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  • VERFASSUNGSSCHUTZBERICHT 2022 Rechtsextremismus
VERFASSUNGSSCHUTZBERICHT 2022 Rechtsextremismus 30
  • Linke.PDS-Pressedienst 193 Galileo - streitbare Wissenschaft 171 Die Linkspartei.PDS 149 GEGENSTANDPUNKT 176 Die Ware 159 Gerechtigkeitsund Aufschwungpartei (AKP) 59 DISPUT
  • Institute for Political and International Föderation für demokratische Rechte in Studies (IPIS) 142 Deutschland (ADHF) 81 INTERIM 180 Föderation kurdischer
246 Sachwortregister Deutsches Kolleg (DK) 145 Freundeskreis Demokratie Direkt München 116 Deutschland-Bewegung/Friedenskomitee 145 Freundeskreis Ulrich von Hutten 145 "Deutschland-Pakt" 102 Frieden 2000 - Nachrichten für die Deutschland-Bewegung 145 Deutschland-Post 144 Friedenskomitee 145 Devrimci Sol (Revolutionäre Linke) 78 FSB (Inlandsnachrichtendienst der GUS) 216 Dianetik nach L. Ron Hubbard 195 Fürther Antifa-Zeitung (FAZ) 180 Die Republikaner (REP) 94 Die Linke.PDS-Pressedienst 193 Galileo - streitbare Wissenschaft 171 Die Linkspartei.PDS 149 GEGENSTANDPUNKT 176 Die Ware 159 Gerechtigkeitsund Aufschwungpartei (AKP) 59 DISPUT 193 "Germania"-Rundbrief 141 Djihad 34 Gesellschaft für Freie Publizistik e.V. (GFP) 145 Djihad Islami (JI) 41 Glückseligkeitspartei (SP) 58 Djihadismus 66 GRU (Militärischer Nachrichtendienst Druckschriftenund Zeitungsverlag GmbH der GUS) 216 (DSZ-Verlag) 117 GUS-Mafia 223 En Nahda 46 HAMAS 44 Europäischer Darstellungsverein für Lebendige Geschichte (EDLG) 138 Hezb-i Islami (HIA) 56 Hilafet Devleti (Der Kalifatsstaat) 64 Fanzine 133 Hilfsorganisation für nationale politische Gefangene und deren Angehörige e.V. FAUSTRECHT 130 (HNG) 144 FELDHERREN 130 Hizb al-Dawa al-Islamiya (Dawa) 88 FIS 45 Hizb Allah (Partei Gottes) 55 Föderation der Arbeiter aus der Türkei in Hizb ut-Tahrir 47 Deutschland e.V. (ATIF) 81 "home grown"-Terrorismus 72 Föderation der Arbeiterimmigranten aus der Türkei in Deutschland e.V. (AGIF) 82 Huttenbriefe 145 Föderation der Islamischen Organisationen in Europa (FIOE) 41 Impact 195 Föderation der Türkisch-Demokratischen Info-Läden der Autonomen 179 Idealistenvereine in Europa e.V. (ADÜTDF) 83 Institute for Political and International Föderation für demokratische Rechte in Studies (IPIS) 142 Deutschland (ADHF) 81 INTERIM 180 Föderation kurdischer Vereine in Deutschland e.V. (YEK-KOM) 73 International Association of Scientologists (IAS) 201 Fränkische Aktionsfront (F.A.F.) 21 International City 198 Freie Arbeiterinnenund Arbeiter Union - Internationale Assoziation (FAU-IAA) 176 Internationaler Kurdischer Arbeitgeberverband (KARSAZ) 74 Freie Nationalisten 96 Islamische Bewaffnete Gruppen (GIA) 68 Freiheit 195 Islamische Gemeinschaft in Deutschland e.V. Freiheitsfalken Kurdistans (TAK) 75 (IGD) 42 Verfassungsschutzbericht Bayern 2006
  • Logo der DHKP-C bedeutendste türkische linksextremistische Organisation in Deutschland, welches 79 der Organisation als ein wichtiger Rückzugsort für Strukturierung
Anknüpfend an das Verbot von 1983 wurde die DHKP-C als Ersatzorganisation durch den Bundesminister des Innern 1998 verboten und wird seit 2002 durch die Europäische Union als terroristische Vereinigung geführt. Nach einer Gewaltverzichtserklärung des DHKP-C-Führers Karatas Anfang 1999 sind keine gewaltsamen Aktionen im Bundesgebiet mehr festzustellen. Jedoch bezieht sich der Gewaltverzicht nur auf Deutschland und Europa, nicht aber auf die Türkei. Die DHKP-C ist die Logo der DHKP-C bedeutendste türkische linksextremistische Organisation in Deutschland, welches 79 der Organisation als ein wichtiger Rückzugsort für Strukturierung und Planung (sogenannte Rückfront) dient. Die Anhänger entfalten ihre Aktivitäten aus Vereinen heraus, deren Satzungen keinen Rückschluss auf die Zugehörigkeit zur DHKP-C zulassen. Sie finanziert sich durch Mitgliedsbeiträge, Spendengeldsammlungen, Verkauf von Publikationen sowie durch Einnahmen aus Musikveranstaltungen. Neben der Türkei gelten insbesondere die USA als Hauptfeind. Nach Ansicht der DHKP-C wird die Türkei in politischer, wirtschaftlicher und vor allem militärischer Hinsicht vom "US-Imperialismus" dominiert. Ideologie/Ziele Die DHKP-C ist eine marxistisch-leninistische Terrororganisation, die das Ziel verfolgt, das aktuell bestehende türkische Staatssystem durch eine bewaffnete Revolution zu zerschlagen und auf Grundlage des Marxismus-Leninismus ein sozialistisches Regime zu gründen. Ziel ist die Errichtung einer klassenlosen sozialistischen Gesellschaft im Sinne der kommunistischen Ideologie, wobei auch bewaffnete Gewalt als legitimes Mittel zur Umsetzung angesehen wird. In der Vergangenheit kam es in der Türkei bereits zu terroristischen Aktionen, insbesondere gegen staatliche Einrichtungen. Die tödlich endende Geiselnahme eines Staatsanwaltes in Istanbul sowie Angriffe auf US-Konsulate und Polizeihäuser in der Türkei sind nur wenige Beispiele aus der jüngsten Vergangenheit, zu denen sich die DHKP-C bekannt hat. Die ideologische Ausrichtung sowie die Aktivitäten der DHKP-C richten sich gegen den Gedanken der Völkerverständigung, gefährden mit ihrem Bestreben die Innere Sicherheit und die öffentliche Ordnung sowie sonstige erhebliche Belange der Bundesrepublik Deutschland. Ereignisse 2015 Die Aktivitäten in Deutschland hängen nicht ausschließlich von den politischen Ereignissen in der Türkei ab, sondern auch von der Strafverfolgung deutscher Behörden gegen DHKP-C-Anhänger. Neben den üblichen Gedenktagen toter Revolutionäre und Protesten gegen die türkische Regierung in Zusammenhang mit dem Syrienkonflikt wurde auch im vergangenen Jahr bundesweit zu Protestaktionen und Solidaritätsveranstaltungen aufgerufen. So protestierten die Anhänger u.a. gegen die Haftbedingungen von Mitgliedern der DHKP-C-nahen "Anatolischen Föderation e.V." und sonstigen "Freiheitskämpfern". Die Inhaftierung wird als Ausdruck staatlicher Repression angesehen und als Isolationsfolter dargestellt. Auch in Bremen wurden im Jahr 2015 unter dem Namen "Volkskomitee Bremen" bzw. "Volksfront Bremen" diverse Kundgebungen, Plakatierungen und Flyerverteilungen durchgeführt. Der Wille zu einer radikalen Veränderung der politischen Verhältnisse in der Türkei wird auch zukünftig Anlass für die DHKP-C sein, von Deutschland aus die Heimatorganisation ideologisch sowie finanziell zu unterstützen.
  • Gegen dieses Verbot legte der Verein in der Folge Rechtsmittel ein und benannte sich in "Farben für Waisenkinder
  • November 2015 wurde die Rechtmäßigkeit des Verbots durch das Bundesverwaltungsgericht bestätigt
5.4 Weitere islamistische Bestrebungen in Bremen "Hizb Allah" 70 Personenpotenzial: ca. 50 Personen Die libanesische Organisation "Hizb Allah" ("Partei Gottes") hat eine islamistischschiitische Ausrichtung. Die "Hizb Allah" wurde im Jahr 1982 maßgeblich auf Initiative des Iran nach dem Einmarsch israelischer Truppen in den Libanon gegründet und wird bis heute vom iranischen Regime finanziell und materiell unterstützt. Der "revolutionäre Iran" dient der "Hizb Allah" auch ideologisch als Vorbild, jedoch rückte Flagge der inzwischen ihr ursprüngliches Ziel der Errichtung eines Gottesstaates nach ira"Hizb Allah" nischem Vorbild im Libanon aufgrund politischer Entwicklungen in den Hintergrund. Das Hauptanliegen der Organisation besteht in der Zerstörung des Staates Israel sowie im Schutz des libanesischen Territoriums vor israelischen Militäraktionen. Die "Hizb Allah" verfolgt im Libanon ihre Ziele sowohl auf parlamentarischem als auch auf außerparlamentarischem Wege. Einerseits verfügt sie über eine Partei und stellt eine Fraktion im libanesischen Parlament dar, andererseits unterhält sie einen militärischen Arm. Die paramilitärischen Einheiten der "Hizb Allah" kämpfen seit 2012 im syrischen Bürgerkrieg auf Seiten der Regierung gegen die zahlreichen Oppositionsgruppen. 2014 wurde der militärische Arm der "Hizb Allah" von der EU in ihre Terrorliste aufgenommen. In Deutschland bemüht sich die "Hizb Allah" um den Aufbau von Organisationsstrukturen, ihre Anhänger organisieren sich derzeit vorwiegend in "Moschee-Vereinen". Bundesweit verfügt die Organisation über etwa 950 Anhänger, in Bremen zählen ca. 50 Personen dazu. Die Aktivitäten der "Hizb Allah" beschränken sich in Deutschland auf die Teilnahme an religiösen Veranstaltungen, Spendensammlungen und Demonstrationen. Wie jedes Jahr beteiligten sich auch 2015 arabische, türkische und iranische "Hizb Allah"-Anhänger an einer Demonstration zum internationalen "al-Quds"-Tag ("Jerusalem-Tag") am 11. Juli 2015 in Berlin. Unter den rund 650 Demonstranten waren auch Teilnehmer aus Bremen. Die Anhänger der "Hizb Allah" sind in Bremen in dem "Moschee-Verein" "Al-MustafaGemeinschaft e.V." organisiert. Der "Moschee-Verein" veranstaltet Treffen, Diskussionsveranstaltungen und religiöse Aktivitäten mit dem Ziel, die in Bremen lebenden Libanesen an ihre Heimat zu binden und die libanesische Kultur aufrechtzuerhalten. Der "Moschee-Verein" unterstützt die Organisation im Libanon insbesondere durch die Sammlung von Spendengeldern. Hierbei spielte unter anderem der bundesweit tätige Verein "Waisenkinderprojekt Libanon e.V." eine maßgebliche Rolle. Dieser Spendenverein wurde am 8. April 2014 vom Bundesministerium des Innern verboten. Gegen dieses Verbot legte der Verein in der Folge Rechtsmittel ein und benannte sich in "Farben für Waisenkinder e.V." um. Am 16. November 2015 wurde die Rechtmäßigkeit des Verbots durch das Bundesverwaltungsgericht bestätigt.
  • Linksextremistische Bestrebungen - 76 - 13) Bei Demonstrationen und Krawallen treten Autonome oftmals in einheitlicher Aufmachung auf - als "Schwarzer Block
Linksextremistische Bestrebungen - 76 - 13) Bei Demonstrationen und Krawallen treten Autonome oftmals in einheitlicher Aufmachung auf - als "Schwarzer Block" und mit Sturmhauben ("Haßkappen") vermummt. Der Ablauf der Demonstrationen hängt vom "feeling" der "streetfighter", dem Grad der "Betroffenheit", der mit mobilisierenden Aufrufen und Demoparolen erzeugten "Wut" sowie der Einschätzung der "Durchsetzbarkeit" und des "Kräfteverhältnisses" gegenüber der Polizei ab. 14) AA/BO-Treffen fanden am 17./18. Februar in Berlin, am 13./14. April in Leverkusen, am 8./9. Juni und 3./4. August in Braun schweig, am 19./20. Oktober in Berlin sowie am 14./15. De zember in Nürnberg statt. 15) "Das Ziel des organisierten antifaschistischen Handelns ... muß es sein, die reaktionäre staatliche Entwicklung in ihrem Kern zu treffen, den Prozeß der staatlichen Faschisierung zu behindern und Kräfte heranzubilden, die nicht nur einzelne Er scheinungen des verbrecherischen imperialistischen Systems (wie z. B. Naziterror oder rassistische Abschiebepolitik) be kämpfen, sondern sich in grundlegendem Widerspruch zu die sem System sehen und handeln". ("Rote Antifaschistische Initiative": Broschüre "Kriegskurs", Mai 1996) 16) Bundesweite Antifa-Treffen fanden in Reutlingen (3. bis 5. Mai) sowie in Göttingen (1. bis 3. November) statt. 17) Im September 1995 hatte sich "Das K.O.M.I.T.E.E." mit einer Erklärung an die Öffentlichkeit gewandt. Darin hatte die Grup pierung schwerwiegende Fehler bei der Vorbereitung eines im April 1995 gescheiterten Sprengstoffanschlags auf den "Ab schiebeknast Grünau" eingeräumt und angekündigt, nicht weiter "unter diesem Namen" - d. h. unter der Bezeichnung "Das K.O.M.I.T.E.E." - zu agieren. 18) In dem Schreiben heißt es u. a.: "Es ist wichtig und nötig, daß die verschiedenen Gruppen unserer Klasse beginnen, sich je weils auch mit eigenen Forderungen und Aktionen vor Ort ge gen den Klassenangriff von oben und in diesem Zusammen hang gegen Rassismus, Patriarchat, Militarismus und Umwelt zerstörung zu wehren". (Selbstbezichtigung "Der süße Traum eines Klassenfeindes und sein gar schreckliches Erwachen", "INTERIM" Nr. 370 vom 4. April 1996, S. 25 ff.) 19) Am 27. März 1993 hatte ein "Kommando Katharina Hammer schmidt" der RAF den noch nicht bezogenen Neubau der JVA Darmstadt-Weiterstadt mit einem Sprengstoffanschlag fast völ lig zerstört. Es entstand Sachschaden von mehr als 100 Millio nen DM. 20) Am 1. Februar 1995 hatte eine Gruppierung "Keine Verbindung e. V." einen Anschlag auf Glasfaserleitungen im Bereich des
  • Linksextremistische Bestrebungen - 77 - Frankfurter Flughafens verübt. Es entstand Sachschaden von mehreren Millionen DM. 21) Flugzettel der "Antifaschistischen Aktion Berlin
  • Schran ken weisen zu können und insgesamt die linke Widerstands kultur zu beleben und zu stärken". 26) "INTERIM
Linksextremistische Bestrebungen - 77 - Frankfurter Flughafens verübt. Es entstand Sachschaden von mehreren Millionen DM. 21) Flugzettel der "Antifaschistischen Aktion Berlin" (AAB) zur De monstration am 16. November in Wurzen. 22) Flugschrift "1. Mai - Internationaler Kampftag der ArbeiterIn nenklasse der 'Roten Antifaschistischen Initiative'" (RAI) 23) "INTERIM" Nr. 358 vom 11. Januar 1996 24) Am 31. Oktober verübten unbekannte Täter einen Anschlag auf eine Niederlassung der Daimler Benz AG in Charlotten burg. Es entstand Sachschaden von etwa 200.000 DM. Am 25. November setzten Unbekannte im Stadtteil Hellersdorf Firmenfahrzeuge eines Eigentümers ehemals besetzter Häuser in Brand. Es entstand Sachschaden von etwa 500.000 DM. 25) In einem Selbstbezichtigungsschreiben zu dem Anschlag heißt es: "Unser Ziel ist, ... materiellen Druck aufzubauen, andere I nitiativen zu ergänzen und weitere - legal oder illegal - anzure gen, um das Atomprogramm an seinem empfindlichsten Punkt - der ungelösten Entsorgungsfrage - konkret zu blockieren. Wir haben die Hoffnung, zusammen die Atommafia in die Schran ken weisen zu können und insgesamt die linke Widerstands kultur zu beleben und zu stärken". 26) "INTERIM" Nr. 376 vom 16. Mai 1996 sowie Selbstbezichti gungsschreiben "Autonome(r) Gruppen" zur bundesweiten An schlagserie gegen Oberleitungen der Deutschen Bahn AG in der Nacht zum 7. Oktober 1996. 27) In dem "Kommunique" heißt es u. a.: "Bislang fußt die ganze Castortransportiererei auf der Bereitschaft der Deutschen Bundesbahn, diese auch durchzuführen. (...) Wir reden hier ü ber die Achillesferse der Atommafia. Für eine Kampagne 'Stop die Bahn - Stop den Castor!' Für einen offensiven Angriff auf die Infrastruktur von Bahn-, Stromund Staatseinrichtungen zum Thema Castor!" (anti-atom-aktuell, Zeitung für die sofortige Stillegung aller A tomanlagen, Nr. 74 vom November 1996, Seiten 28 ff., "Kom munique autonomer Gruppen") 28) Interview der "Berliner Zeitung" vom 29. Oktober 1996 mit dem PDS-Vorsitzenden Lothar BISKY 29) "Neues Deutschland" (ND) vom 9. Januar 1997 30) PDS-Pressedienst Nr. 34 vom 23. August 1996 31) "Tagesspiegel" vom 12. August 1996 32) DKP-Informationen Nr. 10/1996 vom 18. September 1996 33) "Berliner Zeitung" vom 29. Oktober 1996 34) ND vom 12. November 1996
  • Linksextremistische Bestrebungen - 78 - 35) Antrag des Bundesvorstandes der PDS zum Schweriner Par teitag (Januar 1997) 36) PDS-Pressedienst
  • mehr politischen Druck aufbauen kann ..." ("Göttinger Ratswecker, Wahlzeitung der Linken Liste Göttingen und der PDS/Linken Liste", ohne Datum
Linksextremistische Bestrebungen - 78 - 35) Antrag des Bundesvorstandes der PDS zum Schweriner Par teitag (Januar 1997) 36) PDS-Pressedienst Nr. 17 vom 26. April 1996 37) "junge Welt" vom 14. November 1996 38) So das Mitglied des Bundeskoordinierungsrates der KPF, Sah ra WAGENKNECHT, in der ARD-Sendung "Boulevard Bio" am 2. April 1996: "Im engeren Sinne sind wir ungefähr 5.000, die sich jetzt in der Plattform organisieren. In der PDS sind es noch mehr, die mit uns übereinstimmen." 39) vgl. "Mitteilungen der Kommunistischen Plattform der PDS", Heft 6/1996 40) "Mitteilungen der Kommunistischen Plattform der PDS", Heft 9/1996 41) "Mitteilungen der Kommunistischen Plattform der PDS", Heft 1/1996 42) ND vom 12. November 1996 43) "Marxistisches Forum", Heft 5 von Januar 1996 44) Einer der Kandidaten, Navid THÜRAUF, erklärte in einem In terview u. a.: "... Es ist gerade jetzt besonders wichtig, nach der Einstellung der Verfahren zu zeigen, daß wir noch da sind, also Aktionen zu bringen..." (...) Natürlich ist es uns weiterhin sehr wichtig, Bündnispolitik zu machen, weil wir meinen, daß man mit vielen Gruppen viel mehr politischen Druck aufbauen kann ..." ("Göttinger Ratswecker, Wahlzeitung der Linken Liste Göttingen und der PDS/Linken Liste", ohne Datum) 45) DKP-Informationen Nr. 10/96 vom 18. September 1996, S. 7 46) DKP-Informationen Nr. 5/96, o. D. 47) "junge Welt" vom 25. Juni 1996 48) DKP-Zentralorgan "Unsere Zeit" (UZ) Nr. 12 vom 14. Juni 1996 49) Zuletzt 1971 hatte die VVN ihren seit der Gründung 1947 ge tragenen Namen mit dem Zusatz "Bund der Antifaschisten" (BdA) ergänzt. 50) "antifa-rundschau" Nr. 26/April-Juni 1996, S. 5 51) "antifa-rundschau" Nr. 27/Juli-September 1996, S. 3; UZ vom 28. Juni 1996 52) ND vom 6. September 1996 53) Nach einer Selbstdarstellung von Anfang 1996 wurde die Gruppe 1995 in Gera durch Vertreter von Antifa-Gruppen aus Gera, Merseburg, Berlin, Aue, Leipzig, Zeitz und Bitterfeld ge gründet. 54) "antifa", Nr. 10/Oktober 1996, S.12
  • Linksextremistische Bestrebungen - 79 - 55) "antifa-rundschau", Nr. 27/Juli-September 1996, S. 3 56) "Rote Fahne", Zentralorgan der MLPD, Nr. 42/1996
Linksextremistische Bestrebungen - 79 - 55) "antifa-rundschau", Nr. 27/Juli-September 1996, S. 3 56) "Rote Fahne", Zentralorgan der MLPD, Nr. 42/1996 vom 18. Oktober 1996, S. 13 57) "Rote Fahne" Nr. 17/1996 vom 27. April 1996, S. 14 58) Dokumente des V. Parteitages, S. 314 59) "Rote Fahne" Nr. 22/1996 vom 31. Mai 1996, S. 12 ff. 60) "Rote Fahne" Nr. 32/1996 vom 9. August 1996, S. 8 61) Stellungnahme des ZK vom 17. Juli 1996 62) "Rote Fahne" Nr. 50/1996 vom 13. Dezember 1996, S. 12 ff. 63) "Rote Fahne" Nr. 9/1996 vom 2. März 1996, S. 12 f. 64) "Internes Zirkular" (IZ) des AB, Nr. 491 vom 22. August 1996, S. 2 65) Andere Sektionen dieses Dachverbandes haben bereits 1996 den einheitlichen Namen "Socialist Equality Party" gewählt. 66) "Spartakist" Nr. 122 von März/April 1996, S. 12 67) "DISPUT" Nr. 2/1996; PDS-Pressedienst Nr. 5-6/1996 68) PDS-Pressedienst Nr. 30 vom 27. Juli 1996 69) ND vom 31. Mai 1996 70) ND vom 13. Mai 1996; PDS-Pressedienst Nr. 20 vom 17. Mai 1996 71) ND vom 3. Juli 1996 , "B & G Informationsheft der AG Betriebe & Gewerkschaft der PDS" Nr. 34/35 vom 22. August 1996 72 "Disput" Nr. 2/1996; PDS-Pressedienst Nr. 5-6/1996 73) ND vom 16. August 1995 74) ND und "junge Welt" (jW) vom 27. November 1996 75) Tätigkeitsbericht des Parteivorstandes an den 13. Parteitag 76) "Rote Fahne" Nr. 51-52/1996 vom 20. Dezember 1996, S. 20
  • Linksextremistische Bestrebungen - 80 - VI. Übersicht über die genannten und andere erwähnenswerte Organisationen sowie deren wesentliche Presseerzeugnisse Organisation Mitglieder Publikationen - einschl
Linksextremistische Bestrebungen - 80 - VI. Übersicht über die genannten und andere erwähnenswerte Organisationen sowie deren wesentliche Presseerzeugnisse Organisation Mitglieder Publikationen - einschl. Sitz - (z. T. geschätzt) (einschl. Erscheinungsweise 1996 (1995) und Auflage - z. T. geschätzt) Arbeiterbund für den Wiederaufbau 200 (200) Kommunistische der KPD (AB) Arbeiterzeitung - München - - monatlich - - 3.500 (3.500) - Autonome >6.000 (6.000) "Szene"-Blätter INTERIM (wöchentl.) SWING (monatl.), CLASH und radikal (unregelmäßig) Bund Westdeutscher 200 (250) Kommunisten - Bundeskonferenz (BWK) - Köln - Deutsche Kommunistische Partei >6.200 (6.000) Unsere Zeit (UZ) (DKP) - vierzehntäglich - - Essen - - 10.000 (8.000) - Marxistische Blätter - zweimonatlich - - 3.000 (3.000) - Umfeld der DKP: Sozialistische Deutsche <200 (200) position - magazin der SDAJ Arbeiterjugend (SDAJ) - zweimonatlich - - Essen - - 600 (600) - Vereinigung der Verfolgten des 8.000 (8.500) antifa-rundschau Naziregimes - Bund der Antifa - unregelmäßig - schistinnen und Antifaschisten - 7.500 (9.000) - (VVN-BdA) - Frankfurt/M. - Marx-Engels-Stiftung e. V. - Wuppertal - Partei des Demokratischen 115.000 (121.000) DISPUT Sozialismus (PDS) - 2 x im Monat - - Berlin - PDS-Pressedienst - wöchentlich - Mitteilungen der Kommunistischen Plattform der PDS - monatlich - Rote Hilfe e. V. (RH) 2.000 (1.500) Die Rote Hilfe - Kiel - - vierteljährlich - - 3.100 (2.000) -
  • Rechtsextremistische Bestrebungen - 84 - und der Neonazis Auch die Zahl der Neonazis hat sich auf 2.420 (1995: 1.980) erhöht. Mitursächlich dafür
Rechtsextremistische Bestrebungen - 84 - und der Neonazis Auch die Zahl der Neonazis hat sich auf 2.420 (1995: 1.980) erhöht. Mitursächlich dafür sind die neuen Organisationsund Aktionsformen im Bereich der Neonaziszene (vgl. Kap. III, Nr. 2). In einzelnen Regi onen haben sich z. T. kurzlebige "Kameradschaften" mit einer relativ starken Fluktuation bei den Aktivisten gebildet. Da vereinsmäßige Mitgliedschaftsregeln fehlen, umfaßt die Zahl der Aktivisten auch ein Mobilisierungspotential, das sich ohne längerfristige politische Ziel richtung an Aktivitäten von "Kameradschaften" beteiligt. Die Umstrukturierung der Neonaziszene erschwert die Differenzie rung zwischen organisierten und unorganisierten Neonazis. In einzel nen Regionen ist diese Unterscheidung kaum mehr möglich. Die nach den Organisationsverboten gegründeten Zusammenschlüsse weisen zwar Strukturansätze (z. B. regelmäßige Treffen, Führerschaft) auf. Sie sind aber keine Organisationen im klassischen Sinn (mit Satzung, Vorstand, Mitgliedsausweisen usw.) und haben teilweise nur eine ge ringe Bestandsdauer. Wegen der mangelnden Abgrenzungskriterien zwischen diesen diffusen Organisationsmodellen und unorganisierten Neonazis werden die Zahlen der organisierten und unorganisierten Neonazis nicht mehr getrennt ausgewiesen. 48 Gruppen (1995: 43) mit einem gewissen Grad an Organisationsstruktur konnten festge stellt werden.
  • Dritten Gesetzes zur Aufhebung von Rechtsvorschriften vom 7. August 2003 (GVBl S. 497) und SS 2 des Gesetzes zur Änderung
Parlamentarisches Kontrollgremium-Gesetz (PKGG) 243 Gesetz zur parlamentarischen Kontrolle der Staatsregierung hinsichtlich der Maßnahmen nach Art. 13 Abs. 3 bis 5 des Grundgesetzes sowie der Tätigkeit des Landesamts für Verfassungsschutz (Parlamentarisches Kontrollgremium-Gesetz - PKGG) Vom 10. Februar 2000 (GVBl S. 40, BayRS 12-4-I) Geändert durch SS 4 des Gesetzes zur Änderung des Bayerischen Verfassungsschutzgesetzes, des Gesetzes zur Ausführung des Gesetzes zu Art. 10 Grundgesetz, des Bayerischen Sicherheitsüberprüfungsgesetzes und des Parlamentarischen Kontrollgremium-Gesetzes vom 24. Dezember 2002 (GVBl S. 969), SS 1 Nr. 6 des Dritten Gesetzes zur Aufhebung von Rechtsvorschriften vom 7. August 2003 (GVBl S. 497) und SS 2 des Gesetzes zur Änderung des Polizeiaufgabengesetzes und des Parlamentarischen Kontrollgremium-Gesetzes vom 24. Dezember 2005 (GVBl S. 641) Art. 1 (3) 1 Scheidet ein Mitglied aus dem Landtag oder seiParlamentarisches Kontrollgremium ner Fraktion aus, so verliert es seine Mitgliedschaft im Parlamentarischen Kontrollgremium; Absatz 4 bleibt (1) 1 Das Parlamentarische Kontrollgremium übt die unberührt. 2Für dieses Mitglied ist unverzüglich ein parlamentarische Kontrolle gemäß Art. 13 Abs. 6 Satz 3 neues Mitglied zu wählen; das Gleiche gilt, wenn ein des Grundgesetzes zum Vollzug der Maßnahmen nach Mitglied aus dem Parlamentarischen Kontrollgremium Art. 13 Abs. 3 bis 5 des Grundgesetzes nach Maßgabe ausscheidet. 3Die Sätze 1 und 2 gelten entsprechend für der Art. 48 a des Gesetzes zur Ausführung des Gerichtsdie stellvertretenden Mitglieder. verfassungsgesetzes und von Verfahrensgesetzen des Bundes (AGGVG), Art. 34 Abs. 9 des Polizeiaufgaben(4) Das Parlamentarische Kontrollgremium übt seine gesetzes (PAG) und Art. 6 a Abs. 8 des Bayerischen Tätigkeit auch über das Ende der Wahlperiode des LandVerfassungsschutzgesetzes (BayVSG) in der Fassung tags hinaus solange aus, bis der nachfolgende Landtag ein der Bekanntmachung vom 10. April 1997 (GVBl S. 70, neues Parlamentarisches Kontrollgremium gewählt hat. BayRS 12-1-I), zuletzt geändert durch Art. 4 Abs. 1 des Gesetzes vom 10. Februar 2000 (GVBl S. 40), aus. Art. 2 2 Dem Parlamentarischen Kontrollgremium obliegt ferGeheimhaltung ner die Kontrolle der Staatsregierung hinsichtlich der Tätigkeit des Landesamts für Verfassungsschutz; die (1) 1 Die Beratungen des Parlamentarischen KontrollRechte des Landtags und seiner Ausschüsse bleiben ungremiums sind geheim. 2Die Mitglieder und stellvertreberührt. tenden Mitglieder sind zur Geheimhaltung der Angelegenheiten verpflichtet, die ihnen bei ihrer Tätigkeit im (2) 1 Das Parlamentarische Kontrollgremium besteht Parlamentarischen Kontrollgremium bekannt geworden aus fünf Mitgliedern. 2Die Mitglieder des Parlamentarisind. 3Dies gilt auch für die Zeit nach ihrem Ausscheischen Kontrollgremiums werden zu Beginn jeder neuen den aus dem Parlamentarischen Kontrollgremium. Wahlperiode vom Landtag aus seiner Mitte gewählt. 3In gleicher Weise wird für jedes Mitglied ein stellvertreten(2) 1 Das Parlamentarische Kontrollgremium tritt des Mitglied gewählt. 4Gewählt ist, wer die Stimmen der mindestens einmal im Jahr zusammen. 2Jedes Mitglied Mehrheit der Mitglieder des Landtags auf sich vereint. kann die Einberufung des Parlamentarischen KontrollVerfassungsschutzbericht Bayern 2006
  • öffentliche Stellen nur übermittelt werden, wenn dies (2) Besondere Rechtsvorschriften, die Informationszum Schutz
Bayerisches Verfassungsschutzgesetz (BayVSG) 241 darauf hinzuweisen, dass die übermittelten Daten nur 1. erkennbar ist, dass unter Berücksichtigung der Art zu dem Zweck verwendet werden dürfen, zu dem sie der Informationen und ihrer Erhebung das schutzihm übermittelt wurden. würdige Interesse der Betroffenen das Allgemeininteresse an der Übermittlung überwiegt, oder (4) 1Personenbezogene Daten dürfen außer in den 2. überwiegende Sicherheitsinteressen dies erfordern. Fällen des Art. 4 Abs. 1 Satz 3 an andere Empfänger als öffentliche Stellen nur übermittelt werden, wenn dies (2) Besondere Rechtsvorschriften, die Informationszum Schutz vor den in Art. 3 Abs. 1 Satz 1 bezeichneübermittlungen zulassen oder verbieten, bleiben unten Bestrebungen, Gefahren und Tätigkeiten erforderberührt. lich ist. 2Die Übermittlung nach Satz 1 bedarf der vorherigen Zustimmung des Staatsministeriums des Innern; die Zustimmung kann auch für eine Mehrzahl von gleichartigen Fällen vorweg erteilt werden. 3Das Landesamt für Verfassungsschutz hat die Übermittlung IV. Abschnitt aktenkundig zu machen. 4Der Empfänger darf die überParlamentarische Kontrolle mittelten Daten nur zu dem Zweck verwenden, zu dem sie ihm übermittelt wurden. 5Das Landesamt für VerfasArt. 18 sungsschutz hat den Empfänger darauf hinzuweisen. Parlamentarisches Kontrollgremium Die parlamentarische Kontrolle der Staatsregierung (5) 1 Übermittlungspflichten nach bundesrechtlichen hinsichtlich der Tätigkeit des Landesamts für VerfasVorschriften bleiben unberührt. 2 Das Landesamt für sungsschutz erfolgt nach den Bestimmungen des GesetVerfassungsschutz kann andere Verfassungsschutzbehörzes zur parlamentarischen Kontrolle der Staatsregieden auch dadurch unterrichten, dass es diesen den Abruf rung hinsichtlich der Maßnahmen nach Art. 13 Abs. 3 von Daten im automatisierten Verfahren ermöglicht, bis 5 des Grundgesetzes sowie der Tätigkeit des Landessoweit deren gesetzliche Aufgaben identisch sind. amts für Verfassungsschutz - Parlamentarisches Kontrollgremium-Gesetz - vom 10. Februar 2000 (GVBl Art. 15 S. 40, BayRS 12-4-I) in der jeweils geltenden Fassung. Unterrichtung der Öffentlichkeit 1 Das Staatsministerium des Innern und das LandesArt. 19 und 20 (aufgehoben) amt für Verfassungsschutz unterrichten die Öffentlichkeit über Bestrebungen und Tätigkeiten nach Art. 3 Abs. l. 2 Dabei dürfen der Öffentlichkeit personenbezogene Daten bekanntgegeben werden, wenn das Interesse V. Abschnitt der Öffentlichkeit an der Unterrichtung das schutzSchlussvorschriften würdige Interesse der betroffenen Person an der Wahrung ihrer Anonymität überwiegt. Art. 21 Erfüllung bundesrechtlicher Aufgaben Art. 16 Nachberichtspflicht Zur Erfüllung von Aufgaben auf Grund eines Gesetzes nach Art. 73 Nr. l0 Buchst. b und c des GrundErweisen sich personenbezogene Daten nach ihrer gesetzes stehen dem Landesamt für Verfassungsschutz Übermittlung durch das Landesamt für Verfassungsdie Befugnisse zu, die es zur Erfüllung der entsprechenschutz als unvollständig oder unrichtig, sind sie unverden Aufgaben nach diesem Landesgesetz hat. züglich gegenüber dem Empfänger zu berichtigen, wenn das zur Wahrung schutzwürdiger Interessen der Art. 22 betroffenen Person erforderlich ist. Einschränkung von Grundrechten Art. 17 Auf Grund dieses Gesetzes kann das Grundrecht Übermittlungsverbote der Unverletzlichkeit der Wohnung nach Art. 13 des Grundgesetzes und Art. l06 Abs. 3 der Verfassung und (1) Die Übermittlung von Informationen durch das das Grundrecht des Brief-, Postund FernmeldegeheimLandesamt für Verfassungsschutz nach den Art. 4 und nisses nach Art. 10 des Grundgesetzes und Art. 112 der 14 hat zu unterbleiben, wenn Verfassung eingeschränkt werden. Verfassungsschutzbericht Bayern 2006
  • über einsehen, soweit das zur Erfüllung seiner Aufgaben die Rechtsstellung ihrer Truppen hinsichtlich der in der nach diesem Gesetz erforderlich
240 Bayerisches Verfassungsschutzgesetz (BayVSG) vertretbarem Aufwand erfolgen kann; in diesem Fall Art. 14 dürfen die nicht erforderlichen Informationen nicht verPersonenbezogene Datenübermittlung wendet werden. durch das Landesamt für Verfassungsschutz (1) 1 Das Landesamt für Verfassungsschutz darf perArt. 13 sonenbezogene Daten an öffentliche Stellen übermitteln, Informationsübermittlung wenn das zur Erfüllung seiner Aufgaben nach diesem an das Landesamt für Verfassungsschutz Gesetz erforderlich ist oder wenn die öffentliche Stelle auf Ersuchen die Daten zum Schutz der freiheitlichen demokratischen Grundordnung oder sonst für Zwecke der öffentlichen (1) 1 Die in Art. 12 Abs. 1 genannten öffentlichen Sicherheit einschließlich der Strafverfolgung benötigt; Stellen haben dem Landesamt für Verfassungsschutz das Landesamt für Verfassungsschutz hat die Übermittauf dessen Ersuchen die ihnen bei Erfüllung ihrer Auflung aktenkundig zu machen. 2 Gleiches gilt, wenn der gaben bekannt gewordenen Informationen zu übermitEmpfänger die personenbezogenen Daten zur Erfüllung teln, soweit das zur Erfüllung der Aufgaben des Lananderer ihm zugewiesener Aufgaben benötigt, sofern er desamts für Verfassungsschutz nach diesem Gesetz dabei auch zum Schutz der freiheitlichen demokratischen erforderlich ist. 2 Das Landesamt für Verfassungsschutz Grundordnung beizutragen oder Gesichtspunkte der darf Ersuchen nach Satz 1 nur stellen, wenn die Inforöffentlichen Sicherheit oder auswärtige Belange zu mation auf andere Weise nur mit übermäßigem Aufwürdigen hat. 3 Der Empfänger darf die übermittelten wand oder nur durch eine die betroffene Gruppierung Daten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist, oder Person stärker belastende Maßnahme gewonnen nur zu dem Zweck verwenden, zu dem sie ihm übermitwerden kann. 3 Das Landesamt für Verfassungsschutz telt wurden, es sei denn, dass das Landesamt für Verfashat Ersuchen zu begründen, es sei denn, dass eine Besungsschutz einer anderen Verwendung für Zwecke gründung dem Schutz der betroffenen Gruppierung nach den Sätzen 1 und 2 zugestimmt hat. 4 Satz 1 gilt oder Person zuwiderläuft oder den Zweck der Maßnahauch für die Übermittlung personenbezogener Daten inme gefährden würde. 4 Es hat die Ersuchen aktenkundig nerhalb des Landesamts für Verfassungsschutz. zu machen. (2) 1 Das Landesamt für Verfassungsschutz darf (2) 1 Das Landesamt für Verfassungsschutz darf Dienststellen der Stationierungsstreitkräfte im Rahmen Akten anderer öffentlicher Stellen und amtlich geführvon Art. 3 des Zusatzabkommens zu dem Abkommen te Dateien unter den Voraussetzungen des Absatzes 1 zwischen den Parteien des Nordatlantikvertrags über einsehen, soweit das zur Erfüllung seiner Aufgaben die Rechtsstellung ihrer Truppen hinsichtlich der in der nach diesem Gesetz erforderlich ist und die sonstige Bundesrepublik Deutschland stationierten ausländiÜbermittlung von Informationen aus den Akten oder schen Streitkräfte vom 3. August 1959 (BGBl II 1961 den Dateien den Zweck der Maßnahme gefährden, eiS. 1183) personenbezogene Daten übermitteln; das Lannen übermäßigen Aufwand erfordern oder das Persöndesamt für Verfassungsschutz hat die Übermittlung lichkeitsrecht des Betroffenen unnötig beeinträchtigen aktenkundig zu machen. 2 Der Empfänger ist darauf hinwürde. 2 Über die Einsichtnahme in amtlich geführte Dazuweisen, dass die übermittelten Daten nur zu dem teien hat das Landesamt für Verfassungsschutz einen Zweck verwendet werden dürfen, zu dem sie ihm überNachweis zu führen, aus dem der Zweck und die eingemittelt wurden. sehene Datei hervorgehen; die Nachweise sind gesondert aufzubewahren, gegen unberechtigten Zugriff zu (3) 1 Das Landesamt für Verfassungsschutz darf persichern und am Ende des Kalenderjahres, das dem Jahr sonenbezogene Daten an öffentliche Stellen außerhalb ihrer Erstellung folgt, zu vernichten. des Geltungsbereichs des Grundgesetzes sowie an überoder zwischenstaatliche öffentliche Stellen über(3) 1 Hält eine in Art. 12 Abs. 1 genannte öffentliche mitteln, wenn die Übermittlung zur Erfüllung seiner Stelle das Ersuchen nach Absatz 1 oder die EinsichtAufgaben nach diesem Gesetz oder zur Wahrung nahme nach Absatz 2 für unzulässig, so teilt sie das erheblicher Sicherheitsinteressen des Empfängers erfordem Landesamt für Verfassungsschutz mit. 2 Besteht derlich ist; das Landesamt für Verfassungsschutz hat dieses auf dem Ersuchen oder der Einsichtnahme, so die Übermittlung aktenkundig zu machen. 2 Die Überentscheidet darüber die oberste fachliche Aufsichtsmittlung unterbleibt, wenn auswärtige Belange der Bunbehörde, die für die ersuchte Stelle zuständig ist. desrepublik Deutschland oder überwiegende schutzwürdige Interessen der betroffenen Person entgegenstehen. (4) Art. 12 Abs. 2 gilt entsprechend. 3 Sie ist aktenkundig zu machen. 4 Der Empfänger ist Verfassungsschutzbericht Bayern 2006
  • Gruppe organisiert worden, an ihr nahm auch der niederländische Rechtspopulist Geert Wilders teil. 56 In der Nähe von Lyon (Frankreich
In Garland, Texas (USA) griffen am 3. Mai 2015 zwei Männer eine Ausstellung mit Mohammed-Karikaturen an und lieferten sich einen Schusswechsel mit der Polizei, bei dem beide Täter erschossen und ein Wachmann verletzt wurden. Die Ausstellung in Garland war von einer islamfeindlichen Gruppe organisiert worden, an ihr nahm auch der niederländische Rechtspopulist Geert Wilders teil. 56 In der Nähe von Lyon (Frankreich) attackierte ein Mann am 26. Juni 2015 eine Gasfabrik, nachdem er seinen Chef getötet und enthauptet hatte. Neben der Leiche hingen zwei Flaggen mit dem Logo des "IS". Der Täter wurde gefasst, er war seit 2006 wegen jihadistischer Tendenzen bereits im Visier der Behörden. In einem Thalys-Zug von Amsterdam nach Paris ereignete sich am Abend des 21. August 2015 im belgisch-französischen Grenzgebiet ein Anschlag, als der in Brüssel zugestiegene Attentäter Ayoub El Kahzani das Feuer auf andere Fahrgäste eröffnete. Er wurde dabei von mehreren im Zug anwesenden US-Soldaten überwältigt. Nach Angaben der Ermittler lebte El Kahzani sieben Jahre lang in Spanien und sei dann über Frankreich ins Bürgerkriegsland Syrien gereist. Am 10. Mai 2015 hielt er sich nach Erkenntnissen der französischen Behörden in Berlin auf. Von hier aus sei er in die Türkei geflogen, nach seiner Rückkehr habe er dann in Belgien gewohnt. Diese Erkenntnisse belegen den grenzüberschreitenden Charakter des islamistischen Terrorismus. Bei dem Terroranschlag in San Bernardino in Kalifornien (USA) am 2. Dezember 2015 wurden von den Attentätern Syed Farook und Tashfeen Malik 14 Menschen getötet und 21 weitere verletzt. Der Anschlag ereignete sich im Inland Regional Center, einer gemeinnützigen Einrichtung für Menschen mit Entwicklungsbeeinträchtigung, in der zu dieser Zeit eine Weihnachtsfeier stattfand. Es handelt sich um den schwersten islamistischen Terrorakt in den USA seit dem 11. September 2001. Einer der Attentäter hatte auf Facebook seine Loyalität zum "IS" bekundet. "Home-Grown-Terrorismus" Die Profile islamistischer Terroristen haben sich in den letzten Jahren deutlich verändert. Längst stellen nicht mehr nur aus dem Ausland eingereiste Attentäter eine Bedrohung für die Innere Sicherheit dar. Eine hohe Gefährdung geht von sogenannten "Home-Grown"-Terroristen aus, die in westlichen Staatsund Gesellschaftsformen aufgewachsen und sozialisiert worden sind. Wenngleich "Home-Grown"Terroristen äußerlich meist gut in die Gesellschaft integriert scheinen, wenden sie sich radikal islamistischem Gedankengut zu und fühlen sich zur Verübung von Anschlägen berufen. Durch ihre Sozialisation bewegen sich "Home-Grown"-Terroristen bei der Planung und Durchführung von Anschlägen in der Regel unauffälliger als aus dem Ausland eingereiste Attentäter. Radikalisierungsprozesse Die Wandlung in die Gesellschaft integriert erscheinender junger Personen zu islamistisch motivierten Gewalttätern wirft Fragen zum Radikalisierungsprozess auf. Es existieren zahlreiche wissenschaftliche Studien zu dem Thema, die trotz unterschiedlicher Methodik Grundaussagen bezüglich der Radikalisierung von Personen zulassen: Viele junge Muslime stellen sich Fragen zu ihrer Identität und können u.a. im Islam Antworten finden. Zentral ist dabei oftmals die Frage nach der Bedeutung, als Muslim in einer mehrheitlich nichtmuslimischen Gesellschaft zu leben. Eine scheinbare Antwort auf diese Fragen können islamistische Ideologien wie der Salafismus bieten, der vor allem über das Internet, aber auch in geringerem Maße über Literatur und Prediger vermittelt wird.
  • Rechtsextremistische Bestrebungen - 91 - Entwicklung der Straftaten nach Zielrichtungen 1993 bis 1996 1993 1994 1995 1996 Straftaten gesamt
  • Sonstige Straftaten 108 148 74 91 mit sonstigen rechts extremistischen Ziel richtungen 2.919 2.852 4.131 5.477 Gewalttaten
Rechtsextremistische Bestrebungen - 91 - Entwicklung der Straftaten nach Zielrichtungen 1993 bis 1996 1993 1994 1995 1996 Straftaten gesamt 10.561 7.952 7.896 8.730 Gewalttaten 2.232 1.489 837 781 Sonstige Straftaten 8.329 6.463 7.059 7.949 mit fremdenfeindlichem Hintergrund 6.721 3.491 2.468 2.232 Gewalttaten 1.609 860 540 441 Sonstige Straftaten 5.112 2.631 1.928 1.791 mit antisemitischem Hintergrund 656 1.366 1.155 846 Gewalttaten 72 41 27 29 Sonstige Straftaten 584 1.325 1.128 817 gegen politische Gegner 265 243 142 175 Gewalttaten 157 95 68 84 Sonstige Straftaten 108 148 74 91 mit sonstigen rechts extremistischen Ziel richtungen 2.919 2.852 4.131 5.477 Gewalttaten 394 493 202 227 Sonstige Straftaten 2.525 2.359 3.929 5.250
  • Rechtsextremistische Bestrebungen - 92 - Die Straftaten verteilen sich nach Tatarten auf folgende Zielrichtungen *): fremden anti gegen politi sonstige feindliche semitische sche
  • Länder Die meisten Straftaten mit erwiesenem oder zu vermutendem rechts extremistischem Hintergrund ereigneten sich in Nordrhein-Westfalen (1.300, davon
Rechtsextremistische Bestrebungen - 92 - Die Straftaten verteilen sich nach Tatarten auf folgende Zielrichtungen *): fremden anti gegen politi sonstige feindliche semitische sche Gegner Zielrichtungen Tötungsdelikte 0 0 1 0 (0) (0) (0) (0) Versuchte 11 0 1 0 Tötungsdelikte (8) (0) (2) (0) Sprengstoff 0 0 0 0 anschläge (0) (0) (0) (0) Brandanschläge 27 1 3 2 (37) (1) (4) (3) Körperverletzungen 307 10 54 136 (372) (9) (36) (92) Landfriedensbrüche 27 0 20 24 (20) (0) (18) (10) Sachbeschädi gungen mit 69 18 5 65 **) Gewaltanwendung (103) (17) (8) (97) Nötigungen, 232 19 26 87 Bedrohungen (327) (25) (23) (129) Verbreiten/Ver wenden von Propa 601 174 43 4817 gandamitteln (547) (191) (35) (3570) Volksverhetzung, Aufstachelung zum Rassenhaß u. a. 958 624 22 346 Straftaten (1.054) (912) (16) (230) 3.3 Verteilung der Straftaten auf die Länder Die meisten Straftaten mit erwiesenem oder zu vermutendem rechts extremistischem Hintergrund ereigneten sich in Nordrhein-Westfalen (1.300, davon 130 Gewalttaten) und Thüringen (879, davon 56 Ge walttaten). Im Durchschnitt ereigneten sich in den neuen Ländern insgesamt 26,4 Straftaten je 100.000 Einwohner, in den alten Län dern 8,4. Die Anzahl der Gewalttaten betrug in den neuen Ländern 2,4 und in den alten Ländern 0,9 Taten je 100.000 Einwohner. *) Zahlen von 1995 in Klammern **) Anders als bei den fremdenfeindlichen und antisemitischen Taten wird bei den Taten gegen politische Gegner und mit sonstigen Zielrichtungen der Anteil der Sachbeschädigungen mit Gewaltanwendungen vom BKA nicht gesondert erfaßt. Hier wurde daher der Anteil der Sachbeschädigungen mit Gewaltan wendung auf der Basis der fremdenfeindlichen Taten hochgerechnet.
  • verurteilte die Angeklagten dennoch. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der dargestellte Fall zeigt deutlich, dass im Rockermilieu eine Zusammenarbeit
232 Organisierte Kriminalität Mai Angehörige des Road Eagle MC von Angehörigen des Gremium MC überfallen. Unter den Tätern waren auch Rocker aus Bayern. Bemerkenswert war auch ein Überfall auf mehrere Angehörige des Bandidos MC im März in der Nähe von Bremen. Die Opfer waren gefesselt und fast zu Tode geprügelt worden. In München wurden im Januar zwölf Angehörige des Bandidos MC wegen Bildung einer "bewaffneten Gruppe" (SS 127 StGB) und gefährlicher Körperverletzung zu Freiheitsstrafen von mehreren Monaten auf Bewährung verurteilt. Sie hatten mehrere Besucher einer Stammkneipe des Bandidos MC verletzt. Die Polizei fand bei Durchsuchungen im Kreis der Beschuldigten mehrere Waffen. Bemerkenswert an dem Fall war, dass die Geschädigten kein Interesse an der Aufklärung zeigten und zunächst gemachte Aussagen später widerriefen. Das Gericht verurteilte die Angeklagten dennoch. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der dargestellte Fall zeigt deutlich, dass im Rockermilieu eine Zusammenarbeit mit den Strafverfolgungsbehörden grundsätzlich abgelehnt wird. Wird das Gebot des Schweigens dennoch gebrochen, ist mit drastischen Sanktionen zu rechnen. ExpansionsIn letzter Zeit war eine Expansion der großen Rockerclubs sowohl im bestrebungen Ausland als auch in Deutschland festzustellen. Regionale Gruppen wurden teilweise komplett übernommen. Die Übernahme ("Patch-Over") des Bats MC durch den Trust MC zum Jahresanfang und der Übertritt mehrerer, auch bayerischer Chapter des Stones MC zum Gremium MC im Mai lassen eine rigorose Expansionspolitik der "1 %er-Clubs" erkennen. Es spricht einiges dafür, dass Rockerclubs versuchen werden, einerseits in Bayern weiter zu expandieren und andererseits auch in den neuen Bundesländern, insbesondere im Rotlichtmilieu, in der Türsteher-Szene und im Rauschgifthandel, Fuß zu fassen. Verfassungsschutzbericht Bayern 2006
  • sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung, da er das Demokratieund Rechtsstaatenprinzip als Säulen der bestehenden . staatlichen Ordnung ablehnte, das Recht
Bei dem Verbot des "KuF" im Jahr 2014 hatte es sich deutschlandweit erstmalig um das Verbot eines Unterstützungsvereins des "Islamischen Staates" (IS) gehandelt. Der "KuF" war in den vorangegangenen Monaten insbesondere durch die Ausreisen mehrerer Personen aus dem Verein und dessen Umfeld aufgefallen. In der zusammenfassenden Bewertung des Innensenators wurde festgestellt, dass sich der Verein gegen die verfassungsmäßige Ordnung und gegen den Gedanken der Völkerverstän66 digung richtete. Gerade durch die von den führenden Mitgliedern des "KuF" in den Freitagspredigten verbreitete Ideologie wurde die verfassungsmäßige Ordnung ebenso wie der Gedanke der Völkerverständigung schwerwiegend, ernst und nachhaltig beeinträchtigt. . Der Verein richtete sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung, da er das Demokratieund Rechtsstaatenprinzip als Säulen der bestehenden . staatlichen Ordnung ablehnte, das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit nicht allen . Menschen zubilligte sowie die Glaubensund Gewissensfreiheit ablehnte. Weiterhin richtete sich der Verein gegen den Gedanken der Völkerverständigung, . da er zum Hass gegen Angehörige anderer Religionen bzw. religiöser . Überzeugungen aufrief, . die Minderwertigkeit anderer Religionen bzw. Religionsgruppen vertrat, . zur Bekämpfung westlicher Regierungen aufrief sowie zentrale Elemente der bestehenden völkerrechtlichen Ordnung ablehnte und zu deren Bekämpfung aufrief. Der Verein ging dabei jeweils mit einer aggressiv-kämpferischen Grundhaltung vor, . indem er durch sein Handeln die salafistische Bewegung und deren verfassungsund . völkerrechtsfeindliche Ziele maßgeblich und nachhaltig beförderte, den salafistischen Machtund Alleinvertretungsanspruch proklamierte und . verbreitete und dabei selbst Gewalt und terroristische Handlungen einschließlich der Tötung von Personen, die nicht der gleichen Ideologie anhängen, - einschließlich der Unterstützung des bewaffneten Kampfes der Terrororganisation "Islamischer Staat" - nachdrücklich befürwortete und so zu weiterer Gewalt anstachelte. Die Anhänger des "KuF" pflegten eine besonders radikale Form des Salafismus. Hierbei wurde vom Großteil der Anhänger der Schwerpunkt auf das Konzept der "Takfir"-Ideologie gelegt. "Takfir" bedeutet wörtlich "Exkommunikation", d.h. einen Muslim zu einem Ungläubigen (Kafir) zu erklären. "Ungläubige" sind nach Auffassung der Vereinsanhänger zu bekämpfen und der Abfall vom Glauben ist zumindest theoretisch mit dem Tode zu bestrafen. In der Überbetonung des "Takfir"-Konzeptes und der mindestens in Teilen gehegten Sympathie mit dem gewaltsamen Jihad begründete sich das hohe Maß an Radikalität des Vereins und seiner Anhänger. Sie selbst bezeichneten sich als "Al Muwahidun" oder "Ansar at-tawhid", was so viel wie "Die Anhänger des Einheitsglaubens" bedeutet. Damit erklärten sie sich zu den einzig wahren Muslimen und werteten sogar andere Muslime, die nicht ihrer ideologischen Linie folgen, ab. Die Gründung des "KuF" erfolgte im Jahr 2008 durch eine Abspaltung von Anhängern des "Islamischen Kulturzentrums Bremen e.V.". Die Trennung erfolgte aufgrund der Hinwendung zur "Takfir"-Ideologie.
  • Rechtsextremistische Bestrebungen - 95 - 3.4 Sozialstruktur der Tatverdächtigen Tatverdächtige ü- Von den 751 erfaßten mutmaßlichen Gewalttätern waren nur 30 berwiegend unter
Rechtsextremistische Bestrebungen - 95 - 3.4 Sozialstruktur der Tatverdächtigen Tatverdächtige ü- Von den 751 erfaßten mutmaßlichen Gewalttätern waren nur 30 berwiegend unter 21 (4 %) Frauen. 66 % der Tatverdächtigen waren Jugendliche und HeJahren ranwachsende im Alter von 16 bis 20 Jahren. Altersstruktur der mutmaßlichen Gewalttäter 31-40 Jahre: über 40 Jahre: 3,1 % 3,2 % 16-17 Jahre: 29,6 % 21-30 Jahre: 27,4 % 18-20 Jahre: 36,7 %
  • Rechtsextremistische Bestrebungen - 96 - Altersstruktur der mutmaßlichen Gewalttäter 1993 1994 1995 1996 16 - 17 Jahre
Rechtsextremistische Bestrebungen - 96 - Altersstruktur der mutmaßlichen Gewalttäter 1993 1994 1995 1996 16 - 17 Jahre: 20,5 % 22,8 % 24 % 29,6 % 18 - 20 Jahre: 38,4 % 35,7 % 36,8 % 36,7 % 21 - 30 Jahre: 34,7 % 33,3 % 32,3 % 27,4 % 31 - 40 Jahre: 3,6 % 3,6 % 3,9 % 3,1 % über 40 Jahre: 2,8 % 4,5 % 3% 3,2 % Den Prozentangaben liegen folgende Zahlen zugrunde: für 1993 1.206, für 1994 1.233, für 1995 1.058 und für 1996 751 Personen. Ein Vergleich mit den Vorjahren zeigt, daß der Anteil der Tatverdäch tigen unter 18 Jahren deutlich zugenommen hat. Bei den 21 bis 40 Jahre alten Tatverdächtigen ist dagegen ein Rückgang zu verzeich nen.

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