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"links or rechts" in den Verfassungsschutz Trends
  • front ( DHKP-C) "KARATAS - Flügel" Türkische Volksbefreiungspartei/-front-Revolutionäre Linke ( THKP-C-Devrimci Sol) "YAGAN - Flügel" Mitglieder 2001 2002 Bund
  • Organisaauf der ideologischen Grundlage des tion Devrimci Sol (Revolutionäre Linke) Marxismus - Leninismus. entstand eine der wichtigsten GruppieDie DHKP
  • eine weitere rungen im Bereich des türkischen LinksDevrimci Sol-Abspaltung, die Türkische extremismus, die Revolutionäre VolksVolksbefreiungspartei-Front-Revolubefreiungspartei - Front (DHKP
  • tionäre Linke (THKP-C-Devrimci Sol, Devrimci Halk Kurtulus Partisi - Cephesi). Turkiye Halk Kurtulus Partisi-CephesiDie in Deutschland verbotene DHKP
Ausländerextremismus 137 kischen Parlamentswahlen in den Aktiziell verunsicherten türkischen Jugendvitäten der ATF niederschlägt, muss lichen eine Gemeinschaft an, die sich abgewartet werden. Aber selbst bei selbst in deutlicher Abgrenzung zu einer Fortführung der moderaten Linie anderen Volksund Religionsangehöriwirkt sich die Rolle der ATF im Integragen definiert. Der Anspruch, als gemätionsprozess der in Deutschland lebenßigte politische Organisation zu gelten, den Türken hemmend aus. Ähnlich wie wird dadurch fragwürdig, dass die ATF die gleichfalls betont gewaltablehnend an ihrer pantürkischen und antikurdiauftretende IGMG bietet die ATF speschen Ideologie festhält. DEVRIMCI SOL (Dev Sol) / DHKP-C und THKP-C-Devrimci Sol Die Organisation ist gespalten in: Revolutionäre Volksbefreiungspartei/-front ( DHKP-C) "KARATAS - Flügel" Türkische Volksbefreiungspartei/-front-Revolutionäre Linke ( THKP-C-Devrimci Sol) "YAGAN - Flügel" Mitglieder 2001 2002 Bund: 950 800 Niedersachsen: 75 75 Publikationen: VATAN (Vaterland / KARATAS-Flügel) TAVIR (Haltung / KARATAS-Flügel) DEVRIMCI CÖZÜM (Revolutionäre Lösung / YAGAN-Flügel) Aus der 1978 gegründeten Organisaauf der ideologischen Grundlage des tion Devrimci Sol (Revolutionäre Linke) Marxismus - Leninismus. entstand eine der wichtigsten GruppieDie DHKP-C und eine weitere rungen im Bereich des türkischen LinksDevrimci Sol-Abspaltung, die Türkische extremismus, die Revolutionäre VolksVolksbefreiungspartei-Front-Revolubefreiungspartei - Front (DHKP-C, tionäre Linke (THKP-C-Devrimci Sol, Devrimci Halk Kurtulus Partisi - Cephesi). Turkiye Halk Kurtulus Partisi-CephesiDie in Deutschland verbotene DHKP-C Devrimci Sol), gehen auf die in den zielt auf die gewaltsame Zerschlagung späten sechziger Jahren gegründete des türkischen Staates und die ErrichRevolutionäre Jugendbewegung tung einer klassenlosen Gesellschaft (Devrimci Genclik) sowie auf die ur-
  • Staat. Ihr Ziel ist die schrittweise Durchsetzung islamischer Rechtsvorschriften (Scharia). Gewaltanwendung wird dabei nicht ausgeschlossen, doch nicht vorrangig angestrebt
IslamIsmus Muslimbruderschaft (MB) / "Deutsche Muslimische Gemeinschaft e. V." (DMG), ehemals "Islamische Gemeinschaft in Deutschland e. V." (IGD) / HAMAS Sitz Hauptsitz der DMG in Köln Verbreitung (Nordrhein-Westfalen) in Sachsen-Anhalt landesweit, Gründung MB: 1928 in Ägypten DMG (IGD): 1958 HAMAS: 1987 Struktur Die im Jahr 2018 in DMG umbenannte IGD gehörte zu den Gründungsmitgliedern der "Föderation islamischer Organisationen in Europa" (FIOE), die als Sammelbecken für Organisationen der MB in Europa gilt. Mitglieder Sachsen-Anhalt: 17 (2021: 20) Anhänger Bund: etwa 1.450 (2021: 1.450) VeröffentWeb-Angebote: diverse Internetauftritte lichungen soziale Netzwerke Finanzierung Spenden Kurzportrait / Ziele Die MB gilt als älteste und einflussreichste organisierte sunnitische islamistische Bewegung. Zahlreiche islamistische Organisationen, zum Beispiel die DMG oder die terroristische palästinensische HAMAS, sind aus der MB hervorgegangen. Programmatischer Kernpunkt der MB ist die Einheit von Religion und Staat. Ihr Ziel ist die schrittweise Durchsetzung islamischer Rechtsvorschriften (Scharia). Gewaltanwendung wird dabei nicht ausgeschlossen, doch nicht vorrangig angestrebt. In mehreren islamischen Ländern ist die MB verboten. Verfassungsschutzbericht des Landes Sachsen-Anhalt 2022 213
  • Entstehen extremistischer Organisationen. Dem Zeitgeist entsprechend, fanden besonders linksextremistische Parteien Anklang. Die 1972 von Velupillai PRABHAKARAN begründete Gruppierung Tamil
Ausländerextremismus 153 des Buddhismus zur Staatsreligion LTTE. Sie verlor ihr in London gelegedurch. Bereits seit den fünfziger Jahren nes europäisches Hauptquartier, als kulminierten diese politischen Auseindas britische Parlament am 28. Februar andersetzungen immer wieder in 2001 im Rahmen der Anti-Terrorpogromähnlichen Ausschreitungen Gesetzgebung (Terrorism Act) ein Betägegen die Minderheit der hinduistitigungsverbot gegen 21 als terroristisch schen Tamilen. Derartige Gewalttätigeingestufte Organisationen aussprach, keiten, die 1983 über 2.000 Todesopfer darunter auch gegen die LTTE. forderten, waren der Auslöser für den in diesem Jahr beginnenden Bürgerkrieg. Die zunehmend kritische Lage der Tamilen begünstigte seit den siebziger Jahren das Entstehen extremistischer Organisationen. Dem Zeitgeist entsprechend, fanden besonders linksextremistische Parteien Anklang. Die 1972 von Velupillai PRABHAKARAN begründete Gruppierung Tamil New Tigers schaltete in einem erbarmungslosen Konzentrationsprozess politische Konkurrenten in der eigenen tamilischen Volksgruppe aus. Die einer revolutionär-marxistischen Ideologie verpflichtete Organisation, die 1976 in Liberation Tigers of Tamil Eelam (LTTE) umbenannt wurde, forderte den Rückzug der srilankischen Armee aus den tamilischen Siedlungsgebieten sowie die Gründung eines tamilischen Staates Eelam im Norden und Osten der Insel Ceylon. Die Kämpfer der wegen ihrer Brutalität gefürchteten LTTE zeichneten sich durch bedingungslosen Gehorsam bis zur Selbstaufopferung aus. Seit 2001 hat sich das nationale wie Nach dem Wahlsieg der bisherigen internationale Umfeld für die LTTE srilankischen oppositionellen "United grundsätzlich verändert. Diese OrganiNational Party" (UNP) unter ihrem Spitsation, die ihren Kampf ohne die finanzenkandidaten Ranil Wickremesinghe zielle Unterstützung der tamilischen am 6. Dezember 2001 entspannte sich Diaspora nicht führen könnte, wurde das Verhältnis zwischen LTTE und im Frühjahr 2001 sowohl in den USA als srilankischer Regierung zusehends. auch in Australien verboten. Als besonWickremesinghe hatte im Wahlkampf ders schmerzvoll erwies sich die veränFriedensgespräche mit der LTTE zur derte britische Haltung gegenüber der Lösung der verfahrenen innenpoliti-
  • geprägt. Dabei erfuhr die Organisation merkliche Unterstützung aus der linksextremistischen Szene. Darüber hinaus standen Bemühungen um eine Aufhebung
AuslAndsbezogener extremismus Die PKK nutzt diese Ereignisse, um ihre politischen Forderungen (Anerkennung der kurdischen Identität und Autonomie, Aufhebung des PKK-Verbots) zu propagieren. Im Berichtszeitraum waren die Aktivitäten der PKK-Anhänger in Sachsen-Anhalt aufgrund intensivierter Angriffe der türkischen Streitkräfte auf kurdische Siedlungsgebiete von entsprechenden, oft spontanen, Protestveranstaltungen geprägt. Dabei erfuhr die Organisation merkliche Unterstützung aus der linksextremistischen Szene. Darüber hinaus standen Bemühungen um eine Aufhebung des PKK-Betätigungsverbots im Fokus. Nachdem eine Teilnahme an Großveranstaltungen in den vergangenen Jahren nicht oder nur selten möglich gewesen war, nahmen PKK-Anhänger entsprechende Reiseaktivitäten im Berichtsjahr nach und nach wieder auf. Die Teilnehmerzahlen der zentralen Großveranstaltungen stiegen zwar, erreichten jedoch nicht das hohe Niveau der Jahre vor der Corona-Pandemie. Das Vereinsleben der PKK-nahen kurdischen Vereine in SachsenAnhalt konnte auch 2022 nicht merklich wiederbelebt werden. 218 Verfassungsschutzbericht des Landes Sachsen-Anhalt 2022
  • Straftaten wurden dem PhänomenStraftaten nach bereich "rechts", 3.639 (2001: 4.418) dem Phänomenbereich Phänomenbereichen "links" und 845 (2001 : 1.020) dem Phänomenbereich
30 Rechtsextremistische Bestrebungen tiviert gilt eine Tat insbesondere dann, wenn die Umstände der Tat oder die Einstellung des Täters darauf schließen lassen, dass sie sich gegen eine Person aufgrund ihrer politischen Einstellung, Nationalität, Volkszugehörigkeit, Rasse, Hautfarbe, Religion, Weltanschauung, Herkunft, sexuellen Orientierung, Behinderung oder ihres äußeren Erscheinungsbildes bzw. ihres gesellschaftlichen Status richtet. Die erfassten Sachverhalte werden im Rahmen einer mehrdimensionalen Betrachtung unte r verschiedenen Gesichtspunkten bewertet. Hierbei werden insbesondere Feststellungen zur Qualität des Delikts, zur objektive n thematischen Zuordnung der Tat, zum subjektive n Tathintergrund, zur möglichen internationalen Dimension der Tat und zu einer ggf. zu verzeichnenden extremistischen Ausprägung der Ta t getroffen. In diesem Zusammenhang wurde auch der Bereich d e r G ewaltdelikte erweitert und bundeseinheitlich festgelegt. Die differenzierte Darstellung ermöglicht eine konkret bedarfsorientierte Auswertung der Daten und bildet damit die Grundlage für den zielgerichteten Einsatz geeigneter repressiver und präventiver Bekämpfungsmaßnahmen. D i e i m Verfassungsschutzberich t genannten Zahlen zu den von Extremiste n verübte n Strafund Gewalttaten basieren auf Angaben des Bundeskriminalamtes (BKA). Das Definitionssystem PMK wirkt sich auch a u f d i e i m Verfassungsschutzbericht enthaltenen Zahlenübersichten aus. Diese weisen - dem gesetzlichen Aufgabenbereich d e s Verfassungsschutzes entsprechend - schwerpunktmäßig extremistisch e Straftaten aus. 2.2 Politisch motivierte Strafund Gewalttaten Für das Jahr 2002 wurden vo m B K A 21.690 (2001: 26.520) politisch motivierte Straftaten registriert. In dieser Zahl sind 11.749 (54,2 %) Propagandadelikte enthalten (2001: 14.730 = 55,5 %). 1.930 Delikte (8,9 %) sind der politisch motivierten Gewaltkriminalität zuzuordnen (2001: 2.368 = 8,9 %). Politisch motivierte 12.933 (2001 : 14.725) Straftaten wurden dem PhänomenStraftaten nach bereich "rechts", 3.639 (2001: 4.418) dem Phänomenbereich Phänomenbereichen "links" und 845 (2001 : 1.020) dem Phänomenbereich der "politisch motivierte n Ausländerkriminalität" zugeordnet. Bei 4.273 (2001: 6.357) Straftate n konnte keine eindeutige Zuordnung zu einem Phänomenbereich getroffe n werden.
  • eine terroristische Vereinigung im Ausland. Die ständige (aktuelle) Rechtsprechung bundesdeutscher Oberlandesgerichte stuft die PKK auch weiterhin als terroristische Vereinigung
AuslAndsbezogener extremismus desgerichtshof, dass es sich bei den Strukturen der PKK nicht um selbständige Teilorganisationen handelt, sondern insgesamt um eine terroristische Vereinigung im Ausland. Die ständige (aktuelle) Rechtsprechung bundesdeutscher Oberlandesgerichte stuft die PKK auch weiterhin als terroristische Vereinigung ein. Mit der Verhaftung Abdullah ÖCALANs im Jahr 1999 rückte die PKK zwar von ihren separatistischen Zielen ab; seitdem bemüht sie sich um eine autonome Selbstverwaltung der Kurden innerhalb der bestehenden Ländergrenzen. Dennoch versucht sie weiterhin, ihre Ziele mit gewaltsamen Mitteln, einschließlich der Tötung von Menschen, zu erreichen. Während die PKK auf dem Gebiet der Türkei terroristische Anschläge durchführt, bemüht sie sich in Europa um ein gewaltfreies Auftreten. Europa und insbesondere Deutschland stellen für die PKK eine unverzichtbare rückwärtige Basis dar, aus der die Organisation den Großteil ihrer personellen und finanziellen Ressourcen schöpft. Zur Propagierung ihrer Ideologie nutzt die PKK insbesondere ihre jährlich wiederkehrenden zentralen Großveranstaltungen, zu denen sich in der Vergangenheit teils tausende Anhänger mobilisieren ließen. Das vorhandene Mobilisierungspotenzial kann dabei deutlich über die genannte Anhängerzahl hinausgehen. Grund der Beobachtung Trotz ihres Kurswechsels Mitte der neunziger Jahre zu weitgehend friedlichem Verhalten in Deutschland stellt die PKK, insbesondere wegen ihrer fortwährenden Bereitschaft, zu gewaltorientierten Aktionen zurückzukehren, nach wie vor eine Bedrohung der inneren Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland dar. Darüber hinaus verfolgt die PKK ihre Ziele besonders in den kurdischen Siedlungsgebieten weiterhin mit Waffengewalt. Mit diesem Verhalten gefährdet sie die auswärtigen Belange Verfassungsschutzbericht des Landes Sachsen-Anhalt 2022 223
  • Deutschland stammende Teilnehmerkreis setzte sich aus PKK-Anhängern und Linksextremisten zusammen. Am 15. September 2022 kam es auf der Etappe
AuslAndsbezogener extremismus Freiheit - Freiheit für alle politischen Gefangenen" in Frankfurt am Main (Hessen) stattfand, kamen 17.000 Personen. Darunter befanden sich auch PKK-Anhänger aus Sachsen-Anhalt. Für die Fahrt nach Frankfurt waren Busreisen aus Halle (Saale) und Magdeburg organisiert worden. Am 17. September 2022 fand in Landgraaf (Niederlande) das diesjährige "Internationale Kurdistan-Festival" statt, welches unter dem Motto stand: "Gegen Besatzung und Völkermord - Kurdistan verteidigen, Öcalan befreien" . Daran sowie an dem im Vorfeld vom 11. bis 16. September 2022 durchgeführten sogenannten Langen Marsch der Jugend nahmen Personen aus Sachsen-Anhalt teil. Der "Lange Marsch" führte von Essen über verschiedene Städte nach Aachen (beide Nordrhein-Westfalen). Der aus Deutschland stammende Teilnehmerkreis setzte sich aus PKK-Anhängern und Linksextremisten zusammen. Am 15. September 2022 kam es auf der Etappe nach Köln (Nordrhein-Westfalen) infolge von Verstößen gegen das Vereinsgesetz zu Auseinandersetzungen mit der Polizei. Verfassungsschutzbericht des Landes Sachsen-Anhalt 2022 225
  • weitere grundlegende Prinzipien der freiheitlichen demokratischen Grundordnung wie das Rechtsstaatsprinzip, beruhend auf der Gewaltenteilung, die Bindung der Verwaltung an Recht
  • Demokratie, die Verantwortlichkeit der Regierung, das Mehrparteienprinzip und das Recht auf die Bildung und Ausübung einer Opposition (vgl. zur Definition
184 Definition der Arbeitsbegriffe Spionage Staatlich gesteuerte Ausspähungsaktivitäten durch einen staatlich gelenkten Nachrichtendienst erfüllen den Straftatbestand der Spionage nach SSSS 94 ff. Strafgesetzbuch. Die Beobachtung und Abwehr dieser Spionage ist eine gesetzliche Aufgabe der Verfassungsschutzbehörden. Dazu gehört grundsätzlich nicht der Verrat von Geschäftsund Betriebsgeheimnissen zwischen konkurrierenden Unternehmen, der nach SSSS 17 ff. des Gesetzes über den unlauteren Wettbewerb strafbar ist. Terrorismus Terrorismus ist in der Bundesrepublik Deutschland eine Form des politischen Extremismus, der die Beseitigung des demokratischen Verfassungsstaates mittels systematischer, massiver Gewaltanwendung zum Ziel hatte. Kennzeichen des Terrorismus ist eine nachhaltige Anschlagstaktik durch arbeitsteilig organisierte, grundsätzlich verdeckt operierende Gruppen. VerfassungsAls verfassungsfeindlich oder extremistisch werden politische feindliche/ Bestrebungen (Aktivitäten) bezeichnet, die den demokratischen extremistische Verfassungsstaat und seine fundamentalen Werte ablehnen und Bestrebungen darauf abzielen, die freiheitliche demokratische Grundordnung durch eine andere Ordnung zu ersetzen. Verfassungsfeinde oder Extremisten wenden sich mittelbar oder unmittelbar gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung, d.h. gegen die im Grundgesetz konkretisierten Grundbzw. Menschenrechte (wie insbesondere die Glaubens-, Gewissensund Bekenntnisfreiheit, die Meinungsund Pressefreiheit und die Versammlungsund Vereinigungsfreiheit) sowie weitere grundlegende Prinzipien der freiheitlichen demokratischen Grundordnung wie das Rechtsstaatsprinzip, beruhend auf der Gewaltenteilung, die Bindung der Verwaltung an Recht und Gesetz, die Unabhängigkeit der Gerichte, die Volkssouveränität, ausgeübt durch die parlamentarische Demokratie, die Verantwortlichkeit der Regierung, das Mehrparteienprinzip und das Recht auf die Bildung und Ausübung einer Opposition (vgl. zur Definition der fdGO BVerfGE Bd. 2 S.12 sowie zur Definition verfassungsfeindlicher Bestrebungen SS 4 NVerfSchG).
  • VölkerVerfassungsverständigung richtet" (SS 3 Vereinsgesetz). widrigkeit Mit dem rechtskräftigen Vereinsverbot ist festgestellt, dass die verfassungsfeindliche bzw. extremistische Organisation verfassungswidrig
Definition der Arbeitsbegriffe 185 Verbot Die Innenminister des Bundes und der Länder dürfen nach dem verfassungsVereinsrecht das Verbot einer Vereinigung aussprechen, die feindlicher keine politische Partei ist, wenn sich diese nachweislich "gegen Organisationen/ die verfassungsmäßige Ordnung oder den Gedanken der VölkerVerfassungsverständigung richtet" (SS 3 Vereinsgesetz). widrigkeit Mit dem rechtskräftigen Vereinsverbot ist festgestellt, dass die verfassungsfeindliche bzw. extremistische Organisation verfassungswidrig ist. Auf Antrag der Verfassungsorgane Bundesregierung, Bundestag oder Bundesrat kann bei einer politischen Partei allein das Bundesverfassungsgericht deren Verfassungswidrigkeit feststellen (Art. 21 Abs. 2 Grundgesetz; SS 13 Nr. 2, SS 43 ff. Bundesverfassungsgerichtsgesetz). Mit der Feststellung der Verfassungswidrigkeit einer Partei wird deren Auflösung insgesamt (oder eines selbständigen Teils der Partei) sowie das Verbot, Ersatzorganisationen zu schaffen, vom Bundesverfassungsgericht ausgesprochen. Solange verfassungsfeindliche Parteien und sonstigen Organisationen nicht verboten sind, dürfen sie sich im Rahmen der für alle geltenden Gesetze frei betätigen.
  • Neonazistische Kameradschaften * 15, 26-29, 35, 50, 51 Neue Rechte * 63-64 New Era Publications Deutschland GmbH * 159 Newroz
  • RAZZ-Zeitung für ein radikales Hannover * 75 Rechtsextremismus (Begriff) * 14-16, 183 Religious Technology Center (RTC) * 155, 158 RENNICKE, Frank
192 Stichwortverzeichnis Neonazismus * 15, 18-29, 29 f, 30-32, 34, 44-46, 50 Neonazistische Kameradschaften * 15, 26-29, 35, 50, 51 Neue Rechte * 63-64 New Era Publications Deutschland GmbH * 159 Newroz * 149, 150 Niedersachsen-Spiegel * 33 Non-aligned mudjahedin * 112 NPD-Verbotsverfahren * 15, 44, 46-49 NS-KAMPFRUF * 30 O OBERLERCHER, Reinhold * 40, 41 ÖCALAN, Abdullah * 106, 136, 143, 144 f, 148, 149, 150 ÖCALAN, Osman * 149, 150 OCHENSBERGER, Walter * 17 offen-siv * 92, 93 Oi!-Skins * 21 OSA (Office of Special Affairs) * 158 ÖZDOGAN, Hassan * 130 Özgür Politika * 148, 150 P Palästinensischer Islamischer Jihad (PIJ) * 118 PARSAI, Mojgan * 124 Partei der Freien Frauen (PJA), vormals YAJK * 146 Patriotische Union Kurdistans (PUK) * 151 Phase 2-Zeitschrift gegen die Realität * 67, 70, 71, 72, 74 POLECK, Benjamin * 51 Politisch motivierte Kriminalität * 6-13 PRABHAKARAN, Velupillai * 153 Präsidialrat der PKK * 144, 145, 147, 149 PREUß, Friedrich * 35, 36 Proliferation * 161, 165, 167 f, 171 Q Qutb, Sayyid * 109, 110, 115 R RADJAVI, Maryam * 123, 125 RADJAVI, Massoud * 122, 123 Rassismus * 14 f, 20, 22, 26, 30, 40 RAZZ-Zeitung für ein radikales Hannover * 75 Rechtsextremismus (Begriff) * 14-16, 183 Religious Technology Center (RTC) * 155, 158 RENNICKE, Frank * 45
  • Fälle) entfielen auf den Phänomenbereich "Rechts", 319 (10,7%) auf den Phänomenbereich "Links" und 81 (2,7%) auf den Phänomenbereich
  • zuzuordnen. Die Zahl der politisch motivierten Straftaten aus dem rechtsextremistischen Spektrum ist im Vergleich zum Jahr 2003 um über
Entwicklungen im Extremismus Die Abkehr Osman Öcalans, dem Bruder von Abdullah Öcalan, von der Partei im Jahre 2004, stürzte die Partei sogar noch deutlich tiefer in ihre Krise. Die Differenzen über die weitere Vorgehensweise, die bereits unmittelbar nach der Gründung des KONGRA-GEL in der Führungsspitze aufgetreten waren, führten im Laufe des Jahres 2004 dazu, dass sich Osman Öcalan mit mehreren Funktionären von der Partei absetzte und die Gründung einer neuen Kurdenorganisation mit der Bezeichnung 'Patriotisch Demokratische Partei' (PWD) geplant wurde. Auch wenn eine zunächst für möglich gehaltene Spaltung des KONGRA-GEL abgewendet scheint, ist die Verunsicherung innerhalb der Anhängerschaft deutlich spürbar. Neben den massiven innerparteilichen Problemen steht der KONGRA-GEL durch die seit dem Frühjahr 2004 anhaltenden militärischen Operationen türkischer Streitkräfte gegen Einheiten der kurdischen 'Volksverteidigungskräfte' (HPG) auch unter einem massiven äußeren Druck. Ein seit dem 1. September 1999 geltender "einseitiger" Waffenstillstand der HPG wurde aufgrund der türkischen Militäraktionen zum 1. Juni 2004 aufgehoben. Seitdem reagieren die HPG deutlich offensiver und aggressiver auf Operationen türkischer Sicherheitskräfte. In Europa und damit auch in der Bundesrepublik reagiert der KONGRA-GEL auf für ihn negative Ereignisse und Entwicklungen deutlich zurückhaltender. Sowohl das aus Sicht des KONGRA-GEL enttäuschend verlaufene EU-Gipfeltreffen am 17. Dezember 2004 hinsichtlich der Beitrittsverhandlungen der Europäischen Union mit der Türkei, bei dem der Lösung der "Kurdenfrage" keine besondere Bedeutung beigemessen wurde, als auch die Festnahme des stellvertretenden KONGRA-GEL-Vorsitzenden Remzi Kartal am 22. Januar 2005 in Bayern führten, außer zu demonstrativen Aktionen, zu keinen weiteren Reaktionen. 1.5 Politisch motivierte Kriminalität Im Jahr 2004 sind in Nordrhein-Westfalen knapp 3.000 Vorfälle politisch motivierter Kriminalität zu verzeichnen gewesen und damit eine Zunahme von 150 Fällen (+ 5,3%). Fast 73% (2.180 Fälle) entfielen auf den Phänomenbereich "Rechts", 319 (10,7%) auf den Phänomenbereich "Links" und 81 (2,7%) auf den Phänomenbereich "Ausländer". 408 (13,7%) Fälle waren keinem Phänomenbereich zuzuordnen. Die Zahl der politisch motivierten Straftaten aus dem rechtsextremistischen Spektrum ist im Vergleich zum Jahr 2003 um über 400 Fälle oder rund 23% gestiegen. Mit einem Plus von 331 Straftaten wirkt sich die Zunahme der Propagandadelikte und Volksverhetzungen bestimmend aus. Auch die Zahl der politisch motivierten Gewaltdelikte ist um 17 auf 132 Fälle gestiegen, wobei dieser Anstieg vor allem der Zunahme 21
  • durch öffentlichkeitswirksame und teilweise militante Aktionen bestrafen. Innerhalb der linksextremistischen antirassistischen Szene sind 2004 Ermüdungserscheinungen zu verzeichnen. Aktivisten ziehen sich
  • beigelegt werden, was zu einer weiteren Schwächung der antirassistischen Linken führte
Verfassungsschutzbericht des Landes Nordrhein-Westfalen 2004 25. Juni organisierten Antideutsche am Vorabend eines Aufmarsches von Neonazis in Bochum unter dem Motto "Ich bevorzuge Baseballschläger" eine eigenständige Antifademonstration, an der sich etwa 200-250 Personen beteiligten. Dabei provozierten sie wieder mit typisch antideutschen Parolen wie "Wer Deutschland mag, muss scheiße sein - wir hauen alles kurz und klein" oder "Gegen jeden Antisemitismus - Nieder mit Deutschland! - Für den Kommunismus". Das zum wiederholten Male durchgeführte Jugendantifa-Camp "Sommer, Sonne, Antifa!" vom 22. bis 25. Juli in Oberhausen wurde ebenfalls von Antideutschen dominiert. Immer öfter geraten Antideutsche wegen der gerade bei ihren Kundgebungen von ihnen provokativ geäußerten und pauschalisierenden Klischees in Konflikte mit Andersdenkenden. Am 30. Mai war es beim "Karneval der Kulturen" in Berlin im Verlauf einer Auseinandersetzung zu einem Messerangriff auf einen Antideutschen gekommen. In Köln wurden am 5. Juni bei der "Stop the wall!"-Konferenz, die den von Israel begonnenen Bau einer Mauer entlang der palästinensischen Autonomiegebiete thematisierte, vermeintliche Antideutsche mit Gewalt am Besuch der Versammlung gehindert. Auf einer Gegenkundgebung, an der sich etwa 100 Personen beteiligten, riefen Antideutsche zur Solidarität mit Israel auf. Als 150-200 'Antideutsche' am 10. Juli in Berlin mit dem Slogan "Wer Kreuzberg liebt, muss Juden hassen!" durch den Stadtteil marschierten, wurden sie massiv von erbosten Zuschauern angegriffen und in Schlägereien verwickelt. Durch einen massiven Polizeieinsatz mussten die Lager getrennt werden. Antirassismus Antirassistische Gruppen bekämpfen die - aus ihrer Sicht - rassistischen Strukturen des kapitalistischen bürgerlichen Staates und wollen die so genannten Profiteure des Systems durch öffentlichkeitswirksame und teilweise militante Aktionen bestrafen. Innerhalb der linksextremistischen antirassistischen Szene sind 2004 Ermüdungserscheinungen zu verzeichnen. Aktivisten ziehen sich wegen Frustration, Überarbeitung oder persönlichen Gründen aus der Mitarbeit zurück oder wenden sich anderen Themenfeldern wie zum Beispiel dem so genannten "Sozialabbau" zu. Die Durchführung überregionaler Veranstaltungen hängt auch wegen der kleiner werdenden Szene häufig an wenigen Aktivisten, was schnell zu einer Überforderung der Organisatoren führen kann. Der Streit zwischen dem überwiegend autonomen Teil, der Rassismus lieber in einem größeren politischen Zusammenhang thematisiert hätte, und dem sozialarbeiterisch ausgerichteten Flügel der antirassistischen Bewegung konnte nicht beigelegt werden, was zu einer weiteren Schwächung der antirassistischen Linken führte. 138
  • Personen gefordert, "die durch die Herausgabe von Fatwas [religiöse Rechtsgutachten, Anm. des Verf.] im Namen der Religion den Terrorismus anstacheln
Verfassungsschutzbericht des Landes Nordrhein-Westfalen 2004 veröffentlichte einen Artikel, in dem die Äußerungen al Qaradawis heftig kritisiert und als zynisch bewertet wurden. Unterdessen mehren sich auch die Stimmen, die angesichts der maßlosen Gewalt im Irak einen "Imageverlust" des Islam weltweit befürchten. Ein Vertreter des sunnitischen 'Rats der Religionsgelehrten' in Bagdad warnte kürzlich, durch die Tötung einer Geisel könnten Entführer unter Umständen zwar ein bestimmtes politisches Ziel erreichen, die islamische Sache insgesamt aber leide darunter, denn das Bild des Islam in der Welt werde nachhaltig beschädigt. Auch der 'Ständige Ausschuss für Dialog der Religionen' der ägpytischen al-Azhar Universität verurteilte die Entführung und Tötung von Geiseln aufs Äußerste. Muhammad Sayyid al-Tantawi, Scheikh der al-Azhar, wurde in der Erklärung mit den Worten zitiert: "Die [...] Tötung von Geiseln, ob Muslime oder Nicht-Muslime, ist mit aller Entschiedenheit abzulehnen." Weitreichender ist die Forderung arabischer Liberaler, die als Manifest auf zwei arabischen Websites Anfang Oktober veröffentlicht wurde. Darin verlangen sie von den Vereinten Nationen, ein internationales Tribunal zur strafrechtlichen Verfolgung solcher Personen, Gruppen und Institutionen einzurichten, die zum Terror aufrufen. Ausdrücklich wird auch die Bestrafung von Personen gefordert, "die durch die Herausgabe von Fatwas [religiöse Rechtsgutachten, Anm. des Verf.] im Namen der Religion den Terrorismus anstacheln." 1.4 Ausländerextremismus Die sich bereits in den Vorjahren abzeichnende Tendenz, dass der Einfluss und die Bedeutung der in der Bundesrepublik anhängerstärksten kurdischen Organisation, der PKK, beziehungsweise deren Nachfolgeorganisation KONGRA-GEL zurückgeht, hat sich auch im Jahre 2004 weiter verfestigt - und dies nicht nur in Europa sondern auch in der Türkei und im Nord-Irak. Im Jahre 2004 wurde die Anhängerschaft der PKK beziehungsweise des KONGRAGEL auf eine harte Probe gestellt. So perspektivlos und gespalten wie in diesem Jahr hat sich die Organisation seit ihrer Gründung im Jahre 1978 noch nicht präsentiert. Der im Jahre 2000 proklamierte Friedenskurs, die Auflösung der PKK im Jahre 2002, die dann folgenden Umbenennungen beziehungsweise Neugründungen konnten von einer großen Zahl der PKK-Anhänger nicht mehr nachvollzogen werden und waren selbst den eigenen Funktionären nur schwer zu vermitteln. Dies führte dazu, dass viele nicht mehr bereit waren, sich für die Partei zu engagieren. 20
  • Bundespressekonferenz stattfand, verkündete der "Verein für Demokratie und Internationales Recht" (MAF-DAD e. V.)4, beim BMI die Aufhebung
  • Vergangenheit durch Öffentlichkeitsarbeit insbesondere in Zusammenarbeit mit dem "AZADI Rechtshilfefonds für Kurdinnen und Kurden in Deutschland e. V." (AZADI
AuslAndsbezogener extremismus Reaktionen auf Angriffe der türkischen Streitkräfte auf kurdische Siedlungsgebiete Im Berichtszeitraum führten die türkischen Streitkräfte wiederholt militärische Operationen, zumeist Luftangriffe, auf kurdische Siedlungsgebiete in Irak und Syrien durch. Ziel der Angriffe waren nach Angaben der türkischen Regierung PKK-Stellungen und deren Infrastruktur. Die kurdische Diaspora reagiert auf entsprechende Ereignisse zumeist unmittelbar und bundesweit mit Protestaktionen. So kam es infolge von Luftangriffen im Februar, April und November zu Protestwellen, die jeweils mehrere Tage bis Wochen anhielten. Eine führende Rolle bei der Mobilisierung ihrer Anhänger spielten die KON-MED und der KCDK-E. Die zahlenmäßig größten Demonstrationen fanden am 30. April 2022 mit 4.400 Teilnehmern und am 12. November 2022 mit 4.000 Teilnehmern in Düsseldorf (Nordrhein-Westfalen) statt. Auch regionale Bündnisse in Sachsen-Anhalt warben für beide Veranstaltungen. Diverse kleinere Kundgebungen fanden im Zuge der jeweiligen Aufrufe der KON-MED auch in Magdeburg und Halle (Saale) statt. Bemühungen um eine Aufhebung des PKK-Betätigungsverbots Bei einer Pressekonferenz, die am 11. Mai 2022 im Haus der Bundespressekonferenz stattfand, verkündete der "Verein für Demokratie und Internationales Recht" (MAF-DAD e. V.)4, beim BMI die Aufhebung des PKK-Betätigungsverbots beantragt zu haben. Für die Beantwortung des Antrags sei eine Frist von 4 - Bei MAF-DAD handelt es sich um einen PKK-nahen Verein, der bereits in der Vergangenheit durch Öffentlichkeitsarbeit insbesondere in Zusammenarbeit mit dem "AZADI Rechtshilfefonds für Kurdinnen und Kurden in Deutschland e. V." (AZADI e. V.) auf juristische Fragen im Zusammenhang mit der PKK aufmerksam gemacht hat und für eine Aufhebung der gegen die PKK verhängten Verbote eingetreten ist. 226 Verfassungsschutzbericht des Landes Sachsen-Anhalt 2022
  • Muslime Frankreichs durch ihr demonstratives Bekenntnis zum französischen Rechtsstaat unmissverständlich widersprochen. Sie haben dem erpresserischen Terrorismus eine
Verfassungsschutzbericht des Landes Nordrhein-Westfalen 2004 diese Vereine müssen, wenn sich der Verdacht der Spendensammlung für die HAMAS bestätigt, mit einem Verbot rechnen. Nachdem der als "Kalif von Köln" bekannte Metin Kaplan am 12. Oktober in einer zügig durchgeführten Maßnahme in die Türkei abgeschoben worden war, sind die Anhänger seines seit Dezember 2001 verbotenen 'Kalifatsstaat' nicht mit irgendwelchen Aktionen an die Öffentlichkeit getreten. Intern wird weiterhin versucht, die verbliebenen Strukturen aufrecht zu erhalten beziehungsweise wiederherzustellen. Prognosen über die zukünftige Entwicklung der Anhängerschaft - über eine etwaige Spaltung, Radikalisierung, Abwanderung in andere islamistische Organisationen oder einen Rückzug ins Private - lassen sich derzeit nicht machen. Eine der auffallendsten Entwicklungen im Berichtszeitraum war die beginnende Distanzierung vom Terror in Kreisen des politischen Islam. Insbesondere die exzessive Gewalt der Jihadisten hat islamistische Intellektuelle dazu veranlasst, in aller Öffentlichkeit Position gegen den Missbrauch der islamischen Religion zu beziehen. Als eine islamistische Terrorgruppe Ende August mit der Entführung zweier französischer Journalisten im Irak die Rücknahme des Kopftuchverbots an staatlichen französischen Schulen erzwingen wollte, forderte dies den einhelligen Widerspruch der organisierten Muslime Frankreichs heraus. Islamistische Verbände, die im Vorfeld noch erbittert gegen das Kopftuch-Verbot gekämpft hatten, kritisierten öffentlich die Forderungen der Terroristen. Sie erklärten ihre Solidarität mit den Entführungsopfern und forderten die Einhaltung der französischen Gesetze. Die Imame, die Vorbeter aller führenden Moscheen riefen muslimische Mädchen auf, ihre Tücher vor dem Betreten der Schulgebäude abzunehmen, Pro-Kopftuch-Aktivisten stellten ihre Beratungen zur Umgehung des Kopftuch-Verbots ein, eine verschleierte Muslima bot sich im französischen Fernsehen gar als Austausch für die französischen Geiseln an. Nie zuvor hatte es innerhalb der muslimischen Gemeinde einen so eindeutigen Protest gegen terroristische Gewalt im Namen des Islam gegeben. Der Versuch der Entführer, einen Akt des Terrors mit politischen Forderungen zu verknüpfen, wurde seitens der französischen Muslime als unerlaubte Instrumentalisierung ihrer Religion entlarvt. Der Widerstand der muslimischen Bevölkerung richtete sich aber nicht allein gegen die Pervertierung ihrer Religion. Er war auch eine Absage gegen den Versuch, von außen zu diktieren, nach welchen Regeln und Wertmaßstäben europäische Muslime leben sollen. Zu Beginn des Jahres hatte Ayman al-Zawahiri, der Stellvertreter Bin Ladens, ein Kopftuch-Verbot an französischen Schulen als legitimen Grund für den gewaltsamen Jihad gegen Frankreich bezeichnet. Dieser Auffassung haben die Muslime Frankreichs durch ihr demonstratives Bekenntnis zum französischen Rechtsstaat unmissverständlich widersprochen. Sie haben dem erpresserischen Terrorismus eine 18
  • berichtet, weil etliche Beiträge tatsächliche Anhaltspunkte für den Verdacht rechtsextremistischer Bestrebungen enthielten. Das Verwaltungsgericht (VG) Düsseldorf hatte eine Klage
Themen im Fokus 2 Themen im Fokus 2.1 Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über die Verfassungsbeschwerde der Berliner Wochenzeitung Junge Freiheit Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat mit seiner Entscheidung* über die Verfassungsbeschwerde der Berliner Wochenzeitung 'Junge Freiheit' (JF) grundlegende Ausführungen zur Reichweite des grundrechtlichen Schutzbereichs der Pressefreiheit gemacht. Es hat entschieden, dass der Verfassungsschutz Nordrhein-Westfalen auch über Presseorgane berichten darf und Maßstäbe für die verfassungsrechtlichen Anforderungen an die Begründung eines Verdachts verfassungsfeindlicher Bestrebungen eines Presseverlags aufgestellt. Hintergrund des Verfahrens vor dem Bundesverfassungsgericht Auslöser der Entscheidung war eine Verfassungsbeschwerde der Berliner Wochenzeitung 'Junge Freiheit' (JF). Die Verfassungsschutzbehörde des Landes Nordrhein-Westfalen hatte in ihren Jahresberichten 1994 und 1995 über diese Wochenzeitung berichtet, weil etliche Beiträge tatsächliche Anhaltspunkte für den Verdacht rechtsextremistischer Bestrebungen enthielten. Das Verwaltungsgericht (VG) Düsseldorf hatte eine Klage der JF gegen die Berichterstattung der Jahre 1994 und 1995 mit Urteil vom 14. Februar 1997 abgewiesen, das Oberverwaltungsgericht (OVG) die Berufung gegen dieses Urteil nicht zugelassen. Die 'Junge Freiheit' erhob am 23. Juni 2001 Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht. Sie sah in der Berichterstattung und in den verwaltungsgerichtlichen Entscheidungen einen Verstoß gegen die Meinungsund Pressefreiheit. Der Beschluss des BVerfG Das Bundesverfassungsgericht hob mit Beschluss vom 24. Mai 2005 die Entscheidungen der Verwaltungsgerichte auf und verpflichtete das VG Düsseldorf, die Klage der JF unter Beachtung der Ausführungen des Gerichts neu zu entscheiden. Eine Entscheidung in der Sache erfolgte nicht. Das Bundesverfassungsgericht hat in dem Beschluss nicht festgestellt, dass die Berichterstattung in den Jahren 1994 und 95 in jedem Falle unzulässig war. Die Berichterstattung der Folgejahre war nicht Gegenstand des Verfahrens. * BVerfG, 1 BvR 1072/01 vom 24.5.2005 35
  • geändert hätten und dessen Aufrechterhaltung daher nicht mehr zu rechtfertigen sei. Die PKK begehe in Deutschland keine Straftaten und stelle
  • innere Sicherheit dar. Am 26. November 2022 führte das linksextremistisch geprägte Bündnis "PKK-Verbot aufheben" in Berlin eine Demonstration unter
AuslAndsbezogener extremismus einem Jahr gesetzt. Die bei der Pressekonferenz anwesenden vom KCK beauftragten Anwälte argumentierten, dass sich die Verhältnisse seit dem Betätigungsverbot der PKK im Jahr 1993 geändert hätten und dessen Aufrechterhaltung daher nicht mehr zu rechtfertigen sei. Die PKK begehe in Deutschland keine Straftaten und stelle somit keine Gefahr für die innere Sicherheit dar. Am 26. November 2022 führte das linksextremistisch geprägte Bündnis "PKK-Verbot aufheben" in Berlin eine Demonstration unter dem Motto "PKK-Verbot aufheben, Freiheit für Abdullah Öcalan" durch. Das "Solidaritätsbündnis Kurdistan-Magdeburg"5 warb in den sozialen Medien für eine Teilnahme an der Versammlung. Im Zusammenhang mit der Mobilisierung stand auch eine Graffitischmiererei an einem Wohnhaus in Magdeburg. 5 - Siehe dazu auch Seite 228 f. Verfassungsschutzbericht des Landes Sachsen-Anhalt 2022 227
  • stark nachgefragte n Wanderausstellungen stellungen "Demokratie ist verletzlich - Rechtsextremismus in Deutschland" und "Es betrifft Dich! Gegen Extremismus in Deutschland
Verfassungsschutz und Demokratie 21 Mehr als 50.000 Besucher sahen im Jahr 2002 die nach Wanderauswie vor erfolgreichen und stark nachgefragte n Wanderausstellungen stellungen "Demokratie ist verletzlich - Rechtsextremismus in Deutschland" und "Es betrifft Dich! Gegen Extremismus in Deutschland" an insgesamt 21 verschiedenen Orten im ganzen Bundesgebiet. Neben Einzelbesuchern nutzten hauptsächlich Schulklassen die Möglichkeit, sich über Extremismus und seine Erscheinungsformen zu informieren. Die Ausstellunge n werden während der jeweiligen Laufzeit von fachkundige n Verfassungsschutzmitarbeitern betreut, die den Besuchern Führungen anbieten und für Frage n z u r Verfügung stehen. Das Bundesamt für Verfassungsschutz beteiligte sich außerMessen d e m a n verschiedenen Messen, beispielsweise der Bildungsmesse "interschul/didacta" in Köln und der Sicherheitsmesse "Security" in Essen. Die Gesamtauflage der im Jahr 2002 verteilten Broschüren Broschüren des Bundesamte s f ü r Verfassungsschutz lag einschließlich der Nachdrucke b e i rund 55.000 Exemplaren. Das Angebot wurde von den Abnehmern nicht nur als Druckerzeugnis in Anspruch genommen, sondern auch der Abruf über die Internetseite des Bundesamte s f ü r Verfassungsschutz gewann zunehmend an Bedeutung. In allen Frage n d e s Verfassungsschutzes steht das Ansprechpartner Bundesamt für Verfassungsschutz Merianstraße 100 50765 Köln Telefon: 0 18 88 / 79 20 Telefax : 0 18 88 / 79 83 65 als Ansprechpartner jederzeit zur Verfügung. Im Internet ist das Bundesamt für Verfassungsschutz unter www.verfassungsschutz.de erreichbar. Bericht 2002
  • Verfassungsschutzbericht des Landes Nordrhein-Westfalen 2004 4.5 Linksterrorismus .................................................................................. 149 4.5.1 Revolutionäre Zellen (RZ) .................................................................... 149 4.5.2 Rote Armee Fraktion
  • Revolutionäre Volksbefreiungspartei/Front (DHKP-C) Türkische Volksbefreiungspartei/-FrontRevolutionäre Linke (THKP/-C) .................................................................................. 153 5.1.2 Marxistisch Leninistische Kommunistische Partei (MLKP); Kommunistische Partei & Aufbauorganisation
Verfassungsschutzbericht des Landes Nordrhein-Westfalen 2004 4.5 Linksterrorismus .................................................................................. 149 4.5.1 Revolutionäre Zellen (RZ) .................................................................... 149 4.5.2 Rote Armee Fraktion (RAF) ................................................................. 149 4.6 Internet/Neue Medien ........................................................................... 150 5 Ausländerextremismus ....................................................................... 153 5.1 Türkische Organisationen .................................................................... 153 5.1.1 Revolutionäre Volksbefreiungspartei/Front (DHKP-C) Türkische Volksbefreiungspartei/-FrontRevolutionäre Linke (THKP/-C) .................................................................................. 153 5.1.2 Marxistisch Leninistische Kommunistische Partei (MLKP); Kommunistische Partei & Aufbauorganisation (KP-IÖ) ..................... 157 5.2 Kurden: Volkskongress Kurdistans (KONGRA-GEL); Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) und unterstützende Organisationen ..................................................................................... 159 5.3 Iranische Organisationen ..................................................................... 181 5.3.1 Nationaler Widerstandsrat Iran (NWRI), Volksmojahedin Iran-Organisation (MEK)..................................................................... 181 5.3.2 Arbeiterkommunistische Partei Iran (API) .......................................... 187 5.4 Extremistische Bestrebungen von Kosovo-Albanern im Bereich der ehemaligen Bundesrepublik Jugoslawien ......................... 190 5.4.1 Volksbewegung von Kosovo (Levizija Popullor e Kosover - LPK) ................................................... 190 5.4.2 Front für nationale Vereinigung (Fronti per Bashkim Kombetar Shqiptar - FBKSh) .............................................................. 191 5.5 Tamilen: Tamilische Befreiungstiger (Liberation Tigers of Tamil Eelam) ..................................................... 193 6 Islamismus ........................................................................................... 196 6.1 Transnationales Terrornetzwerk um Usama Bin Laden (Jihadisten; auch Mujahedin) ............................................................... 196 6.1.1 Ansar al-Islam (Unterstützer des Islam) .............................................. 207 6.2 Irakkonflikt ........................................................................................... 209 6.3 Nahostkonflikt ...................................................................................... 211 6.4 Arabische Islamisten ............................................................................ 214 6.4.1 HAMAS (Harakat al Muqawama al Islamiya - Islamische 6
  • Mitwirkungspflicht hinzuweisen. (7) Die Verfassungsschutzbehörde ist an die allgemeinen Rechtsvorschriften gebunden (Artikel 20 des Grundgesetzes). 88 Besondere Formen der Datenerhebung
76 Verwendung von Tarnpapieren und Tarnkennzeichen Informationen verdeckt erheben. Die nachrichtendienstlichen Mittel sind in einer Dienstvorschrift zu benennen, die auch die Zuständigkeit für die Anordnungsolcher Informationsbeschaffung regelt. Die Dienstvorschrift ist der Parlamentarischen Kontrollkommission zu übersenden. (4) Die Behörden des Landes sind verpflichtet, den Verfassungsschutzbehörden technische und verwaltungsmäßige Hilfe für Tarnmaßnahmen zu leisten. (5) Polizeiliche Befugnisse oder Weisungsbefugnisse stehen der Verfassungsschutzbehörde nicht zu; sie darf die Polizei auch nicht im Wege der Amtshilfe um Maßnahmen ersuchen, zu denen sie selbst nicht befugtist. (6) Werden personenbezogene Daten bei der betroffenen Person mit ihrer Kenntnis erhoben, so ist der Erhebungszweck anzugeben. Die betroffene Person ist auf die Freiwilligkeit ihrer Angaben und bei einer Sicherheitsüberprüfung nach $ 4 Abs. 2 auf eine dienst-, arbeitsrechtliche oder sonstige vertragliche Mitwirkungspflicht hinzuweisen. (7) Die Verfassungsschutzbehörde ist an die allgemeinen Rechtsvorschriften gebunden (Artikel 20 des Grundgesetzes). 88 Besondere Formen der Datenerhebung (1) Die Verfassungsschutzbehörde darf-Informationen; insbesondere personenbezogene Daten, mit nachrichtendienstlichen Mitteln erheben, wenn Tatsachen die Annahmerechtfertigen, daß 1. auf diese Weise Erkenntnisse über Bestrebungen oder Tätigkeiten nach $ 4 Abs. 1 oder die zur Erforschung solcher Erkenntnisse erforderlichen Quellen gewonnen werden können oder

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