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"links or rechts" in den Verfassungsschutz Trends
  • wollen z. B. eigene Staaten gründen, verfolgen eine rechtsextremistische Agenda oder unterstützen die Errichtung kommunistischer Systeme. Die Umsetzung und ideologische
Verfassungsschutzbericht Bayern 2023 Auslandsbezogener Extremismus Auslandsbezogener Extremismus Nichtislamistische extremistische Gruppierungen, die ihren Ursprung im Ausland haben, sind auch in Deutschland und Europa aktiv, um die politischen Verhältnisse in ihren Heimatstaaten antidemokratisch zu verändern, in Deutschland lebende Personen, mit oder ohne Migrationshintergrund, für ihre Ziele und Zwecke zu gewinnen und zu rekrutieren, oder für ihre Ideologie zu werben. Sie wollen z. B. eigene Staaten gründen, verfolgen eine rechtsextremistische Agenda oder unterstützen die Errichtung kommunistischer Systeme. Die Umsetzung und ideologische, finanzielle oder logistische Unterstützung der Ziele der Akteure im auslandsbezogenen Extremismus werden hierbei von Deutschland und Bayern aus betrieben. Ihre Bestrebungen richten sich gegen den Gedanken der Völkerverständigung und gefährden die Innere Sicherheit, die öffentliche Ordnung sowie die auswärtigen Belange der Bundesrepublik Deutschland. Unter ihrer Gefolgschaft finden sich, neben Ausländerinnen und Ausländern, auch deutsche Staatsangehörige mit und ohne Migrationshintergrund sowie deutsche Extremistinnen und Extremisten aus anderen Phänomenbereichen. 116
  • begangenen Straftaten gezogen und zugleich deutlich gemacht, daß die rechtsstaatliche Ordnung der Bundesrepublik Deutschland kriminelle Umtriebe von PKK-Angehörigen nicht
Kurdistan" (YCK) initiiert worden war. Es beteiligten sich rund 2.000 Jugendliche aus Deutschland, Belgien, den Niederlanden und Frankreich. Durchsuchungen, Festnahmen, Strafverfahren und sonstige Exekutivmaßnahmen: Auch dieses Jahr stellte die Polizei bei Durchsuchungen von PKK-Objekten umfangreiches Beweismaterial (Spendenquittungen, Spendenlisten und Geldbeträge) sicher. Es machte deutlich, daß die PKK nach wie vor darauf angewiesen ist, ihren Finanzbedarf auch aus Spendenbeiträgen zu decken. Aufgefundene Schußwaffen lassen die Gewaltgeneigtheit einzelner PKK-Anhänger erkennen. Hervorzuhebende Ereignisse: Bei einer Durchsuchung der "Mesopotamien-Verlags - und Vertriebs - GmbH" in Köln am 29. Januar vorgefundene Beweismittel lassen den Schluß zu, daß es sich bei dem Verlag um eine europaweit tätige Vertriebsstelle der PKK handelt. Der Verlag dürfte die Funktion des 1995 aufgrund einer Gewerbeuntersagung geschlossenen AGRIVerlages übernommen haben. Am 2. April wurde das Asylbewerberheim im sächsischen Ort Grimma-Bahren durchsucht, da Hinweise vorlagen, wonach in dem Heim regelmäßig PKK-Versammlungen und Spendengeldsammlungen durchgeführt und Propagandamaterial verteilt würden. Nach Angaben der Polizei soll ein sogenanntes Heim(Ordnungs-) Komitee der PKK verantwortlich gewesen und die Teilnahme an Versammlungen und Spendengeldzahlungen auch mit Gewalt durchgesetzt haben. Es wurden Propagandamaterial, Spendenquittungen, Spendenlisten, und eine Schußwaffe sichergestellt. Eine Durchsuchung von PKK-Objekten am 3. Juni in Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen und Berlin erbrachte neben dem üblichen Beweismaterial drei Schußwaffen. Festnahmen: 1997 haben die Sicherheitsbehörden abermals hochrangige PKK-Funkionäre festgenommen und damit die personelle Struktur der PKK in Deutschland empfindlich gestört. So ist es z.B. am 1. April auf Veranlassung der Bundesanwaltschaft in Karlsruhe gelungen, den von 1992 bis 1994 verantwortlichen Leiter des ERNK-Bezirks Hannover zu ergreifen. Ihm wurden mehrere schwere Brandstiftungen und Sachbeschädigungen vorgeworfen. Am 7. Oktober wurde ein mutmaßlicher PKK-Rädelsführer festgenommen, der u.a. einen Auftrag zur Ermordung eines Kurden gegeben haben soll. Ferner nahm die Polizei mehrere mit Haftbefehl gesuchte PKK-Funktionäre und - Aktivisten wegen mutmaßlicher Spendengelderpressungen fest. Strafverfahren: Im Berichtsjahr wurden verschiedene Strafverfahren gegen PKKFunktionäre abgeschlossen. Mit den Urteilen wurden Schlußstriche unter die in den vergangenen Jahren begangenen Straftaten gezogen und zugleich deutlich gemacht, daß die rechtsstaatliche Ordnung der Bundesrepublik Deutschland kriminelle Umtriebe von PKK-Angehörigen nicht duldet. Die konsequente Ahndung dürfte zur Verunsicherung potentieller Straftäter auf der PKK-Funktionärsebene beitragen und die Bereitschaft zu politisch motivierten Gewalttaten dämpfen. Wegen der zugrundeliegenden besonderen Tatschwere sind folgende Verurteilungen hervorzuheben: - 178-
  • Strukturen weiter aus und verfügt im Freistaat Sachsen über Rechtsextremismus vier Stützpunkte. Die im Jahr 2005 ins Leben gerufene
Die NPD-Frauenorganisation RING NATIONALER FRAUEN (RNF) baute im Berichtsjahr ihre Strukturen weiter aus und verfügt im Freistaat Sachsen über Rechtsextremismus vier Stützpunkte. Die im Jahr 2005 ins Leben gerufene so genannte DRESDNER SCHULE - beschrieben als "locker gefügtes Agglomerat theoriefähiger Köpfe unter Einschluss und im Umfeld der sächsischen NPD-Fraktion"12 - zeigte im Berichtsjahr ebenso wie der NPD-nahe Verein BILDUNGSWERK FÜR HEIMAT UND NATIONALE IDENTITÄT e. V. keine Aktivitäten. NPD-Strukturen im Freistaat Sachsen Strategie Die NPD verstärkte ihre Aktivitäten im vorpolitischen Raum. Die Partei griff mit plakativen Forderungen zu den Themen Ausländerrückführung und staatlicher Daseinsvorsorge politische Stimmungen auf und verschärfte sie. Ihre inhaltliche wie programmatische Positionierung zielt darauf ab, in bürgerlichen Kreisen Zustimmung zu erhalten. Nicht selten steht der Propagandaeffekt im Vordergrund. Der Partei geht es vor allem darum, möglichst große Medienresonanz zum Zwecke der Eigenwerbung zu erzielen. Die tatsächlich durchgeführten Aktionen bleiben 12 Auszug aus der Internetseite des NPD-Landesverbandes Sachsen, Artikel "Dresdner Schule - Anspruch - Inhalte - Strukturen" April 2005. 9
  • Bundesgebiet 1994 bis 1996 1994 1995 1996 Türkische Organisationen , - linksextremistische Gruppen 90 110 130 - islamisch-extremistische Gruppen
- 73 - Entwicklung der Mitglieder-/Anhängerzahlen der extremistischen Ausländerorganisationen in Schleswig-Holstein und Gesamtentwicklung im Bundesgebiet 1994 bis 1996 1994 1995 1996 Türkische Organisationen , - linksextremistische Gruppen 90 110 130 - islamisch-extremistische Gruppen 400 400 400 - extrem-nationalistische Gruppen 100 250 300 Kurdische Organisationen 600 600 650 Iranische Organisationen 50 40 40 Arabische Organisationen 100 100 90 Gesamt Land 1340 1500 1610 Gesamt Bund " 47 050 55 100 57 300
  • ersten drei muslimischen Generationen, den sogenannten rechtschaffenen Altvorderen (arab. al-salaf al-salih), auszurichten. Das Handeln nach deren Vorbild betrifft
ISLAMISMUS Nach der Auffassung von Islamisten soll der Rückgriff auf ursprüngliche islamische Quellen Antworten auf die Probleme und Fragestellungen der Moderne geben. Dies bildet den Ausgangspunkt für islamistische Aktivitäten. Würden die islamistischen Ziele konsequent umgesetzt werden, hätte dies die weltweite Islamisierung, abhängig von der jeweiligen Ausprägung des Islamismus, zur Folge. Am Ende stünde ein religiös institutionalisierter Machtbereich, der als staatsähnliche Ordnung dem Kalifat vergangener Zeiten gleichen würde. Formen des Islamismus | Alle Islamisten eint das Ziel, einen islamistischen Gottesstaat zu errichten. Die Wahl der Mittel und die zugrundeliegende Strategie zur Erreichung dieses Ziels unterscheiden sich allerdings. Vor diesem Hintergrund zeigt sich der Islamismus auch in Deutschland - abhängig von Zeit und Ort - in vielfältigen Formen. Häufig übernehmen Islamisten die ideologischen Grundlagen der Kernbewegungen aus dem Ausland. Das Nutzen legaler Mittel in einer Demokratie, die aus islamistischer Sicht keine Gültigkeit besitzt, ist ein Wesensmerkmal dieser Form des Islamismus. Das hierzu gehörende Personenpotenzial wird mit der Bezeichnung "Legalisten" beschrieben, der Phänomenbereich selbst wird als "legalistischer Islamismus" bezeichnet. "Legalisten" wie etwa die Anhänger der Muslimbruderschaft (MB) versuchen im Einklang mit den in Deutschland geltenden Gesetzen ihren Einflussraum durch politische Teilhabe auszudehnen. Mittels kommunaler, regionaler, aber auch landespolitischer Aktivitäten sollen Schutzgüter der freiheitlichen demokratischen Grundordnung unterminiert und auf lange Sicht überwunden werden, um den eigenen islamistischen Interessen Rechnung zu tragen. Extremismusvorwürfe weisen "Legalisten" konsequent und selbstbewusst zurück und versehen sie mit dem Etikett "Islamfeindlichkeit". Eine weitere Form des Islamismus stellt der Salafismus dar. Salafisten sehen sich als Verfechter eines ursprünglichen, unverfälschten Islams und geben vor, ihre religiöse Praxis und Lebensführung ausschließlich an den Prinzipien des Korans, an dem Vorbild des Propheten Muhammad und an den ersten drei muslimischen Generationen, den sogenannten rechtschaffenen Altvorderen (arab. al-salaf al-salih), auszurichten. Das Handeln nach deren Vorbild betrifft dabei nicht nur religiöse Fragen, sondern wird ausgeweitet auf praktisch alle Lebensbereiche, auch auf Politik und Gesellschaft. Folglich versuchen Salafisten, einen Gottesstaat nach ihrer Auslegung der Regeln der Scharia zu errichten, in dem die freiheitliche demokratische Grundordnung keine Geltung mehr hätte. Zur Umsetzung ihrer Ziele greifen Salafisten auf unterschiedliche Mittel bis hin zur Gewaltanwendung zurück. Dabei wird unterschieden zwischen dem in 208 - Hessischer Verfassungsschutzbericht 2022
  • Linksextremisten 4.2.1 DHKP-C Die DHKP-C ("Devrimci Halk Kurtulus Partisi - Cephesi" = "Revolutionäre Volksbefreiungspartei - Front") ist neben
  • bereits 1983 in Deutschland verbotenen - "Devrimci Sol" ("Revolutionäre Linke") hervorgegangen. Die 1978 in der Türkei gegründete und dort terroristisch operierende
4.2 Linksextremisten 4.2.1 DHKP-C Die DHKP-C ("Devrimci Halk Kurtulus Partisi - Cephesi" = "Revolutionäre Volksbefreiungspartei - Front") ist neben der mit ihr rivalisierenden "THKP/-C Devrimci Sol" (O 4.2.2) aus einer sich Anfang 1993 entwickelnden Spaltung der - bereits 1983 in Deutschland verbotenen - "Devrimci Sol" ("Revolutionäre Linke") hervorgegangen. Die 1978 in der Türkei gegründete und dort terroristisch operierende ursprüngliche "Devrimci Sol" will - wie auch heute noch die beiden neu formierten Parteien - in der Türkei einen politischen Umsturz erkämpfen und eine kommunistische Gesellschaftsordnung errichten. Ihre Terrorakte richten sich vor allem gegen türkische Sicherheitskräfte und gegen Personen des öffentlichen Lebens. Nach einer Serie gewalttätiger Ausschreitungen ist die Organisation seit Februar 1983 in Deutschland verboten, zählt aber inzwischen wieder zu den gefährlichsten der hier operierenden türkischen Gruppierungen. Die inzwischen endgültige Spaltung der "Devrimci Sol" war durch Differenzen um die Person des bis dahin unumstrittenen Leiters, Dursun KARATAS, ausgelöst worden, dem ein oppositioneller Flügel - die heutige "THKP/-C Devrimci Sol" - u.a. Führungsfehler und Verrat vorwirft. Dieser dem KARATAS-Flügel gegenüberstehende Flügel wird nach dem Namen seines ehemaligen Führers, Bedri YAGAN, auch als YAGAN-Flügel bezeichnet. Die Anhängerschaft der beiden sich unversöhnlich gegenüberstehenden Organisationen wird bundesweit auf 1.300 geschätzt. Die DHKP-C stellt davon 1.000 und den weitaus aktiveren Teil. In Hamburg werden den verfeindeten Flügeln insgesamt weniger als 100 Personen zugerechnet. Die DHKP-C ist hier - in annähernder Umkehr der bundesweiten Kräfteverhältnisse - in der Minderheit. Die THKP/-C verfügt in Hamburg über einen ihrer bundesweit nur wenigen Stützpunkte. Insbesondere aus der DHKP-C heraus gab es gesteigerte Versuche, mit handgreiflichen Einschüchterungsakten Anhänger der Gegenseite zu veranlassen, ihre politischen Aktivitäten aufzugeben oder gar in die DHKP-C zu wechseln. Nach einem vorläufigen Höhepunkt der spaltungsbedingten Auseinandersetzungen im Mai 1996 kennzeichnete seit Mai 1997 eine neue Folge von Provokationen, unfriedlichen Reaktionen bzw. zum Teil blutigen Vergeltungsschlägen das gegenseitige Verhalten. Innerhalb von fünf Monaten wurden in verschiedenen Städten insgesamt sieben äußerst gewalttätige Übergriffe der verfeindeten Gruppen bekannt, bei denen in fünf Fällen auch Schußwaffen eingesetzt wurden: -184-
  • enthält planwirtschaftliche Visionen und gibt keine eindeutigen Hinweise auf Rechtsstaatlichkeit und Gewaltenteilung 4.2.2 THKP/-C Devrimci Sol Die "THKP
  • DHKP-C (3 4.2.1) aus der "Devrimci Sol" ("Revolutionäre Linke") hervorgegangen. Auch für sie gilt das 1983 gegen die Ursprungsorganisation
ständige Gefahrenquelle, zumal vermutlich noch einige 'Rechnungen' offengeblieben sind und das Ziel, die gegnerische Anhängerschaft gänzlich aus Europa zu vertreiben, fortbesteht. Es ist damit zu rechnen, daß die DHKP-C zu gegebener Zeit ihre Angriffe auf Anhänger der Gegenseite wieder aufnehmen wird. Ein im Dezember 1996 veröffentlichtes "Protokoll" über die Gründung einer Allianz von DHKP-C und PKK mit dem Ziel, eine "revolutionäre Front" zu bilden, hat bisher in der Türkei oder in anderen Ländern zu keinen erkennbaren Konsequenzen in Richtung auf ein dauerhaftes Zusammenwirken geführt. Vereinzelte Anhaltspunkte, z.B. der Austausch von Grußadressen, sprechen dafür, daß die Idee noch nicht aufgegeben worden ist. In Hamburg gab es dafür jedoch keine erkennbaren Belege. Seit September 1997 verbreitet die DHKP-C über ihr "Informationsbüro Amsterdam" ihren Entwurf einer "Volksverfassung" für die Türkei. Sie beruft sich darin zwar nicht mehr auf den "Marxismus-Leninismus"', haftet aber stellenweise noch an dessen üblichem Vokabular (Kapitalismus, Imperialismus, Faschismus). Der Entwurf nennt als Ziel eine "Demokratische Republik des Volkes", enthält planwirtschaftliche Visionen und gibt keine eindeutigen Hinweise auf Rechtsstaatlichkeit und Gewaltenteilung 4.2.2 THKP/-C Devrimci Sol Die "THKP/-C Devrimci Sol" ("Türkiye Halk Kurtulus PartisiACephesi" = "Türkische Volksbefreiungspartei/Front", sog. YAGAN-Flügel) ist neben der DHKP-C (3 4.2.1) aus der "Devrimci Sol" ("Revolutionäre Linke") hervorgegangen. Auch für sie gilt das 1983 gegen die Ursprungsorganisation durch den Bundesminister des Innern verhängte Verbot. Die Organisation tritt gelegentlich auch unter der Bezeichnung "Devrimci Sol Gücler" auf. Zur Bedeutung und spaltungsbedingten derzeitigen Konfliktsituation wird auf die Ausführungen unter 4.2.1 verwiesen. Wie aus den dort aufgelisteten Vorfällen deutlich wird, stehen sich die beiden rivalisierenden Organisationen in ihrer grundsätzlichen Gewaltbereitschaft in nichts nach. Es bleibt allerdings festzustellen, daß Einschüchterungsund Bestrafungsaktionen 1997 in erster Linie von der DHKP-C (KARATAS-Flügel) ausgingen. Hamburg hat sich 1996/97 als ein Brennpunkt gegenseitiger handgreiflicher Auseinandersetzungen erwiesen. Trotz der zusammen nur knapp 100 Personen ausmachenden rivalisierenden Stammpotentiale gibt deren Verhalten Anlaß zur Sorge, weil die Wahrscheinlichkeit eines Aufeinandertreffens der Anhängerschaften hoch ist, sie Schußwaffen mitführen und Verstärkungen von auswärts hinzuziehen. Vermutlich um Differenzen mit der auch verbal feindseligen Gegenseite zu vermeiden, hielt sich die Anhängerschaft der "THKP/-C Devrimci Sol" im vergangenen Jahr mit - 187-
  • Ermittlern in seiner Wohnung sichergestellt worden. Das Urteil ist rechtskräftig. Am 1. Dezember verurteilte das LG Frankfurt am Main einen
ISLAMISMUS Exekutivmaßnahmen | Am 4. Februar wurde eine Beschuldigte aus dem Hochtaunuskreis im Anschluss an die Durchsuchung ihrer Wohnräume in Untersuchungshaft genommen. Sie habe, so der Vorwurf, als Heranwachsende eine ausländische terroristische Vereinigung unterstützt. Zusammen mit ihrem Ehemann nach islamischem Ritus sei sie im Juli 2021 zunächst in die Türkei gereist. Nachdem sie ihren Ehemann dazu bestärkt habe, habe sich dieser in Syrien der terroristischen Vereinigung Hai'at Tahrir al-Sham (HTS, Komitee zur Befreiung der Levante) als Kämpfer angeschlossen. Hierzu habe die Beschuldigte ihrem Ehemann, auch nach ihrer Rückkehr nach Deutschland, die notwendigen finanziellen Mittel zur Verfügung gestellt. Am 5. August wurden die Wohnräume eines Beschuldigten im Hochtaunuskreis durchsucht und dabei elektronische Speichermedien sichergestellt, auf denen verschiedene Darstellungen der Flagge des IS sowie Bilder von Kampfhandlungen und Exekutionen zu sehen waren. Bei seiner Einreise am Flughafen Frankfurt am Main nahm die Polizei am 20. Dezember eine Person wegen des Verdachts der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland fest. Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, im Frühjahr 2016 mit seiner Ehefrau, mit der er nach islamischem Ritus verheiratet war, über die Türkei nach Syrien ausgereist zu sein, um sich dem IS anzuschließen. Der Beschuldigte, der in Mossul (Irak) eine militärische Ausbildung durchlaufen habe, habe später Wachdienste und Kampfeinsätze für den IS absolviert und dafür einen monatlichen Sold erhalten. Im August 2017 sei er von kurdischen Sicherheitskräften festgenommen worden und bis zu seiner Rückkehr im Irak in Haft gewesen. Verurteilungen | Am 5. Oktober verurteilte das OLG Frankfurt am Main einen 27-Jährigen wegen eines Kriegsverbrechens zu einer Jugendstrafe von einem Jahr und sechs Monaten auf Bewährung. Der Angeklagte hatte sich als Kämpfer der Freien Syrischen Armee mit der Leiche eines Soldaten der syrischen Streitkräfte filmen und fotografieren lassen. Unter anderem hatte er dem Getöteten in den Bauch getreten und ihn als "Hund" bezeichnet. Die entsprechenden Fotos waren von Ermittlern in seiner Wohnung sichergestellt worden. Das Urteil ist rechtskräftig. Am 1. Dezember verurteilte das LG Frankfurt am Main einen 30-Jährigen wegen der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat sowie wegen mehrerer waffenrechtlicher Verstöße zu sieben Jahren Freiheitsstrafe. Der Angeklagte war bereits 2011 wegen unerlaubten Waffenbesitzes und der Ankündigung der Begehung von Anschlägen zu einem Jahr Jugendstrafe verurteilt worden, soll 216 - Hessischer Verfassungsschutzbericht 2022
  • Möglichkeit, direkt oder indirekt in Exekutive, Legislative und Rechtsprechung einzugreifen. Pluralismus oder ein Mehrparteiensystem im Sinne des westlichen Demokratieverständnisses werden
Schreibungen werden für dieses Feindbild auch Begriffe wie "Weltarroganz" und "Lakaien" sowie die Fiktion einer "zionistischen Weltverschwörung" verwendet. KHOMEINIs politischem und religiösem Testament von 1983 zufolge werden die "Feinde des Islam" von den "ungehemmten und terroristischen" USA angeführt, als deren Verbündeter der "internationale Zionismus" gilt. Dem Westen gegenüber aufgeschlossene arabische Politiker gelten als "Kriminelle im Dienste Amerikas und Israels" bzw. als "Verräter". KHOMEINI betrachtete den "Islam als Politik". Höchste iranische Autorität ist nicht der Staatspräsident, sondern der "Führer", zur Zeit Ayatollah KHAMENEI. Er hat die Möglichkeit, direkt oder indirekt in Exekutive, Legislative und Rechtsprechung einzugreifen. Pluralismus oder ein Mehrparteiensystem im Sinne des westlichen Demokratieverständnisses werden abgelehnt. KHOMEINIs Revolutionsziele sind bis heute als Leitlinien verfassungsmäßig verankert: Unterdrückung und Ausschaltung von Opposition, Machtbehauptung und Export der islamischen Revolution, Sturz der "dekadenten " - weil westlich beeinflußten - Regierungen in der islamischen Welt, Islamisierung der gesamten übrigen Welt. 5.1 Regierungsseitige Bestrebungen und Anhänger der iranischen Regierung Der Rahmen für die regierungsseitige Bekämpfung von Dissidenten und Oppositionellen im Inund Ausland reicht von nachrichtendienstlicher Beobachtung über Infiltration und Schwächung bis hin zu direkter Gewaltanwendung - Liquidierungen nicht ausgeschlossen. Die Maßnahmen richten sich gegen Personen und Gruppen, die kulturelle und religiöse Werte der islamischen Revolution in Frage stellen. Iranischen Sicherheitsdiensten werden mehrere Mordanschläge auf im Ausland lebende führende Oppositionelle zugerechnet. Sie werden als legitimes Mittel iranischer Außenund Sicherheitspolitik verstanden. Spektakulärstes Beispiel in Deutschland war 1992 die Ermordung von vier Oppositionellen im Berliner Lokal "Mykonos", zu dessen Urhebern der inzwischen abgelöste iranische Minister für Nachrichtendienstund Sicherheitsangelegenheiten, Ali FALLAHIAN, gehörte. In dem am 10.04.97 vom Berliner Kammergericht verkündeten " Mykonos "-Urleti bezeichnete das Gericht die Morde als Auftragstat der iranischen Regierung, organisiert von FALLAHIAN. Der staatsterroristische Hintergrund stelle einen eklatanten Verstoß gegen das Völkerrecht dar. Das Urteil (u.a. für die 2 Hauptangeklagten jeweils lebenslängliche Freiheitsstrafen) und dessen Begründung stieß auf eine Welle von Protesten - 199-
  • Würdenträger haben mehrfach bekräftigt, daß sie die "göttliche Fatwa" (Rechtsgutachten) des verstorbenen Revolutionsführers Ayatollah KHOMEINI vom Februar 1988 gegen
und Drohungen von iranischer Seite. Mehrere hundert Freiwillige ließen sich angeblich für Selbstmordanschläge auf deutsche Ziele registrieren. Iranische Regierungsvertreter und hohe Würdenträger haben mehrfach bekräftigt, daß sie die "göttliche Fatwa" (Rechtsgutachten) des verstorbenen Revolutionsführers Ayatollah KHOMEINI vom Februar 1988 gegen den Schriftsteller Salman RUSHDIE (Verfasser der "Satanischen Verse") für unumkehrbar und somit für unverändert gültig halten. RUSHDIE lebt seitdem unter der ständigen Drohung, daß sein Todesurteil vollstreckt wird. Ein inzwischen auf 2,5 Millionen Dollar erhöhtes Kopfgeld soll Attentäter anspornen. Im Iran bekräftigten die Revolutionsgarden ("Pasdaran") ihre Entschlossenheit, die Fatwa auszuführen. Eine entsprechende Erklärung wurde im Februar in zwei iranischen Zeitungen veröffentlicht. Ein schiitischer Geistlicher kündigte nach Pressemeldungen vom Juli bei einer Demonstration vor der UNO-Vertretung in Teheran die nahende "Hinrichtung" Salman Rushdies durch "Hisbollah"-Kämpfer an. Der Geistliche forderte zudem alle islamischen Fundamentalisten auf, "israelische Ziele auf der ganzen Welt" anzugreifen. Ebenso riefen im Juli 1997 iranische Großayatollahs zur Zerstörung des "zionistischen Regimes" auf. Außerhalb Deutschlands sind mehrere Anschläge gegen Personen bekannt geworden, die die von RUSHDIE verfaßten "Satanischen Verse" übersetzt oder verlegt haben. KHOMEINI hatte seine "Fatwa" auch auf alle Personen ausgedehnt, die das Buch nur verbreiten. RUSHDIE gilt aus iranischer Sicht als personifizierte Verschwörung des Westens gegen den Islam. Das iranische Regime versucht mit vielfältigen Methoden, die islamische Revolution zu 'exportieren'. Um prowestliche und laizistische Regime im Nahen und Mittleren Osten zu destabilisieren, unterstützt es z.B. in anderen Staaten islamische Revolutionen bzw. rebellierende sogenannte islamische "Befreiungsbewegungen ". Blutige Terroranschläge der "Islamischen Widerstandsbewegung" (HAMAS) in Israel werden als "göttliche Vergeltung" und "gerechte Strafe" verstanden. Die iranische Regierung distanzierte sich bisher zwar von mehreren Attentaten radikaler Palästinenser in Israel, verurteilte sie jedoch auch nicht. Statt dessen würdigte sie z.B. die HAMAS, die 1982 im Libanon mit iranischer Unterstützung gegründete HIZB ALLAH ("Partei Gottes") und den "Palästinensischen Islamischen Jihad" (PU) als "islamische Befreiungsbewegungen", die das "zionistische Regime" bekämpfen. Einer dpa-Meldung zufolge teilt auch der neue iranische Staatspräsident KHATAMI diese Sichtweise (Januar 1998 / Interview des Nachrichtensenders CNN). Unterstützungsleistungen können z. B. auf dem Wege militärischer Förderung, durch Ausbildungshilfen, finanzielle Leistungen und religiös-ideologische Schulungen erbracht werden, was von offizieller Seite jedoch bestritten wird. Der Führer der libanesischen HIZB ALLAH, Scheich Hassan NASRALLAH, hat die Unterstützung seiner Organisation durch den Iran erneut im Oktober 1997 öffentlich -200-
  • einem scientologisch geführten Staat gäbe es auch kein Recht auf Bildung und Ausübung einer politischen Opposition, da diese im Widerspruch
  • gibt weiterhin Anhaltspunkte dafür, daß die SO ihr innerorganisatorisches Rechtssystem auf die sie umgebende Gesellschaft übertragen will, ohne Gewährleistung rechtlichen
  • steuerrechtliche, Vorteile zu erlangen. Scientology wird zwar zu Recht der Charakter einer Religion abgesprochen, gleichwohl darf aber auch nicht übersehen
der von der SO formulierten Absolutheit auf die Abschaffung der Menschenrechte für die übrigen Mitglieder der Gesellschaft hinaus. Abzulesen ist diese totalitäre Tendenz bereits heute darin, daß die SO u.a. die Meinungsund Pressefreiheit und andere Freiheitsund Gleichheitsrechte mißachtet, indem sie versucht, jegliche öffentliche Kritik rigoros zu unterdrücken. In einem scientologisch geführten Staat gäbe es auch kein Recht auf Bildung und Ausübung einer politischen Opposition, da diese im Widerspruch zur herrschenden unfehlbaren Lehre der Scientology stünde. Sogenannte "unterdrückerische Personen", also diejenigen, die Scientology kritisieren oder aktiv ablehnen, gehören nach Meinung HUBBARDS wie Pockenkranke von der Gesellschaft isoliert. Es gibt weiterhin Anhaltspunkte dafür, daß die SO ihr innerorganisatorisches Rechtssystem auf die sie umgebende Gesellschaft übertragen will, ohne Gewährleistung rechtlichen Gehörs und ohne Anspruch auf gesetzliche und unabhängige Richter. In einem scientologisch geführten Staat läge die politische Macht ausschließlich - unmittelbar oder mittelbar - in den Händen des obersten Managements; das Prinzip der Gewaltenteilung wäre außer Kraft gesetzt. 2. Was ist Scientology? Der Absolutheitsanspruch der Scientology, die sich selbst als eine "angewandte religiöse Philosophie" bezeichnet, klingt bereits in der Übersetzung ihres Namens an: "Wissen, wie man weiß". Nach Darstellung HUBBARDS ist die von ihm "entdeckte" Scientology eine " Wissenschaft vom Wissen " und vom Leben selbst, eine axiomatische Lehre, die keiner Kritik mehr zugänglich ist, weil sie sozusagen geistige Naturgesetze beschreibt, die nur akzeptiert, aber nicht ignoriert oder gar straflos übertreten werden können. Für HUBBARD ist deshalb jeder, der sich gegen Scientology stellt, ein Krimineller. Gegenüber der Öffentlichkeit gebraucht die SO - anders als im internen Sprachgebrauch - eine religiöse Terminologie, um den Schutz der verfassungsrechtlichen Garantien für Religionsgesellschaften und weitere, z.B. steuerrechtliche, Vorteile zu erlangen. Scientology wird zwar zu Recht der Charakter einer Religion abgesprochen, gleichwohl darf aber auch nicht übersehen werden, daß sie ungeachtet ihres Strebens nach Geld, Macht und Einfluß und trotz ihrer Ausbeutungspraxis nicht ausschließlich von materialistischen Motiven beherrscht wird, sondern ihre "Unternehmensphilosophie" auf eine metaphysische Ebene hebt. Die SO strebt "weltliche" Macht an, um letztlich auf dieser Basis die von ihr postulierte universelle Befreiung des menschlichen Geistes - "Thetan" genannt - mittels ihrer geistigen "Technologie", dem sogenannten "Auditing", durchsetzen zu können. Für Scientologen geht es daher um mehr, als "nur" um Macht und Einfluß: Es geht für sie um ihr ewiges Schicksal und das des Planeten. -211-
  • Netzwerk " Office of Special Affairs " (OSA) ein, das für Rechtsangelegenheiten und Public Relations zuständig ist sowie geheimdienstliche Operationen durchführt
Psychiatrie gegen Menschenrechte e.V.", KVPM; international: Citizens Commission on Human Rights, CCHR). Das "Celebrity Center International" betreut prominente Scientologen und andere wichtige Persönlichkeiten, um deren Popularität und Einfluß insbesondere für Propagandazwecke zu nutzen. Eine besondere Stellung und Funktion innerhalb der Gesamtorganisation nimmt das Netzwerk " Office of Special Affairs " (OSA) ein, das für Rechtsangelegenheiten und Public Relations zuständig ist sowie geheimdienstliche Operationen durchführt (s.u.). Die sogenannten Class-IV-Organisationen ("Kirchen") sind ebenfalls streng nach den Organisationsund Managementrichtlinien von HUBBARD organisiert. Sie sind in insgesamt sieben Abteilungen gegliedert: die Führungsabteilung (Abt. 7), die Abteilung des HUBBARD Kommunikationsbüros (Abt. 1), die Verbreitungsabteilung (Abt. 2), die u.a. für den Verkauf von Büchern und anderen Materialien zuständig ist, die Finanzabteilung (Abt. 3), die Technische Abteilung (Abt. 4), die das "Auditing" liefert, die Qualifikationsabteilung, die die richtige Anwendung der Auditing-Technologie kontrolliert (Abt. 5), und die Öffentlichkeitsabteilung (Abt. 6), die neue Mitglieder anwerben soll und Einführungsdienstleistungen (Persönlichkeitstest, Kommunikationskurs, u.a.) liefert. Da die SO streng hierarchisch geführt wird, sind die lokalen Organisationen in Deutschland letztlich nur Befehlsempfänger und ausführende Organe des internationalen Managements. Alle wichtigen Entscheidungen werden in der Europazentrale in Kopenhagen oder im Hauptquartier in Los Angeles getroffen. Die von der SO genannte Zahl von 8 Millionen Mitgliedern ist extrem übertrieben. Da Scientology nach Anweisung von HUBBARD als eine stets expandierende Bewegung dargestellt werden muß, wurden die Mitgliederzahlen in Laufe der Jahre permanent nach oben manipuliert, um ein beständiges Wachstum zu suggerieren. Die internationale Mitgliederorganisation der SO, die "International Association of Scientologists" (IAS), die 1984 gegründet wurde, hat gegenwärtig weltweit nur ungefähr 100.000 Mitglieder. Zum weiteren Umfeld der SO können nach Angaben hochrangiger Aussteiger noch etwa 50.000 Personen gerechnet werden. Fast alle Scientologen, die zielstrebig das Kursprogramm der SO absolvieren wollen, sind IAS-Mitglieder, entweder jeweils für ein Jahr (für 300 $) oder auf Lebenszeit (2.000 $). Da alle Kurse und Dienstleistungen für IAS-Mitglieder zu stark ermäßigten Preisen angeboten werden, besteht ein erheblicher finanzieller Anreiz, der IAS möglichst bald beizutreten. In Deutschland dürfte es maximal 10.000 IAS-Mitglieder geben. Weniger optimistische Schätzungen gehen von höchstens 6.000 deutschen Scientologen in der IAS aus. Aus einem internen Papier der "Scientology Kirche Deutschland e.V." geht hervor, daß es 1990 erst 3.000 sogenannte IAS-Lebenszeit-Mitglieder in Deutschland gab. Die erstaunlich niedrigen Zahlen erklären sich aus dem Umstand, daß sich nur ein geringer -214-
  • vollständige Anerkennung von Scientology zu erreichen. Neben Rechtsund PR-Angelegenheiten obliegt der OSA aber vor allem die offene und geheime
Prozentsatz der sehr viel größeren Zahl von Personen, die mit Scientology in Berührung kommen, Bücher kaufen und Dienstleistungen in Anspruch nehmen, dauerhaft an die Organisation bindet. Ehemalige Scientologen schätzen diesen Anteil auf etwa 10 %. Weltweit soll die SO 8.000 Mitarbeiter haben. Weltweit gibt es derzeit auch nur etwa 159 "Kirchen", die berechtigt sind, höheres "Auditing" bis zur Stufe "Clear" anzubieten. In Deutschland unterhält die SO sieben "Kirchen" - in Berlin, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München und Stuttgart - sowie zwölf unterhalb davon angesiedelte "Missionen". Des weiteren existieren noch 3 sogenannte "Celebrity Centers" (CC, besondere Einrichtungen für Prominente und andere wichtige Personen) in Düsseldorf, München und Hamburg (Hamburg 1995 umbenannt in Scientology Kirche Eppendorf), die intern ebenfalls als "Kirchen" geführt werden. Verläßliche Zahlen über die von der Organisation erzielten Umsätze und Gewinne liegen nicht vor und werden von der SO auch nicht mehr genannt. Deutlich übertrieben erscheint ihre Angabe, daß sich der Wert ihrer international angebotenen Dienstleistungen Ende der achtziger Jahre auf 1,1 Milliarden Dollar belaufen habe. Nach einem Bericht der "New York Times" vom 09. März 1997 geht aus Unterlagen der amerikanischen Steuerbehörde "Internal Revenue Service" (1RS) hervor, daß Scientology Anfang der neunziger Jahre durch Kursgebühren, Verkauf von Büchern und anderen Materialien, Lizenzgebühren und Wirtschaftdienstleistungen Einnahmen von insgesamt etwa 300 Millionen Dollar pro Jahr erzielt hat. Nach Aussage von SO-Funktionären seien die jetzigen Einnahmen aber geringer. Da nach Schätzungen ehemaliger Insider die SO 80 % ihres Umsatzes in den USA erzielt und dort seit 1993 keine Steuern mehr bezahlen muß, ist anzunehmen, daß trotz rückläufiger Umsätze die SO nach wie vor stattliche Gewinne erzielt und über erhebliche finanzielle Rücklagen verfügt. 4. Themen und Aktivitäten Im Gegensatz zu Deutschland kann die SO in den USA ihre Ziele ungehindert verfolgen. Scientology geht davon aus, daß ihre wachsende Ausbreitung nur von einer relativ kleinen Gruppe sehr einflußreicher und mächtiger Personen, Institutionen oder Regierungen beoder verhindert werden kann. Dieses Problem zu lösen, d.h. "Ethik" auf diesem Planeten durchzusetzen und die "Unterdrückung" von Scientology zu stoppen, ist vorrangige Aufgabe des weltweiten OSA-Netzwerkes. Das OSA ist darüber hinaus verantwortlich für die Herstellung guter Beziehungen zu Regierungen, Behörden und Medien, um die vollständige Anerkennung von Scientology zu erreichen. Neben Rechtsund PR-Angelegenheiten obliegt der OSA aber vor allem die offene und geheime Informationsbeschaffung sowie die -215-
  • Ihre schärfsten Angriffe führt die SO heute über ihre Rechtsanwälte, deren Honorare sich Scientology jährlich etliche Millionen kosten läßt. Scientologische
  • mehr, um zu zermürben und abzuschrecken, als um Recht zu bekommen. Das OSA ist auch für die gegen Deutschland gerichtete
Durchführung von "verdeckten Operationen" gegen SO-Gegner, um diese zu neutralisieren. Im Vergleich zu seinem Vorläufer "Guardian Office" (1966 - 1983), dessen führende Mitarbeiter 1979 u.a. wegen Einbruchdiebstahls in Regierungsgebäude und Verschwörung gegen die US-Regierung zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt wurden, operiert das OSA vorsichtiger. Geichwohl finden auch in Deutschland die meisten Angriffstaktiken weiterhin Anwendung: Schmähartikel in der Scientology-Presse, sogenannte Informationsbriefe an Personen des öffentlichen Lebens, offene und verdeckte Informations-/Materialsammlungen über Kritiker (z.B. legendierte Anrufe und "Umfragen"), "lautstarke Untersuchungen"', Versenden von Briefen mit falschen Anschuldigungen, Verleumdungen, Bespitzelung durch Privatdetektive, nächtlicher Telefonterror, Einschleusung von Scientology-Agenten in Kritikerorganisationen und -Veranstaltungen, Einschüchterung durch Prozeßandrohungen, u.a.m.. In den USA schreckt die SO nach Aussage persönlich betroffener Aussteiger auch nicht vor Gewaltanwendungen zurück, um ihr gefährlich werdende Zeugen einzuschüchtern und mundtot zu machen. Nach wie vor sei das sogenannte "Freiwild"'-Gesetz in Kraft, nach dem eine "Unterdrückerische Person" praktisch für "vogelfrei" erklärt werden kann: "Ihr kann das Vermögen weggenommen werden, oder ihr kann durch jedes Mittel Schaden zugefügt werden von jedem Scientologen, ohne daß dieser dafür irgendwie zur Rechenschaft gezogen wird. Sie kann ausgetrickst, verklagt oder belogen oder vernichtet werden ". Ihre schärfsten Angriffe führt die SO heute über ihre Rechtsanwälte, deren Honorare sich Scientology jährlich etliche Millionen kosten läßt. Scientologische Anwaltskanzleien wiederum beschäftigen im Auftrag der SO Privatdetekteien, die SO-Gegnern nachspüren. Kritiker und Feinde werden mit Prozessen eingedeckt, frei nach dem HUBBARD-Wort: Prozesse führt man mehr, um zu zermürben und abzuschrecken, als um Recht zu bekommen. Das OSA ist auch für die gegen Deutschland gerichtete Diffamierungskampagne verantwortlich. Seit Jahren - verstärkt seit 1997 - attackiert die SO vor allem in großformatigen Anzeigen in internationalen Zeitungen wie "New York Times", "International Herald Tribune", "The Economist" sowie in ihrer sogenannten "Hatewatch Germany 1997"Site im Internet die Bundesregierung wegen angeblicher Verfolgung religiöser Minderheiten und neonazistischer Tendenzen. Deutsche Politiker würden heute Scientologen so verfolgen, wie die Nazis in den dreißiger Jahren die Juden. Staatliche Maßnahmen zum Schutz gegen Scientology werden in infamer Weise in eine Reihe mit neonazistisch motivierten Gewalttaten gestellt. Für den am 09. Januar 1997 in der "International Herald Tribune" veröffentlichten "Offenen Brief an Helmut KOHL", in dem die angebliche staatliche Verfolgung angeprangert wurde, konnte die SO zahlreiche prominente Nicht-Scientologen aus dem Showbusiness als Unterzeichner gewinnen. Auch in Hollywood verfügt die SO mittlerweile über erheblichen Einfluß. -216-
  • anderen Ländern tätig werden, soweit es die Rechtsvorschriften dieses Gesetzes und der anderen Länder zulassen. SS4 Aufgaben des Landesamtes für
(2) Das Landesamt für Verfassungsschutz darf einer polizeilichen Dienststelle nicht angegliedert werden. Ihm stehen polizeiliche Befugnisse oder Weisungsbefugnisse gegenüber polizeilichen Dienststellen nicht zu; es darf die Polizei auch nicht im Wege der Amtshilfe um Maßnahmen ersuchen, zu denen es selbst nicht befugt ist. SS3 Zusammenarbeit (1) Das Landesamt für Verfassungsschutz ist verpflichtet, mit Bund und Ländern in Angelegenheiten des Verfassungsschutzes zusammenzuarbeiten. Die Zusammenarbeit besteht auch in gegenseitiger Unterstützung und Hilfeleistung sowie in der Unterhaltung gemeinsamer Einrichtungen. (2) Verfassungsschutzbehörden anderer Länder dürfen im Geltungsbereich dieses Gesetzes nur im Einvernehmen mit dem Landesamt für Verfassungsschutz nach Maßgabe dieses Gesetzes und soweit eigenes Landesrecht dies zuläßt, der Bund gemäß SS 5 Absatz 2 BVerfSchG nur im Benehmen mit dem Landesamt für Verfassungsschutz tätig werden. Das Landesamt für Verfassungsschutz darf in den anderen Ländern tätig werden, soweit es die Rechtsvorschriften dieses Gesetzes und der anderen Länder zulassen. SS4 Aufgaben des Landesamtes für Verfassungsschutz (1) Aufgabe des Landesamtes für Verfassungsschutz ist die Sammlung und Auswertung von Informationen, insbesondere von sachund personenbezogenen Auskünften, Nachrichten und Unterlagen, über 1. Bestrebungen, die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung, den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes gerichtet sind oder eine ungesetzliche Beeinträchtigung der Amtsführung von Mitgliedern der verfassungsmäßigen Organe des Bundes oder eines Landes zum Ziele haben, 2. sicherheitsgefährdende oder geheimdienstliche Tätigkeiten für eine fremde Macht in der Bundesrepublik Deutschland, 3. Bestrebungen in der Bundesrepublik Deutschland, die durch Anwendung von Gewalt oder darauf gerichtete Vorbereitungshandlungen auswärtige Belange der Bundesrepublik Deutschland gefährden (SS 3 Absatz 1 BVerfSchG), 4. Bestrebungen und Tätigkeiten, die gegen den Gedanken der Völkerverständigung (Artikel 9 Absatz 2 des Grundgesetzes) oder das friedliche Zusammenleben der Völker (Artikel 26 des Grundgesetzes) gerichtet sind. -231-
  • Deutschlands Seelengewinnen (DSG) Linksjugend ['solid] Deutschsprachiges Islamisches Zentrum Sindelfingen e. V. Die Heimat DIE RECHTE M Maoistische Kommunistische Partei
VERFASSUNGSSCHUTZBERICHT 2024 REGISTERANHANG Registeranhang F In diesem Registeranhang sind die im vorliegenden Verfassungsschutzbericht genannten Föderation der Arbeiter aus der Türkei in Deutschland e. V. (ATIF) Gruppierungen aufgeführt, bei denen die vorliegenden tatsächlichen Anhaltspunkte in ihrer Föderation der ArbeitsimmigrantInnen aus der Türkei in Deutschland e. V. (AGIF) Gesamtschau zu der Bewertung geführt haben, dass die Gruppierung verfassungsfeindliche Föderation der Türkisch-Demokratischen Idealistenvereine in Deutschland e. V. (ADÜTDF) Ziele verfolgt, es sich mithin um eine extremistische Gruppierung handelt. Föderation der Völker Kurdistans e. V. (FED-GEL) Föderation der Weltordnung in Europa (ANF) A Frauenverteidigungskräften (HPJ) Al-Baraka-Moschee alliance earth (ae)/wenea/Verfassunggebende Versammlung (VV) G Al-Maghreb Kulturverein e. V. Gemeinsam Kämpfen! Kommunistische Gruppe Freiburg (GK) Alternative Help Association (AHA!) Gemeinschaft Deutschsprachiger Muslime e. V. (GDM) Al-Umma-Moschee Grup Yorum Anatolische Föderation Annur-Moschee Antifaschistische Aktion Süd (Antifa Süd) H Antifaschistisches Aktionsbündnis Stuttgart und Region (AABS) Harakat al-muqawama al-islamiyya (HAMAS) Antifaschistisches Koordinationskollektiv Ulm (AKKU) Antikapitalistische Linke (AKL) Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) I Atomwaffen Division Deutschland (AWDD) Identitäre Bewegung Deutschland (IBD) Indigenes Volk Germaniten (IVG) B Internationale Organisation Völkerrecht (IOV) Islam-Akademie Bakkah-Reisen Islamische Gemeinschaft Milli Görüs e. V. (IGMG) Baptistenkirche Zuverlässiges Wort Pforzheim (BKZW) Islamisches Zentrum Stuttgart e. V. (IZS) BAYT AL-IZZAH-Schule Bilal Verein e. V. Bilal-Moschee J Bildung im Quadrat e. V. (BiQ) Junge Nationalisten (JN) Bismarcks Erben/Vaterländischer Hilfsdienst (VHD) Bürgernetzwerk Süd K C Kaaba-Reisen Keltisch-druidische Glaubensgemeinschaft Church of Scientology International (CSI) Kommission für Verstöße der Psychiatrie gegen Menschenrechte (KVPM) Citizens Commission on Human Rights (CCHR) Kommunistische Plattform (KPF) COMPACT-Magazin GmbH Kommunistischen Partei der Türkei-Marxisten-Leninisten (TKP-ML) CONSPECT Film GmbH Konföderation der ArbeiterInnen aus der Türkei in Europa (ATIK) Konföderation der Gemeinschaften Kurdistansin Deutschland e. V. (KON-MED) D Konföderation der unterdrückten Migranten in Europa (AvEG-Kon) Kongress der kurdisch-demokratischen Gesellschaft Kurdistans in Europa (KCDK-E) Darulkitab-Verlagshaus Königreich Deutschland (KRD)/LEUCHTTURM de.indymedia.org DER DRITTE WEG (Der III. Weg) Deutsche Kommunistische Partei (DKP) L Deutschlands Seelengewinnen (DSG) Linksjugend ['solid] Deutschsprachiges Islamisches Zentrum Sindelfingen e. V. Die Heimat DIE RECHTE M Maoistische Kommunistische Partei (MKP) E marx21 Marxistisch-Leninistische Partei Deutschlands (MLPD) Ehrenamtliche Geistliche Marxistisch-Leninistischen Kommunistischen Partei (MLKP) Evangelische Freikirche Riedlingen (EFK) N Nationaldemokratische Partei Deutschlands (NPD) Nationalrevolutionäre Jugend (NRJ) Netzwerk Bibeltreuer Christen (NbC) 242 243
  • Polizei übermittelt werden, wenn die tatsächlichen und rechtlichen Voraussetzungen für deren Erhebung mit entsprechenden Befugnissen zur verdeckten Datenerhebung nach
  • Abkommen zwischen den Parteien des Nordatlantikvertrags über die Rechtsstellung ihrer Truppen hinsichtlich der in der Bundesrepublik Deutschland stationierten ausländischen Streitkräfte
(2) Gemäß SS 21 Absatz 2 BVerfSchG übermittelt das Landesamt für Verfassungsschutz dem Bundesnachrichtendienst und dem Militärischen Abschirmdienst Informationen einschließlich personenbezogener Daten. SS 14 Übermittlung personenbezogener Daten an inländische öffentliche Stellen und Strafverfolgungsbehörden (1) Das Landesamt für Verfassungsschutz darf Informationen einschließlich personenbezogener Daten an inländische öffentliche Stellen übermitteln, wenn dies zum Schutz vor Bestrebungen oder Tätigkeiten nach SS 4 Absatz 1 zwingend erforderlich ist oder der Empfänger nach SS 4 Absatz 2 tätig wird. Der Empfänger darf die übermittelten Daten nur für den Zweck verwenden, zu dem sie ihm übermittelt wurden. Hierauf ist er hinzuweisen. (2) Das Landesamt für Verfassungsschutz darf über Absatz 1 hinaus Informationen einschließlich personenbezogener Daten an die Staatsanwaltschaften und die Polizei übermitteln, wenn tatsächliche Anhaltspunkte dafür bestehen, daß jemand eine in den SSSS 74 a und 120 Gerichtsverfassungsgesetz, SS 100 a Nummern 3 und 4 Strafprozeßordnung und SSSS 130, 131 Strafgesetzbuch genannte Straftat plant, begeht oder begangen hat sowie sonstige Straftaten, bei denen aufgrund ihrer Zielsetzung, des Motivs des Täters oder dessen Verbindung zu einer Organisation tatsächliche Anhaltspunkte dafür vorliegen, daß sie gegen die in Artikel 73 Nummer 10 Buchstabe b oder c des Grundgesetzes genannten Schutzgüter gerichtet sind. Personenbezogene Daten, die das Landesamt für Verfassungsschutz selbst mit nachrichtendienstlichen Mitteln nach SS 8 erhoben hat, dürfen nur dann an die Staatsanwaltschaft oder an die Polizei übermittelt werden, wenn die tatsächlichen und rechtlichen Voraussetzungen für deren Erhebung mit entsprechenden Befugnissen zur verdeckten Datenerhebung nach der Strafprozeßordnung oder nach den SSSS 9 bis 12 und SS 23 Gesetz über die Datenverarbeitung der Polizei vom 2. Mai 1991 (Hamburgisches Gesetzund Verordnungsblatt Seiten 187, 191) vorgelegen hätten. SS15 Übermittlung personenbezogener Daten an Stationierungsstreitkräfte Das Landesamt für Verfassungsschutz darf Informationen einschließlich personenbezogener Daten an Dienststellen der Stationierungsstreitkräfte im Rahmen von Artikel 3 des Zusatzabkommens zu dem Abkommen zwischen den Parteien des Nordatlantikvertrags über die Rechtsstellung ihrer Truppen hinsichtlich der in der Bundesrepublik Deutschland stationierten ausländischen Streitkräfte vom 3. August 1959 (Bundesgesetzblatt II 1961 Seiten 1183, 1218) übermitteln. Die Entscheidung für eine Übermittlung treffen der Präses der zuständigen Behörde oder die von ihm besonders ermächtigten Bediensteten des Landesamtes für Verfassungsschutz. Der Empfänger ist darauf -239-
  • Betroffenen das Allgemeininteresse an der Übermittlung überwiegen. (2) Besondere Rechtsvorschriften, die Informationsübermittlungen zulassen, einschränken oder verbieten sowie die Verpflichtung
2. die betroffenen Personen durch eine anderweitige Aufklärung unverhältnismäßig beeinträchtigt würden und 3. eine besondere gesetzliche Geheimhaltungsvorschrift oder ein Berufsgeheimnis ihr nicht entgegensteht. (3) Die Anordnung für die Maßnahme treffen der Präses der zuständigen Behörde oder die von ihm besonders ermächtigten Bediensteten des Landesamtes für Verfassungsschutz. (4) Die auf diese Weise gewonnenen Unterlagen dürfen nur zu den in Absatz 1 genannten Zwecken verwendet werden. Gespeicherte Daten sind zu löschen und Unterlagen zu vernichten, sobald sie für diese Zwecke nicht mehr benötigt werden. (5) Über die Tatsache der Einsichtnahme ist ein gesonderter Nachweis zu führen, aus dem ihr Zweck, die in Anspruch genommenen Stellen sowie die Namen der Betroffenen hervorgehen. Diese Aufzeichnungen sind gesondert aufzubewahren, durch technische und organisatorische Maßnahmen gegen unbefugten Zugriff zu sichern und am Ende des Kalenderjahres, das dem Jahr ihrer Erstellung folgt, zu vernichten. SS21 Übermittlungsverbote und -einschränkungen (1) Die Übermittlung von Informationen nach diesem Abschnitt unterbleibt, wenn 1. eine Prüfung durch die übermittelnde Stelle ergibt, daß die Informationen zu vernichten sind oder einem Verwertungsverbot unterliegen oder für den Empfänger nicht mehr bedeutsam sind, 2. überwiegende Sicherheitsinteressen dies erfordern oder f 3. für die übermittelnde Stelle erkennbar ist, daß unter Berücksichtigung der Art der Informationen und ihrer Erhebung die schutzwürdigen Interessen des Betroffenen das Allgemeininteresse an der Übermittlung überwiegen. (2) Besondere Rechtsvorschriften, die Informationsübermittlungen zulassen, einschränken oder verbieten sowie die Verpflichtung zur Wahrung gesetzlicher Geheimhaltungspflichten oder von Berufsoder besonderen Amtsgeheimnissen, die nicht auf gesetzlichen Vorschriften beruhen, bleiben unberührt. SS22 Übermittlung personenbezogener Daten Minderjähriger (1) Personenbezogene Daten Minderjähriger vor Vollendung des 16. Lebensjahres dürfen nach den Vorschriften dieses Gesetzes übermittelt werden, wenn tatsächliche -243-
  • Demokratische Partei Kurdistans-Irak (auch KDP genannt) DRB Deutsches Rechtsbüro DSU Deutsche Soziale Union DSVK Deutscher Schutzbund für Volk
Celebrity Center ce Citizens Commission on Human Rights CCHR Continental Liaison Office CLO D DA Deutsche Alternative DABK Ostanatolisches Gebietskomitee DB Deutsche Burschenschaften DESG Deutsch-Europäische Studiengesellschaft DGH Demokratische Jugendbewegung [TKP(ML)] DHKP-C Devrimei Halk Kurtulus Partisi-Cephesi = Revolutionäre Volksbefreiungspartei/Front DKP Deutsche Kommunistische Partei DLVH Deutsche Liga für Volk und Heimat DNP Deutsche Nationale Partei DNSB Dänische Nationalsozialistische Bewegung DNZ Deutsche National-Zeitung DPK Demokratische Partei Kurdistans-Irak (auch KDP genannt) DRB Deutsches Rechtsbüro DSU Deutsche Soziale Union DSVK Deutscher Schutzbund für Volk und Kultur DVU Deutsche Volksunion DWZ Deutsche Wochenzeitung E EMUG Europäische Moscheenbauund Unterstützungsgemeinschaft e.V. ER Ehrenbund Rudel - Gemeinschaft zum Schutz der Frontsoldaten ERNK Eniya Rizgariya Netewa Kurdistan = Nationale Befreiungsfront Kurdistans ETA Euskadi Ta Askatasuna = Baskenland und Freiheit EuK Einheit und Kampf EYSB Internationaler Schriftstellerund Künstlerbund [TKP(ML)] EZLN Ejercito Zapatista de Liberaciön Nacional = Zapatistische Armee der Nationalen Befreiung F WHEEEEEEEnEEEHEKEEEMEKEKEEEHEEM FAP Freiheitliche Deutsche Arbeiterpartei FAPSI Federalnoye Agentstvo Pravitelstvennoy Suyazi I (Bundesagentur für das Nachrichtenund Informationssystem der Regierung (russischer Dienst, vor allem technische Abwehrund Aufklärungsaufgaben) FAU/AP Freie Arbeiter-Union/Anarchistische Partei FAU Freie Arbeiter Union FCB Flag Command Bureaux FHI Flüchtlingshilfe Iran -250-
  • Ebenso lehnte ein Teil der Basis die Sozialis'Linksruck' gesehen und abgelehnt. Das wird als musidee, insbesondere die stärkere Anlehnung
Jedoch zeigte sich zunehmend, dass sozialistische Als Reaktion darauf verkündete der LandesvorOptionen, wie sie vor allem im sächsischen Lanstand in einem Aufruf an alle Mitglieder: "Die Erdesvorstand gehegt werden, keineswegs auf die kenntnis, dass unsere und kommunistische Posiungeteilte Zustimmung des Bundesvorstandes trationen ähnlich sein können, wurde vielfach als fen. Ebenso lehnte ein Teil der Basis die Sozialis'Linksruck' gesehen und abgelehnt. Das wird als musidee, insbesondere die stärkere Anlehnung an gescheitert gesehen und beendet. Der Landesverdie DDR, ab. Die Sozialismusdiskussion bildete band wird also Positionen vertreten, die von den ein latentes innerparteiliches Konfliktpotenzial, Mitgliedern gewünscht werden. So wird der Begriff welches neben anderen Ursachen besonders im 'Sozialismus' vermieden, da er Irrungen hervorLandesverband Sachsen zu einem Rückgang des rief, obwohl wir mit Sozialismus nicht den der Mitgliederbestandes führte. DDR m e i n e n ! " 2 1 0 210 Aufruf der NPD an alle Mitglieder, abgedruckt in der Publikation "DECKERT-STIMME", Nr. 16/Mai + Juni 1999, ohne Seitenangabe. 123

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