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  • Gewalttaten Zur Verdeutlichung der konkreten Erscheinungsformen rechtsextremistischer Gewalt nachfolgende Beispiele: * Am 16. März bestiegen in Essen mehrere randalierende Skinheads eine
Verfassungsschutzbericht des Landes Nordrhein-Westfalen 2000 95 2.3.1 Gewalttaten Zur Verdeutlichung der konkreten Erscheinungsformen rechtsextremistischer Gewalt nachfolgende Beispiele: * Am 16. März bestiegen in Essen mehrere randalierende Skinheads eine Straßenbahn. Nachdem ein türkischer und ein kongolesischer Junge zugestiegen waren, wurden sie von den Skinheads beleidigt. Danach hielten mehrere Skinheads den kongolesischen Jungen fest und schlugen ihn. Der türkische Junge konnte zunächst die Straßenbahn verlassen. Die Tatverdächtigen griffen ihn später wieder auf. Er wurde zu Boden geschlagen und gegen den Kopf getreten. Passanten konnten die Misshandlungen beenden. Dabei wurde eine Helferin von den Skinheads, die erheblich unter Alkoholeinfluss standen, ebenfalls geschlagen. Die Polizei konnte sechs Tatverdächtige festnehmen, die bereits zum Teil in ähnlicher Weise in Erscheinung getreten sind.Am 24. November 2000 verurteilte das Landgericht Essen sechs Skinheads im Alter zwischen 17 und 20 Jahren zu Freiheitsstrafen zwischen 10 Monaten und 2 Jahren und 6 Monaten. Bei drei Angeklagten wurde die Strafe zur Bewährung ausgesetzt; außerdem haben sie zusätzlich bis zu 150 Arbeitsstunden zu leisten. * Gegen Mitternacht am 22. April wurde in Mönchengladbach ein 16jähriger Türke von einer Gruppe von 7 - 8 Skinheads u. a. mit den Worten "Lasst uns Türken klatschen!" angepöbelt. Zwei später festgenommene Tatverdächtige verhielten sich besonders aggressiv und verfolgten den Geschädigten. Sie stießen ihn zu Boden und traten mehrmals mit ihren Springerstiefeln auf ihn ein. Der junge Türke flüchtete sich in ein Asylbewerberwohnheim. Das Strafverfahren gegen die beiden mutmaßlichen Täter ist noch nicht abgeschlossen. * Am Abend des 3. Juli griff eine Gruppe von sieben Skinheads im Alter von 17 bis 23 Jahren (darunter zwei weibliche Personen) auf dem S-Bahnhof in Düsseldorf-Derendorf zwei ausländische Mitbürger an. Dabei wurde ein 25jähriger Grieche schwer verletzt. Beide Opfer wurden zuvor mit fremdenfeindlichen Parolen beleidigt. Vier der mutmaßlichen Täter gehören einer Band mit dem Namen "Reichswehr" an. Sie trafen sich vor der Tat in einem Proberaum in der Nähe der S-Bahnstation. Vier der sieben Tatverdächtigen sind bereits wegen Volksverhetzung (SS 130 StGB), gefährlicher Körperverletzung u. a. in Erscheinung getreten. * Am Abend des 31. Juli kam es in Nettetal-Kaldenkirchen zu tätlichen Auseinandersetzungen zwischen einer 4köpfigen Skinheadgruppe und zwei Schwarzafrikanern. Die Skinheads pöbelten ihre Opfer u. a. mit fremdenfeindlichen Parolen an, schlugen sie und verfolgten sie durch den Ortskern. Am darauf folgenden Tag begab sich die gleiche Skinheadgruppe zu einer Asylbewerberunterkunft in Nettetal-Kaldenkirchen, um gegen dort wohnhafte Schwarzafrikaner vorzugehen. Die Skinheads führten einen Totschläger und ein Butterflymesser mit. Auf dem Weg zur Asylbewerberunterkunft entwendeten sie von einer Baustelle drei Eisenstangen sowie ein massives Kantholz, um diese als Schlagwerkzeuge einzusetzen. Da zu diesem Zeitpunkt die bereits alarmierte Polizei eintraf, kam es nicht mehr zu Übergriffen der Skinheads auf die Gruppe der Schwarzafrikaner, obwohl sich bereits beide Gruppen im Zufahrtsbereich der Unterkunft gegenüberstanden. * Einer der Haupttatverdächtigen wurde bereits im Mai 2000 aufgrund eines anderen
  • Parteienfinanzierung........167, 197 Reader über die Harburger rechtsPartei des Demokratischen Sozialisextremistische Szene..............122 mus..............................103, 140 Redaktion Gegenstandpunkt ...158, Path
Anhang / Stichwortverzeichnis P Q Pädophile..............................184 QARADAWI............................47 PAECH.................................142 Qassam-Brigaden................49, 50 Pakistan............24, 32, 33, 36, 229 pakistanisches Atomwaffenpro- R gramm .................................231 Palästina..........49, 62, 63, 114, 115 radikal........................87, 97, 108 Palästinensischer Islamischer Radio Loretta..........................115 Djihad.....................................49 RAF.................107, 108, 109, 110 parallelgesellschaftliche Raketenträger-Technologie .....231 Strukturen...............................59 rapidas.................................115 Parlamentarischer KontrollausRB.......................................210 schuss (PKA)...........................20 RBB........................210, 211, 212 Parteienfinanzierung........167, 197 Reader über die Harburger rechtsPartei des Demokratischen Sozialisextremistische Szene..............122 mus..............................103, 140 Redaktion Gegenstandpunkt ...158, Path of Resistance...................195 159 Patrizia Immobilien AG..............131 Refah Partisi............................54 Pattex............................107, 116 Referenzpersonen..................236 PDS......96, 97, 102, 103, 104, REGENER..............................194 105, 140, 141, 142, 143, 144, Reichsbewegung.............210, 212 148, 149, 151, 152, 154, 155, Reichsbürgerbewegung ..210, 212 156, 157, 160 Reichsbürgerbewegung-Region Peoples Global Action...............137 Hamburg...............................212 Personeller Geheimschutz........236 Reichsbürgerbewegung-Region Personeller Sabotageschutz ....238 Nord ....................................212 Pfingstcamp..........................151 Reichspapiere........................209 PGA-Eckpunkte.....................137 RENNICKE............................193 PIJ.........................................50 REP........162, 163, 169, 170, 171, PKK.........26, 66, 67, 68, 70, 71, 110 172, 196, 197, 198, 206, 209 PMK....................29, 30, 105, 173 Republikaner.................162, 166, Pößneck.........................194, 213 196, 198, 206 Projekt "Nazis in Hamburg"........179 revisionistische ArgumentationsProjekt Schulhof.....................192 muster .................................203 Proliferation...........224, 227, 229, Revolutionär Sozialistischer 230, 238 Bund ...................................157 PWD......................................74 Richtlinienbriefe.....................216 PZD.......................................19 RIEFLING..............................168 RIEGER..........................164, 214 287
  • Jugendliche..........98 166, 167, 178, 180, 181, 192 gewaltbereite RechtsextremisFreiheitsfalken.........................68 ten...............................170, 172 Freiheit für ÖCALAN.............72, 73 Gewalttaten
  • GÖBEL...........................179, 206 Für eine interventionistische Golf-Caddies.........................133 Linke....................................137 Gorleben...........127, 128, 129, 130 Fußball-Weltmeisterschaft
Anhang / Stichwortverzeichnis Freie Kameradschaften............177 gewaltbereite Islamisten.......3, 29, freie Kräfte............................177 33, 41, 42 Freie Nationalisten..........164, 165, gewaltbereite Jugendliche..........98 166, 167, 178, 180, 181, 192 gewaltbereite RechtsextremisFreiheitsfalken.........................68 ten...............................170, 172 Freiheit für ÖCALAN.............72, 73 Gewalttaten..........17, 24, 26, 41, fremdenfeindlich....................173 42, 82, 105, 106, 173, 174 FREY.....164, 165, 166, 167, 194, GfP......................................208 199, 200 GHAEM MAGHAMI...................88 Friedenskomitee 2000.............208 Gleneagles.....................136, 138 Friedenskurs...........................66 Globalisierung........109, 135, 136, Frühwarnsystem......................15 137, 184 FSB......................................227 Globalisierungsgegner........99, 136 Führerprinzip.........................176 GÖBEL...........................179, 206 Für eine interventionistische Golf-Caddies.........................133 Linke....................................137 Gorleben...........127, 128, 129, 130 Fußball-Weltmeisterschaft.....4, 99 Gottesherrschaft......................31 Gotteskrieger..........................33 G Grassrootbewegung...............118 Grenzcamps..........................125 G8...........4, 97, 98, 99, 107, 117, Groß-Türkei............................55 136, 137, 138, 139, 140 Großbritannien.........3, 24, 37, 42, G8-Treffen........98, 99, 107, 136, 128, 136 138 GRU..............................227, 228 Gas-Ultrazentrifuge................231 Gruppe Anders Gesehen Gazastreifen.......................49, 50 Hamburg...............................159 Gefährtschaft Nordmark..........214 Gruppe bricolage....................115 Gegenargumente...................159 gruppe commode....................112 Gegenspionage......................227 Gruppe Kritik und Gegenstandpunkt............158, 159 Diskussion.............................159 Geheimnisverrat.....................226 Guerilla.......................25, 70, 110 Geheimschutzverfahren..........237 GUS..............................224, 228 Geheimschutz in der GYSI....................................142 Wirtschaft.............................237 Gemeinschaftstage................214 H Geraer Dialog/Sozialistischer Dialog...................................142 Hafensicherheitsgesetz..........240, Gesellschaft für freie 246, 257 Publizistik e.V........................208 Haftbedingungen ÖCALANs..68, 72 Hakenkrallen............128, 129, 130 281
  • Linksextremistische Bestrebungen 107 Organisation Mitglieder Publikationen -einschl. Sitz - (z. T. geschätzt) (einschl. Erscheinungsweise und 1988 (1987) Auflagen
  • NACHRICHTEN zur Wirtschaftsund Sozialpolitik - 7.000 (7.000) - 3. "Neue Linke" Arbeiterbund für den Wie250 (300) Kommunistische Arbeiterderaufbau der KPD (AB) zeitung
Linksextremistische Bestrebungen 107 Organisation Mitglieder Publikationen -einschl. Sitz - (z. T. geschätzt) (einschl. Erscheinungsweise und 1988 (1987) Auflagen (1987) - z. T. geschätzt) Vereinigung der Verfolgten 500 (500) antifaschistisches Magazin des Naziregimes Westberlin/ Der Mahnruf Verband der Antifaschisten - vierteljährlich - (WN-Westberlin (VdA)) -2.000(2.000)- - Berlin (West) - 2. Sonstige Organisationen und Publikationen Sozialistischer Hochschulbund 2.000 (2.000) frontal (SHB) (Landesverbände, -sechsmal jährlich - Ortsgruppen) - 11.000 (7.800) - - Bonn - Krefelder Initiative ZUR INFORMATION - Köln - - unregelmäßig - Volkszeitung - Deutsche Volkszeitung/die tat -wöchentlich - - 26.000 (40.000) - NACHRICHTEN zur Wirtschaftsund Sozialpolitik - 7.000 (7.000) - 3. "Neue Linke" Arbeiterbund für den Wie250 (300) Kommunistische Arbeiterderaufbau der KPD (AB) zeitung - München - - unregelmäßig - Nebenorganisationen: Kommunistischer Hochschulbund (KHB) Initiative zur Vereinigung Kämpfende Jugend der revolutionären Jugend - unregelmäßig - Autonome etwa (2.000) - unregelmäßig erscheinende 2.000 "Szene"-Blätteru. a. SABOT, UNZERTRENNLICH, radikal Bund Sozialistischer 100 (100) neue Arbeiterpresse Arbeiter (BSA) -vierzehntäglich - - Essen - -800-
  • Regierungssystem auf der Grundlage der Scharia sowie der islamischen Rechtsund Lebensordnung. Gewalt wird zur Durchsetzung dieses Ziels nicht ausgeschlossen
Muslimbruderschaft (unter anderem IGD) Sitz / Verbreitung Hauptsitz in Köln Gründung / Bestehen seit 1928, in Deutschland seit den 1960er Jahren Struktur / Repräsentanz Die Islamische Gemeinschaft in Deutschland (IGD) gehört zu den Gründungsmitgliedern der Föderation islamischer Organisationen in Europa (FIOE), die als Sammelbecken für Organisationen der Muslimbruderschaft in Europa gilt. Seit Ende 2010 hat die IGD ihren Sitz in Köln. Mitglieder / Anhänger / Unterstützer 2017 65 Veröffentlichungen Verschiedene Internetseiten und Auftritte in sozialen Netzwerken (auch deutschsprachig). Kurzportrait / Ziele Die 1928 von Hassan al-Banna in Ägypten gegründete Muslimbruderschaft (MB) ist die einflussreichste und älteste islamistische Bewegung des modernen politischen Islam. Als pan-islamisch ausgerichtete Organisation ist sie nicht nur in allen arabischen Staaten, sondern nach eigenen Angaben in 70 Ländern weltweit vertreten. Sie verfolgt das Ziel, einen islamischen Staat zu gründen beziehungsweise bestehende Staatssysteme durch Unterwanderung zu übernehmen und in ihrem Sinne umzugestalten. Finanzierung Spenden Grund der Beobachtung / Verfassungsfeindlichkeit Ziel der MB ist die Umgestaltung der Länder mit islamischer Mehrheitsbevölkerung in Staaten mit islamistischem Regierungssystem auf der Grundlage der Scharia sowie der islamischen Rechtsund Lebensordnung. Gewalt wird zur Durchsetzung dieses Ziels nicht ausgeschlossen, ist aber kein vorrangiges Mittel. Die MB lehnt säkulare demokratische Staatssysteme ab, beziehungsweise akzeptiert sie nur als Übergangslösung. Eine Beobachtung durch den Verfassungsschutz erfolgt aufgrund der Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung und den Gedanken der Völkerverständigung auf SS 3 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 4 VSG NRW. Ereignisse und Entwicklungen im Berichtszeitraum In Nordrhein-Westfalen betreibt die IGD in verschiedenen Städten Vereine mit angeschlossenen Moscheen. Dazu kommen Einrichtungen, die eine Nähe zur Ideologie der Muslimbruderschaft aufweisen. Die Finanzierung generiert sich aus Spenden, Mitgliedsbeiträgen sowie dem Verkauf von Publikationen. Die IGD tritt zumeist nur bei größeren Veranstaltungen öffentlich wirksam auf, wobei sich stets auf Verfassungskonformität berufen wird. Von Verbindungen zur MB distanziert sich die IGD. Vertreter der 114
  • allgemeine und gleiche Wahlen anstrebt und zudem das demokratische Rechtssystem ablehnt. Seit dem Jahr 2021 findet die SO wieder
Scientology-Organisation Die extremistische Sekte "Scientology-Organisation" (SO) wurde 1954 in den USA durch L. Ron Hubbard gegründet. Sie ist seit 1970 in Deutschland aktiv. In Brandenburg wird die SO seit 1997 aufgrund eines Beschlusses der Innenministerkonferenz durch den Verfassungsschutz beobachtet. Ausschlaggebend hierfür ist unter anderem, dass die SO eine Gesellschaft ohne allgemeine und gleiche Wahlen anstrebt und zudem das demokratische Rechtssystem ablehnt. Seit dem Jahr 2021 findet die SO wieder in Verfassungsschutzberichten des Landes Brandenburg Erwähnung, weil ein entsprechendes erhöhtes Erkenntnisaufkommen vorliegt. Das bezieht sich unter anderem auf Aktivitäten von SO-Tarnorganisationen wie "The Way To Happiness". Zuverlässigkeitsund Sicherheitsüberprüfungen Neben der Beobachtung extremistischer Bestrebungen wirkt der Verfassungsschutz an Zuverlässigkeitsüberprüfungen mit. Für diese Aufgabe werden Daten von Extremisten und ihren Bestrebungen benötigt. Der Verfassungsschutz erhält sie von anderen Behörden und erhebt sie selbst. Bei Zuverlässigkeitsüberprüfungen werden die entsprechenden Datenbanken abgefragt. So soll beispielsweise verhindert werden, dass dem Verfassungsschutz bekannte Extremisten beruflichen Zugang zum Sicherheitsbereich von Flughäfen erlangen oder Asylunterkünfte bewachen. Dieselbe Überprüfung ist für Personen möglich, die beispielsweise als Sicherheitspersonal bei Fußballspielen eingesetzt werden. Im Jahr 2022 gingen insgesamt 7.800 entsprechende Anfragen beim brandenburgischen Verfassungsschutz ein (2021: 6.384). Als Sicherheitsdienstleister wirkt der Verfassungsschutz ebenfalls an den personalintensiven Sicherheitsüberprüfungen mit. Betroffen sind davon Mitarbeiter von etwa 20 Behörden (unter anderem: Polizei, Staatskanzlei und Ministerien, Landtag, Gerichte sowie Staatsanwaltschaften). 293 Sicherheitsüberprüfungen waren es im Jahr 2022 (2021: 367). 12
  • sowie die Aufgaben und Arbeitsweise des Verfassungsschutzes im demokratischen Rechtsstaat näherbringen will. Die Ausstellung wurde nach 1994 zum zweiten
128 Außerdem haben die Innenressorts der neuen Länder eine gemeinsame Wanderausstellung unter dem Motto "Demokratie - aber sicher!" erarbeitet, die in plakativer Form vor allem jungen Menschen (Altersgruppe 12 - 18 Jahre) fundamentale Grundwerte unserer freiheitlichen demokratischen Grundordnung, die sie bedrohenden Gefahren (Extremismus und Spionage) sowie die Aufgaben und Arbeitsweise des Verfassungsschutzes im demokratischen Rechtsstaat näherbringen will. Die Ausstellung wurde nach 1994 zum zweiten Mal in SachsenAnhalt in der Zeit vom 31. Juli bis I. September 1995 in Dessau im Rathaus und vier ausgewählten Schulen gezeigt. Informationsmaterialien der Aufklärungskampagne können angefordert werden beim Ministerium des Innern des Landes Sachsen-Anhalt Referat 43 Halberstädter Str. 2 39112 Magdeburg.
  • Rudolf-Gutachten" abrufbar. Zudem enthält die Homepage u.a. "links" zur Homepage von Ernst Zündel, zur Stiftung "Vrij Historisch Onderzoek
  • verhaftet. Die Inhaftierung und Verurteilung Tobens erregte in der rechtsextremistischen Szene große Aufmerksamkeit (s.a. Nr. 2.4.1.1 Verfassungsschutzbericht NRW über
Verfassungsschutzbericht des Landes Nordrhein-Westfalen 2000 120 2.4.3.5 Dr. Fredrick Toben (Australien) Der deutschstämmige Dr. Frederik Toben ist selbsternannter "Direktor" des "Adelaide-Institute" in Australien, eines der internationalen Zentren revisionistischer Propaganda. Toben ist in der Vergangenheit als aggressiver Holocaust-Leugner in Erscheinung getreten und steht in Kontakt zu weltweit bekannten Revisionisten. Über die Homepage des "Adelaide-Institute" sind zahlreiche Schriften, wie z.B. das "Rudolf-Gutachten" abrufbar. Zudem enthält die Homepage u.a. "links" zur Homepage von Ernst Zündel, zur Stiftung "Vrij Historisch Onderzoek" (VHO) und zum "Institute for Historical Review" (IHR). Im Jahre 1999 wurde Toben wegen seiner Veröffentlichungen im Internet in Deutschland verhaftet. Die Inhaftierung und Verurteilung Tobens erregte in der rechtsextremistischen Szene große Aufmerksamkeit (s.a. Nr. 2.4.1.1 Verfassungsschutzbericht NRW über das Jahr 1999).
  • Mannheim) ab und entschied diese bis dahin umstrittene Rechtsfrage im beschriebenen Sinne. Das BGH-Urteil betraf den deutschstämmigen australischen Staatsangehörigen
Verfassungsschutzbericht des Landes Nordrhein-Westfalen 2000 110 2.4.1 Revisionismus im Internet Das Internet hat für die politische Betätigung des Revisionismus eine zentrale Bedeutung. Nicht zuletzt wegen der Strafbarkeit der sog. "Auschwitzlüge" in der Bundesrepublik Deutschland verlegten die meisten namhaften Revisionisten ihren Wirkungskreis in das Ausland, insbesondere in den anglo-amerikanischen Raum, wo sie (weitgehend) straffrei agieren können. Im Ausland werden auch zahlreiche Publikationen eingestellt, so z.B. das "National-Journal" und die "Vierteljahreshefte für freie Geschichtsforschung". Die zumeist mehrsprachigen Inhalte sind dann auch in Deutschland "unzensiert" lesbar. Nahezu alle revisionistischen Homepages sind miteinander verlinkt. Strafbarkeit von Interneteinstellungen aus dem Ausland Nach einem Grundsatzurteil des BGH vom 12. Dezember 2000 können auch von Ausländern im Ausland getätigte Interneteinstellungen bei entsprechenden Inhalten in Deutschland als Volksverhetzung nach SS 130 StGB strafbar sein und zu Verurteilungen führen, sofern die Internetinhalte Internetnutzern in Deutschland zugänglich sind. Der BGH änderte insoweit das abweichende Urteil der Vorinstanz (LG Mannheim) ab und entschied diese bis dahin umstrittene Rechtsfrage im beschriebenen Sinne. Das BGH-Urteil betraf den deutschstämmigen australischen Staatsangehörigen Dr. Fredrick Toben (s.a. Ziffer 2.4.3.5 und Seite 112 im Verfassungsschutzbericht des Landes NRW über das Jahr 1999). Diese BGH-Entscheidung wird dazu führen, dass es ausländische Revisionisten noch mehr als bisher vermeiden werden, deutsches Staatsgebiet zu betreten.
  • Obwohl die Definition des Paragraphen 130 zur Erlangung eines rechtskonformen Holocaust-Geschichtsbildes keine Mindestzahl von toten Juden nennt
Verfassungsschutzbericht des Landes Nordrhein-Westfalen 2000 111 2.4.2 Revisionistische Publikationen und Organisationen 2.4.2.1 National-Journal Das National-Journal, bzw. wie es sich selbst nennt, die "Kampfgemeinschaft gegen antideutsche Politik und für die Wiederherstellung der Menschenrechte in Deutschland" wird von einer namentlich unbekannten Redaktionsgemeinschaft im Ausland herausgegeben. Seit 1996 ist das National-Journal mit einer eigenen Homepage im Internet vertreten. Antisemitische Beiträge und die Leugnung/Relativierung des Holocaust bilden einen Schwerpunkt in der politischen Agitation. Nachfolgend ein Beispiel aus der Homepage des National-Journal: "Warum wir an den Holocaust glauben" Wir vom National Journal glauben an den Holocaust. Besonders deshalb, weil wir das deutsche Gesetz nicht verletzen wollen. Gemäß deutschem Strafrecht (SS 130) muß jedermann an den Holocaust glauben, um einer bis zu 5jährigen Haftstrafe zu entgehen. Obwohl die Definition des Paragraphen 130 zur Erlangung eines rechtskonformen Holocaust-Geschichtsbildes keine Mindestzahl von toten Juden nennt, an die man glauben muss bzw. keine spezifische Tötungsart vorschreibt, die man nennen muss, um sich gesetzestreu zu verhalten, haben deutsche Richter und Staatsanwälte ein eigenes Programm zur Verurteilung von Holocaust-Kritikern entwickelt. Juristen, angefeuert von den Medien, bestimmen, ohne sich fachlich festzulegen, was Leugnung bzw. Verharmlosung des Holocaust ist. Wir vom National Journal werden in einer längeren Serie die logische, eindeutige, in sich schlüssige und unwiderlegbare Beweisführung der deutschen Justiz für den Holocaust dokumentieren. Wir hoffen, unseren Lesern ein gesetzkonformes Holocaust-Bild zu vermitteln, um vor Holocauststraffälligkeit zu schützen. neu: Wie finden wir den richtigen Glauben an die Judenseife aus vergasten Juden? Wie finden wir den richtigen Glauben an die Zyklon-B-Immunität von Juden und anderen? Wie finden wir den richtigen Glauben an die Vergasungsund Verdampfungs-Urteile? Wie finden wir den richtigen Glauben an die Gaskammer-Urteile und an die Überlebenden-Geschichten? Wie verhält man sich holocaust-konform in Deutschland, Österreich und der Schweiz? Wir versichern: Wir glauben die vom Holocaust-Nobelpreisträger selbst erfundenen 'Holocaust-Geschichten' Auschwitz I: Wir glauben an die Massenvergasungen!"
  • Leben in Freiheit. In unserer freiheitlichen Gesellschaft sind Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und der Schutz der Menschenwürde das Fundament des Gemeinwesens
Das Grundgesetz und die Verfassung des Landes Brandenburg garantieren den Bürgern ein sicheres Leben in Freiheit. In unserer freiheitlichen Gesellschaft sind Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und der Schutz der Menschenwürde das Fundament des Gemeinwesens und allen staatlichen Handelns. Sie sind daher sowohl in unserer Landesverfassung (Artikel 2 und 7) als auch im Grundgesetz (Artikel 1 und 20) als tragende Strukturprinzipien festgeschrieben. Zusätzlich verbietet das Grundgesetz in Artikel 79, diese Prinzipien anzutasten. In der Gesamtschau ergibt sich daraus die "freiheitliche demokratische Grundordnung". Unser Staat ist somit "das Gegenteil des totalen Staates, der als ausschließliche Herrschaftsmacht Menschenwürde, Freiheit und Gleichheit ablehnt" (BVerfG 2, 1, 12). Um die freiheitliche demokratische Grundordnung als Grundlage unseres Zusammenlebens zu schützen, muss eine Demokratie bereit und in der Lage sein, diese Werte zu verteidigen. Bedrohungen kommen jedoch nicht nur von außen, sondern auch von innen. Das Grundgesetz hat daher verschiedene Schutzmaßnahmen vorgesehen, die als "wehrhafte Demokratie" bezeichnet werden. Vereinigungen, deren Zweck oder deren Tätigkeit sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder gegen den Gedanken der Völkerverständigung richten, sind gemäß Artikel 9 Grundgesetz verboten. Gehen solche Aktivitäten von Parteien aus, können sie gemäß Grundgesetz Artikel 21 vom Bundesverfassungsgericht verboten werden. Artikel 73 sieht zudem den Verfassungsschutz als Bestandteil der wehrhaften Demokratie vor. Denn Vereinigungssowie Parteiverbote und andere Maßnahmen zur Abwehr von Gefahren für die freiheitliche demokratische Grundordnung können nur wirksam eingesetzt werden, wenn Öffentlichkeit, Regierung und zuständige staatliche Stellen umfassend über verfassungsfeindliche Bestrebungen unterrichtet sind. Diese Informationen bekommen sie vom Verfassungsschutz. Verfassungsschutz als Frühwarnsystem Es ist Aufgabe des Verfassungsschutzes, Bedrohungen durch politischen Extremismus, Terrorismus oder Spionagetätigkeiten zu erkennen und einzuschätzen, bevor solche Bedrohungen zu einer konkreten Gefahr werden. Entsprechend nimmt der Verfassungsschutz in Deutschlands Sicherheitsarchitektur15 die Rolle eines "Frühwarnsystems" wahr. Dazu sammelt der Verfassungsschutz gemäß SS 3 Absatz 1 Brandenburgisches Verfassungsschutzgesetz (BbgVerfSchG) Informationen über Bestrebungen, die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung, den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes gerichtet sind oder eine ungesetzliche Beeinträchtigung der Amtsführung der Verfassungsorgane des Bundes oder eines Landes oder ihrer Mitglieder zum Ziel haben, sicherheitsgefährdende oder geheimdienstliche Tätigkeiten in der Bundesrepublik Deutschland für eine fremde Macht, Bestrebungen in der Bundesrepublik Deutschland, die durch Anwendung von Gewalt oder darauf gerichtete Vorbereitungshandlungen auswärtige Belange der Bundesrepublik Deutschland gefährden, Bestrebungen, die gegen den Gedanken der Völkerverständigung (Artikel 9 Abs. 2 des Grundgesetzes), insbesondere das friedliche Zusammenleben der Völker (Artikel 26 Abs. 1 des Grundgesetzes) gerichtet sind, wertet sie aus und unterrichtet die Landesregierung sowie andere zuständige Stellen. 15 Zur Sicherheitsarchitektur gehören die drei Säulen der Inneren Sicherheit: Polizei, Verfassungsschutz und Katastrophenschutz. Diese gliedern sich jeweils auf den Ebenen der Bundesländer, des Bundes und der Europäischen Union. Ergänzend werden oft die Staatsanwaltschaften miteinbezogen. 20
  • Deutschland - Die Schuldfrage des Zweiten Weltkrieges" fand in der rechtsextremistischen Szene große Beachtung. Walendy ist wegen seiner Publikationen bereits
Verfassungsschutzbericht des Landes Nordrhein-Westfalen 2000 121 2.4.3.6 Udo Walendy (NRW) Der Diplom-Politologe Udo Walendy gehörte in der Vergangenheit zu den aktivsten Revisionisten in Deutschland. Walendy war Verleger und Verfasser zahlreicher revisionistischer Schriften, in denen er die Verbrechen des Holocaust wiederholt leugnete. Insbesondere die von Walendy bis 1996 geführte Schriftenreihe "Historische Tatsachen" unterlag zahlreichen Indizierungsund Beschlagnahmeverfahren Auch sein Buch "Wahrheit für Deutschland - Die Schuldfrage des Zweiten Weltkrieges" fand in der rechtsextremistischen Szene große Beachtung. Walendy ist wegen seiner Publikationen bereits u.a. wegen Volksverhetzung vorbestraft und hat eine mehrmonatige Haftstrafe verbüßt. Aufgrund dessen gilt er als "Märtyrer" und Symbolfigur "staatlichen Gesinnungsterrors".
  • Verbreiter des Revisionismus. Zündel ist Inhaber eines Verlages, der rechtsextremistische Publikationen, Bildund Tonträger anbietet und versendet. Daneben verbreitet Zündel revisionistische
Verfassungsschutzbericht des Landes Nordrhein-Westfalen 2000 122 2.4.3.7 Ernst Zündel (Kanada) Der in Toronto/Kanada lebende deutsche Staatsangehörige Ernst Zündel ist einer der weltweit aktivsten Propagandisten und Verbreiter des Revisionismus. Zündel ist Inhaber eines Verlages, der rechtsextremistische Publikationen, Bildund Tonträger anbietet und versendet. Daneben verbreitet Zündel revisionistische Propaganda durch Radiosendungen auf angemieteten Frequenzen und mehrsprachig über seine Internet-Homepage "Zündelseite". Zündel unterhält Kontakte zu weltweit agierenden revisionistischen Organisationen. Die Homepage bietet u.a. ein umfangreiches Textangebot bekannter Revisionisten. Im Zusammenhang mit seinen politischen Aktivitäten hat die kanadische Einwanderungsbehörde Zündel als eine Bedrohung für die Sicherheit Kanadas bezeichnet und den Antrag Zündels auf Erwerb der kanadischen Staatsangehörigkeit abgelehnt. Der Oberste Gerichtshof Kanadas hat diese Entscheidung am 15. Dezember 2000 bestätigt.
  • Betroffenen das Allgemeininteresse an der Übermittlung überwiegen. (2) Besondere Rechtsvorschriften, die Informationsübermittlungen zulassen, einschränken oder verbieten sowie die Verpflichtung
Anhang / Verfassungsschutzgesetz Informationen zu vernichten sind oder einem Verwertungsverbot unterliegen oder für den Empfänger nicht mehr bedeutsam sind, 2. überwiegende Sicherheitsinteressen dies erfordern oder 3. für die übermittelnde Stelle erkennbar ist, dass unter Berücksichtigung der Art der Informationen und ihrer Erhebung die schutzwürdigen Interessen des Betroffenen das Allgemeininteresse an der Übermittlung überwiegen. (2) Besondere Rechtsvorschriften, die Informationsübermittlungen zulassen, einschränken oder verbieten sowie die Verpflichtung zur Wahrung gesetzlicher Geheimhaltungspflichten oder von Berufsoder besonderen Amtsgeheimnissen, die nicht auf gesetzlichen Vorschriften beruhen, bleiben unberührt. SS 22 Übermittlung personenbezogener Daten Minderjähriger (1) Personenbezogene Daten Minderjähriger vor Vollendung des 16. Lebensjahres dürfen nach den Vorschriften dieses Gesetzes übermittelt werden, wenn tatsächliche Anhaltspunkte dafür bestehen, dass der Minderjährige eine der in SS 3 des Artikel 10-Gesetzes genannten Straftaten plant, begeht oder begangen hat, im Übrigen, solange die Voraussetzungen der Speicherung nach SS 10 erfüllt sind. (2) Personenbezogene Daten Minderjähriger vor Vollendung des 16. Lebensjahres dürfen nach den Vorschriften dieses Gesetzes nicht an ausländische oder überoder zwischenstaatliche Stellen übermittelt werden. 4. Abschnitt Auskunftserteilung SS 23 Auskunftserteilung (1) 1 Den Betroffenen ist vom Landesamt für Verfassungsschutz auf Antrag gebührenfrei Auskunft zu erteilen über 266
  • Polizei übermittelt werden, wenn die tatsächlichen und rechtlichen Voraussetzungen für deren Erhebung mit entsprechenden Befugnissen zur verdeckten Datenerhebung nach
  • Abkommen zwischen den Parteien des Nordatlantikvertrags über die Rechtsstellung ihrer Truppen hinsichtlich der in der Bundesrepublik Deutschland stationierten ausländischen Streitkräfte
Anhang / Verfassungsschutzgesetz (2) 1 Das Landesamt für Verfassungsschutz darf über Absatz 1 hinaus Informationen einschließlich personenbezogener Daten an die Staatsanwaltschaften und die Polizei übermitteln, wenn tatsächliche Anhaltspunkte dafür bestehen, dass jemand eine in den SSSS 74 a und 120 Gerichtsverfassungsgesetz, SS 100 a Nummern 3 und 4 Strafprozessordnung und SSSS 130 , 131 Strafgesetzbuch genannte Straftat plant, begeht oder begangen hat sowie sonstige Straftaten, bei denen aufgrund ihrer Zielsetzung, des Motivs des Täters oder dessen Verbindung zu einer Organisation tatsächliche Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass sie gegen die in Artikel 73 Nummer 10 Buchstabe b oder c des Grundgesetzes genannten Schutzgüter gerichtet sind. 2 Personenbezogene Daten, die das Landesamt für Verfassungsschutz selbst mit nachrichtendienstlichen Mitteln nach SS 8 erhoben hat, dürfen nur dann an die Staatsanwaltschaft oder an die Polizei übermittelt werden, wenn die tatsächlichen und rechtlichen Voraussetzungen für deren Erhebung mit entsprechenden Befugnissen zur verdeckten Datenerhebung nach der Strafprozessordnung oder nach den SSSS 9 bis 12 und SS23 Gesetz über die Datenverarbeitung der Polizei vom 2. Mai 1991 (Hamburgisches Gesetzund Verordnungsblatt Seiten 187, 191) vorgelegen hätten. SS 15 Übermittlung personenbezogener Daten an Stationierungsstreitkräfte 1 Das Landesamt für Verfassungsschutz darf Informationen einschließlich personenbezogener Daten an Dienststellen der Stationierungsstreitkräfte im Rahmen von Artikel 3 des Zusatzabkommens zu dem Abkommen zwischen den Parteien des Nordatlantikvertrags über die Rechtsstellung ihrer Truppen hinsichtlich der in der Bundesrepublik Deutschland stationierten ausländischen Streitkräfte vom 3. August 1959 (Bundesgesetzblatt II 1961 Seiten 1183, 1218) übermitteln. 2 Die Entscheidung für eine Übermittlung treffen der Präses der zuständigen Behörde oder die von ihm besonders ermächtigten Bediensteten des Landesamtes für Verfassungsschutz. 3 Der Empfänger ist darauf hinzuweisen, dass er die übermittelten Daten nur zur Verarbeitung für den Zweck erhält, zu dem sie ihm übermittelt wurden. 260
  • verbieten bewirke nichts. Außerdem wäre ein Verbot rechtswidrig und ein Armutszeugnis für die Demokratie. Aber die deutsche Rechte stehe
  • oder es werde über kurz oder lang eine neue rechte Kraft geben
Verfassungsschutzbericht des Landes Nordrhein-Westfalen 2000 130 Thema "Deutschland - eine Bananenrepublik?" statt, an der ca. 80 Personen teilnahmen. Neubauer meinte in seinem Vortrag u.a.: Die US-Ostküstenanwälte hätten wieder eine neue Gruppe entdeckt, an der sie verdienen könnten. Um Zwangsarbeiter schere sich von denen keiner. Je häufiger Schröder nach 1998 in den USA gewesen sei, desto umgepolter sei er zurückgekommen. Neues Redaktionsmitglied bei NE Der Landesvorsitzende der "Republikanischen Jugend" (RJ) in Hessen gehört nunmehr zur Redaktionsgemeinschaft der Publikation. Sein Name wurde erstmals im Impressum der Juli/August-Ausgabe (Heft 7/8 2000) aufgeführt. Schönhuber stellt Strategie vor Franz Schönhuber schreibt regelmäßig in NE. In der Ausgabe 10/2000 stellt er unter der Überschrift "Aus meiner Sicht: Selbstbewusstsein ist gefragt" seine Strategie vor: Den jetzigen Machthabern müsse die Legitimation genommen werden, im Namen des Volkes zu sprechen. Das deutsche Volk werde dem Bundeskanzler den Rücken kehren. Ihm und dem gesamten etablierten System. Nicht heute, aber gewiss morgen. Zur Überwindung der Misere sei massive Wahlenthaltung angezeigt. Sinke die Beteiligung bei Bundestagswahlen unter 50 Prozent, verwirkten die etablierten Parteien ihren Anspruch auf Gesamtvertretung des deutschen Volkes. Die NPD zu verbieten bewirke nichts. Außerdem wäre ein Verbot rechtswidrig und ein Armutszeugnis für die Demokratie. Aber die deutsche Rechte stehe am Scheideweg. Entweder gelinge es einer der drei Parteien eindeutig, in die Pool-Position zu kommen, dann müssten die anderen Hilfsdienste leisten, eine Konstruktion, die bei der Verfasstheit der Führungskräfte und der strukturellen Unterschiede wenig wahrscheinlich sei; oder es werde über kurz oder lang eine neue rechte Kraft geben.
  • anderen Ländern tätig werden, soweit es die Rechtsvorschriften dieses Gesetzes und der anderen Länder zulassen. SS4 Aufgaben des Landesamtes für
Anhang / Verfassungsschutzgesetz (2) 1 Verfassungsschutzbehörden anderer Länder dürfen im Geltungsbereich dieses Gesetzes nur im Einvernehmen mit dem Landesamt für Verfassungsschutz nach Maßgabe dieses Gesetzes und soweit eigenes Landesrecht dies zulässt, der Bund gemäß SS 5 Absatz 2 BVerfSchG nur im Benehmen mit dem Landesamt für Verfassungsschutz tätig werden. 2 Das Landesamt für Verfassungsschutz darf in den anderen Ländern tätig werden, soweit es die Rechtsvorschriften dieses Gesetzes und der anderen Länder zulassen. SS4 Aufgaben des Landesamtes für Verfassungsschutz (1) 1 Aufgabe des Landesamtes für Verfassungsschutz ist die Sammlung und Auswertung von Informationen, insbesondere von sachund personenbezogenen Auskünften, Nachrichten und Unterlagen, über 1. Bestrebungen, die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung, den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes gerichtet sind oder eine ungesetzliche Beeinträchtigung der Amtsführung von Mitgliedern der verfassungsmäßigen Organe des Bundes oder eines Landes zum Ziele haben, 2. sicherheitsgefährdende oder geheimdienstliche Tätigkeiten für eine fremde Macht in der Bundesrepublik Deutschland, 3. Bestrebungen in der Bundesrepublik Deutschland, die durch Anwendung von Gewalt oder darauf gerichtete Vorbereitungshandlungenauswärtige Belange der Bundesrepublik Deutschland gefährden, 4. Bestrebungen im Geltungsbereich dieses Gesetzes, die gegen den Gedanken der Völkerverständigung (Artikel 9 Absatz 2 des Grundgesetzes), insbesondere gegen das friedliche Zusammenleben der Völker (Artikel 26 Absatz 1 des Grundgesetzes) gerichtet sind (SS 3 Absatz 1 BVerfSchG). 2 Das Landesamt für Verfassungsschutz hat insbesondere den Senat über Gefahren für die Schutzgüter des SS 1 zu informieren und die dafür zuständigen staatlichen Stellen in die Lage zu versetzen, Maßnahmen zu ihrer Abwehr zu ergreifen. 3 Darüber hinaus unterrichtet das Lan245
  • Verfassungsschutzes, die nach Darstellung der Betroffenen in ihre Rechte eingreifen, unterliegen der gerichtlichen Kontrolle. Zudem kontrollieren Medien und Öffentlichkeit
  • beim Verfassungsschutz gespeicherten Daten sowie den Zweck und die Rechtsgrundlage der Speicherung verlangen. Die Auskunft muss erteilt werden, wenn nicht
mission (PKK) diese Funktion: Sie besteht aus höchstens neun Mitgliedern des Landtags. Sowohl Abgeordnete der Regierungsals auch der Oppositionsparteien sind vertreten (SS 24 BbgVerfSchG). Sie wird durch den "Ständigen Bevollmächtigten" (SS 25a BbgVerfSchG) unterstützt, der einzelfallbezogene Untersuchungen durchführen kann. Die Landesregierung unterrichtet die PKK umfassend über die allgemeine Tätigkeit der Verfassungsschutzbehörde, die Lage und besonders bedeutsame Vorgänge sowie über die Ergebnisse der Prüfungen der Stabsstelle Innenrevision. Die PKK kann verlangen, über Einzelfälle oder sonstige Vorgänge unterrichtet zu werden. Über bestimmte einzelne Maßnahmen, wie beispielsweise den Einsatz von "Verdeckt Informationsgebenden", Observationen oder Telekommunikationsüberwachungen, muss die PKK ebenfalls unterrichtet werden (SS 25 BbgVerfSchG). Die PKK tagt mindestens vierteljährlich (SS 26 Absatz 2 BbgVerfSchG). Neben der PKK gibt es die G10-Kommission, die ebenfalls vom Landtag gewählt wird und Beschränkungen des Brief-, Postund Fernmeldegeheimnisses aus Artikel 10 GG vor ihrer Durchführung auf ihre Zulässigkeit und Notwendigkeit überprüft. Sie besteht aus drei weisungsfreien Mitgliedern, wobei die/der Vorsitzende die Befähigung zum Richteramt haben muss. Sämtliche Handlungen des Verfassungsschutzes, die nach Darstellung der Betroffenen in ihre Rechte eingreifen, unterliegen der gerichtlichen Kontrolle. Zudem kontrollieren Medien und Öffentlichkeit den Verfassungsschutz. Alle Bürgerinnen und Bürger können den Verfassungsschutz kontrollieren, indem sie gemäß SS 12 BbgVerfSchG unentgeltlich Auskunft über die zu ihnen beim Verfassungsschutz gespeicherten Daten sowie den Zweck und die Rechtsgrundlage der Speicherung verlangen. Die Auskunft muss erteilt werden, wenn nicht im Ausnahmefall Verweigerungsgründe nach SS 12 Absatz 2 BbgVerfSchG vorliegen. Über Auskünfte, Teilauskünfte und verweigerte Auskünfte wird der PKK regelmäßig Bericht erstattet. Der Verfassungsschutz Brandenburg in Zahlen Am 31. Dezember 2022 hatte der brandenburgische Verfassungsschutz im Ministerium des Innern und für Kommunales 128 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (2021: 129). Diese Zahl erfasst auch Teilzeitbeschäftigte. Der Verfassungsschutz als eine von sechs Abteilungen im Ministerium des Innern und für Kommunales umfasst sieben Referate: 22
  • Kalifatsstaat (Hilafet Devleti) Rebell Kaukasisches Emirat (KE) Recht und Wahrheit Kelhaamet (Prächtiges Diyarbakir) Reconquista Keltisch-Druidische Glaubensgemeinschaft Reichsbürger und Selbstverwalter
  • Lies! (-Kampagne) Scientology Kirche Deutschland e.V. (SKD) Linksjugend ['solid] Scientology Organisation (SO) Lunikoff "Serxwebun (Unabhängigkeit)" Siegel der Propheten M Skinhead
  • marx21 Source Marxistische Blätter Sozialistische Deutsche Arbeiterjugend (SDAJ) Marxistische Linke "Sozialistische Linke (SL)" Marxistisch-Leninistische Partei Deutschlands (MLPD) staatenlos.info Medizin
K R Kalifatsstaat (Hilafet Devleti) Rebell Kaukasisches Emirat (KE) Recht und Wahrheit Kelhaamet (Prächtiges Diyarbakir) Reconquista Keltisch-Druidische Glaubensgemeinschaft Reichsbürger und Selbstverwalter Kendi Dilinden Hizbullah (Die Hizbullah in eigenen Worten) Revolutionäre Volksbefreiungspartei/-Front (DHKP-C) Köln für deutschen Sozialismus Revolutionärer Weg (RW) KÖLN UNZENSIERT Rote Fahne Magazin Kommunistische Partei Deutschlands (KPD) Rote Hilfe Kommunistische Plattform (KPF) Rotfüchse Kompetenz Koordination der kurdischen ökologisch-demokratischen S Gesellschaft in Europa (CDK) Saadet Partisi (SP) L Sag nein zu Drogen Salafistische Szene / Bestrebungen (Salafismus) Landser Scientology Kirche Berlin e.V. (SKB) Lies! (-Kampagne) Scientology Kirche Deutschland e.V. (SKD) Linksjugend ['solid] Scientology Organisation (SO) Lunikoff "Serxwebun (Unabhängigkeit)" Siegel der Propheten M Skinhead-Szene Sleipnir Makss Damage Smart Violence marx21 Source Marxistische Blätter Sozialistische Deutsche Arbeiterjugend (SDAJ) Marxistische Linke "Sozialistische Linke (SL)" Marxistisch-Leninistische Partei Deutschlands (MLPD) staatenlos.info Medizin mit Herz (ehem. Medizin ohne Grenzen) "Sterka Ciwan (Stern der Jugend)" "Mednuce TV" Sturmwehr Milli Görüs-Bewegung Syndikat 52 Miscavige, David Mitteilungen der Kommunistischen Plattform T Muhacirun (Auswanderer) Muslimbruderschaft (MB) The Auditor "Turan e.V" N Türkische Hizbullah (TH) "tyo-germany.com" Nationaldemokratische Partei Deutschlands (NPD) Nationaler Widerstand Duisburg U Nationalisten Kreis Gütersloh Neonazi-Szene "Ülkücü-Bewegung" ("Graue Wölfe") Neue Ordnung Deutschland Ums Ganze. Kommunistisches Bündnis "Newaya Jin" Unabhängige Nachrichten Nordkaukasisches Emirat Unsere Zeit (UZ) NRW UNZENSIERTZeitung der Bürgerbewegung Pro NRW V N. S. Heute Verband der islamischen Vereine und Gemeinden e.V. O "Verein Anatolische Förderation" Oidoxie Verein Medizin mit Herz / vormals Oldschool Society (OSS) Verfassungsgebende Versammlung/Bundesstaat OT-Universe Deutschland Volkshilfe e.V. P Volksverteidigungskräfte (HPG) Palästinensische Gemeinschaft in W Deutschland e.V. (PGD) Palestinian Return Center (PRC) We love Muhammad "pathivu.com" World Institute of Scientology Enterprises (WISE) PKK World Wide Resistance - Help (WWR - Help) Pro Deutschland Pro Köln e.V. Y Pro NRW Pro-Bewegung Yeni Müjde (Neue Frohe Botschaft) Pro-Organisationen "Yeni Özgür Politika" Yürüyüs 155
  • Nordrhein-Westfalen 2000 136 2.5.7 Deutsches Kolleg (DK) Der rechtsextremistische Theoriezirkel Deutsches Kolleg (DK) wurde 1994 gegründet. Mitinitiator und "Chefideologe
Verfassungsschutzbericht des Landes Nordrhein-Westfalen 2000 136 2.5.7 Deutsches Kolleg (DK) Der rechtsextremistische Theoriezirkel Deutsches Kolleg (DK) wurde 1994 gegründet. Mitinitiator und "Chefideologe" ist Dr. Reinold Oberlercher, der seine politische Laufbahn - ebenso wie Horst Mahler - beim Sozialistischen Deutschen Studentenbund (SDS) begann. War die Schulungskampagne des DK in den letzten Jahren nahezu zum Erliegen gekommen, veröffentlicht das Deutsche Kolleg auf der von Horst Mahler betriebenen Internetseite "Werkstatt Neues Deutschland" seit Oktober 2000 eine "Ausrufung des Aufstandes der Anständigen". Diese aus vierzehn Seiten bestehende Erklärung, in der sich das DK als "virtuelle Vereinigung notorischer Revolutionäre" bezeichnet, besteht aus antisemitischen Tiraden, die in der Forderung gipfeln, jüdische Gemeinden zu verbieten. So heißt es wörtlich: "Alle Welt redet vom NPD-Verbot. Nur eine winzige Splittergruppe nicht - das Deutsche Kolleg!" Stattdessen fordert das DK "...das Verbot aller vom jüdischen Volksgeist beeinflussten Vereinigungen und Einrichtungen." Der Judaismus sei eine tödliche Gefahr für die Völker. Jüdische Einrichtungen unterstützten nicht nur den Völkermord an den Palästinensern, sondern sie führten auch weiterhin Krieg gegen das deutsche Volk. Zudem werde die massive Überfremdung unseres Volkes und der anderen Völker Europas betrieben, damit eine rassisch, völkisch und kulturell durchmischte Weltbevölkerung der jüdischen "Welthirtschaft" wehrunfähig preisgegeben sei. Einen ersten Schritt zur Befreiung vom Judaismus sieht das DKin der Einberufung einer Deutschen Nationalversammlung, um die Handlungsfähigkeit des Deutschen Reichs wieder herzustellen.

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