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"links or rechts" in den Verfassungsschutz Trends
  • hnaus hat das LfV seine Öffentlichketsarbet im Bereich des Rechtsextremismus im Jahr 2010 intensiviert. 2.1 Dialog mit muslimischen Verbänden
2 Information und Prävention De Bekämpfung extremistischer Aktivitäten erfolgt n ener Demokrate n enem gesamtgesellschaftlichen Kontext. Aus desem Grundst es ein besonderes Anlegen des LfV, das Wissen des Verfassungsschutzes für de Aufklarung und Menungsbldung in Staat und Gesellschaft zur Verfügung zu stellen. De Informationsund Präventionsarbeit des LfV bezieht sch insbesondere auf zwei Bereiche: Unter der Überschrift "Sicherheitspartnerschaft" fuhrt das LfV seit 2009 enen Dialog mt muslimschen Verbanden. Darüber hnaus hat das LfV seine Öffentlichketsarbet im Bereich des Rechtsextremismus im Jahr 2010 intensiviert. 2.1 Dialog mit muslimischen Verbänden Den 2009 begonnenen Dialog mit muslimischen Verbänden setzte das LfV im Jahr 2010 fort. Im Rahmen einer "Scherheitspartnerschaft" beabschtigt das LfV, gemensam mt muslimischen Verbänden ein Präventionskonzept zur Bekämpfung von extremistischen undterrorstischen Aktvitäten zu erarbeten Zel st es auch, de Gesellschaft über den Islam aufzuklären und dabe hr oftmals negatives Bld über den Islam zu revidieren. Muslime in Bremen In Deutschland leben derzeit 3,8 bis 4,3 Millionen Muslime, während es n Bremen ca. 40.000 Muslime sind. Rund 5 % der Muslme in Bremen gehören einer slamstischen Organisation an oder wesen eine entsprechende Enstellung auf. Diese Minderheit, de de Relgon für politische Zwecke missbraucht, ist von der großen Mehrheit derfriedlich lebenden Muslme abzugrenzen Der Großteil der n Bremen lebenden Muslime kommt aus der Turkei oder dem arabischen Raum. Muslme unterscheden sich nicht nur durch hre Herkunft, Sprache und Kultur, sondern auch durchihre religiöse Ausrichtung. In Bremen exstieren daher rund 30 Moscheen, die sch durch hren ethnischen Hintergrund (z. B. arabsch oder türkisch) oder durch hre religiöse Ausrichtung (z. B. sunntsch oder schitisch) unterscheiden. Die organisatorische Bass für die Moscheen blden sogenannte "Moschee-Vereine". De n Bremen tätigen muslmischen Verbände "Türksch-Islamische Union der Anstalt fur Religion" (DITIB), "Verband der slamschen Kulturzentren" (VIKZ) und "Islamsche Föderation Bremen" (IFB) verstehen sch als Interessenvertretungen für religiöse und auch allgemeine Belange der Muslme. Sie nehmen zumeist ehrenamtlich Aufgaben im sozalen Bereich, insbesonderen der Integrations-, Jugendund Bildungsarbet, wahr.
  • Länder zur Erfüllung ihres gesetzlich normierten Auftrages. Rechtsgrundlage hierfür bildet SS 6 Bundesverfassungsschutzgesetz3. Die Dateien enthalten nur die Daten
-8Die Gesamtsumme der dem Verfassungsschutz in Rheinland-Pfalz laut Haushaltsplan zustehenden Mittel betrug im Jahre 1997: 2.775.000,-DM (1998: 3.280.600,-DM). Die Gesamtzahl der Speicherungen des Landesverfassungsschutzes im 2 Nachrichtendienstlichen Informationssystem (NADIS) beträgt 8.580 , wovon etwa die Hälfte auf Sicherheitsüberprüfungen der Landesund Kommunalbehörden für Personen mit sicherheitsempfindlichen Tätigkeiten im Rahmen des Geheimschutzes entfällt. NADIS ist ein gemeinsames, automatisiertes Informationssystem der Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder zur Erfüllung ihres gesetzlich normierten Auftrages. Rechtsgrundlage hierfür bildet SS 6 Bundesverfassungsschutzgesetz3. Die Dateien enthalten nur die Daten, die zum Auffinden von Akten und zur notwendigen Identifizierung von Personen erforderlich sind. 3. Öffentlichkeitsarbeit Obwohl der Verfassungsschutz ein Nachrichtendienst ist, nimmt die Öffentlichkeitsarbeit einen breiten Raum ein. So unterrichtet der rheinlandpfälzische Verfassungsschutz regelmäßig die Öffentlichkeit über aktuelle Ereignisse, von denen Gefahren für die Innere Sicherheit unseres Landes ausgehen. Darüber hinaus stellt der Verfassungsschutz auch Referenten für verfassungsschutzrelevante Themen sowie für die Tätigkeit (Aufgaben und Befugnisse) des Verfassungsschutzes. Diesbezügliche Kontakte können über das Pressereferat des Ministeriums des Innern und für Sport 2 Stand: 31. Dezember 1997 3 Vgl. Gesetz über die Zusammenarbeit des Bundes und der Länder in Angelegenheiten des Verfassungsschutzes und über das Bundesamt für Verfassungsschutz (Bundesverfassungsschutzgesetz -BVerfSchG-) - vom 20. Dezember 1990 (BGBl. I, Seite 2954).
  • Linksextremismus schwarzer "Kluft" gekleideten, vermummten und mit einer Zwille bewaffneten "Revolutionärs" gehört für viele Anhänger inzwischen der Vergangenheit
94 Linksextremismus schwarzer "Kluft" gekleideten, vermummten und mit einer Zwille bewaffneten "Revolutionärs" gehört für viele Anhänger inzwischen der Vergangenheit an. Ein unauffälligeres Erscheinungsbild soll die Bündnisfähigkeit erhöhen. In Bayern sind derzeit keine autonomen Zusammenhänge feststellbar, die - nach dem Vorbild terroristischer Gruppierungen wie der Revolutionären Zellen (RZ) - Modelle des "Guerillakampfs" propagieren und aus der "Legalität" heraus als sogenannte Feierabendterroristen planmäßig terroristische Straftaten verüben. Meist anlaßbezoDie oft kurzlebigen, meist aus konkretem Anlaß gegründeten Gruppiegene kurzlebige rungen tragen Namen wie Rote Antifa Nürnberg (RAN), Zusammen Gruppen kämpfen (Zk), Antifaschistische Jugendfront (AJF), Antifaschistische Aktion (AA), Jugend gegen Rassismus (JgR), Antifa Kritik & Kampf (AKK) und organisierte autonomie (oa). Die frühere grundsätzliche Ablehnung von Organisationsformen und verbindlichen Strukturen haben die Autonomen größtenteils aufgegeben. Im Zusammenhang mit den Gegenveranstaltungen zur DVU-Veranstaltung am 26. September in Passau trat erstmals das AntifaschistiNeues sche Aktionsbündnis Bayern (AABB) öffentlich in Erscheinung. Dieses Aktionsbündnis Bündnis dient vor allem dazu, den "Antifaschistischen Widerstand" in Bayern zu beleben bzw. zu organisieren. Die gemeinsamen Treffen der an diesem Bündnis teilnehmenden autonomen Antifa-Gruppierungen bilden die Grundlage für die Koordination der "politischen" Arbeit und der bayernweiten Kampagnen und Aktionen. Durch das Bündnis wird die örtliche Antifaarbeit wesentlich verstärkt. Im AABB sind knapp 20 Gruppierungen organisiert; darunter Gruppen aus Aschaffenburg, Augsburg, Bayreuth, Donauwörth, Erlangen, Ingolstadt, Landshut, München, Nürnberg, Passau, Regensburg, Sulzbach, Ulm/Neu-Ulm und Würzburg. 3.1.3.2 Antifaschistische Aktion/ Bundesweite Organisation (AA/BO) Die AA/BO ist einer der wenigen konkreten erfolgreichen Versuche, im autonomen Bereich bundesweit dauerhafte Organisationsstrukturen zu schaffen. Sie hat wesentliche Bedeutung für die gewaltbereite autonome antifaschistische Szene und ist eine Art Dach für gewaltorientierte Gruppierungen zur Verankerung und Verbreiterung des
  • werden. (5) Der Militärische Abschirmdienst ist an die allgemeinen Rechtsvorschriften gebunden (Artikel 20 des Grundgesetzes) . SS2 Zuständigkeit in besonderen Fällen
242 Gesetzestexte Verpflichtungen zur Sicherheit dieser Dienststellen und Einrichtun - gen übernommen hat und die Beurteilung der Sicherheitslage im Einvernehmen zwischen dem Bundesminister der Verteidigung und den zuständigen obersten Landesbehörden dem Militärischen Abschirmdienst übertragen worden ist, die Auswertung von Informationen über die in Absatz 1 genannten Bestrebungen und Tätigkeiten gegen diese Dienststellen und Einrichtungen , auch soweit sie von Personen ausgehen oder ausgehen sollen, die nicht dem Geschäftsbereich des Bundesministers der Verteidigung angehören oder in ihm tätig sind. (3) Der Militärische Abschirmdienst wirkt mit 1. bei der Sicherheitsüberprüfung von Personen, die dem Geschäftsbereich des Bundesministers der Verteidigung angehören, in ihm tätig sind oder werden sollen und a) denen im öffentlichen Interesse geheimhaltungsbedürftige Tatsachen , Gegenstände oder Erkenntnisse anvertraut werden, die Zugang dazu erhalten sollen oder ihn sich verschaffen können, oder b) die an sicherheitsempfindlichen Stellen des Geschäftsbereichs des Bundesministers der Verteidigung eingesetzt sind oder werden sollen , 2. bei technischen Sicherheitsmaßnahmen im Geschäftsbereich des Bundesministers der Verteidigung zum Schutz von im öffentlichen Interesse geheimhaltungsbedürftigen Tatsachen, Gegenständen oder Erkenntnissen gegen die Kenntnisnahme durch Unbefugte. Die Befugnisse des Militärischen Abschirmdienstes bei der Mitwirkung nach Satz 1 Nr. 1 Buchstabe a sind im Sicherheitsüberprüfungsgesetz vom 20. April 1994 (BGBI . I S. 867) geregelt. (4) Der Militärische Abschirmdienst darf einer polizeilichen Dienststelle nicht angegliedert werden. (5) Der Militärische Abschirmdienst ist an die allgemeinen Rechtsvorschriften gebunden (Artikel 20 des Grundgesetzes) . SS2 Zuständigkeit in besonderen Fällen (1) Zur Fortführung von Aufgaben nach SS 1 Abs. 1 kann der Militärische Abschirmdienst, soweit es im Einzelfall zwingend erforderlich ist, seine Befugnisse gegenüber Personen ausüben, die dem Geschäftsbereich des Bundesministers der Verteidigung nicht angehören oder nicht in ihm tätig sind. Dies ist nur zulässig
  • Abkommen zwischen den Parteien des Nordatlantikvertrages über die Rechtsstellung ihrer Truppen hinsichtlich der in der Bundesrepublik Deutschland stationierten ausländischen Truppen
Gesetzestexte 237 (5) Die Ersuchen nach Absatz 3 sind aktenkundig zu machen. Über die Einsichtnahme nach Absatz 4 hat das Bundesamt für Verfassungsschutz einen Nachweis zu führen , aus dem der Zweck und die Veranlassung , die ersuchte Behörde und die Aktenfundstelle hervorgehen; die Nachweise sind gesondert aufzubewahren, gegen unberechtigten Zugriff zu sichern und am Ende des Kalenderjahres, das dem Jahr ihrer Erstellung folgt, zu vernichten. (6) Die Übermittlung personenbezogener Daten, die auf Grund einer Maßnahme nach SS 100 a der Strafprozeßordnung bekanntgeworden sind, ist nach den Vorschriften der Absätze 1, 2 und 3 nur zulässig, wenn tatsächliche Anhaltspunkte dafür bestehen , daß jemand eine der in SS 2 des Gesetzes zu Artikel 10 Grundgesetz genannten Straftaten plant, begeht oder begangen hat. Auf die einer Verfassungsschutzbehörde nach Satz 1 übermittelten Kenntnisse und Unterlagen findet SS 7 Abs. 3 und 4 des Gesetzes zu Artikel 10 Grundgesetz entsprechende Anwendung. SS19 Übermittlung personenbezogener Daten durch das Bundesamt für Verfassungsschutz (1) Das Bundesamt für Verfassungsschutz darf personenbezogene Daten an inländische Behörden übermitteln, wenn dies zur Erfüllung seiner Aufgaben erforderlich ist oder der Empfänger die Daten zum Schutz der freiheitlichen demokratischen Grundordnung oder sonst für Zwecke der öffentlichen Sicherheit benötigt. Der Empfänger darf die übermittelten Daten , soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist, nur zu dem Zweck verwenden, zu dem sie ihm übermittelt wurden. (2) Das Bundesamt für Verfassungsschutz darf personenbezogene Daten an Dienststellen der Stationierungsstreitkräfte übermitteln, soweit die Bundesrepublik Deutschland dazu im Rahmen von Artikel 3 des Zusatzabkommens zu dem Abkommen zwischen den Parteien des Nordatlantikvertrages über die Rechtsstellung ihrer Truppen hinsichtlich der in der Bundesrepublik Deutschland stationierten ausländischen Truppen vom 3. August 1959 (BGBI. 1961 II S. 1183, 1218) verpflichtet ist. (3) Das Bundesamt für Verfassungsschutz darf personenbezogene Daten an ausländische öffentliche Stellen sowie an überund zwi - schenstaatliche Stellen übermitteln, wenn die Übermittlung zur Erfüllung seiner Aufgaben oder zur Wahrung erheblicher Sicherheitsinteressen des Empfängers erforderlich ist. Die Übermittlung unterbleibt, wenn auswärtige Belange der Bundesrepublik Deutschland oder überwiegende schutzwürdige Interessen des Betroffenen entgegenstehen. Die Übermittlung ist aktenkundig zu machen. Der Empfänger ist darauf hinzuweisen , daß die übermittelten Daten nur zu dem Zweck
  • Esslingen Proteste "imperialistische Einmischung" ........ www.instagram.com/ p/CaXEZfYAgIA/ S. 108 Logo "Linksjugend ['solid] Baden-Württemberg" .............https://de-de.facebook.com/solidbw/photos Logo DIE LINKE.SDS Baden
VERFASSUNGSSCHUTZBERICHT 2022 S. 107 Flyer Erklärung MLPD-Zentralkomitee.....www.rf-news.de/2022/kw08/220223-flugblatt-ukraine-web-1.pdf Instagram-Aufruf MLPD Esslingen Proteste "imperialistische Einmischung" ........ www.instagram.com/ p/CaXEZfYAgIA/ S. 108 Logo "Linksjugend ['solid] Baden-Württemberg" .............https://de-de.facebook.com/solidbw/photos Logo DIE LINKE.SDS Baden-Württemberg ............... https://de-de.facebook.com/SDSBaWUE/photos S. 109 Logo RH ....................................................................................... https://rotehilfestuttgart.noblogs.org S. 110 Logo Kampagne zu Stuttgarter "Krawallnacht"........ https://rotehilfestuttgart.noblogs.org/2022/09/18/ krawallnacht-weils-uns-angeht-aufruf-zur-prozessbegleitung/#more-1231 Instagram-Post OAT Karlsruhe Kampagne "Widerständig bleiben!" (bearbeitet) ....... www.instagram.com/ p/CeErlhkMIsv/ S.118 Ankündigung Vortrag Ibrahim AL-AZZAZI (bearbeitet)................ www.instagram.com/p/CavUMcJgIba/ Facebook-Trauer-Post DMG Yusuf al-Qaradawi ....................www.facebook.com/dmgonlinede/photos/ a.191427190880864/5643364632353732/ S.123 Logo "islamictutors" .......................................................................................www.islamictutors.com/ Vorschaubild "PlayMuslim"-YouTube-Video......... www.youtube.com/watch?v=W5iYtGqh32M, Screenshot S. 124 Werbung Vortrag Ilyasse HOUBBAN ......................... Telegram-Kanal: t.me/DasGuteWort/1466?single S. 125 Ankündigung Vortrag Ibrahim AL-AZZAZI .............................. Telegram-Kanal: t.me/vmheidelberg/1356 Ankündigung Veranstaltung IZS.................................................. www.facebook.com/photo.php?fbid= 222326513470410&set=pcb.221558700213858&type=3&theater S. 126 Ankündigung Vortrag ABU RUMAISA........................................ www.instagram.com/p/Cj3jdDOtDJm/ S. 128 Logo MB ..................https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Emblem_of_the_Muslim_Brotherhood.png S. 129 Rabia-Hand ................................................... https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Rabia_sign.svg S. 130 Logo ECFR ................................................................................................................ www.e-cfr.org/en/ Logo ECI ...................... www.facebook.com/euimams/photos/a.111345517010454152940136184325/ Logo IESH .............. www.facebook.com/photo/?fbid=1025406564942657&set=a.117047855778537 Logo FAD...........................................................................................Fatwa-Ausschuss in Deutschland Logo RIGD ...............................................................Rat der Imame und Gelehrten in Deutschland e. V. Logo EIHW ..................................................................................................................... www.eihw.de/ Logo CEM ................................................................ https://mobile.twitter.com/eumuslims_org/photo Logo DMG..............www.facebook.com/dmgonlinede/photos/a.183707371652846/2497919996898227/ Logo Annur Moschee ............................................................................www.annur.de/wp/de/aboutus/ Logo IZS ...................... www.facebook.com/photo/?fbid=632192430226861&set=p.632192430226861 Logo SBS..................................................................................................................... www.sbs-net.de S. 133 Tweet Khallad SWAID Tod Yusuf al-Qaradawi .........................................https://twitter.com/KhaludeD/ status/1574485283399258113 Facebook-Post ZMD Ausschluss DMG .............................www.facebook.com/ZentralratDerMuslime/ posts/4902103536513709 S. 137 Imagevideo IGMG-Generalzentrale ............................................. www.facebook.com/igmgorg/videos/ %C3%B6nden-gidenler-2022/2448854058579159, Video-Screenshot Logo IGMG .......................................................................................https://twitter.com/igmghagen_ev S. 138 Logo "Camia TV" ...............................................................................https://twitter.com/tvcamia/photo "Infak"-Spendenkampagne Aldingen ............................................. https://emugev.de/uploads/project/ infak-2022-moschee-und-kinderhort-in-aldingen-10.jpg S. 139 Einladung IGMG-Frauenverband Esslingen Verhüllung ............www.facebook.com/1845008542425438/ photos/a.3065692403690373/3243721745887437/ Logo SP .............................. https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Saadet-partisi-logo-logotype.jpg Logo "Milli Gazete" ..........................................................www.indyturk.com/sites/default/files/article/ main_image/2020/04/09/335681-2046854984.jpg S. 140 Logo "Kalifatstaat" .........https://de.wikipedia.org/wiki/Kalifatstaat#/media/Datei:Green_jihad_flag.svg S. 141 Logo "Hizb Allah" ........................................https://de.wikipedia.org/wiki/Datei:Flag_of_Hezbollah.svg S. 142 Logo "al-Manar" ........... https://en.wikipedia.org/wiki/Al-Manar#/media/File:New_Al-Manar_logo.PNG S. 150 Russischer Raketenbeschuss Kiew März 2022.................................. picture alliance/EPA | Atef Safadi S. 152 Geografische Darstellung Turan ....... www.youtube.com/watch?v=NHGMmy_rpgo, Video-Screenshot S. 153 Logo ADÜTDF ............................................................................................. www.turkfederasyon.com/ Logo ATIB ....................www.facebook.com/photo/?fbid=121253458245631&set=a.121253514912292 S. 154 Logo ANF ............................................................................................................. http://nizamialem.eu/ 228
  • unerläßlich ist und geeignete polizeiliche Hilfe für das bedrohte Rechtsgut nicht rechtzeitig erlangt werden kann . Satz 1 gilt entsprechend für
Gesetzestexte 231 (2) Das in einer Wohnung nicht öffentlich gesprochene Wort darf mit technischen Mitteln nur heimlich mitgehört oder aufgezeichnet werden, wenn es im Einzelfall zur Abwehr einer gegenwärtigen gemeinen Gefahr oder einer gegenwärtigen Lebensgefahr für einzelne Personen unerläßlich ist und geeignete polizeiliche Hilfe für das bedrohte Rechtsgut nicht rechtzeitig erlangt werden kann . Satz 1 gilt entsprechend für einen verdeckten Einsatz technischer Mittel zur Anfertigung von Bildaufnahmen und Bildaufzeichnungen . (3) Bei Erhebung nach Absatz 2 und solchen nach Absatz 1, die in ihrer Art und Schwere einer Beschränkung des Brief-, Postund Fernmeldegeheimnisses gleichkommen, wozu insbesondere das Abhören und Aufzeichnen des nicht öffentlich gesprochenen Wortes mit dem verdeckten Einsatz technischer Mittel gehören, ist 1. der Eingriff nach seiner Beendigung dem Betroffenen mitzuteilen, sobald eine Gefährdung des Zweckes des Eingriffs ausgeschlossen werden kann, 2. die Parlamentarische Kontrollkommission zu unterrichten. Die durch solche Maßnahmen erhobenen Informationen dürfen nur nach Maßgabe des SS 7 Abs. 3 des Gesetzes zu Artikel 10 Grundgesetz verwendet werden. SS10 Speicherung, Veränderung und Nutzung personenbezogener Daten (1) Das Bundesamt für Verfassungsschutz darf zur Erfüllung seiner Aufgaben personenbezogene Daten in Dateien speichern, verändern und nutzen, wenn 1. tatsächliche Anhaltspunkte für Bestrebungen oder Tätigkeiten nach SS 3 Abs. 1 vorliegen, 2. dies für die Erforschung und Bewertung von Bestrebungen oder Tätigkeiten nach SS 3 Abs. 1 erforderlich ist oder 3. das Bundesamt für Verfassungsschutz nachSS 3 Abs. 2 tätig wird. (2) (aufgehoben) (3) Das Bundesamt für Verfassungsschutz hat die Speicherungsdauer auf das für seine Aufgabenerfüllung erforderliche Maß zu beschränken.
  • Linksextremismus 109 die sich als antiimperialistisch und Sozialrevolutionär bezeichnen. Ihre Taktik besteht im allgemeinen darin, mit Anschlägen bei möglichst geringem
Linksextremismus 109 die sich als antiimperialistisch und Sozialrevolutionär bezeichnen. Ihre Taktik besteht im allgemeinen darin, mit Anschlägen bei möglichst geringem Einsatz und Risiko möglichst hohen Sachschaden anzurichten, der nach ihrer Auffassung den betroffenen Einrichtungen bzw. Unternehmen mehr schadet als der Ausfall einer Führungsperson. Die Mitglieder agieren aus streng abgeschütteten Zellen heraus. Sie leben jedoch nicht im Untergrund und sind deshalb auch nicht darauf angewiesen, sich eine konspirative Logistik zu schaffen. Anschläge der Keine Anschläge RZ bzw. der aus den RZ abgespaltenen autonomen Frauengruppe Rote Zora waren seit 1995 nicht mehr zu verzeichnen. Am 19. Juni verurteilte der 5. Strafsenat beim Oberlandesgericht Stuttgart ein Mitglied der terroristischen RZ/Rote Zora zu einer 18monatigen Freiheitsstrafe auf Bewährung. Der Frau wurde vorgeworfen, an der Vorbereitung mehrerer Brandund Sprengstoffanschläge beteiligt gewesen zu sein. Ende 1987 hatte sie sich für acht Jahre ins Ausland abgesetzt. Im Oktober 1995 stellte sie sich den deutschen Behörden.
  • Aktion Stuttgart (AAS) ..................................................................................... 102 Annur-Moschee, Karlsruhe .........................................................................................................132 Antikapitalistische Linke (AKL) ...................................................................................................108 Arbeiterpartei Kurdistans
  • Anarchismus, Anarchisten ...........................................................................................................111 Anatolische Föderation ...............................................................................................................166 antifacist action! - Gegen rechte Krisenlösungen (Kampagne) .................................................. 110 Antifaschismus bleibt notwendig. Solidarität
  • Atilim (Zeitung) ...........................................................................................................................165 Auditing ......................................................................................................................................170 Autonome (Linksextremismus)........................................................................................94, 98, 111 B Bewegung der Revolutionären Jugend (TCS) ............................................................................146 Bilal Verein
REGISTER: EXTREMISTISCHE GRUPPIERUNGEN - PHÄNOMENE - SCHLAGWÖRTER Register: Extremistische Gruppierungen - Phänomene - Schlagwörter Die folgende Auflistung enthält die im Verfassungsschutzbericht erwähnten extremistischen Personenzusammenschlüsse. Sie bietet dabei jedoch keine abschließende und vollständige Übersicht über die Organisationen, die das Landesamt für Verfassungsschutz beobachtet. Außerdem werden hier wichtige Phänomene und Schlagwörter aufgeführt. A Advanced Persistent Threat (APT) ........................................................................................... 193 ff. AfD-Kreisverband Göppingen ...................................................................................................... 59 AfD-Ortsverband Göppingen ....................................................................................................... 59 Aktionstag "Schwarze Kreuze" .....................................................................................................65 al-Ahed (Internetportal) ............................................................................................................... 141 al-Islam din wa daula ("Religion und Staat zugleich")......................................................... 114, 129 al-Manar (Fernsehsender) ........................................................................................................141 ff. al-Quds-Tag ............................................................................................................................. 141 ff. Alternative für Deutschland (AfD) ........................................... 15, 31 f., 34 f., 56 ff., 98, 101 ff., 108 Alternative für Deutschland Baden-Württemberg (AfD BW)................................. 32, 34f., 56 ff., 61 Alternative Help Association e. V. (AHA!) .................................................................................... 68 An-Nahda ........................................................................................................................... 129, 132 Antifaschistische Aktion Süd (Antifa Süd) ....................................................................93, 99, 101 ff. Antifaschistische Aktion Karlsruhe (AAKa) .................................................................................. 102 Antifaschistische Aktion Mannheim (AAM) ................................................................................ 102 Antifaschistische Aktion Stuttgart (AAS) ..................................................................................... 102 Annur-Moschee, Karlsruhe .........................................................................................................132 Antikapitalistische Linke (AKL) ...................................................................................................108 Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) ............................................................ 145,149 ff., 157 ff., 167, 188 Atomwaffendivision (AWD) ....................................................................................................39, 45 Autonome Antifa Freiburg (AAFR) ............................................................................................... 98 Anarchismus, Anarchisten ...........................................................................................................111 Anatolische Föderation ...............................................................................................................166 antifacist action! - Gegen rechte Krisenlösungen (Kampagne) .................................................. 110 Antifaschismus bleibt notwendig. Solidarität mit den von Repression betroffenen AntifaschistInnen in BA-WÜ ....................................................................................... 102 Antifaschismus; Antifa .................................................................................. 93, 96, 98f.,101ff., 108 Antisemitismus ................................................................................34, 36, 37, 40, 72, 114, 117, 152 Atilim (Zeitung) ...........................................................................................................................165 Auditing ......................................................................................................................................170 Autonome (Linksextremismus)........................................................................................94, 98, 111 B Bewegung der Revolutionären Jugend (TCS) ............................................................................146 Bilal Verein e. V. in Heilbronn ......................................................................................................123 Bismarcks Erben ....................................................................................................................82, 87 Body Router (Scientology) ..........................................................................................................175 BRD-GmbH .............................................................................................................................82, 85 Brief-, Postund Telekommunikationsüberwachung - G 10-Maßnahmen ................................. 24 f. Bot/Botnet(z) .....................................................................................................................179, 196 f. C camia (Publikation) ..............................................................................................................135, 138 Camia TV .....................................................................................................................................138 Church of Scientology International (CSI) .................................................................................. 171 Clear Planet (Scientology) ...........................................................................................................170 COMPACT-Magazin ..........................................................................................................41, 57, 61 217
  • Verfassungsschutzes Berlin: Islamismus Diskussion eines vielschichtigen Phänomens (2005) Rechte Gewalt in Berlin (2004) (derzeit nur im Internet abrufbar) Antisemitismus
  • derzeit nur im Internet abrufbar) Symbole und Kennzeichen des Rechtsextremismus (2001, Neuauflage 2005) Verfassungsschutz - Nehmen Sie uns unter die Lupe
Publikationen des Verfassungsschutzes Berlin: Islamismus Diskussion eines vielschichtigen Phänomens (2005) Rechte Gewalt in Berlin (2004) (derzeit nur im Internet abrufbar) Antisemitismus im extremistischen Spektrum Berlins (2004) (derzeit nur im Internet abrufbar) Symbole und Kennzeichen des Rechtsextremismus (2001, Neuauflage 2005) Verfassungsschutz - Nehmen Sie uns unter die Lupe (2002) Anfrage Informationsmaterial: (030) 90 129-853 Fax: (030) 90 129-876
  • Extremistische Ausländergruppen versuchten auch 1998, insbesondere Jugendliche zu werben. LinksExtreme Islamische Gesamtzahl Mitgliederstärke extremisten Nationalisten Extremisten Mitglieder extremistischer Kurden
Ausländerextremismus 113 5. Abschnitt Extremistische und sicherheitsgefährdende Bestrebungen von Ausländern 1. Allgemeines 1.1 Merkmale des Ausländerextremismus Ausländergruppen werden als extremistisch eingestuft, wenn sie sich Einstufung als gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung richten. Dazu extremistisch zählen insbesondere die Organisationen islamischer Extremisten, die als Endziel einen islamischen Staat, wie z.B. im Iran, auch in Deutschland durchsetzen und damit wesentliche Grundsätze unserer freiheitlichen Verfassung beseitigen wollen. Der Beobachtung unterliegen auch Gruppierungen, die eine gewaltsame Änderung der politischen Verhältnisse im Heimatland erstreben und dadurch auswärtige Belange der Bundesrepublik Deutschland gefährden. 1.2 Entwicklung der Organisationen Die Mitgliederzahl der extremistischen Ausländervereinigungen Zunehmende erhöhte sich in Bayern von 10.050 im Jahre 1997 auf 10.580. Darin Mitgliederzahl eingerechnet sind rund 2.000 Anhänger der in Deutschland verbotenen Arbeiterpartei Kurdistans (PKK). Wie in den Vorjahren stellten die Organisationen extremistischer Türken (einschließlich kurdischer Volkszugehöriger) mehr als 90 % aller ausländischen Extremisten in Bayern. Extremistische Ausländergruppen versuchten auch 1998, insbesondere Jugendliche zu werben. LinksExtreme Islamische Gesamtzahl Mitgliederstärke extremisten Nationalisten Extremisten Mitglieder extremistischer Kurden 2.300 (2.250) 2.300 (2.250) AusländerTürken 590 (550) 1.700 (1.500) 5.170 (5.150) 7.460 (7.200) organisationen Sonstige* 330 (210) 120 (70) 370 (320) 820 (600) in Bayern Gesamtzahl 3.220 (3.010) 1.820 (1.570) 5.540 (5.470) 10.580(10.050) (in Klammern iie Vergleichszahlen des Vorjahrs) * Albaner, Ära ber, Inder, Iraner, Srlanker u.a.
  • geregelt. (3) Die Verfassungsschutzbehörden sind an die allgemeinen Rechtsvorschriften gebunden (Artikel 20 des Grundgesetzes
226 Gesetzestexte SS3 Aufgaben der Verfassungsschutzbehörden (1) Aufgabe der Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder ist die Sammlung und Auswertung von Informationen, insbesondere von sachund personenbezogenen Auskünften , Nachrichten und Unterlagen, über 1 . Bestrebungen, die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung, den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes gerichtet sind oder eine ungesetzliche Beeinträchtigung der Amtsführung der Verfassungsorgane des Bundes oder eines Landes oder ihrer Mitglieder zum Ziele haben, 2. sicherheitsgefährdende oder geheimdienstliche Tätigkeiten im Geltungsbereich dieses Gesetzes für eine fremde Macht, 3. Bestrebungen im Geltungsbereich dieses Gesetzes, die durch Anwendung von Gewalt oder darauf gerichtete Vorbereitungshandlungen auswärtige Belange der Bundesrepublik Deutschland gefährden . (2) Die Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder wirken mit 1. bei der Sicherheitsüberprüfung von Personen, denen im öffentlichen Interesse geheimhaltungsbedürftige Tatsachen, Gegenstände oder Erkenntnisse anvertraut werden, die Zugang dazu erhalten sollen oder ihn sich verschaffen können, 2. bei der Sicherheitsüberprüfung von Personen, die an sicherheitsempfindlichen Stellen von Iebensoder verteidigungswichtigen Einrichtungen beschäftigt sind oder werden sollen, 3. bei technischen Sicherheitsmaßnahmen zum Schutz von im öffentlichen Interesse geheimhaltungsbedürftigen Tatsachen, Gegenständen oder Erkenntnissen gegen die Kenntnisnahme durch Un - befugte. Die Befugnisse des Bundesamtes für Verfassungsschutz bei der Mitwirkung nach Satz 1 Nr. 1 sind im Sicherheitsüberprüfungsgesetz vom 20. April 1994 (BGBI. I S. 867) geregelt. (3) Die Verfassungsschutzbehörden sind an die allgemeinen Rechtsvorschriften gebunden (Artikel 20 des Grundgesetzes).
  • Rechtsextremistische Bestrebungen 113 men = 0,8% und konnte damit ihr Ergebnis gegenüber der Bundestagswahl vom 25. Januar geringfügig verbessern
Rechtsextremistische Bestrebungen 113 men = 0,8% und konnte damit ihr Ergebnis gegenüber der Bundestagswahl vom 25. Januar geringfügig verbessern. 1.4.3 Bei der Oberbürgermeisterwahl in Villingen-Schwenningen am 4. Oktober erhielt Jürgen SCHÜTZINGER (vgl. Ziffer 1.1) als Kandidat der NPD 2.266 Stimmen - 6,6%. Dr. FREY hatte in seinen Wochenblättern für SCHÜTZINGER geworben, weil er sich "selbstlos für die berechtigten Anliegen seiner... Mitbürger" einsetze und sich "trotz Berufsverbot..., Hetze und Terror nicht unterkriegen" lasse.8 1.4.4 Für die Wahl zum Oberbürgermeister in Tuttlingen am 29. MUSSGNUG erhält November kandidierte Martin MUSSGNUG, der von der "Deut15% der Stimmen bei Oberbürgermeisterschen Volksunion - Liste D" unterstützt wurde. Er erhielt 2.122 wahl in Tuttlingen Stimmen = 15%. MUSSGNUG bezeichnete das Ergebnis als ein "Signal für die Nationaldemokraten". 2. "Junge Nationaldemokraten" (JN) 2.1 Mitgliederentwicklung Die JN konnten ihre Mitgliederzahl von rund 600 auf etwa 750 Mitgliederzahl der steigern. JN nimmt zu flGIT' höffi
  • Rechtsextremistische Bestrebungen 2.2 Aktivitäten Am 13. Juni gründeten die JN in Beckingen-Erbringen (Kreis Merzig-Wadern) den Landesverband Saar. Landesvorsitzender
114 Rechtsextremistische Bestrebungen 2.2 Aktivitäten Am 13. Juni gründeten die JN in Beckingen-Erbringen (Kreis Merzig-Wadern) den Landesverband Saar. Landesvorsitzender wurde Erhard HÜBSCHEN (20). Neuer Vorsitzender Am 12. und 13. September wählten die JN auf ihrem Bundeskonfür JN greß in Dillingen (Kreis Saarlouis) Karl-Heinz SENDBÜHLER (30), den Bundesvorsitzenden des "Nationaldemokratischen Hochschulbundes" (NHB), zu ihrem neuen Bundesvorsitzenden. Der Kongreß stand unter dem Motto "Deutsch ist Trumpf". 3. "Nationaldemokratischer Hochschulbund" (NHB) Der von SENDBÜHLER geführte NHB entfaltete 1987 keine öffentlich bemerkbaren Aktivitäten. Seine Zeitschrift "NHB-Report" konnte offenbar aus finanziellen und personellen Gründen nicht mehr erscheinen. IV. "National-Freiheitliche" 1. Zielsetzung 1.1 Die "national-freiheitlichen" Organisationen setzten vor allem über die Wochenblätter des Münchener Verlegers Dr. GerAsylanten, Kriegshard FREY (54) ihre Anti-Asylanten-Kampagne fort. Mit Schlagschuld und Umerziezeilen wie "Asylanten kassieren Milliarden - so wird deutsches hung sind DauerGeld verschwendet"9, "Scheinasylanten betrügen Deutschland - themen bei Dr. FREY Wie groß der Schaden wirklich ist"10 und "Asylanten als Brandstifter"" versuchten "Deutsche National-Zeitung" (DNZ) und "Deutscher Anzeiger" (DA) Stimmung gegen Asylbewerber und Asylanten zu machen. Auch das Bestreiten der deutschen Schuld am 2. Weltkrieg und das "Umerziehungs"-Syndrom sind nach wie vor feste Bestandteile der Agitation der "national-freiheitlichen" Blätter: "So griff man sehr frühzeitig... zu dem teuflischen Mittel einer regelrechten Charakterwäsche durch ausgeklügelte Maßnahmen der Umerziehung ganzer heranwachsender Generationen." (DWZ 1/2/87, S. 1) 1.2 Nach dem Tod von Rudolf HESS waren die Blätter der "National-Freiheitlichen" die publizistischen Sprachrohre der daran Dr. FREY verbreitet anknüpfenden Agitationskampagne. Sie verbreiteten die Mordlegende zu Märtyreragitation und stützten die Mordlegende. Die DNZ ziHESS tierte den britischen Schriftsteller David IRVING (49), der von Dr. FREY häufig bei Vortragsveranstaltungen präsentiert wird, mit den Worten:
  • Gemeinschaft e.V. (DMG) ...........................................113, 118, 128, 131 ff. de.indymedia.org (linksextremistische Internetplattform) ............................................. 97 f., 100 ff. Deep State..................................................................................................................................190 Desinformation
  • Publikation) ...........................................................................................................164 Die Rote Hilfe (Zeitung) ............................................................................................................ 109 f. DIE RECHTE .................................................................................................. 31, 33 ff., 47, 49 f., 64 E Einflussnahme
VERFASSUNGSSCHUTZBERICHT 2022 Council of European Muslims (CEM) .......................................................................................131 f. Cyberangriffe, -spionage, -sabotage .............................................................................11, 179, 194 ff. D Dawah-Trainingsorganisation IMAN ............................................................................................125 Da'wa ("Missionierung") ...................................................................................117, 119 f., 125, 129 DER DRITTE WEG (Der III. Weg) ..........................................................................31, 34, 51, 55, 62 Denial-of-Service-Angriff (DoS) ...........................................................................................195, 196 Der Flügel .............................................................................................................................. 56, 58 Der harte Kern ........................................................................................................................62, 64 Deutsche Kommunistische Partei (DKP) ....................................................................... 93 ff., 104 f. Deutsche Muslimische Gemeinschaft e.V. (DMG) ...........................................113, 118, 128, 131 ff. de.indymedia.org (linksextremistische Internetplattform) ............................................. 97 f., 100 ff. Deep State..................................................................................................................................190 Desinformation ............................................................................................. 11, 88, 105, 181, 184 f. Dual-Use-Güter ................................................................................................................ 183, 191 f. Deutsche Stimme (Zeitschrift) ..............................................................................................46, 47 f. Deutsches Reich ..............................................................................................................84, 85, 87 Devrimci Sol (Publikation) ...........................................................................................................164 Die Rote Hilfe (Zeitung) ............................................................................................................ 109 f. DIE RECHTE .................................................................................................. 31, 33 ff., 47, 49 f., 64 E Einflussnahme ...................................................................................... 126, 132 f., 142, 184 f., 209 E-Meter - Auditing ......................................................................................................................170 Europäisches Institut für Humanwissenschaften (EIHW) .......................................................... 131 European Council for Fatwa and Research (ECFR) .................................................. 118, 131 f., 138 ethnisches Volksverständnis/Ethnopluralismus ..................................................................... 58, 68 Ewiger Bund .................................................................................................................................87 F Fatwa-Ausschuss in Deutschland (FAD) .................................................................................... 131 Federation of Islamic Organisations in Europe (FIOE) ............................................................... 131 Firat News Agency (ANF) ................................................................................................... 158, 161 Forum of European Muslim Youth and Student Organizations (FEMYSO) ........................131f., 138 Föderation der Arbeiter aus der Türkei in Deutschland e. V. (ATIF) ..............................................166 Föderation der Arbeitsimmigrant/innen in Deutschland e. V. (AGIF) ...........................................166 Föderation der Gesellschaften Kurdistans BW und Bayern e. V. (FCK) .......................................160 Föderation der Türkisch-Demokratischen Idealistenvereine in Deutschland e. V. (ADÜTDF) ................................................................................... 145, 151, 153 Föderation der Völker Kurdistans e. V. (FED-GEL) .......................................................................160 Föderation der Weltordnung in Europa (ANF) .................................................................145, 154 ff. Freiheitliche demokratische Grundordnung (fdGO) ........................20f., 53, 62, 64, 148, 172, 204 f. Fremdenfeindlichkeit ............................................................................................................. 82, 86 G Gaming ........................................................................................................................................ 40 Gebietsrevisionismus .......................................................................................................34, 82, 85 Geheimhaltungsgrade .................................................................................................................. 21 Geheimschutz (personell, materiell) ................................................................. 6, 17, 21 f., 199, 214 Gerechte Ordnung ("Milli Görüs"-Bewegung) ....................................................................... 136 ff. Geschichtsrevisionismus ........................................................................................................34, 85 Gewaltorientierter Extremismus (Definition) ............................................................ 6, 31, 43 f., 99 GHOSTWRITER (Hacker-Gruppierung) .......................................................................................193 Graue Wölfe ................................................................................................................................152 Grup Yorum .............................................................................................................................. 165 f. Großer Austausch ............................................................................................................. 58 f., 68 f. 218
  • unter Leitung des Landesvorsitzenden BORCHARDT an dem Treffen europäischer Rechtsextremisten am 28./29. August 1993 in Diksmuide/Belgien - der 66. Ijzerbede
Verfassungsschutzbericht des Landes Nordrhein-Westfalen über das Jahr 1993 In der innerparteilichen Diskussion über die Art und Weise der politischen Arbeit nach einem möglichen Verbot der FAP zeichnet sich eine Tendenz hin zum Aufbau autonomer Strukturen ab. Unter Loslösung von organisatorischen Strukturen wird eine Vernetzung mit anderen Gesinnungsgenossen angestrebt. Als Alternative wird der Übertritt in eine bestehende Partei - wie zum Beispiel die NPD - diskutiert. Internationale Kontakte Zu den wesentlichen Aktivitäten des Landesverbandes NRW gehört seit Jahren die Kontaktpflege zu ausländischen Gesinnungsgenossen. Auch 1993 nahm eine Delegation unter Leitung des Landesvorsitzenden BORCHARDT an dem Treffen europäischer Rechtsextremisten am 28./29. August 1993 in Diksmuide/Belgien - der 66. Ijzerbede-Vaart - und vom 19. bis 21. November 1993 an den Feierlichkeiten aus Anlaß des Todestages FRANCOs (+ 20. November 1975) in der Nähe von Madrid teil. Darüber hinaus hielten sich 10 Mitglieder des Landesverbandes auf Einladung der "Danmarks National-Sozialistiske Bevaegelse" (DNS) vom 18. bis 19. Dezember 1993 in Blistrup/Dänemark zur Teilnahme an der Wintersonnwendfeier der DNS auf. 56
  • kurdische Drogenhändler abschöpft. 3.2 Unterstützer und Strategie Zahlreiche deutsche linksextremistische Gruppen unterstützen die PKK, insbesondere fordern sie die Aufhebung
Ausländerextremismus 131 Der Regionsleiter erhält seine Anweisungen von der "Europäischen Frontzentrale - Avrupa Cephe Merkezi" (ACM). Die hauptamtlichen Kader der PKK leben in ihrem jeweiligen Zuständigkeitsbereich äußerst konspirativ mit häufig wechselnden Aufenthaltsorten. Die PKK-Anhängerschaft ist in zahlreichen der "Föderation kurdischer Tarnorganisation Vereine in Deutschland e.V." (YEK-KOM) angegliederten örtlichen der PKK Vereinen organisiert. Diese Vereine, die sich nach außen als reine Kulturvereine darstellen, haben die Aufgabe, Ziele und Politik der PKK unter den Anhängern zu verbreiten und zu fördern. Darüber hinaus bedient sich die PKK zahlreicher vom Betätigungsverbot nicht erfaßter Nebenorganisationen ("Y-Gruppen"). Diese bemühen sich z.B. um Arbeiter, Frauen, Juristen, Lehrer oder auch Jugendliche. Aus den Reihen der "Union der Jugendlichen aus Kurdistan" (YCK) soll die zukünftige Guerilla für den "Befreiungskampf in Kurdistan" rekrutiert werden. Nicht selten werden Jugendliche gegen den Willen ihrer Eltern von der PKK mit mehr oder weniger starkem Druck entführt, zwangsverpflichtet und in Ausbildungslagern im benachbarten Ausland geschult, bevor sie zum Kampfeinsatz in die Kurdenregion geschleust werden. In Bayern wurde 1998 ein solcher Fall bei einem Heranwachsenden angezeigt. Die PKK versteht sich als die alleinige Vertretung der in Deutschland Alleinvertretungs lebenden rund 500.000 türkischen Staatsangehörigen kurdischer anspruch Volkszugehörigkeit. Obwohl nur etwa zehn Prozent dieser Volkszugehörigen mit der PKK bei Großveranstaltungen sympathisieren, verfolgt diese ihren Alleinvertretungsanspruch weiterhin mit großer Aggressivität. Die PKK finanziert sich aus Mitgliedsbeiträgen, dem Verkauf von PublikaFinanzierung tionen und den Einnahmen bei Veranstaltungen. Den größten Anteil der Einnahmen erbringt die jeweils gegen Jahresende durchgeführte Spendenkampagne. Die Zielvorgabe lag 1998 für Deutschland bei rund 32 Millionen DM; für Bayern wurden 1,5 Millionen DM veranschlagt. Das Ergebnis in Bayern betrug rund eine Million DM. Des weiteren gibt es Hinweise, daß die Organisation auch vom Rauschgifthandel profitiert, indem sie kurdische Drogenhändler abschöpft. 3.2 Unterstützer und Strategie Zahlreiche deutsche linksextremistische Gruppen unterstützen die PKK, insbesondere fordern sie die Aufhebung des PKK-Verbots. Neben der
  • Konferenz .. oas Verhältnis des Sozialismus zu Demokratie und Rechtsstaatlichkeit in Geschichte und Gegenwart" am 17. Januar 1998 in Berlin , breite
218 Erläuterungen und Dokumentation andere Gesellschaftsordnung wollen und das ist unter diesem Begriff zu verstehen, das heißt aber nicht, daß w ir morgen mit Waffengewalt hier Veränderungen erreichen wollen , sondern es geht darum, systematisch über demokratische Mittel Veränderungen zu erreichen. Der Regierungseintritt hier in Mecklenburg - Vorpommern ist ein solcher Schritt." (ZDF-Sendung "Frontal " am 3. November 1998) 11 7 l Entsprechend dem Beschluß der 1. Tagung des 4. Parteitages (Januar 1995) "Sozialismus ist Weg, Methode, Wertorientierung und Ziel" . 118 l **die tageszeitung " (taz) vom 18. Mai 1998 119l .. pos-Pressedienst" Nr. 23 vom 5. Juni 1998 120l "Berliner Zeitung " vom 7. Mai 1998: Der - damalige - PDS-Bundestagsabgeordnete Uwe-Jens HEUER bekräftigte in der UZ vom 6. Februar 1998 aus Anlaß einer POS-Konferenz .. oas Verhältnis des Sozialismus zu Demokratie und Rechtsstaatlichkeit in Geschichte und Gegenwart" am 17. Januar 1998 in Berlin , breite Zustimmung habe in der POS die Position gefunden , wonach das Grundgesetz den notwendigen Rahmen für die Bestrebungen der Partei bilde, die dessen Verteidigung und demokratische Veränderung umfaßten. 121 l Bundesgeschäftsfüh rer Dietmar BARTSCH zu den Koalitionsverhandlungen in Mecklenburg-Vorpommern : Grundsätzlich bleibe die POS gesellschaftliche Opposition, "Weil wir eine andere Republik wollen<< (" Frankfurter Allgemeine Zeitung '' vom 19. Oktober 1998). 122 l Schriftenreihe .. controvers<<: Harald NEUBERT, "Internationalismus - Tradition und aktuelle Erfordernisse''* Hrsg .: Grundsatzkommission der POS , Berlin , Mai 1998 123 l So die auszugsweise Auflistung von internationalen Kontakten des POS-Parteivorstands im .. pos-Pressedienst<< Nr. 32 vom 7. August 1998. Zum Erfolg bei der Bundestagswahl erhielt die POS zahlreiche Glückwunschschreiben auch von ausländischen kommunistischen Parteien , zu denen sie Kontakte unterhält. So bekräftigte das Sekretariat des Zentralkomitees der "Portugiesischen Kommunistischen Partei '' seine Bereitschaft, "die existierende gute Zusammenarbeit" zwischen den Parteien zu vertiefen ("PDSPressedienst" Nr. 41 vom 9. Oktober 1998). 124 l Hornepage der POS im Internet
  • Roja Kurdistane (Sonne Kurdistans) 4. Türkische Gruppen 4.1 Linksextremisten Türkische Kommunistische Partei/ Isci-Köylü Kurtulusu (ArbeiterMarxisten-Leninisten (TKP/ML) Bauern-Befreiung
  • Deutschland e.V. (ATIF) Sitz: Duisburg -Partizan-FlügelFöderation der demokratischen Rechte in Deutschland (ADHF) -DABK-FlügelKonföderation der Arbeiter aus der Türkei
  • ATIK) Mücadele (Kampf) -Partizan-Flügel- - monatlich - Konföderation der demokratischen Rechte in Europa (ADHK) -DABK-Flügel
Ausländerextremismus 143 Organisation, Publikationen ideologische Ausrichtung (einschließlich Erscheinungsweise) Union der Jugendlichen aus Kurdistan (YCK) Sterka Ciwan (Stern der Jugend) - monatlich - Verband der Studentinnen aus Kurdistan (YXK) Ronahi (Licht) - dreimonatlich - Union der Aleviten aus Kurdistan (KAB) Zülfikar - monatlich - Islamische Bewegung Kurdistans (KIH) Baweri (Glaube) Kurdischer Roter Halbmond (HSK) Roja Kurdistane (Sonne Kurdistans) 4. Türkische Gruppen 4.1 Linksextremisten Türkische Kommunistische Partei/ Isci-Köylü Kurtulusu (ArbeiterMarxisten-Leninisten (TKP/ML) Bauern-Befreiung) - monatlich - Partizan-Flügel Partizan (Der Partisan) - monatlich - Halkin Günlügü (Volkstagesordnung) - vierzehntägig - DABK-Flügel Partizan (Der Partisan) (Ostanatolisches Gebietskomitee) - monatlich - Ozgür Gelecek (Freie Zukunft) - vierzehntägig - Türkische Arbeiterund Bauernbefreiungsarmee (TIKKO) Frontorganisation der TKP/ML Basisorganisationen der TKP/ML: Föderation der Arbeiter aus der Türkei in Deutschland e.V. (ATIF) Sitz: Duisburg -Partizan-FlügelFöderation der demokratischen Rechte in Deutschland (ADHF) -DABK-FlügelKonföderation der Arbeiter aus der Türkei in Europa (ATIK) Mücadele (Kampf) -Partizan-Flügel- - monatlich - Konföderation der demokratischen Rechte in Europa (ADHK) -DABK-Flügel-
  • Organisation, Publikationen ideologische Ausrichtung (einschließlich Erscheinungsweise) Devrimci Sol (Revolutionäre Linke) in Deutschland seit 09.02.1983 verboten; nach dem Verbot in zwei
  • Kosovo (LPK) Zeri i Kosoves (Die Stimme Kosovos) linksextremistisch - monatlich - Befreiungsarmee von Kosovo
144 Ausländerextremismus Organisation, Publikationen ideologische Ausrichtung (einschließlich Erscheinungsweise) Devrimci Sol (Revolutionäre Linke) in Deutschland seit 09.02.1983 verboten; nach dem Verbot in zwei Fraktionen (Karatasbzw. Yagan-Flügel) zerfallen Revolutionäre VolksbefreiungsparteiAfront (DHKP-C) Halk lein Kurtulus aus dem Karatas-Flügel der Devrimci Sol hervorgegangen; (Befreiung für das Volk) in Deutschland seit 13.08.1998 verboten - wöchentlich - Halkin Sesi Kurtulus (Stimme des Volkes) - wöchentlich - Türkische VolksbefreiungsparteiAfront (THKP-C Devrimci Sol) Devrimci Cözüm (Revolutionäre aus dem Yagan-Flügel der Devrimci Sol hervorgegangen; Lösung) in Deutschland seit 13.08.1998 verboten - monatlich - Marxistisch-leninistische Kommunistische Partei (MLKP) Özgür Atilim (Der freie Angriff) - vierzehntägig - Bolschewistische Partei Nordkurdistan/Türkei (BP-KK/T) Bolsevik Partizan (Bolschewistischer (Abspaltung von der TKP/ML) Partisan) - monatlich - 4.2 Extreme Nationalisten Föderation der Türkisch-Demokratischen Türk Federasyon Bülteni Idealistenvereine in Europa e.V. (ADÜTDF) - monatlich - Sitz: Frankfurt am Main 4.3 Islamische Extremisten Islamische Gemeinschaft Milli Görüs (IGMG) Publizistisches Sprachrohr: Sitz: Köln Milli Gazete (Nationale Zeitung) - täglich - Hilafet Devleti (Kalifatsstaat) Ümmet-i Muhammed (Die Gemeinde (bisher: Verband der islamischen Vereine und Mohammeds) Gemeinden e.V. -ICCB-) - wöchentlich - Sitz: Köln 5. Albanische Gruppen Volksbewegung von Kosovo (LPK) Zeri i Kosoves (Die Stimme Kosovos) linksextremistisch - monatlich - Befreiungsarmee von Kosovo (UCK)

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