev Sol mit Plakataktionen und Farbschmierereien für ihre Ziele. Die Betreuung und Indoktrinierung der Anhänger erfolgt meist verdeckt in mehreren örtlichen Zirkeln. Landesweit i * s SCL a f a n s a ' *Sim dürften der Dev Sol ca. 150 Personen zuzurechnen sein. Anlaßbezogen ist sie allerdings in der Lage, bis zu 1.000 Personen zu mobilisieren. Ihre anhaltende Militanz bewies die Dev Sol am 9. Januar 1996 mit einem Attentat in Istanbul, bei dem der türkische Industrielle Sabanci und zwei weitere Personen ermorjgg det wurden. :'jT ** '"<%>? Höhepunkte der Dev Sol-Aktivitäten 1996 waren Reaktionen auf innenpolitische Ereignisse im Heimatland, vor allem auf Gefängnisrevolten und Hungerstreikaktionen inhaftierter Gesinnungsgenossen in der Türkei. Als Antwort auf die dabei zu Tode gekommenen Linksextremisten verübten Aktivisten im Bundesgebiet auch wieder Brandanschläge und Gewaltaktionen gegen türkische EinrichAnschläge tungen. In Baden-Württemberg wurden vor diesem Hintergrund nahezu 30 Anschläge bekannt, wobei die Mehrzahl Anhängern der Dev Sol angelastet wird. Vor dem Hintergrund einer Häftlingsrevolte in einem Istanbuler Gefängnis Anfang Januar 1996 wurden am 7. und 8. Januar in Ludwigsburg, Singen und Mannheim Brandanschläge auf türkische Reisebüros und Vereinslokale verübt bzw. versucht sowie am 9. Januar eine türkische Bank in Stuttgart besetzt. 165
  • Zusammenarbeit mit deutschen militanten Linksextremisten blieb begrenzt. Die P D S trat aktiv unterstützend auf, z.B. als Anmelderin einer zunächst
A U S L Ä N D E R E X T R E MI S MU S H E S S I S C H E R V E R F A S S U N G S S C H U T Z B E R I C H T 2 0 0 0 Die Zusammenarbeit mit deutschen militanten Linksextremisten blieb begrenzt. Die P D S trat aktiv unterstützend auf, z.B. als Anmelderin einer zunächst für den 30. Dezember in Kassel geplanten P K K -Veranstaltung, die dann am 6. Januar 2001 stattfand. Eine der auffälligsten der P K K zuzurechnenden Organisationen ist der Dach- Y E K - K OM verband F ö d e r a t i o n k u r d i s c h e r V e r e i n e i n De u t s c h l a n d e . V . ( Y E K - K OM) . Die Y E K - K OM tritt als Anmelderin von P K K -Veranstaltungen auf, so bei der Demonstration von rund 20.000 P K K -Anhängern am 9. Oktober 1999 in Frankfurt am M ain. Auch ist sie propagandistisch für die P K K tätig und versuchte, über mehrfache Eingaben bei den Innenministern/ -senatoren die Aufhebung des P K K -Verbotes zu erreichen. Weitere auffällige P K K -Organisationen sind u.a.: ---> der " V e r b a n d d e r St udent I nnen a us Kur di s t a n" ( Y XK) , ---> die " U n i o n d e r J ugendl i c hen aus K u r d i s t a n " ( Y C K ) und ---> die " P a r t e i der f r ei en Fr auen" ( P J A , früher E J A K bzw. P J K K ) Auch der international tätige "Kurdische N ationalkongress" (KN K) ist von der P K K dominiert. PKKFür ihre Propaganda nutzt die P K K vor allem Pr opagandaden Fernsehsender "M EDYA-TV" und die Tageszeior gane tung "Özgür Politika". "M EDYA-TV" ist der N achfolger von "M EDTV", dem 1999 von der zuständigen britischen Aufsichtsbehörde wegen Gewaltaufrufen die Sendelizenz entzogen worden war. Seit dem 19. Juni sendet zusätzlich auf derselben Frequenz der Sender "me tv". Die türkischsprachige "Özgür Politika", die an zahlreichen Zeitungsverkaufsstellen erhältlich ist, erscheint in N eu-Isenburg. Das Blatt veröffentlicht Hinweise und Aufrufe zu P K K -Veranstaltungen und berichtet distanzund kritiklos über die P K K . Die Zeitung ist das Sprachrohr der P K K . Sie vermittelt den Lesern und Anhängern der P K K die Parteilinie, indem sie zum Beispiel im Zusammenhang mit der Festnahme Öcalans 1999 die Schlagzeilen brachte: "Es gibt nichts mehr zu sagen." Danach begannen die gewalttätigen Aktionen der P K K in Europa. 74
  • Türkei ihren Abschluß. Die Zusammenarbeit der verschiedenen linksextremistischen türkischen Gruppierungen soll indes weiter fortgeführt werden. Die Anhänger der "Föderation
Ausländerextremismus Münster sowie der Abfertigungsschalter der Turkish Airlines am Stuttgarter Flughafen für kurze Zeit besetzt. Die Zuspitzung der Situation führte schließlich auch in Baden-Württemberg zu zahlreichen Brandanschlägen, für die mutmaßlich vor allem TKP/ML und DHKP/-C verantwortlich waren. Die Aktionen richteten sich insbesondere gegen türkische Vereine, Gebetsräume, Geschäfte, Imbißstände und Reisebüros. Die Welle von Anschlägen fand im August 1996 mit der Beendigung des Hungerstreiks in der Türkei ihren Abschluß. Die Zusammenarbeit der verschiedenen linksextremistischen türkischen Gruppierungen soll indes weiter fortgeführt werden. Die Anhänger der "Föderation der Demokratischen Arbeitervereine aus der Türkei in der Bundesrepublik Deutschland e.V." (DIDF) beschränkten ihre Aktivitäten wie in den vorangegangenen Jahren auf die Durchführung ostentativer Protestaktionen. Anfang 1996 organisierte die DIDF Demonstrationen in Stuttgart und DIDF-DeKarlsruhe zur "Unterstützung der politischen Gefangenen in der monstrationen Türkei". Außerdem setzt sie sich nach wie vor für die politische in Stuttgart Gleichstellung von Ausländern ein. Mit Flugblattaktionen proteund Karlsrustierte die Gruppierung gegen die Schließung der seit Juni 1995 in he der Türkei erscheinenden, ihr nahestehenden Tageszeitung "EVRENSEL" sowie gegen die "Ermordung und Inhaftierung von Oppositionellen". Ferner beteiligte sich die DIDF ebenfalls an der Hungerstreikaktion und demonstrierte gegen den "Sozialabbau" in Deutschland. 3.3 Türkische islamistische Vereinigungen Die "Islamische Gemeinschaft Milli Görüs e.V." (IGMG) mit ihIGMG rer Schwesterorganisation "Europäische Moscheebauund Untergrößte türstützungsgemeinschaft e.V." (EMUG) ist landesweit weiterhin die lösche islamitgliederstärkste türkische islamistische Organisation. Beide Grupmistische pierungen, Nachfolger der im Mai 1995 aufgelösten "Vereinigung Organisation der neuen Weltsicht in Europa e.V." (AMGT), sind der Mutter169
  • Treue" (B.K.D.SH) mit Sitz in Donzdorf/Krs. Göppingen und die linksextremistische "Volksbewegung von Kosovo" (LPK), geringe Akentfalteten 1996 keine größeren öffentlichen
Ausländerextremismus ter Brandanschläge war, nur unwesentlich beschädigt; allerdings entstand am Gebäude ein Sachschaden von ca. 200.000 DM. Weiterhin wurden in mehreren Fällen hier lebende Bürger aus den Nachfolgestaaten des ehemaligen Vielvölkerstaats unter Androhung von Repressalien zu Spenden für den Wiederaufbau der jeweiligen Heimatgemeinde genötigt. Wie bereits in den Vorjahren wurden keinerlei Aktivitäten der kroatischen Emigrantenvereinigungen mehr festgestellt. Auch die beiden kosovo-albanischen Emigrantenorganisationen, die extrem-nationalistische "Nationaldemokratische Liga der Albanischen Treue" (B.K.D.SH) mit Sitz in Donzdorf/Krs. Göppingen und die linksextremistische "Volksbewegung von Kosovo" (LPK), geringe Akentfalteten 1996 keine größeren öffentlichen Aktivitäten mehr. Um tivitäten von die Öffentlichkeit auf ihre Forderung nach einer souveränen Repukosovo-albablik Kosovo aufmerksam zu machen, führten Kosovo-Albaner vom nischen 18. bis 24. Mai 1996 in Stuttgart eine Hungerstreikaktion durch. GruppierunAn ihr beteiligten sich auch Mitglieder der LPK. gen Anzeichen für eine steigende Militanz von Extremisten aus den Nachfolgestaaten Jugoslawiens waren auch 1996 nicht erkennbar. Das Gesamtpotential der gewaltbereiten Personen dieses Spektrums ist von etwa 300 (1995) auf ca. 180 zurückgegangen. Die Gefahr gewalttätiger Aktionen durch fanatisierte Kleinstgruppen oder Einzelpersonen ist jedoch weiterhin gegeben. Durch die Friedensvereinbarung von Dayton könnte sich eine Reihe von Emigranten und Bürgerkriegsflüchtlingen als Verlierer ohne Zukunftsperspektiven sehen. Dies birgt die Gefahr in sich, daß bisher durch den Kriegszustand gelähmte, gewaltorientierte Kräfte zur Durchsetzung politischer, aber auch krimineller Ziele zu terroristischen Mitteln greifen. 179
  • Stuttgart, Mannheim, Reutlingen und Tübingen etabliert. 8. Tamilen Die linksextremistische separatistische Tamilenorganisation "Liberation Tigers of Tamil Eelam" (LTTE) führt seit
A u s l ä n d e r e x t r e m i s m u s läßlich dieser Feiern werden die Anwesenden vor allem zu großzügigen Geldspenden für die in der Heimat aktiven Kämpfer bzw. deren Hinterbliebene aufgefordert. Daneben sammeln die Anhänger der einzelnen Zirkel Geld in Unterkünften für Asylbewerber. Aktivisten der ISYF und der BK aus Baden-Württemberg beteiligten sich darüber hinaus an Protestdemonstrationen gegen den indischen Staat, beispielsweise am 26. Januar 1996 in Bonn anläßlich des indischen Nationalfeiertags (Ausrufung der Republik Indien und Verabschiedung der indischen Verfassung im Jahr 1950) sowie am 8. Juni 1996 in Frankfurt am Main aus Anlaß des Jahrestags der Erstürmung des goldenen Tempels in Amritsar40 durch indische Truppen. In Baden Württemberg haben sich Kleingruppen von Aktivisten der ISYF und BK in den Räumen Stuttgart, Mannheim, Reutlingen und Tübingen etabliert. 8. Tamilen Die linksextremistische separatistische Tamilenorganisation "Liberation Tigers of Tamil Eelam" (LTTE) führt seit 13 Jahren einen bewaffneten Kampf gegen die srilankischen RegierungsZiel eines truppen für einen eigenen, sounabhängizialistisch ausgerichteten gen sozialiStaat "Tamil Eelam". Vor alstischen lem im Nordosten Sri Lankas Staates werden die kriegerischen Auseinandersetzungen unvermindert fortgesetzt. Die weit auseinanderliegenden Standpunkte der Konfliktparteien sowie mehrere in der Vergangenheit gescheiterte Waffenstillstandsvereinbarungen bieten derzeit kaum konstruktive Verhandlungsperspektiven. Eine friedliche Beilegung des bewaffneten Konflikts ist nach wie vor nicht absehbar. Dieses religiöse Zentrum/Heiligtum der Sikhs im indischen Bundesstaat Pandschab 183 wurde am 6. Juni 1984 durch einen Angriff indischer Truppen (Operation "Blue Star") erheblich beschädigt
  • Württemberg 4 Personen wegen LanUrteile desverrats oder geheimdienstlicher Agententätigkeit rechtskräftig verurteilt. Im Verfahren gegen zwei Mitarbeiter eines Unternehmens der Kommunikationselektronik
Zielrichtung der Spionage in Baden-Württemberg 1995 und 1996" Politik / Verwaltung Militär Wirtschaft / Wissenschaft Unterstützung Grafik: LfV BW " Gegenüberstellung der 1995 und 1996 in Bearbeitung genommenen Vorgänge, bei denen Hinweise auf eine nachrichtendienstliche Zielrichtung vorlagen handelt. Selbstverständlich bietet das Landesamt auch denjenigen Mitbürgerinnen und Mitbürgern seine Hilfe an, die mit fremden Nachrichtendiensten in Kontakt geraten sind und sich aus einer eventuellen Verstrickung lösen wollen. Im Jahr 1996 wurden in Baden-Württemberg 4 Personen wegen LanUrteile desverrats oder geheimdienstlicher Agententätigkeit rechtskräftig verurteilt. Im Verfahren gegen zwei Mitarbeiter eines Unternehmens der Kommunikationselektronik in Baden-Württemberg wurden gegen die beiden Angeklagten wegen mehrjähriger - in einem Fall fast dreißigjähriger - Verratstätigkeit Bewährungsstrafen von 12 bzw. 18 Monaten ausgesprochen. Der Prozeßausgang wurde nicht unwe188
  • demokratischen Grundordnung im Sinne dieses Gesetzes zählen: 1. das Recht des Volkes, die Staatsgewalt in Wahlen und Abstimmungen und durch
  • besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung auszuüben und die Volksvertretung in allgemeiner unmittelbarer, freier, gleicher
SS 4 Begriffsbestimmungen (1) Im Sinne des Gesetzes sind 1. Bestrebungen gegen den Bestand des Bundes oder eines Landes solche politisch bestimmten, zielund zweckgerichteten Verhaltensweisen in einem oder für einen Personenzusammenschluß, der darauf gerichtet ist, die Freiheit des Bundes oder eines Landes von fremder Herrschaft aufzuheben, ihre staatliche Einheit zu beseitigen oder ein zu ihm gehörendes Gebiet abzutrennen; 2. Bestrebungen gegen die Sicherheit des Bundes oder eines Landes solche politisch bestimmten, zielund zweckgerichteten Verhaltensweisen in einem oder für einen Personenzusammenschluß, der darauf gerichtet ist, den Bund, Ländern oder deren Einrichtungen in ihrer Funktionsfähigkeit erheblich zu beeinträchtigen; 3. Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung solche politisch bestimmten, zielund zweckgerichteten Verhaltensweisen in einem oder für einen Personenzusammenschluß, der darauf gerichtet ist, einen der in Absatz 2 genannten Verfassungsgrundsätze zu beseitigen oder außer Geltung zu setzen. Für einen Personenzusammenschluß handelt, wer ihn in seinen Bestrebungen aktiv sowie zielund zweckgerichtet unterstützt. Verhaltensweisen von Einzelpersonen, die nicht in einem oder für einen Personenzusammenschluß handeln, sind Bestrebungen im Sinne dieses Gesetzes, wenn sie auf Anwendung von Gewalt gerichtet sind oder aufgrund ihrer Wirkungsweise geeignet sind, ein Schutzgut dieses Gesetzes erheblich zu beschädigen. (2) Zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung im Sinne dieses Gesetzes zählen: 1. das Recht des Volkes, die Staatsgewalt in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung auszuüben und die Volksvertretung in allgemeiner unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl zu wählen,
  • Ordnung und die Bindung der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung an Gesetz und Recht, 3. das Recht auf Bildung
2. die Bindung der Gesetzgebung an die verfassungsmäßige Ordnung und die Bindung der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung an Gesetz und Recht, 3. das Recht auf Bildung und Ausübung einer parlamentarischen Opposition, 4. die Ablösbarkeit der Regierung und ihre Verantwortlichkeit gegenüber der Volksvertretung, 5. die Unabhängigkeit der Gerichte, 6. der Ausschluß jeder Gewaltund Willkürherrschaft und 7. die im Grundgesetz konkretisierten Menschenrechte. SS 5 Befugnisse des Landesamt es für Verfassungsschutz (1) Das Landesamt für Verfassungsschutz kann die zur Erfüllung seiner Aufgaben nach SS 3 erforderlichen Informationen verarbeiten. Die Verarbeitung personenbezogener Daten richtet sich insoweit nach den Vorschriften dieses Gesetzes und, soweit dort keine Regelungen getroffen sind, nach den Vorschriften des Landesdatenschutzgesetzes mit Ausnahme der SS SS 8 und 11 Abs. 2 bis 5 sowie SSSS 12 bis 20 des Landesdatenschutzgesetzes. (2) Werden personenbezogene Daten beim Betroffenen mit seiner Kenntnis erhoben, so ist der Erhebungszweck anzugeben. Der Betroffene ist auf die Freiwilligkeit seiner Angaben und bei einer Sicherheitsüberprüfung nach SS 3 Abs. 3 auf eine dienst-, arbeitsrechtliche oder sonstige vertragliche Mitwirkungspflicht hinzuweisen. (3) Polizeiliche Befugnisse oder Weisungsbefugnisse stehen dem Landesamt für Verfassungsschutz nicht zu; es darf die Polizei auch nicht im Wege der Amtshilfe um Maßnahmen ersuchen, zu denen es selbst nicht befugt ist. (4) Von mehreren geeigneten Maßnahmen hat das Landesamt für Verfassungsschutz diejenige zu wählen, die den Betroffenen voraussichtlich am wenigsten beeinträchtigt. Eine Maßnahme darf keinen Nachteil herbeiführen, der erkennbar außer Verhältnis zu dem beabsichtigten Erfolg steht.
  • unerläßlich ist und geeignete polizeiliche Hilfe für das bedrohte Rechtsgut nicht rechtzeitig erlangt werden kann. Satz 1 gilt entsprechend für
SS 6 Erhebung personenbezogener Daten mit nachrichtendienstlichen Mitteln (1) Das Landesamt für Verfassungsschutz kann Methoden, Gegenstände und Instrumente zur heimlichen Informationsbeschaffung, wie den Einsatz von Vertrauensleuten und Gewährspersonen, Observationen, Bildund Tonaufzeichnungen, Tarnpapiere und Tarnkennzeichen anwenden (nachrichtendienstliche Mittel). Diese sind in einer Dienstvorschrift zu benennen, die auch die Zuständigkeit für die Anordnung solcher Informationsbeschaffung regelt. Die Dienstvorschrift bedarf der Zustimmung des Innenministeriums, das den Ständigen Ausschuß des Landtags unterrichtet. (2) Das Landesamt für Verfassungsschutz kann personenbezogene Daten und sonstige Informationen mit nachrichtendienstlichen Mitteln erheben, wenn tatsächliche Anhaltspunkte dafür vorhanden sind, daß 1. auf diese Weise Erkenntnisse über Bestrebungen oder Tätigkeiten nach SS 3 Abs. 2 oder die zur Erforschung solcher Erkenntnisse erforderlichen Quellen gewonnen werden können oder 2. dies zur Abschirmung der Mitarbeiter, Einrichtungen, Gegenstände und Quellen des Landesamtes für Verfassungsschutz gegen sicherheitsgefährdende oder geheimdienstliche Tätigkeiten erforderlich ist. (3) Das in einer Wohnung nicht öffentlich gesprochene Wort darf mit technischen Mitteln nur dann heimlich mitgehört oder aufgezeichnet werden, wenn es im Einzelfall zur Abwehr einer gegenwärtigen gemeinen Gefahr oder einer gegenwärtigen Lebensgefahr für einzelne Personen unerläßlich ist und geeignete polizeiliche Hilfe für das bedrohte Rechtsgut nicht rechtzeitig erlangt werden kann. Satz 1 gilt entsprechend für den verdeckten Einsatz technischer Mittel zur Anfertigung von Bildaufnahmen und Bildaufzeichnungen in Wohnungen. 211
  • Abkommen zwischen den Parteien des Nordatlantik-Vertrages über die Rechtsstellung ihrer Truppen hinsichtlich der in der Bundesrepublik Deutschland stationierten ausländischen
bestimmt ist, nur zu dem Zweck verwenden, zu dem sie ihm übermittelt wurden. (2) Das Landesamt für Verfassungsschutz übermittelt der Staatsanwaltschaft und, vorbehaltlich der staatsanwaltschaftlichen Sachleitungsbefugnis, den Polizeidienststellen des Landes von sich aus die ihm bekanntgewordenen personenbezogenen Daten, wenn tatsächliche Anhaltspunkte dafür bestehen, daß die Übermittlung zur Verhinderung oder Verfolgung von Staatsschutzdelikten erforderlich ist. Delikte nach Satz 1 sind die in SSSS 74 a und 120 des Gerichtsverfassungsgesetzes genannten Straftaten sowie sonstige Straftaten, bei denen aufgrund ihrer Zielsetzung, des Motivs des Täters oder dessen Verbindung zu einer Organisation tatsächliche Anhaltspunkte dafür vorliegen, daß sie gegen die in Artikel 73 Nr. 10 Buchst, b oder c des Grundgesetzes genannten Schutzgüter gerichtet sind. (3) Das Landesamt für Verfassungsschutz kann personenbezogene Daten an Dienststellen der Stationierungsstreitkräfte im Rahmen von Artikel 3 des Zusatzabkommens zu dem Abkommen zwischen den Parteien des Nordatlantik-Vertrages über die Rechtsstellung ihrer Truppen hinsichtlich der in der Bundesrepublik Deutschland stationierten ausländischen Streitkräfte vom 3. August 1959 (BGBl. 1961 II S. 1183) übermitteln. Die Übermittlung ist aktenkundig zu machen. Der Empfänger ist darauf hinzuweisen, daß die übermittelten Daten nur zu dem Zweck verwendet werden dürfen, zu dem sie ihm übermittelt wurden und das Landesamt für Verfassungsschutz sich vorbehält, um Auskunft über die vorgenommene Verwendung der Daten zu bitten. (4) Personenbezogene Daten dürfen an andere als öffentliche Stellen nicht übermittelt werden, es sei denn, daß dies zum Schutz der freiheitlichen demokratischen Grundordnung, des Bestandes oder der Sicherheit des Bundes oder eines Landes oder zur Abwehr sicherheitsgefährdender oder geheimdienstlicher Tätigkeiten für eine fremde Macht erforderlich ist und der Innenminister oder sein ständiger Vertreter die Zustimmung erteilt hat; die Zustimmung kann 217
  • Gewalt und Terror oder durch die Beseitigung ihrer rechtsstaatlichen und pluralistischen Grundsätze zum Besseren verändern zu sollen und zu können
Vorwort 4 hezu ausschließlich durch innerparteiliche Auseinandersetzungen gekennzeichnet. * Bei der Beoachtung gewaltorientierter, terroristischer und staatsterroristischer Bestrebungen von Ausländern traten auch 1994 palästinensische und islamisch-extremistische Organisationen besonders in Erscheinung. Auffällig waren dabei die trotz des Verbotes von 1993 zu beobachtenden verstärkten Aktivitäten der "Kurdischen Arbeiterpartei" (PKK). Im Bereich der Spionageabwehr hat i a , sich nach dem Ende des "Kalten Krieges" ein deutlicher Wandel vollzogen. Ziel der Aktivitäten fremder Nachrichtendienste sind zunehmend Wirtschaft und Wissenschaft. Der Abwehr dieser Gefahren und der Sensibilisierung der gefährdeten Einrichtungen und Unternehmen kommt in Berlin als künftigem Regierungssitz sowie Wissenschaftsund Wirtschaftszentrum immer größere Bedeutung zu. Insgesamt ist die Zahl der extremistischen Gewalttaten weiterhin rückläufig; sie liegt aber immer noch deutlich über den Zahlen der achtziger Jahre. Der eingeschlagene Weg einer konsequenten Bekämpfung dieser Gefahrenpotentiale mit politischen, administrativen und strafrechtlichen Mitteln muß weitergegangen werden. Aus alledem wird deutlich: Auch eine stabile Demokratie kann auf den aktiven Schutz ihrer Ordnung nicht verzichten. Immer wächst der Irrglaube nach, Staat und Gesellschaft mit den Mitteln von Gewalt und Terror oder durch die Beseitigung ihrer rechtsstaatlichen und pluralistischen Grundsätze zum Besseren verändern zu sollen und zu können. Nur durch das aktive Eintreten aller demokratischen Kräfte und der Bürgerinnen und Bürger für diese Ordnung kann den Gefahren wirksam begegnet werden. Berlin, im Juli 1995 Eberhard Diepgen Regierender Bürgermeister

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