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  • Rechtsextremismus
Rechtsextremismus $ *
  • Mitglieder zu gewinnen, bei weitem übertroffen werde. "National-freiheitlicher" Rechtsextremismus: DVU Wegen dieses Erfolges sah man ein bundesweites Interesse
In einem Beitrag im InformationsEine ebenso finanziell aufwendige blatt der niedersächsischen JN, Auszweite Postwurfsendung der DVU gabe 4/89, schrieb Maier zu den politiwurde Ende Mai verteilt. Mit dieser schen Umwälzungen des Jahres 1989: Konzentration auf Postwurfsendungen ging die DVU Störungen ihrer "Es scheint, daß die deutsche Wahlkampfarbeit durch politische Jugend erneut die Kraft des nationalen Gegner aus dem Wege. Die zum DVUIdealismus spürt. Alles spricht z.Zt. für Spektrum gehörende "Deutsche eine Wiederbelebung des NationalgeNationalzeitung" (DNZ) erklärte in fühls. Dieses mit allen Kräften zu ihrer Ausgabe vom 20. Januar 1989 die unterstützen ist vordringlichste AufPostwurfsendungen zu einem großen gabe unserer Gemeinschaft; wir sind Erfolg. Die Rückschriften stünden den nun gefordert, es den baltischen Völpolitischen Forderungen der DVU zu kern des Sowjetimperiums gleichzu95% positiv gegenüber. Außerdem gintun und den nationalen Befreiungsgen täglich 950 bis 1100 Anträge auf kampf zunächst auf geistiger Ebene zu Aufnahme in die Partei ein, so daß das eröffnen". Ziel, mehr als 15.000 neue Mitglieder zu gewinnen, bei weitem übertroffen werde. "National-freiheitlicher" Rechtsextremismus: DVU Wegen dieses Erfolges sah man ein bundesweites Interesse an einer GroßDie Entwicklung der DVU wurde kundgebung, die dann am 11. Februar 1989 maßgeblich durch die Europain Ruhstorf (Landkreis Passau) mit ca. wahl vom 18. Juni beeinflußt. Entspre2600 Teilnehmern durchgeführt chend den Vereinbarungen der Präsiwurde. Sie stand unter dem Motto "Auf dien von DVU und NPD, sich bei Wahdem Weg ins Europaparlament". Als len unter Wahrung der organisatoriRedner traten das Vorstandsmitglied schen und politischen Eigenständigdes Landesverbandes Bayern der NPD, keit gegenseitig zu unterstützen, trat Karl FEITENHANSEL, und der Bundie DVU zur Europawahl an. desvorsitzende der DVU, Dr. FREY, Der Wahlkampf wurde bereits auf. Sie sprachen zu den Themen "RetAnfang des Jahres mit einer Postwurftet die Bauern vor der EG" bzw. "Eurosendung eröffnet, die 27 Millionen pawahl - Wende für Deutschland". Haushalte erreicht haben soll. In den Auf dem Bundesparteitag der DVU übersandten Materialien wurde u.a. am 4. März in Planegg bei München gegen die Europapolitik der Bundesremit etwa 1.000 Teilnehmern, unter gierung polemisiert. Nur die DVU verihnen auch Funktionäre der NPD, vertrete die deutschen Interessen. kündete Dr. FREY, die PostwurfsenBemerkenswert war, daß der Wahldung von Anfang des Jahres habe kampf offensichtlich auf besondere einen Zuwachs von 10.000 Mitgliedern Wählergruppen konzentriert wurde. gebracht, so daß die DVU nunmehr So wurden von der DVU bei rund 8000 über 28.000 Mitglieder verfüge. Meldebehörden im Bundesgebiet die Am 27. Mai fand in der Passauer Anschriften aller männlichen Wähler Nibelungen-Halle eine weitere Großder Geburtsjahre 1900 - 1930 angeforkundgebung der DVU statt, die einen dert. Höhepunkt des Europawahlkampfes 73
  • Seiten beinhalten im wesentlichen Informationen/Recherchen zu rechtsextremistischen Organisationen und Einzelpersonen, Statements zu aktuellen "linken" Reizund Konfliktthemen sowie Veranstaltungshinweise und Demonstrationsaufrufe
- 47 - Autonome Gewalt richtet sich sowohl gegen Personen ("Faschos", "Bullen" sowie vermeintliche "Handlanger und Profiteure des Systems") als auch gegen Sachen (Kraftfahrzeuge, Immobilien etc.). Bei der Wahl ihrer vielfältigen Aktionsformen (z.B. Brandund Sprengstoffanschläge oder gewalttätige Demonstrationen unter Einsatz von Steinen und anderen Wurfgeschossen) bemühen sich Autonome stets um "Vermittelbarkeit". Militante Aktionen stellen sie daher häufig in den Zusammenhang mit aktuellen Protestanlässen bzw. Reizthemen, die eine möglichst breite Akzeptanz - bis in Teile der bürgerlichen Gesellschaft hinein - erfahren. Eine typische Form der Gewalt Autonomer sind Straßenkrawalle. Dabei treten sie in der Regel vermummt in einheitlicher Kampfausrüstung und in "schwarzen Blöcken" auf. Diese Krawalle gab es in den letzten Jahren insbesondere bei Protesten gegen "rechte" Aufmärsche und vor allem im Rahmen der zentralen Demonstrationen zum "Revolutionären 1. Mai" in Berlin. Im Gegensatz zu Massenmilitanz bedürfen konspirativ vorbereitete und militant durchgeführte Anschläge der besonderen Planung; sie stehen für gewöhnlich im Zusammenhang mit entsprechenden aktionsbezogenen Selbstbezichtigungen. Zur Kommunikation nutzt die autonome Szene neben zahlreichen Anlaufund Kontaktstellen ("Infoläden" und "Volxküchen"), die in Rheinland-Pfalz in Koblenz und Trier existieren, hauptsächlich das Internet. Autonome Internet-Seiten beinhalten im wesentlichen Informationen/Recherchen zu rechtsextremistischen Organisationen und Einzelpersonen, Statements zu aktuellen "linken" Reizund Konfliktthemen sowie Veranstaltungshinweise und Demonstrationsaufrufe. Zum Informationsaustausch dienen weiterhin geheime Treffen und zahlreiche regionale Szenepublikationen wie beispielsweise der Koblenzer "zerrSPIEGEL". Die im autonomen Bereich verdeckt (klandestin) operierenden Kleingruppen setzten auch im Jahr 2004 mit zahlreichen Brandund Sprengstoffan-
  • Sozialisten 175 Beklenen Asr-i Saadet 224, 227 Aktionsorientierter Rechtsextremismus 173 Berliner Alternative Süd
  • Berliner Anti-NATO-Gruppe 90 ALB Siehe Antifaschistische Linke Berlin Berliner Sicherheitsüberprüfungsgesetz 146, 147, Al-Manar Siehe Der Leuchtturm
  • Committee for a Workers International 207 Organisation 196 Antifaschistische Linke Berlin
Anhang 287 Personenund Sachregister 1. Mai 35, 60, 80, 83, 86, 87, 88, 89, 91, 95, 98, AQIDA Siehe Hochschulgruppe für Kultur und 99, 188, 253 Wissenschaften 11. September 36, 102, 115, 116, 117, 165, 215, Arbeiterkommunistische Partei Irans 25, 217, 218 223 Arbeiterpartei Kurdistans 29, 109, 111, 124, 125, 219, 220, 256 A AS Siehe Kameradschaft Süd - Aktionsbüro Süddeutschland AA/BO Siehe Antifaschistische Aktion/BundesASSEM, Shaker 122, 211 weite Organisation ATIF Siehe Föderation der Arbeiter aus der AAB Siehe Antifaschistische Aktion Berlin Türkei in Deutschland e. V ADHF Siehe Föderation für demokratische RechATIK Siehe Konföderation der Arbeiter aus der te in Deutschland e. V. Türkei in Europa ADHK Siehe Konföderation für demokratische ATTA, Mohammad 115, 116 Rechte in Europa Autonome 10, 20, 78, 80, 82, 91, 100, 159, 168, AGIF Siehe Föderation der 195, 198, 199, 200, 201, 252 ArbeitsimmigrantInnen aus der Türkei in Autonome Antifa Nord-Ost 20 Deutschland Autonome Nationalisten Berlin 38, 42, 168 AHMEDOGLU, Sefer 223 Autonome Szene 22, 92, 159, 198, 199, 200, AKIF, Mohammad Mahdi 217 201, 202 AKON Siehe Aktion Oder-Neiße AYDIN, Harun 225 AKP Siehe Gerechtigkeitsund Entwicklungspartei B Aktion Oder-Neiße 178 Aktionsbüro Mitteldeutschland - Nationaler WiderB&H Siehe Blood & Honour stand Berlin / Brandenburg 17, 18, 37, 38, 167, B.A.N.G Siehe Berliner Anti-NATO-Gruppe 168 BA-SO Siehe Berliner Alternative Süd-Ost Aktionsfront Nationaler Sozialisten 175 Beklenen Asr-i Saadet 224, 227 Aktionsorientierter Rechtsextremismus 173 Berliner Alternative Süd-Ost 37, 40, 41, 94, 171, Al-Aqsa e. V. 213 249 al-Aqsa-Intifada 27, 202, 209, 212 Berliner Anti-NATO-Gruppe 90 ALB Siehe Antifaschistische Linke Berlin Berliner Sicherheitsüberprüfungsgesetz 146, 147, Al-Manar Siehe Der Leuchtturm 149, 150, 151, 233, 259, 272, 285 Al-Nur-Moschee 110, 119 BERNHARD, Bernd 64 Al-Qaida 26, 112, 113, 114, 115, 119, 214 Bewaffnete Streitkräfte der Armen und UnterAL-RASHTA, Ata Abu 211 drückten 131, 227 Altautonome 199 Bewegung der freien Jugend Kurdistans 127, 220 Al-Tawhid 117, 118 BIN LADIN, Usama 26, 27, 113, 114, 164, 214, AL-ZAWAHIRI, Aiman 214 215 AMGT Siehe Vereinigung der Neuen Weltsicht in BINALSHIB, Ramzi 116 Europa e. V. Blood & Honour 10, 43, 45, 51, 52, 168, 169, Anarchisten 78, 158, 159 170, 174, 176, 177 ANB Siehe Autonome Nationalisten Berlin Brandanschläge 81, 83, 86, 87, 105, 198, 219, Anti-Antifa 38, 167, 168 251 Antifa 20, 37, 38, 40, 42, 90, 93, 94, 95, 96, 99, BSÜG Siehe Berliner Sicherheitsüberprüfungs159, 167, 168, 195, 196 gesetz Antifa A+P (Agitation und Praxis) 195 Bundesverfassungsgericht 181, 194 Antifaschismus 37, 76, 80, 92, 98, 195, 197, 199, 201, 251 C Antifaschistische Aktion Berlin 89, 97, 98, 99, 159, 195, 196, 197, 201, 251 CHRISTOPHERSEN, Thies 71, 192 Antifaschistische Aktion/Bundesweite Committee for a Workers International 207 Organisation 196 Antifaschistische Linke Berlin 88, 90, 93, 95, 96, D 97, 98, 99, 101, 102, 104, 196, 197, 251 D.S.T. Siehe Deutsch Stolz Treue Anti-Globalisierung 80, 81, 207 Das erwartete Zeitalter der Glückseligkeit Siehe Antiimperialisten 78 Beklenen Asr-i Saadet Antisemitismus 21, 68, 69, 95, 158, 184, 185, DEHOUST, Peter 190 203, 206 Der Islam als Alternative 224, 227 APFEL, Holger 180 Der Leuchtturm 209 API Siehe Arbeiterkommunistische Partei Irans Der Republikaner 183
  • allgemeine und gleiche Wahlen anstrebt und zudem das demokratische Rechtssystem ablehnt. Damit ist sie eine Bestrebung gegen die freiheitliche demokratische
  • totalitären scientologischen Weltstaat haben zudem wesentliche Grundrechte, wie das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit oder das Recht auf Gleichbehandlung
Die "Scientology Organisation" (SO) ist eine nur vermeintlich religiöse Organisation. Sie wurde 1954 in Kalifornien gegründet und ist international tätig. Ihre "Lehre" geht auf den US-amerikanischen Schriftsteller L. Ron Hubbard zurück und verfolgt wirtschaftliche und machtpolitische Ziele. In Brandenburg wird die SO seit 1997 aufgrund eines Beschlusses der Innenministerkonferenz durch den Verfassungsschutz beobachtet. Ausschlaggebend hierfür ist unter anderem, dass die SO eine Gesellschaft ohne allgemeine und gleiche Wahlen anstrebt und zudem das demokratische Rechtssystem ablehnt. Damit ist sie eine Bestrebung gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung. In dem angestrebten totalitären scientologischen Weltstaat haben zudem wesentliche Grundrechte, wie das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit oder das Recht auf Gleichbehandlung, keinen Platz. Damit ist die SO eine Bestrebung gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung. Die Verfassungsfeindlichkeit der SO wurde unter anderem durch das Oberverwaltungsgericht Münster im Jahr 2008 festgestellt274. Nach wie vor beobachtet der Verfassungsschutz Aktivitäten von SO-Mitgliedern in Brandenburg. Dabei wurde festgestellt, dass durchaus vernetzte Strukturen - allerdings ohne wesentliche lokale organisatorische Basis im Land Brandenburg - existieren. Nach vorliegenden Erkenntnissen arbeiten einzelne SOMitglieder als "Field Staff Member"275 (FSM). In dieser Funktion sind sie für die Werbung und zeitweise Betreuung neuer Mitglieder sowie für die Verbreitung von Scientology-Publikationen zuständig. Daneben existieren in Brandenburg Unternehmen, die dem "World Institute of Scientology"276 (WISE) zugehören. Ihr Ziel ist, Lizenzverträge zu verkaufen und langfristig die Wirtschaft zu unterwandern. Damit soll die scientologische Ideologie im Unternehmenskontext verbreitet und ein entsprechender Umbau der Gesellschaft vorangetrieben werden. Die bereits früher in Brandenburg registrierten Tätigkeiten von Mitarbeitern einer Beratungsund Coaching-Firma sind neben der Beratung und des Coachings auf Angebote zur Deckung des Kapitalbedarfs wirtschaftlich angeschlagener kleinund mittelständischer Unternehmen ausgelegt. Eine professionelle Präsentation dieser Angebote auch im Internet, ohne dass dabei erkennbar scientologische Ziele verfolgt werden, führt potenzielle Opfer immer wieder in die Fänge geschickt und manipulativ vorgehender Scientologen. Die bekanntesten Beispiele betreffen jedoch nach wie vor unterschwellige Angebote an Privatpersonen über Tarnorganisationen der SO. Hierbei wird zumeist Propagandamaterial, mit dem Ziel neue Mitglieder anzuwerben, verbreitet. Dieses gilt beispielsweise für den von der SO entwickelten Leitfaden "The Way To Happiness"277 ("Der Weg zum Glücklichsein"). In dieser Broschüre werden Fragen des täglichen Lebens aufgegriffen, um Menschen an die SO heranzuführen. All diesen Anwerbeversuchen ist eines stets gemeinsam: Anfangs werden bei den Betroffenen mittels "Pseudo-Persönlichkeitstests" vermeintliche Schwächen im seelischen, moralischen oder körperlichen Bereich aufgezeigt. Anschließend gibt die SO vor, dass diese Schwächen nur durch Praktiken der Scientology-Methodik überwunden werden könnten. Genau hier beginnt oftmals der Einstieg in die individuelle psychologische Abhängigkeit zur SO. So sollen im weiteren Verlauf Kurse und Seminare zur Selbstoptimierung belegt werden, bei denen die Teilnahmekosten kontinuierlich ansteigen. Zudem setzt die SO ihre Mitglieder immer wieder unter Druck, den Kontakt zu allen Personen abzubrechen, die nicht der SO angehören. Auf diesem Wege isolieren sich (Neu-)Mitglieder von ihrem bisherigen Familienund Bekanntenkreis und gelangen somit auch in eine soziale Abhängigkeit zur SO. Die Organisation schreckt auch nicht davor zurück, ihre skrupellosen Methoden bei Kindern und Jugendlichen anzuwenden. Zu diesem 274 Vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil v. 12.02.2008, Az. 5 130/05. 275 Bezeichnung von freien SO-Mitarbeitern, ohne direkte arbeitsrechtliche Anbindung an eine SO-Organisationseinheit. 276 WISE ist ein weltweiter Verband von Scientology-Firmen, die gezielt Managementmethoden und -techniken verwenden, die auf den Lehren von L. Ron Hubbard basieren. 277 Vgl. Verfassungsschutzbericht 2021: Kap. 9 "Scientology Organisation". 152
  • Sicherheit der Menschen und die unseres freiheitlichen demokratischen Rechtsstaats gefährden würde. Schriftstücke, Bildmaterialien, das gesprochene Wort und weitere Informationsträger können
  • 307Die Verschlusssachenanweisung des Landes Brandenburg ist abrufbar unter folgenden Link: https://bravors.brandenburg.de/verwaltungsvorschriften/vsa_bb (letzter Zugriff
10.4 Materieller Geheimschutz "Verschlusssachen" sind im öffentlichen Interesse geschützte Informationen, deren Preisgabe die Sicherheit der Menschen und die unseres freiheitlichen demokratischen Rechtsstaats gefährden würde. Schriftstücke, Bildmaterialien, das gesprochene Wort und weitere Informationsträger können Verschlusssachen sein. Die Einstufung in die gesetzlich vorgesehenen und bundesweit einheitlich definierten Geheimhaltungsgrade - "VS-Nur für den Dienstgebrauch", "VS-Vertraulich", "Geheim" und "Streng Geheim" - richtet sich nach dem Inhalt. Am häufigsten sind die beiden erstgenannten Geheimhaltungsgrade. Der damit verbundene Geheimschutz erfolgt in materieller sowie personeller Hinsicht. Gegenüber anderen Behörden und Einrichtungen wirkt der Verfassungsschutz hier insgesamt als Sicherheitsdienstleister. Den Umgang mit Verschlusssachen regelt die Verschlusssachenanweisung (VSA)307 des Landes Brandenburg. Sie wurde im Jahr 2021 novelliert. Ihre Neufassung wurde unter anderem erforderlich, um den elektronischen Umgang mit Verschlusssachen zu aktualisieren. So umfasst die VSA nun Sicherheitsmaßnahmen, die sich aus der Nutzung tragbarer IT-Geräte, wie zum Beispiel Smartphones oder Smartwatches, am Arbeitsplatz ergeben. Der materielle Geheimschutz umfasst technische und organisatorische Maßnahmen gegen die unbefugte Kenntnisnahme von Verschlusssachen. Bei der entsprechenden Umsetzung berät und unterstützt der Verfassungsschutz andere Behörden und geheimschutzbetreute Unternehmen. Grundlage dafür ist die oben benannte VSA. Sie enthält Regelungen zur Aufbewahrung und Weitergabe von Verschlusssachen. Die Bearbeitung von Verschlusssachen erfolgt heutzutage fast ausschließlich im Bereich computergestützter Informationstechniken. Auch hierbei ergreift der Verfassungsschutz entsprechende Maßnahmen zum Schutz der Vertraulichkeit, Verfügbarkeit und Integrität (Unverfälschtheit) der Daten. Vor einer Übermittlung werden sie verschlüsselt. Auch die Speicherung erfolgt aufgrund der sehr hohen Schutzbedürftigkeit nach strengen Maßgaben. Sie sind höher als die des IT-Grundschutzes des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik. Grundlage dafür ist ein IT-Sicherheitskonzept. Es wird regelmäßig auf Wirksamkeit geprüft und neu angepasst. 307Die Verschlusssachenanweisung des Landes Brandenburg ist abrufbar unter folgenden Link: https://bravors.brandenburg.de/verwaltungsvorschriften/vsa_bb (letzter Zugriff 17.01.2023). 166
  • Erlaubnis beantragen wollen oder bereits eine besitzen. Die wichtigsten Rechtsgrundlagen dafür sind das Luftsicherheits-, das Atom-, das Sprengstoff-, das Waffenund
  • Migrantinnen und Migranten und hat im Umfang zugenommen. Sicherheitsüberprüfungen Rechtliche Grundlage für Sicherheitsüberprüfungen ist das "Brandenburgische Sicherheitsüberprüfungsgesetz" (BbgSÜG). Es gibt
10.5 Personeller Geheimschutz Zuverlässigkeitsüberprüfungen Der Verfassungsschutz ist an der Zuverlässigkeitsüberprüfung von Personen beteiligt, welche in speziellen Sicherheitsbereichen beschäftigt werden sollen oder es bereits sind. Ebenso werden Personen überprüft, die als Jäger beziehungsweise Sportschütze eine waffenrechtliche Erlaubnis beantragen wollen oder bereits eine besitzen. Die wichtigsten Rechtsgrundlagen dafür sind das Luftsicherheits-, das Atom-, das Sprengstoff-, das Waffenund das Jagdgesetz. Zusätzlich fällt der Abfrage des nachrichtendienstlichen Informationssystems zur Prüfung der Zuverlässigkeit nach der Gewerbeordnung ebenfalls eine wichtige Rolle zu, da Bewachungsaufgaben privater Wachschutzfirmen sehr stark an Bedeutung gewonnen haben. Gerade in Bezug auf den Schutz spezieller Objekte beziehungsweise von Großveranstaltungen hat die jeweils zuständige Ordnungsbehörde bei der Prüfung der Zuverlässigkeit solcher Beschäftigter die zuständige Verfassungsschutzbehörde zu involvieren. 2022 gingen insgesamt 29.534 (2021: 21.969) Anfragen im Rahmen von Zuverlässigkeitsüberprüfungen ein, darunter: 5.167 (2021: 3.666) gemäß Luftsicherheitsgesetz, 116 (2021: 139) gemäß Atomgesetz, 896 (2021: 771) gemäß Sprengstoffgesetz und 1.621 (2021: 1.808) gemäß Gewerbeordnung für das Bewachungsgewerbe. Dies ergibt in Summe 7.800 Anfragen (2021: 6.384). Darüber hinaus wurde der Verfassungsschutz in 21.734 Überprüfungen gemäß Waffenrecht (2021: 15.585) angefragt. Überprüfungen im Rahmen aufenthaltsrechtlicher Angelegenheiten Im Rahmen gesetzlich vorgesehener Überprüfungen auf Hinweise zum Extremismus oder Terrorismus wirkt der Verfassungsschutz ebenfalls mit. Hierunter zählen aufenthaltsrechtliche Beteiligungsverfahren (SS 73 Absatz 3 AufenthG), Einbürgerungsanfragen (SS 37 Absatz 2 StAG), Visa(SS 73 Absatz 1 AufenthG) und Asylkonsultationsverfahren (SS 73 Absatz 1a und 3a AufenthG). Diese Aufgabe betrifft vor allem Migrantinnen und Migranten und hat im Umfang zugenommen. Sicherheitsüberprüfungen Rechtliche Grundlage für Sicherheitsüberprüfungen ist das "Brandenburgische Sicherheitsüberprüfungsgesetz" (BbgSÜG). Es gibt die Voraussetzungen und das Verfahren vor. So soll festgestellt werden, ob ein vorgesehener Geheimnisträger nach seinem bisherigen Verhalten prognostisch geeignet ist, mit übertragenen Verschlusssachen vertraulich umzugehen (SS 1 BbgSÜG). Die Art der Sicherheitsüberprüfung (Ü1 / Ü2 / Ü3) richtet sich nach der Einstufung und der Anzahl der Verschlusssachen, zu denen eine Person künftig Zugang haben darf oder sich diesen Zugang verschaffen kann. Anhaltspunkte, die gemäß SS 7 Absatz 1 BbgSÜG dem erfolgreichen Abschluss einer Sicherheitsüberprüfung entgegenstehen, sind: Zweifel an der Zuverlässigkeit bei der Wahrnehmung einer sicherheitsempfindlichen Tätigkeit; eine besondere Gefährdung durch Anbahnungsoder Werbungsversuche fremder Nachrichtendienste; oder Zweifel am Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung. Solche Anhaltspunkte können selbstverschuldet sein (Straftaten, finanziell bedenklicher Lebensstil) oder beim Lebenspartner bestehen, sofern dieser in eine Sicherheitsüberprüfung einbezogen ist. Das könnte beispielsweise ein Ehepartner mit einer erheblichen Anzahl an Straftaten sein. In solchen Fällen kann es unter Umständen wegen vorliegender Sicherheitsrisiken zur Ablehnung kommen. 167
  • Tschechien, die "Kommunistische Partei Griechenlands", das kommunistisch dominierte Linksbündnis "Vereinigte Linke" aus Spanien, die "Französische kommunistische Partei", die "Partei
- 58 - u.a. die "Kommunistische Partei Böhmens und Mährens" aus Tschechien, die "Kommunistische Partei Griechenlands", das kommunistisch dominierte Linksbündnis "Vereinigte Linke" aus Spanien, die "Französische kommunistische Partei", die "Partei der kommunistischen Wiedergründung" aus Italien, die "Partei der Kommunisten Italiens" und die "Kommunistische Partei Portugals" in diesem Bündnis vertreten. Im Mittelpunkt der am 30./31. Oktober 2004 durchgeführten 1. Tagung des 9. Parteitages in Potsdam stand die Neuwahl des Parteivorstandes (u.a. Wiederwahl von Lothar BISKY als Parteivorsitzender) und als maßgebliches Ziel wurde der Wiedereinzug der PDS in den nächsten Bundestag (Herbst 2006) sowie eine offensive Auseinandersetzung mit dem "sozialen Kahlschlag" der Bundesregierung genannt. Der PDS-nahe im Juni 1999 gegründete Jugendverband "solid" ist seit Oktober 2000 auch in Rheinland-Pfalz mit einem eigenständigen Landesverband vertreten, der jedoch wie in den Vorjahren weitgehend inaktiv war. Er wird gemäß einem Beschluss des PDS-Landesparteitages vom 4./5. November 2000 mit 5% des Beitragsaufkommens aus den Mitgliedsbeiträgen der PDS Rheinland-Pfalz finanziell unterstützt.
  • Rheinland-Pfalz (2003) Gesamt: 57.520 (57.300) 1.300 (1.300) Linksextremisten: 17.290 (17.470) 500 ( 500) Extreme Nationalisten: 8.430 (8.880) 100 ( 100) Islamistische
- 59 - 3. SICHERHEITSGEFÄHRDENDE UND EXTREMISTISCHE BESTREBUNGEN VON AUSLÄNDERN Im Bereich der sicherheitsgefährdenden und extremistischen Bestrebungen von Ausländern kam auch im Jahre 2004 dem Islamismus und seinen Akteuren eine besondere Bedeutung zu. Bislang gab es in der Bundesrepublik Deutschland zwar keine islamistisch motivierten Terroranschläge, doch international betrachtet gingen die Gewaltaktionen militanter Islamisten unvermindert weiter und erreichten am 11. März 2004 mit den Anschlägen auf Züge in Madrid in bisher nicht bekanntem Maße ein EULand. Auch in Deutschland wurden 2004 mehrere Terrorverdächtige enttarnt, was die Bedrohung durch den Islamismus - insbesondere in seiner gewaltsamen Ausprägung - verdeutlicht. Die größte nicht-islamistische Organisation aus dem Bereich der "sicherheitsgefährdenden und extremistischen Bestrebungen von Ausländern" stellt der KONGRA GEL Kurdistan dar. Herbei handelt es sich um die seit November 2003 bestehende Nachfolgeorganisation der PKK (Arbeiterpartei Kurdistans). Von den knapp 300.000 Ausländern in Rheinland-Pfalz sind etwa 1.300 in Vereinigungen mit extremistischer Zielsetzung organisiert. Die Zahl der in extremistischen Vereinigungen organisierten Ausländer in Rheinland-Pfalz ist damit gegenüber dem Vorjahr konstant geblieben. 3.1 Personenpotential Bund (2003) Rheinland-Pfalz (2003) Gesamt: 57.520 (57.300) 1.300 (1.300) Linksextremisten: 17.290 (17.470) 500 ( 500) Extreme Nationalisten: 8.430 (8.880) 100 ( 100) Islamistische Extremisten: 31.800 (30.950) 700 ( 700) alle Angaben gerundet
  • Glaubensund Meinungsfreiheit. Insbesondere Frauen werden in ihrem Recht auf freie Entfaltung ihrer Persönlichkeit eingeschränkt. 2. "Der Islam ist die Lösung
  • Prinzip der Demokratie, wird dadurch stark eingeschränkt. 4. "Keine Rechtserneuerung bei einem (eindeutigen) Text". Islamisten sind der Auffassung, dass
- 61 - Lebensbereiche vom Islam geregelt werden. Säkularismus, also die Trennung von Religion und Staat, wird als unislamisch abgelehnt. Islamisten in Deutschland streben mehrheitlich keinen islamischen Staat auf deutschem Boden an, sondern wollen größere Freiräume für die muslimische Gemeinde. Dies läuft jedoch vielfach auf einen Kollektivzwang und vermindertes Selbstbestimmungsrecht für den einzelnen Muslim hinaus, unter Umständen gar auf eine deutliche Einschränkung seiner im Grundgesetz festgelegten Grundrechte, wie die Glaubensund Meinungsfreiheit. Insbesondere Frauen werden in ihrem Recht auf freie Entfaltung ihrer Persönlichkeit eingeschränkt. 2. "Der Islam ist die Lösung" (Al-Islam huwa al-hall). Nach Auffassung von Islamisten ist die heutige Situation der Muslime durch Korruption und Willkürherrschaft, Kriminalität und Kriege, Materialismus und Sittenlosigkeit, Zersplitterung und interne Konflikte gekennzeichnet. Ursächlich hierfür sind nach ihrer Ansicht die Abkehr der Muslime vom Islam und die "Invasion" (ghazwa) westlicher Einflüsse. Eine ernsthafte Befolgung des Islam werde für Gerechtigkeit, Ordnung, Frieden, Anstand, innermuslimische Solidarität und Stärke sorgen. 3. Prinzip der "Souveränität Gottes" (Hakimiyyat Allah). Konkret heißt dies: Gott hat im Koran Gesetzesvorschriften festgelegt, die ewig und unabänderlich sind. Der Mensch hat die göttlichen Gesetze zu befolgen. Es steht ihm nicht zu, eigene Gesetze zu schaffen, wenn es bereits göttliche Vorschriften gibt. Die Volkssouveränität, ein wesentliches Prinzip der Demokratie, wird dadurch stark eingeschränkt. 4. "Keine Rechtserneuerung bei einem (eindeutigen) Text". Islamisten sind der Auffassung, dass der Koran klar und eindeutig (mubin) ist und Interpretation und Auslegung sich daher im wesentlichen erübrigen. In dem Bemühen um klare Antworten verkünden sie: dies ist islamisch, jenes unislamisch, dies ist erlaubt (halal), jenes verboten (ha-
  • Führung eines Kalifen und mit der Scharia als Rechtsordnung. Die Demokratie und ihre tragenden Prinzipien wie die Volkssouveränität, das Mehrparteiensystem
- 71 - Die Bezeichnung "Kalifatsstaat" geht auf den Umstand zurück, dass sich der Vereinsgründer Cemaleddin KAPLAN von seinen Anhängern im Jahr 1994 als Kalif ausrufen ließ und das Kalifat als unverzichtbaren Bestandteil des Islam deklarierte. Gegenwärtig trägt sein Sohn und Nachfolger Metin KAPLAN, trotz der mittlerweile erfolgten Abschiebung, innerhalb der Organisation den Kalifentitel. Ziel des "Kalifatsstaates" ist ein panislamisches Reich unter der Führung eines Kalifen und mit der Scharia als Rechtsordnung. Die Demokratie und ihre tragenden Prinzipien wie die Volkssouveränität, das Mehrparteiensystem und das gleichberechtigte Nebeneinander verschiedener Religionen werden in Schriften des "Kalifatsstaates" expressis verbis abgelehnt. Die Befolgung politisch-extremistischer Ziele in Kombination mit einer ausgeprägten Agitation gegen Juden, Israel und die türkische Regierung führte im Dezember 2001 nach der Streichung des Religionsprivilegs aus dem Vereinsgesetz zu einem Vereinsverbot. Im Zuge dessen wurden seitdem bundesweit 35 als Teilorganisationen des "Kalifatsstaats" identifizierte Vereine verboten, darunter drei in Rheinland-Pfalz, nämlich der "Islamische Verein der in Bad Kreuznach und Umgebung wohnenden türkischen Arbeitnehmer e.V.", die "Islamische Union Ludwigshafen e.V." und der "Wissenschaftsund Gebetsverein der türkischen Arbeitnehmer in Mainz und Umgebung e.V.". Die Moscheeräumlichkeiten in Bad Kreuznach und Ludwigshafen, nicht aber in Mainz, werden von Anhängern des "Kalifatsstaat" weiterhin genutzt, insbesondere zum Freitagsgebet. Das Vereinsverbot hat insofern Wirkung gezeigt, als politische Propaganda in den rheinland-pfälzischen "Kalifatsstaat"-Moscheen nahezu zum Erliegen gekommen ist. Auch eine nennenswerte Protestreaktion auf die bereits erwähnte Abschiebung Metin KAPLANs in die Türkei blieb aus. Die Abschiebung Metin KAPLANs in die Türkei erfolgte am 12. Oktober 2004. Das Verwaltungsgericht Köln hatte am 12. Oktober 2004 bekannt gegeben, dass Metin KAPLAN trotz der noch laufenden Revision beim
  • Juni 2004 angekündigt. Nach Einreichung eines Antrages auf einstweiligen Rechtsschutz durch Herrn KAPLAN hat das Verwaltungsgericht Köln mit Beschluss
- 72 - Bundesverwaltungsgericht in die Türkei abgeschoben werden dürfe. Das Verwaltungsgericht Köln erklärte, KAPLAN sei "als Identifikationsfigur für den islamischen Extremismus" anzusehen. Es sei deshalb notwenig, seinen Aufenthalt in Deutschland zu beenden. Das Interesse KAPLANs an seinem weiteren Verbleib im Bundesgebiet habe "hinter dem öffentlichen Interesse an einer sofortigen Abschiebung zurückzustehen", hieß es in der Begründung. Metin KAPLAN wurde daraufhin von Kräften des Polizeipräsidiums Köln im Rahmen der Vollzugshilfe für die Stadt Köln am 12. Oktober 2004 in Köln in Gewahrsam genommen. Da gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Köln kein Widerspruch eingelegt wurde, konnte Metin KAPLAN am gleichen Tag vom Flughafen Düsseldorf mit einem gecharterten Flugzeug in die Türkei abgeschoben werden.Vorausgegangen war ein monatelanges juristisches Tauziehen, welches nach der Haftentlassung Metin KAPLANs aus dem Gefängnis im Jahre 2003 begann. Im Mai 2004 hatte das Verwaltungsgericht Köln die Ausweisungsverfügung der Stadt Köln gegen Metin KAPLAN bestätigt. KAPLAN wurde fortan in Deutschland nur noch geduldet. Gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Köln legte KAPLAN hinsichtlich der Aberkennung seines Asylstatus und der in diesem Urteil getroffenen Abschiebeentscheidung Berufung ein. Mit Urteil vom 26. Mai 2004 hat das Oberverwaltungsgericht Münster auf die Berufung der Bundesrepublik Deutschland dazu die Klage von Metin KAPLAN wegen Gewährung von Abschiebeschutz abgewiesen. Unmittelbar nach der Urteilsverkündung wurde Herrn KAPALN mittels Ordnungsverfügung die Abschiebung angedroht und die zwangsweise Rückführung in die Türkei für den 2. Juni 2004 angekündigt. Nach Einreichung eines Antrages auf einstweiligen Rechtsschutz durch Herrn KAPLAN hat das Verwaltungsgericht Köln mit Beschluss vom 27. Mai 2004 die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs für den Zeitraum von zwei Monaten angeordnet. Das Ausländeramt der Stadt Köln hat am 3. Juni 2004 gegen diesen Beschluss des Verwaltungsgerichts Köln Beschwerde eingelegt. Dieser Beschwerde hat das
  • Türkei gegründeten, 1983 in Deutschland verbotenen "Devrimci Sol" (Revolutionäre Linke) Mitglieder (Bund) ca. 700 Mitglieder (Rheinland-Pfalz
  • Deutschland seit 1998 verbotene linksextremistische türkische Organisation "Devrimci Halk Kurtulus Partisi-Cephesi" (DHKP-C) mit ihren Untergliederungen DHKP ("Revolutionäre Volksbefreiungspartei
- 80 - Rekrutierungsbasis für militante und terroristische Gruppierungen entwickelt und ihre weltweiten Strukturen für deren Hilfsdienste genutzt werden. In Rheinland-Pfalz existiert keine von der "Tabligh-i Jamaat" betriebene oder dominierte Moschee. Die ca. 10 Mitglieder der "Tabligh-i Jamaat" haben keine gemeinsame Bezugsmoschee und gehören unterschiedlichen Nationalitäten an. 3.4 "Revolutionäre Volksbefreiungspartei-Front" (DHKP-C) Gründung: 1994 in Damaskus (Syrien) nach Spaltung der 1978 in der Türkei gegründeten, 1983 in Deutschland verbotenen "Devrimci Sol" (Revolutionäre Linke) Mitglieder (Bund) ca. 700 Mitglieder (Rheinland-Pfalz) ca. 25 Die in Deutschland seit 1998 verbotene linksextremistische türkische Organisation "Devrimci Halk Kurtulus Partisi-Cephesi" (DHKP-C) mit ihren Untergliederungen DHKP ("Revolutionäre Volksbefreiungspartei") als politischer und DHKC ("Revolutionäre Volksbefreiungsfront") als militärischer Flügel zielt auf eine gewaltsame Beseitigung der bestehenden türkischen Staatsund Gesellschaftsordnung und propagiert als Endziel die Errichtung einer sozialistischen, den marxistisch-leninistischen Prinzipien folgenden klassenlosen Gesellschaft. Aktivitäten der Organisation beschränken sich indes nicht nur auf das Heimatland Türkei, sondern werden in allen Ländern mit türkischem Bevölkerungsanteil entfaltet. Die Bundesrepublik Deutschland ist neben der Türkei das wichtigste Betätigungsfeld der DHKP-C. Auch in RheinlandPfalz verfügt die Organisation über eine - wenn auch nur geringe - Mitglieder-/Anhängerschaft.
  • angezündet hatte, kam es in Deutschland zu Demonstrationen türkischer Linksextremisten vor den türkischen Generalkonsulaten in Düsseldorf (am 29. Dezember
- 82 - Fahndung festgenommen. Ihm wird vorgeworfen, in Deutschland für die Weiterleitung von Spendengeldern an die Deutschlandführung der DHKP- C sowie die Planung und Durchführung von Gewalttaten verantwortlich zu sein. Am 5. August 2004 durchsuchte ein Großaufgebot von rund 150 Polizeibeamten auf einem Campingplatz in Eberbach (Baden-Württemberg) ein Zeltlager von Anhängern der DHKP-C. Dabei wurden die als Mitglieder bzw. Funktionäre verdächtigen Personen festgenommen. Bei der Aktion wurden u.a. mehrere hundert Exemplare der Publikation "Ekmek ve Adalet" ("Brot und Gerechtigkeit"), Flugblätter und sonstige Publikationen sichergestellt. Als Veranstalter des Zeltlagers trat der Verein "Anatolische Föderation", Köln, auf. Als Reaktion auf den Tod einer Anhängerin der DHKP-C, die sich am 26. Dezember 2004 auf einem öffentlichen Platz in Istanbul angezündet hatte, kam es in Deutschland zu Demonstrationen türkischer Linksextremisten vor den türkischen Generalkonsulaten in Düsseldorf (am 29. Dezember 2004) und in Frankfurt/Main (am 30. Dezember 2004). Die "Revolutionäre Volksbefreiungsfront" (DHKC) würdigte in einer im Internet verbreiteten Erklärung Leben und Tod ihrer Aktivistin, die als "Sozialistische Unabhängigkeitskämpferin" und "Revolutionärin" im Kampf gegen Imperialismus und Oligarchie (in der Türkei) gestorben sei. Auch wenn die DHKP-C in Deutschland überwiegend an ihrer friedlichen Linie des Protestes festhielt, zeigen die bisherigen Anschläge der DHKC im Heimatland Türkei den terroristischen Charakter der Organisation. Vor diesem Hintergrund wurde die DHKP-C bereits im Mai 2002 durch einen Beschluss des Europäischen Rates15 erstmals in die EU-Liste terroristischer Organisationen aufgenommen. 15 Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften vom 3. Mai 2002 (2002/334/EG)
  • Einzelmitglieder angehören, entstand 1994 aus dem Zusammenschluss zweier türkischer linksextremistischer Organisationen. Ihr erklärtes Ziel ist es, das türkische Staatsge
- 91 - 3.7 Sonstige Organisationen, die im Jahr 2004 in Rheinland-Pfalz in Erscheinung getreten sind: "Türkische Kommunistische Partei/Marxisten-Leninisten" (TKP/ML) Die TKP/ML, der auch in Rheinland-Pfalz einige Einzelmitglieder angehören, wurde 1972 in der Türkei von Ibrahim KAYPAKKAYA gegründet. Sie vertritt die Lehren des Marxismus-Leninismus ergänzt durch Aspekte des Maoismus. Ihr Ziel ist die Zerschlagung des türkischen Staatsgefüges. An dessen Stelle soll eine "demokratische Volksherrschaft" mit einer an der marxistisch-leninistischen Ideologie orientierten Gesellschaftsordnung errichtet werden. Die TKP/ML ist durch zahlreiche Fraktionsbildungen und Abspaltungen gekennzeichnet. Seit April 1994 ist die TKP/ML in den so genannten "Partizan-Flügel" sowie in das "Ostanatolische Gebietskomitee" (DABK) gespalten. Anfang 2003 hat sich der DABK-Flügel in "Maoistische Kommunistische Partei" (MKP) umbenannt. Zur Umsetzung ihrer Ziele unterhalten beide Flügel in der Türkei voneinander getrennte eigenständige bewaffnete Guerillagruppen, die auf Seiten von "Partizan" unter der Bezeichnung "Türkische Arbeiterund Bauernbefreiungsarmee" (TIKKO), auf Seiten der MKP als "Volksbefreiungsarmee" (HKO) agieren. Beide Verbände lieferten sich in der Türkei bewaffnete Auseinandersetzungen mit türkischen Sicherheitskräften. In Deutschland gehören der TKP/ML ca. 1.400 Mitglieder an. "Marxistisch-Leninistische Kommunistische Partei" (MLKP) Die MLKP, der auch in Rheinland-Pfalz einige Einzelmitglieder angehören, entstand 1994 aus dem Zusammenschluss zweier türkischer linksextremistischer Organisationen. Ihr erklärtes Ziel ist es, das türkische Staatsge-
  • Studie selbst ist ein Teil des Maßnahmenpakets gegen Rechtsextremismus, das Innenminister Stübgen im Sommer 2020 angeordnet hatte. Weitere davon
Unsere Demokratie ist verwundbar. Deswegen trägt der Verfassungsschutz Erkenntnisse über Extremisten zusammen. Diese Erkenntnisse versauern nicht in Tresoren. Vielmehr dienen sie den Sicherheitsbehörden, den Verwaltungen aber auch den Bürgern und damit der gesamten Gesellschaft. So trägt der Verfassungsschutz dem Anspruch Rechnung, als effektives Frühwarnsystem der wehrhaften Demokratie zu dienen. Das brandenburgische Innenministerium hatte daher über "Angriffe gegen kommunale Amtsund Mandatspersonen - wie Einschüchterungen, Hetze oder Gewalt" eine Studie308 bei dem Institut "Change Centre Consulting GmbH" in Auftrag gegeben. Die Ergebnisse, die Innenminister Michael Stübgen im April 2022 vorgestellt hatte, sind erschütternd. Jede dritte Person, die im Land Brandenburg in der Kommunalpolitik Verantwortung trägt, wurde mindestens einmal mit einer Beleidigung, Bedrohung, Sachbeschädigung oder mit körperlicher Gewalt konfrontiert. Während des Untersuchungszeitraums der Studie, der die Jahre 2014 bis 2021 umfasst, wurden im Land Brandenburg hochgerechnet etwa 2.500 Menschen mit Verantwortung in der Kommunalpolitik angegriffen. Es verging also fast kein einziger Tag, an dem es nicht irgendwo in Brandenburg zu einem Angriff gekommen ist - ob es sich nun um eine Beleidigung, eine Bedrohung, eine Sachbeschädigung oder um körperliche Gewalt gehandelt hat. Das sind ungeheuerliche Zahlen. Besonders betroffen sind Frauen, Mandatsträger im Süden und in größeren Städten sowie Personen, welche sich zu politisch kontrovers diskutierten Themen wie Asyl, Klima und Extremismus äußern. Bereits mit der Vorstellung der Studie im April 2022 wurde ein umfangreiches Maßnahmenpaket zur Unterstützung von Amtsund Mandatsträgern durch das Innenministerium angestoßen. Das Beratungstelefon des Polizeipräsidiums und das Angebot der Erstberatung durch die Staatskanzlei-Koordinierungsstelle "Tolerantes Brandenburg" wurden intensiv beworben. Ebenso hat das Innenministerium eine Informationsund Beratungsoffensive gestartet. Wichtige Partner sind dabei die Zivilgesellschaft, politische Stiftungen, die Landesakademie für öffentliche Verwaltung, die Polizei, die Generalstaatsanwaltschaft, Vereine der Betroffenenberatung wie die Opferhilfe, DER WEISSE RING und Hateaid sowie die Vertretungen der Kommunen (Städteund Gemeindebunde sowie Landkreistag) und deren Studieninstitute (Brandenburgische Kommunalakademie und Niederlausitzer Studieninstitut für kommunale Verwaltung). In zahlreichen Workshops, Weiterbildungen und Symposien konnten sich Amtsund Mandatsträger sowie weitere Interessierte zur Erkennung von Gefahrensituationen, über Beratungsangebote für Betroffene und Handlungstipps für den souveränen und sicheren Umgang mit Hass im Netz informieren. Ebenso wurden Möglichkeiten zur Vernetzung untereinander geboten und Tipps zur Strafverfolgung und Anzeige gegeben. Die Studie wurde zudem in der Herbst-IMK und im Innenausschuss des Landtages erörtert. Die Studie selbst ist ein Teil des Maßnahmenpakets gegen Rechtsextremismus, das Innenminister Stübgen im Sommer 2020 angeordnet hatte. Weitere davon den Verfassungsschutz betreffende Maßnahmen sind die inzwischen erfolgte Einrichtung eines Cyber-Extremismus-Referats, verstärke Öffentlichkeitsarbeit zu Cyber-Extremismus und der Anstoß eines Verfassungstreue-Checks für Mitarbeiter im Öffentlichen Dienst. Vorträge, Teilnahmen an Podiumsdiskussionen, Info-Stände auf Großveranstaltungen und eigene Fachtagungen, das sind wesentliche Aufklärungsinstrumente des brandenburgischen Verfassungsschutzes, um über extremistische Phänomenbereiche und Wirtschaftsschutz zu informieren. Mit Blick auf die Corona-Schutzmaßnahmen konnten die entsprechenden Aktivitäten jedoch nicht das Niveau der Vorjahre halten. Im Jahr 2022 nahmen an den teilweise per Video-Stream gehaltenen 80 Vorträgen (2021: 37) rund 2.400 (2021: 1.670) Bürgerinnen und Bürger teil. In Kontakt kamen die Mitarbeiterinnen und Mitar308 https://mik.brandenburg.de/mik/de/innere-sicherheit/verfassungsschutz/informationen/publikationen/kommunalstudie/ 170
  • Teil3 Befugnisse der Verfassungsschutzbehörde SS 8 Allgemeine Rechtsgrundsätze SS 9 Allgemeine Befugnisse SS 10 Besondere Befugnisse SS 10a Weitere Einzelfallbefugnisse
- 113 - Teil3 Befugnisse der Verfassungsschutzbehörde SS 8 Allgemeine Rechtsgrundsätze SS 9 Allgemeine Befugnisse SS 10 Besondere Befugnisse SS 10a Weitere Einzelfallbefugnisse Teil4 Datenverarbeitung SS 11 Erhebung, Speicherung und Nutzung personenbezogener Daten SS 12 Berichtigung, Löschung und Sperrung personenbezogener Daten SS 13 Informationsübermittlung an die Verfassungsschutzbehörde SS 14 Informationsübermittlung durch die Verfassungsschutzbehörde SS 15 Übermittlungsverbote SS 16 Besondere Pflichten bei der Übermittlung personenbezogener Daten SS 17 Minderjährigenschutz SS 18 Auskunft an Betroffene SS 19 Datenschutzkontrolle Teil5 Parlamentarische Kontrolle SS 20 Parlamentarische Kontrollkommission SS 21 Befugnisse der Parlamentarischen Kontrollkommission Teil6 Schlußbestimmungen SS 22 Geltung des Landesdatenschutzgesetzes SS 23 Einschränkung von Grundrechten SS 24 Änderung des Landesgesetzes zur Ausführung des Bundesgesetzes zur Beschränkung des Brief-, Postund Fernmeldegeheimnisses SS 25 Inkrafttreten Teil 1 Allgemeine Bestimmungen SS1 Zweckbestimmung Der Verfassungsschutz dient dem Schutz der freiheitlichen demokratischen Grundordnung, des Bestandes und der Sicherheit des Bundes und der Länder. SS2 Verfassungsschutzbehörde (1) Alle den Zwecken des Verfassungsschutzes dienenden Aufgaben und Befugnisse werden vom Ministerium des Innern und für Sport als Verfassungsschutzbehörde wahrgenommen. (2) Der Verfassungsschutz und die Polizei dürfen einander nicht angegliedert werden.
  • erklärt worden 2. Richter, soweit sie Aufgaben der Rechtist, oder sprechung wahrnehmen, 4. an einer sicherheitsempfindlichen Stelle 3. ausländische Staatsangehörige
  • Mitglieder der BezirksverordnetenverDer Senat wird ermächtigt, durch Rechtsversammlungen sowie Personen, die vom ordnung die zu schützenden Arten von EinrichAbgeordnetenhaus oder
274 Verfassungsschutzbericht Berlin 2002 3. in dem Teil einer Behörde oder sonstigen (3) Dieses Gesetz gilt nicht für öffentlichen Stelle des Landes tätig ist, der 1. die Mitglieder des Abgeordnetenhauses; auf Grund des Umfanges und der Bedeudas Abgeordnetenhaus bestimmt im tung dort anfallender Verschlusssachen von Rahmen dieses Gesetzes die Voraussetder jeweils zuständigen obersten Landeszungen für den Zugang seiner Mitglieder behörde im Einvernehmen mit der Verfaszu geheimhaltungsbedürftigen Ansungsschutzbehörde zum Sicherheitsgelegenheiten, bereich mit dem Erfordernis einer Sicherheitsüberprüfung nach SS 10 erklärt worden 2. Richter, soweit sie Aufgaben der Rechtist, oder sprechung wahrnehmen, 4. an einer sicherheitsempfindlichen Stelle 3. ausländische Staatsangehörige, die in einer lebensoder verteidigungswichtigen der Bundesrepublik Deutschland im Inöffentlichen Einrichtung beschäftigt ist, bei teresse zwischenstaatlicher Einrichtunderen Ausfall oder Zerstörung eine erhebgen und Stellen eine sicherheitsemliche Bedrohung für die Gesundheit oder pfindliche Tätigkeit nach SS 2 Satz 1 Nr. 2 das Leben zahlreicher Menschen zu beausüben sollen. fürchten ist oder die für das Funktionieren des Gemeinwesens unverzichtbar ist. (4) Mitglieder der BezirksverordnetenverDer Senat wird ermächtigt, durch Rechtsversammlungen sowie Personen, die vom ordnung die zu schützenden Arten von EinrichAbgeordnetenhaus oder einer Bezirksverordtungen oder Teile von Einrichtungen abnetenversammlung in ein öffentliches Amtsschließend festzulegen. oder Dienstverhältnis gewählt oder berufen werden, sind Geheimnisträger kraft Amtes. Sie sind auf eigenen Antrag einer SicherSS3 heitsüberprüfung zu unterziehen. Dies gilt für Betroffener Personenkreis Staatssekretäre entsprechend. (1) Eine Person, die mit einer sicherheitsempfindlichen Tätigkeit betraut werden soll (BeSS4 troffener), ist vorher einer SicherheitsüberprüZuständigkeit fung zu unterziehen. Die beamtenund arbeitsrechtlichen Pflichten bleiben unberührt. Auf eine (1) Die Aufgaben dieses Gesetzes werSicherheitsüberprüfung nach diesem Gesetz den von der Behörde oder sonstigen öffentkann verzichtet werden, wenn der Betroffene lichen Stelle wahrgenommen, die einer Perbereits vor weniger als fünf Jahren im erstrebten son eine sicherheitsempfindliche Tätigkeit Umfang oder höher überprüft worden ist und die übertragen will (zuständige Stelle). Für die Unterlagen verfügbar sind. Eine sicherheitsGeheimschutzbeauftragten und ihre Vertreter empfindliche Tätigkeit darf erst nach Vollendung werden die Aufgaben der zuständigen Stelle des 16. Lebensjahres übertragen werden. von dem für die Verfassungsschutzbehörde (2) Soweit dieses Gesetz vorsieht, können zuständigen Geheimschutzbeauftragten auch Angaben zum volljährigen Ehegatten, Lewahrgenommen. Zuständige Stelle für benspartner oder Partner, mit dem der BetrofBehördenleiter ist die oberste Landesbefene in einer auf Dauer angelegten Gemeinhörde. schaft lebt (Lebensgefährte), erhoben und sie in (2) Die Aufgaben der zuständigen Stelle die Sicherheitsüberprüfung einbezogen werden. nach diesem Gesetz sind von einer von der Geht der Betroffene die Ehe ein, begründet er Personalverwaltung getrennten Organisaeine Lebenspartnerschaft oder beginnt er eine tionseinheit wahrzunehmen. Die zuständige auf Dauer angelegte Gemeinschaft während Stelle sollte bei der Ausübung dieser oder erst nach erfolgter Sicherheitsüberprüfung, Tätigkeit dem Behördenleiter unmittelbar so hat er die zuständige Stelle umgehend zu unterstellt sein. unterrichten, die über die Erhebung von (3) Mitwirkende Behörde bei der SicherAngaben zum Ehegatten, Lebenspartner oder heitsüberprüfung ist nach SS 5 Abs. 3 Satz 1 Lebensgefährten und über deren Einbeziehung Nr. 1 und 2 des Verfassungsschutzgesetzes in die Sicherheitsüberprüfung entscheidet; dies Berlin vom 25. März 1995 (GVBl. S. 254, gilt auch bei später eintretender Volljährigkeit 762), das zuletzt durch Artikel II des des Ehegatten, Lebenspartners oder LebensgeGesetzes vom 30. November 2000 (GVBl. fährten. S. 495) geändert worden ist, die Verfassungsschutzbehörde.
  • Teil 3 Befugnisse der Verfassungsschutzbehörde SS8 Allgemeine Rechtsgrundsätze (1) Die Verfassungsschutzbehörde ist an Gesetz und Recht gebunden ( Artikel
- 116 - Teil 3 Befugnisse der Verfassungsschutzbehörde SS8 Allgemeine Rechtsgrundsätze (1) Die Verfassungsschutzbehörde ist an Gesetz und Recht gebunden ( Artikel 20 Abs. 3 des Grundgesetzes). (2) Von mehreren möglichen und geeigneten Maßnahmen hat die Verfassungsschutzbehörde diejenige zu treffen, die einzelne Personen und die Allgemeinheit voraussichtlich am wenigsten beeinträchtigt. Eine Maßnahme darf nicht zu einem Nachteil führen, der zu dem erstrebten Erfolg erkennbar außer Verhältnis steht. Eine Maßnahme ist nur so lange zulässig, bis ihr Zweck erreicht ist oder sich zeigt, dass er nicht erreicht werden kann. (3) Polizeiliche Befugnisse oder Weisungsbefugnisse gegenüber der Polizei stehen der Verfassungsschutzbehörde nicht zu; sie darf die Polizei auch nicht im Wege der Amtshilfe um Maßnahmen ersuchen, zu denen sie selbst nicht befugt ist. SS9 Allgemeine Befugnisse Die Verfassungsschutzbehörde darf zur Erfüllung ihrer Aufgaben nach den SS 5 und SS 6 die nach pflichtgemäßem Ermessen erforderlichen Maßnahmen treffen, insbesondere Informationen einschließlich personenbezogener Daten verarbeiten, insbesondere erheben, speichern, nutzen, übermitteln und löschen, soweit nicht die SSSS 10 bis 17 die Befugnisse besonders regeln. SS 10 Besondere Befugnisse (1) Die Verfassungsschutzbehörde darf Methoden und Gegenstände einschließlich technischer Mittel zur heimlichen Informationsbeschaffung (nachrichtendienstliche Mittel) anwenden. Nachrichtendienstliche Mittel sind insbesondere der Einsatz von verdeckt eingesetzten hauptamtlichen Bediensteten, Vertrauensleuten und Gewährspersonen, das Anwerben und Führen gegnerischer Agentinnen und Agenten, Observationsmaßnahmen, Bildund Tonaufzeichnungen sowie die Verwendung von Tarnpapieren und Tarnkennzeichen. Die nachrichtendienstlichen Mittel sind in einer Dienstvorschrift zu benennen, die auch die Zuständigkeit für die Anordnung solcher Informationsbeschaffungen regelt. Die Dienstvorschrift ist der Parlamentarischen Kontrollkommission vorzulegen. (2) Maßnahmen nach Absatz 1, die in ihrer Art und Schwere einer Beschränkung des Brief-, Postund Fernmeldegeheimnisses gleichkommen, wozu insbesondere das heimliche Mithören oder Aufzeichnen des außerhalb der Wohnung nicht öffentlich gesprochenen Wortes unter verdecktem Einsatz technischer Mittel gehört, bedürfen der Anordnung durch die fachlich zuständige Ministerin oder den fachlich zuständigen Minister und der Zustimmung der nach dem Landesgesetz zur parlamentarischen Kontrolle von Beschränkungen des Brief-, Postund Fernmeldegeheimnisses vom 16. Dezember 2002 (GVBl. S. 477, BS 12-1), gebildeten Kommission; bei Gefahr im Verzug ist unverzüglich die Genehmigung dieser Kommission nachträglich einzuholen. Die Verarbeitung der durch Maßnahmen nach Satz 1 erhobenen personenbezogenen Daten erfolgt in entsprechender Anwendung des SS 4 des Artikel 10-Gesetzes vom 26. Juni 2001 (BGBl. I S. 1254, 2298), geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 9. Januar 2002 (BGBl. I S. 361). (3) Die zuständigen öffentlichen Stellen des Landes und der kommunalen Gebietskörperschaften leisten der Verfassungsschutzbehörde für ihre Tarnmaßnahmen im Sinne des Absatzes 1 Hilfe. (4) Der Einsatz nachrichtendienstlicher Mittel ist zur Erhebung personenbezogener Daten nur zulässig, wenn
  • gespeichert, so kann dem Betroffenen auf Speicherung nach einer Rechtsvorschrift Antrag Akteneinsicht gewährt werden, soweit oder ihrem Wesen nach, insbesondere
  • Datenschutz und für teilung der Senatsverwaltung für Inneres gedas Recht auf Akteneinsicht wenden kann. Dem führten Akten keine Anwendung. Berliner
  • Beauftragten für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht ist auf sein Verlangen Auskunft zu erteilen, soweit nicht
  • für den Datenschutz und Ausschuss für Verfassungsschutz für das Recht auf Akteneinsicht an den Betroffenen dürfen keine Rückschlüsse
  • Berliner Beauftragten für den Datenschutz und Berlin. Die Rechte des Abgeordnetenhauses für das Recht auf Akteneinsicht unterliegen nicht und seiner
  • richtet sich tragten für den Datenschutz und für das Recht nach der Stärke der Fraktionen, wobei jede auf Akteneinsicht
Anhang 271 3. die Auskunft die öffentliche Sicherheit geSS 32 fährden oder sonst dem Wohl des Bundes Akteneinsicht oder eines Landes Nachteile bereiten würde oder (1) Sind personenbezogene Daten in Ak4. die Informationen oder die Tatsache der ten gespeichert, so kann dem Betroffenen auf Speicherung nach einer Rechtsvorschrift Antrag Akteneinsicht gewährt werden, soweit oder ihrem Wesen nach, insbesondere Geheimhaltungsinteressen oder schutzwürwegen der überwiegenden berechtigten dige Belange Dritter nicht entgegenstehen. Interessen Dritter, geheimgehalten werden SS 31 gilt entsprechend. müssen. (2) Die Einsichtnahme in Akten oder Aktenteile ist insbesondere dann zu Die Entscheidung nach den Sätzen 1 und 2 trifft versagen, wenn die Daten des Betroffenen der Leiter der Verfassungsschutzabteilung oder mit Daten Dritter oder ein von ihm besonders beauftragter Mitarbeiter. geheimhaltungsbedürftigen sonstigen (3) Die Ablehnung einer Auskunft ist zuInformationen derart verbunden sind, dass mindest insoweit zu begründen, dass eine ihre Trennung auch durch Vervielfältigung verwaltungsgerichtliche Nachprüfung der Verund Unkenntlichmachung nicht oder nur mit weigerungsgründe gewährleistet wird, ohne unverhältnismäßig großem Aufwand möglich dabei den Zweck der Auskunftsverweigerung zu ist. In diesem Fall ist dem Betroffenen gefährden. Die Gründe der Ablehnung sind in zusammenfassende Auskunft über den jedem Fall aktenkundig zu machen. Akteninhalt zu erteilen. (4) Wird die Auskunftserteilung ganz oder (3) Das Berliner Informationsfreiheitsgeteilweise abgelehnt, ist die betroffene Person setz vom 15. Oktober 1999 (GVBl. S. 561) darauf hinzuweisen, dass sie sich an den Berfindet auf die von der Verfassungsschutzabliner Beauftragten für den Datenschutz und für teilung der Senatsverwaltung für Inneres gedas Recht auf Akteneinsicht wenden kann. Dem führten Akten keine Anwendung. Berliner Beauftragten für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht ist auf sein Verlangen Auskunft zu erteilen, soweit nicht der Senator für Inneres im Einzelfall feststellt, dass FÜNFTER ABSCHNITT dadurch die Sicherheit des Bundes oder eines Parlamentarische Kontrolle Landes gefährdet würde. Mitteilungen des SS 33 Berliner Beauftragten für den Datenschutz und Ausschuss für Verfassungsschutz für das Recht auf Akteneinsicht an den Betroffenen dürfen keine Rückschlüsse auf den (1) In Angelegenheiten des VerfassungsErkenntnisstand der Verfassungsschutzbehörde schutzes unterliegt der Senat von Berlin der zulassen, soweit sie nicht einer weitergehenden Kontrolle durch den Ausschuss für VerfasAuskunft zustimmt. Der Kontrolle durch den sungsschutz des Abgeordnetenhauses von Berliner Beauftragten für den Datenschutz und Berlin. Die Rechte des Abgeordnetenhauses für das Recht auf Akteneinsicht unterliegen nicht und seiner anderen Ausschüsse bleiben unpersonenbezogene Informationen, die der Konberührt. trolle durch die Kommission nach SS 2 des (2) Der Ausschuss für Verfassungsschutz Gesetzes zur Ausführung des Gesetzes zu besteht in der Regel aus höchstens zehn Artikel 10 Grundgesetz unterliegen, es sei denn, Mitgliedern. Das Vorschlagsrecht der Frakdie Kommission ersucht den Berliner Beauftionen für die Wahl der Mitglieder richtet sich tragten für den Datenschutz und für das Recht nach der Stärke der Fraktionen, wobei jede auf Akteneinsicht, die Einhaltung der VorschrifFraktion mindestens durch ein Mitglied verten über den Datenschutz bei bestimmten treten sein muss. Eine Erhöhung der im Vorgängen oder in bestimmten Bereichen zu Satz 1 bestimmten Mitgliederzahl ist nur kontrollieren und ausschließlich ihr darüber zu zulässig, soweit sie zur Beteiligung aller berichten. Fraktionen notwendig ist. (3) Scheidet ein Mitglied aus dem Abgeordnetenhaus oder seiner Fraktion aus, so verliert es die Mitgliedschaft im Ausschuss für Verfassungsschutz. Für dieses Mitglied ist unverzüglich ein neues Mitglied zu wählen; das gleiche gilt, wenn ein Mitglied aus dem Ausschuss ausscheidet.

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