Verfassungs­schutz Suche

Alle Berichte sind durchsuchbar. Mehr über die Suche erfahren.

Treffer auf 78596 Seiten
"links or rechts" in den Verfassungsschutz Trends
  • deren linksextremistischen Organisationen einen gewissen Eindruck nicht verfehlt zu haben. Im November 1994 fand auf Einladung der KPF31 ein "Roter
124 deren linksextremistischen Organisationen einen gewissen Eindruck nicht verfehlt zu haben. Im November 1994 fand auf Einladung der KPF31 ein "Roter Runder Tisch" statt, zu dem sich Vertreter der MLPD wie auch der DKP, KPD und KPF einfanden. 3.2 Kommunistische Partei Deutschlands, Sitz Berlin (KPD-Ost) 3.2.1 Ideologisch-politischer Standort Die KPD-Ost bekennt sich zu den Prinzipien des Marxismus-Leninismus, den sie als "lebendige Anleitung zum Handeln" betrachtet. Ihr Ziel ist die ,,Aufhebung der alten, auf Klassengegensätzen beruhen- . den Gesellschaft durch die Revolution des Volkes und die Errichtung einer kommunistischen Gesellschaft". Sie bezeichnet sich selbst als revolutionäre Partei, die die ,,sozialistische Idee bei den kapitalismuserfahrenen Werktätigen auf demokratische Weise reifen läßt, bis diese Idee zur materiellen Gewalt wird, indem sie die Massen ergreift". Sie will nicht zu dem "bereits real existent gewesenen Sozialismus zurückkehren, wohl aber dessen reichen Erfahrungsfundus in positiver wie in negativer Hinsicht für neue Politikansätze nutzen". Die Wiederherstellung einer einheitlichen kommunistischen Partei stellt das Nahziel ihrer derzeitigen Politik dar. 3.2.2 Organisation Die KPD-Ost gliedert sich in Zellen, Ortsund Landesorganisationen. * * In Sachsen-Anhalt bestehen seit dem Landesparteitag am 28. Mai 1994 drei Gebietsorganisationen. Ihre Mitglieder entstammen vorwiegend der SED. Die ohnehin geringe Mitgliederzahl - etwa 400 bundesweit - hat die Partei bewogen zuzugeben, daß sie keine Aussicht hat, zu einer Massenpartei zu werden. Sie sei deshalb "im wesentlichen eine Kaderpartei, die entsprechend organisiert und geleitet werden muß". Die innerparteiliche Demokratie hat sie in der Weise gestaltet, daß zwar "alle gewählten Organe der Ebene rechenschafts31 Kommunistische Plattform in der POS, siehe auch Nummer 3.5.
  • ergriffen KPF-Mitglieder wiederholt* das Wort, um vor der "Rechtsdrift" der Gesamtpartei zu warnen
130 sehen: " Unser Verständnis von Demokratie führt jedoch weit über die bürgerlichen Formen der parlamentarischen Demokratie hinaus." Die "bürgerliche Demokratie" bleibe "in ihrer Dialektik zugleich eine antidemokratische Diktatur des Kapitals". Der Begriff der demokratischen Mehrheit wird von der KPF auf die ,,Mehrheit der Ausgebeuteten" reduziert, wobei unklar bleibt, wer ausgebeutet ist. Ein sachsenanhaltisches Mitglied der KPF forderte in einem Artikel die Weiterentwicklung der ,,gegenwärtigen parlamentarischen Repräsentationsdemokratie" in eine ,.plebiszitäre Demokratie der Volksmassen". Das , Volk müsse die Macht handhaben können, um die Staatsordnungen ,I grundsätzlich bis zu ihrer Auflösung zu demokratisieren. 3.5.2 Organisation Die KPF stellt einen kleinen, aber aktiven Teil der PDS dar. Sie ist auf allen Ebenen mit Ausnahme des Bundesvorstandes der Partei vertreten. Als oberstes Gremium fungiert der Bundeskoordinierungsrat zusammen mit dem Bundessprecherlnnenrat. Dem entspricht auf der Ebene der Landesorganisation der Landessprecherrat In Zeitz, Halberstadt und Halle verfügt die KPF über ,feste Stützpunkte". In Havelberg, Sangerhausen und Weißenfels wurde im Berichtszeitraum noch an festeren Strukturen gearbeitet. In Magdeburg konstituierte sich eine "Initiativgruppe der KPF im Stadtverband der PDS". Die bundesweite Mitgliederzahl beträgt nach eigenen Angaben etwa 5000; von der KPF wird behauptet, es gebe weitaus mehr Sympathisanten. 3.5.3 Aktivitäten in Sachsen-Anhalt Neben der Mitarbeit in den Gremien der PDS beschränkten sich die Aktivitäten der KPF auf das Eingreifen in die parteiinterne Diskussion durch Artikel in den "Mitteilungen" und auf Beiträge filr die Mitgliederzeitschrift der PDS "Disput". Auch in den Tageszeitungen "Neues Deutschland" und ,junge Welt" ergriffen KPF-Mitglieder wiederholt* das Wort, um vor der "Rechtsdrift" der Gesamtpartei zu warnen.
  • lassen sich mehr und mehr Farbschmierereien .und Spruchbänder der linksextremistischen Szene mit RAF-Bezug ~.feststellen. So wurde am 26. Februar
134 nicht mehr die ihrer Meinung nach unverzichtbar erscheinenden Elemente revolutionärer Politik enthält, insbesondere das AvantgardePrinzip und den bewaffneten Kampf im Sinne der alten RAP-Konzeption. ~Die zweite größere Kategorie der Ablehner sind antiimperialistisch-feministische Gruppen und Einzelpersonen, die ihre Schwerpunkte bei , der revolutionären Neuorientierung im Bereich des Kampfes gegen .*Patriarchat und fiir Feminismus sehen. Ihrer Meinung nach müsse das ',derzeit bestehende "imperialistische Patriarchalu im Rahmen eines internationalistischen revolutionären Befreiungskampfes gewaltsam überwunden werden. Dem Spektrum der Ablehner gehören ferner Personen mit kommunistischer Orientierung an, die versuchen, die autonome, antiimperialistische und radikal-feministische Szene zu beeinflussen. Sie gehen . davon aus, daß die sozialistische Revolution nicht von einigen weni- . gen zu bewirken sei, sondern immer von den unterdrückten Klassen getragen werden müsse. Ihre vorrangige Aufgabe sehen sie darin, die bestehenden Widersprüche zu analysieren und den "Unterdrückten" das fehlende Klassenbewußtsein zu vermitteln. In Sachsen-Anhalt gibt es keine RAF-Unterstützerszene. Trotzdem 'kam es zu vereinzelten Aktionen, die eine eindeutige Sympathie fiir die Inhaftierten der RAF widerspiegeln. Hier zeigt sich, daß der von Teilen der RAF -Szene geforderte Aufbau einer "Gegenmacht von unten u zunehmend von autonomen Strukturen angenommen wird. Seit Beginn des Jahres 1994 lassen sich mehr und mehr Farbschmierereien .und Spruchbänder der linksextremistischen Szene mit RAF-Bezug ~.feststellen. So wurde am 26. Februar 1994 in Magdeburg das Trans~'parent einer "Bewegung 25. Februar" zum Thema Freilassung von lrmgard MÖLLER aufgefunden, das vermutlich im Zusammenhang mit dem bundesweiten Protesttag zur Freilassung MÖLLERs am 26. Februar 1994 stand. Am 26. Juni 1994 wurde am Magdeburger Abendgymnasium ein Handzettel der "Initiative für die Freilassung von Irmgard MÖLLER" festgestellt. Aus Anlaß eines Hungerstreiks von zwölf in Justizvollzugsanstalten einsitzenden RAP-Gefangenen kam es zu bundesweiten Protestaktionen der RAF-Unterstützer. Auch in Magdeburg wurden am 30. Juli 1994 Transparente aufgefunden mit
  • Landes Sachsen-Anhalt beim Geheimschutzverfahren im Behördenbereich mit. Rechtsgrundlage für den Geheimschutz in der Wirtschaft ist das Geheimschutzhandbuch des Bundesministeriums
143 VII. Geheimschutz 1. Allgemeines Alle Institutionen des Bundes und der Länder sowie die Bevölkerung selbst müssen sich darauf verlassen können, daß Informationen, deren Kenntnisnahme durch Unbefugte den Bestand oder lebenswichtige Interessen der Bundesrepublik Deutschland und ihrer Länder gefährden könnten, als im staatlichen Interesse geheimzuhaltende Informationen (Verschlußsachen - VS) wirkungsvoll geschützt werden. Besondere vorbeugende Maßnahmen, der sogenannte personelle und materielle Geheimschutz, sollen dies gewährleisten. Zudem ist die Bundesrepublik Deutschland als Mitglied der NATO und anderer überbzw. zwischenstaatlicher Einrichtungen gehalten, bestimmte Sicherheitsnor- . men zu erfilllen. Grundlage des personellen Geheimschutzes sind die "Richtlinien fllr die Sicherheitsüberprüfung von Personen im Rahmen des Geheimschutzes" des Landes Sachsen-Anhalt (SiR-LSA). Maßgebliche Regelung des materiellen Geheimschutzes ist die "Verschlußsachenanweisung filr das Land Sachsen-Anhalt" (VSA-LSA). Diese beiden Verwaltungsvorschriften wurden 1992 in Kraft gesetzt. Das Landesamt für Verfassungsschutz wirkt gemäß SS 4 Abs. 2 des Verfassungsschutzgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt beim Geheimschutzverfahren im Behördenbereich mit. Rechtsgrundlage für den Geheimschutz in der Wirtschaft ist das Geheimschutzhandbuch des Bundesministeriums filr Wirtschaft. 2. Geheimschutz im Behördenbereich 2.1 Personeller Geheimschutz Maßgeblich filr den personellen Geheimschutz ist die Sicherheitsüberprüfung. Sie ist notwendige Voraussetzung für die Ermächtigung einer Person zum Zugang zu im staatlichen Interesse geheimzuhaltenden Informationen (Verschlußsachen) und filr die Tätigkeit in sicher-
  • Band der "Anastasia"-Buchreihe. Mit einer vor allem im Rechtsextremismus verbreiteten Schuldumkehr deutet Wladimir Nikolaevich Megre die menschenverachtenden Verbrechen
VERDACHTSFALL Oberpriesters über die Menschen mit diversen Herrschaftsund Manipulationsinstrumenten, sodass Wladimir Nikolaevich Megre von "Sklaven" spricht. 303 Die Demokratie wird als ein solches Täuschungsinstrument der Priester verächtlich gemacht: "Und die Menschen in den hochentwickelten demokratischen Ländern wählen Parlamente und Präsidenten mit der Mehrheit der Stimmen. Wählen?! Völliger Unsinn! Völlige Illusion! Es gibt keine Wahlen! Kein einziges Mal, in keinem Staat, der als demokratisch gilt und zivilisiert gilt, war je das Volk an der Macht. Und die Wahlen? Sie sind völlig illusorisch! [...] Somit ist die moderne Demokratie eine Illusion der Menschenmassen. Ihr Glaube an einen irrealen Aufbau der Gemeinschaft, eine nicht reale, illusorische Welt. [...] Die Demokratie ist die gefährlichste Illusion, der eine große Zahl von Menschen unterliegen." 304 Dem Judentum und Personen jüdischen Glaubens kommt dabei eine besondere Rolle als Instrument und Träger der Manipulation zu. Die biblische Erzählung, wonach Moses die Israeliten aus der ägyptischen Sklaverei befreite, wird dahingehend umgedeutet, als dass das Judentum von Wladimir Nikolaevich Megre nicht als Religion, sondern als verfälschte Weltanschauung beschrieben wird. Moses wird als Opfer und Träger der Manipulation des Oberpriesters dargestellt. [Der] größte Teil des jüdischen Volkes [...] und Moses selbst wurden zum Werkzeug in den Händen des Oberpriesters. Sie sind seine Soldaten, die er verpflichtete, seiner Eigenliebe zu gefallen, die Macht über die Menschen der ganzen Erde zu ergreifen."305 Dabei vermischt der Autor unterschiedliche Formen des Antisemitismus. Es wird teils auf traditionelle antisemitische Verschwörungstheorien zurückgegriffen, in denen Jüdinnen und Juden als gierige, wohlhabende und einflussreiche politische Akteure dargestellt werden: "Von einem, der nicht sehr reich sei, versuchten sie, wenigstens etwas wegzunehmen, und bei einem Reichen seien sie bestrebt, ihn ganz und gar zu ruinieren. Das bestätigt die Tatsache, dass viele Juden wohlhabend sind und sogar auf die Regierung Einfluss nehmen können."306 Im siebten Band werden klar rassistische Vorstellungen in Bezug auf Jüdinnen und Juden kommuniziert, in dem ihnen ein spezifisches Aussehen zugeschrieben wird. Wladimir Nikolaevich Megre skizziert bei einem Besuch eines Waisenhauses, das folgende Gespräch mit dem Leiter der Einrichtung: "'Das ist Sonja. Sie besucht die erste Klasse', erzählte mir der Direktor. 'Sie geht immer alleine. Sie rechnet fest damit, dass sie schon bald von einer jüdischen Familie adoptiert wird.' 'Wie kommt sie denn auf eine jüdische Familie? Das Mädchen sieht doch nicht wie eine Jüdin aus. Sie ist hellblond und, ich würde eher sagen, sie wäre eine Ukrainerin.'" 307 Besonders offensichtlich wird der Antisemitismus im sechsten Band der "Anastasia"-Buchreihe. Mit einer vor allem im Rechtsextremismus verbreiteten Schuldumkehr deutet Wladimir Nikolaevich Megre die menschenverachtenden Verbrechen des Nationalsozialismus im Rahmen des Holocausts als gerechtfertigte Bestrafungsmaßnahme am jüdischen Volk: "Es sind sogar Dokumente erhalten geblieben, wie man in den Jahren jenes Krieges Juden [...] in Öfen verbrannt, mit Gas vergiftet und in Gemeinschaftsgräbern lebendig begraben hat. Nicht einer, nicht Hunderte, nicht Tausende [...] kamen um, es waren Millionen, die in diesem kurzen Zeitraum brutal ermordet wurden. Historiker halten Hitler für schuldig. Aber wer war zu einer anderen Zeit Schuld: im Jahr 1113, Kiewer Rus. [...] Da das schon mehr als ein Jahrtausend geschieht, kann man den Schluss ziehen, dass das jüdische Volk vor den Menschen Schuld hat."308 303 Megre, V.: Anastasia, Das Wissen der Ahnen (Band 6), S. 205-208. 304 Megre, V.: Anastasia, Das Wissen der Ahnen (Band 6), S. 268 ff. 305 Megre, V.: Anastasia, Das Wissen der Ahnen (Band 6), S. 174. 306 Megre, V.: Anastasia, Das Wissen der Ahnen (Band 6), S. 174. 307 Megre, V.: Anastasia, Die Energie des Lebens (Band 7), S. 133. 308 Megre, V.: Anastasia, Das Wissen der Ahnen (Band 6), S. 172-174. 129
  • Angehörige e. V. ISOR Initiativgemeinschaft zum Schutz der sozialen Rechte ehemaliger Angehöriger bewaffneter Organe und der Zollverwaltung
  • Jugend gegen Rassismus in Europa K.O.M.Konstruktives Offenes Munteres Politisches LinksP.L.O.T.T radikales Ost-Thematisches Treffen KABD Kommunistischer Arbeiterbund Deutschlands KGB Komitee
179 GRU Militärischer Aufklärungsdienst der Russischen Föderation HNG Hilfsorganisation fiir nationale politische Gefangene und deren Angehörige e. V. IHV Internationales Hilfskomitee fiir nationale politische Ver.; folgte und deren Angehörige e. V. ISOR Initiativgemeinschaft zum Schutz der sozialen Rechte ehemaliger Angehöriger bewaffneter Organe und der Zollverwaltung der DDR JF Direkte Aktion!Mitteldeutschland JN Junge Nationaldemokraten JNS Junges Nationales Spektrum JRE Jugend gegen Rassismus in Europa K.O.M.Konstruktives Offenes Munteres Politisches LinksP.L.O.T.T radikales Ost-Thematisches Treffen KABD Kommunistischer Arbeiterbund Deutschlands KGB Komitee fiir Staatssicherheit der ehemaligen Sowjet- . unton .KNB Kasachischer Nachrichtendienst KPD Kommunistische Partei Deutschlands KPD-Ost Kommunistische Partei Deutschlands, Sitz Berlin KPDIML Kommunistische Partei Deutschlands/Marxisten-Leninisten - KPdSU Kommunistische Partei der Sowjetunion KPF Kommunistische Plattform in der PDS LDPR Liberal-Demokratische-Partei-Rußlands MfS Ministerium fiir Staatssicherheit MLPD Marxistisch-Leninistische Partei Deutschlands NADIS Nachrichtendienstliches Informationssystem NF Nationalistische Front NID Nordharz Info-Dienst
  • einen "islamischen Staat", der auf der Scharia - dem islamischen Rechtskodex - basiert, zu ersetzen. Bei vielen islamistischen Ideologen wird der Jihad
Verfassungsschutzbericht des Landes Nordrhein-Westfalen 2007 Weltverschwörung" entwickelt. Durch den "Imperialismus des Westens" seien selbst die politischen Systeme in der islamischen Welt beeinflusst worden, so dass diese als "un-islamisch" zu gelten haben. Sie seien daher mit dem Mittel des "Jihad" zu bekämpfen und durch einen "islamischen Staat", der auf der Scharia - dem islamischen Rechtskodex - basiert, zu ersetzen. Bei vielen islamistischen Ideologen wird der Jihad daher mit "bewaffnetem Kampf" gegen alles "unislamische" gleichgesetzt. Muslime, die mit einer vermeintlich unislamischen Regierung "kooperieren", können dieser Logik zufolge zu "Ungläubigen erklärt" - Arabisch: "takfir" - und sogar getötet werden. Einige extremistische Gruppen folgen dem historischen Beispiel des Propheten Muhammad, der seinerseits das "ungläubige" Mekka verlassen hatte und von Medina aus bekämpfte. Sie ziehen aus einer ihrer Ansicht nach "un-islamischen" Gesellschaft aus und begeben sich in eine Isolation, aus der heraus sie den "Unglauben" in der Welt bekämpfen wollen. Ein Beispiel dafür ist Usama bin Laden und das Netzwerk 'al-Qa'ida', das von einem Höhlenversteck in Afghanistan aus den folgenreichsten Selbstmordanschlag in der Geschichte geplant und vorbereitet hat. Zwei wichtige Vordenker für diese Neudefinition des Begriffes "Jihad" waren der ägyptische Muslimbruder Sayyid Qutb in dem Buch Wegmarken und der Anhänger der ägyptischen 'Gruppe des Islamischen Jihad', Farag Fauda ("Die vergessene Pflicht"). Sie kommen darin überein, dass der Jihad in der heutigen Zeit zu einer "Pflicht des Einzelnen" geworden sei, also jedes muslimische Individuum jederzeit und überall für den Glauben kämpfen müsse. An dieser Stelle soll noch einmal der konkrete historische Hintergrund der im Koran beschriebenen Ereignisse betont werden, die ja bereits rund .400 Jahre zurückliegen. Es ist keinesfalls ungewöhnlich, dass zu damaliger Zeit um den Glauben gekämpft und für ihn gestorben wurde. Dafür lassen sich auch in der Entwicklungsgeschichte der christlichen Religion genügend Beispiele finden. Problematisch ist aber der Versuch, diese Ereignisse vollkommen unreflektiert und unkritisch auf die heutige Zeit zu übertragen. Zwischen Bagdad und New York Selbstmordattentate haben sowohl historisch als auch geographisch Kulturund Religionsgrenzen übersprungen, wie im Folgenden kurz demonstriert werden soll. Im Persien des . bis . Jahrhundert gab es die schiitische Sekte der "Assassinen", die durch Attentate auf christliche und sunnitische Eliten von sich Reden machte. Da die Attentäter ihren eigenen Tod billigend in Kauf nahmen, werden sie in vielen wisthEma im Fokus 5
  • sowie die Aufgaben und Arbeitsweise des Verfassungsschutzes im demokratischen Rechtsstaat näherbringen will. Innenminister Dr. Manfred Pilehel hat die Wanderausstellung
160 und auch Lehrerkreisen gefunden hat. Das gleiche gilt ftlr das Computerspiel "Dunkle Schatten", dassolange der Vorrat reichtunter der unten angegebenen Adresse kostenlos angefordert werden kann. Es ist "freeware", kann also beliebig oft kopiert werden. Außerdem haben die Innenressorts der neuen Länder eine gemeinsame Wanderausstellung unter dem Motto "Demokratie - aber sicher!" erarbeitet, die in plakativer Form vor allem jungen Menschen (Altersgruppe 12 - 18 Jahre) fundamentale Grundwerte unserer freiheitlichen demokratischen Grundordnung, die sie bedrohenden Gefahren (Extremismus und Spionage) sowie die Aufgaben und Arbeitsweise des Verfassungsschutzes im demokratischen Rechtsstaat näherbringen will. Innenminister Dr. Manfred Pilehel hat die Wanderausstellung am 21. November 1994 in der Landeszentrale ftlr politische Bildung des Landes Sachsen-Anhalt in Magdeburg feierlich eröflhet. Dort war sie bis zum 2. Dezember 1994 fiir die Öffentlichkeit zugänglich und wurde insbesondere von Schulklassen und Jugendgruppen interessiert aufgenommen. Anschließend wurde sie bis zum 22. Dezember 1994 abwechselnd in drei Magdeburger Schulen gezeigt. Die Betreuung der Wanderausstellung erfolgte durch Mitarbeiter des Landesamtes fiir Verfassungsschutz. Informationsmaterialien der Aufklärungskampagne können angefordert werden beim Ministerium des lnnem des Landes Sachsen-Anhalt Referat 43 Halberstädter Str. 2 39112 Magdeburg.
  • Herkunftsländern bestehenden Staatsund Gesellschaftsordnungen durch ein an der islamischen Rechtsordnung (Scharia) ausgerichtetes Staatswesen zu ersetzen. Dies gilt beispielsweise für
ISLAMISMUS / ISLAMISTISCHER TERRORISMUS dritten Einwanderergeneration sowie radikalisierten Konvertiten zusammensetzen. Obwohl die Personen, die zu diesem Spektrum gehören, zumeist in europäischen Ländern geboren und/oder aufgewachsen sind, stehen sie aufgrund religiöser, gesellschaftlicher, kultureller oder psychologischer Faktoren dem hiesigen Wertesystem ablehnend gegenüber. Ihr gemeinsames Kennzeichen ist die Ausrichtung im Sinne der pan-islamischen "al-Qaida"-Ideologie (vgl. Kap. II, Nr. 1). Am 22. April 2009 begann vor dem Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf der Prozess gegen vier Mitglieder der so genannten Sauerland-Gruppe. Die Angeklagten erhielten in verschiedenen Lagern der "Islamischen Jihad-Union" (IJU) im pakistanisch-afghanischen Grenzgebiet eine "jihadistische" Ausbildung. Insbesondere die ihnen dort vermittelten Techniken zur Herstellung unkonventioneller Sprengstoffe sollten sie in die Lage versetzen, in Deutschland Terroranschläge zu begehen. Im Jahr 2009 nahmen Reiseaktivitäten in Richtung Pakistan von Personen aus dem islamistischen Spektrum in Deutschland deutlich zu. Einige dieser Personen stehen im Verdacht, im afghanisch-pakistanischen Grenzgebiet eine terroristische Ausbildung durchlaufen zu wollen oder bereits absolviert zu haben. Von diesem Personenkreis können bei einer erneuten Einreise nach Deutschland sicherheitsgefährdende Aktivitäten drohen bzw. Gefährdungen deutscher oder ausländischer Interessen, z.B. in Afghanistan oder Pakistan, ausgehen. Auch islamistische Organisationen, die zwar in Deutschland nicht terroristisch agieren, Gewalt aber als Mittel zur Durchsetzung ihrer politischen Ziele befürworten, stellen eine Gefahr für die innere Sicherheit dar. Diese Organisationen zielen grundsätzlich darauf ab, die in ihren Herkunftsländern bestehenden Staatsund Gesellschaftsordnungen durch ein an der islamischen Rechtsordnung (Scharia) ausgerichtetes Staatswesen zu ersetzen. Dies gilt beispielsweise für die "Hizb ut-Tahrir" (HuT - "Partei der Befreiung"), die in Deutschland einem Betätigungsverbot unterliegt, da sie sich gegen den Gedanken der Völkerverständigung richtet und Gewalt als legitimes Mittel zur Erreichung ihrer Ziele betrachtet (vgl. Kap. III, Nr. 1.2). 213
  • GVBl. LSA S. 152) oder besondere die allgemeinen Rechtsvorschriften geRegelungen in diesem Gesetz entgebunden (Artikel 20 des Grundgesetgenstehen
  • erheben, wenn Tatsachen sondere durch Einsatz von Vertrauensdie Annahme rechtfertigen, daß leuten und Gewährspersonen, Observation, Bildund Tonaufzeichnungen
167 Nachteil herbeifiihren, der erkennbar außer schutzbehörde nicht zu; sie darf die PoVerhältnis zu dem beabsichtigten Erfolg lizei auch nicht im Wege der Amtshilfe steht. um Maßnahmen ersuchen, zu denen sie selbst nicht befugt ist. SS7 Befugnisse der Verfassungsschutz(6) Werden personenbezogene Daten bei behörde der betroffenen Person mit ihrer Kenntnis erhoben, so ist der Erhebungszweck (1) Die Verfassungsschutzbehörde darf die anzugeben. Die betroffene Person ist zur Erfiillung ihrer Aufgaben erforderauf die Freiwilligkeit ihrer Angaben lichen Informationen einschließlich perund bei einer Sicherheitsüberprüfung sonenbezogener Daten erheben, verarnach SS 4 Abs. 2 auf eine dienst-, arbeiten und nutzen, soweit nicht die anbeitsrechtliche oder sonstige vertragzuwendenden Bestimmungen des Geliche Mitwirkungspflicht hinzuweisen. setzes zum Schutz personenbezogener Daten der Bürger vom 12. März 1992 (7) Die Verfassungsschutzbehörde ist an (GVBl. LSA S. 152) oder besondere die allgemeinen Rechtsvorschriften geRegelungen in diesem Gesetz entgebunden (Artikel 20 des Grundgesetgenstehen. zes). (2) Voraussetzung fiir die Sammlung und SS8 Auswertung von Informationen ist das Besondere Formen der DatenVorliegen tatsächlicher Anhaltspunkte erhebung fiir Bestrebungen oder Tätigkeiten im Sinne des SS 4 Abs. 1. (1) Die Verfassungsschutzbehörde darf Informationen, insbesondere personenbe(3) Die Verfassungsschutzbehörde darfmit zogene Daten, mit nachrichtendienstnachrichtendienstliehen Mitteln, insbeliehen Mitteln erheben, wenn Tatsachen sondere durch Einsatz von Vertrauensdie Annahme rechtfertigen, daß leuten und Gewährspersonen, Observation, Bildund Tonaufzeichnungen und 1. auf diese Weise Erkenntnisse über die Verwendung von Tarnpapieren und Bestrebungen oder Tätigkeiten Tarnkennzeichen Informationen vernach SS 4 Abs. 1 oder die zur Erdeckt erheben. Die nachrichtendienstforschung solcher Erkenntnisse erliehen Mittel sind in einer Dienstvorforderlichen Quellen gewonnen schrift zu benennen, die auch die Zuwerden können oder ständigkeit fiir die Anordnung solcher Informationsbeschaffung regelt. Die 2. dies zum Schutz der Mitarbeiter, Dienstvorschrift ist der ParlamentaEinrichtungen, Gegenstände und ~: rischen Kontrollkommission zu überQuellen der Verfassungsschutzbesenden. hörde gegen sicherheitsgefährdende oder geheimdienstliche Tätig(4) Die Behörden des Landes sind verkeiten erforderlich ist. pflichtet, den Verfassungsschutzbehörden technische und verwaltungsmäDie Erhebung nach Satz 1 ist unzußige Hilfe fiir Tarnmaßnahmen zu leilässig, wenn die Erforschung des Sachsten. verhalts auf andere, die betroffene Person weniger beeinträchtigende Weise (5) Polizeiliche Befugnisse oder Weisungsmöglich ist; eine geringere Beeinträchbefugnisse stehen der Verfassungstigung ist in der Regel anzunehmen,
  • geeignete poSpeicherung, Veränderung und lizeiliche Hilfe fiir das bedrohte RechtsNutzung personenbezogener gut nicht rechtzeitig erlangt werden Daten kann. Satz
168 wenn die Information aus allgemein zuzu Artikel 10 Grundgesetz vom 13. gänglichen Quellen oder durch eine August 1968 (BGBI. I S. 949), zuletzt Auskunft nach SS 17 Abs. 3 gewonnen geändert durch Artikel 2 des Gesetzes werden kann. Die Anwendung eines zur Änderung des Außenwirtschaftsnachrichtendienstliehen Mittels darf gesetzes, des Strafgesetzbuches und nicht erkennbar außer Verhältnis zur anderer Gesetze vom 28. Februar 1992 Bedeutung des aufzuklärenden Sach(BGBI. I S. 372), verwendet werden. verhalts stehen; insbesondere nicht außer Verhältnis zu der Gefahr, die von (4) Mit der Ausnahme von Eigensicheder jeweiligen Bestrebung oder Tätigrungsmaßnahmen ist die Erhebung keit im Sinne des SS 4 Abs. 1 ausgeht. nach Absatz 1 und 2 in den Fällen des SS 4 Abs. 2 unzulässig. (2) Das in einer Wohnung nicht öffentlich gesprochene Wort darf mit technischen (5) Gegen Unbeteiligte dürfen nachrichMitteln nur heimlich mitgehört oder tendienstliche Mittel grundsätzlich aufgezeichnet werden, wenn es im Einnicht gezielt angewendet werden. zelfall zur Abwehr einer gegenwärtigen Gefahr fiir das Leben einzelner PerSS9 sonen unerläßlich ist und geeignete poSpeicherung, Veränderung und lizeiliche Hilfe fiir das bedrohte RechtsNutzung personenbezogener gut nicht rechtzeitig erlangt werden Daten kann. Satz 1 gilt entsprechend fiir einen verdeckten Einsatz technischer Mittel ( 1) Die Verfassungsschutzbehörde darf zur zur Anfertigung von Bildaufnahmen Erfiillung ihrer Aufgaben personenbeund Bildaufzeichnungen in einer Wohzogene Daten in Dateien und Akten nung. speichern, verändern und nutzen, wenn (3) Bei Erhebungen nach Absatz 2 und sol1. tatsächliche Anhaltspunkte fiir Bechen nach Absatz 1, die in ihrer Art strebungen oder Tätigkeiten nach SS und Schwere einer Beschränkung des 4 Abs. 1 vorliegen, Brief-, Postund Fernmeldegeheimnisses gleichkommen, ist 2. dies fiir die Erforschung und Bewertung von Bestrebungen oder 1. die Parlamentarische KontrollkomTätigkeiten nach SS 4 Abs. 1 erformission zu unterrichten und derlich ist oder 2. der Eingriff nach seiner Beendi3. die Verfassungsschutzbehörde gung der betroffenen Person mitzunach SS 4 Abs. 2 tätig wird. teilen, sobald eine Gefährdung des Zweckes des Eingriffs ausge(2) Zur Aufgabenerfiillung nachSS 4 Abs. 2 schlossen werden kann. Die Parladürfen in automatisierten Dateien nur mentarische Kontrollkommission personenbezogene Daten über die Perist spätestens drei Jahre nach Besonen gespeichert werden, die der Siendigung des Eingriffs zu untercherheitsüberprüfung unterliegen oder richten, sofern eine Mitteilung an in die . Sicherheitsüberprüfung eindie betroffene Person nicht erfolgt bezogen werden. ist. (3) Die Speicherung von Informationen Die durch solche Maßnahmen erhoaus der engeren Persönlichkeitssphäre benen Informationen dürfen nur nach Maßgabe des SS 7 Abs. 3 des Gesetzes
  • Daten oder die Tatsache der Speicherung nach einer Rechtsvor(3) In der Dateianordnung über automatischrift oder ihrem Wesen nach, inssierte
170 sehen; sie dürfen nicht mehr genutzt SS 14 oder übermittelt werden. Eine AufheAuskunft an die betroffene Person bung der Sperrung ist möglich, wenn ihre Voraussetzungen nachträglich ent(1) Die Verfassungsschutzbehörde erteilt fallen. der betroffenen Person über zu ihrer SS 13 Person gespeicherte Daten auf Antrag Dateianordnungen unentgeltlich Auskunft, soweit sie hierzu auf einen konkreten Sachverhalt hin(1) Für jede automatisierte Datei sind in eiweist und ein besonderes Interesse an ner Dateianordnung, die der Zustimeiner Auskunft darlegt. Die von der be-~ mung des Ministeriums des lnnem betroffenen Person nach Satz 1 mitgedarf, festzulegen: teilten Infonnationen dürfen nur zum Zwecke der Prüfung des Auskunfts1. Bezeichnung der Date~ begehrens verwendet werden. 2. Zweck der Datei, 3. Voraussetzungen der Speicherung, (2) Die Auskunftserteiluns unterbleibt, soÜbermittlung und Nutzung (betrofweit fener Personenkreis, Arten der Daten), 1. eine Gefährdung der Aufgabener4. Anlieferuns oder Eingabe, rullung durch die Auskunftsertei5. Zugangsberechtigung, luns zu besorgen ist, 6. Überprüfungsfristen, Speicherungsdauer, 2. durch die Auskunftserteiluns Quel1. Protokollierung. len gefährdet sein können oder die Ausforschung des ErkenntnisstanDer Landesbeauftragte fiir den Datendes oder der Arbeitsweise der Verschutz ist vor Erlaß einer Dateianordfassungsschutzbehörde zu befiirchnung anzuhören. ten ist, (2) Die Speicherung personenbezogener 3. die Auskunft die öffentliche SicherDaten ist auf das erforderliche Maß zu heit gefährden oder sonst dem beschränken. In angemessenen AbstänWohl des Bundes oder eines Landen ist die Notwendigkeit der Weiterdes Nachteile bereiten würde oder ruhruns oder Änderung der Dateien zu überprüfen. 4. die Daten oder die Tatsache der Speicherung nach einer Rechtsvor(3) In der Dateianordnung über automatischrift oder ihrem Wesen nach, inssierte personenbezogene Textdateien besondere wegen der überwiegenist die Zugriffsberechtigung auf Persoden berechtigten Interessen eines nen zu beschränken, die unmittelbar mit Dritten, geheimgehalten werden Arbeiten in dem Gebiet betraut sind, müssen. dem die Textdateien zugeordnet sind; Auszüge aus Textdateien dürfen nicht Die Entscheidung triffi der Behördenohne die dazugehörenden erläuternden leiter oder ein von ihm besonders beUnterlagen übermittelt werden. auftragter Mitarbeiter. Dritter Teil (3) Die Auskunftsverpflichtung erstreckt sich nicht auf die Herkunft der Daten Auskunft und die Empfänger von Übermittlungen.
  • entkunftserteilung abgelehnt, ist die begegenstehen. troffene Person auf die Rechtsgrundlage fiir das Fehlen der Begründung SS 16 und darauf hinzuweisen
171 (4) Die Ablehnung der Auskunftserteilung kanntgabe fiir das Verständnis des Zubedarf keiner Begründung, soweit dasammenhanges oder der Darstellung durch der Zweck der Auskunftsverweivon Organisationen oder unorganisiergerung gefährdet würde. Die Gründe ten Gruppen erforderlich ist und überder Auskunftsverweigerung sind aktenwiegende schutzwürdige Interes-sen kundig zu machen. Wrrd die Ausder betroffenen Person nicht entkunftserteilung abgelehnt, ist die begegenstehen. troffene Person auf die Rechtsgrundlage fiir das Fehlen der Begründung SS 16 und darauf hinzuweisen, daß sie sich an Zulässigkeit von Ersuchen der den Landesbeauftragten fiir den DatenVerfassungsschutzbehörde um schutz wenden kann. Dem LandesbeÜbermittlung personenbezogener Daauftragten fiir den Datenschutz ist auf ten sein Verlangen Auskunft zu erteilen, soweit nicht das Ministerium des In- ( 1) Werden öffentliche Stellen, die nicht nem im Einzelfalle feststellt, daß daNachrichtendienste sind, um Übermittdurch die Sicherheit des Bundes oder lung personenbezogener Daten ersucht, eines Landes gefährdet würde. Mitso dürfen nur die Daten übermittelt teilungen des Landesbeauftragten an werden, die bei der ersuchten Behörde _. die betroffene Person dürfen keine bekannt sind oder aus allgemein zuRückschlüsse auf den Erkenntnisstand gänglichen Quellen entnommen werden der Verfassungsschutzbehörde zulaskönnen. sen, sofern sie nicht einer weitergehenden Auskunft zustimmt. Der Landesbe(2) Absatz I gilt nicht fiir Ersuchen um auftragte kann die Parlamentarische solche Daten, die bei der WahrnehKontrollkommission unterrichten, wenn mung grenzpolizeilicher Aufgaben besich fiir ihn im Einzelfall Beanstankannt werden. dungen ergeben, eine Auskunft an die betroffene Person aber aus Geheimhal(3) Die Verfassungsschutzbehörde braucht tungsgründen unterbleiben muß. Ersuchen nicht zu begründen, soweit dies dem Schutz der betroffenen PerVierter Teil son dient oder eine Begründung den Zweck der Maßnahme gefährden würInformationsübermittlung de. SS 15 SS 17 Unterrichtungspflichten Übermittlung von Informationen an die Verfassungsschutzbehörde ' (1) Die Landesregierung unterrichtet den J Landtag mindestens einmal jährlich (I) Öffentliche Stellen des Landes unterüber Bestrebungen und Tätigkeiten richten von sich aus die VerfassungsnachSS 4 Abs. 1. schutzbehörde über die ihnen bekanntgewordenen Tatsachen, die sicherheits(2) Die Landesregierung und die Verfasgefährdende oder geheimdienstliche sungsschutzbehörde unterrichten die Tätigkeiten fiir eine fremde Macht oder Öffentlichkeit über Bestrebungen und Bestrebungen im Geltungsbereich dieTätigkeiten nach SS 4 Abs. 1. ses Gesetzes erkennen lassen, die durch Anwendung von Gewalt oder darauf (3) Sie dürfen dabei auch personenbezogegerichtete Vorbereitungshandlungen ne Daten bekanntgeben, wenn die Be-
  • Merseburg, Landkreis Merseburg-Querfurt 29 Militante Autonome 109 Militanter Rechtsextremismus 26 Militärischer Aufklärungsdienst der Russischen Föderation (GRU) 141 Ministerium
188 " Mailboxen 7; 9..; 12; 13; 15; 16; 53 Marxistisch-Leninistische Partei Deutschlands (MLPD) 122124 Materieller Geheimschutz 144 MERKEL, Andreas 104 Merseburg, Landkreis Merseburg-Querfurt 29 Militante Autonome 109 Militanter Rechtsextremismus 26 Militärischer Aufklärungsdienst der Russischen Föderation (GRU) 141 Ministerium des Innem des Landes Sachsen-Anhalt 158; 160 Ministerium fiir Staatssicherheit (MfS) 137; 140; 152 Mitteilungen der Kommunistischen Plattform in der PDS 129 Mobilfunk 13; 15 Mobiltelefone 15 MÖCKEL, Meinhard 99 MOHNHAUPT, Brigitte 133 MÖLLER, Diethard 122 MÖLLER, Irmgard 134; 135 MOSLER, Jürgen 60 MÜLLER, Ursula 78 -NNachrichtendienstliches Informationssystem (NADIS) 193 Nachrichten der HNG 78; 79 NAHRATH, Wolfram 105 Nationaldemokratische Partei Deutschlands (NPD) 4; 6; 55; 61; 62; 83* 89*95*96*98*99* 103 ' ' ' ' ' ' _ Nationale Befreiungsfront Kurdistans (ERNK) 116; 117; 139 Nationale Info-Telefone (NIT) 1215; 18 Nationalistische Front (NF) 67; 68; 72; 80; 84 Nationalsozialismus 4; 16; 17; 31; 48; 49; 58; 66; 122 Nationalsozialistische Deutsche Arbeiterpartei (NSDAP) 20; 47; 49; 58*66*67* 101* 105 ' ' ' ' Nationalsozialistische Deutsche ArbeiterparteilAuslandsund Aufbauorganisation (NSDAP/AO) 20 NaturSchutz-Denkzettel (NS-Denkzettel) 57 Naumburg, Burgenlandkreis 94; 98
  • barmherzig und bereit zu vergeben." In der islamischen Rechtswissenschaft wurde aus den vorhandenen religiösen Quellen ein Regelwerk für den Krieg
Verfassungsschutzbericht des Landes Nordrhein-Westfalen 2007 "Und kämpft um Gottes willen gegen diejenigen, die gegen euch kämpfen! Aber begeht keine Übertretung (indem ihr den Kampf auf unrechtmäßige Weise führt)! Gott liebt die nicht, die Übertretungen begehen." Der offensive Charakter des "Jihad" zur Glaubensverbreitung kommt in Sure 9 ("Die Buße"), Vers 5 zum Ausdruck "Und wenn nun die heiligen Monate abgelaufen sind, dann tötet die Heiden, wo (immer) ihr sie findet, greift sie, umzingelt sie und lauert ihnen überall auf! Wenn sie sich aber bekehren, das Gebet verrichten und die Almosensteuer geben, dann lasst sie ihres Weges ziehen! Gott ist barmherzig und bereit zu vergeben." In der islamischen Rechtswissenschaft wurde aus den vorhandenen religiösen Quellen ein Regelwerk für den Krieg geschaffen, so dass ab diesem Punkt der Begriff "Jihad" als "islamisch legitimierte Form der Kriegsführung" übersetzt werden kann. Laut diesem Regelwerk war es verboten, Frauen, Kinder und Greise im Kampf zu töten, wohl aber durften sie als Kriegsgefangene versklavt werden. Fruchttragende Bäume durften nicht ausgerissen oder verbrannt werden, um der Bevölkerung, selbst wenn diese nicht-muslimisch war, die Lebensgrundlage nicht zu entziehen. Juden und Christen konnten sich durch die Zahlung einer Kopfsteuer freikaufen und weitgehend unbehelligt auf islamischem Herrschaftsgebiet leben. Und schlussendlich war nur der politische Herrscher eines islamischen Reiches dazu berechtigt, die Notwendigkeit zum bewaffneten Kampf zu bestimmen und den Jihad auszurufen. Ein wichtiges Kriterium für die Pflicht zum Jihad war die Dringlichkeit. Zu späterer Zeit, als die islamische Religion sich bereits in einem beträchtlichen Teil Europas, Afrikas und Asiens etabliert hatte, galt der Jihad nur noch als "Pflicht der Gemeinschaft". Solange sich genug Personen fanden, die die Grenzen des islamischen Herrschaftsgebietes - Arabisch "dar al-islam" - verteidigten, war der Rest der Gemeinschaft von der Kriegspflicht entbunden. Anders sah es aus im Verteidigungsfall. Dann wurde der Jihad als "Pflicht des Einzelnen" angesehen, so dass in der Theorie selbst Frauen, Kinder und Sklaven zur Waffe greifen sollten, um die Religion - nicht das Land - zu verteidigen. Auf diese Weise wurde in manchen islamischen Ländern auch der bewaffnete Widerstand gegen die europäische Kolonialherrschaft begründet. Der islamistische Diskurs hat seinen Ursprung in Werken muslimischer Reformdenker der vorletzten Jahrhundertwende. Islamistische Ideologen haben daraus die These von einer "westlichen Okkupation" der islamischen Welt und von einer "ideologischen Invasion" bis hin zu einer auf antisemitische Stereotype basierenden "zionistischen 4 thEma im Fokus
  • Wegweiser - Gemeinsam gegen Islamismus 350 VIR - Veränderungsimpulse setzen bei rechtsorientierten Jugendlichen und jungen Erwachsenen 356 Aussteigerprogramme 360 Fachtagungen, Vorträge
Hizb ut-Tahrir (Islamische Befreiungspartei - HuT) 248 Kalifatsstaat (Hilafet Devleti) 254 Muslimbruderschaft (unter anderem Deutsche Muslimische Gemeinschaft, DMG) 258 Milli Görüs-Bewegung 264 Türkische Hizbullah (TH) 268 Furkan-Gemeinschaft 272 Scientology Organisation (SO) 277 Spionageabwehr, Cyberabwehr und Wirtschaftsschutz 285 Zusammenfassung ...................................................................................................... 286 Im Fokus: Lagebild Wirtschaftsschutz 2021/22 288 Spionage, Proliferation und sicherheitsgefährdende Aktivitäten für fremde Mächte 294 Cyberangriffe ausländischer Staaten 320 Wirtschaftsschutz und Geheimschutz in der Wirtschaft 328 Präventionsarbeit und Aussteigerprogramme 335 Zusammenfassung ...................................................................................................... 336 Im Fokus: Jubiläum des VIR-Projekts 338 Übergreifende Konzepte und Vernetzung 342 Präventionsprogramm Wegweiser - Gemeinsam gegen Islamismus 350 VIR - Veränderungsimpulse setzen bei rechtsorientierten Jugendlichen und jungen Erwachsenen 356 Aussteigerprogramme 360 Fachtagungen, Vorträge und Fortbildungen 366 Digitale Angebote und Veröffentlichungen 376 6 InhaltsVerzeIchnIs Verfassungsschutzbericht des Landes Nordrhein-Westfalen 2022
  • verschleppt. Das Entführungskommando nannte sich "Brigade der Pfeile der Rechtschaffenheit" und drohte in einer Videobotschaft mit der Tötung ihrer Geiseln
Verfassungsschutzbericht des Landes Nordrhein-Westfalen 2007 Deutschland aufmerksam verfolgt wird, zeigte bereits ein am 0. März 2007 im Internet aufgetauchtes Video der 'Stimme des Kalifats'. Bei der 'Stimme des Kalifats' handelt es sich um ein islamistisches Nachrichtenprogramm, das von der 'Global Islamic Media Front' (GIMF) produziert wird. Darin fordert ein vermummter Sprecher den Abzug der deutschen und österreichischen Soldaten aus Afghanistan. In dem im Stil einer Nachrichtensendung aufgemachten Video werden Politiker, die für das deutsche Engagement im Ausland verantwortlich gemacht werden, und die Logos großer deutscher Firmen eingeblendet. Auffällig sind auch die Untertitel in deutscher Sprache und die Detailkenntnisse über die politischen Diskussionen in Deutschland und Österreich sowie über den Umfang der Beteiligung dieser Länder an dem NATO-Einsatz in Afghanistan. Am 20. November 2007 veröffentlichte die GIMF erneut ein Video mit Deutschlandbezug im Internet. Diesmal wurden in dem vierminütigen Video die "gemäßigten Muslime" angegriffen. Diese würden sich für die Demokratie einsetzen, eine Staatsform, die eine "atheistische Erfindung" sei und eine durch Ungerechtigkeit und Unterdrückung gekennzeichnete "Herrschaft der Menschen" statt der als Ideal angesehenen "Herrschaft Gottes" hervorbringe. Dabei werden Logos von zwei islamischen Spitzenverbänden und Aufnahmen ihrer Repräsentanten eingeblendet. Des Weiteren wendet sich der Sprecher im Video an Deutschland und Österreich. Deutschland wird aufgefordert, die Bundeswehr aus Afghanistan abzuziehen. Dies diene "nur zu eurer eigenen Sicherheit in eurem Lande. Dasselbe gilt auch für Österreich. Die Mudjahidin haben euch bisher noch verschont, deshalb ist die Zahl eurer getöteten Soldaten nicht besonders hoch, doch dies wird bald anders sein, da die Taliban eine Winteroffensive angekündigt haben, und diese Offensive erstreckt sich auch auf den Norden." Entführungen und Anschläge mit Deutschlandbezug In Staaten mit unsicherer Sicherheitslage gehören auch Entführungen zum Repertoire islamistischer Terrorgruppen. 2007 fanden wie schon im Vorjahr Entführungen von deutschen Staatsangehörigen im Irak und in Afghanistan statt. Eine mit einem irakischen Arzt verheiratete Deutsche wurde am 6. Februar zusammen mit ihrem Sohn in Bagdad verschleppt. Das Entführungskommando nannte sich "Brigade der Pfeile der Rechtschaffenheit" und drohte in einer Videobotschaft mit der Tötung ihrer Geiseln für den Fall, dass die Bundeswehr nicht innerhalb von 0 Tagen aus Afghanistan abgezogen würde. Die Mutter kam am 0. Juli aus der Geiselhaft frei, ihr Sohn, mit dessen Ermordung die Geiselnehmer weiterhin drohten, war Ende 2007 noch immer EntwicklungEn im ExtrEmismus 27
  • Verfassungsschutz in seiner Eigenschaft als Frühwarnsystem des demokratischen Rechtsstaates schon im Vorfeld konkreter Gefahren oder Straftaten tätig. Bei der Wahrnehmung
Vorbemerkung Der vorliegende Verfassungsschutzbericht bezieht sich auf Ereignisse und Beobachtungen im Jahr 2022. Hinweise auf Geschehnisse außerhalb Nordrhein-Westfalens sind aufgenommen, soweit sie für das Verständnis des Berichts erforderlich sind. Ergänzende Informationen finden Sie im Internet unter: www.im.nrw/themen/verfassungsschutz. Grundlagen und Zielsetzung des Verfassungsschutzes Nach SS 3 Abs. 1 des Gesetzes über den Verfassungsschutz in Nordrhein-Westfalen (VSG NRW) hat der Verfassungsschutz die Aufgabe, bereits im Vorfeld von konkreten Gefährdungslagen Informationen zu sammeln und auszuwerten, die Bestrebungen oder Tätigkeiten betreffen, die > gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung, den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes gerichtet sind oder > darauf abzielen, die Amtsführung von Verfassungsorganen des Bundes oder eines Landes ungesetzlich zu beeinträchtigen, oder > durch Anwendung von Gewalt oder darauf gerichtete Vorbereitungshandlungen auswärtige Belange der Bundesrepublik Deutschland gefährden oder > gegen den Gedanken der Völkerverständigung oder das friedliche Zusammenleben der Völker gerichtet sind oder > sicherheitsgefährdende oder geheimdienstliche Tätigkeiten für eine fremde Macht darstellen. Der Verfassungsschutz sammelt die für ihn relevanten Informationen und wertet sie aus, sobald tatsächliche Anhaltspunkte den Verdacht einer verfassungsfeindlichen Bestrebung oder Tätigkeit im vorgenannten Sinne begründen. Dabei wird der Verfassungsschutz in seiner Eigenschaft als Frühwarnsystem des demokratischen Rechtsstaates schon im Vorfeld konkreter Gefahren oder Straftaten tätig. Bei der Wahrnehmung seines gesetzlichen Auftrags richtet er seinen Fokus 8 Vorbemerkung Verfassungsschutzbericht des Landes Nordrhein-Westfalen 2022
  • inwieweit diese Antiglobalisierungsaktivitäten einer stärkeren Vernetzung der linksextremistischen Szene Vorschub leisten werden. 13 Ausländerextremismus Zwar verfolgt der KONGRA
Verfassungsschutzbericht des Landes Nordrhein-Westfalen 2007 gerechtfertigt, etwa durch die Durchsuchungen im Rahmen der Verfolgung der Straftaten der 'militanten gruppe' (mg) beziehungsweise durch die Absperrmaßnahmen im Rahmen des G8-Gipfels. Allerdings: Die von den Organisatoren der Proteste erwarteten hunderttausend und mehr Demonstranten wurden nicht erreicht. Nach Polizeiangaben dürften etwa 70.000 Demonstranten vor Ort im Großraum Heiligendamm gewesen sein. Es bleibt abzuwarten, ob und inwieweit diese Antiglobalisierungsaktivitäten einer stärkeren Vernetzung der linksextremistischen Szene Vorschub leisten werden. 13 Ausländerextremismus Zwar verfolgt der KONGRA-GEL in Westeuropa bisher seinen Friedenskurs konsequent. Dennoch waren die 'Volksverteidigungskräfte' im Südosten der Türkei wieder aktiv, nachdem sie den einseitigen Waffenstillstand zum . Juni 2004 aufgekündigt hatten. Auch ein weiterer, zum . Oktober 2006 einseitig von den HPG verkündeter Waffenstillstand führte zu keinem Verhandlungsangebot der türkischen Regierung. Daraufhin verstärkten sich die militärischen Auseinandersetzungen zwischen der Organisation und der türkischen Armee im Jahr 2007 wieder. Mit der Umsetzung des Ermächtigungsbeschlusses des Türkischen Parlaments vom 7. Oktober 2007 für grenzüberschreitende Militäraktionen gegen die militärischen Einheiten des KONGRA-GEL im Nordirak durch Luftschläge und vereinzelte Kommandoaktionen von Bodentruppen haben die gewalttätigen Auseinandersetzungen zwischen der türkischen Armee und kurdischen Guerillaeinheiten eine weitere Eskalationsstufe erreicht. Die verstärkten militärischen Auseinandersetzungen fordern auf beiden Seiten fast täglich Tote und Verletzte. Erstmals seit Jahren zeigte sich 2007 zumindest punktuell auch eine Gewaltbereitschaft der hiesigen Anhängerschaft. So kam es in zwei Wellen, einmal im Februar wegen der Verhaftung mehrerer hochrangigen Europafunktionären des KONGRAGEL in Europa im Rahmen polizeilicher Exekutivmaßnahmen unter anderem in Süddeutschland und ein weiteres Mal im März im Rahmen der Proteste gegen die angebliche Vergiftung Abdullah Öcalans, zu einer Reihe von Brandanschlägen im gesamten Bundesgebiet. In NRW waren die Städte Dortmund, Bottrop, Hagen und Köln, teilweise mehrfach, betroffen. Anders als in der Vergangenheit, beschränkten sich die Täter nicht darauf, 22 EntwicklungEn im ExtrEmismus
  • linkeseite 176 25, 31, 32, 34, 39, 51, 122, 126, 144, 146, Linksruck
Anhang 241 L NADIS Siehe Nachrichtendienstliches Informationssystem Landfriedensbruch 36, 62, 114, 116, 117, Nahostkonflikt 55, 63, 71 121, 123, 124 NASRALLAH, Hassan 72, 179 Landser 21, 25, 155, 159 Nation & Europa 160 LAUCK, Gary Rex 161 Nationaldemokratischer Hochschulbund e. V. Legalresidenturen 94 146 Legion of Thor 23, 155 Nationaldemokratische Partei Deutschlands Libertad! 172 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16, 17, 18, 19, 20, linkeseite 176 25, 31, 32, 34, 39, 51, 122, 126, 144, 146, Linksruck 53, 55, 129, 130, 172, 173, 174 147, 148, 153, 154, 157, 159, 160, 184 Liste D 144 Nationale Alternative 157 Luxemburg-Liebknecht-Demonstration 164 Nationaler Widerstandsrat Iran 186 Nationaler Widerstand 31 M Nationalsozialismus 22, 117, 136, 154, 162 MAHLER, Horst 32, 159, 184 Nationalsozialistische Deutsche MALA KURDA Siehe Kurdisches Haus Arbeiterpartei - Auslandsund Berlin-Brandenburg e.V. Aufbauorganisation 161 Marxismus-Leninismus 136, 138, 139, 163, Nationalsozialistische Deutsche 164, 165, 193, 195 Arbeiterpartei 154 Marxistisch-Leninistische Kommunistische National-Zeitung/Deutsche Wochen-Zeitung Partei 66, 88, 89, 90, 91, 193, 195 144, 145 Marxistisch-Leninistische Partei Neonazis 10, 11, 18, 24, 26, 126, 150, 151, Deutschlands 35, 37, 129, 165, 166 152, 153, 154, 158 MB Siehe Muslimbruderschaft NEUBAUER, Harald 160 MEDYA-TV 79 NHB Siehe Nationaldemokratischer HochMEENEN, Uwe 159 schulbund e. V. MEK Siehe Volksmojahedin IranNobelkarossentod 60 Organisation non-aligned Mujahidin 66, 70 Meliani-Gruppe 64, 67, 70 NPD Siehe Siehe Nationaldemokratische Militante Antiimperialistische Gruppe 58 Partei Deutschlands militante gruppe (mg) 36, 44, 57 NSDAP Siehe Nationalsozialistische militante miliz 58, 59 Deutsche Arbeiterpartei Militanz 36, 60, 138, 142, 169, 181 NSDAP/AO Siehe Nationalsozialistische Militanzdebatte 45, 57, 58, 59, 60, 137, 175 Deutsche Arbeiterpartei - Auslandsund Milli Gazete 85 Aufbauorganisation Milli-Görüs-Bewegung 85, 86, 87, 191 NS-Kampfruf 161 MLKP Siehe Marxistisch-Leninistische NWRI Siehe Nationaler Widerstandsrat Iran Kommunistische Partei NZ Siehe National-Zeitung/Deutsche MLPD Siehe Marxistisch-Leninistische Partei Wochen-Zeitung Deutschlands Muhacirin-Moschee 189 O Mujahidin 1, 64, 66, 67, 69, 70, 140, 177 OBERLERCHER, Dr. Reinhold 159 Musikszene 1, 11, 21, 22, 23, 24, 25, 155, Ostanatolisches Gebietskomitee 195 156 ÖCALAN, Abdullah 76, 187 Muslimbruderschaft 62, 131, 140, 142, 180, ÖCALAN, Osman 79 181, 182 MZOUDI, Abdelghani 68 P N Partei der Demokratie des Volkes 77, 78 Nachrichten der HNG 152, 153 Parteiverbotsverfahren 13, 148 Nachrichtendienste 92, 93, 94, 95, 96, 99, Partizan-Flügel 91, 195 100, 101, 102, 105, 223, 225, 226, 231 Personenbündnis 36, 39 Nachrichtendienstliches Informationssystem Personenpotenzial 10, 35, 126, 129, 131 202, 208, 210 PFLP Siehe Volksfront zur Befreiung Nachrichtendienstliche Mittel 93, 201 Palästinas nadir 176 PKK Siehe Arbeiterpartei Kurdistans

📬 Newsletter abonnieren

Maximal einmal pro Monat informieren wir über Neuigkeiten bei Verfassungsschutzberichte.de, wie neue Analysen oder neue Berichte.

Kein Spam. Jederzeit abbestellbar.