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"links or rechts" in den Verfassungsschutz Trends
  • Popullor e Kosover' - LPK) handelt es sich um eine linksextremistische, separatistische Partei, welche als Sammelbecken ehemaliger UCK-Kämpfer gilt. Hintergrund
Verfassungsschutzbericht des Landes Nordrhein-Westfalen 2006 Bewertung Nach der Spaltung der API ist die Organisation personell und finanziell geschwächt. Die Präsidentschaft Ahmadinedjads im Iran und die Anwesenheit vor allem der USTruppen im Irak bieten der API und der API-Hekmatist die Möglichkeit, ihr Profil als anti-islamische und antiimperialistische Partei zu schärfen. 54 Extremistische Bestrebungen von Kosovo-Albanern aus dem Bereich der ehemaligen Bundesrepublik Jugoslawien Auch in Nordrhein-Westfalen sind Gruppierungen aktiv, deren Anhänger auf dem Balkan unter Anwendung von Gewalt die Vereinigung der überwiegend von Albanern bewohnten Gebiete mit der Republik Albanien anstreben. Dies betrifft in Serbien-Montenegro den Süden der Teilstaaten Serbien und Montenegro, Teile des Kosovo sowie des Presovo-Tals, den daran angrenzenden Teil Nord-Mazedoniens und außerdem Gebiete in Nord-Griechenland. In NRW richten sich die Aktivitäten dieser Gruppierungen auf Geldsammlungen zur Unterstützung ihrer Ziele auf dem Balkan. Sie verfolgen damit Bestrebungen, die durch Anwendung von Gewalt oder durch darauf gerichtete Vorbereitungshandlungen auswärtige Belange der Bundesrepublik Deutschland gefährden und gegen den Gedanken der Völkerverständigung und das friedliche Zusammenleben der Völker gerichtet sind und erfüllen die Voraussetzungen zur Beobachtung durch den Verfassungsschutz nach SS Absatz Nr. und VSG NRW. 541 Volksbewegung von Kosovo (Levizija Popullor e Kosover - LPK) Mitglieder Bund NRW 2006 ca. 20 ca. 0 200 ca. 0 ca. 0 Bei der 'Volksbewegung von Kosovo' ('Levizija Popullor e Kosover' - LPK) handelt es sich um eine linksextremistische, separatistische Partei, welche als Sammelbecken ehemaliger UCK-Kämpfer gilt. Hintergrund Die Anfänge der LPK reichen in das Jahr 982 zurück, in dem die 'Volksbewegung' im ehemaligen Jugoslawien als leninistisch-marxistische Bewegung gegründet wurde. Die Aktivitäten in Deutschland beschränkten sich bisher hauptsächlich auf AusländErExtrEmismus 9
  • brandmarkte die Haltung der API-Hekmatist als bürgerlich-rechtsgerichtet. Im Gegensatz dazu wird die orthodox-marxistische Einstellung
Verfassungsschutzbericht des Landes Nordrhein-Westfalen 2006 soziale Revolution der Arbeiterklasse zur Beseitigung des kapitalistischen Systems zu organisieren und eine neue Gesellschaft auf der Basis ökonomischer und sozialer Gleichheit sowie politischer Freiheit und freier geistiger und materieller Entfaltung der Menschen aufzubauen. Die API bezeichnet sich als eine "antireligiöse und antiislamische Partei". In Deutschland trat die Partei in der Vergangenheit im Zusammenhang mit zahlreichen, größtenteils friedlich verlaufenden Veranstaltungen in Erscheinung. Allerdings besetzten im August des Jahres 999 API-Anhänger die Räume des 'Westdeutschen Rundfunks' in Köln. Weiterhin kam es im April 2000 anlässlich einer mehrtägigen politischen Diskussionsveranstaltung in Berlin zu gewalttätigen Störungen durch Anhänger der API, die zum Abbruch der Veranstaltung führten. Entwicklung der Organisation nach dem Tod von Mansour Hekmat Vorsitzender der Organisation war bis zu seinem Tod im Juli 2002 Mansour Hekmat. Seit dem . Kongress der API vom 2. - . Dezember 200 ist Hamid Taghvaie der Parteivorsitzende. Am 2. August 200 kam es zu einer Spaltung innerhalb der API. Einige Mitglieder des Zentralkomitees unter der Führung von Koroosh Modaresi, der 200 selbst für eine kurze Übergangszeit Parteivorsitzender war, kündigten aufgrund länger andauernder unüberbrückbarer programmatischer Differenzen an, die Partei zu verlassen. Die abgespaltene Gruppe hat eine neue Partei mit dem Namen 'Arbeiterkommunistische Partei Iran-Hekmatist' (API-Hekmatist) gegründet. Auf dem . Parteitag der API im September 200 warf der API-Vorsitzende der neuen Gruppierung vor allem vor, das ideologische Erbe des Parteigründers Mansour Hekmat zu verraten und brandmarkte die Haltung der API-Hekmatist als bürgerlich-rechtsgerichtet. Im Gegensatz dazu wird die orthodox-marxistische Einstellung der API vom Vorsitzenden der API-Hekmatist - Modaresi - als nicht zukunftsfähig abgelehnt. Der jeweilige Führer der beiden Parteien sieht sich als einziger legitimer Nachfolger des Parteigründers. Strukturen Die API wird von einem Zentralkomitee und einem Politbüro geleitet. Mit der 'Organisation der Jungen Kommunisten Deutschland' verfügt die API über eine eigene Jugendorganisation. Mit folgenden Organisationen bestehen strukturelle und ideologische Verflechtungen: AusländErExtrEmismus 7
  • Lebensweise Muhammads und der muslimischen Urgemeinde eine umfassende Staatsund Rechtsordnung ableiten. Sie verwenden in diesem Zusammenhang die Formel "Der Islam
  • Bevölkerung ein islamisches Staatswesen bestehen müsse und das islamische Recht (Scharia) in seiner traditionellen Ausformung zu gelten habe. Gesetze
Ideologie Beim Islamismus handelt es sich vorrangig um eine politische Bewegung, die sich zwar einer religiös begründeten Rhetorik bedient, über die bloße Religionsausübung aber deutlich hinausgeht. Die islamistische Bewegung wird international von vielen einzelnen Organisationen, Parteien und informellen Personenzusammenschlüssen repräsentiert, deren Ziele und Strategien sich im einzelnen unterscheiden. Gemeinsam ist den verschiedenen islamistischen Gruppierungen, dass sie aus dem Koran sowie der überlieferten Lebensweise Muhammads und der muslimischen Urgemeinde eine umfassende Staatsund Rechtsordnung ableiten. Sie verwenden in diesem Zusammenhang die Formel "Der Islam ist Religion und Staat" (im Arabischen: Al-Islam din wa-daula). Die muslimische Urgemeinde trägt im Arabischen die Bezeichnung salaf. Dies erklärt, weshalb die islamistische Bewegung in Teilbereichen, gelegentlich sogar in ihrer Gesamtheit als salafistisch oder salafitisch bezeichnet wird. Islamisten sind der Auffassung, dass in allen Ländern mit einer mehrheitlich muslimischen Bevölkerung ein islamisches Staatswesen bestehen müsse und das islamische Recht (Scharia) in seiner traditionellen Ausformung zu gelten habe. Gesetze, die von Menschen geschaffen sind, besitzen für sie keine Gültigkeit - jedenfalls nicht, wenn die betreffende Angelegenheit bereits durch einen Koranvers oder überlieferten Prophetenausspruch (Hadith) geregelt ist. Gegenüber westlichen Einflüssen besteht bei ihnen in der Regel eine ausgeprägte Abwehrhaltung. Frontstellung beziehen Islamisten ebenso gegen die Politik westlicher Staaten, insbesondere der USA und Israels, aber auch einiger europäischer Staaten. Die Thematisierung politischer Vorgänge sowie eine aktive politische Betätigung besitzen in der islamistischen Bewegung einen zentralen Stellenwert. Antiwestliche und antiisraelische/antizionistische Rhetorik ist hierbei zu einem Markenzeichen islamistischer Ideologie geworden und mündet bei gewalttätigen Gruppierungen in Aktivitäten, die eine ernsthafte Bedrohung für Menschen und Einrichtungen westlicher und befreundeter muslimischer Staaten darstellen. 67
  • religiös motivierten Extremismus sein. Das Hamburger Beratungsnetzwerk gegen Rechtsextremismus könnte dafür als Vorbild dienen
Vorwort das Opfer ein Bürger mit Migrationshintergrund ist, gleichzeitig viele weitere unserer Mitbürger, die ebenfalls einen Migrationshintergrund haben. Auch wenn die NPD in Hamburg traditionell und glücklicherweise bei den Wahlergebnissen kaum wahrnehmbar ist, halte ich den Ende vergangenen Jahres eingebrachten Verbotsantrag, an dem der Verfassungsschutz mit seinen Erkenntnissen intensiv mitgearbeitet hat, für wichtig und richtig. Bei einer verfassungsfeindlichen, in Hamburg eindeutig neonazistisch geprägten Partei wie der NPD muss die wehrhafte Demokratie, die wir vertreten, eine klare Haltung zeigen. Neben der unverzichtbaren Prävention gehört die Repression gegen Verfassungsfeinde ohne Wenn und Aber zu den Instrumenten zur Erhaltung unserer freiheitlichen demokratischen Grundordnung dazu. Die Beobachtung, Prävention und Bekämpfung des Islamismus stellt weiterhin eine der größten Herausforderungen für den Verfassungsschutz dar. Islamisten, insbesondere Salafisten, tragen ihre Botschaften seit jüngster Zeit offensiver in die Öffentlichkeit, zum Beispiel über die regelmäßige Verteilung von Koranen in der Hamburger Innenstadt. Salafisten schwebt eine angeblich von Gott gewollte Gesellschaft auf Grundlage der Scharia vor, und ein solches System mit eingeschränkten oder abgeschafften Grundrechten, von der Würde des Menschen über die Gleichberechtigung bis zur Meinungsfreiheit, ist mit unserer liberalen und sozialen Demokratie nicht vereinbar. Der Konflikt in Syrien, zu dem sich auch Hamburger Islamisten auf die Reise gemacht haben, bewegt die extremistische Szene und ist für manche Extremisten auch ein möglicher Faktor der Radikalisierung. Eine Botschaft ist mir wichtig: Islamisten missbrauchen den Islam für ihre Ziele. Der Islam ist eine große, gleichberechtigte Weltreligion - der Islamismus eine verfassungsfeindliche Ideologie auf religiöser Basis. So richtet sich das Engagement der Sicherheitsbehörden gegen Islamisten, nicht gegen den Islam. Prävention ist eine Gemeinschaftsaufgabe - ein behördenund organisationsübergreifendes Präventionsnetzwerk gegen Islamismus könnte ein weiterer erfolgreicher Baustein im Kampf gegen diese Form des religiös motivierten Extremismus sein. Das Hamburger Beratungsnetzwerk gegen Rechtsextremismus könnte dafür als Vorbild dienen. 5
  • Deutschland seit 1998 verbotene linksextremistische türkische Organisation "Devrimci Halk Kurtulus Partisi-Cephesi" (DHKP-C) mit ihren Untergliederungen DHKP ("Revolutionäre Volksbefreiungspartei
Die in Deutschland seit 1998 verbotene linksextremistische türkische Organisation "Devrimci Halk Kurtulus Partisi-Cephesi" (DHKP-C) mit ihren Untergliederungen DHKP ("Revolutionäre Volksbefreiungspartei") als politischer und DHKC ("Revolutionäre Volksbefreiungsfront") als militärischer Flügel zielt auf eine gewaltsame Beseitigung der bestehenden türkischen Staatsund Gesellschaftsordnung und propagiert als Endziel die Errichtung einer sozialistischen, den marxistisch-leninistischen Prinzipien folgenden klassenlosen Gesellschaft. In ihrer Internet-Erklärung Nr. 34 von Ende März 2005 thematisiert die DHKP, politischer Arm der DHKP-C, ihre "35jährige Geschichte" in der Türkei. Anlass zu dieser Rückbesinnung ist der 30. März 1994, der Tag der Gründung und Neukonstituierung der Organisation unter ihrem jetzigen Namen in Damaskus (Syrien). In dieser Erklärung heißt es: "Es gibt nur einen Ausweg. Dieses System zu verändern, die Imperialisten aus unserem Land zu vertreiben und die oligarchische Regierung zu stürzen. Die Probleme können durch die Revolution gelöst werden, die Alternative ist Sozialismus. Wir sagen, dass dieses System verändert werden kann und dafür ein Volkskampf unabdingbar ist. Für eine revolutionäre Volksregierung durch alle Völker unseres Landes müssen wir den Imperialismus verjagen und die oligarchische Diktatur (Anm.: in der Türkei) stürzen." ktivitäten der Organisation beschränken sich indes nicht nur auf das A Heimatland Türkei, sondern werden in allen Ländern mit türkischem Bevölkerungsanteil entfaltet. Die Bundesrepublik Deutschland ist neben der Türkei das wichtigste Betätigungsfeld der DHKP-C. Auch in Rheinland-Pfalz verfügt die Organisation über eine - wenn auch nur geringe - Mitglieder-/Anhängerschaft. In Deutschland bedient sich die DHKP-C u.a. der Publikation "Ekmek ve Adalet" (Brot und Gerechtigkeit), um ihre Ziele und Ideen zu propagieren. Ebenso nutzt sie das Internet, um Berichte über aktuelle Ereignisse, Aufrufe usw. zu verbreiten. In der Internetausgabe der "Ekmek ve Adalet", Ausgabe 158 vom 15. Mai 2005, wurde mitgeteilt, dass es sich um die letzte Ausgabe der Zeitschrift handle und eine neue wöchentliche Zeitschrift mit dem Namen "Yürüyüs" erscheinen werde. Zuvor hatte das Landgericht Bamberg in seinem Urteil 80
  • Januar 2005 (Az. 2 KLs 108 Js 1808/2004) rechtskräftig festgestellt, dass es sich bei der "Ekmek ve Adalet" um eine
vom 11. Januar 2005 (Az. 2 KLs 108 Js 1808/2004) rechtskräftig festgestellt, dass es sich bei der "Ekmek ve Adalet" um eine Publikation der DHKP-C handelt. Dieses Urteil wurde mit Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 17. Mai 2005 (Az. 3 StR 139/05) bestätigt. Wie bereits in den vergangenen Jahren, setzte die DHKP-C auch im Jahr 2005 ihre Kampagne gegen die Haftbedingungen "politischer Gefangener" in der Türkei fort. Hintergrund ist die Verlegung von Gefängnisinsassen aus Haftanstalten mit Großraumzellen in neuartige Haftanstalten mit Einzelzellen (so genannte F-Typ-Gefängnisse). Das von der DHKP-C gegründete "TAYAD-Komitee" versteht sich als "Solidaritätsverein mit den politischen Gefangenen und deren Familien in der Türkei". Der Verein trat im Jahr 2005 aus Anlass weiterer Todesopfer des Hungerstreiks in türkischen Gefängnissen sowie wegen der Situation in den türkischen Haftanstalten ("Isolationshaft") mit Demonstrationen vor türkischen Konsulaten in der Bundesrepublik, bei denen Flugblätter verteilt und Erklärungen abgegeben wurden, mehrfach in Erscheinung. So kam es am 30. Mai in Düsseldorf und Frankfurt/M., am 20. Oktober in Düsseldorf und Berlin und am 21. Oktober 2005 in Stuttgart zum Gedenken an die bislang 119 bzw. 120 Opfer im "Todesfasten" zu Protestaktionen mit allerdings geringer Teilnehmerzahl (bis zu 15 Personen). Am 27. Juni 2005 wurde ein in Rotterdam festgenommener DHKP-CFunktionär von den Niederlanden nach Deutschland ausgeliefert. Ihm wird vorgeworfen, in Deutschland für die Weiterleitung von Spendengeldern an die Deutschlandführung der DHKP-C sowie für Planung und Durchführung von Gewalttaten verantwortlich zu sein. Am 26. Juli 2005 wurde gegen ihn vom GBA Anklage erhoben (SS 129a StGB). Am 21. Juli 2005 erhob die Staatsanwaltschaft Koblenz Anklage gegen vier in Rheinland-Pfalz wohnhafte mutmaßliche Mitglieder/Sympathisanten der DHKP-C wegen Weiterführung eines verbotenen Vereins. Das Verfahren ist derzeit noch beim Landgericht Koblenz anhängig. Auch wenn die DHKP-C in Deutschland überwiegend an ihrer friedlichen Linie des Protestes festhielt, zeigen die bisherigen Anschläge der DHKC im Heimatland Türkei den terroristischen Charakter der Organisation. 81
  • operierende MLKP entstand 1994 aus dem Zusammenschluss zweier türkischer linksextremistischer Organisationen. Wie die TKP/ML und die DHKP-C erstrebt
  • ausländischer Arbeitnehmer in Deutschland wie z.B. "Sozialabbau", "Einschränkung demokratischer Rechte" und prangert das angeblich "faschistische Regime" in der Türkei
"Marxistisch-Leninistische Kommunistische Partei" (MLKP) Die in der Türkei verbotene und terroristisch operierende MLKP entstand 1994 aus dem Zusammenschluss zweier türkischer linksextremistischer Organisationen. Wie die TKP/ML und die DHKP-C erstrebt sie die gewaltsame Zerschlagung des türkischen Staatsgefüges und die Errichtung einer kommunistischen Diktatur. Zu ihren Basisorganisationen gehören die "Föderation der Arbeiterimmigranten aus der Türkei in Deutschland e.V." (AGIF) und die "Kommunistische Jugendorganisation" (KGÖ). Sie betätigt sich vorwiegend publizistisch u.a. mit Stellungnahmen zu Problemen ausländischer Arbeitnehmer in Deutschland wie z.B. "Sozialabbau", "Einschränkung demokratischer Rechte" und prangert das angeblich "faschistische Regime" in der Türkei und den "amerikanischen Imperialismus" an. Die "Bewaffnete Einheiten der Armen und Unterdrückten" (FESK), die von den türkischen Sicherheitsbehörden als bewaffneter Arm der MLKP angesehen werden, bekannten sich in der Vergangenheit zu zahlreichen Anschlägen in der Türkei, u.a. auf Sicherheitskräfte, Armee und Parteibüros. Zur Finanzierung der Parteiarbeit und der Guerillaaktivitäten in der Türkei führt die Organisation jährlich eine europaweite Spendenkampagne unter ihren Anhängern durch. Im Zusammenhang mit den Spendensammlungen sind in den letzten Jahren jedoch keine Straftaten mehr bekannt geworden. Interne ideologische Auseinandersetzungen innerhalb der MLKP führten zur Abspaltung der "Kommunistischen Partei-Aufbauorganisation" (KPIÖ), die heute nahezu bedeutungslos ist. In Deutschland gehören der MLKP ca. 600 Mitglieder an, einzelne davon in Rheinland-Pfalz. 92
  • Beiträge im Netz zu hinterlegen. Die Auseinandersetzung mit dem rechtsextremistischen Spektrum führte im Berichtszeitraum zu einer Reihe von so genannten
quelle für die zeitnahe Umsetzung von Handlungskonzepten. Besonderes Augenmerk gilt der Internetpräsenz revolutionär-marxistischer und anarchistisch ausgerichteter Gruppen, die traditionell die Aktionsfelder "Antifaschismus", "Antirassismus", "Anti-Atom" oder auch "Anti-Globalisierung" zum Gegenstand ihrer politischen Arbeit ansehen. Zentrale Bedeutung haben Info-Portale, die Berichte über regionale oder überregionale bis hin zu multinationalen Geschehnissen transportieren, zu Aktionismus aufrufen und die Möglichkeiten bieten, eigene Beiträge im Netz zu hinterlegen. Die Auseinandersetzung mit dem rechtsextremistischen Spektrum führte im Berichtszeitraum zu einer Reihe von so genannten Hacking-Attacken auf Server des politischen Gegners. Dabei wurden Webseiten manipuliert, Daten von Nutzern und Abonnenten abgezogen, Diskussionsbeiträge von Forenmitgliedern der breiten Öffentlichkeit präsentiert und ihre Anonymität aufgehoben. Starke Internetpräsenz zeigten Gruppen aus Rheinland-Pfalz insbesondere aus Anlass des Besuchs des amerikanischen Präsidenten Bush in Mainz im Februar 2005. Die Zahl der relevanten Portalseiten beträgt bundesweit ca. 900 und in Rheinland-Pfalz ca. 60, wobei eine Vielzahl von Unterseiten ebenfalls relevante Informationen enthalten. 4.3 Ausländerextremismus Besonders grausam in ihrer Web-Darstellung sind ausländische islamistische Gruppierungen, vorwiegend die der "al-Qaida", in Afghanistan, im Irak und Tschetschenien. So werden Exekutionen von entführten Personen gezeigt, Videos von Bombenanschlägen auf militärische Einrichtungen, Kriegsgerät und Bombenbauanleitungen bis hin zu "Todeskandidaten", die als "lebende Bomben" zu ihrem Anschlagsziel unterwegs sind. Nicht selten werden für die Platzierung des Materials Webanbieter missbraucht, die mangels geeigneter Kontrolle ihrer Speichermedien davon keine Kenntnis hatten. Dadurch erreichen die islamistischen Propagandisten größtmögliche Sicherheit, damit ihre technischen Einrichtungen nicht lokalisierbar gemacht werden können. 95
  • Türkei') als Verfasser auf. Im Übrigen nahmen Anhänger linksextremistischer türkischer Organisationen teilweise mit Fahnen der eigenen Organisation an Veranstaltungen deutscher
  • Nein zu HARTZ IV und zu jeder Art von rechtlichen Beschneidungen! Nein zu den F- Typen! [Gemeint sind hier
  • Deutschland, gegebenenfalls im Zusammenwirken mit Vertretern der deutschen Linken, eine Stärkung erfahren kann. 512 Marxistisch Leninistische Kommunistische Partei (MLKP); Kommunistische
Verfassungsschutzbericht des Landes Nordrhein-Westfalen 2006 Der . Mai ist traditionell auch für die linken türkischen Gruppierungen ein Anlass, die eigenen politischen Positionen zu propagieren. Im Vorfeld des . Mai-Feiertages wurden am 29. April 2006 in Köln Plakate mit folgendem Wortlaut festgestellt: "Am . Mai, gegen imperialistische Besatzung, Sozialkahlschlag und Antiterrorgesetze - auf die Straße". Die Plakate, gedruckt in roter Grundfarbe, versehen mit Hammer und Sichel und in deutscher und türkischer Sprache verfasst, wiesen die MLKP ('Marxistisch Leninistische Kommunistische Partei der Türkei') als Verfasser auf. Im Übrigen nahmen Anhänger linksextremistischer türkischer Organisationen teilweise mit Fahnen der eigenen Organisation an Veranstaltungen deutscher Gruppen zum . Mai teil. Die der DHKP-C nahestehende 'Anatolische Föderation' thematisiert den . Mai in einer Interneterklärung wie folgt: "Nein zum Gewissenstest! Nein zu Ausweisungen! Nein zu Anti-Terrorgesetzen! Nein zu HARTZ IV und zu jeder Art von rechtlichen Beschneidungen! Nein zu den F- Typen! [Gemeint sind hier die neuartigen Haftzellen in türkischen Gefängnissen. Anm. des Verf.] Nein zu imperialistischen Kriegen und zur Besatzung! [...] Es lebe der .Mai! Hoch lebe die internationale Solidarität!" Bewertung Die Probleme bei der Mitgliedermotivation und bei der Finanzierung bestehen fort. Es bleibt abzuwarten, ob die DHKP-C durch die Erweiterung des politischen Themenspektrums auf sozialpolitische Themen in Deutschland, gegebenenfalls im Zusammenwirken mit Vertretern der deutschen Linken, eine Stärkung erfahren kann. 512 Marxistisch Leninistische Kommunistische Partei (MLKP); Kommunistische Partei & Aufbauorganisation (KP-IÖ) Leitung Ausländerkomitee Mitglieder Bund NRW 2006 ca. 600 ca. 20 200 ca. 600 ca. 20 Publikationen 'Yeni Atilim' ('Neuer Vorstoß'); 'Partinin Sesi' ('Stimme der Partei'); 'Internationales Bulletin' Die 'Marxistisch Leninistische Kommunistische Partei' (MLKP) vertritt die Lehren des Marxismus-Leninismus und strebt den revolutionären Umsturz des türkischen Staates und den Aufbau einer kommunistischen Gesellschaftsordnung an. Diese 2 AusländErExtrEmismus
  • eine Resolution übergeben. Gemeinsame Aktionen mit deutschen Linken Zunehmend häufiger nehmen sich die linksextremistischen türkischen Organisationen auch Themen der deutschen
  • sozialpolitischen Reformen Übereinstimmungen mit Gruppierungen der deutschen Linken gibt. So kam es am 8. März 2006 in Duisburg zu einer
Verfassungsschutzbericht des Landes Nordrhein-Westfalen 2006 Fortsetzung der Aktionen im Zusammenhang mit dem Todesfasten Zentrales Thema der DHKP-C bleibt das sogenannte "Todesfasten". Hintergrund hierzu ist der Widerstand von Gefangenen in der Türkei gegen den im Jahre 2000 im Rahmen einer Gefängnisreform erfolgten Bau von Einzelzellen anstelle der bisherigen Großraumzellen für teilweise bis zu 00 Insassen. Seit Mai 2002 beteiligen sich nur noch Anhänger der DHKP-C und der ihr nahestehenden Organisation TAYAD am Hungerstreik. Dieser forderte am 7. Januar 2006 das 2. Opfer. In der Folge fanden kleinere Protestbekundungen, unter anderem am 9. Januar vor dem Landtag in Düsseldorf mit 0 Teilnehmern statt. In mehreren deutschen Städten, so auch in Duisburg und Köln, wurde mit Spruchbändern auf den Todesfall aufmerksam gemacht. Am 8. Juli 2006 endete eine 0-tägige europaweite Solidaritätskampagne mit den Todesfastenden in der Türkei. Die seitens des Veranstalters TAYAD erhoffte Solidarisierung der deutschen Bevölkerung blieb weitestgehend aus. So gab es bei Informationsständen, zum Beispiel in Köln und Duisburg, nur wenige Passanten, die sich für die Sache interessierten. Zum 22. Opfer des Todesfastens wurde am . August 2006 im Rahmen einer Protestaktion mit etwa 0 Personen vor dem Innenministerium in NRW eine Resolution übergeben. Gemeinsame Aktionen mit deutschen Linken Zunehmend häufiger nehmen sich die linksextremistischen türkischen Organisationen auch Themen der deutschen Politik an. Dabei ist festzustellen, dass es sowohl bei einzelnen Fragen der Außenund Innenpolitik als auch bei der Kritik an den sozialpolitischen Reformen Übereinstimmungen mit Gruppierungen der deutschen Linken gibt. So kam es am 8. März 2006 in Duisburg zu einer gemeinsamen Demonstration unter dem Motto: "Stoppt die Kriegsvorbereitungen gegen Iran! Stoppt die US-Kriege! Keine deutsche, keine europäische Unterstützung!". An der friedlich verlaufenen Demonstration nahmen 0 bis 200 Personen Titelblätter der Zeitschrift 'Yürüyüs' teil. ('Marsch') AusländErExtrEmismus
  • Öffentlichkeit Teil 3 Befugnisse der Verfassungsschutzbehörde SS8 Allgemeine Rechtsgrundsätze SS9 Allgemeine Befugnisse SS 10 Besondere Befugnisse SS 10a Weitere Einzelfallbefugnisse
Inhaltsübersicht Teil 1 Allgemeine Bestimmungen SS1 Zweckbestimmung SS2 Verfassungsschutzbehörde SS3 Zusammenarbeit in Angelegenheiten des Verfassungsschutzes SS4 Begriffsbestimmungen Teil 2 Aufgaben der Verfassungsschutzbehörde SS5 Beobachtungsaufgaben SS6 Aufgaben bei der Sicherheitsüberprüfung SS7 Unterrichtung der Landesregierung und der Öffentlichkeit Teil 3 Befugnisse der Verfassungsschutzbehörde SS8 Allgemeine Rechtsgrundsätze SS9 Allgemeine Befugnisse SS 10 Besondere Befugnisse SS 10a Weitere Einzelfallbefugnisse Teil 4 Datenverarbeitung SS 11 Erhebung, Speicherung und Nutzung personenbezogener Daten SS 12 Berichtigung, Löschung und Sperrung personenbezogener Daten SS 13 Informationsübermittlung an die Verfassungsschutzbehörde SS 14 Informationsübermittlung durch die Verfassungsschutzbehörde SS 15 Übermittlungsverbote SS 16 Besondere Pflichten bei der Übermittlung personenbezogener Daten SS 17 Minderjährigenschutz SS 18 Auskunft an Betroffene SS 19 Datenschutzkontrolle Teil 5 Parlamentarische Kontrolle SS 20 Parlamentarische Kontrollkommission SS 21 Befugnisse der Parlamentarischen Kontrollkommission Teil 6 Schlußbestimmungen SS 22 Geltung des Landesdatenschutzgesetzes SS 23 Einschränkung von Grundrechten SS 24 Änderung des Landesgesetzes zur Ausführung des Bundesgesetzes zur Beschränkung des Brief-, Postund Fernmeldegeheimnisses SS 25 Inkrafttreten 111
  • werden, soweit es Allgemeine Bestimmungen dieses Gesetz und die Rechtsvorschriften der betreffenden Länder zulassen. SS1 (3) Bei der Erfüllung
Teil 1 anderen Ländern tätig werden, soweit es Allgemeine Bestimmungen dieses Gesetz und die Rechtsvorschriften der betreffenden Länder zulassen. SS1 (3) Bei der Erfüllung von Aufgaben auf Grund Zweckbestimmung eines Gesetzes nach Artikel 73 Nr. 10 Buchst. b oder c des Grundgesetzes stehen der VerDer Verfassungsschutz dient dem Schutz fassungsschutzbehörde nur die Befugnisse der freiheitlichen demokratischen Grundordzu, die sie zur Erfüllung der entsprechenden nung, des Bestandes und der Sicherheit des Aufgaben nach diesem Landesgesetz hat. Bundes und der Länder. SS4 SS2 Begriffsbestimmungen Verfassungsschutzbehörde (1) Im Sinne dieses Gesetzes sind (1) Alle den Zwecken des Verfassungs1. Bestrebungen gegen den Bestand des schutzes dienenden Aufgaben und BefugBundes oder eines Landes politisch nisse werden vom Ministerium des Innern bestimmte, zielund zweckgerichtete und für Sport als Verfassungsschutzbehörde Verhaltensweisen in einem oder für wahrgenommen. einen Personenzusammenschluss, der (2) Der Verfassungsschutz und die Polizei darauf gerichtet ist, die Freiheit des dürfen einander nicht angegliedert werden. Bundes oder eines Landes von fremder Herrschaft aufzuheben, ihre staatliche Einheit zu beseitigen oder ein zu ihm SS3 gehörendes Gebiet abzutrennen; Zusammenarbeit in Angelegenheiten des 2. Bestrebungen gegen die Sicherheit des Verfassungsschutzes Bundes oder eines Landes politisch (1) Die Verfassungsschutzbehörde ist verbestimmte, zielund zweckgerichpflichtet, mit dem Bund und den Ländern in tete Verhaltensweisen in einem oder Angelegenheiten des Verfassungsschutzes für einen Personenzusammenschluss, zusammenzuarbeiten. Die Zusammenarder darauf gerichtet ist, den Bund, beit besteht insbesondere in gegenseitiger Länder oder deren Einrichtungen in Unterstützung und im Informationsausihrer Funktionsfähigkeit erheblich zu tausch sowie in der Unterhaltung gemeinbeeinträchtigen; samer Einrichtungen. 3. Bestrebungen gegen die freiheitliche (2) Die Behörden für Verfassungsschutz demokratische Grundordnung politisch anderer Länder dürfen in Rheinland-Pfalz bestimmte, zielund zweckgerichtete unter Beachtung der Bestimmungen dieses Verhaltensweisen in einem oder für Gesetzes nur im Einvernehmen, das Buneinen Personenzusammenschluss, der desamt für Verfassungsschutz gemäß SS darauf gerichtet ist, einen der in diesem 5 Abs. 2 des BundesverfassungsschutzGesetz genannten Verfassungsgrundgesetzes vom 20. Dezember 1990 (BGBl. sätze zu beseitigen oder außer Geltung I S. 2954 - 2970 -), zuletzt geändert durch zu setzen. Artikel 1 des Gesetzes vom 9. Januar 2002 Für einen Personenzusammenschluss han(BGBl. I S. 361), nur im Benehmen mit der delt, wer ihn in seinen Bestrebungen nachVerfassungsschutzbehörde tätig werden. drücklich unterstützt. Verhaltensweisen von Die Verfassungsschutzbehörde darf in den Einzelpersonen, die nicht in einem oder für 112
  • deutschen Volkes Freiheit Autonome Linksextremisten "Freiheitsfalken Kurdistans (TAK)" Autonome Nationalisten (AN) Freistaat Preußen Freundeskreis Rechts Freundeskreis Rhein-Sieg B Furkan
  • Rechte "Internationale Koordination Revolutionärer Die Wahre Religion (DWR) Parteien und Organisationen (ICOR)" Division Braune Wölfe Interventionistische Linke (IL) Division Germania
Liste der Bestrebungen und Organisationen A F "AKARAM" Advance Falk News Afrikabrunnen (heute Blue Springs LTD) "Föderation der Türkisch-Demokratischen Agape e. V. Idealistenvereine in Deutschland e.V. (ADÜTDF)" al-Asraa (Die Gefangenen) "Föderation der Yezidischen Vereine Kurdistans al-Qaida (FKE, früher YEK)" Altermedia Deutschland Föderation islamischer Organisationen in Europa (FIOE) "alternativ, unabhängig, fortschrittlich (AUF)" "Föderation kurdischer Vereine in Deutschland Ansaar Düsseldorf e.V./Ansaar International (YEK-KOM)" Ansaarul Aseer (Die Unterstützer der Gefangenen) "Frauenverband Courage e.V." "Antikapitalistische Linke (AKL)" Freewinds Antisem Versand Freier Widerstand Oberhausen Arbeiterpartei Kurdistans (PKK), Freies Netz Stolberg Volkskongress Kurdistans (KONGRA-GEL) Freies Netz Süd ARMINIUS-Bund des deutschen Volkes Freiheit Autonome Linksextremisten "Freiheitsfalken Kurdistans (TAK)" Autonome Nationalisten (AN) Freistaat Preußen Freundeskreis Rechts Freundeskreis Rhein-Sieg B Furkan Nesli Dergisi (Magazin der Generation Furkan) Furkan Kultur und Bildungszentrum Bielefeld Sultan Fatih Genclik (BSFG) Furkan Stiftung für Bildung und Dienstleistungen Blck Stone Blickpunkt Furkan-Gemeinschaft Blood and Honour "Blue Springs LTD. (ehem. Afrikabrunnen)" -Stiftung) "Bülten (Bulletin der Türkischen Föderation)" G C Gemeinschaften Kurdistans (KCK) Germaniten Scientology Germaniten Partei Celebrity Center "Grup Yorum" Church of Scientology Combat 18 H D Hamas Hammerskins "Demokratisch-kurdisches Helfen in Not (HiN) Gesellschaftszentrum (DKTM)" Hizb Allah - Partei Gottes "Demokratisch-kurdisches Gesellschaftszentrum Hizb ut-Tahrir - Islamische Befreiungspartei (HuT) Deutschland (NAV-DEM)" Der III. Weg Der Weg zum Glücklichsein I Deutsche Kommunistische Partei (DKP) "Deutsche Liga für Volk und Heimat (DLVH)" Identitäre Aktion (IA) Deutsche Stimme (DS) Identitäre Bewegung Deutschland (IBD) Devrimci Sol Imam-Mahdi-Zentrum DHKP-C Impact Die Rechte "Internationale Koordination Revolutionärer Die Wahre Religion (DWR) Parteien und Organisationen (ICOR)" Division Braune Wölfe Interventionistische Linke (IL) Division Germania Islamische Gemeinschaft in Deutschland e.V. (IGD) Dogru Haber (Richtige Nachricht) Islamischer Staat (IS) dortmundecho.org Islamistische nordkaukasische Szene (INS) Ismail Aga Cemaati (IAC) E J "eedhesam.com" Erbakan Vakfi (Erbakan Stiftung) Izzedin Al-Qassam-Brigaden Jabhat al-Nusra (JaN) Jugend für Menschenrechte Junge Nationaldemokraten (JN) Justizopferhilfe Löhne 154
  • Einsatz von verdeckt SS8 eingesetzten hauptamtlichen Bediensteten, Allgemeine Rechtsgrundsätze Vertrauensleuten und Gewährspersonen, das Anwerben und Führen gegnerischer (1) Die Verfassungsschutzbehörde
  • Agentinnen und Agenten, ObservationsGesetz und Recht gebunden (Artikel 20 Abs. maßnahmen, Bildund Tonaufzeichnungen 3 des Grundgesetzes). sowie die Verwendung
3. bei technischen Sicherheitsmaßnahmen behörde diejenige zu treffen, die einzelne zum Schutze von im öffentlichen IntePersonen und die Allgemeinheit vorausresse geheimhaltungsbedürftigen Tatsichtlich am wenigsten beeinträchtigt. Eine sachen, Gegenständen oder ErkenntMaßnahme darf nicht zu einem Nachteil fühnissen gegen die Kenntnisnahme durch ren, der zu dem erstrebten Erfolg erkennbar Unbefugte sowie außer Verhältnis steht. Eine Maßnahme ist nur so lange zulässig, bis ihr Zweck erreicht 4. in den übrigen gesetzlich vorgesehenen ist oder sich zeigt, dass er nicht erreicht werFällen. den kann. (3) Polizeiliche Befugnisse oder WeisungsSS7 befugnisse gegenüber der Polizei stehen der Unterrichtung der Landesregierung und Verfassungsschutzbehörde nicht zu; sie darf der Öffentlichkeit die Polizei auch nicht im Wege der Amtshilfe (1) Die Verfassungsschutzbehörde unterum Maßnahmen ersuchen, zu denen sie richtet die Landesregierung regelmäßig selbst nicht befugt ist. und umfassend über Art und Ausmaß von Bestrebungen und Tätigkeiten nach SS 5 . SS9 (2) Die fachlich zuständige Ministerin oder der Allgemeine Befugnisse fachlich zuständige Minister unterrichtet die Öffentlichkeit über Bestrebungen und TätigDie Verfassungsschutzbehörde darf zur keiten nach SS 5 und andere grundlegende Erfüllung ihrer Aufgaben nach den SS 5 und SS Angelegenheiten des Verfassungsschutzes. 6 die nach pflichtgemäßem Ermessen erforderlichen Maßnahmen treffen, insbesondere (3) Bei der Unterrichtung der Öffentlichkeit Informationen einschließlich personenbenach Absatz 2 dürfen auch personenbezozogener Daten verarbeiten, insbesondere gene Daten bekanntgegeben werden, wenn erheben, speichern, nutzen, übermitteln und die Bekanntgabe für das Verständnis des löschen, soweit nicht die SSSS 10 bis 17 die Zusammenhanges oder der Darstellung Befugnisse besonders regeln. von Bestrebungen und Tätigkeiten nach SS 5 erforderlich ist und das öffentliche Interesse an der Bekanntgabe das schutzwürdige SS 10 Interesse der betroffenen Person überwiegt. Besondere Befugnisse (1) Die Verfassungsschutzbehörde darf Teil 3 Methoden und Gegenstände einschließlich Befugnisse der Verfassungsschutzbetechnischer Mittel zur heimlichen Informatihörde onsbeschaffung (nachrichtendienstliche Mittel) anwenden. Nachrichtendienstliche Mittel sind insbesondere der Einsatz von verdeckt SS8 eingesetzten hauptamtlichen Bediensteten, Allgemeine Rechtsgrundsätze Vertrauensleuten und Gewährspersonen, das Anwerben und Führen gegnerischer (1) Die Verfassungsschutzbehörde ist an Agentinnen und Agenten, ObservationsGesetz und Recht gebunden (Artikel 20 Abs. maßnahmen, Bildund Tonaufzeichnungen 3 des Grundgesetzes). sowie die Verwendung von Tarnpapieren und (2) Von mehreren möglichen und geeigneten Tarnkennzeichen. Die nachrichtendienstMaßnahmen hat die Verfassungsschutzlichen Mittel sind in einer Dienstvorschrift 114
  • Parteien des NordatlanDateien und sonstigen Informationsbetikvertrages über die Rechtsstellung stände nehmen, soweit dies zur Aufklärung ihrer Truppen hinsichtlich
gerichtet sind. Die VerfassungsschutzbeZusatzabkommens zu dem Abkommen hörde kann auch Einsicht in die amtlichen zwischen den Parteien des NordatlanDateien und sonstigen Informationsbetikvertrages über die Rechtsstellung stände nehmen, soweit dies zur Aufklärung ihrer Truppen hinsichtlich der in der der in Satz 1 genannten Tätigkeiten oder Bundesrepublik Deutschland statioBestrebungen zwingend erforderlich ist nierten ausländischen Truppen vom 3. und durch eine andere Art der Übermittlung August 1959 (BGBl. 1961 II S. 1183 - der Zweck der Maßnahme gefährdet oder 1218 -), zuletzt geändert durch AbkomBetroffene unverhältnismäßig beeinträchtigt men vom 18. März 1993 (BGBl. 1994 II würden. Die Übermittlung personenbezoS. 2594), gener Daten ist auf Name, Anschrift, Tag und 2. die Staatsanwaltschaften und die PoliOrt der Geburt, Staatsangehörigkeit sowie zeibehörden zur Verfolgung von Staatsauf im Einzelfall durch die Verfassungsschutzdelikten, den in SS 100 a der schutzbehörde festzulegende Merkmale zu Strafprozessordnung und SS 131 des beschränken. Strafgesetzbuchs genannten Straftaten (4) Die Übermittlung personenbezogener und sonstigen Straftaten im Rahmen Daten, die aufgrund einer Maßnahme nach der organisierten Kriminalität; StaatsSS 100 a der Strafprozessordnung bekannt schutzdelikte sind die in den SS 74 a des geworden sind, ist für Zwecke der AufgaGerichtsverfassungsgesetzes und SS benerfüllung nach diesem Gesetz nur dann 120 des Gerichtsverfassungsgesetzes zulässig, wenn tatsächliche Anhaltspunkte genannten Straftaten sowie sonstige dafür bestehen, dass jemand eine der in SS Straftaten, bei denen auf Grund ihrer 3 Abs. 1 des Artikel 10-Gesetzes genannZielsetzung, des Motivs der Täterin ten Straftaten plant, begeht oder begangen oder des Täters oder der Verbindung hat. Auf deren Verwertung durch die Verfaszu einer Organisation tatsächliche sungsschutzbehörde findet SS 4 des Artikel Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass sie 10-Gesetzes entsprechende Anwendung. gegen die in Artikel 73 Nr. 10 Buchst. b oder c des Grundgesetzes genannten Schutzgüter gerichtet sind, SS 14 3. die Polizeiund Ordnungsbehörden, Informationsübermittlung durch die soweit sie gefahrenabwehrend tätig Verfassungsschutzbehörde sind, wenn dies zur Erfüllung der Auf(1) Die Verfassungsschutzbehörde darf an gaben der empfangenden Stelle erforöffentliche Stellen personenbezogene Daten derlich ist und die Übermittlung zur zur Erfüllung ihrer Aufgaben nach den SS 5 Abwehr einer im Einzelfall bestehenden und SS 6 übermitteln, soweit gesetzlich nichts erheblichen Gefahr oder zur vorbeuanderes bestimmt ist. Die empfangende genden Bekämpfung der in Nummer 2 Stelle darf personenbezogene Daten nur zu genannten Straftaten oder von Verbredem Zweck nutzen, zu dem sie ihr übermitchen, für deren Vorbereitung konkrete telt wurden, soweit gesetzlich nichts anderes Hinweise vorliegen, dient, bestimmt ist. 4. andere öffentliche Stellen, wenn dies (2) Zu anderen Zwecken darf die Verfaszur Erfüllung der Aufgaben der empfansungsschutzbehörde, soweit gesetzlich genden Stelle erforderlich ist und diese nichts anderes bestimmt ist, personenbezodie personenbezogenen Daten für Zwegene Daten nur übermitteln an cke benötigt, die dem Schutz wichtiger 1. die Dienststellen der StationierungsRechtsgüter, insbesondere dem Schutz streitkräfte im Rahmen von Artikel 3 des von Leben, Gesundheit oder Freiheit 120
  • Fällen, in denen dies durch eine Rechtsvorschrift vorgesehen 2. zur Abwehr sicherheitsgefährdender oder vorausgesetzt wird. Die Auskunft muss oder geheimdienstlicher
einer Person oder dem Schutz von Sicherheitsinteressen der empfangenden Sachen von bedeutendem Wert oder Stelle erforderlich ist. Die Übermittlung an der Gewährleistung der Sicherheit von ausländische Nachrichtendienste geschieht lebensoder verteidigungswichtigen im Einvernehmen mit dem Bundesamt für Einrichtungen im Sinne des LandessiVerfassungsschutz. Sie unterbleibt in allen cherheitsüberprüfungsgesetzes dienen Fällen, in denen auswärtige Belange der und dies mit den Aufgaben der VerfasBundesrepublik Deutschland oder überwiesungsschutzbehörde nach den SS 5 und gende schutzwürdige Interessen Betroffener SS 6 vereinbar ist. entgegenstehen. Die ÜbermittIn den Fällen des SS 21 Abs. 1 Satz 1 des lung ist aktenkundig zu machen. Die empBundesverfassungsschutzgesetzes überfangende Stelle ist darauf hinzuweisen, dass mittelt die Verfassungsschutzbehörde darüdie übermittelten personenbezogenen Daten ber hinaus auch den Staatsanwaltschaften nur zu dem Zweck genutzt werden dürfen, und, vorbehaltlich der staatsanwaltschaftzu dem sie ihr übermittelt wurden, und dass lichen Sachleitungsbefugnis, den Polizeidie Verfassungsschutzbehörde sich vorbebehörden des Landes Informationen einhält, Auskunft über die Nutzung der persoschließlich personenbezogener Daten unter nenbezogenen Daten zu verlangen. den Voraussetzungen des SS 20 Abs. 1 Satz (6) Personenbezogene Daten dürfen an 1 und 2 sowie Abs. 2 Satz 1 des Bundesvernichtöffentliche Stellen nicht übermittelt fassungsschutzgesetzes . werden, es sei denn, dies ist (3) Die Verfassungsschutzbehörde erteilt auf 1. zum Schutze der freiheitlichen demokrabegründete Anfrage von öffentlichen Stellen tischen Grundordnung, des Bestandes des Landes und der kommunalen Gebietsoder der Sicherheit der Bundesrepublik körperschaften Auskunft einschließlich perDeutschland oder eines ihrer Länder sonenbezogener Daten aus vorhandenen oder zur Gewährleistung der Sicherheit Unterlagen über gerichtsverwertbare Tatsavon lebensoder verteidigungswichchen im Rahmen von Einstellungs-, Disziplitigen Einrichtungen im Sinne des Lannarund Kündigungsverfahren, im Einbürgedessicherheitsüberprüfungsgesetzes, rungsverfahren und in den Fällen, in denen dies durch eine Rechtsvorschrift vorgesehen 2. zur Abwehr sicherheitsgefährdender oder vorausgesetzt wird. Die Auskunft muss oder geheimdienstlicher Tätigkeiten für zur Erfüllung der Aufgaben der anfragenden eine fremde Macht, Stelle zwingend erforderlich sein. 3. zum Schutze der Volkswirtschaft vor (4) Die Verfassungsschutzbehörde übersicherheitsgefährdenden oder geheimmittelt gemäß SS 21 Abs. 2 des Bundesdienstlichen Tätigkeiten oder vor der verfassungsschutzgesetzes dem Bundesplanmäßigen Unterwanderung von nachrichtendienst und dem Militärischen Wirtschaftsunternehmen durch die in SS Abschirmdienst Informationen einschließlich 4 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 und 3 genannten personenbezogener Daten. Bestrebungen oder (5) Die Verfassungsschutzbehörde darf 4. zum Schutze von Leben, Gesundheit, personenbezogene Daten an ausländische Freiheit oder Vermögen einer Person Nachrichtendienste angrenzender Staaten, erforderlich. Die Übermittlung bedarf der an andere ausländische öffentliche StelZustimmung der fachlich zuständigen Minilen sowie an überund zwischenstaatliche sterin oder des fachlich zuständigen MiniStellen übermitteln, wenn die Übermittsters oder der Leiterin oder des Leiters der lung zur Erfüllung ihrer Aufgaben nach den für den Verfassungsschutz zuständigen SS 5 und SS 6 oder zur Wahrung erheblicher Abteilung des Ministeriums des Innern und 121
  • Publikationen nutzt die DHKP-C intensiver als die übrigen linksextremistischen türkischen Organisationen das Internet für Aufrufe und politische Erklärungen
Verfassungsschutzbericht des Landes Nordrhein-Westfalen 2006 Struktur Deutschland ist neben der Türkei das wichtigste Betätigungsgebiet der DHKP-C. Die Organisation verfügt über feste Strukturen. Dem Deutschlandverantwortlichen sind Gebietsverantwortliche nachgeordnet. Die eingesetzten Funktionäre treten zur Tarnung unter Decknamen auf und werden häufig ausgetauscht. Als örtliche oder regionale Basis dienen der DHKP-C Vereine, deren Satzung keinen Rückschluss auf die Organisation zulassen. In NRW verfügt die DHKP-C über solche Stützpunkte unter anderem in Bielefeld, Dortmund, Duisburg und Köln. Als der verbotenen DHKP-C nahestehend wird der 'Solidaritätsverein mit den politischen Gefangenen und deren Familien in der Türkei' (TAYAD) angesehen, der in Deutschland auch unter dem Namen jeweiliger regionaler TAYAD-Komitees öffentlichkeitswirksame Veranstaltungen zur Hungerstreikproblematik in türkischen Gefängnissen durchführt. Wegen personeller Verflechtungen wird auch bei der 'Anatolischen Föderation e. V. Köln', die aus dem 'Verband anatolischer Volkskulturvereine e. V.' hervorgegangenen ist, eine Nähe zur DHKP-C angenommen. Finanzierung Die DHKP-C finanziert sich durch Mitgliedsbeiträge, Spenden und den Verkauf von Publikationen. Wie in den Vorjahren konnte das selbst gesetzte Ziel der Spendenkampagne bei weitem nicht erreicht werden. Über Spendengelderpressungen konnten in den letzten Jahren keine Erkenntnisse gewonnen werden. Medieneinsatz Seit Mai 200 erscheint die 'Yürüyüs' ('Marsch') als neue wöchentliche Zeitschrift. Neben den regelmäßig erscheinenden Publikationen nutzt die DHKP-C intensiver als die übrigen linksextremistischen türkischen Organisationen das Internet für Aufrufe und politische Erklärungen. Sie verfügt über eine mehrsprachige Homepage. Gerichtsentscheidungen und Exekutivmaßnahmen gegen Funktionäre Am 27. Juni 200 wurde ein früherer Funktionär der DHKP-C aus Köln, der wegen der Beteiligung an Spendengelderpressungen mit Haftbefehl gesucht wurde und sich im Sommer 997 in die Niederlande abgesetzt hatte, von den Niederlanden nach Deutschland ausgeliefert. Ihm wurden unter anderem die Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung (DHKP-C), räuberische Erpressung und gefährliche Körperverletzung vorgeworfen. Am 28. Juni 200 eröffnete ihm der Ermittlungsrichter am AusländErExtrEmismus 29
  • Veranstaltung wurde den USA und Israel legitimierter Staatsterrorismus unterstellt. linksExtrEmismus
Verfassungsschutzbericht des Landes Nordrhein-Westfalen 2006 : Anfang September eine Kundgebung im Rahmen des internationalen Antikriegstages in Duisburg. Wie bereits bei der Demonstration Anfang August in Köln wurde auch bei dieser Veranstaltung ein Transparent mit dem Symbol der 'Hizb Allah' - hochgereckte Faust mit Gewehr - mitgeführt, auf dem das Selbstverteidigungsrecht des Libanon und die Anerkennung der palästinensischen Regierung mit den Worten "Demokratie heißt Widerstand" eingefordert wird. Entgegen der Tradition der Vorjahre fand die Demonstration zum Jahrestag der Intifada Ende September nicht in Köln, sondern erstmals in Duisburg unter dem Motto "Hände weg vom Nahen und Mittleren Osten" statt. Im Aufruf zu dieser Veranstaltung wurde den USA und Israel legitimierter Staatsterrorismus unterstellt. linksExtrEmismus 2
  • Demonstration "Israel raus aus dem Libanon" in Köln, 2 linksExtrEmismus
Verfassungsschutzbericht des Landes Nordrhein-Westfalen 2006 Das bereits in den Vorjahresberichten erwähnte jährlich organisierte "Antiimperialistische Sommerlager" fand vom 2. - 0. Januar 2006 parallel zum zeitgleich dort stattfindenden Weltsozialforum als "Internationales Bolivarianisches Lager" in Caracas/Venezuela statt. Es spricht einiges dafür, dass der Duisburger Verein 'Initiativ e. V. - Verein für Demokratie und Kultur von unten' als 'Deutsche Sektion des antiimperialistischen Lagers' in Caracas vertreten war. Hauptthemen des Lagers waren "der antiimperialistische Kampf der Völker, der Sozialismus des 2. Jahrhunderts und die Koordination des Widerstands in einer gemeinsamen Front". In den Diskussionen zum Widerstand "standen die Teilnehmer des Lagers für die Legitimität des Widerstandes der Völker mit allen Formen des Kampfes gegen den imperialistischen Terrorismus ein". Anlässlich des Internationalen Aktionstags zum . Jahrestag des Irakkriegs meldete ein Mitglied des Duisburger 'Initiativ e. V.' einen Aufzug mit dem Motto "Gegen Krieg und Besatzung im Irak" an. Eine ursprünglich am gleichen Tag geplante Veranstaltung "Die Kriege der USA und der irakische Widerstand" mit dem Sprecher der 'Irakischen Patriotischen Allianz' (IPA), Awni al-Kalemji, konnte aufgrund eines laufenden Ermittlungsverfahrens gegen al-Kalemji nicht stattfinden. In einem Interview äußerte al-Kalemji im März seine Einstellung zu Widerstandshandlungen im Irak: "[...] wenn ich jünger wäre, würde ich mich sofort dem aktiven Widerstand gegen die US-Besatzer anschließen und mit der Waffe in der Hand gegen sie kämpfen". Ein Vertreter des im Juli 200 in Köln gegründeten Solidaritätskomitees 'Freier Irak', mit dem der Duisburger Verein inhaltlich und personell verbunden ist, machte deutlich, "dass alles unternommen werden wird, Awni al-Kalemji doch noch nach Deutschland zu holen und ihn reden zu lassen." Zwischenzeitlich wurde gegen alKalemji ein Einreiseund Aufenthaltsverbot für das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland mit der Begründung verhängt, dessen politische Unterstützung des irakischen Widerstands beeinträchtige die öffentliche Sicherheit und Ordnung der Bundesrepublik Deutschland. Der Duisburger Verein veranstaltete und/oder unterstützte eine Vielzahl weiterer Kundgebungen, Demonstrationen, Informationsveranstaltungen und Podiumsdiskussionen im Zusammenhang mit dem antiimperialistischen Widerstand, von denen im folgenden einige genannt werden: : im Juni 2006 unter dem Motto "Imperialistische Hegemonie im Nahen und Mittleren Osten" in Duisburg, : im August eine von arabischen Kräften organisierte Demonstration "Israel raus aus dem Libanon" in Köln, 2 linksExtrEmismus
  • Über 150 Initiativen, Schulen, Vereine, Musik-, Tanzund Theaterprojekte gegen Rechtsextremismus werden hier als gute Beispiele für gesellschaftliches Engagement präsentiert
Verfassungsschutzbericht des Landes Nordrhein-Westfalen 2000 7 Zusammenschluss verschiedener islamischer Organisationen. Behrens machte deutlich: "Wir brauchen dringend seriöse Ansprechpartner unter den Muslimen. Wir wollen nicht, dass die muslimische Jugend unter dem Deckmantel der Religion immer mehr in den Sog demokratiefeindlicher und antijüdischer Organisationen gerät." Das neu eingerichtete Internet-Portal www.NRWGegenRechts.de ist nach Angaben von Behrens bereits rund drei Millionen Mal angeklickt worden. Über 150 Initiativen, Schulen, Vereine, Musik-, Tanzund Theaterprojekte gegen Rechtsextremismus werden hier als gute Beispiele für gesellschaftliches Engagement präsentiert.

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