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"links or rechts" in den Verfassungsschutz Trends
  • diejenigen Zuhörer, denen beispielsweise die Gründer der islamischen Rechtsschulen geläufig waren. Ein weiterer wichtiger Gastredner war Dr. Issam AL-ATTAR
Sicherheitsgefährdende und extremistische Bestrebungen von Islamisten ferenz (2005: bei der Veranstaltung in Leverkusen etwa die gleiche Anzahl) waren überwiegend jünger als 30 Jahre. Sie sollten vor allem durch den als "Jugendimam" angekündigten ägyptischen Fernsehprediger Amr KHALED und den aus Äthiopien stammenden Rap-Musiker "Ammar114" angesprochen werden. Amr KHALED (Foto) nahm seit 2003 bereits zum vierten Mal an einer IGD-Jahreskonferenz teil. Seine Sendungen auf dem Satellitensender "Iqra-TV" erfreuen sich in der arabischen Welt großer Beliebtheit. KHALED gelingt es in seinen Predigten, gerade die junge Generation zu fesseln. Diesmal widmete er sich dem Thema "Die Liebe zum Propheten", stellte dem Publikum ganz im Stil eines Quizmasters religiöse Fragen und verteilte 50-Euro-Scheine an diejenigen Zuhörer, denen beispielsweise die Gründer der islamischen Rechtsschulen geläufig waren. Ein weiterer wichtiger Gastredner war Dr. Issam AL-ATTAR vom "Islamischen Zentrum Aachen" (IZA). Dort hatte er 1981 die "Islamischen Avantgarden" gegründet - neben der IGD die bedeutendste Gruppierung aus dem Umfeld der MB. Der Literaturwissenschaftler war von 1957 bis 1973 Generalinspekteur (al-muraqib al-'amm) der syrischen MB gewesen, hatte dann aber im Zuge einer immer stärkeren Radikalisierung dieser Organisation den Vorsitz verloren. AL-ATTAR, der ein hohes Ansehen als islamischer Gelehrter genießt, hielt einen Vortrag zum Motto der Veranstaltung: "Der Prophet - Barmherzigkeit für die Menschheit". Die IGD ist sehr bemüht, sich auf Veranstaltungen wie dieser Jahreskonferenz als tolerante und mit den Werten des Grundgesetzes im Einklang stehende Organisation zu präsentieren, die sich dem Integrationsgedanken verpflichtet fühlt. Dennoch kollidiert ihre Auslegung des Islam gleich an mehreren Stellen mit den Normen der freiheitlichen demokratischen Grundordnung. Dies gilt etwa für ihr Staatsverständnis, dem zufolge der Regierende nur Ausführender von Gottes Gesetzen sein kann. Die Souveränität Gottes stellt sie dabei eindeutig über die Volkssouveränität, womit sie im Widerspruch zu Artikel 20 des Grundgesetzes steht. So heißt es auf ihrer Homepage: "Für den Muslim gibt es keinen Zweifel: Über allem, ...den Menschen ein50
  • persönlicher Vorwerfbarkeit an. Der Geheimschutz ist für den demokratischen Rechtsgrundlage für das SicherheitsüberprüRechtsstaat unverzichtbar. Er hat dafür Sorge zu fungsverfahren
Geheimschutz IX. Geheimschutz 1. Allgemeines kommt es nicht auf ein Verschulden im Sinne persönlicher Vorwerfbarkeit an. Der Geheimschutz ist für den demokratischen Rechtsgrundlage für das SicherheitsüberprüRechtsstaat unverzichtbar. Er hat dafür Sorge zu fungsverfahren ist das Thüringer Sicherheitstragen, dass Informationen und Vorgänge, deren überprüfungsgesetz (ThürSÜG)56 vom 17. März Bekanntwerden den Bestand, lebenswichtige 2003 in der Fassung vom 6. Juni 2018. Interessen oder die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland oder eines Bundeslandes Sicherheitsüberprüfungen werden für Personen, gefährden kann, vor unbefugter Kenntnisnahme die eine sicherheitsempfindliche Tätigkeit gegeschützt werden. Im Rahmen ihrer Organisamäß SS 1 Abs. 2 ThürSÜG ausüben sollen, durchtionsgewalt haben Behörden Vorkehrungen zur geführt. Betroffen sind in erster Linie Personen, Gewährleistung des Geheimschutzes zu treffen. die Zugang zu Verschlusssachen haben oder sich diesen verschaffen können. Zu den Aufgaben des AfV zählt gemäß SS 4 Abs. 2 Satz 1 ThürVerfSchG die Mitwirkung im Bereich Als Verschlusssache werden alle im öffentlichen des personellen und materiellen GeheimschutInteresse geheimhaltungsbedürftigen Tatsazes. chen, Gegenstände oder Erkenntnisse - unabhängig von ihrer Darstellungsform - bezeichnet. Schriftstücke, Zeichnungen, Karten, Fotokopien, 2. Personeller GeheimLichtbildmaterial, elektronische Datenträger, elektrische Signale, Geräte und technische Einschutz richtungen können ebenso wie das gesprochene Wort oder Zwischenmaterial (z. B. Entwürfe), Unter dem Begriff "Geheimschutz" werden das im Zusammenhang mit Verschlusssachen sämtliche Vorkehrungen im weiteren Sinne anfällt, eine solche Klassifizierung erfordern. verstanden, die dem Schutz von Geheimnissen dienen. Nicht jede Person, nicht jeder AmtsträFür eine Sicherheitsüberprüfung ist der Geheimger erfüllt die für den Umgang mit Geheimnissen schutzbeauftragte der jeweiligen Dienststelle erforderlichen Voraussetzungen. Folglich gilt es, bzw. der zuständigen obersten Landesbehörde Personen, die aufgrund bestimmter Verhaltensverantwortlich. Der Thüringer Verfassungsschutz weisen für Verrat, Erpressung oder Spionage wirkt an der Sicherheitsüberprüfung gemäß anfällig scheinen, von vornherein den Zugriff auf SS 4 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 ThürVerfSchG i. V. m. SS 3 Geheimnisse zu versagen. Diesem Ziel dient die Abs. 3 ThürSÜG mit. Sicherheitsüberprüfung. Dabei wird festgestellt, ob der Überprüfte seiner Vergangenheit, seinem Die Sicherheitsüberprüfung wird je nach Charakter, seinen Gewohnheiten und seinem Geheimhaltungsgrad abgestuft. Gemäß SSSS 8 ff. Umgang nach Anlass bietet, an seiner persönThürSÜG wird sie als einfache (Ü 1), erweiterte lichen Vertrauenswürdigkeit zu zweifeln, ob (Ü 2) oder als erweiterte Sicherheitsüberprüfung er somit ein Sicherheitsrisiko darstellt. Dabei mit Sicherheitsermittlungen (Ü 3) durchgeführt. Sie bedarf der vorherigen Zustimmung sowohl 56 Unter http:/www.thueringen.de/th3/verfassungsschutz/ueber_uns/rechtsgrundlagen/thuersueg/index.aspx online abrufbar. 103
  • Rheinland-Pfalz (2002) Gesamt: 57.300 (57.350) 1.300 (1.350) Linksextremisten: 17.470 (17.850) 500 ( 500) Extreme Nationalisten: 8.880 ( 8.900) 100 ( 100) Islamistische
-593.1 Personenpotential Bund (2002) Rheinland-Pfalz (2002) Gesamt: 57.300 (57.350) 1.300 (1.350) Linksextremisten: 17.470 (17.850) 500 ( 500) Extreme Nationalisten: 8.880 ( 8.900) 100 ( 100) Islamistische Extremisten: 30.950 (30.600) 700 ( 750) alle Angaben: "ca." 3.2. Gewalttatenzahlen Gewalttatenzahlen Rheinland-Pfalz 2003 2002 Gesamt: 2 -- Deliktsarten: Tötungsdelikte: -- -- Versuchte Tötungen: 1 -- Körperverletzungen: -- -- Brandstiftungen: -- -- Sprengstoffexplosionen: -- -- Landfriedensbruch: -- -- Freiheitsberaubungen: 1 -- Raub/Erpressungen: -- -- 3.3 Der Extremismus islamistischer Prägung 3.3.1 Islamismus Der Islamismus ist durch eine enge Verknüpfung von Theorie und Aktivismus, Religion und Politik geprägt. Er tritt als religiös begründetes Staatsund Gesellschaftsmodell sowie als politische Bewegung auf. In religiös-ideologischer Hinsicht stellt der Islamismus eine spezifische Erscheinungsform des Islam dar. Verstanden wird der Islam, dessen
  • Bisher ist das Urteil gegen EL MOTASSADEQ allerdings nicht rechtskräftig, da die Verteidigung Revision eingelegt
-65meist einer Nationalität zuzuordnen sind, z.B. GSPC, GIA (beide algerisch), "al-Djihad al-islami" (ägyptisch; nicht zu verwechseln mit der palästinensischen Organisation gleichen Namens, die ihren nationalen Bezug beibehalten hat); 3. so genannte non-aligned Mudjahidin, d.h. Aktivisten, die sich in Kleinund Kleinstgruppen zusammengeschlossen haben und (weitgehend) selbständig operieren. Die drei Segmente sind nicht als isolierte Blöcke aufzufassen. Im Gegenteil besteht eine gewisse Durchlässigkeit zwischen den Segmenten. So liegen Erkenntnisse darüber vor, dass (frühere) Mitglieder der GIA und GSPC sowie der ägyptischen Organisation "al-Djihad al-islami" mittlerweile für "al-Qaida" aktiv sind oder eigene Kleingruppen - mitunter in multinationaler Zusammensetzung - gebildet haben. Bisherige Ermittlungsergebnisse lassen auf ein komplexes Geflecht von teils engen, teils losen Querverbindungen und Vernetzungen schließen. Auch für die Bundesrepublik Deutschland ist davon auszugehen, dass es ein Potential bislang nicht enttarnter Mitglieder von Mudjahidin-Netzwerken gibt, die über vielfältige Kontakte miteinander verbunden sind und die Deutschland nicht nur als Vorbereitungsraum sondern auch als Raum bzw. Ziel von Anschlägen ansehen. So wurden in der Bundesrepublik Deutschland seit dem 11. September 2001 einige dem Komplex "Arabische Mudjahidin" zuzurechnende Personen enttarnt, festgenommen und verurteilt. Das Oberlandesgericht Hamburg verurteilte am 19. Februar 2003 den Marokkaner Mounir EL MOTASSADEQ zu einer 15-jährigen Haftstrafe. Das Gericht befand den Angeklagten im Zusammenhang mit den Terroranschlägen des 11. September 2001 der Beihilfe zum Mord in mehr als 3000 Fällen und der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung für schuldig. Bisher ist das Urteil gegen EL MOTASSADEQ allerdings nicht rechtskräftig, da die Verteidigung Revision eingelegt hat.
  • organisatorische Vorkehrungen zu rechnen, die den Geheimschutz verbessern. Als Rechtsgrundlage dient die auf Grundlage von SS 34 Abs. 1 ThürSÜG57
  • richtet sich an Landesbehörden, landesunmittelbare öffentlich-rechtliche Einrichtungen und die sonstigen der Aufsicht des Freistaats Thüringen unterstehenden juristischen Personen
  • öffentlichen Rechts, die mit Verschlusssachen befasst sind und somit Vorkehrungen zu deren Schutz zu treffen haben. Darüber hinaus betrifft
des Betroffenen als auch der gegebenenfalls einzubeziehenden Person (Ehegatte/-in oder Lebenspartner/-in). Das AfV wurde in 349 Fällen als mitwirkende Behörde an Sicherheitsüberprüfungen beteiligt und hat jeweils sein Votum gegenüber dem Geheimschutzbeauftragten der einleitenden Dienststelle abgegeben. Im Einzelnen wurden folgende Überprüfungen durchgeführt: Jahr Ü1 Ü2 Ü3 gesamt 2021 163 161 25 349 2020 185 170 22 377 2019 112 155 46 313 Tabelle 15: Statistik Mitwirkung Sicherheitsüberprüfungen 3. Materieller Geheimschutz Der materielle Geheimschutz betrifft die Entwicklung, Planung und Durchführung technischer Maßnahmen, die dem Schutz geheimhaltungsbedürftigen Materials vor Entwendung oder Kenntnisnahme durch Unbefugte dienen. Zu technischen Sicherheitsmaßnahmen sind auch organisatorische Vorkehrungen zu rechnen, die den Geheimschutz verbessern. Als Rechtsgrundlage dient die auf Grundlage von SS 34 Abs. 1 ThürSÜG57 erlassene "Verschlusssachenanweisung für den Freistaat Thüringen" (VSA)58. Die VSA richtet sich an Landesbehörden, landesunmittelbare öffentlich-rechtliche Einrichtungen und die sonstigen der Aufsicht des Freistaats Thüringen unterstehenden juristischen Personen des öffentlichen Rechts, die mit Verschlusssachen befasst sind und somit Vorkehrungen zu deren Schutz zu treffen haben. Darüber hinaus betrifft sie Personen, die Zugang zu Verschlusssachen erhalten oder eine Tätigkeit ausüben, die einen solchen eröffnet und die Einhaltung bestimmter Schutzvorkehrungen erfordert. Für Kommunen gilt die VSA nur im Bereich der Aufgabenerfüllung im übertragenen Wirkungskreis. Den Kommunen wird empfohlen, die VSA auch im eigenen Wirkungskreis anzuwenden. 57 Thüringer Sicherheitsüberprüfungsgesetz (ThürSÜG) vom 17. März 2003 (GVBI. S. 185), zuletzt geändert durch Artikel 16 des Thüringer Gesetzes zur Anpassung des Allgemeinen Datenschutzrechts an die Verordnung (EU) 2016/679 und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/680 vom 6. Juni 2018 (GVBl. S. 229, 263), 58 Thüringer Staatsanzeiger, Nr. 50/2021 S. 2023 ff.; in Kraft getreten am 1. Januar 2022; online (http://www.thueringen.de/th3/verfassungsschutz/geheimschutz/ index.aspx) abrufbar. 104
  • Kölner Richter droht ihm in der Türkei ein nicht rechtsstaatliches Strafverfahren. Wegen des Asylwiderrufs hat KAPLAN einen Antrag auf Zulassung
-69te, wurde der Haftbefehl aufgehoben und die Entlassung des Islamistenführers angeordnet. KAPLAN soll Mitte 1995 als Anführer des "Kalifatsstaates" die Beseitigung der türkischen Staatsordnung betrieben und zum "Heiligen Krieg" aufgerufen haben. Nach türkischen Angaben erteilte er den Befehl, am 29. Oktober 1998 ein mit Sprengstoff beladenes Flugzeug über dem Mausoleum ATATÜRKs in Ankara zum Absturz zu bringen. Am gleichen Tag sollten seine Anhänger die Fatih-Moschee in Istanbul besetzen und dort die Fahnen des "Kalifatsstaates" entrollen. Diese Aktionen sollten das Signal für eine allgemeine Erhebung gegen die türkische Staatsordnung sein. Am 27. August 2003 wurde zwar vom Verwaltungsgericht Köln der Asylstatus KAPLANs aufgehoben, aber eine Abschiebung in die Türkei untersagt. Nach Auffassung der Kölner Richter droht ihm in der Türkei ein nicht rechtsstaatliches Strafverfahren. Wegen des Asylwiderrufs hat KAPLAN einen Antrag auf Zulassung der Berufung beim Oberverwaltungsgericht Münster gestellt; gleichzeitig hat die Bundesrepublik Deutschland einen Antrag zur Aufhebung der Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln hinsichtlich der Frage der Abschiebung gestellt. Mit Entscheidung des OVG Münster vom 4. Dezember wurde zum Einen der Asylwiderruf bestätigt und zum Anderen dem Antrag auf Zulassung der Berufung hinsichtlich der Frage der Abschiebung stattgegeben. Nach Ansicht des OVG Münster sei in einem Berufungsverfahren klärungsbedürftig, ob bzw. unter welchen Voraussetzungen ein Abschiebungshindernis vorliegt. Bislang steht ein Verhandlungstermin noch nicht fest. Am 11. Dezember 2003 wurden wegen des Verdachts des Verstoßes gegen SS 85 StGB bzw. SS 20 VereinsG (Gesetz zur Regelung des öffentlichen Vereinsrechts i.d.F. vom 22. August 2002, BGBL. I, S. 3390 ff) bundesweit insgesamt 1.178 Objekte mit Bezug zum "Kalifatsstaat" durchsucht, darunter 114 in Rheinland-Pfalz. Die Durchsuchungsmaßnahmen richteten sich in erster Linie gegen die Bezieher der Zeitung "Beklenen Asr-i Saadet" ("Das erwartete Jahrhundert der Glückseligkeit", Nachfolgepublikation
  • Urteils (über die unmittelbaren Konsequenzen für die Antiterror"Fachtagung Rechtsextremismus" im datei hinaus) für den künftigen Millerntor-Stadion
Verfassungsschutz in Hamburg mittlung personenbezogener Daten des Verfassungsschutzes an die Polizei nur unter besonderen Voraussetzungen zulässt. Mit Beschluss vom Mai 2013 bat die IMK das Bundesministerium des Innern, die Auswirkungen dieses Urteils (über die unmittelbaren Konsequenzen für die Antiterror"Fachtagung Rechtsextremismus" im datei hinaus) für den künftigen Millerntor-Stadion am 20.11.2013. Austausch personenbezogener Im Gespräch Dr. Manfred Murck, Leiter des Daten zwischen Polizei und VerfasLfV, mit NDR-Info-Redakteur Stefan Schösungsschutz zu prüfen. AK II und lermann und Marco Haase, Referatsleiter Öffentlichkeitsarbeit (v. r.) AK IV sollten an dieser Prüfung und der Erarbeitung eines Berichts für die IMK beteiligt werden. Auf Basis dieses Berichts bat die IMK den Bundesminister des Innern um eine Neufassung der Übermittlungsvorschrift des SS 19 BVerfSchG; dies solle in einer gemeinsamen Arbeitsgruppe mit den Ländern geschehen. Im Zuge der noch laufenden Diskussion hierzu wurde erkennbar, das eine sehr enge Auslegung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts von vielen Beteiligten als Hindernis für den gewünscht intensiven Informationsaustausch zum Beispiel auch im "Gemeinsamen Extremismusund Terrorismusabwehrzentrum" (GETZ) an den beiden Standorten Köln und Meckenheim gesehen wird. Das LfV Hamburg war in den meisten Arbeitsgruppen zur Neuausrichtung des Verfassungsschutzes und der Weiterentwicklung der Bei der Demokratiemeile auf St. Pauli am 20.11.2013 Zusammenarbeit mit der Polizei aktiv vertreten, teils übernahm es dabei die Federführung. Parallel dazu wurden auch im LfV selbst wichtige Kritikpunkte und Vorschläge in diesem Zusammenhang aufgegrif21
  • Türkei gegründeten, 1983 in Deutschland verbotenen "Devrimci Sol" (Revolutionäre Linke) Mitglieder (Bund) ca. 750 Mitglieder (Rheinland-Pfalz
  • Deutschland seit 1998 verbotene linksextremistische türkische Organisation "Devrimci Halk Kurtulus Partisi-Cephesi" (DHKP-C) mit ihren Untergliederungen DHKP ("Revolutionäre Volksbefreiungspartei
-75"Front Islamique du Salut, Islamische Heilsfront" (FIS) Die FIS wurde 1989 in Algerien mit dem Ziel, eine islamische Staatsordnung zu etablieren, gegründet. Nach dem Verbot 1992 waren die FIS und speziell ihr militärischer Arm "Islamische Heilsarmee" (AIS) für zahlreiche Gewalttaten in Algerien verantwortlich. Seit dem 1997 erklärten Waffenstillstand und der im Jahr 2000 folgenden Selbstauflösung der AIS ist jedoch eine versöhnlichere Haltung gegenüber der algerischen Regierung festzustellen - anders als bei den militanten Untergrundorganisationen GIA (Bewaffnete Islamische Gruppe) und GSPC (Salafistische Gruppe für die Predigt und den Kampf). Am 2. Juli 2003 wurden die beiden FIS-Führer Abbasi MADANI und Ali BENHADJ nach mehrjährigen Haftstrafen (zunächst im Gefängnis, zuletzt unter Hausarrest) in Algerien freigelassen. Inwieweit die Haftentlassungen Einfluss auf die weitere Entwicklung der FIS nehmen, kann noch nicht abschließend beurteilt werden. 3.4 "Revolutionäre Volksbefreiungspartei-Front" (DHKP-C) Gründung: 1994 in Damaskus (Syrien) nach Spaltung der 1978 in der Türkei gegründeten, 1983 in Deutschland verbotenen "Devrimci Sol" (Revolutionäre Linke) Mitglieder (Bund) ca. 750 Mitglieder (Rheinland-Pfalz) ca. 25 Die in Deutschland seit 1998 verbotene linksextremistische türkische Organisation "Devrimci Halk Kurtulus Partisi-Cephesi" (DHKP-C) mit ihren Untergliederungen DHKP ("Revolutionäre Volksbefreiungspartei") als politischer und DHKC ("Revolutionäre Volksbefreiungsfront") als militärischer Flügel zielt auf eine gewaltsame Beseitigung der bestehenden türkischen Staatsund Gesellschaftsordnung und propagiert als Endziel die Errich-
  • Mitglieder (Bund) ca. 900 einzelne in Rheinland-Pfalz Die linksextremistische iranische Organisation "Volksmodjahedin IranOrganisation" (MEK) mit dem von ihr gelenkten
-78Durch Beschluss des Rates der Europäischen Union vom 22.12.200314 wird die DHKP-C - wie schon bisher - in der aktualisierten "EU-Terrorliste" geführt. 3.5 "Volksmodjahedin Iran-Organisation" (MEK); "Nationaler Widerstandsrat Iran" (NWRI) Gründung (MEK/NWRI): 1965 im Iran/1981 in Paris Mitglieder (Bund) ca. 900 einzelne in Rheinland-Pfalz Die linksextremistische iranische Organisation "Volksmodjahedin IranOrganisation" (MEK) mit dem von ihr gelenkten und international tätigen "Nationalen Widerstandsrat Iran" (NWRI) als politische Interessenvertretung der MEK gilt als die schlagkräftigste und militanteste iranische Oppositionsgruppe. Die Organisation konzentrierte ihre Aktivitäten unverändert darauf, die politische Annäherung zwischen Deutschland und dem Iran zu stören und den Sturz des iranischen Regimes zu propagieren. Zur Unterstützung ihrer politischen Ziele wurde mit Hilfe des ehemaligen irakischen Präsidenten Saddam HUSSEIN auf irakischem Boden die "Nationale Befreiungsarmee" (NLA) als militärischer Arm der Organisation unterhalten. Im Zuge des Irak-Krieges im Jahr 2003 wurde die NLA von den US-Streitkräften weitestgehend entwaffnet. Für die MEK war im Jahr 2003 der Irak-Krieg vor allem mit der Befürchtung verbunden, dass ihre im Irak stehende "Nationale Befreiungsarmee" (NLA), eine von Frauen dominierte Rebellenarmee mit bis zu 5.000 Kämpfern, vernichtet werden könnte. Mit zahlreichen Aktionen, vor und nach dem Irak-Krieg, insbesondere durch den als politischen Arm agierenden NWRI hat die MEK im Jahr 14 Amtsblatt der EU vom 24.12.2003 - 2003/902/EG -
  • September 1994 aus dem Zusammenschluss zweier türkischer linksextremistischer Organisationen entstanden. Sie vertritt die Lehren des MarxismusLeninismus. Ziele dieser Gruppierung sind
-863.7 Sonstige Organisationen, die im Jahr 2003 in Rheinland-Pfalz in Erscheinung getreten sind: "Türkische Kommunistische Partei/Marxisten-Leninisten" (TKP/ML) Die TKP/ML wurde 1972 in der Türkei gegründet. Sie vertritt die Lehren des Marxismus-Leninismus ergänzt durch Aspekte des Maoismus. Ihr Ziel ist die Zerschlagung des türkischen Staatsgefüges. An dessen Stelle soll eine "demokratische Volksherrschaft" mit einer an der marxistisch-leninistischen Ideologie orientierten Gesellschaftsordnung errichtet werden. Dieses Ziel soll mit Hilfe der "Türkischen Arbeiterund Bauernbefreiungsarmee" (TIKKO), dem militärischen Arm der Organisation, erkämpft werden. Die TKP/ML ist durch zahlreiche Fraktionsbildungen und Abspaltungen gekennzeichnet. Seit April 1994 ist die TKP/ML in den sog. "PartizanFlügel" sowie in das "Ostanatolische Gebietskomitee" (DABK) gespalten. Anfang 2003 wurde bekannt, dass der DABK-Flügel in der Neugründung der "Maoist Komünist Partisi" (MKP) aufgegangen ist. Beide Gruppierungen unterhalten in der Türkei voneinander getrennte bewaffnete Guerillagruppen, die auf Seiten von "Partizan" unter der Bezeichnung "TIKKO", auf Seiten der MKP (seit Ende 2002) unter dem Namen "Volksbefreiungsarmee" (HKO) auch terroristische Aktionen durchführen. "Marxistisch-Leninistische Kommunistische Partei" (MLKP) Die "Marxistisch-Leninistische Kommunistische Partei" (MLKP) ist im September 1994 aus dem Zusammenschluss zweier türkischer linksextremistischer Organisationen entstanden. Sie vertritt die Lehren des MarxismusLeninismus. Ziele dieser Gruppierung sind die Zerschlagung des türkischen Staatsgefüges und die Etablierung einer kommunistischen Gesellschaftsordnung. Zur Finanzierung der Parteiarbeit und der Guerillaaktivitä-
  • Bestrebungen von Islamisten schule", 9. Jh.). Nach Auffassung dieser Rechtsschule sei jeder, der den Propheten verunglimpfe, ein "Kafir" (Ungläubiger
Sicherheitsgefährdende und extremistische Bestrebungen von Islamisten schule", 9. Jh.). Nach Auffassung dieser Rechtsschule sei jeder, der den Propheten verunglimpfe, ein "Kafir" (Ungläubiger) und müsse mit dem Tode bestraft werden. BIN LADEN forderte die Regierungen auf, jeden, der den Propheten beleidige, an die Muslime auszuliefern, um ihn der gerechten Strafe zuzuführen. Alle Staaten, die sich mit Dänemark solidarisiert hätten, sollten boykottiert werden. * Die Ablehnung der gewählten HAMAS-Regierung in Palästina ( II.,5.5) sei eine Kriegserklärung an das palästinensische Volk und an die Muslime. Neben anderen Themenfeldern äußerte sich BIN LADEN auch zum Dialogangebot des Westens an die Muslime. Dieses Angebot sei unaufrichtig. Die Feindseligkeit der westlichen gegenüber der islamischen Kultur existiere seit neun Jahrzehnten. Den Muslimen bleibe daher kein anderer Weg als der Kampf, um der Ungerechtigkeit zu begegnen. * Anfang September 2006 wandte sich der BIN LADEN-Stellvertreter AL ZAWAHIRI in einer Video-Botschaft "an das amerikanische Volk". Er forderte die Zuschauer auf, sich den nachfolgenden Film genau anzusehen; im Anschluss an diese kurze Einleitung kam in einer 45-minütigen Rede der zum Islam konvertierte Amerikaner Adam Yahiye GADAHN (genannt Assam) zu Wort. Er rief seine Mitbürger in englischer Sprache dazu auf, den islamischen Glauben anzunehmen. GADAHN beendete seine Rede mit dem Appell "Entscheiden Sie heute, denn heute könnte Ihr letzter Tag sein". GADAHN wird seit Längerem der Al Qaida zugerechnet und trat schon in früheren Videodokumenten Al Qaidas auf. Zum Jahrestag der Anschläge vom 11. September 2001 veröffentlichte Al Qaida ein 90-minütiges Video mit z.T. bisher unbekannten Aufnahmen. Der in Form eines Dokumentarfilmes angelegte Beitrag wurde von der Propagandaabteilung As Sahab erstellt und zeigt u.a. BIN LADEN im Kreise seiner Schüler aus dem Jahr 2001 - angeblich bei der Planung der Anschläge. Auf dem Video sind einige der maßgeblichen Planer und Aktivisten der Attentate zu sehen. 35
  • Führer Usama BIN LADEN (Foto, rechts) und sein Stellvertreter Ayman AL ZAWAHIRI (Foto, links) - auf freiem Fuß. Ihr Aufenthalt wird
  • LADEN den Imam Ahmad Ibn Hanbal (Gründer der "hanbalitischen Rechts34
Sicherheitsgefährdende und extremistische Bestrebungen von Islamisten zu verüben ( II.,5.1.4). Sie verwendeten Zeitzünder und setzten sich danach ins Ausland ab. Sie waren offensichtlich nicht bereit, sich selbst zu opfern. Sie verfügten über keine Verbindungen zu Al Qaida. 5.1.1 Kern-Al Qaida Nach wie vor befinden sich die Hauptprotagonisten der Al Qaida - ihr Gründer und Führer Usama BIN LADEN (Foto, rechts) und sein Stellvertreter Ayman AL ZAWAHIRI (Foto, links) - auf freiem Fuß. Ihr Aufenthalt wird im pakistanisch-afghanischen Grenzgebiet vermutet. Beide ließen im Berichtsjahr verschiedene Stellungnahmen in Form von Audiound Videobotschaften veröffentlichen. AL ZAWAHIRI ist regelmäßig in Video-Filmen zu sehen. Bemerkenswert ist, dass die Reden BIN LADENs hingegen im Internet und in arabischen Fernsehsendungen stets nur mit älteren Standbildern seiner Person illustriert worden sind. Die letzten bewegten Bilder des Al Qaida-Chefs stammen aus dem Jahr 2004. Es kann nicht beurteilt werden, ob dieser Umstand allein mit dem Gesundheitszustand BIN LADENs erklärt werden kann. Einige Beispiele * Im Januar 2006 veröffentlichte der arabische Fernsehsender Al Jazeera eine Tonband-Botschaft des Al Qaida-Führers, in der dieser den USA mit neuen Anschlägen drohte, zugleich aber eine "langfristige Waffenruhe zu gerechten Bedingungen" anbot. * Am 23.04.06 wurde eine weitere Audiobotschaft BIN LADENs über Al Jazeera ausgestrahlt. In einer Art Tour d'Horizon nahm er zu verschiedenen aktuellen Themen Stellung. Im Zusammenhang mit den in dänischen und deutschen Zeitungen veröffentlichten Muhammad-Karikaturen ( II. 5.1.5) zitierte BIN LADEN den Imam Ahmad Ibn Hanbal (Gründer der "hanbalitischen Rechts34
  • Teil 3 Befugnisse der Verfassungsschutzbehörde SS 8 Allgemeine Rechtsgrundsätze SS 9 Allgemeine Befugnisse SS 10 Besondere Befugnisse SS 10a Weitere
- - 103 Teil 3 Befugnisse der Verfassungsschutzbehörde SS 8 Allgemeine Rechtsgrundsätze SS 9 Allgemeine Befugnisse SS 10 Besondere Befugnisse SS 10a Weitere Einzelfallbefugnisse Teil 4 Datenverarbeitung SS 11 Erhebung, Speicherung und Nutzung personenbezogener Daten SS 12 Berichtigung, Löschung und Sperrung personenbezogener Daten SS 13 Informationsübermittlung an die Verfassungsschutzbehörde SS 14 Informationsübermittlung durch die Verfassungsschutzbehörde SS 15 Übermittlungsverbote SS 16 Besondere Pflichten bei der Übermittlung personenbezogener Daten SS 17 Minderjährigenschutz SS 18 Auskunft an Betroffene SS 19 Datenschutzkontrolle Teil 5 Parlamentarische Kontrolle SS 20 Parlamentarische Kontrollkommission SS 21 Befugnisse der Parlamentarischen Kontrollkommission Teil 6 Schlußbestimmungen SS 22 Geltung des Landesdatenschutzgesetzes SS 23 Einschränkung von Grundrechten SS 24 Änderung des Landesgesetzes zur Ausführung des Bundesgesetzes zur Beschränkung des Brief-, Postund Fernmeldegeheimnisses SS 25 Inkrafttreten Teil 1 Allgemeine Bestimmungen SS1 Zweckbestimmung Der Verfassungsschutz dient dem Schutz der freiheitlichen demokratischen Grundordnung, des Bestandes und der Sicherheit des Bundes und der Länder. SS2 Verfassungsschutzbehörde (1) Alle den Zwecken des Verfassungsschutzes dienenden Aufgaben und Befugnisse werden vom Ministerium des Innern und für Sport als Verfassungsschutzbehörde wahrgenommen. (2) Der Verfassungsschutz und die Polizei dürfen einander nicht angegliedert werden.
  • Teil 3 Befugnisse der Verfassungsschutzbehörde SS8 Allgemeine Rechtsgrundsätze (1) Die Verfassungsschutzbehörde ist an Gesetz und Recht gebunden ( Artikel
- - 106 Teil 3 Befugnisse der Verfassungsschutzbehörde SS8 Allgemeine Rechtsgrundsätze (1) Die Verfassungsschutzbehörde ist an Gesetz und Recht gebunden ( Artikel 20 Abs. 3 des Grundgesetzes). (2) Von mehreren möglichen und geeigneten Maßnahmen hat die Verfassungsschutzbehörde diejenige zu treffen, die einzelne Personen und die Allgemeinheit voraussichtlich am wenigsten beeinträchtigt. Eine Maßnahme darf nicht zu einem Nachteil führen, der zu dem erstrebten Erfolg erkennbar außer Verhältnis steht. Eine Maßnahme ist nur so lange zulässig, bis ihr Zweck erreicht ist oder sich zeigt, daß er nicht erreicht werden kann. (3) Polizeiliche Befugnisse oder Weisungsbefugnisse gegenüber der Polizei stehen der Verfassungsschutzbehörde nicht zu; sie darf die Polizei auch nicht im Wege der Amtshilfe um Maßnahmen ersuchen, zu denen sie selbst nicht befugt ist. SS9 Allgemeine Befugnisse Die Verfassungsschutzbehörde darf zur Erfüllung ihrer Aufgaben nach den SS 5 und SS 6 die nach pflichtgemäßem Ermessen erforderlichen Maßnahmen treffen, insbesondere Informationen einschließlich personenbezogener Daten verarbeiten, insbesondere erheben, speichern, nutzen, übermitteln und löschen, soweit nicht die SSSS 10 bis 17 die Befugnisse besonders regeln. SS 10 Besondere Befugnisse (1) Die Verfassungsschutzbehörde darf Methoden und Gegenstände einschließlich technischer Mittel zur heimlichen Informationsbeschaffung (nachrichtendienstliche Mittel) anwenden. Nachrichtendienstliche Mittel sind insbesondere der Einsatz von verdeckt eingesetzten hauptamtlichen Bediensteten, Vertrauensleuten und Gewährspersonen, das Anwerben und Führen gegnerischer Agentinnen und Agenten, Observationsmaßnahmen, Bildund Tonaufzeichnungen sowie die Verwendung von Tarnpapieren und Tarnkennzeichen. Die nachrichtendienstlichen Mittel sind in einer Dienstvorschrift zu benennen, die auch die Zuständigkeit für die Anordnung solcher Informationsbeschaffungen regelt. Die Dienstvorschrift ist der Parlamentarischen Kontrollkommission vorzulegen. (2) Maßnahmen nach Absatz 1, die in ihrer Art und Schwere einer Beschränkung des Brief-, Postund Fernmeldegeheimnisses gleichkommen, wozu insbesondere das heimliche Mithören oder Aufzeichnen des außerhalb der Wohnung nicht öffentlich gesprochenen Wortes unter verdecktem Einsatz technischer Mittel gehört, bedürfen der Anordnung durch die fachlich zuständige Ministerin oder den fachlich zuständigen Minister und der Zustimmung der nach dem Landesgesetz zur parlamentarischen Kontrolle von Beschränkungen des Brief-, Postund Fernmeldegeheimnisses vom 16. Dezember 2002 (GVBl. S. 477, BS 12-1), gebildeten Kommission; bei Gefahr im Verzug ist unverzüglich die Genehmigung dieser Kommission nachträglich einzuholen. Die Verarbeitung der durch Maßnahmen nach Satz 1 erhobenen personenbezogenen Daten erfolgt in entsprechender Anwendung des SS 4 des Artikel 10-Gesetzes vom 26. Juni 2001 (BGBl. I S. 1254, 2298), geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 9. Januar 2002 (BGBl. I S. 361). (3) Die zuständigen öffentlichen Stellen des Landes und der kommunalen Gebietskörperschaften leisten der Verfassungsschutzbehörde für ihre Tarnmaßnahmen im Sinne des Absatzes 1 Hilfe. (4) Der Einsatz nachrichtendienstlicher Mittel ist zur Erhebung personenbezogener Daten nur zulässig, wenn
  • Bürgerbung des "Leitfadens für die schaft, Carola Veit (links), besucht. Rechts Zusammenarbeit zwischen Polizei Torsten Voß, stellvertretender Amtsleiter, und Verfassungsschutz
  • Ausstellung "Die braune haltung" zu überwinden (BLKR), Falle - eine rechtsextremistische 'Karriere'" wurde in einem Urteil des Bundesim Leo-Lippmann-Saal
Verfassungsschutz in Hamburg dern auch bei den Polizeibehörden und der Justiz, insbesondere in der Zusammenarbeit, Defizite" gab (BLKR, S. 45). In die bereits laufenden Überlegungen zur Neuausrichtung des Verfassungsschutzes waren somit auch die Schnittstellen und die Zusammenarbeit zwischen Verfassungsschutz, Polizei und Staatsanwaltschaft systematisch einzubeziehen. Neben der 4. Nacht der Jugend im Rathaus. Der Informationsstand des LfV wurde auch von der oben angesprochenen FortschreiPräsidentin der Hamburgischen Bürgerbung des "Leitfadens für die schaft, Carola Veit (links), besucht. Rechts Zusammenarbeit zwischen Polizei Torsten Voß, stellvertretender Amtsleiter, und Verfassungsschutz" erforderte und Dr. Manfred Murck, Leiter des LfV. dies weitere zwischen Polizei und Verfassungsschutz abgestimmte Umsetzungsvorschläge. Hiermit befassten und befassen sich mehrere gemeinsame Arbeitsgruppen des AK IV und des AK II (für die Polizei zuständiger Arbeitskreis der IMK). Entscheidende Grundlagen für den Umfang und die Wege der künftigen Zusammenarbeit zwischen Polizei und Verfassungsschutz sind die gesetzlichen Grundlagen für die Informationsübermittlung. Hierzu wurden in 2013 unterschiedliche, teils gegenläufige Positionen vertreten. Während sowohl die BLKR als auch der PUA insbesondere den Verfassungsschutz aufforderten, Informationen möglichst offensiv und umfänglich zu übermitteln und "Behördenegoismen und ein unreflektiertes Streben nach GeheimEröffnungsfeier zur Ausstellung "Die braune haltung" zu überwinden (BLKR), Falle - eine rechtsextremistische 'Karriere'" wurde in einem Urteil des Bundesim Leo-Lippmann-Saal der Finanzbehörde. verfassungsgerichts zum AntiterDr. Manfred Murck, Leiter des LfV, Senator rordateigesetz vom 24.04.2013 Michael Neumann und Dr. Hans-Georg Maaßen, Präsident des Bundesamtes für Verfasein "informationelles Trennungssungsschutz. prinzip" begründet, das die Über20
  • Länder zur Erfüllung ihres gesetzlich normierten Auftrags. Rechtsgrundlage hierfür bildet SS 6 Bundesverfassungsschutzgesetz. Die Dateien enthalten nur die Daten
r orismusbekämpfungsgesetz ("Sicherheitspaket II") in Kraft getreten. Mit ihm sind zahlreiche Sicherheitsgesetze, darunter das Bundesverfassungsschutzgesetz, der neuen Bedrohungslage angepasst worden. In Rheinland-Pfalz wurde die Gesetzeslage mit der Neufassung des Ausführungsgesetzes zu Artikel 10 GG und zur Fortentwicklung verfassungsschutzrechtlicher Vorschriften vom 16. Dezember 20022 angepasst. 2. Strukturdaten Die Zahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des rheinland-pfälzischen Verfassungsschutzes beträgt 1603. Im Haushaltsjahr 2005 beträgt das Budget für den Verfassungsschutz insgesamt 1.700.000,EUR. ie Gesamtzahl der Speicherungen des Landesverfassungsschutzes im D Nachrichtendienstlichen Informationssystem (NADIS) belief sich zum 31. Dezember 2005 auf 9.114. NADIS ist ein gemeinsames, automatisiertes Informationssystem der Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder zur Erfüllung ihres gesetzlich normierten Auftrags. Rechtsgrundlage hierfür bildet SS 6 Bundesverfassungsschutzgesetz. Die Dateien enthalten nur die Daten, die zum Auffinden von Akten und zur notwendigen Identifizierung von Personen erforderlich sind. 3. Öffentlichkeitsarbeit - Prävention durch Information Die Öffentlichkeitsarbeit nimmt beim rheinland-pfälzischen Verfassungsschutz insbesondere unter dem Gesichtspunkt möglichst frühzeitiger Prävention breiten Raum ein. 2 Siehe GVBL 2002, Seite 477. Von den Änderungen betroffen sind u. a. das Landesverfassungsschutzgesetz (s. Teil D., Anhang) und das Landessicherheitsüberprüfungsgesetz (s. GVBL 2000, Seite 70). 3 Stand: 31. Dezember 2005 10
  • waren dabei auch die von der "Bund-Länder-Kommission Rechtsterrorismus" (BLKR, Berichtsvorlage im Mai 2013) und dem Parlamentarischen Untersuchungsausschuss
Verfassungsschutz in Hamburg der zuständigen Gremien, sondern auch der einzelnen Verfassungsschutzbehörden in nahezu allen Aufgabenbereichen im Jahr 2013. Wesentliche Elemente der Neuausrichtung waren und sind * Ein verändertes Aufgabenprofil des Verfassungsschutzes in Richtung mehr Prävention und als "Partner und Dienstleister in der Mitte der Gesellschaft". * Die auch dafür erforderliche weitere Qualifizierung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter durch gezielte Personalauswahl als auch durch eine stärkere Standardisierung von Ausund Fortbildung. * Die verbindliche Regelung des Informationsaustausches zwischen allen Verfassungsschutzbehörden und die Stärkung der Zentralstellenfunktion des Bundesamtes. * Die "Standardisierung" des Einsatzes von Vertrauenspersonen (VP) sowohl im Hinblick auf deren personelle Eignung als auch auf die Modalitäten der Führung einschließlich der Dokumentation von Entscheidungen. * Die Intensivierung und stärkere Koordinierung der Nutzung und Auswertung des Internets. * Die weitere Ausgestaltung der Zusammenarbeit zwischen Polizei und Verfassungsschutz, unter anderem durch Fortschreibung des hierzu bereits seit 2009 vorliegenden "Leitfadens" und die "Harmonisierung" von Übermittlungsvorschriften. Zu diesen und weiteren Themen wurden 2013 durch den AK IV und mehrere Bund-Länder-Arbeitsgruppen jeweilige Berichte mit konkreten Umsetzungsvorschlägen vorgelegt. Zu berücksichtigen waren dabei auch die von der "Bund-Länder-Kommission Rechtsterrorismus" (BLKR, Berichtsvorlage im Mai 2013) und dem Parlamentarischen Untersuchungsausschuss (PUA, Berichtsvorlage im August 2013) im Laufe des Jahres vorgelegten Berichte mit einer Vielzahl von Empfehlungen. In diesen Berichten wurde aufgezeigt, dass "es im Zusammenhang mit dem NSU-Komplex nicht nur bei den Verfassungsschutzbehörden, son19
  • Neonazis und von der NPD aus. Bei den rechtsextremistisch motivierten Straftaten haben die Propagandadelikte bundesweit , auch in Hamburg, stark zugenommen
Vorwort Aktivitäten gingen überwiegend von Neonazis und von der NPD aus. Bei den rechtsextremistisch motivierten Straftaten haben die Propagandadelikte bundesweit , auch in Hamburg, stark zugenommen. Das Berichtsjahr hatte auch Erfreuliches zu bieten: Der unbeschwerte und fröhliche Verlauf der Fußball-Weltmeisterschaft in Hamburg wurde nicht durch extremistische Aktivitäten gestört! Die WM 2006 in Deutschland war ein Ereignis, das schon aufgrund seiner Größe besondere Herausforderungen an die Sicherheitsbehörden gestellt hatte. In Hamburg wurden fünf Spiele ausgetragen, und das Team der USA war Gast in unserer Stadt. Das LfV hatte sich, wie die anderen Sicherheitsbehörden auch, auf das Projekt gut vorbereitet. Zudem war politischen Extremisten angesichts der ausgeprägten WM-Begeisterung schnell klar, dass Störaktionen nicht den angestrebten Erfolg haben und eher kontraproduktiv sein würden. Das Fazit des Hamburger Verfassungsschutzes nach der WM war eindeutig: Während der WM gab es bis auf die Propagandadelikte weniger extremistische Aktivitäten in Hamburg als an "normalen" Tagen. Der vorliegende "Verfassungsschutzbericht 2006" berichtet über alle Arbeitsfelder des Hamburger Landesamtes. Auch wenn er sich auf extremistische Bestrebungen in unserer Stadt konzentriert, kommen überregionale Aspekte und Entwicklungen nicht zu kurz. Unverändert gilt, dass Extremisten dauerhaft nur dann Erfolg haben, wenn sie über ihre wirklichen Absichten täuschen können. Darum ist aktiver Verfassungsschutz durch Aufklärung notwendig und wichtig. Die Hamburger Verfassungsschützer sehen sich dieser Aufgabe weiterhin verpflichtet. Wir wissen alle, dass es ohne Sicherheit keine Freiheit geben kann. Präses der Behörde für Inneres der Freien und Hansestadt Hamburg 5
  • Aachener Land 6 Lernen und Kämpfen Kameradschaft Teutonia 6 Linkspartei.PDS 8, 0 ff., 8 Kameradschaft Walter Spangenberg Köln
Verfassungsschutzbericht des Landes Nordrhein-Westfalen 2006 K L al-Kalemji, Awni 2 Lebensschutz-Informationen Kalifatsstaat 27 ff. - Stimme des Gewissens (LSI) 8 Kameradschaft Aachener Land 6 Lernen und Kämpfen Kameradschaft Teutonia 6 Linkspartei.PDS 8, 0 ff., 8 Kameradschaft Walter Spangenberg Köln , 8 M Kampfbund Deutscher Sozialisten Mahler, Horst 6, 8, 8, 87 (KDS) Marxistisch-Leninistische Partei Kaplan, Cemaleddin 27 f. Deutschlands, siehe MLPD Kaplan, Metin 27 f., 22 Marxistische Blätter 99 Kaplan-Verband 27, 220, 2 al-Masri, Abu Hafs 7, 8 Karahan, Yavuz Celik 207 METV , Karatas, Dursun 27 militante gruppe (mg) 2 Kerbela 28 Militärischer AuslandsnachKnow-how 2, 26, 29 f., 2 ff. richtendienst (GRU) 2 ff. Köbele, Patrik 99 Milli Gazete 207 ff. Kögel, Günter Ernst 86 Milli Görüs 29, 2, 207 ff. Komalen Ciwan 7 Milli Görüs & Perspektive 207, 20 Kommunistische Partei MLPD 8, 29, 72, 0, 09 ff. Deutschlands (KPD) 0, 9, 00 Mojahed ff. Kommunistische Partei Irans El Motassadeq, Mounir 2, 8 (KPI) 8, 99 f. Mudjahedin 70 ff., 76 f., 80 ff. Kommunistischer Arbeiterbund al-Muhadjer, Abu Hamza 8 f. Deutschlands (KABD) Mujahedin 79, 9 Konföderation kurdischer Vereine Muslimbruderschaft (MB) 92, 9, in Europa (KON-KURD) , 7 f. 99 ff., 2 KONGRA-GEL 20 f., ff., 2 Muslimischer Sozialbund e.V. Koordinationsrat der FIS (MSB) 209 (C.C.FIS) 20 f. Kültür Adasi 28 N Kurdische Volksverteidigungskräfte al-Nabhani, Taqi al-Din 99 (HPG) 20 Nachrichten der HNG 2 Kurdistan-Report , Nachrichtendienste 72, 2 f., 29 ff. Kurtulmus, Numan 2 f. Nation & Europa - Deutsche Kutan, Recai 22 ff. Monatshefte (NE) 89 National-Zeitung/Deutsche Wochen-Zeitung (NZ) 7 f. 260
  • Aksa-Moschee 2 Freie Nationalisten , 6 Die Linke.PDS LANDESINFO Freier Irak 2 Nordrhein-Westfalen 02 Freier Widerstand
  • Linkspartei.PDS 8, 0 ff. Freiheitsfalken Kurdistans (TAK) 20 Die Republikaner, siehe REP 6, Frey, Gerhard 6, 70, 7 f. Dissent
Verfassungsschutzbericht des Landes Nordrhein-Westfalen 2006 Combat 8 6 f. DVU 6, 29, 0, 66, 70 f., 7 ff Courage , DVU-Liste D 7 D E DA'WA-Partei 97 Engel, Stefan 0 ff. Dehoust, Peter 89 Erbakan, Necmettin 207 ff., 22 f., 2 Demokratische Front für die Ersoy, Arif 22 Befreiung Palästinas (DFLP) 92 Europäische Moscheebauund Demokratischer Jugendkonföderalismus Unterstützungsgemeinschaft Kurdistans (KOMALEN CIWAN) (EMUG) 208 früher: Bewegung der freien Jugend Exekutivinstanz der FIS im Kurdistans (TECAK) Ausland (IEFE) 20 f. Demokratischer Kurdischer Konföderalismus (KKK) 2 F Denge Mesopotamya Fatime Versammlung e.V. 97 Der Islam als Alternative Ferienhaus Zehntscheune Daaden im (D.I.A.) 27, 22 Westerwald Der Schlesier 7, 87 f. Firat , 7 Detjen, Ulrike 0 FKE Deutsche Kommunistische Fleck, Helmut 77 Partei, siehe DKP Föderaler Sicherheitsdienst Deutsche Stimme 6 ff. - Inlandsnachrichtendienst Deutsche Stimme Verlag (DS) 72 (FSB) 2, 2 Deutsche Volksunion e.V., siehe DVU Föderation der Aleviten Kurdistans Devrimci Sol 28 (FEDA, früher: FEK) DHK-C 28 Föderation der Yezidischen Vereine KurDHKP-C 27 ff. distans (FKE, früher: YEK) Die Artgemeinschaft - Germanische Föderation kurdischer Vereine in Glaubens-Gemeinschaft wesensgeDeutschland, siehe YEK-KOM mäßer Lebensgestaltung e.V. 9 f. Freie Kameradschaften ff., 6 Die Kinder der al-Aksa-Moschee 2 Freie Nationalisten , 6 Die Linke.PDS LANDESINFO Freier Irak 2 Nordrhein-Westfalen 02 Freier Widerstand 2, 9 Die Linkspartei.PDS 8, 0 ff. Freiheitsfalken Kurdistans (TAK) 20 Die Republikaner, siehe REP 6, Frey, Gerhard 6, 70, 7 f. Dissent! 8 f. Frohnweiler, Anne 99 DKP 8, 99 ff., 09, 22 Front für nationale Vereinigung Donaldson, Ian Stuart 60 (FBKSh) 60 f., 2 Döring, Osman 207 Front Islamique du Salut (FIS) 20 f., 2 28

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