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"links or rechts" in den Verfassungsschutz Trends
  • Manfred ROUHS Auflage vierteljährlich: ca. 5.000 Exemplare 1.12 "Neue Rechte" Als "Neue Rechte" wird eine bestimmte geistige Strömung innerhalb
  • Rechtsextremismus bezeichnet, bei der es sich weder um eine einheitliche Bewegung noch um eine Organisation handelt. Der Begriff steht für
  • eine diffuse und uneinheitliche Bewegung "rechter" Theoretiker und ihrer Anhänger. Die Ende der 60er Jahre in Frankreich um den Publizisten
  • Droite" hatte für viele Vorbildfunktion. Die Vertreter der "Neuen Rechten" lassen eine deutliche Distanz zu der freiheitlichen Demokratie der Bundesrepublik
  • letztlich dominieren zu können. Folgende Publikationen werden der "Neuen Rechten" u.a. zugeordnet: - "Staatsbriefe" - "Nation & Europa - Deutsche Monatshefte" - "Sleipnir" - "Signal
-74Sprachrohr: Auflage monatlich; gelegentlich zweimonatlich: ca. 14.500 Exemplare Sprachrohr: - "Signal" Herausgeber Manfred ROUHS Auflage vierteljährlich: ca. 5.000 Exemplare 1.12 "Neue Rechte" Als "Neue Rechte" wird eine bestimmte geistige Strömung innerhalb des Rechtsextremismus bezeichnet, bei der es sich weder um eine einheitliche Bewegung noch um eine Organisation handelt. Der Begriff steht für eine diffuse und uneinheitliche Bewegung "rechter" Theoretiker und ihrer Anhänger. Die Ende der 60er Jahre in Frankreich um den Publizisten Alain de Benoist entstandene Theoriebewegung der "Nouvelle Droite" hatte für viele Vorbildfunktion. Die Vertreter der "Neuen Rechten" lassen eine deutliche Distanz zu der freiheitlichen Demokratie der Bundesrepublik Deutschland erkennen. Sie verschleiern ihre demokratiefeindlichen sowie rassistisch geprägten Thesen in so subtiler Weise, dass sie für den neutralen Betrachter häufig nur schwer erkennbar sind. Sie setzen darauf, in den Diskurs der Demokraten einzudringen und ihn letztlich dominieren zu können. Folgende Publikationen werden der "Neuen Rechten" u.a. zugeordnet: - "Staatsbriefe" - "Nation & Europa - Deutsche Monatshefte" - "Sleipnir" - "Signal - Das patriotische Magazin"
  • Aktuelle Entwicklungen - Linksextremismus 83 Parallel zu der Debatte verübte die "militante gruppe (mg)" in den frühen Morgenstunden des 23. September
Aktuelle Entwicklungen - Linksextremismus 83 Parallel zu der Debatte verübte die "militante gruppe (mg)" in den frühen Morgenstunden des 23. September zwei BrandanErneute schläge auf die Sozialämter Reinickendorf und TempelhofBrandanschläge Schöneberg. An beiden Gebäuden entstanden Sachschäden. Zu den Anschlägen verschickte die "militante gruppe (mg)" ein Selbstbezichtigungsschreiben an den Sozialstadtrat des Bezirksamtes Tempelhof-Schöneberg, welches eine Patrone enthielt. Nach den Patronenverschickungen im Jahr 2001 verwandte die "militante gruppe (mg)" diese Praxis erstmalig wieder. Sie bezwecke damit, "den sozialtechnokratischen Akteuren (...) in 'geballter' Form (zu) präsentieren, was es heißt, existenzielle Ängste zu haben".154 Mit diesen Brandanschlägen setzte die "militante gruppe (mg)" ihre Angriffe auf Institutionen des Sozialstaates vor dem Hintergrund der Hartz IV-Reformen fort. Sie erklärte: "Militante Aktionen gegen sozialtechnokratische Einrichtungen haben also die reelle Chance, Bausteine dieses Projektes so zu zerstören, daß der ganze Ablauf ins Stocken geraten oder gar vollständig ausgebremst werden kann."155 Mit vier Anschlägen156 hat die "militante gruppe (mg)" 2004 Vier Brandanschläge ebenso viele Anschläge wie im Vorjahr begangen. Darüber der "militanten hinaus hat sie sich neben den Selbstbezichtigungen mit ihrer Gruppe (mg)" im Jahr 2004 Zwischenbilanz und einer Theoriereihe zu Wort gemeldet. Der Moderationsversuch der Militanzdebatte durch die "Friends of Interim" scheint in seinen Ansätzen stecken geblieben zu sein und die Wiederaufnahme einer intensiven Debatte ist derzeit eher unwahrscheinlich. Damit ist der Versuch einer Vernetzung militanter Gruppen als gescheitert anzusehen. Diese Vernetzungsversuch gescheitert Entwicklung geht aber nicht einher mit einem prinzipiellen Abrücken von Militanz. Die Zahl der militanten Gewaltstraftaten ist nach wie vor hoch.157 154 "militante gruppe (mg)": Anschlagserklärung vom 23.9.2004. In: "Interim" Nr. 602, S. 14. 155 Ebenda S. 15. 156 Die zwei Brandanschläge auf die Sozialämter Reinickendorf und TempelhofSchöneberg vom 23. September werden als ein Anschlag gezählt. 157 Vgl. S. 72 f.
  • Kommunistische Plattform") und arbeitet mit deutschen und ausländischen linksextremistischen Parteien zusammen. Bundesweit ca. 88.000 Mitglieder (Rheinland-Pfalz
-761973 bis 1995 verübten RZ/"Rote Zora" im Rahmen ihres "bewaffneten antiimperialistischen" und "sozialrevolutionären" Kampfes Anschläge und Gewalttaten; 1999 und 2000 kam es zu Festnahmen und Verurteilungen mehrerer Gruppenangehöriger. 2.4. Marxisten-Leninisten und andere revolutionäre Marxisten 2.4.1 "Deutsche Kommunistische Partei" (DKP) 1968 gegründet; größte orthodox-kommunistische Partei in der Bundesrepublik Deutschland, etwa 4.500 Mitglieder, in Rheinland-Pfalz ca. 100; beruft sich auf die Lehren von Marx, Engels und Lenin. Zentralorgan: "Unsere Zeit" (UZ), Wochenzeitung Auflage ca. 8.500 Exemplare "Marxistische Blätter" 2-monatlich erscheinendes Theorie-Organ Auflage ca. 3.000 Exemplare 2.4.2 "Partei des Demokratischen Sozialismus" (PDS) Nachfolgepartei der "Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands" (SED). Das politisch-ideologische Selbstverständnis ist weiterhin von marxistischer Tradition geprägt. Die PDS duldet in der Partei offen extremistische Strukturen (u.a. "Kommunistische Plattform") und arbeitet mit deutschen und ausländischen linksextremistischen Parteien zusammen. Bundesweit ca. 88.000 Mitglieder (Rheinland-Pfalz ca. 200). Als Sprachrohr der PDS fungiert die in Berlin erscheinende Tageszeitung "Neues Deutschland". 2.4.3 Sonstige 2.4.3.1 "Marxistisch-Leninistische Partei Deutschlands" (MLPD) Die im Juni 1982 in Bochum gegründete MLPD bekennt sich zu den Lehren von Marx, Lenin und Mao Tse Tung; bundesweit ca. 2.000 Mitglieder. Sitz des Zentralkomitees ist in Gelsenkirchen. Zentralorgan: "Rote Fahne", Wochenzeitung: Auflage ca. 7.500 Exemplare. 2.4.3.2 "Marxistische Gruppe" (MG) Die zu Beginn der 70er Jahre in Bayern aus den "Roten Zellen" entstandene MG hat sich im Mai 1991 nach eigenen Angaben aufgelöst, agiert
  • Sprache und Gesamtbild von MG von vielen in der linksradikalen Szene nicht geteilt werden"; mg selbst als Urheberin sei "vielen
82 Verfassungsschutzbericht Berlin 2004 als Moderator anbot. Die Gruppe konstatierte, dass es der "militanten gruppe (mg)" zu verdanken sei, dass diese Debatte überhaupt geführt werde. Gleichzeitig erklärte sie jedoch, "dass Sprache und Gesamtbild von MG von vielen in der linksradikalen Szene nicht geteilt werden"; mg selbst als Urheberin sei "vielen nicht geheuer".149 Die Militanzdebatte sei in der Sackgasse: "Es fällt auf, daß es eine Weile lang relativ viele Gruppen gab, die sich zu Wort gemeldet haben (...) aber die meisten dieser MitdiskutantInnen sind sangund klanglos von der Bühne verschwunden."150 Andererseits stimmten "Friends of Interim" mit der "militanten gruppe (mg)" überein, dass sich das Thema der Sozialreformen geradezu aufdränge, um "über Gruppengrenzen hinweg eine gemeinsame militante Kampagne zu entwickeln"151, bedauerten aber, dass ein Austausch über Perspektiven zwischen den Gruppen fehle. Letztlich forderte die Gruppe alle diejenigen auf, "die ein ernsthaftes Interesse an der Weiterentwicklung der Debatte haben, das ausdrücklich kund (zu) tun".152 Sah es mit der Veröffentlichung der Beiträge in der "INTERIM" Weiterhin Nr. 600 zunächst so aus, als würde die Militanzdebatte neue ausbleibende Reaktionen Impulse erhalten, so blieben Reaktionen darauf bisher weitgehend aus. Zwar meldete sich in der Ausgabe Nr. 601 eine Gruppe namens "Familie Feuerstein" zu Wort und begrüßte den Moderationsversuch der "Friends of Interim" als "konkrete Verantwortungsübernahme"153; inhaltlich neue Positionen enthielt dieser Beitrag jedoch nicht. Aufgrund der verwandten Diktion und der konsequenten Inschutznahme der "militanten gruppe (mg)" gegen Kritiken - auch der "Friends of Interim" - liegt die Vermutung nahe, dass dieser Text von der "militanten gruppe (mg)" selbst oder mit ihr befreundeten Personen verfasst wurde. 149 "INTERIM" Nr. 600, S. 5. 150 Ebenda, S. 5. 151 Ebenda, S. 6. 152 Ebenda S. 6. Auch die mutmaßlichen Redaktionsmitglieder der "INTERIM" trugen zur Debatte keine neuen inhaltlichen Impulse bei. Ihr Beitrag war ebenfalls als Aufforderung zu verstehen, sich an der Debatte zu beteiligen. 153 "INTERIM" Nr. 601, S. 21.
  • September 1994 durch den Zusammenschluss zweier türkischer linksextremistischer Organisationen entstanden. Sie bekennt sich zur Ideologie des Marxismus-Leninismus und zielt
  • soll. Koran und Sharia sollen die alleinige Grundlage für Recht und Gesetz bilden. Für den "Kalifatsstaat" sind Islam und Demokratie
-79Am 20. Mai 2000 führte der "Partizan"-Flügel der TKP/ML in Ludwigshafen am Rhein die jährliche Gedenkveranstaltung zu Ehren des Gründers der TKP/ML, Ibrahim KAYPAKKAYA, durch, an der etwa 3.000 Personen teilnahmen. 3.1.4 "Marxistisch-Leninistische Kommunistische Partei" (MLKP) Die "Marxistisch-Leninistische Kommunistische Partei" (MLKP) ist im September 1994 durch den Zusammenschluss zweier türkischer linksextremistischer Organisationen entstanden. Sie bekennt sich zur Ideologie des Marxismus-Leninismus und zielt auf den revolutionären Umsturz in der Türkei und die Errichtung einer kommunistischen Volksherrschaft ab. Die MLKP ist in der Türkei auch terroristisch aktiv. 3.1.5 "Islamische Gemeinschaft Milli Görüs e.V." (IGMG) Die "Islamische Gemeinschaft Milli Görüs e.V." (IGMG) ist aus der 1985 gegründeten "Vereinigung der neuen Weltsicht in Europa e.V." (AMGT) hervorgegangen. 1995 wurde die AMGT in zwei unabhängige juristische Personen aufgeteilt. Die IGMG übernahm die sozialen, kulturellen und religiösen Aufgaben der AMGT, während die "Europäische Moscheebauund Unterstützungsgemeinschaft e.V" (EMUG) für die Verwaltung und den Ausbau des beträchtlichen Immobilienbesitzes zuständig ist. Zu den Zielen der IGMG gehören die Abschaffung der laizistischen Staatsordnung in der Türkei und die Einführung eines auf Koran und Sharia basierenden Gesellschaftssystems. Diese Ziele strebt die IGMG nicht mit gewaltsamen Mitteln an, sondern über eine politische und gesellschaftliche Betätigung ihrer Mitglieder in den Gastländern. 3.1.6 "Der Kalifatsstaat", auch "Verband der islamischen Vereine und Gemeinden e.V., Köln" (ICCB) Die Organisation entstand 1985 und wurde unter der Bezeichnung "Verband der islamischen Vereine und Gemeinden e.V., Köln" (ICCB) vereinsrechtlich angemeldet. Der ICCB wird seit 1995 durch den selbsternannten "Emir der Gläubigen und Kalif der Muslime", Metin KAPLAN, geführt. In den letzten Jahren tritt der Verband nur noch unter der Bezeichnung "Der Kalifatsstaat" an die Öffentlichkeit. Ziel der Organisation ist der gewaltsame Umsturz des türkischen Staatsgefüges, das durch ein islamistisches System ersetzt werden soll. Koran und Sharia sollen die alleinige Grundlage für Recht und Gesetz bilden. Für den "Kalifatsstaat" sind Islam und Demokratie unvereinbar. Metin KAPLAN wurde am 15. November 2000 vom Oberlandesgericht Düsseldorf zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren wegen öffentlicher Aufforderung zu Straftaten verurteilt.
  • Öffentlichkeit Teil 3 Befugnisse der Verfassungsschutzbehörde SS8 Allgemeine Rechtsgrundsätze SS9 Allgemeine Befugnisse SS 10 Besondere Befugnisse Teil 4 Datenverarbeitung
-84Teil 2 Aufgaben der Verfassungsschutzbehörde SS5 Beobachtungsaufgaben SS6 Aufgaben bei der Sicherheitsüberprüfung SS7 Unterrichtung der Landesregierung und der Öffentlichkeit Teil 3 Befugnisse der Verfassungsschutzbehörde SS8 Allgemeine Rechtsgrundsätze SS9 Allgemeine Befugnisse SS 10 Besondere Befugnisse Teil 4 Datenverarbeitung SS 11 Erhebung, Speicherung und Nutzung personenbezogener Daten SS 12 Berichtigung, Löschung und Sperrung personenbezogener Daten SS 13 Informationsübermittlung an die Verfassungsschutzbehörde SS 14 Informationsübermittlung durch die Verfassungsschutzbehörde SS 15 Übermittlungsverbote SS 16 Besondere Pflichten bei der Übermittlung personenbezogener Daten SS 17 Minderjährigenschutz SS 18 Auskunft an Betroffene SS 19 Datenschutzkontrolle Teil 5 Parlamentarische Kontrolle SS 20 Parlamentarische Kontrollkommission SS 21 Befugnisse der Parlamentarischen Kontrollkommission Teil 6 Schlussbestimmungen SS 22 Geltung des Landesdatenschutzgesetzes SS 23 Einschränkung von Grundrechten SS 24 Änderung des Landesgesetzes zur Ausführung des Bundesgesetzes zur Beschränkung des Brief-, Postund Fernmeldegeheimnisses SS 25 Inkrafttreten
  • Ländern tätig werden, soweit es dieses Gesetz und die Rechtsvorschriften der betreffenden Länder zulassen. (3) Bei der Erfüllung von Aufgaben
-85Teil 1 Allgemeine Bestimmungen SS1 Zweckbestimmung Der Verfassungsschutz dient dem Schutz der freiheitlichen demokratischen Grundordnung, des Bestandes und der Sicherheit des Bundes und der Länder. SS2 Verfassungsschutzbehörde (1) Alle den Zwecken des Verfassungsschutzes dienenden Aufgaben und Befugnisse werden vom Ministerium des Innern und für Sport als Verfassungsschutzbehörde wahrgenommen. (2) Der Verfassungsschutz und die Polizei dürfen einander nicht angegliedert werden. SS3 Zusammenarbeit in Angelegenheiten des Verfassungsschutzes (1) Die Verfassungsschutzbehörde ist verpflichtet, mit dem Bund und den Ländern in Angelegenheiten des Verfassungsschutzes zusammenzuarbeiten. Die Zusammenarbeit besteht insbesondere in gegenseitiger Unterstützung und im Informationsaustausch sowie in der Unterhaltung gemeinsamer Einrichtungen. (2) Die Behörden für Verfassungsschutz anderer Länder dürfen in Rheinland-Pfalz unter Beachtung der Bestimmungen dieses Gesetzes nur im Einvernehmen, das Bundesamt für Verfassungsschutz gemäß SS 5 Abs. 2 des Bundesverfassungsschutzgesetzes vom 20. Dezember 1990 (BGBl. I S. 2954 - 2970 -), geändert durch SS 38 Abs. 2 des Gesetzes vom 20. April 1994 (BGBl. I S. 867), nur im Benehmen mit der Verfassungsschutzbehörde tätig werden. Die Verfassungsschutzbehörde darf in den anderen Ländern tätig werden, soweit es dieses Gesetz und die Rechtsvorschriften der betreffenden Länder zulassen. (3) Bei der Erfüllung von Aufgaben auf Grund eines Gesetzes nach Artikel 73 Nr. 10 Buchst. b oder c des Grundgesetzes stehen der Verfassungsschutzbehörde nur die Befugnisse zu, die sie zur Erfüllung der entsprechenden Aufgaben nach diesem Landesgesetz hat. SS4 Begriffsbestimmungen (1) Im Sinne dieses Gesetzes sind 1. Bestrebungen gegen den Bestand des Bundes oder eines Landes politisch bestimmte, zielund zweckgerichtete Verhaltensweisen in einem oder für einen Personenzusammenschluss, der darauf gerichtet ist, die Freiheit des Bundes oder eines Landes von fremder Herrschaft aufzuheben, ihre staatliche Einheit zu beseitigen oder ein zu ihm gehörendes Gebiet abzutrennen; 2. Bestrebungen gegen die Sicherheit des Bundes oder eines Landes politisch bestimmte, zielund zweckgerichtete Verhaltensweisen in einem oder für einen Personenzusammenschluss, der darauf gerichtet ist, den Bund, Länder oder deren Einrichtungen in ihrer Funktionsfähigkeit erheblich zu beeinträchtigen;
  • Herabsetzung Andersdenkender sowie Diskriminierung von Frauen. Die Ablehnung demokratischer, rechtsstaatlicher und damit weltlicher Prinzipien sowie die polarisierende Unterscheidung zwischen Moslems
Kurzportrait / Ziele Die TJ orientiert sich strikt an einem frühzeitlichen, idealisierten Islamverständnis. Ihre Anhänger sollen den Islam möglichst genau auf die Art und Weise verstehen und praktizieren, wie es den ersten Moslems zugeschrieben wird. Durch die Fokussierung auf Ausbildung und einen rigiden Verhaltenssowie Kleidungskodex eines jeden einzelnen TJ-Anhängers soll die idealisierte islamische Frühzeit wiederhergestellt werden. Auf Grund dieses wortwörtlichen, fundamentalistischen Ansatzes sind zuweilen methodische und auch optische Parallelen zu Anhängern eines salafistischen Islamverständnisses festzustellen. Es handelt sich jedoch um unterschiedliche extremistische Strömungen, mit weitestgehend voneinander unabhängigen Entstehungsgeschichten und Referenzpersonen. Zentrales ideologisches und strategisches Ziel der TJ ist die Missionierungstätigkeit, die von jedem TJAngehörigen erwartet wird. Alle Moslems und islamischen Gesellschaften, die nicht dem TJ-Konzept folgen, sollen so von ihren vermeintlich unzulänglichen Islamauslegungen und ihrer fehlenden Frömmigkeit "befreit" werden. Die TJ propagiert dabei eine wörtliche Auslegung von Koran und Sunna, mit dem Ziel einer Anwendung eines vermeintlich "reinen", "ursprünglichen" Islam. Dies führt in letzter Konsequenz zu einer Abwertung und Ausgrenzung von Frauen und Nicht-Moslems sowie zu einer Ablehnung säkularer Prinzipien und demokratischer Verfahren. Schwerpunkte der Aktivitäten in Brandenburg sind insbesondere die Missionierung, Schulung sowie ideologische Festigung und der Erwerb eigener Räumlichkeiten. Finanzierung Die TJ finanziert sich unter anderem über Spenden ihrer Mitglieder. Grund für die Beobachtung / Verfassungsfeindlichkeit Die Ziele der TJ sind mit der freiheitlichen demokratischen Grundordnung unvereinbar. Das von TJ-Angehörigen langfristig verfolgte Ziel ist die Errichtung einer islamisch extremistischen Ordnung auf Basis "der" Scharia. Andere, nicht auf dem Islam beruhende, Werteoder Normensysteme werden abgelehnt. Des Weiteren sind Ideologie und Akteure der TJ maßgeblich geprägt durch eine wörtliche Auslegung von Koran und Sunna, Ausgrenzung und Herabsetzung Andersdenkender sowie Diskriminierung von Frauen. Die Ablehnung demokratischer, rechtsstaatlicher und damit weltlicher Prinzipien sowie die polarisierende Unterscheidung zwischen Moslems und Nicht-Moslems widersprechen elementar der freiheitlichen demokratischen Grundordnung. Die Ideologie der TJ begünstigt die Entstehung von Parallelgesellschaften und befördert zugleich individuelle Radikalisierungsprozesse. Eine Beobachtung durch den Verfassungsschutz erfolgt auf Grundlage der Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung nach SS 3 Absatz 1 Satz 1 Nummern 1 und 4 des Brandenburgischen Verfassungsschutzgesetzes. Entwicklungen im Berichtszeitraum In Brandenburg besteht in der Stadt Rathenow (HVL) eine TJ-Gruppe, die versucht, vor Ort Einfluss auf die muslimische Gemeinschaft zu erlangen. Ihre führenden Mitglieder nehmen an überregionalen Missionierungsreisen teil und bringen sich aktiv in das Netzwerk der bundesweiten TJ-Szene ein. Dort werden Kampagnen für ganz Deutschland geplant, organisatorische Entscheidungen getroffen und die Missionierungsarbeit koordiniert. Auf kommunaler Ebene wurden deshalb Informationsund Sensibilisierungsveranstaltungen mit dem Ziel durchgeführt, das Wirken der TJ-Gruppierung in Rathenow zu begrenzen. Vermutlich pandemiebedingt reduzierten sich die öffentlichkeitswirksamen Aktivitäten in den Jahren 2021 und 2022. Dem Verfassungsschutz Brandenburg wurden 2022 einzelne Aktivitäten von TJ-Gruppen in öffentlichen und nicht-öffentlich zugänglichen Räumlichkeiten bekannt. Ihre Anlaufpunkte sind zumeist 143
  • Person überwiegt. Teil 3 Befugnisse der Verfassungsschutzbehörde SS8 Allgemeine Rechtsgrundsätze (1) Die Verfassungsschutzbehörde ist an Gesetz und Recht gebunden (Artikel
-87SS6 Aufgaben bei der Sicherheitsüberprüfung Die Verfassungsschutzbehörde wirkt mit 1. bei der Sicherheitsüberprüfung von Personen, denen im öffentlichen Interesse geheimhaltungsbedürftige Tatsachen, Gegenstände oder Erkenntnisse anvertraut werden, die Zugang dazu erhalten sollen oder ihn sich verschaffen können, 2. bei der Sicherheitsüberprüfung von Personen, die an sicherheitsempfindlichen Stellen von lebensoder verteidigungswichtigen Einrichtungen beschäftigt sind oder werden sollen, 3. bei technischen Sicherheitsmaßnahmen zum Schutze von im öffentlichen Interesse geheimhaltungsbedürftigen Tatsachen, Gegenständen oder Erkenntnissen gegen die Kenntnisnahme durch Unbefugte sowie 4. in den übrigen gesetzlich vorgesehenen Fällen. SS7 Unterrichtung der Landesregierung und der Öffentlichkeit (1) Die Verfassungsschutzbehörde unterrichtet die Landesregierung regelmäßig und umfassend über Art und Ausmaß von Bestrebungen und Tätigkeiten nach SS 5. (2) Die fachlich zuständige Ministerin oder der fachlich zuständige Minister unterrichtet die Öffentlichkeit über Bestrebungen und Tätigkeiten nach SS 5 und andere grundlegende Angelegenheiten des Verfassungsschutzes. (3) Bei der Unterrichtung der Öffentlichkeit nach Absatz 2 dürfen auch personenbezogene Daten bekanntgegeben werden, wenn die Bekanntgabe für das Verständnis des Zusammenhanges oder der Darstellung von Bestrebungen und Tätigkeiten nach SS 5 erforderlich ist und das öffentliche Interesse an der Bekanntgabe das schützwürdige Interesse der betroffenen Person überwiegt. Teil 3 Befugnisse der Verfassungsschutzbehörde SS8 Allgemeine Rechtsgrundsätze (1) Die Verfassungsschutzbehörde ist an Gesetz und Recht gebunden (Artikel 20 Abs. 3 des Grundgesetzes). (2) Von mehreren möglichen und geeigneten Maßnahmen hat die Verfassungsschutzbehörde diejenige zu treffen, die einzelne Personen und die Allgemeinheit voraussichtlich am wenigsten beeinträchtigt. Eine Maßnahme darf nicht zu einem Nachteil führen, der zu dem erstrebten Erfolg erkennbar außer Verhältnis steht. Eine Maßnahme ist nur so lange zulässig, bis ihr Zweck erreicht ist oder sich zeigt, dass er nicht erreicht werden kann. (3) Polizeiliche Befugnisse oder Weisungsbefugnisse gegenüber der Polizei stehen der Verfassungsschutzbehörde nicht zu; sie darf die Polizei auch nicht im Wege der Amtshilfe um Maßnahmen ersuchen, zu denen sie selbst nicht befugt ist.
  • Aktuelle Entwicklungen - Linksextremismus 81 dringlich bat sie andere Gruppen darum, Stellung zu nehmen und eine militante Praxis zu entwickeln
Aktuelle Entwicklungen - Linksextremismus 81 dringlich bat sie andere Gruppen darum, Stellung zu nehmen und eine militante Praxis zu entwickeln. Mit dieser Bitte gibt die "militante gruppe (mg)" indirekt zu, dass die Militanzdebatte lediglich durch sie selbst am Leben gehalten wird. Nachdem auch auf diesen Anschlag und die Erklärung der "militanten gruppe (mg)" keine Reaktionen anderer erfolgten, Fehlende Resonanz erschien im Sommer eine 66seitige Broschüre mit dem Titel in der Szene "militanzdebatte - dokumentation einer diskussion 2001 - 2004". Diese wurde mit hoher Wahrscheinlichkeit von der "militanten gruppe (mg)" selbst oder ihrem engsten Umfeld veröffentlicht. Sie enthielt neben schon bekannten Texten der Militanzdebatte den "Versuch einer Zwischenbilanz"146 der mg. Versuch einer In dieser Erklärung setzte sie sich kritisch mit den bisher im Zwischenbilanz Rahmen der Debatte veröffentlichten Positionen auseinander: Die mg ging zwar auf Kritiken anderer Gruppen ein, versuchte aber, eine größere Beteiligung einzufordern.147 Ernüchtert stellte sie fest: "Wir geben zu, uns würde ein 'Rollentausch' auch mal reizen, in dem wir auf einen konkreten Konzeptvorschlag anderer Gruppen zu militanter Politik reagieren könnten. Das würde unserem Diskussionsprozeß zusätzliche Impulse verleihen."148 Damit gab die "militante gruppe (mg)" zu, der Motor einer Diskussion zu sein, die eigentlich schon kaum mehr stattfand und inhaltlich neue Impulse vermissen ließ. Eine Wende erhielt die Debatte mit der Veröffentlichung der 600. Ausgabe der "INTERIM". Diese enthielt neben der "ZwiWiederbelebung der Debatte schenbilanz" und einem Aufsatz über Theoretiker revolutionärer und militanter Politik Stellungnahmen einer Gruppe namens "Friends of Interim" sowie einiger vermutlicher Redaktionsangehöriger der "INTERIM". "Friends of Interim" unternahm den Versuch, die Militanzdebatte wiederzubeleben, in dem sie sich 146 "militante gruppe (mg)": Der Aufbau einer militanten Plattform - Versuch einer Zwischenbilanz. In: militanzdebatte - dokumentation einer diskussion 2001 - 2004, S. 2 - 8. 147 Vgl. Senatsverwaltung für Inneres: Verfassungsschutzbericht 2002. Berlin 2003 und dies.: Verfassungsschutzbericht 2003. Berlin 2004. 148 "militante gruppe (mg)": Der Aufbau einer militanten Plattform - Versuch einer Zwischenbilanz. In: militanzdebatte - dokumentation einer diskussion 2001 - 2004, S. 6.
  • statt, der sich u.a. gegen die angeblich nicht rechtsstaatliche Gesetzgebung der Bundesrepublik wandte: "Unser 3. Kongress erklärte, dass der Kampf
SICHERHEITSGEFÄHRDENDE UND EXTREMISTISCHE BESTREBUNGEN VON AUSLÄNDERN (OHNE ISLAMISMUS) Vom 20. bis 21. Juni 2009 fand in Stuttgart der 3. Kongress der AvEG-KON statt, der sich u.a. gegen die angeblich nicht rechtsstaatliche Gesetzgebung der Bundesrepublik wandte: "Unser 3. Kongress erklärte, dass der Kampf gegen das ,Anti-TerrorGesetz' und die rassistisch-reaktionären Migrantengesetze ständig auf der Tagesordnung präsent sein müsse, und dass der vereinigte Kampf gegen die antidemokratischen Gesetze von besonderer Bedeutung sei." (Internetseite AvEK-KON, 25. Juni 2009) 317
  • machen. Wird die Auskunftserteilung abgelehnt, sind Betroffene auf die Rechtsgrundlage für das Fehlen der Begründung und darauf hinzuweisen, dass
  • Landtag zu Beginn jeder Wahlperiode eine Parlamentarische Kontrollkommission. Die Rechte des Landtags, seiner Ausschüsse und der nach dem Landesgesetz
  • umfassende Unterrichtung der Parlamentarischen Kontrollkommission verlangen. Dies schließt ein Recht auf Einsicht in Dateien, Akten und sonstige Unterlagen
-95(3) Die Ablehnung der Auskunftserteilung bedarf keiner Begründung, soweit dadurch der Zweck der Auskunftsverweigerung gefährdet würde. Die Gründe der Auskunftsverweigerung sind aktenkundig zu machen. Wird die Auskunftserteilung abgelehnt, sind Betroffene auf die Rechtsgrundlage für das Fehlen der Begründung und darauf hinzuweisen, dass sie sich an die Landesbeauftragte oder den Landesbeauftragten für den Datenschutz wenden können. Mitteilungen der oder des Landesbeauftragten für den Datenschutz an Betroffene dürfen keine Rückschlüsse auf den Erkenntnisstand der Verfassungsschutzbehörde zulassen, sofern diese nicht einer weitergehenden Auskunft zugestimmt hat. SS 19 Datenschutzkontrolle Der oder dem Landesbeauftragten für den Datenschutz ist auf Verlangen Zutritt zu den Diensträumen zu gewähren. Ihr oder ihm ist ferner Auskunft zu erteilen und Einsicht in alle Dateien, Akten und sonstige Unterlagen zu gewähren, soweit nicht die fachlich zuständige Ministerin oder der fachlich zuständige Minister im Einzelfall feststellt, dass dadurch die Sicherheit des Bundes oder eines Landes gefährdet wird. Teil 5 Parlamentarische Kontrolle SS 20 Parlamentarische Kontrollkommission (1) Zur Wahrnehmung seines parlamentarischen Kontrollrechtes gegenüber der fachlich zuständigen Ministerin oder dem fachlich zuständigen Minister hinsichtlich der Tätigkeit der Verfassungsschutzbehörde bildet der Landtag zu Beginn jeder Wahlperiode eine Parlamentarische Kontrollkommission. Die Rechte des Landtags, seiner Ausschüsse und der nach dem Landesgesetz zur Ausführung des Gesetzes zu Artikel 10 Grundgesetz gebildeten Kommission bleiben unberührt. (2) Die Parlamentarische Kontrollkommission besteht aus drei Mitgliedern, die vom Landtag aus seiner Mitte mit der Mehrheit seiner Mitglieder gewählt werden. Die Parlamentarische Kontrollkommission wählt eine Vorsitzende oder einen Vorsitzenden und gibt sich eine Geschäftsordnung. (3) Die Beratungen der Parlamentarischen Kontrollkommission sind geheim. Ihre Mitglieder sind zur Geheimhaltung der Angelegenheiten verpflichtet, die ihnen im Rahmen ihrer Tätigkeit in der Parlamentarischen Kontrollkommission bekannt werden. Dies gilt auch für die Zeit nach ihrem Ausscheiden. (4) Scheidet ein Mitglied aus dem Landtag oder seiner Fraktion aus, so verliert es seine Mitgliedschaft in der Parlamentarischen Kontrollkommission. Für dieses Mitglied ist unverzüglich ein neues Mitglied zu wählen; das gleiche gilt, wenn ein Mitglied aus der Parlamentarischen Kontrollkommission ausscheidet. SS 21 Befugnisse der Parlamentarischen Kontrollkommission (1) Die fachlich zuständige Ministerin oder der fachlich zuständige Minister unterrichtet die Parlamentarische Kontrollkommission mindestens zweimal jährlich umfassend über die allgemeine Tätigkeit der Verfassungsschutzbehörde und über Vorgänge von besonderer Bedeutung. Die Unterrichtung umfasst auch den nach SS 10 Abs. 5 und, soweit richterlich überprüfungsbedürftig, nach SS 10 Abs. 6 erfolgten Einsatz technischer Mittel in Wohnungen. (2) Jedes Mitglied kann den Zusammentritt und die umfassende Unterrichtung der Parlamentarischen Kontrollkommission verlangen. Dies schließt ein Recht auf Einsicht in Dateien, Akten und sonstige Unterlagen ein.
  • außergesetzliche Tötung" Yassins. Israel untergrabe damit das "Konzept des Rechtsstaats, der ein Schlüsselelement im Kampf gegen den Terrorismus" darstelle
134 Verfassungsschutzbericht Berlin 2004 auf. Zu ihrer logistischen und finanziellen Unterstützung unterhält die Organisation auch in Westeuropa ein Netzwerk.235 Der geplante Anschlag auf den irakischen Ministerpräsidenten belegt, dass in Deutschland Strukturen von "Ansar al-Islam" existieren, die für diese Organisation nicht nur mit - u. a. kriminellen - Mitteln werbend und unterstützend tätig sind, sondern Aktivitäten in Deutschland auch in Deutschland terroristische Aktivitäten entfalten. Bisher konnten in Deutschland Personenzusammenhänge festgestellt werden, die die "Ansar al-Islam" im Nordirak hauptsächlich durch Rekrutierung, Logistik und Geldbeschaffung sowie durch die Einschleusung irakischer Staatsbürger in die Bundesrepublik Deutschland unterstützten.236 3.4 Araber 3.4.1 Die Entwicklung im Nahen Osten und ihre Auswirkungen auf Deutschland Die Lage im Nahen Osten spitzte sich im Jahr 2004 durch die Zuspitzung der Lage Tötung mehrerer Führer der palästinensischen "Islamischen Widerstandsbewegung" (= HAMAS) zu. Am 22. März kam der Gründer der HAMAS, Ahmad Yassin, durch eine israelische Militäraktion ums Leben. Auch sein Nachfolger Abd al-Aziz Rantissi wurde bei einem gezielten Angriff der israelischen Armee am 17. April in Gaza getötet; ebenso kam der Mitbegründer des militärischen Arms der HAMAS, Izz ad-Din Subhi Shaikh Khalil, am 26. September durch eine Autobombe in Damaskus ums Leben. Yassins Tötung führte im Gazastreifen und im Westjordanland zu Protesten Hunderttausender und löste weltweit Kritik aus.237 Für Unruhe sorgten einzelne Pressemeldungen, wonach die HAMAS nun Anschläge gegen israelische und amerikanische Einrichtungen im Ausland angekündigt habe. Dies wurde 235 Vgl. Presseerklärung des Generalbundesanwalts beim Bundesgerichtshof 28/2004 vom 7.12.2004. 236 Ebenda. 237 Die EU-Außenminister verurteilten in scharfer Form die "außergesetzliche Tötung" Yassins. Israel untergrabe damit das "Konzept des Rechtsstaats, der ein Schlüsselelement im Kampf gegen den Terrorismus" darstelle.
  • Bündnisses fest: "Ein weiteres Ziel, nämlich die Grenzen typisch linksradikaler Aktionsformen, die viele Nicht-Szene-Menschen ausschließen, zu überwinden, wurde
  • Dilemma auf, nämlich die Frage, wie denn die radikale Linke tatsächlich in soziale Kämpfe intervenieren will, wenn sie nicht Gewerkschaftsund
78 Verfassungsschutzbericht Berlin 2004 pagne, mit der im Vorfeld des 1. Mai durch Aktionen der autonomen Szene wie ein "Festbankett" am Hermannplatz oder die Aktion "MoMa umsonst" eine Re-Politisierung der Proteste und Krawalle am 1. Mai in Kreuzberg angestoßen werden sollte.141 In der zweiten Jahreshälfte richteten sich die Aktionen vor allem gegen die Arbeitsmarktreformen (Hartz IV-Reformen). "ACT!" beteiligte sich an den Großdemonstrationen - wobei aus dem "ACT!"-Block heraus auch Straftaten begangen wurden.142 Und von "ACT!" ging auch die Kampagne "Die Überflüssigen" aus, bei der mit einer Besetzung und einer Störaktion in einem Restaurant die öffentliche Aufmerksamkeit gesucht und eine große Medienresonanz erreicht wurde. Mit "ACT!" ist es den am Bündnis beteiligten Gruppen gelungen, Öffentliche Wirkung ihre Aktivitäten zu bündeln und insbesondere bei den "MaiSteine"-Aktivitäten und den Aktionen in Form der "Überflüssigen" eine größere Öffentlichkeitswirkung zu erzielen. Das Ziel, über derartige Aktivitäten Anschluss an den demokratischen Protest zu finden und die eigene Basis zu verbreitern, wurde nicht erreicht. Selbstkritisch stellt ein Mitglied des Bündnisses fest: "Ein weiteres Ziel, nämlich die Grenzen typisch linksradikaler Aktionsformen, die viele Nicht-Szene-Menschen ausschließen, zu überwinden, wurde nur selten erreicht. (...) Es zeigte auch ein grundsätzliches Dilemma auf, nämlich die Frage, wie denn die radikale Linke tatsächlich in soziale Kämpfe intervenieren will, wenn sie nicht Gewerkschaftsund Klientel-Politik betreiben möchte. Unsere starke Orientierung auf Medien und Spektakel steht uns dabei vielleicht manchmal selbst im Wege."143 2.2.2 Bündnisbestrebungen durch die Militanzdebatte und Anschläge der "militanten Gruppe (mg)" Die Militanzdebatte ist ein weiterer Versuch der Vernetzung mit dem Ziel, Aktionen und Anschläge von klandestinen militanten Gruppen strategisch zu erörtern und zu koordinieren. Durch die Debatte soll eine gegenseitige Bezugnahme der verschiedenen 141 Im Kapitel "Proteste gegen die Sozialreformen", S. 88 ff. werden die Kampagnen ausführlich dargestellt. 142 Ebenda. 143 Internetauftritt der "Arranca", Aufruf am 18.1.2005.
  • Berufsverbot vorläufiges Berufsverbot für die Tätigkeit als Rechtsanwalt.121 Die gezielte Provokation verstand der Angeklagte indes als Teil der "Wortergreifungsstrategie
68 Verfassungsschutzbericht Berlin 2004 der Kampf des zersetzenden Jüdischen Geistes gegen den sittlichen Geist der Germanen."118 Darüber hinaus wird in dem Text ein "Hunderttageprogramm" einer "Provisorischen Reichsregierung" entworfen, in dem die Ausweisung aller Ausländer gefordert wird. Die Schrift erweckt nach Ansicht der Staatsanwaltschaft den Eindruck, dass allen in Deutschland lebenden Ausländern jegliche Grundrechte entzogen werden sollten. Mahler wurde zusätzlich wegen eines Schriftsatzes im Zusammenhang mit seiner Funktion als Anwalt im NPD-Verbotsverfahren aus dem Jahr 2002 vor dem Landgericht Berlin angeklagt. Er hatte darin den Hass auf Hass auf Juden Juden als etwas "ganz Normales" und "Zeichen eines gesunden spirituellen Immunsystems, also von geistiger Gesundheit" bezeichnet.119 Im Verlauf des Prozesses kam es zum Streit zwischen Mahler und Oberlercher.120 Mahler hatte das Verfahren durch ausführliche Verteidigungsreden derart in die Länge gezogen, dass Oberlercher schließlich dem Vorschlag des Richters zustimmte, die beiden Anklagepunkte voneinander zu trennen und gesondert zu verhandeln. Mahler hatte den ursprünglich auf drei Verhandlungstage angesetzten Prozess genutzt, um über knapp 30 Termine hinweg aus seinen antisemitischen Schriften vorzutragen. Neben einem im Prozessverlauf spürbar nachlassenden Medieninteresse führte dieses Verhalten auch zu einem Folgeverfahren gegen ihn wegen Volksverhetzung. Im Zuge des Folgeverfahrens verhängte das Amtsgericht TierVorläufiges garten auf Antrag der Staatsanwaltschaft Berlin gegen ihn ein Berufsverbot vorläufiges Berufsverbot für die Tätigkeit als Rechtsanwalt.121 Die gezielte Provokation verstand der Angeklagte indes als Teil der "Wortergreifungsstrategie":122 118 Ausrufung des Aufstandes der Anständigen. Internetauftritt des DK, datiert 15.10.2000. 119 Vgl. Senatsverwaltung für Inneres: Verfassungsschutzbericht 2003. Berlin 2004, S. 187. 120 Ursula Haverbeck-Wetzel: Bericht vom 27. Prozesstag im Prozess gegen MOM, Internetauftritt von "Alsoattac", Aufruf am 1.10.2004. 121 Beschluss des AG Tiergarten vom 8.4.2004, Az. 351 Gs 745/04. 122 Im Juni 2004 wurden zwei weitere Mitglieder des VRBHV vom Amtsgericht Bad Oeynhausen (Nordrhein-Westfalen) wegen Volksverhetzung zu einer Geldstrafe verurteilt. Sie zeichneten für mehrere Holocaust-leugnende Artikel
  • Aktuelle Entwicklungen - Rechtsextremismus 65 innerhalb der Mutterpartei, und kündigte an, dass deren Biologistischer "verbaler und inhaltlicher Anpassungskurs an das herrschende
  • Vorwurf, das "völkische Prinzip" aufgegeben zu haben, und rechtfertigte einige wenige "Ausnahmeregelungen".110 Den Parteiaustritt wertete die Partei als Spaltversuch
Aktuelle Entwicklungen - Rechtsextremismus 65 innerhalb der Mutterpartei, und kündigte an, dass deren Biologistischer "verbaler und inhaltlicher Anpassungskurs an das herrschende Rassismus System" erfolglos bleiben werde.108 Die "weltanschauliche Grundlage" sah er in einem biologistischen Rassismus: "Für mich als Person sowie für meine Kameraden des Landesverbandes ist der kleinste gemeinsame Nenner, der für eine weitere Zusammenarbeit notwendig gewesen wäre, die Anerkennung der Biologie als Grundlage unserer Politik. In diesem Zusammenhang ist natürlich auch das deutsche Staatsbürgerschaftsrecht nach dem Prinzip der Abstammung zu nennen."109 Das NPD-Präsidium wandte sich wiederum gegen den Vorwurf, das "völkische Prinzip" aufgegeben zu haben, und rechtfertigte einige wenige "Ausnahmeregelungen".110 Den Parteiaustritt wertete die Partei als Spaltversuch: "Ebenso durchsichtig ist der Versuch, in diesem Zusammenhang eine Spaltung der Partei, vor allem aber einen Bruch zwischen der NPD und Teilen des parteifreien nationalen Widerstands zu provozieren, wo sich zur Verärgerung der Herrschenden und mancher Spaltpilze vielerorts wieder ein stärkerer Schulterschluß zwischen diesen abzeichnet."111 Die Bildung der BNO am 1. Februar in Vetschau (Brandenburg) war die Folge der ideologischen Radikalisierung ihrer GrünIdeologische Radikalisierung dungsmitglieder. Die treibende Rolle spielte dabei der ehemalige Landesvorsitzende der JN, der nunmehr als Führungsaktivist der BNO auftritt. Kernbestandteil des Weltbilds der BNO-Aktivisten ist ein übersteigerter völkischer Nationalismus. Ihr Ziel ist die Abschaffung des demokratischen Verfassungsstaates und die Errichtung einer "Volksgemeinschaft". Ihr 15Punkte-Grundsatzprogramm erinnert in seinem Charakter eines Forderungskatalogs an das 25-Punkte-Programm der NSDAP von 1920 - wenn auch die beiden Programme im Wortlaut nicht übereinstimmen. Im Grundsatzprogramm wird die "Wiederherstellung des deutschen Staatsbürgerschaftsrechts nach dem 108 Jens Pakleppa: An den Parteivorstand der NPD/Bundesvorstand der JN. Berlin, datiert 31.12.2003. Zit. nach: Internetauftritt des "Freien Widerstands". Forum, datiert 23.1.2004. 109 Ebenda. 110 Spaltversuche gegen die nationale Opposition abwehren. Erklärung des NPDPräsidiums. Internetauftritt der NPD, datiert 23.1.2004. 111 Ebenda.
  • oder militante Aktionen gegen staatliche türkische Einrichtungen oder türkische Rechtsextremisten. Mitglieder / Anhänger / Unterstützer Das für den Verfassungsschutz relevante und aktive
rekrutieren Nachwuchs für den bewaffneten Kampf in den kurdischen Siedlungsgebieten und begehen in Deutschland Straftaten oder militante Aktionen gegen staatliche türkische Einrichtungen oder türkische Rechtsextremisten. Mitglieder / Anhänger / Unterstützer Das für den Verfassungsschutz relevante und aktive Personenpotenzial der PKK und ihrer Teilorganisationen wird im Land Brandenburg auf etwa 60 geschätzt. Veröffentlichungen Die wichtigsten bundesweit vertriebenen Publikationen der PKK und ihrer Nebenorganisationen sind "Serxwebun" (Unabhängigkeit), "Yeni Özgür Politika" (Neue Freie Politik), "Sterka Ciwan" (Stern der Jugend), "Newaya Jin" (Erlebnisse der Frauen), "Kurdistan Report" sowie "Ajansa Nuceyan a Firate" (ANF). Hinzu kommen einige Fernsehsender, wie zum Beispiel "Sterk TV", "Ronahi TV" oder "MedNuce TV". Des Weiteren ist die PKK über eine Vielzahl von Webseiten im Internet aktiv. Über das Video-Portal "Gerila TV" werden speziell Inhalte über den bewaffneten Kampf der Organisation und erfolgte Operationen veröffentlicht. Vor allem die deutschsprachige Version der ANF-Homepage stellt ein wichtiges Sprachrohr für die Organisation in Deutschland dar und berichtet täglich über aktuelle Ereignisse und Vorkommnisse in den kurdischen Siedlungsgebieten. Kurzportrait / Ziele Zentrale Ziele der PKK sind die Anerkennung der kurdischen Identität sowie eine politische und kulturelle Autonomie unter Aufrechterhaltung nationaler Grenzen in den kurdischen Siedlungsgebieten, vor allem in der Türkei und verstärkt auch in Syrien. Daneben konzentrieren sich die politischen Forderungen der PKK auf die Freilassung ihres seit 1999 inhaftierten Gründers Abdullah Öcalan266 beziehungsweise auf die Verbesserung seiner Haftbedingungen. Wie oben bereits dargestellt wurde, ist die Anwendung von Gewalt Teil der politischen Strategie der PKK. Ein wesentlicher Schwerpunkt der PKK-Aktivitäten in Deutschland ist die logistische und finanzielle Unterstützung der Gesamtorganisation. Diesem Zweck dienen Spendenkampagnen und Großveranstaltungen, die auch dazu genutzt werden, weitere Anhänger für die Parteiarbeit und für den aktiven Guerillakampf zu gewinnen. Die Aktivisten der PKK in Deutschland fordern daher beispielsweise die Aufhebung des im Jahr 1993 gegen die Organisation verfügten Betätigungsverbots. Mobilisierend wirkt für die PKK derzeit weniger ihre ursprüngliche marxistisch-leninistische Ideologie. Vielmehr wirken ihre rigiden Wertund Moralvorstellungen sowie ihre Eigeninszenierung als alleinige Vertreterin kurdischer Interessen. Finanzierung Die Finanzierung der militärischen und politischen Aktivitäten der PKK erfolgt insbesondere über die kurdische Diaspora in Europa. Kurden spenden sowohl freiwillig als auch unter Druck. In den jährlichen Spendenkampagnen ("kampanya") kommen bundesweit viele Millionen Euro zusammen. Hinzu treten Erlöse aus Zeitschriftenund Devotionalienverkäufen sowie Eintrittsgelder bei Großveranstaltungen. Das mit 16,7 Millionen Euro im Jahr 2021 bundesweit erzielte Spendenaufkommen konnte 2022 konstant gehalten werden. Die Einschränkungen und Folgen der Corona-Pandemie hatten somit wenig Einfluss. Dabei dürften sich die nach wie vor militärisch ausgetragenen Konflikte in den kurdischen Autonomiegebieten zwischen der Türkei und den Guerillaeinheiten der PKK ebenso förderlich auf die Spendenbereitschaft ausgewirkt haben wie die Sorge um die Haftsituation und den Gesundheitszustand Öcalans. 266Abdullah Öcalan ist Anführer und Gründungsmitglied der PKK und wird seit seiner Verhaftung im Februar 1999 auf der Gefängnisinsel Imrali im Marmarameer festgehalten. 148
  • Länder zur Erfüllung ihres gesetzlich normierten Auftrags. Rechtsgrundlage hierfür bildet SS 6 Bundesverfassungsschutzgesetz. Die Dateien enthalten nur die Daten
-8rismusbekämpfungsgesetz ("Sicherheitspaket II") in Kraft getreten. Mit ihm sind zahlreiche Sicherheitsgesetze, darunter das Bundesverfassungsschutzgesetz, der neuen Bedrohungslage angepasst worden. In Rheinland-Pfalz wurde die Gesetzeslage mit der Neufassung des Ausführungsgesetzes zu Artikel 10 GG und zur Fortentwicklung verfassungsschutzrechtlicher Vorschriften vom 16. Dezember 20022 angepasst. 2. Strukturdaten Die Zahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des rheinland-pfälzischen Verfassungsschutzes beträgt 1593. Im Haushaltsjahr 2004 beträgt das Budget für den Verfassungsschutz insgesamt 1.806.300,EUR . Die Gesamtzahl der Speicherungen des Landesverfassungsschutzes im Nachrichtendienstlichen Informationssystem (NADIS) belief sich zum 31. Dezember 2004 auf 7.872, wovon etwa die Hälfte auf Sicherheitsüberprüfungen der Landesund Kommunalbehörden für Personen mit sicherheitsempfindlichen Tätigkeiten im Rahmen des Geheimschutzes entfiel. NADIS ist ein gemeinsames, automatisiertes Informationssystem der Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder zur Erfüllung ihres gesetzlich normierten Auftrags. Rechtsgrundlage hierfür bildet SS 6 Bundesverfassungsschutzgesetz. Die Dateien enthalten nur die Daten, die zum Auffinden von Akten und zur notwendigen Identifizierung von Personen erforderlich sind. 2 Siehe GVBL 2002, Seite 477. Von den Änderungen betroffen sind u.a. das Landesverfassungsschutzgesetz (s. Teil D., Anhang) und das Landessicherheitsüberprüfungsgesetz (s. GVBL 2000, Seite 70). 3 Stand: 31. Dezember 2004
  • Verfassungsschutz transparent" - "Skinheads" - "Islamistische Extremisten" - "Wirtschaftsspionage"* - "Gemeinsam stark gegen Rechtsextremismus" - "Spionage heute - Märkte, Macht und Militär"* - "Informationsschutz in der gewerblichen
-93. Öffentlichkeitsarbeit - Prävention durch Information Die Öffentlichkeitsarbeit nimmt beim rheinland-pfälzischen Verfassungsschutz insbesondere im Hinblick auf die Prävention breiten Raum ein. Derzeit sind folgende Informationsbroschüren erhältlich, die auch über die Internetadresse http://www.verfassungsschutz.rlp.de abrufbar sind: - "Verfassungsschutz transparent" - "Skinheads" - "Islamistische Extremisten" - "Wirtschaftsspionage"* - "Gemeinsam stark gegen Rechtsextremismus" - "Spionage heute - Märkte, Macht und Militär"* - "Informationsschutz in der gewerblichen Wirtschaft - Mit Sicherheit ein Gewinn!" - "Proliferation - das geht uns an!" (* : derzeit nur im Internet als pdf-Datei verfügbar) Darüber hinaus führt der rheinland-pfälzische Verfassungsschutz Vortragsund Diskussionsveranstaltungen zu Aufgaben und Befugnissen des Verfassungsschutzes sowie zu allen Fragen des politischen Extremismus durch. Von diesem Angebot können interessierte gesellschaftliche Gruppen, Vereine, Schulklassen u.a. Gebrauch machen. Kontaktaufnahmen bitte an:
  • anderem Zusammenhang die Festnahme mehrerer Journalisten und Mitglieder linksgerichteter Organisationen in der Türkei als "Staatsterror". Auch die AvEG-KON kritisierte
SICHERHEITSGEFÄHRDENDE UND EXTREMISTISCHE BESTREBUNGEN VON AUSLÄNDERN (OHNE ISLAMISMUS) Die AGIF beteiligte sich an den Protesten gegen den NATO-Gipfel vom 1. bis 5. April 2009 in Baden-Baden und Straßburg. Auf ihrer Internetseite bezeichnete sie die Bundeswehr als eine "imperialistische" Armee und berichtete über eine antimilitaristische Aktion: "Auch in ... Stuttgart führten Mitglieder des "Kulturvereins der Arbeitsmigranten Stuttgart", der zur "Föderation der Arbeitsimmigrant/innen aus der Türkei in Deutschland" (AGIF) gehört, eine Solidaritätsaktion durch. (...) Der Angriff der imperialistischen Armee, die in Afghanistan 150 Zivilisten ermordete, wurde bloßgestellt." (Internetseite "Atilim" vom 9. September 2009) Sie bezeichnete in anderem Zusammenhang die Festnahme mehrerer Journalisten und Mitglieder linksgerichteter Organisationen in der Türkei als "Staatsterror". Auch die AvEG-KON kritisierte die Festnahmen in der Türkei. In einer Erklärung zum 1. September bekräftigte sie 2009 die Fortführung ihres Widerstands: "In einer Zeit, in der es zu Auseinandersetzungen zwischen dem Imperialismus und den ausgebeuteten Völkern kommt, rufen wir die werktätigen Kräfte erneut auf den Plan. Wir laden dazu ein, sich für den Friedenskampf einzusetzen, die Brüderlichkeit unter den Völkern zu intensivieren und den internationalen Kampf auszuweiten." (Internetseite AvEG-KON, 21. August 2009) 316

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