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"links or rechts" in den Verfassungsschutz Trends
  • Unbekannte brachten zwischen dem 27. und 28. anderen rechtsextremistischen Gruppierungen Juni in Gera volksverhetzende, coronakritische zugeordnet werden. Schriftzüge
Aktivitäten seiner Stiftung als Repräsentant auf der Straße auf. Diese Aktion fügt sich in eine einer dunklen Macht im Hintergrund dargestellt. lange Reihe von themengleichen Aktivitäten in Ostthüringen ein. Sie zeigt zugleich symptoIn der Corona-Pandemie haben somit gematisch, dass die extremistische Beeinflussung schichtsrevisionistische Positionen durch undes Corona-Protestgeschehens darauf abzielte, zulässige Vergleiche von aktuellen persönlichen das Gepräge an bestimmten Orten in Thüringen Erfahrungen mit Diktatur einerund Völkerzu verändern und einer lauten Minderheit die mord andererseits größere gesellschaftliche Deutungshoheit über den öffentlichen Raum zu Resonanzräume erschlossen als dies zuvor der verschaffen. Am Beispiel der Protestszene in Fall war. Gera, die in die Region Ostthüringen ausgreift, lässt sich zeigen, wie verschiedene extremistische Einzelpersonen sich durch einen konkreten Orte: Regionale ProtestAnlass zusammenfinden, um konzertiert gegen schwerpunkte demokratische Institutionen und ihre Vertreter vorzugehen. Das Protestgeschehen in Thüringen war starken Schwankungen und regionalen Unterschieden Mit den Protesten geht der Versuch einher, sich unterworfen. Anstiege des Protestaufkommens umfänglich öffentlichen Raum anzueignen. waren insbesondere in den Phasen von sog. Dazu diente in Gera der regelmäßige Einsatz "Lockdowns" zu verzeichnen. Auch standen von Pyrotechnik, der Einsatz von Musik, die mit solche Aufschwünge im Zusammenhang mit tragbaren Boxen abgespielt wurde, der Einsatz politisch kontroversen Fragen, wie etwa der von Drohnen zur Videografie, von Fackeln und Frage nach einer berufsgruppenbezogenen oder teilweise auch von Maskierungen ebenso wie einer allgemeinen Impfpflicht. Bis zur Jahresmitdie genannten Schriftzüge oder die Protestverte lagen die Protestschwerpunkte in Ostthürinanstaltungen selbst. Für eine begrenzte Zeit gegen, aber auch in der Landeshauptstadt Erfurt. lang es den Demonstranten somit, das Stadtbild Ab Herbst zeigte sich ein wesentlich diffuseres beispielsweise in Gera zu prägen. Dabei war der Protestgeschehen, was die regionale Verteilung Eindruck, eine Mehrheit zu repräsentieren auch betrifft. Zahlenmäßige Schwerpunkte lagen nun in Gera stets unzutreffend. teils auch in Eisenach, Gotha, Altenburg und An diesen Protesten waren jedoch extremistiGreiz. Ende des Jahres etablierte sich jedoch der sche Gruppierungen und seit langem amtsMontag als zeitlicher Schwerpunkt mit thüringbekannte Einzelpersonen intensiv beteiligt. enweiter Beteiligung von jeweils über 10.000, Diese äußerten sich zum Teil in Redebeiträgen. phasenweise über 20.000 Teilnehmern. Mit Einige wurden auch überregional - in Berlin, Gera und Eisenach sollen zwei dieser SchwerLeipzig und andernorts - bei Veranstaltungen punkte vorgestellt werden, um das Einwirken mit unfriedlichen Verläufen festgestellt. In von Extremisten auf das Protestgeschehen beiGera bestanden keine erkennbaren Grenzen spielhaft darzustellen. zwischen Einzelpersonen, die dem erwiesen extremistischen Landesverband Thüringen der Protestschwerpunkt Gera/OstthüAfD angehören, deren selbsterklärten Unterstützern, amtsbekannten "Reichsbürgern" ringen und "Selbstverwaltern" sowie Personen, die Unbekannte brachten zwischen dem 27. und 28. anderen rechtsextremistischen Gruppierungen Juni in Gera volksverhetzende, coronakritische zugeordnet werden. Schriftzüge in der Größe von 3,70 x 3,00 Meter und 2,50 x 2,00 Meter öffentlichkeitswirksam 54
  • bestehen, dass eine Verdeckte Mitarbeiterin oder ein Verdeckter Mitarbeiter rechtswidrig einen Straftatbestand von erheblicher Bedeutung verwirklicht hat, wird ihr oder
GESETZ ZUR NEUAUSRICHTUNG DES LFV Datenschutzbeauftragten des Landesamts über eine vorläufige Verwertung der Erkenntnisse. Die Bediensteten sind zur Verschwiegenheit über die ihnen bekannt gewordenen Erkenntnisse, die nicht verwertet werden dürfen, verpflichtet. Die gerichtliche Entscheidung nach Abs. 7 Satz 4 und 5 ist unverzüglich nachzuholen. (9) Dauert eine langfristige Observation nach Abs. 2 durchgehend länger als eine Woche oder findet sie an mehr als 14 Tagen innerhalb eines Monats statt, ist die Maßnahme der betroffenen Person nach ihrer Einstellung mitzuteilen. Die Mitteilung unterbleibt, solange eine Gefährdung des Zwecks der Beschränkung nicht ausgeschlossen werden kann oder solange der Eintritt übergreifender Nachteile für das Wohl des Bundes oder eines Landes absehbar ist. Erfolgt die nach Satz 2 zurückgestellte Mitteilung nicht binnen zwölf Monaten nach Beendigung der Maßnahme, bedarf die weitere Zurückstellung der Zustimmung der Behördenleitung. Die Behördenleitung bestimmt die Dauer der weiteren Zurückstellung. Einer Mitteilung bedarf es nicht, wenn 1. eine der Voraussetzungen in Satz 2 auch nach fünf Jahren nach Beendigung der Maßnahme noch vorliegt, 2. sie mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit auch in Zukunft vorliegt und 3. die Voraussetzungen für eine Löschung vorliegen. Eine Mitteilung kann auch auf Dauer unterbleiben, wenn überwiegende Interessen einer betroffenen Person entgegenstehen oder wenn die Identität oder der Aufenthaltsort einer betroffenen Person nur mit unverhältnismäßigem Aufwand zu ermitteln ist. Die Mitteilung obliegt dem Landesamt. VERDECKTE MITARBEITERINNEN UND VERDECKTE MITARBEITER (1) Das Landesamt darf eigene Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unter einer ihnen verliehenen und auf Dauer angelegten Legende (Verdeckte Mitarbeiterinnen und Verdeckte Mitarbeiter) einsetzen. (2) Verdeckte Mitarbeiterinnen und Verdeckte Mitarbeiter dürfen weder zur SS12 Gründung von Bestrebungen nach SS 2 Abs. 2 noch zur steuernden Einflussnahme auf derartige Bestrebungen eingesetzt werden. Sie dürfen in Personenzusammenschlüssen oder für diese tätig werden, auch wenn dadurch ein Straftatbestand verwirklicht wird. Im Übrigen dürfen Verdeckte Mitarbeiterinnen und Verdeckte Mitarbeiter im Einsatz bei der Beteiligung an Bestrebungen solche Handlungen vornehmen, die 1. nicht in Individualrechte eingreifen, 2. von den an den Bestrebungen Beteiligten derart erwartet werden, dass sie zur Gewinnung und Sicherung der Informationszugänge unumgänglich sind, und 3. nicht außer Verhältnis zur Bedeutung des aufzuklärenden Sachverhalts stehen. Sofern zureichende tatsächliche Anhaltspunkte dafür bestehen, dass eine Verdeckte Mitarbeiterin oder ein Verdeckter Mitarbeiter rechtswidrig einen Straftatbestand von erheblicher Bedeutung verwirklicht hat, wird ihr oder sein Einsatz unverzüglich beendet und die Strafverfolgungsbehörde unterrichtet. Über Ausnahmen von Satz 4 entscheidet die Behördenleitung oder ihre Vertretung. (3) Bei Einsätzen zur Erfüllung der Aufgabe nach SS 2 Abs. 2 Nr. 5 gilt SS 9a Abs. 3 des Bundesverfassungsschutzgesetzes entsprechend. (4) Für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die verdeckt Informationen in sozialen Netzwerken und sonstigen Kommunikationsplattformen im Internet erheben, gelten Abs. 2 und 3 sowie SS 9a Abs. 3 des Bundesverfassungsschutzgesetzes entsprechend, auch wenn sie nicht unter einer auf Dauer angelegten Legende tätig werden. VERTRAUENSLEUTE (1) Für den Einsatz von Privatpersonen, deren planmäßige, dauerhafte Zusammenarbeit mit dem Landesamt Dritten nicht bekannt ist (Vertrauensleute), gilt SS 12 Abs. 1 bis 3 entsprechend. SS13 Hessischer Verfassungsschutzbericht 2018 - 295
  • Linksextremismus Stellungnahmen zu einer Kontinuität gefunden und vertritt ihre marxistisch-leninistische und zum Teil maoistische Auffassung. Langjähriger Treffpunkt der rund
  • Gruppen gehören die "Rote Szene Hamburg" (RSH), die "Sozialistische Linke" (SoL), das "Bündnis gegen imperialistische Aggression" (BgiA), das "Netzwerk Freiheit
Linksextremismus Stellungnahmen zu einer Kontinuität gefunden und vertritt ihre marxistisch-leninistische und zum Teil maoistische Auffassung. Langjähriger Treffpunkt der rund 100 Hamburger Antiimperialisten ist das "Internationale Zentrum" in der Brigittenstraße 5 (B5). Zum einen unterstützen die dort ansässigen Gruppen terroristische beziehungsweise kommunistische Organisationen aus Indien, den Palästinensischen Autonomiegebieten und der Türkei. Zum anderen forcieren Gruppen die Gründung einer kommunistischen Partei in Deutschland. Zu den antiimperialistischen Gruppen gehören die "Rote Szene Hamburg" (RSH), die "Sozialistische Linke" (SoL), das "Bündnis gegen imperialistische Aggression" (BgiA), das "Netzwerk Freiheit für alle politischen Gefangenen" (Netzwerk), das "Projekt Revolutionäre Perspektive" (PRP) und die Gruppe "ATES.H" (türkisch: Feuer). RSH und SoL bemühen sich, Jugendliche und junge Erwachsene durch Veranstaltungen und den vermeintlich revolutionären "Kampf auf der Straße" für Aktionsformen zu gewinnen, um sie anschließend mit marxistisch-leninistischem Gedankengut zu indoktrinieren. Anfang 2013 stellte die RSH zu diesem Zweck "Bildungstexte" zu den Klassikern des Marxismus-Leninismus auf ihre Homepage. Aufrufe zur Teilnahme an Demonstrationen in Hamburg und den umliegenden Bundesländern sowie politische Stellungnahmen sind wiederholt mit der Aufforderung zu strafbaren Handlungen verbunden. Die Gruppe SoL veröffentlichte 2013 eine Erklärung, wonach sie "allgemeingültigen marxistischen Prinzipien über die revolutionäre Gewalt, den revolutionären Krieg und die Machtergreifung" verpflichtet sei. RSH und SoL gehören zu den im "[3A]*Revolutionäres Bündnis" aktiven Gruppen, das sich selbst als "antifaschistisch, antimilita"[3A]*Revolutionäres Bündnis" im Internet ristisch und antikapitalistisch" definiert und in mehreren Städten, unter anderem auch in Berlin und Stuttgart vertreten war. Das Bündnis mobilisierte im Internet zu Protesten gegen den G8-Gipfel 2013 in Nordirland sowie 2015 in Deutschland. Hierbei 110
  • Abkommen zwischen den Parteien des Nordatlantikvertrages über die Rechtsstellung ihrer Truppen hinsichtlich der in der Bundesrepublik Deutschland stationierten ausländischen Truppen
GESETZ ZUR NEUAUSRICHTUNG DES LFV (3) Soweit Informationen übermittelt werden, die mit Maßnahmen nach SS 7 gewonnen wurden, gilt SS 8 Abs. 1 entsprechend. Der Empfänger darf die Informationen nur zu dem Zweck verwenden, zu dem sie ihm übermittelt worden sind. Der Empfänger ist auf die Verwendungsbeschränkung hinzuweisen. (4) Zur Übermittlung nach den Abs. 1 und 2 ist auch das für den Verfassungsschutz zuständige Ministerium befugt; Abs. 3 gilt entsprechend. INFORMATIONSÜBERMITTLUNG DURCH DAS LANDESAMT AN STATIONIERUNGSSTREITKRÄFTE UND AN AUSLÄNDISCHE ÖFFENTLICHE STELLEN (1) Das Landesamt darf Informationen einschließlich personenbezogener Daten, auch wenn sie mit nachrichtendienstlichen Mitteln erhoben wurden, an Dienststellen der Stationierungsstreitkräfte übermitteln, soweit die Bundesrepublik Deutschland dazu SS21 im Rahmen des Art. 3 des Zusatzabkommens zu dem Abkommen zwischen den Parteien des Nordatlantikvertrages über die Rechtsstellung ihrer Truppen hinsichtlich der in der Bundesrepublik Deutschland stationierten ausländischen Truppen vom 3. August 1959 (BGBl. 1961 II S. 1183, 1218) in der jeweils geltenden Fassung verpflichtet ist. (2) Das Landesamt darf Informationen im Sinne des Abs. 1 auch übermitteln an ausländische öffentliche Stellen sowie an überund zwischenstaatliche Stellen, wenn die Übermittlung zur Wahrung erheblicher Sicherheitsinteressen des Empfängers erforderlich ist, es sei denn, auswärtige Belange der Bundesrepublik Deutschland stehen der Übermittlung entgegen. (3) Die Übermittlung hat zu unterbleiben, wenn im Einzelfall ein datenschutzrechtlich angemessener und die elementaren Menschenrechte wahrender Umgang mit den Daten beim Empfänger nicht hinreichend gesichert ist. (4) Soweit Informationen übermittelt werden, die mit Maßnahmen nach SS 7 gewonnen wurden, gilt SS 8 Abs. 1 entsprechend. Der Empfänger darf die Informationen nur zu dem Zweck verwenden, zu dem sie ihm übermittelt worden sind. Der Empfänger ist auf die Verwendungsbeschränkung und darauf hinzuweisen, dass das Landesamt sich vorbehält, Auskunft über die Verwendung der Daten zu verlangen. (5) Zur Übermittlung nach Abs. 1 und 2 ist auch das für den Verfassungsschutz zuständige Ministerium befugt; Abs. 3 und 4 gelten entsprechend. INFORMATIONSÜBERMITTLUNG DURCH DAS LANDESAMT AN STELLEN AUSSERHALB DES ÖFFENT LICHEN BEREICHS (1) Das Landesamt darf personenbezogene Daten an Personen oder Stellen außerhalb des öffentlichen Bereichs nicht übermitteln, es sei denn, dass dies zum Schutz der freiheitlichen demokratischen Grundordnung, des Bestandes oder der Sicherheit des BunSS22 des oder eines Landes oder zur Gewährleistung der Sicherheit von lebensoder verteidigungswichtigen Einrichtungen nach SS 20 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b erforderlich ist und das für den Verfassungsschutz zuständige Ministerium im Einzelfall seine Zustimmung erteilt hat. Das Landesamt führt über die Auskunft nach Satz 1 einen Nachweis, aus dem der Zweck der Übermittlung, die Fundstelle und der Empfänger hervorgehen; die Nachweise sind gesondert aufzubewahren, gegen unberechtigten Zugriff zu sichern und am Ende des Kalenderjahres, das dem Jahr seiner Erstellung folgt, zu vernichten. Der Empfänger darf die übermittelten personenbezogenen Daten nur für den Zweck verwenden, zu dem sie ihm übermittelt wurden. Der Empfänger ist auf die Verwendungsbeschränkung und darauf hinzuweisen, dass das Landesamt sich vorbehält, Auskunft über die Verwendung der Daten zu verlangen. Satz 1 bis 4 finden keine Anwendung, wenn personenbezogene Daten zum Zwecke von Datenerhebungen nach SS 4 übermittelt werden. Hessischer Verfassungsschutzbericht 2018 - 301
  • Islamische Gemeinschaft Milli Görüs e. V." (IGMG). . . . . . . . 187 2.2 Linksextremisten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 191 2.2.1 "Revolutionäre Volksbefreiungspartei-Front" (DHKP-C) . . . . . . . . 192 2.2.2 "Türkisch
  • Volksbefreiungspartei/-Front - Revolutionäre Linke" (THKP/-C - Devrimci Sol), jetzt "Revolutionäre Linie" (Devrimci Cizgi) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 195 2.2.3 "Türkisch e Kommunistische Partei/Marxisten-Leninisten" (TKP/ML
8 Sicherheitsgefährdende und extremistische Bestrebunge n vo n Ausländern I. Überblick. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 164 II. Übersicht in Zahlen. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 169 1. Organisationen und Personenpotenzial . . . . . . . . . . . . . . . 169 2. Extremistisch motivierte Strafund Gewalttaten aus dem Bereich d e s Ausländerextremismus . . . . . . . . . . . . . . . . . 171 III. Ziele und Aktionsschwerpunkte einzelner Gruppen . . . . . . . . . 173 1. Araber. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 173 1.1 "Arabische Mujahedin" (Kämpfer für die Sache Allahs) / "Al-Qaida" (Die Basis) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 173 1.2 Ägyptische islamistische Gruppen. . . . . . . . . . . . . . . . . . 177 1.3 Algerische islamistische Gruppen . . . . . . . . . . . . . . . . . . 178 1.4 "Muslimbruderschaft" (MB) / Islamische Zentren. . . . . . . . . . 180 1.5 Islamistische Gruppen aus dem Nahen Osten . . . . . . . . . . . 182 1.5.1 "Islamische Widerstandsbewegung" (HAMAS) . . . . . . . . . . . . 182 1.5.2 "Hizb Allah" (Partei Gottes) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 183 1.5.3 "Hizb ut-Tahrir al-Islami" (HuT). . . . . . . . . . . . . . . . . . . 184 2. Türken (ohne Kurden) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 186 2.1 Türkische Islamisten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 186 2.1.1 "Kalifatsstaat" . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 186 2.1.2 "Islamische Gemeinschaft Milli Görüs e. V." (IGMG). . . . . . . . 187 2.2 Linksextremisten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 191 2.2.1 "Revolutionäre Volksbefreiungspartei-Front" (DHKP-C) . . . . . . . . 192 2.2.2 "Türkisch e Volksbefreiungspartei/-Front - Revolutionäre Linke" (THKP/-C - Devrimci Sol), jetzt "Revolutionäre Linie" (Devrimci Cizgi) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 195 2.2.3 "Türkisch e Kommunistische Partei/Marxisten-Leninisten" (TKP/ML) . 196 2.2.4 "Marxistisch-Leninistisch e Kommunistische Partei" (MLKP) . . . . . 199 3. Kurden . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 200 3.1 Überblick . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 200 3.2 "Arbeiterparte i Kurdistans" (PKK) / "Freiheitsund Demokratiekongress Kurdistans" (KADEK) . . . . . . . . . . . . . . 201 3.2.1 Allgemeine Lage . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 201 3.2.2 Organisatorische Situation . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 202 3.2.3 Propaganda der PKK/des KADEK . . . . . . . . . . . . . . . . . . 203
  • internationalen Terrorismus erreichte eine für Deutschland neue Qualität. Der Rechtsextremismus zeigte sich verstärkt aktionistisch. Großereignisse wie die Fußballweltmeisterschaft forderten
Vorwort Die Gefährdung der Inneren Sicherheit unseres Bundeslandes durch vielfältige extremistische Bestrebungen und durch fremde Nachrichtendienste hielt im Jahre 2006 unvermindert an. Die Bedrohung durch den internationalen Terrorismus erreichte eine für Deutschland neue Qualität. Der Rechtsextremismus zeigte sich verstärkt aktionistisch. Großereignisse wie die Fußballweltmeisterschaft forderten die Sicherheitsbehörden zusätzlich. Die fehlgeschlagenen Sprengstoffattentate auf zwei Regionalzüge der Deutschen Bahn im Sommer 2006 haben die Gefährdung, die vom internationalen islamistischen Terrorismus für die Bundesrepublik Deutschland ausgeht, in ihrer bisher konkretesten Form verdeutlicht. Auch die im März 2007 erschienenen Drohungen gegen Deutschland auf einer militant islamistischen Internetseite bestätigen die Besorgnis, dass Deutschland stärker als zuvor im Blickpunkt islamistischer Terroristen steht. Dieser Umstand stellt auch den Verfassungsschutz vor gestiegene Anforderungen, die nach Antworten verlangen. Seit dem 30. März 2007 ist die gemeinsame zentrale Antiterrordatei deutscher Sicherheitsbehörden in Betrieb. Diese Datei dient der Bündelung von Daten, die zur Aufklärung und Bekämpfung des internationalen Terrorismus mit Bezug zur Bundesrepublik Deutschland beitragen. Zugleich stellt dieses Arbeitsinstrument eine engere Vernetzung und Kommunikation der beteiligten Behörden sicher. Als Antwort auf die wachsende Bedeutung des Mediums Internet im islamistischen und terroristischen Spektrum wurde darüber hinaus die Aufklärungsund Ermittlungsarbeit in diesem Bereich in einer eigens eingerichteten Beobachtungsstelle zusammengefasst, an deren Arbeit sich auch der rheinland-pfälzische Verfassungsschutz beteiligt.
  • Betroffenen das Allgemeininteresse an der Übermittlung überwiegen. (2) Besondere Rechtsvorschriften, die Informationsübermittlungen zulassen, einschränken oder verbieten sowie die Verpflichtung
Anhang / Verfassungsschutzgesetz Informationen zu vernichten sind oder einem Verwertungsverbot unterliegen oder für den Empfänger nicht mehr bedeutsam sind, 2. überwiegende Sicherheitsinteressen dies erfordern oder 3. für die übermittelnde Stelle erkennbar ist, dass unter Berücksichtigung der Art der Informationen und ihrer Erhebung die schutzwürdigen Interessen des Betroffenen das Allgemeininteresse an der Übermittlung überwiegen. (2) Besondere Rechtsvorschriften, die Informationsübermittlungen zulassen, einschränken oder verbieten sowie die Verpflichtung zur Wahrung gesetzlicher Geheimhaltungspflichten oder von Berufsoder besonderen Amtsgeheimnissen, die nicht auf gesetzlichen Vorschriften beruhen, bleiben unberührt. SS 22 Übermittlung personenbezogener Daten Minderjähriger (1) Personenbezogene Daten Minderjähriger vor Vollendung des 16. Lebensjahres dürfen nach den Vorschriften dieses Gesetzes übermittelt werden, wenn tatsächliche Anhaltspunkte dafür bestehen, dass der Minderjährige eine der in SS 3 des Artikel 10-Gesetzes genannten Straftaten plant, begeht oder begangen hat, im Übrigen, solange die Voraussetzungen der Speicherung nach SS 10 erfüllt sind. (2) Personenbezogene Daten Minderjähriger vor Vollendung des 16. Lebensjahres dürfen nach den Vorschriften dieses Gesetzes nicht an ausländische oder überoder zwischenstaatliche Stellen übermittelt werden. 4. Abschnitt Auskunftserteilung SS 23 Auskunftserteilung (1) 1 Den Betroffenen ist vom Landesamt für Verfassungsschutz auf Antrag gebührenfrei Auskunft zu erteilen über 296
  • Linksextremismus der DGB - Demonstration zum 1. Mai in Hamburg auf. An diesem Bündnis sind neben AVANTI die Gruppen ATES.H
  • unter dem Motto "Wir kämpfen für unser Recht" und am 21.12.2013 der Kampagne "Flora bleibt" mit dem Tenor "Rote Flora
  • Hilfe e.V. im Internet ner Aussage als "parteiunabhängige, strömungsübergreifende linke Schutzund Solidaritätsorganisation". Sie unterstützt von strafprozessualen Maßnahmen betroffene Aktivisten finanziell
Linksextremismus der DGB - Demonstration zum 1. Mai in Hamburg auf. An diesem Bündnis sind neben AVANTI die Gruppen ATES.H, PRP ( 5.1.4) sowie kleinere anarchistische Gruppen beteiligt. Der Agitationsschwerpunkt der nach wie vor 40 Mitglieder umfassenden Hamburger AVANTI Ortsgruppe lag 2013 in dem Themenfeld "Soziale Kämpfe", das sich insbesondere gegen die "Flüchtlingsund Wohnungspolitik" des Hamburger Senats richtete. AVANTI rief zur Teilnahme an den Demonstrationen der nicht-extremistischen Gruppe "Lampedusa in Hamburg" am 02.11.2013 unter dem Motto "Wir kämpfen für unser Recht" und am 21.12.2013 der Kampagne "Flora bleibt" mit dem Tenor "Rote Flora verteidigen - EssoHäuser durchsetzen! Gegen rassistische Zustände - Bleiberecht für alle!" auf. Die Forderungen "Wohnraum vergesellschaften" und "Mietenwahnsinn stoppen!" artikulierte AVANTI Hamburg auch 2013. In der 2012 erschienen IL-Broschüre "Vergesellschaftung" schreibt die Ortsgruppe: "Um guten Wohnraum für alle Menschen dauerhaft sicherzustellen, müssen wir mit der Warenund Eigentumslogik brechen, auf der die Wohnraumversorgung im Kapitalismus beruht. [...] Anstatt davon auszugehen, dass Grundstücke und Häuser immer irgendwem gehören müssen, sollten wir sie als Allgemeingüter, als Commons begreifen." 5.1.3 Rote Hilfe e.V. (RH) Seit ihrer Gründung 1975 fungiert die Rote Hilfe e.V. (RH) nach eigeRote Hilfe e.V. im Internet ner Aussage als "parteiunabhängige, strömungsübergreifende linke Schutzund Solidaritätsorganisation". Sie unterstützt von strafprozessualen Maßnahmen betroffene Aktivisten finanziell bei Anwaltsund Gerichtskosten. Die Rote Hilfe fordert in ihren Publikationen dazu auf, auch hinsichtlich der Aufklärung von Straftaten die Zusammenarbeit mit Sicherheitsbehörden konsequent zu verweigern. Die Zeitschrift "Die Rote Hilfe" wird vierteljährlich veröffentlicht. 108
  • Scharia, angeführt werden. Trotz seiner militärischen Niederlagen von schiitischen Rechtsgelehrten, die den seit seit 2018 im Irak und in Syrien
1.3 Schiitischer Islamismus 2. GefährdungsbeSchiitischer Islamismus knüpft in Abgrenzung wertung für die Bundeszum sunnitischen Islamismus an spezifische Vorstellungen der schiitischen Theologie und republik Deutschland politischen Lehre an und wird vom theokratiIn der Bundesrepublik hat sich eine abstrakte schen Herrschaftskonzept "Velayat-e faqih" Gefährdungslage auf hohem Niveau stabilisiert. des iranischen Revolutionsführers Ayatollah Es muss weiterhin jederzeit mit unkoordinierten Ruhollah Khomeini19 gekennzeichnet. Dieses Spontantaten und Anschlägen durch radikaliumfasst die Verwirklichung eines islamischen sierte Einzeltäter und Kleinstgruppen gerechnet Staats auf der Grundlage der Scharia, angeführt werden. Trotz seiner militärischen Niederlagen von schiitischen Rechtsgelehrten, die den seit seit 2018 im Irak und in Syrien vermochte der 941 in die Verborgenheit entrückten Mahdi, ein "Islamische Staat" (IS) sich im Untergrund neu Nachfahre des Propheten Muhammad, über zu konsolidieren. Die Organisation verfügt nach dessen Tochter Fatima und Schwiegersohn Ali wie vor über ein weltweites Netzwerk von affiliIbn Abi Talib, stellvertreten. Khomeini forderte ierten Gruppen und einzelnen nicht organisiereinst ebenso wie sunnitische islamistische ten Anhängern, die ihren jihadistischen Kampf Gruppierungen eine Rückbesinnung auf die fortsetzen werden. Ursprünge des Islam und propagierte unter Ablehnung von Demokratie und Säkularismus die Vision einer weltweiten Islamisierung. 1.4 Verbotsmaßnahmen Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat hat im Mai das salafistische Spendensammel-Netzwerk "Ansaar International e. V." einschließlich seiner Teilorganisationen verboten. Mit dem Organisationsverbot gingen Durchsuchungsmaßnahmen in zehn Bundesländern einher, Thüringen war mangels eines Vereinsablegers davon nicht betroffen. Dem Netzwerk wird vorgeworfen, weltweit den Terrorismus zu unterstützen, da die gesammelten Spenden nicht ausschließlich für humanitäre Zwecke eingesetzt würden, sondern ebenso zur UnterSeit Längerem ist festzustellen, dass jihadisstützung terroristischer Organisationen wie tisch motivierte Attentate weniger komplex, mit beispielsweise der "Haiat Tahrir al-Sham" (HTS, leicht zu beschaffenden und einzusetzenden ehemals Nusra-Front), HAMAS im Gazastreifen Tatmitteln geplant und ausgeführt werden. und die "Al-Shabaab-Miliz" in Somalia. Neben Schusswaffen und Unkonventionellen Sprengund Brandvorrichtungen (USBV) kommen verstärkt Hiebund Stichwaffen sowie Fahrzeuge als primäres Tatmittel vorzugsweisen 19 Der Religionsgelehrte Khomeini (1902-1989) führte die Islamische Revolution 1978/1979 im Iran an und lenkte nach dem Sturz des Schahs Mohammad Reza Pahlavi die Staatsgeschäfte der neu gegründeten Islamischen Republik Iran als religiöses und politisches Oberhaupt bis zu seinem Tod. 60
  • Polizei übermittelt werden, wenn die tatsächlichen und rechtlichen Voraussetzungen für deren Erhebung mit entsprechenden Befugnissen zur verdeckten Datenerhebung nach
  • Abkommen zwischen den Parteien des Nordatlantikvertrags über die Rechtsstellung ihrer Truppen hinsichtlich der in der Bundesrepublik Deutschland stationierten ausländischen Streitkräfte
Anhang / Verfassungsschutzgesetz (2) 1 Das Landesamt für Verfassungsschutz darf über Absatz 1 hinaus Informationen einschließlich personenbezogener Daten an die Staatsanwaltschaften und die Polizei übermitteln, wenn tatsächliche Anhaltspunkte dafür bestehen, dass jemand eine in den SSSS 74 a und 120 Gerichtsverfassungsgesetz, SS 100 a Nummern 3 und 4 Strafprozessordnung und SSSS 130 , 131 Strafgesetzbuch genannte Straftat plant, begeht oder begangen hat sowie sonstige Straftaten, bei denen aufgrund ihrer Zielsetzung, des Motivs des Täters oder dessen Verbindung zu einer Organisation tatsächliche Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass sie gegen die in Artikel 73 Nummer 10 Buchstabe b oder c des Grundgesetzes genannten Schutzgüter gerichtet sind. 2 Personenbezogene Daten, die das Landesamt für Verfassungsschutz selbst mit nachrichtendienstlichen Mitteln nach SS 8 erhoben hat, dürfen nur dann an die Staatsanwaltschaft oder an die Polizei übermittelt werden, wenn die tatsächlichen und rechtlichen Voraussetzungen für deren Erhebung mit entsprechenden Befugnissen zur verdeckten Datenerhebung nach der Strafprozessordnung oder nach den SSSS 9 bis 12 und SS23 Gesetz über die Datenverarbeitung der Polizei vom 2. Mai 1991 (Hamburgisches Gesetzund Verordnungsblatt Seiten 187, 191) vorgelegen hätten. SS 15 Übermittlung personenbezogener Daten an Stationierungsstreitkräfte 1 Das Landesamt für Verfassungsschutz darf Informationen einschließlich personenbezogener Daten an Dienststellen der Stationierungsstreitkräfte im Rahmen von Artikel 3 des Zusatzabkommens zu dem Abkommen zwischen den Parteien des Nordatlantikvertrags über die Rechtsstellung ihrer Truppen hinsichtlich der in der Bundesrepublik Deutschland stationierten ausländischen Streitkräfte vom 3. August 1959 (Bundesgesetzblatt II 1961 Seiten 1183, 1218) übermitteln. 2 Die Entscheidung für eine Übermittlung treffen der Präses der zuständigen Behörde oder die von ihm besonders ermächtigten Bediensteten des Landesamtes für Verfassungsschutz. 3 Der Empfänger ist darauf hinzuweisen, dass er die übermittelten Daten nur zur Verarbeitung für den Zweck erhält, zu dem sie ihm übermittelt wurden. 290
  • vergleichbaren Initiativen wird im Rahmen der "Elterninitiative gegen Rechts - Hilfen für Eltern von rechtsextremistisch orientierten Jugendlichen" fachliche Beratung und Unterstützung
Szene bekannte Aktivisten, sondern vor allem an Mitläufer und Sympathisanten. Die kostenlose Hotline-Nummer 0800-4546000 bietet Jugendlichen und jungen Erwachsenen die Chance, einen ersten anonymen Kontakt zum Aussteigerprogramm "(R)AUSwege" herzustellen. Aber auch Eltern, Lehrerinnen und Lehrern, sozialen Fachkräften und vergleichbaren Initiativen wird im Rahmen der "Elterninitiative gegen Rechts - Hilfen für Eltern von rechtsextremistisch orientierten Jugendlichen" fachliche Beratung und Unterstützung angeboten. "(R)AUSwege" steht für den Mut zu einem Neubeginn und ein Leben ohne Hass und Gewalt. 15
  • anderen Ländern tätig werden, soweit es die Rechtsvorschriften dieses Gesetzes und der anderen Länder zulassen. SS4 Aufgaben des Landesamtes für
Anhang / Verfassungsschutzgesetz (2) 1 Verfassungsschutzbehörden anderer Länder dürfen im Geltungsbereich dieses Gesetzes nur im Einvernehmen mit dem Landesamt für Verfassungsschutz nach Maßgabe dieses Gesetzes und soweit eigenes Landesrecht dies zulässt, der Bund gemäß SS 5 Absatz 2 BVerfSchG nur im Benehmen mit dem Landesamt für Verfassungsschutz tätig werden. 2 Das Landesamt für Verfassungsschutz darf in den anderen Ländern tätig werden, soweit es die Rechtsvorschriften dieses Gesetzes und der anderen Länder zulassen. SS4 Aufgaben des Landesamtes für Verfassungsschutz (1) 1 Aufgabe des Landesamtes für Verfassungsschutz ist die Sammlung und Auswertung von Informationen, insbesondere von sachund personenbezogenen Auskünften, Nachrichten und Unterlagen, über 1. Bestrebungen, die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung, den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes gerichtet sind oder eine ungesetzliche Beeinträchtigung der Amtsführung von Mitgliedern der verfassungsmäßigen Organe des Bundes oder eines Landes zum Ziele haben, 2. sicherheitsgefährdende oder geheimdienstliche Tätigkeiten für eine fremde Macht in der Bundesrepublik Deutschland, 3. Bestrebungen in der Bundesrepublik Deutschland, die durch Anwendung von Gewalt oder darauf gerichtete Vorbereitungshandlungen auswärtige Belange der Bundesrepublik Deutschland gefährden, 4. Bestrebungen im Geltungsbereich dieses Gesetzes, die gegen den Gedanken der Völkerverständigung (Artikel 9 Absatz 2 des Grundgesetzes), insbesondere gegen das friedliche Zusammenleben der Völker (Artikel 26 Absatz 1 des Grundgesetzes) gerichtet sind (SS 3 Absatz 1 BVerfSchG). 2 Das Landesamt für Verfassungsschutz hat insbesondere den Senat über Gefahren für die Schutzgüter des SS 1 zu informieren und die dafür zuständigen staatlichen Stellen in die Lage zu versetzen, Maßnahmen zu ihrer Abwehr zu ergreifen. 3 Darüber hinaus unterrichtet das Lan275
  • kennen nur wenige Szeneangehörige die Veranstaltungsorte. Die Zahl der rechtsextremistischen Skinheadkonzerte in Deutschland war 2006 leicht rückläufig
Skinheadkonzerte werden in aller Regel von Angehörigen ortsansässiger Gruppierungen organisiert. Man bemüht sich, Konzerte in Räumlichkeiten durchzuführen, die im Eigentum oder Besitz von der Szene nahe stehenden Personen sind. Damit soll verhindert werden, dass die Veranstaltungen nicht noch kurz vor Beginn wegen Kündigung von Mietverträgen abgesagt werden müssen. Die Veranstaltungstermine werden selten öffentlich bekannt gegeben und meist als "Geburtstagsfeiern, Verlobungsfeiern etc." verschleiert. Die Mobilisierung erfolgt aus Angst, die Polizei könnte die Konzerte verhindern, per SMS, E-Mail, über Maillisten im Internet oder mündlich. Dabei werden lediglich Treffpunkte - teilweise im benachbarten Ausland - genannt, von denen aus die Teilnehmer dann per SMS sukzessive zu den eigentlichen Veranstaltungsorten gelotst werden. Bis kurz vor Beginn der Konzerte kennen nur wenige Szeneangehörige die Veranstaltungsorte. Die Zahl der rechtsextremistischen Skinheadkonzerte in Deutschland war 2006 leicht rückläufig (2005: 193). In Rheinland-Pfalz wurden im Berichtszeitraum fünf Skinheadkonzerte (2005: 2) sowie ein Balladenabend durchgeführt, von denen drei Veranstaltungen durch die Polizei aufgelöst werden konnten: Datum Ort Art der TeilPolizeiliche Veranstaltung nehmer Maßnahmen 16.04.2006 Kirchheim Skinheadkonzert ca. 100 Personen(Landkreis überprüfungen Bad Dürkheim) 27.05.2006 Kirchheim Skinheadkonzert ca. 150 Personen-und Fahrzeugüberprüfungen 09.06.2006 Kirchheim Skinheadkonzert ca. 75 aufgelöst 30.09.2006 Stromberg Skinheadkonzert ca. 90 wurde erst (Landkreis nachträglich Bad Kreuznach) bekannt 11.11.2006 Ober-Flörsheim Skinheadkonzert ca. 110 aufgelöst (Landkreis Alzey-Worms) 24.11.2006 Altleiningen Balladenabend ca. 85 aufgelöst (Landkreis Bad Dürkheim) 22
  • Hamburger Org. Es ist u.a. für Public Relations, Rechtsangelegenheiten und zur Abwehr von Aufklärungsaktivitäten gegen die SO zuständig und führt
Scientology-Organisation flussnahme am deutschen Regierungssitz Vorrang gegeben worden, und in Hamburg sollte Personal für Berlin rekrutiert werden. Daneben existiert in Hamburg-Wandsbek die wesentlich kleinere Eppendorfer Org (nach ihrer ursprünglichen Adresse benannt). Das "Office of Special Affairs" (OSA) hat eine Basis in der Hamburger Org. Es ist u.a. für Public Relations, Rechtsangelegenheiten und zur Abwehr von Aufklärungsaktivitäten gegen die SO zuständig und führt dabei auch geheimdienstähnliche Operationen durch. Das "WISE Charter Komitee" in Wandsbek kontrolliert den scientologischen Wirtschaftsbereich des "World Institute of Scientology Enterprises" (WISE) in Hamburg. WISE schöpft Geld seiner Mitglieder ab, kontrolliert die Firmen im Hinblick auf die Durchführung und Einhaltung scientologischer Technologien und fordert eine Expansion in die Geschäftswelt hinein. Die Hamburger Niederlassung der "Kommission für Verstöße der Psychiatrie gegen Menschenrechte" (KVPM) hat ihren Sitz ebenfalls in Wandsbek. Sie beteiligt sich regelmäßig an Propagandaaktivitäten gegen die Psychiatrie als weltanschaulichen Gegner und vermeintlichen Konkurrenten der SO. Bundesweit blieben die geschätzten Mitgliederzahlen aller SO-Organisationseinheiten mit 5.000 bis 6.000 konstant. In Hamburg hat sich die Zahl von Scientologen auf etwa 750 leicht erhöht. Nach Informationen aus der Hamburger Org wurde im Zusammenhang mit zunehmenden Werbeaktivitäten in Norddeutschland im Jahr 2006 mehr Personal benötigt als zuvor. Informationen über die Struktur der SO: Arbeitsfeld Scientology / "Strukturen und Organisationseinheiten" 247
  • Rechtsextremismus mus "Nation & Europa": Nach den Ereignissen an der afrikanischen Nordküste, wo die spanischen Exklaven von Armutsflüchtlingen belagert werden
  • Prozesse seien unberechtigte Eingriffe in das grundgesetzlich garantierte Recht auf Meinungsund Wissenschaftsfreiheit. Gesetzliche Bestimmungen, die eine freie Geschichtswissenschaft behinderten, müssten
Rechtsextremismus mus "Nation & Europa": Nach den Ereignissen an der afrikanischen Nordküste, wo die spanischen Exklaven von Armutsflüchtlingen belagert werden, den Vorfällen in den Niederlanden und England oder den Unruhen in Paris werde klar, dass man einem zweifachen "Ansturm auf Europa" entgegensehen müsse. Mit dem drohenden Beitritt der Türkei in die EU werde ein "weiteres Tor für Fremde nach Europa aufgemacht werden". Neben der drohenden "Masseneinwanderung" habe eine "geistige und seelische Überfremdung durch Amerikanisierung" längst stattgefunden. Wegen der "akuten Bedrohungslage" seien zum GfP-Kongress "hochkarätige Redner" aus ganz Europa eingeladen, die ein "europäisches Signal der nationalen Kräfte" setzen würden. Der Ankündigung entsprechend warnten auf der GfP-Veranstaltung Referenten aus Deutschland und anderen europäischen Ländern vor der "zunehmenden bedrohlichen Masseneinwanderung aus Afrika und Asien" und vor drohender "Überfremdung". Die Erweiterung der EU um neue Balkanstaaten und die Türkei wurde abgelehnt. Als weitere Gründe für den zunehmenden "Identitätsverlust der historischen Völker Europas" wurden außer der "Umvolkung" die Globalisierung und der "liberalistische Geist aus den USA" genannt. Die GfP kritisiert die vermehrten politischen Eingriffe bei der Beurteilung geschichtlicher Ereignisse, die mit dem Nationalsozialismus in Verbindung stehen. Ebenso ablehnend steht sie den Gerichtsverfahren gegen Historiker, Forscher und Autoren gegenüber. Die Geschichtswissenschaft dürfe nicht "Sklave des Zeitgeistes" und "Opfer der Justiz" sein. Derartige in Deutschland praktizierte Anklagen und Prozesse seien unberechtigte Eingriffe in das grundgesetzlich garantierte Recht auf Meinungsund Wissenschaftsfreiheit. Gesetzliche Bestimmungen, die eine freie Geschichtswissenschaft behinderten, müssten abgeschafft werden. Die Verfassungsmäßigkeit des umstrittenen Paragra235
  • Rechtsextremismus gegen den Bau des millionenteuren morgenländischen Tempelprachtbaus mitten in einer deutschen Stadt sind bereits in Planung. Den Systemparteien
Rechtsextremismus gegen den Bau des millionenteuren morgenländischen Tempelprachtbaus mitten in einer deutschen Stadt sind bereits in Planung. Den Systemparteien im Bergedorfer Rathaus muß klargemacht werden, daß sie nicht länger gegen den Willen der Bürger handeln können." Am 14.10.06 demonstrierte die NPD in Hamburg-Wandsbek unter dem Motto "Nationale Arbeitsplätze statt internationale Profite" mit ca. 230 Teilnehmern. Das Gros der Teilnehmer stellten die "Freien Nationalisten". Als Redner traten u.a. Alexander HOHENSEE, Thomas WULFF und Anja ZYSK auf. Ein Internetbeitrag der NPD ging auf das eigentliche Thema der Veranstaltung kaum ein, vielmehr wurden überwiegend die Gegendemonstranten, die "selbsternannten Antifaschisten", angegriffen: "Das Bild, das sie boten, war erbärmlich. Hauptsächlich handelte es sich um ergraute Zottelbärte und versiffte Kinderbanden." Diese hätten die Demonstrationsteilnehmer "vor den Augen der untätigen Polizei mit Eiern, Früchten und Steinen" beworfen. Die Demonstration wurde als Erfolg bewertet, man habe "das Ansehen der NPD bei den Hamburger Bürgern gestärkt... . Auch der Volksfrontgedanke kam an diesem Tag wieder zum Tragen, denn es gab auch zahlreiche Unterstützung von freien Kameraden." ( IV.5.3.1) 7.2 Deutsche Volksunion (DVU) Der Mitgliederschwund der "Deutschen Volksunion" (DVU) setzte sich fort, die Zahl verringerte sich auf etwa 8.500 (2005: etwa 9.000). Die Partei wird von ihrem Gründer und Bundesvorsitzenden, Dr. Gerhard Frey, zentralistisch und autokratisch geführt. Den 16 Landesverbänden werden die personelle Besetzung der Landesvorstände und ihre politische Tätigkeit weitgehend vorgeschrieben. Nur wenige der zumeist älteren Mitglieder sind in der Partei aktiv. Die DVU hält unverändert an der Zusammenarbeit mit der NPD im Rahmen des "Deutschlandpakts" ( V.1.1) fest. Einer Zusammenarbeit mit Neonazis steht 231
  • handelt sich um einen Zusammenschluss von Personen des rechtsextremistischen Spektrums aus dem näheren Umkreis von Zweibrücken. Neben internen Veranstaltungen organisiert
Um den Eindruck mitgliederstarker, vernetzter Organisationen zu erwecken, werden immer wieder "Homepages" so genannter Kameradschaften als Unterstützer von "Aktionsbündnissen" bzw. "-büros" im Internet festgestellt, deren Präsenz sich lediglich auf eine eingerichtete Internetseite beschränkt. Kameradschaftsmitglieder und/oder Organisationsstrukturen können diesen, meist nur kurzfristig bestehenden virtuellen Darstellungen nicht zugeordnet werden. In Rheinland-Pfalz entwickelten 2006 lediglich der "Nationale Widerstand Zweibrücken" nennenswerte öffentlichkeitswirksame Aktivitäten. Nach der Anklageerhebung im August und Dezember 2006 gegen 23 frühere mutmaßliche Mitglieder der ehemaligen "Kameradschaft Westerwald" kamen die Aktivitäten dieser Gruppierung vollständig zum Erliegen.5 "Nationaler Widerstand Zweibrücken" Seit über vier Jahren ist die etwa 15 bis 20 Personen umfassende Gruppierung mit der Bezeichnung "Nationaler Widerstand Zweibrücken" bekannt. Es handelt sich um einen Zusammenschluss von Personen des rechtsextremistischen Spektrums aus dem näheren Umkreis von Zweibrücken. Neben internen Veranstaltungen organisiert die Gruppe auch öffentliche Aktionen. An der am 14. März 2006 vom "Nationalen Widerstand Zweibrücken" durchgeführten Mahnwache anlässlich der Bombardierung von Zweibrücken vor 60 Jahren nahmen etwa 10 Personen teil. Die Veranstaltung verlief ohne besonderen Vorkommnisse. Am 8. April 2006 beteiligten sich an einem Aufzug in Zweibrücken 12 "Kameraden". Es wurden zwei Fahnen und ein Transparent sichergestellt. Am 3. Juni 2006 organisierte der "Nationale Widerstand Zweibrücken" in Zweibrücken eine Versammlung mit etwa 25 Personen. Zu Beginn der Veranstaltung wurde ein Transpa- 5 Bereits am 28. und 30. November 2005 sowie am 28. Dezember 2005 wurden drei Mitglieder der ehemaligen "Kameradschaft Westerwald" zu Haftstrafen zwischen zwei und drei Jahren, weitere 13 zu Bewährungsund Geldstrafen verurteilt. Das Landgericht Koblenz hatte es als erwiesen angesehen, dass es sich bei der "Kameradschaft" um eine kriminelle Vereinigung handelte, die die Beseitigung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung zum Ziel hatte. 28
  • Linksextremismus Überregional engagiert sich AVANTI in dem bundesweiten Netzwerk "Interventionistische Linke" (IL). Hierin arbeiten neben Gruppierungen aus der autonomen
Linksextremismus Überregional engagiert sich AVANTI in dem bundesweiten Netzwerk "Interventionistische Linke" (IL). Hierin arbeiten neben Gruppierungen aus der autonomen und der antiimperialistischen Szene einzelne nicht-extremistische Organisationen und Einzelpersonen zusammen. Der Schwerpunkt der IL lag 2013 in den Protesten gegen die Sparund Reformmaßnahmen im Zuge der Finanzkrise, die in den sogenannten "Blockupy - Aktionstagen" am 31. Mai und 01. Juni 2013 mündeten. Die IL warb in einem eigenen Aufruf, die Stadt Frankfurt am Main "ein zweites Mal zu einem Knotenpunkt des Kampfes gegen die deutsch - europäische Troika" zu machen, und forderte zum "kollektiven Ungehorsam" sowie einer Beteiligung am antikapitalistischen Block auf der Demonstration am 01.06.2013 unter dem Motto "Europäische Solidarität gegen das Krisenregime von EU und Troika" auf. An der Demonstration nahmen etwa 5.000 Personen teil. Aufgrund von Verstößen gegen polizeiliche Auflagen und gegen das Versammlungsgesetz (Vermummung, Zünden von Pyrotechnik und Farbbeutelwürfe), insbesondere durch Teilnehmer des "antikapitalistischen Blocks", stoppte die Polizei die Demonstration. Rund 900 Personen wurden durch Einsatzkräfte zum Zweck der Identitätsfeststellung eingeschlossen. Sowohl von den Eingeschlossenen als auch von anderen Demonstranten wurde die Polizei weiter mit Pyrotechnik, spitzen Gegenständen, Holzlatten, Fahnenstangen, Pfefferspray und Tritten attackiert sowie mit Flaschen und Farbbeuteln beworfen. Die Demonstration wurde von der Versammlungsbehörde für beendet erklärt. 45 Personen wurden vorläufig festgenommen, mehrere Demonstrationsteilnehmer und Polizeibeamte wurden verletzt. Angehörige der AVANTI Ortsgruppe Hamburg hatten sich am "antikapitalistischen Block" beteiligt. Auf ihrer Homepage verurteilte AVANTI, dass die Polizei durch einen "Kessel" "die Demonstrant_innen in gute Bürger-innen und kriminelle Gewaltbereite" habe spalten wollen. "Die Gesamtdemo" habe sich jedoch mit den "Eingekesselten" solidarisiert. Für 2014 kündigte die AVANTI Ortsgruppe Hamburg an, "laut und kraftvoll gegen die Austeritätspolitik der EU in Frankfurt zu protestieren". Unter dem Motto "RISE UP! Für eine solidarische und klassenlose Gesellschaft!" rief das sogenannte "Rise up - Bündnis" zur Bildung eines "klassenkämpferischen / antikapitalistischen Blocks" innerhalb 107
  • Rechtsextremismus verbandes zufolge seien viele "Kameraden" bereits im Vorfeld skeptisch gewesen, "weil sie befürchteten, auf starke Ablehnung
  • Bahn-Station hatte eine Gruppe vermummter und bewaffneter Linker gewartet, die die U-Bahn ein wenig 'entglasten'. Personenschaden entstand dabei
  • verwandelt wird. Jedes Volk, auch das Deutsche, hat ein Recht auf seine eigene Heimat und Kultur. Weitere Protestaktionen
Rechtsextremismus verbandes zufolge seien viele "Kameraden" bereits im Vorfeld skeptisch gewesen, "weil sie befürchteten, auf starke Ablehnung bis hin zu Beschimpfungen oder Aggressionen seitens vieler Anwohner zu treffen." Nachdem der Stand der NPD durch einen Antifaschisten umgeworfen und zerstört worden war, erklärte der Polizeieinsatzleiter die Veranstaltung für beendet. Die Rolle der Polizei wurde von der NPD daraufhin wie folgt kommentiert: "Die Beamten, die angeblich zu unserem Schutz gekommen waren, standen untätig daneben." Der Kreisvorsitzende der NPD beschimpfte die Polizeiführung und bezeichnete sie als "unzurechnungsfähig und blöd im Kopf"; ein Verfahren wegen Beleidigung wurde eingeleitet, das Verfahren läuft. Anja ZYSK meldete für den 08.06.06 unverzüglich eine Kundgebung an - wiederum in der Osterstraße - unter dem Motto "Freiheit ist auch immer die Freiheit des Andersdenkenden". Am Rande dieser Kundgebung und bei der Abfahrt der knapp 100 Teilnehmer kam es zu Auseinandersetzungen mit politischen Gegnern. In einem Beitrag auf der Hamburger NPD-Internetseite schrieb Christian WORCH, der auch als Redner aufgetreten war: "An der nächsten U-Bahn-Station hatte eine Gruppe vermummter und bewaffneter Linker gewartet, die die U-Bahn ein wenig 'entglasten'. Personenschaden entstand dabei nicht." Aus der positiven Bewertung der Veranstaltung durch WORCH folgt, dass er und die NPD solche Auseinandersetzungen bewusst in Kauf nehmen: "Auch wenn natürlich in einem Stadtteil wie dem 'roten' Eimsbüttel das Zahlenverhältnis von eigenen zu Gegendemonstranten zwangsläufig ungünstig ausfällt, zeigt allein die medienmäßige Resonanz im Vorfeld wie auch im Nachhinein, daß es eine richtige Entscheidung war, gegen die Schikanen vom vorherigen Sonnabend kurzfristig, also nötigenfalls auch in der Woche an einem Werktag, aktiv zu werden." ( V.1.1). Am 30.09.06 veranstaltete der Kreisverband Bergedorf einen Informationsstand am Lohbrügger Markt unter dem Motto "Keine Moschee in Bergedorf!". Im Internet bewertete die Partei die Aktion, bei der u.a. eine Unterschriftenliste gegen den geplanten Bau ausgelegt wurde, als Erfolg. In dem Artikel schürte sie Ängste gegen Überfremdung und machte deutlich, dass die Partei ein anderes politisches System wolle: "Wir wollen es nicht dulden, daß unsere Heimatstadt Bergedorf in ein Klein-Ankara verwandelt wird. Jedes Volk, auch das Deutsche, hat ein Recht auf seine eigene Heimat und Kultur. Weitere Protestaktionen 230
  • Volk im Grundgesetz als schützenswertes Objekt zu definieren, das Rechtspersönlichkeit besitzt." "Die Würde und die Existenzsicherung des deutschen Volkes sind
  • Maßnahmen ihrer so genannten Gemeinschaftspolitik; deren Umsetzung würde das Recht brechen und Deutschland in die Isolation und Diktatur führen: "Rückführung
onsprogramms der NPD offenbart, dass die angestrebte Gemeinschaftsordnung in der demokratiefeindlichen Tradition des Nationalsozialismus steht. Indem Jürgen GANSEL, NPD-Parteivorstandsmitglied, das Volk als "gewachsene Lebensund Solidargemeinschaft" beschreibt, "in der das "Freiheitsbedürfnis des Einzelnen mit dem Ordnungsbedürfnis des Ganzen in Einklang gebracht werde"8, greift er auf die ideologische Grundlage des Nationalsozialismus zurück, die mit der bekannten Formel "Du bist nichts, Dein Volk ist alles" umschrieben werden kann. Die NPD fordert deshalb "das Volk im Grundgesetz als schützenswertes Objekt zu definieren, das Rechtspersönlichkeit besitzt." "Die Würde und die Existenzsicherung des deutschen Volkes sind im Grundgesetz als wesentliches Staatsziel festzuschreiben. Bestimmte Verstöße gegen dieses Staatsziel sind zur Straftat zu erklären."9 Das von der NPD vertretene Gemeinschaftsmodell steht im krassen Widerspruch zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung. Nicht die Würde des Menschen und die unveräußerlichen Menschenrechte sollen den Staat verpflichten, sondern "das deutsche Volk als Grundlage der deutschen Volksgemeinschaft". Dahinter verbirgt sich das Streben nach einer totalitären "Volksherrschaft", in der Andersdenkende, Ausländer und Minderheiten ausgegrenzt werden. Die NPD benennt in einem Aktionsprogramm die Maßnahmen ihrer so genannten Gemeinschaftspolitik; deren Umsetzung würde das Recht brechen und Deutschland in die Isolation und Diktatur führen: "Rückführung der Ausländer in ihre Heimat, Ausländer dürfen kein Eigentum an Grund und Boden in Deutschland erwerben, Ausländer sind aus 8 Erklärung von GANSEL zur "Dresdner Schule" vom 03.Mai 2005, Homepage NPD-Sachsen 9 "Aktionsprogramm der NPD für ein besseres Deutschland", S. 48 31

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