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"links or rechts" in den Verfassungsschutz Trends
  • Ermittlungen (Investigations) Abt. III Öffentlichkeitsarbeit Abt. IV Rechtsfragen/Menschenrechtsbüro Abt. V Social Reforms. Gemäß der Hubbard-Anweisung
hen" (ATV), betrieben von einem DSA-Unterabteilungsleiter, ist dem OSA zuzurechnen. Die ATV unterhält im Internet eine Homepage; ein Hinweis auf Scientology ist dort nicht erkennbar. Das Engagement im Bereich angeblicher Menschenrechtsverletzungen gegen Scientologen durch feindliche Staaten und ihre Behörden st wesentlicher Bestandteil der Expansionsbemühungen, ebenso der on Hubbard betriebene Kampf gegen die Psychiater als "Quelle llen Übels in der Welt". Das DSA-Deutschland ist in fünf Abteilungen gegliedert: Aufbau des DSA Abt. I Kommunikation, Personal, Berichtswesen, Abt. II Ermittlungen (Investigations) Abt. III Öffentlichkeitsarbeit Abt. IV Rechtsfragen/Menschenrechtsbüro Abt. V Social Reforms. Gemäß der Hubbard-Anweisung (HCO-PL) vom 13. März 1961 soll n den OSA-Akten die jeweilige Ausgangslage für Maßnahmen von OSA bzw. DSA gegen "Feinde" (der SO kritisch begegnende Personen) gesammelt werden. Der HCO-PL beschreibt als Ziel der Abteiung: "Behörden und ihnen entgegen gesetzte Denkmodelle oder Gesellschaften in einen Zustand völliger Übereinstimmung mit den Zielen der SO zu bringen. (...) Dies geschieht durch die hochrangige Fähigkeit zur Steuerung und - falls sie nicht gegeben ist - durch die weiter unten angesiedelte Fähigkeit zur Überwältigung." Das DSA-Deutschland setzt diese Anweisung vollinhaltlich um, samArbeitsweise des melt zu Kritikern, Politikern, Behördenangehörigen und anderen DSA-Deutschland Gegnern Informationen, wertet sie aus und verwendet sie für eigene operative Maßnahmen. Durch Recherchen unter Falschnamen und ndere Maßnahmen verschafft sich das DSA-Deutschland interne Unterlagen deutscher Einrichtungen. Seine Außendienstmitarbeiter observieren als "Feinde" bezeichnete Gegner der SO und beziehen, um Rückschlüsse auf ihre Organisation zu verhindern, Privatdetektive n ihre Arbeit ein. O-intern arbeitet das DSA abgeschottet gegenüber anderen O-Strukturen. Die fernschriftliche Informationsübermittlung an über-
  • München als Büro für öffentliche Angelegenheiten oder als Presseund Rechtsamt dar. Teile des OSA sind das Deutsche Büro für Menschenrechte
Vorsitzende des Vereins "NARCONON-Schliersee" noch die Betreuer zur Ausübung eines Heilberufs befähigt oder berechtigt waren. NARCONON, das in den letzten Jahren in Bayern kaum mehr in Erscheinung getreten ist, hat seit einigen Monaten verstärkte Aktivitäten entwickelt, um ein neues NARCONON-Rehabilitationszentrum im Landkreis Cham zu errichten. 3.2.4 Office of Special Affairs (OSA) OSA ist die Nachfolgeorganisation einer bereits in den 60er Jahren unter dem Namen Guardian Office (GO) aufgebauten Abteilung, die mdienst nach eigenem Selbstverständnis auch Nachrichtendienstund Spionagefunktionen hatte. Zahlreiche Grundlagenpapiere für das GO, z. B. für nachrichtendienstliche Schulung, wurden für den neuen Dienst als OSA-Network Orders übernommen. Im Gegensatz zur rigiden und direkten Vorgehensweise des GO, die in der Vergangenheit zu einem internationalen Ansehensverlust der SO geführt hat, operiert das OSA heute erkennbar vorsichtiger, ohne seine Ziele im Wesentlichen geändert zu haben. che Die für Deutschland zuständige OSA-Einheit ist das Department of entrale Special Affairs (DSA), das nach der Verlagerung von Hamburg seit 13. November 1971 seinen Sitz in München hat. Nach außen tritt das DSA unter der Bezeichnung "Scientology-Kirche Deutschland, Beichstraße 12, 80802 München" auf; der inoffizielle Sitz ist Nordendstraße 3, München. Dem DSA-Deutschland als Zentralstelle nachgeordnet sind die lokalen DSA-Büros in Berlin, Düsseldorf, Frankfurt am Main, Hamburg, München und Ulm, angesiedelt bei den dortigen "Scientology Kirchen" oder den "Celebrity Centres". Die SO selbst stellt ihre OSA-Einrichtung für Deutschland mit Sitz in München als Büro für öffentliche Angelegenheiten oder als Presseund Rechtsamt dar. Teile des OSA sind das Deutsche Büro für Menschenrechte und die Citizens Commission on Human Rights (CCHR). Da das CCHR weisungsgebend für die Kommission für Verstöße der Psychiatrie gegen Menschenrechte e.V. (KVPM) ist, kann dieses öffentlichkeitswirksame Aushängeschild zur Bekämpfung der Psychiatrie ebenfalls dem Bereich OSA zugerechnet werden. Auch die im August 2001 gegründete "Aktion Transparente Verwaltung Mün-
  • machen. Der Empfänger ist darauf hinzuatlantik-Vertrages über die Rechtsstellung ihrer Truppen weisen, dass die übermittelten Daten
GESETZESTEXT SSSS 74 a oder 120 des Gerichtsverfassungsgesetzes geum Auskunft über die vorgenommene Verwendung der nannt sind oder bei denen aufgrund ihrer Zielsetzung, Daten zu bitten. Die Übermittlung der personenbezogenen des Motivs des Täters oder dessen Verbindung zu einer Daten ist dem Betroffenen durch das Landesamt für Organisation tatsächliche Anhaltspunkte dafür vorliegen, Verfassungsschutz mitzuteilen, sobald eine Gefährdung dass sie gegen die in Artikel 73 Nr. 10 Buchst. b oder c seiner Aufgabenerfüllung durch die Mitteilung nicht mehr des Grundgesetzes genannten Schutzgüter gerichtet zu besorgen ist. Einer Mitteilung bedarf es nicht, wenn sind. das Innenministerium feststellt, dass diese Voraussetzung (3) Im Übrigen kann das Landesamt für Verfassungsschutz auch fünf Jahre nach der erfolgten Übermittlung noch nicht an inländische öffentliche Stellen personenbezogene eingetreten ist und mit an Sicherheit grenzender WahrDaten übermitteln, wenn dies zur Erfüllung seiner Aufscheinlichkeit auch in absehbarer Zukunft nicht eintreten gaben erforderlich ist oder der Empfänger die Daten zum wird. Schutz der freiheitlichen demokratischen Grundordnung (6) Das Landesamt für Verfassungsschutz kann personenoder sonst für erhebliche Zwecke der öffentlichen Sicherbezogene Daten an öffentliche Stellen außerhalb des heit einschließlich der Verfolgung von Straftaten von erGeltungsbereichs des Grundgesetzes sowie an überund heblicher Bedeutung benötigt. Der Empfänger darf die zwischenstaatliche Stellen übermitteln, wenn die Überübermittelten Daten, soweit gesetzlich nichts anderes mittlung zur Erfüllung seiner Aufgaben oder zur Wahrung bestimmt ist, nur zu dem Zweck verwenden, zu dem sie erheblicher Sicherheitsinteressen des Empfängers erforderihm übermittelt wurden. lich ist. Die Übermittlung unterbleibt, wenn auswärtige (4) Das Landesamt für Verfassungsschutz kann personenBelange der Bundesrepublik Deutschland, Belange der bezogene Daten an Dienststellen der StationierungsstreitLänder oder überwiegende schutzwürdige Interessen kräfte im Rahmen von Artikel 3 des Zusatzabkommens des Betroffenen entgegenstehen. Die Übermittlung ist zu dem Abkommen zwischen den Parteien des Nordaktenkundig zu machen. Der Empfänger ist darauf hinzuatlantik-Vertrages über die Rechtsstellung ihrer Truppen weisen, dass die übermittelten Daten nur zu dem Zweck hinsichtlich der in der Bundesrepublik Deutschland verwendet werden dürfen, zu dem sie ihm übermittelt stationierten ausländischen Streitkräfte vom 3. August wurden und das Landesamt für Verfassungsschutz sich 1959 (BGBl. 1961 II S. 1183) übermitteln. Die Übermittvorbehält, um Auskunft über die vorgenommene Verwenlung ist aktenkundig zu machen. Der Empfänger ist darauf dung der Daten zu bitten. hinzuweisen, dass die übermittelten Daten nur zu dem (7) Erweisen sich personenbezogene Daten, nachdem sie Zweck verwendet werden dürfen, zu dem sie ihm überdurch das Landesamt für Verfassungsschutz übermittelt mittelt wurden und das Landesamt für Verfassungsschutz worden sind, als unvollständig oder unrichtig, sind sie sich vorbehält, um Auskunft über die vorgenommene Verunverzüglich gegenüber dem Empfänger zu berichtigen wendung der Daten zu bitten. oder zu ergänzen, es sei denn, dass dies für die Beurteilung (5) Die Übermittlung personenbezogener Daten an andere als eines Sachverhaltes ohne Bedeutung ist. öffentliche Stellen ist nur zulässig, soweit dies zum Zwecke einer erforderlichen und zulässigen Datenerhebung durch SS 11 Übermittlungsverbote das Landesamt für Verfassungsschutz unabdingbar ist und dadurch keine überwiegenden schutzwürdigen Interessen (1) Die Übermittlung von Informationen nach den SSSS 5, 9 und der Person, deren Daten übermittelt werden, beeinträchtigt 10 unterbleibt, wenn werden. Personenbezogene Daten dürfen darüber hinaus 1. für die übermittelnde Stelle erkennbar ist, dass unter an andere als öffentliche Stellen nur übermittelt werden, Berücksichtigung der Art der Informationen und ihrer wenn dies zur Abwehr von Gefahren für die in SS 3 Abs. 2 Erhebung die schutzwürdigen Interessen des Betroffenen Satz 1 Nr. 1 bis 4 genannten Schutzgüter oder zur Gewährdas Allgemeininteresse an der Übermittlung überwiegen, leistung der Sicherheit von lebensoder verteidigungs2. überwiegende Sicherheitsinteressen oder überwiegenwichtigen oder besonders gefahrenträchtigen Einrichde Belange der Strafverfolgung dies erfordern oder tungen im Sinne des SS 1 Abs. 3 des Landessicherheits3. besondere gesetzliche Übermittlungsregelungen überprüfungsgesetzes erforderlich ist. Die Übermittlung entgegenstehen; die Verpflichtung zur Wahrung gesetzpersonenbezogener Daten an eine sonstige Einrichtung licher Geheimhaltungspflichten oder von Berufsoder oder Unternehmung, insbesondere der Wissenschaft besonderen Amtsgeheimnissen, die nicht auf gesetzund Forschung, des Sicherheitsgewerbes oder der Kreditlichen Vorschriften beruhen, bleibt unberührt. und Finanzwirtschaft, ist nur zulässig, wenn dies zur (2) Informationen über Minderjährige vor Vollendung des Abwehr schwerwiegender Gefahren für die Einrichtung 14. Lebensjahres dürfen nach den Vorschriften dieses oder Unternehmung erforderlich ist. Die Übermittlung Gesetzes nicht an ausländische oder überoder zwischennach den Sätzen 2 und 3 bedarf der vorherigen Zustimstaatliche Stellen übermittelt werden. mung durch das Innenministerium. Das Landesamt für Verfassungsschutz hat die Übermittlung aktenkundig zu SS 12 Unterrichtung der Öffentlichkeit machen. Für Übermittlungen nach Satz 2 gilt SS 9 Abs. 4 Sätze 4 und 5 entsprechend. Der Empfänger darf die Das Innenministerium und das Landesamt für Verfassungsübermittelten Daten nur zu dem Zweck verwenden, zu schutz unterrichten die Öffentlichkeit periodisch oder aus dem sie ihm übermittelt wurden. Der Empfänger ist auf gegebenem Anlass im Einzelfall über Bestrebungen und die Verwendungsbeschränkung und darauf hinzuweisen, Tätigkeiten nach SS 3 Abs. 2. Das Landesamt für Verfassungsdass das Landesamt für Verfassungsschutz sich vorbehält, schutz tritt solchen Bestrebungen und Tätigkeiten auch durch 233
  • Aktivitäten der linksextremistischen Parteien nahmen zu. Vor allem die KPD (Gruppe Möller) machte mit zahlreichen Veranstaltungen auf sich
  • aufmerksam. Terrorismus konnte in Sachsen-Anhalt weder im rechten noch im linken Bereichfestgestellt werden. Gegenüber dem Vorjahr hat sich
Die Aktivitäten der linksextremistischen Parteien nahmen zu. Vor allem die KPD (Gruppe Möller) machte mit zahlreichen Veranstaltungen auf sich aufmerksam. Terrorismus konnte in Sachsen-Anhalt weder im rechten noch im linken Bereichfestgestellt werden. Gegenüber dem Vorjahr hat sich die Situation im Bereich der extremistischen Bestrebungen und Tätigkeiten von Ausländern nur wenig verändert. Organnsationsstrukturen extremistischer Gruppierungen sind in Sachsen-Anhalt bisher nicht bekannt geworden. Es kam im wesentlichen zum Zeigen von Symbolen verbotener Parteien und Organisationen.
  • Planungen der Bundesregierung zum Asylund Ausländerrecht. Dabei verstärkten linksextreme Ausländergruppen die Zusammenarbeit mit ideologisch gleichgesinnten deutschen Organisationen. Die Besorgnis vieler
7. Abschnitt Extremistische Bestrebungen von Ausländern 1. Allgemeines Am 30. September 1983 hielten sich in Bayern 686.900 Ausländer auf, darunter 216.000 Türken 121.400 Jugoslawen 76.000 Österreicher 73.300 Italiener 49.000 Griechen und 12.000 Spanier. Während die Zahl der Ausländer in den früheren Jahren laufend angestiegen ist, verringerte sie sich im Jahre 1983 um rund 22.800 Personen ( = 3,2 %). Die weit überwiegende Mehrzahl der Ausländer verhielt sich nach wie vor loyal zum Gastland. Die Bemühungen ausländischer Extremisten, ihre Landsleute für ihre extremistischen Ziele zu gewinnen und dadurch die eigene Basis zu stärken, waren meist erfolglos. Nur eine geringe Minderheit (1,0 %) der in Bayern lebenden Ausländer hat sich aus politischer Motivation extremistischen oder extremistisch beeinflußten Gruppen angeschlossen oder unterliegt ihrem Einfluß, weil sie dort gesellige Kontakte oder Unterstützung bei der Bewältigung von Alltagsproblemen sucht. Die Aktivitäten solcher Gruppen waren insbesondere von den Konflikten und Krisen in den Herkunftsländern der Mitglieder, aber auch von der Lage der Ausländer im Bundesgebiet bestimmt. So agitierten ausländische Extremisten zunehmend gegen die behauptete Ausländerfeindlichkeit der deutschen Bevölkerung sowie gegen die Planungen der Bundesregierung zum Asylund Ausländerrecht. Dabei verstärkten linksextreme Ausländergruppen die Zusammenarbeit mit ideologisch gleichgesinnten deutschen Organisationen. Die Besorgnis vieler ausländischer Extremisten, eine extrempolitische Betätigung könne wirtschaftliche oder ausländerrechtliche Nachteile zur Folge haben, wirkte sich indes wie schon im Vorjahr dämpfend auf ihr Engagement aus und ließ die öffentlichkeitswirksamen Aktionen weiter zurückgehen. Die Zahl der in Bayern erfaßten extremistischen oder extremistisch beeinflußten Ausländergruppen sank auf 154(1982:158). Der Rückgang ist auf die Auflösung inaktiver Unterorganisationen zurückzuführen. Andererseits gab es auch Neugründungen von kleineren Gruppierungen. 156
  • Jahrzehnten liegt Scientology im Konflikt mit den Rechtsordnungen demokratischer Staaten. Die Vorwürfe lauten z. B. auf Betrug und Wucher gegenüber
6. Abschnitt Scientology-Organisation (SO) International Deutschland Bayern Mitglieder: 125.000 bis 150.000* 5.000 bis 6.000 etwa 2.600 Vorsitzender: David Miscavige Helmuth Blöbaum Gerhard Böhm Gründung: Los Angeles 1952 München 1972 Nürnberg 1982 Church of Scientology Scientology Kirche Scientology Kirche International, (CSI) Deutschland e.V. Bayern e.V. Sitz: Los Angeles, USA München München/Nürnberg (in Deutschland unselbständige Teilorganisationen) Publikationen: Freiheit, Impact, Ursprung, Source u.a. * geschätzte bzw. hochgerechnete Zahlenangaben, die auf Mitgliederbzw. Aussteigerinformationen basieren 1. Zur Geschichte der SO m Jahre 1950 veröffentlichte der amerikanische Science-Fiction-Autor Persönlichkeits- . Ron Hubbard (1911 bis 1986) in den USA das Buch "Dianetik - Die manipulation als moderne Wissenschaft der geistigen Gesundheit". Darin stellte er neue Therapie eine "Technologie" zur "Heilung psychosomatischer Krankheiten und geistiger Störungen" vor. In den folgenden Jahren kam es zur Gründung so genannter "Dianetik-Zentren" und schließlich zum Aufbau der SO. Hubbard erklärte sein von ihm entwickeltes Verfahren der sychomanipulation, das er zusammen mit einer totalitären Organisaionslehre und -technik in Form eines Kommandosystems ("Adminech") entwickelt hat, zwei Jahre später zur Religion und gründete die erste "Kirche". Er hoffte, damit seine Organisation gegen staatEtiketteniche Eingriffe abzusichern. schwindel eit Mitte der 80er Jahre, nach dem Tode Hubbards, übernahm David Miscavige die Führung der SO. eit Jahrzehnten liegt Scientology im Konflikt mit den Rechtsordnungen demokratischer Staaten. Die Vorwürfe lauten z. B. auf Betrug und Wucher gegenüber Kunden, Bedrohung und Nötigung von Kritikern, uf Verschwörung gegen die Regierung, Steuerhinterziehung und Bildung einer kriminellen Vereinigung. In diesem Zusammenhang kam
  • für jedes Mitglied ein 3. die Zweckbestimmung und die Rechtsgrundlage stellvertretendes Mitglied gewählt. der Verarbeitung, (2) Scheidet ein Mitglied
  • Akten und Dateien des Landesamts für (2) Die Rechte des Landtags und seiner Ausschüsse Verfassungsschutz zu erhalten, sowie der Kommission
GESETZESTEXT (2) In das Verfahrensverzeichnis sind einzutragen: mentarischen Kontrollgremiums. Gewählt ist, wer die 1. die verantwortliche Organisationseinheit, Stimmen der Mehrheit der Mitglieder des Landtags auf 2. die Bezeichnung des Verfahrens, sich vereint. In gleicher Weise wird für jedes Mitglied ein 3. die Zweckbestimmung und die Rechtsgrundlage stellvertretendes Mitglied gewählt. der Verarbeitung, (2) Scheidet ein Mitglied aus dem Landtag oder seiner Fraktion 4. der betroffene Personenkreis und die Art der gespeicheraus oder wird es Mitglied der Landesregierung, so verliert ten Daten, es seine Mitgliedschaft im Parlamentarischen Kontroll5. die Empfänger der Daten und die jeweiligen Datengremium. SS 16b Absatz 4 bleibt unberührt. Für dieses arten, wenn vorgesehen ist, die Daten zu übermitteln, Mitglied ist unverzüglich ein neues Mitglied zu wählen. innerhalb des Landesamtes für Verfassungsschutz für Das Gleiche gilt, wenn ein Mitglied aus dem Parlamentaeinen weiteren Zweck zu nutzen oder im Auftrag verrischen Kontrollgremium ausscheidet. Für stellvertretende arbeiten zu lassen, Mitglieder gelten die Sätze 1 bis 3 entsprechend. 6. die Fristen für die Einschränkung der Verarbeitung und Löschung der Daten sowie deren Prüfung, SS 16b Zusammentritt 7. die zugriffsberechtigten Personen, 8. eine allgemeine Beschreibung der eingesetzten Hard(1) Das Parlamentarische Kontrollgremium tritt mindestens ware, der Vernetzung und der Software sowie einmal im Vierteljahr zusammen. Es gibt sich eine 9. die erforderlichen technischen und organisatorischen Geschäftsordnung und wählt einen Vorsitzenden. Maßnahmen. (2) Jedes Mitglied kann die Einberufung und die Unterrichtung (3) Ein automatisiertes Verfahren zur Verarbeitung personendes Parlamentarischen Kontrollgremiums verlangen. bezogener Daten, das insbesondere aufgrund der Art oder (3) Beschlüsse des Parlamentarischen Kontrollgremiums der Zweckbestimmung der Verarbeitung mit besonderen bedürfen der Mehrheit der Stimmen der anwesenden Gefahren für das Persönlichkeitsrecht verbunden sein kann, Mitglieder. darf das Landesamt für Verfassungsschutz erst einsetzen (4) Das Parlamentarische Kontrollgremium übt seine Tätigoder wesentlich ändern, wenn sichergestellt ist, dass diese keit auch über das Ende einer Wahlperiode des Landtags Gefahren nicht bestehen oder durch technische oder orhinaus so lange aus, bis der nachfolgende Landtag nach ganisatorische Maßnahmen verhindert werden. Satz 1 gilt SS 16a entschieden hat. auch für den Auftragsverarbeiter, der im Auftrag des Landesamtes für Verfassungsschutz personenbezogene SS 16c Pflicht der Landesregierung zur Unterrichtung Daten verarbeitet. Die verantwortliche Organisationseinheit hat den Datenschutzbeauftragten an der Durch(1) Das Innenministerium unterrichtet das Parlamentarische führung der Untersuchung nach Satz 1 zu beteiligen. Das Kontrollgremium über die allgemeine Tätigkeit des LandesErgebnis der Untersuchung und dessen Begründung amts für Verfassungsschutz und über Vorgänge von besind aktenkundig zu machen und dem Datenschutzsonderer Bedeutung. Auf Verlangen des Parlamentarischen beauftragten zuzuleiten. Kontrollgremiums hat die Landesregierung zu einem konkreten Thema aus dem Aufgabenbereich des Landesamts für Verfassungsschutz zu berichten. (2) Das Innenministerium unterrichtet das Parlamentarische Abschnitt 3 Kontrollgremium nach Maßgabe der SS 5b Absatz 8 und Parlamentarische Kontrolle SS 6 Absatz 1 Satz 10 sowie nach Maßgabe des SS 2 Absatz 1 des Ausführungsgesetzes zum Artikel 10-Gesetz, auch in SS 16 Parlamentarisches Kontrollgremium - Verbindung mit SS 5d Absatz 3 Satz 1. SS 2 Absatz 2 und 3 Kontrollrahmen des Ausführungsgesetzes zum Artikel 10-Gesetz bleiben unberührt. (1) Die Landesregierung unterliegt hinsichtlich der Tätigkeit des Landesamts für Verfassungsschutz der Kontrolle SS 16d Befugnisse des Kontrollgremiums durch das Parlamentarische Kontrollgremium. Dies umfasst auch die Kontrolle nach SS 5b Absatz 8 und SS 6 (1) Das Parlamentarische Kontrollgremium kann von der Absatz 1 Satz 10 sowie nach SS 2 Absatz 1 des AusLandesregierung verlangen, führungsgesetzes zum Artikel 10-Gesetz, auch in Ver1. im Rahmen der Unterrichtung der Landesregierung bindung mit SS 5d Absatz 3 Satz 1. Einsicht in Akten und Dateien des Landesamts für (2) Die Rechte des Landtags und seiner Ausschüsse Verfassungsschutz zu erhalten, sowie der Kommission nach dem Ausführungsgesetz 2. im Rahmen der Unterrichtung der Landesregierung zum Artikel 10-Gesetz bleiben unberührt. Einsicht in Akten und Dateien der Landesregierung zu erhalten, die die Tätigkeit des Landesamts für VerSS 16a Mitgliedschaft fassungsschutz betreffen, und 3. Zutritt zu den Dienststellen des Landesamts für (1) Der Landtag wählt zu Beginn jeder neuen Wahlperiode Verfassungsschutz zu erhalten. aus seiner Mitte die Mitglieder des Parlamentarischen (2) Das Parlamentarische Kontrollgremium kann nach UnterKontrollgremiums. Er bestimmt die Zahl der Mitglieder, richtung der Landesregierung die Zusammensetzung und die Arbeitsweise des Parla1. Angehörige des Landesamts für Verfassungsschutz, 235
  • Aufsicht des Staates unterstehenden juristischen Personen des öffentlichen Rechts, die Gerichte und das Landesamt für Verfassungsschutz leisten einander Rechtsund Amtshilfe
(2) Das Landesamt für Verfassungsschutz wirkt mit 1. bei der Überprüfung von Personen, denen im öffentlichen Interesse geheimhaltungsbedürftige Tatsachen, Gegenstände oder Erkenntnisse anvertraut werden, die Zugang dazu erhalten sollen oder ihn sich verschaffen können; 2. bei der Überprüfung von Personen, die an sicherheitsempfindlichen Stellen von lebensoder verteidigungswichtigen Einrichtungen beschäftigt sind oder beschäftigt werden sollen; 3. bei technischen Sicherheitsmaßnahmen zum Schutz von im öffentlichen Interesse geheimhaltungsbedürftigen Tatsachen, Gegenständen oder Erkenntnissen gegen die Kenntnisnahme durch Unbefugte; 4. bei der Überprüfung von Personen, die sich um Einstellung in den öffentlichen Dienst bewerben. (3) Das Landesamt für Verfassungsschutz unterrichtet die Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder über alle Angelegenheiten des Verfassungsschutzes, von denen es Kenntnis erhält und die für den Bund oder das betreffende Land von Wichtigkeit sind. Art. 3 Befugnisse Polizeiliche Befugnisse oder ein Weisungsrecht gegenüber Polizeidienststellen stehen dem Landesamt für Verfassungsschutz nicht zu. Zur Wahrnehmung seiner Aufgaben nach Art. 2 Abs. 1 und 2 ist das Landesamt für Verfassungsschutz befugt, nachrichtendienstliche Mittel anzuwenden. Art. 4 Amtshilfe und Auskunftserteilung (1) Die Behörden und Einrichtungen des Staates, die Gemeinden, die Gemeindeverbände, die sonstigen der Aufsicht des Staates unterstehenden juristischen Personen des öffentlichen Rechts, die Gerichte und das Landesamt für Verfassungsschutz leisten einander Rechtsund Amtshilfe. (2) Das Landesamt für Verfassungsschutz kann über alle Angelegenheiten, deren Aufklärung zur Wahrnehmung seiner Aufgaben erforderlich ist, von den in Absatz 1 genannten Stellen Auskünfte und die Übermittlung von Unterlagen verlangen, soweit nicht gesetzliche Vorschriften entgegenstehen. (3) Darüber hinaus haben die in Absatz 1 genannten Stellen dem Landesamt für Verfassungsschutz alle Tatsachen und Unterlagen über Bestrebungen und Tätigkeiten im Sinne des Art. 2 Abs. 1 unaufgefordert zu übermitteln. 193
  • mehrere rivalisierende Flügel gespaltenen CISNU arbeitsfähig. 7.1 Linksextremisten 7.1.1 Orthodoxe Kommunisten Die orthodox-kommunistische Tudeh-Partei, die anfangs aus taktischen
ten sich für das kommunale Wahlrecht, die Integration der Ausländer und eine bessere Ausbildung der Gastarbeiterjugend ein. Außerdem propagierten sie den Austritt Griechenlands aus der Europäischen Gemeinschaft und der NATO und die Auflösung der US-Militärbasen in Griechenland. Überregional bedienten sich dabei sowohl die KKE-Ausland als auch die KNE der Hilfe des Verbandes Griechischer Gemeinden in der Bundesrepublik Deutschland und West-Berlin (OEK) und des Verbandes Griechischer Studentenvereine in der Bundesrepublik Deutschland und West-Berlin (OEFE). Diesen orthodox-kommunistisch beeinflußten Dachverbänden gehört der überwiegende Teil der in Bayern bestehenden griechischen Gemeinden und Studentenvereine an. Die KKE-Inland ist der national-kommunistisch orientierte Teil der früheren Kommunistischen Partei Griechenlands. Im Gegensatz zur KKE-Ausland erkennt sie die führende Rolle der Kommunistischen Partei der Sowjetunion (KPdSU) nicht an. Sie befürwortet grundsätzlich die Mitgliedschaft Griechenlands in der Europäischen Gemeinschaft. Als Organe der KKE-Inland und ihrer Jugendorganisation Griechische Kommunistische Jugend "Rigas Fereos" (E.KO.N. Rigas Fereos) erscheinen die Zeitschriften "I Avgi" (Die Morgenröte) bzw. "Thourios" (Kriegslied). Enge Kontakte bestehen zu den kommunistischen Parteien Spaniens (PCE) und Italiens (PCI). Die KKE-Inland und ihre Jugendorganisation befaßten sich 1983 vor allem mit aktuellen Gastarbeiterproblemen. Ihre Bemühungen, auf griechische Gastarbeitervereinigungen dadurch größeren Einfluß zu gewinnen, blieben indes erfolglos. Die maoistisch-prochinesischen Gruppierungen Revolutionäre Kommunistische Bewegung Griechenlands (EKKE) und Marxistisch-leninistische Kommunistische Partei Griechenlands (ML-KKE) traten 1983 in Bayern nicht mehr in Erscheinung. 7. Iranische Gruppen Die Bereitschaft iranischer Extremisten, sich politisch zu exponieren, hat 1983 weiter nachgelassen. Die in Bayern aktiven iranischen Gruppen sind durchwegs Gegner der iranischen Regierung oder stehen ihr -- wie z.B. die inzwischen im Iran verbotene Tudeh-Partei -- zumindest kritisch gegenüber. Der Niedergang der 1961 als internationaler Dachverband iranischer Studentenvereinigungen gegründeten Conföderation Iranischer Studenten -- National Union (CISNU) setzte sich fort; derzeit ist nur noch eine Gruppierung der seit 1975 in mehrere rivalisierende Flügel gespaltenen CISNU arbeitsfähig. 7.1 Linksextremisten 7.1.1 Orthodoxe Kommunisten Die orthodox-kommunistische Tudeh-Partei, die anfangs aus taktischen Gründen Khomeinis Politik unterstützt hatte, wurde am 4. Mai im Iran verboten und aufgelöst. Die Maßnahmen der iranischen Revolutionsregierung gegen die Partei hatten im Juli 1982 mit dem Verbot ihres Organs "Mardom" (Das Volk) be161
  • Veröffentlichungen die Schuld an der Verfolgung nicht Khomeini, sondern ,,Rechts-Kräften, eingeschleusten Agenten des Imperialismus, insbesondere
  • München durch Verbreitung eines Flugblatts in Erscheinung. 7.1.2. Neue Linke Die CISNU-Sympathisanten der Volksfedayin Guerilla Iran mit Sitz
gönnen. Am 6. Februar wurden Führungsmitglieder der Partei, unter ihnen der Generalsekretär Nureddin Kianouri, festgenommen. Ende April/Anfang Mai 1983 folgte eine weitere Verhaftungswelle. Am Tag des Parteiverbots wurden 18 sowjetische Diplomaten des Landes verwiesen. Der Tudeh-Partei und ihren inhaftierten Mitgliedern wird Spionage für die Sowjetunion vorgeworfen. Iranische Medien veröffentlichten dazu angebliche Geständnisse. Die Partei lastete in ihren Veröffentlichungen die Schuld an der Verfolgung nicht Khomeini, sondern ,,Rechts-Kräften, eingeschleusten Agenten des Imperialismus, insbesondere des CIA, und der Konterrevolution in der Regierung und den staatlichen Institutionen" an. Orthodox-kommunistische Bruderparteien in Westeuropa, darunter auch die Deutsche Kommunistische Partei (DKP), erklärten sich mit der TudehPartei solidarisch. Einem im August 1983 auch in Bayern verteilten Flugblatt zufolge hat ein "Exterritoriales Komitee der Tudeh-Partei Iran" bzw. ein ,,Auslandskomitee der Tudeh-Partei Iran" die Leitung der Partei übernommen und deren verhaftete und gefolterte Führer ihrer Verantwortung für die Organisation entbunden. Anhänger der überwiegend konspirativ arbeitenden Tudeh-Partei traten 1983 in München, Nürnberg und Coburg insbesondere mit der Verteilung von Flugblättern und dem Verkauf des Organs "Rahe Tudeh" (Weg der Tudeh), der deutschsprachigen Monatszeitschrift "iran aktuell" und eines gleichnamigen Blattes auf, das vierzehntägig erscheint. Die Schriften enthielten vor allem Protesterklärungen gegen das Verbot der Tudeh-Partei und die Inhaftierung ihrer Funktionäre und Mitglieder im Iran. Den Protesten der Tudeh-Partei schloß sich auch die von ihr beeinflußte Organisation Iranischer Studenten (O.I.S.) -- Sympathisanten der Organisation der Volksfedayin des Iran (Mehrheit) an. In der O.I.S. haben sich im Bundesgebiet die Anhänger der Organisation der Volksfedayin des Iran (Mehrheit) gesammelt. Diese Gruppierung hatte sich 1980 wegen ideologischer Differenzen von der im Jahre 1971 im Iran gegründeten marxistisch-leninistischen GuerillaOrganisation der Volksfedayin im Iran, die maßgeblich am Umsturz im Iran beteiligt war, abgespalten. Die O.I.S. trat Ende Mai 1983 in München durch Verbreitung eines Flugblatts in Erscheinung. 7.1.2. Neue Linke Die CISNU-Sympathisanten der Volksfedayin Guerilla Iran mit Sitz in Frankfurt a.M. hat in Bayern weiter an Bedeutung verloren. Ihre Anhänger treten auch unter der Bezeichnung "Iranische Studentenorganisation in der Bundesrepublik Deutschland und Westberlin -- Sympathisanten der Guerillaorganisation Volksfedayin Iran" auf. Sie orientieren sich an den Zielen der im Iran operierenden "Guerilla-Organisation der Volksfedayin im Iran", die den Sturz der iranischen Regierung anstrebt. Die in Bayern bestehende Ortsgruppe Iranische Studentenorganisation in München -- Sympathisanten der Volksfedayin Guerilla Iran beschränkte ihre Tätigkeit 1983 im wesentlichen auf den Verkauf ihres in deutscher Sprache abgefaßten "Iran-Info". Die Schrift enthielt kritische Beiträge über andere, ebenfalls in Opposition zur iranischen Regierung stehende Gruppen und Angriffe gegen die bisherigen "Errungenschaften" der islamischen Republik wie Verbot und Verfolgung "progressiver Kräfte", Massenhin162
  • mobilisiert werden. Wie im Vorjahr agitierten türkische Linksextremisten gegen die türkische Militärregierung, die Mitgliedschaft der Türkei in der NATO
Am 26. August demonstrierten PPP-Anhänger gegenüber dem Pakistanischen Generalkonsulat in München gegen das Militärregime in Pakistan. Die PPP-Ortsgruppe Augsburg veranstaltete am 19. November einen Aufzug zum Thema ,.Gegen die Armeeregierung in Pakistan". Daran beteiligten sich etwa 50 Personen, darunter auch Mitglieder und Sympathisanten der PPP aus München und Nürnberg. Mitgeführte Transparente enthielten Parolen wie ,,Zia ein Mörder" und "Freilassung aller politischen Gefangenen". 12. Spanische Gruppen Die Kommunistische Partei Spaniens (PCE) wurde 1921 gegründet, nach dem Regierungsantritt Francos in Spanien im Jahre 1939 verboten und erst 1977 wieder zugelassen. Die orthodox-kommunistische PCE wird in der Bundesrepublik Deutschland durch ein "Comite Federal" (Bundeskomitee) geleitet. Das Bundesgebiet ist in die Zonen Nord, Rhein-Ruhr, Hessen, Baden-Württemberg und Bayern gegliedert, denen über 50 örtliche Zweiggruppen angehören. In Bayern bestehen Ortsgruppen in München und Nürnberg, deren Mitgliederzahlen weiter zurückgingen. Publikationen der PCE sind die Zeitschrift ,,Mundo Obrero" (Welt der Arbeit) und das parteitheoretische Organ "Nuestra Bandera" (Unsere Fahne). Verbindungen bestehen zur Kommunistischen Partei Italiens (PCI), zur Kommunistischen Partei Griechenlands (KKE-Inland) und zur Deutschen Kommunistischen Partei (DKP). Die Aktivitäten der PCE richteten sich überwiegend gegen die Ausländerpolitik der Bundesregierung, die Politik der neuen Regierung in Spanien und die Nachrüstung in Europa. Die Parteiführung rief die Mitglieder zur Teilnahme an der ,,Aktionswoche der Friedensbewegung" vom 15. bis 22. Oktober auf. Zur Demonstration am 22. Oktober in Stuttgart reisten Mitglieder der Ortsgruppe Nürnberg. 13. Türkische Gruppen Die von der türkischen Militärregierung erreichte innenpolitische Stabilisierung, die aus der Auflösung extremistischer Organisationen in der Türkei resultierende Besorgnis vor Verfolgung bei einer Rückkehr in die Heimat sowie die befürchtete Zunahme der Ausländerfeindlichkeit in der deutschen Bevölkerung trugen wesentlich zu Anhängerverlusten bei extremistischen türkischen Organisationen und zum Rückgang der Teilnehmerzahlen bei Versammlungen und sonstigen Aktionen bei. So konnten für die zentrale Großdemonstration am 10. September in Köln anläßlich des dritten Jahrestages der Machtübernahme durch die türkischen Streitkräfte nur noch 11.000 Personen (1982: 20.000) mobilisiert werden. Wie im Vorjahr agitierten türkische Linksextremisten gegen die türkische Militärregierung, die Mitgliedschaft der Türkei in der NATO und die deutsche Wirtschaftshilfe für die Türkei. Weitere Angriffe galten der "Ausländerfeindlichkeit" und der "verschärften Ausländergesetzgebung" in der Bundesrepublik Deutschland. Besondere Kampagnen entzündeten sich am Verbot einer Grup170
  • wollen einen nationalen islamischen Staat". Eine von türkischen Linksextremisten geplante, nicht angemeldete Gegenkundgebung wurde von der Polizei verhindert. Der Unterfranken
An einer Folkloreveranstaltung der ADÜTDF-Mitgliedsorganisation Verein Türkischer Idealisten e.V. (MÜO) am 21. Mai in München beteiligten sich rund 200 Personen. Im Versammlungslokal hingen Spruchbänder mit den Aufschriften ,,Kommunistische Männer und Frauen unerwünscht" und "Wir wollen einen nationalen islamischen Staat". Eine von türkischen Linksextremisten geplante, nicht angemeldete Gegenkundgebung wurde von der Polizei verhindert. Der Unterfranken Türk Islam Kultur-Verein e.V., ein weiterer Mitgliedsverband der ADÜTDF in Bayern, veranstaltete am 28. Mai in Würzburg einen Kulturabend, an dem rund 400 Personen teilnahmen. 178
  • gewöhnlicher Hausschlüssel, der innen hohl war und mittels eines Linksgewindes geöffnet werden konnte. Dem Transport von falschen Personalpapieren, von Geld
wird eine Halterung zurückgeschoben und die Mine freigegeben. Die Minenfassung aus Metall dient als Container für Verschlüsselungsunterlagen u.a. Die gleiche Zweckbestimmung hatte ein gewöhnlicher Hausschlüssel, der innen hohl war und mittels eines Linksgewindes geöffnet werden konnte. Dem Transport von falschen Personalpapieren, von Geld, aber auch von schriftlichen Informationen dienen spezielle Mappen oder Taschen. Sie sind innen mit einem verschließbaren Geheimfach ausgestattet. Im geschlossenen Zustand sind für Uneingeweihte weder das Fach noch der Verschluß erkennbar. Die Verbindung zwischen Agent und Zentrale wird nur noch gelegentlich über ,,Tote Briefkästen" aufrechterhalten. In einem Fall erhielt der Agent die Anweisung, zu einer bestimmten Zeit in der Nähe eines Ortes in Oberbayern einen exakt beschriebenen und freistehenden Birnbaum mit konspirativem Versteck aufzusuchen. In dem Baumstamm steckte in einer natürlichen Aushöhlung ein 30 cm langer Ast, der in seinem dicken Ende einen künstlichen Hohlraum hatte. In diesem war ein zylindrisches Metallgehäuse, das erst nach Spaltung des Astes herausgenommen werden konnte. Angeworbene Bundesbürger werden auch zur Unterstützung von in der Bundesrepublik Deutschland tätigen Mitarbeitern der DDR-Nachrichtendienste eingesetzt. So hielten sich zwei DDR-Bürger zur Erfüllung nachrichendienstlicher Aufgaben in Süddeutschland auf. Um ihrer Tätigkeit ungestört nachgehen zu können, ließen sie sich von einem bundesdeutschen Gewährsmann unter dessen Namen ein Wochenendhaus als Operationsbasis anmieten. Außerdem mußte sich dieser ein Kraftfahrzeug beschaffen und es ihnen zur Verfügung stellen. Von ihrem Domizil aus starteten sie dann täglich zu ihren geheimen Unternehmungen. Dabei gebrauchten sie einen Fotoapparat, der versteckt in einer Herrenaktentasche untergebracht war. Mit diesem machten sie während ihres Aufenthalts in Bayern verdeckt Fotoaufnahmen von für ihren Auftrag bedeutsamen Objekten. In einem Geheimfach ihrer Aktentasche hatten sie außerdem das erforderliche Geld deponiert. 5. "Aktive Maßnahmen" Die Nachrichtendienste der Staaten des Ostblocks beschränken sich nicht darauf, lediglich Informationen im Wege der Spionage zu erlangen. Vielmehr versuchen sie, auch offensiv mit sogenannten "aktiven Maßnahmen" Einfluß auf die Innenund Außenpolitik der westlichen Staaten auszuüben. Mit dem Mittel der Desinformation unterstützen sie die Außenpolitik ihres jeweiligen Landes und des Warschauer Paktes. Die ausgefeilten Techniken reichen von der Verbreitung falscher oder entstellter Nachrichten bis hin zum Einsatz von Einflußagenten. Welchen Stellenwert die ,.aktiven Maßnahmen" haben, zeigt die Tatsache, daß in der DDR eine eigene Abteilung, die Abteilung X der Hauptverwaltung Aufklärung des MfS, hierfür speziell zuständig ist. Es ist meist schwer, derartige ,.aktive Maßnahmen" zu erkennen und sie als solche eines östlichen Nachrichtendienstes nachzuweisen. Ende 1982 gingen zum Beispiel italienischen, britischen und türkischen Presseorganen anonym Kopien eines angeblichen Schreibens des Bayerischen Mini188
  • Josef Strauß vom Juni 1980 an den Vorsitzenden der rechtsextremen türkischen "Partei der Nationalen Bewegung" (MHP), Alparslan Türkes
sterpräsidenten Dr. h.c. Franz Josef Strauß vom Juni 1980 an den Vorsitzenden der rechtsextremen türkischen "Partei der Nationalen Bewegung" (MHP), Alparslan Türkes, zu. Das gefälschte Schreiben enthielt herabwürdigende Äußerungen zur Politik von Papst Johannes Paul II. Ferner sollte der Eindruck erweckt werden, Ministerpräsident Strauß habe gewußt, daß der Papstattentäter Ali Agca schon im November 1979 mit Zustimmung der MHP öffentlich die Ermordung des Papstes anläßlich dessen Besuches in der Türkei angekündigt habe. Dieses gefälschte Schreiben diente offensichtlich der Desinformation. Mit ihm sollte einerseits der Bayerische Ministerpräsident kompromittiert werden, andererseits sollte es von der seinerzeit in der Öffentlichkeit diskutierten Verstrickung des bulgarischen Nachrichtendienstes in das Papstattentat ablenken. Es liegen Anhaltspunkte vor, daß es sich hier um eine "aktive Maßnahme" des bulgarischen Nachrichtendienstes handelte. 189
  • Staatsregierung hat die Verbindlichkeit dieser Grundsätze für alle öffentlich-rechtlichen Dienstherren und Arbeitgeber in Bayern mit Beschluß vom 18. April
  • Beamtenoder Richterverhältnis, so muß sie außerdem eine Rechtsmittelbelehrung enthalten
2.2 Beamte Erfüllt ein Beamter durch Handlungen oder wegen seiner Mitgliedschaft in einer Organisation verfassungsfeindlicher Zielsetzung die Anforderungen des SS 35 Beamtenrechtsrahmengesetz nicht, aufgrund derer er verpflichtet ist, sich durch sein gesamtes Verhalten zu der freiheitlichen demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes zu bekennen und für deren Erhaltung einzutreten, so hat der Dienstherr aufgrund des jeweils ermittelten Sachverhalts die gebotenen Konsequenzen zu ziehen und insbesondere zu prüfen, ob die Entfernung des Beamten aus dem Dienst anzustreben ist. 3. Für Arbeiter und Angestellte im öffentlichen Dienst gelten entsprechend den jeweiligen tarifvertraglichen Bestimmungen dieselben Grundsätze. II. Die Bayerische Staatsregierung hat die Verbindlichkeit dieser Grundsätze für alle öffentlich-rechtlichen Dienstherren und Arbeitgeber in Bayern mit Beschluß vom 18. April 1972 bestätigt. Zu ihrer Durchführung wird folgendes bestimmt: 1. Vor der Einstellung eines Bewerbers in den öffentlichen Dienst haben die Einstellungsbehörden zunächst beim Staatsministerium des Innern anzufragen, ob Tatsachen bekannt sind, die Bedenken gegen die Einstellung begründen. Das Staatsministerium des Innern ist verpflichtet, Anfragen dieser Art unverzüglich zu beantworten. Die Auskünfte sind auf Tatsachen zu beschränken, die gerichtsverwertbar sind. Die Anfrage nach Satz 1 entfällt, wenn bereits aufgrund anderer Vorschriften eine Überprüfung vor der Einstellung vorgesehen ist. 2. Beabsichtigt die Einstellungsbehörde nach Eingang der Auskunft des Staatsministeriums des Innern, den Bewerber einzustellen, so ist der Bewerber vor der Entscheidung über die Einstellung zunächst gemäß Anlage 1* schriftlich zu belehren und zur Unterzeichnung der Erklärung gemäß Anlage 2* aufzufordern. 3. Bestehen auf Grund der vom Staatsministerium des Innern mitgeteilten oder anderweitig bekannt gewordenen Tatsachen oder wegen der Weigerung, die vorbezeichnete Erklärung zu unterschreiben, Zweifel daran, daß der Bewerber jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintritt, so ist ihm Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Können die Zweifel nicht ausgeräumt werden, so darf er nicht in den öffentlichen Dienst eingestellt werden. 4. Wird die Einstellung in den öffentlichen Dienst deshalb abgelehnt, weil der Bewerber nicht die Gewähr dafür bietet, daß er jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintritt, so ist die Entscheidung dem Bewerber schriftlich unter Darlegung der Gründe mitzuteilen; betrifft sie die Übernahme in ein Beamtenoder Richterverhältnis, so muß sie außerdem eine Rechtsmittelbelehrung enthalten. 197
  • insbesondere aufgrund der Umsetzung des Konzepts der "Herrschaft des Rechtsgelehrten" (wilayat al-faqih) und der Etablierung eines wahrhaft islamischen Staates
te Führungspersonen des schiitisch-islamistischen Spektrums gefördert wurde. Diese Anhaltspunkte legen nahe, dass das IMZ in den 1990er-Jahren hohe sechsstellige DMBeträge durch den iranischen Revolutionsführer Ali Khamenei sowie den bekannten Hizb Allah-nahen libanesischen Gelehrten Muhammad Husain Fadlallah erhalten hat. Das IMZ stand kontinuierlich mit Führungspersönlichkeiten der Hizb Allah im Kontakt sowie mit Personen, die die Organisation unterstützen. So empfing der Verein etwa in seinen Räumlichkeiten sowohl einen Parlamentsabgeordneten der Hizb Allah als auch einen mutmaßlichen Reisescheich - ein zu besonderen Anlässen aus dem Heimatland angereister Prediger - der Organisation. Der Verein veranstaltete außerdem Gedenkveranstaltungen für Hizb Allah-nahe Geistliche. In den Räumlichkeiten des Vereins wurde darüber hinaus sowohl explizite als auch implizite Hizb Allah-Symbolik festgestellt, da etwa zu religiösen Feierlichkeiten spezifische, von der Mutterorganisation herausgegebene Slogans und Motive, verwendet wurden. Der Imam des Vereins verbreitete zudem regelmäßig islamistische Botschaften und leitete aus seinem religiösen Verständnis heraus unmittelbare Bewertungen politischer Entwicklungen ab. Immer wieder wurde die Islamische Republik Iran als Vorbild propagiert, das insbesondere aufgrund der Umsetzung des Konzepts der "Herrschaft des Rechtsgelehrten" (wilayat al-faqih) und der Etablierung eines wahrhaft islamischen Staates nachzuahmen sei. Damit einher geht eine "Befreiungstheologie", die sich mit den "Unterdrückten" solidarisiert und zugleich stark antiamerikanisch ausgerichtet ist. Das IMZ hat in der Vergangenheit zudem Hizb Allah-Strukturen finanziell unterstützt. Dies galt insbesondere für den Verein Waisenkinderprojekt Libanon e.V. (WKP), der durch das Bundesministerium des Innern und für Heimat im Jahr 2014 aufgrund seiner Förderung der Hizb Allah verboten wurde. Dieser wurde durch das IMZ in erheblichem Umfang gefördert und hat in den Jahren von 2008 bis 2013 fast 30.000 Euro erhalten. Der extremistische Charakter des IMZ wurde besonders an seiner regelmäßigen Unterstützung des al-Quds-Tages deutlich. Das IMZ organisierte aus diesem Anlass etwa Busfahrten zur zentralen Veranstaltung in Berlin. Auf diesen Fahrten kam es auch zu islamistischen und antisemitischen Äußerungen. So wurde beispielsweise ein Lied angestimmt, in dem man sich zur islamistischen Ideologie von Ruhollah Khomeini bekannte und dem aktuellen Revolutionsführer der Islamischen Republik Iran, Ali Khamenei, die Treue schwor. In einem weiteren Lied wurden Juden als Ratten beleidigt und dem Staat Israel unter Verweis auf Ereignisse der islamischen Geschichte die militärische Vernichtung angedroht. IslamIsmus 245 Verfassungsschutzbericht des Landes Nordrhein-Westfalen 2022
  • Mitunterzeichnerin ines Aufrufs zusammen mit deutschen linksextremistischen Organiationen zu einer Kundgebung "Krieg und Kriegspolitik der USA und hrer Verbündeten
chen dem 15. und 20. Juli Solidaritätshungerstreiks in mehren deutchen Städten und eine zentrale Veranstaltung am 15. Juli vor dem uropäischen Parlament mit rund 300 Demonstrationsteilnehmern tatt. Dabei wurden Särge symbolisch für die im Rahmen des Hungertreiks in der Türkei Verstorbenen mitgeführt und darauf hingewiesen, dass auch die Europäische Union für die Zustände verantwortlich gemacht werde. Der sich bereits im Vorfeld des Irak-Kriegs abzeichnende Themenchwerpunkt "Antiimperialismus" bzw. "Antiamerikanismus" rückte mit Kriegsausbruch in den Mittelpunkt der publizistischen Aktivitäten. Hauptziel der Agitation waren die USA als Speerspitze des "Imperiaismus". Als alleiniger Kriegsgrund wurde die Profitgier des "US-Imperialismus", insbesondere nach Erdöl, herausgestellt, die den Ausbau der amerikanischen Vormachtstellung in der Welt bezwecke. Zur Umsetzung einer bereits zu Jahresbeginn propagierten gemeinsamen ront mit der TKP/ML und der MKP (vgl. auch Nummer 4.3 dieses Abchnitts) und zu aktiven Protestdemonstrationen kam es jedoch nicht. Mit Ausnahme von publizistischen Aktivitäten waren im Zusammenhang mit dem Irak-Konflikt nur geringe Aktivitäten der DHKP-C in Bayern zu verzeichnen. Die DHKP-C war u. a. Mitunterzeichnerin ines Aufrufs zusammen mit deutschen linksextremistischen Organiationen zu einer Kundgebung "Krieg und Kriegspolitik der USA und hrer Verbündeten" am 13. April in Nürnberg. Am 9. und 15. Juli sowie am 18. November durchsuchte die Polizei Exekutivufgrund eines Ermittlungsverfahrens gegen mehrere Unterstützer maßnahmen und Mitglieder der DHKP-C wegen des Verdachts der Erpressung owie Verstößen gegen das Vereinsgesetz in mehreren Bundesändern rund 50 Objekte, davon sechs in Bayern. Dabei konnten umangreiche Beweismittel, u. a. Spendenlisten /-quittungen, Kommuniationsmittel, größere Bargeldbeträge sowie eine Schusswaffe nebst Munition, sichergestellt werden. eit 1997 wurden bei Exekutivmaßnahmen in Deutschland sowie im benachbarten Ausland zahlreiche Führungsfunktionäre und Aktivisen der DHKP-C festgenommen, sodann angeklagt und in einer Reihe on Gerichtsverfahren im Bundesgebiet zu teilweise langjährigen Freiheitsstrafen verurteilt. So verurteilte am 10. Februar das OberlandesVerurteilungen gericht Düsseldorf einen früheren Funktionär der DHKP-C wegen weifacher versuchter Brandstiftung und Mitgliedschaft in einer terroistischen Vereinigung zu einer Freiheitsstrafe von zweieinhalb Jahren.
  • Betroffenen das Allgemeininteresse an der Übermittlung überwiegen. (2) Besondere Rechtsvorschriften, die Informationsübermittlungen zulassen, einschränken oder verbieten sowie die Verpflichtung
Anhang / Verfassungsschutzgesetz 1. eine Prüfung durch die übermittelnde Stelle ergibt, dass die Informationen zu vernichten sind oder einem Verwertungsverbot unterliegen oder für den Empfänger nicht mehr bedeutsam sind, 2. überwiegende Sicherheitsinteressen dies erfordern oder 3. für die übermittelnde Stelle erkennbar ist, dass unter Berücksichtigung der Art der Informationen und ihrer Erhebung die schutzwürdigen Interessen des Betroffenen das Allgemeininteresse an der Übermittlung überwiegen. (2) Besondere Rechtsvorschriften, die Informationsübermittlungen zulassen, einschränken oder verbieten sowie die Verpflichtung zur Wahrung gesetzlicher Geheimhaltungspflichten oder von Berufsoder besonderen Amtsgeheimnissen, die nicht auf gesetzlichen Vorschriften beruhen, bleiben unberührt. SS 22 Übermittlung personenbezogener Daten Minderjähriger (1) Personenbezogene Daten Minderjähriger vor Vollendung des 16. Lebensjahres dürfen nach den Vorschriften dieses Gesetzes übermittelt werden, wenn tatsächliche Anhaltspunkte dafür bestehen, dass der Minderjährige eine der in SS 3 des Artikel 10-Gesetzes genannten Straftaten plant, begeht oder begangen hat, im Übrigen, solange die Voraussetzungen der Speicherung nach SS 10 erfüllt sind. (2) Personenbezogene Daten Minderjähriger vor Vollendung des 16. Lebensjahres dürfen nach den Vorschriften dieses Gesetzes nicht an ausländische oder überoder zwischenstaatliche Stellen übermittelt werden. 4. Abschnitt Auskunftserteilung SS 23 Auskunftserteilung (1) 1 Den Betroffenen ist vom Landesamt für Verfassungsschutz auf 272
  • Gericht sah es als erwiesen an, dass Öcalans Recht auf Verteidigung behindert wurde, die Dauer der Untersuchungshaft zu lang gewesen
  • habe. Sowohl Öcalans Anwälte als auch die Türkei legten Rechtsmittel gegen das Urteil
1. September für beendet und betonte, der demokratische Kampf müsse in allen Bereichen fortgesetzt werden. Während des Festivals brachten zahlreiche - zumeist jugendliche - Besucher ihre Sympathie ür den KADEK und insbesondere für Abdullah Öcalan offen zum Ausdruck. n der Zeit vom 20. September bis zum 27. November regte der KADEK unter dem Motto "Demokratische Lösung für den Frieden" rneut eine Kampagne an, die in Europa und der Türkei von zahlreihen Veranstaltungen begleitet wurde. Das Hauptanliegen bestand darin, die erste Stufe eines vom KADEK vorgelegten so genannten "Fahrplans für eine friedliche und demokratische Lösung der kurdichen Frage in der Türkei" (Roadmap) - die Erreichung eines auch von Roadmapder türkischen Regierung mitgetragenen zweiseitigen WaffenstillKampagne tands bis zum 1. Dezember - zu unterstützen. Ein von der Konfödeation der kurdischen Vereine und Verbände in Europa (KON-KURD) orgegebener Aktionsplan führte in Deutschland zu einem merkichen Anstieg öffentlichkeitswirksamer Aktionen in Form von nfo-Ständen, Demonstrationen, Kundgebungen und Hungerstreiks. Bei Spontanaktionen von KADEK-Anhängern in Berlin, Hamburg, Bremen und Lübeck wurden Autoreifen auf der Straße entzündet, Moloowcocktails auf die Fahrbahn geworfen und Straßen blockiert. Demonstrationsteilnehmer griffen am 9. Oktober im Anschluss an ine friedlich verlaufende Demonstration in Hamburg Polizeibeamte ätlich an. In Bayern fanden zahlreiche friedliche Veranstaltungen, nsbesondere in München, Nürnberg und Aschaffenburg, statt. 4.1.5 Festnahmen und Gerichtsverfahren m Prozess des inhaftierten Kurdenführers Abdullah Öcalan gegen den türkischen Staat rügte der "Europäische Gerichtshof für Menchenrechte" die Türkei wegen der Verurteilung Abdullah Öcalans. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass Öcalans Recht auf Verteidigung behindert wurde, die Dauer der Untersuchungshaft zu lang gewesen sei und er keinen fairen Prozess erhalten habe. Die Türkei wurde weiterhin dazu verurteilt, die Kosten des Verfahrens in Höhe on rund 100.000 Euro zu tragen. In dem Urteil wurde hinsichtlich der Festnahme des PKK-Vorsitzenden und seine anschließende Verbringung in die Türkei festgestellt, dass es sich "um eine ungewöhniche Verhaftung" gehandelt habe. Sowohl Öcalans Anwälte als auch die Türkei legten Rechtsmittel gegen das Urteil ein.
  • rechtskräftig. Gleichzeitig hat das Verwaltungsgericht Köln allerdings eine Abschiebung Kaplans in die Türkei untersagt. Diesbezüglich hat das Oberverwaltungsgericht Münster
rechtskräftig. Gleichzeitig hat das Verwaltungsgericht Köln allerdings eine Abschiebung Kaplans in die Türkei untersagt. Diesbezüglich hat das Oberverwaltungsgericht Münster am 4. Dezember einem Antrag der Bundesrepublik Deutschland auf Zulassung der Berufung stattgegeben. lungsIm Rahmen von zwei Ermittlungsverfahren gegen Kaplan und gegen ren vier ehemalige Mitglieder des verbotenen "Kalifatsstaats" wurden im Auftrag des Generalbundesanwalts am 11. Dezember ein Objekt in Köln und vier weitere in Braunschweig und Peine durchsucht. Das erste Ermittlungsverfahren richtet sich gegen Kaplan, der im Verdacht steht, gegen das Verbot des "Kalifatsstaats" zu verstoßen, indem er als Rädelsführer den organisatorischen und geistigen Zusammenhalt des verbotenen "Kalifatsstaats" aufrecht erhält. So wird seit März das Buch "Meine Mitteilungen und Ratschläge" unter dem Namen Kaplans veröffentlicht. Dieses Druckwerk gibt das Gedankengut des "Kalifatsstaats" wieder, das Grundlage des Verbotsverfahrens war. Das zweite Verfahren des Generalbundesanwalts betrifft vier ehemalige Mitglieder des verbotenen "Kalifatsstaats", gegen die wegen des Verdachts der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung ermittelt wird. Die Angehörigen dieser in Niedersachsen angesiedelten Gruppe sind verdächtig, Anschläge auf nicht näher bekannte Ziele geplant zu haben. Darüber hinaus wird den Beschuldigten vorgeworfen, gegen das Verbot des "Kalifatsstaats" zu verstoßen. Sie sind Bezieher der Zeitung "Asr-I Saadet". Die Maßnahmen des Generalbundesanwalts waren eingebettet in das zeitgleiche Vorgehen mehrerer Staatsanwaltschaften in dreizehn Bundesländern. Die seit April 2002 laufenden Ermittlungen richteten sich gegen eine Vielzahl von Personen, die regelmäßig die neue Verbandszeitung "Asr-I Saadet" des verbotenen "Kalifatssweite staats" bezogen und daher im Verdacht standen, gegen das Vereinssuchungsverbot zu verstoßen. Hierbei wurden deshalb bundesweit 1.150 Objekte durchsucht. In Bayern waren 25 Wohnungen von den Maßnahmen betroffen. Schwerpunkte der Durchsuchungsaktion in Bayern lagen im Bereich um München und Ingolstadt; vereinzelte Durch-

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