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"links or rechts" in den Verfassungsschutz Trends
  • Wiedererrichtung des Kalifats, das mit der Scharia als Rechtsgrundlage die Abschaffung aller staatlicher Grenzen zwischen islamischen Staaten durchsetzen soll. Nach
Islamismus/Ausländerextremismus von Religion und Staat lehnt er jedoch unerbittlich ab. Er ist Mitglied im "European Council for Fatwa and Research" (ECFR). In Baden-Württemberg ist die "an-Nahda" durch Einzelpersonen vertreten. 2.4.1.1.9 "Hizb ut-Tahrir" ("Partei der Befreiung") Die inzwischen weltweit agierende "Hizb ut-Tahrir" ("Partei der Befreiung") entstand als Abspaltung der Bewegung der "Muslimbruderschaft" (MB). 1953 gründete Taqi ad-Din an-NABHANI in Jerusalem eine Partei, deren Anhänger die internationale Vereinigung aller Muslime in einem Kalifat anstreben. Das Kalifat gilt ihnen als allein gültige Herrschaftsund Gesellschaftsform, die alle Probleme der Muslime lösen könne. Auf einer deutschsprachigen Internetseite der "Hizb ut-Tahrir" wird folglich das Kalifat als Schicksalsfrage bezeichnet.90 Am 3. März 1924 beendete die türkische Regierung endgültig das osmanische Kalifat. Die Jahreszahl 1924 taucht aus diesem Grund in zahlreichen Publikationen der "Hizb ut-Tahrir" auf. So ist etwa auf der Internetseite eine Uhr zu sehen, die die Jahre, Monate und Tage ohne Kalif seit diesem Datum zählt. Das Fehlen eines Kalideutschsprachige Homepage der "Hizb ut-Tahrir" fen gilt als wichtigster Grund für die zahlreichen Schwierigkeiten der islamischen Umma (Gemeinde). Die "Hizb ut-Tahrir" verfolgt als dringlichstes Ziel die Wiedererrichtung des Kalifats, das mit der Scharia als Rechtsgrundlage die Abschaffung aller staatlicher Grenzen zwischen islamischen Staaten durchsetzen soll. Nach eigenen Angaben soll dies ohne Gewalt und lediglich mit den Mitteln der Propaganda und Pressearbeit erreicht werden. In den einschlägigen Propagandatexten finden sich aber immer wieder Passagen, die als Aufruf zur Gewalt verstanden werden können. Formulierungen in einigen Flugblättern richten sich gegen den Gedanken der Völkerverständigung. Zudem befürworteten sie Gewaltanwendung als Mittel zur Durchsetzung politischer Belange. Diese Inhalte wurden ausschlaggebend für das Betätigungsverbot, das der Bundesminister des Innern am 15. Janu90 Internetauswertung vom 2. Dezember 2005. 51
  • Deutschland" konkretisiert ihre Vorstellung einer Abkehr vom verfassungskonformen demokratischen Rechtsstaat, indem sie - mit dem Ziel, eine Aversion gegen die weltlich
Die 27. IGD-Konferenz war mit etwa 3.000 Anwesenden gut besucht. In der Eröffnungsrede plädierte al-RAWI für eine Integration der Muslime in die europäische Gesellschaft, die jedoch ohne Verlust der wesentlichen islamischen Grundelemente vonstatten gehen müsse. Im Ablauf der Veranstaltung spiegelte sich keine Meinungsvielfalt wider. Unmissverständlich verteidigte DENFFER das Kopftuchgebot. Auf der Veranstaltung anwesenden Muslimen, die eine andere Meinung vertraten oder weiterführende Fragen stellen wollten, wurde es verwehrt, sich zu äußern. Auch Diskussionsversuche seitens nichtmuslimischer Gäste bezüglich eines Dialoges zwischen "den monotheistischen Religionen" wurden im Keim erstickt. Im Hinblick auf den Kopftuchstreit bemerkte DENFFER, dass "man Geduld brauche", und es sich "am Ende zeigen werde, wer falsch und richtig gehandelt" habe. Die der IGD nahe stehende "Muslimische Jugend in Deutschland" konkretisiert ihre Vorstellung einer Abkehr vom verfassungskonformen demokratischen Rechtsstaat, indem sie - mit dem Ziel, eine Aversion gegen die weltlich geprägte Umgebung zu wecken - Appelle an muslimische Jugendliche richtet: "Passt euch einer Gesellschaft und eurer Umgebung nicht an, falls sie unislamisch ist. Ändert die Gesellschaft entsprechend euren Glaubensgrundsätzen. Der Muslim ist eine Persönlichkeit, die ihr Umfeld entsprechend ihrer Überzeugung verändert. In diesem Sinne ist er ein aktiver und effektiver Mensch."77 "Das erste, was ihr verteidigen sollt, ist nicht euer Ego, sondern die Ehre eurer Religion." 78 "Schließlich sind all die Vorschriften des Islams für die Aufrechterhaltung des ewigen Glücks der Menschen da. Verbreitet demnach dieses Glück und betrachtet die Übertretung der Grenzen des Islams als einen Angriff auf das Glück der Menschen." 79 Auch hier wird abweichendes Denken verunglimpft: "Versucht nicht, den Quran mit euren individuellen Meinungen auszulegen! Trübt nicht den klaren und 77 "Al Islam" 6/2003, S. 67 und 68; Übernahme wie im Original. 78 Ebd., S. 87. 79 Ebd., S. 78. 44
  • entstand Sachschaden von etwa 4.000 DM. 2.1.2 Sonstige rechtsextremistisch motivierte Gewalttaten Am 18. April drang ein stark alkoholisierter Deutscher
Terror und sonstige politisch motivierte Gewalt 199 Am 19. Februar wurde im "Kummerbriefkasten" des Rathauses ein nicht unterzeichnetes Selbstbezichtigungsschreiben gefunden, aus dem fremdenfeindliche Motive erkennbar waren. Am 5. April drangen unbekannte Täter in Isen, Landkreis Erding, in versuchte Brand die Asylbewerberunterkunft ein und verschütteten im ersten StockStiftung werk eine brennbare Flüssigkeit. Da die Täter gestört wurden, flüchteten sie, ohne Feuer zu legen. Am 1. Oktober versuchten vier Jugendliche in Eckenthal, Landkreis Erlangen-Höchstadt, einen vor einer Asylbewerberunterkunft geparkten PKW in Brand zu setzen. Zuvor hatten sie mit Steinen zwei Fenster des Heims eingeworfen. Die Täter konnten festgenommen werden. Es entstand Sachschaden von etwa 3.000 DM. In Teublitz, Landkreis Schwandorf, schütteten unbekannte Täter zwiBrandstiftung sehen dem 14. und 19. November eine brennbare Flüsssigkeit durch in Asylbewerbereine Öffnung an der Haustür eines zur Unterbringung von Asylbeheim Werbern vorgesehenen Hauses und entzündeten diese. Es entstand Sachschaden von etwa 4.000 DM. 2.1.2 Sonstige rechtsextremistisch motivierte Gewalttaten Am 18. April drang ein stark alkoholisierter Deutscher in Passau in ein Angriff auf Asylbewerberheim ein. Dort richtete er eine Reizstoffwaffe auf einen Asylbewerber Asylbewerber, gab vor, Polizeibeamter zu sein, und verlangte Ausweispapiere. Anschließend trat er eine Zimmertür auf und schoß in den Raum. Die Polizei konnte den Täter beim Verlassen der Unterkunft festnehmen. In der Vernehmung gab er fremdenfeindliche Motive an. Am 29. Juni überfielen in München etwa 30 Skinheads eine Gruppe von 25 Jugendlichen, die an der Isar ein Fest feierten. Sie griffen die Jugendlichen tätlich an und raubten Rucksäcke und Springerstiefel. Die Polizei nahm 20 Tatverdächtige fest, darunter den ehemaligen Vorsitzenden der am 24. Februar 1995 vom Bundesministerium des Innern verbotenen Freiheitlichen Deutschen Arbeiterpartei (FAP) Friedhelm Busse. Die Skinheads hatten mit ihm im Uferbereich einen Geburtstag gefeiert. Am 13. Juli griffen fünf angetrunkene Skinheads in München zwei Überfall auf Punker in einer Straßenbahn an. Die Skinheads schlugen auf die PunJugendliche ker ein und raubten ihnen Bekleidungstücke. Beim Versuch zu
  • Infolgedessen wird die Scharia als für jeden Minderheiten Muslim rechtsverbindlich erachtet, ganz unabhängig davon, wo die Person ihren Wohnsitz
Der ECFR macht derweil keinen Hehl aus seiner Ansicht, dass das islamische Gesetz "Scharia" einen allumfassenden Charakter besitzt. Der Präsident der IAMS, al-QARADAWI, behandelt diese Thematik in seiner Publikation "Gesetzeswissenschaft muslimischer Minderheiten - das Leben der Muslime inmitten anderer Gesellschaften." Hierbei wird das islamische Gesetz als "die Scharia für die gesamte Menschheit" oder "für die Wissenden" sowie "aller Generationen" bezeichnet. Sie sei "die Scharia für das ganze Leben, weil sie eine Yusuf al-QARADAWI Aufteilung des Lebens zwischen Gott und Kaiser oder Ermahnung an einem seiner Geschöpfe nicht erlaubt (...)"62 Dabei ist sie als unabhängig von muslimische Raum und Zeit zu betrachten. Infolgedessen wird die Scharia als für jeden Minderheiten Muslim rechtsverbindlich erachtet, ganz unabhängig davon, wo die Person ihren Wohnsitz hat, mit der Einschränkung, dass die persönlichen Lebensumstände berücksichtigt werden sollen: "Es gibt keinen Muslim, der nicht dem Bereich der Scharia untersteht, wo er sagen könnte: Ich bin von den gesetzlichen Bestimmungen der Scharia und der Verpflichtung zur Einhaltung der religiösen Vorschriften befreit [ausgenommen], außer, wenn die Scharia selbst ihnin Übereinstimmung mit ihren Prinzipien, Grundsätzen, gesetzlichen Bestimmungen und Anleitungen - freistellt."63 Zum Zwecke der Darlegung der augenblicklichen "schwachen" Ausgangslage der muslimischen Minderheiten in der Diaspora greift er auf Suren des Koran zurück, wie hier exemplarisch anhand von Sure 8, 26 aufgezeigt: "Und denket daran, wie Ihr wenige wart, Ihr wurdet für schwach gehalten, schwebtet in Furcht, dass die Leute Euch hinwegraffen könnten. ER aber gewährte Euch Zuflucht, und stärkte Euch durch seine Hilfe (...)"64 62 "Fi Fiqh al-Aqalliyyat al-muslima-Hayat al-Musliminin wasata 'l-Mudjtama'at al-ukhra", Dar ash-Shuruq, Kairo, 2. Auflage erschienen 2005, S. 13. 63 Ebd. 64 Ebd., S. 16. 40
  • versucht - wie auch andere türkische linksextremistische und terroristische Gruppierungen, insbesondere Devrimci Sol und TKP/ML - ihre Finanzierung durch Spenden sicherzustellen
Terror und sonstige politisch motivierte Gewalt 207 2.3.4 Spendengelderpressungen durch die PKK Die PKK versucht - wie auch andere türkische linksextremistische und terroristische Gruppierungen, insbesondere Devrimci Sol und TKP/ML - ihre Finanzierung durch Spenden sicherzustellen. Die Spendeneintreiber gehen dabei häufig mit Drohungen gegen die Opfer vor und versuchen so, möglichst hohe Geldbeträge zu erpressen. Am 21. Februar wurde ein türkischer Staatsangehöriger in der Fußgängerzone von Passau zur Zahlung von 500 DM für die PKK erpreßt und im Falle der Weigerung damit bedroht, daß ihm etwas zustoßen könnte. Auch aus anderen Bundesländern liegen Erkenntnisse vor, nach denen die PKK ihre Spenden unter Androhung von Gewalt eintreibt. In mehreren Fällen gelang der Polizei die Festnahme von Geldeintreibern. Dabei wurden mehrfach Spendenlisten, Quittungen und schriftliche Unterlagen sowie Bargeld sichergestellt. Besonders spektakulär ist die Erpressung eines Familienvaters, der am 11. Mai anläßlich einer Veranstaltung in Bonn aufgefordert wurde, der PKK den ältesten Sohn der Familie als Kämpfer zur Verfügung zu stellen. Der Vater, der dem Ansinnen entschlossen widersprach, wurde in der Folgezeit wiederholt von zwei Kurden bedrängt. Sie bekräftigten die Forderung, boten dann aber an, den Sohn gegen Zahlung von 10.000 DM von diesem Auftrag freizukaufen. Einer der Erpresser konnte am 12. Juni in Münster festgenommen werden; gegen ihn erging Haftbefehl. Das Landgericht Bamberg verurteilte am 1. Oktober zwei Kurden wegen versuchter räuberischer Erpressung und Vergehens gegen das Vereinsgesetz zu einer Jugendfreiheitsstrafe von drei Jahren bzw. wegen Beihilfe zu diesen Straftaten zu einem Jahr und sechs Monaten auf Bewährung. Die Verurteilten hatten am 28. Dezember 1995 in Haßfurt, Landkreis Haßberge, von einem Türken eine Spende von 5.000 DM für die PKK zu erpressen versucht. Bei einem erneuten Besuch des Opfers am nächsten Tag waren sie festgenommen worden. 3. Rote Armee Fraktion (RAF) 3.1 Überblick Die vor rund 25 Jahren entstandene RAF verfolgte ursprünglich das Ziel, als Avantgarde des revolutionären Kampfes durch terroristische Aktionen der "Stadtguerilla" im "antiimperialistischen Kampf" und im "strategischen und taktischen Zusammenwirken mit den Befreiungskämpfen der unterdrückten Nationen" eine Solidarisierung der
  • Linksextremismus In der Szenezeitschrift "Zeck" Nr. 156 ( 5.1), Ausgabe November/ Dezember 2011 riefen "Anarchist_innen" zu Solidarität mit Sonja SUDER
  • für ihre Taten in einem zweiten Papier wortreich zu rechtfertigen
Linksextremismus In der Szenezeitschrift "Zeck" Nr. 156 ( 5.1), Ausgabe November/ Dezember 2011 riefen "Anarchist_innen" zu Solidarität mit Sonja SUDER und Christian GAUGER auf. Beide werden verdächtigt, in den 1970er Jahren an Sprengstoffund Brandanschlägen der "Revolutionären Zellen" (RZ) beteiligt gewesen zu sein. Sie wurden am 14.09.2011 für einen Prozess aus Frankreich an Deutschland ausgeliefert. Die zahlreichen Aktionen der RZ hätten "zur Entwicklung revolutionärer Ideen beigetragen", daher müssten sie unterstützt werden. Ende 2011 erklärte sich die "Rote Flora" auf ihrer Plakatwand am Gebäude unter der Überschrift: "Damals wie heute - tausend Gründe für die Revolte!" ebenfalls solidarisch mit den beiden Beschuldigten. Großen wirtschaftlichen Schaden und gravierende VerkehrsPlakatwand an der "Roten Flora" behinderungen verursachten 2011 mehrere Brandanschläge auf Kabelschächte der Deutschen Bahn AG in Berlin und Brandenburg. Sowohl am 23.05.2011 als auch am 10.10.2011 führten sie zu erheblichen Behinderungen im Berliner öffentlichen Nahverkehr und auf der Bahnstrecke Berlin-Hamburg. Zu der Tat am 23.05.2011 bekannte sich eine Gruppe unter der Aktionsbezeichnung "Das Grollen des Eyjafjallajökull". In ihrer Selbstbezichtigung wandten sie sich gegen die Atomenergie. Sabotage sei "eine Form der Verweigerung, die den beschissenen Alltag aus dem Tritt" bringe. Zu den Brandanschlägen im Oktober 2011 bezog "Das Hekla-Empfangskomitee - Initiative für mehr gesellschaftliche Eruptionen" Stellung. Diese Tat richtete sich gegen Kriegseinsätze der Bundeswehr, den Kapitalismus und soziale Ungerechtigkeit. Die Brandanschläge führten auf einschlägigen Internetseiten zu zahlreichen negativen Reaktionen, die im Wesentlichen kritisierten, dass eine Gefahr für Menschen nicht ausgeschlossen war. Darüber hinaus habe diese Aktion die falschen Personen und nicht Verantwortliche für politische und soziale Missstände getroffen. Daher sahen sich die Verfasser in beiden Fällen genötigt, sich für ihre Taten in einem zweiten Papier wortreich zu rechtfertigen. 103
  • Gesellschaft, aber auch ein Großteil der Linken, außen vor stand. Als Konsequenz forderte sie von den im Untergrund lebenden
  • Aussteigerprogramms des Bundesamts für Verfassungsschutz In Begleitung seines Rechtsanwalts stellte sich am 22. November Christoph Seidler freiwillig der Bundesanwaltschaft
210 Terror und sonstige politisch motivierte Gewalt zum Motiv der Veröffentlichung sich selbst und die übrigen noch inhaftierten ehemaligen RAF-Mitglieder als Initiatoren und Vordenker für die gemäßigtere Linie der RAF seit April 1992 darzustellen. Erneut behauptete Pohl, wie schon in seinem Interview vom Februar, die Inhaftierten hätten bereits 1987 die Notwendigkeit einer "Zäsur" erkannt, die letztlich die "Aufhebung der RAF" zur Folge haben müßte. HogefeldUnter dem Titel "Ein längst überfälliger Schritt" veröffentlichte die Erklärung taz in ihrer Ausgabe vom 30. Oktober eine gekürzte Fassung der umfangreichen Prozeß-Schlußerklärung der mittlerweile verurteilten Birgit Hogefeld, die diese am Vortag vor dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main abgegeben hatte. Hogefeld bringt darin zum Ausdruck, daß sie das Kapitel RAF als mehr oder weniger abgeschlossen ansieht: "Der Kampf, wie ihn die RAF Anfang der 70er Jahre begonnen hat, gehört einer vergangenen Epoche an!" Spätestens 1977 hätte eine Selbstreflexion einsetzen müssen; statt dessen habe die RAF aber eine Auseinandersetzung mit dem Staat betrieben, bei der die Gesellschaft, aber auch ein Großteil der Linken, außen vor stand. Als Konsequenz forderte sie von den im Untergrund lebenden RAF-Mitgliedern: "Deshalb finde ich die Aufforderung von Helmut Pohl an die Illegalen, ihre AuflösungsfordeAuflösung als RAF zu erklären, richtig - dieser Schritt ist lange überfällig." Die Forderung nach Auflösung der RAF wurde von Hogefeld noch nie öffentlich erhoben. Bisher hatte sie stets die von ihr "draußen" mit entwickelte "neue RAF-Politik" vertreten und als Grundlage einer Neubestimmung revolutionärer Politik propagiert. Dies scheint sie inzwischen als unrealistisches Vorhaben aufgegeben zu haben; offenbar sieht sie nunmehr die Auflösung der RAF als einzige Möglichkeit und als Voraussetzung an, den von ihr geforderten anderen - politischen - Umgang des Staates mit der RAF und den Inhaftierten zu realisieren. Insoweit decken sich hier die Absichten Hogefelds mit denen der übrigen Inhaftierten aus der RAF um Pohl. 3.2.2 Erfolg des Aussteigerprogramms des Bundesamts für Verfassungsschutz In Begleitung seines Rechtsanwalts stellte sich am 22. November Christoph Seidler freiwillig der Bundesanwaltschaft in Karlsruhe. Der
  • Verpflichtungen: "heute kann die vordringliche aufgäbe internationalistischer politik der linken in deutschend nur sein: das kräfteverhältnis hier in dieser gesellschaftzu
  • verlangen genossinnen aus dem trikont von uns, womit sie recht haben, da fängt der 'Internationalismus an, das ist unsere Verantwortung
Terror und sonstige politisch motivierte Gewalt 215 und hält an der Strategie und Praxis der RAF vor 1992 fest. Die AIZ geht davon aus, daß die gegenwärtige Realität durch patriarchale, rassistische und kapitalistische Unterdrückungsund Ausbeufungsverhältnisse gekennzeichnet sei. Während die AIZ im Jahre 1995 noch insgesamt vier Sprengstoffanschläge verübte, wurden 1996 keine Anschläge mehr verzeichnet. Keine weiteren Ursache hierfür dürfte die Festnahme zweier mutmaßlicher AlZ-MitAnschläge gliederam 25. Februar in Witzhave bei Hamburg gewesen sein. Beiden wird vorgeworfen, u.a. am Anschlag auf das peruanische Honorarkonsulat in Düsseldorf am 23. Dezember 1995 beteiligt gewesen zu sein. Mit dieser Verhaftung gelang den Sicherheitsbehörden offensichtlich ein entscheidender Schlag gegen die AIZ. Zwei jeweils vierwöchige Hungerstreikaktionen der beiden inhaftierten AlZ-Mitglieder vom 19. April bis 17. Mai und vom 3. Oktober bis 3. November blieben in der linken Szene ohne größere Resonanz. 4.2 Internationale Zusammenhänge im antiimperialistischen Widerstand Die Aktivitäten im antiimperialistischen Widerstand konzentrierten sich überwiegend auf die Weiterentwicklung theoretischer Perspektiven. Wesentlich waren dabei die Bemühungen, Kontakte mit anderen linksextremistischen bzw. terroristischen Gruppen zu knüpfen, um eine internationale Basis für künftige Aktivitäten zu schaffen. Grundinternationalilage für diese Bestrebungen bildet die Erklärung der RAF vom 6. März sierung 1994. Diese legte damals neben dem Aufbau einer "Gegenmacht von unten" besonderen Wert auf ihre internationalen Verpflichtungen: "heute kann die vordringliche aufgäbe internationalistischer politik der linken in deutschend nur sein: das kräfteverhältnis hier in dieser gesellschaftzu unseren gunsten zu entwickeln, das verlangen genossinnen aus dem trikont von uns, womit sie recht haben, da fängt der 'Internationalismus an, das ist unsere Verantwortung." Die RAF sprach sich dafür aus, daß künftig der soziale Sinn "revolutionärer Kämpfe" sichtbar gemacht wird. Festzustellen sind mittlerweile enge Kontakte zur PKK und ihr naheKontakte zur PKK stehenden Organisationen. Diese Kontakte dienen in erster Linie der Absprache und Vorbereitung gemeinsamer Aktionen. Der "kurdische Befreiungskampf" soll in Deutschland durch Solidaritätsveranstaltun-
  • sein und er möge euch unter die Märtyrer und Rechtschaffenen aufnehmen." 39 Neben diesen Rekrutierungsund Indoktrinierungsschriften finden sich jedoch durchaus
Jungfrauen verwöhnt werden würde, sondern ihm werden auch alle zuvor begangenen Sünden vergeben. Dies veranschaulicht ein Zitat aus einem in islamistischen Kreisen zirkulierenden Djihad-Buch aus dem 15. Jahrhundert, dessen Autor ein gewisser Ibn NUHAAS ist.37 Dieses Werk steht mittlerweile auch in englischer Übersetzung zum Download bereit. In dem Kapitel dieses Werkes mit der Überschrift "Der Märtyrertod garantiert das Paradies" wird Folgendes versprochen: "Allah sagt: Diejenigen, die auf dem Pfade Allahs getötet werden, deren Taten werden nicht umsonst gewesen sein. Er wird sie leiten und alles für sie ordnen. Er wird sie in das Paradies führen." 38 Theologisch wird durch solche Aussagen der Tod in Kampfhandlungen geradezu belohnt, wodurch insbesondere junge Menschen dahingehend indoktriniert werden sollen, nach dem Leben im Jenseits zu streben und dem irdischen Leben keine Bedeutung mehr beizumessen. Im Zuge der Anschläge von London im Juli 2005 wurde zusammen mit einem Bekennerschreiben ein Strategiepapier veröffentlicht, das eine Hommage an die "Märtyrer" beinhaltet und die obigen Ausführungen in anschaulicher Weise zusammenfasst: "Das Paradies soll euch wohl bekommen, so Gott Paradies als Ziel will, denn eure reinen Körper machen für uns den Weg des Djihad befahrbar [d.h. dienen uns als Vorbild] und von eurem reinen Blut atmen wir den Duft der Stärke und Kraft ein. Durch eure starken Worte erinnern wir uns an das Jenseits und sie machen für uns die Unglücksfälle der [diesseitigen] Welt erträglich. Gott möge euch gnädig sein und er möge euch unter die Märtyrer und Rechtschaffenen aufnehmen." 39 Neben diesen Rekrutierungsund Indoktrinierungsschriften finden sich jedoch durchaus auch praktische Anleitungen im Internet, die es dem Dji37 Ibn Nuhaas, The Book of Jihad. Die nachfolgenden Übersetzungen stammen aus der englischen Ausgabe. 38 Ibn Nuhaas, S. 116. 39 Internetauswertung vom 16. Juli 2005, Strategisches Papier der "Abu Hafs al-Masri Brigaden" mit dem Titel "Die Road Map der Mudjahedin". 28
  • RECHTSEXTREMISMUS ropäischen Bevölkerungen zur "Minderheit in den eigenen Ländern" und letztlich "völlig verschwunden" sein würden. V Symbolik des griechischen Buchstabens
  • nicht mit der freiheitlichen demokratischen Grundordnung vereinbar sind. Angebliches Recht auf "Widerstand" | Nach Auffassung der IBD sei aufgrund der derzeitigen
  • Widerstandsfall nach Art. 20 Abs. 4 GG eingetreten. Das Recht auf Widerstand rechtfertige in der jetzigen Situation zivilen Ungehorsam, jedoch
RECHTSEXTREMISMUS ropäischen Bevölkerungen zur "Minderheit in den eigenen Ländern" und letztlich "völlig verschwunden" sein würden. V Symbolik des griechischen Buchstabens Lambda ( ) | In ihrer Bildsprache verwendete die IBD im Internet, bei Veranstaltungen sowie auf Flyern, Aufklebern und Merchandiseartikeln den griechischen Buchstaben Lambda, der durch die Comicverfilmung "300" aus dem Jahr 2006 einem breiten Publikum bekannt geworden ist. Der Film glorifiziert das antike Sparta und den letztlich aussichtlosen Verteidigungskampf von 300 Spartanern (Lakedaimoniern) gegen die Übermacht der Perser in der Schlacht bei den Thermopylen (480 v. Chr.). In vielfachen Variationen zeigt der Film bewaffnete und kämpferisch entschlossene Spartaner im Kampf gegen persische Angreifer. Die IBD identifiziert sich mit dieser Bildsprache und sieht sich in ihrem "Abwehrkampf" in der Tradition der Spartaner. In einem mittlerweile im Internet gelöschten Video erklärte die IBD: "Das Lamdba, gemalt auf den Schildern [sic] stolzer Spartaner, ist unser Symbol. [...] Wir werden nie zurückweichen, niemals aufgeben! Glaubt nicht, das hier wäre einfach nur ein Manifest, es ist eine Kampfansage an diejenigen, welche ihr Volk, ihr Erbe, ihre Identität und ihr Vaterland hassen und bekämpfen! Ihr seid von gestern, wir sind von Morgen!" Die Orientierung der IBD an Sparta, das "bis heute [...] als Inbegriff eines schon in der Frühzeit gesetzlich streng regulierten und rein militärisch ausgerichteten Staates" (Lukas Thommen, 2017) gilt, ist daher keine vordergründige Symbolik. Die Bildsprache, insbesondere die Verwendung des Buchstabens Lambda, steht für Anschauungen der IB, die nicht mit der freiheitlichen demokratischen Grundordnung vereinbar sind. Angebliches Recht auf "Widerstand" | Nach Auffassung der IBD sei aufgrund der derzeitigen Lage in Deutschland "eindeutig" der Widerstandsfall nach Art. 20 Abs. 4 GG eingetreten. Das Recht auf Widerstand rechtfertige in der jetzigen Situation zivilen Ungehorsam, jedoch keine Gewalt. In diesem Kontext scheut die IBD nicht davor zurück, an die Akteure der Weißen Rose als vermeintlich historische Vorbilder zu erinnern. Dabei hebt die IBD insbesondere den gewaltfreien Widerstand der Weißen Rose gegen das nationalsozialistische Gewaltund Terrorregime ab, der sich 1942/43 unter anderem mittels Flugblattaktionen artikuliert hatte, eine Aktionsform, auf die auch die IBD immer wieder zurückgreift. Hessischer Verfassungsschutzbericht 2022 - 85
  • Europäische Gerichtshof (EuGH) die vom Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) vorgelegte Rechtsfrage, ob das in Deutschland gegen den PKK-nahen Fernsehsender
  • ergangene Betätigungsverbot mit europäischem Recht vereinbar ist. Nach der Entscheidung des EuGH darf Deutschland die Ausstrahlung von "Roj TV" nicht
  • lediglich der die Sendelizenz ausstellende Staat, also Dänemark, die rechtliche Möglichkeit hat, die Ausstrahlung von Sendungen durch
Sicherheitsgefährdende und extremistische Bestrebungen von Ausländern (ausgenommen islamistische Bestrebungen) Während der Veranstaltung wurden mehrere Tausend Fahnen mit Symbolen der PKK gezeigt. Entsprechende Strafverfahren wurden eingeleitet. Am 22.09.2011 entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) die vom Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) vorgelegte Rechtsfrage, ob das in Deutschland gegen den PKK-nahen Fernsehsender "Roj TV" ergangene Betätigungsverbot mit europäischem Recht vereinbar ist. Nach der Entscheidung des EuGH darf Deutschland die Ausstrahlung von "Roj TV" nicht verhindern, so dass der aus Dänemark über Satellit verbreitete kurdische Fernsehsender weiterhin hier empfangen werden kann. Der EuGH stellte fest, dass lediglich der die Sendelizenz ausstellende Staat, also Dänemark, die rechtliche Möglichkeit hat, die Ausstrahlung von Sendungen durch "Roj TV" zu verhindern. Allerdings stellte der EuGH weiter fest, dass ein Betätigungsverbot in Deutschland und damit auch das Verbot, hier Beiträge für "Roj TV" zu produzieren, weiterhin grundsätzlich zulässig sei. Nach den Maßgaben des EuGH muss nun das BVerwG abschließend über das Verbot des Senders entscheiden. "Roj TV" ist wegen seines hohen Verbreitungsgrades in der kurdischen Diaspora von herausragender Bedeutung für den PKK-Propaganda-Apparat. Das Kopenhagener Strafgericht entschied am 10.01.2012, zwei Verantwortliche des Senders hätten sich unter anderem der Förderung terroristischer Aktivitäten der PKK schuldig gemacht und verurteilte sie deshalb zu Geldstrafen von umgerechnet 700.000 Euro. Ein Sendeverbot Internationale Initiative wurde jedoch nicht verhängt. "Freiheit für Abdullah Öcalan" im Internet Am 28.09.2011 besetzten mehrere jugendliche Anhänger der PKK Räumlichkeiten des Kölner Fernsehsenders RTL und forderten die Ausstrahlung einer Erklärung zum Thema "Freiheit für Öcalan!". Die Personen wurden vorläufig festgenommen. Auch in den Folgewochen wur87
  • über Akten anderer öffentlicher Stellen und amtlich geführte die Rechtsstellung ihrer Truppen hinsichtlich der in der Dateien unter den Voraussetzungen
236 Bayerisches Verfassungsschutzgesetz (BayVSG) nung von anderen Informationen, die zur Erfüllung der Art. 14 Aufgaben erforderlich sind, nicht oder nur mit unverPersonenbezogene Datenübermittlung tretbarem Aufwand erfolgen kann; in diesem Fall dürdurch das Landesamt für Verfassungsschutz fen die nicht erforderlichen Informationen nicht verwendet werden. (1) ' Das Landesamt für Verfassungsschutz darf personenbezogene Daten an öffentliche Stellen übermitteln, Art. 13 wenn das zur Erfüllung seiner Aufgaben nach diesem Informationsübermittlung Gesetz erforderlich ist oder wenn die öffentliche Stelle an das Landesamt für Verfassungsschutz die Daten zum Schutz der freiheitlichen demokratischen auf Ersuchen Grundordnung oder sonst für Zwecke der öffentlichen Sicherheit einschließlich der Strafverfolgung benötigt. (1) 'Die in Art. 12 Abs. 1 genannten öffentlichen ^Gleiches gilt, wenn der Empfänger die personenbezoStellen haben dem Landesamt für Verfassungsschutz auf genen Daten zur Erfüllung anderer ihm zugewiesener dessen Ersuchen die ihnen bei Erfüllung ihrer Aufgaben Aufgaben benötigt, sofern er dabei auch zum Schutz der bekanntgewordenen Informationen zu übermitteln, freiheitlichen demokratischen Grundordnung beizutragen soweit das zur Erfüllung der Aufgaben des Landesamts oder Gesichtspunkte der öffentlichen Sicherheit oder für Verfassungsschutz nach diesem Gesetz erforderlich auswärtige Belange zu würdigen hat. 'Der Empfänger ist. 2Das Landesamt für Verfassungsschutz darf Ersudarf die übermittelten Daten, soweit gesetzlich nichts chen nach Satz 1 nur stellen, wenn die Information auf anderes bestimmt ist, nur zu dem Zweck verwenden, zu andere Weise nur mit übermäßigem Aufwand oder nur dem sie ihm übermittelt wurden, es sei denn, daß das durch eine die betroffene Gruppierung oder Person stärLandesamt für Verfassungsschutz einer anderen Verwenker belastende Maßnahme gewonnen werden kann. dung für Zwecke nach Satz 1 und 2 zugestimmt hat. 4 'Das Landesamt für Verfassungsschutz hat Ersuchen zu Satz 1 gilt auch für die Übermittlung personenbezogener begründen, es sei denn, daß eine Begründung dem Daten innerhalb des Landesamts für Verfassungsschutz. Schutz der betroffenen Gruppierung oder Person zuwiderläuft oder den Zweck der Maßnahme gefährden (2) 'Das Landesamt für Verfassungsschutz darf würde. 4Es hat die Ersuchen aktenkundig zu machen. Dienststellen der Stationierungsstreitkräfte im Rahmen von Art. 3 des Zusatzabkommens zu dem Abkommen (2) 'Das Landesamt für Verfassungsschutz darf zwischen den Parteien des Nordatlantikvertrags über Akten anderer öffentlicher Stellen und amtlich geführte die Rechtsstellung ihrer Truppen hinsichtlich der in der Dateien unter den Voraussetzungen des Absatzes 1 einBundesrepublik Deutschland stationierten ausländisehen, soweit das zur Erfüllung seiner Aufgaben nach schen Streitkräfte vom 3. August 1959 (BGBl II 1961 diesem Gesetz erforderlich ist und die sonstige ÜberS. 1183) personenbezogene Daten übermitteln. 2Der mittlung von Informationen aus den Akten oder den Empfänger ist darauf hinzuweisen, daß die übermittelDateien den Zweck der Maßnahme gefährden, einen ten Daten nur zu dem Zweck verwendet werden dürfen, übermäßigen Aufwand erfordern oder das Persönlichzu dem sie ihm übermittelt wurden. keitsrecht des Betroffenen unnötig beeinträchtigen würde. 2Über die Einsichtnahme in amtlich geführte Datei(3) 'Das Landesamt für Verfassungsschutz darf peren hat das Landesamt für Verfassungsschutz einen sonenbezogene Daten an öffentliche Stellen außerhalb Nachweis zu führen, aus dem der Zweck und die eingedes Geltungsbereichs des Grundgesetzes sowie an sehene Datei hervorgehen; die Nachweise sind gesonüberoder zwischenstaatliche öffentliche Stellen überdert aufzubewahren, gegen unberechtigten Zugriff zu mitteln, wenn die Übermittlung zur Erfüllung seiner sichern und am Ende des Kalenderjahres, das dem Jahr Aufgaben nach diesem Gesetz oder zur Wahrung ihrer Erstellung folgt, zu vernichten. erheblicher Sicherheitsinteressen des Empfängers erforderlich ist. 2Die Übermittlung unterbleibt, wenn aus(3) 'Hält eine in Art. 12 Abs. 1 genannte öffentliche wärtige Belange der Bundesrepublik Deutschland oder Stelle das Ersuchen nach Absatz 1 oder die Einsichtüberwiegende schutzwürdige Interessen der betroffenahme nach Absatz 2 für unzulässig, so teilt sie das nen Person entgegenstehen. 'Sie ist aktenkundig zu dem Landesamt für Verfassungsschutz mit. 2Besteht machen. 'Der Empfänger ist darauf hinzuweisen, daß dieses auf dem Ersuchen oder der Einsichtnahme, so die übermittelten Daten nur zu dem Zweck verwendet entscheidet darüber die oberste fachliche Aufsichtswerden dürfen, zu dem sie ihm übermittelt wurden. behörde, die für die ersuchte Stelle zuständig ist. (4) 'Personenbezogene Daten dürfen an andere (4) Art. 12 Abs. 2 gilt entsprechend. Empfänger als öffentliche Stellen nicht übermittelt wer-
  • denn, daß dies zum Schutz der freiheitlichen (2) Besondere Rechtsvorschriften, die Informationsdemokratischen Grundordnung oder der Sicherheit des übermittlungen zulassen oder
  • Parlamentarische KontrollkommisVorschriften bleiben unberührt. ! Das Landesamt für sion. 2Die Rechte des Landtags und seiner Ausschüsse Verfassungsschutz kann andere Verfassungsschutzbleiben unberührt
Bayerisches Verfassungsschutzgesetz (BayVSG) 237 den, es sei denn, daß dies zum Schutz der freiheitlichen (2) Besondere Rechtsvorschriften, die Informationsdemokratischen Grundordnung oder der Sicherheit des übermittlungen zulassen oder verbieten, bleiben unBundes oder eines Landes erforderlich ist und das berührt. Staatsministerium des Innern seine Zustimmung erteilt hat; die Zustimmung kann auch für eine Mehrzahl von gleichartigen Fällen vorweg erteilt werden. 2Das LanIV. Abschnitt desamt für Verfassungsschutz hat die Übermittlung Parlamentarische Kontrolle aktenkundig zu machen. 'Der Empfänger darf die übermittelten Daten nur zu dem Zweck verwenden, Art. 18 zu dem sie ihm übermittelt wurden. 4Das Landesamt Parlamentarische Kontrollkommission für Verfassungsschutz hat den Empfänger darauf hinzuweisen. (1) 'Die Staatsregierung unterliegt hinsichtlich der Tätigkeit des Landesamts für Verfassungsschutz der (5) 'Übermittlungspflichten nach bundesrechtlichen Kontrolle durch die Parlamentarische KontrollkommisVorschriften bleiben unberührt. ! Das Landesamt für sion. 2Die Rechte des Landtags und seiner Ausschüsse Verfassungsschutz kann andere Verfassungsschutzbleiben unberührt. behörden auch dadurch unterrichten, daß es diesen den Abruf von Daten im automatisierten Verfahren ermög(2) 'Die Parlamentarische Kontrollkommission licht, soweit deren gesetzliche Aufgaben identisch sind. besteht aus fünf Mitgliedern. 2Die Mitglieder der Parlamentarischen Kontrollkommission werden zu Beginn jeder neuen Wahlperiode vom Landtag aus seiner Mitte Art. 15 gewählt. 'In gleicher Weise wird für jedes Mitglied ein Unterrichtung der Öffentlichkeit Stellvertreter gewählt. JGewählt ist, wer die Stimmen 'Das Staatsministerium des Innern und das Landesder Mehrheit der Mitglieder des Landtags auf sich veramt für Verfassungsschutz unterrichten die Öffentlicheint. keit über Bestrebungen und Tätigkeiten nach Art. 3 Abs. 1. !Dabei dürfen der Öffentlichkeit personenbezo(3) 'Scheidet ein Mitglied aus dem Landtag oder gene Daten bekanntgegeben werden, wenn das Interesseiner Fraktion aus, so verliert es seine Mitgliedschaft se der Öffentlichkeit an der Unterrichtung das schutzin der Parlamentarischen Kontrollkommission; Absatz 4 würdige Interesse der betroffenen Person an der Wahbleibt unberührt. ! Für dieses Mitglied ist unverzüglich rung ihrer Anonymität überwiegt. ein neues Mitglied zu wählen; das gleiche gilt, wenn ein Mitglied aus der Parlamentarischen Kontrollkommission ausscheidet. 'Die Sätze 1 und 2 gelten entspreArt. 16 chend für die Stellvertreter. Nachberichtspflicht Erweisen sich personenbezogene Daten nach ihrer (4) Die Parlamentarische Kontrollkommission übt Übermittlung durch das Landesamt für Verfassungsihre Tätigkeit auch über das Ende der Wahlperiode des schutz als unvollständig oder unrichtig, sind sie unverLandtags solange aus, bis der nachfolgende Landtag züglich gegenüber dem Empfänger zu berichtigen, eine neue Parlamentarische Kontrollkommission gewenn das zur Wahrung schutzwürdiger Interessen der wählt hat. betroffenen Person erforderlich ist. Art. 19 Art. 17 Geheimhaltung Übermittlungsverbote (1) ' Die Beratungen der Parlamentarischen Kontroll(1) Die Übermittlung von Informationen durch das kommission sind geheim. 2Die Mitglieder und ihre StellLandesamt für Verfassungsschutz nach den Art. 4 und vertreter sind zur Geheimhaltung der Angelegenheiten 14 hat zu unterbleiben, wenn verpflichtet, die ihnen bei ihrer Tätigkeit in der Parlamentarischen Kontrollkommission bekanntgeworden 1. erkennbar ist, daß unter Berücksichtigung der Art sind. 'Dies gilt auch für die Zeit nach ihrem Ausscheider Informationen und ihrer Erhebung das den aus der Parlamentarischen Kontrollkommission. schutzwürdige Interesse der Betroffenen das Allgemeininteresse an der Übermittlung überwiegt, oder (2) 'Die Parlamentarische Kontrollkommission tritt 2. überwiegende Sicherheitsinteressen dies erfordern. mindestens einmal im Vierteljahr zusammen. !Jedes
  • Gestützt auf eine Koransure, die schon im Mittelalter islamischen Rechtsgelehrten zur Diskriminierung von Christen und Juden diente, schürte al-ZAWAHIRI
Gestützt auf eine Koransure, die schon im Mittelalter islamischen Rechtsgelehrten zur Diskriminierung von Christen und Juden diente, schürte al-ZAWAHIRI geradezu ethnisch-religiöse Konflikte: "Bekämpft jene der Schriftbesitzer [= Christen Dr. Ayman und Juden], die nicht an Allah und den jüngsal-ZAWAHIRI ten Tag glauben und nicht verbieten, was Allah und sein Gesandter verboten haben, und nicht dem wahren Glauben [= Islam] folgen, bis sie sich unterwerfen und kleinlaut die Kopfsteuer 28 entrichten." 29 Außerdem betonte al-ZAWAHIRI in einem im August 2005 der Öffentlichkeit zugänglich gemachten Video gegenüber den europäischen Muslimen, dass für sie allein das islamische Gesetz maßgebend sei, indem er die Attentäter der Anschläge von London als Helden pries: "Möge Gott unsere Brüder segnen, die aus Pakistan stammen, die Ritter der Raubzüge von London, die nicht an all diesen Schmutz glaubten und sowohl den kreuzzüglerischen Westen als auch dessen kreuzzüglerischen Gesetze zurückgewiesen haben." 2.3.1 Islamistische Propaganda im Internet erneut Für das Jahr 2005 lässt sich erneut ein Zuwachs an islamistischer PropaganZuwachs da, die über das Internet verbreitet wird, verzeichnen. Das Material von transnational agierenden Djihadisten wie das der "al-Qaida" macht hierbei den Hauptanteil aus und dominiert weitestgehend den islamistischen Diskurs im Internet. Auf einschlägigen Internetseiten dieser Szene finden sich vor allem Tondokumente, Bilder, Videofilme und antiwestliche sowie antisemitische Hetzschriften, die sich in erster Linie auf die bekannten Konfliktherde der islamischen Welt beziehen: Irak, Tschetschenien, Saudi-Arabien und Palästina. Der Löwenanteil des aktuellen Materials stammt aus dem Irak, der sich auf Grund der instabilen Sicherheitslage zu einem Drehund Angelpunkt für Djihadisten entwickelt hat. Täglich werden gleich mehrere Verlautbarungen djihadistischer Gruppierungen veröffentlicht. Die in den vergangenen Jahren starke Internetpräsenz der "al-Qaida auf der arabischen Halbinsel" hat sich inzwischen fast gänzlich auf "al-Qaida im 28 Zwangssteuer für Nichtmuslime im islamischen Mittelalter. 29 Sure 9, Vers 29. 24
  • für das vergangene Jahr auf das besorgniserregende Erstarken des Rechtsextremismus und die internen Auseinandersetzungen im Bereich des orthodoxen Kommunismus hinzuweisen
Verfassungsschutzbericht des Landes Nordrhein-Westfalen über das Jahr 1988 Vorwort Das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland, in diesem Jahr 40 Jahre in Kraft, brachte mit seinem Bekenntnis zum System der "streitbaren Demokratie" den institutionellen Verfassungsschutz. Seine gesetzlich fixierte Aufgabe ist es, Regierung, Parlament und Öffentlichkeit zuverlässig über die Entwicklungen im Bereich des Extremismus, des Terrorismus und der Spionage zu informieren und die Voraussetzungen für eine erfolgreiche - auch politisch-geistige-Bekämpfung dieser gegen die freiheitliche Demokratie in der Bundesrepublik gerichteten Aktivitäten zu schaffen. An herausragenden Ereignissen ist für das vergangene Jahr auf das besorgniserregende Erstarken des Rechtsextremismus und die internen Auseinandersetzungen im Bereich des orthodoxen Kommunismus hinzuweisen. Auch im Zuge von "Glasnost" haben die Bemühungen gegnerischer Nachrichtendienste nicht nachgelassen, im Gegenteil, ihre Bemühungen scheinen sich teilweise eher verstärkt zu haben, um den Abstand im technischen Wissen zu verringern. Im terroristischen Bereich hat es einen versuchten Mordanschlag gegeben. Weitere herausragende Ereignisse sind aus diesem Bereich erfreulicherweise nicht zu vermelden. Dr. Herbert Schnoor Innenminister des Landes Nordrhein-Westfalen 4
  • anschließend hingerichtet Internetauswertung vom November 2005. 22 Fatwa=Rechtsgutachten, zu dessen Erstellung BIN LADIN die Voraussetzungen eigentlich fehlen. Diese Fatwa
system gegen den Islam verstößt, da eine Gesetzgebung nicht auf dem freien Willen menschlicher Gesetzgebung beruhen dürfe, sondern ausschließlich auf dem von Allah geoffenbarten Gesetz: "Die Demokratie und die Parlamente, meine Brüder, sind die Religion der Ungläubigen und ihrer persönlichen Neigungen. Die Demokratie zu billigen, bedeutet ihre Religion anzunehmen, das heißt ihrer Glaubensgemeinschaft beizutreten und aus dem Islam auszutreten."20 Diese demokratiefeindliche Haltung schlug sich über das ganze Jahr hindurch in Anschlägen auf Regierungsbeamte und Wahlhelfer nieder. Die Strategie gipfelte in der Entführung und anschließenden Hinrichtung von arabischen Diplomaten im Irak, denen stellvertretend für ihre Regierungen der Vorwurf gemacht wurde, durch ihre diplomatische Tätigkeit die "westKrieg gegen lichen Kreuzzügler" zu unterstützen und zu legitimieren und die Errichtung "Kreuzzügler eines auf dem Islam basierenden Staates zu verhindern.21 Nach dem Vorbild und Juden" von BIN LADINs Fatwa gegen die "Kreuzzügler und Juden"22 suggerieren die Djihadisten durch den bewussten Rückgriff auf den Kreuzzugsgedanken ihren muslimischen Glaubensgenossen, dass es sich bei dem Interventionismus im Irak um einen christlich motivierten Vernichtungsfeldzug gegen den Islam handle. Hierdurch zementiert die "al-Qaida" das im Orient weit verbreitete Feindbild vom Westen. Eine weitere überaus aktive djihadistische Gruppierung, "Ansar al-Islam", die sich Anfang 2004 in "Ansar al-Sunna" umbenannt hatte, wurde 2001 in einem überwiegend kurdischislamistischen Milieu gegründet und verfolgt das politische Ziel, zunächst im Nordirak einen islamischen Staat zu etablieren. Nach dem militärischen Engagement der USA im Jahre 2003 im Irak wurden die "Ansar al-Islam"-Kämpfer stark geschwächt, konnten sich aber zwischenzeitlich reorganisieren. Durch die fortwährende militärische Präsenz der USA im Irak hat sich dieser zu einem Kampffeld entwickelt, auf 20 Ebd. 21 Laut mehrer Internetverlautbarungen der "al-Qaida im Zweistromland" wurden ein ägyptischer und zwei algerische Diplomaten entführt und anschließend hingerichtet, Internetauswertung vom Juli 2005; Außerdem wurden zwei marokkanische Diplomaten entführt und anschließend hingerichtet Internetauswertung vom November 2005. 22 Fatwa=Rechtsgutachten, zu dessen Erstellung BIN LADIN die Voraussetzungen eigentlich fehlen. Diese Fatwa wurde im Jahr 1998 veröffentlicht. 22
  • Sturz arabischer Regierungen, die Einführung der Scharia als alleinige Rechtsnorm und die Etablierung eines transnational übergreifenden islamischen Imperiums nicht weniger
angesprochen habe, macht ihn in den Augen des Verfassers zu jemandem, der "die Grenzen in denen sich ein Muslim bewegen darf um Längen" überschritten habe und "sich im teuflischen Bereich des Kufrs" bewege. Er droht, "dass ein Ruck durch die Muslime gehen muss, um sich vom Geschwür des ZMD zu befreien." Das 11-seitige Pamphlet endet mit weiteren Drohungen: "Es liegt an uns Muslimen, ja es ist unsere Verantwortung, dafür zu sorgen, dass diesen Leuten im Namen Allahs die Möglichkeiten für ihr Handeln genommen werden." 2.3 Interner und globaler Djihadismus Durch den Zusammenbruch ihrer Organisationsstruktur infolge der militärischen Operationen der Koalitionstruppen nach dem 11. September 2001 sind die Ziele der "al-Qaida", nämlich der bewaffnete Kampf gegen die westliche Welt und die Juden, der gewaltsame Sturz arabischer Regierungen, die Einführung der Scharia als alleinige Rechtsnorm und die Etablierung eines transnational übergreifenden islamischen Imperiums nicht weniger bedeutsam für den Islamismus insgesamt geworden. "Al-Qaida" dürfte sich mittlerweile auf Dauer von einer Organisation in "Al-Qaida" eine Ideologie verwandelt haben, die Anhänger und Unterstützer auf der als Ideologie ganzen Welt findet und der sich nach Art eines Franchise-Unternehmens immer neue Gruppen anschließen, welche sich die Ziele der "al-Qaida" zu eigen machen. Im Internet waren im Jahre 2005 beispielsweise plötzlich die Gründungsverlautbarungen einer "al-Qaida in Palästina" und auch die einer "al-Qaida im Norden Europas" zu lesen. Auch die "al-Tawhid wal-Djihad"Gruppe in Ägypten, die sich im Juli 2005 über das Internet zu den Anschlägen auf der Sinai Halbinsel in Scharm el Scheich und in Taba bekannte, bekundete ihre Loyalität zu Usama BIN LADIN und Ayman al-ZAWAHIRI, obgleich sie betonte, unabhängig gehandelt zu haben.12 Ebenso untermauert das Statement eines der Attentäter der Anschläge von London, Muhammad SIDDIQ, das von al-ZAWAHIRI in einer Videoaufzeichnung ausführlich kommentiert wurde, diesen Trend. SIDDIQ spricht den ideologischen Galionsfi12 Internetauswertung vom Juli 2005. 20
  • Linksextremismus Polizei-Trainings-Zentrum in Hamburg-Winterhude mit Steinen und Farbe. Die Einrichtung eines "Gefahrengebietes" ( 5.3.1) durch die Polizei
Linksextremismus Polizei-Trainings-Zentrum in Hamburg-Winterhude mit Steinen und Farbe. Die Einrichtung eines "Gefahrengebietes" ( 5.3.1) durch die Polizei im Anschluss an das Schanzenviertelfest wurde in der Taterklärung als "Provokation und Einschüchterungsversuch seitens der Stadt und ihrer Büttel" verunglimpft. Abschließend drohten die Verfasser: "Wer Bullen sät wird Riots ernten!". Zu dem tagsüber friedlichen Straßenfest fanden sich etwa 10.000 Besucher ein. Nach dessen Ende kam es zu den rituellen Krawallen im Schanzenviertel, an denen sich circa 200 Personen beteiligten. Bei den Störern handelte es sich um zumeist alkoholisierte Jugendliche und junge Erwachsene, ohne erkennbar politischen Hintergrund. Insgesamt wurden 31 Personen festgenommen, darunter 17 mit Wohnsitz in Hamburg. Darüber hinaus wurden acht Personen in Gewahrsam genommen. Die Ausschreitungen fielen deutlich geringer aus als in den Vorjahren. Offenbar hielten die polizeiliche Präsenz und die Einrichtung des "Gefahrengebiets" zahlreiche Randalierer davon ab, sich an Auseinandersetzungen im Schanzenviertel zu beteiligen. Zwei Tage nach dem Straßenfest äußerten sich "einige hamburger autonome" mit "Bemerkungen zum Schanzenfest" auf der Internetplattform Indymedia ausgesprochen kritisch zu den Auseinandersetzungen. Diese wurden von ihnen als traditionelles "Rumgemackere" und "Militanzfetisch" bezeichnet. Einen emanzipatorischen Anspruch sahen sie darin nicht. Ein "Zusammenhang aus dem Umfeld der Roten Flora" empfand diese Distanzierung als unsolidarisch. Unter dem Titel "Splitter in der Nacht" werteten sie das Fest aufgrund der zahlreichen Stände und Besucher sowie aufgrund der politischen Inhalte als Erfolg. Aus ihrer Sicht sei der nächtliche Angriff auf eine Bank Ausdruck von Unzufriedenheit und habe somit einen politischen Anspruch. Kritik hieran hieße "den hegemonialen Gewaltverhältnissen der Sicherheitsgesellschaft dadurch zu dienen, dass man den Protest gegen sie schwächt". Vor dem Hintergrund einer Reihe von Straftaten wurde vom Bezirksamt Hamburg-Mitte am 22.09.2011 unter der Kersten-Miles-Brücke ein Zaun errichtet, der weiteren Delikten vorbeugen und verhindern sollte, dass Obdachlose unter der Brücke übernachten. Gegen diese Maßnahme gab 129
  • Landkreis Tübingen einen "Gegenparteitag" durch, da sie die Rechtmäßigkeit des von MOSLER-Anhängern veranstalteten Bundesparteitages anzweifelt. Auf diesem "Gegenparteitag" wurde
  • Zentrum" einzuweihen. Wegen ruhestörenden Lärms - u. a. Singen von rechtsextremistischen Liedern - erstatteten Anwohner Anzeige bei der Polizei. Bei Eintreffen
Verfassungsschutzbericht des Landes Nordrhein-Westfalen über das Jahr 1988 1. Martin PAPE, Stuttgart 2. Friedhelm BUSSE, Wachtendonk 3. Axel ZEHNSDORF, Hattingen 4. Siegfried BORCHARDT, Dortmund. Am 19. November und 10. Dezember 1988 fanden in Aachen und Essen Treffen der FAP-Führungsspitze mit bundesweiter Beteiligung statt. Wie hierzu aus der neuen FAP-Schrift "FAP-Intern" -12/88und einem Rundschreiben vom 20. November 1988 hervorgeht, wurden bei der Besprechung am 19. November 1988 zur Straffung der Parteiarbeit weitere Parteiämter geschaffen und mit bekannten Funktionären der "Bewegung" besetzt. Die rivalisierende Gruppierung der "Bewegung" um Michael KÜHNEN führte am 5. November 1988 im Landkreis Tübingen einen "Gegenparteitag" durch, da sie die Rechtmäßigkeit des von MOSLER-Anhängern veranstalteten Bundesparteitages anzweifelt. Auf diesem "Gegenparteitag" wurde von etwa 70 Teilnehmern ein eigener Vorstand gewählt. In der Öffentlichkeit wird die FAP im wesentlichen durch Schmierereien und vorwiegend ausländerfeindliche Aufkleber bekannt, wobei das Kürzel "FAP" sich allmählich zu einem Synonym neonazistischer Symbolik entwickelt hat. Der FAP sind in Nordrhein-Westfalen folgende Aktionen zuzuordnen: - Am 14. Mai 1988 versammelten sich 39 Angehörige der FAP, darunter der Landesvorsitzende Siegfried BORCHARDT/ in einer von einem FAP-Mitglied gemieteten Wohnung in Essen, um mit einer Feier die Wohnung als neues "FAP-Zentrum" einzuweihen. Wegen ruhestörenden Lärms - u. a. Singen von rechtsextremistischen Liedern - erstatteten Anwohner Anzeige bei der Polizei. Bei Eintreffen der Beamten schallten aus der Wohnung "Sieg-Heil"-Rufe. Nach Aufforderung, die Ruhestörung zu beenden, wurden die Polizeibeamten u. a. von einem FAP-Angehörigen mit Faustschlägen angegriffen und von einem anderen Teilnehmer mit einem Messer bedroht. Es wurden Ermittlungsverfahren wegen Verdachts der Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen, Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte sowie gefährlicher Körperverletzung eingeleitet. - Der FAP-Landesverband Nordrhein-Westfalen demonstrierte am 17. Juni 1988 in Bonn unter dem Motto "Freiheitsmarsch der Antikommunisten/Weg mit der Mauer". Es beteiligten sich ca. 80 FAP-Anhänger. 1.4.5 Komitee zur Vorbereitung der Feierlichkeiten zum 100. Geburtstag Adolf Hitlers (KAH) Das 1984 gegründete KAH ist auch nach der Spaltung der "Bewegung" von den rivalisierenden Gruppen um KÜHNEN und MOSLER weiterhin als Organisationsbezeichnung für Mitteilungen und Einladungen verwendet worden. Die MOSLERGruppe hat 1988 die Dienstvorschrift überarbeitet und das KAH-Symbol (Kranz um die Initialen AH und die Zahl 100) geändert, um sich von der KÜHNENGruppierung zu unterscheiden. Die Zahl 100 wurde entfernt, um das KAH auch noch nach dem 20. April 1989 (100. Geburtstag Hitlers) als Organisationsbezeichnung für Aktivitäten der "Bewegung" verwenden zu können. 1.4.6 Hilfsorganisation für nationale politische Gefangene und deren Angehörige (HNG) 12
  • Sicht unislamischen Umwelt haben, deutlich. So äußerte ein islamischer Rechtsgelehrter in einem Interview in Bezug auf die Teilnahme muslimischer Kinder
bewaffnete Kampf regional beschränkt und zielt im Wesentlichen darauf ab, Gebiete, die als dem islamischen Kulturkreis zugehörig betrachtet werden, von "nicht islamischer" Herrschaft zu befreien, so dass diese wieder "islamisch" regiert werden (Irredentistischer Djihadismus). Derartige Tendenzen lassen sich bei islamistischen Gruppierungen in Palästina (HAMAS, "al-Djihad al-Islami"), Kaschmir ("Laschkar-e Taiba", "Hizb-ul-Mudschahedin") und auch in Tschetschenien beobachten. 2.2 Islamistische Tendenzen in Deutschland Im Jahr 2005 dominierte infolge der Terroranschläge in London, Amman oder im Irak das Thema Islamismus die Berichterstattung über die islamische Welt und die muslimischen Mitbürger und Einwanderer. Auch wenn es in Deutschland selbst zu keinen Terrorakten kam, stieg die Angst in der Bevölkerung vor islamistisch motivierten Gewalttaten. Muslimische Mitbürger sahen sich einem Pauschalverdacht ausgesetzt, diese Gewalttaten mitzutragen oder gutzuheißen. In der Folge war häufig ein Rückzug aus dem öffentlichen Leben zu beobachten. Die teilweise vorhandene Neigung, sich von der Mehrheitsgesellschaft abzugrenzen, wurde dadurch noch größer. Im Alltag an deutschen Schulen werden diese Konflikte, die etwa einige streng konservative muslimische Eltern mit einer aus ihrer Sicht unislamischen Umwelt haben, deutlich. So äußerte ein islamischer Rechtsgelehrter in einem Interview in Bezug auf die Teilnahme muslimischer Kinder an Geburtstagsfeiern von Klassenkameraden Folgendes: integrations"Ich würde pädagogisch erzieherisch nicht empfehfeindliche len, Geburtstag zu feiern, weil das ein Verderb ist. Erziehung (...) Der Glaube enthält Gebote und Verbote und da wollen wir nicht ohne diese Gebote und Verbote leben. (...) Die Verfassung ist Menschenwerk. Und der Glaube ist ein göttliches Werk. Das ist eine Offenbarung." 4 Zusätzlich gefördert werden jene Vorstellungen, einer besonderen Religionsgemeinschaft anzugehören, in den Gebetsräumen verschiedener Moscheen Baden-Württembergs sowie im Internet. Hier wie dort ist die deutschsprachige Übersetzung eines bekannten saudischen Religionsgelehrten in Umlauf gebracht worden, die das Zusammenleben von Muslimen mit einer nichtmuslimischen Bevölkerung erheblich in Frage stellt: 4 Mohammad RASSOUL in einem Interview, das vom ARD-Magazin Monitor am 13. Oktober 2005 gesendet wurde. 16

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