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"links or rechts" in den Verfassungsschutz Trends
  • angesehen und jeweils als "Anti-" (faschismus, -kapitalismus etc.) die linksextremistischen Aktionsschwerpunkte bestimmen. "Zuerst möchte ich sagen, dass ich grundsätzlich gegen
Hintergrundinformationen - Ideologien 185 > Anarchisten Anarchisten etwa erwarten eine spontane Bewusstseinsänderung, die - gegebenenfalls auch unter Anwendung von Gewalt - zur Auflösung sämtlicher staatlicher Institutionen führen werde. Diese seien durch dezentrale Selbstverwaltungseinheiten zu ersetzen. "Es kann auf keinen Fall der Zweck der anarchischen Aktion sein, auf die Eroberung der Macht oder die Verwaltung des Bestehenden auszugehen. [...] Die Arbeiter brauchen keine Vermittler, um an ihrer Stelle ihre Forderungen auszudrücken oder einen Kampf zu führen, sondern sie können und müssen es direkt selbst machen. Die Libertären [Anarchisten] denken, dass die Praxis der direkten Aktion, und des Streiks im besonderen, auch das bestmögliche und wirksamste Kampfmittel in den Händen der Arbeiter ist [...] Die Libertären haben sich immer jedem Versuch der Unterwerfung der revolutionären Bewegung oder der Arbeiterbewegung entgegengesetzt, und sie befürworten die Selbstorganisation, die kollektive und autonome Aktion der Arbeiter."331 > Autonome Ebenso wie Anarchisten haben auch Autonome kein zentrales Theoriegebäude ausgebildet. Sie wenden sich vor allem aktionsorientiert gegen einen staatlichen "Repressionsapparat", sind ideologisch stark zerstritten, richten sich jedoch diskontinuierlich an polarisierenden Themen aus. Thematischer Minimalkonsens der autonomen Szene sind neben der Akzeptanz von Gewalt gegen Menschen und Sachen die Schlüsselbegriffe Faschismus, Kapitalismus, Imperialismus, Militarismus, Rassismus und Sexismus, die als wesentliche Bestandteile des herrschenden politischen Systems angesehen und jeweils als "Anti-" (faschismus, -kapitalismus etc.) die linksextremistischen Aktionsschwerpunkte bestimmen. "Zuerst möchte ich sagen, dass ich grundsätzlich gegen Gewalt bin. Aber in manchen Situationen glaube ich nicht, dass ich etwas ohne Gewalt ändern kann. Und dieses System baut ja selbst seit jeher auf Gewalt auf."332 Versierter umschreibt die Gewaltoption ein Vordenker der autonomen Szene: "[...] wo Menschen anfangen die politischen, moralischen, technischen Herrschaftsstrukturen zu sabotieren, zu verändern, ist es ein Schritt zum selbstbestimmten Leben."333 331 I-AFD [Initiative für eine anarchistische Föderation in Deutschland] - IFA [Internationale der anarchistischen Föderation]: Was ist Anarchismus. Krefeld 1993, S. 4 f. 332 Antifaschistische Aktion Berlin: Bravo Antifa 1. Ausgabe, 12.1996, S. 8. 333 Zitiert nach Geronimo: Feuer und Flamme, Edition ID-Archiv, Berlin 1990, S. 103 f.
  • angestrebte scientologische ZivilisaGrundrechte nur tion u.a. als Rechtsordnung beschrieben, in der die Existenz des für Scientologen Einzelnen vom willkürlichen Ermessen
  • Sicht der Organisation zu den "Ehrlichen" gehören: "Jemandes Recht auf Überleben ist direkt mit seiner Ehrlichkeit verknüpft. (...) Freiheit ist für
"SCIENTOLOGY-ORGANISATION" (SO) Schriften Passagen, in denen die Abschaffung von Prinzipien der freiheitlichen demokratischen Grundordnung zugunsten des Aufbaus einer neuen Zivilisation (einer aus "operierenden Thetanen" bestehenden Gesellschaft) gefordert wird. Aus Sicht von Hubbard ist es aber nicht zwingend erforderlich, alle Menschen zu "klären", um diesen Zustand der Gesellschaft zu erreichen: "Man braucht keine Welt von Clears zu schaffen, um eine vernünftige und lohnende Gesellschaftsordnung zu haben. Man muss lediglich diejenigen Leute daraus entfernen, die sich auf Stufe 2,0 oder tiefer befinden, indem man sie entweder genug auditiert, (...) oder indem man sie einfach von der Gesellschaft räumlich absondert." (L. Ron Hubbard, "Die Wissenschaft des Überlebens", Neuausgabe 2007, S. 184) Hubbard hat die von ihm angestrebte scientologische ZivilisaGrundrechte nur tion u.a. als Rechtsordnung beschrieben, in der die Existenz des für Scientologen Einzelnen vom willkürlichen Ermessen der SO abhängt. Grundrechte stehen demzufolge nur den Personen zu, die aus Sicht der Organisation zu den "Ehrlichen" gehören: "Jemandes Recht auf Überleben ist direkt mit seiner Ehrlichkeit verknüpft. (...) Freiheit ist für ehrliche Menschen da. Persönliche Freiheit existiert nur für diejenigen, die die Fähigkeit besitzen, frei zu sein." (L. Ron Hubbard, "Einführung in die Ethik der Scientology", Neuausgabe 2007, S. 51) Dabei kann "Ehrlichkeit" nach scientologischem Verständnis nur durch "Auditing" - der Bereitschaft, sich einer Behandlung durch die SO zu unterziehen - erlangt werden. Nur das Durchlaufen solcher SO-Prozesse ermögliche geistige Gesundheit und das Überschreiten der "Brücke zur Freiheit", was insgesamt als Ehrlichkeit definiert wird. 369
  • beschäftigt sind oder werden sollen. In der Sicherheitsüberprüfungsfeststellungsverordnung vom Rechtsverordnung, 30. Juli 2003 (BGBl. I S. 1553), zuletzt geändert
GEHEIMSCHUTZ, SABOTAGESCHUTZ II. Sabotageschutz Der vorbeugende personelle Sabotageschutz wurde als eine RePersoneller aktion auf die Terroranschläge vom 11. September 2001 mit dem Sabotageschutz Terrorismusbekämpfungsgesetz vom 9. Januar 2002 eingeführt. Das im personellen Geheimschutz bewährte Instrument der Sicherheitsüberprüfung soll verhindern, dass Personen mit Sicherheitsrisiken an Schlüsselpositionen in sensiblen Bereichen beschäftigt werden. Überprüft werden Personen, die innerhalb von lebens165oder verteidigungswichtigen166 Einrichtungen an sicherheitsempfindlichen Stellen167 beschäftigt sind oder werden sollen. In der Sicherheitsüberprüfungsfeststellungsverordnung vom Rechtsverordnung, 30. Juli 2003 (BGBl. I S. 1553), zuletzt geändert am 12. September Leitfaden 2007 und in der Neufassung veröffentlicht (BGBl. I S. 2292 u. 2294), werden die lebensund verteidigungswichtigen Einrichtungen verbindlich genannt. 165 Lebenswichtig sind solche Einrichtungen, deren Beeinträchtigung auf Grund der ihnen anhaftenden betrieblichen Eigengefahr die Gesundheit oder das Leben großer Teile der Bevölkerung erheblich gefährden kann oder die für das Funktionieren des Gemeinwesens unverzichtbar sind und deren Beeinträchtigung erhebliche Unruhe in großen Teilen der Bevölkerung und somit Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung entstehen lassen würde. 166 Verteidigungswichtig sind außerhalb des Geschäftsbereiches des Bundesministeriums der Verteidigung solche Einrichtungen, die der Herstellung oder Erhaltung der Verteidigungsbereitschaft dienen und deren Beeinträchtigung auf Grund fehlender kurzfristiger Ersetzbarkeit die Funktionsfähigkeit, insbesondere die Ausrüstung, Führung und Unterstützung der Bundeswehr und verbündeter Streitkräfte sowie der Zivilen Verteidigung, oder der ihnen anhaftenden betrieblichen Eigengefahr die Gesundheit oder das Leben großer Teile der Bevölkerung erheblich gefährden kann. 167 Aus Gründen der Verhältnismäßigkeit ist der Anwendungsbereich des vorbeugenden personellen Sabotageschutzes auf sicherheitsempfindliche Stellen innerhalb der lebensbzw. verteidigungswichtigen Einrichtungen beschränkt. Damit sind die kleinsten selbstständig handelnden Organisationseinheiten gemeint, die vor unberechtigtem Zugang geschützt sind. Nur diejenigen, die dort beschäftigt sind, werden sicherheitsüberprüft. Für den Sabotageschutz ist die Überprüfungsform vorgeschrieben, die den Betroffenen möglichst wenig belastet (so genannte einfache Sicherheitsüberprüfung). 361
  • Geheimschutz Aufgaben des Der Geheimschutz ist für den demokratischen Rechtsstaat unGeheimschutzes verzichtbar. Er sorgt dafür, dass Informationen und Vorgänge, deren
Geheimschutz, Sabotageschutz I. Geheimschutz Aufgaben des Der Geheimschutz ist für den demokratischen Rechtsstaat unGeheimschutzes verzichtbar. Er sorgt dafür, dass Informationen und Vorgänge, deren Bekanntwerden den Bestand, lebenswichtige Interessen oder die Sicherheit des Bundes oder eines seiner Länder gefährden kann, vor unbefugter Kenntnisnahme geschützt werden. Verschlusssache Verschlusssachen (VS) sind Tatsachen, Gegenstände oder Erkenntnisse, die unabhängig von ihrer Darstellungsform geheim zu halten und entsprechend ihrer Schutzbedürftigkeit mit einem Geheimhaltungsgrad STRENG GEHEIM, GEHEIM, VS-VERTRAULICH oder VS-NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH zu kennzeichnen sind. Personeller Durch den personellen Geheimschutz soll verhindert werden, Geheimschutz dass Personen mit Sicherheitsrisiken Zugang zu VS erhalten. Das hierzu genutzte Instrument ist die Sicherheitsüberprüfung von Personen, die mit einer sicherheitsempfindlichen Tätigkeit betraut werden sollen. Zuständigkeit Die Verantwortung für die Sicherheitsmaßnahmen liegt bei den zuständigen Stellen. Im öffentlichen Bereich des Bundes ist die zuständige Stelle in der Regel die Beschäftigungsbehörde. Nicht nur in öffentlichen Institutionen, sondern z.B. auch in Wirtschaftsunternehmen wird mit staatlichen VS umgegangen, deren Schutz gewährleistet werden muss. Hier nimmt das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) die Verantwortung wahr. 360
  • tischen Grundordnung oder der Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland. Aus rechtsstaatlichen Gründen reichen Vermutungen nicht aus.318 Um terroristischen oder gewaltbereiten Ausländern
Aktuelle Entwicklungen - Geheimund Sabotageschutz 179 tischen Grundordnung oder der Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland. Aus rechtsstaatlichen Gründen reichen Vermutungen nicht aus.318 Um terroristischen oder gewaltbereiten Ausländern keinen Ruheraum in Deutschland zu gewähren, wurden ferner die Ausweisungen Regelausweisungstatbestände des SS 47 Abs. 2 AuslG erweitert. Im Regelfall wird ausgewiesen, wer nach dem neuen Versagungsgrund nicht hätte einreisen dürfen.319 Zur Feststellung von Versagungsgründen nach SS 8 Abs. 1 Nr. 5 AuslG können die Ausländerbehörden den Verfassungsschutzbehörden der Länder und weiteren Sicherheitsbehörden die personenbezogenen Daten der betroffenen Person übermitteln. Die angefragten Behörden teilen der Ausländerbehörde unverzüglich mit, ob Versagungsgründe vorliegen.320 Im Jahr 2004 gingen 7 250 Anfragen bei der Verfassungsschutzbehörde ein (2003: 5 667). Ab 2005 wird die Einreise und der Aufenthalt von Ausländern durch das neu geschaffene Aufenthaltsgesetz (AufenthaltG)321 "Aufenthaltsgesetz" geregelt. Damit wird neben einer Neuordnung der verschiedenen Aufenthaltstitel auch den Erfordernissen der präventiven Terrorismusabwehr Rechnung getragen. Im Zuge dieser Neustrukturierung des Aufenthaltsrechts ist zukünftig mit einer weiter steigenden Zahl von Anfragen der Ausländerbehörde an den Verfassungsschutz zu rechnen. Zu den Aufgaben des Verfassungsschutzes zählt nach SS 5 Abs. 3 Nr. 4 VSG auch die Mitwirkung bei Zuverlässigkeitsüberprüfungen nach SS 29 d Luftverkehrsgesetz (LuftVG).322 Die Luftfahrtbehörde Berlin, organisatorisch angesiedelt bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, führt danach Zuverlässigkeitsüberprüfungen von Personen durch, die Zutritt zu den nicht allgemein zugänglichen Bereichen der Flughäfen Tegel und Tempelhof haben sollen. Zum Zweck der Überprüfung kann sich die Luftfahrtbehörde vorhandene, für die Beurteilung der Zuverlässigkeit bedeutsame Informationen von 318 Art. 11 Nr. 3 TerrorismusbekämpfungsG; SS 8 Abs. 1 Nr. 5 AuslG. 319 Art. 11 Nr. 8 TerrorismusbekämpfungsG. 320 Art. 11 Nr. 12 TerrorismusbekämpfungsG; SS 64 a AuslG. 321 BGBI, Teil I, S. 1950. 322 BGBl, Teil I, S. 549.
  • Transporten und das sinkende Medieninteresse anzukommen, hatte sich die linksextremistisch beeinflusste 'Anti-AtomKonferenz' im Herbst 2001 auf das Konzept "Trainstopping
Verfassungsschutzbericht 2002 des Landes Nordrhein-Westfalen 165 tiAtomPlenums Berlin' wurde unter der Überschrift "was losmachen!" mit der Abbildung einer Rohrzange unverhohlen zur Beschädigung von Gleisen aufgefordert. Weiter hieß es: "Wir wissen selber, was zu tun ist. Wir verstehen den Kampf gegen den Atomstaat als Teil des Kampfes gegen das bestehende System. Gerade angesichts des dauerhaften Kriegszustandes halten wir es für notwendig, jede Gelegenheit zu nutzen, um das Hinterland unruhig zu machen. Wir haben keine Wahl. Wir müssen den Atomausstieg selber in die Hand nehmen. Direkte Aktion ist möglich, Widerstand kann praktisch werden. Hau wech den Scheiß!" Im Jahr 2002 rollten 13 Transporte mit abgebrannten Brennelementen aus deutschen Kernkraftwerken zur Wiederaufarbeitung in die Anlagen nach La Hague (Frankreich) und Sellafield (Großbritannien). Im November brachte der bisher größte CASTOR-Transport zwölf Behälter mit Atommüll in das niedersächsische Zwischenlager Gorleben. Um gegen die steigende Anzahl von Transporten und das sinkende Medieninteresse anzukommen, hatte sich die linksextremistisch beeinflusste 'Anti-AtomKonferenz' im Herbst 2001 auf das Konzept "Trainstopping 02 TransporteStopp-Kampagne" verständigt. Die geplanten Aktivitäten sollten sich auf drei Termine konzentrieren, um eine bessere öffentliche Wahrnehmung zu erreichen. Der Erfolg der Kampagne blieb aus. Es gelang den Aktiven der Szene nicht, die Widerstandsaktionen zu koordinieren. Einzelne Demonstrationen von lokalen Gruppen wurden zwar als Beitrag zur Kampagne präsentiert, sie wurde aber zu keiner Zeit als Gesamtprogramm wahrgenommen. Der Versuch, die einzige deutsche Urananreicherungsanlage im westfälischen Gronau in den Blickpunkt des öffentlichen Interesses zu rücken und zum Zielobjekt zu machen, scheiterte sowohl an der fehlenden Verankerung des Widerstands in der Bevölkerung als auch an der mangelnden Solidarität der übrigen Anti-AKW-Gruppen. Lediglich 200, überwiegend aus dem bürgerlichen Spektrum stammende Demonstranten fanden den Weg zum "Uranium Action Day" am 1. September 2002 in Gronau, wo sie friedlich gegen die Verwendung von abgereichertem Uran in der Rüstungsindustrie und die Nutzung der Kernkraft protestierten. Im Vorfeld hatten etwa 20 Aktivisten der örtlichen Szene mit einer symbolischen Blockade der Anlage auf das Ereignis aufmerksam machen wollen. Die Blockade in den frühen Morgenstunden des 30. August endete nach zwei Stunden friedlich, ohne dass die Polizei einschritt.
  • unverzichtbar sind. Welche Einrichtungen dazu zählen, wird durch eine Rechtsverordnung der Senatsverwaltung für Inneres festgelegt.311 SicherheitsDie Verfassungsschutzbehörde überprüft bei öffentlichen
172 Verfassungsschutzbericht Berlin 2004 5 Geheimund Sabotageschutz Der Schutz von Informationen, deren Kenntnisnahme durch Geheimschutz unverzichtbar Unbefugte den Bestand oder lebenswichtige Interessen, die Sicherheit und die Interessen der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder gefährden kann, ist unverzichtbar. Die Verfassungsschutzbehörde wirkt auf Antrag der zuständigen öffentlichen Stelle daran mit, durch personelle, technische und organisatorische Vorkehrungen Ausforschungen durch Unbefugte in sicherheitsempfindlichen Bereichen zu verhindern.310 Ferner sind sicherheitsempfindliche Stellen bei lebensund verteidigungswichtigen öffentlichen Einrichtungen zu schützen, deren Ausfall oder Zerstörung eine erhebliche Bedrohung für die Gesundheit und das Leben zahlreicher Menschen verursachen könnte oder die für das Funktionieren des Gemeinwesens unverzichtbar sind. Welche Einrichtungen dazu zählen, wird durch eine Rechtsverordnung der Senatsverwaltung für Inneres festgelegt.311 SicherheitsDie Verfassungsschutzbehörde überprüft bei öffentlichen Stelüberprüfungen len und Wirtschaftsunternehmen Mitarbeiter (so genannte Sicherheitsüberprüfungen) und trifft selbst oder veranlasst Maßnahmen zum materiellen Geheimschutz. Zum Zweck des so genannten personellen Sabotageschutzes sind Sicherheitsüberprüfungen gesetzlich vorgesehen. 5.1 Personeller und materieller Geheimschutz im öffentlichen Bereich Der personelle Geheimschutz soll den Schutz von im öffentVerschlusssachen lichen Interesse geheimhaltungsbedürftigen Tatsachen, Gegenständen oder Erkenntnissen (so genannte Verschlusssachen) gewährleisten. Verschlusssachen sind je nach dem Schutz, dessen sie bedürfen, nach SS 6 des "Berliner Sicherheitsüber310 SS 5 Abs. 3 Nr. 1 u. Nr. 3 VSG Bln, Berliner Sicherheitsüberprüfungsgesetz (BSÜG) vom 2.3.1998 (GVBl. S. 26) in der Fassung vom 25.6.2001 (GVBl. S. 243), zuletzt geändert durch Art. XV des Gesetzes vom 17.12.2003 (GVBl. S. 617). 311 Verordnung zur Festlegung der Arten lebenswichtiger Einrichtungen im Land Berlin vom 2.9.2003 (GVBl. S. 316).
  • wirft einander vor, linke Positionen aufzugeben und sich dem Lager der Antisemiten bzw. Rechten anzuschließen. In der Nacht
Verfassungsschutzbericht 2002 des Landes Nordrhein-Westfalen 168 Bei einer Kundgebung in Dortmund am 8. November 2002 - dem Jahrestag der Reichspogromnacht - zeigten einige Aktivisten der 'Antideutschen' israelische Fahnen, was bei anderen Demonstrationsteilnehmern auf großen Widerstand stieß. Auf einer proisraelischen Demonstration in Essen am 10. November 2002 machte einer der Redner deutlich, dass die Antifa bereit sei, sich gegen den aufkeimenden Antisemitismus in Deutschland notfalls militant zur Wehr zu setzen. Diese Streitigkeiten über die richtige Position als deutsche(r) Linke(r) in diesem Konflikt führten auch im linksextremistischen autonomen Spektrum zu kontroversen Diskussionen in mehreren Szeneschriften und im Internet. In Ausgaben der autonomen Publikationen 'Interim' und 'Phase 2' wurden Solidaritätsbekundungen mit Israel veröffentlicht. Den Vertretern der ansonsten im autonomen Lager vorherrschenden propalästinensischen Position wird darin blinder Eifer für internationale Solidarität und letztlich ein antiimperialistisch motivierter, latenter Antisemitismus vorgehalten. Die autonome Szene projiziere ihre eigenen "revolutionsromantischen Vorstellungen auf die PalästinenserInnen, die sie zu armen Opfern und zum revolutionären Subjekt" stilisieren, wobei aber außer Acht gelassen werde, dass "diese 'armen Schweine' nicht nur (relativ) arm, sondern (viel zu oft) auch 'Schweine'" seien. Diese Position, die an linken Tabus rüttelt, hat auch Widerspruch hervorgerufen. Oftmals spaltet die Frage nach der Positionierung zu dem Konflikt selbst einzelne Gruppen. Man wirft einander vor, linke Positionen aufzugeben und sich dem Lager der Antisemiten bzw. Rechten anzuschließen. In der Nacht auf den 22. April kam es im Zuge dieser Auseinandersetzung in Detmold zu einer Sachbeschädigung. An der Außenwand des Gebäudes der Kulturinitiative 'Alte Pauline' wurde ein Transparent, das "Solidarität mit Israel" forderte und die israelische Flagge zeigte, in Brand gesetzt. In der Nacht auf den 7. Juni 2002 wurde ein Schaufenster neben der Eingangstür zum FDP-Parteibüro in Detmold mit einem Pflasterstein eingeworfen. Der Stein war mit einem Bekennerschreiben mit folgendem Inhalt umwickelt: "Hiermit protestieren wir gegen eine Palästinafreundschaft der deutschen Öffentlichkeit - gegen Antisemitismus und völkischen Wahn ankämpfen! Solidarität mit Israel! - Autonome Zellen für Israel."
  • einige wenige Gruppenzusammenhänge. Überwiegend fühlt sich die deutsche linksextremistische Szene von dieser irreal anmutenden Debatte offenbar nicht angesprochen
Verfassungsschutzbericht 2002 des Landes Nordrhein-Westfalen 170 zen. Das Schreiben endet mit der Parole "Für eine militante Plattform - für einen revolutionären Aufbauprozeß - für den Kommunismus!". In ihrem Positionspapier "Für einen revolutionären Aufbauprozeß - für eine militante Plattform" vom 15. April 2002 knüpfte die mg an die Militanzdebatte an und unterstrich, dass "alle Aktionsformen unterhalb von politischen Exekutionen zu ihrem Areal gehören". Über Exekutionen von Entscheidungsträgern aus Politik, Wirtschaft und Wissenschaft sei erst nach intensiven internen Diskussionen zu entscheiden. Dagegen monierten 'autonome gruppen' noch im April 2002 (Interim 549): "Die Diskussion über Liquidierung - allein schon ein strategisches Nachdenken - halten wir in diesen Zeiten für völlig verfehlt [...]. Deshalb denken wir auch nicht ansatzweise darüber nach, unsere Praxis so zu erweitern." In ihrer Replik vom Juni 2002 mutmaßten die "VerfasserInnen des ClandestinoPapiers" (Interim 552), die mg theoretisiere auf akademischer Ebene über den bewaffneten Kampf und ignoriere die damit verbundenen Konsequenzen. Die mg antwortete im August 2002 (Interim 555) mit einer 14 Seiten umfassenden Stellungnahme. Bereits die Namensgebung 'militante gruppe' lasse "keinen anderen Schluss zu als den, dass wir als ein Zusammenhang agieren, der sich durch eine militante Praxis auszeichnet" und das heiße aus der Legalität heraus "klandestine Aktionen 'unterhalb' der Erschießung einzelner EntscheidungsträgerInnen aus Politik, Wirtschaft und Wissenschaft vorzubereiten, durchzuführen und zu vermitteln". Die Frage des bewaffneten Kampfes habe die mg in ihren Texten "niemals losgelöst vom Aufbau umfassender revolutionärer Strukturen [...] behandelt". Mit den Debattenteilnehmern sieht auch die mg die Bedingungen für die sofortige Aufnahme des bewaffneten Kampfes zum jetzigen Zeitpunkt für nicht erfüllt an. Der entscheidende Unterschied sei nur, dass sie den bewaffneten Kampf unabhängig irgendwelcher Zeitgeistströmungen in den imperialistischen Metropolen als objektive Notwendigkeit betrachte und für die logistische und organisatorische Voraussetzung einer Guerillapolitik mitverantwortlich sei. Die mg hat die laufende Militanzdebatte ausgelöst sowie die meisten Beiträge beigesteuert. Die Resonanz beschränkt sich aber auf einige wenige Gruppenzusammenhänge. Überwiegend fühlt sich die deutsche linksextremistische Szene von dieser irreal anmutenden Debatte offenbar nicht angesprochen. Aus den positiven Bezugnahmen in einigen Beiträgen ist ersichtlich, dass als Vorbilder terroristische Gruppierungen wie die spanische 'Grapo', die französische 'Action
  • Sheikh Terra 108 Skad Forum 73, 75 Sknhead-Bands, rechtsextremistische 53. 56ff, 75 Smyrek, Steven 107 Soligruppe Frankfurt (Oder
Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2006 Samsdat Publishers Lid 63 Schaub, Bernhard 63 Schleese, Werner 98 Schriftenreihe der KPD 98 Schutzbund Deutschland 33ff, 36f 41,47, 74 Schwab. Jurgen 66 Schwemmer, Gunther 29 Seelow 23, 44, 46, 8 Sheikh Terra 108 Skad Forum 73, 75 Sknhead-Bands, rechtsextremistische 53. 56ff, 75 Smyrek, Steven 107 Soligruppe Frankfurt (Oder) 85 Sozialistische Deutsche Arbeiterjugend (SDAJ) 9 Sportfreunde 06 20 39 Stdz, Sylvia 64, 66ff Sturm 27 24, 33, 37H, 47, 88 Sturm Cottbus 23f, 36, 42, 46f. 76 Tablghi Jama'at (TJ) 110 Toben, Frederick 63 Verbeke, Siegfried 63, 67 Voigt, Udo 12 Volksfront 9 \Worch, Christian 3 Wortergreifungsstrategie 187 Zundel, Ernst 42, 63f, 66 186
  • werden könne. Ob die niederländische Regierung gegen die Entscheidung Rechtsmittel einlegt, ist noch ungewiss. 297 Flugblatt verschiedener Organisationen zum "Massaker
Aktuelle Entwicklungen - Ausländerextremismus 161 stration am 30. Oktober in Den Haag (Niederlande) gegen die mögliche Auslieferung von Nuriye Kesbir296 an die Türkei. Berliner Protestaktionen nach schweren Ausschreitungen in Syrien Im Nordosten Syriens kam es am 12. März zwischen arabischen und kurdischen Fußballfans zu Auseinandersetzungen, die von syrischen Sicherheitskräften gewaltsam beendet wurden. Es sollen mehrere Kurden ums Leben gekommen sein. Daraufhin kam es zu weiteren schweren Ausschreitungen von Kurden und Arabern sowie Protesten gegen die syrische Regierung; hierbei spielten auch die jahrelangen ethnischen Spannungen zwischen den unter Saddam Hussain aus dem Irak vertriebenen Kurden und den unter seiner Regimeherrschaft angesiedelten Arabern eine Rolle.297 Nach Pressemeldungen sollen bis zu 70 Personen298 ums Leben gekommen sein. Auch in Europa bzw. Deutschland gab es Proteste: Neben Versuchte zahlreichen störungsfreien demonstrativen Aktionen am 13. und Botschafts14. März kam es zu versuchten Besetzungen der syrischen besetzungen Botschaft in Brüssel und des Konsulats der Arabischen Republik Syrien in Genf durch kurdische Demonstranten.299 In Berlin fanden mehrere friedliche Protestveranstaltungen, an Berlin: denen sich bis zu 200 Personen beteiligten, sowie eine größere Aggressives Demonstration mit etwa 1 200 Personen statt. Diese führte am Verhalten 15. März zur Botschaft der Arabischen Republik Syrien. Die zunächst ruhige Stimmung unter den Veranstaltungsteilnehmern 296 Nuriye Kesbir wurde im September 2001 in Amsterdam festgenommen. Die Türkei beantragte die Auslieferung Kesbirs aus den Niederlanden. Sie beschuldigt das ehemalige führende KONGRA-GEL-Mitglied, zwischen 1993 und 1995 an 25 PKK-Anschlägen gegen militärische Ziele beteiligt gewesen zu sein. Im Dezember 2002 entschied ein Amsterdamer Gericht gegen die Auslieferung; nach einem Beschluss des niederländischen Justizministers vom September 2004 hätte Kesbir an die Türkei ausgeliefert werden dürfen. Am 8.11.2004 entschied der Oberste Gerichtshof der Niederlande, dass vorerst keine Auslieferung an die Türkei erfolgen darf, u. a. weil ein fairer Prozessverlauf in der Türkei nicht garantiert werden könne. Ob die niederländische Regierung gegen die Entscheidung Rechtsmittel einlegt, ist noch ungewiss. 297 Flugblatt verschiedener Organisationen zum "Massaker in Syrisch-Kurdistan", Tenor: "Nationalistische Araber und syrische Regierung greifen Kurden an". 298 Nachrichtenagentur AFP vom 14.3.2004, Angabe der Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV). 299 "Özgür Politika" und "Hürriyet" vom 15.3.2004.
  • IGMG propagierten Auslegung der Scharia (aus dem Islam abgeleitete Rechtsund Lebensordnung) begründet werden. Durch Gruppenzwang sollen den Muslimen verbindliche Pflichten
Verfassungsschutzbericht 2002 des Landes Nordrhein-Westfalen 174 5 Ausländerextremismus 5.1 Türken 5.1.1 Islamische Gemeinschaft Milli Görüs e.V. (IGMG) Sitz Kerpen Generalvorsitzender Yavuz Celik Karahan (kommissarisch) Mitglieder 2002 2001 Bund 26.000 27.000 NRW 7.200 7.500 Publikationen 'Milli Görüs & Perspektive' (IGMG); 'Milli Gazete' ('SaadetPartei') Fernsehsender: 'Kanal 7' (nahestehend) Die 'Islamische Gemeinschaft Milli Görüs e. V.' (IGMG) ist die größte in Deutschland tätige islamistische Organisation. Sie hat sich zum Ziel gesetzt, für die hier lebenden Muslime Sonderrechte durchzusetzen, die mit der von der IGMG propagierten Auslegung der Scharia (aus dem Islam abgeleitete Rechtsund Lebensordnung) begründet werden. Durch Gruppenzwang sollen den Muslimen verbindliche Pflichten auferlegt werden, die sowohl eine Einschränkung der in der Verfassung garantierten Grundrechte bedeuten, als auch eine Ausgrenzung der Muslime aus der pluralistischen Gesellschaftsordnung bezwecken. Damit richten sich die Bestrebungen der IGMG gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland, so dass ihre Beobachtung durch die Verfassungsschutzbehörden gemäß SS 3 Abs. 1 Nr. 1 VSG NRW geboten ist. Hintergrund Die IGMG ist 1995 durch Neugliederung aus der vormaligen AMGT ('Vereinigung der neuen Weltsicht in Europa') hervorgegangen. Für die Verwaltung des umfangreichen Immobilienbesitzes der ehemaligen AMGT (rund 51 Mio. Euro) wurde die 'Europäische Moscheebauund Unterstützungsgemeinschaft' (EMUG) beim Vereinsregister in Köln angemeldet. Als eigentliche Nachfolgeorganisation der AMGT entstand die IGMG, die sich die religiöse, kulturelle
  • Türkei ein auf Koran und Scharia basierendes Rechtsund Gesellschaftssystem entstehen, das als "Gerechte Ordnung" (adil düzen) bezeichnet wurde. Dieses sollte
Verfassungsschutzbericht 2002 des Landes Nordrhein-Westfalen 175 und soziale Betreuung ihrer Mitglieder zur Aufgabe geMilli Görüs (Milli Görüs) "nationale/konfessionelle macht hat. Neben diesem satSicht", ist die Eigenbezeichnung der von Necmettin Erbakan um 1970 ins Leben gerufenen islamistischen zungsgemäßem Auftrag verBewegung in der Türkei. Der Begriff "milli" bedeutet folgt die IGMG die religiösheute im Türkischen "national". Hier wird er jedoch politischen Ziele ihrer Mutterin der früheren Bedeutung des Wortes verstanden, die eher mit "konfessionell" wiedergegeben werden kann. organisation, der türkischen 'Saadet-Partei' (SP / 'Glückseligkeitspartei'). Die IGMG ist das Sammelbecken der in Europa lebenden Anhänger der türkischen islamistischen Partei, die seit Jahrzehnten unter wechselnden Namen von Prof. Necmettin Erbakan geführt wird. Seine politisch erfolgreichste Phase hatte Erbakan mit seiner damaligen 'Refah-Partei' (RP / 'Wohlfahrtspartei') in der Zeit von Juni 1996 bis Juni 1997, als er im Rahmen einer Koalitionsregierung Ministerpräsident der Türkei war. Nicht zuletzt durch die Unterstützung der IGMG ging die 'Refah-Partei' aus den Parlamentswahlen Ende 1995 als stärkste Fraktion hervor. Nach dem Willen der 'Refah-Partei' sollte in der Türkei ein auf Koran und Scharia basierendes Rechtsund Gesellschaftssystem entstehen, das als "Gerechte Ordnung" (adil düzen) bezeichnet wurde. Dieses sollte als Modell für eine weltweite Islamisierung dienen. Schon nach einjähriger Regierungszeit zerbrach 1997 die Koalition, wohl auch unter dem Druck des streng laizistisch ausgerichteten Militärs. Die 'Refah-Partei' wurde nach einem Verfahren vor dem türkischen Verfassungsgericht im Januar 1998 verboten. Als sich das Verbot abzeichnete, wurde die 'Fazilet-Partei' (FP / Tugendpartei) gegründet, zu der fast alle RefahAbgeordneten übertraten. Erbakan wurde zunächst mit einem befristeten politischen Betätigungsverbot belegt. Im Juli 2000 bestätigte ein Berufungsgericht eine frühere Entscheidung, mit der Erbakan wegen Äußerungen in einer sechs Jahre zuvor gehaltenen Rede zu einem Jahr Freiheitsstrafe verurteilt wurde. Die Verurteilung bedeutet auch, dass er kein politisches Amt mehr ausüben darf. Dennoch zieht er als Graue Eminenz weiterhin im Hintergrund die Fäden. Auf dem Parteitag in der Türkei im Mai 2000 traten erstmals Spannungen zwischen den sogenannten "Traditionalisten" um Erbakan und den sogenannten "Erneuerern" um den ehemaligen Bürgermeister von Istanbul, Recep Tayyip Erdogan, offen zu Tage. Während die Traditionalisten an ihren islamistischen Positionen strikt festhielten, versprachen die Erneuerer, Zugeständnisse in Richtung demokratischer Strukturen zu machen. Der bisherige Vorsitzende, Recai Kutan, der nach den Vorgaben Erbakans die Partei führte, wurde trotz erheblichen Drucks Erbakans auf die Delegierten nur mit 55% der Stimmen wiedergewählt. Der von Recep Tayyip Erdogan, der ebenfalls mit einem politischen
  • Kalifatsstaat' gegen die im Grundgesetz verankerten Prinzipien von Demokratie, Rechtsstaat und Menschenwürde verstoße. Die Organisation verstehe sich als real existierender
  • beanspruche für sich im Unterschied zu anderen Religionsgemeinschaften das Recht zur Gewaltanwendung. Dies ergebe sich aus Verlautbarungen des 'Kalifatsstaates
Verfassungsschutzbericht 2002 des Landes Nordrhein-Westfalen 183 schen Gottesstaat zu errichten. Damit verfolgt der Verband Bestrebungen, die durch Anwendung von Gewalt oder darauf gerichtete Vorbereitungshandlungen auswärtige Belange der Bundesrepublik Deutschland gefährden, und erfüllt die Voraussetzungen nach SS 3 Abs. 1 Nr. 3 VSG NRW für eine Beobachtung durch die Verfassungsschutzbehörden. Verbot des 'Kalifatsstaates' Nach dem Wegfall des Religionsprivilegs durch die Änderung des Vereinsgesetzes war der Kalifatsstaat am 8. Dezember 2001 vom Bundesministerium des Inneren verboten und die sofortige Vollziehung des Verbotes angeordnet worden. Die Verbotsverfügung umfasste neben dem 'Kalifatsstaat' die 'Stichting [Stiftung] Dinaar aan Islam' (Hauptsitz in den Niederlanden, Nebensitz Köln) und 17 Teilorganisationen (Ortsvereine), davon vier in NRW. Bei der Vollstreckung der Verbotsverfügung am 12. Dezember 2001 konnte umfangreiches Beweismaterial gefunden werden, das eine eindeutige Anbindung weiterer Ortsvereine an den Kalifatsstaat belegte. Nach der Auswertung dieser Unterlagen wurden mit Verfügung des Bundesministerium des Innern vom 16. September 2002 sechzehn weitere Teilorganisationen verboten, davon fünf in NRW. Gemäß der Begründung des Bundesinnenministeriums sind die Vereine derart in den 'Kalifatsstaat' eingegliedert, dass sie nach dem Gesamtbild der tatsächlichen Verhältnisse als Gliederung dieser Vereinigung anzusehen sind. Bundesverwaltungsgericht bestätigt Verbot Im Dezember 2001 und im Januar 2002 hatten der 'Kalifatsstaat' und vier Teilorganisationen Klage gegen das Verbot eingereicht. Das Bundesverwaltungsgericht bestätigte am 27. November 2002 in erster und letzter Instanz das Verbot und wies die Klage des 'Kalifatsstaates' und seiner vier Teilorganisationen zurück. Der sechste Strafsenat des Bundesverwaltungsgerichtes begründete seine Entscheidung damit, dass der 'Kalifatsstaat' gegen die im Grundgesetz verankerten Prinzipien von Demokratie, Rechtsstaat und Menschenwürde verstoße. Die Organisation verstehe sich als real existierender Staat mit eigener Staatsgewalt unter Führung des "Kalifen", dessen Grundlage ausschließlich der Wille Allahs sei. Der 'Kalifatsstaat' beanspruche für sich im Unterschied zu anderen Religionsgemeinschaften das Recht zur Gewaltanwendung. Dies ergebe sich aus Verlautbarungen des 'Kalifatsstaates'.
  • Standpunkt, dass er das übergeordnete Recht auf seiner Seite habe und danach moralisch richtig sei, was er getan habe
  • sehe seine Aufgabe darin, das islamische Recht durchzusetzen, das nach seiner Auffassung als höhere Norm gelte. Daran änderten das Grundgesetz
  • deutsche Rechtssystem nichts. Mit Beschluss vom 24. Mai 2002 lehnte das OLG Düsseldorf den Antrag Kaplans ab. Das Gericht
Verfassungsschutzbericht 2002 des Landes Nordrhein-Westfalen 186 seiner Haftentlassung werde er sein Amt als Kalif ohnehin aus gesundheitlichen Gründen zur Verfügung stellen. Das Gericht bewertete dies als rein taktische Schutzbehauptung. Es war überzeugt, Kaplan stehe nach wie vor auf dem Standpunkt, dass er das übergeordnete Recht auf seiner Seite habe und danach moralisch richtig sei, was er getan habe. Er sehe seine Aufgabe darin, das islamische Recht durchzusetzen, das nach seiner Auffassung als höhere Norm gelte. Daran änderten das Grundgesetz und das deutsche Rechtssystem nichts. Mit Beschluss vom 24. Mai 2002 lehnte das OLG Düsseldorf den Antrag Kaplans ab. Das Gericht kam zu dem Schluss, dass Kaplan im Falle seiner vorzeitigen Entlassung bemüht sein werde, seine Gemeinde wieder um sich zu scharen, um den verbotenen 'Kalifatsstaat', wenn auch unter konspirativen Umständen, aufund fortleben zu lassen. Dadurch würde der Anstoß zu massiven Gesetzesverstößen durch seine Anhänger gegeben. Auslieferungsersuchen der Türkei Am 3. August 2002 beschloss die türkische Nationalversammlung die Abschaffung der Todesstrafe in Friedenszeiten. Inzwischen liegt der Bundesregierung ein förmliches Auslieferungsersuchen der türkischen Regierung vor. Kaplan wird in der Türkei vorgeworfen, zum gewaltsamen Sturz der türkischen Regierung aufgerufen zu haben, um einen Gottesstaat zu errichten. Kaplan wehrt sich gegen die Auslieferung mit der Begründung, dass ihm in seiner Heimat Folter und Todesstrafe drohten. Am 14. Januar 2003 hat das OLG den Auslieferungshaftbefehl des Amtsgerichts bestätigt. Damit bleibt Kaplan inhaftiert, bis das OLG Düsseldorf darüber entschieden hat, ob Metin Kaplan an die Türkei ausgeliefert werden darf. Bei dieser Entscheidung ist unter anderem zu prüfen, ob Kaplan in der Türkei tatsächlich nicht von Folter oder Todesstrafe bedroht ist. Zudem dürfen die türkischen Haftbefehle gegen Kaplan keine politischen Straftaten zum Gegenstand haben. Außerdem ist zu prüfen, ob der Status Kaplans als anerkannter Asylbewerber ein Abschiebehindernis ist. Kaplan war dieser Status zwar wegen seiner Verurteilung aberkannt worden, er hat jedoch gegen diese Aberkennung geklagt. Nach Auffassung der Generalstaatsanwaltschaft verhindert das schwebende Gerichtsverfahren die Auslieferung nicht, da Kaplan sein Asylverfahren von der Türkei aus weiter betreiben könne.
  • Tagespresse berichtet, Abdullah Öcalan habe in Gesprächen mit seinen Rechtsanwälten die Liquidation mehrerer kurdischer Dissidenten, auch die seines Bruders Osman
Aktuelle Entwicklungen - Ausländerextremismus 157 Osman Öcalan gründet die PWD In einer am 14. August im Internet veröffentlichten, von 40 Personen - u. a. auch von Osman Öcalan, Nizamettin Tas und Kani Yilmaz - unterzeichneten Erklärung wurde die Gründung einer neuen Kurdenorganisation mit dem Namen "Partiya Welatperez'e Demokratik" (PWD) bzw. "Patriotisch-Demokratische Partei" (PDP) unter der Führung Osman Öcalans angekündigt. Auf einer ersten Konferenz der ebenfalls von Osman Öcalan geführten "Demokratischen Friedensinitiative" vom 2. bis 5. August im Nord-Irak sei die grundsätzliche politische Linie der PWD festgelegt worden. Ziel der Parteigründung sei die Unterstützung der "kurdischen Befreiungsbewegung", die - im Gegensatz zum KONGRA-GEL - auf friedlichem Wege erreicht werden soll. Die PWD wolle ihre Aktivitäten vor allem in der Türkei entfalten und sich auch für Abdullah Öcalan einUnabhängigkeit von Abdullah Öcalan setzen, dieser solle jedoch keinen Einfluss auf die Politik haben. Obwohl die Mitglieder des KONGRA-GEL aufgerufen seien, sich der neuen Organisation anzuschließen, strebe die PWD keine Zerstörung des KONGRA-GEL an. In der Berliner Anhängerschaft wurde die Gründung der PWD als Partei von "Verrätern" ohne Zukunftschance thematisiert. Etwaige Sympathien für die PWD wurden bislang nicht offen geäußert - wohl auch aus Angst, selbst als Dissident zu gelten. Angeblicher Befehl Abdullah Öcalans zur Liquidation der Dissidenten Der seit 1999 auf der türkischen Gefängnisinsel Imrali inReaktion haftierte Abdullah Öcalan bestimmt nach wie vor VorgehensAbdullah Öcalan weise und Aktivitäten der Partei. Noch vor der Gründung der PWD unterbreitete er den Dissidenten das Angebot, dass man ihnen "verzeihe", wenn sie zum KONGRA-GEL zurückkehrten.288 Nach der Gründung der PWD wurde in der deutschen Tagespresse berichtet, Abdullah Öcalan habe in Gesprächen mit seinen Rechtsanwälten die Liquidation mehrerer kurdischer Dissidenten, auch die seines Bruders Osman, angeordnet. Die Gesprächsprotokolle hätten jedoch lediglich erklärte Waffenstillstand faktisch als aufgehoben anzusehen; die im September 1998 verkündete Waffenruhe verliere ab dem 1.6.2004 ihre Gültigkeit. 288 "Hürriyet" vom 26.3. und "Özgür Politika" vom 14.8.2004.
  • Nordrhein-Westfalen 194 Finanzierung Wie bei fast allen türkischen linksextremistischen Organisationen bestehen erhebliche finanzielle Probleme. Beiträge, Spenden und Einnahmen
Verfassungsschutzbericht 2002 des Landes Nordrhein-Westfalen 194 Finanzierung Wie bei fast allen türkischen linksextremistischen Organisationen bestehen erhebliche finanzielle Probleme. Beiträge, Spenden und Einnahmen aus Veranstaltungen reichen nicht aus. Vereine mussten geschlossen werden, da entweder die Mietzahlungen nicht geleistet werden konnten oder keine Mitglieder mehr vorhanden waren. Medieneinsatz Die Öffentlichkeitsarbeit beschränkt sich auf die genannten Periodika und Flugblätter, die nur teilweise regelmäßig erscheinen. Initiativen und Veranstaltungen Das DABK führte am 26. Januar 2002 in Stuttgart eine bundesweite Gedenkveranstaltung für die "gefallenen Kämpfer" des Hungerstreiks durch. Es sollen über 1.000 Personen teilgenommen haben. Auch der DABK-Flügel organisierte im Jahr 2002 wieder eine Veranstaltung zu Ehren des Parteigründers Ibrahim Kaypakkaya. An der Veranstaltung am 18. Mai 2002 in Frankfurt/M. nahmen etwa 3.500 Personen (Vorjahr: 4.000) teil. Da das kulturelle Programm nicht den Erwartungen entsprach, verließen viele Besucher die Veranstaltung vorzeitig. Wie im Januar 2003 bekannt wurde, hatte im September 2002 in der Türkei ein Kongress stattgefunden, bei dem die Auflösung der TKP(ML) und die gleichzeitige Neugründung der 'Maoist Komünist Partisi' (MKP) beschlossen wurdest. Die Neuorganisation der TKP(ML) sei notwendig geworden, da man sich künftig nicht mehr als regional agierende Partei verstünde, sondern globaler agieren wolle. Die kommunistische Revolution sei nur zu verwirklichen, wenn alle revolutionären Kräfte zusammen arbeiten. Neben der TKP(ML) wurde auch die TIKKO umbenannt. Deren offizielle Bezeichnung lautet künftig 'Halk Kurtulus Ordusu' (HKO), sinngemäß übersetzt: 'Volksbefreiungsarmee'. 5.1.5 Marxistisch Leninistische Kommunistische Partei (MLKP) und Kommunistische Partei-Aufbauorganisation (KP-IÖ) Mitglieder 2002 2001 Bund ca. 600 ca. 700
  • nicht-extremistischer Gruppierungen auch Vertreter des Spektrums der deutschen Linksextremisten. Alle Veranstaltungen verliefen bis auf vereinzelte politische Agitation gegen Israel
Verfassungsschutzbericht 2002 des Landes Nordrhein-Westfalen 209 Dagegen sind bislang in Deutschland keine eigenen Strukturen der in Israel und in den palästinensischen Gebieten aktiven Gruppierungen 'Tanzim' (Bewaffnete Gruppe der 'Al-Fatah') und den so genannten 'Al-Aqsa-Brigaden' erkennbar, die neben HAMAS für zahlreiche Selbstmordanschläge in Israel verantwortlich zeichnen. Gleichwohl genießen die genannten Organisationen unter den hier lebenden Palästinensern Sympathie. Von den genannten Gruppierungen sind in der Bundesrepublik Deutschland Anhänger der HAMAS und der PFLP propagandistisch aktiv. Immer wieder betonen sie in Flugschriften und auf Demonstrationen die Berechtigung des palästinensischen Widerstandes und legitimieren die zahlreichen Selbstmordattentate in Israel. Nach ihrer Anschauung sind der Staat Israel und seine politischen Repräsentanten, allen voran der israelische Ministerpräsident Ariel Scharon, die eigentlichen "Terroristen", denen mit aller Härte zu begegnen sei. Die seit dem 28. September 2000, dem Tag des Besuchs Ariel Scharons auf dem Jerusalemer Tempelberg, anhaltende zweite Intifada, die so genannte "AlAqsa-Intifada", eskaliert zunehmend. Beinahe täglich sind Tote und Verletzte durch palästinensische Selbstmordattentäter auf der einen und Einsätze des israelischen Militärs auf der anderen Seite zu beklagen. Feststellbar ist, dass der Einfluss von Palästinenserpräsident Jassir Arafat zunehmend schwindet und er faktisch entmachtet ist. Ob dieser Kreislauf von Gewalt und Gegengewalt unterbrochen oder gar beendet werden kann, scheint derzeit fraglicher denn je. Bislang beschränkten sich die Aktionen der in Nordrhein-Westfalen lebenden Anhänger extremistischer Palästinenserorganisationen auf zahlreiche Solidaritätsveranstaltungen in Form von Demonstrationen und Kundgebungen, deren Themen der Nahostkonflikt und die Solidarität mit den Palästinensern waren. Anmelder und Veranstalter waren neben Mitgliedern palästinensischextremistischer und nicht-extremistischer Gruppierungen auch Vertreter des Spektrums der deutschen Linksextremisten. Alle Veranstaltungen verliefen bis auf vereinzelte politische Agitation gegen Israel insgesamt friedlich und gewaltfrei. Nach wie vor liegen keine Hinweise darauf vor, dass von Vertretern der hier aktiven palästinensischen islamistischen und säkularen extremistischen Organisationen zu Anschlägen in der Bundesrepublik Deutschland aufgerufen wird bzw. diese befürwortet werden. Offensichtlich ist man in diesen Kreisen um Zurückhaltung und Mäßigung bemüht, um staatliche Repression zu vermeiden und den eigenen Status nicht zu gefährden.
  • Grundlage der Scharia (aus dem Islam abgeleitete Rechtsund Lebensordnung). Struktur In der Bundesrepublik Deutschland gründete sich 1960 die unter
Verfassungsschutzbericht 2002 des Landes Nordrhein-Westfalen 212 5.3.3 Muslimbruderschaft (MB), Islamische Gemeinschaft in Deutschland e.V. (IGD), Islamisches Zentrum Aachen (BilalMoschee) e.V. (IZA) Mitglieder 2002 2001 Bund ca. 600 ca. 600 NRW ca. 300 ca. 300 Ziel der 'Muslimbruderschaft' (MB) ist die Ablösung der als unislamisch geltenden Regime in den muslimischen Staaten, notfalls auch mit Gewalt. Somit gefährden ihre Anhänger durch Anwendung von Gewalt oder darauf gerichtete Vorbereitungshandlungen auswärtige Belange der Bundesrepublik Deutschland (SS 3 Abs. 1 Nr. 3 VSG NRW). Hintergrund Die Muslimbruderschaft wurde 1928 in Ägypten von Hassan Al-Banna gegründet und verbreitete sich weltweit in nahezu alle Länder, in denen arabische Muslime leben. Nach ihrer Ideologie sind die meisten Regime in der muslimischen Welt unislamisch und ihr Ziel ist die Umgestaltung in Staaten islamistischer Prägung auf der Grundlage der Scharia (aus dem Islam abgeleitete Rechtsund Lebensordnung). Struktur In der Bundesrepublik Deutschland gründete sich 1960 die unter dem Einfluss des ägyptischen Zweiges der Muslimbruderschaft stehende 'Islamische Gemeinschaft in Deutschland e.V.' (IGD). Ihren Sitz hat sie im 'Islamischen Zentrum München'. Ihr zuzurechnen sind die 'Muslimstudentenvereinigung in Deutschland e.V.' (MSV) und das 'Islamische Bildungswerk e.V.' in Köln. Die IGD gehört der Föderation der 'Islamischen Organisationen in Deutschland' (FIOD) und der 'Föderation der Islamischen Organisationen in Europa' (FIOE) an, die von Ägypten aus gesteuert werden. Unter dem ehemaligen Führer der Muslimbruderschaft in Syrien spaltete sich 1981 das 'Islamische Zentrum Aachen (Bilal-Moschee) e.V.' (IZA) von der IGD ab. Seine Anhängerschaft benannte der langjährige Leiter des IZA in 'Islamische Avantgarden' um. Hierzu gehören als Unterorganisationen
  • amtlichen Geheimschutz bei Landesaufträgen ist der Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrages zwischen der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Arbeit und Frauen
  • Unternehmensleitung. Dies bedeutet die rechtsverbindliche Anerkennung der Bestimmungen der vom Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit verfassten Sicherheitsanleitung "Handbuch für
176 Verfassungsschutzbericht Berlin 2004 des VSG Bln die Verfassungsschutzbehörde. Im Jahr 2004 Sicherheitswurden 72 Sicherheitsüberprüfungen für Angehörige Berliner überprüfungen Unternehmen durchgeführt (2003: 94). Eine weitere grundlegende Voraussetzung für die Aufnahme in den amtlichen Geheimschutz bei Landesaufträgen ist der Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrages zwischen der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Arbeit und Frauen und der Unternehmensleitung. Dies bedeutet die rechtsverbindliche Anerkennung der Bestimmungen der vom Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit verfassten Sicherheitsanleitung "Handbuch für den Geheimschutz in der Wirtschaft" (GHB). Der Sicherheitsbevollmächtigte des Unternehmens ist in SicherheitsAngelegenheiten des Geheimschutzes für die ordnungsgemäße bevollmächtigte im Unternehmen Durchführung der Sicherheitsüberprüfungen verantwortlich. Nach SS 28 Abs. 4 BSÜG wird der Sicherheitsbevollmächtigte für den personellen Geheimschutz von der Verfassungsschutzbehörde in seine Aufgaben eingeführt. Nach Überprüfung der erforderlichen Geheimschutzmaßnahmen erteilt die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Arbeit und Frauen dem staatlichen Auftraggeber und dem Unternehmen einen Sicherheitsbescheid. Die Firma kann nunmehr an geheimhaltungsbedürftigen Auftragsverhandlungen beteiligt werden. Fast alle Berliner Firmen, die von staatlichen Auftraggebern einen Verschlusssachen-Auftrag erhalten haben, bearbeiten keine Verschlusssachen. Sie sind vielmehr mit Lieferungen und Leistungen beauftragt worden, bei denen sie Zugang zu Verschlusssachen haben bzw. sich verschaffen können, die VS-VERTRAULICH und höher eingestuft sind. Dazu zählen Montageund Wartungsarbeiten sowie Instandsetzungen in sicherheitsempfindlichen Bereichen. Seit Inkrafttreten des Berliner Sicherheitsüberprüfungsgesetz 1998 und der damit verbundenen Regelung des Geheimschutzverfahrens fanden mit den Sicherheitsbevollmächtigten und Vertretern von Unternehmen 295 Aufklärungsund Aufklärungsund SensibilisierungsSensibilisierungsgespräche statt, davon 37 im Jahr 2004. Um gespräche die vertrauensvolle Kooperation der betroffenen Unternehmen mit den Sicherheitsbehörden zu vertiefen, wurde im September 2004 - mit Unterstützung des Berliner Verfassungsschutzes und

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