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"links or rechts" in den Verfassungsschutz Trends
  • nehmen und Anhänger zu gewinnen. So rief die linksextremistische Partei in ihrem Organ "Unsere Zeit" dazu auf, sich
  • Angehörige an einer Demonstration unter dem Motto "Bedingungslos: Soziale Rechte und Menschenwürde weltweit - Sozialabbau lokal stoppen" teil. Die Aktivitäten
4. Marxisten-Leninisten und andere revolutionäre Marxisten 4.1 "Deutsche Kommunistische Partei" (DKP) Gründung: 1968 Sitz: Essen Mitglieder Bund: ca. 4.000 (2010: ca. 4.000) Mitglieder Rheinland-Pfalz: ca. 100 (2010: ca. 100) Organisation in Rheinland-Pfalz: Bezirksverband Rheinland-Pfalz mit sechs regionalen Gruppen Publikationen: Wochenzeitung "Unsere Zeit" (UZ) bundesweite Auflage: ca. 6.000 Exemplare zweimonatlich erscheinendes Theorieorgan "Marxistische Blätter" bundesweite Auflage: ca. 3.000 Exemplare Die "Deutsche Kommunistische Partei" (DKP) bekennt sich weiterhin zum Marxismus-Leninismus und sieht sich selbst als "revolutionäre Partei der Arbeiterklasse". Sie strebt eine kommunistische Gesellschaft an. Auch die im Oktober 2010 gewählte neue Parteispitze um die Bundesvorsitzende Bettina JÜRGENSEN vermochte es im Berichtsjahr nicht, die DKP aus ihrer Bedeutungslosigkeit zu führen. Ungeachtet dessen sucht die DKP weiter die Nähe von gesellschaftskritischen Bewegungen, um Einfluss zu nehmen und Anhänger zu gewinnen. So rief die linksextremistische Partei in ihrem Organ "Unsere Zeit" dazu auf, sich an den Protesten gegen den Bahnhofsneubau Stuttgart21 und gegen den Castortransport (November 2011) zu beteiligen. Soziale Themen blieben dabei ein Schwerpunkt. In Koblenz nahmen im Februar 2011 DKP-Angehörige an einer Demonstration unter dem Motto "Bedingungslos: Soziale Rechte und Menschenwürde weltweit - Sozialabbau lokal stoppen" teil. Die Aktivitäten der DKP wurden von der Öffentlichkeit kaum wahrgenommen. Die rheinland-pfälzischen DKP-Mitglieder verteilen sich auf regionale Gruppen in den Städ54
  • bestrebt sind, ihre Vorstellungen einer religiös begründeten Staatsund Rechtsordnung auf legalem Wege mit friedlichen Mitteln zu verbreiten und langfristig durchzusetzen
III. Islamismus Nach verhinderten Terroranschlägen und fehlgeschlagenen Anschlagsversuchen in den Vorjahren wurde im Jahr 2011 erstmals ein islamistisch motiviertes Attentat verübt. Am 2. März 2011 eröffnete ein 21-Jähriger am Flughafen Frankfurt am Main das Feuer auf mehrere US-Soldaten, um Vergeltung für getötete muslimische Glaubensbrüder in Afghanistan zu üben. Bei dem Attentat kamen zwei US-Soldaten ums Leben, zwei weitere wurden schwer verletzt. Der Attentäter wurde am 10. Februar 2012 zu lebenslanger Haft verurteilt. Der Attentäter hatte keiner Terrororganisation angehört, sich aber durch islamistische Propaganda im Internet, darunter auch Videos und gewaltbefürwortende Botschaften, beeinflussen lassen. Dieser Fall verdeutlicht die Gefahren, die von der medialen Propagandaarbeit von Islamisten, insbesondere den gewaltbereiten unter ihnen, ausgehen. Vor allem im Bereich des Salafismus, einer spezifischen Erscheinungsform innerhalb des Islamismus, haben die Aktivitäten zur Verbreitung extremistischen und teilweise auch gewaltverherrlichenden Gedankenguts innerhalb der letzten Jahre stark zugenommen. Zu nennen sind hier sogenannte Islamseminare, Vortragsveranstaltungen, öffentliche Kundgebungen, eigene Internetseiten und nicht zuletzt soziale Netzwerke im Internet. Mehrheitlich wird der Islamismus in Deutschland von solchen Organisationen vertreten, die bestrebt sind, ihre Vorstellungen einer religiös begründeten Staatsund Rechtsordnung auf legalem Wege mit friedlichen Mitteln zu verbreiten und langfristig durchzusetzen. Das hierbei propagierte Weltbild steht in mehreren Punkten im Widerspruch zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung, z.B. hinsichtlich der Gleichberechtigung von Mann und Frau, der Volkssouveränität sowie der Religionsund Meinungsfreiheit. Zudem sind auch für dieses Teilspektrum des Islamismus dezidierte Feindbilder und Verschwörungstheorien charakteristisch. 56
  • Programm. Kernpunkt dieses Programms ist die Durchsetzung des islamischen Rechts, d.h. der Scharia. Dieses Ziel verfolgen Islamisten insbesondere
  • Bundesrepublik Deutschland sind politische Realisten: die Befolgung der hiesigen Rechtsordnung ist für sie eine Notwendigkeit, solange sich die Muslime
  • Missionierung sowie die Vermittlung eines ganzheitlichen, auch die Bereiche Recht und Politik umfassenden Islamverständnisses unter den hiesigen Muslimen. Letzteres umschreiben
  • Grundlage des geltenden Zivilrechts, sondern des islamischen Rechts, und zwar in seiner traditionellen Auslegung, zu regeln. Im Ergebnis würde dies
1. Islamistisches Personenpotenzial Rheinland-Pfalz Bund 2011 2010 2011 2010 Islamisten Gesamt 830 820 38.080 37.470 (Angaben gerundet) 2. Ideologie Beim Islamismus handelt es sich um eine spezifische Form des politischen Extremismus. Charakteristisch für ihn ist die Erhebung einer Religion - in diesem Fall des Islam - zu einem politischen Programm. Kernpunkt dieses Programms ist die Durchsetzung des islamischen Rechts, d.h. der Scharia. Dieses Ziel verfolgen Islamisten insbesondere in den mehrheitlich von Muslimen bewohnten Ländern. Die meisten Islamisten in der Bundesrepublik Deutschland sind politische Realisten: die Befolgung der hiesigen Rechtsordnung ist für sie eine Notwendigkeit, solange sich die Muslime in der Minderheit befinden. Allerdings ist die Einführung der Scharia auch für sie ein Fernziel, das in kleinen Schritten und im Einklang mit der Bevölkerungsentwicklung erreicht werden soll. Als Etappen zur Verwirklichung dieses Ziels gehören die Missionierung sowie die Vermittlung eines ganzheitlichen, auch die Bereiche Recht und Politik umfassenden Islamverständnisses unter den hiesigen Muslimen. Letzteres umschreiben Islamisten vielfach mit den Begriffen Erziehung und Bildung. Ein Teil der Islamisten strebt für die nähere Zukunft Sonderund Ausnahmeregelungen für Muslime in Deutschland an. Konkret bedeutet dies, dass Muslime befugt sein sollen, "interne Angelegenheiten", insbesondere Fragen des Ehe-, Familienund Erbrechts, nicht auf der Grundlage des geltenden Zivilrechts, sondern des islamischen Rechts, und zwar in seiner traditionellen Auslegung, zu regeln. Im Ergebnis würde dies beispielsweise bedeuten, dass eine muslimische Frau aufgrund einer entsprechenden Scharia-Vorschrift lediglich einen Muslim heiraten darf, nicht aber den Angehörigen einer anderen Religion oder einen 57
  • Errichtung einer islamischen anstelle der westlich geprägten Staats-, Rechtsund Wirtschaftsordnung, und zwar weltweit. Das Weltbild ERBAKANs durchdringt bis heute
Die IGMG ist bundesweit wie auch in Rheinland-Pfalz die größte islamistische Organisation. Zu ihren Mitgliedern zählen überwiegend türkische und türkischstämmige Personen. Die IGMG bietet hiesigen Muslimen und speziell ihren Mitgliedern ein großes Angebot religiöser, kultureller und sozialer Dienstleistungen. Es beinhaltet Koranund Sprachkurse, Hausaufgabenbetreuung, Seelsorge, Pilgerund Kulturreisen, Freizeitangebote für Jugendliche und vieles mehr. Diese umfassende Betreuung dient neben praktischer Lebenshilfe auch dem Zweck, die Mitglieder an die Organisation und ihr Islamverständnis zu binden. Hierin liegt der neuralgische Punkt: Die IGMG präsentiert sich nach außen zwar als eine verfassungskonforme und integrationsbejahende Organisation, sie ist jedoch aus der islamistischen "Milli Görüs"-Bewegung hervorgegangen und bleibt bis heute mit dieser Bewegung dem Namen nach und ideologisch verbunden. Gegründet wurde die "Milli Görüs"-Bewegung von dem türkischen Politiker Necmettin ERBAKAN, der am 27. Februar 2011 im Alter von 84 Jahren in Ankara starb. Das Weltbild ERBAKANs, bekannt aus zahlreichen schriftlichen und mündlichen Verlautbarungen, folgte ausgeprägten Schwarz-Weiß-Schemata. Auf der einen Seite stehen der Islam, die Muslime, die islamische Ordnung und mit ihr Gerechtigkeit und Frieden, auf der anderen Seite stehen die Nichtmuslime und mit ihnen pauschal Imperialismus, Rassismus und Gewalt. Den Weg zur Überwindung heutiger Missstände sah ERBAKAN einzig und allein in der Errichtung einer islamischen anstelle der westlich geprägten Staats-, Rechtsund Wirtschaftsordnung, und zwar weltweit. Das Weltbild ERBAKANs durchdringt bis heute die verschiedenen Komponenten, aus denen sich die "Milli Görüs"-Bewegung zusammensetzt: die "Saadet Partisi" (SP, "Glückseligkeitspartei"), der "Anatolische Jugendverein", das "Zentrum für wirtschaftliche und soziale Studien" (ESAM) und der Fernsehsender "TV 5" in der Türkei, weiterhin die Tageszeitung "Milli Gazete" und die IGMG. Die umfassende Struktur der "Milli Görüs" macht deutlich, dass sie weitaus mehr als eine rein religiöse Bewegung ist, sondern auch einen politischen Durchsetzungswillen hat. Dies gilt ganz besonders im Hinblick auf die Türkei, aber auch auf Deutschland und andere europäische Staaten. 66
  • propagieren. Die verbalen Bekenntnisse der IGMG zu Demokratie und Rechtsstaat sind mit ihrer Einbindung in die "Milli Görüs"-Bewegung nicht
ein. Ihre Stellung innerhalb der Bewegung umriss der Chefredakteur Mustafa KURDAS in der Ausgabe vom 31. Mai 2011 höchstpersönlich: "Unser Wunsch ist, dass die Gemeinde die Milli Gazete mit allen Kräften unterstützt. Nur auf diese Art und Weise kann die Milli Gazete den von unserem Hodscha Erbakan gewünschten Punkt erreichen. Wir sind eine Familie. Milli Gazete ist einer der wichtigsten Bestandteile dieser Familie. Die Milli Gazete und die Gemeinde der Milli Görüs sind wie Fleisch und Blut untrennbar." "Milli Gazete" berichtet umfangreich über IGMG-Veranstaltungen im gesamten Bundesgebiet, enthält Veranstaltungshinweise der IGMG sowie Stellungnahmen von IGMG-Funktionären. Zudem veröffentlicht sie regelmäßig Kondolenzanzeigen, Genesungsoder Glückwünsche von IGMG-Mitgliedern. Bei IGMG-Veranstaltungen ist sie des Öfteren mit einem Stand vertreten. Nicht zuletzt liegt "Milli Gazete" vielfach in den Räumlichkeiten von IGMG-Ortsvereinen für die Mitglieder zur Information, gelegentlich auch zur Mitnahme aus. In "Milli Gazete" wird seit vielen Jahren extremistisches Gedankengut verbreitet. Auch 2011 veröffentlichte die Zeitung wieder zahlreiche Artikel, die ein reformnegierendes Islamverständnis, Welterlösungsansprüche, Verschwörungstheorien und dezidierte Feindbilder propagieren. Die verbalen Bekenntnisse der IGMG zu Demokratie und Rechtsstaat sind mit ihrer Einbindung in die "Milli Görüs"-Bewegung nicht in Einklang zu bringen. Dies gilt umso mehr, als sich die Ideologie der "Milli Görüs" - rhetorisch abgemildert und weniger verbindlich formuliert - gelegentlich auch in IGMG-Publikationen und Äußerungen von IGMG-Funktionären wiederfindet. So wird im Glossar der IGMG-Internetseite Kufr, d.h. Unglaube, als "Wurzel allen Übels und Ursache aller Unterdrückung" bezeichnet (abgerufen am 25.01.2012). Diese historisch nicht haltbare Aussage fügt sich in die bekannte "Milli Görüs"-Ideologie ein, die auf einem Gegensatzpaar von islamisch, d.h. gerecht (adil) sowie unislamisch, d.h. nichtig (batil) beruht. Die IGMG ist Herausgeber sogenannter Grundwissenskarten (Temel Bilgi Kartlari), die über das Internet bezogen werden können. Sie sind für die religiöse Erziehung von Kindern und Jugendlichen konzipiert. Die im Frageund AntwortStil aufgebauten Karten enthalten u.a. Aussagen wie die nachfolgend zitierten: 68
  • sich dafür einzusetzen, dass universal die Wahrheit, das Recht, Gerechtigkeit und Frieden herrschen. Auflösung: richtig." Hier ist anzumerken, dass
  • Begriffe Wahrheit (hak) und Recht (hukuk) im Sprachgebrauch der "Milli Görüs"-Bewegung ausschließlich für die eigene Wahrheit sowie die islamischen
  • Rechtsvorschriften stehen. # " Hinsichtlich des Glaubens werden Menschen in vier Kategorien unterteilt. Auflösung: Gläubiger, Ungläubiger, Götzendiener, Heuchler". # " Welche der unten genannten
# "Der Zweck des Jihad ist es, sich dafür einzusetzen, dass universal die Wahrheit, das Recht, Gerechtigkeit und Frieden herrschen. Auflösung: richtig." Hier ist anzumerken, dass die Begriffe Wahrheit (hak) und Recht (hukuk) im Sprachgebrauch der "Milli Görüs"-Bewegung ausschließlich für die eigene Wahrheit sowie die islamischen Rechtsvorschriften stehen. # " Hinsichtlich des Glaubens werden Menschen in vier Kategorien unterteilt. Auflösung: Gläubiger, Ungläubiger, Götzendiener, Heuchler". # " Welche der unten genannten Religionen hat einen verdorbenen Ursprung? Auflösung: Christentum". Auf ihrer Internetseite bietet sich die IGMG als "kompetenter Ansprechpartner für Gesellschaft und Politik" an. Ferner heißt es: "Die IGMG legt besonderen Wert darauf, dass unterschiedliche Religionsgemeinschaften zusammenkommen und ihre Gläubigen sich gegenseitig kennen lernen [...] Bedingung für einen aufrichtigen Dialog ist der aufrichtige Wille zum Gespräch. Die IGMG setzt auf einen auf gegenseitiges Verständnis aufbauenden Dialog, der den Dialogpartner nicht richtet oder ausgrenzt. Das Kennenlernen darf dabei nicht auf Desinformationen basieren, sondern sollte sich an der Eigenwahrnehmung des Gegenübers orientieren. Diese offene Haltung erwartet die IGMG auch von ihren Gesprächspartnern." Die Diskrepanz zwischen der Außendarstellung im Internet und den für die Bildungsarbeit erstellten Materialien ist hier offenkundig. 4.3 "Kalifatsstaat" Gründung: 1984 in Köln als "Verband der islamischen Vereine und Gemeinden e.V." (ICCB) 1994 Umbenennung in "Kalifatsstaat" (türkisch: Hilafet Devleti) Vereinsverbot: seit 2001 Sitz: Köln Mitglieder Bund: ca. 800 (2010: ca. 800) Mitglieder Rheinland-Pfalz: ca. 40 (2010: ca. 40) 69
  • Anhaltspunkt für ein Sicherheitsrisiko ergibt. SS6 Rechte des Betroffenen (1) Vor Ablehnung der Zulassung zu einer sicherheitsempfindlichen Tätigkeit
  • äußern. Der Betroffene kann zur Anhörung mit einem Rechtsanwalt erscheinen. Die Anhörung erfolgt in einer Weise, die den Quellenschutz gewährleistet
Gesetzestexte 235 SS5 Sicherheitsrisiken, sicherheitserhebliche Erkenntnisse (1) Im Sinne dieses Gesetzes liegt ein Sicherheitsrisiko vor, wenn tatsächliche Anhaltspunkte 1. Zweifel an der Zuverlässigkeit des Betroffenen bei der Wahrneh - mung einer sicherheitsempfindlichen Tätigkeit begründen oder 2. eine besondere Gefährdung durch Anbahnungsund Werbungsversuche fremder Nachrichtendienste, insbesondere die Besorgnis der Erpreßbarkeit, begründen oder 3. Zweifel am Bekenntnis des Betroffenen zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes oder am jederzeitigen Eintreten für deren Erhaltung begründen . Ein Sicherheitsrisiko kann auch auf Grund tatsächlicher Anhaltspunkte zur Person des Ehegatten oder Lebenspartners vorliegen. (2) Eine Erkenntnis ist sicherheitserheblich, wenn sich aus ihr ein Anhaltspunkt für ein Sicherheitsrisiko ergibt. SS6 Rechte des Betroffenen (1) Vor Ablehnung der Zulassung zu einer sicherheitsempfindlichen Tätigkeit ist dem Betroffenen Gelegenheit zu geben, sich persönlich zu den für die Entscheidung erheblichen Tatsachen zu äußern. Der Betroffene kann zur Anhörung mit einem Rechtsanwalt erscheinen. Die Anhörung erfolgt in einer Weise, die den Quellenschutz gewährleistet und den schutzwürdigen Interessen von Personen , die im Rah - men einer Sicherheitsüberprüfung befragt wurden, Rechnung trägt. Sie unterbleibt, wenn sie einen erheblichen Nachteil für die Sicherheit des Bundes oder eines Landes zur Folge hätte, insbesondere bei Sicherheitsüberprüfungen der Bewerber bei den Nachrichtendiensten des Bundes. (2) Liegen in der Person des Ehegatten oder Lebenspartners Anhaltspunkte vor, die ein Sicherheitsrisiko begründen, ist ihm Gelegenheit zu geben, sich vor der Ablehnung der Zulassung des Betroffenen zu einer sicherheitsempfindlichen Tätigkeit persönlich zu den für die Entscheidung erheblichen Tatsachen zu äußern. Absatz 1 Satz 2 bis 4 gilt entsprechend. (3) Die Absätze 1 und 2 sind auch im Falle der Ablehnung einer Weiterbeschäftigung in einer sicherheitsempfindlichen Tätigkeit anzuwenden .
  • hierbei etwa 130 Personen, bei denen Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass sie erhebliche Straftaten begehen könnten, d.h. auch einen Terroranschlag
  • Usbekistan" veröffentlicht zu haben. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig
ziehungsweise schon geworden sind. Die jihadistische Bewegung ist auch im Hinblick auf die Herkunft ihrer Anhänger, ihr Kontaktnetz, ihre Aufenthaltsorte und Reisebewegungen nahezu global. In Deutschland existiert ein jihadistisches Potenzial von ca. 1.000 Personen. Den Kern bilden hierbei etwa 130 Personen, bei denen Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass sie erhebliche Straftaten begehen könnten, d.h. auch einen Terroranschlag. Hinzu kommen rund 900 weitere Personen, bei denen tatsächliche Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass sie Jihad-Kämpfer anwerben, unterstützen bzw. in Kontakt zu ihnen stehen oder aber zum Jihad in seiner gewaltsamen Ausprägung aufrufen. Ein Teil dieser Personen hat eine paramilitärische Ausbildung im Ausland, vorrangig im pakistanisch-afghanischen Grenzgebiet, erfahren und sich Terrororganisationen wie "Al-Qaida" und "Islamische Bewegung Usbekistan" angeschlossen. Während insbesondere 2009 vermehrte Ausreisen radikalisierter Islamisten zu verzeichnen waren, hat sich diese Entwicklung seither abgeschwächt. Eine mögliche Ursache hierfür ist das verstärkte Vorgehen des US-Militärs im pakistanisch-afghanischen Grenzgebiet und damit erschwerte Ausbildungsund Operationsbedingungen für die Terrororganisationen. Auch in Rheinland-Pfalz wurden in den vergangenen Jahren einzelne Personen identifiziert, bei denen Anhaltspunkte für eine Zugehörigkeit zum jihadistischen Spektrum vorlagen bzw. vorliegen. Im Jahr 2011 wurde gegen eine Person aus dem Westerwald wegen des Verdachts der Unterstützung und der Werbung für terroristische Vereinigungen im Ausland und weiterer Straftaten Anklage erhoben. Am 22. März 2012 wurde der Angeklagte zu einer fünfjährigen Haftstrafe verurteilt. Ihm wurde vorgeworfen, innerhalb der vergangenen Jahre im Internet zahlreiche, darunter gewaltverherrlichende Video-, Audiound Textbotschaften der Terrororganisationen "Al-Qaida", "Islamischer Staat Irak" und "Islamische Bewegung Usbekistan" veröffentlicht zu haben. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. 74
  • anhaltend ca. 600 Personen extremistischen Ausländerorganisationen zugerechnet werden (500 Linksextremisten, 100 extreme Nationalisten). Die überwiegende Zahl von ihnen ist türkischer
IV. Sicherheitsgefährdende und extremistische Bestrebungen von Ausländern (ohne Islamismus) Weiterhin gefährdet eine Reihe von (nicht islamistischen) extremistischen Organisationen die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland sowie deutsche Interessen im Ausland. Diese Gruppierungen streben nach politischen Veränderungen in ihren jeweiligen Herkunftsländern. Darunter sind auch solche, die vor terroristischen Aktionen nicht zurückschrecken. Dies hat naheliegende Gründe: So können z.B. Anschläge in Urlaubsregionen den betroffenen Staaten erhebliche wirtschaftliche Schäden im Tourismussektor zufügen und gefährden zugleich deutsche Staatsangehörige. Deutschland selbst dient vielen dieser Organisationen als Ruhe-, Rückzugsund Rekrutierungsraum sowie als Basis für logistische Aktivitäten (z.B. Spendensammlungen). Art und Umfang ihres Handelns werden in erster Linie durch aktuelle politische Ereignisse und Entwicklungen in den Heimatländern bestimmt. In Rheinland-Pfalz können anhaltend ca. 600 Personen extremistischen Ausländerorganisationen zugerechnet werden (500 Linksextremisten, 100 extreme Nationalisten). Die überwiegende Zahl von ihnen ist türkischer Herkunft. Landesweit wurden 2011 insgesamt 16 Straftaten im Bereich Politisch motivierte Ausländerkriminalität erfasst (2010: 9), darunter eine Gewalttat (Körperverletzung). Im Spektrum des ausländisch-geprägten Extremismus/Terrorismus ist vor allem die "Arbeiterpartei Kurdistans" (PKK) zu nennen. Sie setzte weiterhin auf einen überwiegend friedlichen Kurs in Westeuropa. Aufgrund des Eskalierens der Auseinandersetzungen zwischen den PKK-"Volksverteidigungskräften" (HPG) und den türkischen Streitkräften sowie der aus Sicht der PKK verschlechterten Haftbedingungen ihres Parteigründers Abdullah ÖCALAN konnte bei den zahlreichen öffentlichen Protestaktionen der PKK-Anhängerschaft eine erhöhte Bereitschaft zur Gewalt festgestellt werden, insbesondere bei jugendlichen PKKAnhängern. 75
  • Gesamt 600 600 26.410 24.910 Linksextremisten 500 500 18.570 17.070 Extreme Nationalisten 100 100 7.840 7.840 (Angaben gerundet) 2. "Arbeiterpartei
Die separatistische "Liberation Tigers of Tamil Eelam" (LTTE) hält ungeachtet der Niederschlagung ihres Guerillakampfes durch die srilankische Armee im Jahr 2009 an ihrem Kampf für einen in Sri Lanka unabhängigen tamilischen Staat sozialistischer Prägung ("Tamil Eelam") fest. Der fortlaufende Umstrukturierungsprozess der Organisationen in Westeuropa/Deutschland lässt offen, ob das Erreichen ihrer politischen Ziele friedlich oder im bewaffneten Kampf umgesetzt werden wird. 1. Personenpotenzial Rheinland-Pfalz Bund 2011 2010 2011 2010 Gesamt 600 600 26.410 24.910 Linksextremisten 500 500 18.570 17.070 Extreme Nationalisten 100 100 7.840 7.840 (Angaben gerundet) 2. "Arbeiterpartei Kurdistans" (Partiya Karkeren Kurdistan, kurz: PKK) Gründung: 1978 in der Türkei Umbenennung: April 2002 in "Freiheitsund Demokratiekongress Kurdistans" (KADEK) und Anfang November 2003 in "Volkskongress Kurdistan" (KONGRA GEL) Weitere Bezeichnungen: Seit 2005 "Gemeinschaft der Kommunen in Kurdistan" (KKK) 2007 Umbenennung in "Vereinigte Gemeinschaften Kurdistans" (KCK) Militärischer Arm in der Türkei: "Volksverteidigungskräfte" (Hezen Parastina Gel, kurz: HPG) Leitung in Westeuropa/Deutschland: Führungsfunktionäre der "Koordination der kurdisch-demokratischen Gesellschaft in Europa" (CDK) Mitglieder/Anhänger Bund: ca. 13.000 (2010: ca. 11.500) Mitglieder/Anhänger Rheinland-Pfalz: ca. 450 (2010: ca. 450) Betätigungsverbot in Deutschland: seit 22. November 1993 76
  • Festnahme Abdullah ÖCALANs). Unter den Teilnehmern waren auch linksextremistische Gruppen aus Deutschland, Frankreich und der Türkei. # Z entrale Newroz-Feier
ÖCALAN, seine Haftbedingungen, sein Gesundheitszustand oder "Märtyrerund Gedenkveranstaltungen" der Partei, bestimmen den Aktionsrahmen in Deutschland mit vielen regionalen und überregionalen Großveranstaltungen. Beispiele hierfür sind: # Demonstration am 12. Februar in Straßburg mit ca. 6.500 PKK-Anhängern (Anlass: Erinnerung an den 12. Jahrestag der Festnahme Abdullah ÖCALANs). Unter den Teilnehmern waren auch linksextremistische Gruppen aus Deutschland, Frankreich und der Türkei. # Z entrale Newroz-Feier am 19. März in Düsseldorf mit mehr als 10.000 Teilnehmern, darunter auch zahlreiche Kurden aus Rheinland-Pfalz. # " 3. Dersim Kulturfestival" am 3./4. Juni in Mainz-Hechtsheim mit mehr als 3.000 überwiegend jugendlichen, bundesweit angereisten Teilnehmern, darunter auch Personen der PKK-Jugendorganisation "Komalen Ciwan". Mehrere Verstöße gegen das Vereinsgesetz wie das Zeigen von ÖCALANBildern und PKK-Symbolen wurden geahndet. Wegen der vermeintlichen Verschärfung der Haftbedingungen von Abdullah ÖCALAN kam es im September zu europaweiten Aktionen, begleitet von der Besetzung öffentlicher Gebäude. Deutschlandweit gab es u.a. in Berlin, Hamburg, Hannover, Bonn und Düsseldorf Proteste. Am 28. September 2011 besetzten 34 kurdische Jugendliche die Sendezentrale des privaten Senders RTL in Köln und versuchten die Veröffentlichung einer Erklärung zum Thema "Freiheit für Abdullah ÖCALAN" im laufenden Programm zu erzwingen. Wegen Widerstandshandlungen gegen Polizeibeamte wurden Besetzer vorläufig festgenommen und Strafanträge wegen Hausfriedensbruchs gestellt. Als Reaktion auf aktuelle bewaffnete Auseinandersetzungen in der Türkei - HPG-Einheiten hatten am 19. Oktober 2011 zeitgleich mehrere Anschläge auf Stellungen der türkischen Streitkräfte verübt und das türkische Militär PKKStellungen bombardiert - erfolgten gewaltsame Proteste im Inund Ausland. Es wurden Fernsehsender und Zeitungsredaktionen (u.a. in London "The 80
  • Buchstabeades MAD-Gesetzes, soweit nicht in Rechtsvorschriften zwischenstaatlicher Einrichtungen oder in völkerrechtlichen Verträgen, denen die gesetzgebenden Körperschaften gemäß Artikel
234 Gesetzestexte Aufgaben der zuständigen Stelle nach diesem Gesetz sind von einer von der Personalverwaltung getrennten Organisationseinheit wahrzunehmen . (2) Mitwirkende Behörde bei der Sicherheitsüberprüfung ist das Bundesamt für Verfassungsschutz nach SS 3 Abs. 2 Nr. 1 des Bundesverfassungsschutzgesetzes und im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung der Militärische Abschirmdienst nach SS 1 Abs. 3 Nr. 1 Buchstabeades MAD-Gesetzes, soweit nicht in Rechtsvorschriften zwischenstaatlicher Einrichtungen oder in völkerrechtlichen Verträgen, denen die gesetzgebenden Körperschaften gemäß Artikel 59 Abs . 2 des Grundgesetzes zugestimmt haben, etwas anderes bestimmt ist. (3) Der Bundesnachrichtendienst, das Bundesamt für Verfassungs - schutz und der Militärische Abschirmdienst führen Sicherheitsüberprüfungen bei Bewerbern und Mitarbeitern des eigenen Dienstes allein durch. Sie wenden hierbei die Vorschriften dieses Gesetzes an. Glei - ches gilt, wenn der Bundesnachrichtendienst oder der Militärische Abschirmdienst eine sicherheitsempfindliche Tätigkeit nach Absatz 1 Nr. 1 und 4 zuweisen , übertragen oder dazu ermächtigen will. SS4 Verschlußsachen (1) Verschlußsachen sind im öffentlichen Interesse geheimhaltungsbedürftige Tatsachen , Gegenstände oder Erkenntnisse, unabhängig von ihrer Darstellungsform . Sie werden entsprechend ihrer Schutzbedürftigkeit von einer amtlichen Stelle oder auf deren Veranlassung eingestuft. (2) Eine Verschlußsache ist 1. STRENG GEHEIM, wenn die Kenntnisnahme durch Unbefugte den Bestand oder lebenswichtige Interessen der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder gefährden kann , 2. GEHEIM, wenn die Kenntnisnahme durch Unbefugte die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder gefährden oder ihren Interessen schweren Schaden zufügen kann, 3. VS-VERTRAULICH , wenn die Kenntnisnahme durch Unbefugte für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder schädlich sein kann , 4. VS -NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH, wenn die Kenntnisnahme durch Unbefugte für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder nachteilig sein kann .
  • trotz eines Verbots ca. 2.000 Personen, darunter auch gewaltbereite Linksextremisten und zahlreiche Anhänger der PKK. Bei Zwischenfällen wurden 87 Polizeibeamte
Guardian", in Zürich die "Berner Zeitung"), Universitäten, Ministerien und Rathäuser besetzt. PKK-Anhänger drangen am 26. Oktober 2011 zeitgleich in mehrere CDU-Geschäftsstellen in Hamburg, Berlin, Köln und Stuttgart ein. In Bremen wurden 70 pro-türkische und pro-kurdische Personen festgenommen. Am 29. und 30. Oktober 2011 war es nach Angaben des kurdischen Senders ROJ-TV in Paris, Den Haag und Wien zu teilweise schweren gewalttätigen Auseinandersetzungen zwischen türkischen und kurdischen Jugendlichen mit zahlreichen Verletzten gekommen. Am 26. November 2011 demonstrierten in Berlin trotz eines Verbots ca. 2.000 Personen, darunter auch gewaltbereite Linksextremisten und zahlreiche Anhänger der PKK. Bei Zwischenfällen wurden 87 Polizeibeamte verletzt, 71 Personen festgenommen und 46 Strafermittlungsverfahren eingeleitet. Eine weitere, zum Teil von Gewalt begleitete Protestwelle in mehreren europäischen Staaten (Österreich, Schweiz, Frankreich und Deutschland) löste ein versehentlicher türkischer Luftangriff aus, bei dem 35 Personen im türkischirakischen Grenzgebiet zu Tode gekommen waren. In Essen, so auch in Frankfurt am Main, bewarfen Demonstranten am 30. Dezember 2011 Polizeibeamte mit pyrotechnischen Gegenständen, nachdem die Demonstranten zuvor versucht hatten, eine Absperrung vor dem türkischen Generalkonsulat zu überwinden. Auch in Hürth bei Köln und Hamburg kam es zu Sachbeschädigungen an den türkischen Generalkonsulaten. Spendensammlungen Im Jahr 2011 sammelte die PKK im Rahmen ihrer jährlichen Spendenkampagne und durch Sonderspenden (z.B. für ihren Propagandasender ROJ-TV) in Europa mehrere Millionen Euro. Das Geld dient in erster Linie der finanziellen Unterhaltung der Organisationsstrukturen in Europa, sowie der Unterstützung ihrer Kampfeinheiten in den Kurdengebieten. Daneben erzielt sie Einnahmen durch Mitgliedsbeiträge aus Vereinen, den Verkauf eigener Publikationen und Erlöse aus Feiern und Veranstaltungen. Gerichtliche Verfahren - Exekutivmaßnahmen Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte stellte mit Urteil vom 27. Januar 2011 fest, dass die Verurteilung einer PKK-Aktivistin wegen Ver81
  • angewendet werden soll. Der BGH hat damit die bisherige Rechtsprechung, nach der PKK-Funktionäre als Mitglieder einer kriminellen Vereinigung gemäß
  • gegründeten und 1983 in Deutschland verbotenen "Devrimci Sol" (Revolutionäre Linke) Mitglieder/Anhänger Bund: 650 (2010: 650) Mitglieder/Anhänger Rheinland-Pfalz
stoßes gegen das Vereinsgesetz aufgrund einer von der PKK im Jahr 2001 durchgeführten Kampagne "Ich bin auch ein PKK'ler" nicht ihr Recht auf freie Meinungsäußerung nach Artikel 10 der Europäischen Menschenrechtskonvention verletze. Am 17. März 2011 verurteilte das Landgericht Stuttgart neun Anhänger der PKK wegen gefährlicher Körperverletzung und schwerem Landfriedensbruch zu Freiheitsstrafen von zwei Jahren und neun Monaten. Am 23. August 2011 begann vor dem OLG Frankfurt am Main ein Revisionsverfahren gegen einen ehemaligen PKK-Gebietsleiter. Dem Angeklagten wird vorgeworfen, Mitglied einer terroristischen Vereinigung zu sein und von 2004 bis 2009 die PKK-Gebiete Nürnberg, Mainz, Darmstadt und Berlin geleitet zu haben. Das Verfahren findet vor dem Hintergrund der Entscheidung des BGH vom 20. Oktober 2011 statt, nach der künftig die Strafverfolgung nach SS 129b StGB auch auf die PKK, deren Teilorganisationen bzw. aus ihr hervorgegangenen Organisationen angewendet werden soll. Der BGH hat damit die bisherige Rechtsprechung, nach der PKK-Funktionäre als Mitglieder einer kriminellen Vereinigung gemäß SS 129 StGB galten, verworfen. In einem ersten Verfahren war der Angeklagte am 1. Dezember 2009 vom OLG Frankfurt am Main zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und 10 Monaten verurteilt worden. Im November 2011 endete in Paris ein Prozess gegen 17 Mitglieder der PKK, die zu mehrjährigen Bewährungsstrafen verurteilt wurden. In der Bewertung kam die Staatsanwaltschaft zu dem Ergebnis, dass die PKK - nicht wie von den Angeklagten behauptet - eine legale Widerstandsorganisation sei, sondern eine Terrororganisation, die zivile und militärische Ziele angreife. Außerdem wurde das dortige kurdische Kulturzentrum geschlossen. 3. "Revolutionäre Volksbefreiungspartei-Front" (DHKP-C) Gründung: 1994 in Damaskus (Syrien) nach Spaltung der 1978 in der Türkei gegründeten und 1983 in Deutschland verbotenen "Devrimci Sol" (Revolutionäre Linke) Mitglieder/Anhänger Bund: 650 (2010: 650) Mitglieder/Anhänger Rheinland-Pfalz: einzelne (2010: einzelne) Betätigungsverbot in Deutschland: seit 13. August 1998 82
  • Verfassungsorgane des Bundes, 2. Richter, soweit sie Aufgaben der Rechtsprechung wahrnehmen, 3. ausländische Staatsangehörige, die in der Bundesrepublik Deutschland
Gesetzestexte 233 fung nach diesem Gesetz kann verzichtet werden, wenn für den Betroffenen bereits eine gleichoder höherwertige Sicherheitsüberprüfung durchgeführt worden ist. (2) Der volljährige Ehegatte oder Partner, mit dem der Betroffene in eheähnlicher Gemeinschaft lebt (Lebenspartner), soll in die Sicherheitsüberprüfung nach den SSSS 9 und 10 einbezogen werden. Über Ausnahmen entscheidet die zuständige Stelle. Im Falle der Einbeziehung ist die Zustimmung des Ehegatten oder Lebenspartners erforderlich. Geht der Betroffene die Ehe oder die eheähnliche Gemeinschaft während oder erst nach erfolgter Sicherheitsüberprüfung ein, so ist die zuständige Stelle zu unterrichten, um sie in die Lage zu versetzen, die Einbeziehung des Ehegatten oder des Lebenspartners in die Sicherheitsüberprüfung nachzuholen. Das gleiche gilt bei später eintretender Volljährigkeit des Ehegatten oder Lebenspartners. (3) Dieses Gesetz gilt nicht für 1. die Mitglieder der Verfassungsorgane des Bundes, 2. Richter, soweit sie Aufgaben der Rechtsprechung wahrnehmen, 3. ausländische Staatsangehörige, die in der Bundesrepublik Deutschland im Interesse zwischenstaatlicher Einrichtungen und Stellen eine sicherheitsempfindliche Tätigkeit nach SS 1 Abs. 2 Nr. 2 ausüben sollen. SS3 Zuständigkeit (1) Zuständig für die Sicherheitsüberprüfung ist 1. die Behörde oder sonstige öffentliche Stelle des Bundes, die einer Person eine sicherheitsempfindliche Tätigkeit zuweisen , übertragen oder sie dazu ermächtigen will, 2. bei deutschen Staatsangehörigen aus Anlaß ihrer Tätigkeit im sicherheitsempfindlichen Bereich bei der NATO oder anderen zwischenstaatlichen Einrichtungen und Stellen das Sundesministerium des lnnern als Nationale Sicherheitsbehörde, soweit nichts anderes bestimmt ist, 3. bei politischen Parteien nach Artikel 21 des Grundgesetzes sowie deren Stiftungen die Parteien selbst, 4. im übrigen die Behörde oder sonstige öffentliche Stelle des Bun - des, die eine Verschlußsache an eine nicht-öffentliche Stelle weitergeben will. ln den Fällen der Nummern 1 und 4 kann bei nachgeordneten Behörden und sonstigen öffentlichen Stellen des Bundes deren oberste Bundesbehörde Aufgaben der zuständigen Stelle übernehmen . Die
  • Sicherheitsüberprüfung auf Antrag ausländischer Dienststellen SS 34 Ermächtigung zur Rechtsverordnung SS 35 Allgemeine Verwaltungsvorschriften SS 36 Anwendung des Bundesdatenschutzgesetzes, Bundesverfassungsschutzgesetzes
Gesetzestexte 231 Vierter Abschnitt Akten über die Sicherheitsüberprüfung; Datenverarbeitung SS 18 Sicherheitsakte und Sicherheitsüberprüfungsakte SS 19 Aufbewahrung und Vernichtung der Unterlagen SS 20 Speichern, Verändern und Nutzen personenbezogener Daten in Dateien SS 21 Übermittlung und Zweckbindung SS 22 Berichtigen, Löschen und Sperren personenbezogener Daten SS 23 Auskunft über gespeicherte personenbezogene Daten Fünfter Abschnitt Sonderregelungen bei Sicherheitsüberprüfungen für nicht-öffentliche Stellen SS 24 Anwendungsbereich SS 25 Zuständigkeit SS 26 Sicherheitserklärung SS 27 Abschluß der Sicherheitsüberprüfung, Weitergabe sicherheitserheblicher Erkenntnisse SS 28 Aktualisierung der Sicherheitserklärung SS 29 Übermittlung von Informationen über persönliche und arbeitsrechtliche Verhältnisse SS 30 Sicherheitsakte der nicht -öffentlichen Stelle SS 31 Datenverarbeitung, -nutzung und -berichtigung in automatisierten Dateien Sechster Abschnitt Reisebeschränkungen, Sicherheitsüberprüfungen auf Antrag ausländischer Dienststellen und Schlußvorschriften SS 32 Reisebeschränkungen SS 33 Sicherheitsüberprüfung auf Antrag ausländischer Dienststellen SS 34 Ermächtigung zur Rechtsverordnung SS 35 Allgemeine Verwaltungsvorschriften SS 36 Anwendung des Bundesdatenschutzgesetzes, Bundesverfassungsschutzgesetzes, MAD-Gesetzes und BND-Gesetzes SS 37 Strafvorschriften SS 38 Änderung von Gesetzen SS 39 Inkrafttreten
  • sind mit umfassenden Befugnissen ausgestattet und unterliegen keinen rechtsstaatlichen Beschränkungen. Insbesondere das Ministerium für Staatssicherheit (MSS) und der militärische Nachrichtendienst
In dem vorliegenden Fall wurde der klassische UKW-Funk zur Agentenführung eingesetzt. Zum Zeitpunkt der Festnahme bediente die Ehefrau eine entsprechende UKW-Funkeinrichtung. Zu den tatsächlichen Zielbereichen und Aufklärungsschwerpunkten des russischen "Illegalen-Ehepaares" können derzeit keine abschließenden Aussagen getroffen werden. Die berufliche Tätigkeit des Ehemannes als Ingenieur in der Automobilbranche nährt allerdings den Verdacht, dass es sich hier um einen Fall der Wirtschaftsspionage handeln könnte. Es kann aber auch nicht ausgeschlossen werden, dass bei dieser aufwändigen und Jahrzehnte andauernden Operation das gesamte Zielspektrum russischer Nachrichtendienste verfolgt worden ist. Die Kommunistische Partei Chinas (KPCh) betrachtet jegliche politische Opposition und unkontrollierte religiöse Betätigungen als Bedrohung ihres Systems. Die chinesischen Nachrichtendienste gehen mit massiven Repressionen gegen diese Bestrebungen vor. Sie sind mit umfassenden Befugnissen ausgestattet und unterliegen keinen rechtsstaatlichen Beschränkungen. Insbesondere das Ministerium für Staatssicherheit (MSS) und der militärische Nachrichtendienst (MID) entfalten Aktivitäten in der Bundesrepublik Deutschland. Auch das "Büro 610"34 untersteht dem Zentralkomitee der KPCh und ist in Deutschland nachrichtendienstlich tätig. Seine Zuständigkeit liegt in der Beobachtung und Bekämpfung der regimekritischen Meditationsbewegung Falun Gong35. Urteil gegen einen Angehörigen eines chinesischen Nachrichtendienstes Das Oberlandesgericht Celle verurteilte den deutschen Staatsangehörigen chinesischer Herkunft Dr. John Zhou am 8. Juni 2011 wegen geheimdienstlicher 34 Benannt nach seinem Gründungsdatum 10.06.1999 35 Bei der Falun Gong-Bewegung handelt es sich um eine ursprünglich unpolitische spirituelle Bewegung mit ihren Wurzeln in China. Seit 1999 kritisiert sie allerdings öffentlich mit weltweiten Aktionen auch die chinesische Staatsführung. Seither sieht sie sich der Verfolgung durch chinesische Behörden ausgesetzt. 94
  • Geheimschutz Der Geheimschutz gehört zum Kernbestand des demokratischen Rechtsstaats. Er dient dem Zweck, Informationen und Vorgänge, deren Bekanntwerden den Bestand
VII. Geheimschutz/Sabotageschutz 1. Geheimschutz Der Geheimschutz gehört zum Kernbestand des demokratischen Rechtsstaats. Er dient dem Zweck, Informationen und Vorgänge, deren Bekanntwerden den Bestand, lebenswichtige Interessen oder die Sicherheit des Bundes oder der Länder gefährden kann, vor unbefugter Kenntnisnahme zu schützen. Diese geheim zu haltenden Tatsachen werden als staatliche Verschlusssachen bezeichnet. Im Rahmen des materiellen Geheimschutzes berät und unterstützt der Verfassungsschutz landesweit Behörden und geheimschutzbetreute Unternehmen im vorschriftskonformen40 Umgang mit Verschlusssachen (VS). Ansprechpartner der Verfassungsschutzbehörde sind die jeweiligen Geheimschutzbeauftragten der betreffenden Dienststellen und die Sicherheitsbevollmächtigten der Unternehmen, die durch VS-Beratungen, Schulungen, persönliche Gespräche und Broschüren informiert werden. Der personelle Geheimschutz umfasst die Überprüfung von Personen, denen im öffentlichen Interesse amtliche Verschlusssachen anvertraut werden, die Zugang dazu erhalten sollen oder ihn sich verschaffen könnten. Nach den Bestimmungen des Landessicherheitsüberprüfungsgesetzes Rheinland-Pfalz (LSÜG) wird festgestellt, ob der (vorgesehene) Geheimnisträger oder die Geheimnisträgerin nach deren bisherigem Verhalten für den Umgang mit den ihm/ ihr anzuvertrauenden Verschlusssachen geeignet ist. Das Ergebnis der Sicherheitsüberprüfung (SÜ) übermittelt der Verfassungsschutz dem Geheimschutzbeauftragten der Behörde oder Stelle als "Sicherheitsvotum". Gleiches gilt für Wirtschaftsunternehmen oder Forschungseinrichtungen, die mit staatlichen Verschlusssachen umgehen und deshalb der staatlichen Geheimschutzbetreuung unterliegen. Neben dem LSÜG ist hier das "Handbuch 40 Nach der Verschlusssachenanweisung (VSA) Rheinland-Pfalz betrifft dies insbesondere technische und organisatorische Sicherheitsmaßnahmen. 102
  • tätig werden, soweit es dieses beschädigen. Gesetz und die Rechtsvorschriften der betreffenden (2) Zur freiheitlichen demokratischen Länder zulassen. Grundordnung
  • Erfüllung von Aufgaben auf Grund eines 1. das Recht des Volkes, die Staatsgewalt in Gesetzes nach Artikel
Teil 1 behörde nur die Befugnisse zu, die sie zur Erfüllung Allgemeine Bestimmungen der entsprechenden Aufgaben nach diesem Landesgesetz hat. SS1 Zweckbestimmung SS4 Begriffsbestimmungen Der Verfassungsschutz dient dem Schutz der freiheitlichen demokratischen Grundordnung, des (1) Im Sinne dieses Gesetzes sind Bestandes und der Sicherheit des Bundes und der 1. Bestrebungen gegen den Bestand des Bundes Länder. oder eines Landes politisch bestimmte, zielund zweckgerichtete Verhaltensweisen in SS2 einem oder für einen PersonenzusammenVerfassungsschutzbehörde schluss, der darauf gerichtet ist, die Freiheit des Bundes oder eines Landes von fremder (1) Alle den Zwecken des Verfassungsschutzes Herrschaft aufzuheben, ihre staatliche Einheit dienenden Aufgaben und Befugnisse werden vom zu beseitigen oder ein zu ihm gehörendes Ministerium des Innern und für Sport als Gebiet abzutrennen; Verfassungsschutzbehörde wahrgenommen. 2. Bestrebungen gegen die Sicherheit des (2) Der Verfassungsschutz und die Polizei dürfen Bundes oder eines Landes politisch beeinander nicht angegliedert werden. stimmte, zielund zweckgerichtete Verhaltensweisen in einem oder für einen SS3 Personenzusammenschluss, der darauf gerichZusammenarbeit in Angelegenheiten des tet ist, den Bund, Länder oder deren Verfassungsschutzes Einrichtungen in ihrer Funktionsfähigkeit erheblich zu beeinträchtigen; (1) Die Verfassungsschutzbehörde ist verpflichtet, 3. Bestrebungen gegen die freiheitliche demomit dem Bund und den Ländern in Angelegenheiten kratische Grundordnung politisch bestimmte, des Verfassungsschutzes zusammenzuarbeiten. Die zielund zweckgerichtete Verhaltensweisen in Zusammenarbeit besteht insbesondere in gegeneinem oder für einen Personenzusammenseitiger Unterstützung und im Informationsausschluss, der darauf gerichtet ist, einen der in tausch sowie in der Unterhaltung gemeinsamer diesem Gesetz genannten VerfassungsgrundEinrichtungen. sätze zu beseitigen oder außer Geltung zu setzen. (2) Die Behörden für Verfassungsschutz anderer Länder dürfen in Rheinland-Pfalz unter Beachtung Für einen Personenzusammenschluss handelt, wer der Bestimmungen dieses Gesetzes nur im Einverihn in seinen Bestrebungen nachdrücklich unternehmen, das Bundesamt für Verfassungsschutz stützt. Verhaltensweisen von Einzelpersonen, die gemäß SS 5 Abs. 2 des Bundesverfassungsschutznicht in einem oder für einen Personenzusammengesetzes vom 20. Dezember 1990 (BGBl. I S. 2954 schluss handeln, sind Bestrebungen im Sinne dieses - 2970 -), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes, wenn sie gegen Schutzgüter dieses Gesetzes vom 9. Januar 2002 (BGBl. I S. 361), nur Gesetzes unter Anwendung von Gewalt gerichtet im Benehmen mit der Verfassungsschutzbehörde sind oder diese sonst in einer Weise bekämpfen, die tätig werden. Die Verfassungsschutzbehörde darf in geeignet ist, diese Schutzgüter erheblich zu den anderen Ländern tätig werden, soweit es dieses beschädigen. Gesetz und die Rechtsvorschriften der betreffenden (2) Zur freiheitlichen demokratischen Länder zulassen. Grundordnung im Sinne dieses Gesetzes zählen (3) Bei der Erfüllung von Aufgaben auf Grund eines 1. das Recht des Volkes, die Staatsgewalt in Gesetzes nach Artikel 73 Nr. 10 Buchst. b oder c Wahlen und Abstimmungen und durch besondes Grundgesetzes stehen der Verfassungsschutzdere Organe der Gesetzgebung, der vollzie107
  • organisierte Strukturen in mehreren Vereinen beobachtet, die dem türkischen rechtsextremen Spektrum zugeordnet werden. Hierarchie und gute Vernetzung untereinander gewährleisten eine
ist hauptsächlich über das Internet vernetzt."122 Insbesondere in den sozialen Netzwerken wie z. B. Facebook finden sich Jugendliche, die sich der einschlägigen Symbolik bedienen und gemeinsame Feindbilder pflegen. In Schleswig-Holstein wurden im Berichtsjahr organisierte Strukturen in mehreren Vereinen beobachtet, die dem türkischen rechtsextremen Spektrum zugeordnet werden. Hierarchie und gute Vernetzung untereinander gewährleisten eine gute Zusammenarbeit aller organisierten Ülkücüs im norddeutschen Raum. Nach außen sind die organisierten Ülkücü-Anhänger in Kiel, Neumünster, Lübeck, Rendsburg und Flensburg kaum wahrnehmbar. Das Internet wird von Vereinsmitgliedern auch zur Kommunikation und Darstellung ihrer Gesinnung genutzt, persönliche Kontakte bis in die Führungsebene werden aber bevorzugt. 4 Schwerpunktthemen Da die Aktivitäten der PKK-Anhänger durch die Parteiführung zentral gesteuert werden, verlaufen die Aktionen, z. B. Protestkampagnen, in Europa, Deutschland und Schleswig-Holstein stets im Gleichklang. Auch innerhalb der organisierten Ülkücü-Bewegung gibt es über die Dachorganisationen eine entsprechende Steuerung. Im Ergebnis führt diese Konstellation dazu, dass innenpolitische Konflikte der Türkei auch in Deutschland ausgetragen werden. Die Bekämpfung der PKK in der Türkei durch die türkische Regierung führt dazu, dass in Deutschland lebende PKK-Anhänger ihren Protest dagegen auch hierzulande öffentlich machen. Mit zunehmendem Druck der türkischen Regierung auf die PKK intensiviert sich auch in Deutschland das Protestverhalten der PKK-Anhänger hiergegen. Mit einem Kanon jährlich wiederkehrender Veranstaltungen bindet die PKK ihre Anhänger an sich und verbreitet Organisationspropaganda. Im Berichtsjahr wurden die wesentlichen Großveranstaltungen PKK-naher Organisationen auch von Personen aus Schleswig-Holstein besucht, so die Großdemonstration in Paris am 7. Januar zum Gedenken an die Ermordung von drei prominenten PKK-Parteiaktivistinnen123, die Großdemonstration in Straßburg (Frankreich) am 11. Februar anlässlich des 18. Jahrestages der Festnahme Öcalans, die bundesweite Großkundgebung zum kurdischen Neujahrsfest Newroz in Frankfurt am Main (Hessen) am 18. März, das 13. Zilan-Frauenfestival124 am 1. Juli in Dortmund (Nord122 Kompendium des BfV. Darstellung ausgewählter Arbeitsbereiche und Beobachtungsobjekte, Bundesamt für Verfassungsschutz, Köln, Juli 2017 S. 113. 123 Am 9. Januar 2013 wurden im Kurdischen Kulturzentrum in Paris Sakine Cansiz - ein Gründungsmitglied der PKK - sowie zwei weitere PKK-Aktivistinnen erschossen. Der Strafprozess gegen den Tatverdächtigen hätte eigentlich im Januar 2017 beginnen sollen, wenn nicht der Tatverdächtige im Dezember 2016 in französischer Haft verstorben wäre. 124 Benannt nach Zeynep Kinaci, Deckname Zilan, die 1996 in Tunceli (Türkei) ein Bombenattentat mit Toten und Schwerverletzten beging, dabei selbst ums Leben kam und die von der PKK seither als Märtyrerin Seite 122

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