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"links or rechts" in den Verfassungsschutz Trends
  • China als Bedrohung wahrgenommen. Grundprinzipien wie Menschenrechte und Rechtsstaatlichkeit stellten autoritäre Regime infrage. Daher sei Autokraten daran gelegen
  • hätten. Verschwörungsnarrative könnten Menschen, die an sie glauben, zur Rechtfertigung schwerer Straftaten bis hin zu Gewalttaten dienen. Die anschließende Podiumsdiskussion
VERFASSUNGSSCHUTZ IN HESSEN Präsenzgästen statt. Darüber hinaus bestand die Möglichkeit, die Veranstaltung per Live-Stream zu verfolgen. Der Hessische Minister des Innern und für Sport, Peter Beuth, warnte in seinem Impulsvortrag vor den Gefahren von Desinformation: "Fake-News, Falschmeldungen, Deep-Fakes, Verschwörungserzählungen und Desinformation sind die Schlagworte, hinter denen sich 'Angriffe auf die Wahrheit' verbergen. Diese Angriffe zielen auf unsere Werte und damit auf unsere Demokratie". Stabile freiheitliche Demokratien hätten eine große Strahlkraft und würden von autokratischen Staaten wie Russland und China als Bedrohung wahrgenommen. Grundprinzipien wie Menschenrechte und Rechtsstaatlichkeit stellten autoritäre Regime infrage. Daher sei Autokraten daran gelegen, so der Hessische Innenminister, Demokratien als zerstritten, heuchlerisch und schwach darzustellen. Bei ihren Aktivitäten könnten Desinformationsakteure im Ausland auch auf Unterstützung hierzulande bauen. Wegen des sinkenden Interesses an dem Thema "Corona-Maßnahmen" hätten nicht wenige Extremisten einen thematischen Schwenk hin zu prorussischen Standpunkten vollzogen; daher könnten diese Personen im Hinblick auf Desinformation nicht getrennt von Akteuren aus dem Ausland betrachtet werden. Beuth verwies auch auf den Zusammenhang zwischen "Fake News" und Verschwörungsnarrativen, die in der jüngeren Vergangenheit an Bedeutung gewonnen hätten. Verschwörungsnarrative könnten Menschen, die an sie glauben, zur Rechtfertigung schwerer Straftaten bis hin zu Gewalttaten dienen. Die anschließende Podiumsdiskussion drehte sich vor allem um folgende Fragen: Wie groß ist die Gefahr, die von Desinformation für unsere freiheitliche Demokratie ausgeht? Welchen Strategien verfolgen inländische Extremisten und ausländische Akteure bei der Verbreitung von Falschmeldungen und Verschwörungsnarrativen? Wie lässt sich die Resilienz gegen Desinformation stärken? Unter der Moderation von Thomas Kreutzmann (Journalist, Autor) brachten Dr. Andreas Fahrner (Bereichsleiter Auswertung, BND), Julia Smirnova (Analystin, Institute for Strategic Dialogue), Florian Flade (Journalist, WDR) und Tom Buschardt (Kommunikationsund Medientrainer) als Podiumsgäste ihre jeweiligen Standpunkte ein. Wie ein roter Faden zog sich durch die Diskussion die Thematisierung der Screenshots von Fake-Seiten bzw. Falschmeldungen aus dem Internet, die dem Publikum beispielhaft zur Sensibilisierung für Desinformation gezeigt wurden, so etwa eine täuschend echt wirkende, aber gefälschte Internetseite der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (FAZ). Julia Smirnova erläuterte die Beispiele und deren Verbreitung über Chatgruppen und die sozialen Medien. Einigkeit herrschte unter den Hessischer Verfassungsschutzbericht 2022 - 29
  • weltweit. In Deutschland traten Vertreter des NWRI zusammen mit Rechtsanwälten vor die Presse, um gegen diese Maßnahme zu protestieren
Islamismus/Ausländerextremismus Ausweisung aus dem Irak, möglicherweise auch die Auslieferung an den Iran, nachdem die irakische Übergangsregierung die Angehörigen der "Volksmodjahedin" ultimativ aufgefordert hatte, den Irak bis Ende 2003 zu verlassen. Der Verbleib von Masud RADJAVI, dem Befehlshaber der NLA, blieb seit Ende des Krieges ungeklärt. Verschiedentlich wurde Jordanien als möglicher Aufenthaltsort genannt. Gegen dieses Ultimatum und die drohende Auslieferung protestierte die Organisation weltweit. In Deutschland traten Vertreter des NWRI zusammen mit Rechtsanwälten vor die Presse, um gegen diese Maßnahme zu protestieren. Im Verlauf des Jahres 2004 kam es aber offenbar nicht zu größeren Absatzbewegungen oder zu Auslieferungen von NLA-Angehörigen. Nach wie vor befand sich der Großteil der kämpfenden "Volksmodjahedin" (etwa 4.000 Menschen) in einem Lager nördlich von Bagdad. In Europa richteten sich die meisten öffentlichen Aktivitäten des NWRI Agitation gegen gegen die Aufnahme von Teilen der Volksmodjahedin in die "EU-Terrorlis"EU-Terrorliste" te". So kam es am Jahrestag der Verhaftung der Vorsitzenden der Organisation, Maryam RADJAVI, am 17. Juni 2004 in Paris zu größeren friedlichen Protesten, an denen auch Anhänger aus Baden-Württemberg teilnahmen. Zu vergleichsweise spektakulären Reaktionen von Anhängern auf die Inhaftierung der Vorsitzenden wie im Juni 2003 kam es dabei nicht. Bei Selbstverbrennungsversuchen mehrerer Anhängerinnen und Anhänger in Paris, Rom, London und Bern waren im Juni 2003 zwei Exiliranerinnen verstorben. Mit Demonstrationen, Mahnwachen, Informationsständen und Büchertischen versuchte der NWRI auch 2004, auf die Missstände in Iran aufmerksam zu machen. Die größte Demonstration fand am 13. September 2004 in Brüssel statt. Dort versammelten sich etwa 5.000 Anhänger, um gegen die Bezeichnung "Terrororganisation" zu demonstrieren. Da sich die Organisation als wichtigste Oppositionsgruppe gegen das iranische Regime versteht, prangerten die Anhänger bei dieser Demonstration auch die Menschenrechtsverletzungen in Iran an sowie das Bestreben Irans, Atomwaffen herzustellen. In den Vereinigten Staaten gelten die "Volksmodjahedin" zwar ebenfalls als terroristische Organisation, dennoch konnte der NWRI als politisches Sprachrohr der PMOI zwei große Veranstaltungen in Washington durchführen. Am 24. Januar 2004 wurde eine Solidaritätsveranstaltung mit einem Benefizkonzert zugunsten der Erdbebenopfer der iranischen Stadt Bam ver79
  • Publikationen werden der "Neuen Rechten" u.a. zugeordnet: - "Staatsbriefe" - "Nation & Europa - Deutsche Monatshefte" - "Sleipnir". 2. LINKSEXTREMISMUS 2.1. Marxisten-Leninisten und andere
- 74 - Die Vertreter der "Neuen Rechten" lassen eine deutliche Distanz zu der freiheitlichen Demokratie der Bundesrepublik Deutschland erkennen. Sie verschleiern ihre demokratiefeindlichen sowie rassistisch geprägten Thesen in so subtiler Weise, daß sie für den neutralen Betrachter häufig nur schwer erkennbar sind. Sie setzen darauf, in den Diskurs der Demokraten einzudringen und ihn letztlich zu dominieren. Folgende Publikationen werden der "Neuen Rechten" u.a. zugeordnet: - "Staatsbriefe" - "Nation & Europa - Deutsche Monatshefte" - "Sleipnir". 2. LINKSEXTREMISMUS 2.1. Marxisten-Leninisten und andere revolutionäre Marxisten 2.1.1 "Deutsche Kommunistische Partei" (DKP) 1968 gegründet; größte orthodox-kommunistische Partei in der Bundesrepublik Deutschland, etwa 5.000 Mitglieder, in Rheinland-Pfalz ca. 100; beruft sich auf die Lehren von Marx, Engels und Lenin. Zentralorgan: "Unsere Zeit" (UZ), seit Juli 1996 wöchentliche Erscheinungsweise: Auflage ca. 10.000 Exemplare. 2.1.2 Sonstige28 2.1.2.1 "Marxistisch-Leninistische Partei Deutschlands" (MLPD) Die 1982 in Bochum gegründete MLPD bekennt sich zu den Lehren von Marx, Lenin und Mao Tse Tung; bundesweit ca. 2.000 Mitglieder. Zentralorgan: "Rote Fahne", Wochenzeitung: Auflage ca. 7.500 Exemplare. 2.1.2.2 "Revolutionär Sozialistischer Bund/IV. Internationale" (RSB) Im Oktober 1994 überwiegend von trotzkistischen Mitgliedern der damaligen "Vereinigten Sozialistischen Partei" (VSP) gegründete trotzkistische Organisation. Aktivitäten werden in den Räumen Mainz/Wiesbaden und Ludwigshafen am Rhein/Mannheim entwickelt. 28 Die hier unter Nr. 2.1.2.1 bis 2.1.2.4 genannten Organisationen haben in Rheinland-Pfalz zusammen schätzungsweise 80 Mitglieder.
  • einen eigenen Kreis, in dem er islamistisches Gedankengut mit rechtsextremistischen Ansätzen verband. 1979 verließ er die MSP und widmete sich
Islamismus/Ausländerextremismus Reaktionen auf die Abschiebung KAPLANs in Form öffentlicher Aktionen oder Bekundungen seiner Anhänger waren nicht festzustellen. 2.6.3 "Front der Islamischen Kämpfer des Großen Ostens" (IBDA-C) Die "Front der Islamischen Kämpfer des Großen Ostens" ("Islami Büyük Dogu Akincilar - Cephesi", IBDA-C) entstand Mitte der 1980er Jahre mit dem Ziel, die laizistische Staatsordnung der Türkei zu zerstören und an Zielsetzung ihrer Stelle einen "vereinigten Islamstaat" auf Grundlage von Koran und Scharia zu errichten. Geistiger Führer der Organisation ist Salih Izzet ERDIS alias Salih MIRZABEYOGLU. Dieser wurde am 28. Dezember 1998 in der Türkei verhaftet und dort nach dem türkischen Strafgesetzbuch wegen "versuchter Änderung der Verfassungsordnung mit Waffengewalt" zum Tode verurteilt. Die Todesstrafe wurde inzwischen in lebenslange Haftstrafe umgewandelt. MIRZABEYOGLU hatte sich als Jurastudent in Istanbul zunächst der 1975 gegründeten Studentenorganisation "Akinci" ("Stürmer") angeschlossen, die der "Milli Selamet Partisi" (MSP, "Nationale Heilspartei") von Prof. Dr. Necmettin ERBAKAN angehörte. Schon bald gründete er in deren Reihen einen eigenen Kreis, in dem er islamistisches Gedankengut mit rechtsextremistischen Ansätzen verband. 1979 verließ er die MSP und widmete sich der Ausarbeitung der Ideologie des "Islamischen Großen Ostens", deren Leitfigur der 1983 verstorbene und in konservativ-islamischen Kreisen nach wie vor hochgeschätzte Schriftsteller und Publizist Necip Fazil KISAYÜREK ist. MIRZABEYOGLU charakterisiert seine Organisation in erster Linie als intellektuelle Bewegung. Seine zahlreichen Schriften, in denen er religiös-mystische und philosophische Denkansätze verarbeitet, sind höchst abstrakt und theoretisch gehalten. Er selbst hat seine Anhänger niemals explizit zu gewaltsamen Aktionen aufgerufen. In der Türkei verübten Mitglieder der IBDA-C Mitte der 90er Jahre mehrere Anschläge mit Brandsätzen, selbst gefertigten Sprengbomben und auch Anschläge auf Handgranaten auf "unislamische" Ziele wie Nachtclubs, Restaurants oder "unislamische" Einkaufszentren, aber auch auf das Büro der marxistischen Arbeiterpartei in Ziele Istanbul, auf den Sitz des griechisch-orthodoxen Patriarchen in Istanbul sowie auf ein Gebäude des dem "Präsidium für religiöse Angelegenheiten" angegliederten Verlags. Durch intensive Maßnahmen der türkischen Strafverfolgungsbehörden ab 1997 wurde die Organisation so nachhaltig geschwächt, dass sie nach 1999 kaum mehr in Erscheinung trat. In Deutschland hatte sich die IBDA-C zu einem im Jahr 1996 durchgeführten Brandanschlag auf ein türkisches Kulturzentrum in Hannover bekannt, wobei der Brandsatz jedoch erlosch, ohne großen Schaden anzurichten. Die 77
  • seines ausländerbeziehungsweise aufenthaltsrechtlichen Status verfolgte KAPLAN danach weiter den Rechtsweg. Am Abschiebung 12. Oktober 2004 wurde der "Kalif
Konvertiten als tung" fänden, wird am Beispiel des Anfang der 1980er Jahre zum Islam konAushängeschild vertierten ehemaligen Idols der französischen Kommunisten, Roger GARAUDY, dokumentiert, der seine Konversion damit begründe, im Islam die "zeitgemäße Lebensform" gefunden zu haben.107 Insgesamt ist bei "Barika-i HAKIKAT" inhaltlich in weiten Teilen eine Annäherung an den gängigen islamistischen Diskurs festzustellen. Auch "Barika-i HAKIKAT" wurde 2004 auf dem Postweg und mutmaßlich an Bezieher der Vorgängerpublikationen versandt. Einige der Adressaten legten die Zeitung mit dem Hinweis, diese nicht bestellt zu haben, der Polizei vor, so in Baden-Württemberg insbesondere in Albstadt, Calw, Tübingen und Villingen-Schwenningen. Polizeiliche Maßnahmen aufgrund des Verdachts der Weiterführung des verbotenen "Kalifatsstaats" erfolgten unter anderem im Juni 2004 in Winnenden, außerdem wurden einen Monat später Durchsuchungen von Wohnobjekten vor allem in Esslingen, Stuttgart und Waiblingen durchgeführt. Bei diesen Maßnahmen wurden auch organisationsbezogene Medien sowie Kontounterlagen sichergestellt. Innerhalb der Organisation besteht nach wie vor ein Führungsproblem. Das Oberhaupt des "Kalifatsstaats", Metin KAPLAN, war nach Verbüßung einer vierjährigen Freiheitsstrafe wegen Aufrufs zum Mord am "Gegenkalifen" Dr. Ibrahim SOFU im Mai 2003 aus der Haft entlassen worden. Bezüglich seines ausländerbeziehungsweise aufenthaltsrechtlichen Status verfolgte KAPLAN danach weiter den Rechtsweg. Am Abschiebung 12. Oktober 2004 wurde der "Kalif" in die Türkei abgeschoben. Das VerKAPLANs waltungsgericht Köln hatte am selben Tag die Zulässigkeit der Abschiebung trotz laufenden Revisionsverfahrens bekannt gegeben.108 In seiner Begründung erläuterte das Gericht, dass der Aufenthalt KAPLANs als "Identifikationsfigur des islamischen Extremismus" in Deutschland beendet werden müsse und dabei dessen persönliches Interesse an einem Verbleib im Bundesgebiet hinter dem öffentlichen Interesse an einer sofortigen Abschiebung zurückzustehen habe. Unmittelbar nach der Einreise in die Türkei wurde nach Anhörung Haftbefehl gegen KAPLAN erlassen. Schwerpunktmäßiger Tatvorwurf des anstehenden Verfahrens in der Türkei ist die Anstiftung zu dem letztlich vereitelten Anschlag auf das Atatürk-Mausoleum in Ankara im Jahr 1998. 107 "Barika-i HAKIKAT" vom 18. März 2004, S. 15. 108 Beschluss vom 5. Oktober 2004, Az.: 12 L 1418/04. 76
  • öffentliche Ordnung Deutschlands gefährdet. 3.1.2 "Türkische Volksbefreiungspartei/-front - Revolutionäre Linke" (THKP/-C - Devrimci Sol) Die "Türkische Volksbefreiungspartei/-front - Revolutionäre Linke
  • MLKP ist im September 1994 durch Vereinigung zweier türkischer linksextremistischer Organisationen entstanden. Sie bekennt sich zur I- deologie des Marxismus
- 77 - ster des Innern verbotenen "Devrimci Sol". Die marxistisch-leninistisch orientierte DHKP-C zielt auf die Zerschlagung des türkischen Staates ab und verfolgt als Endziel eine klassenlose Gesellschaft. Innerhalb der DHKP-C stellt die "Revolutionäre Volksbefreiungspartei" (DHKP) den politischen, die "Revolutionäre Volksbefreiungsfront" (DHKC) den militärischen Arm dar. Gegen die DHKP-C hat der Bundesminister des Innern am 13. August 1998 ein Organisationsverbot verhängt, da die Tätigkeit der Organisation gegen deutsche Strafgesetze verstößt und die Innere Sicherheit und öffentliche Ordnung Deutschlands gefährdet. 3.1.2 "Türkische Volksbefreiungspartei/-front - Revolutionäre Linke" (THKP/-C - Devrimci Sol) Die "Türkische Volksbefreiungspartei/-front - Revolutionäre Linke" (THKP/- C - Devrimci Sol) entstand ebenfalls im März 1994 als Ersatzorganisation der verbotenen "Devrimci Sol". Ideologisch unterscheidet sie sich kaum von der DHKP-C. Gegen die THKP/-C - Devrimci Sol hat der Bundesminister des Innern am 13. August 1998 ein Betätigungsverbot verhängt. 3.1.3 "Türkische Kommunistische Partei/Marxisten-Leninisten" (TKP/ML) Die TKP/ML wurde 1972 in der Türkei gegründet. Sie vertritt die Lehre des Marxismus-Leninismus, ergänzt durch Aspekte des Maoismus. Ihr Ziel ist die Zerschlagung des türkischen Staatsgefüges. An dessen Stelle soll ein Staatsgebilde mit einer an der marxistisch-leninistischen und maoistischen Ideologie orientierten Gesellschaftsordnung geschaffen werden. Zu diesem Zweck führt ihr militärischer Arm, die "türkische Arbeiterund Bauernbefreiungsarmee" (TIKKO), einen bewaffneten Guerilla-Krieg in der Türkei. Die TKP/ML ist gekennzeichnet durch zahlreiche Fraktionsbildungen und Abspaltungen. Anfang 1994 spaltete sie sich in die Flügel "Ostanatolisches Gebietskomitee" (DABK) und "Partizan". Bundesweit verfügt die TKP/ML über etwa 1.900 Mitglieder bzw. Anhänger. 3.1.4 "Marxistisch-Leninistische Kommunistische Partei" (MLKP) Die MLKP ist im September 1994 durch Vereinigung zweier türkischer linksextremistischer Organisationen entstanden. Sie bekennt sich zur I- deologie des Marxismus-Leninismus und zielt auf den revolutionären Umsturz in der Türkei und die Errichtung einer kommunistischen Volksherrschaft ab. Die MLKP ist in der Türkei terroristisch aktiv. In der Bundesrepublik Deutschland verfügt sie über mehrere Hundert Anhänger.
  • Öffentlichkeit Teil 3 Befugnisse der Verfassungsschutzbehörde SS8 Allgemeine Rechtsgrundsätze SS9 Allgemeine Befugnisse SS 10 Besondere Befugnisse Teil 4 Datenverarbeitung
- 82 - Teil 2 Aufgaben der Verfassungsschutzbehörde SS5 Beobachtungsaufgaben SS6 Aufgaben bei der Sicherheitsüberprüfung SS7 Unterrichtung der Landesregierung und der Öffentlichkeit Teil 3 Befugnisse der Verfassungsschutzbehörde SS8 Allgemeine Rechtsgrundsätze SS9 Allgemeine Befugnisse SS 10 Besondere Befugnisse Teil 4 Datenverarbeitung SS 11 Erhebung, Speicherung und Nutzung personenbezogener Daten SS 12 Berichtigung, Löschung und Sperrung personenbezogener Daten SS 13 Informationsübermittlung an die Verfassungsschutzbehörde SS 14 Informationsübermittlung durch die Verfassungsschutzbehörde SS 15 Übermittlungsverbote SS 16 Besondere Pflichten bei der Übermittlung personenbezogener Daten SS 17 Minderjährigenschutz SS 18 Auskunft an Betroffene SS 19 Datenschutzkontrolle Teil 5 Parlamentarische Kontrolle SS 20 Parlamentarische Kontrollkommission SS 21 Befugnisse der Parlamentarischen Kontrollkommission Teil 6 Schlussbestimmungen SS 22 Geltung des Landesdatenschutzgesetzes SS 23 Einschränkung von Grundrechten SS 24 Änderung des Landesgesetzes zur Ausführung des Bundesgesetzes zur Beschränkung des Brief-, Postund Fernmeldegeheimnisses SS 25 Inkrafttreten
  • Ländern tätig werden, soweit es dieses Gesetz und die Rechtsvorschriften der betreffenden Länder zulassen. (3) Bei der Erfüllung von Aufgaben
- 83 - Teil 1 Allgemeine Bestimmungen SS1 Zweckbestimmung Der Verfassungsschutz dient dem Schutz der freiheitlichen demokratischen Grundordnung, des Bestandes und der Sicherheit des Bundes und der Länder. SS2 Verfassungsschutzbehörde (1) Alle den Zwecken des Verfassungsschutzes dienenden Aufgaben und Befugnisse werden vom Ministerium des Innern und für Sport als Verfassungsschutzbehörde wahrgenommen. (2) Der Verfassungsschutz und die Polizei dürfen einander nicht angegliedert werden. SS3 Zusammenarbeit in Angelegenheiten des Verfassungsschutzes (1) Die Verfassungsschutzbehörde ist verpflichtet, mit dem Bund und den Ländern in Angelegenheiten des Verfassungsschutzes zusammenzuarbeiten. Die Zusammenarbeit besteht insbesondere in gegenseitiger Unterstützung und im Informationsaustausch sowie in der Unterhaltung gemeinsamer Einrichtungen. (2) Die Behörden für Verfassungsschutz anderer Länder dürfen in Rheinland-Pfalz unter Beachtung der Bestimmungen dieses Gesetzes nur im Einvernehmen, das Bundesamt für Verfassungsschutz gemäß SS 5 Abs. 2 des Bundesverfassungsschutzgesetzes vom 20. Dezember 1990 (BGBl. I S. 2954 - 2970 -), geändert durch SS 38 Abs. 2 des Gesetzes vom 20. April 1994 (BGBl. I S. 867), nur im Benehmen mit der Verfassungsschutzbehörde tätig werden. Die Verfassungsschutzbehörde darf in den anderen Ländern tätig werden, soweit es dieses Gesetz und die Rechtsvorschriften der betreffenden Länder zulassen. (3) Bei der Erfüllung von Aufgaben auf Grund eines Gesetzes nach Artikel 73 Nr. 10 Buchst. b oder c des Grundgesetzes stehen der Verfassungsschutzbehörde nur die Befugnisse zu, die sie zur Erfüllung der entsprechenden Aufgaben nach diesem Landesgesetz hat. SS4 Begriffsbestimmungen (1) Im Sinne dieses Gesetzes sind 1. Bestrebungen gegen den Bestand des Bundes oder eines Landes politisch bestimmte, zielund zweckgerichtete Verhaltensweisen in einem oder für einen Personenzusammenschluss, der darauf gerichtet ist, die Freiheit des Bundes oder eines Landes von fremder Herrschaft aufzuheben, ihre staatliche Einheit zu beseitigen oder ein zu ihm gehörendes Gebiet abzutrennen; 2. Bestrebungen gegen die Sicherheit des Bundes oder eines Landes politisch bestimmte, zielund zweckgerichtete Verhaltensweisen in einem oder für einen Personenzusammenschluss, der darauf gerichtet ist, den Bund, Länder oder deren Einrichtungen in ihrer Funktionsfähigkeit erheblich zu beeinträchtigen;
  • Person überwiegt. Teil 3 Befugnisse der Verfassungsschutzbehörde SS8 Allgemeine Rechtsgrundsätze (1) Die Verfassungsschutzbehörde ist an Gesetz und Recht gebunden (Artikel
- 85 - SS6 Aufgaben bei der Sicherheitsüberprüfung Die Verfassungsschutzbehörde wirkt mit 1. bei der Sicherheitsüberprüfung von Personen, denen im öffentlichen Interesse geheimhaltungsbedürftige Tatsachen, Gegenstände oder Erkenntnisse anvertraut werden, die Zugang dazu erhalten sollen oder ihn sich verschaffen können, 2. bei der Sicherheitsüberprüfung von Personen, die an sicherheitsempfindlichen Stellen von lebensoder verteidigungswichtigen Einrichtungen beschäftigt sind oder werden sollen, 3. bei technischen Sicherheitsmaßnahmen zum Schutze von im öffentlichen Interesse geheimhaltungsbedürftigen Tatsachen, Gegenständen oder Erkenntnissen gegen die Kenntnisnahme durch Unbefugte sowie 4. in den übrigen gesetzlich vorgesehenen Fällen. SS7 Unterrichtung der Landesregierung und der Öffentlichkeit (1) Die Verfassungsschutzbehörde unterrichtet die Landesregierung regelmäßig und umfassend über Art und Ausmaß von Bestrebungen und Tätigkeiten nach SS 5. (2) Die fachlich zuständige Ministerin oder der fachlich zuständige Minister unterrichtet die Öffentlichkeit über Bestrebungen und Tätigkeiten nach SS 5 und andere grundlegende Angelegenheiten des Verfassungsschutzes. (3) Bei der Unterrichtung der Öffentlichkeit nach Absatz 2 dürfen auch personenbezogene Daten bekanntgegeben werden, wenn die Bekanntgabe für das Verständnis des Zusammenhanges oder der Darstellung von Bestrebungen und Tätigkeiten nach SS 5 erforderlich ist und das öffentliche Interesse an der Bekanntgabe das schützwürdige Interesse der betroffenen Person überwiegt. Teil 3 Befugnisse der Verfassungsschutzbehörde SS8 Allgemeine Rechtsgrundsätze (1) Die Verfassungsschutzbehörde ist an Gesetz und Recht gebunden (Artikel 20 Abs. 3 des Grundgesetzes). (2) Von mehreren möglichen und geeigneten Maßnahmen hat die Verfassungsschutzbehörde diejenige zu treffen, die einzelne Personen und die Allgemeinheit voraussichtlich am wenigsten beeinträchtigt. Eine Maßnahme darf nicht zu einem Nachteil führen, der zu dem erstrebten Erfolg erkennbar außer Verhältnis steht. Eine Maßnahme ist nur so lange zulässig, bis ihr Zweck erreicht ist oder sich zeigt, dass er nicht erreicht werden kann. (3) Polizeiliche Befugnisse oder Weisungsbefugnisse gegenüber der Polizei stehen der Verfassungsschutzbehörde nicht zu; sie darf die Polizei auch nicht im Wege der Amtshilfe um Maßnahmen ersuchen, zu denen sie selbst nicht befugt ist.
  • Oktober 2024 erhob die Bundesanwaltschaft noch nicht rechtskräftig). vor dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Stuttgart Am 23. Oktober 2024 nahmen Beamte
  • Betrag an den IS transferiert haben. die den Anschlag rechtfertigen. gegriffen wurde. Der Prozess gegen den Tatverdächtigen begann
  • Alle drei Tatverdächtigen reitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat im rechtfertigt. 10 11 plattform Telegram ausgetauscht und die Planungen des Vorbefinden
VERFASSUNGSSCHUTZBERICHT 2024 ISLAMISTISCHER EXTREMISMUS UND TERRORISMUS Messerangriff am 31. Mai 2024 in Mannheim Im Juni 2024 wurde ein mutmaßliches Mitglied der auslänAm 31. Mai 2024 griff ein mit einem Messer bewaffneter Mann dischen terroristischen Vereinigung IS im Sinne des SS 129a StGB in der Mannheimer Innenstadt eine Veranstaltung der Gruppe in Verbindung mit SS129b StGB in Esslingen verhaftet. Der "Bürgerbewegung Pax Europa"6 an. Aus jihadistischen Motiven irakische Staatsangehörige soll sich spätestens im Mai 2016 attackierte er mehrere Personen, darunter den Hauptverantdem IS angeschlossen und danach als Kämpfer der Vereiniwortlichen der Veranstaltung. Anschließend stach er auf eingung agiert haben. Im Oktober 2024 erfolgte die Anklageschreitende Unbeteiligte und intervenierende Polizeibeamte erhebung vor dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts ein. Ein Polizeibeamter stoppte den Angreifer durch einen Stuttgart. Am 31. März 2025 wurde der Angeklagte wegen Schuss. mitgliedschaftlicher Beteiligung an einer terroristischen VerBei dem Anschlag wurden sechs Personen durch Messereinigung im Ausland und wegen Vorbereitung einer schweren stiche teilweise lebensbedrohlich verletzt. Ein verletzter Polizeistaatsgefährdenden Gewalttat unter Einbeziehung einer 2024 beamter erlag einige Tage später seinen Verletzungen. Der aus verhängten Geldstrafe zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von fünf Afghanistan stammende Angreifer soll sich im Internet radiJahren und einer Woche und zu einer weiteren Freiheitsstrafe kalisiert haben. von sechs Monaten verurteilt (Az. 7 St 2 BJs 72/24; Urteil Am 25. Oktober 2024 erhob die Bundesanwaltschaft noch nicht rechtskräftig). vor dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Stuttgart Am 23. Oktober 2024 nahmen Beamte der LandeskrimiAnklage gegen den Attentäter, der den Angriff schwer verletzt nalämter Baden-Württemberg und Berlin einen per Haftbefehl überlebte. Ihm wird Mord sowie fünffacher versuchter Mord gesuchten deutschen Staatsangehörigen in Berlin fest. Ihm aus niedrigen Beweggründen vorgeworfen. Der Angeklagte wird die Unterstützung einer terroristischen Vereinigung im 10 Abbildungen, die durch den "al-Qaida"-Ableger auf der 11 Beitrag des LfV zum arabischen Halbinsel im Nachgang zum Anschlag in Attentat von Mannheim, soll Sympathien für die ausländische terroristische VereiniAusland vorgeworfen. Dazu soll der Beschuldigte im Jahr 2020 Mannheim am 31. Mai 2024 veröffentlicht wurden und das von al-Qaida aufgung "Islamischer Staat" hegen und deren Ideologie teilen. einen vierstelligen Betrag an den IS transferiert haben. die den Anschlag rechtfertigen. gegriffen wurde. Der Prozess gegen den Tatverdächtigen begann am 13. Februar Am 31. Oktober 2024 wurde vor dem Oberlandesgericht 2025 vor dem Oberlandesgericht in Stuttgart-Stammheim. Stuttgart das Hauptverfahren gegen einen syrischen Staatsangehörigen erhoben. Ihm wird vorgeworfen, in Syrien in den Festnahmen in Mannheim und im Hochtaunuskreis/ Jahren 2012 bis Ende 2016 Mitglied der ausländischen terrorisIn seiner Propaganda reklamierte der IS auch den Anschlag Anschlagsvorhaben und Verhaftungen am OsterwochenHessen Anfang Dezember 2024 tischen Vereinigung "Katibat Abu Bakr al-Siddiq" und später in Solingen am 23. August 2024 für sich und veröffentlichte ende Am 8. Dezember 2024 wurden in Mannheim und im hessischen des IS gewesen zu sein. Die Verhandlungstermine sind bis zum ein Bekennervideo des Attentäters. Der "al-Qaida"-Ableger auf Am 1. April 2024 wurde ein 16-Jähriger in Ostfildern/Kreis EssHochtaunuskreis drei Personen festgenommen. Ihnen wird Juni 2025 anberaumt (Az: 2 St 36 OJs 14/23; noch kein Urteil). der arabischen Halbinsel (AQAP) reagierte in seiner Propaganda lingen wegen des Verdachts der Vorbereitung einer schweren die Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden GewaltAm 15. November 2024 wurde vor der Großen Jugendauf den Messerangriff in Mannheim am 31. Mai 2024, bei dem staatsgefährdenden Gewalttat im Sinne des SS 89a StGB vertat vorgeworfen. Konkret sollen die beiden 15 und 20 Jahre kammer des Landgerichts Heilbronn Anklage gegen drei Perder jihadistische Attentäter mehrere Personen verletzte und haftet. Neben dem Jugendlichen wurden über das Osterwochenalten Brüder aus Mannheim zusammen mit einem 22-Jährigen sonen erhoben. Die Staatsanwaltschaft wirft zwei 25-Jährigen einen Polizisten tötete. In einer fünfseitigen Veröffentlichung ende vom 29. März bis 1. April 2024 drei weitere Jugendliche die Durchführung eines Anschlags geplant haben. Bei der und einem 18-Jährigen vor, einen Anschlag auf eine Synagoge präsentierte AQAP den Anschlag als Form des Widerstands in Nordrhein-Westfalen festgenommen. Die insgesamt vier Durchsuchung des Wohnobjekts des 22-Jährigen im Hochoder eine andere jüdische Einrichtung in Heidelberg oder gegen islamfeindliche Strömungen in Deutschland, glorifizierte Jugendlichen sollen sich im Internet dazu verabredet haben, taunuskreis in Hessen wurden ein Sturmgewehr und dazuFrankfurt am Main geplant zu haben. Allen drei Angeklagten den Attentäter und rief zu ähnlichen Taten auf. In zwei weiteren einen islamistisch motivierten Anschlag in einer deutschen gehörige Munition beschlagnahmt. Es soll im Zuge der Anwird die Vorbereitung beziehungsweise Beihilfe zur VorbeAbbildungen wurde das Attentat ebenfalls glorifiziert und geStadt zu verüben. Sie sollen sich über die Kommunikationsschlagsplanung besorgt worden sein. Alle drei Tatverdächtigen reitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat im rechtfertigt. 10 11 plattform Telegram ausgetauscht und die Planungen des Vorbefinden sich in Untersuchungshaft. Sinne von SS 89a StGB vorgeworfen. Einem der beiden habens vorangetrieben haben. In Verbindung mit dieser 25-Jährigen sowie dem 18-Jährigen wird zudem die VerabSituation in Baden-Württemberg Anschlagsplanung wurden drei weitere Jugendliche (15, 16 Weitere Strafverfahren im Zusammenhang mit Jihadismus redung zum Mord vorgeworfen. Der 25-jährige Haupttäter soll Das Landesamt für Verfassungsschutz Baden-Württemberg und 18 Jahre alt) in der Schweiz verhaftet. Gerichte in Deutschland haben in den vergangenen Jahren versucht haben, nach Syrien zu reisen, um sich der jihadis(LfV) geht kontinuierlich Hinweisen auf jihadistische AktiviIn einem abgetrennten Verfahren wurde im Oktober zahlreiche Angehörige der jihadistischen Szene verurteilt. Die tischen Vereinigung "Hay'at Tahrir al-Sham" als Kämpfer anzutäten nach. Im Berichtsjahr gab es eine niedrige dreistellige 2024 gegen den Beschuldigten aus Ostfildern Anklage erVerurteilungen erfolgten gegen Personen, die von Deutschschließen. Nach dem gescheiterten Ausreiseversuch soll er Zahl von Erkenntnismitteilungen. Diese wurden beim Informahoben. Ihm wird die geplante Beteiligung an Mord und Brandland aus eine terroristische Vereinigung - zumeist den IS - im zusammen mit dem 18-jährigen Angeklagten mit den Planungen tionsaustausch im Verfassungsschutzverbund, aber auch in stiftung mit Todesfolge vorgeworfen. Am 21. Februar 2025 Sinne des SS 129a StGB in Verbindung mit SS 129b StGB untereines jihadistisch-motivierten Anschlags begonnen haben. Der polizeilichen Ermittlungsverfahren verwendet. Die Hinweise wurde der Tatverdächtige vom Landgericht Stuttgart zu zwei stützten oder selbst jihadistische Aktivitäten geplant oder 25-Jährige wurde im Januar 2025 vom Landgericht Heilbronn betrafen in der Regel tatsächliche Anhaltspunkte für die MitJahren Jugendhaft auf Bewährung verurteilt. durchgeführt haben. zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von sechs Jahren verurteilt. Der gliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland Im Jahr 2024 wurde in Baden-Württemberg gegen zur Tatzeit 18-Jährige wurde zu einer Jugendstrafe von zwei (SSSS 129a, 129b Strafgesetzbuch, StGB), Terrorismusfinanmehrere Beschuldigte im Zusammenhang mit jihadistischen Jahren und zehn Monaten verurteilt. Der zweite 25-Jährige zierung (SS 89c StGB) sowie die Vorbereitung einer schweren Motiven Anklage erhoben. wurde freigesprochen. (Az.: 15 KLs 331 Js 57240/24). Gegen staatsgefährdenden Gewalttat (SS 89a StGB). Die Verfassungsden Haupttäter läuft aufgrund eines bewaffneten Angriffs auf schutzbehörden klärten diese Fallkomplexe gemeinsam auf. einen Polizeibeamten ein weiteres Verfahren vor dem LandWenn die gesetzlichen Voraussetzungen vorlagen, übermittelgericht Heilbronn (Az.: 1 Ks 331 Js 49180/24; noch kein Urteil). ten sie die Erkenntnisse an die Strafverfolgungsbehörden, insbesondere, um mögliche Unterstützungsleistungen an Terrororganisationen wirksam zu unterbinden. 6 Die Gruppierung "Bürgerbewegung Pax Europa" ist kein Beobachtungsobjekt des Landesamts für Verfassungsschutz Baden-Württemberg. 144 145
  • machen. Wird die Auskunftserteilung abgelehnt, sind Betroffene auf die Rechtsgrundlage für das Fehlen der Begründung und darauf hinzuweisen, dass
  • Landtag zu Beginn jeder Wahlperiode eine Parlamentarische Kontrollkommission. Die Rechte des Landtags, seiner Ausschüsse und der nach dem Landesgesetz
  • umfassende Unterrichtung der Parlamentarischen Kontrollkommission verlangen. Dies schließt ein Recht auf Einsicht in Dateien, Akten und sonstige Unterlagen
- 93 - (3) Die Ablehnung der Auskunftserteilung bedarf keiner Begründung, soweit dadurch der Zweck der Auskunftsverweigerung gefährdet würde. Die Gründe der Auskunftsverweigerung sind aktenkundig zu machen. Wird die Auskunftserteilung abgelehnt, sind Betroffene auf die Rechtsgrundlage für das Fehlen der Begründung und darauf hinzuweisen, dass sie sich an die Landesbeauftragte oder den Landesbeauftragten für den Datenschutz wenden können. Mitteilungen der oder des Landesbeauftragten für den Datenschutz an Betroffene dürfen keine Rückschlüsse auf den Erkenntnisstand der Verfassungsschutzbehörde zulassen, sofern diese nicht einer weitergehenden Auskunft zugestimmt hat. SS 19 Datenschutzkontrolle Der oder dem Landesbeauftragten für den Datenschutz ist auf Verlangen Zutritt zu den Diensträumen zu gewähren. Ihr oder ihm ist ferner Auskunft zu erteilen und Einsicht in alle Dateien, Akten und sonstige Unterlagen zu gewähren, soweit nicht die fachlich zuständige Ministerin oder der fachlich zuständige Minister im Einzelfall feststellt, dass dadurch die Sicherheit des Bundes oder eines Landes gefährdet wird. Teil 5 Parlamentarische Kontrolle SS 20 Parlamentarische Kontrollkommission (1) Zur Wahrnehmung seines parlamentarischen Kontrollrechtes gegenüber der fachlich zuständigen Ministerin oder dem fachlich zuständigen Minister hinsichtlich der Tätigkeit der Verfassungsschutzbehörde bildet der Landtag zu Beginn jeder Wahlperiode eine Parlamentarische Kontrollkommission. Die Rechte des Landtags, seiner Ausschüsse und der nach dem Landesgesetz zur Ausführung des Gesetzes zu Artikel 10 Grundgesetz gebildeten Kommission bleiben unberührt. (2) Die Parlamentarische Kontrollkommission besteht aus drei Mitgliedern, die vom Landtag aus seiner Mitte mit der Mehrheit seiner Mitglieder gewählt werden. Die Parlamentarische Kontrollkommission wählt eine Vorsitzende oder einen Vorsitzenden und gibt sich eine Geschäftsordnung. (3) Die Beratungen der Parlamentarischen Kontrollkommission sind geheim. Ihre Mitglieder sind zur Geheimhaltung der Angelegenheiten verpflichtet, die ihnen im Rahmen ihrer Tätigkeit in der Parlamentarischen Kontrollkommission bekannt werden. Dies gilt auch für die Zeit nach ihrem Ausscheiden. (4) Scheidet ein Mitglied aus dem Landtag oder seiner Fraktion aus, so verliert es seine Mitgliedschaft in der Parlamentarischen Kontrollkommission. Für dieses Mitglied ist unverzüglich ein neues Mitglied zu wählen; das gleiche gilt, wenn ein Mitglied aus der Parlamentarischen Kontrollkommission ausscheidet. SS 21 Befugnisse der Parlamentarischen Kontrollkommission (1) Die fachlich zuständige Ministerin oder der fachlich zuständige Minister unterrichtet die Parlamentarische Kontrollkommission mindestens zweimal jährlich umfassend über die allgemeine Tätigkeit der Verfassungsschutzbehörde und über Vorgänge von besonderer Bedeutung. Die Unterrichtung umfasst auch den nach SS 10 Abs. 5 und, soweit richterlich überprüfungsbedürftig, nach SS 10 Abs. 6 erfolgten Einsatz technischer Mittel in Wohnungen. (2) Jedes Mitglied kann den Zusammentritt und die umfassende Unterrichtung der Parlamentarischen Kontrollkommission verlangen. Dies schließt ein Recht auf Einsicht in Dateien, Akten und sonstige Unterlagen ein. (3) Zeit, Art und Umfang der Unterrichtung der Parlamentarischen Kontrollkommission werden unter Beachtung des notwendigen Schutzes des Nachrichtenzugangs durch die politische Verantwortung der fachlich zuständigen Ministerin oder des fachlich zuständigen Ministers bestimmt.
  • Bedrohung der Inneren Sicherheit geht nach wie vor Oefährdungsvon linksextremistischen kurdischen und türkischen Gruppen aus. potential Von besonderem Gewicht sind
Ausländerextremismus 151 3. Abschnitt Extremistische und sicherheitsgefährdende Bestrebungen von Ausländern 1. Allgemeines Ausländergruppen werden als extremistisch eingestuft, wenn sie sich Einstufung als gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung richten. Dazu extremistisch zählen insbesondere die Organisationen islamischer Extremisten, die als Endziel einen islamischen Staat, wie z.B. im Iran, auch in Deutschland durchsetzen und damit wesentliche Verfassungsgrundsätze beseitigen wollen. Extremistische Ziele verfolgen auch Gruppierungen, die eine gewaltsame Änderung der politischen Verhältnisse im Heimatland erstreben und dadurch auswärtige Belange der Bundesrepublik Deutschland gefährden. Die Zahl der in Bayern erkannten extremistischen Ausländerorganisationen ging auf 159 (1995: 162) zurück. Dabei hielten sich der AbRückläufige wärtstrend islamisch-extremistischer und die Zunahme extrem natioTendenz nalistischer türkischer Gruppen in etwa die Waage. Die Mitgliederzahl der extremistischen Ausländervereinigungen sank in Bayern von 9.900 im Jahre 1995 auf 9.700*. Wesentlichen Anteil an dieser Entwicklung hatten dabei islamisch-extremistische türkische Gruppen. Wie im Vorjahr stellten die Organisationen extremistischer Türken (einschließlich kurdischer Volkszugehöriger) mehr als 90 Prozent aller ausländischen Extremisten in Bayern. Eine erhebliche Bedrohung der Inneren Sicherheit geht nach wie vor Oefährdungsvon linksextremistischen kurdischen und türkischen Gruppen aus. potential Von besonderem Gewicht sind dabei die Aktivitäten der verbotenen Arbeiterpartei Kurdistans (PKK), die sich wiederum als die weitaus ' aggressivste und gefährlichste Organisation ausländischer Extremisten erwiesen hat. Wie bisher kann sie in den westeuropäischen Ländern eine hohe Zahl kurdischer Volkszugehöriger als Sympathisanten mobilisieren. Das gegen die PKK in Deutschland verfügte vereins- * Mit eingerechnet sind dabei auch rund 2.000 Anhänger der seit 26. November 1993 in Deutschland verbotenen Arbeiterpartei Kurdistans (PKK).
  • Landesregierung, 3. Richterinnen und Richter, soweit sie Aufgaben der Rechtsprechung wahrnehmen, 4. ausländische Staatsangehörige, sofern sie in der Bundesrepublik Deutschland
- 98 - (2) Die volljährige Ehefrau oder der volljährige Ehemann oder die volljährige Partnerin oder der volljährige Partner, mit der oder mit dem die betroffene Person in eheähnlicher oder gleichgeschlechtlicher Gemeinschaft lebt (Lebenspartnerin oder Lebenspartner), ist in die Sicherheitsüberprüfungen nach den SSSS 11 und 12 einzubeziehen; über Ausnahmen entscheidet die zuständige Stelle. Absatz 1 Satz 2 und 3 gilt entsprechend. (3) Einer Sicherheitsüberprüfung nach diesem Gesetz unterliegen nicht 1. die Mitglieder des Landtags, soweit nicht dessen Verfahrensregelungen etwas anderes bestimmen, 2. die Mitglieder der Landesregierung, 3. Richterinnen und Richter, soweit sie Aufgaben der Rechtsprechung wahrnehmen, 4. ausländische Staatsangehörige, sofern sie in der Bundesrepublik Deutschland im Interesse überoder zwischenstaatlicher Stellen eine sicherheitsempfindliche Tätigkeit nach SS 2 Satz 1 Nr. 2 ausüben sollen, 5. Personen, die nach sonstigen Gesetzen hiervon ausgenommen sind. SS4 Zuständigkeiten (1) Zuständige Stelle für die Sicherheitsüberprüfung ist 1. die öffentliche Stelle, die eine Person mit einer sicherheitsempfindlichen Tätigkeit betrauen will, es sei denn, die jeweils zuständige oberste Landesbehörde oder die jeweils zuständige oberste Aufsichtsbehörde übernimmt die Aufgaben der zuständigen Stelle, 2. die Landtagsverwaltung für die Mitglieder des Landtags, sofern diese nach Maßgabe des SS 3 Abs. 3 Nr. 1 einer Sicherheitsüberprüfung unterliegen, sowie für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Fraktionen, 3. im Übrigen die jeweilige oberste Landesbehörde oder die jeweilige oberste Aufsichtsbehörde der öffentlichen Stelle, die eine Verschlusssache an eine nicht öffentliche Stelle weitergeben will, soweit nicht die SSSS 24 bis 28 Anwendung finden. (2) Die Aufgaben der zuständigen Stelle nach diesem Gesetz sind von einer von der Personalverwaltung getrennten Organisationseinheit wahrzunehmen. Dabei ist dafür Sorge zu tragen, dass die Aufgabenwahrnehmung nicht durch Handlungspflichten nach anderen Gesetzen beeinträchtigt wird. (3) Mitwirkende Behörde bei der Sicherheitsüberprüfung ist die Verfassungsschutzbehörde im Sinne des SS 2 des Landesverfassungsschutzgesetzes (LVerfSchG) vom 6. Juli 1998 (GVBl. S. 184, BS 122); sie wird nur auf Ersuchen der zuständigen Stelle tätig. SS5 Verschlusssachen (1) Verschlusssachen im Sinne dieses Gesetzes sind im öffentlichen Interesse geheimhaltungsbedürftige Tatsachen, Gegenstände oder Erkenntnisse, unabhängig von ihrer Darstellungsform. Der Geheimhaltungsgrad wird entsprechend ihrer Schutzbedürftigkeit nach Maßgabe des Absatzes 2 von einer öffentlichen Stelle oder auf deren Veranlassung festgelegt (Einstufung). (2) Eine Verschlusssache ist 1. STRENG GEHEIM, wenn die Kenntnisnahme durch Unbefugte den Bestand oder lebenswichtige Interessen der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder gefährden kann, 2. GEHEIM, wenn die Kenntnisnahme durch Unbefugte die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder gefährden oder ihren Interessen schweren Schaden zufügen kann, 3. VS-VERTRAULICH, wenn die Kenntnisnahme durch Unbefugte für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder schädlich sein kann, 4. VS-NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH, wenn die Kenntnisnahme durch Unbefugte für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder nachteilig sein kann.
  • VORSITZ Khallad SWAID (DMG) die strikte Anwendung des islamischen Rechts (arabisch: Muslimbruder Muhammad Mursi (1951-2019). Ähnlich glorifi"scharia
  • allen Rechtsbereichen ein. Um ihr Ziel zu erreichen, zierten sie den im Juli 2024 getöteten HAMAS-Führer Ismael ANHÄNGER Baden
VERFASSUNGSSCHUTZBERICHT 2024 ISLAMISTISCHER EXTREMISMUS UND TERRORISMUS 3 Muslimbruderschaft (MB) Ideologie und Entwicklung Mit Blick auf den Nahostkonflikt äußerte sich die ägyptische MB in der Vergangenheit mehrfach gewaltbefürwortend. Seit dem Die 1928 von Hassan al-Banna (1906-1949) in Ägypten gegrünHAMAS-Angriff vom 7. Oktober 2023 auf Israel drückte die MB "Muslimbruderschaft" (MB) dete Muslimbruderschaft (MB) gilt als älteste islamistische Sympathie für die HAMAS aus und rief öffentlich dazu auf, sich Massenbewegung der Welt. In ihren Anfängen richtete sie dem Jihad in Palästina anzuschließen. Den getöteten HAMASGRÜNDUNG 1928 in Ägypten durch Hassan al-Banna sich gegen die britische Besatzung in Ägypten. Schnell entFührer Yahya Sinwar bezeichnete die MB im Oktober 2024 in wickelte sie sich zu einer populären und straff organisierten den sozialen Medien als "edlen Ritter", "entschlossenen Märtyrer" SITZ Mutterorganisation in Ägypten; deutscher MB-Zweig Bewegung mit islamistischer Agenda. Langfristig strebt die und "heroischen Anführer" des "glorreichen Epos vom 7. Okto"Deutsche Muslimische Gemeinschaft e. V." (DMG) in Berlin MB die Etablierung einer Staatsund Gesellschaftsordnung ber" und stellte ihn in eine Reihe mit dem MB-Gründer Hassan an, die von islamischen Normen bestimmt wird. Dies schließt Al-Banna und dem ehemaligen ägyptischen Präsidenten und VORSITZ Khallad SWAID (DMG) die strikte Anwendung des islamischen Rechts (arabisch: Muslimbruder Muhammad Mursi (1951-2019). Ähnlich glorifi"scharia") in allen Rechtsbereichen ein. Um ihr Ziel zu erreichen, zierten sie den im Juli 2024 getöteten HAMAS-Führer Ismael ANHÄNGER Baden-Württemberg: ca. 120 (2023: ca. 185) versuchte die MB in Ägypten, die Gesellschaft zu islamisieren Haniyya (1962-2024) als "heldenhaften Anführer" und "Märtyrer" 12 (Deutschland 2023: ca. 1.450) und sich selbst fest in deren Mitte zu verankern. Mit einer vorfür die "palästinensische Sache". Den im September 2024 gewiegend an Muslime gerichteten Missionierung (arabisch: töteten Generalsekretär der schiitischen Terrormiliz "Hizb Allah", , "da wa") zielte sie auf eine Veränderung des individuellen Hassan Nasrallah (1960-2024), bezeichnete die ägyptische Von der ägyptischen "Muslimbruderschaft" (MB) leiten sich ideologisch zahlreiche islamistische Lebenswandels, weg von einer kulturellen "Verwestlichung" MB als zentrale Figur des "Widerstands" und sprach der Hizb Organisationen ab. Nach eigenen Angaben ist die MB mit Ablegern in etwa 70 Ländern verund hin zur Ausrichtung an islamischen Verhaltensnormen. Allah ihr Beileid aus. treten. Die "Deutsche Muslimische Gemeinschaft e. V." (DMG) ist bundesweit die größte und Islam als ganzheitliches System Wahlsieg in Ägypten 2012 einflussreichste Organisation von MB-Anhängern. Wie alle Islamisten ist die MB der Auffassung, der Islam umAuf politischer Ebene bezeichnet die ägyptische MB ihr gesellfasse als ganzheitliches System alle Lebensbereiche und sei schaftspolitisches Konzept seit 2011 als "Zivilstaat mit islamiDie MB will langfristig eine islamistische Staatsund Gesellschaftsform etablieren, die "Religion und Staat zugleich" (arabisch: "al-Islam din wa daula"). schem Referenzrahmen". Die zugrundeliegenden islamischen auf dem Islam als allumfassendem System basiert und eine Trennung von Religion und Staat Solch ein theokratisches System gewährleistet weder die VolksPrinzipien und Werte beziehen sich jedoch nicht auf zwischensouveränität oder das Prinzip der Gewaltenteilung noch den menschliche Tugenden, sondern auf ein strikt an der "Scharia" ablehnt. Um ihre verfassungsfeindlichen Ziele umzusetzen, verfolgt sie eine legalistische StrateMinderheitenschutz oder die im Grundgesetz verbrieften ausgerichtetes politisches System. Nach einer kurzen Regiegie ("Marsch durch die Institutionen"). Diese beinhaltet den verdeckten Strukturausbau und Menschenrechte. Die MB und ihre Ideologie sind daher nicht rungszeit in Ägypten von 2012 bis 2013 wurde die Organisation mit der freiheitlichen demokratischen Grundordnung vereinbar. vom Militär abgesetzt und verboten. Als Zeichen des Widerdie Leugnung jeglicher MB-Bezüge. Ein europaweites Netzwerk von Moscheen, Vereinen und Maßgeblich für die heutigen Muslimbrüder ist das vom stands zeigen MB-Sympathisanten weltweit die "Rabia-Hand". Instituten dient dem Zweck, ihre Interpretation des Islams zu verbreiten und ihren gesellschaftbekannten MB-Ideologen Yusuf al-Qaradawi (1926-2022) ver13 breitete Konzept des "Islams der Mitte" (arabisch: "wasatiyya", lichen Einfluss auszubauen. von "wasat" für "Mitte"). Dieses Konzept versteht sich als MittelInternationale Vernetzung weg zwischen einem liberalen Islamverständnis und dem Nach eigenen Angaben ist die MB in über 70 Ländern präsent. jihadistischen Salafismus. Was zunächst gemäßigt und demoNeben der Mutterorganisation existieren international viele kratiekompatibel klingt, zielt letztlich auf die Etablierung eines Vereinigungen, die entweder direkte Ableger der ägyptischen islamischen Staates mit friedlichen Mitteln. MB sind oder ihr ideologisch, personell und strukturell nahestehen. Obwohl sie unterschiedlich agieren und teilweise leicht Ambivalentes Verhältnis zur Gewalt abweichende Positionen vertreten, orientieren sich diese AbDie ägyptische MB hat sich offiziell seit einigen Jahrzehnten leger an den Grundüberzeugungen der MB. von der Gewaltausübung gegen das Regime in Kairo distanziert. Zu diesem internationalen Netzwerk gehören unter Dennoch bleibt ihr Verhältnis zur Gewalt ambivalent. Sie hat anderem die tunesische "an-Nahda" ("Wiedererwachen"), die sich bisher nicht eindeutig und umfassend von ihrem Ideologen in Deutschland seit 2003 verbotene "Hizb ut-Tahrir" ("Partei Sayyid Qutb distanziert. Qutb legitimiert in seinen Schriften der Befreiung") und die 2023 in Deutschland verbotene paläsdie religiös begründete Gewalt. In seinem 1964 veröffentlichten tinensische HAMAS. Buch "Meilensteine" rief er zum gewaltsamen "Jihad" auf und legte damit den Grundstein für jihadistische Gruppierungen weltweit. Die MB hält nach wie vor an diesem ideologischen Erbe fest. So bezeichnete ihre Führungsspitze im August 2024 Qutb anlässlich seines 58. Todestages in den sozialen Medien als Helden und Anführer mit unerreichbarem Vorbildstatus. 2024 Nach der Tötung der HAMAS-Führer Yahya Sinwar und Ismael Haniyya sowie des Generalsekretärs der schiitischen Terrormiliz "Hizb Allah", Ereignisse und Hassan Nasrallah, bezeichnete die ägyptische MB-Führungsspitze diese 13 Die "Rabia-Hand" als Zeichen der Sympathiebekundung für die MB. Entwicklungen als "Widerstandskämpfer" gegen Israel. Insbesondere Sinwar wurde Die "Rabia-Hand" ist zu einem Zeichen für die Protestbewegung in Ägypten und die Demonstrationen auf dem Rabia al-Adawiya-Platz dabei als "edler Ritter" und "heroischer Anführer" des "glorreichen Epos in Kairo gegen die Machtübernahme durch das ägyptische Militär 2013 vom 7. Oktober" verehrt. geworden. Die "Rabia-Hand" wird auch als Erinnerung an die Tötung Hunderter von Demonstranten durch ägyptische Sicherheitskräfte vor der Rabia-al-Adawija-Moschee am 14. August 2013 verstanden. 146 147
  • Rechtsextremismus Bei der Landtagswahl in Mecklenburg-Vorpommern am 04.09.2011 gelang der Partei trotz Stimmenverlusten der Wiedereinzug ins Parlament
Rechtsextremismus Bei der Landtagswahl in Mecklenburg-Vorpommern am 04.09.2011 gelang der Partei trotz Stimmenverlusten der Wiedereinzug ins Parlament. Die NPD erreichte bei schwacher Wahlbeteiligung 6,0 % der Zweitstimmen und verlor damit gegenüber dem Wahlergebnis von 2006 1,3 Prozentpunkte. Im neuen Landtag verfügt sie statt fünf nur noch über vier Mandatsträger. Das Berliner Wahlergebnis bestätigte die negative Tendenz für die NPD. Mit 2,1 % verpasste sie am 18.09.2011 den angestrebten Einzug in das Berliner Abgeordnetenhaus deutlich. Für den Spitzenkandidaten und NPD-Bundesvorsitzenden Udo VOIGT war die Wahl in Berlin zudem eine persönliche Niederlage. Er wurde wegen seiner "vergangenheitsorientierten und provokanten Wahlkampagne" unter dem Motto "Kampf um Berlin" parteiintern veheHolger Apfel auf dem ment kritisiert. Für Empörung sorgte auch ein AssoBundesparteitag der NPD ziationen an die Gaskammern der Nationalsozialisten weckendes Wahlplakat, auf dem VOIGT auf einem Motorrad abgebildet ist, mit dem Slogan "Gas geben". Auf dem 33. ordentlichen Bundesparteitag der NPD in Neuruppin musste der Parteichef, der die NPD seit 1996 anführte, seinen Posten räumen. Bei der Wahl zum Parteivorsitzenden erreichte Holger APFEL knapp 60 % der Stimmen. Neben dem Fraktionsvorsitzenden der NPD in MecklenburgVorpommern, Udo PASTÖRS, wurden Frank SCHWERDT und Karl RICHTER zu Stellvertretern gewählt. Die Zahl öffentlicher Aktionen und Kundgebungen war 2011 rückläufig. Die NPD konzentrierte sich wie in den Vorjahren insbesondere auf Veranstaltungen zum 1. Mai. Allerdings nahmen an den drei Veranstaltungen im Jahr 2011 insgesamt nur noch knapp 600 Aktivisten teil. 2010 waren es noch 1.500. Neben einer regionalen Veranstaltung in Kusel (RheinlandPfalz), an der lediglich 35 Personen teilnahmen, fanden in Bremen und in Greifswald Demonstrationen statt. In Greifswald versammelten sich rund 350 Personen unter dem Motto "Unsere Heimat - Unsere Arbeit - Fremdarbeiterinvasion stoppen!" zu einer vom NPD-Landesverband Mecklenburg-Vorpommern initiierten Kundgebung. Der Fraktionsvorsitzende Udo PASTÖRS nahm die am 1. Mai in Kraft getretene Arbeitnehmerfreizügigkeit für acht osteuropäische EU-Mitgliedsstaaten zum Anlass, gegen eine 174
  • Extremismus. Die Weimarer Demokratie wurde zwischen Verfassungsfeinden von links und rechts zerrieben und endete in der nationalsozialistischen Schreckensherrschaft
  • politisch motivierten Gewalttaten insgesamt deutlich abgenommen haben. Die linksextremistisch motivierten Gewalttaten dagegen haben erheblich zugenommen, seit im Widerstand gegen
Vorwort Deutschland hat leidvolle Erfahrungen mit dem politischen Extremismus. Die Weimarer Demokratie wurde zwischen Verfassungsfeinden von links und rechts zerrieben und endete in der nationalsozialistischen Schreckensherrschaft. Mit der DDR bestand mehr als 40 Jahre lang eine kommunistische Diktatur auf deutschem Boden. Damit Freiheit und Demokratie in Deutschland nicht noch einmal Beute von Extremisten werden, haben die Väter des Grundgesetzes unsere Verfassungsordnung als wehrhafte Demokratie ausgestaltet. Teil dieser Wehrhaftigkeit ist der Verfassungsschutz, mit dem der Staat über ein wirksames Instrument verfügt, extremistische Bestrebungen zu erkennen, zu beobachten und zu entlarven. Damit wurde ein Frühwarnsystem geschaffen, das sich immer wieder als notwendig erweist. Wenn wir bisher in jedem Jahresrückblick feststellen konnten, daß trotz aller verfassungsfeindlichen Bestrebungen die freiheitliche demokratische Grundordnung in Bayern nicht ernsthaft gefährdet ist, so verdanken wir das auch der Arbeit des Verfassungsschutzes: - Der Verfassungsschutz deckt verfassungsfeindliche Bestrebungen auf. Er liefert aufgrund seiner Beobachtung Erkenntnisse über Extremisten und Gefährdungsanalysen. Diese Informationen sind die Voraussetzung, um notwendige Gegenmaßnahmen treffen, die Öffentlichkeit aufklären und eine intensive öffentliche Auseinandersetzung zur Bekämpfung des Extremismus führen zu können. - Der Verfassungsschutz gibt in konkreten Fällen auch wichtige Hinweise zur Verhinderung und Verfolgung von Straftaten. Dem Bayerischen Landesamt für Verfassungsschutz und seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gilt unser Dank für diese erfolgreiche Tätigkeit im vergangenen Jahr. Dieser Bericht gibt einen Überblick über die Ergebnisse der Arbeit des Verfassungsschutzes bei der Beobachtung des politischen Extremismus, der Spionageabwehr und der Beobachtung von Bestrebungen der Organisierten Kriminalität in Bayern im Jahr 1996. Er zeigt wiederum, daß Extremisten nicht in der Lage waren, unsere freiheitliche demokratische Ordnung ernsthaft zu gefährden. Jedoch wurde die öffentliche Sicherheit insbesondere durch politisch motivierte Gewalt teilweise empfindlich gestört. Erfreulich ist, daß die politisch motivierten Gewalttaten insgesamt deutlich abgenommen haben. Die linksextremistisch motivierten Gewalttaten dagegen haben erheblich zugenommen, seit im Widerstand gegen die friedliche Nutzung der Kernenergie militante Autonome ihre Gewaltbereitschaft ausleben. Auch dieser Erscheinung gegenüber gilt der Satz "Wehret den Anfängen!", an dem Bayern die Bekämpfung des Extremismus aller Schattierungen schon immer ausgerichtet hat. Wenn wir dazu bereit sind, wird es - mit Hilfe des Verfassungsschutzes - auch künftig gelingen, Freiheit und Demokratie zu verteidigen. München, im März 1997 Dr. Günther Beckstein Hermann Regensburger Staatsminister Staatssekretär
  • Rechtsextremismus Nach der Haftentlassung im Frühjahr 2011 wurden die Gruppenstrukturen reaktiviert. Im Mai 2011 stellte sich die Gruppe, nunmehr unter
Rechtsextremismus Nach der Haftentlassung im Frühjahr 2011 wurden die Gruppenstrukturen reaktiviert. Im Mai 2011 stellte sich die Gruppe, nunmehr unter dem Doppelnamen "Hamburger Nationalkollektiv & Weisse Wölfe Terrorcrew Sektion Hamburg" (HNK & WWT) und dem Slogan "3.2.1 ... Uns die Straßen frei - Eine Stadt, eine Front" auf ihrer neuen Internetseite vor. HNK & WWT bezeichnet sich dort großspurig als "Zusammenschluss der politisch national agierenden Gruppen in Hamburg und Umgebung". Tatsächlich handelt es sich um eine Gruppe bereits bekannter Angehöriger der WWT aus dem Neonaziund Skinhead-Milieu und anderen jüngeren Neonazis, unter anderem aus Hamburg Teilnehmer der "Weisse Wölfe Terrorund Buchholz. HNK & WWT werden inscrew Sektion Hamburg" in Bad gesamt circa 20 Personen zugerechnet, Nenndorf am 06.08.2011 von denen die meisten als gewaltbereit einzuschätzen sind. WWT hat sich von einer reinen Skinhead-Truppe zu einer gewaltbereiten Aktionsgruppe mit politischem Anspruch entwickelt. Durch selbstbewusstes Auftreten bei Demonstrationen und Veranstaltungen und auch durch offensive Propagandaaktionen versucht die Gruppe, jüngere und aktionsbereite Aktivisten an sich zu binden. Aufgrund ihrer neonazistischen Ausrichtung und ihres Erscheinungsbildes wird HNK & WWT jetzt den "Autonomen Nationalisten" zugerechnet. Die rege Teilnahme an neonazistischen Veranstaltungen wie etwa der "1. MaiDemonstration" in Halle/Saale, am "Tag der deutschen Zukunft" am 04.06.2011 in Braunschweig mit anschließendem Spontanaufzug in Peine oder am "Trauermarsch" am 06.08.2011 in Bad Nenndorf sowie dem "Antikriegstag" am 03.09.2011 in Dortmund belegen den politischen Anspruch dieser neuen GrupTeilnehmer aus Hamburg pierung. Im Nachgang zu den Veranstalin Braunschweig beim "Tag der deutschen Zukunft" tungen veröffentlichte HNK & WWT auf seiner Internetseite mit Bildern und Videos angereicherte Demonstrationsberichte. Auf einer Demonstration in Hamm-Heessen am 01.10.2011 tru165
  • Teilnahme an Wahlen 106 2.2.5 Zusammenarbeit mit inund ausländischen Linksextremisten 107 2.2.5.1 Kommunistischer Internationalismus 107 2.2.5.2 Inländische Zusammenarbeit
6 Inhaltsverzeichnis 2. Marxisten-Leninisten und andere revolutionäre Marxisten 80 2.1 Überblick 80 2.2 Partei des Demokratischen Sozialismus (PDS) 80 2.2.1 Ideologische Ausrichtung 81 2.2.2 Organisation 94 2.2.2.1 Bundesweite Gliederung 94 2.2.2.2 Landesverband Bayern 97 2.2.3 Plattformen und Arbeitsgemeinschaften 98 2.2.3.1 Kommunistische Plattform (KPF) 99 2.2.3.2 Arbeitsgemeinschaft Junge Genossinnen in und bei der PDS 102 2.2.3.3 Marxistisches Forum 104 2.2.4 Teilnahme an Wahlen 106 2.2.5 Zusammenarbeit mit inund ausländischen Linksextremisten 107 2.2.5.1 Kommunistischer Internationalismus 107 2.2.5.2 Inländische Zusammenarbeit 110 2.3 Deutsche Kommunistische Partei (DKP) 112 2.3.1 Ideologische Ausrichtung 112 2.3.2 Organisation 116 2.3.3 Teilnahme an Wahlen 117 2.3.4 Umfeld der DKP 117 2.4 Marxistisch-Leninistische Partei Deutschlands (MLPD) .. 118 2.5 Arbeiterbund für den Wiederaufbau der KPD (AB) .... 119 3. Autonome 120 3.1 Überblick 120 3.2 Ideologische Ausrichtung 121 3.3 Aktionsthemen 123 3.4 Autonome Strukturen 126 3.4.1 Autonome in Bayern 126 3.4.2 Antifaschistische Aktion/Bundesweite Organisation (AA/BO) 127 3.4.3 Informationelle Vernetzung 129 3.5 Autonome Publikationen ' 130 3.6 Aktivitäten autonomer Gruppen in Bayern 131 3.6.1 Autonome München 131 3.6.2 Autonome Nürnberg 133 3.6.3 Autonome Passau 137 3.7 Entwicklungstendenzen 139 4. Bündnisse gegen Rassismus 139
  • werden. Zum Beispiel auch der Begriff 'Djihad', 'Kampf zwischen Recht und Nichtigem' 77, 'Loyalität mit dem Hodja' 78, 'Club
  • Gestalt von Mustafa YENEROGLU, dem Leiter der "Abteilung Rechtswesen" der IGMG, bezeichnete es in ihrer Antwort als "unvereinbar
  • Gerechte Ordnung") sei die "Herrschaft der Gerechtigkeit und des Rechts Abkehr von auf der Welt, und Beziehungen zwischen Staaten
interne Kritik schen? (...) Dieses Verhalten der IGMG-Führung an Führung kritisiere ich aufs Schärfste, und als 'Milli Görüs'Anhänger warne ich: (...) Ich höre mir in letzter Zeit die Reden der Herren in Führungspositionen auf Zentralund Bezirksebene an und stelle dabei fest, dass dabei einige 'islamische', sozial-politische oder mit 'Milli Görüs' zu identifizierende Begriffe absichtlich vermieden werden. Zum Beispiel auch der Begriff 'Djihad', 'Kampf zwischen Recht und Nichtigem' 77, 'Loyalität mit dem Hodja' 78, 'Club der Freimaurer', 'fanatischer Zionismus', 'Gerechte Ordnung' (...) Warum hat man Angst? Wen wollt ihr [sc. die IGMG-Verantwortlichen] mit eurer ängstlichen und zaghaften Haltung täuschen? Die anderen oder euch selbst? Sah so die Methode unseres Propheten aus (das heißt zeigte er etwa Feigheit bei der Verkündung der Wahrheit)?" 79 Die IGMG-Führung in Gestalt von Mustafa YENEROGLU, dem Leiter der "Abteilung Rechtswesen" der IGMG, bezeichnete es in ihrer Antwort als "unvereinbar mit der Ethik von 'Milli Görüs', diese Organisation derart zu beschuldigen." Kritik wurde danach nicht nur nicht geduldet, sondern als "Angriff auf die Ehre" gebrandmarkt. Aus der Zuschrift des genannten Anhängers ging auch zweifelsfrei hervor, dass ERBAKAN von der Basis nach wie vor als die unangefochtene Führungspersönlichkeit angesehen wird. Auf dessen Kritik, warum die IGMG die Verurteilung ERBAKANs und das lebenslang gegen ihn verhängte Politikverbot80 nicht offiziell kommentiere, entgegnete die Verbandsführung, dies sei bei internen Veranstaltungen geschehen; eine öffentliche Äußerung wurde offensichtlich bewusst vermieden. Zum Vorwurf der bewussten Vermeidung "Milli Görüs"-spezifischer Terminologie argumentierte YENEROGLU, "Adil Düzen" (die keine "Gerechte Ordnung") sei die "Herrschaft der Gerechtigkeit und des Rechts Abkehr von auf der Welt, und Beziehungen zwischen Staaten und Menschen sollten auf "Adil Düzen" Gerechtigkeit basieren." Deutlich wird hier sichtbar, dass die "Milli Görüs"Bewegung einschließlich der IGMG nach wie vor das Konzept der "Gerechten Ordnung" propagiert. Dass der IGMG-Generalsekretär ÜCÜNCÜ im 77 Benannt mit den Schlüsselbegriffen "hak" und "batil". 78 Das heißt mit "Hodja ERBAKAN". 79 Hier und im Folgenden: IGMG-Internetforum vom 27. Oktober 2004. 80 Ende 2003 wurde Necmettin ERBAKAN wegen Verstoßes gegen das Parteiengesetz mit lebenslangem Politikverbot belegt. . 66
  • wehzutun." Interview mit Oguz ÜCÜNCÜ und dem IGMG-Rechtsbeauftragten Mustafa YENEROGLU. 74 So wurden bei der Durchsuchung eines bayerischen IGMG
Unbestritten ist jedoch auch, dass die ERBAKANsche Gesellschaftskritik stark antisemitische Züge trägt: Der Mythos von der "jüdischen Weltverschwörung" beziehungsweise dem "zionistischen Komplott" stellt hier ein antisemitische zentrales Element dar. Antisemitische Inhalte in "Milli Gazete" betreffend Inhalte in heißt es aus dem Kreis der IGMG-Führung71, Antisemitismus sei als Tabu "Milli Gazete" verinnerlicht. Von entsprechenden Äußerungen in der "Milli Gazete" distanziere man sich, denn Kolumnen aus Istanbul würden in Deutschland "einfach nachgedruckt". Bezüglich dieser Argumentation drängt sich freilich der Eindruck auf, dass die Inhalte der fraglichen Kolumnen in der Türkei selbst beziehungsweise bezogen auf die Türkei keineswegs als problematisch empfunden werden, was die IGMG-Führung in diesem Interview auch bestätigte. Regelmäßige Kolumnen in "Milli Gazete", insbesondere diejenigen Mehmet Sevket EYGIs72, befördern die Festigung eines antisemitischen Weltbilds nachhaltig: Hier werden die "Kryptojuden" oder "dönme" - Juden, die angeblich nur pro forma zum Islam konvertierten, in Wahrheit aber nach wie vor dem Judentum anhingen - als existenzielle Bedrohung für den türkischen Staat dargestellt. Eine inhaltliche Debatte zum Antisemitismus ist innerhalb der IGMG bis heute nicht festzustellen. Der Frage des Umgangs mit jungen "Milli Görüs"-Anhängern, welche "die gleichen antisemitischen Stereotype im Kopf haben wie Erbakan", begegnet die IGMGFührung mit dem Argument, keine "Brüche" provozieren zu wollen: "Er [Erbakan] begründet religiös, dass er kein Antisemit sein kann, aber ein Antizionist ist."73 Dies heißt nichts anderes, als dass man um den Preis der Einheit der Bewegung seitens der IGMG bereit ist, Antisemitismus mitzutragen, und der Versuch, diesem Vorwurf entgegenzutreten, erscheint als rein taktische Maßnahme.74 Von den Positionen der "Integrationsfigur" ERBAKAN hat sich die IGMG demnach bis heute in keiner Weise distanziert, geschweige denn gelöst. Den Vorwurf antisemitischer Inhalte in der "Milli Gazete" sucht die IGMG mit dem Hinweis zu entkräften, diese Publikation sei kein Organ der IGMG und die Zurechnung ihrer Inhalte deshalb unzulässig. Dies ist jedoch nur formal zutreffend, denn es bestanden und bestehen umfangreiche personelle Verflechtungen zwischen den Mitgliedern der Redaktion, den Autoren der Zeitung und den Führungspersonen der "Milli Görüs"-Bewegung. Zudem stellt sich in diesem Zusammenhang unmittelbar die Frage, warum 71 Ebd. 72 Unter dem Motto "Kalenderblätter" ist EYGI täglich mit einer Kolumne in der "Milli Gazete" präsent. 73 Ausgabe der taz vom 7. Mai 2004: "Es geht darum, uns wehzutun." Interview mit Oguz ÜCÜNCÜ und dem IGMG-Rechtsbeauftragten Mustafa YENEROGLU. 74 So wurden bei der Durchsuchung eines bayerischen IGMG-Vereins Ende September 2004 antisemitische Schriften in größerer Zahl aufgefunden. 64

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